Und doch bedürfen wir, an die hiesige Bauart ungewohnten Europäer in

manchen jener alten Häußer mehr Licht als gewöhnlich, um nicht bald

da bald dort zu stolpern und anzustoßen. Zwar an die Meublen, wie

Tische, Stühle und Schränke stößt sich da Keiner, denn dergleichen

sind in einem eigentlichen, ägyptischen Haushalte nicht zu finden.

Statt der Stühle dienen die Polster des Divans, die an den drei Wänden,

der Thüre gegenüber, hingelegt sind; statt des Tisches ein kleiner

niedriger, öfters zierlich mit Perlmutter ausgelegter Schemel, auf

welchen man, wenn man sich etwa beim Essen seiner bedienen will, eine

im Verhältniß zu der Zahl der Personen, die dann herumkauern, sehr

kleine, rundliche Tischplatte stellt; statt der Schränke das Suffeh:

ein von Bögen gestütztes Gemäuer, daß wie über unsern Kaminen an der

Wand etwa eines Vorzimmers oder auch der Wohnzimmer angebracht ist und

auf, so wie unter welchem die Krüge, Trinkschalen, Kaffeekannen und

Tassen aufgestellt sind. Auch die eigentlichen, aus Palmenblattstielen

zusammengefügten Bettstellen oder Serihr, über welche bei den Vornehmen

und Reichen, bei denen sich wohl auch schon wie in Italien ein eisernes

Gestell findet, das Namusijeh oder Fliegennetz gespannt wird, sind in

der Mehrzahl der Haushaltungen nicht zu finden, man schläft da auf

einer Turrachah oder Matratze, im Sommer nur unter der dünnen Decke

(Heram) im Winter unter dem Lehaf (einer genähten wollenen Decke), und

am Tage nimmt man den ganzen Schlafapparat vom Divan weg, rollt ihn

zusammen und bringt ihn hinaus in das Khuzneh, eine Art von Alkoven

oder kleines Nebenzimmer. Ein Ofen ist auch nicht da, denn wenn man ja

einmal frieren sollte, bedient man sich zur Erwärmung des Zimmers eines

mit Kohlen gefüllten, leicht tragbaren Beckens oder Kochöfchens. Wenn

man aber auch nicht Gefahr läuft an den Hausgeräthen anzustoßen oder

über sie zu fallen, kann man dieß doch desto leichter an den häufig

mit einander wechslenden Erhöhungen und Vertiefungen des Hausplatzes

und des Innern der Zimmer. Denn die Gemächer liegen hier nicht etwa,

so wie bei uns in gleicher Ebene, sondern von einem zum andern hat man

bald einige Stufen hinauf, bald wieder hinunter zu steigen, und auch

der Boden der einzelnen Zimmer ist keinesweges eben, sondern jedes

ächt arabische Gemach hat eine Art von erhöhter Bühne: den sogenannten

Livan, der einen Fuß hoch und darüber über die Diehle des Zimmers, auf

die man beim Hereinkommen zur Thüre tritt, erhöht ist und auf welcher

die Polster des Divans und vor ihnen Teppiche oder Matten liegen. Wer

sich auf die landesübliche Höflichkeit versteht der zieht, ehe er auf

die Bühne des Livans hinaufsteigt und den Hauswirth begrüßt, seine

Schuhe oder Pantoffel aus und naht sich in den ledernen Unterschuhen

oder Socken.

