geistigen Berufe nur soviele geeignete junge Leute zugelassen
werden, als darin wirklich ein Auskommen finden können, dann kann
die rassenhygienisch so schädliche Wartezeit in Zukunft völlig
wegfallen. Mit etwa 25 Jahren muß die planmäßige Anstellung auch
der höheren Beamten möglich sein. Mit 30 Jahren wird der Höhepunkt
der geistigen Leistungsfähigkeit ebenso wie der der körperlichen im
allgemeinen schon überschritten; und mit 60 Jahren verfügen nur noch
verhältnismäßig wenige Männer über eine Anpassungsfähigkeit, die es
ihnen erlaubt, den Lebensnotwendigkeiten der Gegenwart und Zukunft
gerecht zu werden. Die Altersgrenze von 65 Jahren für Beamte muß daher
auch rassenhygienisch gebilligt werden, obwohl ohne weiteres zuzugeben
ist, daß es Männer gibt, die in diesem Alter noch über eine größere
geistige Anpassungsfähigkeit verfügen als die meisten mit 30 Jahren.
Da infolge einer verfehlten Gesellschaftsordnung die meisten Beamten
bisher auch viel zu spät zu einer auskömmlichen Lebensstellung und zur
Familiengründung kamen, muß auch gefordert werden, daß diejenigen,
welche infolge Erreichung der Altersgrenze ihr Amt verlieren,
ausreichend hohe Kinderzulagen erhalten, bis ihre Söhne selber das
Anstellungsalter erreichen. Je früher aber in Zukunft die geistigen
Arbeiter zur Anstellung und Familiengründung kommen, desto weniger
Härten wird die Altersgrenze mit sich bringen.
Die Höhe der Besoldung in den geistigen Berufen muß auf die
unvermeidliche lange Vorbereitungszeit Rücksicht nehmen und der
Bedeutung der geistigen Arbeit für Staat, Kultur und Rasse angemessen
sein. Es ist daher eine durchaus nicht ungerechte Forderung, daß die
Besoldung der geistigen Arbeiter die der Handarbeiter um das Mehrfache
übersteigen muß. Andernfalls erleidet nicht nur die Rasse einen
unersetzlichen Verlust durch das Aussterben der geistig begabten
Familien, sondern auch die soziale Auslese, welche von so ungeheuerer
Wichtigkeit für das unmittelbare Gedeihen jedes Gemeinwesens ist, wird
aufs schwerste beeinträchtigt. Es ist wohl nicht zu viel gesagt, daß
das Reich Wilhelms II. infolge mangelhafter sozialer Auslese, d. h.
weil die leitenden Stellen zum großen Teil nicht von den fähigsten
Männern eingenommen wurden, zusammengebrochen ist. Gegenwärtig ist die
soziale Auslese bei uns aber kaum besser. Es muß daher alles getan
werden, um sie in die richtigen Bahnen zu lenken, und dazu dient auch
eine richtig abgestufte Besoldungsordnung.
Im übrigen muß die Höhe der Beamtengehälter der des gesamten
Volkseinkommens angepaßt sein. Wenn das Volkseinkommen wesentlich
steigt, so ist es recht und billig, daß auch die Gehälter der
Beamten entsprechend steigen. Andererseits können die Beamten
nicht verlangen, daß sie in Zeiten, wo das Volkseinkommen stark
gesunken ist, wie es gegenwärtig in Deutschland gegenüber der Zeit
vor dem Kriege der Fall ist, ein Gehalt, das dem wirklichen Werte
(Goldwerte) nach ebenso hoch wie vorher wäre, bekommen. Für die
Gehälter der Beamten sollte daher nicht ein bestimmter Nennwert
in Papier, sondern ein bestimmter Bruchteil des Volkseinkommens
angesetzt werden. Praktisch wäre das so zu machen, daß jährlich
je nach der Erhöhung oder Verringerung des Volkseinkommens auch
die Gehälter rein verhältnismäßig erhöht oder verringert würden.
Diese von Reichsgerichtsrat ~A. Zeiler~ überzeugend begründete
selbsttätige Anpassung der Gehälter an die Wirtschaftslage
des Gesamtvolkes ist von einem Regierungsentwurf über die
Gehaltsordnung der Reichsbeamten aufgenommen worden und wird
hoffentlich bald gesetzlich eingeführt werden.
Die meisten der bisherigen Ausführungen über die Besoldung der Beamten
gelten nur für männliche Beamte. Was die Beamtinnen anbetrifft, so
wurde schon bei Besprechung der sozialen Auslese darauf hingewiesen,
daß die Besetzung höher besoldeter Stellen mit Frauen rassenhygienisch
im allgemeinen als ungünstig zu betrachten ist. Es soll dabei ohne
weiteres zugegeben werden, daß es auch geistige Berufe gibt, die an
und für sich durch Frauen ebenso gut wie durch Männer ausgefüllt
werden können. Aber darauf kommt es gar nicht in erster Linie an,
sondern auf die Folgen für die Rasse und die Kultur. Als Mutter kann
die geistig hochstehende Frau jedenfalls nicht durch einen Mann
ersetzt werden; und die Frage darf daher nicht sein, wie man Männer in
geistigen Berufen durch Frauen ersetzen könne, sondern vielmehr, wie
man möglichst die in geistigen Berufen stehenden Frauen durch Männer
ersetzen könne.
Aus Gründen der rassenhygienischen Erziehung wäre zu wünschen,
daß insbesondere im Lehrberuf die Frauen möglichst durch Männer
ersetzt würden, auch an den Mädchenschulen, weil das Beispiel der
ledigen Lehrerin wenig geeignet ist, bei den Mädchen den Sinn für
Familienleben zu pflegen. An einer amerikanischen Frauenschule
waren von 114 Lehrpersonen 100 weibliche und von diesen nur zwei
verheiratet. Der amerikanische Rassenhygieniker ~Sprague~ führt auf
die Wirkung dieses Beispiels wohl nicht mit Unrecht zum Teil die
geradezu trostlose Fortpflanzungsverhältnisse der amerikanischen
Akademikerinnen zurück.
Nun wird man vielleicht sagen, solche Tatsachen zeigten eben, daß
den Lehrerinnen wie überhaupt den Beamtinnen die Ehe gestattet und
ermöglicht werden müsse. Durch die Weimarer Verfassung von 1919 sind
ja alle Ausnahmebestimmungen für weibliche Beamte aufgehoben worden,
allerdings nicht aus rassenhygienischen Gründen, sondern aus Gründen
der individualistischen „Gerechtigkeit“. Wie sich die praktische
Durchführung in den einzelnen Ländern gestalten wird, ist im Augenblick
noch nicht zu übersehen. Auch Rassenhygieniker wie ~Schallmayer~
und ~Hirsch~ sind für die Aufhebung des Zölibats der Beamtinnen
eingetreten; und es ist ja ohne weiteres einleuchtend, daß durch die
Ehelosigkeit Hunderttausender von Beamtinnen, die den Durchschnitt
der Bevölkerung an körperlicher und geistiger Tüchtigkeit wesentlich
überragen, der Rasse unersetzliche Erbwerte verloren gehen. Meines
Erachtens überwiegen aber die Nachteile der Aufhebung des Zölibats der
Beamtinnen die Vorteile beträchtlich. Die Ausübung des Berufes als
Lehrerin oder sonstige Beamtin ist mit der Aufzucht einer zur Erhaltung
der Familie genügenden Zahl von Kindern ja doch nicht vereinbar.
Folglich werden die Ehen der Beamtinnen kinderlos oder doch sehr
kinderarm sein. „Beruf und Kind“ genügt nicht; Beruf und Kinder aber
sind schwerlich vereinbar. Die Männer der Beamtinnen -- und es würde
ohne Zweifel eine Auslese von Männern sein -- nehmen natürlich an der
Unfruchtbarkeit ihrer Frauen teil, während sie in der Ehe mit anderen
Frauen eine ausreichende Kinderzahl erzeugen könnten. Da bei einem
Frauenüberschuß wie wir ihn haben, durch eine Beamtin, die heiratet,
im allgemeinen einem andern Mädchen die Möglichkeit zur Ehe entzogen
wird, so wird dadurch die Frauenfrage auch in individualsozialer
Hinsicht ihrer Lösung kaum näher gebracht. Auch bisher schon konnten
die Beamtinnen ja heiraten; nur mußten sie dann den Beruf aufgeben.
Und das liegt unzweifelhaft auch im Interesse der Rasse. Je mehr von
diesen Mädchen rechtzeitig heiraten, desto besser. Daher ist es auch
rassenhygienisch durchaus zu billigen, daß Beamtinnen, die vor dem
30. Jahre heiraten, das Aufgeben des Berufes durch eine entsprechende
Abfindung erleichtert wird.
Die Frauenfrage in den gebildeten Ständen kann nicht durch die
Eröffnung immer neuer Berufsmöglichkeiten gelöst werden, sondern nur
dadurch, daß man den Mädchen Möglichkeiten zur Eheschließung schafft.
Und das geschieht am besten durch frühzeitige und ausreichende
Besoldung der wirklich tüchtigen jungen Männer. Und auch jenen Mädchen,
die aus irgendeinem Grunde für die Ehe nicht geeignet und daher auf
einen Beruf angewiesen sind, hilft man am besten dadurch, daß man
möglichst vielen ihrer Konkurrentinnen die Ehe ermöglicht. Auch
jene politisch tätigen Frauen, die in erster Linie die persönlichen
Interessen der ledigen Frauen im Auge haben, haben daher allen Grund,
sich für eine rassenhygienisch richtige Ordnung der Anstellung und
Besoldung der Beamten einzusetzen.
g) ~Forderungen zur Steuergesetzgebung.~
Eines der wichtigsten Gebiete rassenhygienischer Wirtschaftsreform ist
das des ~Steuerwesens~. Die bisherige Steuerpolitik des Staates
wirkt ebenso wie die bisherige Besoldungspolitik der Fortpflanzung
der Tüchtigen geradezu entgegen. In einer vielköpfigen Familie müssen
von demselben Einkommen viel mehr Mitglieder leben als in einer
kleinen; auf ein Mitglied einer großen Familie kommt also bei gleichem
Gesamteinkommen der Familie ein viel geringerer Anteil daran als auf
das einer kleinen. Da nun bei unserer Einkommensteuer die Steuersätze
mit dem Einkommen stark ansteigen, so wird -- abgesehen von den
kleinsten Einkommen -- von dem, was ein Familienmitglied zu verzehren
hat, um so mehr weggesteuert, je größer die Familie ist. Der Umstand,
daß für jedes minderjährige Kind ein gewisser Betrag (z. Z. 1800 Mk.)
von der Steuer freigelassen wird, ist durchaus nicht geeignet, diese
Ungerechtigkeit auszugleichen. Besonders in den höheren Einkommens- und
Steuerstufen werden die Junggesellen und Kinderlosen auf diese Weise
ganz ungebührlich vor den Kinderreichen bevorzugt.
Ganz besonders ungerecht ist es, wenn das Einkommen oder
das Vermögen beider Ehegatten bei der Steuerveranlagung
zusammengerechnet wird. Zu dem sogenannten Reichsnotopfer von 1920
hatte z. B. ein Ehepaar von einem Vermögen von einer Million Mark
ebensoviel wie ein Junggeselle abzugeben, nämlich 246000 Mark; zwei
ledige Personen dagegen nur 182000 Mark. Ein solches Ehepaar hatte
also, bloß weil es verheiratet war, eine Sonderabgabe von 64000
Mark, d. h. eine besondere Ehesteuer zu entrichten. Selbst größere
Familien hatten eine fast ebensogroße Abgabe wie Junggesellen
mit gleich großem Vermögen zu leisten, ein Ehepaar mit 3 Kindern
von einer Million z. B. 222000 Mark. Das ist natürlich kein
angemessenes Verhältnis.
Wenn heute ein Mann, der ein Einkommen von 24000 Mark hat, eine
Frau heiratet, welche ein Vermögen mit in die Ehe bringt, das
ebenfalls ein Einkommen von 24000 Mark an Zinsen einbringt, so
muß das Ehepaar 9060 Mark Einkommensteuer bezahlen. Wenn beide
ledig blieben, so hätten sie dagegen zusammen nur etwa halb so
viel Einkommensteuer zu zahlen, nämlich 4560 Mark. Die Ehesteuer
beträgt in diesem Falle also 4500 Mark. Diese Sonderbesteuerung
der Ehe steht unzweifelhaft in Widerspruch mit der Deutschen
Reichsverfassung, in der es unter Artikel 119 heißt: „Die Ehe
steht als Grundlage des Familienlebens und der Erhaltung und
Vermehrung der Nation unter dem besonderen Schutz der Verfassung“.
„Die Reinhaltung, Gesundung und soziale Förderung der Familie ist
Aufgabe des Staates und der Gemeinde. Kinderreiche Familien haben
Anspruch auf ausgleichende Fürsorge.“ Es darf wohl die Erwartung
ausgesprochen werden, daß die erwähnten Steuerbestimmungen, in
denen sich eine wirkliche Rückständigkeit zeigt, bald beseitigt
werden.
Zum allermindesten muß gefordert werden, daß jedes steuerbare Einkommen
oder Vermögen in so vielen gleichen Teilen veranlagt werde, als
Familienmitglieder davon leben. Nach diesem Grundsatze, der meines
Wissens zuerst von ~Schloßmann~ ausgesprochen worden ist, würde
das Vermögen einer fünfköpfigen Familie von einer Million Mark z. B.
in fünf Teilen zu je 200000 Mark zum Reichsnotopfer zu veranlagen
gewesen sein; und die Abgabe würde nur 130000 statt 222000 Mark
betragen haben. An Einkommensteuer würde eine fünfköpfige Familie mit
48000 Mark steuerbarem Einkommen nach diesem Grundsatze nur 4200 Mark
statt 9060 zahlen. Wenn man dagegen einwenden wollte, daß bei größeren
Einkommen eine so erhebliche Berücksichtigung der Familiengröße nicht
durchführbar sei, so würde das völlig irreführend sein. Es kann
niemals gerechtfertigt werden, daß die Familien innerhalb der gleichen
Einkommensstufe gegenüber den Junggesellen benachteiligt werden; und
wenn der Gesamtertrag der Steuern dann zu gering werden sollte, so
müßten eben alle Sätze entsprechend erhöht werden. Wenn aber der Staat
die Ehe und Familie wirtschaftlich derartig benachteiligt, so wirkt das
trotz der schönen Worte in der Reichsverfassung eben auf die Zerstörung
der Ehe und Familie hin.
Wenn hier die Veranlagung der Steuern in einer der Familiengröße
entsprechenden Zahl von Teilen befürwortet wird, so soll
damit nicht etwa das System der Einkommens- und Besitzsteuern
verteidigt werden. Aber deren grundsätzliche Mängel liegen mehr
auf wirtschaftlichem als auf rassenhygienischem Gebiet, weil
sie dem Sparsinn der Bevölkerung entgegenstehen und auf eine
unsolide Gestaltung der Volkswirtschaft hinwirken. Wenn gar
alles Einkommen, welches über das Existenzminimum hinausgeht,
weggesteuert würde, wie allen Ernstes kürzlich gefordert worden
ist, so würden selbstverständlich nur noch wenige Menschen über das
Existenzminimum hinaus etwas leisten; und da sehr viele auch dazu
infolge Krankheit oder sonstiger Schwäche nicht in der Lage sind,
so würde für die Volksgesamtheit das Existenzminimum natürlich
nicht mehr erreicht werden. Die Folge wäre also allgemeine
Verelendung. Wenn auch nicht im gleichen Grade, so wirken aber doch
grundsätzlich alle Steuergesetze, welche das Einkommen und den
Besitz stark belasten in derselben Richtung. Viel zweckmäßiger wäre
es, nicht die Einkünfte und Rücklagen, sondern vielmehr den Aufwand
steuerlich zu erfassen, wie z. B. ~Zeiler~ dargelegt hat.
Bedenklich sind auch alle indirekten Steuern, weil sie zum größten
Teil auf Lebensbedürfnissen ruhen und daher besonders die größeren
Familien belasten. Das gilt z. B. auch von der Umsatzsteuer,
welche noch dazu für das ganze Wirtschaftsleben eine schwere
Hemmung bedeutet. Die Kapitalertragsteuer, welche in schematischer
Weise von allen Kapitalzinsen 10% ohne Rücksicht auf die Höhe des
Einkommens und die Größe der Familie erfaßt, ist geradezu das
Musterbeispiel einer unsozialen und unorganischen Steuer.
Es wäre zu wünschen, daß dem Vorschlage ~Zeilers~ gemäß an Stelle des
Vielerlei der bestehenden Steuern eine einzige große Steuer und zwar
eine ~Gesamtverbrauchssteuer~ trete. Auch die rassenhygienischen
Forderungen, welche an jede Steuerpolitik zu stellen sind, würden im
Rahmen der ~Zeiler~schen Reform besonders leicht zu verwirklichen sein.
~Zeilers~ Forderung einer selbsttätigen Anpassung des Beamtengehaltes,
von der oben gesprochen wurde, scheint ja ihrer Verwirklichung nahe zu
sein. Möchten auch seine Gedanken zur Steuerpolitik, die eine Lösung
von genialer Einfachheit zeigen, bald allgemeine Anerkennung finden.
