zwischen dem wiederholten Herrenmahl und der Agape. »Nicht zwei Teile
sollen diese gemeinsamen Mahlzeiten haben, einen profanen, welcher der
äusseren Sättigung dient, und einen religiösen, welcher der Erinnerung
an Christi Tod gewidmet ist, sondern ihre ganze Zusammenkunft soll
religiösen Charakter tragen, und das Herrenmahl ~im engeren Sinne~ ist
nur der ~Höhepunkt des Ganzen.~«
=4. Fr. Schultzen.=
Das Abendmahl im Neuen Testament. Göttingen 1895.
In dieser Darstellung ist die Hervorhebung des Leidensgedankens und
damit die Bedeutung des darstellenden Moments im Handeln Jesu aus der
Nebenstellung fast bis zur Gleichstellung mit dem Genussmoment gerückt,
wobei aber letzteres immer noch den Ausgangspunkt bildet. »Es spricht
nichts dafür, dass etwa Jesus nur auf das Essen Gewicht gelegt habe und
die Beziehung auf seinen Tod späterer Zusatz sei. Umgekehrt ist es aber
auch nicht wahrscheinlich, dass Jesus nur eine symbolische Handlung bei
jenem letzten Mahl vorgenommen hat, und dass die Verbindung mit dem
Mahle nur durch den äusseren Anlass entstanden ist.« Auch das Brot ist
nicht blosses Symbol, sondern auf ~Grund des Symbols~ zum wenigsten
~Repräsentant und Vermittler~ des Leibes Jesu.
Das Genussmoment und das darstellende Moment werden durch den Begriff
~des Opfermahls~ zusammengehalten. Den Jüngern waren Jesu Gedanken
aus der religiösen Vorstellungswelt Israels bekannt und fasslich. In
dem Begriff des Opfermahls war die Wiederholung unmittelbar gegeben
und ebenso der Empfang der in ihm gespendeten Gabe. So hat, trotz des
Fehlens des Wiederholungsbefehls, Jesus auch nach dem Bericht des
Markus an eine Wiederholung gedacht, weil er eine Gabe spendet, die
auch für ~die fernsten~ Zeiten Wert hat.
Wie bei ERICH HAUPT vermögen die eschatologischen Gedanken auch
bei FR. SCHULTZEN sich nur anhangsweise Geltung zu verschaffen,
nachdem die Wiederholung der Feier schon anderweitig feststeht. »Die
Parousiegedanken bei dieser Feier erklären sich bei der lebhaften
Sehnsucht der Gemeinde nach der Parousie leicht, da das Abendmahl auch
nach I Kor 11 _26_ eine Feier ist, die in der Wiederkunft Christi ihr
Ziel erreicht hat.«
Die Trennung von Mahlzeit und Abendmahl wird bereits für die Urgemeinde
vorausgesetzt. Paulus prägt schon Vorhandenes schärfer aus. Die später
erfolgte Abtrennung der »Eucharistie« von dem Mahle erklärt sich viel
einfacher, wenn sie bereits ein besonderer Teil derselben war, als wenn
man das ihr besonders Eigentümliche gar nicht erkennen konnte.
=5. R. A. Hoffmann.=
Die Abendmahlsgedanken Jesu Christi. Königsberg 1896.
Bei HOFFMANN tritt das Darstellungsmoment noch stärker hervor als
bei SCHULTZEN. Es wird geradezu eine zweifache Art von Teilnehmern
vorausgesetzt. Das darstellende Handeln geht auf die einen, der Genuss
ist für die andern bestimmt. »~Vergossen~ wurde sein Blut für ~das
ungläubige Volk~, zu ~trinken~ gab er es den ~Seinen.~«
Mit letzterem will er sagen, dass, da das ~Blut die Seele ist~, seine
Seele in sie übergehen werde, um ihnen zu ihrer bevorstehenden hohen
Mission Kraft zu geben, sie zu stärken, damit auch sie, wenn der Fall
an sie herantritt, imstande seien, ihrerseits ihre Seele als Lösegeld
für andere dahinzugeben. Nicht seinen Leichnam reicht er ihnen dar,
sondern seinen lebendigen Leib als den Träger des ihm innewohnenden
göttlichen Geistes.
