manchen jener alten Häußer mehr Licht als gewöhnlich, um nicht bald
da bald dort zu stolpern und anzustoßen. Zwar an die Meublen, wie
Tische, Stühle und Schränke stößt sich da Keiner, denn dergleichen
sind in einem eigentlichen, ägyptischen Haushalte nicht zu finden.
Statt der Stühle dienen die Polster des Divans, die an den drei Wänden,
der Thüre gegenüber, hingelegt sind; statt des Tisches ein kleiner
niedriger, öfters zierlich mit Perlmutter ausgelegter Schemel, auf
welchen man, wenn man sich etwa beim Essen seiner bedienen will, eine
im Verhältniß zu der Zahl der Personen, die dann herumkauern, sehr
kleine, rundliche Tischplatte stellt; statt der Schränke das Suffeh:
ein von Bögen gestütztes Gemäuer, daß wie über unsern Kaminen an der
Wand etwa eines Vorzimmers oder auch der Wohnzimmer angebracht ist und
auf, so wie unter welchem die Krüge, Trinkschalen, Kaffeekannen und
Tassen aufgestellt sind. Auch die eigentlichen, aus Palmenblattstielen
zusammengefügten Bettstellen oder Serihr, über welche bei den Vornehmen
und Reichen, bei denen sich wohl auch schon wie in Italien ein eisernes
Gestell findet, das Namusijeh oder Fliegennetz gespannt wird, sind in
der Mehrzahl der Haushaltungen nicht zu finden, man schläft da auf
einer Turrachah oder Matratze, im Sommer nur unter der dünnen Decke
(Heram) im Winter unter dem Lehaf (einer genähten wollenen Decke), und
am Tage nimmt man den ganzen Schlafapparat vom Divan weg, rollt ihn
zusammen und bringt ihn hinaus in das Khuzneh, eine Art von Alkoven
oder kleines Nebenzimmer. Ein Ofen ist auch nicht da, denn wenn man ja
einmal frieren sollte, bedient man sich zur Erwärmung des Zimmers eines
mit Kohlen gefüllten, leicht tragbaren Beckens oder Kochöfchens. Wenn
man aber auch nicht Gefahr läuft an den Hausgeräthen anzustoßen oder
über sie zu fallen, kann man dieß doch desto leichter an den häufig
mit einander wechslenden Erhöhungen und Vertiefungen des Hausplatzes
und des Innern der Zimmer. Denn die Gemächer liegen hier nicht etwa,
so wie bei uns in gleicher Ebene, sondern von einem zum andern hat man
bald einige Stufen hinauf, bald wieder hinunter zu steigen, und auch
der Boden der einzelnen Zimmer ist keinesweges eben, sondern jedes
ächt arabische Gemach hat eine Art von erhöhter Bühne: den sogenannten
Livan, der einen Fuß hoch und darüber über die Diehle des Zimmers, auf
die man beim Hereinkommen zur Thüre tritt, erhöht ist und auf welcher
die Polster des Divans und vor ihnen Teppiche oder Matten liegen. Wer
sich auf die landesübliche Höflichkeit versteht der zieht, ehe er auf
die Bühne des Livans hinaufsteigt und den Hauswirth begrüßt, seine
Schuhe oder Pantoffel aus und naht sich in den ledernen Unterschuhen
oder Socken.
