Jahre 1378 lieferte Prof. Kohler[21]. Darnach hatte ein Graf Johann
IV. von Habsburg ein volles halbes Jahr die nächtliche Probezeit mit
Herzlaude von Rappoltstein gehalten, doch schliesslich einen Korb
bekommen, weil ihm die junge Dame alle männlichen Qualitäten
absprechen musste. Kaiser Friedrich III., der sich mit der Prinzessin
Leonore von Portugal durch seinen Verwandten verlobt hatte, jedoch mit
der Vollziehung der Ehe zauderte, erhielt von dem Onkel der Braut,
König Alfons von Neapel, das Schreiben: »Du wirst also meine Nichte
nach Deutschland führen, und wenn sie dir dort nach der ersten Nacht
nicht gefällt, mir wieder zurücksenden oder sie vernachlässigen und
dich mit einer anderen vermählen; halte die Brautnacht mit ihr deshalb
hier, damit du sie, wenn sie gefällt, als angenehme Ware mit dir
nehmen, oder wo nicht, die Bürde uns zurücklassen kannst.« Mit der
Tochter dieses Kaisers hielt Herzog Albrecht IV. von Bayern in
Innsbruck das Beilager, die Hochzeit aber erst in München.
[21] Mitgeteilt im Wortlaut von F. Chr. J. Fischer, Ueber die
Probenächte der deutschen Bauernmädchen, 1780, Neudruck S. 12 ff.
Unter der Landbevölkerung war das Probenacht-Unwesen ungleich
verbreiteter, als in der anderen Gesellschaft des Mittelalters. Wann
diese Sitte ihren Anfang genommen, verliert sich im Dunkel, jedenfalls
bestand sie bereits im 13. Jahrhundert unter den Sachsen, denn
Kardinal Heinrich von Segusio berichtete: die Sachsen hätten eine
garstige aber gesetzmässige Gewohnheit, dass der Bräutigam bei der
Braut eine Nacht schlafen, und sich nachgehends wohl entschliessen
möge, ob er diese heiraten wolle oder nicht. In den folgenden
Jahrhunderten standen die Probenächte in voller Blüte, wie aus der
noch heute vielgenannten Monographie F. Christoph Jonathan Fischers
hervorgeht:[22]
[22] Fischer a. a. O. S. 3 ff.
»Beinahe in ganz Teutschland und vorzüglich in der Gegend Schwabens,
die man den Schwarzwald nennet, ist unter den Bauern der Gebrauch,
dass die Mädchen ihren Freiern lange vor der Hochzeit schon diejenigen
Freiheiten über sich einräumen, die sonst nur das Vorrecht der
Ehemänner sind. Doch würde man sehr irren, wenn man sich von dieser
Sitte die Vorstellung machte, als wenn solche Mädchen alle weibliche
Sittsamkeit verwahrlost hätten, und ihre Gunstbezeugungen ohne alle
Zurückhaltung an die Libhaber verschwendeten. Nichts weniger! Die
ländliche Schöne weiss mit ihren Reizen auf eine ebenso kluge Art zu
wirtschaften, und den sparsamen Genuss mit ebenso viler Sprödigkeit zu
würzen, als immer das Fräulein am Putztisch.
