gemeldet wurde, daß der englische Kriegsminister +Haldane+ eine
Einladung Kaiser +Wilhelms+, den großen diesjährigen Manövern
beizuwohnen, mit dem Ersuchen beantwortete, davon Abstand zu nehmen
und lieber die Einrichtungen des deutschen Generalstabes und einzelner
militärischer Anstalten studieren zu dürfen. Dazu bemerkte die »Neue
freie Presse« in Wien sehr zutreffend: »Leute, die in der Anschauung
groß geworden sind, die Einladung eines Herrschers sei ein Befehl,
dem man blindlings zu folgen habe, bezichtigen den Minister des
Inselreiches einer Unhöflichkeit.« Ein solcher Gedanke konnte nur in
Köpfen entstehen, die sklavischen Gehorsam, nicht aber den Freimut
kennen, den englische Männer selbst vor gekrönten Häuptern bewahren.
Nach englischer Anschauung bleibt man auch dem Könige gegenüber ein
Mensch von freier Selbstbestimmung. Nach der militärischen Anschauung
aber bei uns, die in dem Kaiser stets den obersten Kriegsherrn sieht
und ihn sich auch am liebsten in Kriegstracht vorstellt, ist jeder
seiner Wünsche, selbst jede freundliche Aufforderung, Einladung,
Erlaubnis, ein dienstlicher Befehl. Dieser Geist geht durch unser
ganzes Heer und von da in das Beamtenleben hinein.
+Caprivi+ hielt sich als Soldat zu dem Gehorsam verpflichtet das Amt
eines Reichskanzlers zu übernehmen, zu dessen Führung er sich selbst
mit Recht die Kraft nicht zutraute. Mit wachsendem Unwillen macht
unsere Presse darauf aufmerksam, daß unsere höchsten Staatsämter
mit Männern besetzt sind, die sich vorerst als Offiziere fühlen und
selbst Ministerposten gleichsam nur im Nebenamt verwalten. Daher denn
auch alle großen öffentlichen Kundgebungen sich wie kriegerische
Feste ausnehmen: nichts als prunkende Uniformen, glitzernde Helme
und schnarrende Stimmen. So bei Eröffnungen von Kunstausstellungen,
bei Einweihungen von Kirchen, bei Enthüllungen von Denkmälern für
irgendwelche dichtenden oder musizierenden Zivilisten. Ja, sogar die
landwirtschaftliche Ausstellung in Schöneberg eröffnete Se. Exzellenz
Graf +v. Podbielski+ in Uniform der Ziethenhusaren und legte in
strammer militärischer Haltung die Hand an die Kopfbedeckung, wenn
er über Maschinen oder über Erzeugnisse der Landwirtschaft Auskunft
zu geben hatte. Man lese über das Kapitel »Im Nebenamt Minister« den
Aufsatz von +Günther v. Vielrogge+ (»Blaubuch« I, Nr. 36), der der
öffentlichen Stimmung einen kräftigen, durchaus zutreffenden Ausdruck
gibt.
Als unsere deutschen Journalisten in England waren, gefiel ihnen
unter vielem anderen gerade dieses vollständige Fehlen einer
Untertanengesinnung. Bei jedem offiziellen Mahle wurde des Königs
gedacht, aber das Hoch, das man ihm stehend darbrachte, bestand
regelmäßig allein in dem Rufe: »the king!«
So stellen sich freie germanische Männer zu ihrem König. Von all dem
unterwürfigen, phrasenhaften und in seiner Übertreibung unwahren
Gerede, mit dem man bei uns die regierenden Fürsten und deren Familien
bis hinab zu dem Prinzchen in der Wiege huldigt, wendet sich ein Mann
von gesunder Selbstachtung mit Unwillen ab. Kann man denn seinen König
nur kriechend verehren?
So dürfte also die Hofluft und die davon durchsetzte Luft des gesamten
Beamtenheeres für die Entwicklung vorbildlicher Mannesart nicht günstig
sein.
