per sympathiam, et antipathiam, transplantationem, amuleta et magiam
naturalem od. vermeynte Hexerey die vornehmsten Kranckheiten curiren
könne. Frankfurt a. M. 1725.
[8] Paullinus a. a. O. I. S. 344.
Um Liebe auf sympathetische Weise zu erwecken, gab es in jeder
Landschaft Deutschlands andere Mittel, deren Aufzeichnung einen viele
hundert Seiten starken tragikomischen Beitrag zur Geschichte der
menschlichen Narrheit bilden würde.
In der Frühzeit zeichneten sich neben den alten Weibern, die ihre
vermeintliche Wunderkraft meist auf dem Scheiterhaufen büssten, die
fahrenden Schüler als Zauberer aus.
»Mit wunderlichen sachen
Ler ich sie denne machen
Von wachs einen kobold
Wil sie, daz er ir werde hold
Und teuf es in den brunnen
Und leg in an die sunnen
Und heiz widereins (rückwärts)
Umb die kuchen gan.«[9]
[9] »Von einem fahrenden Schüler.« Altdeutsche Wälder, II. 55.
Sie lehrten auch für Geld und gute Worte jene sinnlosen Gebräuche, die
sich zum Teil noch heute erhalten haben, von denen ich einige wenige
als Beispiele für die Denkweise unserer Vorfahren hierhersetzen will.
Berthold v. Regensburg sagt von den Bauern »Pfî, wiltû einen man alsô
mit zouberîe gewinnen! ..... Sô nimt din her ein toufet ein wahs, din
ein holz, din ein tôtenbein, allez daz sie dâ mite bezouber. Dâ
zoubert din mit den Kriutern, din mit dem heiligen Krismen, din mit
dem heiligen gotes lîchnamen.«[10]
[10] Predigten, II. 70. 25 bei Schultz, H. L., S. 650.
»Dass dich eine lieben muss.«
»Nimm drei Federn vom Hahnenschwanz, druck sie dreimal in die Hand.
Probatum.« Oder: »Nehme eine Turteltaubenzung ins Maul (!), rede mit
ihr lieblich, küsse sie darnach auf den Munde« -- natürlich sie, die
Angebetete, nicht die Turteltaubenzung -- »so hat sie dich so lieb,
dass sie dich nicht mehr lassen kann.«[11]
[11] Scheibles Schaltjahr, II. 45.
»Rezept zum Liebespulver. Nimm eine Hostie, die jedoch nicht geweiht
sein darf, schreibe auf sie einige Worte mit Blut aus dem Ringfinger
und lasse alsdann von einem Priester fünf Messen darüber lesen. Dann
teile die Hostie in zwei gleiche Teile, deren einen nimm selbst, den
anderen gebe der Person ein, deren Liebe du gewinnen willst.«
»Nimm von deinem Blut an einem Freitag im Frühling, lass es mit den
beiden Testikeln eines Hasen und der Leber einer Taube in einem nicht
zu warmen Ofen in einem kleinen Topf trocknen, machs zu feinem Pulver
und lass die Person, von der du geliebt sein willst, davon geniessen,
ungefähr einer halben Drachme schwer. Wenns aufs erstemal nicht wirkt,
so wiederhole es bis zu dreimal und du wirst geliebt werden.«
»Die weisse Lilienwurzel, unter gewissen Zeichen gesammelt, und bei
sich getragen, grosse Liebe und Freundschaft (sic) zwischen Personen
beiderlei Geschlechtes erwecken und erhalten soll.«[12] _Sapienti
sat!_
[12] Anleitung zu den curiösen Wissenschaften. Frankfurt 1717.
