stätiges, unordentliches Rennen und Laufen. Wie das unvernünftige Vieh
laufen sie durcheinander; auch mit tollem, unvernünftigem Geläuf
laufen sie von fern mit den Köpfen zusammen, und treffen eins das
andere zu Boden, nicht allein von hinten auf die Füsse, dass die
Schuhe entfallen, sondern sie rennen sich auch gar darnieder und
machen ein so gräulichen Staub, dass vernünftige, fromme Leute in der
Stube nicht bleiben können. Die Tanzenden offt durcheinander gehen,
unordentlich gehen und lauffen wie die bisenden Küh, sich werfen und
verdrehen, welches man jetzt verködern heisset. So geschiehet nun
solch schendtlich, unverschämt schwingen, werffen, verdrehen und
verködern von den Tantzteuffeln, so geschwinde, auch in aller Höhe,
wie der Bawer den Flegel schwinget, dass bissweilen den Jungfrauwen,
Dirnen und Mägden die Kleider biss über den Gürtel, ja biss über den
Kopff fliegen. Oder werffens sonst zu boden, fallen auch wol beide und
andere viele mehr, welche geschwinde und unvorsichtig hernach lauffen
und rennen, dass sie über einem hauffen liegen. Die gerne unzüchtig
Ding sehen, denen gefellt solch schwingen, fallen und Kleiderfliegen
sehr wol, lachet und seind fröhlich dabei, denn man machet jnen gar
ein fein welsch Bellvidere. Welche Jungfraw, Magd und Dirne am meisten
am Tantze herumgefüret, geschwungen, gedrehet und geschawet wirdt, die
ist die fürnembste und beste und rühmen und sagen die Mütterlein
selber: »Es ist gar bedrang umb meine Tochter am Tantze, jedermann wil
mit jr tantzen, sie hat heut am Tantz guten Markt gehabt. Auch sticht
der Narr unsre jungen und alten Witwen, die treibens ja so körbisch,
wilde und unfletig als die jungen Mägdlein ....«
»Alle Tänze sind jetzt gemeiniglich also geartet, gar wenige
ausgenommen, dass wahrlich an auch den Tänzen, die bald nach
geschehener Mahlzeit auf den Wirthschaften gehalten, nicht viel zu
loben ist, denn das junge Volk ist gar vom Teufel besessen, dass sie
keine Zucht, Ehre und Tugend mehr lieben. Die jungen Gesellen meinen,
wenn sie Fochtel und Degen neben den Tanz an der Seite tragen, sich
ungebärtig stellen, hoch springen, schreien, wüthen und drohen, sie
hätten nicht recht getanzt, zu geschweigen der unzüchtigen Worte und
Geberden, so die garstigen Esel am Tanze treiben.« Luther verdammt das
Tanzen an sich nicht, »wo es züchtig zugeht«. »Dass aber Sünde da
geschehen, ist des Tanzes Schuld nicht allein, sintemal auch über
Tisch und in der Kirche dergleichen geschehen. Gleichwie es nicht des
Essens und Trinkens Schuld ist, dass etliche zu Säuen darüber
werden.«[9]
[9] Kirchen-Postill auf den zweiten Sonntag nach Epiphanias.
In dem »Ehespiegel« des Cyriakus Spangenberg (1578), in dem 50
Brautpredigten des Verfassers enthalten sind, werden für das letzte
Viertel des 16. Jahrhunderts die alten Klagen laut. Spangenberg stellt
dem ehrbaren »Bürgerlichen« den »Buben- und Hurentanz« gegenüber, bei
denen es zuging, »dass einer schwört, es hätten die Unfläter, so
solchen Regenführern, aller Zucht und Ehre vergessen, wären taub und
unsinnig und tanzten St. Veitstanz«.