Man wird uns zum Gegenbeweise Bismarck nennen. Aber damit widerlegt
man uns nicht. Wir wissen zu gut, wie schwer, wie nur mit Aufgabe
seiner ganzen Kraft er den Mann aus seiner Beamtenstellung rettete,
wissen, daß ihn der Kampf gegen die äußeren Feinde nicht annähernd so
mitgenommen hat, wie die inneren Kämpfe, wenn seine bessere Einsicht
mit dem Gebote des Beamtengehorsams in Konflikt kam, wissen, daß sein
Vorsatz, in den Siehlen zu sterben, doch eben nicht durchführbar war,
daß er gehen mußte, nicht weil es ihm an Manneswert gebrach, sondern --
weil er von dieser Tugend für einen Beamten zuviel hatte.
Seit Bismarck's Rücktritt haben wir lauter pflichttreue Kanzler gehabt.
Auch unsere sonstigen hohen und höchsten Beamtenstellen waren und sind
mit Männern besetzt, die allen an sie gestellten Anforderungen genügen.
Ihre Verdienste erhalten so lebhafte amtliche Anerkennung, wie man es
vordem in Preußen nicht gewohnt war.
»Zu Befehl!« ist fast das einzige, was der Unterstellte im Dienste
dem Vorgesetzten zu sagen wagt. Das geht so weit, daß selbst vor
Gericht die jüngst als Zeugen geladenen Soldaten allen Vorstellungen
zum Trotz, anstatt ruhig, sachlich und freimütig zu berichten, stets
stramm standen und, die Hand an der Hosennaht, »zu Befehl!« brüllten
-- Gehorsamsautomaten! -- Wer lange Jahre unter dieser Zucht gestanden
hat, der wird auch später im Zivil diese Hosennaht nicht wieder los.
Sie zieht als eine Art »geistiger Hosennaht« ihre tiefen Furchen in
das Gehirn und zerschneidet darin die edlen Zellen, in denen das
Selbständigkeits- und Persönlichkeitsbewußtsein seinen Sitz hat.
Ehemalige Militärs sollten deshalb in der Regel von solchen Posten
ausgeschlossen bleiben, die eigenes Denken und Handeln, eigene
Verantwortlichkeit erfordern. Sie sind unersetzlich, wo pünktlicher
Gehorsam gebraucht wird.
Sie leisten getreulich, was man von ihnen verlangt und noch
darüber hinaus. Weil in letzter Zeit in dem unendlich verwickelten
Verwaltungswesen unseres Reiches hier und da sog. »Unregelmäßigkeiten«
oder »Unstimmigkeiten« vorgekommen sind oder sein sollen, meinen unsere
Zeitungsmänner, die sich vor Gewissenhaftigkeit nicht lassen können,
eine Erschütterung altpreußischer Beamtentreue feststellen zu müssen.
Davon kann trotz einiger bösen Symptome wohl nicht die Rede sein. Im
Gegenteil, wir »verbeamten« immer mehr, freilich im üblen Sinne.
Man hat uns oft den deutschen Beamten als eine der Säulen geschildert,
an denen sich das Volk emporranken werde. Ich habe dem jederzeit
Beifall gespendet. Allgemach hat sich aber meine Meinung geändert.
