Bezeichnend für die sich unter dem geistlichen Habite breit machende

Lasterhaftigkeit war das Treiben in den geistlichen Ritterorden. Dem

Orden der Tempelherren machte bekanntlich der energische König Philipp

IV. der Schöne von Frankreich ein schreckensvolles Ende. 1312 wurde

gegen die Ordensbrüder die Anklage auf die gleichbedeutenden

Verbrechen Ketzerei und Sodomiterei seitens des Papstes Clemens V.

erhoben, die zu ihrer Ausrottung mit Feuer und Schwert führte.

Glücklicher waren die sich unter gewichtigem Schutze bergenden

deutschen Ritter, die »allein im Dienste ihrer himmlischen Dame Maria«

stehend, den Namen der göttlichen Jungfrau auf das Gröblichste

missbrauchten und unter seinem Deckmantel himmelschreiende Missethaten

vollführten. Von ihren Menschenschlächtereien abgesehen, den

berüchtigten »Heidenfahrten« auf wehrlose und harmlose Naturkinder,

die man aus purem Sport hinschlachtete, waren sie Wüstlinge

schlimmster Sorte, denen kein Laster versagt blieb. Die Bürger

Marienburgs, ihrer Residenz, mussten sich wiederholt beschweren, dass

kein ehrsamer Bürger abends sein Haus verlassen dürfe, ohne fürchten

zu müssen, die zu Hause gelassenen Frauen und Mädchen von den Rittern

auf die Hochburg geschleppt und dort gemissbraucht zu sehen. »Ein Teil

der Schlossfreiheit heisst noch von der Zeit her, wo die Ritter ihr

unheiliges Wesen da trieben, ›der Jungferngrund‹. Noch jetzt« -- um

die Mitte des 19. Jahrhunderts -- »wird von jener Zeit her beim

Magistrat von Marienburg die Kasse des ›Jungferngrund-Hospitals‹

verwaltet, worin zu Grunde gerichtete Frauenzimmer aufgenommen wurden.

Aus den Strafakten des Marienburger Ordenshauses hat sich ergeben,

dass unter dem Deckmantel der christlichen Beichte Jungfrauen und

Ehefrauen systematisch verführt, Vergewaltigungen selbst an

neunjährigen Mädchen von den Ordenskaplänen verübt wurden. Das

Bezeichnendste, was von den auf das _votum castitatis_ verpflichteten

deutschen Ordensrittern gesagt werden kann, ist, dass der

Ordensmeister Conrad von Jungingen bereits zu Ende des 14.

Jahrhunderts Verbote erlassen musste, kein weibliches Tier im

Ordenshause zu Marienburg zu dulden.«[10]

[10] Vehse, Die Deutschen Kirchenfürsten in Trier, Salzburg-Münster,

S. 191 ff.

Die Reformation fand in den Klöstern beiderlei Geschlechtes

begeisterte Anhänger, die mit fliegenden Fahnen in das feindliche

Lager übergingen. Namentlich in den Nonnenklöstern beeilten sich viele

der Schwestern, die verhassten, drückenden Fesseln zu zerbrechen, die

ihnen Familienrücksichten, Tradition und Egoismus geschmiedet, um in

das weltliche Leben zurückzukehren. Wieviel heisses Ringen, was für

mächtige Seelenkämpfe mögen die düsteren Zellen gesehen haben, ehe in

manchem zaghaften Gemüte der Entschluss zu der für eine Frau

heroischen That reifte, das gewohnte Nonnenkleid für immer

abzustreifen.

Gelang es diesen Exnonnen nicht, Unterkunft bei ihren Familien zu

finden, Stellungen als Lehrerinnen zu erlangen, oder in den heiligen

Ehestand zu treten, manchmal sogar, wie dies mehrfach passierte, mit

dem vordem geliebten Mönch, so fielen sie dem unverhüllten Laster

anheim. Nonnen der gesperrten Klöster zogen als landfahrende Dirnen

einher, wenn sie nicht sofort nach Aufhebung des Klosters den Weg nach

dem Bordelle eingeschlagen hatten. In Nürnberg war dies im Jahre 1526

der Fall, als die Pforten des berühmten St. Clara-Klosters für immer

geschlossen und die Schwestern auf die Strasse gesetzt worden waren.

Vom Erhabenen zum Lächerlichen, vom Kloster zum öffentlichen Hause,

war schon lange vor Napoleon nur ein Schritt!

