An der Spitze des Bordells stand der Frauenwirt, Kuppler oder Ruffian

genannt, der der Stadt gegenüber verantwortlich für Ausführung der

Hausordnung war und als Stadtdiener in Eid genommen wurde. In

Würzburg hatten die Frauenwirte den Treueid dreimal, nämlich dem Rate,

dem Fürstbischofe und dem Domkapitel abzulegen. Einer dieser Eide

lautete: »Der Stadt treu und hold zu sein und Frauen zu werben.« Der

Ulmer Ruffian beschwor: »vierzehn taugliche und geschickte, saubere

und gesunde Frauen zu unterhalten.«[23] In Genf wurde die

Dirnenkönigin, Regina Bordelli, in Eid und Pflicht genommen, die

Ordnung unter ihren Standesgenossinnen aufrecht zu erhalten.

[23] Wilh. Rudeck, Geschichte der öffentlichen Sittlichkeit in

Deutschland, S. 28.

Die Bordellordnungen regelten mit echt deutscher Gründlichkeit die

Obliegenheiten der Frauen, »so an der Unehre sitzen«. Einige, allen

diesen Vorschriften gemeinsame Hauptpunkte waren, dass kein Stadtkind

und keine Ehefrau als Dirnen zugelassen werden durften. Juden,

Ehemännern und Geistlichen war der Zutritt für immer, den anderen

Gästen an gewissen Feiertagen und den Vorabenden dazu zu untersagen.

Allen diesen Bestimmungen wurde durch die auf ihre Nichtbefolgung

gesetzten harten Strafen der nötige Nachdruck gegeben. Recht übel ging

es einem der armen Prügeljungen des Mittelalters, einem Juden, wenn

man ihn im Bordell ertappte. »Auch wan ein wallpode einen juden bei

einer christenfrauwen oder meide funde, unkeischheit mit ir zu triben,

die mag er beide halten, do sol man dem juden sein ding abssniden und

ein aug usstechen und sie mit ruden usjagen oder sie mogen umb eine

summe darumb dingen«[24], stand in einem Mainzer Gesetz des 15.

Jahrhunderts. Die Ehemänner hatten sich durch Strafgeld zu lösen. Da

Wirte und Mädchen kein Interesse daran hatten, Ehemänner und Juden,

die vielleicht ganz gute Kunden waren, aus ihrem Haus zu treiben, so

werden sie oftmals ein Auge zugedrückt haben. Bei anderen Bestimmungen

ging dies nicht so leicht, da der Aufpasser zu viele waren und Strafen

den Wirt trafen. Deshalb wussten sich Ehefrauen, wie die von Lübeck im

Jahre 1476, dadurch zu entschädigen, dass sie, das Antlitz unter

dichten Schleiern geborgen, abends in die Weinkeller gingen, um an

diesen Prostitutionsstätten unerkannt messalinischen Gelüsten zu

frönen.[25] Am strengsten durchgeführt wurde die Bestimmung, keine

ortsangehörigen Mädchen ins Frauenhaus aufzunehmen. Daher rekrutierten

die Ruffiane ihre Dirnen von ausserhalb, besonders von Schwaben, das

im Mittelalter seiner Mädchen wegen grossen Ruf besass und ein

Hauptexportland für den Mädchenhandel bildete. Schwabinnen traf man in

ganz Mittel- und Süddeutschland selbst in Venedig als Dirnen an. Ein

alter Autor, Felix Fabri, rühmt ihnen nach, dass sie ebenso treu und

arbeitsam, wie lieblich und »delicat« seien. Joannes Boëmus Aubanus

Teutonicus, der 1535 in Lyon ein Buch »_Omnium gentium mores etc._«

veröffentlichte, charakterisiert die Schwaben wie folgt: »Uebrigens da

immer Gutes mit Bösem vermischt, und nichts vollkommen ist, so sind

die Schwaben über die Massen zur Liebe geneigt, das weibliche

Geschlecht gibt dem männlichen leicht zum Bösen nach ....«; ferner:

»Es ist ein Sprüchwort vorhanden, dass das eine Schwaben das weite

Deutschland genügend mit leichtfertigen Weibern überschwemme.«[26]

Auch die sonstigen Pflichten des Frauenwirtes waren allerorten

eingehend normiert. Es war ihm vorgeschrieben, wieviel er den Mädchen

für Nahrung, Bett und Wäsche zu berechnen, was er ihnen für Essen und

Trinken vorzusetzen und was er für jeden Besucher von den Mädchen zu

fordern hatte. Er durfte die Mädchen weder verkaufen noch verpfänden,

sie nicht am Ausgehen und am Kirchgang hindern, sie nicht

zurückhalten, wenn sie wieder anständig werden oder heiraten wollten.