Während vor wenigen Jahren noch die Forderungen einer
rassenhygienischen Gestaltung des Steuerwesens ohne wesentliche
praktische Bedeutung waren, weil die Steuern früher überhaupt so
niedrig waren, daß sie keinen besonderen bevölkerungspolitischen
Einfluß haben konnten, ist das nun ja ganz anders geworden. Heute
kann eine gerechte Berücksichtigung der Familiengröße bei der Steuer
sehr wohl dazu beitragen, die Bedenken gegen die Erzeugung von
Kindern zu vermindern; und da dies in erster Linie bei wirtschaftlich
Leistungsfähigen von Belang ist, so wird eine bevölkerungspolitische
Steuerpolitik auch im Sinne günstiger Auslese wirken.
h) ~Die rassenhygienische Gestaltung des Erbrechts.~
Durch eine rassenhygienische Gestaltung der Besoldungsordnung
und des Steuerwesens würden in weiten Kreisen der tüchtigsten
Bevölkerungsgruppen zwar wesentliche Beweggründe übermäßiger
Geburtenverhütung ausgeschaltet werden; in den wohlhabenden und
reichen Kreisen würde aber die Rücksicht auf die ~Erbteilung~ ihre
verhängnisvolle Bedeutung im Sinne äußerster Beschränkung der
Kinderzahl dadurch nicht verlieren. ~Dem Bestreben, daß einem oder zwei
Kindern das Erbe nicht durch Erzeugung weiterer Kinder geschmälert
werde, kann nur dadurch begegnet werden, daß man seine Erfüllung durch
eine einschneidende Umgestaltung des Erbrechts unmöglich macht.~
Öfter ist sogar die Meinung vertreten worden, daß das Bestehen eines
Erbrechts überhaupt der Tüchtigkeit der Rasse schädlich sei, weil
dadurch ein Teil der Menschen schon von Geburt an wirtschaftlich
günstiger gestellt sei als ein anderer und die Auslese daher unter
ungleichen Bedingungen vor sich gehe. Es ist aber nicht abzusehen,
weshalb gerade die rein individuelle soziale Auslese für das Gedeihen
der Rasse förderlich sein solle, die Familienauslese, welche im Laufe
der Generationen erfolgt, aber nicht. Wenn tüchtige und sparsame
Familien die Möglichkeit haben, mit Hilfe der Hinterlassung ihres
Vermögens auf die Nachkommen sich besser zu erhalten als andere, so
liegt das durchaus im Sinne einer gesunden Auslese. Bei völliger
Aufhebung des Erbrechts würden die Vorsorglichen und wirtschaftlich
Tüchtigen sich noch mehr als heute scheuen, Kinder in die Welt zu
setzen. Aber das Eigentum der Familie muß auch wirklich der Erhaltung
der Familie dienen, und wenn es bei dem bestehenden Erbrecht zu ihrem
Aussterben beiträgt, so widerspricht das seinem Sinne. Nun kann aber
das Erbrecht sehr wohl in den Dienst der Erhaltung gestellt werden. Es
handelt sich daher nicht um eine Aufhebung des Erbrechts, sondern um
seine Erfüllung.
~Gruber~ hat im Jahre 1913 folgende Gestaltung des Erbrechts
vorgeschlagen: Wenn vier oder mehr Kinder oder deren Nachkommen
vorhanden sind, soll das Erbe auf diese übergehen; wenn nur
drei Kinder vorhanden sind, erhalten diese zusammen nur drei
Viertel des Erbes, zwei Kinder nur 2 Viertel, ein Kind nur ein
Viertel. Die übrigen Vermögensteile sollten in diesen Fällen an
Seitenverwandte fallen und unter diesen nach Maßgabe der Kinderzahl
verteilt werden. Wenn derart ein Kind nie mehr als ein Viertel des
elterlichen Vermögens erben könnte, so würde eine Beschränkung der
Kinderzahl auf weniger als vier aus Rücksicht auf die Erbteilung
natürlich keinen Sinn mehr haben. Das Familienvermögen würde nur
in demselben Maße erhalten werden, in dem die Familie selber sich
erhielte. Jedes gesunde Ehepaar aber hätte es in der Hand, durch
Aufzucht einer gewiß mäßigen Zahl von Kindern ihr ganzes Vermögen
zu erhalten. Das Vermögen wäre dann gewissermaßen Eigentum nicht
eines Individuums, sondern einer Großfamilie; und für die engere
Familie wäre es eine Art von Lehen, das an die Familienerhaltung
gebunden wäre.
Von anderen Bevölkerungspolitikern, wie z. B. ~Bertillon~ in
Frankreich, ist ein Erbrecht des Staates vorgeschlagen worden,
das im Falle ungenügender Kinderzahl einzutreten hätte, und
Zeitungsnachrichten zufolge geht man in Frankreich bereits
praktisch an die Ausarbeitung eines derartigen Gesetzes heran.
Bei uns hat der sozialdemokratische Politiker ~Quessel~ auf einem
Parteitage die Forderung vertreten, daß ein Kind nicht mehr als
ein Drittel des elterlichen Vermögens solle erben dürfen und daß
bei Vorhandensein von nur zwei Kindern ein Drittel an den Staat
fallen solle, bei einem Kinde zwei Drittel, bei Kinderlosigkeit das
ganze Vermögen. Etwas weniger weit sind ~Kuczynski~ und ~Mansfeld~
gegangen, welche dafür eingetreten sind, daß in Fällen, wo nicht
mindestens drei Kinder oder deren Abkömmlinge hinterlassen werden,
das Reich Anspruch auf den Pflichtteil eines Kindes haben solle,
was bei einem Kinde die Hälfte des elterlichen Vermögens und bei
zweien ein Viertel ausmachen würde.
Geeignete Vorschläge einer rassenhygienischen Gestaltung des Erbrechts
sind seit Jahren gemacht worden. Sie begegneten aber in den Kreisen
der Besitzenden meist einer sehr lebhaften Abneigung. Man wies auf die
außerordentlichen Härten hin, welche die Abgabe eines großen Teils des
Familieneigentums in vielen Fällen zur Folge hätte, und die ja auch
gewiß nicht gering anzuschlagen sind. Man glaubte die Einrichtung des
erblichen Eigentums dadurch überhaupt angetastet. Die Urteilsfähigeren
sahen zwar ein, daß etwas zur Erhaltung der besitzenden Familien
geschehen müsse; aber dazu müßten eben andere Wege gefunden werden,
meinten sie. Anzugeben wußten sie allerdings keine andern Wege, die
zum Ziele führen könnten. Man gewann den Eindruck, daß die meisten
sich eher mit dem Aussterben der Familien abzufinden bereit waren als
mit einer Beschränkung des Erbrechts der Kinderarmen. Alles andere
solle die Rassenhygiene machen, nur das nicht. Man wollte nicht
begreifen, wie es stand, rassenbiologisch und -- politisch. Da kam
die Revolution und brachte auch auf dem Gebiete des Erbrechtes eine
revolutionäre Gesetzgebung. Unter dem Namen einer „Steuer“ wurde
die Konfiskation großer Teile des Familienvermögens bei Todesfällen
verfügt. Die Härten dieser Gesetzgebung sind viel größer als die einer
Erbrechtsreform, wie sie von rassenhygienischer Seite vorgeschlagen
worden war, weil sie alle Familien trifft, auch die kinderreichen,
und weil der Tod eines Ehegatten auch bei Gütergemeinschaft als Anlaß
zu einer teilweisen Konfiskation des Vermögens angesehen wird. Durch
eine rassenhygienische Gestaltung des Erbrechts würden alle Familien
mit 3 und mehr Kindern überhaupt nicht betroffen werden. Wenn aber nur
ein oder zwei Kinder vorhanden wären, so würden diese dadurch doch
nicht schlechter gestellt werden als wenn sie einer Geschwisterzahl
von drei oder mehr bei gleichem Familienvermögen angehörten. Bei der
„Erbanfallsteuer“ vom 1. September 1919, welche von dem damaligen
Finanzminister Erzberger durchgebracht wurde, wird aber die Zahl der
Kinder überhaupt nicht direkt berücksichtigt, sondern nur mittelbar
insofern ein wenig, als die Abgabe mit der Größe des Erbes zunimmt. Die
gleichzeitig erlassene „Nachlaßsteuer“, welche freilich viel weniger
einschneidend, weil weniger hoch ist, nimmt auf die Familie überhaupt
keine Rücksicht. Auch beim Tode eines der Ehegatten wird ein Erbfall
angenommen, und der überlebende Ehegatte muß einen mehr oder weniger
großen Teil des gemeinsamen Vermögens abgeben. Beim Tode des andern
Ehegatten wird dann den überlebenden Kindern ein weiterer großer Teil
des Vermögens genommen. Diese allgemeine Einschränkung des Erbrechts
ist im Gegensatz zu einer rassenhygienischen Regelung unorganisch
und familienzerstörend. Die wirtschaftlich tüchtigen Familien werden
dadurch noch mehr als durch die rein privatwirtschaftliche Ordnung
zur äußersten Kinderarmut gedrängt. Auch volkswirtschaftlich muß
eine solche Gesetzgebung auf die Dauer außerordentlich schädlich
wirken. Wirtschaftstüchtige Familien, welche dazu in der Lage sind,
werden einem Staate mit einer derartigen Hemmung der wirtschaftlichen
Möglichkeiten den Rücken kehren. Die Deutschen im Auslande haben
inzwischen schon zum großen Teil ihre deutsche Staatsangehörigkeit
aufgegeben; und in Zukunft werden Deutsche, welche im Auslande zu
Wohlstand kommen, das regelmäßig tun. Die schließliche Folge wird
eine weitgehende Verarmung der deutschen Volkswirtschaft sein, welche
natürlich auch eine Verelendung der handarbeitenden Massen mit sich
bringen wird.
Nur der Grundbesitz kann sich der Konfiskation nicht durch
die Auslandsflucht entziehen. Wie die seit 1919 bestehende
Einschränkung des Erbrechts auf den Grundbesitz wirken wird, möge
an einem Beispiel gezeigt werden. Ein mittleres Landgut, das vor
dem Kriege etwa einen Wert von 500000 Goldmark hatte, wird im Falle
des Todes eines der Eltern zu einem Ertragswert gerechnet, der
schon heute etwa 5 Millionen Papiermark betragen dürfte. Stirbt
entweder die Mutter oder der Vater, so wird bereits ein großer
Teil des Besitzes für verfallen erklärt, indem in der Praxis
das Gut wohl mit einer entsprechend hohen staatlichen Hypothek
belastet werden wird. Stirbt auch der andere Elternteil, so wird
abermals ein großer Teil des Familienvermögens eingezogen. Wenn
nur ein Kind als Erbe vorhanden ist, so bleibt ihm nach dem Tode
beider Eltern nicht ganz die Hälfte des Vermögens. Aber auch wenn
z. B. drei Kinder vorhanden sind, erben diese nicht viel mehr,
nämlich nur etwa 56% des Vermögens. Von einer wirklich ausgiebigen
Berücksichtigung der Kinderzahl, wie sie die Rassenhygiene
verlangen muß, ist also keine Rede. Bei einer Belastung mit einer
Hypothek von der Hälfte des Wertes können sich die meisten Güter
natürlich nicht halten, und bei großen Gütern geht die Konfiskation
sogar noch viel weiter.
Der Erfolg dieser Gesetze wird also sein, daß in wenigen
Jahrzehnten die meisten großen und mittleren Güter in die Hände
von Schiebern, Wucherern und Ausländern geraten sein werden. Die
angestammten Familien aber werden davon verdrängt.
Angesichts dieser Sachlage muß die Rassenhygiene meines Erachtens
folgende Forderungen aufstellen: ~Die Erbabgabe, welche durch die
Gesetze vom Jahre 1919 vorgesehen ist, wird in ihrem vollen Umfange
nur erhoben, wenn nicht mehr als ein Kind vorhanden ist.~ ~Sind zwei
Kinder vorhanden, so ermäßigt sich die Abgabe auf die Hälfte.~ ~Beim
Vorhandensein von drei oder mehr Kindern hat keinerlei Konfiskation
von Familienvermögen stattzufinden.~ ~Beim Tode des einen von zwei
Ehegatten, welche in Gütergemeinschaft leben, gilt ein Erbfall
überhaupt nicht als gegeben.~
Es ist sehr bezeichnend für die bestehende Gesetzgebung, daß die
Ehegemeinschaft fast immer nur zuungunsten der Ehegatten bei der
Steuer berücksichtigt wird. Beim „Reichsnotopfer“ und bei der
Einkommensteuer wird sie zum Anlaß einer Erhöhung der Abgaben,
wie auf S. 149 gezeigt wurde. Bei den Erbabgaben dagegen wird es
so gehalten, als bestehe gar keine Gemeinschaft der Gatten, weil
auch dadurch wieder die Abgaben erhöht werden. „Die Ehe steht als
Grundlage des Familienlebens -- -- -- --“ (vgl. S. 149).
Hätte man uns Rassenhygienikern zur rechten Zeit Gehör geschenkt
und eine rassenhygienische Gestaltung des Erbrechts eingeführt, die
auch mit Vorschlägen einsichtiger Sozialisten, wie dem angeführten
~Quessels~, sich weitgehend berührte, so wäre uns die unorganische
und zerstörende Erbgesetzgebung von 1919 wohl erspart geblieben.
Früher empfand man unsere Forderungen als „sozialistisch“. Heute
wird man unsere Forderungen, die nach wie vor auf dasselbe
hinauslaufen, wahrscheinlich „kapitalistisch“ schelten. Sie sind
weder das eine noch das andere. Wir sind überhaupt nicht auf eine
bestimmte Wirtschaftsordnung eingeschworen, sondern uns liegt
an der Rettung unserer Rasse. Wir hoffen, aber, daß wir in den
Kreisen des Besitzenden in Zukunft mehr Verständnis als früher
finden werden. ~Die Umgestaltung der bisherigen Erbgesetzgebung
in dem angegebenen Sinne muß in der nächsten Zeit geradezu eine
Hauptaufgabe der Rassenhygiene sein.~
Man wird vielleicht einwenden wollen, daß der Hauptzweck der
Erbschaftsabgaben von 1919, die Erschließung ausgiebiger
Geldquellen für den Staat, nicht genügend erreicht werde,
wenn Familien mit drei oder mehr Kindern abgabefrei bleiben.
Der Geldbedarf des Reiches (bzw. der Entente) gestatte das
nicht. Dagegen ist zu sagen, ähnlich wie schon oben bei
der Steuergesetzgebung, daß auf solche Weise niemals die
Außerachtlassung der Gerechtigkeit und der Selbsterhaltung
begründet werden kann. Auch ist zu bedenken, daß die Erbabgaben
durch die Entwertung des Papiergeldes ganz automatisch viel höher
geworden ist, als dem Geldwert, mit dem man im Jahre 1919 rechnete,
entsprach. Der Goldwert von Grundbesitz oder ähnlichen Sachwerten
ist kein wesentlich anderer als damals, wohl aber der Wert in
Papier, nach dem die Abgaben gerechnet werden. Alle Abgaben aber
sollten sich vernünftigerweise nach dem wirklichen Wert und nicht
nach papierenen richten.
Im übrigen ist die Forderung der Rassenhygiene nach einer organischen
Gestaltung des Erbrechts nicht an die Grenzen der deutschen Republik
gebunden. Die Grenzen der Rasse sind weiter als die des Staates.
Vielleicht wird sie eher in andern Ländern, wo man mehr Einsicht in
die Notwendigkeiten der organischen Selbsterhaltung und auch mehr die
politischen Machtmittel dazu hat, durchgeführt werden können.
Eine Reform der Erbschaftssteuer ist streng genommen nicht das,
was wir wollen. Jede Besteuerung des Kindeserbes widerspricht
eigentlich der organischen Auffassung des Eigentums; denn wenn man
alles Eigentum als Familieneigentum ansieht, so findet bei einem
Erbgang von den Eltern auf die Kinder überhaupt kein Besitzwechsel
statt, der Anlaß zu einer Besteuerung geben könnte. Das Richtige
wäre daher eigentlich nicht eine Neuregelung der Erbschaftssteuer,
sondern eine Änderung des Erbrechts selber. Die Einrichtung
des erblichen Eigentums ist an und für sich von unersetzlichem
volkswirtschaftlichen Werte, und ein Eingriff darin darf nicht
leicht genommen werden. Daher kann auch jene Konfiskation großer
Vermögensteile, welche das sogenannte „Reichsnotopfer“ darstellt,
nicht gebilligt werden, zumal wenn dabei so unorganisch vorgegangen
wird, daß von dem Vermögensanteile eines Familienmitgliedes um
so mehr konfisziert wird, je mehr Angehörige er hat, wie es
tatsächlich geschehen ist. Um zwei kurz hintereinander folgende
Konfiskationen großer Vermögensteile zu vermeiden, würde sich eine
Regelung empfehlen, daß in den nächsten 25 Jahren bei Erbfällen
in Familien von zwei und mehr Kindern der zum Reichsnotopfer
gezahlte Betrag angerechnet würde. Auf diese Weise würde dessen
unsoziale Verteilung noch nachträglich bis zu einem gewissen
Grade ausgeglichen werden können. Die Befreiung der Familien mit
drei und mehr Kindern von der Erbabgabe wird dadurch aber nicht
überflüssig. Es wäre zu hoffen, daß 25 Jahre nach Eintritt einer
rassenhygienischen Regelung des Erbrechts die meisten Ehepaare sich
durch Aufzucht einer genügenden Zahl von Kindern daran angepaßt
haben würden. Dann wäre der eigentliche Zweck erreicht, und
Einziehung großer Vermögensteile würden nur noch selten nötig sein;
denn bedauerlich sind solche immer, und nur wenn größeres Unheil
dadurch abgewandt werden kann, können sie gerechtfertigt werden.
Um der Berufung auf Fälle unverschuldeter Kinderlosigkeit die
Spitze abzubrechen, dürfte es angezeigt sein, daß adoptierte
Kinder rechtlich den eigenen gleichgestellt würden. Dann hätte
jedes wohlhabende Ehepaar die Möglichkeit, die Mindestzahl von
Kindern, wenn auch nicht selber zu erzeugen, so doch aufzuziehen.
