Wenn aber von vornherein zur Vorbereitung für die verschiedenen

geistigen Berufe nur soviele geeignete junge Leute zugelassen

werden, als darin wirklich ein Auskommen finden können, dann kann

die rassenhygienisch so schädliche Wartezeit in Zukunft völlig

wegfallen. Mit etwa 25 Jahren muß die planmäßige Anstellung auch

der höheren Beamten möglich sein. Mit 30 Jahren wird der Höhepunkt

der geistigen Leistungsfähigkeit ebenso wie der der körperlichen im

allgemeinen schon überschritten; und mit 60 Jahren verfügen nur noch

verhältnismäßig wenige Männer über eine Anpassungsfähigkeit, die es

ihnen erlaubt, den Lebensnotwendigkeiten der Gegenwart und Zukunft

gerecht zu werden. Die Altersgrenze von 65 Jahren für Beamte muß daher

auch rassenhygienisch gebilligt werden, obwohl ohne weiteres zuzugeben

ist, daß es Männer gibt, die in diesem Alter noch über eine größere

geistige Anpassungsfähigkeit verfügen als die meisten mit 30 Jahren.

Da infolge einer verfehlten Gesellschaftsordnung die meisten Beamten

bisher auch viel zu spät zu einer auskömmlichen Lebensstellung und zur

Familiengründung kamen, muß auch gefordert werden, daß diejenigen,

welche infolge Erreichung der Altersgrenze ihr Amt verlieren,

ausreichend hohe Kinderzulagen erhalten, bis ihre Söhne selber das

Anstellungsalter erreichen. Je früher aber in Zukunft die geistigen

Arbeiter zur Anstellung und Familiengründung kommen, desto weniger

Härten wird die Altersgrenze mit sich bringen.

Die Höhe der Besoldung in den geistigen Berufen muß auf die

unvermeidliche lange Vorbereitungszeit Rücksicht nehmen und der

Bedeutung der geistigen Arbeit für Staat, Kultur und Rasse angemessen

sein. Es ist daher eine durchaus nicht ungerechte Forderung, daß die

Besoldung der geistigen Arbeiter die der Handarbeiter um das Mehrfache

übersteigen muß. Andernfalls erleidet nicht nur die Rasse einen

unersetzlichen Verlust durch das Aussterben der geistig begabten

Familien, sondern auch die soziale Auslese, welche von so ungeheuerer

Wichtigkeit für das unmittelbare Gedeihen jedes Gemeinwesens ist, wird

aufs schwerste beeinträchtigt. Es ist wohl nicht zu viel gesagt, daß

das Reich Wilhelms II. infolge mangelhafter sozialer Auslese, d. h.

weil die leitenden Stellen zum großen Teil nicht von den fähigsten

Männern eingenommen wurden, zusammengebrochen ist. Gegenwärtig ist die

soziale Auslese bei uns aber kaum besser. Es muß daher alles getan

werden, um sie in die richtigen Bahnen zu lenken, und dazu dient auch

eine richtig abgestufte Besoldungsordnung.

Im übrigen muß die Höhe der Beamtengehälter der des gesamten

Volkseinkommens angepaßt sein. Wenn das Volkseinkommen wesentlich

steigt, so ist es recht und billig, daß auch die Gehälter der

Beamten entsprechend steigen. Andererseits können die Beamten

nicht verlangen, daß sie in Zeiten, wo das Volkseinkommen stark

gesunken ist, wie es gegenwärtig in Deutschland gegenüber der Zeit

vor dem Kriege der Fall ist, ein Gehalt, das dem wirklichen Werte

(Goldwerte) nach ebenso hoch wie vorher wäre, bekommen. Für die

Gehälter der Beamten sollte daher nicht ein bestimmter Nennwert

in Papier, sondern ein bestimmter Bruchteil des Volkseinkommens

angesetzt werden. Praktisch wäre das so zu machen, daß jährlich

je nach der Erhöhung oder Verringerung des Volkseinkommens auch

die Gehälter rein verhältnismäßig erhöht oder verringert würden.

Diese von Reichsgerichtsrat ~A. Zeiler~ überzeugend begründete

selbsttätige Anpassung der Gehälter an die Wirtschaftslage

des Gesamtvolkes ist von einem Regierungsentwurf über die

Gehaltsordnung der Reichsbeamten aufgenommen worden und wird

hoffentlich bald gesetzlich eingeführt werden.

Die meisten der bisherigen Ausführungen über die Besoldung der Beamten

gelten nur für männliche Beamte. Was die Beamtinnen anbetrifft, so

wurde schon bei Besprechung der sozialen Auslese darauf hingewiesen,

daß die Besetzung höher besoldeter Stellen mit Frauen rassenhygienisch

im allgemeinen als ungünstig zu betrachten ist. Es soll dabei ohne

weiteres zugegeben werden, daß es auch geistige Berufe gibt, die an

und für sich durch Frauen ebenso gut wie durch Männer ausgefüllt

werden können. Aber darauf kommt es gar nicht in erster Linie an,

sondern auf die Folgen für die Rasse und die Kultur. Als Mutter kann

die geistig hochstehende Frau jedenfalls nicht durch einen Mann

ersetzt werden; und die Frage darf daher nicht sein, wie man Männer in

geistigen Berufen durch Frauen ersetzen könne, sondern vielmehr, wie

man möglichst die in geistigen Berufen stehenden Frauen durch Männer

ersetzen könne.

Aus Gründen der rassenhygienischen Erziehung wäre zu wünschen,

daß insbesondere im Lehrberuf die Frauen möglichst durch Männer

ersetzt würden, auch an den Mädchenschulen, weil das Beispiel der

ledigen Lehrerin wenig geeignet ist, bei den Mädchen den Sinn für

Familienleben zu pflegen. An einer amerikanischen Frauenschule

waren von 114 Lehrpersonen 100 weibliche und von diesen nur zwei

verheiratet. Der amerikanische Rassenhygieniker ~Sprague~ führt auf

die Wirkung dieses Beispiels wohl nicht mit Unrecht zum Teil die

geradezu trostlose Fortpflanzungsverhältnisse der amerikanischen

Akademikerinnen zurück.

Nun wird man vielleicht sagen, solche Tatsachen zeigten eben, daß

den Lehrerinnen wie überhaupt den Beamtinnen die Ehe gestattet und

ermöglicht werden müsse. Durch die Weimarer Verfassung von 1919 sind

ja alle Ausnahmebestimmungen für weibliche Beamte aufgehoben worden,

allerdings nicht aus rassenhygienischen Gründen, sondern aus Gründen

der individualistischen „Gerechtigkeit“. Wie sich die praktische

Durchführung in den einzelnen Ländern gestalten wird, ist im Augenblick

noch nicht zu übersehen. Auch Rassenhygieniker wie ~Schallmayer~

und ~Hirsch~ sind für die Aufhebung des Zölibats der Beamtinnen

eingetreten; und es ist ja ohne weiteres einleuchtend, daß durch die

Ehelosigkeit Hunderttausender von Beamtinnen, die den Durchschnitt

der Bevölkerung an körperlicher und geistiger Tüchtigkeit wesentlich

überragen, der Rasse unersetzliche Erbwerte verloren gehen. Meines

Erachtens überwiegen aber die Nachteile der Aufhebung des Zölibats der

Beamtinnen die Vorteile beträchtlich. Die Ausübung des Berufes als

Lehrerin oder sonstige Beamtin ist mit der Aufzucht einer zur Erhaltung

der Familie genügenden Zahl von Kindern ja doch nicht vereinbar.

Folglich werden die Ehen der Beamtinnen kinderlos oder doch sehr

kinderarm sein. „Beruf und Kind“ genügt nicht; Beruf und Kinder aber

sind schwerlich vereinbar. Die Männer der Beamtinnen -- und es würde

ohne Zweifel eine Auslese von Männern sein -- nehmen natürlich an der

Unfruchtbarkeit ihrer Frauen teil, während sie in der Ehe mit anderen

Frauen eine ausreichende Kinderzahl erzeugen könnten. Da bei einem

Frauenüberschuß wie wir ihn haben, durch eine Beamtin, die heiratet,

im allgemeinen einem andern Mädchen die Möglichkeit zur Ehe entzogen

wird, so wird dadurch die Frauenfrage auch in individualsozialer

Hinsicht ihrer Lösung kaum näher gebracht. Auch bisher schon konnten

die Beamtinnen ja heiraten; nur mußten sie dann den Beruf aufgeben.

Und das liegt unzweifelhaft auch im Interesse der Rasse. Je mehr von

diesen Mädchen rechtzeitig heiraten, desto besser. Daher ist es auch

rassenhygienisch durchaus zu billigen, daß Beamtinnen, die vor dem

30. Jahre heiraten, das Aufgeben des Berufes durch eine entsprechende

Abfindung erleichtert wird.

Die Frauenfrage in den gebildeten Ständen kann nicht durch die

Eröffnung immer neuer Berufsmöglichkeiten gelöst werden, sondern nur

dadurch, daß man den Mädchen Möglichkeiten zur Eheschließung schafft.

Und das geschieht am besten durch frühzeitige und ausreichende

Besoldung der wirklich tüchtigen jungen Männer. Und auch jenen Mädchen,

die aus irgendeinem Grunde für die Ehe nicht geeignet und daher auf

einen Beruf angewiesen sind, hilft man am besten dadurch, daß man

möglichst vielen ihrer Konkurrentinnen die Ehe ermöglicht. Auch

jene politisch tätigen Frauen, die in erster Linie die persönlichen

Interessen der ledigen Frauen im Auge haben, haben daher allen Grund,

sich für eine rassenhygienisch richtige Ordnung der Anstellung und

Besoldung der Beamten einzusetzen.

g) ~Forderungen zur Steuergesetzgebung.~

Eines der wichtigsten Gebiete rassenhygienischer Wirtschaftsreform ist

das des ~Steuerwesens~. Die bisherige Steuerpolitik des Staates

wirkt ebenso wie die bisherige Besoldungspolitik der Fortpflanzung

der Tüchtigen geradezu entgegen. In einer vielköpfigen Familie müssen

von demselben Einkommen viel mehr Mitglieder leben als in einer

kleinen; auf ein Mitglied einer großen Familie kommt also bei gleichem

Gesamteinkommen der Familie ein viel geringerer Anteil daran als auf

das einer kleinen. Da nun bei unserer Einkommensteuer die Steuersätze

mit dem Einkommen stark ansteigen, so wird -- abgesehen von den

kleinsten Einkommen -- von dem, was ein Familienmitglied zu verzehren

hat, um so mehr weggesteuert, je größer die Familie ist. Der Umstand,

daß für jedes minderjährige Kind ein gewisser Betrag (z. Z. 1800 Mk.)

von der Steuer freigelassen wird, ist durchaus nicht geeignet, diese

Ungerechtigkeit auszugleichen. Besonders in den höheren Einkommens- und

Steuerstufen werden die Junggesellen und Kinderlosen auf diese Weise

ganz ungebührlich vor den Kinderreichen bevorzugt.

Ganz besonders ungerecht ist es, wenn das Einkommen oder

das Vermögen beider Ehegatten bei der Steuerveranlagung

zusammengerechnet wird. Zu dem sogenannten Reichsnotopfer von 1920

hatte z. B. ein Ehepaar von einem Vermögen von einer Million Mark

ebensoviel wie ein Junggeselle abzugeben, nämlich 246000 Mark; zwei

ledige Personen dagegen nur 182000 Mark. Ein solches Ehepaar hatte

also, bloß weil es verheiratet war, eine Sonderabgabe von 64000

Mark, d. h. eine besondere Ehesteuer zu entrichten. Selbst größere

Familien hatten eine fast ebensogroße Abgabe wie Junggesellen

mit gleich großem Vermögen zu leisten, ein Ehepaar mit 3 Kindern

von einer Million z. B. 222000 Mark. Das ist natürlich kein

angemessenes Verhältnis.

Wenn heute ein Mann, der ein Einkommen von 24000 Mark hat, eine

Frau heiratet, welche ein Vermögen mit in die Ehe bringt, das

ebenfalls ein Einkommen von 24000 Mark an Zinsen einbringt, so

muß das Ehepaar 9060 Mark Einkommensteuer bezahlen. Wenn beide

ledig blieben, so hätten sie dagegen zusammen nur etwa halb so

viel Einkommensteuer zu zahlen, nämlich 4560 Mark. Die Ehesteuer

beträgt in diesem Falle also 4500 Mark. Diese Sonderbesteuerung

der Ehe steht unzweifelhaft in Widerspruch mit der Deutschen

Reichsverfassung, in der es unter Artikel 119 heißt: „Die Ehe

steht als Grundlage des Familienlebens und der Erhaltung und

Vermehrung der Nation unter dem besonderen Schutz der Verfassung“.

„Die Reinhaltung, Gesundung und soziale Förderung der Familie ist

Aufgabe des Staates und der Gemeinde. Kinderreiche Familien haben

Anspruch auf ausgleichende Fürsorge.“ Es darf wohl die Erwartung

ausgesprochen werden, daß die erwähnten Steuerbestimmungen, in

denen sich eine wirkliche Rückständigkeit zeigt, bald beseitigt

werden.

Zum allermindesten muß gefordert werden, daß jedes steuerbare Einkommen

oder Vermögen in so vielen gleichen Teilen veranlagt werde, als

Familienmitglieder davon leben. Nach diesem Grundsatze, der meines

Wissens zuerst von ~Schloßmann~ ausgesprochen worden ist, würde

das Vermögen einer fünfköpfigen Familie von einer Million Mark z. B.

in fünf Teilen zu je 200000 Mark zum Reichsnotopfer zu veranlagen

gewesen sein; und die Abgabe würde nur 130000 statt 222000 Mark

betragen haben. An Einkommensteuer würde eine fünfköpfige Familie mit

48000 Mark steuerbarem Einkommen nach diesem Grundsatze nur 4200 Mark

statt 9060 zahlen. Wenn man dagegen einwenden wollte, daß bei größeren

Einkommen eine so erhebliche Berücksichtigung der Familiengröße nicht

durchführbar sei, so würde das völlig irreführend sein. Es kann

niemals gerechtfertigt werden, daß die Familien innerhalb der gleichen

Einkommensstufe gegenüber den Junggesellen benachteiligt werden; und

wenn der Gesamtertrag der Steuern dann zu gering werden sollte, so

müßten eben alle Sätze entsprechend erhöht werden. Wenn aber der Staat

die Ehe und Familie wirtschaftlich derartig benachteiligt, so wirkt das

trotz der schönen Worte in der Reichsverfassung eben auf die Zerstörung

der Ehe und Familie hin.

Wenn hier die Veranlagung der Steuern in einer der Familiengröße

entsprechenden Zahl von Teilen befürwortet wird, so soll

damit nicht etwa das System der Einkommens- und Besitzsteuern

verteidigt werden. Aber deren grundsätzliche Mängel liegen mehr

auf wirtschaftlichem als auf rassenhygienischem Gebiet, weil

sie dem Sparsinn der Bevölkerung entgegenstehen und auf eine

unsolide Gestaltung der Volkswirtschaft hinwirken. Wenn gar

alles Einkommen, welches über das Existenzminimum hinausgeht,

weggesteuert würde, wie allen Ernstes kürzlich gefordert worden

ist, so würden selbstverständlich nur noch wenige Menschen über das

Existenzminimum hinaus etwas leisten; und da sehr viele auch dazu

infolge Krankheit oder sonstiger Schwäche nicht in der Lage sind,

so würde für die Volksgesamtheit das Existenzminimum natürlich

nicht mehr erreicht werden. Die Folge wäre also allgemeine

Verelendung. Wenn auch nicht im gleichen Grade, so wirken aber doch

grundsätzlich alle Steuergesetze, welche das Einkommen und den

Besitz stark belasten in derselben Richtung. Viel zweckmäßiger wäre

es, nicht die Einkünfte und Rücklagen, sondern vielmehr den Aufwand

steuerlich zu erfassen, wie z. B. ~Zeiler~ dargelegt hat.

Bedenklich sind auch alle indirekten Steuern, weil sie zum größten

Teil auf Lebensbedürfnissen ruhen und daher besonders die größeren

Familien belasten. Das gilt z. B. auch von der Umsatzsteuer,

welche noch dazu für das ganze Wirtschaftsleben eine schwere

Hemmung bedeutet. Die Kapitalertragsteuer, welche in schematischer

Weise von allen Kapitalzinsen 10% ohne Rücksicht auf die Höhe des

Einkommens und die Größe der Familie erfaßt, ist geradezu das

Musterbeispiel einer unsozialen und unorganischen Steuer.

Es wäre zu wünschen, daß dem Vorschlage ~Zeilers~ gemäß an Stelle des

Vielerlei der bestehenden Steuern eine einzige große Steuer und zwar

eine ~Gesamtverbrauchssteuer~ trete. Auch die rassenhygienischen

Forderungen, welche an jede Steuerpolitik zu stellen sind, würden im

Rahmen der ~Zeiler~schen Reform besonders leicht zu verwirklichen sein.

~Zeilers~ Forderung einer selbsttätigen Anpassung des Beamtengehaltes,

von der oben gesprochen wurde, scheint ja ihrer Verwirklichung nahe zu

sein. Möchten auch seine Gedanken zur Steuerpolitik, die eine Lösung

von genialer Einfachheit zeigen, bald allgemeine Anerkennung finden.