Wie es auf einem Balle oder Tanzfeste im 16. Jahrhundert zuging, davon
gibt der gelehrte markgräflich badische Rat und Obervogt zu Pforzheim,
Johann von Münster in seinem zuerst 1594 gedruckten »gottseligen
Traktat vom ungottseligen Tanz« genaue Mitteilung: »Die deutsche
allgemeine Tanzform besteht hierinnen, dass nachdem bei den Pfeiffern
und Spielleuten der Tanz zuvor bestellet ist, der Tänzer aufs
Zierlichste, Höflichste, Prächtigste und Hoffärtigste herfürtrete und
aus allen allda gegenwärtigen Jungfrauen und Frauen eine Tänzerin, zu
welcher er eine besondere Affektion trägt, jene erwähle. Dieselbe mit
Reverentz, als mit Abnehmen des Hutes, Küssen der Hände, Kniebeugen,
freundlichen Worten und anderen Ceremonien bittet, dass sie mit ihm
einen lustigen, fröhlichen und ehrlichen Tanz halten wolle. Diese
(hochnöthige) Bitte schlägt die begehrte Frauensperson nicht
leichtlich ab, unangesehen auch der Tänzer, der den Tanz von ihr
begehrt, bissweilen ein schlimmer Pflugbengel, oder ein anderer
unnützer vollgesoffener Esel, und die Frauensperson eine stattliche
vom Adel, oder andere ansehnlich denn reiche Frau oder Jungfrau ist.
Es wäre denn, dass sie um eines Verstorbenen Willen trauert oder Leid
trüge. In dem Falle ist sie, und auch eine Mannsperson entschuldigt.
So ferne noch bei dem, der den Tanz begehret, so viel Verstandes übrig
ist, dass er diese Entschuldigung annehmen will. Ist aber der Kerl gar
voll und toll, der den Tanz begehret, so muss die Frauensperson eben
wol fort. Will sie nicht tanzen, so mag sie schleiffen. Will sie im
Tanz nicht lachen und frölich springen, so mag sie weinen und sauer
aussehen und traurig tanzen. Denn er verlässt sie nicht, weil er sie
bei der Hand hat, sondern er zieht mit ihr immer fort, zum Tanze, wie
mit einem Widder zur Küche. Darüber lachen etliche, die dabei stehen
und zusehen, etliche aber, denen die Frauensperson verwandt ist, sehen
übel aus, und dürfen bisweilen mit diesem unzeitigen Tänzer Händel und
Streit anfangen. Ist aber die Frauensperson also daran, dass sie aus
wahrer Erkenntnis Gottes den Tanz hasset und dem Tänzer den Tanz
abschlägt, oder aus anderen Ursachen mit ihm zu tanzen sich weigert,
so ist das Ei zertreten. Dann fängt der Tänzer an zu fragen, oder
beschickt die Frauensperson durch seine Freunde, was sie für Ursache
habe, ihm den Tanz zu verweigern, ob er nicht redlich, ehrlich oder
gut genug dazu sei u. s. w. Zuweilen wartet der Tänzer nicht so lange,
dass er die Beschickung kann fürnehmen, sondern schämt sich auch
nicht, die Jungfrau oder Frau, sobald sie ihm den Tanz geweigert hat,
wider alle Billigkeit, Rechtlichkeit und Recht #aufs Maul zu
schlagen#. Etliche geben dem Schläger Recht und verteidigen seine lose
Sache mit den Spruch: einem ehrlichen und redlichen Mann muss und soll
man keinen Tanz weigern. Darum ist der Person Recht geschehen u. s. w.
Andere aber halten dieses (wie denn billig ist), für eine solche
unbescheidene, tyrannische That, dass sie wert sei, dass die ganze
Gesellschaft derselben sich annehme und sie räche. Daraus dann endlich
solch Werk erfolget, dass ohne Blutvergiessen und ständigem Hasse
nicht wol oder kaum kann beigelegt und verglichen werden. Wenn aber
die Person bewilligt hat, den Tanz mit dem Tänzer zu halten, treten
sie beide herfür, geben einander die Hände, #und umfangen und küssen
sich nach Gelegenheit des Landes#[10], auch wol recht auf den Mund,
und erzeigen sich sonst mit Worten und Geberden die Freundschaft, die
sie vor langer oder kurzer Zeit gewünscht haben, einander zu erzeigen.
Darnach, wenn es zum Tanze selbst gekommen ist, halten sie erstlich
den Vortanz, derselbe gehet etwan mit ziemlicher Gravität ab. Es kann
aber in diesem Vortanz das Gespräch und Unterredung, derer die sich
lieb haben, besser gebrauchet werden, als in den Nachtanz. Dies aber
haben sie gemein, dass die Tänzer, wenn sie zum End des Gemaches, in
welchem sie tanzen, gekommen sind, wieder umkehren, und sich zu beiden
Seiten, zur rechten und zur linken, so lang wenden und treiben,
vorgehen und folgen müssen, bis der Pfeiffer aufhört zu spielen, und
ihn gelüstet, ein Zeichen zu geben, dass der Vortanz ausgetanzet sei.
