Ein interessantes Dokument über ein derartiges Vorkommnis aus dem

Jahre 1378 lieferte Prof. Kohler[21]. Darnach hatte ein Graf Johann

IV. von Habsburg ein volles halbes Jahr die nächtliche Probezeit mit

Herzlaude von Rappoltstein gehalten, doch schliesslich einen Korb

bekommen, weil ihm die junge Dame alle männlichen Qualitäten

absprechen musste. Kaiser Friedrich III., der sich mit der Prinzessin

Leonore von Portugal durch seinen Verwandten verlobt hatte, jedoch mit

der Vollziehung der Ehe zauderte, erhielt von dem Onkel der Braut,

König Alfons von Neapel, das Schreiben: »Du wirst also meine Nichte

nach Deutschland führen, und wenn sie dir dort nach der ersten Nacht

nicht gefällt, mir wieder zurücksenden oder sie vernachlässigen und

dich mit einer anderen vermählen; halte die Brautnacht mit ihr deshalb

hier, damit du sie, wenn sie gefällt, als angenehme Ware mit dir

nehmen, oder wo nicht, die Bürde uns zurücklassen kannst.« Mit der

Tochter dieses Kaisers hielt Herzog Albrecht IV. von Bayern in

Innsbruck das Beilager, die Hochzeit aber erst in München.

[21] Mitgeteilt im Wortlaut von F. Chr. J. Fischer, Ueber die

Probenächte der deutschen Bauernmädchen, 1780, Neudruck S. 12 ff.

Unter der Landbevölkerung war das Probenacht-Unwesen ungleich

verbreiteter, als in der anderen Gesellschaft des Mittelalters. Wann

diese Sitte ihren Anfang genommen, verliert sich im Dunkel, jedenfalls

bestand sie bereits im 13. Jahrhundert unter den Sachsen, denn

Kardinal Heinrich von Segusio berichtete: die Sachsen hätten eine

garstige aber gesetzmässige Gewohnheit, dass der Bräutigam bei der

Braut eine Nacht schlafen, und sich nachgehends wohl entschliessen

möge, ob er diese heiraten wolle oder nicht. In den folgenden

Jahrhunderten standen die Probenächte in voller Blüte, wie aus der

noch heute vielgenannten Monographie F. Christoph Jonathan Fischers

hervorgeht:[22]

[22] Fischer a. a. O. S. 3 ff.

»Beinahe in ganz Teutschland und vorzüglich in der Gegend Schwabens,

die man den Schwarzwald nennet, ist unter den Bauern der Gebrauch,

dass die Mädchen ihren Freiern lange vor der Hochzeit schon diejenigen

Freiheiten über sich einräumen, die sonst nur das Vorrecht der

Ehemänner sind. Doch würde man sehr irren, wenn man sich von dieser

Sitte die Vorstellung machte, als wenn solche Mädchen alle weibliche

Sittsamkeit verwahrlost hätten, und ihre Gunstbezeugungen ohne alle

Zurückhaltung an die Libhaber verschwendeten. Nichts weniger! Die

ländliche Schöne weiss mit ihren Reizen auf eine ebenso kluge Art zu

wirtschaften, und den sparsamen Genuss mit ebenso viler Sprödigkeit zu

würzen, als immer das Fräulein am Putztisch.