In der Regel ist das untere Stockwerk der Häußer, wenn es keine

Kaufmannsläden enthält, von den Männern bewohnt; die Frauen sind in den

Ruba's oder obern Stockwerken versorgt und aufgehoben. Da darf ja kein

fremder Mann hinauf, und wenn auch der Buab oder Thürhüter einem beim

Hineintreten in die Hausthür gesagt hat »fok« oder oben, oder wenn der

Besuchende weiß, daß außer einer alten Mutter oben nichts vom Hausherrn

aufbewahrt wird, ruft er dennoch beim Hinaufgehen mehrere Male mit

lauter Stimme »destur,« mit Erlaubniß, oder »Ja Satir« o mein Schützer,

damit ja die Fräulein, wenn etwa eines von ihnen auf dem Platze

wäre, sich noch zeitig genug zurückziehen und verstecken können. Ja

selbst der eigne Mann darf am Tage über nicht ohne vorher anfragen

zu lassen hinauf ins obere Stockwerk des Harems, weil es ja leicht

seyn könnte, daß fremde Frauen bei der seinigen zu Besuche wären, die

er nicht sehen darf. Geht doch die strenge Abschließung selbst noch

über das Sterbestündlein hinaus, denn nach einer sonderbaren Etikette

der Begräbnißplätze werden auch in den Grabgebäuden der Familien die

Leichname der Frauen durch dazwischen gezogene Mauern von denen der

Männer abgeschieden und in Medinah ist es nicht erlaubt, daß ein

männlicher Pilgrim in jene domartige Grabeshallen hineintritt in denen

Särge der Frauen aus der Verwandtschaft des Propheten beigesetzt sind.

Man sollte meinen ein so sorgfältig aufbewahrtes und verschlossenes

Leinenzeug wie die hiesige Weiblichkeit müsse sich recht weiß und rein

erhalten. Ich wollte um ihrer selber willen es wünschen, daß es so

wäre, aber leider ist es ganz, ganz anders. Es ist als hätte dieses

arme, gewaltsam sich selber geraubte und seiner Natur entfremdete

Geschlecht kein gutes Gewissen bei jener Rolle des Versteckenspielens

die man ihm aufgedrungen und angelernt hat; darum wagen es die Weiblein

niemals ihr Gesicht, mit dem vielleicht Vieles verrathenden Mienenspiel

sehen zu lassen und wenn das Mägdlein eines armen Fellahs oder Bauern,

das bis ins fünfte oder sechste Jahr ganz unbekleidet ging, zum

ersten Mal ein Läpplein Leinwand oder anders Zeug geschenkt bekommt,

wendet sie dieses nicht an um den übrigen Körper sondern nur um das

Gesichtlein zu verhüllen. »Mein Gesicht,« so sagen die Arabischen

Frauen zum Arzte, gegen welchen sie sonst ohne allen Rückhalt sind,

»darfst du nicht sehen, denn sonst siehst du mein ganzes Herz,«

und wenn es ja die Art der Krankheit unumgänglich nöthig macht das

Angesicht, welches des Herzens Spiegel ist, sehen zu lassen, dann wird

erst die eine, dann die andre Seite desselben, nicht das Ganze zugleich

gezeigt. Armselige Furcht und Schaam, die, ohne sich dessen selber

bewußt zu werden, durch ihr Benehmen es verräth, daß sie mehr vor dem

eignen Selbst sich zu fürchten und zu schämen habe, als vor etwas

Aeußerem und Fremden.

Wir wollen aber nicht bloß außen stehen bleiben, ich will Dich so gut

ich dieß nach den Berichten meiner hiesigen Freunde und zum Theil

doch auch aus eigner Anschauung vermag hineinführen ins Innere, des

Haushaltes wenigstens, wenn auch nicht des Herzens der Kahirinerinnen.

Was soll denn aus so einem armen Kinde werden, das von seiner Geburt an

nur hinter dem Gitter gehalten, oder als vermummtes Gespenst durch die

Gassen geführt und getragen wird. Je vornehmer das Mägdlein ist, desto

schwerer ist in solcher Hinsicht sein Loos; denn die kleinen Fellachahs

oder Bäuerinnen spielen doch noch mit anderen Kindern in freier Luft,

auch die Mägdlein des Mittelstandes besuchen an manchen Orten mit den

kleinen Knäblein zugleich die öffentliche Schule; bei den Vornehmern

aber nährt und schmückt sich die verarmte weibliche Seele von Jugend an

mit nichts Andrem als mit Empfindungen, Gedanken und Künsten des

Harems.