Allerdings müßte die Annahme an Kindesstatt gegenüber den geltenden
Bestimmungen, die einseitig privatkapitalistisch orientiert sind,
zu diesem Zwecke wesentlich anders geregelt werden.
Die ~Kultur der Familie~, auf deren Vernachlässigung bei uns z. B.
auch der sozialistische Sozialhygieniker ~Grotjahn~ so eindringlich
den Finger gelegt hat, muß auch in der Wirtschaftsgesetzgebung
ihre Grundlage finden. Wenn aber heute vielfach verlangt wird, daß
uneheliche Kinder den ehelichen auch im Erbrecht völlig gleichgestellt
werden sollen, wie es in einigen Ländern z. B. Finnland tatsächlich
Gesetz geworden ist, so läuft das der Kultur der Familie zuwider. Jeder
weitere Schritt zur Gleichstellung der Unehelichen trägt zur Auflösung
der Familie bei. Vom rassenhygienischen Gesichtspunkt ist auch zu
bedenken, daß gerade wirtschaftlich günstig gestellte uneheliche Väter
-- bzw. solche, die von unehelichen Müttern als Väter angegeben werden
-- dadurch in der Eheschließung und Fortpflanzung beeinträchtigt
werden. Der Rassenhygieniker muß daher die bisherige gesetzliche
Regelung, nach der uneheliche Kinder mit dem Vater rechtlich als nicht
verwandt gelten, gutheißen.
i) ~Vorschläge zum Siedelungswesen.~
Vielfach kann man noch die Ansicht vernehmen, daß die bäuerliche
Bevölkerung einer übermäßigen Geburtenbeschränkung nicht verfallen
werde, weil der Landwirt eine größere Zahl von Kindern als
Arbeitskräfte geradezu brauche. Das bedeutet eine völlige Verkennung
der wirtschaftlichen und psychologischen Sachlage. Wo der Grund und
Boden frei veräußerlich und teilbar ist, führt die Rücksicht auf
die Erbteilung auch die besitzende Landbevölkerung auf die Dauer
unweigerlich zu einer so weitgehenden Beschränkung der Kinderzahl,
daß ihr Bestand nicht mehr erhalten bleibt. In Frankreich ist die
bäuerliche Bevölkerung kinderärmer als die industrielle, und diese
Tatsache ist zum guten Teil auf eine Bestimmung des Code Napoléon
zurückzuführen, nach der das elterliche Erbe gleichmäßig unter
die Kinder verteilt werden muß. Auch in Siebenbürgen, wo 80% der
Bevölkerung aus besitzenden Bauernfamilien besteht, herrscht durchaus
das Zweikindersystem. Das Anerbenrecht, bei dem der Hof ungeteilt auf
eines der Kinder, gewöhnlich den ältesten Sohn übergeht, wirkt zwar
nicht so verhängnisvoll wie die gleiche Teilung; aber auch dort scheuen
sich die Eltern natürlich, außer dem gut gestellten Kinde noch mehrere
besitzlose zu hinterlassen. Daher reicht z. B. in den evangelischen
Gebieten Nordwestdeutschlands auch die Kinderzahl der selbständigen
Landwirte heute nicht mehr zur Erhaltung der Familien aus. Gerade die
besitzende Landbevölkerung aber wäre recht eigentlich berufen, die
Quelle der Rassentüchtigkeit zu bilden; und sie hat diese Aufgabe auch
in allen vergangenen Jahrhunderten erfüllt. Es muß daher alles getan
werden, um diese letzte Quelle vor dem Versiegen zu bewahren. Einen Weg
zur Lösung dieser wichtigsten aller Aufgaben im Leben des Volkes glaube
ich in dem Vorschlag der „~bäuerlichen Lehen~“ gefunden zu haben.
Der Staat sollte auf Grund eines Vorkaufsrechts, wie es auch im
Reichssiedelungsgesetz von 1919 vorgesehen ist, geeignete Grundstücke
erwerben und diese an ausgesucht rassentüchtige Familien geben mit
der Bestimmung, daß das Gut nur solange in der Familie weitervererbt
werde, als die Familie eine ausreichende Kinderzahl habe. Bei
kleineren Höfen könnte man drei Kinder als Mindestzahl festsetzen,
bei größeren vielleicht vier. Die Lehen müßten natürlich unteilbar
und unveräußerlich sein und dürften mit Hypotheken nur bis zu einem
geringen Grade zum Zwecke der Anschaffung von Betriebsmitteln belastet
werden. Im übrigen würde der Inhaber auf einem solchen Lehen ebenso
schalten und walten können wie auf einem freien Eigentum, und es würde
auch seinen Kindern und Kindeskindern erhalten bleiben, solange die
Familie eine zu ihrer vollen Erhaltung genügende Kinderzahl hätte. Daß
unter diesen Umständen die Lehensinhaber, von wenigen Ausnahmefällen
abgesehen, auch immer eine zur Erhaltung der Familie ausreichende
Kinderzahl haben würden, daran kann wohl kein Zweifel sein.
Es wäre durchaus billig, wenn die Inhaber bei Übernahme größerer
Lehensgüter eine entsprechende Anzahlung zu machen hätten.
Andererseits wäre auch nichts dagegen einzuwenden, wenn kleinere
Lehensgüter an tüchtige Bewerber auch ohne Anzahlung gegen einen
untilgbaren und unkündbaren Bodenzins vergeben würden. Wenn
dieser den Eltern je nach der Zahl der vorhandenen Kinder auf
Lebensdauer ganz oder teilweise erlassen würde, wie v. ~Gruber~
vorgeschlagen hat, so würde das ein weiterer gewichtiger Beweggrund
für die Lehensbauern sein, die zur vollen Erhaltung der Familie
nötige Kinderzahl aufzuziehen. Diese Befreiung von der Bodenrente
entspräche durchaus der staatlichen Gerechtigkeit, da die Eltern
durch Aufzucht mehrerer tüchtiger Kinder dem Staat einen größeren
Dienst leisten würden, als sie durch Zahlung der Bodenrente tun
könnten.
Selbstverständlich müßten die Lehensinhaber von jeder Erbabgabe befreit
sein. Um einen Erwerb freien veräußerlichen Eigentums würde es sich
ja auch im Erbgange nicht handeln. Mit einer allgemeinen Reform des
Erbrechts im rassenhygienischen Sinne hat der Plan der bäuerlichen
Lehen nichts zu tun. Die Befreiung der Familien mit 3 und mehr Kindern
von allen Erbabgaben ist zwar auch allgemein gerade beim Grundbesitz
von allergrößter Bedeutung, insofern als die bestehende Gesetzgebung
gerade hier ganz besonders familien- und wirtschaftszerstörend wirkt.
Grundsätzlich aber könnte der Plan der bäuerlichen Lehen, welcher sich
mit bewußter Absicht nur auf eine beschränkte Zahl von Grundstücken,
die allmählich ausgedehnt werden könnte, einstellt, auch unabhängig
von einer allgemeinen Reform des Erbrechts durchgeführt werden. Es
wäre sogar wünschenswert, daß, solange die gegenwärtig gesetzlichen
Erbabgaben bestehen, an Stelle der Erbabgabe eine Umwandlung des
Besitzes in ein bäuerliches Lehen gestattet würde. Sehr viele
Grundbesitzer würden ohne Zweifel Gebrauch davon machen, und auf
diese Weise würde es möglich sein, ohne Zwangsenteignungen bald eine
erhebliche Zahl von Gütern unter Lehensrecht zu stellen. Und wenn es
gelungen sein wird, die Befreiung der Familien mit 3 und 4 Kindern von
allen Erbabgaben durchzusetzen, was hoffentlich bald der Fall sein
wird, so würden viele Familien mit einem oder 2 Kindern immer noch gern
von der Möglichkeit Gebrauch machen, an Stelle einer Erbabgabe den
Besitz unter Lehensrecht zu stellen.
Unerläßlich wäre vor allem eine ~sorgfältige Auslese~ unter den
Lehensanwärtern; und da bei der Landnot in Deutschland die Nachfrage
das Angebot stark übersteigen würde, wäre eine weitgehende Auslese
auch ohne weiteres möglich. Diese Auslese hätte sich nicht nur auf
allgemeine körperliche und geistige Gesundheit und Tüchtigkeit zu
erstrecken, sondern es müßte auch die wirtschaftliche Tüchtigkeit und
die Eignung für die Landwirtschaft gebührend berücksichtigt werden.
Später würden bei der Vergebung neuer Lehen besonders die tüchtigen
Nachkommen von Lehensinhabern zu berücksichtigen sein.
Die Auslese sollte auch womöglich nicht nur einmal bei der
Vergebung der Lehen statthaben, sondern womöglich in jeder
Generation in der Form, daß jeweils der körperlich und geistig
Tüchtigste unter den Nachkommen das Erbe anzutreten hätte.
Jedenfalls sollten körperlich oder geistig mißratene Nachkommen von
der Erbfolge ausgeschlossen werden. Die Außerachtlassung dieser
Vorsichtsmaßregel hat ja z. B. auch mehr wie alles andere zum Sturz
der Monarchien in Europa beigetragen.
Der Gesichtspunkt der Auslese muß auch bei der Festsetzung der Größe
der Lehen entscheidend berücksichtigt werden. Es muß besonders davor
gewarnt werden, zu kleine Lehen einzurichten. Zwergsiedelungen führen
zur Züchtung genügsamer Chinesennaturen. Unternehmungstüchtige
Menschen, wie unser Volk sie braucht, wollen ein genügend weites Feld
zur Betätigung ihrer Kräfte haben. Die Lehen sollten daher jedenfalls
nicht kleiner als etwa 10 Hektar sein, im allgemeinen aber größer.
Größer als 100 Hektar würden sie wohl leider nur in Ausnahmefällen sein
können. Solche Ausnahmen sollten aber nicht ausgeschlossen werden,
vor allem nicht, wenn größere Güter freiwillig in Lehen umgewandelt
würden. Die Geschichte hat bewiesen, daß Familien, die zur Führung des
Volkes geeignete Männer stellen, auf die Dauer am besten auf größeren
Landgütern gedeihen. Die Namen ~Bismarck~, ~Hindenburg~,
~Ludendorff~ und viele andere zeugen davon.
Obgleich für uns die rassenhygienische Wirkung des Bodenrechtes
an erster Stelle steht, darf man selbstverständlich auch die rein
wirtschaftliche nicht vernachlässigen. Da ist vor allem zu betonen,
daß die Wirtschaftsweise der Großbetriebe für die Erzeugung
vieler Bodenprodukte zweckmäßiger ist als die der Kleinbetriebe.
Ohne landwirtschaftliche Großbetriebe würde die Versorgung
der Großstädte und der Industriegebiete mit einheimischen
Lebensmitteln überhaupt nicht möglich sein. Volkswirtschaftliche
Gründe sprechen also ebenso entschieden wie rassenhygienische
gegen die unterschiedslose Aufteilung des Großgrundbesitzes.
Andererseits wird die rassenhygienische Bedeutung des größeren
Grundbesitzes beeinträchtigt, wenn mehrere große Güter demselben
Besitzer gehören. Dort könnten eben mehrere Führerfamilien ihre
wirtschaftliche Grundlage finden. Es sollte daher unzulässig sein,
daß mehrere Güter in einer Hand sind. Wenn der Grund und Boden des
Volkes als bloße „Kapitalsanlage“ für Einzelne dient, so ist das
ein Mißbrauch. Aus demselben Grunde sollte ein einzelnes Gut nur so
groß sein dürfen, als es der Besitzer noch selber verwalten kann.
Das Reichssiedelungsgesetz vom 11. August 1919 läßt
rassenhygienisch viel zu wünschen übrig. Vor allem ist
es rassenhygienisch ungünstig, daß die zu schaffenden
Siedelungen die Größe einer „selbständigen Ackernahrung“ nicht
überschreiten dürfen. Lieber wenige unternehmungstüchtige
Landwirte als viele Kulinaturen. Auch kann die Vergebung der
Siedelungen als veräußerliches Eigentum nicht gutgeheißen
werden; denn das im Gesetz vorgesehene Wiederkaufsrecht der
„gemeinnützigen“ Siedelungsunternehmen genügt nicht, um eine
rassenhygienisch günstige Wirkung zu verbürgen. Ebenso ist von dem
Reichsheimstättengesetz wohl eine günstige individualhygienische
Wirkung, nicht aber eine besondere rassenhygienische, zu erwarten.
Bei meinem Plan der ~bäuerlichen Lehen~ handelt es sich nicht
um ein zweifelhaftes Experiment mit dem gesamten Grund und Boden,
wie das von so vielen mehr oder weniger revolutionären Systemen der
Bodenreform gilt; es würde sich vielmehr bald zeigen, ob sich ihre
weitere Ausdehnung auf einen allmählich immer größeren Teil des Bodens
empfehlen würde, und ich zweifle nicht, daß sich schon nach wenigen
Jahrzehnten eine segensreiche Wirkung auf die Rassentüchtigkeit der
Bevölkerung geltend machen würde. Und wenn auch die städtischen
Familien nach wie vor dem Aussterben verfallen mögen, so würde nach
verhältnismäßig wenigen Generationen die Mehrzahl der Bevölkerung aus
Nachkommen der ausgesucht rassentüchtigen Lehensbauern bestehen. Auch
die geistige Begabung der Bevölkerung würde auf der Höhe erhalten, ja,
bei entsprechender Auswahl der Lehensanwärter sogar gesteigert werden,
während sie heute infolge des Aussterbens der begabten Familien in
schnellem Sinken ist. ~So ist der Gedanke der bäuerlichen Lehen die
letzte Zuflucht der Rassenhygiene.~
Ich kann mit Freude feststellen, daß dieser Gedanke die Zustimmung
der hervorragendsten Rassenhygieniker gefunden hat. ~Alfred
Ploetz~, der Begründer der deutschen Rassenhygiene, hat ihn
befürwortet. ~Wilhelm Schallmayer~, der seine Lebensarbeit dem
Ausbau der rassenhygienischen Lehre gewidmet hat, hat ihn sich
zu eigen gemacht. ~Max v. Gruber~, der Vorsitzende der Deutschen
Gesellschaft für Rassenhygiene, ist in den Grundzügen dafür
eingetreten. ~Hermann Siemens~ hat ihn vollinhaltlich übernommen.
~Hermann Muckermann~, der seiner Zeit führend vorauseilende
Jesuitenpater, der von religiöser Grundlage aus unermüdlich
und tatkräftig dem deutschen Volk die Gesundung der Rasse als
sozialmoralische Pflicht predigt, hat ihn warm befürwortet.
Ein Mißstand, der sich in manchen Gegenden Deutschlands
herausgebildet hat, ist die Bewirtschaftung der Güter durch
landfremde, besonders polnische Arbeiter. Im Jahre 1910 gab
es 1260000 fremde Wanderarbeiter in Deutschland, davon etwa
die Hälfte in der Landwirtschaft. Es muß unter allen Umständen
verhindert werden, daß die fremden Arbeiter, deren Zahl gegenwärtig
glücklicherweise viel geringer ist als vor dem Kriege, in
Deutschland ansässig werden. Andernfalls würde Deutschland in
kurzer Zeit eine slavische Siedelungskolonie sein. Es ist eines der
bedenklichsten Zeichen, daß in der Nachkriegszeit Arbeitermangel
auf dem Lande besteht, während es in den Städten Hunderttausende
von Arbeitslosen gibt. Es wird angegeben, daß der Zuckerrübenbau in
manchen Gegenden Deutschlands ohne fremde Arbeiter einfach nicht
möglich sei. Schon im Jahre 1920 wurden daher wieder Tausende
polnischer Arbeiter dafür herbeigeholt. Dabei haben wir nicht
einmal für die eigenen Volksgenossen genügend Arbeitsmöglichkeiten.
In Anbetracht der wirtschaftlichen Notlage, in die das deutsche
Volk durch den unglücklichen Ausgang des Krieges geraten ist, wird
eben in Zukunft ein erheblich größerer Teil der Bevölkerung als
vorher seinen Unterhalt auf dem Lande suchen müssen. Die Zulassung
fremder Arbeiter sollte daher fortschreitend beschränkt und nach
einer Reihe von Jahren ganz aufgehoben werden. Güter, die sich ohne
landfremde Arbeiter wirklich nicht halten könnten, sollten dann vom
Staate angekauft und in Lehensiedelungen umgewandelt werden; denn
höher als private Wirtschaftsinteressen muß das der Rasse stehen.
k) ~Die Beeinflussung der Wanderungen.~
In der Beeinflussung der Wanderbewegungen liegt eine der wichtigsten
Aufgaben sozialer Rassenhygiene. In Nordamerika handelt man seit
Jahren praktisch in diesem Sinne. Die Einwanderung von allerhand
Minderwertigen, so von Schwachsinnigen, Epileptikern, auch „geheilten“
Geisteskranken, Psychopathen, Alkoholikern, Tuberkulösen, Analphabeten
und allen Personen, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit der
Armenpflege zur Last fallen könnten, in das Gebiet der Vereinigten
Staaten ist überhaupt verboten. Allein i. J. 1914 wurden über 33000
Einwanderungslustige zurückgewiesen. Auch die Einwanderung von
Ostasiaten („Gelben“) ist verboten. Es wäre dringend erwünscht, daß
auch bei uns die Einwanderung einer scharfen Kontrolle im Sinne der
Rassenhygiene unterworfen würde. Die Einwanderung von Osteuropäern wäre
am besten ganz zu unterbinden.
Selbstverständlich muß dabei Rücksicht genommen werden auf die
Art, wie andere Staaten die deutschen Einwanderer behandeln. Es
bedarf daher besonderer Verträge mit den einzelnen Staaten. Aber
die einfache Freigabe der Einwanderung kann aus der Rücksicht auf
die deutschen Auswanderer durchaus nicht begründet werden. Wenn
z. B. eine Million Deutsche in Polen zugelassen würden, und wir
müßten dafür eine Million Polen und Ostjuden aufnehmen, so würde
das für unser Vaterland nur vom Übel sein und auch durchaus nicht
im Interesse der deutschen Juden liegen.