Sobald sich ein Bauernmädchen seiner Mannbarkeit zu nähern anfängt,

sobald findet es sich, nachdem es mehr oder weniger Vollkommenheiten

besitzt, die hir ungefähr im ähnlichen Verhaltnisse, wie bei

Frauenzimmern von Stande, geschätzt werden, von einer Anzahl Libhaber

umgeben, die solange mit gleicher Geschäftigkeit um seine Neigung

buhlen, als sie nicht merken, dass einer unter ihnen der Glücklichere

ist. Da verschwinden alle Uebrigen plötzlich, und der Libling hat die

Erlaubnis, seine Schöne des Nachts zu besuchen. Er würde aber den

romantischen Wohlstand schlecht beobachten, wenn er den Weg geradezu

durch die Hausthür nehmen wollte. Die Dorfsetiquette verlangt

nothwendig, dass er seine nächtlichen Besuche durch das Dachfenster

bewerkstellige. Wie unsere ritterbürtige Ahnen erst dann ihre Romane

glücklich gespilt zu haben glaubten, wenn sie bei ihren verlibten

Zusammenkünften unersteigliche Felsen hinanzuklettern und ungeheure

Mauren herabzuspringen gehabt; oder sich sonst den Weg mit tausend

Wunden hatten erkämpfen müssen, ebenso ist der Bauernkerl nur dann mit

dem Fortgange seines Libesverständnisses zufriden, wenn er bei jedem

seiner nächtlichen Besuche alle Wahrscheinlichkeit für sich hat, den

Hals zu brechen, oder wenn seine Göttin, während dem er zwischen

Himmel und Erde in grösster Lebensgefahr dahängt, ihm aus ihrem

Dachfenster herunter die bittersten Nekereien zuruft. Noch in seinen

grauen Hahren erzehlt er mit aller Begeisterung dise Abenteuer seinen

erstaunten Enkeln, die kaum ihre Mannheit erwarten können, um auf eine

ebenso heldenmütige Art zu liben.

Dise mühsame Unternehmung verschaft anfangs dem Libhaber keine andere

Vorteile, als dass er etliche Stunden mit seinem Mädchen plaudern

darf, das sich um dise Zeit ganz angekleidet im Bette befindet und

gegen alle Verrätereien des Amors wol verwahrt hält. Sobald sie

eingeschlafen ist, so muss er sich plötzlich entfernen, und erst nach

und nach werden ihre Unterhaltungen lebhafter. Ja in der Folge gibt

die Dirne ihrem Buhler unter allerlei ländlichen Scherzen und

Nekereien Gelegenheit, sich von ihren verborgenen Schönheiten eine

anschauliche Erkenntniss zu erwerben; lässt sich überhaupt von ihm in

einer leichteren Kleidung überraschen, und gestattet ihm zuletzt

alles, womit ein Frauenzimmer die Sinnlichkeit einer Mannsperson

befridigen kan. Doch auch hir wird immer noch ein gewisses Stufenmass

beobachtet, wovon mir aber das Detail anzugeben die Zärtlichkeit des

heutigen Wolstandes verbeut. Man kan indess viles aus der Benennung

#Probenächte# erraten, welche die letztern Zusammenkünfte haben, da

die erstern eigentlich Kommnächte heissen.

Sehr oft verweigern die Mädchen ihrem Libhaber die Gewährung seiner

letzten Wünsche so lang, bis er Gewalt braucht. Das geschiht allezeit,

wenn ihnen wegen seiner Leibesstärke einige Zweifel zurück sind,

welche sie sich freilich auf keine so heikle Weise als die Witwe

Wadmann aufzulösen wissen. Es kömmt daher ein solcher Kampf dem Kerl

oft sehr teuer zu stehen, weil es nicht wenig Mühe kostet, ein

Baurenmensch zu bezwingen, das iene wollüstige Reizbarkeit nicht

besizt, die Frauenzimmer vom Stande so plözlich entwafnet ...

Die Probenächte werden alle Tage gehalten, die Kommnächte nur an den

Sonn- und Feiertagen und ihren Vorabenden. Die Erstern dauern solange,

bis sich beide Teile von ihrer wechselseitigen physischen Tauglichkeit

zur Ehe genugsam überzeugt haben, oder bis das Mädchen schwanger wird.