Ferner war es ihm -- z. B. in Regensburg -- untersagt, die Dirnen zu

schlagen, sondern er hatte sie, wenn sie Strafe verdienten, der

Obrigkeit anzuzeigen. In der Bestallungsurkunde des Würzburger

Frauenwirtes Martin Hummel von Neuenberg bei Basel, gegeben im Jahre

1444, finden sich die Bestimmungen: »Es sol auch furbass der

Frawenwirt kein Frawe in seinem Haws wonend dj so swanger oder zu

zeiten so sj mit Iren weyblichen Rechten (_mensis_) beladen noch auch

sust zu keiner anderen zejt, so sj ungeschickt were oder sich von den

Sunden enthalten wollt, zu keinem manne, noch sundlichen werken nicht

noten, noch dringen in kein wejss.« Dirnen in allzu jugendlichem Alter

durften nicht im Bordell sein. »Und welches töchterlein funden wurt

des libes halben zuo dem werk nit geschicket sunder zuo junge ist,

also das es weder brüste noch anders hette, das dazuo gehört daz sol

mit der ruoten darumb gestrofet und dazuo der stat verwisen werden, bj

libs strofe, so lange biss dass es zuo sinem billigem alter kompt.«[27]

[24] Grimm, Weistümer, I. 533.

[25] Becker, Geschichte der Stadt Lübeck, I. 281.

[26] Schultz, D. L., S. 4.

[27] Schultz, D. L., S. 179.

Der Regensburger Ruffian sollte von keiner »werntlichen Frau« etwas

nehmen »oder sie ins Haus zu locken, dass dieselben unter dem Vorwand

dieser Töchter ihr Unend desto bas treiben konnten, vielmehr wo solche

Frauen hier wären, dieselben dem Stadtkämmerer anzuzeigen ....«,

mit anderen Worten: keinen fremden Weibern und Gelegenheitsdirnen

Unterschlupf bieten. Besonders anerkennenswert ist es, dass die

bedauernswerten Geschöpfe, denen nach einem nicht immer selbstgewählten

Leben voll Schmach meist der Schindanger als letzte Ruhestätte

angewiesen wurde, von Amts wegen vor allzu grosser Ausbeutung geschützt

waren. Der Ulmer Stadtrat schreibt seinem Frauenwirt genau die den

Dirnen zu verabreichenden Speisen und die von ihm zu fordernden Preise

vor; sogar um noch anderes kümmert sich der wohlweise und ehrenfeste

Magistrat. »Ain yede fraw, so nachts ain Mann bey ir hat, soll dem

Wiertt zu Schlaffgeldt geben ainen Kreutzer und nit drüber, und was jr

über dasselbig von dem Mann, bey dem siy also geschlaffen hatt, wirdt,

das sol an jhren Nutz kommen.«

Diese allerorts geübte, mitunter recht zöpfisch eingekleidete

Humanität erweiterte sich mitunter zu einem Wohlwollen, dem eine

gewisse Komik nicht abzusprechen ist. Auf der einen Seite dem tief

gehasstesten und verachtetsten Manne der Stadt, dem Henker,

unterstellt, wurden die Lustdirnen an anderer Stelle mit dem

Bürgerrecht beschenkt, wenn sie eine geraume Zeit hindurch der Stadt,

hauptsächlich aber der Stadtjugend »gute Dienste« geleistet hatten. In

Nürnberg durften die guten Mädchen bis zum Jahre 1496 bei den

Tänzen auf dem Rathaus und auf dem städtischen Derrer, wo die

Privatfestlichkeiten der Patricier abgehalten wurden, erscheinen,

Blumen verteilen oder feilhalten. Die übermütige Patricier-Jugend wird

wohl manchmal ihr Mütchen an den armen, vogelfreien Mädchen gekühlt

haben, die sich nicht alle ihrer Haut zu wehren wussten, wie die

resolute Agnes aus Bayreuth, von der der Nürnberger Chronist Heinrich

Deichsler erzählt: »Des jars (1491) am mitwochen nach Pauli (26.