»In der urchristlichen Feier kommt, neben dem Essen und Trinken,
auch dem, was Jesus gethan hat, dem Brechen und Danken — ~in
entsprechender Wiederholung~ — Bedeutung zu.« Dies war der Standpunkt
von SCHULTZEN. HOFFMANN geht noch weiter. »~Das Wesentliche der ersten
Mahlzeit war ohne weiteres nicht zu wiederholen~, eben die Handlung des
Herrn, wie sich in ihr seine überragende Geistesgrösse, seine Kraft und
Leben ausströmende Gegenwart noch zum letztenmal ihnen dokumentiert
hatte« (S. 106).
Eine Wiederholung ohne Wiederholungsbefehl ist also ~undenkbar.~ Der
Wiederholungsbefehl muss sich vor allem auf den Genuss bezogen haben,
da Jesus zur Erinnerung an ihn ein ~Mahl~ eingesetzt hat. Es lässt sich
nicht mehr ausmachen, wie sich in der ersten Zeit das Abendmahl des
näheren zur Gemeindemahlzeit verhalten habe. Für Paulus jedenfalls war
die feierliche Gemeindemahlzeit mit dem Abendmahl untrennbar verbunden.
Der Eschatologie kommt in der Darstellung HOFFMANN's keine Bedeutung zu.
Siebentes Kapitel.
=Der gesetzmässige Zusammenhang zwischen den Einzelfragen.=
=1. Der Wiederholungsbefehl.=
Die historische Feier ist eine Mahlzeit: darin liegt ihre Wiederholung
von selbst begründet. Wenn Jesus dem Essen und dem Trinken im
gemeinsamen Kreis der Seinigen eine besondere, irgendwie segensreiche
Bedeutung verleiht, so ist hiermit ohne weiteres die Wiederholung
gefordert. Er braucht das nicht in einem Befehl ausgesprochen zu haben.
Dies ist der Standpunkt der das Genussmoment ausschliesslich betonenden
Darstellungen. Auch die doppelseitigen Auffassungen, welche das
Genussmoment zu Grunde legen, stimmen damit überein. Wenn die Jünger
Jesum verstanden haben, mussten sie von selbst diese Feier wiederholen.
Sofern hingegen das ~Darstellungsmoment~ nebenbei betont wird, ist nun
aber die Wiederholung gar nicht selbstverständlich. Was Jesus gethan,
das kann eigentlich nicht wiederholt werden.
So gehen diese doppelseitigen Darstellungen von dem Gedanken aus, dass
der Wiederholungsbefehl eigentlich überflüssig ist, kommen aber dann
dazu, ihn doch irgendwie als möglich oder notwendig anzunehmen.
Die Frage bleibt für sie also in der Schwebe. Je stärker der
Leidensgedanke und das Darstellungsmoment für die historische Feier
geltend gemacht werden, mit desto grösserer Entschiedenheit wird zur
Erklärung der eingetretenen Wiederholung eine darauf hinzielende
Anweisung gefordert.
=2. Das Abendmahl und die urchristliche Gemeindemahlzeit.=
In der Gemeindefeier steckt ein Doppeltes. Wiederholt wird eine
gemeinsame Mahlzeit. Dabei soll aber in irgend welchem Masse ein
historischer, an sich einzigartiger Moment reproduziert werden.
In welchem Verhältnis steht das wiederholte »Herrenmahl« zu den
gemeinsamen religiösen Mahlzeiten des Urchristentums?
Nach den Auffassungen mit einseitiger Herausarbeitung des Genussmoments
sind beide ~identisch~, denn für sie besteht ja auch die historische
Feier nur in der Mahlzeit als solcher. Die doppelseitigen Darstellungen
aber kommen hier in dasselbe Gedränge, wie mit dem Wiederholungsbefehl.