Während vor wenigen Jahren noch die Forderungen einer

rassenhygienischen Gestaltung des Steuerwesens ohne wesentliche

praktische Bedeutung waren, weil die Steuern früher überhaupt so

niedrig waren, daß sie keinen besonderen bevölkerungspolitischen

Einfluß haben konnten, ist das nun ja ganz anders geworden. Heute

kann eine gerechte Berücksichtigung der Familiengröße bei der Steuer

sehr wohl dazu beitragen, die Bedenken gegen die Erzeugung von

Kindern zu vermindern; und da dies in erster Linie bei wirtschaftlich

Leistungsfähigen von Belang ist, so wird eine bevölkerungspolitische

Steuerpolitik auch im Sinne günstiger Auslese wirken.

h) ~Die rassenhygienische Gestaltung des Erbrechts.~

Durch eine rassenhygienische Gestaltung der Besoldungsordnung

und des Steuerwesens würden in weiten Kreisen der tüchtigsten

Bevölkerungsgruppen zwar wesentliche Beweggründe übermäßiger

Geburtenverhütung ausgeschaltet werden; in den wohlhabenden und

reichen Kreisen würde aber die Rücksicht auf die ~Erbteilung~ ihre

verhängnisvolle Bedeutung im Sinne äußerster Beschränkung der

Kinderzahl dadurch nicht verlieren. ~Dem Bestreben, daß einem oder zwei

Kindern das Erbe nicht durch Erzeugung weiterer Kinder geschmälert

werde, kann nur dadurch begegnet werden, daß man seine Erfüllung durch

eine einschneidende Umgestaltung des Erbrechts unmöglich macht.~

Öfter ist sogar die Meinung vertreten worden, daß das Bestehen eines

Erbrechts überhaupt der Tüchtigkeit der Rasse schädlich sei, weil

dadurch ein Teil der Menschen schon von Geburt an wirtschaftlich

günstiger gestellt sei als ein anderer und die Auslese daher unter

ungleichen Bedingungen vor sich gehe. Es ist aber nicht abzusehen,

weshalb gerade die rein individuelle soziale Auslese für das Gedeihen

der Rasse förderlich sein solle, die Familienauslese, welche im Laufe

der Generationen erfolgt, aber nicht. Wenn tüchtige und sparsame

Familien die Möglichkeit haben, mit Hilfe der Hinterlassung ihres

Vermögens auf die Nachkommen sich besser zu erhalten als andere, so

liegt das durchaus im Sinne einer gesunden Auslese. Bei völliger

Aufhebung des Erbrechts würden die Vorsorglichen und wirtschaftlich

Tüchtigen sich noch mehr als heute scheuen, Kinder in die Welt zu

setzen. Aber das Eigentum der Familie muß auch wirklich der Erhaltung

der Familie dienen, und wenn es bei dem bestehenden Erbrecht zu ihrem

Aussterben beiträgt, so widerspricht das seinem Sinne. Nun kann aber

das Erbrecht sehr wohl in den Dienst der Erhaltung gestellt werden. Es

handelt sich daher nicht um eine Aufhebung des Erbrechts, sondern um

seine Erfüllung.

~Gruber~ hat im Jahre 1913 folgende Gestaltung des Erbrechts

vorgeschlagen: Wenn vier oder mehr Kinder oder deren Nachkommen

vorhanden sind, soll das Erbe auf diese übergehen; wenn nur

drei Kinder vorhanden sind, erhalten diese zusammen nur drei

Viertel des Erbes, zwei Kinder nur 2 Viertel, ein Kind nur ein

Viertel. Die übrigen Vermögensteile sollten in diesen Fällen an

Seitenverwandte fallen und unter diesen nach Maßgabe der Kinderzahl

verteilt werden. Wenn derart ein Kind nie mehr als ein Viertel des

elterlichen Vermögens erben könnte, so würde eine Beschränkung der

Kinderzahl auf weniger als vier aus Rücksicht auf die Erbteilung

natürlich keinen Sinn mehr haben. Das Familienvermögen würde nur

in demselben Maße erhalten werden, in dem die Familie selber sich

erhielte. Jedes gesunde Ehepaar aber hätte es in der Hand, durch

Aufzucht einer gewiß mäßigen Zahl von Kindern ihr ganzes Vermögen

zu erhalten. Das Vermögen wäre dann gewissermaßen Eigentum nicht

eines Individuums, sondern einer Großfamilie; und für die engere

Familie wäre es eine Art von Lehen, das an die Familienerhaltung

gebunden wäre.

Von anderen Bevölkerungspolitikern, wie z. B. ~Bertillon~ in

Frankreich, ist ein Erbrecht des Staates vorgeschlagen worden,

das im Falle ungenügender Kinderzahl einzutreten hätte, und

Zeitungsnachrichten zufolge geht man in Frankreich bereits

praktisch an die Ausarbeitung eines derartigen Gesetzes heran.

Bei uns hat der sozialdemokratische Politiker ~Quessel~ auf einem

Parteitage die Forderung vertreten, daß ein Kind nicht mehr als

ein Drittel des elterlichen Vermögens solle erben dürfen und daß

bei Vorhandensein von nur zwei Kindern ein Drittel an den Staat

fallen solle, bei einem Kinde zwei Drittel, bei Kinderlosigkeit das

ganze Vermögen. Etwas weniger weit sind ~Kuczynski~ und ~Mansfeld~

gegangen, welche dafür eingetreten sind, daß in Fällen, wo nicht

mindestens drei Kinder oder deren Abkömmlinge hinterlassen werden,

das Reich Anspruch auf den Pflichtteil eines Kindes haben solle,

was bei einem Kinde die Hälfte des elterlichen Vermögens und bei

zweien ein Viertel ausmachen würde.

Geeignete Vorschläge einer rassenhygienischen Gestaltung des Erbrechts

sind seit Jahren gemacht worden. Sie begegneten aber in den Kreisen

der Besitzenden meist einer sehr lebhaften Abneigung. Man wies auf die

außerordentlichen Härten hin, welche die Abgabe eines großen Teils des

Familieneigentums in vielen Fällen zur Folge hätte, und die ja auch

gewiß nicht gering anzuschlagen sind. Man glaubte die Einrichtung des

erblichen Eigentums dadurch überhaupt angetastet. Die Urteilsfähigeren

sahen zwar ein, daß etwas zur Erhaltung der besitzenden Familien

geschehen müsse; aber dazu müßten eben andere Wege gefunden werden,

meinten sie. Anzugeben wußten sie allerdings keine andern Wege, die

zum Ziele führen könnten. Man gewann den Eindruck, daß die meisten

sich eher mit dem Aussterben der Familien abzufinden bereit waren als

mit einer Beschränkung des Erbrechts der Kinderarmen. Alles andere

solle die Rassenhygiene machen, nur das nicht. Man wollte nicht

begreifen, wie es stand, rassenbiologisch und -- politisch. Da kam

die Revolution und brachte auch auf dem Gebiete des Erbrechtes eine

revolutionäre Gesetzgebung. Unter dem Namen einer „Steuer“ wurde

die Konfiskation großer Teile des Familienvermögens bei Todesfällen

verfügt. Die Härten dieser Gesetzgebung sind viel größer als die einer

Erbrechtsreform, wie sie von rassenhygienischer Seite vorgeschlagen

worden war, weil sie alle Familien trifft, auch die kinderreichen,

und weil der Tod eines Ehegatten auch bei Gütergemeinschaft als Anlaß

zu einer teilweisen Konfiskation des Vermögens angesehen wird. Durch

eine rassenhygienische Gestaltung des Erbrechts würden alle Familien

mit 3 und mehr Kindern überhaupt nicht betroffen werden. Wenn aber nur

ein oder zwei Kinder vorhanden wären, so würden diese dadurch doch

nicht schlechter gestellt werden als wenn sie einer Geschwisterzahl

von drei oder mehr bei gleichem Familienvermögen angehörten. Bei der

„Erbanfallsteuer“ vom 1. September 1919, welche von dem damaligen

Finanzminister Erzberger durchgebracht wurde, wird aber die Zahl der

Kinder überhaupt nicht direkt berücksichtigt, sondern nur mittelbar

insofern ein wenig, als die Abgabe mit der Größe des Erbes zunimmt. Die

gleichzeitig erlassene „Nachlaßsteuer“, welche freilich viel weniger

einschneidend, weil weniger hoch ist, nimmt auf die Familie überhaupt

keine Rücksicht. Auch beim Tode eines der Ehegatten wird ein Erbfall

angenommen, und der überlebende Ehegatte muß einen mehr oder weniger

großen Teil des gemeinsamen Vermögens abgeben. Beim Tode des andern

Ehegatten wird dann den überlebenden Kindern ein weiterer großer Teil

des Vermögens genommen. Diese allgemeine Einschränkung des Erbrechts

ist im Gegensatz zu einer rassenhygienischen Regelung unorganisch

und familienzerstörend. Die wirtschaftlich tüchtigen Familien werden

dadurch noch mehr als durch die rein privatwirtschaftliche Ordnung

zur äußersten Kinderarmut gedrängt. Auch volkswirtschaftlich muß

eine solche Gesetzgebung auf die Dauer außerordentlich schädlich

wirken. Wirtschaftstüchtige Familien, welche dazu in der Lage sind,

werden einem Staate mit einer derartigen Hemmung der wirtschaftlichen

Möglichkeiten den Rücken kehren. Die Deutschen im Auslande haben

inzwischen schon zum großen Teil ihre deutsche Staatsangehörigkeit

aufgegeben; und in Zukunft werden Deutsche, welche im Auslande zu

Wohlstand kommen, das regelmäßig tun. Die schließliche Folge wird

eine weitgehende Verarmung der deutschen Volkswirtschaft sein, welche

natürlich auch eine Verelendung der handarbeitenden Massen mit sich

bringen wird.

Nur der Grundbesitz kann sich der Konfiskation nicht durch

die Auslandsflucht entziehen. Wie die seit 1919 bestehende

Einschränkung des Erbrechts auf den Grundbesitz wirken wird, möge

an einem Beispiel gezeigt werden. Ein mittleres Landgut, das vor

dem Kriege etwa einen Wert von 500000 Goldmark hatte, wird im Falle

des Todes eines der Eltern zu einem Ertragswert gerechnet, der

schon heute etwa 5 Millionen Papiermark betragen dürfte. Stirbt

entweder die Mutter oder der Vater, so wird bereits ein großer

Teil des Besitzes für verfallen erklärt, indem in der Praxis

das Gut wohl mit einer entsprechend hohen staatlichen Hypothek

belastet werden wird. Stirbt auch der andere Elternteil, so wird

abermals ein großer Teil des Familienvermögens eingezogen. Wenn

nur ein Kind als Erbe vorhanden ist, so bleibt ihm nach dem Tode

beider Eltern nicht ganz die Hälfte des Vermögens. Aber auch wenn

z. B. drei Kinder vorhanden sind, erben diese nicht viel mehr,

nämlich nur etwa 56% des Vermögens. Von einer wirklich ausgiebigen

Berücksichtigung der Kinderzahl, wie sie die Rassenhygiene

verlangen muß, ist also keine Rede. Bei einer Belastung mit einer

Hypothek von der Hälfte des Wertes können sich die meisten Güter

natürlich nicht halten, und bei großen Gütern geht die Konfiskation

sogar noch viel weiter.

Der Erfolg dieser Gesetze wird also sein, daß in wenigen

Jahrzehnten die meisten großen und mittleren Güter in die Hände

von Schiebern, Wucherern und Ausländern geraten sein werden. Die

angestammten Familien aber werden davon verdrängt.

Angesichts dieser Sachlage muß die Rassenhygiene meines Erachtens

folgende Forderungen aufstellen: ~Die Erbabgabe, welche durch die

Gesetze vom Jahre 1919 vorgesehen ist, wird in ihrem vollen Umfange

nur erhoben, wenn nicht mehr als ein Kind vorhanden ist.~ ~Sind zwei

Kinder vorhanden, so ermäßigt sich die Abgabe auf die Hälfte.~ ~Beim

Vorhandensein von drei oder mehr Kindern hat keinerlei Konfiskation

von Familienvermögen stattzufinden.~ ~Beim Tode des einen von zwei

Ehegatten, welche in Gütergemeinschaft leben, gilt ein Erbfall

überhaupt nicht als gegeben.~

Es ist sehr bezeichnend für die bestehende Gesetzgebung, daß die

Ehegemeinschaft fast immer nur zuungunsten der Ehegatten bei der

Steuer berücksichtigt wird. Beim „Reichsnotopfer“ und bei der

Einkommensteuer wird sie zum Anlaß einer Erhöhung der Abgaben,

wie auf S. 149 gezeigt wurde. Bei den Erbabgaben dagegen wird es

so gehalten, als bestehe gar keine Gemeinschaft der Gatten, weil

auch dadurch wieder die Abgaben erhöht werden. „Die Ehe steht als

Grundlage des Familienlebens -- -- -- --“ (vgl. S. 149).

Hätte man uns Rassenhygienikern zur rechten Zeit Gehör geschenkt

und eine rassenhygienische Gestaltung des Erbrechts eingeführt, die

auch mit Vorschlägen einsichtiger Sozialisten, wie dem angeführten

~Quessels~, sich weitgehend berührte, so wäre uns die unorganische

und zerstörende Erbgesetzgebung von 1919 wohl erspart geblieben.

Früher empfand man unsere Forderungen als „sozialistisch“. Heute

wird man unsere Forderungen, die nach wie vor auf dasselbe

hinauslaufen, wahrscheinlich „kapitalistisch“ schelten. Sie sind

weder das eine noch das andere. Wir sind überhaupt nicht auf eine

bestimmte Wirtschaftsordnung eingeschworen, sondern uns liegt

an der Rettung unserer Rasse. Wir hoffen, aber, daß wir in den

Kreisen des Besitzenden in Zukunft mehr Verständnis als früher

finden werden. ~Die Umgestaltung der bisherigen Erbgesetzgebung

in dem angegebenen Sinne muß in der nächsten Zeit geradezu eine

Hauptaufgabe der Rassenhygiene sein.~

Man wird vielleicht einwenden wollen, daß der Hauptzweck der

Erbschaftsabgaben von 1919, die Erschließung ausgiebiger

Geldquellen für den Staat, nicht genügend erreicht werde,

wenn Familien mit drei oder mehr Kindern abgabefrei bleiben.

Der Geldbedarf des Reiches (bzw. der Entente) gestatte das

nicht. Dagegen ist zu sagen, ähnlich wie schon oben bei

der Steuergesetzgebung, daß auf solche Weise niemals die

Außerachtlassung der Gerechtigkeit und der Selbsterhaltung

begründet werden kann. Auch ist zu bedenken, daß die Erbabgaben

durch die Entwertung des Papiergeldes ganz automatisch viel höher

geworden ist, als dem Geldwert, mit dem man im Jahre 1919 rechnete,

entsprach. Der Goldwert von Grundbesitz oder ähnlichen Sachwerten

ist kein wesentlich anderer als damals, wohl aber der Wert in

Papier, nach dem die Abgaben gerechnet werden. Alle Abgaben aber

sollten sich vernünftigerweise nach dem wirklichen Wert und nicht

nach papierenen richten.

Im übrigen ist die Forderung der Rassenhygiene nach einer organischen

Gestaltung des Erbrechts nicht an die Grenzen der deutschen Republik

gebunden. Die Grenzen der Rasse sind weiter als die des Staates.

Vielleicht wird sie eher in andern Ländern, wo man mehr Einsicht in

die Notwendigkeiten der organischen Selbsterhaltung und auch mehr die

politischen Machtmittel dazu hat, durchgeführt werden können.

Eine Reform der Erbschaftssteuer ist streng genommen nicht das,

was wir wollen. Jede Besteuerung des Kindeserbes widerspricht

eigentlich der organischen Auffassung des Eigentums; denn wenn man

alles Eigentum als Familieneigentum ansieht, so findet bei einem

Erbgang von den Eltern auf die Kinder überhaupt kein Besitzwechsel

statt, der Anlaß zu einer Besteuerung geben könnte. Das Richtige

wäre daher eigentlich nicht eine Neuregelung der Erbschaftssteuer,

sondern eine Änderung des Erbrechts selber. Die Einrichtung

des erblichen Eigentums ist an und für sich von unersetzlichem

volkswirtschaftlichen Werte, und ein Eingriff darin darf nicht

leicht genommen werden. Daher kann auch jene Konfiskation großer

Vermögensteile, welche das sogenannte „Reichsnotopfer“ darstellt,

nicht gebilligt werden, zumal wenn dabei so unorganisch vorgegangen

wird, daß von dem Vermögensanteile eines Familienmitgliedes um

so mehr konfisziert wird, je mehr Angehörige er hat, wie es

tatsächlich geschehen ist. Um zwei kurz hintereinander folgende

Konfiskationen großer Vermögensteile zu vermeiden, würde sich eine

Regelung empfehlen, daß in den nächsten 25 Jahren bei Erbfällen

in Familien von zwei und mehr Kindern der zum Reichsnotopfer

gezahlte Betrag angerechnet würde. Auf diese Weise würde dessen

unsoziale Verteilung noch nachträglich bis zu einem gewissen

Grade ausgeglichen werden können. Die Befreiung der Familien mit

drei und mehr Kindern von der Erbabgabe wird dadurch aber nicht

überflüssig. Es wäre zu hoffen, daß 25 Jahre nach Eintritt einer

rassenhygienischen Regelung des Erbrechts die meisten Ehepaare sich

durch Aufzucht einer genügenden Zahl von Kindern daran angepaßt

haben würden. Dann wäre der eigentliche Zweck erreicht, und

Einziehung großer Vermögensteile würden nur noch selten nötig sein;

denn bedauerlich sind solche immer, und nur wenn größeres Unheil

dadurch abgewandt werden kann, können sie gerechtfertigt werden.

Um der Berufung auf Fälle unverschuldeter Kinderlosigkeit die

Spitze abzubrechen, dürfte es angezeigt sein, daß adoptierte

Kinder rechtlich den eigenen gleichgestellt würden. Dann hätte

jedes wohlhabende Ehepaar die Möglichkeit, die Mindestzahl von

Kindern, wenn auch nicht selber zu erzeugen, so doch aufzuziehen.

