genannt, der der Stadt gegenüber verantwortlich für Ausführung der
Hausordnung war und als Stadtdiener in Eid genommen wurde. In
Würzburg hatten die Frauenwirte den Treueid dreimal, nämlich dem Rate,
dem Fürstbischofe und dem Domkapitel abzulegen. Einer dieser Eide
lautete: »Der Stadt treu und hold zu sein und Frauen zu werben.« Der
Ulmer Ruffian beschwor: »vierzehn taugliche und geschickte, saubere
und gesunde Frauen zu unterhalten.«[23] In Genf wurde die
Dirnenkönigin, Regina Bordelli, in Eid und Pflicht genommen, die
Ordnung unter ihren Standesgenossinnen aufrecht zu erhalten.
[23] Wilh. Rudeck, Geschichte der öffentlichen Sittlichkeit in
Deutschland, S. 28.
Die Bordellordnungen regelten mit echt deutscher Gründlichkeit die
Obliegenheiten der Frauen, »so an der Unehre sitzen«. Einige, allen
diesen Vorschriften gemeinsame Hauptpunkte waren, dass kein Stadtkind
und keine Ehefrau als Dirnen zugelassen werden durften. Juden,
Ehemännern und Geistlichen war der Zutritt für immer, den anderen
Gästen an gewissen Feiertagen und den Vorabenden dazu zu untersagen.
Allen diesen Bestimmungen wurde durch die auf ihre Nichtbefolgung
gesetzten harten Strafen der nötige Nachdruck gegeben. Recht übel ging
es einem der armen Prügeljungen des Mittelalters, einem Juden, wenn
man ihn im Bordell ertappte. »Auch wan ein wallpode einen juden bei
einer christenfrauwen oder meide funde, unkeischheit mit ir zu triben,
die mag er beide halten, do sol man dem juden sein ding abssniden und
ein aug usstechen und sie mit ruden usjagen oder sie mogen umb eine
summe darumb dingen«[24], stand in einem Mainzer Gesetz des 15.
Jahrhunderts. Die Ehemänner hatten sich durch Strafgeld zu lösen. Da
Wirte und Mädchen kein Interesse daran hatten, Ehemänner und Juden,
die vielleicht ganz gute Kunden waren, aus ihrem Haus zu treiben, so
werden sie oftmals ein Auge zugedrückt haben. Bei anderen Bestimmungen
ging dies nicht so leicht, da der Aufpasser zu viele waren und Strafen
den Wirt trafen. Deshalb wussten sich Ehefrauen, wie die von Lübeck im
Jahre 1476, dadurch zu entschädigen, dass sie, das Antlitz unter
dichten Schleiern geborgen, abends in die Weinkeller gingen, um an
diesen Prostitutionsstätten unerkannt messalinischen Gelüsten zu
frönen.[25] Am strengsten durchgeführt wurde die Bestimmung, keine
ortsangehörigen Mädchen ins Frauenhaus aufzunehmen. Daher rekrutierten
die Ruffiane ihre Dirnen von ausserhalb, besonders von Schwaben, das
im Mittelalter seiner Mädchen wegen grossen Ruf besass und ein
Hauptexportland für den Mädchenhandel bildete. Schwabinnen traf man in
ganz Mittel- und Süddeutschland selbst in Venedig als Dirnen an. Ein
alter Autor, Felix Fabri, rühmt ihnen nach, dass sie ebenso treu und
arbeitsam, wie lieblich und »delicat« seien. Joannes Boëmus Aubanus
Teutonicus, der 1535 in Lyon ein Buch »_Omnium gentium mores etc._«
veröffentlichte, charakterisiert die Schwaben wie folgt: »Uebrigens da
immer Gutes mit Bösem vermischt, und nichts vollkommen ist, so sind
die Schwaben über die Massen zur Liebe geneigt, das weibliche
Geschlecht gibt dem männlichen leicht zum Bösen nach ....«; ferner:
»Es ist ein Sprüchwort vorhanden, dass das eine Schwaben das weite
Deutschland genügend mit leichtfertigen Weibern überschwemme.«[26]
Auch die sonstigen Pflichten des Frauenwirtes waren allerorten
eingehend normiert. Es war ihm vorgeschrieben, wieviel er den Mädchen
für Nahrung, Bett und Wäsche zu berechnen, was er ihnen für Essen und
Trinken vorzusetzen und was er für jeden Besucher von den Mädchen zu
fordern hatte. Er durfte die Mädchen weder verkaufen noch verpfänden,
sie nicht am Ausgehen und am Kirchgang hindern, sie nicht
zurückhalten, wenn sie wieder anständig werden oder heiraten wollten.