Januar) da het Hans Imhof mit sein sun Ludwig hochzeit, und des nachtz

am obenttantz (Abendtanz) ra rupfet die wild rott auf dem rathaus und

zugen der guten dirn, genant Payreuter Agnes, ir sleier auch ab; da

zug sie ein protmesser auss und stach nach eim.« Sie verwundete einen

ihrer Peiniger am Halse, entfloh auf den S. Sebaldkirchhof, wurde aber

gefangen genommen und auf fünf Jahre aus Nürnberg verwiesen.[28]

Später erhielten nur drei Freudenmädchen die Erlaubnis, zu Hochzeiten

zu kommen und sich unter den Pfeiferstuhl -- heute Orchester -- zu

setzen; dies währte bis 1546. Im 15. Jahrhundert erschienen

in Rotenburg ob der Tauber und in Württemberger Städten die

Frauenhäuslerinnen bei Hochzeiten, um ihre Glückwünsche darzubringen

und mit einem Almosen heimgeschickt zu werden. Was mag die Brust

der bedauernswerten Geschöpfe durchwogt haben beim Anblick der

glückstrahlenden, kranzgeschmückten Braut, die ihnen verachtungsvoll

das gebräuchliche Geschenk zuwarf? In Wien beteiligten sich die

Hübschlerinnen bei Volksfesten, an denen sie, in duftigste Gewandung

gehüllt, um ein Geschmeide oder ein Stück Tuch wettliefen. Am

Johannistage umtanzten und durchsprangen sie die Sonnwendfeuer,

wofür ihnen vom Rat und Bürgermeister der Donaustadt Erfrischungen

gereicht wurden. Frankfurt am Main schaffte 1529 den Brauch ab, die

Frauenhäuslerinnen bei offiziellen Festlichkeiten als Blumenmädchen

heranzuziehen, entschädigte aber die Mädchen durch Sendungen von Speise

und Trank in ihre Behausung.

[28] Schultz a. a. O. S. 269 ff.

In Leipzig wurde zu Fastnacht jeden Jahres die sogenannte

Hurenprozession abgehalten. Die Frauenhäuser, spöttisch das fünfte

Kollegium genannt, da die Studenten der Leipziger Universität, die nur

vier Kollegien aufzuweisen hatte, bei den Dirnen emsig das fünfte

Kollegium abhielten, lagen vor dem Halleschen Thore. Die Bewohnerinnen

dieser Häuser sammelten sich zu Beginn der Fastenzeit zu einem Umgang,

bei dem eine von ihnen einen Strohmann auf einer langen Stange gleich

einer Prozessionsfahne vorantrug. Paarweise folgten die Kolleginnen,

ein Lied wider den Tod singend, bis zur Parthe, in die der Strohmann

geschleudert wurde. Durch diesen Umzug sollte die Atmosphäre der Stadt

gereinigt werden, damit sie für die nächsten Jahre von der Pest

verschont bleibe.[29]

[29] Rudeck a. a. O. S. 33.

In Würzburg erschien am Johannistage der Stadtschultheiss mit seinen

Amtsdienern und einigen Freunden im städtischen Frauenhause, um dort

ein vom Ruffian und seinen Töchtern gegebenes solennes Mahl unter

Tafelmusik einzunehmen. Allmählich aber steigerten sich die Ansprüche

der Gäste derart, dass auf Beschwerden des Wirtes hin der Stadtrat die

vorzusetzenden Gänge auf Wein, Kirschen, Käse und Brot beschränkte.

Bei einem von den Geschlechtern (Stadtjunkern) zu Pfingsten 1229 zu

Magdeburg veranstalteten Turnier, zu dem die Patricier der

Nachbarstädte feierlich geladen worden waren, gab es als Turnierdank

für den Sieger ein schönes Mädchen, Sophia mit Namen, wahrscheinlich

eine Frauenhäuslerin, vielleicht aber auch eine Hörige, deren Los sich

aber unverhofft günstig gestaltete. Ein alter Kaufmann aus Goslar

gewann die Schöne und gab ihr die Aussteuer zu einer ehrlichen Heirat.