Ich fange an, in der rapid wachsenden Menge von Beamten und in der
Verbreitung der Beamtenqualitäten eine Gefahr zu sehen. Wenn wir zu
viele Beamte, Untergebene haben, so haben wir damit auch zu viele
gebundene, unfreie Intelligenzen und Moralitäten. Es gibt ein sehr
lehrreiches Buch des Spaniers +Balthasar Gracianus+ »Hand-Orakel und
Kunst der Weltklugheit«, aus dem Originale bekanntlich von +Arthur
Schopenhauer+ übersetzt, darin rät der Weltweise (7): Sich vor dem
Siege über Vorgesetzte hüten! Denn: alles Übertroffenwerden ist
verhaßt, aber seinen Herrn zu übertreffen ist entweder ein dummer
oder ein Schicksalsstreich. Stets war die Überlegenheit verabscheut;
wieviel mehr die über die Überlegenheit selbst -- Verstand ist eben
die königliche Eigenschaft, und deshalb jeder Angriff auf ihn ein
Majestätsverbrechen. Fürsten sind sie, und wollen es in dem sein, was
am meisten auf sich hat, Sie mögen wohl, daß man ihnen hilft, jedoch
nicht, daß man sie übertrifft: der ihnen erteilte Rat sehe daher
mehr aus wie eine Erinnerung an das, was sie vergessen, als wie ein
ihnen aufgestecktes Licht zu dem, was sie nicht finden konnten. Eine
glückliche Anleitung zu dieser Feinheit geben uns die Sterne, die,
obwohl hellglänzend und Kinder der Sonne, doch nie so verwegen sind,
sich mit ihren Strahlen zu messen.
Da haben wir denselben Gedanken, den +Heine+ in die Worte kleidete:
»Wer einem König widerspricht, der widerspricht mit Unbedacht.«
Der Kampf gegen einen Vorgesetzten oder eine vorgesetzte Behörde
ist -- zumal in Preußen -- stets aussichtslos, es ist der Kampf
des Einzelmenschen gegen eine allmächtige Institution. »Ich kann
doch nicht«, sagte Voltaire, »wie er (der Große Friedrich) 150 000
siegreiche Soldaten aufmarschieren lassen.« Sehr richtig. Man gebe mir
»100 000 Schnurrbärte« (Voltaires Wort) und dann lerne man meinen Kopf
respektieren! Der Beamte ist eine Nummer in der großen Personalliste,
ein Rädchen, ein Nagel, eine Schraube an einer Rechenmaschine,
jederzeit durch eine neue zu ersetzen. Beamte sind zu gebunden, um
sich zu freien Männern ausbilden zu können. Man schreibt ihnen in den
wichtigsten Lebensfragen die Gesinnungen vor.
Ich nehme praktische Beispiele. Ein Lehrer muß einer Staatskirche
angehören. Wenn ein Offizier Dissident wird, muß er den Dienst
verlassen. Bekannt ist, daß der Dissident Oberlehrer Dr. +Rudolf
Penzig+ von der Regierung als Mitglied der Schuldeputation in
Charlottenburg nicht bestätigt worden ist. Sozialdemokraten dürfen
nicht Beamte werden. Nun sind aber viele tausende kleiner Beamten
geheime Sozialdemokraten und dadurch zu lebenslänglicher Heuchelei
gezwungen. Ich halte die Ausschließung der Sozialisten vom öffentlichen
Dienste für verfassungswidrig; denn vor dem Gesetze sind alle
Bürger gleich. Die Sozialdemokratie verficht ihre Überzeugungen in
legaler Weise. Sie ist im Reichstage vertreten, also eine anerkannte
Partei. Wenn sie Verfassungsänderungen anstrebt, so ist das ihr
gutes Recht. Von oben her plant man und führt man sogar gewaltsam
Verfassungsänderungen durch. Bekannt ist, wie C. Bernhard +Shaw+ sich
im »Berliner Tageblatt« über diese angeblich staatsgefährliche Partei
aussprach: »... sie ist die konservativste, die respektabelste, die
moralischste und bürgerlichste Partei Europas. Ihre Parteivertretung
im Reichstage ist keine rohe Partei der Tat, sondern eine Kanzel, von
der herab Männer von respektablem Alter und mit alten Ideen einer
verworfenen kapitalistischen Welt eindrucksvolle Moralpredigten
halten« -- --
Es ist wirklich nicht einzusehen, inwiefern ein Sozialdemokrat
gefährlicher sein sollte als etwa ein Stockkonservativer. Umsturz
wünschen im stillen beide, der eine von oben her, der andere von
unten her. Das ist der ganze Unterschied. Und wahr bleibt das auch
von Bismarck anerkannte Wort, daß die Revolutionen immer von »oben«
verschuldet werden. Betrachtet man sie geschichtlich, so stellt man
sich als billig denkender Mensch auf die Seite der bedrückten und den
Fortschritt verfechtenden Parteien. Freilich, wer im Besitze ist, der
meint auch im Rechte zu sein. Als ob altes Recht nicht zu Unrecht
werden könnte!
