wie geistig erheblich über dem allgemeinen Durchschnitt. Die meisten
dieser Frauen gehen aus dem Mittelstande hervor, was an und für
sich schon eine gewisse Auslese bedeutet. Der natürliche Wille zur
Selbstbehauptung, zur sozialen Geltung und sozialen Nützlichkeit drängt
unter den bestehenden Verhältnissen in erster Linie gerade vorsorgliche
und tüchtige zum Beruf. Dazu kommt die Auslese durch mancherlei
Examina. Durch ärztliche Untersuchungen werden Tuberkulöse und sonstige
Kranke ausgeschlossen, bei den Beamtinnen ist sogar die bloße Anlage
zu Blutarmut, Nervosität oder Hysterie ein Ausschließungsgrund.
Neuerdings werden in einer großen Zahl von Aufsätzen die hervorragenden
Eigenschaften, welche Sozialbeamtinnen haben müssen, mit sichtlicher
Genugtuung aufgezählt.
Alle die zahlreichen Lehrerinnen und Beamtinnen anderer Art erzeugen
aber so gut wie gar keine Kinder. Schon durch die Ausbildung für den
Beruf wird die Geneigtheit der Mädchen zur Ehe beeinträchtigt. Weil
die berufstätigen Frauen die wirtschaftliche Versorgung durch die
Ehe viel weniger nötig haben als andere, sind sie im allgemeinen nur
dann geneigt, den Beruf mit der Ehe zu vertauschen, wenn der Bewerber
so große persönliche oder wirtschaftliche Vorzüge bietet, wie es nur
wenigen möglich ist. Diese Befreiung von dem Zwang zur Ehe war ja
einer der hauptsächlichsten Beweggründe für die Frauenbewegung, immer
neue Berufe für das weibliche Geschlecht zu erschließen. Durch eine
Besetzung einer höher besoldeten Stelle mit einer Frau wird aber in den
meisten Fällen einem Manne der gebildeten Stände die Möglichkeit zur
Familiengründung entzogen und damit einer andern Frau die Möglichkeit
zur Ehe. Es liegt mir dabei völlig fern, den zum Beruf drängenden
Mädchen einen Vorwurf daraus zu machen. Vielmehr liegt das Verhängnis
gerade darin, daß sie eben im Durchschnitt wertvoller sind als die
andern. Nur bei verhältnismäßig wenigen Mädchen erfolgt die Zuwendung
zu einem Berufe aus Gründen, die sie für die Ehe und Mutterschaft
ungeeignet erscheinen lassen.
Eine ganz besondere geistige Auslese bilden die Studentinnen.
Man hat verschiedene Versuche gemacht, die rassenbiologischen
Folgen des Frauenstudiums zu verfolgen. Der Berliner Frauenarzt
Prof. ~Bumm~ hat Auskunft über die Frauen, welche 1908-12 an der
Universität Berlin studiert hatten, zu erhalten gesucht. Die
Gesamtzahl der ehemaligen Studentinnen betrug 1242. Von 1078,
über die ~Bumm~ Auskunft erhielt, waren im Jahre 1917 noch 68%
unverheiratet. Der Frauenarzt und Rassenhygieniker ~Hirsch~ hat
dann im Jahre 1920 auf Grund einer Umfrage festgestellt, daß von
729 ehemaligen Studentinnen 66,3% ledig waren, in der Altersklasse
von 30-35 Jahren noch 46,7%. Die Verheirateten hatten nach
achtjähriger Ehedauer im Durchschnitt 1,8 Kinder. Diese Zahlen sind
indessen infolge einseitiger Auslese sicher noch zu günstig; so hat
~Hirsch~ die akademisch gebildeten Lehrerinnen ausgeschlossen, und
gerade diese haben so gut wie gar keine Kinder. Jedenfalls darf man
annehmen, daß von einer akademisch gebildeten Frau im Durchschnitt
nicht mehr als ein Kind erzeugt wird. Das bedeutet natürlich
ein noch rascheres Aussterben, als wir es bei den männlichen
Akademikern fanden. Ist dort zwar die Kinderzahl in der Ehe auch
nicht viel größer, so ist doch dauernde Ehelosigkeit viel weniger
häufig.