Darnach ruhen sie ein wenig, stehen aber nicht lange still. Sind es
gute Freunde, so reden sie miteinander von den Dingen, die sie gern
hören. Ist aber die Freundschaft nicht so gross, so schweigen sie
still, und warten bis der Pfeiffer wiederum aufblaset zum Nachtanz. In
diesem gehet es was unordentlicher zu, als in dem vorigen. Denn
allhier des Lauffens, Tummels, Handdrückens, heimlichen Anstossens,
Springens und bäurischen Rufens und anderer ungebührlichen Dinge, die
ich Ehren wegen verschweige, nicht verschonet wird, bis dass der
Pfeiffer die Leute, die wohl gern, wenn sie könnten, einen ganzen Tag
also toller Weise zusammenliefen, durch sein Stillschweigen geschieden
hat. Da hört man denn oft einen schrecklichen Fluch über den Pfeiffer,
dass er viel zu bald den Tanz ausspielet, oder auch manchmal den Tanz
zu lang gemacht hat. Denn sie schämen sich aufzuhören zu tanzen, ehe
und bevor der Spieler aufgehört hat zu pfeiffen. Die Strafe wird ihm
bisweilen auch zugelegt, dass er noch einmal um dasselbe Geld (wie sie
reden) aufblasen muss. Da gilt es denn mit Tanzen aufs Neu. Wenn aber
der Tanz zu Ende gelaufen ist, bringt der Tänzer die Tänzerin wiederum
an ihren Ort, da er sie hergenommen hat, mit voriger Reverentz, nimmt
Urlaub und bleibet auch wol #auf ihrem Schoss sitzen# und redet mit
ihr, darzu er durch den Tanz sehr gute und keine bessere Gelegenheit
hat finden mögen.«[11]
[10] Siehe hierzu das Bild Aldegrevers in M. L. Beckers prächtigem
Geschenkwerke »Der Tanz«, Verlag von Herm. Seemann Nachfolger in
Leipzig.
[11] Wilh. Angerstein, Volkstänze im deutschen Mittelalter, S. 30 ff.
Alle diese Anklagen finden amtliche Bestätigung durch die zahllosen
Tanzordnungen, wie solche die ganzen Jahrhunderte hindurch erlassen
wurden und immer wieder erneut werden mussten bis in das 17.
Jahrhundert hinein. Man gab genaue Vorschriften, wie man sich beim
Tanze zu benehmen und zu kleiden hatte, welche Tänze erlaubt und
welche verpönt waren. In Zürich war sogar das Verbot nötig, nicht »bei
nacktem Leibe« auf dem Tanzboden zu erscheinen. Nürnberg untersagte
nur das »halsen und umbfahen«, während die Sächsisch-Meissnische
Polizeiordnung von 1555 gar das Kind mit dem Bade ausschüttete, denn
sie besagt, es sei besser, für manche Orte überhaupt keinen Tanz zu
gestatten, da sich bei solchen viele Mannspersonen unzüchtig und
Ärgernis erregend benahmen. Deshalb hätten Männer und Frauen züchtig
bekleidet zu sein und müsse das unziemliche Drehen, Geschrei und
unanständige Gebärden unter allen Umständen unterbleiben. In Danzig
wurden 1530 sieben Männer und ebensoviele Weiber gestäupt und ihnen
die Stadt »auf ewig« verboten, weil sie »in nicht gebräuchlicher,
unanständiger Kleidung« öffentlich getanzt hatten.[12] In Freiburg im
Breisgau legte man 1556 die Spielleute, die bei einem Tanze mitgewirkt,
in das Spitals-Gefängnis. Als alles dies nichts half, lenkte man
in einzelnen Städten ein und sandte zu den Tanzunterhaltungen
Beamte als Zensoren, um darüber zu wachen, dass nicht allzu grobe
Ausgelassenheiten vorfielen.[13]
[12] Rudolph Voss, Der Tanz und seine Geschichte, 1869, S. 281, und
Reinöhl in »Das Kloster« IV. 421 ff.