Andererseits braucht freilich auch die Auswanderung tüchtiger
Volksgenossen nicht unter allen Umständen ein Verlust für die Rasse zu
sein. Die Ausbreitung ihrer bäuerlichen Siedelungen ist vielmehr der
sicherste Weg zur Ausbreitung einer Rasse. Selbst wenn die Auswanderer
im Laufe der Zeit ihre Sprache wechseln, brauchen sie der Rasse nicht
verloren zu gehen. Der Rasse gehen sie nur verloren, wenn ihre Familien
aussterben, und das ist nur in tropischen Ländern regelmäßig der
Fall. Die Auswanderung nach Mexiko, Brasilien und ähnlichen Ländern
kann daher vom Rassenstandpunkt nur bedauert werden. Demgegenüber
wäre eine Auswanderung in Länder gemäßigten Klimas auch dann noch
vorzuziehen, wenn die Auswanderer dort ihre Sprache aufgeben. Die
Erhaltung der Rasse ist wichtiger als die Erhaltung der Sprache. Es ist
sehr dankenswert, daß man bei uns seit 1919 ein Reichswanderungsamt
eingerichtet hat; dieses könnte durch zweckmäßige Leitung der
Auswanderung außerordentlich segensreich im Sinne der Rassenhygiene
wirken. Dazu ist aber nötig, daß nicht nur wirtschaftliche und
politische Rücksichten den Ausschlag geben, sondern vor allem
rassenhygienische.
Das gegebene Ziel für deutsche Auswanderer dürfte in Zukunft Rußland
und Sibirien sein. Spätestens nach einer Reihe von Jahren wird der
Bolschewismus dort abgewirtschaftet haben oder sich bonapartisieren.
Das kommende Rußland wird voraussichtlich im eigensten Interesse sich
zum deutschen Volke freundlich stellen und die deutsche Kolonisation
in Osteuropa und Sibirien recht gern sehen, weil es tüchtige Menschen
braucht. So wird vielleicht die furchtbare Verwüstung, welche
der Bolschewismus an der Rassentüchtigkeit des russischen Volkes
angerichtet hat, dem deutschen Volke gerade neue Lebensmöglichkeiten
eröffnen. Die lichtvollste Seite der sonst so überwiegend dunklen
politischen Geschichte des deutschen Volkes war die Kolonisation im
Osten, welche unter den niedersächsichen Kaisern um die Mitte des
10. Jahrhunderts begann und die sich bis auf Friedrich den Großen
fortsetzte. Der unheilvolle Drang nach Westen und auf das Weltmeer
hinaus hat ja mit dem Zusammenbruche der Politik Wilhelms II. wohl
endgültig seinen tragischen Abschluß gefunden. ~Im Osten allein liegen
wirkliche Zukunftsmöglichkeiten für das deutsche Volk, und es ist
besser, daß jährlich dorthin eine Million Deutscher auswandert, als daß
sie ungeboren bleibt.~
l) ~Die rassenhygienische Bedeutung der Wirtschaftsordnung.~
Die Wurzeln der Rassengesundheit sind mit den wirtschaftlichen und
sozialen Zuständen, ja mit der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung
untrennbar verwachsen. Diese aber kann der Rassenhygieniker nicht
ohne weiteres umgestalten. Dort liegt einer der Hauptgründe, weshalb
die Hygiene bisher tatsächlich sich noch nicht zur Rassenhygiene
entwickelt hat, obwohl sie ihrem ganzen Wesen nach auf diesen
Abschluß hinstreben muß. Die bisherige Hygiene beschränkte sich
zum großen Teil auf Aufgaben, deren praktische Durchführung der
Hygieniker selbst in die Hand nehmen konnte, wie etwa die Bekämpfung
der epidemischen Krankheiten; und soweit er nicht selbst praktisch
zugreifen konnte, gab man den Forderungen der Hygiene im allgemeinen
doch willig statt. Das ist nun leider gerade bei vielen der
wesentlichsten Forderungen der Rassenhygiene durchaus nicht ohne
weiteres der Fall. Der Rassenhygieniker kann nur einen sehr kleinen
Teil der Aufgaben der Rassenhygiene durch eigene Arbeit der Lösung
zuführen. In der Hauptsache muß er sich auf eine ~aufbauende Kritik
der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zustände unter dem
Gesichtspunkte der Rassengesundheit~ beschränken. Die Rassenhygiene
muß daher nicht nur Gesellschaftskritik, sondern bis zu einem gewissen
Grade auch Politik sein, freilich nicht im Sinne der Parteipolitik.
„~Es gibt keine vernünftige Sozialpolitik, die nicht im wesentlichen
Rassenhygiene wäre~“ (~Gruber~). Da der rassenhygienische Gedanke
hoch über aller Parteipolitik steht, so sollte er eigentlich in die
Verfassung aufgenommen werden, ja als deren erster und wichtigster Satz.
Die bisherigen politischen Parteien, welche praktisch hauptsächlich
der Vertretung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Anhänger
dienen und in enger Verquickung damit gewisse Welt- oder
Lebensanschauungen verfechten, kümmern sich um die Rassengesundheit
überhaupt kaum. Dabei setzt aber jede Partei mehr oder weniger
unbewußt voraus, daß eben durch Erfüllung ihres Parteiprogrammes
zugleich auch die Gesundung der Rasse verbürgt werde. Es dürfte
also nicht allzu schwer sein, die politischen Parteien wenigstens
äußerlich zur Anerkennung des rassenhygienischen Ideals zu
veranlassen. Freilich würde damit nicht viel gewonnen sein, weil
jede Partei eben doch keinen besseren Weg zur Förderung der
Rassengesundheit als den von ihrer Parteidogmatik vorgeschriebenen
gelten lassen würde.
Der Rassenhygieniker kann weder vom „Kapitalismus“ noch vom
„Sozialismus“ in ihren bisherigen Formen Heil erwarten. Beide Arten der
Wirtschaftsordnung haben ihre Vorzüge und ihre Nachteile.
Der ~Privatkapitalismus~ hat vor dem Sozialismus die antreibende
Wirkung auf die Gütererzeugung voraus. Die Möglichkeit, zu Wohlstand
oder Reichtum zu kommen, veranlaßt die Menschen zu immer neuen
Anstrengungen auf wirtschaftlichem Gebiet. Nicht nur die Kraft der
Unternehmer, sondern auch die der abhängigen Arbeiter wird bei
privatkapitalistischer Wirtschaftsordnung aufs äußerste im Dienste der
Erzeugung ausgenützt. Das wirkt natürlich insofern günstig, als jede
Rasse zu ihrem Gedeihen der wirtschaftlichen Grundlage bedarf. Aber der
Individualkapitalismus hat eine furchtbare Kehrseite: er frißt seine
eigenen Kinder und zwar seine Lieblingskinder zuerst, wie man wohl
gesagt hat. Er bringt die wirtschaftlich erfolgreichen Familien zum
Aussterben, wie wir gesehen haben, und untergräbt damit seine eigenen
Grundlagen. Der Individualkapitalismus richtet die Rassentüchtigkeit
zugrunde. Das ist das stärkste Argument gegen ihn, obwohl es unter den
Anklagen der Sozialisten zu fehlen pflegt.
Aber auch der ~Sozialismus~ in seiner bisherigen Form vermag die
erste und unerläßlichste Aufgabe aller Kultur, die Erhaltung der
Rassentüchtigkeit, nicht zu lösen. Das liegt allerdings nicht im
Wesen des Sozialismus als der Lehre von der Vergesellschaftung der
Produktionsmittel begründet, sondern in seiner Verquickung mit der
Lehre von der Gleichheit aller Menschen. Wenn die Tüchtigen die Früchte
ihrer hochwertigen Arbeit nicht wenigstens zum größten Teil selber
ernten können, so werden sie sich natürlich hüten, diese hochwertige
Arbeit weiterhin zu leisten; und wenn sie die Ersparnisse von ihren
Einkünften nicht ihren Kindern hinterlassen können, so werden sich
gerade die vorsorglichen Menschen, welche am wertvollsten für die
Gemeinschaft sind, scheuen, Kinder in die Welt zu setzen, weil sie
fürchten müßten, daß diese in der allgemeinen Masse der Mittelmäßigen
und Minderwertigen untergehen würden.
Die Sozialisten neigen immer dazu, über der Verteilung der Güter die
Erzeugung zu vernachlässigen; das gilt auch hinsichtlich der Erzeugung
der Menschen. Es ist daher kein Zufall, daß die sozialistische
Lehre mit der neumalthusianischen einherzugehen pflegt. Diese aber
führt tatsächlich, wenn auch entgegen der Absicht ihrer Vertreter
zur Untergrabung der Rassentüchtigkeit, wie wir oben gesehen haben.
Ein Sozialismus aber, der die Frage der Erhaltung und Mehrung
der Rassentüchtigkeit nicht zu lösen vermag, hat ebenso wie der
Individualkapitalismus sein Dasein verwirkt.
Die volle Sozialisierung aller Güter ist ein schöner Traum, der seit je
auch viele edle Herzen bewegt hat. Aber die allermeisten Menschen sind
nicht „reif“ zur Sozialisierung, und sie können es auch durch bloße
Aufklärung und Erziehung nicht werden. Manche Sozialisten geben das
zwar zu, erwarten aber eben von der Durchführung der sozialistischen
Wirtschaftsordnung eine Umwandlung der Menschen im Sinne der sozialen
Gesinnung und Eignung. Wer dagegen die überragende Bedeutung der
Erbanlagen für die seelische Ausstattung der Menschen kennt, der weiß,
daß das Illusion ist. Gewiß gibt es heute schon -- oder heute noch? --
nicht wenige Menschen, die der freien Einordnung und der selbstlosen
Arbeit im Dienste des Gemeinwesens und der Kultur fähig sind. Und
eine sorgsame Rassenhygiene könnte diese zur Vermehrung bringen, bis
schließlich die große Mehrheit der Bevölkerung aus derart sozialen
Menschen bestände. Dann würde auch der volle Sozialismus möglich
werden. Die Rassenhygiene ist daher der einzige Weg zu einem wahren
Sozialismus der Zukunft. Nicht aber ist der Sozialismus von heute
ein Weg zur Rassenhygiene. Der aufrichtige Sozialist, dem das Wort
Sozialismus mehr ist als ein Mittel zum politischen Erfolge, muß daher
zur Rassenhygiene kommen.
Der Sozialismus, welchen ~Platon~ vor mehr als zwei Jahrtausenden
vertreten hat, war rassenhygienisch orientiert. Der englische
Forscher ~Wallace~, der Mitbegründer der Selektionstheorie, war
einer der ersten modernen Rassenhygieniker und zugleich Sozialist.
Auch ~Ploetz~, ~Schallmayer~ und ~Gruber~, die bahnbrechenden
Führer der Rassenhygiene in Deutschland, haben sich alle mehr oder
weniger zu einem organischen Sozialismus bekannt, während sie
dem Gleichheitssozialismus selbstverständlich völlig fernstehen.
Der Sozialhygieniker ~Grotjahn~, dem die Rassenhygiene ebenfalls
manches verdankt, ist zugleich sozialdemokratischer Politiker.
Einzelne sozialdemokratische Politiker, wie ~David~, sind sogar
eben auf Grund ihres Sozialismus zur Rassenhygiene gekommen.
Die Rassenhygiene muß eine Wirtschaftsordnung erstreben, die weder
individualkapitalistisch noch individualsozialistisch, sondern die
~sozialorganisch~ ist. Das Eigentum ist gewiß nichts Heiliges, das an
sich unantastbar wäre. Aber ebensowenig darf Allen Alles gehören. Es
muß vielmehr eine solche Verteilung des Volkseinkommens angestrebt
werden, wie sie für das organische Gedeihen der Rasse am förderlichsten
ist.
Durch die Aufhebung der Metallwährung und den in der Folge immer
weitergehenden Verlust der Kaufkraft des Papiergeldes haben
zahlreiche Familien, deren Besitz in Wertpapieren oder Hypotheken
bestand, ihr Vermögen zu mehr als neun Zehnteln verloren,
während die Besitzer von Grundstücken, Fabriken oder Waren davon
nicht betroffen worden sind. Diese Enteignung eines Teiles der
Bevölkerung war nicht nur ungerecht vom Standpunkte sozialer
Gerechtigkeit, sondern auch rassenhygienisch schädlich. Ganz
besonders schwer hat dadurch der gebildete Mittelstand gelitten,
der einen großen Teil aller höher begabten Familien umschließt.
Man kann durchaus nicht sagen, daß diejenigen, welche nicht
rechtzeitig eingesehen haben, daß z. B. eine Hypothek nur unter
der Geltung einer Metallwährung einen bleibenden Wert hatte,
geistig minderbegabt seien und daher von findigeren Volksgenossen
mit Recht überflügelt würden. Sehr viele solide und sozial
wertvollste Menschen, die sich ein Menschenalter abgemüht und für
ihr Alter und später für ihre Kinder ein kleines Vermögen erspart
hatten, konnten es einfach nicht fassen, daß gerade sie durch die
Gesetzgebung um den Ertrag ihrer Arbeit gebracht wurden. Zu der im
Grunde so naheliegenden Notstandsmaßnahme sozialer Gerechtigkeit,
daß Schulden aus der Goldzeit während der Papierzeit nicht ohne
Zustimmung des Gläubigers abgezahlt werden dürften, haben weder die
sozialistischen noch die bürgerlichen Parteien rechtzeitig den Weg
gefunden.
Wie es vermieden werden kann, daß einzelne Volkskreise viel schwerer
als andere unter dem Darniederliegen der Volkswirtschaft zu leiden
haben als andere, hat meines Erachtens ~Zeiler~ gezeigt, dessen
Entwurf einer selbständigen Anpassung der Beamtengehälter weiter
oben besprochen wurde. Ebenso wie die Beamtengehälter mit dem
gesamten Volkseinkommen steigen und fallen sollten, sollte das nach
~Zeiler~ auch bei allen Renten, Zinsen und sonstigen Ansprüchen
regelmäßig wiederkehrender Natur der Fall sein.
Es ist z. B. ein völlig ungesunder Zustand, daß eine Hypothek, die
vor wenigen Jahren vielleicht die Hälfte des Ertragswertes eines
Grundstückes ausmachte, nun mit einem Zwanzigstel des Ertragswertes
abgezahlt werden kann, wie es tatsächlich vielfach der Fall ist.
Andererseits wäre es freilich auch unbillig, wenn ein Gläubiger
den vollen Goldwert, welchen er vor Jahren ausgeliehen hat, heute
zurückfordern dürfte; es wäre unbillig, weil das Gesamteinkommen
des Volkes so stark gesunken ist. Die einzig gesunde Regelung wäre
vielmehr die, daß alle regelmäßigen Zahlungen ihrem Goldwert nach
sich im gleichen Maße wie das durchschnittliche Volkseinkommen zu
vermehren oder zu vermindern hätten.
Dann erst wäre es vermieden, daß durch das Fallen oder Steigen der
Kaufkraft des Geldes einzelne Kreise ohne eigene Schuld verarmen,
andere ohne eigenes Verdienst reich werden würden. Das läge im Sinne
eines Sozialismus, der ohne Hemmung der Erzeugung alle Volksgenossen in
gerechter Weise an dem gesamten Volkseinkommen teilhaben lassen und der
zugleich auch dem Wohle der Rasse dienen würde.
Die absolute Papierwährung, welche von phantastischen
Weltverbesserern sogar als Mittel wirtschaftlicher Gesundung
hingestellt worden ist, und eine kurzsichtige Steuerpolitik, welche
immer wieder die Rücklagen erfassen will, haben dem Sparen seinen
Sinn genommen. Dort liegt eine der wesentlichsten Ursachen der
Verschwendungs- und Vergnügungssucht der Gegenwart. Dazu kommt,
daß die unverhältnismäßig hohen Einkünfte der ledigen Arbeiter
durch Steuern nur wenig mehr als die der Familienväter beschnitten
werden. Der nicht nur rassen-, sondern auch individualhygienisch so
verheerenden Tabak- und Alkoholseuche sowie der geschlechtlichen
Zügellosigkeit wird man schwerlich eher Herr werden, als bis eine
vernünftige Steuerpolitik, die nicht die Rücklagen, sondern den
Aufwand erfaßt (vgl. S. 150), dem Sparen wieder einen Sinn gibt.
Auch ernste Sozialisten haben früher zwar einen möglichst hohen
Konsum für erwünscht und Sparrücklagen für unsozial angesehen;
heute dürfte aber wohl jeder vernünftige Mensch einsehen, daß der
Weg zur Gesundung in umgekehrter Richtung führt.
