sein wollen, ist bei den dürftigen Nachrichten über der Dichter Leben
nicht zu ermitteln. Anders steht es aber mit einem Priester, den wir
bisher als recht widerhaarig kennen gelernt haben. Wenn dieser,
nämlich Bruder Berthold von Regensburg, sich zu einer Empfehlung der
Ehe aufschwingt, noch dazu in Argumenten, die auch heute noch nichts
von ihrer Beweiskraft eingebüsst haben, dann sollte es doch zu denken
geben. Also Hagestolz, horche auf, und beherzige, was Frater Berthold
in seiner Predigt über die zehn Gebote sagt: »Darum du junge Welt, geh
schleunig in starker Busse in dich, und zur Ehe, oder mit der
Ehelosigkeit auf den Grund der Hölle. ›Bruder Berthold, ich bin noch
ein junger Knabe, und die mich gerne nähme, die will ich nicht, und
die ich gerne nähme, die will mich nicht.‹ Nun so nimm aus aller Welt
eine zur Ehe, mit der du recht und gesetzlich lebest. Willst du die
eine nicht, so nimm die andere; willst du die Kurze nicht, so nimm die
Lange; willst du die Lange nicht, so nimm die Kurze; willst du die
Weisse nicht, so nimm die Schwarze; willst du die Schlanke nicht, so
nimm die Dicke. Nimm dir nur eine Ehefrau aus aller Welt. ›Bruder
Berthold ich bin doch arm und habe nichts.‹ Es ist weit besser, dass
du arm ins Himmelreich fahrest, als arm zur Hölle. Du wirst noch
schwerer reich in der Ehelosigkeit als in der Ehe. ›Bruder Berthold
ich habe mein Brot noch nicht!‹ Ich höre wohl, du willst die Ehe
nicht. Da du nun die Unehe haben willst, so nimm dir wenigstens nur
eine Einzige zur Unehe. Nimm diese an die eine Hand und den Teufel an
die andere, und nun geht alle drei mit einander zur Hölle, wo euch
nimmer geholfen wird.«[34]
[34] Weinhold a. a. O. I. 296 ff.
Dieselbe Meinung hegt Fischart in seinem Philosophischen Ehzuchtbüchlein:
»Wer da flieht den Rauch der Ehe,
Fällt in eine Flamm' und ärger Wehe.
Mancher den Regen flieht im Haus
Und fällt darnach in den Bach da draus.«
Das geistvolle Schriftchen enthält noch manche, selbst heute recht
beherzigenswerte Ehestandsregel.[35]
[35] Erneut und bearbeitet von G. Holtey Weber, Halle a. S., Hendel.
Nun _audiatur et altera pars_. Damit liessen sich Folianten füllen,
doch mag hier nur der Bissigsten einer, Geiler von Kaisersberg, zu
Wort kommen, da sich neben vielen Verbohrtheiten auch manch Körnlein
Wahrheit in seiner Predigt birgt. Eine reiche Frau reibt ihrem Gatten
täglich ihre Mitgift unter die Nase, sagt er; eine fruchtbare bringt
mit ihren vielen Kindern selbst dann Sorgen ins Haus, wenn Reichtum
vorhanden ist; fehlt dieser aber, so giebts Kummer und Not. Ist sie
unfruchtbar, klagen sie um Kinder; ist sie schön, muss der Mann
sorgen, dass auch andere ausser ihm sie begehrenswert finden. »Jedoch
du nemmest für eine, was du wöllest, so bekommest du ein meister uber
dich, die dir allzeit wider beffzet gleich als ein böser hundt. Diss
ist der weiber natur und brauch, da sie alzeit den männern widerreden
und antwort geben. Dann sie volgen irem natürlichen ursprung nach,
nemlich, dieweil sie auss einem krummen ripp gemachet sein, so reden
und bellen sie allzeit herwider und wissen auff alle ding ein antwort
zu geben.«[36] Übrigens ist Geiler konsequent genug, auch die Weiber
vom Heiraten abhalten zu wollen, indem er sie an das Sprichwort
erinnert:
[36] Schultz, D. Leben, S. 260.
»Es ward nie kein mann,
Er hett ein wolffszaan!«
Genützt haben aber die Redereien blutwenig. Die Leute heirateten doch,
der Augsburger Kaufherr Burkard Zink viermal; in Köln am Sonntag nach
Michaelis im Jahre des Herrn 1498 eine Frau sogar zum siebenten Male,
nachdem sie bereits sechsmal Witwe gewesen war.
