Mit derselben Vorsicht äussert HAUPT sich auch über das Verhältnis

zwischen dem wiederholten Herrenmahl und der Agape. »Nicht zwei Teile

sollen diese gemeinsamen Mahlzeiten haben, einen profanen, welcher der

äusseren Sättigung dient, und einen religiösen, welcher der Erinnerung

an Christi Tod gewidmet ist, sondern ihre ganze Zusammenkunft soll

religiösen Charakter tragen, und das Herrenmahl ~im engeren Sinne~ ist

nur der ~Höhepunkt des Ganzen.~«

=4. Fr. Schultzen.=

Das Abendmahl im Neuen Testament. Göttingen 1895.

In dieser Darstellung ist die Hervorhebung des Leidensgedankens und

damit die Bedeutung des darstellenden Moments im Handeln Jesu aus der

Nebenstellung fast bis zur Gleichstellung mit dem Genussmoment gerückt,

wobei aber letzteres immer noch den Ausgangspunkt bildet. »Es spricht

nichts dafür, dass etwa Jesus nur auf das Essen Gewicht gelegt habe und

die Beziehung auf seinen Tod späterer Zusatz sei. Umgekehrt ist es aber

auch nicht wahrscheinlich, dass Jesus nur eine symbolische Handlung bei

jenem letzten Mahl vorgenommen hat, und dass die Verbindung mit dem

Mahle nur durch den äusseren Anlass entstanden ist.« Auch das Brot ist

nicht blosses Symbol, sondern auf ~Grund des Symbols~ zum wenigsten

~Repräsentant und Vermittler~ des Leibes Jesu.

Das Genussmoment und das darstellende Moment werden durch den Begriff

~des Opfermahls~ zusammengehalten. Den Jüngern waren Jesu Gedanken

aus der religiösen Vorstellungswelt Israels bekannt und fasslich. In

dem Begriff des Opfermahls war die Wiederholung unmittelbar gegeben

und ebenso der Empfang der in ihm gespendeten Gabe. So hat, trotz des

Fehlens des Wiederholungsbefehls, Jesus auch nach dem Bericht des

Markus an eine Wiederholung gedacht, weil er eine Gabe spendet, die

auch für ~die fernsten~ Zeiten Wert hat.

Wie bei ERICH HAUPT vermögen die eschatologischen Gedanken auch

bei FR. SCHULTZEN sich nur anhangsweise Geltung zu verschaffen,

nachdem die Wiederholung der Feier schon anderweitig feststeht. »Die

Parousiegedanken bei dieser Feier erklären sich bei der lebhaften

Sehnsucht der Gemeinde nach der Parousie leicht, da das Abendmahl auch

nach I Kor 11 _26_ eine Feier ist, die in der Wiederkunft Christi ihr

Ziel erreicht hat.«

Die Trennung von Mahlzeit und Abendmahl wird bereits für die Urgemeinde

vorausgesetzt. Paulus prägt schon Vorhandenes schärfer aus. Die später

erfolgte Abtrennung der »Eucharistie« von dem Mahle erklärt sich viel

einfacher, wenn sie bereits ein besonderer Teil derselben war, als wenn

man das ihr besonders Eigentümliche gar nicht erkennen konnte.

=5. R. A. Hoffmann.=

Die Abendmahlsgedanken Jesu Christi. Königsberg 1896.

Bei HOFFMANN tritt das Darstellungsmoment noch stärker hervor als

bei SCHULTZEN. Es wird geradezu eine zweifache Art von Teilnehmern

vorausgesetzt. Das darstellende Handeln geht auf die einen, der Genuss

ist für die andern bestimmt. »~Vergossen~ wurde sein Blut für ~das

ungläubige Volk~, zu ~trinken~ gab er es den ~Seinen.~«

Mit letzterem will er sagen, dass, da das ~Blut die Seele ist~, seine

Seele in sie übergehen werde, um ihnen zu ihrer bevorstehenden hohen

Mission Kraft zu geben, sie zu stärken, damit auch sie, wenn der Fall

an sie herantritt, imstande seien, ihrerseits ihre Seele als Lösegeld

für andere dahinzugeben. Nicht seinen Leichnam reicht er ihnen dar,

sondern seinen lebendigen Leib als den Träger des ihm innewohnenden

göttlichen Geistes.