Die ~Staatsform~ ist für das Gedeihen der Rasse nicht entscheidend. Die
verschiedenen möglichen Staatsformen haben je ihre besonderen Vorzüge
und Nachteile. Die Gefahr der erblichen Monarchie liegt darin, daß
ein unfähiger oder krankhafter Mensch zur Herrschaft kommen kann, in
dessen Hände dann die folgenschwersten Entscheidungen gelegt sind. Die
Gefahr der Demokratie liegt darin, daß die Entscheidung in die Hände
der Masse kommen kann. Die Masse aber ist immer geneigt, Leidenschaften
und Illusionen zu folgen, während sie das, was ihrem wahren Besten
dient, nicht zu erkennen vermag. ~Die ungelöste Aufgabe ist, wie
die Verständigsten, vor allem die Sachverständigsten zur Führung
des Staates kommen können.~ Das hat schon ~Platon~, der ebensosehr
Rassenhygieniker als Philosoph war, betont. Wie dieses Ziel heute
allerdings zu erreichen wäre, ist nicht abzusehen. Jedenfalls ist die
Gestaltung der sozialen Auslese für die leitenden Stellen wichtiger als
die Frage der Staatsform. Die soziale Auslese aber hängt aufs engste
mit dem Erziehungs- und Bildungswesen zusammen.
m) ~Rassenhygienische Staatserziehung.~
Unser Erziehungswesen bietet nicht nur vom rassenhygienischen,
sondern auch vom individualhygienischem Gesichtspunkt aus ein
recht unerfreuliches Bild dar. Um auch hier eine aufbauende Kritik
üben zu können, müssen wir uns klar darüber sein, was Erziehung
leisten kann und was nicht. Wir haben im ersten Bande dargelegt,
daß die geistigen Fähigkeiten im wesentlichen erblich bedingt
sind. Allerdings können manche dieser Fähigkeiten durch Übung
und Erziehung vorübergehend und zum Teil auch dauernd gestärkt
werden. Das Gedächtnis kann in der Jugend mancherlei Kenntnisse
aufnehmen, wodurch die Möglichkeit geistiger Leistung stark erhöht
werden kann. Gegen die Dummheit aber kämpfen bekanntlich die
Götter selbst vergebens; und die Erzieher sollten dabei besseren
Erfolg haben? Bei starker Inanspruchnahme des Gedächtnisses leidet
die Aufnahmefähigkeit. Eine „Stärkung des Gedächtnisses“ durch
Übung ist nicht möglich, sondern höchstens eine vorübergehende
Verstärkung der Merkfähigkeit. Sicher aber ist eine Stärkung der
Vergeßlichkeit durch „Übung“ möglich. Wenn den jungen Köpfen immer
wieder neuer Gedächtnisstoff dargeboten wird, so ist es geradezu
lebensnotwendig, daß sie lernen, diesen ~Stoff~ möglichst bald
wieder abzustossen. Bei dauernder Überlastung des Gedächtnisses
entsteht schließlich Zerstreutheit. Eine der wesentlichsten
Forderungen an die Erziehung muß also sein, daß die geistige
Aufnahmefähigkeit erhalten bleibt. Gedächtnisstoff soll daher
grundsätzlich so wenig wie möglich geboten werden, aber natürlich
auch nicht weniger. Selbstverständlich muß auch die Volksschule
außer den Fertigkeiten des Lesens, Schreibens und Rechnens
eine gewisse Kenntnis von Tatsachen übermitteln. Hier muß aber
sorgfältig das Mindestmaß des Unerläßlichen eingehalten werden. Die
Hauptaufgabe der Erziehung ist nicht Übermittlung von Wissensstoff,
sondern die Gewöhnung an Arbeit und Pflichterfüllung, an sittliche
Anschauungen und sittliches Verhalten. Eine weitere Hauptaufgabe
der Schule ist die Mitwirkung bei der sozialen Auslese durch
Sonderung der tüchtigen und der untüchtigen jungen Leute möglichst
schon von Kindheit an (vgl. S. 53).
Über der geistigen Erziehung darf die körperliche Entwicklung
nicht vernachlässigt werden. „Es sollte als unstatthaft betrachtet
werden, vor Vollendung des Körperwachstums mehr als die erste
Tageshälfte auf schulmäßige geistige Übungen zu verwenden. Der
Nachmittag sollte der Erholung und dem Bewegungsspiel gehören,
und Hausaufgaben sollten auf schulfreie Tage beschränkt werden.“
(~Schallmayer~). Dringend zu wünschen wäre auch eine Ausdehnung
der Ferienzeit für unsere Schulen. In Schweden z. B. haben die
Schulen ebensolange Ferien wie die Hochschulen, nämlich im ganzen
etwa 4-1/2 Monate, davon 3 Monate im Sommer; und ein Vergleich
der Bildung des schwedischen mit der des deutschen Volkes würde
schwerlich zu ungunsten des schwedischen ausfallen. Auch im
Interesse der Stärkung der rassenhygienisch so überaus bedeutsamen
Familiengemeinschaft wäre eine ähnliche Regelung bei uns dringend
zu fordern. Eltern, welche gezwungen sind, ihre Kinder auswärts auf
die Schule zu geben, werden bei uns dadurch fast ganz von ihren
Kindern getrennt.
Einer vernünftigen Gestaltung des Erziehungswesens steht bei uns
freilich vorerst noch ein fürchterlicher Wust mittelalterlicher
Vorurteile gegenüber.
Der wesentliche Wert eines Menschen gilt unseren Zeitgenossen
ebenso wie den alten Sophisten als lehrbar bzw. erlernbar,
jedenfalls erwerbbar. „Wer immer strebend sich bemüht“, der
werde bestimmt das Höchste erreichen; so meint man. Das höhere
Menschentum gilt einerseits als Werk des Erziehers, andererseits
als das des Zöglings, jedenfalls als eine Folge individueller
Anpassung. So steht unser Erziehungswesen zum großen Teil noch
im Banne des Lamarckismus, freilich mehr eines naiven als eines
bewußten. Im Kopfe vieler Erzieher spukt die Illusion einer
Erblichkeit der Erziehungserfolge herum. Ohne daß es klar
ausgesprochen zu werden pflegt, setzt man vielfach voraus, daß
die Erziehungsarbeit die Menschheit im Laufe der Generationen
auf immer höhere Stufen führen könne. Der Erzieher wäre so
gewissermassen der Schöpfer des Übermenschen und andererseits
auch der Zögling, der in immer strebendem Bemühen an der eigenen
Vervollkommnung arbeitet. Das schmeichelt zwar der menschlichen
Eitelkeit, es muß aber als völlige Illusion erkannt werden. Die
geistige Durchschnittsverfassung der gegenwärtigen Menschen würde
dann ein sehr schlechtes Licht auf die Erziehung in vergangenen
Generationen werfen, aber zu Unrecht. In Wirklichkeit entscheiden
Auslesevorgänge über die geistige Veranlagung der Bevölkerung, wie
wir gesehen haben.
Einen besonders unerfreulichen Anblick bieten dem Rassenhygieniker
unsere höheren Schulen oder Mittelschulen, wie man in
Süddeutschland sagt. Infolge einer auf das Mittelalter
zurückgehenden Überlieferung herrschen dort immer noch
philologische und historische Bildungsstoffe vor, die auch für
die allgemeine Bildung den naturwissenschaftlichen Stoffen ganz
und gar nicht ebenbürtig sind. Auch die Schulung des logischen
Denkens geschieht viel zweckmäßiger an naturwissenschaftlichen
und mathematischen Gegenständen als an sprachlichen. Die
Naturwissenschaften gehören daher in den Mittelpunkt der höheren
Schule. Wenn man Sprachen lehrt, so soll man das nur aus
praktischen Rücksichten tun, wozu freilich auch der Anschluß an
die Kultur der letzten Vergangenheit gehört. Jedenfalls aber
sind Englisch, Russisch und Spanisch wichtiger als Lateinisch,
Griechisch und Französisch. Die antike Kultur ist tot, und
die französische hat keine Zukunft. Das Ideal der Antike auf
unsern höheren Schulen ist einfach lächerlich. Die alten
Hellenen lernten weder tote Sprachen noch die Geschichte alter
Kulturen; im Mittelpunkt ihres Erziehungswesens stand vielmehr
die Körperbildung. Es liegt mir übrigens durchaus fern, die
Körperübungen etwa den geistigen Fächern als gleich wichtig an die
Seite stellen zu wollen. Die körperliche Entwicklung der Jugend
sollte vielmehr durch Einschränkung der Unterrichtszeit gefördert
werden. An Stelle des überkommenen Turnunterrichtes sollten
Bewegungsspiele, Sport und Wanderungen gepflegt werden. Auch in
den höheren Schulen sollten die Nachmittage grundsätzlich von
Unterricht und Hausaufgaben freibleiben. Das ist durchaus möglich,
wenn der überflüssige philologische und historische Bildungswust
mit rücksichtslosem Ernst ausgemerzt wird.
An die Stelle des toten Wissens müssen wirklich lebendige
Lehrgegenstände treten. Der deutsche Unterricht sollte
Sprachschulung sein und nicht aesthetisierende Literaturkunde.
Die Forderung „nationaler“ Erziehung darf nicht zur Anlegung
von Scheuklappen gegenüber dem Wesen anderer Völker führen. Der
geographische Unterricht wäre daher auszubauen, Staatsbürgerkunde
und Wirtschaftslehre einzuführen. Ganz besonders wichtig aber ist
die Ausgestaltung des biologischen Unterrichts.
„Es steht fest, daß es in Zukunft keine zureichende allgemein
menschliche und staatsbürgerliche Bildung mehr gibt ohne
naturwissenschaftliches, ohne biologisches Verständnis“ (~v. Gruber~).
Die Kenntnis der biologischen Grundtatsachen und Gesetze muß sogar
als die unerläßlichste aller Vorbedingungen zum Verständnis der
Lebensnotwendigkeiten eines Volkes angesehen werden. ~Unbedingt
gefordert werden muß auch die Einführung von Unterricht in der Hygiene
einschließlich der Rassenhygiene auf den höheren Schulen.~ Nicht nur
über Alkoholismus und Geschlechtskrankheiten, sondern auch über die
grundlegenden Tatsachen der Rassenbiologie muß schon die reifere
Jugend unterrichtet werden; denn was Hänschen nicht lernt, lernt Hans
nimmermehr. Erst wenn die Grundbedingungen der Rassentüchtigkeit der
Mehrzahl der Gebildeten geläufig sind, können wir hoffen, unserm
Niedergang Einhalt zu tun und ihn in Aufstieg zu wandeln.
Bisher hat man die Biologie geradezu ängstlich von der Schule
ferngehalten, weil man den „Darwinismus“ als gefährlich für
Religion, Sittlichkeit und Staat ansah; und man wird ihn in
Zukunft vielleicht fern halten, weil man ihn gefährlich für den
„Sozialismus“ ansieht, was natürlich nicht weniger kurzsichtig ist.
So wird Feigheit und Verknöcherung im deutschen Bildungswesen, wie
es mitschuld an unserm Niedergang war, vielleicht auch ein schweres
Hemmnis des Wiederaufstiegs sein.
Man zerbricht sich heute vielfach den Kopf, wie man für die
Vorteile, welche früher der Militärdienst für die körperliche
Ausbildung mit sich brachte, in Zukunft einen Ersatz schaffen
könnte, und man hat den Vorschlag gemacht, ein Pflichtjahr für
Leibesübungen einzuführen. Ich halte die Nachteile einer solchen
Einrichtung für größer als die Vorteile. Die rassenhygienischen
Nachteile des früheren Militärdienstes, welche vor allem in einer
Verzögerung der Berufsausbildung und damit der Eheschließung für
die Wehrfähigen bestanden, würden auch einem solchen Ersatzjahr
anhaften. Eine direkte günstige Beeinflussung der Rassentüchtigkeit
durch Leibesübungen, die manche Befürworter dieser Einrichtung
offenbar als selbstverständlich voraussetzen, ist ja in Anbetracht
der Nichterblichkeit erworbener Eigenschaften ohnehin in das Reich
der Fabel zu verweisen. Wir können uns den Luxus eines besonderen
Pflichtjahres für Leibesübungen in unserer Lage auch gar nicht
leisten.
Auch ein von anderer Seite vorgeschlagenes allgemeines Arbeitsjahr
würde m. E. überwiegend nachteilig sein. Es dürfte schwerlich
zweckmäßig sein, jährlich Hunderttausende junger Leute an einer
Stelle aus ihrer Berufsarbeit zu nehmen, um sie an anderer Stelle
unter staatlicher Aufsicht zur Arbeit anzuhalten. Man weiß ja,
wie unwirtschaftlich derartige staatliche Unternehmungen selbst
früher schon arbeiteten. Das würde nun in vermehrtem Maße der
Fall sein, wenn für viele Hunderttausende junger Leute jährlich
Arbeitsgelegenheit beschafft werden müßte, wo wir ohnehin schon ein
Heer von Arbeitslosen haben. Besonders ungünstig würde die Wirkung
für die geistigen Arbeiter sein, die ein Jahr lang aus ihrer
Berufsausbildung herausgerissen und natürlich erst entsprechend
später zur Familiengründung kommen würden. Für die körperliche
Ausbildung muß vielmehr durch Sport und Leibesübungen während des
Studiums gesorgt werden. Wenn ein solches Dienstjahr auch auf
das weibliche Geschlecht ausgedehnt werden sollte, so würde man
erst recht nicht wissen, wie man die jungen Mädchen zweckmäßig
beschäftigen könnte. Wenn man aber das Dienstjahr auf das männliche
Geschlecht beschränken würde, so würde dadurch die rassenschädliche
Berufskonkurrenz des weiblichen Geschlechtes noch gefördert werden.
Von sozialistischer Seite wird öfter verlangt, daß grundsätzlich
~alle~ Staatsbürger ihren Unterhalt durch körperliche
Arbeit verdienen sollten. Darin offenbart sich eine erstaunliche
Verkennung der Bedeutung der geistigen Arbeit. Diese kann eben
einfach nicht so nebenbei geleistet werden. Die Durchführung der
genannten Forderung würde daher auf eine Vernichtung der geistigen
Kultur hinauslaufen. Wohl aber ist zu fordern, daß die geistigen
Arbeiter in Zukunft mehr Zeit zu körperlicher Betätigung bekommen.
Gerade bei geistiger Arbeit ist eine wirkliche Arbeitszeit von mehr
als 8 Stunden mit den Forderungen der Hygiene nicht vereinbar, und
was speziell die Rassenhygiene betrifft, so ist es durchaus nicht
von vornherein von der Hand zu weisen, daß übermäßige geistige
Arbeit direkt schädlich auf die Erbmasse wirken könne. Der Schutz
der geistigen Arbeiter, und speziell der hochbegabten, ist eine
Hauptaufgabe der Rassenhygiene.
So hoch der Wert körperlicher Bewegung in freier Luft für das Gedeihen
der Jugend ist, so muß doch andererseits vor einer Überschätzung
der Leibesübungen, zumal der in ein schulmäßiges System gebrachten,
gewarnt werden. Man tut heute vielfach so, als seien Leibesübungen das
entscheidende Mittel zur „körperlichen Ertüchtigung der Jugend“. Das
mag in den meisten Fällen aus ehrlicher Begeisterung und Unkenntnis
geschehen; nicht selten aber sind ganz offenbar auch geschäftliche
Interessen im Spiel. In Wahrheit aber sind Maßnahmen selektiver
Rassenhygiene von unvergleichlich größerer Bedeutung für die
körperliche Ertüchtigung des Nachwuchses als alle Leibesübungen. Das
muß einmal ganz unzweideutig ausgesprochen werden.
n) ~Rassenhygienische Lehre und Forschung.~
Man wird gegen die Forderung rassenhygienischen Unterrichts an den
Schulen vielleicht einwenden, daß dafür keine geeigneten Lehrkräfte
vorhanden seien. Das ist natürlich richtig; aber man sollte eine
Unterlassungssünde nicht durch eine andere begründen. Es gilt vielmehr
unverzüglich geeignete Ausbildungsgelegenheiten zu schaffen. Der
geeignetste Lehrer der Hygiene und Rassenhygiene an der Schule würde
der Schularzt sein. Nun sind aber unsere Ärzte bisher zum größten
Teil selber nicht in der Rassenhygiene beschlagen. Trotz ihrer
unvergleichlichen Bedeutung für das Gedeihen des Volkes besteht
an den allermeisten Universitäten noch nicht einmal Gelegenheit
zur Ausbildung in der Rassenhygiene. Hier muß also zunächst Wandel
geschaffen werden. ~Es muß gefordert werden, daß die Rassenhygiene
für Mediziner, Volkswirtschaftler, Juristen und Erzieher Pflichtfach
werde.~ Für Ärzte wäre eine vierstündige Vorlesung über Rassenhygiene
zwei Semester lang gewiß nicht zu viel; in der ersten wäre etwa die
menschliche Erblichkeits- und Entartungslehre, in der zweiten die
praktische Rassenhygiene zu behandeln. Für die übrigen genannten
Studierenden würde wohl eine zweistündige Vorlesung durch zwei Semester
genügen. ~Da die Ahnungslosigkeit auch unserer „Gebildeten“ gegenüber
den Grundbedingungen der Rassengesundheit das schlimmste Hindernis
für eine Besserung der Verhältnisse ist, so ist die Einräumung einer
ihrer Bedeutung entsprechenden Stellung der Rassenhygiene an den
Hochschulen geradezu auch die vordringlichste Forderung _praktischer_
Rassenhygiene.~
Wenn wir heute noch nicht genügend viele sachverständige Gelehrte
für rassenhygienische Professuren haben, so würden solche doch im
Laufe ganz weniger Jahre vorhanden sein, sobald nur erst einmal
tüchtigen jungen Kräften die Möglichkeit eröffnet würde, in diesem
Fach zu Brot zu kommen. Heute ist es geradezu leichtsinnig, wenn
ein junger Forscher sich diesem Fache widmet, ohne Aussicht, davon
auch nur für seine Person leben zu können, von Familiengründung gar
nicht zu reden. Der soziale Staat, welcher die privaten Mittel, die
bisher in den Dienst der Rassenhygiene gestellt werden konnten,
zum größten Teil beseitigt hat, hätte allen Anlaß, hier Ersatz zu
schaffen.
Unmittelbar könnten heute einige außerordentliche Professuren mit
Lehraufträgen für Rassenhygiene geschaffen werden. Diejenigen
von diesen Lehrern der Rassenhygiene, welche sich in dieser
Tätigkeit als befähigt für größere Aufgaben erweisen, könnten
dann ordentliche Lehrstühle bekommen. In wenigen Jahren würde
dann ein genügend großer fachmännisch ausgebildeter Nachwuchs
vorhanden sein, daß an allen Universitäten und anderen Hochschulen
rassenhygienische Lehrstühle mit geeigneten Kräften besetzt werden
könnten.