Denke Dir nur die Erziehung der Mohamedanischen Frauen, um so recht

dankbar inne zu werden, was es dem Weibe heißt unter Christen

geboren zu seyn. Nach dem Gesetz, das der Prophet gab, soll jedes

Kind in seinem siebenten Jahre beten können. Was heißt aber dieses

Beten; es heißt nichts als ein Herplappern der Worte des kurzen

Glaubensbekenntnisses (es ist kein Gott außer Gott und Mohamed ist

sein Prophet) wozu noch Worte und Sprüche gefügt sind die der jungen

Seele von frühe an hochmüthige Einbildung auf ihren Alleinglauben

und Haß gegen alle Andersgläubigen, zu denen auch ganz besonders

wir gehören, einhauchen. Ihre Religion lehrt sie uns fluchen; wohl

uns, daß die unsrige uns lehrt sie zu segnen, denn man hat dabei

ein besseres Gewissen und braucht sein Angesicht nicht hinter dem

Schleier zu verstecken. Weiter lassen nun, wenn die Mägdlein ein und

das andere Gebet hersagen können, die bemittleteren und nach ihrem

Maaße schon gebildeteren Eltern eine Scheikhah oder Schulmeisterin

in den Harem kommen die den Kleinen einzelne Kapitel des Koran

vorsagt und so auswendig lernen macht, auch wohl sie schreiben und

lesen lehrt. Dazu kommt noch später eine M'allimeh oder Lehrerin im

Nähen und Sticken. Bald aber naht die Zeit wo das Mädchen das eilfte

oder zwölfte Lebensjahr erreicht hat; sie wird nun ein Gut dem die

Diebe nachtrachten, man denkt daran die Pflanze aus dem Glashaus des

elterlichen Hauses in das Dungbeet der Ehe zu bringen.

Da wohnt etwa in der Nachbarschaft eine Frau, welche einen fünfzehn

oder sechszehnjährigen Sohn hat; vielleicht eine nähere oder fernere

Verwandtin des Haußes, dann hat sie das Mädchen bei Besuchen im Harem

gesehen und kennen gelernt, oder, wenn das nicht ist, machte sie

ihre Bekanntschaft an dem gemeinsamen Begegnungsort der Frauen des

Mittelstandes: in einem öffentlichen Bade. Das Mädchen scheint sich

zu eignen zu einer Verbindung mit dem jungen Menschen, man erkundigt

sich, wenn man in keiner nähern Bekanntschaft mit dem Hauße steht,

nach der Khatibeh oder Unterhändlerin, welche für jenes Harem die

Einkäufe und Verkäufe sowie andere auswärtige Geschäfte besorgt;