Beilager und Ehe.

Die Ehe, dieses älteste von Naturgesetzen diktierte Verhältnis, das

zwei Menschen aneinander schliesst, hat kein anderes Volk so edel

aufgefasst, wie die Germanen.

»Das Verlöbnis war ein Vertrag, durch welchen Mann und Weib sich zu

einem Haushalt und Gründung einer Familie für das ganze Leben

verbanden, um einander lieb zu sein über alles auf Erden, Wunsch,

Willen und Besitztum gemeinschaftlich zu haben. Selbst mit dem Tode

hörte die Pflicht der überlebenden Gattin nicht auf. Bei einigen

Germanenvölkern war es der Frau nur einmal gestattet, in den Ring der

Zeugen zu treten, vor denen sie das Gelöbnis ablegte; und es sind

Spuren erhalten von noch älterer strenger Volkssitte, nach welcher die

Frau den Gatten so wenig überleben durfte, wie der Gefolgmann seinen

Wirt, wenn dieser in der Schlacht fiel. Das Weib des Germanen war

nicht nur die Hausgebettete, die auf gemeinsamem Lager den Hals des

Gatten umschlang, und nicht nur Herrin des Hauses und Erzieherin der

Kinder, wie bei den Römern, sie war auch seine Vertraute und Genossin

bei der männlichen Arbeit. Die Geschenke, welche der Mann ihr zu dem

Gelöbnis gab, ein Joch Rinder, Speer und Ross[1], waren symbolisches

Zeichen, dass sie mit ihm über den Herden walten würde und als seine

Begleiterin an der Feldarbeit teilnehmen, ja dass sie ihm auf dem

Kriegspfade folgen sollte, in der Schlacht seinen Eifer zu stählen,

seine Wunden zu rühmen, nach seinem Tod ihn zu bestatten und

vielleicht zu rächen.«[2]

[1] Tacitus, Germania, Cap. 18.

[2] Gust. Freytag, Bilder a. d. d. Vergangenheit, 26. Aufl., S. 87.

»Der Innigkeit germanischer Ehe schadete nicht, dass sie schon in der

Urzeit oft ein Familienvertrag war, der im Interesse zweier

Geschlechter geschlossen wurde«, und diese Art des Ehebundes blieb in

allen Ständen von der Urzeit an die vorherrschende. Die Liebe kam in

zweiter Linie; trotz Freytags poetischer Verherrlichung war meist rein

prosaisches Interesse die Ursache der Verheiratung.

»Wie in heidnischer, so ist die Ehe auch in christlicher Zeit durchaus

ein Geschäft zwischen dem Bräutigam und den Verwandten der Braut,

wobei letztere vielfach gar nicht um ihre Zustimmung befragt

wurde«[3], nur trat mit der Zeit eine Wandlung dahin ein, dass der

ursprünglich dem Vater oder dem Mundwalt der Braut, dem ältesten

Bruder oder Vormund, übergebene Brautkauf nun der jungen Frau selbst,

sei es als Morgengabe, oder als Wittum (videme) zufällt. War die

Morgengabe ein freiwilliges Geschenk des Ehegatten an seine

Neuvermählte, so wurde die Höhe des Wittums vorher genau festgesetzt.

Siegfried schenkt seiner jungen Gattin den Nibelungenhort, Bärschi in

»Metzens Hochzeit«, der Metzi, ein feistes Mutterschwein zur

Morgengabe.

[3] Prof. Dr. J. Dieffenbacher, Deutsches Leben im 12. Jahrh., S. 120.

Die altdeutsche Eheschliessung zerfällt in die Erwerbung der Braut

durch den Verspruch vor dem Vormund und durch die Übergabe der Braut

an den Bräutigam durch die Heimführung. Durch die Verlobung erstanden

dem Bräutigam bereits rechtliche und eheliche Ansprüche an die Braut,

deren Verletzung durch Dritte gesetzliche Ahndung findet. Daher wird

mit Recht der Satz aufgestellt, dass die Verlobung die Eheschliessung,

die Trauung aber nur den Vollzug der Ehe darstellte. Die Verlobung

schildert das Nibelungenlied bei Gelegenheit des Verspruches von König

Giselher mit der Tochter Rüdegers von Bechelaren. Nachdem des Königs

Brüder als Freiwerber das Jawort erhalten haben, der Jungfrau seitens

des burgundischen Geschlechts das Wittum festgelegt wurde und der

Brautvater eine Summe Gold und Silber als Mitgift ausgesetzt hat,

heisst man das junge Paar nach alter Sitte in den »rinc« (einen Kreis)

treten, fragt die Jungfrau, ob sie gewillt sei, den Recken zum Manne

zu nehmen, und als sie das auf ihres Vaters Rat bejaht, reicht

Giselher der Braut die Hand zum Gelöbnis.