Noch eines Sympathiemittels muss, um nicht unvollständig zu sein, wenn
auch widerstrebend, gedacht werden. »Ein fleissiger _Studiosus
Medizinae_, mein ehemaliger guter Freund, ward offt von des Nachbars
Tochter gelockt, aber er hatte Eckel daran. Einst schlieff er bey
ihrem Bruder in ihres Vatters Hause, und ward gantz umgekehrt, doch
aber kam er nicht zu ihr. Nur des Nachts, mehrenteils um 12 Uhr, stund
er leise uff, lieff vor des Mägdleins Hauss, küssete die Thür dreymahl
und gieng wieder von dannen. Wie es seine Schlaffgesellen merkten,
verwiesen sie ihm die Thorheit, doch konnten sie ihn nicht davon
abhalten. Einst wollte er sein Kleid vom Schneider umwenden lassen, da
fand man in den Hosen einen linnenen Beutel und in demselben einen
Hasenschwantz, krausse Haare, vielleicht von einem ungenannten Ort der
Dirne abgeschnitten und diese Buchstaben S. T. T. I. A. M., welche
einige so verdolmetschen: _Satanus te trahat in amorem mei_.[13]
Sobald aber das Säcklein mit Schwantzhaaren und allem verbrandt war,
hatte der Geck auch Ruhe.«[14]
[13] Der Teufel ziehe dich in meine Liebe.
[14] Paullinus a. a. O. I. 344 ff.
Einen interessanten Beitrag zum Glauben an die Kraft dieser
Weiberhaare findet sich in der Biographie der Magdalena Sibylla von
Neitschütz, die ihren Geliebten, Johann Georg IV. von Sachsen, auf
diese Weise an sich gekettet haben sollte[15].
[15] F. Bülau, Geheime Geschichten und rätselhafte Menschen, 2.
Auflage, III. Band (1863). Die Gräfin von Rochlitz, S. 1 ff.
Solange die weltliche Obrigkeit gegen derartige Zaubereien noch nichts
einzuwenden hatte, ging es noch; aus Predigten und Konzilsbeschlüssen
machte man sich blutwenig, denn kirchliche Strafen waren eben nur
Ehrenstrafen, die sich schliesslich überstehen liessen, wenn sie auch
hart genug trafen. So ordnete ein Pariser Pönitentiale an: »Wer Blut
oder seinen virile um der Liebe oder einer anderen Sache wegen einem
Mann oder einer Frau zu trinken giebt, soll drei Jahre büssen«[16],
oder wenn, wie aus einem Fastnachtsspiele hervorgeht[17], alle
diejenigen von der Kommunion ausgeschlossen blieben, die »zu essen
geben oder in annder weiss machen, das leut schullen an einander liep
oder feinter werden, und was solicher sach sein«, so konnte sich der
Übelthäter immerhin noch, sei es durch Geldopfer oder eine andere vom
Geistlichen auferlegte Busse, wieder reinwaschen. Anders stand dies
aber in einer Zeit, wo der Hexenwahn die Gemüter ergriffen hatte,
Laien und Pfaffen beiderlei Konfessionen in unersättlichem Blutdurste
alles, was den Namen Weib führte, in unerhörtester Weise besudelten
und »ad majorem Dei gloriam« zu Tode schleiften, nachdem sie vorher
auf das schamloseste die Körper und die Gemüter der auf der Folter
gefügig gemachten Opfer gebrochen; wo ein scheinheiliger Rechtslehrer,
Benedikt Carpzow, sich in einem Atem und unter demselben Augenaufschlag
rühmen konnte, dreiundfünfzigmal die ganze Bibel durchgelesen und
zwanzigtausend Todesurteile gefällt zu haben, die zumeist arme
Weiber, denen das Hirngespinst des grossen Leipziger Schurken nie
ausgeführte Verbrechen angedichtet hatte, zur Einäscherung, im besten
Falle zur Hinrichtung durch das Schwert verdammte, da war schon der
Gedanke an ein Liebesmittel eine Anwartschaft auf den Tod, da er auf
unzweifelhaften Verkehr mit dem Teufel hinwies. Mit ebenso stupender
wie stupider Gelehrsamkeit hatte sich der jedes Gefühles bare Carpzow
und mit ihm der ganze Schwarm Gottesgelahrter und Richter ein System
zurechtgebaut, aus dem das erotische Moment in einer Teufelsfratze
allenthalben hervorgrinste. »So sehr war durch den Einfluss des
Teufelsglaubens die altgermanische Frauenverehrung, welche im Weibe
›etwas Heiliges‹ gesehen hatte, getrübt worden, dass unsere Altvorderen
etliche Jahrhunderte hindurch es für möglich, ja für wirklich hielten,
deutsche Mädchen und Frauen gäben Sitte und Scham, alles Hohe und
Heilige, was der Mensch besitzen kann, für die widerliche Umarmung
eines scheusslichen Bockes hin. Es dürfte doch schwer sein, auf
dem ganzen Gebiete menschlicher Narrheit etwas aufzufinden, was an
blödsinniger Gemeinheit dieser christlich-theologischen Phantasie nur
halbwegs gleichkäme.«[18]
[16] Arved Straten, Blutmord, Blutzauber, Aberglauben, Siegen 1901.
