Unsere Tagespresse gab sich allerlei trüben Besorgnissen hin, als

gemeldet wurde, daß der englische Kriegsminister +Haldane+ eine

Einladung Kaiser +Wilhelms+, den großen diesjährigen Manövern

beizuwohnen, mit dem Ersuchen beantwortete, davon Abstand zu nehmen

und lieber die Einrichtungen des deutschen Generalstabes und einzelner

militärischer Anstalten studieren zu dürfen. Dazu bemerkte die »Neue

freie Presse« in Wien sehr zutreffend: »Leute, die in der Anschauung

groß geworden sind, die Einladung eines Herrschers sei ein Befehl,

dem man blindlings zu folgen habe, bezichtigen den Minister des

Inselreiches einer Unhöflichkeit.« Ein solcher Gedanke konnte nur in

Köpfen entstehen, die sklavischen Gehorsam, nicht aber den Freimut

kennen, den englische Männer selbst vor gekrönten Häuptern bewahren.

Nach englischer Anschauung bleibt man auch dem Könige gegenüber ein

Mensch von freier Selbstbestimmung. Nach der militärischen Anschauung

aber bei uns, die in dem Kaiser stets den obersten Kriegsherrn sieht

und ihn sich auch am liebsten in Kriegstracht vorstellt, ist jeder

seiner Wünsche, selbst jede freundliche Aufforderung, Einladung,

Erlaubnis, ein dienstlicher Befehl. Dieser Geist geht durch unser

ganzes Heer und von da in das Beamtenleben hinein.

+Caprivi+ hielt sich als Soldat zu dem Gehorsam verpflichtet das Amt

eines Reichskanzlers zu übernehmen, zu dessen Führung er sich selbst

mit Recht die Kraft nicht zutraute. Mit wachsendem Unwillen macht

unsere Presse darauf aufmerksam, daß unsere höchsten Staatsämter

mit Männern besetzt sind, die sich vorerst als Offiziere fühlen und

selbst Ministerposten gleichsam nur im Nebenamt verwalten. Daher denn

auch alle großen öffentlichen Kundgebungen sich wie kriegerische

Feste ausnehmen: nichts als prunkende Uniformen, glitzernde Helme

und schnarrende Stimmen. So bei Eröffnungen von Kunstausstellungen,

bei Einweihungen von Kirchen, bei Enthüllungen von Denkmälern für

irgendwelche dichtenden oder musizierenden Zivilisten. Ja, sogar die

landwirtschaftliche Ausstellung in Schöneberg eröffnete Se. Exzellenz

Graf +v. Podbielski+ in Uniform der Ziethenhusaren und legte in

strammer militärischer Haltung die Hand an die Kopfbedeckung, wenn

er über Maschinen oder über Erzeugnisse der Landwirtschaft Auskunft

zu geben hatte. Man lese über das Kapitel »Im Nebenamt Minister« den

Aufsatz von +Günther v. Vielrogge+ (»Blaubuch« I, Nr. 36), der der

öffentlichen Stimmung einen kräftigen, durchaus zutreffenden Ausdruck

gibt.

Als unsere deutschen Journalisten in England waren, gefiel ihnen

unter vielem anderen gerade dieses vollständige Fehlen einer

Untertanengesinnung. Bei jedem offiziellen Mahle wurde des Königs

gedacht, aber das Hoch, das man ihm stehend darbrachte, bestand

regelmäßig allein in dem Rufe: »the king!«

So stellen sich freie germanische Männer zu ihrem König. Von all dem

unterwürfigen, phrasenhaften und in seiner Übertreibung unwahren

Gerede, mit dem man bei uns die regierenden Fürsten und deren Familien

bis hinab zu dem Prinzchen in der Wiege huldigt, wendet sich ein Mann

von gesunder Selbstachtung mit Unwillen ab. Kann man denn seinen König

nur kriechend verehren?