Hernach tut der Bauer erst die förmliche Anwerbung um sie und das

Verlöbnis und die Hochzeit folgen schnell darauf. Unter den Bauren,

deren Sitten noch grosser Einfalt sind, geschiht es nicht leicht, dass

Einer, der sein Mädchen auf dise Art geschwängert hat, sie wider

verliesse. Er würde sich ohnfehlbar den Hass und die Verachtung des

ganzen Dorfes zuzihen. Aber das begegnet sehr häufig, dass beide

einander nach der Ersten oder Zweiten Probenacht wider aufgeben. Das

Mädchen hat dabei keine Gefahr, in einen übeln Ruf zu kommen; denn es

zeigt sich bald Ein anderer, der gern den Roman mit ihr von vorne

anhebt. Nur dann ist ihr Name zweideutigen Anmerkungen ausgesezt, wenn

sie mehrmals die Probezeit vergebens gehalten hat. Das Dorfpublikum

hält sich auf diesen Fall schlechterdings für berechtigt, verborgene

Unvollkommenheiten bei ihr zu argwöhnen. Die Landleute finden ihre

Gewohnheit so unschuldig, dass es nicht selten geschiht, wenn der

Geistliche am Orte einen Bauren nach dem Wohlsein seiner Töchter

frägt, dieser ihm zum Beweise, dass sie gut heranwüchsen, mit aller

Offenherzigkeit und mit einem väterlichen Wolgefallen erzehlt, wie sie

schon anfiengen, ihre Kommnächte zu halten. Keyssler gibt in seinen

Reisen (Hannover 1740, Brief IV, S. 21) uns eine sehr drollige

Erzehlung von einem Prozesse, den die Bregenzer Bauren ehmals zur

Verteidigung einer solchen Gewohnheit geführt haben, die sie #fügen#

nennen. Die Kasuisten, die sich eben nicht immer von den erlaubten und

unerlaubten Begattungsarten die richtigsten Begriffe machen, und

manchmals dasienige für Sünde halten, was keine ist, und dasienige

nicht dafür halten, was doch eine ist, ereiferten sich von ieher sehr

über diesen ländlichen Gebrauch. Er musste ihnen daher sehr oft zum

Stoff dienen, ihre Beredsamkeit auf eine sehr vorteilhafte und

pathetische Weise zu zeigen. Die katholischen Landpriester, die mit

dem Charakter ihrer Seelenbefohlnen zuweilen etwas näher, als die

Protestanten mit den Ihrigen bekannt sind, und mithin die

Untadelhaftigkeit dieser Sitte besser einsehen, äussern darüber mehr

Duldsamkeit als die Letzteren, die nie unterlassen, ihre Bauren

deswegen mit den heftigsten Strafpredigten zu verfolgen, und weil doch

leider heutzutage, wo die Welt so ganz im Argen ligt, dise

Züchtigungen nicht allezeit von Wirkung sind, so verabsäumen sie keine

Gelegenheit, zur Vertilgung dises heidnischen Gräuels den weit

kräftigeren weltlichen Arm zu Hülfe zu rufen .... Wenn es der Wolstand

nicht untersagte, gewisse Forschungen nicht allzuweit zu verfolgen,

und ihr endliches Resultat enthüllt darzustellen, so könnte ich ihn

leicht überführen, dass dise Sitte nicht nur in der Physiologie des

Menschen gegründet, sondern auch eine für die Bevölkerung sehr

heilsame Anstalt sei. Demienigen Teil meiner Leser aber, der sich so

schlechterdings nicht abfertigen lässt, und verschiedene Erläuterungen

wünscht, muss ich an die Aerzte und an dieienigen Advokaten weisen,

die vor den Ehegerichten Prozesse führen.«

Ausser diesen Probe- und Kommnächten herrschte überdies ein mehr als

freier Verkehr zwischen den beiden Geschlechtern im Bauernstande.