Der Ring, als Zeichen der Verlobung, kam mit dem Eindringen des

Christentums zu den europäischen Völkern. In der Gudrun »jedwederz dem

andern daz gold stiez an die hant«.[4]

[4] D. Paulus Cassel, Die Symbolik des Ringes, S. 21.

War die Verlobung auch identisch mit der Ehe selbst, so räumte sie dem

Bräutigam doch keine ehelichen Rechte ein. Das geschlechtliche

Zusammenleben Verlobter war untersagt und auf vorzeitigen Beischlaf

standen strenge Bussen. Untreue der Braut galt vielfach als Ehebruch;

der Verführer erlitt Todesstrafe, wenn er nicht durch zwölf

Eideshelfer beschwören konnte, von der stattgehabten Verlobung nichts

zu wissen. Über die Untreue des Bräutigams glitt man leichter hinweg.

Das Hamburger Stadtrecht von 1270 bestimmt, wenn der Verlobte von

einem Weibe wegen intimen Umgangs mit ihr verklagt werde, so habe die

Braut drei Monate auf die Entscheidung zu warten; könne die Sache nur

in Rom geführt werden, so warte sie ein Jahr. Ist der Prozess auch

dann noch nicht zu Ende, so ist das Verlöbnis aufgelöst und der Braut

gebührt eine Entschädigung von 40 Mark Pfennig. Dasselbe galt für eine

Klage gegen die Braut.[5] Wer eine Braut entführte, hatte ausser den

Blutsverwandten auch den Verlobten zu sühnen, unter Umständen den

zehnfachen Brautkauf zu erlegen, und musste die Entführte behalten,

denn der Raub löste die Verlobung. Nur die bayrischen Rechte

verlangten die Rückgabe der Braut an den Bräutigam. Die Entführung

wurde von unseren Vorfahren zu den schwersten Verbrechen gerechnet;

Notzucht und Frauenraub fielen in den Gesetzen mehrfach zusammen.

Selbst das Asylrecht in den Klöstern und anderen Freistätten, die kein

Scherge betreten durfte, blieb den Frauenräubern verschlossen. Karl

der Grosse verhängte über den Entführer der Tochter seines Herrn die

Todesstrafe, die Kirche belegte alle diese Verbrecher mit ihrem Bann.

Schwere Geldbussen waren allen Gesetzen des Mittelalters gemeinsam,

wenn sie nicht auf Leib- und Lebensstrafen erkannten. Das Hamburger

Stadtrecht von 1270 bedroht den mit Todesstrafe, der eine Jungfrau

unter 16 Jahren, wenn auch mit ihrem Willen, oder eine ältere gegen

ihren Willen entführt; der Entführer geht nur dann frei aus, wenn er

ein nacktes Mädchen über 16 Jahre mit seinem Einverständnis

entführte.[6]

[5] Weinhold a. a. O. I. 348 ff.

[6] Weinhold a. a. O. I. 308 ff.

Die Entführungen kamen in dem wirklichen und poetisch überlieferten

Leben des Mittelalters, sowohl in der vorritterlichen wie in der

ritterlichen Zeit häufig vor, da sie der Abenteurerlust der damaligen

Gesellschaft so recht nach dem Herzen waren.

Das späte Heiraten, von dem Tacitus sprach, hat sich bis zum 13.

Jahrhundert in unserem Volke erhalten, um dann vollständig in

Vergessenheit zu geraten. Heiratete man bis zum gedachten Säculum erst

mit dem 30. Jahre, so zeichnete sich die Folgezeit unvorteilhaft durch

unnatürlich frühe Ehen aus[7], so dass Murner in seinem Gedichte »Vom

Nutzen des Ehestandes« mit Recht klagen durfte:

»So 'ne Jungfrau nahm 'nen Mann,

Der nicht zum mindest dreissig Jahr

War alt -- sag ich dir offenbar.