von dieser eingeführt macht jetzt die Mutter oder eine andre nahe

Verwandtin des jungen Purschen einen Besuch bei den Verwandtinnen

des Jungfräuleins. Man begrüßt sich, man labt sich mit allerhand

Süßigkeiten, man schwatzt zusammen, und wenn der vermutliche Freier

einigermaßen von gutem Stand und Vermögen erscheint, kann sich seine

Abgesandtin darauf verlassen, daß sie alle Mägdlein des Haußes in ihrem

schönsten Schmuck und Staate zu sehen bekommt. Das ist nun der guten

Frau gerade das Erwünschteste, denn sie möchte heute gern wissen was

die künftige Braut an dergleichen Sachen mit ins Haus ihres Sohnes

bringen wird. Ist nun das, was sie hier sieht von der Art, daß sie ohne

sich weiter zu bedenken oder ohne sich nach andern ähnlichen Waaren

umzuschauen die Unterhandlung anzuknüpfen beschließt, so rückt sie mit

der eigentlichen Absicht ihres Besuches, die freilich längst errathen

war, heraus; wo nicht so empfiehlt sie sich wieder. Im ersteren Falle,

wenn man den Faden der künftigen Verbindung vorläufig gleich anspinnen

will, nimmt nun auch die Khatibeh oder Unterhändlerin das Wort, sie

wendet sich an das Mägdlein, dessen Einwilligung, wenn es nicht noch

ganz unmündig ist, ehrenhalber auch nachgesucht wird und rühmt aufs

Höchste die Vorzüge des künftigen Bräutigams, welcher jung, bartlos

und gar schmuck und zierlich sey, Gold habe in Menge, seiner künftigen

Frau Alles kaufen werde was ihren Augen gefiele, nicht viel ausgehe,

sondern gern zu Hause sitze bei seiner Liebsten. Die andren Frauen

besprechen dann auch noch Mancherlei Nöthiges, vor allem erkundigt

sich die Mutter des Freiers wie viel das Jungfräulein Kleider und

Schleier, Schuhe und Küchengeräthe, Matratzen und Decken mitbringen

werde, ob und welche Schmucksachen sie habe, und wenn das was man da

erfährt nicht genug scheint, sagt man sich ungenirt seine Meinung. Wenn

dieß Alles in Ordnung ist, beginnt nun der zweite, wichtigere Akt des

Handels, der des Bräutigams um die Braut. Die Mutter kommt nach Hauße,

sie beschreibt dem Sohne das Mädchen, ahmt dabei öfters die Mienen,

Stellung, Bewegung desselben nach und man sagt, die Aegyptischen Mütter

vermöchten dieß so meisterhaft treu, daß der Jüngling gewöhnlich seine

Künftige besser aus den mütterlichen Beschreibungen kennen lernt,

als dieß aus dem gelungensten Portrait möglich wäre. Man sendet oder

geht nun zum Sachwalter der Braut (ihrem Vater oder Vormund) und

fragt, wie hoch man das Mägdlein im Preiße halte. Der Sachwalter oder

Wekil begehrt aufs Mindeste, von einem Bräutigam mittleren Standes

1500 Riyals, oder nach unserm Gelde 390 Gulden als Morgengabe, der

Abgeordnete des Purschen sagt das sey zu viel für ein Mädchen das

kein eignes Haus und nicht viele Juwelen habe und bietet 500. Der

Wekil äußert über das geringe Gebot sein lautstimmiges Erstaunen, läßt

aber aus Gefälligkeit 100 Riyals an seiner Forderung nach und der

andere legt eben so viel zu bis sie zuletzt in der Mitte, etwa bei

1000 Riyals oder 260 fl. zusammentreffen und eins werden. Reichere

Leute fordern und empfangen übrigens auch größere Summen, ärmere eine

geringere. An einem der nächsten Tage nach Abschluß des Handels geht

dann, meist um Mittag der Bräutigam mit einigen Freunden ins Haus der

Braut um dem Vekil die versprochene Morgengabe zu überbringen. Einen

Theil hiervon behält indeß der Bräutigam in Händen; dieser wird der

künftigen Frau, wenn der Mann früher stirbt oder wenn er sich von ihr

scheidet, nachgezahlt. In Gegenwart zweier Moslim, als Zeugen, lassen

sich der Bräutigam und der Vekil auf ein Knie nieder, reichen sich die

Hände, deren Daumen sich aneinander lehnen und über welche man ein