Auch sie, sofern sie den Mahlzeitcharakter zu Grunde legen, sollten
eigentlich die Identität proklamieren. Nun betonen sie aber daneben
auch das Darstellungsmoment. Dann wird aber die Gemeindefeier zur
Wiederholung einer bestimmten ~historischen Situation~, welche nicht
mehr durch die ~gemeinsame Mahlzeit als solche reproduziert wird.~ Das
wiederholte Herrenmahl soll also jetzt von der gemeinsamen religiösen
Mahlzeit irgendwie ~abheben~, jedoch nur soweit, dass die letzthinige
Einheit beider festgehalten wird. Die Schwierigkeit wächst mit der
stärkeren Betonung des Darstellungsmoments. Man erhält folgende
Stufenleiter:
W. BRANDT: Jesus macht die gemeinsamen Mahlzeiten zum Symbol der
Gemeinschaft. Als nach seinem Tode der Glaube an ihn neu auflebte,
wurde natürlich das vom Herrn selbst gegebene Symbol der Gemeinschaft
besonders gepflegt. Gemeindemahlzeit und »Herrenmahl« sind identisch.
FR. SPITTA: »Es wurde bei Brot und Wein immer daran gedacht, wie
er damals darauf hingewiesen, dass er jetzt und in alle Ewigkeit
die rechte Speise und Erquickung ihrer Seele sei.« Die Didache
repräsentiert die urchristliche Feier. Herrenmahl und Agape
waren danach identisch. Es ist verfehlt, Didache 9 und 10 als
Einleitungsgebete zur »eigentlichen Abendmahlsfeier« auffassen zu
wollen.
AD. HARNACK: Hier beginnt die Differenzierung. Sie ist in dem
klassischen Satz mit den Rangiergeleisen enthalten. »Der Herr hat
ein Gedächtnismahl seines Todes eingesetzt, ~oder vielmehr~, er hat
die leibliche Nahrung als sein Fleisch und sein Blut, d. h. als die
Nahrung der Seele bezeichnet (durch die Sündenvergebung), ~wenn~ sie
mit Danksagung in Erinnerung seines Todes genossen wird. So haben
die Apostel seine Stiftung verstanden.« Eine Feier, bei der alle
diese näheren Bestimmungen zum Ausdruck kommen sollen, ist aber keine
einfache gemeinsame Mahlzeit mehr, sondern eine ~Ceremonie.~ »Jesus
verhiess ihnen, dass er mit der Kraft seiner Sündenvergebung bei jeder
Mahlzeit sein werde, die sie zu seinem ~Gedächtnis~ halten würden.« Wie
wurde aber die gemeinsame Mahlzeit als »Gedächtnismahl« gekennzeichnet?
Durch welche Akte, durch welche Reden? Wie wurde die Situation des
historischen Mahls reproduziert, wo doch auch das »Abendmahl« nur ein
besonderer Augenblick im Verlauf der letzten gemeinsamen Mahlzeit
gewesen war?
ERICH HAUPT: »Die ganze Zusammenkunft soll religiösen Charakter tragen,
und das Herrenmahl ~in engerem Sinn~ ist nur der ~Höhepunkt des
Ganzen.~« Weil HAUPT das Darstellungsmoment stärker betont als HARNACK,
kann er Gemeindemahl und »Abendmahl« nicht irgendwie in einander
übergehen lassen, sondern er muss das Abendmahl als eine besondere
Situation auffassen, die den Höhepunkt der ganzen Mahlvereinigung
repräsentiert. Er kann nicht darum herumkommen, die auf Grund der
Stiftung »wiederholte Handlung« von der religiösen Mahlzeit sich
abheben zu lassen und doch wieder die letzthinige Einheit beider
festzuhalten. So bleibt ihm nur das Verhältnis der Steigerung.
SPITTA und HARNACK bestreiten, dass in Didache 10 _6_ »wenn einer
heilig ist, trete er herzu« eine besondere Feier beginnt. HAUPT muss
seine Steigerung auch hier wiederfinden und nimmt an, dass diese Worte
die eigentliche Abendmahlsfeier einleiten. Das »Herr, komme doch«
bezieht sich auf die Gegenwart des Herrn im »Sakrament«.