Die feile Liebe.
Wenn der ganze Verlauf der Geschichte der geistigen Entwickelung der
Menschheit mit dem Leben eines Mannes verglichen wird, so ähnelt das
Mittelalter in seiner Gesamtheit den Flegeljahren des Mannes, der --
halb Kind, halb Jüngling -- zwischen den diesen Entwickelungsjahren
eigentümlichen Extremen schwankt. Der Geist hält mit dem Wachstum des
Körpers nicht Schritt; langsam dämmert in ihm erst die Erkenntnis des
Jünglings auf, während sich die Glieder recken und dehnen, das Blut
schneller die Adern durchkreist, neue Gedanken erstehen, eckig und
unreif wie der Körper. Das lieblich kindliche Gehaben macht einem
selbstbewussten Auftreten, die zarte Kinderstimme dem rauheren Organe
Platz. Das Schamgefühl, dem innersten Wesen des Kindes fremd, beginnt
langsam zu erstehen, ohne sich jedoch noch voll entfaltet zu haben.
Ganz so war es mit den Deutschen zwischen dem 12. und dem 16.
Jahrhundert. Die auf sie aus zahllosen Kanälen einströmende Erkenntnis
hatte ihnen viel von der Naivität früherer Zeit geraubt, ihre
Ursprünglichkeit, die sich erst unter dem Einfluss ausländischer
Sitten und der Schulbildung in viel späterer Zeit verlieren sollte,
war für jetzt noch aufdringlicher und abstossender geworden als sie
vordem war, da sie nun nicht mehr unbewusst sich bethätigte.
Das Geschlechtsleben entwickelte sich, je weiter das Mittelalter
seinem Höhepunkte zukam, immer unverhüllter, bis es von der Naivität
zur Gemeinheit gesunken war. Dem Grundsatze _naturalia non sunt
turpia_ huldigte das Mittelalter in einer der Neuzeit unbegreiflichen
Weise. Die intimsten Verrichtungen scheuten die breiteste
Öffentlichkeit nicht[1], in Wort und Bild durften die widerhaarigsten
Zoten ungescheut verkündet werden. Die Vorurteilslosigkeit in
geschlechtlichen Dingen sah in dem Vorhandensein öffentlicher Dirnen
und ihrer Benutzung etwas ganz Selbstverständliches. Die Sentenz von
den Dirnen, die da seien, die Tugend der Bürgermädchen vor
Versuchungen zu bewahren, war im Mittelalter allgemein, stammt daher
keineswegs von Heine. Man duldete die Wollustpriesterinnen schon in
frühester Zeit innerhalb der Stadtmauern oder in deren unmittelbaren
Nähe ausserhalb des Weichbildes, wenn auch von Anbeginn an unter
erschwerenden Umständen. Meist boten gewerbsmässige Kupplerinnen den
öffentlichen Mädchen Unterschlupf. Sie sorgten einerseits für die
Heranziehung von Liebhabern, andererseits für immer wechselndes
Mädchenmaterial. Die engen Strassen der meist räumlich sehr
beschränkten Städte und Flecken eigneten sich noch nicht zum Abfangen
der Liebhaber ausserhalb der Häuser. In grossen Städten war dies
allerdings anders. König Wenzel von Böhmen (1361-1419), ein gar
galanter Herr, zog im nächtlichen Prag »als ein garczawn«
(Junggeselle) auf der Streife nach »dy junckfrauen, die leider sind
gemein« umher[2], die er demnach hoffen durfte auf den Strassen
anzutreffen. Doch die Hauptrolle beim Liebesgeschäft spielten die
Kupplerinnen, die sich aber nicht nur darauf beschränkten, ihre eigene
Ware an den Mann zu bringen, sondern auch zu sonstigen Liebeshändeln
gerne ihre Dienste boten. Eine kleine Novelle #Konrads von Würzburg#,
eines der bedeutendsten und fruchtbarsten Dichter des 13.