Tuch breitet. Hierbei werden Stellen aus dem Koran hergesagt, welche

die Herrlichkeit des Ehestandes preisen; der Bräutigam verspricht vor

den gegenwärtigen Zeugen seine künftige Frau gut zu versorgen und zu

beschützen; alle Anwesenden sagen darauf »Preis sey Gott, dem Herrn

aller Creaturen« und beten zum Beschluß ein Fathah. In der Regel muß

jetzt der Bräutigam noch 6 bis 10 Tage warten bis er seine junge Braut

sehen darf, in dieser Zeit schickt er ihr mehrmalen allerhand Eßwaaren

und Süßigkeiten, auch wohl einen schönen Schawl; im Hauße der Braut

aber macht man die Ausstattung fertig, zu welcher gewöhnlich die vom

Bräutigam empfangene Summe und auch wohl noch mehr als diese betrug

verwendet wird. Dies gilt indeß nur von bemittelteren Stadtleuten, denn

bei den armen Fellahs oder Bauern behält der Vater des Mädchens die

Kaufsumme desselben für sich und giebt nur etwas Korn oder sonstige

Früchte des Landes dafür her. Wir haben es indeß jetzt nur mit den

Städtern zu thun, bei denen es, wenn nun die Zeit des Heimholens der

Braut naht, wozu man meist den Donnerstag oder Sonntag Abend wählt, gar

lustig hergeht. Denn die Gegend der Stadt, wo der Bräutigam wohnt, ist

öfters schon einige Abende vorher mit Laternen beleuchtet, an denen

roth- und grünfarbige Fähnlein prangen; die Gäste werden allmählig

eingeladen und kündigen ihre Bereitwilligkeit zum Fest zu kommen

durch Geschenke an Zucker, Kaffee, Reis, Wachslichtern und andern

solchen Sachen an, die man auf kupfernen Platten, mit schöngestickten

Tüchern bedeckt über die Gasse ins Haus trägt. Zu gleicher Zeit lassen

sich jetzt aber auch die Verwandten der Braut sehen; die Khatibeh

(Unterhändlerin), die Vorsteherin des Bades und die Amme oder Wärterin

des Mägdleins mit einem golddurchwirkten Tuche oder Schawl über der

linken Schulter, reiten, von Musikanten begleitet, deren Tambourins

und Trommeln weit durch die Straße tönen, umher und laden in allen

befremdeten Häußern die Frauen ein, sie möchten die Braut auf ihrem

Festzuge ins Bad begleiten. Für diesen Zug wird gewöhnlich einer der

vorletzten Tage vor der Hochzeit bestimmt; die Braut vom Kopf bis

zu den Füßen in einen scharlachrothen Schawl gehüllt, aus welchem

dennoch hie und da der Schmuck der Juwelen hervorschimmert, reitet oder

geht unter einem seidnen Baldachin, hinter ihr die Brautjungfern in

weißseidnen Schawls, vor und nachher Musikanten, zwischen deren lautem

Spiele man die sonderbar trillernden Jubeltöne der Frauen die den Zug

begleiten oder ihm begegnen vernimmt, jene Jubeltöne, welche Zugharit

genannt werden und die bei dem Hochzeitgepränge der Aermeren die Stelle

der Musik vertreten. Das Bad, welches, wo die Umstände es erlauben

für den heutigen Nachmittag ganz gemiethet und in Beschlag genommen

ist, wird nun zu einem Ort der festlichen Belustigung, man ißt da, man

trinkt Scherbet und Kaffee, man hört die lieblichen Gesänge der Almehs

oder Sängerinnen, begiebt sich dann zum Abendessen ins Haus der Braut,

und hört hier von neuem die Liebeslieder der Almehs. Zuletzt naht sich

die Braut, mit einem Stücklein des färbenden Hhennateiges in der Hand,

in welches die Freundinnen und Mitgenossinnen der Festlichkeit, jede

ein Goldstück hineinstecken. Der Teig wird dann ins Wasser gelegt, das

Geld herausgenommen, der Braut aber neuer Hhennabrei an ihre Hände

gebunden um diese recht schön zu färben, darum heißt diese Nacht die

Nacht der Hhenna (Leylet el Hhenna). Während dieser Zeit giebt man auch

vor dem Hause des Bräutigams Musik und das Spiel der Possenreiser zum

Besten und aus dem Lärmen des heutigen Tages kann man schon vorläufig