In der Regel ist das untere Stockwerk der Häußer, wenn es keine
Kaufmannsläden enthält, von den Männern bewohnt; die Frauen sind in den
Ruba's oder obern Stockwerken versorgt und aufgehoben. Da darf ja kein
fremder Mann hinauf, und wenn auch der Buab oder Thürhüter einem beim
Hineintreten in die Hausthür gesagt hat »fok« oder oben, oder wenn der
Besuchende weiß, daß außer einer alten Mutter oben nichts vom Hausherrn
aufbewahrt wird, ruft er dennoch beim Hinaufgehen mehrere Male mit
lauter Stimme »destur,« mit Erlaubniß, oder »Ja Satir« o mein Schützer,
damit ja die Fräulein, wenn etwa eines von ihnen auf dem Platze
wäre, sich noch zeitig genug zurückziehen und verstecken können. Ja
selbst der eigne Mann darf am Tage über nicht ohne vorher anfragen
zu lassen hinauf ins obere Stockwerk des Harems, weil es ja leicht
seyn könnte, daß fremde Frauen bei der seinigen zu Besuche wären, die
er nicht sehen darf. Geht doch die strenge Abschließung selbst noch
über das Sterbestündlein hinaus, denn nach einer sonderbaren Etikette
der Begräbnißplätze werden auch in den Grabgebäuden der Familien die
Leichname der Frauen durch dazwischen gezogene Mauern von denen der
Männer abgeschieden und in Medinah ist es nicht erlaubt, daß ein
männlicher Pilgrim in jene domartige Grabeshallen hineintritt in denen
Särge der Frauen aus der Verwandtschaft des Propheten beigesetzt sind.
Man sollte meinen ein so sorgfältig aufbewahrtes und verschlossenes
Leinenzeug wie die hiesige Weiblichkeit müsse sich recht weiß und rein
erhalten. Ich wollte um ihrer selber willen es wünschen, daß es so
wäre, aber leider ist es ganz, ganz anders. Es ist als hätte dieses
arme, gewaltsam sich selber geraubte und seiner Natur entfremdete
Geschlecht kein gutes Gewissen bei jener Rolle des Versteckenspielens
die man ihm aufgedrungen und angelernt hat; darum wagen es die Weiblein
niemals ihr Gesicht, mit dem vielleicht Vieles verrathenden Mienenspiel
sehen zu lassen und wenn das Mägdlein eines armen Fellahs oder Bauern,
das bis ins fünfte oder sechste Jahr ganz unbekleidet ging, zum
ersten Mal ein Läpplein Leinwand oder anders Zeug geschenkt bekommt,
wendet sie dieses nicht an um den übrigen Körper sondern nur um das
Gesichtlein zu verhüllen. »Mein Gesicht,« so sagen die Arabischen
Frauen zum Arzte, gegen welchen sie sonst ohne allen Rückhalt sind,
»darfst du nicht sehen, denn sonst siehst du mein ganzes Herz,«
und wenn es ja die Art der Krankheit unumgänglich nöthig macht das
Angesicht, welches des Herzens Spiegel ist, sehen zu lassen, dann wird
erst die eine, dann die andre Seite desselben, nicht das Ganze zugleich
gezeigt. Armselige Furcht und Schaam, die, ohne sich dessen selber
bewußt zu werden, durch ihr Benehmen es verräth, daß sie mehr vor dem
eignen Selbst sich zu fürchten und zu schämen habe, als vor etwas
Aeußerem und Fremden.
Wir wollen aber nicht bloß außen stehen bleiben, ich will Dich so gut
ich dieß nach den Berichten meiner hiesigen Freunde und zum Theil
doch auch aus eigner Anschauung vermag hineinführen ins Innere, des
Haushaltes wenigstens, wenn auch nicht des Herzens der Kahirinerinnen.
Was soll denn aus so einem armen Kinde werden, das von seiner Geburt an
nur hinter dem Gitter gehalten, oder als vermummtes Gespenst durch die
Gassen geführt und getragen wird. Je vornehmer das Mägdlein ist, desto
schwerer ist in solcher Hinsicht sein Loos; denn die kleinen Fellachahs
oder Bäuerinnen spielen doch noch mit anderen Kindern in freier Luft,
auch die Mägdlein des Mittelstandes besuchen an manchen Orten mit den
kleinen Knäblein zugleich die öffentliche Schule; bei den Vornehmern
aber nährt und schmückt sich die verarmte weibliche Seele von Jugend an
mit nichts Andrem als mit Empfindungen, Gedanken und Künsten des
Harems.