FR. SCHULTZEN: Durch den Begriff des »Opfermahls« hält er die beiden
auseinanderstrebenden Teile der Feier zusammen. Er kann sie aber nicht
mehr, wie ERICH HAUPT, in das Verhältnis der Steigerung setzen — dazu
ist die Betonung des Darstellungsmoments bei ihm schon viel zu stark
— sondern er muss die Trennung konstatieren. »In dem Begriff des
Opfermahls ist die Wiederholung der Mahlzeit unmittelbar gegeben und
ebenso der stetige Empfang der gespendeten Gabe« (S. 74). Wiederholt
wird aber zweitens die Handlung des Veranstalters der Opfermahlzeit,
als Voraussetzung des Empfangs und des Genusses der Teilnehmer. »Die
Gabe, die er ihnen zuwandte, sollte den Erfolg haben und hat ihn auch
wirklich gehabt, ~dass sie wiederholten, was er gethan~, und damit auch
ferner an dem Segen seines Opfertods Anteil erhielten« (S. 96).
Wie soll man sich aber vorstellen, dass die Jünger beim gemeinsamen
Mahl »wiederholten, was er gethan?« Das bedeutet nichts anderes, als
dass das Gemeindemahl und das Abendmahl auf die Trennung angelegt
waren. In I Kor 11 macht Paulus die schon vor ihm angebahnte Scheidung
nur stärker geltend. Dass nachher die Eucharistie vom Mahle gänzlich
losgelöst wurde, »ist nur die geschichtliche Vollendung des schon in
der Stiftung enthaltenen Prozesses«.
R. A. HOFFMANN: Das Darstellungsmoment tritt so stark hervor, dass
HOFFMANN auf die Lösung des Problems verzichtet. »Das Wesentliche
der ersten Abendmahlsfeier war ohne weiteres nicht zu wiederholen,
~eben die Handlung des Herrn~« (S. 106). Auf den von Jesus selbst
vorgenommenen Akt kann der Wiederholungsbefehl nicht gehen. Ihn auf
die Handlung der Teilnehmer, das Essen und Trinken zu beziehen, ist
zwar grammatikalisch sozusagen unmöglich. Da aber nichts anderes übrig
bleibt, müssen wir eben annehmen, Jesus habe zum Mittel der Erinnerung
an ihn »ein Mahl eingesetzt«.
Wie er das verstanden haben wollte, ist nicht klar. Es ist stark mit
der Möglichkeit zu rechnen, »dass dasjenige, was uns von den Worten
Jesu bei der Einsetzung seines Mahles überliefert worden ist, nicht
alles repräsentiert, was er wirklich zur Aufklärung über seine uns
heutzutage so schwer verständliche Handlung gesprochen hat« (S. 115).
Wie man es mit der Feier im Urchristentum gehalten hat, darüber ist
keine vollständige Klarheit zu gewinnen. Wir wissen nur, »dass das
Abendmahl in der Urgemeinde eine wirkliche Mahlzeit war, wobei sehr
wahrscheinlich ist, dass das Brotbrechen zugleich Herrenmahl war« (S.
137).
~Zusammenfassung.~ Die Untersuchung ergibt folgenden Satz: ~Bei
ausschliesslicher Geltendmachung des Genussmoments sind die
Gemeindemahlzeit und das Abendmahl identisch. Mit der nebenhergehenden
Betonung des Darstellungsmoments wird die Differenzierung
zwischen beiden in steigendem Masse notwendig, bis zuletzt beide
auseinanderfallen.~
=3. Die Antinomie zwischen der historischen und der urchristlichen
Feier.=
Es ist wohl nicht das geringste Verdienst der grossartigen Abhandlung
SPITTA's, in voller Schärfe das Prinzip proklamiert zu haben, dass
eine Abendmahlsauffassung nur dann Wert hat, wenn sie das Wesen der
urchristlichen Feier, wie es uns besonders in der Didache begegnet,
erklärt. Dementsprechend bildet die urchristliche Feier auch den
Hauptstützpunkt seiner Darstellung. Er wird ihr vollkommen gerecht,
da seiner Auffassung zufolge das Abendmahl eine Freudenmahlzeit war.