einen Schluß machen auf den Lärmen und die Pracht des Zeffeh el Arusch

oder Brautzuges, am Tage der Hochzeit. Dieser Zug nach dem Hauße des

Bräutigams beginnt schon bald nach Mittag und geht so langsam und durch

so viele Umwege vorwärts, daß er drei und mehrere Stunden dauert. Dabei

zeigen unter dem Getöne der Musik und der Zugharits allerhand Gaukler

und Klopffechter ihre Künste. Einige Stunden nach Sonnenuntergang

begiebt sich der Bräutigam in die Moschee, um und mit ihm zahlreiche

Begleiter mit brennenden Pechpfannen (Meschals) und Fackeln; auf dem

Rückwege stimmt ein Chor der Sänger und Musikanten Loblieder des

Propheten an. Jetzt bekommt der Bräutigam zuerst das Angesicht seiner

Braut zu sehen und die lauten Jubeltriller der Frauen verkünden, daß er

sie annehmen und behalten will. Die männlichen Gäste werden bei diesem

Feste unten, in den Zimmern und Räumen des Erdgeschosses bewirthet; die

weiblichen im oberen.

Aber nun beginnt sogleich die Zeit der schweren Entsagung für die

arme Neuvermählte. Sie darf, nach der strengeren Etikette der höheren

Stände ihre Mutter und Verwandtinnen weder besuchen noch von ihnen

besucht werden; nur der Vater darf sie sprechen; da wo sich im Hauße,

wie dieß in vielen der besser eingerichteten der Fall ist, ein eignes

Bad befindet, fällt auch jede andere Gelegenheit zum Verkehr mit den

Freundinnen und Versorgerinnen der Kindheit hinweg; in manchen Häußern

dauert diese Abscheidung so lange fort, bis das junge Weib zum ersten

Male Mutter wird. Indeß ist das arme Kind fast ausschließend auf

den Umgang ihrer Schwiegermutter, welche zugleich ihre Chamah oder

Ehrenwächterin ist, und vielleicht einiger Sklavinnen beschränkt; der

Mann, der selber meist dem ungezogenen Bubenalter noch kaum entwachsen,

mancherlei Launen an ihr übt, kann wohl schwerlich ersetzen, was sie

verlor. Oefters fällt es solch einem bubenhaften Männlein ein seine

junge Frau (wenn diese noch nicht Hoffnung hat Mutter zu werden) zu

verstoßen; diese kehrt dann mit dem für sie noch aufbehaltnen Theile

des Brautschatzes und mit allem was sie mit sich ins Haus des Mannes

brachte, ins Haus der Eltern zurück, muß aber dort drei Monate lang

warten ehe sie sich wieder vermählen darf, weil öfters der Mann seine

Uebereilung bereut und sie zurückfordert. Zweimal kann der Eheherr

seine Frau verstoßen und wiederfordern, verstößt er sie zum dritten

Male dann darf er sie nach der Ordnung des Islams nicht wieder nehmen,

sie sey denn vorhin an einen Andern vermählt gewesen. Zuweilen spricht

der junge Mann in der Aufwallung des Zorns: ich verstoße dich dreimal

und dieß gilt dann eben so, als hätte er sie dreimal aus seinem Hauße

verwiesen; er kann sie jetzt bloß wieder bekommen, wenn sie die

Geschiedene oder Wittwe eines Andern geworden ist. Da jedoch auch in

solchen Fällen die Reue zuweilen nachkommt, pflegt man irgend einen

armen Diener des Haußes etwas dafür zu bezahlen, daß er die Verstoßene

zur Frau nehme und am andern Tage sie wieder entlasse. Bei dieser

Gelegenheit geschahe es auch einmal, daß ein armer, einäugiger Mann

sich gegen eine versprochene Belohnung von vierzig Piastern eine solche

junge, im Zorne dreimal verstoßene Frau anvermählen ließ; als man aber

am Tage nach der Hochzeit von ihm verlangte, er solle sich wieder von

ihr scheiden, antwortete er: »ich sehe nicht ein, warum ein Gläubiger

seine Frau, mit welcher er in einer zwar kurzen, aber glücklichen Ehe

gelebt hat, ohne Grund verstoßen sollte. Die Frau gefällt meinen Augen

wohl; behaltet ihr eure vierzig Piaster und ich behalte mein Weib,

welche weder eine Ungläubige noch eine Widerspenstige (Naschizeh) ist.