Jedenfalls also sind Beamte, denen die politische Richtung
vorgeschrieben wird, in ihren Überzeugungen nicht frei: verstößt einer
gegen die staatliche Vorschrift, so muß er sich verleugnen oder seiner
Wege gehen, das heißt zumeist mit Frau und Kindern hungern lernen. Eine
Anzahl kostbarer Mannestugenden werden im Beamtenleben gepflegt und
herangebildet, die köstlichste aber, die freie Ausübung religiöser
oder politischer Überzeugungen, nicht. Gehorsam ist des Dieners Schmuck.
Dreihundert Lehrer und Lehrerinnen konnten es in Bremen nicht
durchsetzen, daß ein Schulinspektor, der sie durch seine
bureaukratisch-engherzige Praxis quälte, beseitigt wurde. Im Interesse
der Disziplin und amtlichen Autorität mußten diese dreihundert Beamten
weiter Unwürdiges ertragen. Der Organismus steht dem Staate höher
als die Individuen, das System höher als die lebenden Menschen. Dem
Staatsprinzipe werden ernste Überzeugungen und tiefe Empfindungen
geopfert. Wenn das nötig ist -- was hier nicht untersucht werden soll
--, so ist jedenfalls auch das Beamtentum keine Schule zur Pflege und
Ausbildung von Mannhaftigkeit.
Einem Sozialdemokraten werden in Preußen amtlich auch die sittlichen
Werte abgesprochen, die für das Amt eines Erziehers erforderlich sind.
Gewiß, sozialistische Lehren gehören in keine Schule, wie überhaupt
jede Politik, auch die kapitalistisch-antidemokratische, ausgeschlossen
sein müßte, aber von unseren Lehrern sind schon zahlreiche
Sozialdemokraten und es ist gar nicht einzusehen, weshalb ihre
politische Überzeugung ihnen als sittlicher Makel angerechnet werden
soll. Mit gleichem Rechte hätte man die Revoluzzer von 48, Männer wie
Miquel, Richard Wagner, Lothar Bucher als unsittlich bezeichnen dürfen.
Sittlichkeit hat mit politischer Parteistellung nichts zu schaffen.
Ich erinnere mich im vorigen Jahre eine kleine Broschüre eines
Subalternbeamten gelesen zu haben, eines ersichtlich biederen, treuen
Menschen, der offen bekannt, er und fast alle die kleinen Beamten,
die er persönlich kenne, wären Sozialdemokraten, wagten es nur nicht
offen zuzugeben. Sollte Deutschland einmal Republik werden, so wird
man den Monarchisten die sittliche Tüchtigkeit absprechen, die Jugend
zu lehren, wie etwa im altrepublikanen Rom, wo auf dem Namen König ein
Fluch ruhte.