»In der urchristlichen Feier kommt, neben dem Essen und Trinken,

auch dem, was Jesus gethan hat, dem Brechen und Danken — ~in

entsprechender Wiederholung~ — Bedeutung zu.« Dies war der Standpunkt

von SCHULTZEN. HOFFMANN geht noch weiter. »~Das Wesentliche der ersten

Mahlzeit war ohne weiteres nicht zu wiederholen~, eben die Handlung des

Herrn, wie sich in ihr seine überragende Geistesgrösse, seine Kraft und

Leben ausströmende Gegenwart noch zum letztenmal ihnen dokumentiert

hatte« (S. 106).

Eine Wiederholung ohne Wiederholungsbefehl ist also ~undenkbar.~ Der

Wiederholungsbefehl muss sich vor allem auf den Genuss bezogen haben,

da Jesus zur Erinnerung an ihn ein ~Mahl~ eingesetzt hat. Es lässt sich

nicht mehr ausmachen, wie sich in der ersten Zeit das Abendmahl des

näheren zur Gemeindemahlzeit verhalten habe. Für Paulus jedenfalls war

die feierliche Gemeindemahlzeit mit dem Abendmahl untrennbar verbunden.

Der Eschatologie kommt in der Darstellung HOFFMANN's keine Bedeutung zu.

Siebentes Kapitel.

=Der gesetzmässige Zusammenhang zwischen den Einzelfragen.=

=1. Der Wiederholungsbefehl.=

Die historische Feier ist eine Mahlzeit: darin liegt ihre Wiederholung

von selbst begründet. Wenn Jesus dem Essen und dem Trinken im

gemeinsamen Kreis der Seinigen eine besondere, irgendwie segensreiche

Bedeutung verleiht, so ist hiermit ohne weiteres die Wiederholung

gefordert. Er braucht das nicht in einem Befehl ausgesprochen zu haben.

Dies ist der Standpunkt der das Genussmoment ausschliesslich betonenden

Darstellungen. Auch die doppelseitigen Auffassungen, welche das

Genussmoment zu Grunde legen, stimmen damit überein. Wenn die Jünger

Jesum verstanden haben, mussten sie von selbst diese Feier wiederholen.

Sofern hingegen das ~Darstellungsmoment~ nebenbei betont wird, ist nun

aber die Wiederholung gar nicht selbstverständlich. Was Jesus gethan,

das kann eigentlich nicht wiederholt werden.

So gehen diese doppelseitigen Darstellungen von dem Gedanken aus, dass

der Wiederholungsbefehl eigentlich überflüssig ist, kommen aber dann

dazu, ihn doch irgendwie als möglich oder notwendig anzunehmen.

Die Frage bleibt für sie also in der Schwebe. Je stärker der

Leidensgedanke und das Darstellungsmoment für die historische Feier

geltend gemacht werden, mit desto grösserer Entschiedenheit wird zur

Erklärung der eingetretenen Wiederholung eine darauf hinzielende

Anweisung gefordert.

=2. Das Abendmahl und die urchristliche Gemeindemahlzeit.=

In der Gemeindefeier steckt ein Doppeltes. Wiederholt wird eine

gemeinsame Mahlzeit. Dabei soll aber in irgend welchem Masse ein

historischer, an sich einzigartiger Moment reproduziert werden.

In welchem Verhältnis steht das wiederholte »Herrenmahl« zu den

gemeinsamen religiösen Mahlzeiten des Urchristentums?

Nach den Auffassungen mit einseitiger Herausarbeitung des Genussmoments

sind beide ~identisch~, denn für sie besteht ja auch die historische

Feier nur in der Mahlzeit als solcher. Die doppelseitigen Darstellungen

aber kommen hier in dasselbe Gedränge, wie mit dem Wiederholungsbefehl.