Dringend an der Zeit wäre auch die Errichtung einer oder einiger
~rassenhygienischer Forschungsanstalten~. Hier kann selbst der Hinweis
auf die traurige wirtschaftliche Lage unseres Vaterlandes nicht als
durchschlagender Gegengrund gelten. Wenn man i. J. 1919 Mittel zur
Gründung einer besonderen „Hochschule (!) für Leibesübungen“ in Berlin
hatte, so sollten auch die Mittel für ein rassenhygienisches Institut
vorhanden sein.
Die Gliederung einer rassenhygienischen Anstalt könnte etwa
folgendermassen aussehen: Als ~Lehranstalt~ würden ihr theoretische
Vorlesungen und praktische Übungen zufallen. Für Lehrzwecke wäre
auch eine Bibliothek zu schaffen, welche möglichst alle Werke,
die für die Rassenhygiene wichtig sind, die sich aber heute an
keiner Stelle vereinigt finden, zu umfassen hätte. Dazu käme
eine Lehrmittelsammlung, vor allem von Bildertafeln und von
statistischen Tabellen. Als ~Forschungsanstalt~ hätte sie die
Aufgabe, statistische und genealogische Forschungen zu treiben, den
rassenbiologischen Zustand der Bevölkerung möglichst eingehend zu
erforschen. Außer einem sozialanthropologischen Laboratorium wäre
auch ein Laboratorium für Tierexperimente, besonders zur Aufklärung
der Idiokinese, einzurichten; außerdem ein sozialpolitisches
Seminar. Die Bedürfnisse der Bibliothek für Forschungszwecke würden
natürlich über die für Lehrzwecke erheblich hinausgehen. Drittens
könnte die rassenhygienische Anstalt auch direkt der Volkswohlfahrt
dienen. Zur Aufklärung der Bevölkerung könnten öffentliche Vorträge
dienen, weiter eine Schausammlung u. a. In dieser Abteilung fände
zweckmäßig auch eine Ehe- und Familienberatungsstelle ihren Platz.
Dadurch würde die Verbindung mit der Praxis aufrechterhalten;
und das dabei gewonnene wissenschaftliche Material käme zugleich
der Forschungsabteilung zugute. Wo sich bei der Familienberatung
interessante Befunde ergäben, könnte die Forschungsabteilung daran
anknüpfen und sie weiter verfolgen.
Neben der Gewinnung neuen Tatsachenmaterials ist die Sammlung
und Verarbeitung des schon vorhandenen und des von andern
Forschungszweigen beigebrachten Materials kaum weniger wichtig.
In der Pathologie, der Anthropologie, der Biologie, der Hygiene,
der medizinischen Statistik und den klinisch-medizinischen Fächern
ist ein ungeheures Material vorhanden, das der rassenhygienischen
Bearbeitung harrt, und dauernd wird von jenen Fächern neues
Material, das rassenhygienisches Interesse hat, beigebracht.
Auch das in England, Amerika und Skandinavien gewonnene
rassenhygienische Tatsachen- und Erfahrungsmaterial wäre in viel
größerem Umfange, als das bisher privaten Forschern möglich ist,
der deutschen Rassenhygiene nutzbar zu machen. Einen Anfang zur
Sammlung und Sichtung des rassenhygienischen Materials stellte
die von v. ~Gruber~ und ~Rüdin~ geschaffene Sammlung
von Bildertafeln und statistischen Tabellen für die Dresdner
Hygieneausstellung im Jahre 1911 dar, welche in einem Katalog von
~Gruber~ und ~Rüdin~ erläutert ist.
Die Lehrer und Forscher auf dem Gebiete der Rassenhygiene würden
infolge ihrer verhältnismäßig unabhängigen Stellung auch die geeigneten
geistigen Führer der rassenhygienischen Bewegung sein, und von ihnen
würde am besten auch die Initiative zu staatlichen Maßnahmen ausgehen.
Es ist nämlich nicht zu hoffen, daß ein wirklicher Fortschritt
von einer Regierung oder ihren Beamten ausgehe. Im Jahre 1919
hat ein Medizinalbeamter in einem Ministerium eines deutschen
Staates einmal folgenden Satz drucken lassen: „Der Staat kann und
darf nur solche sozialhygienische Maßnahmen einführen, die sich
anderwärts in der Praxis bewährt haben.“ Wir wollen hoffen, daß
das nicht die offizielle Auffassung ist; denn das würde bedeuten,
daß man im „neuen“ Deutschland die Rückständigkeit zum staatlichen
Prinzip erhöbe. Staatliche Beamte pflegen immer unangenehm berührt
zu werden, wenn auf irgendwelche Mißstände hingewiesen wird;
sie empfinden das gewissermaßen als Vorwurf, daß sie oder die
Regierung ihre Pflicht nicht getan hätten. Öfter gewinnt man fast
den Eindruck, als stelle der Staat eigens besoldete Optimisten an,
die in der Rolle von Statistikern und Hygienikern von Zeit zu Zeit
beweisen müssen, daß durchaus kein Grund zur Beunruhigung vorliege.
Wenn die Rassenhygiene auf die schweren Schäden in unserem sozialen
Leben hinweisen muß, so soll das keinen Vorwurf gegen irgendeine
Regierung bedeuten. Jene Dinge, welche über das Gedeihen der
kommenden Geschlechter wie keine andern entscheiden, lagen eben
bisher völlig außerhalb des Gesichtskreises unserer Gebildeten.
Einen Vorwurf werden wir erst erheben, wenn man sich auch in
Zukunft der Einsicht und dem Fortschritt verschließt.
Im Mai 1921 hat der schwedische Reichstag in großzügiger Weise
die Mittel für eine rassenbiologische Lehr- und Forschungsanstalt
bereitgestellt. Damit ist die erste staatliche Anstalt für
Rassenbiologie ins Leben gerufen. Ihre Leitung ist in die bewährten
Hände von Professor ~Hermann Lundborg~ gelegt, und wir hoffen
zuversichtlich, daß man in wenigen Jahren bei uns wird sagen können,
daß diese Maßnahme sich in Schweden, d. i. „anderwärts in der Praxis
bewährt habe“.
In Deutschland gibt es bisher nur eine Professur für menschliche
Erblichkeitslehre, nämlich in Berlin, angegliedert an das
anatomisch-biologische Institut. Da der Inhaber dieses Lehrstuhls,
Prof. ~H. Poll~, auch die Anwendung der Erblichkeitslehre in
Medizin und Hygiene zu seinen Aufgaben rechnet, so kommt diese
Professur tatsächlich auf eine rassenhygienische hinaus. Wenn diese
Einrichtung wegen der in Berlin bestehenden besonderen Verhältnisse
auch gutgeheißen werden mag, so ist es im übrigen doch nicht
angezeigt, rassenhygienische Lehrstühle an anatomische Institute
anzugliedern. Die Zellforschung ist nur eine Hilfswissenschaft
der Erblichkeitslehre und nicht einmal eine unentbehrliche. Im
Mittelpunkt hat vielmehr die statistische Forschung zu stehen.
Methodologisch gehört die Rassenhygiene mit der sozialen Hygiene
zusammen. Soweit daher noch nicht selbständige rassenhygienische
Institute errichtet werden können, sollten rassenhygienische
Abteilungen den hygienischen Instituten angegliedert werden.
o) ~Die Notwendigkeit medizinalstatistischer Registrierung der
Bevölkerung.~
Gegen Maßnahmen praktischer Rassenhygiene wird immer wieder der Einwand
erhoben, wir wüßten noch zu wenig von den Gesetzen der Erblichkeit, um
derartige Maßnahmen verantworten zu können. Es soll nicht bezweifelt
werden, daß dies bei denen, welche diesen Einwand erheben, tatsächlich
zutrifft; allgemein trifft es für unsere Wissenschaft gewiß nicht mehr
zu. Richtig ist aber immerhin, daß wir über die Erbbeschaffenheit
der Bevölkerung im ganzen und der meisten einzelnen Familien leider
bisher nur wenig wissen. Diesem Übelstande könnte aber abgeholfen
werden. Unsere Kenntnis der allgemeinen Gesetze der Erblichkeit ist
durchaus genügend, um an die Feststellung der erblichen Veranlagung der
Bevölkerung erfolgreich herangehen zu können. Gerade die, welche immer
auf die Lücken unseres Wissens hinweisen, sollten also dafür eintreten,
daß diese Lücken so bald wie möglich geschlossen werden.
Die Kenntnis des gesundheitlichen Zustandes der Bevölkerung und der
rassenbiologischen Beschaffenheit der einzelnen Familien ist ja nicht
nur für die Rassenhygiene, sondern auch für die sonstige Hygiene,
für die ärztliche Behandlung, ja im Grunde sogar für alle staatlichen
Maßnahmen von allergrößter Bedeutung. Daher ist eine ~fortlaufende
medizinalstatistische Registrierung der gesamten Bevölkerung~
ein dringendes Erfordernis. Schon bei der Geburt sollte für jedes
Kind ein amtlicher Gesundheitsbogen angelegt werden, auf dem alle
Tatsachen, die für die gesundheitliche Beurteilung des Kindes von
Wichtigkeit wären, einzutragen wären, also auch Angaben über den
Gesundheitszustand der Eltern und Geschwister. Schon jetzt bestehen
ja an den meisten größeren Orten Säuglingsfürsorgestellen, in denen
von jedem Säugling ein Personalbogen geführt wird. Diese Einrichtung
müßte nur auf die gesamte Bevölkerung ausgedehnt werden, und die Bogen
müßten auch später fortgeführt, amtlich gesammelt und aufbewahrt
werden. Eine allgemeine Kontrolle der Kinder könnte bei Gelegenheit
der Impfung vorgenommen werden. Später würden die Personalbogen dann
durch die Schulärzte fortzuführen sein. Bei den Untersuchungen und
Eintragungen wäre nicht nur der Gesundheitszustand, sondern auch die
sonstige Beschaffenheit, sowohl die körperliche wie die geistige, zu
berücksichtigen, insbesondere auch die Art und der Grad der Begabung
sowie die Charaktereigenschaften. Daher müßten gerade während der
Schulzeit nicht nur die Befunde des Schularztes, sondern auch die
Urteile der Lehrer eingetragen werden. Während jener Zeiten des
Lebens, wo nicht wie während der Schulzeit eine dauernde Überwachung
stattfindet, müßten periodische Untersuchungen durch beamtete Ärzte
stattfinden. ~Schallmayer~ ist für alljährliche Ergänzung der
Personalbogen eingetreten; ich glaube jedoch, daß man sich vorerst mit
Untersuchungen in etwa drei- oder fünfjährigen Zwischenräumen begnügen
könnte. Zur Ergänzung der Registrierung würde die oben geforderte
ärztliche Meldepflicht für Geschlechtskrankheiten sehr wichtig sein.
Eine derartige Registrierung hat schon ~Galton~ als eine der
wesentlichsten Grundlagen praktischer Rassenhygiene erkannt.
Bei uns ist besonders ~Schallmayer~ schon im Jahre 1891 für
„erbbiographische Personalbogen“ eingetreten. Es lag natürlich auch
in seinem Sinne, daß nicht nur die Erbanlagen, sondern auch die
sonstigen Tatsachen über Gesundheit und Krankheit aufgezeichnet
werden sollten; insofern ist also der Name zu eng, ebenso wie der
von anderer Seite vorgeschlagene Name „Gesundheitsbogen“.
Die so entstehenden Personenbogen müßten an amtlichen Zentralstellen
familienweise geordnet und aufbewahrt werden. Diese Familienregister
würden nach einer Reihe von Jahren sehr wertvolle Aufschlüsse über das
Vorkommen und die Verteilung aller wichtigen Krankheiten und auch der
meisten krankhaften Erbanlagen Aufschluß gestatten, während gegenwärtig
die Medizinalstatistik mangels zuverlässiger Unterlagen über einige
grobe Feststellungen überhaupt nicht hinausgehen kann.
Bisher enthalten die Personenregister der Standesämter im
wesentlichen nur Aufzeichnungen über die Tatsache und die Zeit
der Geburt, der Eheschließung und des Todes. Auch in Württemberg,
das als einziger von allen deutschen Staaten Familienregister
besitzt, erstrecken sich die Aufzeichnungen nicht weiter. Mit
Recht hat daher der Statistiker ~Burgdörfer~ verlangt, daß
die bei den Standesämtern zu führenden Personenregister überall
zu Familienregistern ausgebaut würden, welche die wesentlichen
gesundheitlichen und rassenbiologischen Tatsachen enthalten
müßten. Solche Familienregister würden nicht nur die oben
geschilderten Schwierigkeiten der Beurteilung der Ehetauglichkeit
zum größten Teil beseitigen, sondern auch dem praktischen Arzte
äußerst wertvolle Hinweise für die Feststellung und Behandlung
von Krankheiten geben können. Auch für die wissenschaftliche
Erforschung der menschlichen Erbanlagen würde ein unvergleichliches
Quellenmaterial gegeben sein.
p) ~Die rassenhygienische Gestaltung des Medizinalwesens.~
Zur Durchführung dieser Forderungen erscheint die Schaffung eines
besonderen ~Reichsgesundheitsministeriums~ unerläßlich. Die Gesundheit
eines Volkes ist die Grundlage aller andern Güter. Folglich muß der
Staat die Gesundheitspflege an die erste Stelle aller seiner Maßnahmen
stellen, und es sollte selbstverständlich sein, daß auch die Leitung
der staatlichen Fürsorge für die Volksgesundheit in der Hand von
Fachleuten, d. h. von Ärzten liegen muß, nicht aber eines Parteimannes
oder eines Vertreters eines anderen Faches. Frankreich hat bereits ein
Gesundheitsministerium, ebenso mehrere andere Staaten.
Die Entwicklung der Volksgesundheitspflege geht gegenwärtig
hauptsächlich in der Richtung der immer weiteren Ausdehnung der
ärztlichen und hygienischen Fürsorge für Säuglinge, Kleinkinder,
Jugendliche, Tuberkulöse, Geschlechtskranke u. a. Diese Fürsorge ist
auch vom rassenhygienischen Gesichtspunkt durchaus zu billigen. Den
eigentlichen Kern der sozialen Hygiene muß aber die Rassenhygiene
im engeren Sinne bilden. Ohne rassenhygienische Maßnahmen ist eine
wirkliche Gesundung der Bevölkerung eine unlösbare Aufgabe. ~Es
ist daher zu fordern, daß die gesamte hygienische Fürsorge unter
rassenhygienischen Gesichtspunkten betrieben werde.~ Nicht unklare
Gefühlsregungen, sondern klare Erkenntnis der Lebensnotwendigkeiten
der Volksgemeinschaft müssen uns auch hier leiten. Uns tut eine
~Rationalisierung der sozialen Hygiene~ not. Wenn alle Fürsorgezweige
weiter ausgebaut und unter einheitlicher Leitung durch ein
Gesundheitsministerium zusammengefaßt werden, so kann die oben
geforderte medizinalstatistische Registrierung der gesamten Bevölkerung
keine besonderen Schwierigkeiten und auch keine übermäßigen Kosten mehr
machen. Jedenfalls würden die Aufwendungen sich durch den Gewinn an
Volksgesundheit überreich bezahlt machen.
Es ist auch im rassenhygienischen Interesse sehr zu begrüßen, daß
auf diese Weise ein immer größerer Teil der Ärzte in den Dienst
der Krankheitsverhütung treten würde, denn die Heilung einmal
ausgebrochener Krankheiten ist in der Regel doch nur unvollkommen
oder gar nicht mehr erreichbar. Im Interesse der Einheitlichkeit
der gesamten Volksgesundheitspflege sollten die sozialhygienisch
tätigen Ärzte womöglich alle vom Staate und nicht, wie es jetzt meist
geschieht, von den Gemeinden besoldet werden. Diese Entwicklung geht
in der Richtung auf eine ~allmähliche Verstaatlichung des ärztlichen
Standes~ hin, wie sie ~Schallmayer~ schon i. J. 1891 gefordert hat.
Es kann gar keinem Zweifel unterliegen, daß die ausschließliche
Bezahlung der Ärzte nach einzelnen Leistungen nicht im Interesse
der Volksgesundheit liegt. Bei privatwirtschaftlicher Bezahlung
werden durch jede wesentliche Besserung der Volksgesundheit die
Einkommensmöglichkeiten der Ärzteschaft geschmälert. Folglich muß
der Staat dafür sorgen, daß durch die Gesundung der Bevölkerung,
welche eine seiner vordringlichsten Aufgaben ist, nicht die Existenz
der Ärzte untergraben wird. Denn wenn der ärztliche Stand ruiniert
wird, so muß natürlich auch die Volksgesundheit schweren Schaden
leiden. ~Eine weitsichtige Volksgesundheitspflege ist also ohne
angemessene Berücksichtigung der Interessen des ärztlichen Standes
gar nicht möglich.~ Zur Lösung dieser Aufgabe aber wird eine gewisse
Verstaatlichung oder, wenn man will „Sozialisierung“ des ärztlichen
Standes schwerlich zu umgehen sein. Auch die Ärzte, welche sich in
ihrer Gesamtheit immer durch soziales Fühlen ausgezeichnet haben,
werden es auf die Dauer nicht wollen können, daß sie in einer
wirtschaftlichen Lage bleiben, die durch Besserung der Volksgesundheit
gedrückt, durch ihre Verschlechterung aber gehoben wird.
~Schallmayer~ hat daher gefordert, daß in Zukunft überhaupt keine
neuen Privatärzte mehr zugelassen werden sollten, und daß der
ganze ärztliche Nachwuchs vom Staate angestellt werden solle.