Bezeichnend dafür ist, dass z. B. in Bayern die Schlafstätten der

Mägde und Knechte nicht voneinander gesondert waren, weshalb Ehebruch

und Unzucht in erschreckender Weise grassierten. Maximilian, der

grosse Kurfürst Bayerns, sah sich deshalb veranlasst, bei seinem 1598

erfolgten Regierungsantritt ein »Sittenmandat« ausgehen zu lassen,

nach dem Schwangerschaften bei ledigen Weibspersonen mit Geldstrafen

und Einschliessung in »die Geige«, ein geigenartiges Brett mit

Einschnitten für den Kopf und die beiden Hände, gebüsst werden

sollten; trotzdem verrechnete 1605 der Münchener Rentmeister in seiner

Amtsrechnung über Strafgelder mehr als 300 uneheliche Kinder,

»derjenigen nicht zu erwähnen, die nicht angezeigt wurden«. Dabei

stand der Vermerk: »Es wollen sich auch sehr viele Adelspersonen in

diesem Laster finden lassen.« 30 Jahre später sah sich Kurfürst

Maximilian zu einer Strafverschärfung genötigt, die auf Ehebruch bei

Männern auf fünf- bis siebenjährige Landesverweisung, und bei

wiederholtem Pönfall das Schwert erkannte. Eheschänderische Frauen aus

Bürger- oder Bauernstande traf fünfjährige Verbannung, Adelige der

Verlust aller Ehrenrechte, und alle drei Stände im Wiederholungsfalle

der Tod durch den Henker. Das Laster war aber so tief eingewurzelt,

dass Maximilian durch ein späteres Reskript diese Strafen mildern

musste.[23]

[23] Dr. Ed. Vehse, Geschichte des Hofes vom Hause Baiern, I. Band S.

115 ff.

Im allgemeinen jedoch war die Jungfräulichkeit der Braut unerlässliche

Bedingung des Bräutigams.

»Noch besser wär eines Igels Haut

Im Bett, als eine leide Braut«,

sagt Freidank.

Von den Ditmarschen ist bekannt, dass niemand von ihnen ein gefallenes

Mädchen ehelichen durfte, denn »de eine hôre nimt vorsatzichlich,

vorrêt ôk wol sîn vaterland«, und als Landesverräter wegen seiner Ehe

zu gelten, wagte kein echter Friese. Zu Bonifazius' Zeiten war das

Mädchen gezwungen, sich aufzuhängen. Über den Scheiterhaufen der Toten

knüpfte man den Verführer auf.[24] Das Landrecht des als unkeusch

verschrieenen Schwabens enthält eine Stelle, die ungefähr

folgendermassen lautet: Wenn ein Mann sich eine Gattin genommen hatte,

und beschuldigte sie, sie wäre bei der Hochzeit nicht mehr Jungfrau

gewesen, so waren die Eltern des Mädchens verpflichtet, den

Gegenbeweis anzutreten. Dieses geschah dadurch, dass man »jr

junckfraulichnn zaichnn«, das heisst das Bettuch, auf dem sie die

erste Nacht gelegen hatte, vor Gericht brachte. Wenn man nun an diesem

erkannte, dass sie eine reine Magd gewesen, so wurde der Mann für

seine Verleumdung mit 40 Schlägen und einer Geldbusse bestraft und er

war gezwungen, das Mädchen als Ehefrau zu behalten; zeigte es sich

aber, dass das Weib seine Jungfräulichkeit früher verloren hatte, so

wurde sie aus dem Hause des Vaters verstossen, »darumb daz sy hurhait

pflegnn hat in irs vaters haus«. In einigen Gegenden, wie im

Thüringischen, handhabte man die Unzuchtsstrafe noch bis ins 16.

Jahrhundert derart, dass eine zur Unehre gekommene Dirne sofort in

Haft genommen, ebenso der Thäter, falls man seiner habhaft werden

konnte, gefangen gesetzt wurde, bis die Trauung stattfand. Wollte der

Bräutigam nicht »Ja« sagen, so that es der Gemeindediener für ihn:

»Montag den 7. September 1579 sind Matthes Bechtold von Neustadt vnd

Agnes Bäuerin von Coburgk, da sie von wegen geübter Vnzucht und

Hurerey Kirchenbuss gethan vnd der Obrigkeitt straffe mit gebührlichen

vnd willig gehorsam vff sich genommen, in der Büttelstube copulirt vnd

ehelichen zusammen gegeben worden, auf das in ihr Kindlein, mit

welches geburt die Mutter alda vberfallen, also cohenestirt, vnd von

allen vnehren erledigt würde.«[25]

[24] Weinhold a. a. O. II. S. 19.