Jahrhunderts, beleuchtet sehr anschaulich das Wirken einer solchen
Kupplerin aus Konrads Heimat, einer »vuegerinne«, die liebebedürftigen
Pärchen ihr Haus zur Verfügung stellte. Eines Tages, als bei ihr
Schmalhans Küchenmeister war, ging sie zur Kirche, um dort vielleicht
Kunden einzufangen. Das Glück schien ihr hold, denn der Dompropst
Heinrich von Rothenstein, einer der Chorherren am Münster, kreuzte
ihren Weg. Die Fügerin wisperte ihm zu: »Eine schöne Frau entbietet
Euch Freundschaft, Huld und Gruss, da ihr Herz und Sinn, Euch,
würdiger Herr, in Treue zugewandt ist.« Dem Pfaffen schlug das Herz
höher und schmunzelnd gab er der »lieben Mutter« eine Handvoll Münzen,
indem er ihr ans Herz legte, nur alles in die Wege zu leiten. Frau
Fügerin hielt nun freudig Ausschau nach der schönen Frau, die den
feisten Chorherrn in ihr Herz geschlossen haben könnte, als ein »schön
minniglich Weib« in das Gotteshaus trat. Die Kupplerin machte sich
heran und vertraute ihr an, dass ein gar schöner »tugendlichster« Herr
von ihrem Anblick todwund sei und nur sie allein im stande wäre, die
Minnewunde zu heilen, die ihr Augenpaar geschlagen. Lachend willigte
die Angesprochene ein, nach der Messe weiteres hören zu wollen. Die
Kupplerin erstand nun einen seidenen Gürtel, um ihn der aus der Kirche
Kommenden als Geschenk des Liebhabers anzubieten. Diesem Angebinde und
der Überredungskunst der Fügerin vermochte die Tugend der Dame nicht
standzuhalten. Sie versprach, sich nachmittags im Häuschen der Alten
einzufinden. Pünktlich erschien sie im »behaglichen Kleide«. Die
Kupplerin flog glückstrahlend zum geistlichen Herrn, ihn zum
Stelldichein zu führen, doch leider hinderten ihn dringende,
unaufschiebbare Geschäfte, dem lockenden Rufe zu folgen. Die arme
Kupplerin sah sich um ihren sicheren Verdienst gebracht und trollte
betrübt ihrem Hause zu, als sie einem stattlichen, reichgekleideten
Herrn begegnete, der auch gerne bereit war, für den Chorherrn
einzuspringen. Inzwischen harrte die Dame bei der Kupplerin neugierig
der Dinge, die da kommen sollen. Sie erschrak aber bis auf den Tod,
als sie in dem die Kupplerin begleitenden Herrn -- ihren eigenen Mann
erkannte. Nun galt es frech sein und den dräuenden Spiess umkehren.
Mit einer Flut von Schmähreden, Schimpfwörtern, Püffen und Schlägen
überfiel sie den ahnungslosen Gemahl, der schliesslich noch glücklich
war, die Verzeihung seiner betrogenen Gattin durch eine Unzahl von
Versprechungen zu erlangen.[3]
[1] G. v. Below, Das ältere deutsche Städtewesen und Bürgertum, S. 32,
33.
[2] J. Wessely, Deutschlands Lehrjahre, I. 217.
[3] Hagen, Gesammtabenteuer, I. 193 ff.; Scherr, Frauenwelt, I. 247
ff.
Neben der Kupplerin nimmt eine Dame die Hauptstelle in dieser den
Stempel der Natürlichkeit tragenden Novelle ein. Die Stadtbewohnerinnen
waren auch kaum zurückhaltender als die Edeldamen und Dorfschönen,
weshalb das lichtscheue Treiben der Gelegenheitsmacherinnen
unheilvollen Einfluss auf die Moral ausüben musste. Mittels
drakonischer Strafen suchte sich die mittelalterliche Rechtspflege
denn auch der Fügerinnen zu entledigen. Aber die Verurteilungen
von Kupplerinnen verheirateter Frauen zu Pranger, Steintragen,
Stadtverweisungen[4], selbst zum Lebendbegraben -- »drivende meghede,
de andere vrowen verschündet«[5] -- und Verbrennen, wie im alten
Berlin[6], halfen dem Übel um so weniger ab, als die Fügerinnen bei
dem überhandnehmenden Luxus ständigen Zulaufes der verschwenderischen
Weiber sicher sein durften. Viele dieser Kupplerinnen waren, einst
wie jetzt, in ihrer Jugend durch ihre nunmehrigen Kolleginnen auf
die abschüssige Bahn gestossen worden und vergalten nun Gleiches
mit Gleichem. Der Berner Dichter Nicolaus Manuel lässt in seinem
Fastnachtsspiel »Vom Papst und seiner Priesterschaft« eine solch
ausrangierte Dirne sprechen:
[4] H. Deichsler, Städtechroniken, XI. 657.
