~Tödtliche Kopfverletzung. Gehirneiterung.~
Ein ähnlicher Sectionsfall betraf eine ~Kopfverletzung~, die bei einem
Gelage mit einem Stocke beigebracht worden, und wonach der Verletzte
nach dreiwöchentlicher kunstgerechter Behandlung in der Charité
gestorben war. Die Kopfwunde, bereits dilatirt, drang bis auf das
linke _Os parietale_, dessen _Pericranium_ abgelöst war, der Schädel
selbst war völlig unverletzt. Die Eiterung war schlecht und jauchig.
Die harte Hirnhaut war, der verletzten Stelle entsprechend, mit dem
Schädel verwachsen, und das Gehirn unter dieser Stelle oberflächlich
vereitert. Der Eiter floss zwischen _Falx cerebri_ und der linken
grossen Hemisphäre bis auf das _Tentor. cerebelli_ hinab. Die Substanz
des Gehirns war fest und blutreich. Die übrigen Sectionsbefunde waren
unerheblich.