[13] Ritter bei Rudeck a. a. O. S. 58.
Der älteste Tanz des deutschen Volkes ist der auch heute noch in
manchen entlegeneren, namentlich Gebirgsgegenden nicht gänzlich
verschwundene #Johannistanz#, wenn auch Voss seine Behauptung vom
Ursprunge dieses Tanzes unter dem vierten König der Gallier, Bardus
II., etwa 2140 oder 2174 v. Chr. G., nicht zu beweisen vermag.[14]
Immerhin besitzt er ein ehrwürdiges Alter, denn schon das sechste
Konzil zu Konstantinopel im Jahre 680 schritt gegen die »abgöttischen
Feuertänze« der Christen, der heilige Elipsius um dieselbe Zeit gegen
diese heidnische Sitte der Deutschen ein, »die an dem Johannisfeste
die Sonnwendlieder und andere teuflische Gesänge, Tanz und Sprünge
üben«. Als die Geistlichkeit einsah, diese althergebrachten Festbräuche
nicht ausrotten zu können, nahm sie sich -- sanft wie die Tauben und
klug wie die Schlangen -- ihrer an, gab ihnen durch Aufoctroyierung
eines Heiligen als Paten einen kirchlichen Charakter, und ein neuer
Feiertag mit Kirchgang und Opferung war fertig. Die Hauptsache an dem
neugebackenen St. Johannistag blieben aber die Johannisfeuer, mächtige
Scheiterhaufen, die von der Jugend unter heiteren Gesängen umtanzt und,
wenn die Flammen in den zusammengesunkenen Scheitern nur noch glimmten
und Rauchwolken den verkohlten Hölzern entströmten, mit kühnen Sätzen
durchsprungen wurden. In Stadt und Land freute sich mondelang vorher
die tanzfreudige Jugend auf den Sonnwendabend, der hoch und gering auf
den Feuerplätzen versammelt sah.
[14] a. a. O. S. 73, S. 81.
In München fand sich 1401 der lustige Herzog Stephan, Kaiser Ludwigs
des Bayern Sohn, mit seiner Gemahlin beim Sonnwendtanze ein, ebenso
tanzte König Friedrich IV. auf einem Reichstage in Regensburg 1471 im
Reigen um das Feuer. Kaiser Maximilians Sohn Philipp liess am
Johannistage 1496 auf dem Fronhof zu Augsburg einen 54 Schuh hohen
Scheiterhaufen aufrichten. Alle »Frauenzimmer« der Geschlechter waren
eingeladen und erschienen im höchsten Putze, weil bekannt worden war,
dass der Prinz eine von ihnen zum Tanze auffordern würde. Einer
schönen Ulmerin, der Susanne Neidhartin, wurde dies Glück zu teil; sie
durfte mit einer Fackel den Holzstoss entzünden, den unter Trompeten-
und Paukenschall die ganze Gesellschaft umtanzte.[15] Dass zu diesen
Tänzen auch die leichtfertigen Weiber der städtischen Bordelle
zugelassen waren, ist bereits oben mitgeteilt worden, daher dürfte es
auch nicht an Ausschreitungen gefehlt haben, wozu die Sprünge durch
das Feuer mit hochgeschürzten Kleidern willkommenen Anlass boten.
[15] Voss a. a. O. S. 84.
Die Schamlosigkeit der meisten Tänze, die sich, je weiter das
Mittelalter vorschritt, immer mehr vergröberte, und in der von Thränen
und Blut triefenden Wiedertäufertragödie zu Münster (1534-1535) ihren
Kulminationspunkt erreichte, den selbst die allgemeine Verwilderung
der grausen 30 Kriegsjahre nicht zu erreichen vermochte[16], fand
stellenweise durch das Volk selbst eine drastische Verurteilung, die
sich gegen jene Mädchen richtete, deren Moralität durch allzu häufiges
Aufsuchen von Tanzgelegenheiten in Zweifel gezogen wurde.