Und was ist nun der Zeitvertreib, was die Beschäftigung und das Leben

der armen Frau, in ihrem vergitterten Käfich? -- Wohl ihr, wenn sie,

was übrigens bei dem geringeren Volke und selbst im Mittelstande meist

der Fall seyn soll, die einzige oder doch wenigstens die erste und

darum geehrteste Gemahlin, (die sogenannte große Frau: es Sitt el

Kabireh) ihres Mannes ist und wenn der Mutterlosen nicht dieses Recht

durch eine Nebenbuhlerin, welche den Erben gebahr, entzogen wird. Wenn

dagegen, wie dies in den höheren und reicheren Häußern so oft der

Fall ist, ein Kebsweib, die man hier Durrah oder Papagey nennt, oder

vielleicht mehrere mit ihr die Gunst und Aufmerksamkeit des Mannes

theilen, dessen Ehebruch leider durch das Gesetz gebilligt ist, dann

ist das Loos der Vereinsamten ein sehr schweres, obgleich man, wo es

möglich ist, dafür sorgt, daß jede der Frauen ihre besonderen Zimmer

bewohnt.

Wir wollen uns indeß den glücklichsten Fall denken, welcher der

Neuvermählten von höherem Stande oder wenigstens durch ihre Verbindung

in höheren Stand Gehobenen begegnen kann: jenen nämlich, daß sie bald

zur Hoffnung gelange Mutter zu werden. Nicht bloß, daß sie dann der

launige Gemahl nicht mehr verstoßen kann, beginnt auch für sie mit dem

Mutterwerden ein ganz neues, schöneres Leben; die Geburt des Kindes ist

ein Freudenfest für das ganze Haus, am meisten für die Mutter. Gleich

am Morgen nach der Niederkunft verkündigt ein Chor der Tänzer oder

Sänger, vor der Thüre des beglückten Haußes auch der Nachbarschaft was

sich drinnen Angetragen habe. Bald sieht man Diener gehen, welche die

bei solcher Gelegenheit häufig bereiteten Gerichte: das Muffetuckah,

Kischk und Libaheh an die Nachbarn und Freunde austragen, auch wohl an

die Armen vertheilen. Das erstere, das Muffetuckah, ein gar berühmtes

Aegyptisches Gericht, wird in diesem Falle nicht wie in manchen andern

aus zerstoßenen oder ausgehülsten, in Butter gerösteten Mistkäfern und

Honig bereitet[5], sondern statt der Käfer nimmt man bloß geröstete

Haselnüsse, Honig, Sesamöl (Sirei), ein wenig Semn oder zerlassene

Butter und Gewürzkräuter; das Kischk ist eine dicke, mit Hühnerfleisch

gedämpfte Waizengraupenbrühe; das Libaheh besteht aus gekrümmelten in

Butter geröstetem Brod, mit Honig und Rosenwasser. Unter allerhand

häuslichen Festlichkeiten kommt jetzt der Yom es Subua: der siebente

Tag nach der Entbindung herbei, an welchem die Mutter Besuche von

ihren Freundinnen, auch von ihrer, in manchen Fällen, seit der

Vermählung nicht wieder gesehenen Mutter empfangen darf. Sängerinnen

oder Koranbeter (die letztern im untern Theile des Hauses) sind zur

Verherrlichung des Festes herbeigerufen; Kaffee und eingemachte

Früchte, Scherbet und das Gericht Muffetuckah werden in Menge

gespendet; die Wöchnerin sitzt zur guten Vorbedeutung, damit sie seiner

bald wieder bedürfe, auf dem Stuhl der Dayeh oder Hebamme. Jetzt bringt

man das Kindlein, eingehüllt in einen Schawl oder köstlichen Stoff;