Sobald sich ein Bauernmädchen seiner Mannbarkeit zu nähern anfängt,
sobald findet es sich, nachdem es mehr oder weniger Vollkommenheiten
besitzt, die hir ungefähr im ähnlichen Verhaltnisse, wie bei
Frauenzimmern von Stande, geschätzt werden, von einer Anzahl Libhaber
umgeben, die solange mit gleicher Geschäftigkeit um seine Neigung
buhlen, als sie nicht merken, dass einer unter ihnen der Glücklichere
ist. Da verschwinden alle Uebrigen plötzlich, und der Libling hat die
Erlaubnis, seine Schöne des Nachts zu besuchen. Er würde aber den
romantischen Wohlstand schlecht beobachten, wenn er den Weg geradezu
durch die Hausthür nehmen wollte. Die Dorfsetiquette verlangt
nothwendig, dass er seine nächtlichen Besuche durch das Dachfenster
bewerkstellige. Wie unsere ritterbürtige Ahnen erst dann ihre Romane
glücklich gespilt zu haben glaubten, wenn sie bei ihren verlibten
Zusammenkünften unersteigliche Felsen hinanzuklettern und ungeheure
Mauren herabzuspringen gehabt; oder sich sonst den Weg mit tausend
Wunden hatten erkämpfen müssen, ebenso ist der Bauernkerl nur dann mit
dem Fortgange seines Libesverständnisses zufriden, wenn er bei jedem
seiner nächtlichen Besuche alle Wahrscheinlichkeit für sich hat, den
Hals zu brechen, oder wenn seine Göttin, während dem er zwischen
Himmel und Erde in grösster Lebensgefahr dahängt, ihm aus ihrem
Dachfenster herunter die bittersten Nekereien zuruft. Noch in seinen
grauen Hahren erzehlt er mit aller Begeisterung dise Abenteuer seinen
erstaunten Enkeln, die kaum ihre Mannheit erwarten können, um auf eine
ebenso heldenmütige Art zu liben.
Dise mühsame Unternehmung verschaft anfangs dem Libhaber keine andere
Vorteile, als dass er etliche Stunden mit seinem Mädchen plaudern
darf, das sich um dise Zeit ganz angekleidet im Bette befindet und
gegen alle Verrätereien des Amors wol verwahrt hält. Sobald sie
eingeschlafen ist, so muss er sich plötzlich entfernen, und erst nach
und nach werden ihre Unterhaltungen lebhafter. Ja in der Folge gibt
die Dirne ihrem Buhler unter allerlei ländlichen Scherzen und
Nekereien Gelegenheit, sich von ihren verborgenen Schönheiten eine
anschauliche Erkenntniss zu erwerben; lässt sich überhaupt von ihm in
einer leichteren Kleidung überraschen, und gestattet ihm zuletzt
alles, womit ein Frauenzimmer die Sinnlichkeit einer Mannsperson
befridigen kan. Doch auch hir wird immer noch ein gewisses Stufenmass
beobachtet, wovon mir aber das Detail anzugeben die Zärtlichkeit des
heutigen Wolstandes verbeut. Man kan indess viles aus der Benennung
#Probenächte# erraten, welche die letztern Zusammenkünfte haben, da
die erstern eigentlich Kommnächte heissen.
Sehr oft verweigern die Mädchen ihrem Libhaber die Gewährung seiner
letzten Wünsche so lang, bis er Gewalt braucht. Das geschiht allezeit,
wenn ihnen wegen seiner Leibesstärke einige Zweifel zurück sind,
welche sie sich freilich auf keine so heikle Weise als die Witwe
Wadmann aufzulösen wissen. Es kömmt daher ein solcher Kampf dem Kerl
oft sehr teuer zu stehen, weil es nicht wenig Mühe kostet, ein
Baurenmensch zu bezwingen, das iene wollüstige Reizbarkeit nicht
besizt, die Frauenzimmer vom Stande so plözlich entwafnet ...
Die Probenächte werden alle Tage gehalten, die Kommnächte nur an den
Sonn- und Feiertagen und ihren Vorabenden. Die Erstern dauern solange,
bis sich beide Teile von ihrer wechselseitigen physischen Tauglichkeit
zur Ehe genugsam überzeugt haben, oder bis das Mädchen schwanger wird.