Die sichersten zahlenmäßigen Belege über die rassenbiologischen
Folgen des Frauenstudiums haben wir aus Amerika, wo schon seit
langer Zeit besondere Frauenhochschulen bestehen. Das Mount
Holyoke College erhielt kurz vor dem Kriege Auskunft über 2827
von seinen 5000 ehemaligen Studentinnen. Von den Studentinnen der
Jahre 1890-99 waren 58% ehelos geblieben, von denen der Jahre
1900-1909 76%. Von den verheirateten waren 39% kinderlos, von allen
Studentinnen also mindestens 80%. In den fruchtbaren Ehen betrug
die Kinderzahl der Jahrgänge 1890 bis 1899 2,4, der Jahrgänge
1900-1909 1,5. Insgesamt kamen auf eine ehemalige Studentin
sicher noch nicht 0,5 Kinder, also noch nicht ein Sechstel des
Erhaltungsminimums.
Von den bis 1900 graduierten Schülerinnen des Bryn Mawr College
heirateten bis 1913 44%, von denen des Vassar College etwa 50%.
Auf eine der 1901-04 am Wellesley College Graduierten kamen 0,37
Kinder, oder auf eine verheiratete Graduierte 0,87. Dabei handelt
es sich um Ehen, in denen die Kinderzahl abgeschlossen war. Auf
eine Graduierte des Bryn Mawr College kamen 0,37 Kinder oder 0,84
auf eine graduierte Ehefrau.
~H. E. Ziegler~ hat darauf hingewiesen, daß bei uns in die
„Begabtenschulen“ gemäß dem individualistischen Grundsatz der
Gleichberechtigung beider Geschlechter fast ebenso viele Mädchen
wie Knaben aufgenommen werden, die dann Lehrerinnen oder sogar
Oberlehrerinnen werden können. „Wenn das System der Berliner
Begabtenschulen allgemein eingeführt wäre, so würde es die höchst
unerwünschte Folge haben, daß die intelligentesten Mädchen, welche
gerade als Frauen und Mütter in den unteren Ständen von großem Wert
wären, diesen Ständen entzogen und unfruchtbar gemacht würden“.
d) ~Die Wanderungsauslese.~
Von einschneidendster rassenbiologischer Bedeutung sind die
Unterschiede der Fortpflanzung zwischen ~Stadt und Land~, da die
durchschnittliche Erbbeschaffenheit der Stadt- und der Landbevölkerung
infolge sozialer Auslese recht verschieden ist. Es liegt auf der Hand,
daß die geistigen Berufe, welche zumeist nur in den Städten ausgeübt
werden können, vorzugsweise geistig begabte junge Leute in die Stadt
ziehen. Auch viele andere städtische Berufe bieten dem geistig regsamen
und unternehmungslustigen Menschen größere Aussichten wirtschaftlichen
und gesellschaftlichen Aufstieges als die stabileren Verhältnisse
des Landlebens. Auch der Glanz der städtischen Vergnügungen und die
Aussicht, leichtere Arbeit und mehr freie Zeit zu haben, lockt viele
geistig bewegliche Elemente an. Auf dem Lande bleibt daher eine im
Durchschnitt ruhigere und geistig weniger regsame Bevölkerung zurück.
Die größere Körperlänge der Städter und ihre etwas länglichere
Kopfform ist übrigens zu Unrecht als Beleg dieser sozialen
Auslese herangezogen worden. Die größere Körperlänge ist vielmehr
hauptsächlich auf Unterschiede der Ernährung, die wenigstens vor
dem Kriege in den Städten eiweißreicher war, zurückzuführen. Auch
scheint die sitzende Lebensweise oder der Aufenthalt in warmen
Räumen das Längenwachstum zu begünstigen. Wenn dagegen trotzdem
bei der städtischen Bevölkerung etwas geringere Kopfgröße gefunden
wurde, (~Ammon~, ~Roese~), so weist dies auf Unterschiede
der Rassenanlagen hin, zu deren Erklärung es am nächsten liegt,
daran zu denken, daß die städtische Bevölkerung sich vorzugsweise
aus dem kleinköpfigeren Proletariat ergänzt, während die
großköpfigeren Familien oder oberen Stände in der Fortpflanzung
zurückbleiben. Ebenso dürfte es zu erklären sein, daß in den
deutschen Städten der dunkle Typus etwas häufiger ist als auf dem
Lande (~Virchow~, ~Mayr~, ~Ammon~).