Denke Dir nur die Erziehung der Mohamedanischen Frauen, um so recht
dankbar inne zu werden, was es dem Weibe heißt unter Christen
geboren zu seyn. Nach dem Gesetz, das der Prophet gab, soll jedes
Kind in seinem siebenten Jahre beten können. Was heißt aber dieses
Beten; es heißt nichts als ein Herplappern der Worte des kurzen
Glaubensbekenntnisses (es ist kein Gott außer Gott und Mohamed ist
sein Prophet) wozu noch Worte und Sprüche gefügt sind die der jungen
Seele von frühe an hochmüthige Einbildung auf ihren Alleinglauben
und Haß gegen alle Andersgläubigen, zu denen auch ganz besonders
wir gehören, einhauchen. Ihre Religion lehrt sie uns fluchen; wohl
uns, daß die unsrige uns lehrt sie zu segnen, denn man hat dabei
ein besseres Gewissen und braucht sein Angesicht nicht hinter dem
Schleier zu verstecken. Weiter lassen nun, wenn die Mägdlein ein und
das andere Gebet hersagen können, die bemittleteren und nach ihrem
Maaße schon gebildeteren Eltern eine Scheikhah oder Schulmeisterin
in den Harem kommen die den Kleinen einzelne Kapitel des Koran
vorsagt und so auswendig lernen macht, auch wohl sie schreiben und
lesen lehrt. Dazu kommt noch später eine M'allimeh oder Lehrerin im
Nähen und Sticken. Bald aber naht die Zeit wo das Mädchen das eilfte
oder zwölfte Lebensjahr erreicht hat; sie wird nun ein Gut dem die
Diebe nachtrachten, man denkt daran die Pflanze aus dem Glashaus des
elterlichen Hauses in das Dungbeet der Ehe zu bringen.
Da wohnt etwa in der Nachbarschaft eine Frau, welche einen fünfzehn
oder sechszehnjährigen Sohn hat; vielleicht eine nähere oder fernere
Verwandtin des Haußes, dann hat sie das Mädchen bei Besuchen im Harem
gesehen und kennen gelernt, oder, wenn das nicht ist, machte sie
ihre Bekanntschaft an dem gemeinsamen Begegnungsort der Frauen des
Mittelstandes: in einem öffentlichen Bade. Das Mädchen scheint sich
zu eignen zu einer Verbindung mit dem jungen Menschen, man erkundigt
sich, wenn man in keiner nähern Bekanntschaft mit dem Hauße steht,
nach der Khatibeh oder Unterhändlerin, welche für jenes Harem die
Einkäufe und Verkäufe sowie andere auswärtige Geschäfte besorgt;
von dieser eingeführt macht jetzt die Mutter oder eine andre nahe
Verwandtin des jungen Purschen einen Besuch bei den Verwandtinnen
des Jungfräuleins. Man begrüßt sich, man labt sich mit allerhand
Süßigkeiten, man schwatzt zusammen, und wenn der vermutliche Freier
einigermaßen von gutem Stand und Vermögen erscheint, kann sich seine
Abgesandtin darauf verlassen, daß sie alle Mägdlein des Haußes in ihrem
schönsten Schmuck und Staate zu sehen bekommt. Das ist nun der guten
Frau gerade das Erwünschteste, denn sie möchte heute gern wissen was
die künftige Braut an dergleichen Sachen mit ins Haus ihres Sohnes
bringen wird. Ist nun das, was sie hier sieht von der Art, daß sie ohne
sich weiter zu bedenken oder ohne sich nach andern ähnlichen Waaren
umzuschauen die Unterhandlung anzuknüpfen beschließt, so rückt sie mit
der eigentlichen Absicht ihres Besuches, die freilich längst errathen
war, heraus; wo nicht so empfiehlt sie sich wieder. Im ersteren Falle,
wenn man den Faden der künftigen Verbindung vorläufig gleich anspinnen
will, nimmt nun auch die Khatibeh oder Unterhändlerin das Wort, sie
wendet sich an das Mägdlein, dessen Einwilligung, wenn es nicht noch
ganz unmündig ist, ehrenhalber auch nachgesucht wird und rühmt aufs
Höchste die Vorzüge des künftigen Bräutigams, welcher jung, bartlos