Auch sie, sofern sie den Mahlzeitcharakter zu Grunde legen, sollten

eigentlich die Identität proklamieren. Nun betonen sie aber daneben

auch das Darstellungsmoment. Dann wird aber die Gemeindefeier zur

Wiederholung einer bestimmten ~historischen Situation~, welche nicht

mehr durch die ~gemeinsame Mahlzeit als solche reproduziert wird.~ Das

wiederholte Herrenmahl soll also jetzt von der gemeinsamen religiösen

Mahlzeit irgendwie ~abheben~, jedoch nur soweit, dass die letzthinige

Einheit beider festgehalten wird. Die Schwierigkeit wächst mit der

stärkeren Betonung des Darstellungsmoments. Man erhält folgende

Stufenleiter:

W. BRANDT: Jesus macht die gemeinsamen Mahlzeiten zum Symbol der

Gemeinschaft. Als nach seinem Tode der Glaube an ihn neu auflebte,

wurde natürlich das vom Herrn selbst gegebene Symbol der Gemeinschaft

besonders gepflegt. Gemeindemahlzeit und »Herrenmahl« sind identisch.

FR. SPITTA: »Es wurde bei Brot und Wein immer daran gedacht, wie

er damals darauf hingewiesen, dass er jetzt und in alle Ewigkeit

die rechte Speise und Erquickung ihrer Seele sei.« Die Didache

repräsentiert die urchristliche Feier. Herrenmahl und Agape

waren danach identisch. Es ist verfehlt, Didache 9 und 10 als

Einleitungsgebete zur »eigentlichen Abendmahlsfeier« auffassen zu

wollen.

AD. HARNACK: Hier beginnt die Differenzierung. Sie ist in dem

klassischen Satz mit den Rangiergeleisen enthalten. »Der Herr hat

ein Gedächtnismahl seines Todes eingesetzt, ~oder vielmehr~, er hat

die leibliche Nahrung als sein Fleisch und sein Blut, d. h. als die

Nahrung der Seele bezeichnet (durch die Sündenvergebung), ~wenn~ sie

mit Danksagung in Erinnerung seines Todes genossen wird. So haben

die Apostel seine Stiftung verstanden.« Eine Feier, bei der alle

diese näheren Bestimmungen zum Ausdruck kommen sollen, ist aber keine

einfache gemeinsame Mahlzeit mehr, sondern eine ~Ceremonie.~ »Jesus

verhiess ihnen, dass er mit der Kraft seiner Sündenvergebung bei jeder

Mahlzeit sein werde, die sie zu seinem ~Gedächtnis~ halten würden.« Wie

wurde aber die gemeinsame Mahlzeit als »Gedächtnismahl« gekennzeichnet?

Durch welche Akte, durch welche Reden? Wie wurde die Situation des

historischen Mahls reproduziert, wo doch auch das »Abendmahl« nur ein

besonderer Augenblick im Verlauf der letzten gemeinsamen Mahlzeit

gewesen war?

ERICH HAUPT: »Die ganze Zusammenkunft soll religiösen Charakter tragen,

und das Herrenmahl ~in engerem Sinn~ ist nur der ~Höhepunkt des

Ganzen.~« Weil HAUPT das Darstellungsmoment stärker betont als HARNACK,

kann er Gemeindemahl und »Abendmahl« nicht irgendwie in einander

übergehen lassen, sondern er muss das Abendmahl als eine besondere

Situation auffassen, die den Höhepunkt der ganzen Mahlvereinigung

repräsentiert. Er kann nicht darum herumkommen, die auf Grund der

Stiftung »wiederholte Handlung« von der religiösen Mahlzeit sich

abheben zu lassen und doch wieder die letzthinige Einheit beider

festzuhalten. So bleibt ihm nur das Verhältnis der Steigerung.

SPITTA und HARNACK bestreiten, dass in Didache 10 _6_ »wenn einer

heilig ist, trete er herzu« eine besondere Feier beginnt. HAUPT muss

seine Steigerung auch hier wiederfinden und nimmt an, dass diese Worte

die eigentliche Abendmahlsfeier einleiten. Das »Herr, komme doch«

bezieht sich auf die Gegenwart des Herrn im »Sakrament«.