Die Fruchtbarkeit ist in den Städten ganz allgemein geringer als
auf dem Lande, einesteils weil Gonorrhoe und Syphilis viel stärker
verbreitet sind, vor allem aber weil die meisten der oben genannten
Motive der Geburtenverhütung in den Städten eine viel größere Rolle
spielen als auf dem Lande.
Im Durchschnitt der Jahre 1906 bis 1910 kamen in Preußen auf
1000 weibliche Personen im Alter von 15-45 Jahren auf dem Lande
169 Geburten, in den Städten aber nur 119 (nach Wolf). Auf 1000
ländliche Ehefrauen im gebärfähigen Alter kamen im Jahre 1908 253,
auf 1000 städtische 190 Geburten. Dabei beruhte die Fortpflanzung
der Städte zum großen Teil auf der Fruchtbarkeit der vom Lande
zugewanderten. Die Fruchtbarkeit der Berliner Bevölkerung beträgt
weniger als die Hälfte der preußischen Landbevölkerung. Auf 1000
Ehefrauen im gebärfähigen Alter kamen im Jahre 1912 in Berlin
nur noch etwa 80 Geburten. Etwa 40% aller Berliner Ehen bleiben
überhaupt kinderlos und etwa die Hälfte aller Ehen hat nur ein
Kind. Nach ~Theilhaber~ kamen im Westen Großberlins im Jahre
1911 auf 6038 eheschließende Personen nur 4898 eheliche Geburten,
auf eine Ehe also nur etwa 1,6, während das Erhaltungsminimum etwa
3,1 betragen würde. Auch die Bevölkerung der übrigen deutschen
Großstädte ist in nicht viel weniger schnellem Aussterben
begriffen, z. B. die von Altona, Breslau, Dresden, Frankfurt a.
M., Halle, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Kassel, Köln, Krefeld,
Leipzig, Magdeburg, München, Nürnberg, Stettin, Wiesbaden.
Das Aussterben der städtischen Familien ist übrigens keine neue
Erscheinung, sondern seit Jahrhunderten die Regel. Für Mannheim z.
B. hat ~Schott~ gezeigt, daß von den 3081 zu Beginn des 19.
Jahrhunderts dort wohnenden Familien am Ende des Jahrhunderts nur
noch 543 im Mannesstamm überlebten. Während das Aussterben früher
durch Tuberkulose und andere Seuchen verursacht wurde, besorgen es
heute Gonorrhoe, Syphilis und vor allem Geburtenverhütung in noch
wirksamerer Weise. Äußerlich ist das Aussterben der städtischen
Bevölkerungen im letzten Jahrhundert durch ein starkes Wachstum der
Städte infolge Zuwanderung verdeckt worden. Daher hat schon ~G.
Hansen~ mit Recht gesagt: „Wenn heute alle unsere Bauern Neger
würden, ohne im übrigen ihre Eigenschaften zu verändern, so würden
in wenigen Generationen auch unsere Städte von Negern bevölkert
sein.“
Wenn generationenlang immer die geistig Begabteren vom Lande sich
geistigen Berufen in der Stadt zuwenden, so muß die durchschnittliche
Begabung der Landbevölkerung abnehmen und in der Folge auch die der
Stadtbevölkerung. Und wenn unsere Bauern auch nicht gerade Neger
werden können, so hat diese Auslese doch auch Folgen in bezug auf
die anthropologische Rasse. Leichter zu verfolgen als die Änderung
der Rasse ist die der Sprache, und da lag die Sache in den letzten
Jahrzehnten so, daß Hunderttausende deutscher Landarbeiter und vor
allem ihre heranwachsenden Kinder in die Städte und in die Industrie
abwanderten und auf dem Lande durch Slaven, besonders Polen
ersetzt wurden. Da die polnischen Landarbeiter von etwas anderer
Rassenzusammensetzung als die deutschen sind, insbesondere mehr
mongolides Blut enthalten, so ergibt sich damit auch eine Verschiebung
der Rassen.