und gar schmuck und zierlich sey, Gold habe in Menge, seiner künftigen
Frau Alles kaufen werde was ihren Augen gefiele, nicht viel ausgehe,
sondern gern zu Hause sitze bei seiner Liebsten. Die andren Frauen
besprechen dann auch noch Mancherlei Nöthiges, vor allem erkundigt
sich die Mutter des Freiers wie viel das Jungfräulein Kleider und
Schleier, Schuhe und Küchengeräthe, Matratzen und Decken mitbringen
werde, ob und welche Schmucksachen sie habe, und wenn das was man da
erfährt nicht genug scheint, sagt man sich ungenirt seine Meinung. Wenn
dieß Alles in Ordnung ist, beginnt nun der zweite, wichtigere Akt des
Handels, der des Bräutigams um die Braut. Die Mutter kommt nach Hauße,
sie beschreibt dem Sohne das Mädchen, ahmt dabei öfters die Mienen,
Stellung, Bewegung desselben nach und man sagt, die Aegyptischen Mütter
vermöchten dieß so meisterhaft treu, daß der Jüngling gewöhnlich seine
Künftige besser aus den mütterlichen Beschreibungen kennen lernt,
als dieß aus dem gelungensten Portrait möglich wäre. Man sendet oder
geht nun zum Sachwalter der Braut (ihrem Vater oder Vormund) und
fragt, wie hoch man das Mägdlein im Preiße halte. Der Sachwalter oder
Wekil begehrt aufs Mindeste, von einem Bräutigam mittleren Standes
1500 Riyals, oder nach unserm Gelde 390 Gulden als Morgengabe, der
Abgeordnete des Purschen sagt das sey zu viel für ein Mädchen das
kein eignes Haus und nicht viele Juwelen habe und bietet 500. Der
Wekil äußert über das geringe Gebot sein lautstimmiges Erstaunen, läßt
aber aus Gefälligkeit 100 Riyals an seiner Forderung nach und der
andere legt eben so viel zu bis sie zuletzt in der Mitte, etwa bei
1000 Riyals oder 260 fl. zusammentreffen und eins werden. Reichere
Leute fordern und empfangen übrigens auch größere Summen, ärmere eine
geringere. An einem der nächsten Tage nach Abschluß des Handels geht
dann, meist um Mittag der Bräutigam mit einigen Freunden ins Haus der
Braut um dem Vekil die versprochene Morgengabe zu überbringen. Einen
Theil hiervon behält indeß der Bräutigam in Händen; dieser wird der
künftigen Frau, wenn der Mann früher stirbt oder wenn er sich von ihr
scheidet, nachgezahlt. In Gegenwart zweier Moslim, als Zeugen, lassen
sich der Bräutigam und der Vekil auf ein Knie nieder, reichen sich die
Hände, deren Daumen sich aneinander lehnen und über welche man ein
Tuch breitet. Hierbei werden Stellen aus dem Koran hergesagt, welche
die Herrlichkeit des Ehestandes preisen; der Bräutigam verspricht vor
den gegenwärtigen Zeugen seine künftige Frau gut zu versorgen und zu
beschützen; alle Anwesenden sagen darauf »Preis sey Gott, dem Herrn
aller Creaturen« und beten zum Beschluß ein Fathah. In der Regel muß
jetzt der Bräutigam noch 6 bis 10 Tage warten bis er seine junge Braut
sehen darf, in dieser Zeit schickt er ihr mehrmalen allerhand Eßwaaren
und Süßigkeiten, auch wohl einen schönen Schawl; im Hauße der Braut
aber macht man die Ausstattung fertig, zu welcher gewöhnlich die vom
Bräutigam empfangene Summe und auch wohl noch mehr als diese betrug
verwendet wird. Dies gilt indeß nur von bemittelteren Stadtleuten, denn
bei den armen Fellahs oder Bauern behält der Vater des Mädchens die
Kaufsumme desselben für sich und giebt nur etwas Korn oder sonstige
Früchte des Landes dafür her. Wir haben es indeß jetzt nur mit den
Städtern zu thun, bei denen es, wenn nun die Zeit des Heimholens der
Braut naht, wozu man meist den Donnerstag oder Sonntag Abend wählt, gar