[17] Keller, S. 1463.
[18] Scherr, G. d. d. F., II. 139.
Vergessen war die abgöttische Verehrung, die man dem Weibe in der
Jungfrau Maria dargebracht, vergessen die Achtung, die man der Mutter,
der Hausfrau gezollt, das Weib war nur das unreine Gefäss, durch das,
nach theologischer Weisheit, »die Sünde« überhaupt in die Welt
gekommen, das daher teuflischen Einflüssen um so leichter zugänglich
sein musste.
Da nun »die Teufel, die nicht zu zählen sind«, die Welt durchstreifen,
um Menschen zu verführen und jeden zu ergattern, »die um ein sehr
lange Zeit daher, über fünftausend Jahre, durch stete Uebung überaus
klug und erfahren sind worden«[19], so wandten sie sich zuerst an die
Frauen, um sie körperlich und seelisch zu verführen und sie zu
Werkzeugen zu machen, durch die ihnen weitere Opfer zugeführt wurden.
[19] Luthers Tischreden oder Colloquia, Vom Teufel und seinen Werken,
(Anno 39 den 15. Januarii).
Das Hauptmittel, die Weiber zu Hexen zu machen, bestand für den Teufel
in der Buhlschaft. Um mit den Hexen geschlechtlich zu verkehren,
besucht er sie in allerlei Verkleidungen in ihren Wohnungen. Bald
tritt er als schwarz gekleideter Herr, bald als Mann mit Federhut,
gelben Strümpfen und einem Esels- oder Pferdefuss, bald wieder als
langer, schwarzer Mann mit Hörnern auf[20], oder er naht sich ihnen
unter der Maske eines Junkers, Jägers, Reiters und unter den Namen
Junker Hans, Voland, Hämmerlein, Federhanns, Schönhans, Peterlein,
Federlein, Papperlen, Klaus, Grässle, Grünhütel oder ähnlichen.[21]
Manchesmal aber suchte sich der Junker Hans auch ganz ausgefallene
Örter zum Buhlen aus. Am 6. März 1604 wurde in Lauchstädt eine
Zauberin, die Haferkastin nebst einer anderen Hexe verbrannt, die
bekannt haben sollte, vom Teufel auf die Spitze des Roten Turmes zu
Halle geführt worden zu sein, wo er ihr gedroht habe, sie hinunter zu
stürzen, wenn sie ihm ihr gegebenes Versprechen nicht halte. Darauf
sei sie ihm zu Willen gewesen und habe fünfmal mit ihm #auf der
Turmspitze# Unzucht getrieben. Etwas Derartiges konnten Menschen, die
sich ihrer fünf gesunden Sinne rühmten, für bare Münze nehmen!
[20] Curt Müller, Hexenaberglaube und Hexenprozesse in Deutschland
(Reclam), S. 26.
[21] Scherr, Frauenwelt, II. 149, und Müller a. a. O., Urteilssprüche
Leipziger Schöffen, 139 ff.
Über die Art des geschlechtlichen Verkehrs ergehen sich die Werke
Carpzows und das »aus frommem Wahnsinn und fanatischer Grausamkeit«
bestehende Schandbuch des Ketzerrichters und Theologie-Professors
Jakob Sprenger, der im Jahre 1489 mit Approbation der Kölner
theologischen Fakultät gedruckte »Malleus maleficarum«, zu deutsch der
Hexenhammer, in einer Breite, deren Unflätereien lebhaft an Liguoris
Moraltheorie erinnern. »Der Autor schreibt wie ein Kerl, der etliche
bordels ausgehuret hat«, sagt bereits Hauber von Sprenger.[22] Es
sträubt sich meine gewiss nicht prüde Feder, diese mit behaglicher
Ruhe vorgetragenen Schweinereien eines im Cölibate lebenden
hochwürdigen Herrn auch nur andeutungsweise wiederzugeben.[23]
[22] Bibliotheka magica, 1741, I., 26 ff.