Hohen Besuchern hatten die städtischen Dirnen entgegenzuziehen und die

Wege mit Blumen zu bestreuen, was ihnen von ihrer Stadt eine Gastung

einbrachte.

Ihre Kleidung dürfte in unserem rauheren Klima kaum so provokatorisch

duftig gewesen sein, wie die ihrer Zunftgenossinnen bei jenem Einzuge

Karls V. in Antwerpen, zu Anfang des 16. Jahrhunderts, den Albrecht

Dürer beschrieb und Hans Makart malte. Derartige Schaustellungen von

Obscönitäten zu Ehren und zur Unterhaltung hoher Persönlichkeiten in

breitester Öffentlichkeit waren besonders in Frankreich Mode. Als der

junge Heinrich IV. von England 1431 in Paris einzog, machte der Zug in

der St. Denys-Strasse vor einem Brunnen Halt, in dessen Bassin drei

nackte junge Mädchen umherschwammen. Aus der Mitte dieses Bassins

wuchs ein Lilienstengel empor, dessen Knospen und Blumen Ströme von

Milch und Wein entsandten. 50 Jahre später empfing man den bigotten

Ludwig XI. mit dem gleichen Schauspiel in den Mauern seiner Residenz.

Ein andermal wurde ihm in Lille die Ehre und das Vergnügen zu Teil,

auf offener Strasse, vor einer ungeheueren Zuschauermenge das Urteil

des Paris an drei Grazien, die sich in hüllenloser Schönheit zeigten,

wiederholen zu dürfen.

Soweit verstiegen sich nun wie bemerkt die deutschen Städte nicht. Als

König Albrecht II. 1438 nach der Krönung in Prag Wien besuchte,

erhielten nach den Stadtrechnungs-Protokollen die »gemain frawen, di

gen den Kunig gevarn 12 achterin Wein«. 1435 liess der Wiener Stadtrat

bei einem Besuche Kaiser Siegmunds die Mädchen der zwei Frauenhäuser

auf Kosten der Stadt mit Sammetkleidern ausstatten. Derselbe Magistrat

sandte 1452 dem König Ladislaus Posthumus »freie töchter« entgegen, um

ihn an der Weichbildgrenze zu empfangen. Eine Wiener Chronik von 1484

sagt mit Bezug auf dieses Ereignis, Ladislaus wurde am Wiener Berg, an

dem Zelte errichtet und Banner aufgesteckt waren, von Reich und Arm

bewillkommnet. Unter den ihn Erwartenden befanden sich alle weiblichen

Einwohner Wiens bis zu den kleinsten Mädchen, sowohl die »schönen

Frauen« wie auch die ehrsamen Weiber der Handwerker und alle ohne

Mäntel.[30]

[30] Schultz, D. L., S. 77.

Der vielgereiste Sigismund von Herberstein erzählt von seiner

Gesandtschaftsfahrt nach Zürich im Jahre 1516: »Der brauch was, dass

der bürgermeister, gerichtsdiener und gemaine weiber mit dem gesandten

assen.«

Vielleicht lag dieser Sitte die an vielen Stellen geübte

Absonderlichkeit zu Grunde, einem lieben Gaste auf Rechnung der

Stadtväter oder, wenn der Gast auf einem Schlosse eingekehrt war,

aus der Zahl der Untergebenen »schöne Weibsbilder zur Kurzweil« zur

Verfügung zu stellen. Dem Landgrafen Ludwig von Thüringen schaffen

»die zärtlichen Verwandten« eine Beischläferin, dem Diederich von

Quitzow 1410 die Ratsmänner Berlins. Auch Beischläferinnen als

Gerechtsame kommen vor. Ein Anherr Götz von Berlichingens hatte von

seinen Lehnsherren, den Grafen von Kastell, alljährlich ein Mahl,

Atzung für Pferde und Hunde und eine »schöne Frau« zu fordern. Im

Dorfe Martinsheim besass der Domdechant von Würzburg noch 1544 das

Privilegium, jedes Jahr im November zwölf reisige Pferde, ein Mahl und

ein Mädchen geliefert zu bekommen.