lustig hergeht. Denn die Gegend der Stadt, wo der Bräutigam wohnt, ist
öfters schon einige Abende vorher mit Laternen beleuchtet, an denen
roth- und grünfarbige Fähnlein prangen; die Gäste werden allmählig
eingeladen und kündigen ihre Bereitwilligkeit zum Fest zu kommen
durch Geschenke an Zucker, Kaffee, Reis, Wachslichtern und andern
solchen Sachen an, die man auf kupfernen Platten, mit schöngestickten
Tüchern bedeckt über die Gasse ins Haus trägt. Zu gleicher Zeit lassen
sich jetzt aber auch die Verwandten der Braut sehen; die Khatibeh
(Unterhändlerin), die Vorsteherin des Bades und die Amme oder Wärterin
des Mägdleins mit einem golddurchwirkten Tuche oder Schawl über der
linken Schulter, reiten, von Musikanten begleitet, deren Tambourins
und Trommeln weit durch die Straße tönen, umher und laden in allen
befremdeten Häußern die Frauen ein, sie möchten die Braut auf ihrem
Festzuge ins Bad begleiten. Für diesen Zug wird gewöhnlich einer der
vorletzten Tage vor der Hochzeit bestimmt; die Braut vom Kopf bis
zu den Füßen in einen scharlachrothen Schawl gehüllt, aus welchem
dennoch hie und da der Schmuck der Juwelen hervorschimmert, reitet oder
geht unter einem seidnen Baldachin, hinter ihr die Brautjungfern in
weißseidnen Schawls, vor und nachher Musikanten, zwischen deren lautem
Spiele man die sonderbar trillernden Jubeltöne der Frauen die den Zug
begleiten oder ihm begegnen vernimmt, jene Jubeltöne, welche Zugharit
genannt werden und die bei dem Hochzeitgepränge der Aermeren die Stelle
der Musik vertreten. Das Bad, welches, wo die Umstände es erlauben
für den heutigen Nachmittag ganz gemiethet und in Beschlag genommen
ist, wird nun zu einem Ort der festlichen Belustigung, man ißt da, man
trinkt Scherbet und Kaffee, man hört die lieblichen Gesänge der Almehs
oder Sängerinnen, begiebt sich dann zum Abendessen ins Haus der Braut,
und hört hier von neuem die Liebeslieder der Almehs. Zuletzt naht sich
die Braut, mit einem Stücklein des färbenden Hhennateiges in der Hand,
in welches die Freundinnen und Mitgenossinnen der Festlichkeit, jede
ein Goldstück hineinstecken. Der Teig wird dann ins Wasser gelegt, das
Geld herausgenommen, der Braut aber neuer Hhennabrei an ihre Hände
gebunden um diese recht schön zu färben, darum heißt diese Nacht die
Nacht der Hhenna (Leylet el Hhenna). Während dieser Zeit giebt man auch
vor dem Hause des Bräutigams Musik und das Spiel der Possenreiser zum
Besten und aus dem Lärmen des heutigen Tages kann man schon vorläufig
einen Schluß machen auf den Lärmen und die Pracht des Zeffeh el Arusch
oder Brautzuges, am Tage der Hochzeit. Dieser Zug nach dem Hauße des
Bräutigams beginnt schon bald nach Mittag und geht so langsam und durch
so viele Umwege vorwärts, daß er drei und mehrere Stunden dauert. Dabei
zeigen unter dem Getöne der Musik und der Zugharits allerhand Gaukler
und Klopffechter ihre Künste. Einige Stunden nach Sonnenuntergang
begiebt sich der Bräutigam in die Moschee, um und mit ihm zahlreiche
Begleiter mit brennenden Pechpfannen (Meschals) und Fackeln; auf dem
Rückwege stimmt ein Chor der Sänger und Musikanten Loblieder des
Propheten an. Jetzt bekommt der Bräutigam zuerst das Angesicht seiner
Braut zu sehen und die lauten Jubeltriller der Frauen verkünden, daß er
sie annehmen und behalten will. Die männlichen Gäste werden bei diesem
Feste unten, in den Zimmern und Räumen des Erdgeschosses bewirthet; die
weiblichen im oberen.