[23] Wer den Mut hat, den stinkenden Sumpf des Hexenhammers zu
durchwaten, der sei auf Graf von Hoensbroechs »Das Papstthum in seiner
sozialkulturellen Wirksamkeit« hingewiesen (Leipzig 1900), dessen I.
Band eine ziemlich vollständige Übersetzung des Malleus maleficarum
enthält.
Aus den düsteren Gewölben, deren Kreuzbogen vom Gewinsel und Stöhnen
der armen, gefolterten Kinder und Frauen widerhallten, drang viel, zu
viel an die Öffentlichkeit, um nicht die Phantasie hysterischer und
vom allgemeinen Wahne ergriffener Weiber derart zu erhitzen, dass sie
alles das, was sie gehört, auch schliesslich selbst erlebt zu haben
glaubten und sich im Wahnsinne Verbrechen bezichtigten, die sie kaum
geträumt haben können. Sie geben unumwunden zu, was ihnen die Richter
in den Mund legen, oder gestehen es, ausgeschmückt mit eigenen
Zuthaten unter den Martern der oft menschlicher als die Richter
fühlenden Henker. Fühllos wie die Quadern der Folterkammern wohnten
diese Richter jahraus, jahrein jenen Greuelscenen bei, bis die
Gewohnheit jegliches Gefühl in ihnen abstumpfen musste. Wenn die
deutschen Richter auch nicht in den Zwischenakten eines Hexenprozesses
Laute spielten und Inkulpantinnen tanzen liessen, ehe sie sie an den
Holzstoss ablieferten, wie dies ein französischer Kollege that[24], so
fanden sich doch auch in deutschen Gauen nichtswürdige Hallunken genug
unter ihnen. Wenn sich unter der Regierung des Bischofs Heinrich
Julius von Halberstadt-Braunschweig im 17. Jahrhundert anlässlich
einer rebellischen Bewegung der Braunschweiger Bürger gegen den
geistlichen Herrn folgendes zutragen konnte, wird es bei den Prozessen
gegen die Unholdinnen keinesfalls besser, eher noch schlimmer
hergegangen sein, wofür viele Gründe sprechen. In dem besagten
Prozesse heisst es von den in der Marterkammer anwesenden
Gerichtspersonen: »Sie trunken einander fleissig zu, dass sie auch so
toll und voll wurden, dass sie einesteils eingeschlafen ... Etwan in
die dritte Woche kamen sie wieder, und als sie nun in solcher
Trunkenheit ihr gefasstes Müthlein ziemlichermassen ausgeschüttet, seyn
sie für diesmal davongegangen ... Zum dritten male bin ich abermal in
die peinliche Kammer gebracht u. s. w. und Hans Saub war so trunken und
voll, dass er beim Tisch einschlief, und wann er hörte, dass ich etwas
härter sprach, so wachte er auf und weisete mit den Fingern, sagend:
Meister Peter, hinan, hinan mit dem Schelm und Stadtverräther und wenn
er solches gesagt, schlief er wieder ein vor Trunkenheit. Ingleichen
soffen die andern tapfer auch herum Wein und Bier, und wurden aus
Trunkenheit und sonsten so verbittert, dass nicht zu sagen ...«[25]
Das Martern und Foltern der Angeklagten war im Mittelalter ein derart
unzertrennlicher Bestandteil des Gerichtsverfahrens, dass der Richter
den Gedanken, ein Geständnis anders als durch die Folter zu erlangen,
einfach nicht fassen konnte. Und bei den Unholdinnen erst, die nichts
zu gestehen hatten, waren die Folterwerkzeuge unentbehrlich, denn ohne
sie hätte es eben keine Hexenprozesse gegeben.
[24] Roloff, Leben und Wirken des Teufels, Histor. Taschenbuch, 5.
Folge, 2. Jahrg., S. 165.
[25] F. Heinemann, Richter und Rechtspflege in der deutschen
Vergangenheit, S. 64.