Jetzt nehmen zwei einander g'schwind

Die beide nicht dreissig Jahr alt sind.«

[7] Otto Henne am Rhyn, Die Frau in der Kulturgeschichte, S. 251.

Nach dem Schwabenspiegel war das vollendete 12. Jahr zur Heirat eines

freien, nach den Weistümern das 14. bei der Vermählung leibeigener

Mädchen für ausreichend erachtet. Gudrun war etwas älter als zwölf

Jahre, als »nâch ir edelen minnen von vürsten wart gegert«. Kriemhild

zählte bei ihrer Vermählung 15 Jahre, was in adeligen und städtischen

Geschlechtern bis zum 16. Jahrhundert das Alter war, in dem die

Jungfrauen heirateten. Anna Stromer in Nürnberg vermählte sich

allerdings schon vierzehnjährig, ward mit 16 Jahren Mutter, und gebar

bis zu ihrem 25. Jahr acht Kinder -- ein Fall, den ein gewissenhafter

Chronist für aufzeichnenswert erachtet.[8] Gertrud, Kaiser Lothars

Tochter, beging zwölf Jahre alt ihre Hochzeit mit Heinrich dem Stolzen

(1127). Eine weitere Kinderhochzeit war die der vierjährigen heiligen

Elisabeth mit dem zwölfjährigen Landgrafen Ludwig von Thüringen.[9]

Gnote, die Tochter Rudolfs von Habsburg, war bei ihrer Trauung mit dem

König Wenzel von Böhmen, ein Kind, das ihrem Knaben von Gatten von

ihren Puppen erzählt, während er ihr von seinen Falken vorschwärmt,

als sie beisammen liegen. Selbstverständlich wurden derartige von der

Staatsraison diktierte Heiraten, die sich in der mittelalterlichen

Geschichte häufig wiederholen, erst nach der Reife der Gatten zu

wirklichen Ehen. Das Zusammenliegen, #das Beilager#, stellte nur

symbolisch den Vollzug der Ehe, und dadurch ihre Unlöslichkeit

nach kirchlichen und weltlichen Gesetzen dar. Denn: Ist das

Bett beschritten, ist die Eh' erstritten, sagt ein uraltes

Rechtssprichwort.[10]

[8] Chroniken der deutschen Städte, I. 68.

[9] Dieffenbacher a. a. O. S. 117.

[10] Grimm, Deutsche Rechtsaltertümer, S. 420, und Stobke, Handbuch

des deutschen Privatrechtes, Band IV, S. 38 ff.

Noch zu Anfang des 16. Jahrhunderts aber hielt man das Beilager auch

dann öffentlich ab, wenn sich die Gatten in heiratsfähigem Alter

befanden. Aus einer Beschreibung vom Jahre 1599, der »Hohen

Zollerischen Hochzeyt«, die J. Frischlin in »Drey schöne vnd lustige

Bücher« lieferte, heisst es:

»Rheingraff Ottho führt sie (die Braut) hinauff mit fleyss

In jr gezimmer hüpsch und weyss.

Da wartet sie, biss zu jr kam

Der junge Herr und Bräutigam

Mit allen Fürsten, Graffen, Herren,

So folgen theten willig geren.

Vor jnen her Trommeter bliesen,

Die stark in jre Pfeiffen stiessen.

Als nun der Hochborn Bräutigam

Hinauff in sein Schlaffzimmer kam,

Sein Mantel und Kranz legt von sich,

Sein Wöhr und Ketten und gabs gleich

Seim Hofmaister, solchs zu bewaren;

Derselbig thet den Fleyss nicht sparen.

Als nun die Fürsten, Herren, Frawen

Stunden in diesem Gemach zu schawen,

Die zween Brautfürer tratten her,

Die Gesponss[11] sie brachten höflich hehr

Und legten sie hinein inns Beth,

Ir weysse Kleider noch an hett.

Dann legten sie den Bräutigam

Zu seiner Gesponss also zusam,

Die Döcken uberschlagen theten,

Biss sie ein Weyl gelegen hetten.

Gar bald sie wieder auffgestanden,

Die Fürsten, Herren seind vorhanden,

Wünscht jeder da für seinen theyl

Dem Bräutigam und Braut vil heyl,

Viel glücks und guten segen reich;

Darnach lugt jeder, das er weich'

Und selber in sein Kammer kumb,

An seinem Schlaff auch nichts versumb[12].«[13]

[11] Gesponss = Braut.