Allerdings müßte die Annahme an Kindesstatt gegenüber den geltenden

Bestimmungen, die einseitig privatkapitalistisch orientiert sind,

zu diesem Zwecke wesentlich anders geregelt werden.

Die ~Kultur der Familie~, auf deren Vernachlässigung bei uns z. B.

auch der sozialistische Sozialhygieniker ~Grotjahn~ so eindringlich

den Finger gelegt hat, muß auch in der Wirtschaftsgesetzgebung

ihre Grundlage finden. Wenn aber heute vielfach verlangt wird, daß

uneheliche Kinder den ehelichen auch im Erbrecht völlig gleichgestellt

werden sollen, wie es in einigen Ländern z. B. Finnland tatsächlich

Gesetz geworden ist, so läuft das der Kultur der Familie zuwider. Jeder

weitere Schritt zur Gleichstellung der Unehelichen trägt zur Auflösung

der Familie bei. Vom rassenhygienischen Gesichtspunkt ist auch zu

bedenken, daß gerade wirtschaftlich günstig gestellte uneheliche Väter

-- bzw. solche, die von unehelichen Müttern als Väter angegeben werden

-- dadurch in der Eheschließung und Fortpflanzung beeinträchtigt

werden. Der Rassenhygieniker muß daher die bisherige gesetzliche

Regelung, nach der uneheliche Kinder mit dem Vater rechtlich als nicht

verwandt gelten, gutheißen.

i) ~Vorschläge zum Siedelungswesen.~

Vielfach kann man noch die Ansicht vernehmen, daß die bäuerliche

Bevölkerung einer übermäßigen Geburtenbeschränkung nicht verfallen

werde, weil der Landwirt eine größere Zahl von Kindern als

Arbeitskräfte geradezu brauche. Das bedeutet eine völlige Verkennung

der wirtschaftlichen und psychologischen Sachlage. Wo der Grund und

Boden frei veräußerlich und teilbar ist, führt die Rücksicht auf

die Erbteilung auch die besitzende Landbevölkerung auf die Dauer

unweigerlich zu einer so weitgehenden Beschränkung der Kinderzahl,

daß ihr Bestand nicht mehr erhalten bleibt. In Frankreich ist die

bäuerliche Bevölkerung kinderärmer als die industrielle, und diese

Tatsache ist zum guten Teil auf eine Bestimmung des Code Napoléon

zurückzuführen, nach der das elterliche Erbe gleichmäßig unter

die Kinder verteilt werden muß. Auch in Siebenbürgen, wo 80% der

Bevölkerung aus besitzenden Bauernfamilien besteht, herrscht durchaus

das Zweikindersystem. Das Anerbenrecht, bei dem der Hof ungeteilt auf

eines der Kinder, gewöhnlich den ältesten Sohn übergeht, wirkt zwar

nicht so verhängnisvoll wie die gleiche Teilung; aber auch dort scheuen

sich die Eltern natürlich, außer dem gut gestellten Kinde noch mehrere

besitzlose zu hinterlassen. Daher reicht z. B. in den evangelischen

Gebieten Nordwestdeutschlands auch die Kinderzahl der selbständigen

Landwirte heute nicht mehr zur Erhaltung der Familien aus. Gerade die

besitzende Landbevölkerung aber wäre recht eigentlich berufen, die

Quelle der Rassentüchtigkeit zu bilden; und sie hat diese Aufgabe auch

in allen vergangenen Jahrhunderten erfüllt. Es muß daher alles getan

werden, um diese letzte Quelle vor dem Versiegen zu bewahren. Einen Weg

zur Lösung dieser wichtigsten aller Aufgaben im Leben des Volkes glaube

ich in dem Vorschlag der „~bäuerlichen Lehen~“ gefunden zu haben.

Der Staat sollte auf Grund eines Vorkaufsrechts, wie es auch im

Reichssiedelungsgesetz von 1919 vorgesehen ist, geeignete Grundstücke

erwerben und diese an ausgesucht rassentüchtige Familien geben mit

der Bestimmung, daß das Gut nur solange in der Familie weitervererbt

werde, als die Familie eine ausreichende Kinderzahl habe. Bei

kleineren Höfen könnte man drei Kinder als Mindestzahl festsetzen,

bei größeren vielleicht vier. Die Lehen müßten natürlich unteilbar

und unveräußerlich sein und dürften mit Hypotheken nur bis zu einem

geringen Grade zum Zwecke der Anschaffung von Betriebsmitteln belastet

werden. Im übrigen würde der Inhaber auf einem solchen Lehen ebenso

schalten und walten können wie auf einem freien Eigentum, und es würde

auch seinen Kindern und Kindeskindern erhalten bleiben, solange die

Familie eine zu ihrer vollen Erhaltung genügende Kinderzahl hätte. Daß

unter diesen Umständen die Lehensinhaber, von wenigen Ausnahmefällen

abgesehen, auch immer eine zur Erhaltung der Familie ausreichende

Kinderzahl haben würden, daran kann wohl kein Zweifel sein.

Es wäre durchaus billig, wenn die Inhaber bei Übernahme größerer

Lehensgüter eine entsprechende Anzahlung zu machen hätten.

Andererseits wäre auch nichts dagegen einzuwenden, wenn kleinere

Lehensgüter an tüchtige Bewerber auch ohne Anzahlung gegen einen

untilgbaren und unkündbaren Bodenzins vergeben würden. Wenn

dieser den Eltern je nach der Zahl der vorhandenen Kinder auf

Lebensdauer ganz oder teilweise erlassen würde, wie v. ~Gruber~

vorgeschlagen hat, so würde das ein weiterer gewichtiger Beweggrund

für die Lehensbauern sein, die zur vollen Erhaltung der Familie

nötige Kinderzahl aufzuziehen. Diese Befreiung von der Bodenrente

entspräche durchaus der staatlichen Gerechtigkeit, da die Eltern

durch Aufzucht mehrerer tüchtiger Kinder dem Staat einen größeren

Dienst leisten würden, als sie durch Zahlung der Bodenrente tun

könnten.

Selbstverständlich müßten die Lehensinhaber von jeder Erbabgabe befreit

sein. Um einen Erwerb freien veräußerlichen Eigentums würde es sich

ja auch im Erbgange nicht handeln. Mit einer allgemeinen Reform des

Erbrechts im rassenhygienischen Sinne hat der Plan der bäuerlichen

Lehen nichts zu tun. Die Befreiung der Familien mit 3 und mehr Kindern

von allen Erbabgaben ist zwar auch allgemein gerade beim Grundbesitz

von allergrößter Bedeutung, insofern als die bestehende Gesetzgebung

gerade hier ganz besonders familien- und wirtschaftszerstörend wirkt.

Grundsätzlich aber könnte der Plan der bäuerlichen Lehen, welcher sich

mit bewußter Absicht nur auf eine beschränkte Zahl von Grundstücken,

die allmählich ausgedehnt werden könnte, einstellt, auch unabhängig

von einer allgemeinen Reform des Erbrechts durchgeführt werden. Es

wäre sogar wünschenswert, daß, solange die gegenwärtig gesetzlichen

Erbabgaben bestehen, an Stelle der Erbabgabe eine Umwandlung des

Besitzes in ein bäuerliches Lehen gestattet würde. Sehr viele

Grundbesitzer würden ohne Zweifel Gebrauch davon machen, und auf

diese Weise würde es möglich sein, ohne Zwangsenteignungen bald eine

erhebliche Zahl von Gütern unter Lehensrecht zu stellen. Und wenn es

gelungen sein wird, die Befreiung der Familien mit 3 und 4 Kindern von

allen Erbabgaben durchzusetzen, was hoffentlich bald der Fall sein

wird, so würden viele Familien mit einem oder 2 Kindern immer noch gern

von der Möglichkeit Gebrauch machen, an Stelle einer Erbabgabe den

Besitz unter Lehensrecht zu stellen.

Unerläßlich wäre vor allem eine ~sorgfältige Auslese~ unter den

Lehensanwärtern; und da bei der Landnot in Deutschland die Nachfrage

das Angebot stark übersteigen würde, wäre eine weitgehende Auslese

auch ohne weiteres möglich. Diese Auslese hätte sich nicht nur auf

allgemeine körperliche und geistige Gesundheit und Tüchtigkeit zu

erstrecken, sondern es müßte auch die wirtschaftliche Tüchtigkeit und

die Eignung für die Landwirtschaft gebührend berücksichtigt werden.

Später würden bei der Vergebung neuer Lehen besonders die tüchtigen

Nachkommen von Lehensinhabern zu berücksichtigen sein.

Die Auslese sollte auch womöglich nicht nur einmal bei der

Vergebung der Lehen statthaben, sondern womöglich in jeder

Generation in der Form, daß jeweils der körperlich und geistig

Tüchtigste unter den Nachkommen das Erbe anzutreten hätte.

Jedenfalls sollten körperlich oder geistig mißratene Nachkommen von

der Erbfolge ausgeschlossen werden. Die Außerachtlassung dieser

Vorsichtsmaßregel hat ja z. B. auch mehr wie alles andere zum Sturz

der Monarchien in Europa beigetragen.

Der Gesichtspunkt der Auslese muß auch bei der Festsetzung der Größe

der Lehen entscheidend berücksichtigt werden. Es muß besonders davor

gewarnt werden, zu kleine Lehen einzurichten. Zwergsiedelungen führen

zur Züchtung genügsamer Chinesennaturen. Unternehmungstüchtige

Menschen, wie unser Volk sie braucht, wollen ein genügend weites Feld

zur Betätigung ihrer Kräfte haben. Die Lehen sollten daher jedenfalls

nicht kleiner als etwa 10 Hektar sein, im allgemeinen aber größer.

Größer als 100 Hektar würden sie wohl leider nur in Ausnahmefällen sein

können. Solche Ausnahmen sollten aber nicht ausgeschlossen werden,

vor allem nicht, wenn größere Güter freiwillig in Lehen umgewandelt

würden. Die Geschichte hat bewiesen, daß Familien, die zur Führung des

Volkes geeignete Männer stellen, auf die Dauer am besten auf größeren

Landgütern gedeihen. Die Namen ~Bismarck~, ~Hindenburg~,

~Ludendorff~ und viele andere zeugen davon.

Obgleich für uns die rassenhygienische Wirkung des Bodenrechtes

an erster Stelle steht, darf man selbstverständlich auch die rein

wirtschaftliche nicht vernachlässigen. Da ist vor allem zu betonen,

daß die Wirtschaftsweise der Großbetriebe für die Erzeugung

vieler Bodenprodukte zweckmäßiger ist als die der Kleinbetriebe.

Ohne landwirtschaftliche Großbetriebe würde die Versorgung

der Großstädte und der Industriegebiete mit einheimischen

Lebensmitteln überhaupt nicht möglich sein. Volkswirtschaftliche

Gründe sprechen also ebenso entschieden wie rassenhygienische

gegen die unterschiedslose Aufteilung des Großgrundbesitzes.

Andererseits wird die rassenhygienische Bedeutung des größeren

Grundbesitzes beeinträchtigt, wenn mehrere große Güter demselben

Besitzer gehören. Dort könnten eben mehrere Führerfamilien ihre

wirtschaftliche Grundlage finden. Es sollte daher unzulässig sein,

daß mehrere Güter in einer Hand sind. Wenn der Grund und Boden des

Volkes als bloße „Kapitalsanlage“ für Einzelne dient, so ist das

ein Mißbrauch. Aus demselben Grunde sollte ein einzelnes Gut nur so

groß sein dürfen, als es der Besitzer noch selber verwalten kann.

Das Reichssiedelungsgesetz vom 11. August 1919 läßt

rassenhygienisch viel zu wünschen übrig. Vor allem ist

es rassenhygienisch ungünstig, daß die zu schaffenden

Siedelungen die Größe einer „selbständigen Ackernahrung“ nicht

überschreiten dürfen. Lieber wenige unternehmungstüchtige

Landwirte als viele Kulinaturen. Auch kann die Vergebung der

Siedelungen als veräußerliches Eigentum nicht gutgeheißen

werden; denn das im Gesetz vorgesehene Wiederkaufsrecht der

„gemeinnützigen“ Siedelungsunternehmen genügt nicht, um eine

rassenhygienisch günstige Wirkung zu verbürgen. Ebenso ist von dem

Reichsheimstättengesetz wohl eine günstige individualhygienische

Wirkung, nicht aber eine besondere rassenhygienische, zu erwarten.

Bei meinem Plan der ~bäuerlichen Lehen~ handelt es sich nicht

um ein zweifelhaftes Experiment mit dem gesamten Grund und Boden,

wie das von so vielen mehr oder weniger revolutionären Systemen der

Bodenreform gilt; es würde sich vielmehr bald zeigen, ob sich ihre

weitere Ausdehnung auf einen allmählich immer größeren Teil des Bodens

empfehlen würde, und ich zweifle nicht, daß sich schon nach wenigen

Jahrzehnten eine segensreiche Wirkung auf die Rassentüchtigkeit der

Bevölkerung geltend machen würde. Und wenn auch die städtischen

Familien nach wie vor dem Aussterben verfallen mögen, so würde nach

verhältnismäßig wenigen Generationen die Mehrzahl der Bevölkerung aus

Nachkommen der ausgesucht rassentüchtigen Lehensbauern bestehen. Auch

die geistige Begabung der Bevölkerung würde auf der Höhe erhalten, ja,

bei entsprechender Auswahl der Lehensanwärter sogar gesteigert werden,

während sie heute infolge des Aussterbens der begabten Familien in

schnellem Sinken ist. ~So ist der Gedanke der bäuerlichen Lehen die

letzte Zuflucht der Rassenhygiene.~

Ich kann mit Freude feststellen, daß dieser Gedanke die Zustimmung

der hervorragendsten Rassenhygieniker gefunden hat. ~Alfred

Ploetz~, der Begründer der deutschen Rassenhygiene, hat ihn

befürwortet. ~Wilhelm Schallmayer~, der seine Lebensarbeit dem

Ausbau der rassenhygienischen Lehre gewidmet hat, hat ihn sich

zu eigen gemacht. ~Max v. Gruber~, der Vorsitzende der Deutschen

Gesellschaft für Rassenhygiene, ist in den Grundzügen dafür

eingetreten. ~Hermann Siemens~ hat ihn vollinhaltlich übernommen.

~Hermann Muckermann~, der seiner Zeit führend vorauseilende

Jesuitenpater, der von religiöser Grundlage aus unermüdlich

und tatkräftig dem deutschen Volk die Gesundung der Rasse als

sozialmoralische Pflicht predigt, hat ihn warm befürwortet.

Ein Mißstand, der sich in manchen Gegenden Deutschlands

herausgebildet hat, ist die Bewirtschaftung der Güter durch

landfremde, besonders polnische Arbeiter. Im Jahre 1910 gab

es 1260000 fremde Wanderarbeiter in Deutschland, davon etwa

die Hälfte in der Landwirtschaft. Es muß unter allen Umständen

verhindert werden, daß die fremden Arbeiter, deren Zahl gegenwärtig

glücklicherweise viel geringer ist als vor dem Kriege, in

Deutschland ansässig werden. Andernfalls würde Deutschland in

kurzer Zeit eine slavische Siedelungskolonie sein. Es ist eines der

bedenklichsten Zeichen, daß in der Nachkriegszeit Arbeitermangel

auf dem Lande besteht, während es in den Städten Hunderttausende

von Arbeitslosen gibt. Es wird angegeben, daß der Zuckerrübenbau in

manchen Gegenden Deutschlands ohne fremde Arbeiter einfach nicht

möglich sei. Schon im Jahre 1920 wurden daher wieder Tausende

polnischer Arbeiter dafür herbeigeholt. Dabei haben wir nicht

einmal für die eigenen Volksgenossen genügend Arbeitsmöglichkeiten.

In Anbetracht der wirtschaftlichen Notlage, in die das deutsche

Volk durch den unglücklichen Ausgang des Krieges geraten ist, wird

eben in Zukunft ein erheblich größerer Teil der Bevölkerung als

vorher seinen Unterhalt auf dem Lande suchen müssen. Die Zulassung

fremder Arbeiter sollte daher fortschreitend beschränkt und nach

einer Reihe von Jahren ganz aufgehoben werden. Güter, die sich ohne

landfremde Arbeiter wirklich nicht halten könnten, sollten dann vom

Staate angekauft und in Lehensiedelungen umgewandelt werden; denn

höher als private Wirtschaftsinteressen muß das der Rasse stehen.

k) ~Die Beeinflussung der Wanderungen.~

In der Beeinflussung der Wanderbewegungen liegt eine der wichtigsten

Aufgaben sozialer Rassenhygiene. In Nordamerika handelt man seit

Jahren praktisch in diesem Sinne. Die Einwanderung von allerhand

Minderwertigen, so von Schwachsinnigen, Epileptikern, auch „geheilten“

Geisteskranken, Psychopathen, Alkoholikern, Tuberkulösen, Analphabeten

und allen Personen, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit der

Armenpflege zur Last fallen könnten, in das Gebiet der Vereinigten

Staaten ist überhaupt verboten. Allein i. J. 1914 wurden über 33000

Einwanderungslustige zurückgewiesen. Auch die Einwanderung von

Ostasiaten („Gelben“) ist verboten. Es wäre dringend erwünscht, daß

auch bei uns die Einwanderung einer scharfen Kontrolle im Sinne der

Rassenhygiene unterworfen würde. Die Einwanderung von Osteuropäern wäre

am besten ganz zu unterbinden.

Selbstverständlich muß dabei Rücksicht genommen werden auf die

Art, wie andere Staaten die deutschen Einwanderer behandeln. Es

bedarf daher besonderer Verträge mit den einzelnen Staaten. Aber

die einfache Freigabe der Einwanderung kann aus der Rücksicht auf

die deutschen Auswanderer durchaus nicht begründet werden. Wenn

z. B. eine Million Deutsche in Polen zugelassen würden, und wir

müßten dafür eine Million Polen und Ostjuden aufnehmen, so würde

das für unser Vaterland nur vom Übel sein und auch durchaus nicht

im Interesse der deutschen Juden liegen.