Als überzeugter Anhänger des Königtums, als Gegner der aussichtslosen
Sozialdemokratie wünschte ich, daß man auch dieser Partei gegenüber die
preußische Devise zu Ehren brächte: suum cuique. Nach der Verfassung
sind auch die Sozialisten zu allen Ämtern zuzulassen. Man sieht sie in
Amerika, England, Frankreich in einflußreichen Stellen, ohne daß dort
die Staaten darüber ins Wanken gerieten. Auch die Zentrummänner galten
lange als Reichsfeinde. Jetzt sind sie zu Gnaden aufgenommen. Das
war ein notwendiger Akt der Gerechtigkeit. Das deutsche Volk hat das
Recht, sich seine religiösen Überzeugungen und ebenso seine politischen
selbst zu bilden und der Satz iustitia fundamentum regnorum hat sich
noch stets bewährt. Die Zurücksetzung der Sozialdemokraten trägt in
unsere niederen Volkskreise eine große Erbitterung. Sollten wirklich
drei Millionen deutscher Männer, auf deren Beistand der Staat in jeder
Not und Gefahr doch rechnen muß, von denen er Steuern an Gut und Blut
einfordert, zur friedlichen Mitarbeit an diesem Staate unfähig sein?
Am klügsten von den Sozialdemokraten, wenn sie, wie es tatsächlich
viel geschehen mag, auf die Staatskrippe verzichten, um sich den Rest
von Freiheit zu retten, den einem deutschen Proletarier Staat und
Gesellschaft und die Zucht seiner eigenen strammen Parteiorganisation
noch übrig läßt. »Dort, wo der Staat aufhört,« sagt Nietzsche, »da
beginnt erst der Mensch, der nicht überflüssig ist.«
Das Verhältnis des Beamten zu seinem Vorgesetzten ist nicht das des
Lehnsmannes zu seinem Lehnsherrn. Es entscheidet nicht die persönliche
gegenseitige Zuneigung, es ist kein gleichseitiger, allzeit lösbarer
Kontrakt zwischen zwei freien Männern. Nicht daß gegenseitige Achtung
und Wohlwollen ausgeschlossen wäre. Es gehört aber nicht zum Wesen des
Verhältnisses, ist mehr eine freiwillige Zugabe als ein Pflichtgebot.
Gegen Mißhandlung kann der Untergebene zwar klagen, aber gegen eine
ganze Skala von demütigenden und herabsetzenden Behandlungen ist er
machtlos. Dazu kommt unser völlig veraltetes +Disziplinargesetz+.
Dieses, unmittelbar nach dem Revolutionsjahre von 1848 (nämlich
am 21. Juli 1852) zur Niederhaltung jeder freiheitlichen Regung
erlassen, macht den deutschen Beamten seinen Vorgesetzten gegenüber
fast rechtlos. Man braucht nur an die tief beschämenden Kulturbilder
zu erinnern, die in jüngster Zeit sich an den Namen Pötter und an
Trakehnen knüpfen. Besonders der Fall Pötter, der sich in Pommern
abgespielt hat, zeigte dem erstaunten deutschen Zeitungsleser,
welche Tyrannei ein Prediger, der Vorgesetzter von Dorfschullehrern
ist, auszuüben vermag, belehrte uns, was -- um mit dem »Türmer« zu
sprechen (1906, Heft 4, S. 523) -- »was deutsche Männer, deutsche
Jugenderzieher, jahrelang, ohne mit der Wimper zu zucken, an
moralischen und körperlichen Mißhandlungen und Beleidigungen wie stumme
Hunde hinunterzuwürgen imstande sind«. Der ›Türmer‹ spricht mit Recht
die Hoffnung aus, »daß unser Lehrerstand es nicht bei der Erkenntnis
seiner Bedeutung für Volk und Vaterland bewenden lassen, sondern sich
auch der eigenen sozialen und politischen Kraft bewußt werden möge.
Geschenkt werde einem heut so leicht nichts, zu den +bloß+ artigen
Kindern kommen die Kompottschüsseln zuletzt -- oder überhaupt nicht«.