[25] Dr. Alfr. Hagelstange, Süddeutsches Bauernleben im Mittelalter,

S. 69 ff.

Die Kirchenbussen waren, wie ich bereits bemerkte, ungleich

empfindlicher als die Strafen der Sittenpolizei. Personen mit

derartigen Delikten mussten vor Beginn der Messe mit einem weissen

Stabe in der Hand oder Strohkränzen auf dem Kopfe, das Mädchen in

Konstanz ausserdem mit einem Strohzopf vor der Kirchthüre stehen; in

Rottenburg der Verführer in einem Strohmantel an drei Sonntagen in der

Kirche sein. In den Dörfern oberhalb Rottenburgs musste er seine

Liebste in einem Karren herumfahren, wobei die Jugend und die lieben

Nächsten das Paar mit Schmutz bewarfen, ehe es von der Kanzel herab

öffentlich seine Busse auferlegt erhielt.[26] In gewissen Fällen

wurden die Dirnen ausgepeitscht und des Landes verwiesen.

[26] Hagelstange a. a. O. und Weinhold, Die deutschen Frauen i. d. M.,

III. Aufl., 2. Band S. 22 ff.

Ein Hauptbestandteil des Lobes, das Tacitus dem germanischen Eheleben

spendet, besteht in der Hervorhebung der bei ihnen herrschenden

Einweiberei: »Denn sie sind fast die einzigen Barbaren, die sich mit

Einem Weibe begnügen; eine Ausnahme machen sehr wenige unter ihnen,

und diese nicht aus Sinnenlust, sondern weil sie ihres hohen Standes

wegen mehrfach umworben werden.«[27] Also Ausnahmen kamen vor, wie z.

B. Ariovists Bigamie aus politischen Gründen, ferner bei den

Merovingern und vornehmen Franken, so bei Pipin II., der zwei

rechtmässig angetraute Frauen, Plectrud und Alpais, besass, ohne dass

die Kirche dagegen Einspruch zu erheben wagte. Ja, die Kirche wusste

stets den Launen der Mächtigen willfährig zu sein, denn auch sie war

sich des Spruches »Mit grossen Herren ist nicht gut Kirschen essen«

bewusst, und -- eine Hand wusch eben die andere. So bleibt, aller

Beschönigungen zum Trotze, jene so viel angefochtene und anfechtbare

Billigung Luthers und Melanchthons zu der am 4. März 1540

geschlossenen Doppelehe Philipps des Grossmütigen von Hessen mit der

schönen Sächsin Margarete von Sal, dem Hoffräulein seiner Gemahlin,

als hässlicher Fleck auf dem Charakterbilde dieser beiden grossen

Männer haften.

[27] Tacitus, Germania, 18.

Die Angelegenheit erregte um so grösseres und unliebsameres Aufsehen,

als das kurz vorher in Kraft getretene Strafgesetzbuch Kaiser Karls V.