[5] Grimm, Rechtsalterthümer, 694.
[6] Schwebel, S. 242 ff.
»Ich freu' mich, dass ich kuppeln kann,
Sonst wär' ich wahrlich übel dran;
Ich hab mirs meisterlich gelehrt
Und lange mich damit ernährt,
Seitdem dass meine Brüste hangen
Wie 'n leerer Sack auf einer Stangen.«
Gar manche putz- und gefallsüchtige Stadtdame war ihre eigene
Kupplerin[7], andere wieder behalfen sich damit, dass sie ihr Gewerbe
mit Hilfe ihres Ehemannes ausübten. Gegen solche Schandkerle, die eine
grosse Nachkommenschaft zu verzeichnen haben, wettert Geiler von
Kaiserberg: »Wenn sie kein gelt mehr haben, sagen sie den weibern:
›gehe und lug, das wir gelt haben; gehe zu diesem oder jenem Pfaffen,
studenten oder edelmann unnd heiss dir ein gülden leihen und denck,
komb mir nicht zu hauss, wo du kein gelt bringest, lug wo du gelt
auftreibest oder verdienest, wenn du schon es mit der handt
verdienest, da du auff sitzest.‹ Alsdann gehet sie ein ehrliche unnd
fromme fraw auss dem hauss und kompt ein hur wider heim.«[8] Murner
charakterisiert einen dieser Kuppler, der dem »ganzen Ort sein Weib
gönnt« dadurch, dass er ihn, wenn ein guter Gesell zur Frau kommt, um
Wein laufen lässt, von wo er erst nach »dritthalb Stund« zurückkommt.
Tritt er ins Haus, so singt er laut, um sein Kommen bemerkbar zu
machen u. s. w.[9]
[7]
Die Else sprach (zu ihrem Manne) darauf voll Wut:
»Dass dich das Fieber rütteln thut!
Wenn du mir nicht willst Zierden kaufen,
So kann ich zu den Mönchen laufen
Und zu dem Adel, zu den Pfaffen,
Die werden mir wohl Kleider schaffen,
Damit ich geh' wie ein ander Weib.
Ich zahl' es ihnen mit Ehr' und Leib!«
Murner, Narrenbeschwörung, 86. 48.
[8] Kloster, I. 406.
[9] Murner, Narrenbeschw., 60.
Johannes Sarisberiensis erzählt im »Polycraticus«, lib. III cap. 13:
»Wenn die junge Frau aus ihrem Brautgemach schreitet, sollte man den
Gatten weniger für den Gemahl, als für den Kuppler halten. Er führt
sie vor, setzt sie den Lüstlingen aus, und wenn die Hoffnung auf
klingende Münze winkt, so giebt er ihre Liebe mit schlauer Heuchelei
preis. Wenn die hübsche Tochter oder sonst etwas in der Familie einem
Reichen gefällt, so ist sie eine öffentliche Waare, die ausgeboten
wird, sobald sich ein Käufer findet.«
Der geschmeidige Italiener Aeneas Silvius Piccolomini, nachmals
Papst Pius II., ein scharfer Beobachter, der gut zu schildern weiss
und pikant zu erzählen liebt, beschreibt das mittelalterliche Wien,
dem er in den sechziger Jahren des 15. Jahrhunderts einen Besuch
abstattete, als wahres Paradies, die Bewohner aber als Ausbunde von
Lasterhaftigkeit. Nach ihm sind alle Wienerinnen Ehebrecherinnen, alle
Wiener Hahnreie oder Zuhälter. Ganz so schlimm, wie es der fromme Herr
macht, der weder als Schriftsteller noch als Mensch ein Tugendbold war,
der an übergrosser Wahrheitsliebe litt, wird es gerade nicht gewesen
sein, wenn es auch ebensowenig in Wien wie in anderen grossen und
reichen Städten klösterlich zuging. Die Verführung in den Grossstädten
war nicht gering und die Frauentugend nicht immer klar wie ein Spiegel.