Wenn der deutsche Lehrer oder Kanzlist auf der Bühne oder in Romanen
auftritt, so zeigt er sich in einer völlig unmännlichen Haltung, ganz
Gehorsam, Unterwürfigkeit seinen Vorgesetzten gegenüber; erscheint
als ein innerlich gebrochener oder plump trotziger Mann, der zum
Äußersten bereit ist: Demut oder Verzweiflung. Man lacht oder spottet
darüber. Die Sache ist aber tiefernst, tieftraurig. Schuld daran ist
eben unser Disziplinargesetz, das leider nur wenige Deutsche kennen.
Würden sie es kennen, sie müßten sich wie ein Mann dagegen auflehnen;
denn es ist hart und finster, ist ein trauriges Erbe mittelalterlicher
Unduldsamkeit und Menschenentwürdigung.
Man höre: Wenn sich z. B. ein Lehrer über einen Vorgesetzten beschwert,
so ist die Behörde nicht verpflichtet, auch den Lehrer nach Vernehmung
des Vorgesetzten noch einmal zu hören, sondern die Aussagen des
Vorgesetzten gelten als erwiesene Tatsache.
Wenn ein Vorgesetzter über einen Lehrer Klage führt, so entscheidet
die Behörde, ohne vorher den Lehrer auch nur gehört zu haben oder
etwa Zeugen des Angeklagten. So kann nach der parteiischen Angabe des
Vorgesetzten die vorgesetzte Behörde entscheiden und tut es oft im
Interesse der Disziplin und keine Verfügung, kein Gesetz steht dem
entgegen. Und so verfährt man nicht etwa nur jungen Dorfschullehrern
gegenüber, die bei ihren grünen 20 Lebensjahren und bei ihrer deshalb
noch mangelnden Lebenserfahrung eine väterliche Amtsüberwachung
ertragen könnten und würden -- vorausgesetzt, daß sie tatsächlich
väterlich wohlwollend wäre -- nein, dasselbe Verfahren kommt in
Anwendung gegen Gymnasialprofessoren, die schon ein Vierteljahrhundert
der Ehre würdig befunden wurden, deutsche Jünglinge zum Höchsten zu
bilden und zu erziehen!
Ohne vorheriges Verhör können auch sie auf die Angaben ihres
Vorgesetzten Verweise und andere Strafen bekommen. Erfreulicherweise
halten sich unsere Behörden in der Regel nicht so streng an den
Buchstaben des Gesetzes, daß es in seiner ganzen Härte zur Anwendung
kommt. Mir sagte ein namhafter Jurist, daß dieses Gesetz tatsächlich
kaum noch zu brauchen wäre. Aber doch bleibt es in Kraft?! Ich mache
alle, die es angeht -- und eigentlich geht es jeden deutschen Mann
an, welchen Standes er immer sei --, auf einen vortrefflichen Aufsatz
über »die Reformbedürftigkeit des preußischen Disziplinargesetzes
vom 31. Juli 1852« aufmerksam. Er stammt aus der Feder des Berliner
Rechtsanwalts Abramczyk, des Syndikus des Berliner Lehrervereins.
Der Aufsatz ist in der »Pädagogischen Zeitung«,[12] dem Hauptorgan
des deutschen Lehrervereins abgedruckt (34. Jahrg. Nr. 48, 30. Nov.
1905). Wer außerdem die von dem Berliner Stadtlehrer Herrn +F. A.
Müller+ (Wilmersdorf, Weimarschestr. 1) in regelmäßigen Jahresberichten
gesammelten Disziplinarfälle der Volksschullehrer prüft, der findet
sich zu dem Geständnisse gezwungen, daß unter einem solchen Gesetze
freie, charakterstarke, ruhige und selbstbewußte Lehrerpersönlichkeiten
unmöglich wachsen können. Leider scheint man sich in akademisch
gebildeten Kreisen für das Verfassungsleben der alten Spartaner,
Athener, Phönizier, Römer und Etrusker, für die Rechtslage auf den
Sundainseln oder bei den alten Maias mehr zu interessieren, als für die
Rechtslage, den Rechtsschutz und die Gewissensfreiheit der deutschen
Volksschullehrer.