Einen Stadtbesuch von hohen Herren wussten die Dirnen auch anderweitig

geschäftlich auszunutzen, denn sie verstanden schon damals recht gut

Reklame für sich zu machen. Als sich Kaiser Friedrich III. 1471 in

Nürnberg aufhielt, schlangen eines Tages, als er vom Kornhause kam,

»zwu hurn« eine lange silberne Kette um ihn, aus der er sich mit einem

Gulden lösen musste. Ehe er seine Herberge erreicht, wiederholte sich

das Spiel noch einmal.[31] Kaiser Siegismund, ein loser Schürzenjäger,

der das schönere Geschlecht des ganzen heiligen römisch-deutschen

Reiches als sein Eigentum anzusehen beliebte, zogen zu Strassburg

eines schönen Morgens des Jahres 1414 mehrere lustige Dirnlein aus dem

Bette. Kaum fand er Zeit, sich in einen Mantel zu hüllen, da sah er

sich schon auf der Strasse, wo er tanzen musste, wie die flotten

Weiber sangen. Der Kaiser war barfuss, darum kauften ihm die

mitleidigen Weibsen um sieben Kreuzer ein Paar Schuhe, was der hohe

Herr sich lachend gefallen liess. Ulm beleuchtete 1434 in etwas

übertriebener Loyalität die Strassen festlich, wenn sich der Kaiser

mit seinem Gefolge ins Bordell verfügte. In Bern erklärte sich der

Stadtrat bereit, drei Tage hindurch dem kaiserlichen Gefolge auf

städtische Kosten das Freudenhaus zur Verfügung zu stellen, wofür

Kaiser Siegismund dem Berner Magistrate in einem offenen Schreiben

herzlich dankte. Der gute Kaiser wusste solches Entgegenkommen

gebührend zu schätzen und -- auszunutzen. Er war ein »tolles Huhn«,

und seine Gemahlin, Kaiserin Barbara, ihrem Gatten mindestens

ebenbürtig. Sie gingen beide ihre eigenen, schlammigen Wege und

liebten beide, wo und wann sich Gelegenheit bot. Nach dem Tode ihres

Gemahls zog die edle Kaiserin nach Königgrätz in Böhmen, wo sie bis zu

ihrem Tode einen männlichen Harem unterhielt.[32]

[31] Wessely a. a. O. I. 226.

[32] Eros, Stuttgart 1849, II. 556.

Mit dem Wohlwollen gegenüber den Frauenhäuslerinnen ging aber meistens

eine Strenge Hand in Hand, die jedes Überdieschnurschlagen der Dirnen

verhüten sollte. Da gab es harte Strafen gegen das Herumstreichen

auf den Strassen, gegen das Sitzen vor den Häusern, gegen das

Anlocken von Liebhabern u. a. m. Die #Uniformierung# der Dirnen wurde

unnachsichtlich durchgeführt, denn während des ganzen Mittelalters war

den losen Töchtern eine Tracht vorgeschrieben, die sie durch irgend ein

mehr oder weniger auffälliges Abzeichen von der Kleidung der ehrbaren

Weiblichkeit unterschied. Schon im 10. Jahrhundert trugen Buhldirnen

eine Art Uniform, nämlich ein kaum bis zum Oberschenkel reichendes,

kurzärmeliges und eng anliegendes Oberkleid. Das engärmelige lange

Unterkleid war vorn in ganzer Länge aufgeschnitten und liess die mit

Beinlingen, den Vorläufern der Strümpfe, bekleideten Beine bis oben hin

sichtbar werden. In England trugen um dieselbe Zeit die Dirnen unter

dem Oberkleide straff anliegende Hosen.[33]

[33] Bruno Köhler, Allgemeine Trachtenkunde, III. S. 12.