Der Ehebruch war vormals nicht seltener als heutzutage, wenn auch die
alten Gesetzbücher nicht so leicht darüber hinglitten wie die modernen
Strafgesetzsammlungen. Die alten Volksrechte bestimmten bereits, dass
Ehebrecherinnen, auch wenn sie ihr Verbrechen mit Wissen des Gatten
begangen, hinzurichten seien. Der Gatte und der Liebhaber hatten nur
Ehrenstrafen zu gewärtigen. Die »Hals- oder Peinliche Gerichtsordnung
Kaiser Karls V.« von 1553 hingegen erkennt:
cxxij. »Item so jemandt sein _eheweib_ oder kinder, vmb eynicherley
geniess willen, wie der namen hett, williglich zu vnehrlichen,
vnkeuschen vnd schendtlichen wercken gebrauchen lest, der ist ehrloss,
vnd soll nach vermöge gemeyner rechten gestrafft werden,« d. h. den
Tod durch den Henker erleiden.
In der Curt Müllerschen Ausgabe der Halsgerichtsordnung findet sich
folgender Fall angegeben:
»Und C. K. hat gestanden, dass er wohl gewust und zufrieden gewesen,
dass sein Eheweib mit gedachtem Pfarrherrn Ehebruch begehen möchte;
dann er seiner wohl zu geniessen verhoffet, und sich mit ihm derowegen
um 100 Thaler vertragen, auch 53 Thaler darauf empfangen etc. Da nun
gedachter C. K. auf seinem gethanen Bekentniss vor Gerichte freywillig
verharren, oder des sonsten, wie recht, überwiesen würde: So möchte
er, solcher Verkuppelung halben, mit dem Schwerdte vom Leben zum Tode
gestrafft werden, V. R. W. Ad consult. Quaestoris M. Jul. 1587.«
In Zürich ersäufte man 1449 einen Zuhälter seiner Frau in der Limmat.
Waren die Frauen zu Lottereien geneigt, so gaben ihnen die Männer
darin nichts nach, wenn man Geiler glauben darf, der da predigt: »Es
gibt auch männer, die ein offentliche huren oder schottel neben der
Frawen im hauss haben und halten.« Dem 15. Jahrhundert entstammt das
Gesetz, einen Ehemann, der mit seiner Geliebten unter einem Dache
wohnt, auf fünf Jahre aus der Stadt zu verbannen. Die gleiche Strafe
trifft eine Frau, die ihren Mann verlässt, um mit dem Liebsten zu
leben. Wer verheiratet ist und dies verschweigt, um durch
Eheversprechen Erhörung zu finden, gleichviel ob Mann oder Weib, wird
auf zehn Jahre der Stadt verwiesen.[10] Als 1459 in Nürnberg die Frau
des reichen Kaufmannes Linhart Podmer des Ehebruches mit einem
Schreiber überführt wurde, degradierte sie der Rat zur öffentlichen
Dirne, indem er ihr verbot, gewisse Kleidungsstücke anzulegen.
[10] J. Brucker, Strassburger Zunft- und Polizeiverordnungen, S. 456.
Die Verkuppelung der eigenen Kinder bestrafte die »Karolina«, wie aus
der citierten Stelle ersichtlich, gleichfalls mit dem Enthaupten; das
alte Berliner Stadtbuch mit dem Scheiterhaufen. Dieses letztere
Gesetzbuch zeichnete eine sittengeschichtlich äusserst interessante
Kuppelei-Affäre auf.
»Jesmann und sein Weib wurden verbrannt wegen Verrates, den sie
begingen an ihrem eigenen Blute, nämlich an ihrer Tochter, einem
jungen Kinde, das sie unehrenhafter Weise übergaben dem Komtur von
Tempelhof, der ein begebener (geistlicher) Kreuzherr war des Ordens
St. Johannis -- (also ein Johanniter-Ordens-Ritter) -- Die unehrliche
Frau, die Peter Rykime, vermittelte es nämlich, dass der Komtur die
Maid wohl kleiden wollte mit schönem Gewande, und Gutes wollte er ihr
geben genug; auch wollte er Jesmann und sein Weib sehr reich machen,
und das schwur er ihnen auf sein Wort zu. Da brachten die Dreie dem
Komtur das Kind entgegen bis an den Berg von Tempelhof, und dort
empfing er es von ihnen, und trat in Unehre mit ihm ein. Drum wurden
jene Drei verbrannt.« Der Herr Komtur ging natürlich straflos aus --
er war ja von Adel und noch dazu ein geistlicher Ritter, dem so leicht
nichts anzuhaben war, selbst wenn man gewollt hätte, was aber den
ehrsamen Herren vom hohen Rate nicht im Traume einfiel. Sie hielten
sich lieber dafür an den bürgerlichen Übelthätern schadlos, und
justifizierten diese nach Herzenslust, so z. B. des »Matthias Weib«,
das man 1399 verbrannte, weil sie eines Klaus Jordans Ehefrau an den
Jacob von dem Rhine (Rheine) verkuppelt hatte.[11]
[11] Schwebel, Gesch. v. Berlin, S 242 ff.; siehe auch Murner,
Narrenbeschwörung XLI.