Aber nun beginnt sogleich die Zeit der schweren Entsagung für die
arme Neuvermählte. Sie darf, nach der strengeren Etikette der höheren
Stände ihre Mutter und Verwandtinnen weder besuchen noch von ihnen
besucht werden; nur der Vater darf sie sprechen; da wo sich im Hauße,
wie dieß in vielen der besser eingerichteten der Fall ist, ein eignes
Bad befindet, fällt auch jede andere Gelegenheit zum Verkehr mit den
Freundinnen und Versorgerinnen der Kindheit hinweg; in manchen Häußern
dauert diese Abscheidung so lange fort, bis das junge Weib zum ersten
Male Mutter wird. Indeß ist das arme Kind fast ausschließend auf
den Umgang ihrer Schwiegermutter, welche zugleich ihre Chamah oder
Ehrenwächterin ist, und vielleicht einiger Sklavinnen beschränkt; der
Mann, der selber meist dem ungezogenen Bubenalter noch kaum entwachsen,
mancherlei Launen an ihr übt, kann wohl schwerlich ersetzen, was sie
verlor. Oefters fällt es solch einem bubenhaften Männlein ein seine
junge Frau (wenn diese noch nicht Hoffnung hat Mutter zu werden) zu
verstoßen; diese kehrt dann mit dem für sie noch aufbehaltnen Theile
des Brautschatzes und mit allem was sie mit sich ins Haus des Mannes
brachte, ins Haus der Eltern zurück, muß aber dort drei Monate lang
warten ehe sie sich wieder vermählen darf, weil öfters der Mann seine
Uebereilung bereut und sie zurückfordert. Zweimal kann der Eheherr
seine Frau verstoßen und wiederfordern, verstößt er sie zum dritten
Male dann darf er sie nach der Ordnung des Islams nicht wieder nehmen,
sie sey denn vorhin an einen Andern vermählt gewesen. Zuweilen spricht
der junge Mann in der Aufwallung des Zorns: ich verstoße dich dreimal
und dieß gilt dann eben so, als hätte er sie dreimal aus seinem Hauße
verwiesen; er kann sie jetzt bloß wieder bekommen, wenn sie die
Geschiedene oder Wittwe eines Andern geworden ist. Da jedoch auch in
solchen Fällen die Reue zuweilen nachkommt, pflegt man irgend einen
armen Diener des Haußes etwas dafür zu bezahlen, daß er die Verstoßene
zur Frau nehme und am andern Tage sie wieder entlasse. Bei dieser
Gelegenheit geschahe es auch einmal, daß ein armer, einäugiger Mann
sich gegen eine versprochene Belohnung von vierzig Piastern eine solche
junge, im Zorne dreimal verstoßene Frau anvermählen ließ; als man aber
am Tage nach der Hochzeit von ihm verlangte, er solle sich wieder von
ihr scheiden, antwortete er: »ich sehe nicht ein, warum ein Gläubiger
seine Frau, mit welcher er in einer zwar kurzen, aber glücklichen Ehe
gelebt hat, ohne Grund verstoßen sollte. Die Frau gefällt meinen Augen
wohl; behaltet ihr eure vierzig Piaster und ich behalte mein Weib,
welche weder eine Ungläubige noch eine Widerspenstige (Naschizeh) ist.