Allein in den Jahren von 1905-1910 wanderten aus den östlichen
Provinzen Preußens mehr als eine viertel Million Menschen ab, aus
Ostpreußen 95000, Westpreußen 89400, Pommern 75300. Im Jahre 1907
gab es nur noch 5644000 deutsche Landarbeiter (einschließlich der
weiblichen) gegenüber 6755000 im Jahre 1895, also 1111000 weniger.
Es ist also nicht nur der gesamte überschüssige Nachwuchs, der
sich in diesen 12 Jahren auf mehrere Millionen belief, in die
Städte abgewandert, sondern darüber hinaus noch über eine Million
Menschen. Seit dem Jahre 1886 hat man dem Bevölkerungsverlust
des deutschen Ostens, durch Ansiedelungsgesetze, welche
dem weitschauenden Blicke ~Bismarcks~ zu danken waren,
entgegenzuwirken gesucht. Bis zum Jahre 1913 wurden auf Grund
der Ansiedlungsgesetze rund 40000 Bauerngüter aus aufgekauften
größeren Gütern geschaffen und damit eine bäuerliche Bevölkerung
von etwa 200000 Köpfen angesiedelt, insbesondere in Posen und
Westpreußen. Da die Ansiedler im Durchschnitt eher tüchtiger waren
als die abgewanderten Landarbeiter, so wäre das Siedlungswerk der
Rassentüchtigkeit der Bevölkerung sehr zustatten gekommen. Durch
den unglücklichen Ausgang des Krieges ist das so hoffnungsvoll
begonnene Siedlungswerk nun natürlich zum größten Teil vernichtet.
Posen und Westpreußen werden nun voraussichtlich in kurzer Zeit
fast nur noch von Polen besiedelt sein, zumal der Geburtenüberschuß
der polnischen Bevölkerung schon vor dem Kriege fast doppelt so
groß als der der deutschen war (im Jahre 1911 20,7 gegen 11,8).
Auch in den deutsch gebliebenen Gebieten war die
Fortpflanzungsauslese auf dem Lande durchaus nicht mehr so günstig
wie früher. Während auf 1000 verheiratete Landarbeiter im Jahre
1907 noch 238 Geburten kamen, waren es bei den selbständigen
Landwirten und Verwaltern nur noch 155. Selbstverständlich bestehen
zwischen diesen Gruppen auch erhebliche Unterschiede der erblichen
Veranlagung. Um einen Bauernhof erfolgreich bewirtschaften zu
können, dazu gehört nicht nur körperliche Gesundheit, sondern
auch ein erhebliches Maß von geistiger Tüchtigkeit, insbesondere
Fleiß, Sparsamkeit, Energie, Voraussicht. Es ist eben durchaus
nicht richtig, daß die dümmsten Bauern die dicksten Kartoffeln
haben. Untüchtige Landwirte können ihren Hof nicht halten und
sinken nicht selten in die Schicht der unselbständigen Arbeiter
herab. Unter diesen Umständen bekommt der Bevölkerungsstrom vom
Lande in die Stadt immerhin ein etwas anderes Gesicht. Obwohl die
stärkere Beteiligung der Begabten und Unternehmungslustigen in
allen ländlichen Ständen eine ungünstige Gesamtrichtung der Auslese
bedingt, ist die stärkere Beteiligung der besitzlosen Landarbeiter
an der Abwanderung doch immerhin geeignet, die Gegenauslese zu
mildern.