Andererseits braucht freilich auch die Auswanderung tüchtiger

Volksgenossen nicht unter allen Umständen ein Verlust für die Rasse zu

sein. Die Ausbreitung ihrer bäuerlichen Siedelungen ist vielmehr der

sicherste Weg zur Ausbreitung einer Rasse. Selbst wenn die Auswanderer

im Laufe der Zeit ihre Sprache wechseln, brauchen sie der Rasse nicht

verloren zu gehen. Der Rasse gehen sie nur verloren, wenn ihre Familien

aussterben, und das ist nur in tropischen Ländern regelmäßig der

Fall. Die Auswanderung nach Mexiko, Brasilien und ähnlichen Ländern

kann daher vom Rassenstandpunkt nur bedauert werden. Demgegenüber

wäre eine Auswanderung in Länder gemäßigten Klimas auch dann noch

vorzuziehen, wenn die Auswanderer dort ihre Sprache aufgeben. Die

Erhaltung der Rasse ist wichtiger als die Erhaltung der Sprache. Es ist

sehr dankenswert, daß man bei uns seit 1919 ein Reichswanderungsamt

eingerichtet hat; dieses könnte durch zweckmäßige Leitung der

Auswanderung außerordentlich segensreich im Sinne der Rassenhygiene

wirken. Dazu ist aber nötig, daß nicht nur wirtschaftliche und

politische Rücksichten den Ausschlag geben, sondern vor allem

rassenhygienische.

Das gegebene Ziel für deutsche Auswanderer dürfte in Zukunft Rußland

und Sibirien sein. Spätestens nach einer Reihe von Jahren wird der

Bolschewismus dort abgewirtschaftet haben oder sich bonapartisieren.

Das kommende Rußland wird voraussichtlich im eigensten Interesse sich

zum deutschen Volke freundlich stellen und die deutsche Kolonisation

in Osteuropa und Sibirien recht gern sehen, weil es tüchtige Menschen

braucht. So wird vielleicht die furchtbare Verwüstung, welche

der Bolschewismus an der Rassentüchtigkeit des russischen Volkes

angerichtet hat, dem deutschen Volke gerade neue Lebensmöglichkeiten

eröffnen. Die lichtvollste Seite der sonst so überwiegend dunklen

politischen Geschichte des deutschen Volkes war die Kolonisation im

Osten, welche unter den niedersächsichen Kaisern um die Mitte des

10. Jahrhunderts begann und die sich bis auf Friedrich den Großen

fortsetzte. Der unheilvolle Drang nach Westen und auf das Weltmeer

hinaus hat ja mit dem Zusammenbruche der Politik Wilhelms II. wohl

endgültig seinen tragischen Abschluß gefunden. ~Im Osten allein liegen

wirkliche Zukunftsmöglichkeiten für das deutsche Volk, und es ist

besser, daß jährlich dorthin eine Million Deutscher auswandert, als daß

sie ungeboren bleibt.~

l) ~Die rassenhygienische Bedeutung der Wirtschaftsordnung.~

Die Wurzeln der Rassengesundheit sind mit den wirtschaftlichen und

sozialen Zuständen, ja mit der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung

untrennbar verwachsen. Diese aber kann der Rassenhygieniker nicht

ohne weiteres umgestalten. Dort liegt einer der Hauptgründe, weshalb

die Hygiene bisher tatsächlich sich noch nicht zur Rassenhygiene

entwickelt hat, obwohl sie ihrem ganzen Wesen nach auf diesen

Abschluß hinstreben muß. Die bisherige Hygiene beschränkte sich

zum großen Teil auf Aufgaben, deren praktische Durchführung der

Hygieniker selbst in die Hand nehmen konnte, wie etwa die Bekämpfung

der epidemischen Krankheiten; und soweit er nicht selbst praktisch

zugreifen konnte, gab man den Forderungen der Hygiene im allgemeinen

doch willig statt. Das ist nun leider gerade bei vielen der

wesentlichsten Forderungen der Rassenhygiene durchaus nicht ohne

weiteres der Fall. Der Rassenhygieniker kann nur einen sehr kleinen

Teil der Aufgaben der Rassenhygiene durch eigene Arbeit der Lösung

zuführen. In der Hauptsache muß er sich auf eine ~aufbauende Kritik

der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zustände unter dem

Gesichtspunkte der Rassengesundheit~ beschränken. Die Rassenhygiene

muß daher nicht nur Gesellschaftskritik, sondern bis zu einem gewissen

Grade auch Politik sein, freilich nicht im Sinne der Parteipolitik.

„~Es gibt keine vernünftige Sozialpolitik, die nicht im wesentlichen

Rassenhygiene wäre~“ (~Gruber~). Da der rassenhygienische Gedanke

hoch über aller Parteipolitik steht, so sollte er eigentlich in die

Verfassung aufgenommen werden, ja als deren erster und wichtigster Satz.

Die bisherigen politischen Parteien, welche praktisch hauptsächlich

der Vertretung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Anhänger

dienen und in enger Verquickung damit gewisse Welt- oder

Lebensanschauungen verfechten, kümmern sich um die Rassengesundheit

überhaupt kaum. Dabei setzt aber jede Partei mehr oder weniger

unbewußt voraus, daß eben durch Erfüllung ihres Parteiprogrammes

zugleich auch die Gesundung der Rasse verbürgt werde. Es dürfte

also nicht allzu schwer sein, die politischen Parteien wenigstens

äußerlich zur Anerkennung des rassenhygienischen Ideals zu

veranlassen. Freilich würde damit nicht viel gewonnen sein, weil

jede Partei eben doch keinen besseren Weg zur Förderung der

Rassengesundheit als den von ihrer Parteidogmatik vorgeschriebenen

gelten lassen würde.

Der Rassenhygieniker kann weder vom „Kapitalismus“ noch vom

„Sozialismus“ in ihren bisherigen Formen Heil erwarten. Beide Arten der

Wirtschaftsordnung haben ihre Vorzüge und ihre Nachteile.

Der ~Privatkapitalismus~ hat vor dem Sozialismus die antreibende

Wirkung auf die Gütererzeugung voraus. Die Möglichkeit, zu Wohlstand

oder Reichtum zu kommen, veranlaßt die Menschen zu immer neuen

Anstrengungen auf wirtschaftlichem Gebiet. Nicht nur die Kraft der

Unternehmer, sondern auch die der abhängigen Arbeiter wird bei

privatkapitalistischer Wirtschaftsordnung aufs äußerste im Dienste der

Erzeugung ausgenützt. Das wirkt natürlich insofern günstig, als jede

Rasse zu ihrem Gedeihen der wirtschaftlichen Grundlage bedarf. Aber der

Individualkapitalismus hat eine furchtbare Kehrseite: er frißt seine

eigenen Kinder und zwar seine Lieblingskinder zuerst, wie man wohl

gesagt hat. Er bringt die wirtschaftlich erfolgreichen Familien zum

Aussterben, wie wir gesehen haben, und untergräbt damit seine eigenen

Grundlagen. Der Individualkapitalismus richtet die Rassentüchtigkeit

zugrunde. Das ist das stärkste Argument gegen ihn, obwohl es unter den

Anklagen der Sozialisten zu fehlen pflegt.

Aber auch der ~Sozialismus~ in seiner bisherigen Form vermag die

erste und unerläßlichste Aufgabe aller Kultur, die Erhaltung der

Rassentüchtigkeit, nicht zu lösen. Das liegt allerdings nicht im

Wesen des Sozialismus als der Lehre von der Vergesellschaftung der

Produktionsmittel begründet, sondern in seiner Verquickung mit der

Lehre von der Gleichheit aller Menschen. Wenn die Tüchtigen die Früchte

ihrer hochwertigen Arbeit nicht wenigstens zum größten Teil selber

ernten können, so werden sie sich natürlich hüten, diese hochwertige

Arbeit weiterhin zu leisten; und wenn sie die Ersparnisse von ihren

Einkünften nicht ihren Kindern hinterlassen können, so werden sich

gerade die vorsorglichen Menschen, welche am wertvollsten für die

Gemeinschaft sind, scheuen, Kinder in die Welt zu setzen, weil sie

fürchten müßten, daß diese in der allgemeinen Masse der Mittelmäßigen

und Minderwertigen untergehen würden.

Die Sozialisten neigen immer dazu, über der Verteilung der Güter die

Erzeugung zu vernachlässigen; das gilt auch hinsichtlich der Erzeugung

der Menschen. Es ist daher kein Zufall, daß die sozialistische

Lehre mit der neumalthusianischen einherzugehen pflegt. Diese aber

führt tatsächlich, wenn auch entgegen der Absicht ihrer Vertreter

zur Untergrabung der Rassentüchtigkeit, wie wir oben gesehen haben.

Ein Sozialismus aber, der die Frage der Erhaltung und Mehrung

der Rassentüchtigkeit nicht zu lösen vermag, hat ebenso wie der

Individualkapitalismus sein Dasein verwirkt.

Die volle Sozialisierung aller Güter ist ein schöner Traum, der seit je

auch viele edle Herzen bewegt hat. Aber die allermeisten Menschen sind

nicht „reif“ zur Sozialisierung, und sie können es auch durch bloße

Aufklärung und Erziehung nicht werden. Manche Sozialisten geben das

zwar zu, erwarten aber eben von der Durchführung der sozialistischen

Wirtschaftsordnung eine Umwandlung der Menschen im Sinne der sozialen

Gesinnung und Eignung. Wer dagegen die überragende Bedeutung der

Erbanlagen für die seelische Ausstattung der Menschen kennt, der weiß,

daß das Illusion ist. Gewiß gibt es heute schon -- oder heute noch? --

nicht wenige Menschen, die der freien Einordnung und der selbstlosen

Arbeit im Dienste des Gemeinwesens und der Kultur fähig sind. Und

eine sorgsame Rassenhygiene könnte diese zur Vermehrung bringen, bis

schließlich die große Mehrheit der Bevölkerung aus derart sozialen

Menschen bestände. Dann würde auch der volle Sozialismus möglich

werden. Die Rassenhygiene ist daher der einzige Weg zu einem wahren

Sozialismus der Zukunft. Nicht aber ist der Sozialismus von heute

ein Weg zur Rassenhygiene. Der aufrichtige Sozialist, dem das Wort

Sozialismus mehr ist als ein Mittel zum politischen Erfolge, muß daher

zur Rassenhygiene kommen.

Der Sozialismus, welchen ~Platon~ vor mehr als zwei Jahrtausenden

vertreten hat, war rassenhygienisch orientiert. Der englische

Forscher ~Wallace~, der Mitbegründer der Selektionstheorie, war

einer der ersten modernen Rassenhygieniker und zugleich Sozialist.

Auch ~Ploetz~, ~Schallmayer~ und ~Gruber~, die bahnbrechenden

Führer der Rassenhygiene in Deutschland, haben sich alle mehr oder

weniger zu einem organischen Sozialismus bekannt, während sie

dem Gleichheitssozialismus selbstverständlich völlig fernstehen.

Der Sozialhygieniker ~Grotjahn~, dem die Rassenhygiene ebenfalls

manches verdankt, ist zugleich sozialdemokratischer Politiker.

Einzelne sozialdemokratische Politiker, wie ~David~, sind sogar

eben auf Grund ihres Sozialismus zur Rassenhygiene gekommen.

Die Rassenhygiene muß eine Wirtschaftsordnung erstreben, die weder

individualkapitalistisch noch individualsozialistisch, sondern die

~sozialorganisch~ ist. Das Eigentum ist gewiß nichts Heiliges, das an

sich unantastbar wäre. Aber ebensowenig darf Allen Alles gehören. Es

muß vielmehr eine solche Verteilung des Volkseinkommens angestrebt

werden, wie sie für das organische Gedeihen der Rasse am förderlichsten

ist.

Durch die Aufhebung der Metallwährung und den in der Folge immer

weitergehenden Verlust der Kaufkraft des Papiergeldes haben

zahlreiche Familien, deren Besitz in Wertpapieren oder Hypotheken

bestand, ihr Vermögen zu mehr als neun Zehnteln verloren,

während die Besitzer von Grundstücken, Fabriken oder Waren davon

nicht betroffen worden sind. Diese Enteignung eines Teiles der

Bevölkerung war nicht nur ungerecht vom Standpunkte sozialer

Gerechtigkeit, sondern auch rassenhygienisch schädlich. Ganz

besonders schwer hat dadurch der gebildete Mittelstand gelitten,

der einen großen Teil aller höher begabten Familien umschließt.

Man kann durchaus nicht sagen, daß diejenigen, welche nicht

rechtzeitig eingesehen haben, daß z. B. eine Hypothek nur unter

der Geltung einer Metallwährung einen bleibenden Wert hatte,

geistig minderbegabt seien und daher von findigeren Volksgenossen

mit Recht überflügelt würden. Sehr viele solide und sozial

wertvollste Menschen, die sich ein Menschenalter abgemüht und für

ihr Alter und später für ihre Kinder ein kleines Vermögen erspart

hatten, konnten es einfach nicht fassen, daß gerade sie durch die

Gesetzgebung um den Ertrag ihrer Arbeit gebracht wurden. Zu der im

Grunde so naheliegenden Notstandsmaßnahme sozialer Gerechtigkeit,

daß Schulden aus der Goldzeit während der Papierzeit nicht ohne

Zustimmung des Gläubigers abgezahlt werden dürften, haben weder die

sozialistischen noch die bürgerlichen Parteien rechtzeitig den Weg

gefunden.

Wie es vermieden werden kann, daß einzelne Volkskreise viel schwerer

als andere unter dem Darniederliegen der Volkswirtschaft zu leiden

haben als andere, hat meines Erachtens ~Zeiler~ gezeigt, dessen

Entwurf einer selbständigen Anpassung der Beamtengehälter weiter

oben besprochen wurde. Ebenso wie die Beamtengehälter mit dem

gesamten Volkseinkommen steigen und fallen sollten, sollte das nach

~Zeiler~ auch bei allen Renten, Zinsen und sonstigen Ansprüchen

regelmäßig wiederkehrender Natur der Fall sein.

Es ist z. B. ein völlig ungesunder Zustand, daß eine Hypothek, die

vor wenigen Jahren vielleicht die Hälfte des Ertragswertes eines

Grundstückes ausmachte, nun mit einem Zwanzigstel des Ertragswertes

abgezahlt werden kann, wie es tatsächlich vielfach der Fall ist.

Andererseits wäre es freilich auch unbillig, wenn ein Gläubiger

den vollen Goldwert, welchen er vor Jahren ausgeliehen hat, heute

zurückfordern dürfte; es wäre unbillig, weil das Gesamteinkommen

des Volkes so stark gesunken ist. Die einzig gesunde Regelung wäre

vielmehr die, daß alle regelmäßigen Zahlungen ihrem Goldwert nach

sich im gleichen Maße wie das durchschnittliche Volkseinkommen zu

vermehren oder zu vermindern hätten.

Dann erst wäre es vermieden, daß durch das Fallen oder Steigen der

Kaufkraft des Geldes einzelne Kreise ohne eigene Schuld verarmen,

andere ohne eigenes Verdienst reich werden würden. Das läge im Sinne

eines Sozialismus, der ohne Hemmung der Erzeugung alle Volksgenossen in

gerechter Weise an dem gesamten Volkseinkommen teilhaben lassen und der

zugleich auch dem Wohle der Rasse dienen würde.

Die absolute Papierwährung, welche von phantastischen

Weltverbesserern sogar als Mittel wirtschaftlicher Gesundung

hingestellt worden ist, und eine kurzsichtige Steuerpolitik, welche

immer wieder die Rücklagen erfassen will, haben dem Sparen seinen

Sinn genommen. Dort liegt eine der wesentlichsten Ursachen der

Verschwendungs- und Vergnügungssucht der Gegenwart. Dazu kommt,

daß die unverhältnismäßig hohen Einkünfte der ledigen Arbeiter

durch Steuern nur wenig mehr als die der Familienväter beschnitten

werden. Der nicht nur rassen-, sondern auch individualhygienisch so

verheerenden Tabak- und Alkoholseuche sowie der geschlechtlichen

Zügellosigkeit wird man schwerlich eher Herr werden, als bis eine

vernünftige Steuerpolitik, die nicht die Rücklagen, sondern den

Aufwand erfaßt (vgl. S. 150), dem Sparen wieder einen Sinn gibt.

Auch ernste Sozialisten haben früher zwar einen möglichst hohen

Konsum für erwünscht und Sparrücklagen für unsozial angesehen;

heute dürfte aber wohl jeder vernünftige Mensch einsehen, daß der

Weg zur Gesundung in umgekehrter Richtung führt.