Hernach tut der Bauer erst die förmliche Anwerbung um sie und das
Verlöbnis und die Hochzeit folgen schnell darauf. Unter den Bauren,
deren Sitten noch grosser Einfalt sind, geschiht es nicht leicht, dass
Einer, der sein Mädchen auf dise Art geschwängert hat, sie wider
verliesse. Er würde sich ohnfehlbar den Hass und die Verachtung des
ganzen Dorfes zuzihen. Aber das begegnet sehr häufig, dass beide
einander nach der Ersten oder Zweiten Probenacht wider aufgeben. Das
Mädchen hat dabei keine Gefahr, in einen übeln Ruf zu kommen; denn es
zeigt sich bald Ein anderer, der gern den Roman mit ihr von vorne
anhebt. Nur dann ist ihr Name zweideutigen Anmerkungen ausgesezt, wenn
sie mehrmals die Probezeit vergebens gehalten hat. Das Dorfpublikum
hält sich auf diesen Fall schlechterdings für berechtigt, verborgene
Unvollkommenheiten bei ihr zu argwöhnen. Die Landleute finden ihre
Gewohnheit so unschuldig, dass es nicht selten geschiht, wenn der
Geistliche am Orte einen Bauren nach dem Wohlsein seiner Töchter
frägt, dieser ihm zum Beweise, dass sie gut heranwüchsen, mit aller
Offenherzigkeit und mit einem väterlichen Wolgefallen erzehlt, wie sie
schon anfiengen, ihre Kommnächte zu halten. Keyssler gibt in seinen
Reisen (Hannover 1740, Brief IV, S. 21) uns eine sehr drollige
Erzehlung von einem Prozesse, den die Bregenzer Bauren ehmals zur
Verteidigung einer solchen Gewohnheit geführt haben, die sie #fügen#
nennen. Die Kasuisten, die sich eben nicht immer von den erlaubten und
unerlaubten Begattungsarten die richtigsten Begriffe machen, und
manchmals dasienige für Sünde halten, was keine ist, und dasienige
nicht dafür halten, was doch eine ist, ereiferten sich von ieher sehr
über diesen ländlichen Gebrauch. Er musste ihnen daher sehr oft zum
Stoff dienen, ihre Beredsamkeit auf eine sehr vorteilhafte und
pathetische Weise zu zeigen. Die katholischen Landpriester, die mit
dem Charakter ihrer Seelenbefohlnen zuweilen etwas näher, als die
Protestanten mit den Ihrigen bekannt sind, und mithin die
Untadelhaftigkeit dieser Sitte besser einsehen, äussern darüber mehr
Duldsamkeit als die Letzteren, die nie unterlassen, ihre Bauren
deswegen mit den heftigsten Strafpredigten zu verfolgen, und weil doch
leider heutzutage, wo die Welt so ganz im Argen ligt, dise
Züchtigungen nicht allezeit von Wirkung sind, so verabsäumen sie keine
Gelegenheit, zur Vertilgung dises heidnischen Gräuels den weit
kräftigeren weltlichen Arm zu Hülfe zu rufen .... Wenn es der Wolstand
nicht untersagte, gewisse Forschungen nicht allzuweit zu verfolgen,
und ihr endliches Resultat enthüllt darzustellen, so könnte ich ihn
leicht überführen, dass dise Sitte nicht nur in der Physiologie des
Menschen gegründet, sondern auch eine für die Bevölkerung sehr
heilsame Anstalt sei. Demienigen Teil meiner Leser aber, der sich so
schlechterdings nicht abfertigen lässt, und verschiedene Erläuterungen
wünscht, muss ich an die Aerzte und an dieienigen Advokaten weisen,
die vor den Ehegerichten Prozesse führen.«
Ausser diesen Probe- und Kommnächten herrschte überdies ein mehr als
freier Verkehr zwischen den beiden Geschlechtern im Bauernstande.