Wie der deutsche Osten durch Wanderungsauslese seine Rassentüchtigkeit
zu verlieren droht, so hat er sie vor Jahrhunderten auch durch
Wanderungsauslese gewonnen. Fast ein Jahrtausend lang, vom 10. bis
gegen Ende des 18. Jahrhunderts, richtete sich die Auswanderung aus
den altdeutschen Gebieten vorwiegend in das Kolonisationsland östlich
der Elbe. Die deutsche Bevölkerung der östlichen Hälfte Preußens
stammt daher von einer Auslese tüchtiger und unternehmungslustiger
Menschen aus allen deutschen Stämmen, besonders dem niedersächsischen,
ab. Eine Auslese dieser Auslese stellt der ostelbische Landadel dar.
Daraus erklärt sich zum guten Teil die erstaunliche Kraft, welche der
preußische Staat im Laufe seiner Geschichte entfaltet hat, und darauf
beruhte auch ganz wesentlich die nun verflossene Größe des Deutschen
Reiches.
Andererseits hat das Deutsche Reich während des 19. Jahrhunderts
Millionen von Auswanderern nach Amerika abgegeben, in den
achtziger Jahren jährlich etwa 200000 Menschen; und es ist nicht
unwahrscheinlich, daß auf die dadurch bedingte Gegenauslese zum Teil
der eigentümliche Mangel an „Zivilkurage“, der schon ~Bismarck~
bei den Deutschen beklagte, zurückzuführen ist. Auch die Ruhe und
Friedfertigkeit der modernen Skandinavier, welche gegenüber früheren
Jahrhunderten in die Augen springt, dürfte wenigstens zum Teil auf
die starke Auswanderung, welche in den letzten Jahrhunderten aus
Skandinavien stattgefunden hat, zurückzuführen sein.
In demselben Maße, wie die Auswanderung für die alte Heimat eine
Gegenauslese mit sich bringt, bedeutet sie für die neue Heimat
natürlich eine günstige Auslese. Daraus erklärt sich die gewaltige
Energie der Nordamerikaner, welche unsere Politiker noch während des
Weltkrieges so verhängnisvoll unterschätzt haben.
Die Vereinigten Staaten haben von 1820 bis 1900 eine Einwanderung
von etwa 20 Millionen Menschen gehabt und zwar fast ausschließlich
aus der nordwestlichen Hälfte Europas von vorwiegend nordischer
Rasse. Um die Jahrhundertwende hat sich freilich das Bild geändert,
indem seitdem vorwiegend Süd- und Osteuropäer eingewandert
sind. Von 10 Millionen Einwanderern im ersten Jahrzehnt dieses
Jahrhunderts waren schon 72% Süd- und Osteuropäer, während diese
in den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts nur 1,5% der
Einwanderer ausgemacht hatten.
e) ~Das Schicksal der großen Rassen.~
Auch die Verschiebungen im Bestande der großen Rassen stellen natürlich
eine Auslese von ungeheurer Tragweite dar.
Soweit sich die primitiven Urrassen in isoliert lebenden
Naturvölkern erhalten haben, gehen sie alle dem Aussterben
entgegen. Die Wedda und verwandte Stämme, welche einst in
Inselindien weit verbreitet waren, sind heute in unzugängliche
Waldgebiete verdrängt und nur noch in Resten erhalten. Von den
Urausstraliern sind nur noch wenige Zehntausende vorhanden.
Die Tasmanier sind im 19. Jahrhundert völlig ausgestorben. Die
Buschmänner sind von Negern und Europäern in unwirtliche Gegenden
gedrängt und durch Vernichtung des Wildbestandes ihrer Heimat der
Grundlage ihres Lebensunterhaltes beraubt worden.
Die ~Neger~ sind in Südafrika zwar aus einigen Gebieten verdrängt
worden; im ganzen ist ihr Bestand aber durchaus nicht bedroht. Der
Sklavenhandel hat sogar zu einer großen Ausbreitung ihrer Rasse
geführt. Im Süden Nordamerikas leben heute über 10 Millionen Neger
und weitere Millionen in Mittel- und Südamerika.