[12] versumb = versäumte.

[13] A. Birlinger, bei Scherr, Gesch. der Deutschen Frauenwelt, II. 63

ff.

Bei einer anderen Fürstenhochzeit im Junimond 1585 zwischen Johann

Wilhelm III., Herzog zu Jülich-Cleve-Berg und Jakobäa von Baden sind

die Brautgemächer nach damaliger aus Frankreich gekommener Sitte mit

Teppichen behangen, deren Gewebe mythologische Scenen darstellen, so

»zur ehelichen Lieb' am meisten und vornehmlich gehörig«.[14] Diese

Ehe endete bekanntlich mit dem geheimnisvollen Tode der eines

zuchtlosen Wandels beschuldigten Jakobäa.[15]

[14] Zeitschrift für deutsche Kulturgeschichte. 1859, S. 314 ff.

[15] Bülau, Geheime Geschichten und räthselhafte Menschen, IV. Band.

12. Der Ausgang des Hauses Cleve.

Verlobung und Hochzeit folgten bei Bürgern und Bauern häufig

unmittelbar aufeinander, namentlich wenn eine feierliche Verlobung

stattgefunden hatte; doch kommt es auch vor, dass dem ungeduldigen

Bräutigam eine Wartezeit auferlegt wird, so Gudruns Verlobten Herwig,

der ein ganzes Jahr warten muss, wobei ihm aber von der Schwiegermutter

hochherzig gestattet wird, dass er sich »mit schoenen wîben vertribe

anders wâ Die zît«. Vom 8. Jahrhundert ab begehrte die Geistlichkeit

ein dreimaliges Aufgebot und die kirchliche Einsegnung der Ehe. Die

höhere Gesellschaft fügte sich diesem Anspruche sofort, nicht so die

breiteren Schichten des Volkes, denen auf noch lange die einfache

bürgerliche Eheschliessung genügte »an (ohne) schuoler und an phaffen«,

den Bauern sogar bis ins 15. Jahrhundert. Aber selbst der Hochadel

verfügte sich erst am Morgen nach der Brautnacht zur Kirche. Abends

vor dem Kirchgange wurde das Brautpaar in die Brautkammer gebracht,

eine Decke beschlägt sie beide, ein Geistlicher findet sich vielleicht

ein, den Brautsegen über das Paar zu sprechen.[16] Die Freundinnen und

nächsten Angehörigen sind der Braut beim Entkleiden behilflich, ihr

manch guten Rat dabei zuflüsternd. Oft sind auch der Brautvater, der

Bruder des Bräutchens oder andere aus der Sippschaft in dem Gemache

anwesend.

[16] Schultz, Höfisches Leben, S. 633.

»Wie Elsa von Brabant, die schöne, keusche Magd,

Dem Fürsten werth des Nachts ward zugesellet.

Die Kaiserin nicht unterliess,

Dass sie die Fürstin selbst des Nachts zu Bette wies.

Die Kammer war mit Decken wohlbestellet.

Das Bett war schön geziert, mit Golde roth und reicher Seiden,

Und manches Thier darein gewoben.

In dieses Bett hat sich die Jungfrau nun gehoben,

Um drin der Minne Buhurd zu erleiden.

Der Kaiser auch gekommen war,

Er hiess die Kammer das Gesinde räumen gar,

Gut Nacht gab er den Beiden miteinander.

Nun ward die Maid entkleidet schier,

Es drückte sie der Degen an sich stolz und zier:

Ich sag' nicht mehr als -- was er sucht', das fand er.«[17]

[17] Lohengrin, erneut von H. A. Junghans (Reclam), III. 235.