So dürfte also die Hofluft und die davon durchsetzte Luft des gesamten

Beamtenheeres für die Entwicklung vorbildlicher Mannesart nicht günstig

sein.

Man wird uns zum Gegenbeweise Bismarck nennen. Aber damit widerlegt

man uns nicht. Wir wissen zu gut, wie schwer, wie nur mit Aufgabe

seiner ganzen Kraft er den Mann aus seiner Beamtenstellung rettete,

wissen, daß ihn der Kampf gegen die äußeren Feinde nicht annähernd so

mitgenommen hat, wie die inneren Kämpfe, wenn seine bessere Einsicht

mit dem Gebote des Beamtengehorsams in Konflikt kam, wissen, daß sein

Vorsatz, in den Siehlen zu sterben, doch eben nicht durchführbar war,

daß er gehen mußte, nicht weil es ihm an Manneswert gebrach, sondern --

weil er von dieser Tugend für einen Beamten zuviel hatte.

Seit Bismarck's Rücktritt haben wir lauter pflichttreue Kanzler gehabt.

Auch unsere sonstigen hohen und höchsten Beamtenstellen waren und sind

mit Männern besetzt, die allen an sie gestellten Anforderungen genügen.

Ihre Verdienste erhalten so lebhafte amtliche Anerkennung, wie man es

vordem in Preußen nicht gewohnt war.

»Zu Befehl!« ist fast das einzige, was der Unterstellte im Dienste

dem Vorgesetzten zu sagen wagt. Das geht so weit, daß selbst vor

Gericht die jüngst als Zeugen geladenen Soldaten allen Vorstellungen

zum Trotz, anstatt ruhig, sachlich und freimütig zu berichten, stets

stramm standen und, die Hand an der Hosennaht, »zu Befehl!« brüllten

-- Gehorsamsautomaten! -- Wer lange Jahre unter dieser Zucht gestanden

hat, der wird auch später im Zivil diese Hosennaht nicht wieder los.

Sie zieht als eine Art »geistiger Hosennaht« ihre tiefen Furchen in

das Gehirn und zerschneidet darin die edlen Zellen, in denen das

Selbständigkeits- und Persönlichkeitsbewußtsein seinen Sitz hat.

Ehemalige Militärs sollten deshalb in der Regel von solchen Posten

ausgeschlossen bleiben, die eigenes Denken und Handeln, eigene

Verantwortlichkeit erfordern. Sie sind unersetzlich, wo pünktlicher

Gehorsam gebraucht wird.

Sie leisten getreulich, was man von ihnen verlangt und noch

darüber hinaus. Weil in letzter Zeit in dem unendlich verwickelten

Verwaltungswesen unseres Reiches hier und da sog. »Unregelmäßigkeiten«

oder »Unstimmigkeiten« vorgekommen sind oder sein sollen, meinen unsere

Zeitungsmänner, die sich vor Gewissenhaftigkeit nicht lassen können,

eine Erschütterung altpreußischer Beamtentreue feststellen zu müssen.

Davon kann trotz einiger bösen Symptome wohl nicht die Rede sein. Im

Gegenteil, wir »verbeamten« immer mehr, freilich im üblen Sinne.

Man hat uns oft den deutschen Beamten als eine der Säulen geschildert,

an denen sich das Volk emporranken werde. Ich habe dem jederzeit

Beifall gespendet. Allgemach hat sich aber meine Meinung geändert.