So herrschte am Rhein, in »Franckenland und ettlichen anderen Ortten«
folgender Gebrauch: »Merkwürdig ist, was am Aschtage (Aschermittwoch)
an den meisten Orten geschieht. Alle Jungfrauen, die in dem Jahre an
dem Tanze teilgenommen, werden von den jungen Männern zusammengebracht,
statt der Pferde an einen Pflug gespannt und samt dem Pfeifer, der
spielend auf dem Rosse sitzt, in einen Fluss oder einen See
hineingetrieben. Warum das geschieht, sehe ich nicht ein; ich denke
mir, sie wollen damit abbüssen, dass sie an den Feiertagen gegen das
Gebot der Kirche sich von leichtsinnigen Vergnügungen nicht
fernhielten.«[17]
[16] Näheres über das Treiben jener Wahnsinnigen in dem markigen Buche
Joh. Scherrs »Grössenwahn, vier Kapitel aus der Geschichte
menschlicher Narrheit«, S. 75 ff.
[17] Johannes Boëmus bei Schultz, D. L., S. 445.
In einer Geschichte des Geschlechtslebens dürfen auch die #Hexentänze#
nicht übergangen werden, da sie zeigen, welch grauenvolle Bilder
sexueller Ausschweifungen verderbte Gemüter jener finstersten Zeit des
finsteren Mittelalters auszuhecken im stande waren. Was auf den
Hexenversammlungen auf dem Blocksberg, Heuberg, Hörselberg, Fellerberg
u. s. w. an den Hexensabbathen vorgegangen sein soll, füllt die
zahllosen Protokolle der Hexenprozesse mit dem ekelhaftesten Schmutz.
Nur der ausgesprochene Irrsinn oder wahrhaft teuflische Verderbtheit
konnte jene Beschreibungen diktiert haben, die entmenschte Richter den
sich unter Folterqualen windenden »Hexen« in den Mund legten.[18]
[18] Siehe Kapitel: Liebeszauber und Zauberliebe.
Eine weitere Erscheinung, die den mittelalterlichen Tanz als Ursache
hat, war die um 1021, 1278, 1374 und 1418 grassierende #Tanzwut#. Noch
waren die Gräber der vielen Millionen von der Pest, dem schwarzen Tod,
dahingerafften Menschen nicht überwachsen, als eine seltsame Krankheit
die Menschheit ergriff. Bei ihrem ersten Erscheinen, im 11. und im 13.
Jahrhundert, nur einzelne Individuen ergreifend, tauchten 1374 in
Aachen Scharen von Männern und Frauen auf, die, wie von einer höheren
Macht getrieben, Hand in Hand Reigen bildeten, und erst gemächlich,
dann immer toller, anscheinend ihrer Sinne nicht mächtig in wilder
Raserei ohne Scheu vor den Zuschauern tanzten, bis sie erschöpft zu
Boden sanken. Wie eine Epidemie breitete sich diese Tanzlust aus,
namentlich aus den niederen Volksschichten unzählbaren Zuzug
erhaltend. Nach allen Städten verpflanzte sich durch umherziehende
Tanzkranke diese Seuche, die Müssiggängern und losen Weibern ein
willkommener Deckmantel war, betteln und ihren Gelüsten frönen zu
können. Denn zweifellos befanden sich unter den armen hysterischen St.