Indem er von einem Wiederholungsbefehl und von einer Abhebung des
»Abendmahls« von der Gemeindemahlzeit absieht, stimmt er vollständig
mit der urchristlichen Ueberlieferung überein; diese weiss ja auch
nichts davon, dass die Feier eine auf den Befehl Jesu erfolgende
ausgesprochene Reproduktion jener historischen Situation sein soll.
Während SPITTA so die urchristliche Feier vollkommen erklärt, vermag
er aber der historischen in keiner Weise auch nur annähernd gerecht zu
werden. Das teilt er mit allen Auffassungen, welche das Genussmoment
einseitig herausarbeiten. Inwiefern die Jünger Jesum verstehen mussten
und verstanden haben, als er sie aufforderte, seinen Leib und sein Blut
zu geniessen: das vermögen sie, ohne unerlaubte Kunstgriffe, in keiner
Weise deutlich zu machen. ~Für die historische Situation bleibt ihnen
nur der Skeptizismus übrig~, wobei sie sich trösten dürfen, wenigstens
der urchristlichen Feier gerecht zu werden.
Mit den doppelseitigen Auffassungen steht es folgendermassen:
Je mehr sie das Darstellungsmoment betonen, desto besser und
ansprechender können sie die ~historische Feier~ erklären, da sie
nun den Leidensgedanken und die Symbolik des Handelns Jesu für die
Deutung der Gleichnisse verwerten können. In demselben Masse aber
werden sie ~unfähig, die urchristliche Feier zu erklären.~ Mit dem
Darstellungsmoment ist ja der Wiederholungsbefehl, die Bedeutung
des Leidensgedankens für die Feier und die Differenzierung zwischen
Abendmahl und Gemeindemahlzeit gegeben. Das alles läuft aber der
urchristlichen Ueberlieferung schnurstracks zuwider. Diese weiss nichts
davon, sondern sie beschränkt sich merkwürdigerweise auf den Satz: Das
Abendmahl ist ein Freudenmahl, bei dem das darstellende Handeln Jesu in
keiner Weise irgendwie reproduziert wird.
Die Antinomie ist also unlösbar. ~Eine doppelseitige Auffassung erklärt
die historische Feier nur in dem Masse, als sie die urchristliche
nicht erklärt und umgekehrt.~ Dieser Satz enthält das Grundresultat
der Untersuchung über die doppelseitigen Darstellungen. Infolge dessen
müssen sie auf die Lösung des Problems verzichten, da keine von ihnen,
und wäre sie noch so geistreich, über diese Antinomie hinauskommen kann.
Letztere liegt eben in der bisherigen Problemstellung selbst begründet,
welche die urchristliche Feier als eine ~entsprechende Wiederholung~
der historischen auffassen will. Nun ist aber das Wiederholte
der Geschichte zufolge dem Ursprünglichen gar nicht ähnlich. Die
historische Feier ist eine ~Ceremonie~ im Verlauf einer Mahlzeit, die
urchristliche ist nur eine ~gemeinsame Mahlzeit~ ohne entsprechende
Wiederholung der Ceremonie. Damit ist Antinomie unabweisbar gegeben.
Nun steht aber fest, dass die urchristliche auf die historische
Feier zurückgeht. Also ist das Problem erst dann gelöst, wenn der
Zusammenhang beider erklärt wird, ohne dass deshalb die Gemeindefeier
irgendwie eine entsprechende Nachbildung der historischen ist. ~Die
urchristliche Abendmahlsfeier ist etwas Selbständiges.~
Achtes Kapitel.
=Die Auffassungen mit einseitiger Geltendmachung des
Darstellungsmoments.=
=1. Das Gefechtsfeld.=
Die Darstellungen mit ausschliesslicher Betonung des Genussmoments
bedeuteten einen kühnen Vorstoss gegen die allgemein verbreitete
Auffassung, welche durch die Namen RÜCKERT, HOLTZMANN und LOBSTEIN
vertreten ist. Es konnte einen Augenblick scheinen, als hätte die
hergebrachte Ansicht durch diesen unerwarteten, geschlossenen Angriff
gegen die Deutung der Gleichnisse aus dem Handeln Jesu alle ihre
Positionen verloren. Jetzt aber, wo die Lage sich langsam klärt, zeigt
sich, dass dies nicht der Fall ist.