Wenn in den mittelalterlichen Heldengedichten sich der Freund an Stelle

des wirklichen Bräutigams mit der Auserkorenen seines Freundes trauen

lässt, was, trotz der augenscheinlichen Unwahrscheinlichkeit, ein

dankbares, vielverwendetes Motiv für die damaligen Dichter abgab, dann

legte der Pseudogatte ein entblösstes Schwert zwischen sich und die

Braut, um dadurch ihre Unberührbarkeit anzudeuten. So liegt Siegfried

bei Brunhilde, und in Konrad von Würzburgs der Verherrlichung der

Freundestreue gewidmetem Gedichte »Engelhart und Engeltrut« findet

sich darüber folgende Episode. Engeltrut, die Tochter des Königs von

Dänemark, deren Vater Engelhart und sein Freund Dietrich von Brabant

dienen, kommt eines Nachts an das Bett des Engelhart und verspricht

ihm ihre Liebe, sobald er Ritter geworden und sich im Turniere einen

Preis geholt. Nachdem er diese Bedingungen erfüllt und Engeltrut an

seiner heissen Liebe nicht mehr zweifeln kann, giebt sie ihm ein

Stelldichein im Baumgarten des väterlichen Schlosses; sie empfängt ihn,

nur mit Mantel und Hemd bekleidet, zieht ihn unter ihren Mantel und

führt ihn »ûf einen senften matraz«. Sie werden von ihrem Widersacher,

dem Neffen des Königs, belauscht. Engelhart aber leugnet alles und

will für die Wahrheit seiner Behauptung kämpfen. Er holt sich seinen

Freund Dietrich, der ihm zum Verwechseln ähnlich sieht. Dieser kann

mit ruhigem Gewissen seine Unschuld beschwören, ficht mit dem Angeber,

siegt und erhält als Engelhart die Hand der Engeltrut. Er heiratet sie

auch, wie es einst Engelhart mit Dietrichs Frau gemacht, legt aber wie

dieser ein blosses Schwert im Brautbett zwischen sich und Engeltrut,

die er dem Freunde rein übergiebt.[18]

[18] Schultz, Höfisches Leben, S. 596, Anm. 2.

Derartige Hochzeiten mit Stellvertretern kamen übrigens auch in der

Wirklichkeit vor, allerdings nur an Höfen, deren Angehörige oft schon

im zartesten Alter vermählt wurden, oder die entweder aus politischen

Gründen oder der Bequemlichkeit wegen die weite und oft nicht

ungefährliche Reise zum Wohnsitze der Braut scheuten. Die Vermählung

wurde alsdann durch Prokuration mit dem Spezial-Gesandten vollzogen,

der an Stelle seines Gebieters das Beilager abhielt, in eine schwere

Prunkrüstung gehüllt, das scharfe Schwert zwischen sich und der

Herrin. Der alte österreichische Chronist Jakob Unrest meldet über ein

solches Beilager, das anlässlich der später in die Brüche gegangenen

Vermählung Maximilians I., des letzten Ritters, mit der Prinzessin

Anna von Bretagne, stattfand: »Kunig Maximilian schickt seiner Diener

einen genannt Herbolo von Polhaim gen Britannia zu empfahen die

Kunigliche Braut; der war in der Stat Remis (Reims) erlichen

empfangen, und daselbs beschluff der von Polhaim die Kunigliche Brauet

mit ein gewapte Man mit den rechte Arm und mit dem rechten fus blos

und ein blos schwert dazwischen gelegt, beschlaffen. Also haben die

alten Fürsten gethan, #und ist noch die Gewonhait#. Da das alles

geschehen was, war der Kirchgang mit dem Gottesdienst nach Ordnung der

heiligen Kahnschafft mit gutem fleiss vollpracht.«

Die bürgerliche Gesellschaft äffte natürlich diese Beilagersitte des

Hochadels nach, wie aus der Dresdener Hochzeitsordnung aus dem letzten

Viertel des 15. Jahrhunderts hervorgeht. Nach dieser durften die

Hochzeitsgäste dem _pro forma_-Beilager beiwohnen, mussten aber dann

das Gemach verlassen, während das junge Paar aufstand, um mit zwei

Tischen voll Gästen zu tafeln.

Diese offiziellen Beilager, bei denen es tadellos ehrbar zuging, da

man im Gegensatze zu früheren Zeiten die mit dem Brautstaate

geschmückte Braut zu dem Gatten legte, sind von jenen inoffiziellen

Beilagern zu unterscheiden, die der erklärte Bräutigam mit seiner

Braut abhielt, ohne sie zur Frau zu machen.