Ferner war es ihm -- z. B. in Regensburg -- untersagt, die Dirnen zu
schlagen, sondern er hatte sie, wenn sie Strafe verdienten, der
Obrigkeit anzuzeigen. In der Bestallungsurkunde des Würzburger
Frauenwirtes Martin Hummel von Neuenberg bei Basel, gegeben im Jahre
1444, finden sich die Bestimmungen: »Es sol auch furbass der
Frawenwirt kein Frawe in seinem Haws wonend dj so swanger oder zu
zeiten so sj mit Iren weyblichen Rechten (_mensis_) beladen noch auch
sust zu keiner anderen zejt, so sj ungeschickt were oder sich von den
Sunden enthalten wollt, zu keinem manne, noch sundlichen werken nicht
noten, noch dringen in kein wejss.« Dirnen in allzu jugendlichem Alter
durften nicht im Bordell sein. »Und welches töchterlein funden wurt
des libes halben zuo dem werk nit geschicket sunder zuo junge ist,
also das es weder brüste noch anders hette, das dazuo gehört daz sol
mit der ruoten darumb gestrofet und dazuo der stat verwisen werden, bj
libs strofe, so lange biss dass es zuo sinem billigem alter kompt.«[27]
[24] Grimm, Weistümer, I. 533.
[25] Becker, Geschichte der Stadt Lübeck, I. 281.
[26] Schultz, D. L., S. 4.
[27] Schultz, D. L., S. 179.
Der Regensburger Ruffian sollte von keiner »werntlichen Frau« etwas
nehmen »oder sie ins Haus zu locken, dass dieselben unter dem Vorwand
dieser Töchter ihr Unend desto bas treiben konnten, vielmehr wo solche
Frauen hier wären, dieselben dem Stadtkämmerer anzuzeigen ....«,
mit anderen Worten: keinen fremden Weibern und Gelegenheitsdirnen
Unterschlupf bieten. Besonders anerkennenswert ist es, dass die
bedauernswerten Geschöpfe, denen nach einem nicht immer selbstgewählten
Leben voll Schmach meist der Schindanger als letzte Ruhestätte
angewiesen wurde, von Amts wegen vor allzu grosser Ausbeutung geschützt
waren. Der Ulmer Stadtrat schreibt seinem Frauenwirt genau die den
Dirnen zu verabreichenden Speisen und die von ihm zu fordernden Preise
vor; sogar um noch anderes kümmert sich der wohlweise und ehrenfeste
Magistrat. »Ain yede fraw, so nachts ain Mann bey ir hat, soll dem
Wiertt zu Schlaffgeldt geben ainen Kreutzer und nit drüber, und was jr
über dasselbig von dem Mann, bey dem siy also geschlaffen hatt, wirdt,
das sol an jhren Nutz kommen.«
Diese allerorts geübte, mitunter recht zöpfisch eingekleidete
Humanität erweiterte sich mitunter zu einem Wohlwollen, dem eine
gewisse Komik nicht abzusprechen ist. Auf der einen Seite dem tief
gehasstesten und verachtetsten Manne der Stadt, dem Henker,
unterstellt, wurden die Lustdirnen an anderer Stelle mit dem
Bürgerrecht beschenkt, wenn sie eine geraume Zeit hindurch der Stadt,
hauptsächlich aber der Stadtjugend »gute Dienste« geleistet hatten. In
Nürnberg durften die guten Mädchen bis zum Jahre 1496 bei den
Tänzen auf dem Rathaus und auf dem städtischen Derrer, wo die
Privatfestlichkeiten der Patricier abgehalten wurden, erscheinen,
Blumen verteilen oder feilhalten. Die übermütige Patricier-Jugend wird
wohl manchmal ihr Mütchen an den armen, vogelfreien Mädchen gekühlt
haben, die sich nicht alle ihrer Haut zu wehren wussten, wie die
resolute Agnes aus Bayreuth, von der der Nürnberger Chronist Heinrich
Deichsler erzählt: »Des jars (1491) am mitwochen nach Pauli (26.