die Bigamie, »welche übelthat dann auch eyn ehebruch und grösser dann

das selbig laster ist« mit dem Tode bestraft wissen wollte. Gegen

weniger hochgeborene Übelthäter dieser Art kannte das Gesetz keine

Nachsicht, und Meister Franz, der Nürnberger Scharfrichter, kann in

seinen Aufzeichnungen[28] von vollzogenen Hinrichtungen an Bigamisten,

selbst Trigamisten erzählen. Nur ein einziges Mal war in der deutschen

Geschichte die Doppelehe nicht nur gesetzlich gestattet, sondern sogar

behördlich angeordnet. Nach dem grossen Kriege war es, der

Deutschlands Bevölkerung von sechzehn bis siebzehn Millionen auf etwa

vier Millionen verringert hatte. Diesem Menschenmangel suchte man

durch zum Teil befremdliche Auskunftsmittel zu steuern. Ein solches

war unter anderen der am 14. Februar 1650 von dem fränkischen Kreistag

in Nürnberg gefasste folgende Beschluss: »Demnach auch die

unumgängliche dess heyl. Römischen Reichs Notthürft erfordert, die in

diesem 30 Jerig blutigen Krieg ganz abgenommene, durch das Schwerdt,

Krankheit und Hunger verzehrte Mannschaft wiederumb zu ersetzen und in

das khünfftig eben dersselben Feinden, besonders aber dem Erbfeind des

christlichen Namen, dem Türckhen, desto stattlicher gewachsen zu sein,

auf alle Mitl, Weeg und Weiss zu gedenkhen, als seinds auff

Deliberation und Berathschlagung folgende 3 Mittel vor die bequembste

und beyträglichste erachtet und allerseits beliebt worden. 1.) Sollen

hinfüro innerhalb den nechsten 10 Jahren von Junger mannschaft oder

Mannsspersonen, so noch unter 60 Jahren sein, in die Klöster

ufzunemmen verbotten, vor das 2te denen Jenigen Priestern, Pfarrherrn,

so nicht ordersleuth, oder auff den Stifftern Canonicaten sich Ehelich

zu verheyrathen; 3.) #Jedem Mannsspersonen 2 Weiber zu heyrathen

erlaubt sein#: dabey doch alle und Jede Mannssperson ernstlich

erinnert, auch auff den Kanzeln öffters ermanth werden sollen, Sich

dergestalten hierinnen zu verhalten und vorzusehen, dass er sich

völlig und gebürender Discretion und versorg befleisse, damit Er als

ein Ehrlicher Mann, der ihm 2 Weyber zu nemmen getraut, beede

Ehefrauen nicht allein nothwendig versorge, sondern auch under Ihnen

allen Unwillen verhüette.[29]«

[28] Zeitschrift für deutsche Kulturgeschichte.

[29] Joh. Scherr, Deutsche Kultur- und Sittengeschichte, 10. Aufl.,

322 ff.

Die Ehescheidung kam im Mittelalter verhältnismässig selten vor. Zu

den Scheidungsgründen in der Übergangsperiode vom Altertum zum

Mittelalter zählten einerseits Ehebruch, Mordversuch, Zauberei und

Gräberschändung, andererseits zu hohes Alter des einen der Gatten,

Unvermögen und Verweigerung der ehelichen Pflicht und böswilliges

Verlassen.[30] Die offen und vor Zeugen geschlossene Ehe konnte nur

wieder vor Zeugen aus beiden Familien rechtlich gelöst werden.[31] Als

sich ein geordnetes Gerichtsverfahren gebildet hatte, wurde in aller

Form der Ehescheidungsprozess geführt und das richterliche Erkenntnis

öffentlich bekannt gemacht. Die Kirche strebte von Anbeginn bis zu

ihrer vollen Machtentfaltung danach, die Scheidung möglichst zu

erschweren. Die Nichtigkeitserklärung der Ehen konnte nur in Rom

erfolgen, war daher für einen minder Bemittelten schwer, ja geradezu

unmöglich. Desto mehr Gebrauch machten davon die Fürsten. Waren sie

ihrer Frauen überdrüssig, oder boten sich durch eine andere Heirat

neue Vorteile, so wurden, wenn kein anderer plausibler Scheidungsgrund

aufzutreiben war, Zeugen beschafft, von denen das Vorhandensein eines

verbotenen Verwandtschaftsgrades zwischen den Ehegatten beschworen

wurde; Geld und Ansehen thaten das übrige, so dass die Lösung der Ehe

durch päpstliche Gewalt keine Schwierigkeiten machte.

[30] Weinhold a. a. O., III. Aufl., 2. Bd. 38 ff.

[31] Grimm, Rechtsalterthümer, 454.

Später wurde durch den Wegfall der meisten der vorangeführten

Scheidungsgründe die Lösung der Ehe noch weiter erschwert. Selbst

Ehebruch der Frau wurde 829 schon als kein Grund zur Auflösung der Ehe

betrachtet, ebensowenig wie das geschlechtliche Unvermögen. Hatte der

Bauer seine Frau dem Nachbarn anzubieten (s. oben Seite 65), so sah

man in der Frühzeit nichts Übles darin, wenn der Gatte sich einen,

wenn angängig möglichst vornehmen, dabei natürlich möglichst kräftigen

Stellvertreter suchte. Ein thüringer Ritter, der wegen Unvermögen

keinen Erben von seiner Frau erhalten konnte, bat den Landgrafen

Ludwig, den Gemahl der heiligen Elisabeth, ihn zu vertreten. Mit der

Verleitung der eigenen Frau zum Ehebruch hatte ein derartiges Ansuchen

um so weniger zu thun, als in einem solchen Falle jedes materielle

Interesse in Wegfall kam und der Mann nur den derzeitigen Hauptzweck

der Ehe, die Erhaltung und Fortpflanzung der Familie, im Auge hatte.