Und was ist nun der Zeitvertreib, was die Beschäftigung und das Leben
der armen Frau, in ihrem vergitterten Käfich? -- Wohl ihr, wenn sie,
was übrigens bei dem geringeren Volke und selbst im Mittelstande meist
der Fall seyn soll, die einzige oder doch wenigstens die erste und
darum geehrteste Gemahlin, (die sogenannte große Frau: es Sitt el
Kabireh) ihres Mannes ist und wenn der Mutterlosen nicht dieses Recht
durch eine Nebenbuhlerin, welche den Erben gebahr, entzogen wird. Wenn
dagegen, wie dies in den höheren und reicheren Häußern so oft der
Fall ist, ein Kebsweib, die man hier Durrah oder Papagey nennt, oder
vielleicht mehrere mit ihr die Gunst und Aufmerksamkeit des Mannes
theilen, dessen Ehebruch leider durch das Gesetz gebilligt ist, dann
ist das Loos der Vereinsamten ein sehr schweres, obgleich man, wo es
möglich ist, dafür sorgt, daß jede der Frauen ihre besonderen Zimmer
bewohnt.
Wir wollen uns indeß den glücklichsten Fall denken, welcher der
Neuvermählten von höherem Stande oder wenigstens durch ihre Verbindung
in höheren Stand Gehobenen begegnen kann: jenen nämlich, daß sie bald
zur Hoffnung gelange Mutter zu werden. Nicht bloß, daß sie dann der
launige Gemahl nicht mehr verstoßen kann, beginnt auch für sie mit dem
Mutterwerden ein ganz neues, schöneres Leben; die Geburt des Kindes ist
ein Freudenfest für das ganze Haus, am meisten für die Mutter. Gleich
am Morgen nach der Niederkunft verkündigt ein Chor der Tänzer oder
Sänger, vor der Thüre des beglückten Haußes auch der Nachbarschaft was
sich drinnen Angetragen habe. Bald sieht man Diener gehen, welche die
bei solcher Gelegenheit häufig bereiteten Gerichte: das Muffetuckah,
Kischk und Libaheh an die Nachbarn und Freunde austragen, auch wohl an
die Armen vertheilen. Das erstere, das Muffetuckah, ein gar berühmtes
Aegyptisches Gericht, wird in diesem Falle nicht wie in manchen andern
aus zerstoßenen oder ausgehülsten, in Butter gerösteten Mistkäfern und
Honig bereitet[5], sondern statt der Käfer nimmt man bloß geröstete
Haselnüsse, Honig, Sesamöl (Sirei), ein wenig Semn oder zerlassene
Butter und Gewürzkräuter; das Kischk ist eine dicke, mit Hühnerfleisch
gedämpfte Waizengraupenbrühe; das Libaheh besteht aus gekrümmelten in
Butter geröstetem Brod, mit Honig und Rosenwasser. Unter allerhand
häuslichen Festlichkeiten kommt jetzt der Yom es Subua: der siebente
Tag nach der Entbindung herbei, an welchem die Mutter Besuche von
ihren Freundinnen, auch von ihrer, in manchen Fällen, seit der
Vermählung nicht wieder gesehenen Mutter empfangen darf. Sängerinnen
oder Koranbeter (die letztern im untern Theile des Hauses) sind zur
Verherrlichung des Festes herbeigerufen; Kaffee und eingemachte
Früchte, Scherbet und das Gericht Muffetuckah werden in Menge
gespendet; die Wöchnerin sitzt zur guten Vorbedeutung, damit sie seiner
bald wieder bedürfe, auf dem Stuhl der Dayeh oder Hebamme. Jetzt bringt
man das Kindlein, eingehüllt in einen Schawl oder köstlichen Stoff;