Bezeichnend dafür ist, dass z. B. in Bayern die Schlafstätten der
Mägde und Knechte nicht voneinander gesondert waren, weshalb Ehebruch
und Unzucht in erschreckender Weise grassierten. Maximilian, der
grosse Kurfürst Bayerns, sah sich deshalb veranlasst, bei seinem 1598
erfolgten Regierungsantritt ein »Sittenmandat« ausgehen zu lassen,
nach dem Schwangerschaften bei ledigen Weibspersonen mit Geldstrafen
und Einschliessung in »die Geige«, ein geigenartiges Brett mit
Einschnitten für den Kopf und die beiden Hände, gebüsst werden
sollten; trotzdem verrechnete 1605 der Münchener Rentmeister in seiner
Amtsrechnung über Strafgelder mehr als 300 uneheliche Kinder,
»derjenigen nicht zu erwähnen, die nicht angezeigt wurden«. Dabei
stand der Vermerk: »Es wollen sich auch sehr viele Adelspersonen in
diesem Laster finden lassen.« 30 Jahre später sah sich Kurfürst
Maximilian zu einer Strafverschärfung genötigt, die auf Ehebruch bei
Männern auf fünf- bis siebenjährige Landesverweisung, und bei
wiederholtem Pönfall das Schwert erkannte. Eheschänderische Frauen aus
Bürger- oder Bauernstande traf fünfjährige Verbannung, Adelige der
Verlust aller Ehrenrechte, und alle drei Stände im Wiederholungsfalle
der Tod durch den Henker. Das Laster war aber so tief eingewurzelt,
dass Maximilian durch ein späteres Reskript diese Strafen mildern
musste.[23]
[23] Dr. Ed. Vehse, Geschichte des Hofes vom Hause Baiern, I. Band S.
115 ff.
Im allgemeinen jedoch war die Jungfräulichkeit der Braut unerlässliche
Bedingung des Bräutigams.
»Noch besser wär eines Igels Haut
Im Bett, als eine leide Braut«,
sagt Freidank.
Von den Ditmarschen ist bekannt, dass niemand von ihnen ein gefallenes
Mädchen ehelichen durfte, denn »de eine hôre nimt vorsatzichlich,
vorrêt ôk wol sîn vaterland«, und als Landesverräter wegen seiner Ehe
zu gelten, wagte kein echter Friese. Zu Bonifazius' Zeiten war das
Mädchen gezwungen, sich aufzuhängen. Über den Scheiterhaufen der Toten
knüpfte man den Verführer auf.[24] Das Landrecht des als unkeusch
verschrieenen Schwabens enthält eine Stelle, die ungefähr
folgendermassen lautet: Wenn ein Mann sich eine Gattin genommen hatte,
und beschuldigte sie, sie wäre bei der Hochzeit nicht mehr Jungfrau
gewesen, so waren die Eltern des Mädchens verpflichtet, den
Gegenbeweis anzutreten. Dieses geschah dadurch, dass man »jr
junckfraulichnn zaichnn«, das heisst das Bettuch, auf dem sie die
erste Nacht gelegen hatte, vor Gericht brachte. Wenn man nun an diesem
erkannte, dass sie eine reine Magd gewesen, so wurde der Mann für
seine Verleumdung mit 40 Schlägen und einer Geldbusse bestraft und er
war gezwungen, das Mädchen als Ehefrau zu behalten; zeigte es sich
aber, dass das Weib seine Jungfräulichkeit früher verloren hatte, so
wurde sie aus dem Hause des Vaters verstossen, »darumb daz sy hurhait
pflegnn hat in irs vaters haus«. In einigen Gegenden, wie im
Thüringischen, handhabte man die Unzuchtsstrafe noch bis ins 16.
Jahrhundert derart, dass eine zur Unehre gekommene Dirne sofort in
Haft genommen, ebenso der Thäter, falls man seiner habhaft werden
konnte, gefangen gesetzt wurde, bis die Trauung stattfand. Wollte der
Bräutigam nicht »Ja« sagen, so that es der Gemeindediener für ihn:
»Montag den 7. September 1579 sind Matthes Bechtold von Neustadt vnd
Agnes Bäuerin von Coburgk, da sie von wegen geübter Vnzucht und
Hurerey Kirchenbuss gethan vnd der Obrigkeitt straffe mit gebührlichen
vnd willig gehorsam vff sich genommen, in der Büttelstube copulirt vnd
ehelichen zusammen gegeben worden, auf das in ihr Kindlein, mit
welches geburt die Mutter alda vberfallen, also cohenestirt, vnd von
allen vnehren erledigt würde.«[25]
[24] Weinhold a. a. O. II. S. 19.