Ich fange an, in der rapid wachsenden Menge von Beamten und in der

Verbreitung der Beamtenqualitäten eine Gefahr zu sehen. Wenn wir zu

viele Beamte, Untergebene haben, so haben wir damit auch zu viele

gebundene, unfreie Intelligenzen und Moralitäten. Es gibt ein sehr

lehrreiches Buch des Spaniers +Balthasar Gracianus+ »Hand-Orakel und

Kunst der Weltklugheit«, aus dem Originale bekanntlich von +Arthur

Schopenhauer+ übersetzt, darin rät der Weltweise (7): Sich vor dem

Siege über Vorgesetzte hüten! Denn: alles Übertroffenwerden ist

verhaßt, aber seinen Herrn zu übertreffen ist entweder ein dummer

oder ein Schicksalsstreich. Stets war die Überlegenheit verabscheut;

wieviel mehr die über die Überlegenheit selbst -- Verstand ist eben

die königliche Eigenschaft, und deshalb jeder Angriff auf ihn ein

Majestätsverbrechen. Fürsten sind sie, und wollen es in dem sein, was

am meisten auf sich hat, Sie mögen wohl, daß man ihnen hilft, jedoch

nicht, daß man sie übertrifft: der ihnen erteilte Rat sehe daher

mehr aus wie eine Erinnerung an das, was sie vergessen, als wie ein

ihnen aufgestecktes Licht zu dem, was sie nicht finden konnten. Eine

glückliche Anleitung zu dieser Feinheit geben uns die Sterne, die,

obwohl hellglänzend und Kinder der Sonne, doch nie so verwegen sind,

sich mit ihren Strahlen zu messen.

Da haben wir denselben Gedanken, den +Heine+ in die Worte kleidete:

»Wer einem König widerspricht, der widerspricht mit Unbedacht.«

Der Kampf gegen einen Vorgesetzten oder eine vorgesetzte Behörde

ist -- zumal in Preußen -- stets aussichtslos, es ist der Kampf

des Einzelmenschen gegen eine allmächtige Institution. »Ich kann

doch nicht«, sagte Voltaire, »wie er (der Große Friedrich) 150 000

siegreiche Soldaten aufmarschieren lassen.« Sehr richtig. Man gebe mir

»100 000 Schnurrbärte« (Voltaires Wort) und dann lerne man meinen Kopf

respektieren! Der Beamte ist eine Nummer in der großen Personalliste,

ein Rädchen, ein Nagel, eine Schraube an einer Rechenmaschine,

jederzeit durch eine neue zu ersetzen. Beamte sind zu gebunden, um

sich zu freien Männern ausbilden zu können. Man schreibt ihnen in den

wichtigsten Lebensfragen die Gesinnungen vor.