Unter den mongoliden Menschenrassen haben die ~Indianer~ Amerikas
in den letzten Jahrhunderten große Einbußen erlitten. Im Gebiet
der Vereinigten Staaten ist nur noch etwa 1/4 Million vorhanden,
während sie früher, als ihnen noch die unermeßlichen Jagdgründe
des großen reichen Kontinents zur Verfügung standen, wohl über
10 Millionen Köpfe zählten. In Südamerika besteht der Hauptteil
der Bevölkerung noch aus Indianern und Mischlingen mit vorwiegend
indianischem Blut. Nur die Feuerländer sind bereits so gut wie
völlig ausgestorben.
Den Kern der ~mongoliden Rassen~ bilden die ~Chinesen~. Die Bevölkerung
des chinesischen Reiches ist so groß wie die ganz Europas, und sie ist
während der letzten Jahrhunderte auch im gleichen Maße gewachsen. Um
die Mitte des 17. Jahrhunderts hat sie nach ~Mayet~ etwa 62 Millionen
betragen, um die Mitte des 18. schon das Dreifache und heute über
400 Millionen. Die Chinesen haben in den letzten Jahrzehnten ihre
Siedelungen im nördlichen Ostasien, in Ostsibirien, der Mongolei
und der Mandschurei gewaltig ausgebreitet. Auch in Inselindien
fassen sie mehr und mehr Fuß unter Verdrängung der eingesessenen
malayischen Bevölkerung. Dieses friedliche Vordringen, das mehr
als alle kriegerischen Siege über Sein und Nichtsein der Rassen
entscheidet, wird den Chinesen nicht nur durch ihre Rassenveranlagung,
die Veranlagung der genügsamen und zähen Kulinatur, sondern vor allem
auch durch ihre kulturelle Überlieferung, an der sie zäh festhalten,
insbesondere ihre durch die Jahrtausende unerschütterte Familienmoral
ermöglicht. Den biologischen Erhaltungswert der chinesischen Kultur hat
uns besonders ~Schallmayer~ eindrucksvoll geschildert.
Wenn wir von den allerletzten Jahrzehnten zunächst absehen, so haben
sich allerdings ~die europäischen Rassen~ während der letzten
Jahrhunderte eher noch stärker ausgebreitet als die asiatischen, vor
allem durch die Eroberung und Besiedelung Amerikas, Australiens sowie
großer Teile Südafrikas und Nordasiens. In Europa hat die Bevölkerung
von 150 Millionen um die Mitte des 18. Jahrhunderts auf über 400
Millionen am Ende des 19. zugenommen. An dieser Ausbreitung und Zunahme
sind die verschiedenen Rassen Europas in ungleichem Maße beteiligt.
Die Eroberung Nordamerikas, Australiens und Südafrikas ist vor allem
der nordischen Rasse zugute gekommen, jene Süd- und Mittelamerikas
der mediterranen. In Europa hat die Bevölkerung während des 19.
Jahrhunderts am stärksten in der östlichen Hälfte zugenommen, wo der
mongolide Einschlag am stärksten ist.
Die Bevölkerung des russischen Reiches, welche am Anfang des 19.
Jahrhunderts etwa 20% von der Europas betrug, machte zu Beginn des
Weltkrieges bereits 30% davon aus. Die Geburtenziffer betrug im
Jahre 1911 in Rußland 45,1 gegenüber 28,6 in Deutschland. Während
die deutsche Bevölkerung jährlich um 0,8 Millionen zunahm, betrug
die Zunahme der russischen jährlich über 3 Millionen. Daran werden
auch die Folgen der bolschewistischen Revolution voraussichtlich
auf die Dauer nichts ändern. Diese stellt rassenbiologisch im
Grunde nur einen unbeabsichtigten Selbstmord der städtischen
Bevölkerung dar. Der russische Bauer aber wird aus dem
bolschewistischen Chaos im wesentlichen ungebrochen hervorgehen. Da
ihm noch reichlich Siedlungsland zur Verfügung steht, wird er auch
seine ungehemmte Vermehrung fortsetzen und damit zu einer weiteren
Zunahme der mongoliden Rassenelemente in Europa beitragen.