In Strassburg strafte man die Dienerschaft, die Kinder der
Brotherrschaft, deren Freunde oder deren Mündel, verkuppelt hatten,
gleichviel ob diese grossjährig waren oder nicht, den Knecht mit
Ertränken, die Magd mit dem Ausstechen der Augen und Stadtverweisung.
Wer als Knecht mit der Frau des Herrn eine Liebschaft hat, der Knecht
oder die Magd, die ihre Herrin verkuppeln, verlieren zwei Finger der
rechten Hand und werden verwiesen. Trifft der Herr den Knecht auf
frischer That, so kann er ungestraft nach Gutdünken handeln.[12]
[12] Brucker a. a. O. S. 456.
Ungeachtet der tief eingewurzelten Immoralität erstarb die Achtung vor
der jungfräulichen Reinheit niemals gänzlich, und die Folge war, dass
Mädchen, deren Schande offenbar wurde, sich von der Missachtung,
daneben noch von schweren bürgerlichen und kirchlichen Strafen bedroht
sahen.
#Abtreibung der Leibesfrucht# und #Kindesmord# waren daher nichts
Aussergewöhnliches.
Gegen das erstgenannte Verbrechen predigt Berthold von Regensburg: »Er
(der tuifel) raetet ir eht, daz sie tanze oder daz sie ringe oder
hüpfe und ungewar (ungefähr) trete oder valle oder daz sie sich harte
über ein Kisten neige oder daz sie der wirt slahe.«[13] Gegen
Kindesmörderinnen ging man mit unerbittlicher Strenge vor. Die
»Karolina« befiehlt in den §§ 35 und 36 die Folter und den Tod. In
Zürich ersäufte man Kindesmörderinnen, an anderen Orten begrub man sie
in Dornen gebettet lebenden Leibes. Einer anderen Strafart ist bereits
oben gedacht worden.
[13] B. v. R. bei Schultz, Höf. Leben, 598.
Zur Verhütung der Kindesmorde entstanden #Findelhäuser#, so 1452 in
Frankfurt a. M. Nürnberg wies deren zwei auf, deren erstes 1331
errichtet wurde, denen als Gefälle das Gras in den Stadtgräben
zustand. Auch in Freiburg im Breisgau und in Ulm sind »der funden
kindlin hus« aus dem 14. und 15. Jahrhundert bekundet. Das Ulmer
Findelhaus wies im 16. Jahrhundert manchmal an 200 und mehr
»Fundenkindlin« aus.
Blieb unerlaubte Liebe ohne Folgen, so versuchte man wohl auch das
verlorene Magdtum durch künstliche Mittel wieder herzustellen. Ein
fahrender Schüler berühmt sich wenigstens:
»Welche den magtum hat verloren
Der mach ich ein salben.«[14]
[14] Altdeutsche Wälder, II. S. 55.
Derartige Zustände erschienen mit der Zeit den Stadtobrigkeiten schon
aus dem Grunde unhaltbar, als sie alle Stände in Mitleidenschaft zogen
und selbst vor den Familien der stolzen Patricier nicht Halt machten.
Eine Regelung und polizeiliche Überwachung der Unzucht wurde
schliesslich zur brennenden Frage, die durch Gründung von
#Freudenhäusern# endgültig geregelt schien. Durch die Bordelle glaubten
die Stadtväter Latrinen geschaffen zu haben, die den sexuellen Unrat
auffangen und dadurch den honetten Teil der weiblichen Ortsbevölkerung
vor Versuchung und Verseuchung bewahren sollten. Denn: »bei der
Rücksichtslosigkeit, mit welcher die Menschen des Mittelalters
Jahrhunderte lang der Wollust frönten, waren die Frauenhäuser eine
Notwendigkeit, und zwar nicht nur zum Schutze ehrbarer Mädchen und
Frauen, sondern auch damit die Unsittlichkeit einigermassen überwacht
werden konnte.«[15] Die ersten Bordelle erstanden gegen Ende des 13.