Januar) da het Hans Imhof mit sein sun Ludwig hochzeit, und des nachtz
am obenttantz (Abendtanz) ra rupfet die wild rott auf dem rathaus und
zugen der guten dirn, genant Payreuter Agnes, ir sleier auch ab; da
zug sie ein protmesser auss und stach nach eim.« Sie verwundete einen
ihrer Peiniger am Halse, entfloh auf den S. Sebaldkirchhof, wurde aber
gefangen genommen und auf fünf Jahre aus Nürnberg verwiesen.[28]
Später erhielten nur drei Freudenmädchen die Erlaubnis, zu Hochzeiten
zu kommen und sich unter den Pfeiferstuhl -- heute Orchester -- zu
setzen; dies währte bis 1546. Im 15. Jahrhundert erschienen
in Rotenburg ob der Tauber und in Württemberger Städten die
Frauenhäuslerinnen bei Hochzeiten, um ihre Glückwünsche darzubringen
und mit einem Almosen heimgeschickt zu werden. Was mag die Brust
der bedauernswerten Geschöpfe durchwogt haben beim Anblick der
glückstrahlenden, kranzgeschmückten Braut, die ihnen verachtungsvoll
das gebräuchliche Geschenk zuwarf? In Wien beteiligten sich die
Hübschlerinnen bei Volksfesten, an denen sie, in duftigste Gewandung
gehüllt, um ein Geschmeide oder ein Stück Tuch wettliefen. Am
Johannistage umtanzten und durchsprangen sie die Sonnwendfeuer,
wofür ihnen vom Rat und Bürgermeister der Donaustadt Erfrischungen
gereicht wurden. Frankfurt am Main schaffte 1529 den Brauch ab, die
Frauenhäuslerinnen bei offiziellen Festlichkeiten als Blumenmädchen
heranzuziehen, entschädigte aber die Mädchen durch Sendungen von Speise
und Trank in ihre Behausung.
[28] Schultz a. a. O. S. 269 ff.
In Leipzig wurde zu Fastnacht jeden Jahres die sogenannte
Hurenprozession abgehalten. Die Frauenhäuser, spöttisch das fünfte
Kollegium genannt, da die Studenten der Leipziger Universität, die nur
vier Kollegien aufzuweisen hatte, bei den Dirnen emsig das fünfte
Kollegium abhielten, lagen vor dem Halleschen Thore. Die Bewohnerinnen
dieser Häuser sammelten sich zu Beginn der Fastenzeit zu einem Umgang,
bei dem eine von ihnen einen Strohmann auf einer langen Stange gleich
einer Prozessionsfahne vorantrug. Paarweise folgten die Kolleginnen,
ein Lied wider den Tod singend, bis zur Parthe, in die der Strohmann
geschleudert wurde. Durch diesen Umzug sollte die Atmosphäre der Stadt
gereinigt werden, damit sie für die nächsten Jahre von der Pest
verschont bleibe.[29]
[29] Rudeck a. a. O. S. 33.
In Würzburg erschien am Johannistage der Stadtschultheiss mit seinen
Amtsdienern und einigen Freunden im städtischen Frauenhause, um dort
ein vom Ruffian und seinen Töchtern gegebenes solennes Mahl unter
Tafelmusik einzunehmen. Allmählich aber steigerten sich die Ansprüche
der Gäste derart, dass auf Beschwerden des Wirtes hin der Stadtrat die
vorzusetzenden Gänge auf Wein, Kirschen, Käse und Brot beschränkte.
Bei einem von den Geschlechtern (Stadtjunkern) zu Pfingsten 1229 zu
Magdeburg veranstalteten Turnier, zu dem die Patricier der
Nachbarstädte feierlich geladen worden waren, gab es als Turnierdank
für den Sieger ein schönes Mädchen, Sophia mit Namen, wahrscheinlich
eine Frauenhäuslerin, vielleicht aber auch eine Hörige, deren Los sich
aber unverhofft günstig gestaltete. Ein alter Kaufmann aus Goslar
gewann die Schöne und gab ihr die Aussteuer zu einer ehrlichen Heirat.