Ich nehme praktische Beispiele. Ein Lehrer muß einer Staatskirche

angehören. Wenn ein Offizier Dissident wird, muß er den Dienst

verlassen. Bekannt ist, daß der Dissident Oberlehrer Dr. +Rudolf

Penzig+ von der Regierung als Mitglied der Schuldeputation in

Charlottenburg nicht bestätigt worden ist. Sozialdemokraten dürfen

nicht Beamte werden. Nun sind aber viele tausende kleiner Beamten

geheime Sozialdemokraten und dadurch zu lebenslänglicher Heuchelei

gezwungen. Ich halte die Ausschließung der Sozialisten vom öffentlichen

Dienste für verfassungswidrig; denn vor dem Gesetze sind alle

Bürger gleich. Die Sozialdemokratie verficht ihre Überzeugungen in

legaler Weise. Sie ist im Reichstage vertreten, also eine anerkannte

Partei. Wenn sie Verfassungsänderungen anstrebt, so ist das ihr

gutes Recht. Von oben her plant man und führt man sogar gewaltsam

Verfassungsänderungen durch. Bekannt ist, wie C. Bernhard +Shaw+ sich

im »Berliner Tageblatt« über diese angeblich staatsgefährliche Partei

aussprach: »... sie ist die konservativste, die respektabelste, die

moralischste und bürgerlichste Partei Europas. Ihre Parteivertretung

im Reichstage ist keine rohe Partei der Tat, sondern eine Kanzel, von

der herab Männer von respektablem Alter und mit alten Ideen einer

verworfenen kapitalistischen Welt eindrucksvolle Moralpredigten

halten« -- --

Es ist wirklich nicht einzusehen, inwiefern ein Sozialdemokrat

gefährlicher sein sollte als etwa ein Stockkonservativer. Umsturz

wünschen im stillen beide, der eine von oben her, der andere von

unten her. Das ist der ganze Unterschied. Und wahr bleibt das auch

von Bismarck anerkannte Wort, daß die Revolutionen immer von »oben«

verschuldet werden. Betrachtet man sie geschichtlich, so stellt man

sich als billig denkender Mensch auf die Seite der bedrückten und den

Fortschritt verfechtenden Parteien. Freilich, wer im Besitze ist, der

meint auch im Rechte zu sein. Als ob altes Recht nicht zu Unrecht

werden könnte!

Jedenfalls also sind Beamte, denen die politische Richtung

vorgeschrieben wird, in ihren Überzeugungen nicht frei: verstößt einer

gegen die staatliche Vorschrift, so muß er sich verleugnen oder seiner

Wege gehen, das heißt zumeist mit Frau und Kindern hungern lernen. Eine

Anzahl kostbarer Mannestugenden werden im Beamtenleben gepflegt und

herangebildet, die köstlichste aber, die freie Ausübung religiöser

oder politischer Überzeugungen, nicht. Gehorsam ist des Dieners Schmuck.

Dreihundert Lehrer und Lehrerinnen konnten es in Bremen nicht

durchsetzen, daß ein Schulinspektor, der sie durch seine

bureaukratisch-engherzige Praxis quälte, beseitigt wurde. Im Interesse

der Disziplin und amtlichen Autorität mußten diese dreihundert Beamten

weiter Unwürdiges ertragen. Der Organismus steht dem Staate höher

als die Individuen, das System höher als die lebenden Menschen. Dem

Staatsprinzipe werden ernste Überzeugungen und tiefe Empfindungen

geopfert. Wenn das nötig ist -- was hier nicht untersucht werden soll

--, so ist jedenfalls auch das Beamtentum keine Schule zur Pflege und

Ausbildung von Mannhaftigkeit.

Einem Sozialdemokraten werden in Preußen amtlich auch die sittlichen

Werte abgesprochen, die für das Amt eines Erziehers erforderlich sind.

Gewiß, sozialistische Lehren gehören in keine Schule, wie überhaupt

jede Politik, auch die kapitalistisch-antidemokratische, ausgeschlossen

sein müßte, aber von unseren Lehrern sind schon zahlreiche

Sozialdemokraten und es ist gar nicht einzusehen, weshalb ihre

politische Überzeugung ihnen als sittlicher Makel angerechnet werden

soll. Mit gleichem Rechte hätte man die Revoluzzer von 48, Männer wie

Miquel, Richard Wagner, Lothar Bucher als unsittlich bezeichnen dürfen.

Sittlichkeit hat mit politischer Parteistellung nichts zu schaffen.

Ich erinnere mich im vorigen Jahre eine kleine Broschüre eines

Subalternbeamten gelesen zu haben, eines ersichtlich biederen, treuen

Menschen, der offen bekannt, er und fast alle die kleinen Beamten,

die er persönlich kenne, wären Sozialdemokraten, wagten es nur nicht

offen zuzugeben. Sollte Deutschland einmal Republik werden, so wird

man den Monarchisten die sittliche Tüchtigkeit absprechen, die Jugend

zu lehren, wie etwa im altrepublikanen Rom, wo auf dem Namen König ein

Fluch ruhte.