Ein Frankfurter Ratsbeschluss von 1488 verordnet den feilen Weibern,

sich in ihrer Tracht also zu halten, dass man sie sofort als das

erkennen könne, was sie sind. Kurfürst Johann Cicero veranlasste 1486

den Berliner Rat zu dekretieren, dass die, »so an der Unehre sitzen

oder sonst in unzimblichen, sündigen Wesen und gemein sein, sollen zu

einem Zeichen, damit man Unterschied zwischen frommen und bösen Frauen

habe, die Mäntel auf den Köpfen oder kurze Mäntelchen tragen.«[34] Das

Meraner Stadtrecht des 14. Jahrhunderts gebietet: »es soll kein

gemeines Fräule einen Frauenmantel oder einen Pelz tragen, noch an

einem Tanze teilnehmen, bei dem Bürgerinnen oder andere ehrbare Frauen

sind. Sie sollen auf ihren Schuhen ein gelbes Fähnle haben, woran man

sie erkennen könne und sollen sich kein Futter von Feh, noch

Silberschmuck erlauben.« In Strassburg wurde ihnen 1471 eingeschärft,

weder Schmuck zu tragen noch Pelzwerk oder Seidenfutter zu verwenden;

in Leipzig befahl 1463 der Rat den »wilden Frauen auf dem freien

Hause«, kurze gelbe Mäntel mit blauen Schnüren umzuhaben. In Wien

sollten die Hübschlerinnen ein gelbes Tuch, eine Hand breit und eine

Spanne lang, an der Schulter befestigt tragen. In Basel waren ihnen

Mäntelchen vorgeschrieben, die nicht über eine Spange weit unter den

Gürtel hinabreichten; in Augsburg ein Streifen am Schleier; in Bern

und Zürich deckten sie sich mit roten Kappen.

[34] Streckfuss a. a. O. S. 83.

In der Reichsgesetzgebung beschäftigte sich die »Neue Kaiserliche

Ordnung und Reformation guter Polizei im Heiligen Römischen Reiche«

1530 im elften Artikel mit der Tracht der Frauenhäuslerinnen. »#Von

gemeinen und unehrlichen Weibern.# Nachdem auch aus dem viel Aergernis

im heiligen Reich entstanden, dass die gemeinen und andren unehrlichen

Weibe Seide, Gold, Silber und andre ziehrliche Kleider antragen, davon

manch fromm Weib und Töchter verleitet wird, auch dadurch unter

Ehrbaren und Unehrbaren kein Unterschied zu erkennen: Gebieten wir

ernstlich und wollen, dass die unehrlichen Weiber kein hochzierlich

Kleider oder Geschmück, auch nichts Verbrämtes oder golden Schleier,

sondern eine jede derselben sich nach des Landes Gebrauch tragen soll,

darauf die Obrigkeit sondere Acht haben und das nicht gedulden soll.«

Das Verbot, Schmuck zu tragen, dürfte häufig umgangen worden sein,

denn einzelne Gemeinden, wie Frankfurt a. M., mussten es oft

wiederholen. Im Braunschweiger Museum hängt ein Bild von Lucas

Kranach, das Porträt einer Demimonde seiner Zeit darstellend. Sie

trägt ein breites rotes Barett, kostbares Geschmeide, sonst aber keine

Gewandung mit Ausnahme eines feinen Schleiers, der ihren Körper duftig

umhüllt.

Der Schleier gehörte zu den Attributen der verlorenen Jungfräulichkeit,

da der Schleier fraulich das Haupthaar bedeckte, im Gegensatz zu den

freifliegenden Locken der Jungfrau. Das Gedicht »Die Winsbekin« wünscht

den Mädchen mit Ehren und ohne Schleier zu Bett zu gehen, und in

einem von Uhland mitgeteilten Volkslied des 15. Jahrhunderts wird ein

Einlassbegehrender von seiner Liebsten mit den Worten abgewiesen:

»Wol is nu, der da kloppet an?

ik lat en doch nicht herin.

Wenn ander megtlin krenze droegen,

ein schlöier möst ik dragen.