Hohen Besuchern hatten die städtischen Dirnen entgegenzuziehen und die
Wege mit Blumen zu bestreuen, was ihnen von ihrer Stadt eine Gastung
einbrachte.
Ihre Kleidung dürfte in unserem rauheren Klima kaum so provokatorisch
duftig gewesen sein, wie die ihrer Zunftgenossinnen bei jenem Einzuge
Karls V. in Antwerpen, zu Anfang des 16. Jahrhunderts, den Albrecht
Dürer beschrieb und Hans Makart malte. Derartige Schaustellungen von
Obscönitäten zu Ehren und zur Unterhaltung hoher Persönlichkeiten in
breitester Öffentlichkeit waren besonders in Frankreich Mode. Als der
junge Heinrich IV. von England 1431 in Paris einzog, machte der Zug in
der St. Denys-Strasse vor einem Brunnen Halt, in dessen Bassin drei
nackte junge Mädchen umherschwammen. Aus der Mitte dieses Bassins
wuchs ein Lilienstengel empor, dessen Knospen und Blumen Ströme von
Milch und Wein entsandten. 50 Jahre später empfing man den bigotten
Ludwig XI. mit dem gleichen Schauspiel in den Mauern seiner Residenz.
Ein andermal wurde ihm in Lille die Ehre und das Vergnügen zu Teil,
auf offener Strasse, vor einer ungeheueren Zuschauermenge das Urteil
des Paris an drei Grazien, die sich in hüllenloser Schönheit zeigten,
wiederholen zu dürfen.
Soweit verstiegen sich nun wie bemerkt die deutschen Städte nicht. Als
König Albrecht II. 1438 nach der Krönung in Prag Wien besuchte,
erhielten nach den Stadtrechnungs-Protokollen die »gemain frawen, di
gen den Kunig gevarn 12 achterin Wein«. 1435 liess der Wiener Stadtrat
bei einem Besuche Kaiser Siegmunds die Mädchen der zwei Frauenhäuser
auf Kosten der Stadt mit Sammetkleidern ausstatten. Derselbe Magistrat
sandte 1452 dem König Ladislaus Posthumus »freie töchter« entgegen, um
ihn an der Weichbildgrenze zu empfangen. Eine Wiener Chronik von 1484
sagt mit Bezug auf dieses Ereignis, Ladislaus wurde am Wiener Berg, an
dem Zelte errichtet und Banner aufgesteckt waren, von Reich und Arm
bewillkommnet. Unter den ihn Erwartenden befanden sich alle weiblichen
Einwohner Wiens bis zu den kleinsten Mädchen, sowohl die »schönen
Frauen« wie auch die ehrsamen Weiber der Handwerker und alle ohne
Mäntel.[30]
[30] Schultz, D. L., S. 77.
Der vielgereiste Sigismund von Herberstein erzählt von seiner
Gesandtschaftsfahrt nach Zürich im Jahre 1516: »Der brauch was, dass
der bürgermeister, gerichtsdiener und gemaine weiber mit dem gesandten
assen.«
Vielleicht lag dieser Sitte die an vielen Stellen geübte
Absonderlichkeit zu Grunde, einem lieben Gaste auf Rechnung der
Stadtväter oder, wenn der Gast auf einem Schlosse eingekehrt war,
aus der Zahl der Untergebenen »schöne Weibsbilder zur Kurzweil« zur
Verfügung zu stellen. Dem Landgrafen Ludwig von Thüringen schaffen
»die zärtlichen Verwandten« eine Beischläferin, dem Diederich von
Quitzow 1410 die Ratsmänner Berlins. Auch Beischläferinnen als
Gerechtsame kommen vor. Ein Anherr Götz von Berlichingens hatte von
seinen Lehnsherren, den Grafen von Kastell, alljährlich ein Mahl,
Atzung für Pferde und Hunde und eine »schöne Frau« zu fordern. Im
Dorfe Martinsheim besass der Domdechant von Würzburg noch 1544 das
Privilegium, jedes Jahr im November zwölf reisige Pferde, ein Mahl und
ein Mädchen geliefert zu bekommen.