Wohl mussten einige exponierte Stellungen von dem angegriffenen
Teil aufgegeben werden. Dafür hat er sich aber in eine Position
zurückgezogen, die als unüberwindbar gelten darf. Die Sache steht so,
dass der Angreifer darauf verzichten muss, ~diese befestigte Stellung
jemals zu erobern~, der Angegriffene aber auf absehbare Zeit nicht an
eine ~Aktion im freien Felde~ denken kann.
Zu den aufgegebenen Positionen gehört vor allem die Stellung zur
Frage des Passahmahls. Während bis in die 70er und 80er Jahre das
letzte Mahl den Synoptikern entsprechend fast allgemein als Passahmahl
aufgefasst wurde, sucht man jetzt diese Frage aus dem Zusammenhang
mit der Gesamtauffassung herauszurücken. Man begnügt sich mit einer
vorsichtigen chronologischen Erwägung, ob das synoptische Datum
wahrscheinlich sei oder nicht.
Aehnlich steht es mit dem Wiederholungsbefehl. Auch die Auffassungen
mit Zugrundelegung des Darstellungsmoments suchen sich von der
Notwendigkeit eines auf die Wiederholung hinweisenden Wortes frei zu
machen.
Zugleich wird das Genussmoment im ganzen doch entschiedener
hervorgehoben als es bisher der Fall war. Es bleibt jedoch immer in
Abhängigkeit vom Darstellungsmoment und wird erst durch dasselbe
verständlich.
Diese Verschiebungen in der Position kann man am besten in den
successiven Kundgebungen LOBSTEIN's und HOLTZMANN's verfolgen, soweit
sie die Abendmahlsfrage betreffen. Sie haben die Verteidigungsstellung
eingerichtet.
=2. Der Verteidigungsplan. P. W. Schmiedel.=
Protestantische Monatshefte 1899: Die neuesten Ansichten über den
Ursprung des Abendmahls.
Dem etwas forschen Vorgehen EICHHORN's gegenüber unternahm es SCHMIEDEL
darzuthun, wie die Sachen eigentlich liegen. Er zeigt zunächst, dass
die chronologischen Gründe gegen die Möglichkeit, dass das letzte Mahl
ein Passahmahl war, zusammengenommen allerdings einen grossen Eindruck
machen. Betrachtet man sie aber einen nach dem andern, so verlieren sie
bedeutend an Energie. Die Annahme, dass Jesus das gesetzliche Passah
feierte, ist also nicht von der Hand zu weisen, da die entschiedenen
Aussagen der Synoptiker den chronologischen Einwürfen wohl das
Gleichgewicht halten können.
Ueberdies lässt sich der Passahgedanke in ansprechender Weise zur
Erklärung der historischen Feier heranziehen, wobei mit der Möglichkeit
zu rechnen ist, dass in Jesu Seele Passah- und Bundesgedanken
zusammenflossen.
Was die Handlung betrifft, die er vorgenommen haben soll, ist
anzunehmen, dass das ~Bedeutsame~ mindestens in erster Linie das
Brechen des Brotes und ~das Ausgiessen des Weines aus dem Krug in den
Becher~ sei. Das Austeilen dieser Speisen zum Genuss schliesst sich
als etwas ~Zweites~ an. »~Um der Hauptsache willen wäre es nicht nötig
gewesen; aber da man einmal beim Mahle sass, war es naturgemäss.~« Es
dient demselben Zwecke wie das einem Bundesopfer oder dem Passahopfer
nachfolgende Mahl überhaupt, der gemeinsamen Aneignung und Pflege des
in dem Opfer vorkommenden Gedankens.
Die Frage, ob der Wiederholungsbefehl historisch ist oder nicht,
bleibt hier in der Schwebe. Wäre er sicher überliefert, so wäre er
verständlich. Aber ebenso begreiflich ist es, dass Jesus an eine
Wiederholung nicht dachte.