Bei Weibern, die sich dem Satan zu eigen gegeben, wäre Milde des
Richters ein Verbrechen gewesen, das ihn vielleicht selbst in eine
zweideutige Stellung gebracht hätte, darum suchte jeder einzelne genau
nach der Schablone zu handeln. Lag es auch in seinem Belieben, die
schauerliche Wirkung der Tortur zu erhöhen oder zu mildern, so
brauchte er seine Macht doch kaum jemals zu Gunsten einer Hexe,
ebensowenig wie er sich daran kehrte, die heuchlerische Vorschrift des
Hexenhammers zu befolgen, bei der Tortur kein Blut zu vergiessen. Er
war unumschränkter Herr in der Folterkammer und gebrauchte seine Macht
oder missbrauchte sie, ganz wie es ihm beliebte. Hatte er jemanden
freilassen müssen, weil seine Unschuld denn doch zu klar lag, so liess
er eben den unschuldig Gepeinigten Urfehde schwören, sich niemals an
ihm und den Seinen zu rächen. Bei einer Hexe war aber diese Gefahr für
den Inquisitor nicht zu befürchten, denn kaum eine dieser Unthat
bezichtigte Weibsperson entrann jemals dem Arm »der Gerechtigkeit«.
Schon vorm Beginn des Prozesses brach man die Seelenkraft der
Angeklagten, die schliesslich so mürbe werden musste, dass sie sich
schuldig bekannte, um durch den Tod von weiteren Quälereien befreit zu
werden.
Ehe man die Hexe dem Richter vorführte, zog man sie splitternackt aus
und untersuchte ihren Körper, ob sie nicht Zaubermittel bei sich
führte, mit denen sie dem Richter Schaden zufügen könnte. Obwohl der
Hexenhammer vorschrieb, diese Untersuchung von ehrsamen Frauen
vornehmen zu lassen, so scherte sich in der Praxis kein Richter darum,
sondern überliess die Wehrlose den Henkersknechten, die diese günstige
Gelegenheit nicht vorübergehen liessen, sich tierisch an jungen Hexen,
selbst unmündigen Kindern zu vergreifen und dem Teufel die Schuld
zuzuschieben. Der wütende Hexenrichter Remigius, der sich in seiner
»Daemonolatria« rühmt, binnen fünfzehn Jahren (1580-1595) in
Lothringen achthundert Hexen eingeäschert zu haben, erzählt von einem
seiner Opfer, Katharina genannt, sie wäre, obgleich noch ein
unmannbares Kind, im Kerker wiederholt derart vom Teufel genotzüchtigt
worden, dass man sie halbtot aufgefunden habe.[26] Wem hätten auch die
Geschändeten die ihnen angethane Schmach klagen sollen, dem Richter?
Der wusste doch, dass alles, was die Hexe sprach, Lüge und Blendwerk
der Hölle sei, oder ihren Beichtvätern, »gleichviel ob katholisch oder
protestantisch, die die gefangenen Hexen in den Kerkern aufsuchten
und, anstatt ihnen Trost und Mut zuzusprechen und durch das Gebet für
ihren Martergang zu stärken, sie mit allen möglichen Kreuz- und
Querfragen in Fallen zu locken suchten; ihnen das Gewissen
beängstigten; sie zu falschem Geständnisse zwangen? Diese gemeine,
niederträchtige Pfaffenbrut war gefährlicher als die Henkersknechte
und Inquisitoren resp. Richter. Denn selbstverständlich hing sich ein
bis zu Tod geängstigtes Weib mit aller Gewalt an den Seelensorger;
suchte bei ihm Trost und folgte seinem Rate. Musste ein solch armes
Wesen nicht von Sinnen kommen, wenn sie sogar von dem Manne, den sie
als heilig und fromm verehrte, als Hexe betrachtet wurde? Und wie er
ihr ins Gewissen redete! Wie er, wenn sie bekennen würde, ihr von Heil
und Rettung, von Gnade und Barmherzigkeit vorpredigte! Jede
verfängliche Aussage, die ein so verzweifeltes Weib fallen liess, nahm
der Beichtvater zu Protokoll. Hatte er genug aus der Unglücklichen
herausgepresst, so gab er dem Richter genauen Bericht. So kam es, dass
der Richter bereits das ganze Untersuchungsprotokoll, die ganze
Beweisaufnahme in den Händen hatte, ehe er überhaupt die Hexe verhört
hatte. Er hatte somit leichte Arbeit, indem das Verhör seinerseits nur
kurze Zeit in Anspruch nahm, das übrige that die Folter.«[27]
[26] Scherr, Kulturgeschichte, S. 387.