Zum Glück erstehen diesen aus den eigenen Reihen tapfere Vorkämpfer,
die gern ein Martyrium auf sich nehmen, um die große Sache der
deutschen Schule zu retten, die zugleich die Sache des deutschen
Volkes ist, Männer, die sich auflehnen gegen den Geist des öden
Formalismus, der geistigen und moralischen Knebelung ihres Standes.
Wenn die Deutschen mehr Sinn für ethische Probleme hätten und diese
wichtigste aller Kulturfragen mit gleichem Ernste studierten wie die
Theaterberichte oder Kurszettel, so hätten wir das »Jena« auf dem
Schulboden jetzt nicht erlebt und brauchten nicht über erlittenes
Unrecht zu klagen.
Die +Bremenser+ voran haben den Kampf gegen diesen Ungeist tapfer
aufgenommen. Einer ihrer tüchtigsten Mitkämpfer, Gansberg, ein Lehrer
von Gottes Gnaden, hat am 11. Mai 1906 im Bremer »Elternbund« unter
stürmischem, lang anhaltendem Beifall seinen Protest vorgetragen
(»Bremer Nachrichten« vom 13. Mai 1906): »Wir fordern Freiheit
und Vertrauen für unsere Arbeit. Wenn aber ein unfruchtbarer
bureaukratischer Geist in den Schulen umgeht, dann kann ein so
wichtiges kulturelles Werk wie die Schulreform nicht gefördert werden.
Wie aber ist dieser Geist, der die freien Regungen der jugendlichen
Kräfte zusammenschnürt durch widerliche Rechthaberei und rücksichtslose
Draufgängerei, wie ist dieser Geist zu fassen? Nur dadurch, daß man
ihn öffentlich brandmarkt. Die Öffentlichkeit hat das größte Interesse
daran, zu wissen, was in ihren Schulen vorgeht; alle Staatsbürger und
vor allen die Eltern haben die heilige Verpflichtung, sich um den Geist
zu kümmern, der unsere Schulen leitet, denn +ihnen+ und +nicht der
Behörde+ gehört die Schule. Und wie ich es für meine Aufgabe erachte,
die Öffentlichkeit immer mehr noch für die Bedürfnisse der Schulkinder
und die Arbeit der Schulreform zu interessieren, so erachte ich es
auch für meine unbedingte Pflicht, allgemeine und prinzipielle Schäden
unseres Schulwesens öffentlich als solche zu kennzeichnen. Wie aber,
wenn nun dieses schädliche System sich zufällig in der Person eines
meiner Vorgesetzten verdichtet? Da heißt es: Gehorsam oder -- Opfer!
Man wird mir Schweigen gebieten. Wie aber wird die Elternschaft sich
stellen? Hat sie ein Interesse daran, daß der Verwaltungsapparat
ungestört funktioniert? Ich denke, das ist ihr völlig gleichgültig;
ich denke, daß ihr das Wohl der Schulkinder über alles geht und daß
sie die gesunde Schulatmosphäre doch viel, viel höher einschätzt, als
eine geräuschlos arbeitende Verwaltungsmaschinerie. Darum hoffe ich
zuversichtlich, daß die Elternschaft in einem solchen Konflikte auch
stets auf der Seite derer zu finden sein wird, die für das Wohlergehen
der Kinder eintreten!«
Bravo! Das heißt mannhaft gesprochen.
Ich habe in Berlin und in München Protestversammlungen der deutschen
Lehrerschaft mit angehört und begreife nicht, wie es möglich sein
soll, Männer, die sich gegen den herrschenden Religionsunterricht so
ablehnend verhalten, zu diesem noch fernerhin amtlich zu zwingen. Es
wird ja natürlich geleistet werden, was und wie die Instruktion es
fordert, daß dabei aber zahlreiche Lehrer innerlich gebrochen werden,
davon wird die Welt zunächst nichts erfahren.