Im einzelnen hat ~Schallmayer~ auch wohldurchdachte Vorschläge
gemacht, wie bei dieser Neuregelung das Vertrauensverhältnis
zwischen Arzt und Kranken gewahrt werden, wie eine freie Arztwahl
ermöglicht werden und wie einer unnötigen Inanspruchnahme der Ärzte
vorgebeugt werden könnte.
Das Gedeihen der Ärzte und ihrer Familien hat natürlich auch
unmittelbar die allergrößte rassenhygienische Bedeutung; denn
der ärztliche Beruf wird in Zukunft einer der hauptsächlichsten
sein, welche begabten Familien die Erhaltung durch geistige
Arbeit ermöglichen. Die sozialhygienische Literatur schweigt sich
über die Erhaltung der Familien der Fürsorgeärzte zwar aus; vom
rassenhygienischen Gesichtspunkt ist deren Gedeihen aber nicht weniger
wichtig als das Gedeihen jener, für welche sie sorgen. In dieser
Beziehung ist vor allem eine Regelung der Zulassung zum ärztlichen
Beruf unter dem Gesichtspunkt strenger Auslese nach der Tüchtigkeit
unumgänglich, wie sie weiter oben auch für die übrigen akademischen
Berufe gefordert wurde.
q) ~Was kann der Staat für die nordische Rasse tun?~
Wir haben im theoretischen Teil die unersetzliche Bedeutung der
nordischen Rasse für die europäische Kultur erörtert und andererseits
auf die unmittelbar drohende Gefahr ihres Aussterbens hingewiesen.
Die Besprechung der Mittel und Wege praktischer Rassenhygiene dagegen
haben wir so gehalten, als ob es eine nordische Rasse gar nicht gäbe.
Es ist aber nicht unsere Absicht, diese Frage hier totzuschweigen.
Gegenüber gewissen Rassenschwärmern, die nicht genügend mit den
wirklichen Verhältnissen rechnen, muß betont werden, daß ein Staat,
dessen Bevölkerung aus sehr verschiedenen Rassenbestandteilen besteht,
einen von diesen Bestandteilen weder bevorzugen kann noch darf. Vor
einer Überschätzung der äußerlichen Rassenmerkmale wie Haar- und
Augenfarbe, Körperlänge und Kopfform muß ausdrücklich gewarnt werden.
Die Erbanlagen, welche diese äußeren Merkmale bedingen, machen nur
einen verhältnismäßig recht kleinen Teil der gesamten Erbmasse einer
Rasse aus. Ein dunkelhaariger Deutscher kann ebensogut nordische
Eigenschaften der Seele haben wie ein blonder. An den seelischen
Anlagen liegt doch wohl mehr als an den äußeren Merkmalen; und jene
sind auch in viel größerer Gefahr als diese. Blonde Haare und blaue
Augen wird es noch nach Jahrtausenden in Europa geben, die nordische
Seele aber stirbt. Und wir können die nordische Seele nicht retten,
indem wir blonde Haare und blaue Augen züchten, sondern der Staat
dient ihrem Leben am besten, indem er die Familien, nach Maßgabe
ihrer allgemeinen Leistungsfähigkeit für das Volksganze, aber ohne
Rücksicht auf ihre äußeren Rassenmerkmale, in der Erhaltung fördert.
~Schallmayer~ hat sich sehr scharf gegen Bestrebungen, welche
auf eine Vermehrung des nordischen Blutsanteils in der deutschen
Bevölkerung abzielen würden, ausgesprochen; andererseits aber dürfte es
auch nicht in ~Schallmayers~ Sinne sein, daß der nordische Anteil
unserer Bevölkerung abnehme, wie es tatsächlich der Fall ist. Die
Rassenhygiene dient der Erhaltung ~aller~ Rassen und damit auch
der nordischen. Und wenn die Rassenhygiene ihr besonderes Augenmerk
auf die Erhaltung der höher begabten Familien richtet, so kommt das
auch ohne jede Bevorzugung äußerer Rassenmerkmale der nordischen Rasse
zugute. Eine Bevorzugung eines bestimmten Typus dagegen würde in
unserer gemischten Bevölkerung natürlich zu schweren Mißhelligkeiten
führen, und daher muß eben im Interesse der Rasse vor der Überschätzung
äußerer Merkmale gewarnt werden.
Darum ist es aber nicht nötig, die Bedeutung der nordischen Rasse für
die Kultur totzuschweigen. ~Schallmayer~ befürchtete von einem
Eintreten für die nordische Rasse eine Verstärkung der Feindschaft
unter den Sprachnationen, während er im Interesse der Rassenhygiene
eine internationale Staatenvereinigung für wünschenswert hielt. In
Wahrheit folgt aber auch aus dem Interesse der nordischen Rasse
durchaus nicht eine feindliche Einstellung gegen Bevölkerungen von
fremder Sprache. Allen Völkern europäischer Kultur ist ja ein gewisser
Anteil nordischer Rasse gemeinsam, und gerade von jenen Völkern, auf
die wir Deutschen auch ohne jede Rücksicht auf die Rassenverwandtschaft
in erster Linie angewiesen sind, haben einige nicht weniger nordisches
Blut als das deutsche.
Am stärksten ist das Rassenbewußtsein heute in Nordamerika lebendig.
Das Zusammenleben vieler verschiedener Sprachnationen von europäischer
Herkunft, die Anwesenheit von Millionen Negern und schließlich auch die
Gefahr, welche von dem Eindringen der ostasiatischen Mongolen droht,
hat zu einem lebendigen Zusammengehörigkeitsgefühl aller „Weissen“
geführt. Wir wissen ja allerdings, daß es eine „weisse Rasse“, so wie
man sie sich gewöhnlich vorstellt, gar nicht gibt. Was den sogenannten
„Weissen“ gemeinsam ist, das ist vielmehr positiv nur ein mehr oder
weniger großer Anteil nordischen Blutes und negativ das Freisein von
Negerblut. In Amerika ist man denn auch ganz offenbar auf dem Wege,
zum Bewußtsein der Gemeinschaft der nordischen Rasse zu kommen,
besonders seit ~Madison Grant~ in eindrucksvoller Weise auf ihren
drohenden Untergang aufmerksam gemacht hat. Da Amerika gegenwärtig
nicht nur die größte Weltmacht ist, sondern auch die einzige, mit
der wir Deutschen, wenn auch kein freundliches Einvernehmen, so
doch ein friedliches Zusammenarbeiten erwarten dürfen, so kann uns
der nordische Rassengedanke auch politisch nur förderlich sein. Von
Amerika aus wurde schon jahrelang vor dem Kriege für einen Bund der
weissen Völker Stimmung gemacht; und es ist ewig schade, daß in
Europa nicht rechtzeitig Verständnis dafür vorhanden war. Auch heute
noch würden die gemeinsamen Interessen der nordischen Rasse in einem
Völkerbunde unter Amerikas Führung wohl am besten gewahrt sein. Die
Zeit der blonden Internationale ist freilich noch nicht gekommen. Wer
aber unter Berufung auf vermeintliche Rassenunterschiede den Haß der
Sprachnationen schürt, der hat das tragische Schicksal unserer Rasse
noch nicht begriffen, nicht erlebt.
Wir sind übrigens nicht etwa der Meinung, daß die äußere Politik sich
einfach nach der Rassenverwandtschaft richten solle. Der Staatsmann
darf seine Stellungnahme lediglich auf nüchterne Abwägung dessen, was
seinem Staate zum Besten dient, nicht aber auf Gefühle gründen, auch
nicht auf Gefühle des Rassenhasses oder der Rassensympathie. Im übrigen
aber müssen wir von dem Staatsmann der Zukunft die Einsicht verlangen,
daß das Gedeihen der Rasse die unerläßlichste Grundlage des Gedeihens
des Staates ist, und daß er sowohl seine innere als auch seine äußere
Politik darnach einrichte.
Der greise Faust läßt Ödland kultivieren, um darauf vielen Millionen
Menschen ein tätig-freies Leben zu ermöglichen, und Goethe hat bei der
Aufstellung dieses Ideals offenbar die Kolonisationsarbeit Friedrichs
des Großen vor Augen gehabt. Es soll auch gar nicht bestritten werden,
daß zur Zeit Goethes, als es noch viel unbesiedeltes Land in unserem
Vaterlande gab, dessen Erschließung ein annehmbares Ziel für den
faustischen Menschen darstellte. Aber man muß sich hüten, dieses Ziel
schematisch auf die Gegenwart zu übertragen. Wenn der selige Faust
heute mit ansehen müßte, wie als Vollendung seines Werkes die letzten
Reste von Moor und Heide, die letzten Reste der deutschen Heimatnatur,
dem Götzen Nützlichkeit geopfert werden, er würde einen Rückfall
bekommen und den Teufel beschwören, etwas dagegen zu tun. Aber ganz im
Ernst: Die Verchinesung Europas ist nicht der Gipfel der faustischen
Kultur, sondern ihr Ende. Das Ziel des faustischen Menschen muß heute
die Rettung der faustischen Rasse sein, und nur der Staatsmann, der
diese durchsetzt, wird einmal mit Recht von sich sagen können:
„Es kann die Spur von meinen Erdetagen
Nicht in Äonen untergeh’n.“
#3. Private Rassenhygiene.#
a) ~Die rassenhygienische Gestaltung des persönlichen Lebens.~
Die private Rassenhygiene muß sich vorerst notgedrungen auf jenen
verhältnismäßig kleinen Teil der Bevölkerung, der über eine tiefere
Einsicht verfügt, beschränken. Man mag diese Beschränkung bedauern,
man kann aber der Mehrheit nicht einfach die zu rassenhygienischem
Handeln nötige Urteilsfähigkeit beibringen. Da bestehen eben
Grenzen, die in der Erbverfassung der Menschen liegen. Wenn
später einmal rassenhygienische Anschauungen bei den Einsichtigen
Allgemeingut geworden sein werden, dann kann man hoffen, daß auch
die Massen jener, die kein selbständiges Urteil haben, nachfolgen
werden. Vorerst aber ist die Anwendung privater Rassenhygiene auf
die Höherbegabten nicht nur allein möglich, sondern sie ist auch
gerade bei diesen besonders vordringlich, weil unserer Bevölkerung
gerade durch deren Aussterben die allgemeine Verpöbelung droht.
Dieses Buch wendet sich ja vornehmlich an die ~studierende Jugend~.
Es soll daher auch in erster Linie betrachtet werden, wie der junge
Mann, der sich auf einen geistigen Beruf vorbereitet, sein Leben im
Sinne der Rassenhygiene gestalten kann. Da ist vor allem wichtig, daß
er die Sorge für das von ihm getragene Erbgut nicht aus den Augen
verliere. Wer selbst gesund und tüchtig ist und von ebensolchen
Eltern stammt, der hat die Pflicht, sein Erbgut auch weiterhin zu
bewahren. Ein unerläßliches Mittel zu diesem Ziele ist, möglichst früh
eine auskömmliche Lebensstellung zu erringen, die die Gründung und
Erhaltung einer Familie ermöglicht. Man braucht darum kein Streber
zu sein; vielmehr wird die Arbeit für das eigene Fortkommen gerade
dadurch, daß sie als Mittel zu einem überpersönlichen Ziel erfaßt
wird, ihres selbstsüchtigen Charakters entkleidet. Andererseits muß
auch vor geistiger Überarbeitung gewarnt werden, die möglicherweise
unmittelbar schädlich auf die Erbmasse wirken könnte. Wenn nicht
wenige der begabtesten Gelehrten und Forscher sich im Dienste der
Wissenschaft aufreiben, so kann das vom Standpunkte der Rassenhygiene
nicht gutgeheißen werden. Die richtige Abwechselung zwischen Arbeit
und Erholung, zwischen geistiger und körperlicher Betätigung ist daher
nicht nur eine Forderung der Individualhygiene, sondern auch der
Rassenhygiene.
Die ~Berufswahl~ steht ja während des Studiums im allgemeinen nicht
mehr in Frage. Immerhin aber kommen innerhalb einer Berufsgruppe öfter
noch verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Daher sei ausdrücklich
betont, daß ein wirtschaftlich einträglicherer Beruf einem weniger
einträglichen, auch wenn dieser angesehener ist, im allgemeinen
vorzuziehen ist. Gewarnt werden muß vor einem Berufswechsel, wenn
dieser nicht wirklich nötig ist. Viele Söhne gebildeter Familien sehen
sich heute veranlaßt, einen mehr körperlichen Beruf zu suchen; aber nur
einem Teil von ihnen gelingt die Anpassung an die Bedingungen schwerer
körperlicher Arbeit. An und für sich sind landwirtschaftliche Berufe
rassenhygienisch am meisten zu empfehlen. Dem geistigen Arbeiter ist
es aber in der Regel nicht mehr möglich, sich an das Leben und die
Arbeit des Landwirtes zu gewöhnen. Selbst in früher Jugend gelingt
das Söhnen städtischer Familien nicht leicht. Leider besteht bei der
modernen Berufsberatung hier und da die Neigung, schwächlichen und
psychopathischen jungen Leuten gerade landwirtschaftliche Berufe zu
empfehlen. Das liegt indessen weder im Interesse der Betreffenden
noch in dem der Rasse. Der Landwirtsberuf muß in erster Linie den
tüchtigen Söhnen der Landwirte vorbehalten bleiben. In den vergangenen
Jahrzehnten haben begabte Landwirtssöhne nur allzu sehr in geistige
Berufe gedrängt. Dem wird ja nun die furchtbare Not der geistigen
Berufe ein Ziel setzen. Aber auch ganz bewußt muß darnach gestrebt
werden, daß gerade die begabten jungen Landleute dem Berufe ihrer Väter
erhalten bleiben. ~Es ist viel besser, daß ein wissenschaftliches oder
künstlerisches Talent nicht ausgebildet wird, als daß es infolge der
Ausbildung dem Aussterben verfällt.~
Im allgemeinen ist es für alle Stände am besten, wenn die Söhne im
Berufe des Vaters oder doch in einem verwandten bleiben. Man soll nicht
vergessen, daß der soziale Aufstieg zum Aussterben zu führen pflegt.
Wo Zweifel über eine zweckmäßige Berufsberatung bestehen, können die
Berufsberatungsstellen, wie sie jetzt wohl auch bei allen Hochschulen
bestehen, öfter vor Irrwegen bewahren. Auch die moderne psychologische
Untersuchung kann dabei von Nutzen sein. Neben den wirtschaftlichen,
den rein ärztlichen und den psychologischen Gesichtspunkten sollten bei
der Berufsberatung in Zukunft aber auch rassenhygienische gebührende
Berücksichtigung finden.
Wenn die Rückkehr städtischer Familien zum Bauernberuf im allgemeinen
auch nicht möglich ist, so bietet doch andererseits das Land und die
Kleinstadt auch für manche geistige Berufe Lebensmöglichkeiten, die
dem Leben in der Großstadt nicht nachstehen, z. B. für den Landarzt,
den Geistlichen, den Rechtsanwalt. Wenn das Einkommen auf dem Lande
auch geringer ist, so ist andererseits die Lebenshaltung billiger, und
die Kinder wachsen unter viel gesünderen Bedingungen auf. Der Glanz
der modernen „Kulturzentren“ ist für die Familien verderblich wie das
Licht für die Motte; und wem die Augen über diese Kultur aufgegangen
sind, dem fällt der Verzicht darauf nicht schwer. Wer aber gleichwohl
gezwungen ist, in der Großstadt zu leben, der sollte, wenn irgend
möglich, außerhalb des Stadtinnern wohnen und die größerer Mühe des
Weges zur Arbeitsstätte aus Rücksicht auf das Gedeihen der Familie auf
sich nehmen.
Besonders schwierig liegt die Berufsfrage für die Töchter gebildeter
Familien. Am besten ist es selbstverständlich, wenn gesunde und
tüchtige Mädchen möglichst früh heiraten und möglichst viele Kinder
aufziehen. ~Jeder andere Beruf für das weibliche Geschlecht muß im
Vergleich zum Mutterberuf als minderwertig gelten~, und vereinbar sind
beide ja doch nicht. Leider wird nun aber infolge der Kriegsverluste
und der wirtschaftlichen Notlage der geistigen Berufe in der nächsten
Zeit ein sehr großer Teil der Mädchen aus gebildeten Familien ehelos
bleiben müssen. Es kann daher nicht gefordert werden, daß die Mädchen
einfach zu Hause bleiben und auf den Mann warten, der vielleicht doch
niemals kommt. Gerade die wertvolleren jungen Mädchen werden vielmehr
etwas Tüchtiges lernen wollen, damit sie sich selbst ernähren können.
Nur sollen sie nicht vergessen, daß dies im Grunde nur ein kümmerlicher
Ersatz für die Erfüllung ihrer eigentlichen Aufgabe ist, und sie
sollen achtgeben, daß nicht gerade die Berufsausbildung sie daran
hindert. Sie tun daher gut, ihre hauswirtschaftliche Ausbildung nicht
zu vernachlässigen und im übrigen eine solche Berufsausbildung zu
wählen, die zugleich möglichst große Aussichten auf Heirat bietet. Die
Fortführung eines Berufes durch eine verheiratete Frau unter Verzicht
auf Kinder widerstreitet selbstverständlich den Forderungen der
Rassenhygiene in hohem Grade. Im Vergleich dazu täte ein Mädchen immer
noch besser, gar nicht zu heiraten; denn dann entzieht sie wenigstens
einem anderen nicht die Gelegenheit zur Ehe.
Wenn das Erbe der Väter unversehrt den Nachkommen übergeben werden
soll, so darf es vor allem nicht idiokinetischen Schädigungen
ausgesetzt werden. Auch inmitten der rassenhygienisch so ungesunden
Lebensverhältnisse, unter denen die modernen Bevölkerungen leben, kann
der Einzelne einer Schädigung seiner Erbmasse weitgehend vorbeugen,
und diese Aufgabe ist einer unausgesetzten Aufmerksamkeit wert. An
erster Stelle ist die ~Vermeidung des Alkoholmißbrauches~ zu fordern.