Von großem rassenbiologischem Interesse und von einschneidendster
Bedeutung für die Zukunft aller Kulturvölker ist die
Bevölkerungsbewegung der ~Juden~. Während es im alten Judenstaat wohl
noch nicht eine Million Juden gab, beträgt ihre Zahl gegenwärtig gegen
15 Millionen. Die Verheißung, welche nach der jüdischen Überlieferung
dem Stammvater Abraham zuteil wurde, daß seine Nachkommenschaft so
zahlreich wie die Sterne am Himmel werden solle, ist in Erfüllung
gegangen. Das haben die Juden ihrem zähen Festhalten an der mosaischen
Rassenmoral, die ihnen frühe Eheschließung und Fortpflanzung
vorschreibt, zu danken, und schon die erwähnte Verheißung zeigt,
worin die Juden der alten Zeit ihr höchstes Ziel sahen. Auch bis in
die neueste Zeit haben die Juden trotz ihrer fast ausschließlich
städtischen Lebensweise eine große Fruchtbarkeit bewahrt. Wo sie aber
den Glauben der Väter aufgegeben haben, gehen sie dem Aussterben
entgegen.
In Deutschland vermehren sich die alteingesessenen Judenfamilien
nicht mehr, sondern gehen an Zahl zurück. Im Jahre 1871 machten
die Juden noch 1-1/4% der deutschen Bevölkerung aus, 1905 nur noch
1%; ihr Anteil an der Bevölkerung hat also um 20% abgenommen. Die
absolute Zahl der Juden in Deutschland hat im gleichen Zeitraum
zwar von 500000 auf 600000 zugenommen, aber nur infolge der
Zuwanderung östlicher Juden, welche zum größten Teil noch an der
alten Überlieferung festhalten und auch in Deutschland zunächst
noch eine stärkere Fortpflanzung bewahren. Bei den Berliner Juden
hat nach ~Theilhaber~ die Hälfte aller Ehen überhaupt keine
Kinder; ein Viertel hat eine zur Erhaltung unzulängliche Kinderzahl
und nur ein Viertel der Familien erhält sich selbst.
Es ist keine Übertreibung, wenn ~Theilhaber~ vom „Untergang der
deutschen Juden“ gesprochen hat. Dieses Aussterben hängt offenbar
aufs engste mit der bevorzugten wirtschaftlichen Lage der Juden
und ihrer Zusammendrängung in den gebildeten Ständen zusammen. Wie
sich die Zukunftaussichten der gesamten Judenheit gestalten mögen,
darüber ist schwer etwas Sicheres auszusagen. Obwohl die Juden in den
westlichen Kulturländern dem Aussterben entgegengehen, könnte ihre
Vermehrung in den weniger kultivierten Ländern des Ostens um so stärker
sein. Möglich ist aber auch, daß sie auch dort der fortschreitenden
Aufklärung und Zersetzung verfallen. Für nicht unmöglich möchten wir
es schließlich auch halten, daß die zionistische Bewegung, welche die
Abstammungs- und Blutsgemeinschaft aller Juden über alle Grenzen der
Sprachen und Staaten hinweg zu einer Schicksalsgemeinschaft machen
will, der Judenheit die Rettung bringen wird. Schon jetzt gehören dem
zionistischen Bunde fast eine Million Juden an.
Wenn man die Geburtenziffern der verschiedenen europäischen Länder
vergleicht und sie in Beziehung zu der Rassenmischung der Bevölkerung
setzt, so zeigt sich unverkennbar, daß die Länder, in denen die
~nordische Rasse~ überwiegt, im allgemeinen viel geringere
Geburtenziffern haben als jene, in denen andere Rassen überwiegen.
So nimmt die Geburtenziffer in Europa von Osten nach Westen und von
Süden nach Norden ab, also umgekehrt wie der Anteil der nordischen
Rasse an der Bevölkerung. Die vordenkliche Sinnesart der nordischen
Menschen veranlaßt diese zu weitgehender Beschränkung der Kinderzahl.