Als überzeugter Anhänger des Königtums, als Gegner der aussichtslosen

Sozialdemokratie wünschte ich, daß man auch dieser Partei gegenüber die

preußische Devise zu Ehren brächte: suum cuique. Nach der Verfassung

sind auch die Sozialisten zu allen Ämtern zuzulassen. Man sieht sie in

Amerika, England, Frankreich in einflußreichen Stellen, ohne daß dort

die Staaten darüber ins Wanken gerieten. Auch die Zentrummänner galten

lange als Reichsfeinde. Jetzt sind sie zu Gnaden aufgenommen. Das

war ein notwendiger Akt der Gerechtigkeit. Das deutsche Volk hat das

Recht, sich seine religiösen Überzeugungen und ebenso seine politischen

selbst zu bilden und der Satz iustitia fundamentum regnorum hat sich

noch stets bewährt. Die Zurücksetzung der Sozialdemokraten trägt in

unsere niederen Volkskreise eine große Erbitterung. Sollten wirklich

drei Millionen deutscher Männer, auf deren Beistand der Staat in jeder

Not und Gefahr doch rechnen muß, von denen er Steuern an Gut und Blut

einfordert, zur friedlichen Mitarbeit an diesem Staate unfähig sein?

Am klügsten von den Sozialdemokraten, wenn sie, wie es tatsächlich

viel geschehen mag, auf die Staatskrippe verzichten, um sich den Rest

von Freiheit zu retten, den einem deutschen Proletarier Staat und

Gesellschaft und die Zucht seiner eigenen strammen Parteiorganisation

noch übrig läßt. »Dort, wo der Staat aufhört,« sagt Nietzsche, »da

beginnt erst der Mensch, der nicht überflüssig ist.«

Das Verhältnis des Beamten zu seinem Vorgesetzten ist nicht das des

Lehnsmannes zu seinem Lehnsherrn. Es entscheidet nicht die persönliche

gegenseitige Zuneigung, es ist kein gleichseitiger, allzeit lösbarer

Kontrakt zwischen zwei freien Männern. Nicht daß gegenseitige Achtung

und Wohlwollen ausgeschlossen wäre. Es gehört aber nicht zum Wesen des

Verhältnisses, ist mehr eine freiwillige Zugabe als ein Pflichtgebot.

Gegen Mißhandlung kann der Untergebene zwar klagen, aber gegen eine

ganze Skala von demütigenden und herabsetzenden Behandlungen ist er

machtlos. Dazu kommt unser völlig veraltetes +Disziplinargesetz+.

Dieses, unmittelbar nach dem Revolutionsjahre von 1848 (nämlich

am 21. Juli 1852) zur Niederhaltung jeder freiheitlichen Regung

erlassen, macht den deutschen Beamten seinen Vorgesetzten gegenüber

fast rechtlos. Man braucht nur an die tief beschämenden Kulturbilder

zu erinnern, die in jüngster Zeit sich an den Namen Pötter und an

Trakehnen knüpfen. Besonders der Fall Pötter, der sich in Pommern

abgespielt hat, zeigte dem erstaunten deutschen Zeitungsleser,

welche Tyrannei ein Prediger, der Vorgesetzter von Dorfschullehrern

ist, auszuüben vermag, belehrte uns, was -- um mit dem »Türmer« zu

sprechen (1906, Heft 4, S. 523) -- »was deutsche Männer, deutsche

Jugenderzieher, jahrelang, ohne mit der Wimper zu zucken, an

moralischen und körperlichen Mißhandlungen und Beleidigungen wie stumme

Hunde hinunterzuwürgen imstande sind«. Der ›Türmer‹ spricht mit Recht

die Hoffnung aus, »daß unser Lehrerstand es nicht bei der Erkenntnis

seiner Bedeutung für Volk und Vaterland bewenden lassen, sondern sich

auch der eigenen sozialen und politischen Kraft bewußt werden möge.

Geschenkt werde einem heut so leicht nichts, zu den +bloß+ artigen

Kindern kommen die Kompottschüsseln zuletzt -- oder überhaupt nicht«.

Wenn der deutsche Lehrer oder Kanzlist auf der Bühne oder in Romanen

auftritt, so zeigt er sich in einer völlig unmännlichen Haltung, ganz

Gehorsam, Unterwürfigkeit seinen Vorgesetzten gegenüber; erscheint

als ein innerlich gebrochener oder plump trotziger Mann, der zum

Äußersten bereit ist: Demut oder Verzweiflung. Man lacht oder spottet

darüber. Die Sache ist aber tiefernst, tieftraurig. Schuld daran ist

eben unser Disziplinargesetz, das leider nur wenige Deutsche kennen.

