31. Fall.

~Tödtliche Kopfverletzung. Gehirneiterung.~

Ein ähnlicher Sectionsfall betraf eine ~Kopfverletzung~, die bei einem

Gelage mit einem Stocke beigebracht worden, und wonach der Verletzte

nach dreiwöchentlicher kunstgerechter Behandlung in der Charité

gestorben war. Die Kopfwunde, bereits dilatirt, drang bis auf das

linke _Os parietale_, dessen _Pericranium_ abgelöst war, der Schädel

selbst war völlig unverletzt. Die Eiterung war schlecht und jauchig.

Die harte Hirnhaut war, der verletzten Stelle entsprechend, mit dem

Schädel verwachsen, und das Gehirn unter dieser Stelle oberflächlich

vereitert. Der Eiter floss zwischen _Falx cerebri_ und der linken

grossen Hemisphäre bis auf das _Tentor. cerebelli_ hinab. Die Substanz

des Gehirns war fest und blutreich. Die übrigen Sectionsbefunde waren

unerheblich.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes Hundert. · 第 39 / 118 题