FR. SCHULTZEN: Durch den Begriff des »Opfermahls« hält er die beiden

auseinanderstrebenden Teile der Feier zusammen. Er kann sie aber nicht

mehr, wie ERICH HAUPT, in das Verhältnis der Steigerung setzen — dazu

ist die Betonung des Darstellungsmoments bei ihm schon viel zu stark

— sondern er muss die Trennung konstatieren. »In dem Begriff des

Opfermahls ist die Wiederholung der Mahlzeit unmittelbar gegeben und

ebenso der stetige Empfang der gespendeten Gabe« (S. 74). Wiederholt

wird aber zweitens die Handlung des Veranstalters der Opfermahlzeit,

als Voraussetzung des Empfangs und des Genusses der Teilnehmer. »Die

Gabe, die er ihnen zuwandte, sollte den Erfolg haben und hat ihn auch

wirklich gehabt, ~dass sie wiederholten, was er gethan~, und damit auch

ferner an dem Segen seines Opfertods Anteil erhielten« (S. 96).

Wie soll man sich aber vorstellen, dass die Jünger beim gemeinsamen

Mahl »wiederholten, was er gethan?« Das bedeutet nichts anderes, als

dass das Gemeindemahl und das Abendmahl auf die Trennung angelegt

waren. In I Kor 11 macht Paulus die schon vor ihm angebahnte Scheidung

nur stärker geltend. Dass nachher die Eucharistie vom Mahle gänzlich

losgelöst wurde, »ist nur die geschichtliche Vollendung des schon in

der Stiftung enthaltenen Prozesses«.

R. A. HOFFMANN: Das Darstellungsmoment tritt so stark hervor, dass

HOFFMANN auf die Lösung des Problems verzichtet. »Das Wesentliche

der ersten Abendmahlsfeier war ohne weiteres nicht zu wiederholen,

~eben die Handlung des Herrn~« (S. 106). Auf den von Jesus selbst

vorgenommenen Akt kann der Wiederholungsbefehl nicht gehen. Ihn auf

die Handlung der Teilnehmer, das Essen und Trinken zu beziehen, ist

zwar grammatikalisch sozusagen unmöglich. Da aber nichts anderes übrig

bleibt, müssen wir eben annehmen, Jesus habe zum Mittel der Erinnerung

an ihn »ein Mahl eingesetzt«.

Wie er das verstanden haben wollte, ist nicht klar. Es ist stark mit

der Möglichkeit zu rechnen, »dass dasjenige, was uns von den Worten

Jesu bei der Einsetzung seines Mahles überliefert worden ist, nicht

alles repräsentiert, was er wirklich zur Aufklärung über seine uns

heutzutage so schwer verständliche Handlung gesprochen hat« (S. 115).

Wie man es mit der Feier im Urchristentum gehalten hat, darüber ist

keine vollständige Klarheit zu gewinnen. Wir wissen nur, »dass das

Abendmahl in der Urgemeinde eine wirkliche Mahlzeit war, wobei sehr

wahrscheinlich ist, dass das Brotbrechen zugleich Herrenmahl war« (S.

137).

~Zusammenfassung.~ Die Untersuchung ergibt folgenden Satz: ~Bei

ausschliesslicher Geltendmachung des Genussmoments sind die

Gemeindemahlzeit und das Abendmahl identisch. Mit der nebenhergehenden

Betonung des Darstellungsmoments wird die Differenzierung

zwischen beiden in steigendem Masse notwendig, bis zuletzt beide

auseinanderfallen.~

=3. Die Antinomie zwischen der historischen und der urchristlichen

Feier.=

Es ist wohl nicht das geringste Verdienst der grossartigen Abhandlung

SPITTA's, in voller Schärfe das Prinzip proklamiert zu haben, dass

eine Abendmahlsauffassung nur dann Wert hat, wenn sie das Wesen der

urchristlichen Feier, wie es uns besonders in der Didache begegnet,

erklärt. Dementsprechend bildet die urchristliche Feier auch den

Hauptstützpunkt seiner Darstellung. Er wird ihr vollkommen gerecht,

da seiner Auffassung zufolge das Abendmahl eine Freudenmahlzeit war.