Die ~Staatsform~ ist für das Gedeihen der Rasse nicht entscheidend. Die

verschiedenen möglichen Staatsformen haben je ihre besonderen Vorzüge

und Nachteile. Die Gefahr der erblichen Monarchie liegt darin, daß

ein unfähiger oder krankhafter Mensch zur Herrschaft kommen kann, in

dessen Hände dann die folgenschwersten Entscheidungen gelegt sind. Die

Gefahr der Demokratie liegt darin, daß die Entscheidung in die Hände

der Masse kommen kann. Die Masse aber ist immer geneigt, Leidenschaften

und Illusionen zu folgen, während sie das, was ihrem wahren Besten

dient, nicht zu erkennen vermag. ~Die ungelöste Aufgabe ist, wie

die Verständigsten, vor allem die Sachverständigsten zur Führung

des Staates kommen können.~ Das hat schon ~Platon~, der ebensosehr

Rassenhygieniker als Philosoph war, betont. Wie dieses Ziel heute

allerdings zu erreichen wäre, ist nicht abzusehen. Jedenfalls ist die

Gestaltung der sozialen Auslese für die leitenden Stellen wichtiger als

die Frage der Staatsform. Die soziale Auslese aber hängt aufs engste

mit dem Erziehungs- und Bildungswesen zusammen.

m) ~Rassenhygienische Staatserziehung.~

Unser Erziehungswesen bietet nicht nur vom rassenhygienischen,

sondern auch vom individualhygienischem Gesichtspunkt aus ein

recht unerfreuliches Bild dar. Um auch hier eine aufbauende Kritik

üben zu können, müssen wir uns klar darüber sein, was Erziehung

leisten kann und was nicht. Wir haben im ersten Bande dargelegt,

daß die geistigen Fähigkeiten im wesentlichen erblich bedingt

sind. Allerdings können manche dieser Fähigkeiten durch Übung

und Erziehung vorübergehend und zum Teil auch dauernd gestärkt

werden. Das Gedächtnis kann in der Jugend mancherlei Kenntnisse

aufnehmen, wodurch die Möglichkeit geistiger Leistung stark erhöht

werden kann. Gegen die Dummheit aber kämpfen bekanntlich die

Götter selbst vergebens; und die Erzieher sollten dabei besseren

Erfolg haben? Bei starker Inanspruchnahme des Gedächtnisses leidet

die Aufnahmefähigkeit. Eine „Stärkung des Gedächtnisses“ durch

Übung ist nicht möglich, sondern höchstens eine vorübergehende

Verstärkung der Merkfähigkeit. Sicher aber ist eine Stärkung der

Vergeßlichkeit durch „Übung“ möglich. Wenn den jungen Köpfen immer

wieder neuer Gedächtnisstoff dargeboten wird, so ist es geradezu

lebensnotwendig, daß sie lernen, diesen ~Stoff~ möglichst bald

wieder abzustossen. Bei dauernder Überlastung des Gedächtnisses

entsteht schließlich Zerstreutheit. Eine der wesentlichsten

Forderungen an die Erziehung muß also sein, daß die geistige

Aufnahmefähigkeit erhalten bleibt. Gedächtnisstoff soll daher

grundsätzlich so wenig wie möglich geboten werden, aber natürlich

auch nicht weniger. Selbstverständlich muß auch die Volksschule

außer den Fertigkeiten des Lesens, Schreibens und Rechnens

eine gewisse Kenntnis von Tatsachen übermitteln. Hier muß aber

sorgfältig das Mindestmaß des Unerläßlichen eingehalten werden. Die

Hauptaufgabe der Erziehung ist nicht Übermittlung von Wissensstoff,

sondern die Gewöhnung an Arbeit und Pflichterfüllung, an sittliche

Anschauungen und sittliches Verhalten. Eine weitere Hauptaufgabe

der Schule ist die Mitwirkung bei der sozialen Auslese durch

Sonderung der tüchtigen und der untüchtigen jungen Leute möglichst

schon von Kindheit an (vgl. S. 53).

Über der geistigen Erziehung darf die körperliche Entwicklung

nicht vernachlässigt werden. „Es sollte als unstatthaft betrachtet

werden, vor Vollendung des Körperwachstums mehr als die erste

Tageshälfte auf schulmäßige geistige Übungen zu verwenden. Der

Nachmittag sollte der Erholung und dem Bewegungsspiel gehören,

und Hausaufgaben sollten auf schulfreie Tage beschränkt werden.“

(~Schallmayer~). Dringend zu wünschen wäre auch eine Ausdehnung

der Ferienzeit für unsere Schulen. In Schweden z. B. haben die

Schulen ebensolange Ferien wie die Hochschulen, nämlich im ganzen

etwa 4-1/2 Monate, davon 3 Monate im Sommer; und ein Vergleich

der Bildung des schwedischen mit der des deutschen Volkes würde

schwerlich zu ungunsten des schwedischen ausfallen. Auch im

Interesse der Stärkung der rassenhygienisch so überaus bedeutsamen

Familiengemeinschaft wäre eine ähnliche Regelung bei uns dringend

zu fordern. Eltern, welche gezwungen sind, ihre Kinder auswärts auf

die Schule zu geben, werden bei uns dadurch fast ganz von ihren

Kindern getrennt.

Einer vernünftigen Gestaltung des Erziehungswesens steht bei uns

freilich vorerst noch ein fürchterlicher Wust mittelalterlicher

Vorurteile gegenüber.

Der wesentliche Wert eines Menschen gilt unseren Zeitgenossen

ebenso wie den alten Sophisten als lehrbar bzw. erlernbar,

jedenfalls erwerbbar. „Wer immer strebend sich bemüht“, der

werde bestimmt das Höchste erreichen; so meint man. Das höhere

Menschentum gilt einerseits als Werk des Erziehers, andererseits

als das des Zöglings, jedenfalls als eine Folge individueller

Anpassung. So steht unser Erziehungswesen zum großen Teil noch

im Banne des Lamarckismus, freilich mehr eines naiven als eines

bewußten. Im Kopfe vieler Erzieher spukt die Illusion einer

Erblichkeit der Erziehungserfolge herum. Ohne daß es klar

ausgesprochen zu werden pflegt, setzt man vielfach voraus, daß

die Erziehungsarbeit die Menschheit im Laufe der Generationen

auf immer höhere Stufen führen könne. Der Erzieher wäre so

gewissermassen der Schöpfer des Übermenschen und andererseits

auch der Zögling, der in immer strebendem Bemühen an der eigenen

Vervollkommnung arbeitet. Das schmeichelt zwar der menschlichen

Eitelkeit, es muß aber als völlige Illusion erkannt werden. Die

geistige Durchschnittsverfassung der gegenwärtigen Menschen würde

dann ein sehr schlechtes Licht auf die Erziehung in vergangenen

Generationen werfen, aber zu Unrecht. In Wirklichkeit entscheiden

Auslesevorgänge über die geistige Veranlagung der Bevölkerung, wie

wir gesehen haben.

Einen besonders unerfreulichen Anblick bieten dem Rassenhygieniker

unsere höheren Schulen oder Mittelschulen, wie man in

Süddeutschland sagt. Infolge einer auf das Mittelalter

zurückgehenden Überlieferung herrschen dort immer noch

philologische und historische Bildungsstoffe vor, die auch für

die allgemeine Bildung den naturwissenschaftlichen Stoffen ganz

und gar nicht ebenbürtig sind. Auch die Schulung des logischen

Denkens geschieht viel zweckmäßiger an naturwissenschaftlichen

und mathematischen Gegenständen als an sprachlichen. Die

Naturwissenschaften gehören daher in den Mittelpunkt der höheren

Schule. Wenn man Sprachen lehrt, so soll man das nur aus

praktischen Rücksichten tun, wozu freilich auch der Anschluß an

die Kultur der letzten Vergangenheit gehört. Jedenfalls aber

sind Englisch, Russisch und Spanisch wichtiger als Lateinisch,

Griechisch und Französisch. Die antike Kultur ist tot, und

die französische hat keine Zukunft. Das Ideal der Antike auf

unsern höheren Schulen ist einfach lächerlich. Die alten

Hellenen lernten weder tote Sprachen noch die Geschichte alter

Kulturen; im Mittelpunkt ihres Erziehungswesens stand vielmehr

die Körperbildung. Es liegt mir übrigens durchaus fern, die

Körperübungen etwa den geistigen Fächern als gleich wichtig an die

Seite stellen zu wollen. Die körperliche Entwicklung der Jugend

sollte vielmehr durch Einschränkung der Unterrichtszeit gefördert

werden. An Stelle des überkommenen Turnunterrichtes sollten

Bewegungsspiele, Sport und Wanderungen gepflegt werden. Auch in

den höheren Schulen sollten die Nachmittage grundsätzlich von

Unterricht und Hausaufgaben freibleiben. Das ist durchaus möglich,

wenn der überflüssige philologische und historische Bildungswust

mit rücksichtslosem Ernst ausgemerzt wird.

An die Stelle des toten Wissens müssen wirklich lebendige

Lehrgegenstände treten. Der deutsche Unterricht sollte

Sprachschulung sein und nicht aesthetisierende Literaturkunde.

Die Forderung „nationaler“ Erziehung darf nicht zur Anlegung

von Scheuklappen gegenüber dem Wesen anderer Völker führen. Der

geographische Unterricht wäre daher auszubauen, Staatsbürgerkunde

und Wirtschaftslehre einzuführen. Ganz besonders wichtig aber ist

die Ausgestaltung des biologischen Unterrichts.

„Es steht fest, daß es in Zukunft keine zureichende allgemein

menschliche und staatsbürgerliche Bildung mehr gibt ohne

naturwissenschaftliches, ohne biologisches Verständnis“ (~v. Gruber~).

Die Kenntnis der biologischen Grundtatsachen und Gesetze muß sogar

als die unerläßlichste aller Vorbedingungen zum Verständnis der

Lebensnotwendigkeiten eines Volkes angesehen werden. ~Unbedingt

gefordert werden muß auch die Einführung von Unterricht in der Hygiene

einschließlich der Rassenhygiene auf den höheren Schulen.~ Nicht nur

über Alkoholismus und Geschlechtskrankheiten, sondern auch über die

grundlegenden Tatsachen der Rassenbiologie muß schon die reifere

Jugend unterrichtet werden; denn was Hänschen nicht lernt, lernt Hans

nimmermehr. Erst wenn die Grundbedingungen der Rassentüchtigkeit der

Mehrzahl der Gebildeten geläufig sind, können wir hoffen, unserm

Niedergang Einhalt zu tun und ihn in Aufstieg zu wandeln.

Bisher hat man die Biologie geradezu ängstlich von der Schule

ferngehalten, weil man den „Darwinismus“ als gefährlich für

Religion, Sittlichkeit und Staat ansah; und man wird ihn in

Zukunft vielleicht fern halten, weil man ihn gefährlich für den

„Sozialismus“ ansieht, was natürlich nicht weniger kurzsichtig ist.

So wird Feigheit und Verknöcherung im deutschen Bildungswesen, wie

es mitschuld an unserm Niedergang war, vielleicht auch ein schweres

Hemmnis des Wiederaufstiegs sein.

Man zerbricht sich heute vielfach den Kopf, wie man für die

Vorteile, welche früher der Militärdienst für die körperliche

Ausbildung mit sich brachte, in Zukunft einen Ersatz schaffen

könnte, und man hat den Vorschlag gemacht, ein Pflichtjahr für

Leibesübungen einzuführen. Ich halte die Nachteile einer solchen

Einrichtung für größer als die Vorteile. Die rassenhygienischen

Nachteile des früheren Militärdienstes, welche vor allem in einer

Verzögerung der Berufsausbildung und damit der Eheschließung für

die Wehrfähigen bestanden, würden auch einem solchen Ersatzjahr

anhaften. Eine direkte günstige Beeinflussung der Rassentüchtigkeit

durch Leibesübungen, die manche Befürworter dieser Einrichtung

offenbar als selbstverständlich voraussetzen, ist ja in Anbetracht

der Nichterblichkeit erworbener Eigenschaften ohnehin in das Reich

der Fabel zu verweisen. Wir können uns den Luxus eines besonderen

Pflichtjahres für Leibesübungen in unserer Lage auch gar nicht

leisten.

Auch ein von anderer Seite vorgeschlagenes allgemeines Arbeitsjahr

würde m. E. überwiegend nachteilig sein. Es dürfte schwerlich

zweckmäßig sein, jährlich Hunderttausende junger Leute an einer

Stelle aus ihrer Berufsarbeit zu nehmen, um sie an anderer Stelle

unter staatlicher Aufsicht zur Arbeit anzuhalten. Man weiß ja,

wie unwirtschaftlich derartige staatliche Unternehmungen selbst

früher schon arbeiteten. Das würde nun in vermehrtem Maße der

Fall sein, wenn für viele Hunderttausende junger Leute jährlich

Arbeitsgelegenheit beschafft werden müßte, wo wir ohnehin schon ein

Heer von Arbeitslosen haben. Besonders ungünstig würde die Wirkung

für die geistigen Arbeiter sein, die ein Jahr lang aus ihrer

Berufsausbildung herausgerissen und natürlich erst entsprechend

später zur Familiengründung kommen würden. Für die körperliche

Ausbildung muß vielmehr durch Sport und Leibesübungen während des

Studiums gesorgt werden. Wenn ein solches Dienstjahr auch auf

das weibliche Geschlecht ausgedehnt werden sollte, so würde man

erst recht nicht wissen, wie man die jungen Mädchen zweckmäßig

beschäftigen könnte. Wenn man aber das Dienstjahr auf das männliche

Geschlecht beschränken würde, so würde dadurch die rassenschädliche

Berufskonkurrenz des weiblichen Geschlechtes noch gefördert werden.

Von sozialistischer Seite wird öfter verlangt, daß grundsätzlich

~alle~ Staatsbürger ihren Unterhalt durch körperliche

Arbeit verdienen sollten. Darin offenbart sich eine erstaunliche

Verkennung der Bedeutung der geistigen Arbeit. Diese kann eben

einfach nicht so nebenbei geleistet werden. Die Durchführung der

genannten Forderung würde daher auf eine Vernichtung der geistigen

Kultur hinauslaufen. Wohl aber ist zu fordern, daß die geistigen

Arbeiter in Zukunft mehr Zeit zu körperlicher Betätigung bekommen.

Gerade bei geistiger Arbeit ist eine wirkliche Arbeitszeit von mehr

als 8 Stunden mit den Forderungen der Hygiene nicht vereinbar, und

was speziell die Rassenhygiene betrifft, so ist es durchaus nicht

von vornherein von der Hand zu weisen, daß übermäßige geistige

Arbeit direkt schädlich auf die Erbmasse wirken könne. Der Schutz

der geistigen Arbeiter, und speziell der hochbegabten, ist eine

Hauptaufgabe der Rassenhygiene.

So hoch der Wert körperlicher Bewegung in freier Luft für das Gedeihen

der Jugend ist, so muß doch andererseits vor einer Überschätzung

der Leibesübungen, zumal der in ein schulmäßiges System gebrachten,

gewarnt werden. Man tut heute vielfach so, als seien Leibesübungen das

entscheidende Mittel zur „körperlichen Ertüchtigung der Jugend“. Das

mag in den meisten Fällen aus ehrlicher Begeisterung und Unkenntnis

geschehen; nicht selten aber sind ganz offenbar auch geschäftliche

Interessen im Spiel. In Wahrheit aber sind Maßnahmen selektiver

Rassenhygiene von unvergleichlich größerer Bedeutung für die

körperliche Ertüchtigung des Nachwuchses als alle Leibesübungen. Das

muß einmal ganz unzweideutig ausgesprochen werden.

n) ~Rassenhygienische Lehre und Forschung.~

Man wird gegen die Forderung rassenhygienischen Unterrichts an den

Schulen vielleicht einwenden, daß dafür keine geeigneten Lehrkräfte

vorhanden seien. Das ist natürlich richtig; aber man sollte eine

Unterlassungssünde nicht durch eine andere begründen. Es gilt vielmehr

unverzüglich geeignete Ausbildungsgelegenheiten zu schaffen. Der

geeignetste Lehrer der Hygiene und Rassenhygiene an der Schule würde

der Schularzt sein. Nun sind aber unsere Ärzte bisher zum größten

Teil selber nicht in der Rassenhygiene beschlagen. Trotz ihrer

unvergleichlichen Bedeutung für das Gedeihen des Volkes besteht

an den allermeisten Universitäten noch nicht einmal Gelegenheit

zur Ausbildung in der Rassenhygiene. Hier muß also zunächst Wandel

geschaffen werden. ~Es muß gefordert werden, daß die Rassenhygiene

für Mediziner, Volkswirtschaftler, Juristen und Erzieher Pflichtfach

werde.~ Für Ärzte wäre eine vierstündige Vorlesung über Rassenhygiene

zwei Semester lang gewiß nicht zu viel; in der ersten wäre etwa die

menschliche Erblichkeits- und Entartungslehre, in der zweiten die

praktische Rassenhygiene zu behandeln. Für die übrigen genannten

Studierenden würde wohl eine zweistündige Vorlesung durch zwei Semester

genügen. ~Da die Ahnungslosigkeit auch unserer „Gebildeten“ gegenüber

den Grundbedingungen der Rassengesundheit das schlimmste Hindernis

für eine Besserung der Verhältnisse ist, so ist die Einräumung einer

ihrer Bedeutung entsprechenden Stellung der Rassenhygiene an den

Hochschulen geradezu auch die vordringlichste Forderung _praktischer_

Rassenhygiene.~

Wenn wir heute noch nicht genügend viele sachverständige Gelehrte

für rassenhygienische Professuren haben, so würden solche doch im

Laufe ganz weniger Jahre vorhanden sein, sobald nur erst einmal

tüchtigen jungen Kräften die Möglichkeit eröffnet würde, in diesem

Fach zu Brot zu kommen. Heute ist es geradezu leichtsinnig, wenn

ein junger Forscher sich diesem Fache widmet, ohne Aussicht, davon

auch nur für seine Person leben zu können, von Familiengründung gar

nicht zu reden. Der soziale Staat, welcher die privaten Mittel, die

bisher in den Dienst der Rassenhygiene gestellt werden konnten,

zum größten Teil beseitigt hat, hätte allen Anlaß, hier Ersatz zu

schaffen.

Unmittelbar könnten heute einige außerordentliche Professuren mit

Lehraufträgen für Rassenhygiene geschaffen werden. Diejenigen

von diesen Lehrern der Rassenhygiene, welche sich in dieser

Tätigkeit als befähigt für größere Aufgaben erweisen, könnten

dann ordentliche Lehrstühle bekommen. In wenigen Jahren würde

dann ein genügend großer fachmännisch ausgebildeter Nachwuchs

vorhanden sein, daß an allen Universitäten und anderen Hochschulen

rassenhygienische Lehrstühle mit geeigneten Kräften besetzt werden

könnten.