Dieses »Beschlafen auf Treu und Glauben« kennt bereits die früheste

Zeit des deutschen Mittelalters. Die Ehre der Braut lief um so weniger

Gefahr, als sie unter dem Schutze des Gesetzes stand. Das Mädchen, das

sich dem Bräutigam nicht ergeben wollte, konnte ganz wohl das Beilager

gestatten, ohne in der öffentlichen Meinung als gefallen zu gelten,

wenn auch Zweifel an der beiderseitigen Zurückhaltung zu naheliegend

waren, um nicht geäussert zu werden. Der Mann musste jedenfalls seine

Selbstbeherrschung bewahren, wenn es der Schönen so beliebte, denn die

mittelalterlichen Gesetze achteten eine während des Beilagers

begangene Gewaltthat der Notzucht gleich. »Eyn jeglich man mac an

siner Amyen die notnunft begen, daz sol man uber sie richten, als ob

er nie bi ir gelege«, heisst es in den Alemannischen Landrechten, und

ähnlich in den sächsischen Land- und dem alten Goslarischen

Stadtrechte. Im Parzival kommt die jungfräuliche Königin Kondwiramur

(= _coin de voire amors_ = Ideal der wahren Liebe) zu dem schlafenden

Parzival, aber:

»Nicht von der Minne Ungestüm

Getrieben, die Jungfräulein kann

Zum Weibe wandeln durch den Mann, --

Dass er als Freund ihr rat' im Leide.

Den Leib umhüllt ein wehrhaft Kleid,

Ein dünnes Hemd von weisser Seide.

Was taugt wohl mehr zum Minnestreit,

Als wenn dem Manne so ein Weib

Sich naht? Der Herrin schlanken Leib

Hüllt noch ein Sammetmantel ein.«[19]

[19] Parzival a. a. O. IV. V. 388 ff. (192, 10 ff.)

Sie teilt sein Lager

».... doch ist dies bedungen,

Dass nicht berühren darf der eine

Des andern Leib ....«

bis »die Nacht schwand hin, der Tag brach an«.

Dieser Gebrauch hielt das ganze Mittelalter hindurch an, wie Hans

von Schweinichens Denkwürdigkeiten bezeugen. Unter dem Jahre 1573

heisst es bei Beschreibung eines Reiseabenteuers im Lande Lüneburg bei

Herzog Heinrich, nach dessen glücklichem Ausgang in Dannenberg getanzt

wird; nach dem Tanze hebt das stereotype grosse Saufen an, bei dem

Schweinichen als letzter auf der Walstatt bleibt: »Die einheimischen

Junkern verloren sich auch, sowohl die Jungfrauen, dass also auf die

Letzte nicht mehr als zwo Jungfern und ein Junker bei mir blieben,

welcher einen Tantz anfing. Dem folget ich nach. Es währet nicht lange,

mein guter Freund wischt mit der Jungfer in die Kammer, so an der

Stuben war, ich hinter ihm nach. Wie wir in die Kammer kommen, liegen

zwei Junkern mit Jungfrauen im Bette. Diser der mit mir vortanzet, fiel

sammt der Jungfer auch in ein Bette. Auf Mecklenburgerisch so saget

sie, ich sollt mich zu ihr in ihr Bette auch legen; dazu ich mich nicht

lange bitten lies, leget mich mit Mantel und Kleidern, ingleichen die

Jungfrau auch, und redeten also bis vollend zu Tag, jedoch in allen

Ehren. Auf den Morgen hatt ich das Beste, dass ich der Längste wär auf

dem Platz gewesen, gethan, und ich hatte es am besten vericht. Kam

deswegen beim Frauenzimmer in gross Gunst. Das heissen sie auf Treu

und Glauben beigeschlafen; _aber ich acht mich solches Beiliegen nicht

mehr, denn Treu und Glauben möcht ich zu ein Schelmen werden_. Darum

heisst es: ›Hüte dich, mein Pferd schlägt dich‹[20]«, denn:

[20] Schweinichen a. a. O. S. 38 ff.

»Dern weisz nicht daz ein biderbe man

Sich alles des enthalten kan

Des er sich enthalten wil --

#Weiz Got dern ist aber nicht vil!#«

sagt Hartmann von der Aue, und ähnlich urteilte mehr als ein

Jahrtausend vor Schweinichen der byzantinische Geschichtsschreiber

Prokopius von Cäsarea, der die Keuschheit solcher Bräute in Zweifel

zieht. In manchen Gegenden machte man übrigens kein Geheimnis daraus,

dass Probenächte wirkliche Proben auf die Ehefähigkeit der zukünftigen

Ehegatten darstellten; ja man dehnte solche Prüfungen auf Wochen,

selbst Monate aus, um, wenn sie zu Ungunsten eines der beiden

prüfenden Teile ausgefallen waren, die Verlobung einfach aufzuheben.

Das Geschlechtsleben in der Deutschen Vergangenheit · 第 4 / 18 段