Einen Stadtbesuch von hohen Herren wussten die Dirnen auch anderweitig
geschäftlich auszunutzen, denn sie verstanden schon damals recht gut
Reklame für sich zu machen. Als sich Kaiser Friedrich III. 1471 in
Nürnberg aufhielt, schlangen eines Tages, als er vom Kornhause kam,
»zwu hurn« eine lange silberne Kette um ihn, aus der er sich mit einem
Gulden lösen musste. Ehe er seine Herberge erreicht, wiederholte sich
das Spiel noch einmal.[31] Kaiser Siegismund, ein loser Schürzenjäger,
der das schönere Geschlecht des ganzen heiligen römisch-deutschen
Reiches als sein Eigentum anzusehen beliebte, zogen zu Strassburg
eines schönen Morgens des Jahres 1414 mehrere lustige Dirnlein aus dem
Bette. Kaum fand er Zeit, sich in einen Mantel zu hüllen, da sah er
sich schon auf der Strasse, wo er tanzen musste, wie die flotten
Weiber sangen. Der Kaiser war barfuss, darum kauften ihm die
mitleidigen Weibsen um sieben Kreuzer ein Paar Schuhe, was der hohe
Herr sich lachend gefallen liess. Ulm beleuchtete 1434 in etwas
übertriebener Loyalität die Strassen festlich, wenn sich der Kaiser
mit seinem Gefolge ins Bordell verfügte. In Bern erklärte sich der
Stadtrat bereit, drei Tage hindurch dem kaiserlichen Gefolge auf
städtische Kosten das Freudenhaus zur Verfügung zu stellen, wofür
Kaiser Siegismund dem Berner Magistrate in einem offenen Schreiben
herzlich dankte. Der gute Kaiser wusste solches Entgegenkommen
gebührend zu schätzen und -- auszunutzen. Er war ein »tolles Huhn«,
und seine Gemahlin, Kaiserin Barbara, ihrem Gatten mindestens
ebenbürtig. Sie gingen beide ihre eigenen, schlammigen Wege und
liebten beide, wo und wann sich Gelegenheit bot. Nach dem Tode ihres
Gemahls zog die edle Kaiserin nach Königgrätz in Böhmen, wo sie bis zu
ihrem Tode einen männlichen Harem unterhielt.[32]
[31] Wessely a. a. O. I. 226.
[32] Eros, Stuttgart 1849, II. 556.
Mit dem Wohlwollen gegenüber den Frauenhäuslerinnen ging aber meistens
eine Strenge Hand in Hand, die jedes Überdieschnurschlagen der Dirnen
verhüten sollte. Da gab es harte Strafen gegen das Herumstreichen
auf den Strassen, gegen das Sitzen vor den Häusern, gegen das
Anlocken von Liebhabern u. a. m. Die #Uniformierung# der Dirnen wurde
unnachsichtlich durchgeführt, denn während des ganzen Mittelalters war
den losen Töchtern eine Tracht vorgeschrieben, die sie durch irgend ein
mehr oder weniger auffälliges Abzeichen von der Kleidung der ehrbaren
Weiblichkeit unterschied. Schon im 10. Jahrhundert trugen Buhldirnen
eine Art Uniform, nämlich ein kaum bis zum Oberschenkel reichendes,
kurzärmeliges und eng anliegendes Oberkleid. Das engärmelige lange
Unterkleid war vorn in ganzer Länge aufgeschnitten und liess die mit
Beinlingen, den Vorläufern der Strümpfe, bekleideten Beine bis oben hin
sichtbar werden. In England trugen um dieselbe Zeit die Dirnen unter
dem Oberkleide straff anliegende Hosen.[33]
[33] Bruno Köhler, Allgemeine Trachtenkunde, III. S. 12.