Indem er von einem Wiederholungsbefehl und von einer Abhebung des

»Abendmahls« von der Gemeindemahlzeit absieht, stimmt er vollständig

mit der urchristlichen Ueberlieferung überein; diese weiss ja auch

nichts davon, dass die Feier eine auf den Befehl Jesu erfolgende

ausgesprochene Reproduktion jener historischen Situation sein soll.

Während SPITTA so die urchristliche Feier vollkommen erklärt, vermag

er aber der historischen in keiner Weise auch nur annähernd gerecht zu

werden. Das teilt er mit allen Auffassungen, welche das Genussmoment

einseitig herausarbeiten. Inwiefern die Jünger Jesum verstehen mussten

und verstanden haben, als er sie aufforderte, seinen Leib und sein Blut

zu geniessen: das vermögen sie, ohne unerlaubte Kunstgriffe, in keiner

Weise deutlich zu machen. ~Für die historische Situation bleibt ihnen

nur der Skeptizismus übrig~, wobei sie sich trösten dürfen, wenigstens

der urchristlichen Feier gerecht zu werden.

Mit den doppelseitigen Auffassungen steht es folgendermassen:

Je mehr sie das Darstellungsmoment betonen, desto besser und

ansprechender können sie die ~historische Feier~ erklären, da sie

nun den Leidensgedanken und die Symbolik des Handelns Jesu für die

Deutung der Gleichnisse verwerten können. In demselben Masse aber

werden sie ~unfähig, die urchristliche Feier zu erklären.~ Mit dem

Darstellungsmoment ist ja der Wiederholungsbefehl, die Bedeutung

des Leidensgedankens für die Feier und die Differenzierung zwischen

Abendmahl und Gemeindemahlzeit gegeben. Das alles läuft aber der

urchristlichen Ueberlieferung schnurstracks zuwider. Diese weiss nichts

davon, sondern sie beschränkt sich merkwürdigerweise auf den Satz: Das

Abendmahl ist ein Freudenmahl, bei dem das darstellende Handeln Jesu in

keiner Weise irgendwie reproduziert wird.

Die Antinomie ist also unlösbar. ~Eine doppelseitige Auffassung erklärt

die historische Feier nur in dem Masse, als sie die urchristliche

nicht erklärt und umgekehrt.~ Dieser Satz enthält das Grundresultat

der Untersuchung über die doppelseitigen Darstellungen. Infolge dessen

müssen sie auf die Lösung des Problems verzichten, da keine von ihnen,

und wäre sie noch so geistreich, über diese Antinomie hinauskommen kann.

Letztere liegt eben in der bisherigen Problemstellung selbst begründet,

welche die urchristliche Feier als eine ~entsprechende Wiederholung~

der historischen auffassen will. Nun ist aber das Wiederholte

der Geschichte zufolge dem Ursprünglichen gar nicht ähnlich. Die

historische Feier ist eine ~Ceremonie~ im Verlauf einer Mahlzeit, die

urchristliche ist nur eine ~gemeinsame Mahlzeit~ ohne entsprechende

Wiederholung der Ceremonie. Damit ist Antinomie unabweisbar gegeben.

Nun steht aber fest, dass die urchristliche auf die historische

Feier zurückgeht. Also ist das Problem erst dann gelöst, wenn der

Zusammenhang beider erklärt wird, ohne dass deshalb die Gemeindefeier

irgendwie eine entsprechende Nachbildung der historischen ist. ~Die

urchristliche Abendmahlsfeier ist etwas Selbständiges.~

Achtes Kapitel.

=Die Auffassungen mit einseitiger Geltendmachung des

Darstellungsmoments.=

=1. Das Gefechtsfeld.=

Die Darstellungen mit ausschliesslicher Betonung des Genussmoments

bedeuteten einen kühnen Vorstoss gegen die allgemein verbreitete

Auffassung, welche durch die Namen RÜCKERT, HOLTZMANN und LOBSTEIN

vertreten ist. Es konnte einen Augenblick scheinen, als hätte die

hergebrachte Ansicht durch diesen unerwarteten, geschlossenen Angriff

gegen die Deutung der Gleichnisse aus dem Handeln Jesu alle ihre

Positionen verloren. Jetzt aber, wo die Lage sich langsam klärt, zeigt

sich, dass dies nicht der Fall ist.

