32. Fall.

~Tödtliche Kopfverletzung. Gehirneiterung.~

Ein anderer Parallel-Fall endlich war der einer Gehirneiterung, die

24 Tage nach einer Verletzung des ~Kopfes~ durch mehrere Schläge mit

einer Flasche den Tod eines bis dahin ganz gesunden und kräftigen

34jährigen Mannes herbeiführte. Auch dieser Verletzte war sogleich

nach der Charité geschafft und so kunstgerecht behandelt worden, dass

irgend ein »Mangel eines zur Heilung erforderlichen Umstandes« gar

nicht und so wenig nachweisbar war, als der »Hinzutritt einer äusseren

Schädlichkeit«! Bei der Section fanden sich an wesentlichen Befunden:

das Schädelgewölbe links, den Verletzungen entsprechend, von der

Knochenhaut vollständig entblösst, Eitersenkungen zwischen _galea_

und Schläfenmuskeln bis unter den Jochbogen, die _dura mater_ auf der

rechten Hemisphäre entzündet, auf der linken mit einer Thaler-grossen

Eiterablagerung bedeckt, die ganze linke Hemisphäre mit einer Schicht

dicklichen, grünen Eiters überzogen, und die Gehirnsubstanz in dieser

Halbkugel an einzelnen kleineren und grösseren Stellen vereitert.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes Hundert. · 第 40 / 118 题