Der genialen Unbesonnenheit gegenüber ist ruhiges Abwägen absolut
notwendig. S. 148: »Wir müssen noch darauf aufmerksam machen, wie
dringend es sich empfiehlt, auf jeden dem unsrigen ähnlichen Versuch
wohlwollend einzugehen, wenn man nicht in ~unlösbare Schwierigkeiten~
kommen will.« Der hohe Wert dieser Stellung beruht nämlich in der
Stütze, die sie in einer natürlichen Exegese unserer neutestamentlichen
Abendmahlsberichte findet. Durch seine Geltendmachung des
Darstellungsmoments kann SCHMIEDEL jeden einzelnen Zug der historischen
Situation, jeden durch die Exegese angedeuteten Nebengedanken in seiner
Gesamtauffassung unterbringen. Es ist gelungen, ~»die Möglichkeit,
dass Jesus eine der Beschreibung ungefähr entsprechende Feier wirklich
gehalten habe«, auf einen sehr hohen Grad der Wahrscheinlichkeit
zu bringen.~ Die Herleitung der Berichte aus der späteren
Gemeindetheologie, etwa gar mit Benutzung ausserchristlicher Analogien,
wird von selbst gegenstandslos. Jede derartige Konstruktion muss zuerst
den Nachweis erbringen, dass die von ihr behauptete Umbildung sich in
so kurzer Zeit nach Jesu Tod habe einbürgern können.
~Damit erschöpft sich aber~ der Wert dieser Verteidigungsstellung:
sie verfügt über sicher schiessende, gut placierte Geschütze, die
aber nicht sehr weit tragen, sodass vor den Augen der Belagerten die
Reiterschwärme der Belagerer sich auf dem unbestrichenen Terrain
vergnügt und unbehelligt tummeln. Es ist nämlich unmöglich, dass jemals
eine mit der SCHMIEDEL'schen verwandte Auffassung erklären könne, wie
die von ihnen ~bis ins einzelne verstandene historische Feier~ im
Urchristentum, etwa noch gar ohne Annahme eines dahinzielenden Befehls
Jesu, ~wiederholt worden ist.~ Denn das Schwergewicht liegt ja für sie
in dem Handeln Jesu. Nun ist dieses Handeln Jesu in der urchristlichen
Feier gar nicht wiederholt worden, weil dies unmöglich ist. Der
Leidensgedanke fehlt ihr ja vollständig. Sie ist eine Mahlzeit, bei
welcher, so viel wir wissen, die Ceremonie der historischen Feier in
keiner Weise reproduziert wurde. Das Nebensächliche, das Essen, ist
also Hauptsache geworden und die Hauptsache ist in der wiederholten
Feier ganz zurückgetreten.
Ausserhalb des schmalen, von den Festungsgeschützen beherrschten
Terrainstreifens ist also der geringste Reitertrupp des Angreifers
gegen die wohlbewaffnete, aber schwerfällige Besatzung im Vorteil, wenn
sie einen Ausfall wagen sollte. Jede kecke Konstruktion, von STRAUSS
bis auf EICHHORN, kann das Aufkommen und das Wesen der urchristlichen
Feier besser erklären, als die exegetisch gewissenhafte, aus den
Berichten destillierte Auffassung SCHMIEDEL's. Nur halte die erstere
sich ausser Bereich des exegetischen Verteidigungsfeuers, wenn sie
nicht durch den ersten Schuss ausser Gefecht gesetzt sein will. Fürwahr
ein merkwürdiger Kampf, wo es einen nicht Wunder nimmt, dass jeder als
Sieger thut, obwohl der andere unbesiegt ist.
=3. Die Offensive. Adolf Jülicher.=
Zur Geschichte der Abendmahlsfeier in der ältesten Kirche. 1892.
(Theologische Abhandlungen, K. v. WEITZSÄCKER gewidmet.)
JÜLICHER berührt sich am nächsten mit ZWINGLI, dessen Auffassung er
ins Moderne übersetzt, indem er auf die gegenwärtige Form der Fragen
Rücksicht nimmt. Es handelt sich um die einseitige Geltendmachung des
Darstellungsmoments.