Jahrhunderts[16]; in Wien ist 1278 ein Freudenhaus urkundlich erwiesen,
in Augsburg 1273[17], in Hamburg 1292, aber erst das 14. Jahrhundert
sah sie allenthalben emporschiessen und sichtlich gedeihen.
[15] Kriegk, Deutsches Bürgertum im Mittelalter, S. 292.
[16] Der gewaltigste deutsche Volksredner des frühen Mittelalters,
Bruder Berthold von Regensburg († 1272), kennt schon Stadtdirnen. »Und
diu gemeinen fröuwelîn, sie heizent aber niht fröuwelîn, man sie
habent frouwennamen verlorn, und wir heizen sie die boesen liute auf
dem graben.«
[17] Hormayrs histor. Taschenbuch v. J. 1836 S. 320.
Die Gegend der Stadt, in der diese Kasernen der Unzucht lagen, nannte
die mittelalterliche Galanterie Frauengasse, Rosengasse (Berlin),
Rosenhag (Hildesheim), Rosenthal (Leipzig), oder auch Kätchengasse,
wie in Braunschweig; die Freude an Zoten erfand allerdings oft recht
urwüchsige, heute arg verpönte, aber sehr bezeichnende Namen. Das Haus
selbst nannte man: Bordell, Frauenhaus, Töchterhaus, gemeines,
offenes, freies Haus, Jungfrauenhof; die Insassinnen: leichte, offene,
gemeine oder gelustige Fräuleins, freie, unehrbare Töchter, üppige,
thörichte Dirnen, Hübschlerinnen u. a. m.[18]
[18] Ein ziemlich eingehendes Register aller mittelalterlichen
Bezeichnungen für Dirnen gibt Weinhold a. a. O. II. Bd. S. 19.
Bei der mittelalterlichen Vorurteilslosigkeit ist es begreiflich, dass
die das Frauenhaus schützende Behörde ihren Nutzen aus dieser --
»gemein-nützigen« Anstalt zu ziehen gewillt war. Die Städte
einerseits, andererseits die geistlichen Stifte oder die Adeligen, auf
deren Boden diese Häuser standen, liessen sich ganz tüchtig bezahlen.
Scheuten sich doch Kirchenfürsten, selbst Päpste nicht, sich an
Frauenhaus-Erträgnissen Einkommen zu sichern -- ja, _non olet_ --,
ebensowenig wie es als schimpflich galt, mit Bordell-Gefällen vom
Kaiser belehnt zu werden. Die gefürsteten Grafen von Henneberg und die
Grafen von Pappenheim hatten derartige Lehen zu eigen, die ihnen
gewaltige Summen einbrachten.[19] Der Erzbischof von Mainz beschwerte
sich im Jahre 1442 darüber, dass ihn die Stadt schädige »an den
gemeinen Frauen und Töchtern« und »an der Buhlerei«[20], jedenfalls
durch städtische Konkurrenzunternehmungen. Die Herzöge Albrecht IV.
und V. waren Eigentümer eines Wiener Bordells, das sie einem Edelmann,
Konrad dem Pappenberger, zu Lehen gaben.
[19] Scheible, Das Kloster, VI. Die Frauenhäuser und die fahrenden
Frauen.
[20] v. Maurer, Gesch. der Städteverfassung in Deutschland, III. 109.
Manche Städte verwandten die Einkünfte aus den offenen
Häusern zu gemeinnützigen Zwecken, so Wien für den Wirt des
Untersuchungsgefängnisses.[21] Die Aufsicht über die Frauenhäuser
behielt sich an vielen Plätzen der Magistrat selbst vor, an anderen
wieder bildete sie eine Obliegenheit des verachtetsten Beamten, des
Scharfrichters oder Stockers, der sich dafür von jeder einzelnen
Dirne entlohnen lassen durfte. In Nürnberg z. B. war »der Züchtiger«
gleichzeitig Bordellwirt, in Berlin der Büttel. Das Berliner Frauenhaus
lag bis 1420, wo es einging, in der Rosengasse bei der Büttelei. Wenige
Jahre vor seiner Auflösung (1407) führte es noch vierteljährlich ein
halbes Schock Groschen an den Rat ab.[22]
[21] J. E. Schlager, Wiener Skizzen des Mittelalters, N. F. III. S.
375.
[22] Schwebel, Gesch. v. Berlin, I. 271 ff.; Streckfuss, 500 Jahre
Berliner Geschichte, S. 25.