Dringend an der Zeit wäre auch die Errichtung einer oder einiger

~rassenhygienischer Forschungsanstalten~. Hier kann selbst der Hinweis

auf die traurige wirtschaftliche Lage unseres Vaterlandes nicht als

durchschlagender Gegengrund gelten. Wenn man i. J. 1919 Mittel zur

Gründung einer besonderen „Hochschule (!) für Leibesübungen“ in Berlin

hatte, so sollten auch die Mittel für ein rassenhygienisches Institut

vorhanden sein.

Die Gliederung einer rassenhygienischen Anstalt könnte etwa

folgendermassen aussehen: Als ~Lehranstalt~ würden ihr theoretische

Vorlesungen und praktische Übungen zufallen. Für Lehrzwecke wäre

auch eine Bibliothek zu schaffen, welche möglichst alle Werke,

die für die Rassenhygiene wichtig sind, die sich aber heute an

keiner Stelle vereinigt finden, zu umfassen hätte. Dazu käme

eine Lehrmittelsammlung, vor allem von Bildertafeln und von

statistischen Tabellen. Als ~Forschungsanstalt~ hätte sie die

Aufgabe, statistische und genealogische Forschungen zu treiben, den

rassenbiologischen Zustand der Bevölkerung möglichst eingehend zu

erforschen. Außer einem sozialanthropologischen Laboratorium wäre

auch ein Laboratorium für Tierexperimente, besonders zur Aufklärung

der Idiokinese, einzurichten; außerdem ein sozialpolitisches

Seminar. Die Bedürfnisse der Bibliothek für Forschungszwecke würden

natürlich über die für Lehrzwecke erheblich hinausgehen. Drittens

könnte die rassenhygienische Anstalt auch direkt der Volkswohlfahrt

dienen. Zur Aufklärung der Bevölkerung könnten öffentliche Vorträge

dienen, weiter eine Schausammlung u. a. In dieser Abteilung fände

zweckmäßig auch eine Ehe- und Familienberatungsstelle ihren Platz.

Dadurch würde die Verbindung mit der Praxis aufrechterhalten;

und das dabei gewonnene wissenschaftliche Material käme zugleich

der Forschungsabteilung zugute. Wo sich bei der Familienberatung

interessante Befunde ergäben, könnte die Forschungsabteilung daran

anknüpfen und sie weiter verfolgen.

Neben der Gewinnung neuen Tatsachenmaterials ist die Sammlung

und Verarbeitung des schon vorhandenen und des von andern

Forschungszweigen beigebrachten Materials kaum weniger wichtig.

In der Pathologie, der Anthropologie, der Biologie, der Hygiene,

der medizinischen Statistik und den klinisch-medizinischen Fächern

ist ein ungeheures Material vorhanden, das der rassenhygienischen

Bearbeitung harrt, und dauernd wird von jenen Fächern neues

Material, das rassenhygienisches Interesse hat, beigebracht.

Auch das in England, Amerika und Skandinavien gewonnene

rassenhygienische Tatsachen- und Erfahrungsmaterial wäre in viel

größerem Umfange, als das bisher privaten Forschern möglich ist,

der deutschen Rassenhygiene nutzbar zu machen. Einen Anfang zur

Sammlung und Sichtung des rassenhygienischen Materials stellte

die von v. ~Gruber~ und ~Rüdin~ geschaffene Sammlung

von Bildertafeln und statistischen Tabellen für die Dresdner

Hygieneausstellung im Jahre 1911 dar, welche in einem Katalog von

~Gruber~ und ~Rüdin~ erläutert ist.

Die Lehrer und Forscher auf dem Gebiete der Rassenhygiene würden

infolge ihrer verhältnismäßig unabhängigen Stellung auch die geeigneten

geistigen Führer der rassenhygienischen Bewegung sein, und von ihnen

würde am besten auch die Initiative zu staatlichen Maßnahmen ausgehen.

Es ist nämlich nicht zu hoffen, daß ein wirklicher Fortschritt

von einer Regierung oder ihren Beamten ausgehe. Im Jahre 1919

hat ein Medizinalbeamter in einem Ministerium eines deutschen

Staates einmal folgenden Satz drucken lassen: „Der Staat kann und

darf nur solche sozialhygienische Maßnahmen einführen, die sich

anderwärts in der Praxis bewährt haben.“ Wir wollen hoffen, daß

das nicht die offizielle Auffassung ist; denn das würde bedeuten,

daß man im „neuen“ Deutschland die Rückständigkeit zum staatlichen

Prinzip erhöbe. Staatliche Beamte pflegen immer unangenehm berührt

zu werden, wenn auf irgendwelche Mißstände hingewiesen wird;

sie empfinden das gewissermaßen als Vorwurf, daß sie oder die

Regierung ihre Pflicht nicht getan hätten. Öfter gewinnt man fast

den Eindruck, als stelle der Staat eigens besoldete Optimisten an,

die in der Rolle von Statistikern und Hygienikern von Zeit zu Zeit

beweisen müssen, daß durchaus kein Grund zur Beunruhigung vorliege.

Wenn die Rassenhygiene auf die schweren Schäden in unserem sozialen

Leben hinweisen muß, so soll das keinen Vorwurf gegen irgendeine

Regierung bedeuten. Jene Dinge, welche über das Gedeihen der

kommenden Geschlechter wie keine andern entscheiden, lagen eben

bisher völlig außerhalb des Gesichtskreises unserer Gebildeten.

Einen Vorwurf werden wir erst erheben, wenn man sich auch in

Zukunft der Einsicht und dem Fortschritt verschließt.

Im Mai 1921 hat der schwedische Reichstag in großzügiger Weise

die Mittel für eine rassenbiologische Lehr- und Forschungsanstalt

bereitgestellt. Damit ist die erste staatliche Anstalt für

Rassenbiologie ins Leben gerufen. Ihre Leitung ist in die bewährten

Hände von Professor ~Hermann Lundborg~ gelegt, und wir hoffen

zuversichtlich, daß man in wenigen Jahren bei uns wird sagen können,

daß diese Maßnahme sich in Schweden, d. i. „anderwärts in der Praxis

bewährt habe“.

In Deutschland gibt es bisher nur eine Professur für menschliche

Erblichkeitslehre, nämlich in Berlin, angegliedert an das

anatomisch-biologische Institut. Da der Inhaber dieses Lehrstuhls,

Prof. ~H. Poll~, auch die Anwendung der Erblichkeitslehre in

Medizin und Hygiene zu seinen Aufgaben rechnet, so kommt diese

Professur tatsächlich auf eine rassenhygienische hinaus. Wenn diese

Einrichtung wegen der in Berlin bestehenden besonderen Verhältnisse

auch gutgeheißen werden mag, so ist es im übrigen doch nicht

angezeigt, rassenhygienische Lehrstühle an anatomische Institute

anzugliedern. Die Zellforschung ist nur eine Hilfswissenschaft

der Erblichkeitslehre und nicht einmal eine unentbehrliche. Im

Mittelpunkt hat vielmehr die statistische Forschung zu stehen.

Methodologisch gehört die Rassenhygiene mit der sozialen Hygiene

zusammen. Soweit daher noch nicht selbständige rassenhygienische

Institute errichtet werden können, sollten rassenhygienische

Abteilungen den hygienischen Instituten angegliedert werden.

o) ~Die Notwendigkeit medizinalstatistischer Registrierung der

Bevölkerung.~

Gegen Maßnahmen praktischer Rassenhygiene wird immer wieder der Einwand

erhoben, wir wüßten noch zu wenig von den Gesetzen der Erblichkeit, um

derartige Maßnahmen verantworten zu können. Es soll nicht bezweifelt

werden, daß dies bei denen, welche diesen Einwand erheben, tatsächlich

zutrifft; allgemein trifft es für unsere Wissenschaft gewiß nicht mehr

zu. Richtig ist aber immerhin, daß wir über die Erbbeschaffenheit

der Bevölkerung im ganzen und der meisten einzelnen Familien leider

bisher nur wenig wissen. Diesem Übelstande könnte aber abgeholfen

werden. Unsere Kenntnis der allgemeinen Gesetze der Erblichkeit ist

durchaus genügend, um an die Feststellung der erblichen Veranlagung der

Bevölkerung erfolgreich herangehen zu können. Gerade die, welche immer

auf die Lücken unseres Wissens hinweisen, sollten also dafür eintreten,

daß diese Lücken so bald wie möglich geschlossen werden.

Die Kenntnis des gesundheitlichen Zustandes der Bevölkerung und der

rassenbiologischen Beschaffenheit der einzelnen Familien ist ja nicht

nur für die Rassenhygiene, sondern auch für die sonstige Hygiene,

für die ärztliche Behandlung, ja im Grunde sogar für alle staatlichen

Maßnahmen von allergrößter Bedeutung. Daher ist eine ~fortlaufende

medizinalstatistische Registrierung der gesamten Bevölkerung~

ein dringendes Erfordernis. Schon bei der Geburt sollte für jedes

Kind ein amtlicher Gesundheitsbogen angelegt werden, auf dem alle

Tatsachen, die für die gesundheitliche Beurteilung des Kindes von

Wichtigkeit wären, einzutragen wären, also auch Angaben über den

Gesundheitszustand der Eltern und Geschwister. Schon jetzt bestehen

ja an den meisten größeren Orten Säuglingsfürsorgestellen, in denen

von jedem Säugling ein Personalbogen geführt wird. Diese Einrichtung

müßte nur auf die gesamte Bevölkerung ausgedehnt werden, und die Bogen

müßten auch später fortgeführt, amtlich gesammelt und aufbewahrt

werden. Eine allgemeine Kontrolle der Kinder könnte bei Gelegenheit

der Impfung vorgenommen werden. Später würden die Personalbogen dann

durch die Schulärzte fortzuführen sein. Bei den Untersuchungen und

Eintragungen wäre nicht nur der Gesundheitszustand, sondern auch die

sonstige Beschaffenheit, sowohl die körperliche wie die geistige, zu

berücksichtigen, insbesondere auch die Art und der Grad der Begabung

sowie die Charaktereigenschaften. Daher müßten gerade während der

Schulzeit nicht nur die Befunde des Schularztes, sondern auch die

Urteile der Lehrer eingetragen werden. Während jener Zeiten des

Lebens, wo nicht wie während der Schulzeit eine dauernde Überwachung

stattfindet, müßten periodische Untersuchungen durch beamtete Ärzte

stattfinden. ~Schallmayer~ ist für alljährliche Ergänzung der

Personalbogen eingetreten; ich glaube jedoch, daß man sich vorerst mit

Untersuchungen in etwa drei- oder fünfjährigen Zwischenräumen begnügen

könnte. Zur Ergänzung der Registrierung würde die oben geforderte

ärztliche Meldepflicht für Geschlechtskrankheiten sehr wichtig sein.

Eine derartige Registrierung hat schon ~Galton~ als eine der

wesentlichsten Grundlagen praktischer Rassenhygiene erkannt.

Bei uns ist besonders ~Schallmayer~ schon im Jahre 1891 für

„erbbiographische Personalbogen“ eingetreten. Es lag natürlich auch

in seinem Sinne, daß nicht nur die Erbanlagen, sondern auch die

sonstigen Tatsachen über Gesundheit und Krankheit aufgezeichnet

werden sollten; insofern ist also der Name zu eng, ebenso wie der

von anderer Seite vorgeschlagene Name „Gesundheitsbogen“.

Die so entstehenden Personenbogen müßten an amtlichen Zentralstellen

familienweise geordnet und aufbewahrt werden. Diese Familienregister

würden nach einer Reihe von Jahren sehr wertvolle Aufschlüsse über das

Vorkommen und die Verteilung aller wichtigen Krankheiten und auch der

meisten krankhaften Erbanlagen Aufschluß gestatten, während gegenwärtig

die Medizinalstatistik mangels zuverlässiger Unterlagen über einige

grobe Feststellungen überhaupt nicht hinausgehen kann.

Bisher enthalten die Personenregister der Standesämter im

wesentlichen nur Aufzeichnungen über die Tatsache und die Zeit

der Geburt, der Eheschließung und des Todes. Auch in Württemberg,

das als einziger von allen deutschen Staaten Familienregister

besitzt, erstrecken sich die Aufzeichnungen nicht weiter. Mit

Recht hat daher der Statistiker ~Burgdörfer~ verlangt, daß

die bei den Standesämtern zu führenden Personenregister überall

zu Familienregistern ausgebaut würden, welche die wesentlichen

gesundheitlichen und rassenbiologischen Tatsachen enthalten

müßten. Solche Familienregister würden nicht nur die oben

geschilderten Schwierigkeiten der Beurteilung der Ehetauglichkeit

zum größten Teil beseitigen, sondern auch dem praktischen Arzte

äußerst wertvolle Hinweise für die Feststellung und Behandlung

von Krankheiten geben können. Auch für die wissenschaftliche

Erforschung der menschlichen Erbanlagen würde ein unvergleichliches

Quellenmaterial gegeben sein.

p) ~Die rassenhygienische Gestaltung des Medizinalwesens.~

Zur Durchführung dieser Forderungen erscheint die Schaffung eines

besonderen ~Reichsgesundheitsministeriums~ unerläßlich. Die Gesundheit

eines Volkes ist die Grundlage aller andern Güter. Folglich muß der

Staat die Gesundheitspflege an die erste Stelle aller seiner Maßnahmen

stellen, und es sollte selbstverständlich sein, daß auch die Leitung

der staatlichen Fürsorge für die Volksgesundheit in der Hand von

Fachleuten, d. h. von Ärzten liegen muß, nicht aber eines Parteimannes

oder eines Vertreters eines anderen Faches. Frankreich hat bereits ein

Gesundheitsministerium, ebenso mehrere andere Staaten.

Die Entwicklung der Volksgesundheitspflege geht gegenwärtig

hauptsächlich in der Richtung der immer weiteren Ausdehnung der

ärztlichen und hygienischen Fürsorge für Säuglinge, Kleinkinder,

Jugendliche, Tuberkulöse, Geschlechtskranke u. a. Diese Fürsorge ist

auch vom rassenhygienischen Gesichtspunkt durchaus zu billigen. Den

eigentlichen Kern der sozialen Hygiene muß aber die Rassenhygiene

im engeren Sinne bilden. Ohne rassenhygienische Maßnahmen ist eine

wirkliche Gesundung der Bevölkerung eine unlösbare Aufgabe. ~Es

ist daher zu fordern, daß die gesamte hygienische Fürsorge unter

rassenhygienischen Gesichtspunkten betrieben werde.~ Nicht unklare

Gefühlsregungen, sondern klare Erkenntnis der Lebensnotwendigkeiten

der Volksgemeinschaft müssen uns auch hier leiten. Uns tut eine

~Rationalisierung der sozialen Hygiene~ not. Wenn alle Fürsorgezweige

weiter ausgebaut und unter einheitlicher Leitung durch ein

Gesundheitsministerium zusammengefaßt werden, so kann die oben

geforderte medizinalstatistische Registrierung der gesamten Bevölkerung

keine besonderen Schwierigkeiten und auch keine übermäßigen Kosten mehr

machen. Jedenfalls würden die Aufwendungen sich durch den Gewinn an

Volksgesundheit überreich bezahlt machen.

Es ist auch im rassenhygienischen Interesse sehr zu begrüßen, daß

auf diese Weise ein immer größerer Teil der Ärzte in den Dienst

der Krankheitsverhütung treten würde, denn die Heilung einmal

ausgebrochener Krankheiten ist in der Regel doch nur unvollkommen

oder gar nicht mehr erreichbar. Im Interesse der Einheitlichkeit

der gesamten Volksgesundheitspflege sollten die sozialhygienisch

tätigen Ärzte womöglich alle vom Staate und nicht, wie es jetzt meist

geschieht, von den Gemeinden besoldet werden. Diese Entwicklung geht

in der Richtung auf eine ~allmähliche Verstaatlichung des ärztlichen

Standes~ hin, wie sie ~Schallmayer~ schon i. J. 1891 gefordert hat.

Es kann gar keinem Zweifel unterliegen, daß die ausschließliche

Bezahlung der Ärzte nach einzelnen Leistungen nicht im Interesse

der Volksgesundheit liegt. Bei privatwirtschaftlicher Bezahlung

werden durch jede wesentliche Besserung der Volksgesundheit die

Einkommensmöglichkeiten der Ärzteschaft geschmälert. Folglich muß

der Staat dafür sorgen, daß durch die Gesundung der Bevölkerung,

welche eine seiner vordringlichsten Aufgaben ist, nicht die Existenz

der Ärzte untergraben wird. Denn wenn der ärztliche Stand ruiniert

wird, so muß natürlich auch die Volksgesundheit schweren Schaden

leiden. ~Eine weitsichtige Volksgesundheitspflege ist also ohne

angemessene Berücksichtigung der Interessen des ärztlichen Standes

gar nicht möglich.~ Zur Lösung dieser Aufgabe aber wird eine gewisse

Verstaatlichung oder, wenn man will „Sozialisierung“ des ärztlichen

Standes schwerlich zu umgehen sein. Auch die Ärzte, welche sich in

ihrer Gesamtheit immer durch soziales Fühlen ausgezeichnet haben,

werden es auf die Dauer nicht wollen können, daß sie in einer

wirtschaftlichen Lage bleiben, die durch Besserung der Volksgesundheit

gedrückt, durch ihre Verschlechterung aber gehoben wird.

~Schallmayer~ hat daher gefordert, daß in Zukunft überhaupt keine

neuen Privatärzte mehr zugelassen werden sollten, und daß der

ganze ärztliche Nachwuchs vom Staate angestellt werden solle.