Würden sie es kennen, sie müßten sich wie ein Mann dagegen auflehnen;

denn es ist hart und finster, ist ein trauriges Erbe mittelalterlicher

Unduldsamkeit und Menschenentwürdigung.

Man höre: Wenn sich z. B. ein Lehrer über einen Vorgesetzten beschwert,

so ist die Behörde nicht verpflichtet, auch den Lehrer nach Vernehmung

des Vorgesetzten noch einmal zu hören, sondern die Aussagen des

Vorgesetzten gelten als erwiesene Tatsache.

Wenn ein Vorgesetzter über einen Lehrer Klage führt, so entscheidet

die Behörde, ohne vorher den Lehrer auch nur gehört zu haben oder

etwa Zeugen des Angeklagten. So kann nach der parteiischen Angabe des

Vorgesetzten die vorgesetzte Behörde entscheiden und tut es oft im

Interesse der Disziplin und keine Verfügung, kein Gesetz steht dem

entgegen. Und so verfährt man nicht etwa nur jungen Dorfschullehrern

gegenüber, die bei ihren grünen 20 Lebensjahren und bei ihrer deshalb

noch mangelnden Lebenserfahrung eine väterliche Amtsüberwachung

ertragen könnten und würden -- vorausgesetzt, daß sie tatsächlich

väterlich wohlwollend wäre -- nein, dasselbe Verfahren kommt in

Anwendung gegen Gymnasialprofessoren, die schon ein Vierteljahrhundert

der Ehre würdig befunden wurden, deutsche Jünglinge zum Höchsten zu

bilden und zu erziehen!

Ohne vorheriges Verhör können auch sie auf die Angaben ihres

Vorgesetzten Verweise und andere Strafen bekommen. Erfreulicherweise

halten sich unsere Behörden in der Regel nicht so streng an den

Buchstaben des Gesetzes, daß es in seiner ganzen Härte zur Anwendung

kommt. Mir sagte ein namhafter Jurist, daß dieses Gesetz tatsächlich

kaum noch zu brauchen wäre. Aber doch bleibt es in Kraft?! Ich mache

alle, die es angeht -- und eigentlich geht es jeden deutschen Mann

an, welchen Standes er immer sei --, auf einen vortrefflichen Aufsatz

über »die Reformbedürftigkeit des preußischen Disziplinargesetzes

vom 31. Juli 1852« aufmerksam. Er stammt aus der Feder des Berliner

Rechtsanwalts Abramczyk, des Syndikus des Berliner Lehrervereins.

Der Aufsatz ist in der »Pädagogischen Zeitung«,[12] dem Hauptorgan

des deutschen Lehrervereins abgedruckt (34. Jahrg. Nr. 48, 30. Nov.

1905). Wer außerdem die von dem Berliner Stadtlehrer Herrn +F. A.

Müller+ (Wilmersdorf, Weimarschestr. 1) in regelmäßigen Jahresberichten

gesammelten Disziplinarfälle der Volksschullehrer prüft, der findet

sich zu dem Geständnisse gezwungen, daß unter einem solchen Gesetze

freie, charakterstarke, ruhige und selbstbewußte Lehrerpersönlichkeiten

unmöglich wachsen können. Leider scheint man sich in akademisch

gebildeten Kreisen für das Verfassungsleben der alten Spartaner,

Athener, Phönizier, Römer und Etrusker, für die Rechtslage auf den

Sundainseln oder bei den alten Maias mehr zu interessieren, als für die

Rechtslage, den Rechtsschutz und die Gewissensfreiheit der deutschen

Volksschullehrer.