Ein Frankfurter Ratsbeschluss von 1488 verordnet den feilen Weibern,
sich in ihrer Tracht also zu halten, dass man sie sofort als das
erkennen könne, was sie sind. Kurfürst Johann Cicero veranlasste 1486
den Berliner Rat zu dekretieren, dass die, »so an der Unehre sitzen
oder sonst in unzimblichen, sündigen Wesen und gemein sein, sollen zu
einem Zeichen, damit man Unterschied zwischen frommen und bösen Frauen
habe, die Mäntel auf den Köpfen oder kurze Mäntelchen tragen.«[34] Das
Meraner Stadtrecht des 14. Jahrhunderts gebietet: »es soll kein
gemeines Fräule einen Frauenmantel oder einen Pelz tragen, noch an
einem Tanze teilnehmen, bei dem Bürgerinnen oder andere ehrbare Frauen
sind. Sie sollen auf ihren Schuhen ein gelbes Fähnle haben, woran man
sie erkennen könne und sollen sich kein Futter von Feh, noch
Silberschmuck erlauben.« In Strassburg wurde ihnen 1471 eingeschärft,
weder Schmuck zu tragen noch Pelzwerk oder Seidenfutter zu verwenden;
in Leipzig befahl 1463 der Rat den »wilden Frauen auf dem freien
Hause«, kurze gelbe Mäntel mit blauen Schnüren umzuhaben. In Wien
sollten die Hübschlerinnen ein gelbes Tuch, eine Hand breit und eine
Spanne lang, an der Schulter befestigt tragen. In Basel waren ihnen
Mäntelchen vorgeschrieben, die nicht über eine Spange weit unter den
Gürtel hinabreichten; in Augsburg ein Streifen am Schleier; in Bern
und Zürich deckten sie sich mit roten Kappen.
[34] Streckfuss a. a. O. S. 83.
In der Reichsgesetzgebung beschäftigte sich die »Neue Kaiserliche
Ordnung und Reformation guter Polizei im Heiligen Römischen Reiche«
1530 im elften Artikel mit der Tracht der Frauenhäuslerinnen. »#Von
gemeinen und unehrlichen Weibern.# Nachdem auch aus dem viel Aergernis
im heiligen Reich entstanden, dass die gemeinen und andren unehrlichen
Weibe Seide, Gold, Silber und andre ziehrliche Kleider antragen, davon
manch fromm Weib und Töchter verleitet wird, auch dadurch unter
Ehrbaren und Unehrbaren kein Unterschied zu erkennen: Gebieten wir
ernstlich und wollen, dass die unehrlichen Weiber kein hochzierlich
Kleider oder Geschmück, auch nichts Verbrämtes oder golden Schleier,
sondern eine jede derselben sich nach des Landes Gebrauch tragen soll,
darauf die Obrigkeit sondere Acht haben und das nicht gedulden soll.«
Das Verbot, Schmuck zu tragen, dürfte häufig umgangen worden sein,
denn einzelne Gemeinden, wie Frankfurt a. M., mussten es oft
wiederholen. Im Braunschweiger Museum hängt ein Bild von Lucas
Kranach, das Porträt einer Demimonde seiner Zeit darstellend. Sie
trägt ein breites rotes Barett, kostbares Geschmeide, sonst aber keine
Gewandung mit Ausnahme eines feinen Schleiers, der ihren Körper duftig
umhüllt.
Der Schleier gehörte zu den Attributen der verlorenen Jungfräulichkeit,
da der Schleier fraulich das Haupthaar bedeckte, im Gegensatz zu den
freifliegenden Locken der Jungfrau. Das Gedicht »Die Winsbekin« wünscht
den Mädchen mit Ehren und ohne Schleier zu Bett zu gehen, und in
einem von Uhland mitgeteilten Volkslied des 15. Jahrhunderts wird ein
Einlassbegehrender von seiner Liebsten mit den Worten abgewiesen:
»Wol is nu, der da kloppet an?
ik lat en doch nicht herin.
Wenn ander megtlin krenze droegen,
ein schlöier möst ik dragen.