Veitstänzern eine Unzahl von Simulanten, worüber übrigens helle Köpfe
schon damals nicht im Zweifel waren[19], wie aus folgender
zeitgenössischer Schilderung hervorgeht: »Anno 1374 zu mitten im
Sommer, da erhub sich ein wunderlich Ding auff Erdreich, und
sonderlich in Teuttschen Landen, auff dem Rhein und auff der Mosel,
also dass Leute anhuben zu tantzen und zu rasen, und stunden je zwey
gegen ein, und tantzten auff einer Stätte ein halben Tag, und in dem
Tantz da fielen sie etwan ufft nieder, und liessen sich mit Füssen
tretten, auff ihren Leib. Davon nahmen sie sich an, dass sie genesen
wären. Und lieffen von einer Stadt zu der andern, und von einer
Kirchen zu der andern, und huben Geld auff von den Leuten, wo es ihnen
mocht gewerden. Und wurd des Dings also viel, dass man zu Cölln in der
Stadt mehr dann fünfhundert Täntzer fand. Und fand man, dass es eine
Ketzerey war, und geschahe um Golds willen, dass ihr ein Theil Frau
und Mann in Unkeuschheit mochten kommen, und die vollbringen. Und fand
man da zu Cölln mehr dann hundert Frauen und Dienstmägde, die
nichteheliche Männer hatten. Die wurden alle in der Täntzerey
Kinder-tragend, und wann dass sie tantzeten, so bunden und knebelten
sie sich hart um den Leib, dass sie desto geringer wären. Hierauff
sprachen ein Theils Meister, sonderlich der guten Artzt, dass ein
Theil werden tantzend, die von heisser Natur wären, und von andern
gebrechlichen natürlichen Sachen. Dann deren war wenig, denen das
geschahe. Die Meister von der heiligen Schrift, die beschwohren der
Täntzer ein Theil, die maynten, dass sie besessen wären von dem bösen
Geist. Also nahm es ein betrogen End, und währete wohl sechszehn
Wochen in diesen Landen oder in der Mass. Auch nahmen die vorgenannten
Täntzer Mann und Frauen sich an, dass sie kein roth sehen möchten. Und
war ein eitel Teuscherey, und ist verbottschaft gewesen an Christum
nach meinem Bedünken.«[20] Da auch die Kölner Chronik von 1374 (Cöllen
1499) »vill bouerie« (Büberei) unter den Tanzkranken vermutet, was auf
sich allgemein ausbreitendes Misstrauen schliessen liess, so erlosch
die Krankheit nach und nach von selbst, als die Teilnahme des
Publikums für die von ihr Befallenen gänzlich erstorben war, um noch
einmal im Verlauf der Geschichte, in Frankreich während der Jahre 1727
bis 1762, also volle 40 Jahre, als »Konvulsionen« mit ausgeprägt
erotischem Charakter, eine Rolle zu spielen.[21]
[19] Dr. J. F. C. Hecker, Die Tanzwuth, eine Volkskrankheit im
Mittelalter. Berlin 1832.
[20] Die Limburger Chronik, herausgegeben von C. D. Vogel, Marburg
1828, S. 71.
[21] Dr. Eugen Dühren, Der Marquis de Sade und seine Zeit, S. 80 ff.
Eines der Hauptvergnügen für die mutwillige Jugend bestand, wie
erwähnt, bei den Reigentänzen im Umwerfen oder Fallenlassen der
Tänzerin, um dadurch ihre Kleider in Unordnung zu bringen. Ein
Sittenschilderer aus der Zeit vor dem Dreissigjährigen Krieg klagt
darüber, es sei nichts gewöhnlicher, »als dass man auf #feierlichen
Hochzeiten# eine Menge von Kleidungsstücken abwarf und dann erst
tanzte, und dass man das Frauenzimmer mit Fleiss in ganz unerhörter
Weise fallen liess«.[22] Dieses #Umwerfen# wurde auch als
Gesellschaftsspiel geübt, bei dem es dem männlichen Spieler darauf
ankam, seine Partnerin, die auf dem Rücken eines mit aufgestützten
Händen knienden Pagen sass und ihre Fusssohle an die des Gegners
gestemmt hielt, umzuwerfen und dadurch zu entblössen. Ein Teppich im
Nürnberger Germanischen Museum enthält ein Bild dieses »über
Füesselin«, dem drei Damen, darunter eine Fürstin mit der Krone auf
dem Haupte, voll Interesse zusehen.
[22] Voss a. a. O. S. 111.
Ein Züricher Mandat von 1532 beschäftigt sich mit diesem Umwerfen,
ebenso das Nimburger Stadtwesen, das das »bolderböhmische« Spiel rügt.
Ein anderes Gesellschaftsspiel beschreibt Karlmeinet. Da tragen erst
die Herren die Damen und dann diese die Herren. Der Kussraub, wie dies
bei Karlmeinet Godyn der Orie thut, wird wohl ein wichtiges Moment
dieses Spieles gewesen sein, denn Küssen als Spiel kommt gleichfalls
in der langen Reihe von höfischen Gesellschaftsspielen vor, die der
Verfasser des Gedichtes »Der tugenden schatz«[23] wie folgt berührt:
»Zwei halsten mit luste,
Zwei einz daz ander kuste.«
[23] Schultz, D. L., S. 516.
