~Tödtliche Kopfverletzung. Gehirneiterung.~
Ein anderer Parallel-Fall endlich war der einer Gehirneiterung, die
24 Tage nach einer Verletzung des ~Kopfes~ durch mehrere Schläge mit
einer Flasche den Tod eines bis dahin ganz gesunden und kräftigen
34jährigen Mannes herbeiführte. Auch dieser Verletzte war sogleich
nach der Charité geschafft und so kunstgerecht behandelt worden, dass
irgend ein »Mangel eines zur Heilung erforderlichen Umstandes« gar
nicht und so wenig nachweisbar war, als der »Hinzutritt einer äusseren
Schädlichkeit«! Bei der Section fanden sich an wesentlichen Befunden:
das Schädelgewölbe links, den Verletzungen entsprechend, von der
Knochenhaut vollständig entblösst, Eitersenkungen zwischen _galea_
und Schläfenmuskeln bis unter den Jochbogen, die _dura mater_ auf der
rechten Hemisphäre entzündet, auf der linken mit einer Thaler-grossen
Eiterablagerung bedeckt, die ganze linke Hemisphäre mit einer Schicht
dicklichen, grünen Eiters überzogen, und die Gehirnsubstanz in dieser
Halbkugel an einzelnen kleineren und grösseren Stellen vereitert.