Im einzelnen hat ~Schallmayer~ auch wohldurchdachte Vorschläge

gemacht, wie bei dieser Neuregelung das Vertrauensverhältnis

zwischen Arzt und Kranken gewahrt werden, wie eine freie Arztwahl

ermöglicht werden und wie einer unnötigen Inanspruchnahme der Ärzte

vorgebeugt werden könnte.

Das Gedeihen der Ärzte und ihrer Familien hat natürlich auch

unmittelbar die allergrößte rassenhygienische Bedeutung; denn

der ärztliche Beruf wird in Zukunft einer der hauptsächlichsten

sein, welche begabten Familien die Erhaltung durch geistige

Arbeit ermöglichen. Die sozialhygienische Literatur schweigt sich

über die Erhaltung der Familien der Fürsorgeärzte zwar aus; vom

rassenhygienischen Gesichtspunkt ist deren Gedeihen aber nicht weniger

wichtig als das Gedeihen jener, für welche sie sorgen. In dieser

Beziehung ist vor allem eine Regelung der Zulassung zum ärztlichen

Beruf unter dem Gesichtspunkt strenger Auslese nach der Tüchtigkeit

unumgänglich, wie sie weiter oben auch für die übrigen akademischen

Berufe gefordert wurde.

q) ~Was kann der Staat für die nordische Rasse tun?~

Wir haben im theoretischen Teil die unersetzliche Bedeutung der

nordischen Rasse für die europäische Kultur erörtert und andererseits

auf die unmittelbar drohende Gefahr ihres Aussterbens hingewiesen.

Die Besprechung der Mittel und Wege praktischer Rassenhygiene dagegen

haben wir so gehalten, als ob es eine nordische Rasse gar nicht gäbe.

Es ist aber nicht unsere Absicht, diese Frage hier totzuschweigen.

Gegenüber gewissen Rassenschwärmern, die nicht genügend mit den

wirklichen Verhältnissen rechnen, muß betont werden, daß ein Staat,

dessen Bevölkerung aus sehr verschiedenen Rassenbestandteilen besteht,

einen von diesen Bestandteilen weder bevorzugen kann noch darf. Vor

einer Überschätzung der äußerlichen Rassenmerkmale wie Haar- und

Augenfarbe, Körperlänge und Kopfform muß ausdrücklich gewarnt werden.

Die Erbanlagen, welche diese äußeren Merkmale bedingen, machen nur

einen verhältnismäßig recht kleinen Teil der gesamten Erbmasse einer

Rasse aus. Ein dunkelhaariger Deutscher kann ebensogut nordische

Eigenschaften der Seele haben wie ein blonder. An den seelischen

Anlagen liegt doch wohl mehr als an den äußeren Merkmalen; und jene

sind auch in viel größerer Gefahr als diese. Blonde Haare und blaue

Augen wird es noch nach Jahrtausenden in Europa geben, die nordische

Seele aber stirbt. Und wir können die nordische Seele nicht retten,

indem wir blonde Haare und blaue Augen züchten, sondern der Staat

dient ihrem Leben am besten, indem er die Familien, nach Maßgabe

ihrer allgemeinen Leistungsfähigkeit für das Volksganze, aber ohne

Rücksicht auf ihre äußeren Rassenmerkmale, in der Erhaltung fördert.

~Schallmayer~ hat sich sehr scharf gegen Bestrebungen, welche

auf eine Vermehrung des nordischen Blutsanteils in der deutschen

Bevölkerung abzielen würden, ausgesprochen; andererseits aber dürfte es

auch nicht in ~Schallmayers~ Sinne sein, daß der nordische Anteil

unserer Bevölkerung abnehme, wie es tatsächlich der Fall ist. Die

Rassenhygiene dient der Erhaltung ~aller~ Rassen und damit auch

der nordischen. Und wenn die Rassenhygiene ihr besonderes Augenmerk

auf die Erhaltung der höher begabten Familien richtet, so kommt das

auch ohne jede Bevorzugung äußerer Rassenmerkmale der nordischen Rasse

zugute. Eine Bevorzugung eines bestimmten Typus dagegen würde in

unserer gemischten Bevölkerung natürlich zu schweren Mißhelligkeiten

führen, und daher muß eben im Interesse der Rasse vor der Überschätzung

äußerer Merkmale gewarnt werden.

Darum ist es aber nicht nötig, die Bedeutung der nordischen Rasse für

die Kultur totzuschweigen. ~Schallmayer~ befürchtete von einem

Eintreten für die nordische Rasse eine Verstärkung der Feindschaft

unter den Sprachnationen, während er im Interesse der Rassenhygiene

eine internationale Staatenvereinigung für wünschenswert hielt. In

Wahrheit folgt aber auch aus dem Interesse der nordischen Rasse

durchaus nicht eine feindliche Einstellung gegen Bevölkerungen von

fremder Sprache. Allen Völkern europäischer Kultur ist ja ein gewisser

Anteil nordischer Rasse gemeinsam, und gerade von jenen Völkern, auf

die wir Deutschen auch ohne jede Rücksicht auf die Rassenverwandtschaft

in erster Linie angewiesen sind, haben einige nicht weniger nordisches

Blut als das deutsche.

Am stärksten ist das Rassenbewußtsein heute in Nordamerika lebendig.

Das Zusammenleben vieler verschiedener Sprachnationen von europäischer

Herkunft, die Anwesenheit von Millionen Negern und schließlich auch die

Gefahr, welche von dem Eindringen der ostasiatischen Mongolen droht,

hat zu einem lebendigen Zusammengehörigkeitsgefühl aller „Weissen“

geführt. Wir wissen ja allerdings, daß es eine „weisse Rasse“, so wie

man sie sich gewöhnlich vorstellt, gar nicht gibt. Was den sogenannten

„Weissen“ gemeinsam ist, das ist vielmehr positiv nur ein mehr oder

weniger großer Anteil nordischen Blutes und negativ das Freisein von

Negerblut. In Amerika ist man denn auch ganz offenbar auf dem Wege,

zum Bewußtsein der Gemeinschaft der nordischen Rasse zu kommen,

besonders seit ~Madison Grant~ in eindrucksvoller Weise auf ihren

drohenden Untergang aufmerksam gemacht hat. Da Amerika gegenwärtig

nicht nur die größte Weltmacht ist, sondern auch die einzige, mit

der wir Deutschen, wenn auch kein freundliches Einvernehmen, so

doch ein friedliches Zusammenarbeiten erwarten dürfen, so kann uns

der nordische Rassengedanke auch politisch nur förderlich sein. Von

Amerika aus wurde schon jahrelang vor dem Kriege für einen Bund der

weissen Völker Stimmung gemacht; und es ist ewig schade, daß in

Europa nicht rechtzeitig Verständnis dafür vorhanden war. Auch heute

noch würden die gemeinsamen Interessen der nordischen Rasse in einem

Völkerbunde unter Amerikas Führung wohl am besten gewahrt sein. Die

Zeit der blonden Internationale ist freilich noch nicht gekommen. Wer

aber unter Berufung auf vermeintliche Rassenunterschiede den Haß der

Sprachnationen schürt, der hat das tragische Schicksal unserer Rasse

noch nicht begriffen, nicht erlebt.

Wir sind übrigens nicht etwa der Meinung, daß die äußere Politik sich

einfach nach der Rassenverwandtschaft richten solle. Der Staatsmann

darf seine Stellungnahme lediglich auf nüchterne Abwägung dessen, was

seinem Staate zum Besten dient, nicht aber auf Gefühle gründen, auch

nicht auf Gefühle des Rassenhasses oder der Rassensympathie. Im übrigen

aber müssen wir von dem Staatsmann der Zukunft die Einsicht verlangen,

daß das Gedeihen der Rasse die unerläßlichste Grundlage des Gedeihens

des Staates ist, und daß er sowohl seine innere als auch seine äußere

Politik darnach einrichte.

Der greise Faust läßt Ödland kultivieren, um darauf vielen Millionen

Menschen ein tätig-freies Leben zu ermöglichen, und Goethe hat bei der

Aufstellung dieses Ideals offenbar die Kolonisationsarbeit Friedrichs

des Großen vor Augen gehabt. Es soll auch gar nicht bestritten werden,

daß zur Zeit Goethes, als es noch viel unbesiedeltes Land in unserem

Vaterlande gab, dessen Erschließung ein annehmbares Ziel für den

faustischen Menschen darstellte. Aber man muß sich hüten, dieses Ziel

schematisch auf die Gegenwart zu übertragen. Wenn der selige Faust

heute mit ansehen müßte, wie als Vollendung seines Werkes die letzten

Reste von Moor und Heide, die letzten Reste der deutschen Heimatnatur,

dem Götzen Nützlichkeit geopfert werden, er würde einen Rückfall

bekommen und den Teufel beschwören, etwas dagegen zu tun. Aber ganz im

Ernst: Die Verchinesung Europas ist nicht der Gipfel der faustischen

Kultur, sondern ihr Ende. Das Ziel des faustischen Menschen muß heute

die Rettung der faustischen Rasse sein, und nur der Staatsmann, der

diese durchsetzt, wird einmal mit Recht von sich sagen können:

„Es kann die Spur von meinen Erdetagen

Nicht in Äonen untergeh’n.“

#3. Private Rassenhygiene.#

a) ~Die rassenhygienische Gestaltung des persönlichen Lebens.~

Die private Rassenhygiene muß sich vorerst notgedrungen auf jenen

verhältnismäßig kleinen Teil der Bevölkerung, der über eine tiefere

Einsicht verfügt, beschränken. Man mag diese Beschränkung bedauern,

man kann aber der Mehrheit nicht einfach die zu rassenhygienischem

Handeln nötige Urteilsfähigkeit beibringen. Da bestehen eben

Grenzen, die in der Erbverfassung der Menschen liegen. Wenn

später einmal rassenhygienische Anschauungen bei den Einsichtigen

Allgemeingut geworden sein werden, dann kann man hoffen, daß auch

die Massen jener, die kein selbständiges Urteil haben, nachfolgen

werden. Vorerst aber ist die Anwendung privater Rassenhygiene auf

die Höherbegabten nicht nur allein möglich, sondern sie ist auch

gerade bei diesen besonders vordringlich, weil unserer Bevölkerung

gerade durch deren Aussterben die allgemeine Verpöbelung droht.

Dieses Buch wendet sich ja vornehmlich an die ~studierende Jugend~.

Es soll daher auch in erster Linie betrachtet werden, wie der junge

Mann, der sich auf einen geistigen Beruf vorbereitet, sein Leben im

Sinne der Rassenhygiene gestalten kann. Da ist vor allem wichtig, daß

er die Sorge für das von ihm getragene Erbgut nicht aus den Augen

verliere. Wer selbst gesund und tüchtig ist und von ebensolchen

Eltern stammt, der hat die Pflicht, sein Erbgut auch weiterhin zu

bewahren. Ein unerläßliches Mittel zu diesem Ziele ist, möglichst früh

eine auskömmliche Lebensstellung zu erringen, die die Gründung und

Erhaltung einer Familie ermöglicht. Man braucht darum kein Streber

zu sein; vielmehr wird die Arbeit für das eigene Fortkommen gerade

dadurch, daß sie als Mittel zu einem überpersönlichen Ziel erfaßt

wird, ihres selbstsüchtigen Charakters entkleidet. Andererseits muß

auch vor geistiger Überarbeitung gewarnt werden, die möglicherweise

unmittelbar schädlich auf die Erbmasse wirken könnte. Wenn nicht

wenige der begabtesten Gelehrten und Forscher sich im Dienste der

Wissenschaft aufreiben, so kann das vom Standpunkte der Rassenhygiene

nicht gutgeheißen werden. Die richtige Abwechselung zwischen Arbeit

und Erholung, zwischen geistiger und körperlicher Betätigung ist daher

nicht nur eine Forderung der Individualhygiene, sondern auch der

Rassenhygiene.

Die ~Berufswahl~ steht ja während des Studiums im allgemeinen nicht

mehr in Frage. Immerhin aber kommen innerhalb einer Berufsgruppe öfter

noch verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Daher sei ausdrücklich

betont, daß ein wirtschaftlich einträglicherer Beruf einem weniger

einträglichen, auch wenn dieser angesehener ist, im allgemeinen

vorzuziehen ist. Gewarnt werden muß vor einem Berufswechsel, wenn

dieser nicht wirklich nötig ist. Viele Söhne gebildeter Familien sehen

sich heute veranlaßt, einen mehr körperlichen Beruf zu suchen; aber nur

einem Teil von ihnen gelingt die Anpassung an die Bedingungen schwerer

körperlicher Arbeit. An und für sich sind landwirtschaftliche Berufe

rassenhygienisch am meisten zu empfehlen. Dem geistigen Arbeiter ist

es aber in der Regel nicht mehr möglich, sich an das Leben und die

Arbeit des Landwirtes zu gewöhnen. Selbst in früher Jugend gelingt

das Söhnen städtischer Familien nicht leicht. Leider besteht bei der

modernen Berufsberatung hier und da die Neigung, schwächlichen und

psychopathischen jungen Leuten gerade landwirtschaftliche Berufe zu

empfehlen. Das liegt indessen weder im Interesse der Betreffenden

noch in dem der Rasse. Der Landwirtsberuf muß in erster Linie den

tüchtigen Söhnen der Landwirte vorbehalten bleiben. In den vergangenen

Jahrzehnten haben begabte Landwirtssöhne nur allzu sehr in geistige

Berufe gedrängt. Dem wird ja nun die furchtbare Not der geistigen

Berufe ein Ziel setzen. Aber auch ganz bewußt muß darnach gestrebt

werden, daß gerade die begabten jungen Landleute dem Berufe ihrer Väter

erhalten bleiben. ~Es ist viel besser, daß ein wissenschaftliches oder

künstlerisches Talent nicht ausgebildet wird, als daß es infolge der

Ausbildung dem Aussterben verfällt.~

Im allgemeinen ist es für alle Stände am besten, wenn die Söhne im

Berufe des Vaters oder doch in einem verwandten bleiben. Man soll nicht

vergessen, daß der soziale Aufstieg zum Aussterben zu führen pflegt.

Wo Zweifel über eine zweckmäßige Berufsberatung bestehen, können die

Berufsberatungsstellen, wie sie jetzt wohl auch bei allen Hochschulen

bestehen, öfter vor Irrwegen bewahren. Auch die moderne psychologische

Untersuchung kann dabei von Nutzen sein. Neben den wirtschaftlichen,

den rein ärztlichen und den psychologischen Gesichtspunkten sollten bei

der Berufsberatung in Zukunft aber auch rassenhygienische gebührende

Berücksichtigung finden.

Wenn die Rückkehr städtischer Familien zum Bauernberuf im allgemeinen

auch nicht möglich ist, so bietet doch andererseits das Land und die

Kleinstadt auch für manche geistige Berufe Lebensmöglichkeiten, die

dem Leben in der Großstadt nicht nachstehen, z. B. für den Landarzt,

den Geistlichen, den Rechtsanwalt. Wenn das Einkommen auf dem Lande

auch geringer ist, so ist andererseits die Lebenshaltung billiger, und

die Kinder wachsen unter viel gesünderen Bedingungen auf. Der Glanz

der modernen „Kulturzentren“ ist für die Familien verderblich wie das

Licht für die Motte; und wem die Augen über diese Kultur aufgegangen

sind, dem fällt der Verzicht darauf nicht schwer. Wer aber gleichwohl

gezwungen ist, in der Großstadt zu leben, der sollte, wenn irgend

möglich, außerhalb des Stadtinnern wohnen und die größerer Mühe des

Weges zur Arbeitsstätte aus Rücksicht auf das Gedeihen der Familie auf

sich nehmen.

Besonders schwierig liegt die Berufsfrage für die Töchter gebildeter

Familien. Am besten ist es selbstverständlich, wenn gesunde und

tüchtige Mädchen möglichst früh heiraten und möglichst viele Kinder

aufziehen. ~Jeder andere Beruf für das weibliche Geschlecht muß im

Vergleich zum Mutterberuf als minderwertig gelten~, und vereinbar sind

beide ja doch nicht. Leider wird nun aber infolge der Kriegsverluste

und der wirtschaftlichen Notlage der geistigen Berufe in der nächsten

Zeit ein sehr großer Teil der Mädchen aus gebildeten Familien ehelos

bleiben müssen. Es kann daher nicht gefordert werden, daß die Mädchen

einfach zu Hause bleiben und auf den Mann warten, der vielleicht doch

niemals kommt. Gerade die wertvolleren jungen Mädchen werden vielmehr

etwas Tüchtiges lernen wollen, damit sie sich selbst ernähren können.

Nur sollen sie nicht vergessen, daß dies im Grunde nur ein kümmerlicher

Ersatz für die Erfüllung ihrer eigentlichen Aufgabe ist, und sie

sollen achtgeben, daß nicht gerade die Berufsausbildung sie daran

hindert. Sie tun daher gut, ihre hauswirtschaftliche Ausbildung nicht

zu vernachlässigen und im übrigen eine solche Berufsausbildung zu

wählen, die zugleich möglichst große Aussichten auf Heirat bietet. Die

Fortführung eines Berufes durch eine verheiratete Frau unter Verzicht

auf Kinder widerstreitet selbstverständlich den Forderungen der

Rassenhygiene in hohem Grade. Im Vergleich dazu täte ein Mädchen immer

noch besser, gar nicht zu heiraten; denn dann entzieht sie wenigstens

einem anderen nicht die Gelegenheit zur Ehe.

Wenn das Erbe der Väter unversehrt den Nachkommen übergeben werden

soll, so darf es vor allem nicht idiokinetischen Schädigungen

ausgesetzt werden. Auch inmitten der rassenhygienisch so ungesunden

Lebensverhältnisse, unter denen die modernen Bevölkerungen leben, kann

der Einzelne einer Schädigung seiner Erbmasse weitgehend vorbeugen,

und diese Aufgabe ist einer unausgesetzten Aufmerksamkeit wert. An

erster Stelle ist die ~Vermeidung des Alkoholmißbrauches~ zu fordern.