Wohl mussten einige exponierte Stellungen von dem angegriffenen

Teil aufgegeben werden. Dafür hat er sich aber in eine Position

zurückgezogen, die als unüberwindbar gelten darf. Die Sache steht so,

dass der Angreifer darauf verzichten muss, ~diese befestigte Stellung

jemals zu erobern~, der Angegriffene aber auf absehbare Zeit nicht an

eine ~Aktion im freien Felde~ denken kann.

Zu den aufgegebenen Positionen gehört vor allem die Stellung zur

Frage des Passahmahls. Während bis in die 70er und 80er Jahre das

letzte Mahl den Synoptikern entsprechend fast allgemein als Passahmahl

aufgefasst wurde, sucht man jetzt diese Frage aus dem Zusammenhang

mit der Gesamtauffassung herauszurücken. Man begnügt sich mit einer

vorsichtigen chronologischen Erwägung, ob das synoptische Datum

wahrscheinlich sei oder nicht.

Aehnlich steht es mit dem Wiederholungsbefehl. Auch die Auffassungen

mit Zugrundelegung des Darstellungsmoments suchen sich von der

Notwendigkeit eines auf die Wiederholung hinweisenden Wortes frei zu

machen.

Zugleich wird das Genussmoment im ganzen doch entschiedener

hervorgehoben als es bisher der Fall war. Es bleibt jedoch immer in

Abhängigkeit vom Darstellungsmoment und wird erst durch dasselbe

verständlich.

Diese Verschiebungen in der Position kann man am besten in den

successiven Kundgebungen LOBSTEIN's und HOLTZMANN's verfolgen, soweit

sie die Abendmahlsfrage betreffen. Sie haben die Verteidigungsstellung

eingerichtet.

=2. Der Verteidigungsplan. P. W. Schmiedel.=

Protestantische Monatshefte 1899: Die neuesten Ansichten über den

Ursprung des Abendmahls.

Dem etwas forschen Vorgehen EICHHORN's gegenüber unternahm es SCHMIEDEL

darzuthun, wie die Sachen eigentlich liegen. Er zeigt zunächst, dass

die chronologischen Gründe gegen die Möglichkeit, dass das letzte Mahl

ein Passahmahl war, zusammengenommen allerdings einen grossen Eindruck

machen. Betrachtet man sie aber einen nach dem andern, so verlieren sie

bedeutend an Energie. Die Annahme, dass Jesus das gesetzliche Passah

feierte, ist also nicht von der Hand zu weisen, da die entschiedenen

Aussagen der Synoptiker den chronologischen Einwürfen wohl das

Gleichgewicht halten können.

Ueberdies lässt sich der Passahgedanke in ansprechender Weise zur

Erklärung der historischen Feier heranziehen, wobei mit der Möglichkeit

zu rechnen ist, dass in Jesu Seele Passah- und Bundesgedanken

zusammenflossen.

Was die Handlung betrifft, die er vorgenommen haben soll, ist

anzunehmen, dass das ~Bedeutsame~ mindestens in erster Linie das

Brechen des Brotes und ~das Ausgiessen des Weines aus dem Krug in den

Becher~ sei. Das Austeilen dieser Speisen zum Genuss schliesst sich

als etwas ~Zweites~ an. »~Um der Hauptsache willen wäre es nicht nötig

gewesen; aber da man einmal beim Mahle sass, war es naturgemäss.~« Es

dient demselben Zwecke wie das einem Bundesopfer oder dem Passahopfer

nachfolgende Mahl überhaupt, der gemeinsamen Aneignung und Pflege des

in dem Opfer vorkommenden Gedankens.

Die Frage, ob der Wiederholungsbefehl historisch ist oder nicht,

bleibt hier in der Schwebe. Wäre er sicher überliefert, so wäre er

verständlich. Aber ebenso begreiflich ist es, dass Jesus an eine

Wiederholung nicht dachte.