[25] Dr. Alfr. Hagelstange, Süddeutsches Bauernleben im Mittelalter,
S. 69 ff.
Die Kirchenbussen waren, wie ich bereits bemerkte, ungleich
empfindlicher als die Strafen der Sittenpolizei. Personen mit
derartigen Delikten mussten vor Beginn der Messe mit einem weissen
Stabe in der Hand oder Strohkränzen auf dem Kopfe, das Mädchen in
Konstanz ausserdem mit einem Strohzopf vor der Kirchthüre stehen; in
Rottenburg der Verführer in einem Strohmantel an drei Sonntagen in der
Kirche sein. In den Dörfern oberhalb Rottenburgs musste er seine
Liebste in einem Karren herumfahren, wobei die Jugend und die lieben
Nächsten das Paar mit Schmutz bewarfen, ehe es von der Kanzel herab
öffentlich seine Busse auferlegt erhielt.[26] In gewissen Fällen
wurden die Dirnen ausgepeitscht und des Landes verwiesen.
[26] Hagelstange a. a. O. und Weinhold, Die deutschen Frauen i. d. M.,
III. Aufl., 2. Band S. 22 ff.
Ein Hauptbestandteil des Lobes, das Tacitus dem germanischen Eheleben
spendet, besteht in der Hervorhebung der bei ihnen herrschenden
Einweiberei: »Denn sie sind fast die einzigen Barbaren, die sich mit
Einem Weibe begnügen; eine Ausnahme machen sehr wenige unter ihnen,
und diese nicht aus Sinnenlust, sondern weil sie ihres hohen Standes
wegen mehrfach umworben werden.«[27] Also Ausnahmen kamen vor, wie z.
B. Ariovists Bigamie aus politischen Gründen, ferner bei den
Merovingern und vornehmen Franken, so bei Pipin II., der zwei
rechtmässig angetraute Frauen, Plectrud und Alpais, besass, ohne dass
die Kirche dagegen Einspruch zu erheben wagte. Ja, die Kirche wusste
stets den Launen der Mächtigen willfährig zu sein, denn auch sie war
sich des Spruches »Mit grossen Herren ist nicht gut Kirschen essen«
bewusst, und -- eine Hand wusch eben die andere. So bleibt, aller
Beschönigungen zum Trotze, jene so viel angefochtene und anfechtbare
Billigung Luthers und Melanchthons zu der am 4. März 1540
geschlossenen Doppelehe Philipps des Grossmütigen von Hessen mit der
schönen Sächsin Margarete von Sal, dem Hoffräulein seiner Gemahlin,
als hässlicher Fleck auf dem Charakterbilde dieser beiden grossen
Männer haften.
[27] Tacitus, Germania, 18.
Die Angelegenheit erregte um so grösseres und unliebsameres Aufsehen,
als das kurz vorher in Kraft getretene Strafgesetzbuch Kaiser Karls V.
die Bigamie, »welche übelthat dann auch eyn ehebruch und grösser dann
das selbig laster ist« mit dem Tode bestraft wissen wollte. Gegen
weniger hochgeborene Übelthäter dieser Art kannte das Gesetz keine
Nachsicht, und Meister Franz, der Nürnberger Scharfrichter, kann in
seinen Aufzeichnungen[28] von vollzogenen Hinrichtungen an Bigamisten,
selbst Trigamisten erzählen. Nur ein einziges Mal war in der deutschen
Geschichte die Doppelehe nicht nur gesetzlich gestattet, sondern sogar
behördlich angeordnet. Nach dem grossen Kriege war es, der
Deutschlands Bevölkerung von sechzehn bis siebzehn Millionen auf etwa
vier Millionen verringert hatte. Diesem Menschenmangel suchte man
durch zum Teil befremdliche Auskunftsmittel zu steuern. Ein solches
war unter anderen der am 14. Februar 1650 von dem fränkischen Kreistag
in Nürnberg gefasste folgende Beschluss: »Demnach auch die
unumgängliche dess heyl. Römischen Reichs Notthürft erfordert, die in
diesem 30 Jerig blutigen Krieg ganz abgenommene, durch das Schwerdt,
Krankheit und Hunger verzehrte Mannschaft wiederumb zu ersetzen und in
das khünfftig eben dersselben Feinden, besonders aber dem Erbfeind des
christlichen Namen, dem Türckhen, desto stattlicher gewachsen zu sein,