Ik schemde mi ser, ik schemde mi ser,
jo lenger jo mer,
van grund ut minem herten.«
Darum war es im 15. und 16. Jahrhundert hier und da Gewohnheit, den
Mädchen, die sich nicht betrugen, wie sie sollten, von Amts wegen
einen Schleier zuzustellen. So geschah es in Altenburg, in Wittenberg,
wo man laut Ratsrechnung »zwey newe schleyer, so zwein beschlafenen
meygden geschickt«. Nach der Rottweiler Hochzeitsordnung von 1618
durfte eine nicht mehr reine Braut beim Kirchgange keinen Kranz,
sondern einen Schleier aufhaben, wie es das Mägdlein im Volksliede
fürchtet. Deshalb haben die Augsburger Freudenmädchen den mit einem
Streifen besetzten Schleier zu tragen, da »sie nicht dorffte barheitig
gehen«, wie sprödere Mädchen. In Köln sollten sie 1389 rote Schleier
(welen) haben, »up dat man sei kente vor andern vrawen«. In Altenburg
war ihnen und der Frau des Scharfrichters, der »czuchtigeryn«
aufgegeben, gelbe Läppchen auf dem Schleier zu befestigen, gleichwie
in Leipzig, wo der gelbe Fleck von der Grösse eines Groschens sein
musste. Diese gelben Schleier waren natürlich den Frommen im Lande ein
Dorn im Auge, denn das verhasste Gelb war die Farbe der Galanterie
seit der römischen Kaiserzeit her, wo die Modedamen Romas das
gelbblonde Haar für allein schön erklärt hatten. Gelbe Stirnbänder und
Schleier galten vom 12. bis 15. Jahrhundert für besonders modisch, sie
kamen aber bald in Verruf, weil sie besonders gern von Halbweltlerinnen
angelegt wurden. Sonst hätte Berthold von Regensburg nicht den Weibern
predigen können: »Aussätzig am Kopfe sind die Frauen, die sich gar so
sehr putzen an den Haaren und mit Binden und Schleiern, die sie gelb
färben wie die Jüdinnen und Dirnen, die auf dem Graben streichen und
wie die Pfaffenmenscher; niemand ausser diesen soll gelbes Gebände
tragen.«[35] »Desgleichen tragen sie -- die Dirnen -- auch gäle
Schleier, so gleich den hellischen Flammen sein; dieselben streichen
und stercken sie zu offtermal, damit sie der hurenspiegel desto bass
mögen zieren und herauss schmucken,« eifert Geiler von Kaisersberg.
[35] Schultz, Höfisches Leben zur Zeit der Minnesinger, S. 241.
Beabsichtigte die Obrigkeit eine ihr unziemlich dünkende Mode aus der
Welt zu schaffen, so wurde sie einfach den Stadtdirnen, dann weiters
den weiblichen Angehörigen des Henkers, Pfaffenmägden und Jüdinnen
aufgezwungen. Die Zittauer Kleiderordnung von 1353 enthält eine
derartige Bestimmung. »Auch wollen die schoppen (Schöffen), dass keine
Frau Kögel tragen solle noch keine jungfrauen, es seien dann
züchtigers und henkersmägde -- die unter der Gewalt des Scharfrichters
stehenden Stadtdirnen -- denen erlauben und gebieten die herren Kögeln
zu tragen.« Zuwiderhandlungen gegen diese Kleiderordnungen zogen
Stäupung, Stadtverweisung auf eine gewisse Zeit oder aller Kleider
entblösst am Pranger ausgestellt werden, nach sich. Diese Bestrafung
der Dirnen zeigt die ihnen entgegengebrachte Verachtung; denn selbst
die grösste Übelthäterin ehrlichen Standes setzte man nicht entblösst
den Blicken und der Roheit des Pöbels aus. Daher ist es nicht dem
Anstandsgefühle zuzuschreiben, wenn man die Bordelle, ebenso wie die
Lazarette, die Büttelei und die Ghettos, nach abseits der
Verkehrsadern belegenen Örtlichkeiten verwies. In Hamburg durften
»wandelbare Frauen« an keiner Kirche und in keiner zu einer Kirche
führenden Gasse hausen.[36] Die Strassburger Verordnung vom 9. Oktober
1471 schärft aufs neue das alte Gesetz ein: »das alle hushelterin,
spontziererin und die so offentlich zur unee sitzend oder buolschaft
tribent, wo die in der stadt sessent, soltent ziehen in Bickergasse,
Vinckengasse, Gröybengasse, hünder die muren oder an ander ende, die
inen zuogeordent sint.«
[36] Bernh. Hesslein, Hamburgs berühmte und berüchtigte Häuser, S.
137.
Meist lagen die öffentlichen Häuser hart an der Stadtmauer, so in
Würzburg und Frankfurt, oder an abseitigen Plätzen, an denen kein
Markt abgehalten wurde, und die sonst weiter keine Hauseingänge
besassen.