Der genialen Unbesonnenheit gegenüber ist ruhiges Abwägen absolut

notwendig. S. 148: »Wir müssen noch darauf aufmerksam machen, wie

dringend es sich empfiehlt, auf jeden dem unsrigen ähnlichen Versuch

wohlwollend einzugehen, wenn man nicht in ~unlösbare Schwierigkeiten~

kommen will.« Der hohe Wert dieser Stellung beruht nämlich in der

Stütze, die sie in einer natürlichen Exegese unserer neutestamentlichen

Abendmahlsberichte findet. Durch seine Geltendmachung des

Darstellungsmoments kann SCHMIEDEL jeden einzelnen Zug der historischen

Situation, jeden durch die Exegese angedeuteten Nebengedanken in seiner

Gesamtauffassung unterbringen. Es ist gelungen, ~»die Möglichkeit,

dass Jesus eine der Beschreibung ungefähr entsprechende Feier wirklich

gehalten habe«, auf einen sehr hohen Grad der Wahrscheinlichkeit

zu bringen.~ Die Herleitung der Berichte aus der späteren

Gemeindetheologie, etwa gar mit Benutzung ausserchristlicher Analogien,

wird von selbst gegenstandslos. Jede derartige Konstruktion muss zuerst

den Nachweis erbringen, dass die von ihr behauptete Umbildung sich in

so kurzer Zeit nach Jesu Tod habe einbürgern können.

~Damit erschöpft sich aber~ der Wert dieser Verteidigungsstellung:

sie verfügt über sicher schiessende, gut placierte Geschütze, die

aber nicht sehr weit tragen, sodass vor den Augen der Belagerten die

Reiterschwärme der Belagerer sich auf dem unbestrichenen Terrain

vergnügt und unbehelligt tummeln. Es ist nämlich unmöglich, dass jemals

eine mit der SCHMIEDEL'schen verwandte Auffassung erklären könne, wie

die von ihnen ~bis ins einzelne verstandene historische Feier~ im

Urchristentum, etwa noch gar ohne Annahme eines dahinzielenden Befehls

Jesu, ~wiederholt worden ist.~ Denn das Schwergewicht liegt ja für sie

in dem Handeln Jesu. Nun ist dieses Handeln Jesu in der urchristlichen

Feier gar nicht wiederholt worden, weil dies unmöglich ist. Der

Leidensgedanke fehlt ihr ja vollständig. Sie ist eine Mahlzeit, bei

welcher, so viel wir wissen, die Ceremonie der historischen Feier in

keiner Weise reproduziert wurde. Das Nebensächliche, das Essen, ist

also Hauptsache geworden und die Hauptsache ist in der wiederholten

Feier ganz zurückgetreten.

Ausserhalb des schmalen, von den Festungsgeschützen beherrschten

Terrainstreifens ist also der geringste Reitertrupp des Angreifers

gegen die wohlbewaffnete, aber schwerfällige Besatzung im Vorteil, wenn

sie einen Ausfall wagen sollte. Jede kecke Konstruktion, von STRAUSS

bis auf EICHHORN, kann das Aufkommen und das Wesen der urchristlichen

Feier besser erklären, als die exegetisch gewissenhafte, aus den

Berichten destillierte Auffassung SCHMIEDEL's. Nur halte die erstere

sich ausser Bereich des exegetischen Verteidigungsfeuers, wenn sie

nicht durch den ersten Schuss ausser Gefecht gesetzt sein will. Fürwahr

ein merkwürdiger Kampf, wo es einen nicht Wunder nimmt, dass jeder als

Sieger thut, obwohl der andere unbesiegt ist.

=3. Die Offensive. Adolf Jülicher.=

Zur Geschichte der Abendmahlsfeier in der ältesten Kirche. 1892.

(Theologische Abhandlungen, K. v. WEITZSÄCKER gewidmet.)

JÜLICHER berührt sich am nächsten mit ZWINGLI, dessen Auffassung er

ins Moderne übersetzt, indem er auf die gegenwärtige Form der Fragen

Rücksicht nimmt. Es handelt sich um die einseitige Geltendmachung des

Darstellungsmoments.

Das Abendmahl im Zusammenhang mit dem Leben Jesu und der Geschichte des Urchristentums Erstes Heft. Das Abendmahlsproblem auf Grund der wissenschaftlichen Forschung des 19. Jahrhunderts und der historischen Berichte. · 第 3 / 6 段