Es soll zwar nicht behauptet werden, daß „mäßiges“ Trinken die Erbmasse

schädigen müsse; aber der mäßige Genuß geht nur zu leicht in den

unmäßigen über. Mit Rücksicht auf die Wirkung des Beispiels muß vom

rassenhygienischen Standpunkt die ~völlige Enthaltsamkeit~ befürwortet

werden. Nur wenn immer weitere Kreise sich dazu entschließen, ist zu

hoffen, daß die Macht der Trinksitten und des Alkoholkapitals gebrochen

wird. Das wissen die Vertreter des Alkoholkapitals recht gut, und sie

treten daher stets für die „Mäßigkeit“ ein. Entsprechendes wie vom

Alkohol gilt auch vom ~Tabak~, wenn auch vielleicht in geringerem

Grade. Am besten ist es, wenn die jungen Leute gar nicht erst anfangen

zu rauchen. Dann macht die Enthaltung keinerlei Schwierigkeiten.

Noch größere Gefahren drohen dem gesunden Erbgut von den

~Geschlechtskrankheiten~. Von den Schäden, welche die

Geschlechtskrankheiten der Gesundheit des Einzelnen bringen, kann

in diesem Zusammenhange, so schwer sie auch sind, abgesehen werden.

Hier handelt es sich vielmehr um die Unfruchtbarkeit, welche die

Gonorrhoe beim Manne und vor allem bei der Frau bewirken kann, und um

die Schädigung der Nachkommenschaft, welche die Syphilis zur Folge

hat. Diese Gefahren, welche bei der rassenhygienischen Beurteilung

der „sexuellen Frage“ ganz im Vordergrund zu stehen haben, sind

um so größer, als es sich bei den geschlechtlichen Trieben nicht

um künstlich angewöhnte Bedürfnisse wie beim Rauchen und Trinken,

sondern um durchaus normale und natürliche handelt, deren Befriedigung

gerade dem gebildeten jungen Manne während der Jahre, wo sie sich am

lebhaftesten geltend machen, auf einwandfreie Weise einfach unmöglich

zu sein pflegt. Eine Lösung der „sexuellen Frage“ in dem Sinne, daß das

unmittelbare Lustbegehren mit den Interessen des dauernden Wohles des

Einzelnen und mit den Lebensinteressen der Rasse völlig versöhnt werden

können, ist unter unsern ungesunden Lebensverhältnissen schlechterdings

nicht möglich. Eine „neue Moral“, die heute allerdings auch schon

etwas abgegriffen anmutet, lehrt, daß nur jener Geschlechtsverkehr,

der das Glück anderer Menschen schädige oder der zur Erzeugung kranker

Nachkommen führe, zu verwerfen sei. Nun bringt aber fast jeder

außereheliche Geschlechtsverkehr die Gefahr der Ansteckung in mehr

oder weniger hohem Maße mit sich. Die meisten Ansteckungen erfolgen

heute nicht durch die bezahlte Prostitution, sondern in freien

Verhältnissen. Den beteiligten Mädchen droht außer der Ansteckung

auch der Verlust ihres guten Rufes und damit die Ausschaltung von

der Ehe. Man darf auch hier nicht übersehen, daß die Lebensführung

des Einzelnen auch mittelbar von großem Einfluß ist, indem das

schlechte Beispiel auch andere in Gefahr bringt, während das Beispiel

der Selbstbeherrschung auch bei andern den Willen dazu stärkt. Die

geschlechtliche Sittlichkeit wird nicht ohne Grund in den Mittelpunkt

der Sittlichkeit überhaupt gestellt; und die sittlichen Anschauungen

zumal auf geschlechtlichem Gebiet sind von einschneidendster Bedeutung

für die Gesundheit der Rasse.

Schon daraus folgt, daß durch Anwendung von Schutzmitteln gegen die

Ansteckung dem außerehelichen Geschlechtsverkehr das Bedenkliche

nicht genommen werden kann. Immerhin ist die Vernachlässigung von

Schutzmitteln dabei natürlich besonders schwer zu mißbilligen. Doch

sachgemäße Anwendung von Schutzmitteln, insbesondere des Kondoms

und des Einträufelns von Silberlösungen, kann die Ansteckung mit

Gonorrhoe ziemlich sicher vermieden werden, leider weniger sicher

die mit Syphilis, gegen welche am ehesten noch eine Chininsalbe

zu schützen scheint; und die tausendfältige Erfahrung der Ärzte

zeigt, daß die Anwendung sehr oft in ungenügender Weise erfolgt.

Die Empfehlung von Schutzmitteln ist daher eine verantwortungsvolle

Sache, weil einerseits deren Anwendung zwar die Gefahr vermindert,

andererseits aber im Vertrauen auf die Schutzmittel die Gefahr nur

zu leicht unterschätzt wird. Bei Würdigung aller Umstände kann vom

rassenhygienischen Standpunkt nur eindringlich zur Enthaltsamkeit bis

zur Eheschließung geraten werden. Es muß auch ausdrücklich betont

werden, daß irgendwie ernstliche Störungen der Gesundheit durch

Enthaltsamkeit nicht entstehen können, obwohl das gern behauptet

wird. Daß vorübergehende Störungen des subjektiven Wohlbefindens

vorkommen, besonders bei psychopathischen Personen, soll nicht

bestritten werden, diese wiegen aber federleicht im Vergleich zu den

furchtbaren Gefahren der Geschlechtskrankheiten. Auch die Gefahren

der Selbstbefriedigung sollten nicht übertrieben werden; gegenüber

außerehelichem Geschlechtsverkehr ist diese immerhin das kleinere Übel.

Im übrigen müssen sich die jungen Leute eben an den Gedanken gewöhnen,

daß die Befriedigung der Triebregungen höheren Zielen untergeordnet

werden muß; und wo diese Befriedigung ohne schwere Schäden und Gefahren

doch nicht möglich ist, da dient die Enthaltsamkeit zugleich auch dem

größtmöglichen persönlichen Glück, mag ihre Durchführung unmittelbar

auch noch so schwer sein. Der gesunde junge Mann soll sich immer

bewußt sein, daß er berufen ist, das Erbgut seiner Ahnen den künftigen

Geschlechtern zu überliefern; und wer eine Vorstellung von all dem

herzbrechenden Unglück hat, das durch Einschleppung von Syphilis und

Gonorrhoe in die Ehe verursacht wird und andererseits von der Leere

und Verfehltheit des ehelosen Daseins, der wird die Versuchung auch

überwinden können. Im übrigen ist es wichtig, schon die Versuchung

nach Möglichkeit zu vermeiden, was freilich in der modernen Großstadt,

wo zahlreiche Geschäftsunternehmungen, Kinos und Theater von der

Erregung geschlechtlicher Begierden und Phantasien geradezu leben,

nicht leicht ist. Eine einfache Lebensführung, welche die Erholung

in der freien Natur, in Wandern und Sport, sucht, ist daher auch aus

rassenhygienischen Gründen warm zu befürworten.

Obwohl es nach den Ausführungen im allgemeinen Teil eigentlich

selbstverständlich ist, möge hier ausdrücklich betont werden,

daß eine Bereicherung der Erbmasse, auch eine Ausgleichung von

Schäden der Erbmasse, nicht in unserer Macht steht. Man hat früher

gelegentlich wohl gemeint, daß krankhafte Erbanlagen, die etwa durch

Alkoholmißbrauch der Eltern entstanden wären, durch Enthaltsamkeit

bei den Kindern wieder in gesunde verwandelt werden könnten, so

daß die Enkel dann frei davon wären. Das ist natürlich eine sehr

oberflächliche Gedankenverknüpfung, die das Wesen der Idiovariation

gründlich verkennt. Die Erfahrungen der Erblichkeitsforschung sprechen

eindeutig dafür, daß bestimmte Anlagen in ganz bestimmten Teilen der

Erbmasse begründet sind. Wenn nun solche Teilchen zerstört worden sind,

so können sie nicht etwa von andern Teilen der Erbmasse aus ersetzt

werden, denn dann würden diese ja die gesamten Anlagen des betreffenden

Lebewesens enthalten, während in Wirklichkeit die verschiedenen Anlagen

auf verschiedene Teile der Erbmasse verteilt sind. Erbanlagen, die

einmal verloren sind, können nicht wieder ersetzt werden. Nicht einmal

die willkürliche Zerstörung bestimmter einzelner Erbanlagen haben wir

in der Hand, geschweige denn die Möglichkeit zu ihrem Wiederaufbau.

Wenn wir einzelne Erbeinheiten aufbauen könnten, so würde auch dem

Aufbau vollständiger Erbmassen nichts mehr im Wege stehen, d. h. das

Problem des Homunkulus wäre gelöst. Solange man an eine „Vererbung

erworbener Eigenschaften“ glaubte, mochte man hoffen, durch Übung

und Stärkung des Körpers auch die Erbmasse ertüchtigen zu können.

Diese Hoffnung muß endgültig zu Grabe getragen werden; und es ist

nicht schade darum, weil andernfalls die kommenden Generationen auch

mit all den erworbenen Schäden und Gebrechen der früheren belastet

wären. Die Beseitigung krankhafter Anlagen aus einem Stamme kann

vielmehr lediglich durch Auslese erfolgen. Da die einzelnen Erbanlagen

voneinander weitgehend unabhängig sind, so brauchen durchaus nicht

auch alle übrigen Erbanlagen, welche in einem Individuum gerade mit

einer krankhaften vereinigt sind, mit dieser ausgemerzt zu werden. In

den Nachkommen treten die Erbanlagen ja in neuer Weise zusammen. Auf

diese Weise ist es möglich, die tüchtigen Anlagen eines Stammes von den

untüchtigen zu trennen.

Es ist zu erwarten, daß mit der Ausbreitung rassenhygienischer

Gedanken findige Geschäftsleute auftauchen werden, welche allerlei

Mittelchen zur günstigen Beeinflussung der Nachkommen anpreisen

werden. Bisher ist mir nur das Präparat „Rad-Jo“ bekannt geworden,

welches hoffenden Müttern aufgeschwatzt wird mit dem Versprechen,

daß dann die zu erwartenden Kinder „gesünder, kräftiger entwickelt,

hübscher und heiterer“ werden. Später werden wahrscheinlich auch

besondere Mittel für geistige Begabung und sonstige erwünschte

Eigenschaften angepriesen werden. Voraussichtlich werden sich

auch viele Kurpfuscher auftun, welche von besonderen Diätregeln,

Übungsmethoden und Ähnlichem nicht nur die Heilung erblicher

Leiden, sondern auch eine wunderbare Ertüchtigung der Nachkommen

versprechen werden. Der Lamarckismus wird wahre Orgien feiern, denn

seine Gläubigen werden nicht alle. Demgegenüber ist zu betonen:

~Eine Ertüchtigung oder Veredelung der Erbmasse des Einzelnen liegt

nicht in menschlicher Macht, und zur Schonung der Erbmasse bedarf

es nicht der Heilmittel und Pülverchen, sondern der Vermeidung

grober Schädlichkeiten wie des Alkoholismus und der Syphilis. Eine

Körperpflege, wie sie die Rassenhygiene fordert, ist einfach und

billig.~

Während der gesunde Mensch dem Leben der Rasse im allgemeinen

durch nichts anderes so wirksam dienen kann als durch Aufzucht

gesunder Kinder, liegt die Sache bei kranken Personen natürlich

ganz anders. ~Es muß als ein Gebot der Rassenhygiene angesehen

werden, daß Geschlechtskranke, Schwindsüchtige, Geisteskranke und

alle mit schwereren erblichen Leiden behafteten Personen auf die

Ehe verzichten~, im Falle heilbarer Leiden vorübergehend, im Falle

unheilbarer, insbesondere erblicher Leiden, dauernd. Nun sind die

Kranken freilich oft gar nicht zur Entsagung bereit. Den meisten fehlt

auch die Einsicht in die Schwere ihres Zustandes. Schwindsüchtige

neigen immer wieder zu einer zu günstigen Einschätzung ihrer Krankheit.

Viele schwere Psychopathen erkennen ihre Seelenverfassung überhaupt

nicht als krankhaft, sondern halten sich vielfach im Gegenteil gerade

für ganz besonders hervorragend begabt. Unverantwortlich ist es,

wenn manche Ärzte bei gewissen Arten der Psychopathie, besonders bei

Hysterie, die Ehe als Heilmittel anraten. In der Regel ist die Ehe

mit ihren vermehrten Sorgen auch für das persönliche Wohlbefinden der

Psychopathen durchaus nicht von günstigem Einfluß; entscheidend muß

aber die Rücksicht auf die Nachkommen sein. Andererseits dürfen die

Bedenken freilich auch nicht zu weit gehen. Irgendwelche Mängel der

Erbmasse sind fast in jeder Familie vorhanden. Dabei kann aber die

Hauptmasse der Erbanlagen sehr wohl gesund und erhaltungswert sein.

Die rassenhygienische Vorsicht darf jedenfalls nicht dahin übertrieben

werden, daß gerade gewissenhafte und vorsorgliche Menschen wegen

leichter wirklicher oder vermeintlicher Mängel ehelos bleiben, während

die Leichtsinnigen sich vermehren.

Wichtiger als den Kranken die Pflicht zur Ehelosigkeit einzuschärfen,

ist es, die Gesunden vor der Eheschließung mit Kranken zu warnen.

Besonders wichtig ist die Warnung vor der Ehe mit orgoristischen

(hysterisch veranlagten, vgl. 1. Bd. S. 234) Personen. Die Orgoristie

eines oder beider Ehegatten ist oft noch verhängnisvoller für das Glück

der Ehen als eine in die Ehe eingeschleppte Geschlechtskrankheit.

Selbst über die Tatsache einer Ansteckung mit Syphilis können Ehegatten

mit gesunden Sinnen schließlich hinwegkommen, das Zusammenleben mit

einem schwer orgoristisch veranlagten Gatten kann das Leben aber

zur Hölle machen. Dabei ist es dem Laien meist nicht möglich, die

krankhafte Veranlagung eines Orgoristen ohne längeres Zusammenleben

zu erkennen, zumal es nicht nur weibliche sondern auch männliche

Orgoristen oft meisterhaft verstehen, sich mit dem Nimbus besonderer

Begabung und besonderen Wertes zu umgeben. Wertvolle Anhaltspunkte kann

das Leben in der elterlichen Familie geben; Personen, die dort in ihrem

wahren Werte „verkannt“ werden, werden im allgemeinen auch keine guten

Ehegatten. Dringend zu widerraten ist auch die Ehe mit Alkoholikern,

auch „geheilten“, ebenso mit Morphinisten und Epileptikern. Die

Erbmasse wird durch eine „Heilung“ natürlich nicht ausgebessert.

Selbstverständlich müssen auch Personen mit organischen Nervenleiden,

Schwerhörigkeit auf erblicher Grundlage, Zuckerkrankheit, Gicht,

Basedowscher Krankheit und allen schwereren Mißbildungen bei der

Ehewahl gemieden werden. Aber auch Fettsucht, Herzfehler, Neigung zu

Gelenkrheumatismus, Asthma, Asthenie, hochgradiger Kurzsichtigkeit,

Hypospadie, erblich bedingte Leistenbrüche beeinträchtigen den Wert

eines Menschen für die Ehe in höherem oder geringerem Grade. Wenn eine

Tuberkulose im frühen Stadium wirklich ausgeheilt ist, so braucht das

kein Gegengrund gegen die Ehe zu sein; selbstverständlich ist es aber

vorzuziehen, wenn ein Ehebewerber keine Tuberkulose durchgemacht hat.

b) ~Rassenhygienische Eheberatung.~

Die Ehekandidaten selber können sich im allgemeinen über ihre

Tauglichkeit zur Ehe und über die Gefahr des Auftretens krankhafter

Erbanlagen bei den zu erwartenden Kindern kein zuverlässiges Urteil

bilden. Es ist daher anzustreben, daß vor der Eheschließung mehr

und mehr die Beratung durch einen sachverständigen Arzt in Anspruch

genommen wird. Ein ärztlicher ~Eheberater~ wird außer den

Kenntnissen, welche man sonst von einem praktischen Arzte voraussetzen

darf, über die zur Feststellung der Ansteckungsfähigkeit abgelaufener

Geschlechtskrankheiten nötigen Kenntnisse verfügen müssen; er wird auch

Erfahrung in der Erkennung von Psychopathien und insbesondere in der

Erblichkeitslehre haben müssen.

Wir wollen hier einmal betrachten, mit welcher Wahrscheinlichkeit

ein ärztlicher Eheberater Voraussagen in bezug auf die Erbanlagen

der Kinder wird machen können. Bei angeborenen dominanten Leiden

ist die Sache verhältnismäßig einfach. Wenn einer der Eltern

damit behaftet ist, wird etwa die Hälfte der Kinder ebenfalls

damit behaftet sein. Jedes Kind hat also die Wahrscheinlichkeit

1/2 entweder krank oder gesund zu sein. Wenn beide Eltern frei

von dominanten Leiden sind, so wird auch keines der Kinder damit

behaftet sein, trotz eventueller „Belastung“ durch Großeltern oder

Geschwister der Eltern. In diesem Fall kann also auch eine sichere

Voraussage in bezug auf das einzelne Kind gemacht werden, was öfter

ohne Grund bestritten wird. Aber auch in dem Falle, wo in bezug auf

das einzelne Kind nur eine Wahrscheinlichkeitsvoraussage gemacht

werden kann, ist diese von nicht zu unterschätzendem Werte. Es

gibt kaum ein anderes Gebiet der Medizin, wo derart quantitative

Voraussagen gemacht werden können, wie in der Erblichkeitslehre.

Grundriß der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene (2/2) Menschliche Auslese und Rassenhygiene · 第 12 / 74 题