eine der dienenden Frauen nimmt den Hon oder ehernen Mörser und schlägt

mit der Mörserkeule daran, damit das Kindlein sich frühe an lautes

Getös gewöhne. Jetzt bringt man ein Sieb, darein legt man das Kind und

schüttelt es ein wenig hin und her, denn das soll vortrefflich für

den Magen seyn; dann trägt man es, wo deren mehrere sind, durch alle

Zimmer des Harems, begleitet von einigen Weibern oder Mädchen, davon

jede auf einem Teller mehrere, in Hhennateich steckende, angezündete

Wachslichter trägt und zugleich streut die Dayeh oder Hebamme Salz,

mit Schwarzkümmel gemischt auf den Boden jedes einzelnen Zimmers hin

indem sie ausruft »el Milh si eyn el Hhasid« (das Salz in das Auge des

Neidischen), ein Ausruf, welcher den giftigen Einfluß des mißgünstigen

Auges der Durrahs oder andern Frauen auf das Kind verhindern soll. Die

Frauen wissen auch schon wie man sich benehmen und was man sprechen

muß, um jeden Verdacht, als habe man mit dem Auge Schaden gethan, von

sich wegzulenken. Denn wenn jetzt das Kleine, aufgewickelt auf eine

kleine Matratze oder einen silbernen Teller gelegt, ihnen gezeigt wird,

sagen sie nicht, wie man etwa bei uns sagen würde: ei was ist das für

ein hübsches Kind -- dieß wäre in Aegypten eine höchst gefährliche,

giftige Rede, sondern sie schauen ihm ins Gesicht und sagen: »O Gott

sey huldreich unserm Propheten Mohamed. -- Gott gebe dir langes Leben«

und legen dann als Geschenk ein gesticktes Schnupftuch mit einer

Goldmünze zu des Kindes Haupt. Auch der Dayeh, welche, wenn der Umzug

durch das Harem geendigt ist, mit einem Gefäß voll Wasser, das sie

die Nacht vorher zu den Häupten des Kindes gestellt hatte, umhergeht,

werden von den anwesenden Frauen Geldstücklein zum Geschenk in das

Wasser geworfen und hierauf begiebt man sich von neuem, beim Gesange

der Alimehs, ans Essen und Trinken. Während denn die Frauen oben im

Harem sich so ergötzen, hat auch der Mann unten eine Gesellschaft von

Freunden bei sich, welche auf ihre Weise vergnügt ist. Wenn die Nifahs

-- die vierzig Tage der Wöchnerinnen vollendet sind, besucht die junge

Mutter zum ersten Male wieder, in Gesellschaft der Freundinnen und

Verwandtinnen ein Badehaus.

Sie ist nun zu Hauße glücklich und vergnügt mit ihrem Kinde. Denn im

Allgemeinen kann man es wohl von den Aegyptierinnen sagen, daß sie

zärtliche Mütter sind; ist es doch auch leicht vorauszusehen, daß das

Herz einer Frau, die nichts Näheres und beständiger ihr Angehörendes

hat als das Kind, sich mit ganz besondrer Stärke an dieses anketten

müsse. Es ist ein Herkommen von gesetzlicher Gültigkeit, daß die Mütter

ihre Kinder bis zur Vollendung des zweiten Jahres stillen müssen,

wenn der Vater nicht selber ein früheres Entwöhnen, im 12ten oder

18ten Monat erlaubt. Der Tag der Entwöhnung, noch mehr aber jener,

wo man dem Kind zum ersten Male sein Haar verschneidet, ist abermals

ein Familienfest; man schlachtet ein Lamm, dessen Fleisch an die

Armen vertheilt wird, oder giebt so viel an Gewicht Almosen, als das

abgeschnittne Haar schwer war.

Reise in das Morgenland in den Jahren 1836 und 1837, Zweiter Band · 第 3 / 42 段