auf alle Mitl, Weeg und Weiss zu gedenkhen, als seinds auff
Deliberation und Berathschlagung folgende 3 Mittel vor die bequembste
und beyträglichste erachtet und allerseits beliebt worden. 1.) Sollen
hinfüro innerhalb den nechsten 10 Jahren von Junger mannschaft oder
Mannsspersonen, so noch unter 60 Jahren sein, in die Klöster
ufzunemmen verbotten, vor das 2te denen Jenigen Priestern, Pfarrherrn,
so nicht ordersleuth, oder auff den Stifftern Canonicaten sich Ehelich
zu verheyrathen; 3.) #Jedem Mannsspersonen 2 Weiber zu heyrathen
erlaubt sein#: dabey doch alle und Jede Mannssperson ernstlich
erinnert, auch auff den Kanzeln öffters ermanth werden sollen, Sich
dergestalten hierinnen zu verhalten und vorzusehen, dass er sich
völlig und gebürender Discretion und versorg befleisse, damit Er als
ein Ehrlicher Mann, der ihm 2 Weyber zu nemmen getraut, beede
Ehefrauen nicht allein nothwendig versorge, sondern auch under Ihnen
allen Unwillen verhüette.[29]«
[28] Zeitschrift für deutsche Kulturgeschichte.
[29] Joh. Scherr, Deutsche Kultur- und Sittengeschichte, 10. Aufl.,
322 ff.
Die Ehescheidung kam im Mittelalter verhältnismässig selten vor. Zu
den Scheidungsgründen in der Übergangsperiode vom Altertum zum
Mittelalter zählten einerseits Ehebruch, Mordversuch, Zauberei und
Gräberschändung, andererseits zu hohes Alter des einen der Gatten,
Unvermögen und Verweigerung der ehelichen Pflicht und böswilliges
Verlassen.[30] Die offen und vor Zeugen geschlossene Ehe konnte nur
wieder vor Zeugen aus beiden Familien rechtlich gelöst werden.[31] Als
sich ein geordnetes Gerichtsverfahren gebildet hatte, wurde in aller
Form der Ehescheidungsprozess geführt und das richterliche Erkenntnis
öffentlich bekannt gemacht. Die Kirche strebte von Anbeginn bis zu
ihrer vollen Machtentfaltung danach, die Scheidung möglichst zu
erschweren. Die Nichtigkeitserklärung der Ehen konnte nur in Rom
erfolgen, war daher für einen minder Bemittelten schwer, ja geradezu
unmöglich. Desto mehr Gebrauch machten davon die Fürsten. Waren sie
ihrer Frauen überdrüssig, oder boten sich durch eine andere Heirat
neue Vorteile, so wurden, wenn kein anderer plausibler Scheidungsgrund
aufzutreiben war, Zeugen beschafft, von denen das Vorhandensein eines
verbotenen Verwandtschaftsgrades zwischen den Ehegatten beschworen
wurde; Geld und Ansehen thaten das übrige, so dass die Lösung der Ehe
durch päpstliche Gewalt keine Schwierigkeiten machte.
[30] Weinhold a. a. O., III. Aufl., 2. Bd. 38 ff.
[31] Grimm, Rechtsalterthümer, 454.
Später wurde durch den Wegfall der meisten der vorangeführten
Scheidungsgründe die Lösung der Ehe noch weiter erschwert. Selbst
Ehebruch der Frau wurde 829 schon als kein Grund zur Auflösung der Ehe
betrachtet, ebensowenig wie das geschlechtliche Unvermögen. Hatte der
Bauer seine Frau dem Nachbarn anzubieten (s. oben Seite 65), so sah
man in der Frühzeit nichts Übles darin, wenn der Gatte sich einen,
wenn angängig möglichst vornehmen, dabei natürlich möglichst kräftigen
Stellvertreter suchte. Ein thüringer Ritter, der wegen Unvermögen
keinen Erben von seiner Frau erhalten konnte, bat den Landgrafen
Ludwig, den Gemahl der heiligen Elisabeth, ihn zu vertreten. Mit der
Verleitung der eigenen Frau zum Ehebruch hatte ein derartiges Ansuchen
um so weniger zu thun, als in einem solchen Falle jedes materielle
Interesse in Wegfall kam und der Mann nur den derzeitigen Hauptzweck
der Ehe, die Erhaltung und Fortpflanzung der Familie, im Auge hatte.