eine der dienenden Frauen nimmt den Hon oder ehernen Mörser und schlägt
mit der Mörserkeule daran, damit das Kindlein sich frühe an lautes
Getös gewöhne. Jetzt bringt man ein Sieb, darein legt man das Kind und
schüttelt es ein wenig hin und her, denn das soll vortrefflich für
den Magen seyn; dann trägt man es, wo deren mehrere sind, durch alle
Zimmer des Harems, begleitet von einigen Weibern oder Mädchen, davon
jede auf einem Teller mehrere, in Hhennateich steckende, angezündete
Wachslichter trägt und zugleich streut die Dayeh oder Hebamme Salz,
mit Schwarzkümmel gemischt auf den Boden jedes einzelnen Zimmers hin
indem sie ausruft »el Milh si eyn el Hhasid« (das Salz in das Auge des
Neidischen), ein Ausruf, welcher den giftigen Einfluß des mißgünstigen
Auges der Durrahs oder andern Frauen auf das Kind verhindern soll. Die
Frauen wissen auch schon wie man sich benehmen und was man sprechen
muß, um jeden Verdacht, als habe man mit dem Auge Schaden gethan, von
sich wegzulenken. Denn wenn jetzt das Kleine, aufgewickelt auf eine
kleine Matratze oder einen silbernen Teller gelegt, ihnen gezeigt wird,
sagen sie nicht, wie man etwa bei uns sagen würde: ei was ist das für
ein hübsches Kind -- dieß wäre in Aegypten eine höchst gefährliche,
giftige Rede, sondern sie schauen ihm ins Gesicht und sagen: »O Gott
sey huldreich unserm Propheten Mohamed. -- Gott gebe dir langes Leben«
und legen dann als Geschenk ein gesticktes Schnupftuch mit einer
Goldmünze zu des Kindes Haupt. Auch der Dayeh, welche, wenn der Umzug
durch das Harem geendigt ist, mit einem Gefäß voll Wasser, das sie
die Nacht vorher zu den Häupten des Kindes gestellt hatte, umhergeht,
werden von den anwesenden Frauen Geldstücklein zum Geschenk in das
Wasser geworfen und hierauf begiebt man sich von neuem, beim Gesange
der Alimehs, ans Essen und Trinken. Während denn die Frauen oben im
Harem sich so ergötzen, hat auch der Mann unten eine Gesellschaft von
Freunden bei sich, welche auf ihre Weise vergnügt ist. Wenn die Nifahs
-- die vierzig Tage der Wöchnerinnen vollendet sind, besucht die junge
Mutter zum ersten Male wieder, in Gesellschaft der Freundinnen und
Verwandtinnen ein Badehaus.
Sie ist nun zu Hauße glücklich und vergnügt mit ihrem Kinde. Denn im
Allgemeinen kann man es wohl von den Aegyptierinnen sagen, daß sie
zärtliche Mütter sind; ist es doch auch leicht vorauszusehen, daß das
Herz einer Frau, die nichts Näheres und beständiger ihr Angehörendes
hat als das Kind, sich mit ganz besondrer Stärke an dieses anketten
müsse. Es ist ein Herkommen von gesetzlicher Gültigkeit, daß die Mütter
ihre Kinder bis zur Vollendung des zweiten Jahres stillen müssen,
wenn der Vater nicht selber ein früheres Entwöhnen, im 12ten oder
18ten Monat erlaubt. Der Tag der Entwöhnung, noch mehr aber jener,
wo man dem Kind zum ersten Male sein Haar verschneidet, ist abermals
ein Familienfest; man schlachtet ein Lamm, dessen Fleisch an die
Armen vertheilt wird, oder giebt so viel an Gewicht Almosen, als das
abgeschnittne Haar schwer war.