Das von Murner erwähnte Spiel oder Lied »Der Schäfer von der neuen
Stadt«[24] endete mit einer allgemeinen Abküsserei, daher die von dem
Dichter angeknüpfte Nutzanwendung.
[24] Siehe S. 277.
Ein Bauernspiel erwähnt Nithart von Reuenthal als »wemplink
bergen« in einem von gemeinstem Cynismus strotzenden, geradezu
landsknechtsmässigem Gedicht. Da er dem »Wemplink« eine obscöne
Nebendeutung gibt, ist aus dem Gedichte nicht ersichtlich, wie dieses
Spiel in Wirklichkeit vor sich ging.
Wenn Hans Sebald Beham (ca. 1500 bis 1550) nicht übertreibt, was bei
der photographischen Treue seiner geistvollen Bilder kaum anzunehmen
ist, so war das Umwerfen besonders in den #Spinnstuben# der Dörfer
gleich vielen anderen Rüdheiten heimisch.
Das bekannte Spinnstubenbild des Nürnberger Meisters gibt eine ganze
Musterkarte von abstossenden Zuchtlosigkeiten in einer Spinnstube,
die, wenn sie auch in ihrer Gesamtheit übertrieben oder einzelne von
ihnen aufgebauscht sein mögen, doch noch immer das einmütige
Verdammungsurteil gegen die Spinnstuben rechtfertigen. Es müssen wahre
Lasterhöhlen gewesen sein, diese Bauernstuben, in denen sich die
Dorfweiblichkeit an den langen Winterabenden zum gemeinsamen Spinnen
versammelte. Wo die Mädchen waren, blieben natürlich auch die Burschen
nicht aus, um die Schönen bei der Arbeit zu zerstreuen und ihnen beim
Spinnen zu helfen. Namentlich das Abschütteln der Abfälle des Hanfs,
des Agen, von den Kleidern, gab Anlass zu vielen zudringlichen
Scherzen.
»Da bin ich all nacht gegangen zum rocken
Da kund man mir mit öpfeln locken,
Da wart ich den meiden die agen abschütteln
Und ward oft eine mit dem hindern rütteln
Und kund ihr wol unten warten zum leib«
heisst's in einem Fastnachtsspiele.
»Ich schatz wir gen zum rockenspinnen
Und schuten (schütteln) den meiden die agen ab«
schlägt in einer anderen Posse ein Dorfjüngling seinem Genossen vor.
Die Dirnen, die sich zum Spinnen einfanden, wussten ganz genau, worauf
die Anwesenheit der Männer hinauslief, darum fanden diese auch nur zu
williges Gehör. Zu wüsten Orgien wurden diese Versammlungen, wenn ein
gefälliger Zufall oder ein loser Schelm den qualmenden Lichtspan zum
Verlöschen brachte.
Die Weistümer gehen deshalb zuweilen gegen die Spinnstuben vor, unter
anderen das Weistum von Nörfeld bei Darmstadt[25], in dem es heisst:
[25] Weistümer, I. 498.
Es solle auf die höchste Busse erkannt werden, wenn »wer spinnstuben
in seinem hausse zu halten unterstehen würde«. In der Ehaltenordnung
von Thierhaupten in Bayern 1475 heisst es von den Mägden: »sie sollen
zu nachts nit ausgên mit dem rocken in ein dants hin, dann mit wissen
und erlauben der milchfrawen (der Obermagd)«. Am unzweideutigsten
spricht sich jedoch ein Nürnberger Erlass von 1572 aus: »... das
mehrmalen in solchem zusammen den Eltern Töchter verfüret hinder den
Vättern zu vnziemlichen Ehen vberredt, auch etwo geschwecht vnnd gar
zu schannden bracht worden. Das auch die gesellen an einander darob
verwartten, verwunden vnd todschlagen .... etc.«[26] Weitere
Verordnungen, die ausser der Ausschweifung und den in den Spinnstuben
gang und gäben Raufereien noch die durch das unvorsichtige Hantieren
mit Feuer und Licht entstehenden Brände hervorheben, wiederholen sich
bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts, ohne aber die Spinnstuben selbst
und ihre unschöne Gefolgschaft ausrotten zu können.
[26] Barack in der Zeitschrift für deutsche Kulturgeschichte, IV.
1859, S. 65 ff.