In einer Zeit, in der die kirchliche Lehre von der Verdienstlichkeit
ehelicher Enthaltsamkeit Eingang fand, als der höchsten Frivolität
eines Teiles der Gesellschaft die überspannteste Frömmigkeit
gegenüberstand, blieben oder wurden manche Ehen bloss Scheinehen. Die
Geistlichkeit pries dies sehr unlogisch, da sie doch die Ehe als
Sakrament erklärt hatte, als ein heiliges Werk, dem der höchste Lohn
im Jenseits gewiss war. Einige Fürstinnen und Fürsten erwarben sich
durch dieses freiwillige und unter erschwerenden Umständen aufrecht
erhaltene Cölibat den Heiligenschein. Sehr vernünftig erklärte sich
aber die Synode von Schwerin anno 1492 gegen diesen asketischen
Blödsinn. Ich habe bereits früher, beim Rittertum (Seite 49) einige
dieser »Martyrerinnen« und Heiligen namhaft gemacht, die neben anderem
Unsinn auch den Sport trieben, jungfräuliche Ehefrauen zu sein, die
selbst den Verführungen der Flitterwochen nicht unterlegen waren, die
die Vorzeit viel bezeichnender als wir: Kusswoche, Kirchenwoche,
Zärtel-, Butter- und Honigwoche nannte.
Wie alles, was vom Menschen kommt und mit dem Schicksal zusammenhängt,
hat auch die Ehe ihre Licht- und Schattenseiten, daher begeisterte
Anhänger und erbitterte Widersacher. Einer der eifrigsten Fürsprecher
der Ehe war D. Martinus Luther. »Die Ehe ist eine schöne herrliche
Gabe und Ordnung«, dann weiter, dass der Ehestand »Gottes Ordnung und
der allerbeste und heiligste Stand sei; darum sollte man ihn auch mit
den herrlichsten Ceremonien anfahen um des Stifters willen, nehmlich
Gottes, der da will, dass ein Männlein und ein Fräulein beisammen sein
sollen« u. s. w.[32]
[32] Tischreden: »vom Ehestande«.
Freidank, ohnehin ein begeisterter Lobredner der Frauen, bei dem sich
das schönere Geschlecht für das sinnige Kompliment zu bedanken hat:
»Vom #Freun# die #Fraun# sind zubenannt
Ihre Freud' erfreuet alles Land;
Wie wohl das Freuen der erkannte,
Der sie zum Ersten Frauen nannte!«[33]
singt auch das Hohelied der Ehe in allen Tonarten:
»Wenn man alles sagen soll,
So ist auf Erden keinem wohl,
Als wer errang ein Weiblein traut
Und fest auf ihre Treue baut.«
[33]
»Durch vröude vrouwen sind genant,
Ir vröude ervröuwet ellin lant.
Wie wol er vröude kante
Der sie êrste vrouwen nante!«
Obige Übersetzung von Karl Pannier, nach dem ich auch ferner citiere.
Dann:
»Wer treues Weib errungen hat,
Dem wird für seine Sorgen Rat.«
Oder Reinmar von Zweter, der über die Ehe sagt:
»#Ein# Herz, #ein# Leib, #ein# Mund, #ein# Mut
Und #eine# Treue wohlbehut,
Wo Furcht entfleucht und Scham entweicht
Und zwei sind eins geworden ganz,
Wo Lieb' mit Lieb' ist im Verein:
Da denk ich nicht, dass Silber, Gold und Edelstein
Die Freuden übergoldet, die da bietet lichter Augen Glanz.
Da, wo zwei Herzen, die die Minne bindet
Man unter einer Decke findet
Und wo sich eins an's and're schliesset,
Da mag wohl sein des Glückes Dach.«