Zum Glück erstehen diesen aus den eigenen Reihen tapfere Vorkämpfer,

die gern ein Martyrium auf sich nehmen, um die große Sache der

deutschen Schule zu retten, die zugleich die Sache des deutschen

Volkes ist, Männer, die sich auflehnen gegen den Geist des öden

Formalismus, der geistigen und moralischen Knebelung ihres Standes.

Wenn die Deutschen mehr Sinn für ethische Probleme hätten und diese

wichtigste aller Kulturfragen mit gleichem Ernste studierten wie die

Theaterberichte oder Kurszettel, so hätten wir das »Jena« auf dem

Schulboden jetzt nicht erlebt und brauchten nicht über erlittenes

Unrecht zu klagen.

Die +Bremenser+ voran haben den Kampf gegen diesen Ungeist tapfer

aufgenommen. Einer ihrer tüchtigsten Mitkämpfer, Gansberg, ein Lehrer

von Gottes Gnaden, hat am 11. Mai 1906 im Bremer »Elternbund« unter

stürmischem, lang anhaltendem Beifall seinen Protest vorgetragen

(»Bremer Nachrichten« vom 13. Mai 1906): »Wir fordern Freiheit

und Vertrauen für unsere Arbeit. Wenn aber ein unfruchtbarer

bureaukratischer Geist in den Schulen umgeht, dann kann ein so

wichtiges kulturelles Werk wie die Schulreform nicht gefördert werden.

Wie aber ist dieser Geist, der die freien Regungen der jugendlichen

Kräfte zusammenschnürt durch widerliche Rechthaberei und rücksichtslose

Draufgängerei, wie ist dieser Geist zu fassen? Nur dadurch, daß man

ihn öffentlich brandmarkt. Die Öffentlichkeit hat das größte Interesse

daran, zu wissen, was in ihren Schulen vorgeht; alle Staatsbürger und

vor allen die Eltern haben die heilige Verpflichtung, sich um den Geist

zu kümmern, der unsere Schulen leitet, denn +ihnen+ und +nicht der

Behörde+ gehört die Schule. Und wie ich es für meine Aufgabe erachte,

die Öffentlichkeit immer mehr noch für die Bedürfnisse der Schulkinder

und die Arbeit der Schulreform zu interessieren, so erachte ich es

auch für meine unbedingte Pflicht, allgemeine und prinzipielle Schäden

unseres Schulwesens öffentlich als solche zu kennzeichnen. Wie aber,

wenn nun dieses schädliche System sich zufällig in der Person eines

meiner Vorgesetzten verdichtet? Da heißt es: Gehorsam oder -- Opfer!

Man wird mir Schweigen gebieten. Wie aber wird die Elternschaft sich

stellen? Hat sie ein Interesse daran, daß der Verwaltungsapparat

ungestört funktioniert? Ich denke, das ist ihr völlig gleichgültig;

ich denke, daß ihr das Wohl der Schulkinder über alles geht und daß

sie die gesunde Schulatmosphäre doch viel, viel höher einschätzt, als

eine geräuschlos arbeitende Verwaltungsmaschinerie. Darum hoffe ich

zuversichtlich, daß die Elternschaft in einem solchen Konflikte auch

stets auf der Seite derer zu finden sein wird, die für das Wohlergehen

der Kinder eintreten!«

Bravo! Das heißt mannhaft gesprochen.

Ich habe in Berlin und in München Protestversammlungen der deutschen

Lehrerschaft mit angehört und begreife nicht, wie es möglich sein

soll, Männer, die sich gegen den herrschenden Religionsunterricht so

ablehnend verhalten, zu diesem noch fernerhin amtlich zu zwingen. Es

wird ja natürlich geleistet werden, was und wie die Instruktion es

fordert, daß dabei aber zahlreiche Lehrer innerlich gebrochen werden,

davon wird die Welt zunächst nichts erfahren.

Erziehung zur Mannhaftigkeit · 第 15 / 23 段