[27] C. Müller a. a. O. S. 90.
Doch noch eine zweite Entwürdigung hatte die Hexe vor dem Richter
durchzumachen. Man schor ihr jedes Haar am Körper ab, um eines jener
Teufelsmale, Stigma, zu entdecken, mit dem der Satan alle Weiber
kennzeichnete, die er als Buhlerinnen gebraucht. Fand man einen
Leberfleck, ein Muttermal oder eine Warze, so stach der Henker mit
einer Nadel darein, um seine Empfindlichkeit zu prüfen. Schmerzte der
Stich nicht, dann war die Teufelsliebe erwiesen, im anderen Falle
hatte der Teufel der Hexe das Mal empfindlich gelassen, um die Richter
zu täuschen. Fehlte ein solches Mal gänzlich, so hatte es der Teufel
verwischt. Gestand nun die Hexe, eingeschüchtert durch die Aussicht
auf die Tortur, oder getäuscht von lügenhaften Vorspiegelungen des
Beichtvaters oder des Richters, dann war sie verloren. Leugnete sie,
dann unterwarf man sie der peinlichen Frage, die mit der amtlichen
Formel begann: »Du sollst so dünn gefoltert werden, dass die Sonne
durch dich scheint!« Diese Drohung war keine leere, und die Feder
sträubt sich, all das Entsetzliche niederzuschreiben, was man nun mit
den armen, schwachen Weibern vornahm. Mädchen im zartesten
Kindesalter, sieben-, acht-, zehn- und zwölfjährige Mädchen[28],
schwangere Frauen[29], sechzig-, selbst achtzigjährige Greisinnen, sie
alle verliessen verbrannt, zerrissen, mit gebrochenen Gliedern, aus
hundert Wunden blutend die Folterkammern.
[28] Scherr, Gesch. d. d. Frauenwelt, II. 161.
[29] Scherr, Kulturgeschichte, S. 640 ff.
Alle Bande des Blutes löste der unglückselige Wahn. Wolf Rossmann, ein
Bauer zu Amorbach, gab seine eigene Mutter als Hexe an.[30] Vielleicht
um sich ihrer zu entledigen, wie es Männer mit ihren Frauen thaten,
Brüder mit Schwestern, denen sie das Erbe missgönnten, selbst Väter
mit ihren Töchtern.
[30] Zeitschrift für d. Kulturgesch., 1859 S. 427.
Und der ewig wiederkehrende Punkt bei allen Hexenprozessen ist
geschlechtlicher Natur, in allen den vielen Protokollen, die auf uns
gekommen sind, kehrt er, wenn nicht als Teufelsbuhlschaft allein, so
in irgend einer anderen Form neben dieser wieder. Ein solches
Protokoll, herausgerissen aus hundert beinahe gleichen, möge hier
stehen. Es stammt aus dem Jahre 1572 aus der Umgebung von Trier und
wird von Dr. Hennen mitgeteilt. Eine gewisse Eva, eine überführte
Kindesmörderin aus dem Dorfe Kenn ist beschuldigt, mit dem
Höllenfürsten Umgang gehabt zu haben. Sie besässe die Kunst zu hexen
und hätte einen Knecht auf dem »grünen Haus« verzaubert, dass er in
Liebe zu ihr entbrennen sollte. Die Angeklagte antwortete, dass sie
die Zauberkunst nicht verstände. Sie hätte nur dem Zymmerhansen, dem
Knecht, einen Ring gegeben; dieser hätte ihr versprochen, sie einst zu
ehelichen. Das war das kurze Verhör. Die Folter wurde vorläufig nicht
angewendet. Die Angeklagte wurde hierauf ins Gefängnis abgeführt.
An demselben Nachmittage wurde sie nochmals dem Amtmann, Schultheissen
und zwei Schöffen vorgeführt. Sie verharrte auf ihrer Aussage, dass
sie nichts von Zauberei verstünde. Nun wurde sie den Henkersknechten
übergeben, die sie auf die Folter spannten.