Ik schemde mi ser, ik schemde mi ser,

jo lenger jo mer,

van grund ut minem herten.«

Darum war es im 15. und 16. Jahrhundert hier und da Gewohnheit, den

Mädchen, die sich nicht betrugen, wie sie sollten, von Amts wegen

einen Schleier zuzustellen. So geschah es in Altenburg, in Wittenberg,

wo man laut Ratsrechnung »zwey newe schleyer, so zwein beschlafenen

meygden geschickt«. Nach der Rottweiler Hochzeitsordnung von 1618

durfte eine nicht mehr reine Braut beim Kirchgange keinen Kranz,

sondern einen Schleier aufhaben, wie es das Mägdlein im Volksliede

fürchtet. Deshalb haben die Augsburger Freudenmädchen den mit einem

Streifen besetzten Schleier zu tragen, da »sie nicht dorffte barheitig

gehen«, wie sprödere Mädchen. In Köln sollten sie 1389 rote Schleier

(welen) haben, »up dat man sei kente vor andern vrawen«. In Altenburg

war ihnen und der Frau des Scharfrichters, der »czuchtigeryn«

aufgegeben, gelbe Läppchen auf dem Schleier zu befestigen, gleichwie

in Leipzig, wo der gelbe Fleck von der Grösse eines Groschens sein

musste. Diese gelben Schleier waren natürlich den Frommen im Lande ein

Dorn im Auge, denn das verhasste Gelb war die Farbe der Galanterie

seit der römischen Kaiserzeit her, wo die Modedamen Romas das

gelbblonde Haar für allein schön erklärt hatten. Gelbe Stirnbänder und

Schleier galten vom 12. bis 15. Jahrhundert für besonders modisch, sie

kamen aber bald in Verruf, weil sie besonders gern von Halbweltlerinnen

angelegt wurden. Sonst hätte Berthold von Regensburg nicht den Weibern

predigen können: »Aussätzig am Kopfe sind die Frauen, die sich gar so

sehr putzen an den Haaren und mit Binden und Schleiern, die sie gelb

färben wie die Jüdinnen und Dirnen, die auf dem Graben streichen und

wie die Pfaffenmenscher; niemand ausser diesen soll gelbes Gebände

tragen.«[35] »Desgleichen tragen sie -- die Dirnen -- auch gäle

Schleier, so gleich den hellischen Flammen sein; dieselben streichen

und stercken sie zu offtermal, damit sie der hurenspiegel desto bass

mögen zieren und herauss schmucken,« eifert Geiler von Kaisersberg.

[35] Schultz, Höfisches Leben zur Zeit der Minnesinger, S. 241.

Beabsichtigte die Obrigkeit eine ihr unziemlich dünkende Mode aus der

Welt zu schaffen, so wurde sie einfach den Stadtdirnen, dann weiters

den weiblichen Angehörigen des Henkers, Pfaffenmägden und Jüdinnen

aufgezwungen. Die Zittauer Kleiderordnung von 1353 enthält eine

derartige Bestimmung. »Auch wollen die schoppen (Schöffen), dass keine

Frau Kögel tragen solle noch keine jungfrauen, es seien dann

züchtigers und henkersmägde -- die unter der Gewalt des Scharfrichters

stehenden Stadtdirnen -- denen erlauben und gebieten die herren Kögeln

zu tragen.« Zuwiderhandlungen gegen diese Kleiderordnungen zogen

Stäupung, Stadtverweisung auf eine gewisse Zeit oder aller Kleider

entblösst am Pranger ausgestellt werden, nach sich. Diese Bestrafung

der Dirnen zeigt die ihnen entgegengebrachte Verachtung; denn selbst

die grösste Übelthäterin ehrlichen Standes setzte man nicht entblösst

den Blicken und der Roheit des Pöbels aus. Daher ist es nicht dem

Anstandsgefühle zuzuschreiben, wenn man die Bordelle, ebenso wie die

Lazarette, die Büttelei und die Ghettos, nach abseits der

Verkehrsadern belegenen Örtlichkeiten verwies. In Hamburg durften

»wandelbare Frauen« an keiner Kirche und in keiner zu einer Kirche

führenden Gasse hausen.[36] Die Strassburger Verordnung vom 9. Oktober

1471 schärft aufs neue das alte Gesetz ein: »das alle hushelterin,

spontziererin und die so offentlich zur unee sitzend oder buolschaft

tribent, wo die in der stadt sessent, soltent ziehen in Bickergasse,

Vinckengasse, Gröybengasse, hünder die muren oder an ander ende, die

inen zuogeordent sint.«

[36] Bernh. Hesslein, Hamburgs berühmte und berüchtigte Häuser, S.

137.

Meist lagen die öffentlichen Häuser hart an der Stadtmauer, so in

Würzburg und Frankfurt, oder an abseitigen Plätzen, an denen kein

Markt abgehalten wurde, und die sonst weiter keine Hauseingänge

besassen.

Das Geschlechtsleben in der Deutschen Vergangenheit · 第 7 / 18 段