Es soll zwar nicht behauptet werden, daß „mäßiges“ Trinken die Erbmasse
schädigen müsse; aber der mäßige Genuß geht nur zu leicht in den
unmäßigen über. Mit Rücksicht auf die Wirkung des Beispiels muß vom
rassenhygienischen Standpunkt die ~völlige Enthaltsamkeit~ befürwortet
werden. Nur wenn immer weitere Kreise sich dazu entschließen, ist zu
hoffen, daß die Macht der Trinksitten und des Alkoholkapitals gebrochen
wird. Das wissen die Vertreter des Alkoholkapitals recht gut, und sie
treten daher stets für die „Mäßigkeit“ ein. Entsprechendes wie vom
Alkohol gilt auch vom ~Tabak~, wenn auch vielleicht in geringerem
Grade. Am besten ist es, wenn die jungen Leute gar nicht erst anfangen
zu rauchen. Dann macht die Enthaltung keinerlei Schwierigkeiten.
Noch größere Gefahren drohen dem gesunden Erbgut von den
~Geschlechtskrankheiten~. Von den Schäden, welche die
Geschlechtskrankheiten der Gesundheit des Einzelnen bringen, kann
in diesem Zusammenhange, so schwer sie auch sind, abgesehen werden.
Hier handelt es sich vielmehr um die Unfruchtbarkeit, welche die
Gonorrhoe beim Manne und vor allem bei der Frau bewirken kann, und um
die Schädigung der Nachkommenschaft, welche die Syphilis zur Folge
hat. Diese Gefahren, welche bei der rassenhygienischen Beurteilung
der „sexuellen Frage“ ganz im Vordergrund zu stehen haben, sind
um so größer, als es sich bei den geschlechtlichen Trieben nicht
um künstlich angewöhnte Bedürfnisse wie beim Rauchen und Trinken,
sondern um durchaus normale und natürliche handelt, deren Befriedigung
gerade dem gebildeten jungen Manne während der Jahre, wo sie sich am
lebhaftesten geltend machen, auf einwandfreie Weise einfach unmöglich
zu sein pflegt. Eine Lösung der „sexuellen Frage“ in dem Sinne, daß das
unmittelbare Lustbegehren mit den Interessen des dauernden Wohles des
Einzelnen und mit den Lebensinteressen der Rasse völlig versöhnt werden
können, ist unter unsern ungesunden Lebensverhältnissen schlechterdings
nicht möglich. Eine „neue Moral“, die heute allerdings auch schon
etwas abgegriffen anmutet, lehrt, daß nur jener Geschlechtsverkehr,
der das Glück anderer Menschen schädige oder der zur Erzeugung kranker
Nachkommen führe, zu verwerfen sei. Nun bringt aber fast jeder
außereheliche Geschlechtsverkehr die Gefahr der Ansteckung in mehr
oder weniger hohem Maße mit sich. Die meisten Ansteckungen erfolgen
heute nicht durch die bezahlte Prostitution, sondern in freien
Verhältnissen. Den beteiligten Mädchen droht außer der Ansteckung
auch der Verlust ihres guten Rufes und damit die Ausschaltung von
der Ehe. Man darf auch hier nicht übersehen, daß die Lebensführung
des Einzelnen auch mittelbar von großem Einfluß ist, indem das
schlechte Beispiel auch andere in Gefahr bringt, während das Beispiel
der Selbstbeherrschung auch bei andern den Willen dazu stärkt. Die
geschlechtliche Sittlichkeit wird nicht ohne Grund in den Mittelpunkt
der Sittlichkeit überhaupt gestellt; und die sittlichen Anschauungen
zumal auf geschlechtlichem Gebiet sind von einschneidendster Bedeutung
für die Gesundheit der Rasse.
Schon daraus folgt, daß durch Anwendung von Schutzmitteln gegen die
Ansteckung dem außerehelichen Geschlechtsverkehr das Bedenkliche
nicht genommen werden kann. Immerhin ist die Vernachlässigung von
Schutzmitteln dabei natürlich besonders schwer zu mißbilligen. Doch
sachgemäße Anwendung von Schutzmitteln, insbesondere des Kondoms
und des Einträufelns von Silberlösungen, kann die Ansteckung mit
Gonorrhoe ziemlich sicher vermieden werden, leider weniger sicher
die mit Syphilis, gegen welche am ehesten noch eine Chininsalbe
zu schützen scheint; und die tausendfältige Erfahrung der Ärzte
zeigt, daß die Anwendung sehr oft in ungenügender Weise erfolgt.
Die Empfehlung von Schutzmitteln ist daher eine verantwortungsvolle
Sache, weil einerseits deren Anwendung zwar die Gefahr vermindert,
andererseits aber im Vertrauen auf die Schutzmittel die Gefahr nur
zu leicht unterschätzt wird. Bei Würdigung aller Umstände kann vom
rassenhygienischen Standpunkt nur eindringlich zur Enthaltsamkeit bis
zur Eheschließung geraten werden. Es muß auch ausdrücklich betont
werden, daß irgendwie ernstliche Störungen der Gesundheit durch
Enthaltsamkeit nicht entstehen können, obwohl das gern behauptet
wird. Daß vorübergehende Störungen des subjektiven Wohlbefindens
vorkommen, besonders bei psychopathischen Personen, soll nicht
bestritten werden, diese wiegen aber federleicht im Vergleich zu den
furchtbaren Gefahren der Geschlechtskrankheiten. Auch die Gefahren
der Selbstbefriedigung sollten nicht übertrieben werden; gegenüber
außerehelichem Geschlechtsverkehr ist diese immerhin das kleinere Übel.
Im übrigen müssen sich die jungen Leute eben an den Gedanken gewöhnen,
daß die Befriedigung der Triebregungen höheren Zielen untergeordnet
werden muß; und wo diese Befriedigung ohne schwere Schäden und Gefahren
doch nicht möglich ist, da dient die Enthaltsamkeit zugleich auch dem
größtmöglichen persönlichen Glück, mag ihre Durchführung unmittelbar
auch noch so schwer sein. Der gesunde junge Mann soll sich immer
bewußt sein, daß er berufen ist, das Erbgut seiner Ahnen den künftigen
Geschlechtern zu überliefern; und wer eine Vorstellung von all dem
herzbrechenden Unglück hat, das durch Einschleppung von Syphilis und
Gonorrhoe in die Ehe verursacht wird und andererseits von der Leere
und Verfehltheit des ehelosen Daseins, der wird die Versuchung auch
überwinden können. Im übrigen ist es wichtig, schon die Versuchung
nach Möglichkeit zu vermeiden, was freilich in der modernen Großstadt,
wo zahlreiche Geschäftsunternehmungen, Kinos und Theater von der
Erregung geschlechtlicher Begierden und Phantasien geradezu leben,
nicht leicht ist. Eine einfache Lebensführung, welche die Erholung
in der freien Natur, in Wandern und Sport, sucht, ist daher auch aus
rassenhygienischen Gründen warm zu befürworten.
Obwohl es nach den Ausführungen im allgemeinen Teil eigentlich
selbstverständlich ist, möge hier ausdrücklich betont werden,
daß eine Bereicherung der Erbmasse, auch eine Ausgleichung von
Schäden der Erbmasse, nicht in unserer Macht steht. Man hat früher
gelegentlich wohl gemeint, daß krankhafte Erbanlagen, die etwa durch
Alkoholmißbrauch der Eltern entstanden wären, durch Enthaltsamkeit
bei den Kindern wieder in gesunde verwandelt werden könnten, so
daß die Enkel dann frei davon wären. Das ist natürlich eine sehr
oberflächliche Gedankenverknüpfung, die das Wesen der Idiovariation
gründlich verkennt. Die Erfahrungen der Erblichkeitsforschung sprechen
eindeutig dafür, daß bestimmte Anlagen in ganz bestimmten Teilen der
Erbmasse begründet sind. Wenn nun solche Teilchen zerstört worden sind,
so können sie nicht etwa von andern Teilen der Erbmasse aus ersetzt
werden, denn dann würden diese ja die gesamten Anlagen des betreffenden
Lebewesens enthalten, während in Wirklichkeit die verschiedenen Anlagen
auf verschiedene Teile der Erbmasse verteilt sind. Erbanlagen, die
einmal verloren sind, können nicht wieder ersetzt werden. Nicht einmal
die willkürliche Zerstörung bestimmter einzelner Erbanlagen haben wir
in der Hand, geschweige denn die Möglichkeit zu ihrem Wiederaufbau.
Wenn wir einzelne Erbeinheiten aufbauen könnten, so würde auch dem
Aufbau vollständiger Erbmassen nichts mehr im Wege stehen, d. h. das
Problem des Homunkulus wäre gelöst. Solange man an eine „Vererbung
erworbener Eigenschaften“ glaubte, mochte man hoffen, durch Übung
und Stärkung des Körpers auch die Erbmasse ertüchtigen zu können.
Diese Hoffnung muß endgültig zu Grabe getragen werden; und es ist
nicht schade darum, weil andernfalls die kommenden Generationen auch
mit all den erworbenen Schäden und Gebrechen der früheren belastet
wären. Die Beseitigung krankhafter Anlagen aus einem Stamme kann
vielmehr lediglich durch Auslese erfolgen. Da die einzelnen Erbanlagen
voneinander weitgehend unabhängig sind, so brauchen durchaus nicht
auch alle übrigen Erbanlagen, welche in einem Individuum gerade mit
einer krankhaften vereinigt sind, mit dieser ausgemerzt zu werden. In
den Nachkommen treten die Erbanlagen ja in neuer Weise zusammen. Auf
diese Weise ist es möglich, die tüchtigen Anlagen eines Stammes von den
untüchtigen zu trennen.
Es ist zu erwarten, daß mit der Ausbreitung rassenhygienischer
Gedanken findige Geschäftsleute auftauchen werden, welche allerlei
Mittelchen zur günstigen Beeinflussung der Nachkommen anpreisen
werden. Bisher ist mir nur das Präparat „Rad-Jo“ bekannt geworden,
welches hoffenden Müttern aufgeschwatzt wird mit dem Versprechen,
daß dann die zu erwartenden Kinder „gesünder, kräftiger entwickelt,
hübscher und heiterer“ werden. Später werden wahrscheinlich auch
besondere Mittel für geistige Begabung und sonstige erwünschte
Eigenschaften angepriesen werden. Voraussichtlich werden sich
auch viele Kurpfuscher auftun, welche von besonderen Diätregeln,
Übungsmethoden und Ähnlichem nicht nur die Heilung erblicher
Leiden, sondern auch eine wunderbare Ertüchtigung der Nachkommen
versprechen werden. Der Lamarckismus wird wahre Orgien feiern, denn
seine Gläubigen werden nicht alle. Demgegenüber ist zu betonen:
~Eine Ertüchtigung oder Veredelung der Erbmasse des Einzelnen liegt
nicht in menschlicher Macht, und zur Schonung der Erbmasse bedarf
es nicht der Heilmittel und Pülverchen, sondern der Vermeidung
grober Schädlichkeiten wie des Alkoholismus und der Syphilis. Eine
Körperpflege, wie sie die Rassenhygiene fordert, ist einfach und
billig.~
Während der gesunde Mensch dem Leben der Rasse im allgemeinen
durch nichts anderes so wirksam dienen kann als durch Aufzucht
gesunder Kinder, liegt die Sache bei kranken Personen natürlich
ganz anders. ~Es muß als ein Gebot der Rassenhygiene angesehen
werden, daß Geschlechtskranke, Schwindsüchtige, Geisteskranke und
alle mit schwereren erblichen Leiden behafteten Personen auf die
Ehe verzichten~, im Falle heilbarer Leiden vorübergehend, im Falle
unheilbarer, insbesondere erblicher Leiden, dauernd. Nun sind die
Kranken freilich oft gar nicht zur Entsagung bereit. Den meisten fehlt
auch die Einsicht in die Schwere ihres Zustandes. Schwindsüchtige
neigen immer wieder zu einer zu günstigen Einschätzung ihrer Krankheit.
Viele schwere Psychopathen erkennen ihre Seelenverfassung überhaupt
nicht als krankhaft, sondern halten sich vielfach im Gegenteil gerade
für ganz besonders hervorragend begabt. Unverantwortlich ist es,
wenn manche Ärzte bei gewissen Arten der Psychopathie, besonders bei
Hysterie, die Ehe als Heilmittel anraten. In der Regel ist die Ehe
mit ihren vermehrten Sorgen auch für das persönliche Wohlbefinden der
Psychopathen durchaus nicht von günstigem Einfluß; entscheidend muß
aber die Rücksicht auf die Nachkommen sein. Andererseits dürfen die
Bedenken freilich auch nicht zu weit gehen. Irgendwelche Mängel der
Erbmasse sind fast in jeder Familie vorhanden. Dabei kann aber die
Hauptmasse der Erbanlagen sehr wohl gesund und erhaltungswert sein.
Die rassenhygienische Vorsicht darf jedenfalls nicht dahin übertrieben
werden, daß gerade gewissenhafte und vorsorgliche Menschen wegen
leichter wirklicher oder vermeintlicher Mängel ehelos bleiben, während
die Leichtsinnigen sich vermehren.
Wichtiger als den Kranken die Pflicht zur Ehelosigkeit einzuschärfen,
ist es, die Gesunden vor der Eheschließung mit Kranken zu warnen.
Besonders wichtig ist die Warnung vor der Ehe mit orgoristischen
(hysterisch veranlagten, vgl. 1. Bd. S. 234) Personen. Die Orgoristie
eines oder beider Ehegatten ist oft noch verhängnisvoller für das Glück
der Ehen als eine in die Ehe eingeschleppte Geschlechtskrankheit.
Selbst über die Tatsache einer Ansteckung mit Syphilis können Ehegatten
mit gesunden Sinnen schließlich hinwegkommen, das Zusammenleben mit
einem schwer orgoristisch veranlagten Gatten kann das Leben aber
zur Hölle machen. Dabei ist es dem Laien meist nicht möglich, die
krankhafte Veranlagung eines Orgoristen ohne längeres Zusammenleben
zu erkennen, zumal es nicht nur weibliche sondern auch männliche
Orgoristen oft meisterhaft verstehen, sich mit dem Nimbus besonderer
Begabung und besonderen Wertes zu umgeben. Wertvolle Anhaltspunkte kann
das Leben in der elterlichen Familie geben; Personen, die dort in ihrem
wahren Werte „verkannt“ werden, werden im allgemeinen auch keine guten
Ehegatten. Dringend zu widerraten ist auch die Ehe mit Alkoholikern,
auch „geheilten“, ebenso mit Morphinisten und Epileptikern. Die
Erbmasse wird durch eine „Heilung“ natürlich nicht ausgebessert.
Selbstverständlich müssen auch Personen mit organischen Nervenleiden,
Schwerhörigkeit auf erblicher Grundlage, Zuckerkrankheit, Gicht,
Basedowscher Krankheit und allen schwereren Mißbildungen bei der
Ehewahl gemieden werden. Aber auch Fettsucht, Herzfehler, Neigung zu
Gelenkrheumatismus, Asthma, Asthenie, hochgradiger Kurzsichtigkeit,
Hypospadie, erblich bedingte Leistenbrüche beeinträchtigen den Wert
eines Menschen für die Ehe in höherem oder geringerem Grade. Wenn eine
Tuberkulose im frühen Stadium wirklich ausgeheilt ist, so braucht das
kein Gegengrund gegen die Ehe zu sein; selbstverständlich ist es aber
vorzuziehen, wenn ein Ehebewerber keine Tuberkulose durchgemacht hat.
b) ~Rassenhygienische Eheberatung.~
Die Ehekandidaten selber können sich im allgemeinen über ihre
Tauglichkeit zur Ehe und über die Gefahr des Auftretens krankhafter
Erbanlagen bei den zu erwartenden Kindern kein zuverlässiges Urteil
bilden. Es ist daher anzustreben, daß vor der Eheschließung mehr
und mehr die Beratung durch einen sachverständigen Arzt in Anspruch
genommen wird. Ein ärztlicher ~Eheberater~ wird außer den
Kenntnissen, welche man sonst von einem praktischen Arzte voraussetzen
darf, über die zur Feststellung der Ansteckungsfähigkeit abgelaufener
Geschlechtskrankheiten nötigen Kenntnisse verfügen müssen; er wird auch
Erfahrung in der Erkennung von Psychopathien und insbesondere in der
Erblichkeitslehre haben müssen.
Wir wollen hier einmal betrachten, mit welcher Wahrscheinlichkeit
ein ärztlicher Eheberater Voraussagen in bezug auf die Erbanlagen
der Kinder wird machen können. Bei angeborenen dominanten Leiden
ist die Sache verhältnismäßig einfach. Wenn einer der Eltern
damit behaftet ist, wird etwa die Hälfte der Kinder ebenfalls
damit behaftet sein. Jedes Kind hat also die Wahrscheinlichkeit
1/2 entweder krank oder gesund zu sein. Wenn beide Eltern frei
von dominanten Leiden sind, so wird auch keines der Kinder damit
behaftet sein, trotz eventueller „Belastung“ durch Großeltern oder
Geschwister der Eltern. In diesem Fall kann also auch eine sichere
Voraussage in bezug auf das einzelne Kind gemacht werden, was öfter
ohne Grund bestritten wird. Aber auch in dem Falle, wo in bezug auf
das einzelne Kind nur eine Wahrscheinlichkeitsvoraussage gemacht
werden kann, ist diese von nicht zu unterschätzendem Werte. Es
gibt kaum ein anderes Gebiet der Medizin, wo derart quantitative
Voraussagen gemacht werden können, wie in der Erblichkeitslehre.