Das unsinnigste Zeug brachte sie infolge der wahnsinnigen Schmerzen
vor. Sie zog andere mit ins Unglück, einen Mann und drei Frauen, da
sie, um nur sobald als möglich von den Folterqualen befreit zu werden,
andere angab, von denen sie die Hexerei gelernt haben wollte. Von der
einen behauptete sie, dass diese ihres (Evas) Mannes Mannbarkeit durch
Zauberei genommen habe; von einer zweiten Frau sagte sie, dass diese
ihr das Zaubermittel, wie man einen Mann an sich fesseln könnte,
gelernt hätte, indem man nämlich einige Tropfen Blutes in einer Birne
dem Betreffenden zu essen gäbe. Dies hätte sie nun auch mit dem
Zymmerhansen so gemacht.
Die Folter wurde noch verschärft. Da rief Eva vor Schmerz aus, man
sollte sie nur loslassen, sie wollte die Wahrheit eingestehen. Sie
könnte zaubern.
Als man mit Foltern nachliess, gestand sie, dass sie von jener Frau,
der sie die Entmannung ihres (Evas) Mannes zuschrieb, das Zaubern
gelernt hätte. Sie teilte nun dem Amtmanne mit, wie sie durch die
betreffende Frau, die Barbara hiess, mit dem Teufel zusammengekommen
wäre; wie sie Gott abgeschworen und den Teufel verehrt hätte mit den
Worten: »Ich sage Gott ab und dem Teufel zu und soll sein Eigen sein.«
Ferner gestand sie ein, mit dem Teufel etlichemal zu schaffen gehabt
zu haben, Vieh und Menschen bezaubert, Unwetter heraufbeschworen zu
haben. Die von ihr Bezichtigten erlagen gleichfalls unter der
Anklage.[31]
[31] Müller a. a. O. S. 109 ff.
Der Raub der Mannheit, dessen Eva die eine Hexe beschuldigte, wurde
durch »das Nestelknüpfen« erreicht, vermittelst Schürzung eines
zauberischen Knotens an einer der Hosennesteln eines Ehemannes, diesen
zeugungsunfähig zu machen, doch gab es auch noch viele andere, mehr
oder weniger blödsinnige Mittel, gegen die man sich aber auf gleich
sinnreiche Weise schützen konnte, so nach der »gestriegelten
Rockenphilosophie«, wenn der Bräutigam, bevor er in die Kirche zur
Trauung geht, das Bierfass anzapft und den Zapfen während der Trauung
bei sich trägt und andere ähnliche mehr, von denen Scheibles
Sammelwerke »Das Kloster« und »Das Schaltjahr« eine reiche Blütenlese
geben.
Rossberg'sche Buchdruckerei, Leipzig.
Das wichtigste Thema der Gegenwart
»Neue Frauen -- Neue Männer«
behandeln folgende Schriften:
~Vera~:
Eine für Viele
Aus dem Tagebuche
eines Mädchens von heute
12. Auflage Preis M. 2.--
#Urteile der Presse#:
»Da haben wir das Wiener Saisonbuch, die litterarische Sensation für
heuer. Heimlich wandert es von Hand zu Hand, die Männer verstecken es
vor ihren Frauen, die Mütter vor den Töchtern, aber alle lesen es und
mehr noch, alle machen sich ihre Gedanken darüber. Mit Recht, denn
dieses Büchlein gehört zu den Dokumenten der Zeit, es spricht seine
eigene Sprache und öffnet die merkwürdigsten Aus- und Einblicke ...
»Ob man dieses Buch den Mädchen in die Hand geben soll? Ich glaube
nicht. Wozu denen, die noch nicht Wissende sind, ihre Illusionen
rauben? Aber die Väter und Mütter sollen es lesen, und auch die jungen
Männer. Diese vor Allem. Denn zum mindesten lernen sie daraus, dass
es Mädchen giebt, die den Ehrgeiz haben, etwas anderes zu sein und zu
werden, als, um mit Vera zu sprechen, dem Manne »ein Mobiliar seiner
Bequemlichkeit« ...
»Prager Tagblatt.«