In einer Zeit, in der die kirchliche Lehre von der Verdienstlichkeit

ehelicher Enthaltsamkeit Eingang fand, als der höchsten Frivolität

eines Teiles der Gesellschaft die überspannteste Frömmigkeit

gegenüberstand, blieben oder wurden manche Ehen bloss Scheinehen. Die

Geistlichkeit pries dies sehr unlogisch, da sie doch die Ehe als

Sakrament erklärt hatte, als ein heiliges Werk, dem der höchste Lohn

im Jenseits gewiss war. Einige Fürstinnen und Fürsten erwarben sich

durch dieses freiwillige und unter erschwerenden Umständen aufrecht

erhaltene Cölibat den Heiligenschein. Sehr vernünftig erklärte sich

aber die Synode von Schwerin anno 1492 gegen diesen asketischen

Blödsinn. Ich habe bereits früher, beim Rittertum (Seite 49) einige

dieser »Martyrerinnen« und Heiligen namhaft gemacht, die neben anderem

Unsinn auch den Sport trieben, jungfräuliche Ehefrauen zu sein, die

selbst den Verführungen der Flitterwochen nicht unterlegen waren, die

die Vorzeit viel bezeichnender als wir: Kusswoche, Kirchenwoche,

Zärtel-, Butter- und Honigwoche nannte.

Wie alles, was vom Menschen kommt und mit dem Schicksal zusammenhängt,

hat auch die Ehe ihre Licht- und Schattenseiten, daher begeisterte

Anhänger und erbitterte Widersacher. Einer der eifrigsten Fürsprecher

der Ehe war D. Martinus Luther. »Die Ehe ist eine schöne herrliche

Gabe und Ordnung«, dann weiter, dass der Ehestand »Gottes Ordnung und

der allerbeste und heiligste Stand sei; darum sollte man ihn auch mit

den herrlichsten Ceremonien anfahen um des Stifters willen, nehmlich

Gottes, der da will, dass ein Männlein und ein Fräulein beisammen sein

sollen« u. s. w.[32]

[32] Tischreden: »vom Ehestande«.

Freidank, ohnehin ein begeisterter Lobredner der Frauen, bei dem sich

das schönere Geschlecht für das sinnige Kompliment zu bedanken hat:

»Vom #Freun# die #Fraun# sind zubenannt

Ihre Freud' erfreuet alles Land;

Wie wohl das Freuen der erkannte,

Der sie zum Ersten Frauen nannte!«[33]

singt auch das Hohelied der Ehe in allen Tonarten:

»Wenn man alles sagen soll,

So ist auf Erden keinem wohl,

Als wer errang ein Weiblein traut

Und fest auf ihre Treue baut.«

[33]

»Durch vröude vrouwen sind genant,

Ir vröude ervröuwet ellin lant.

Wie wol er vröude kante

Der sie êrste vrouwen nante!«

Obige Übersetzung von Karl Pannier, nach dem ich auch ferner citiere.

Dann:

»Wer treues Weib errungen hat,

Dem wird für seine Sorgen Rat.«

Oder Reinmar von Zweter, der über die Ehe sagt:

»#Ein# Herz, #ein# Leib, #ein# Mund, #ein# Mut

Und #eine# Treue wohlbehut,

Wo Furcht entfleucht und Scham entweicht

Und zwei sind eins geworden ganz,

Wo Lieb' mit Lieb' ist im Verein:

Da denk ich nicht, dass Silber, Gold und Edelstein

Die Freuden übergoldet, die da bietet lichter Augen Glanz.

Da, wo zwei Herzen, die die Minne bindet

Man unter einer Decke findet

Und wo sich eins an's and're schliesset,

Da mag wohl sein des Glückes Dach.«

Das Geschlechtsleben in der Deutschen Vergangenheit · 第 5 / 18 段