Dazu kommt noch, daß die Bevölkerungen von vorwiegend nordischer Rasse
im allgemeinen auch besonders gebildet und wohlhabend sind; und wir
haben ja gesehen, wie stark Bildung und Wohlstand zur Geburtenverhütung
beitragen.
Wenn man die gesamte Menge der nordischen Rasse nach ihrem Anteil an
den verschiedenen Bevölkerungen einschließlich Amerikas, Australiens
und Südafrikas ins Auge faßt, so ist diese in der Gegenwart ohne
Zweifel größer als jemals; ihr relativer Anteil an der Bevölkerung
Europas aber ist anscheinend schon seit der Völkerwanderungszeit in
Rückgang. Aus den Schilderungen der antiken Schriftsteller wissen
wir, daß die Germanen recht gleichmäßig von nordischem Typus waren.
Die bildlichen Darstellungen aus jener Zeit bezeugen dasselbe. Die
Skelette der sogenannten Hünengräber und der Reihengräber aus der
Völkerwanderungszeit zeigen ebenfalls fast ausnahmslos rein nordische
Formen. Ebenso waren auch die alten Kelten von nordischer Rasse.
Hellenische Schriftsteller bezeugen auch, daß die alten Hellenen,
wo sie sich rein erhalten hatten, von blonder Rasse waren, ebenso
die Völker der übrigen Balkanhalbinsel. Nach ~Martin~ saßen in
frühgeschichtlicher Zeit dolichokephale Vertreter der nordischen
Rasse noch ziemlich unvermischt in Schweden, Rußland, Österreich und
am Rhein. Auch im 7. bis 9. Jahrhundert war die Bevölkerung Rußlands
noch ausgesprochen dolichokephal, während sie heute ganz überwiegend
brachykephal ist. Ähnliches gilt von Österreich, der Schweiz und vielen
Teilen Deutschlands. Dieser Wechsel im Typus der Bevölkerung dürfte nur
zum kleineren Teil durch Rassenmischung, zum größeren durch wirkliche
Austilgung nordischer Rassenanlagen zu erklären sein.
Daß im alten Griechenland bei dem Aussterben der nordischen
Kulturträger äußere und innere Kriege mitgewirkt haben, wurde
schon oben erwähnt. Weiter scheint dazu die Malaria wesentlich
beigetragen zu haben, gegen welche die nordische Rasse
augenscheinlich viel weniger widerstandsfähig ist als die südlichen
dunklen. Den eigentlichen Todesstoß aber hat das Hellenentum erst
durch die absichtliche Geburtenverhütung erhalten, die natürlich
gerade wie bei uns in erster Linie die oberen Stände betraf. Wie
eine berühmte Stelle bei ~Polybios~ bezeugt, wollten die
Hellenen seiner Zeit nicht mehr heiraten oder, wenn sie es taten,
doch höchstens ganz wenige Kinder aufziehen. Es waren mancherlei
Maßnahmen zur Verhütung der Empfängnis im Gebrauch, und auch
die Abtreibung wurde häufig geübt. Die gleichgeschlechtliche
Liebe, welche schon zur Zeit Platons gar nicht mehr als anstößig
galt, erfreute sich zum guten Teil wohl eben, weil sie nicht zur
Fortpflanzung führt, so großer Beliebtheit. Auch das Ideal der
Hetäre, d. h. des freien gebildeten Weibes, das dem Manne in freier
Zuneigung und ohne Bindung durch die Ehe ihre Gunst schenkte,
war wohl z. T. aus der Furcht vor dem Kinde geboren. Wie sehr es
zum Untergang des Hellenentums beitrug, das veranschaulicht eine
Inschrift auf dem Denkmal der Laïs: Hellas, sonst unbezwinglich
und fruchtbar an Helden, wurde besiegt und geknechtet durch die
göttliche Schönheit der Laïs. Alle diese Umstände zusammenwirkend
führten dahin, daß z. B. von dem dorischen Militäradel der
Spartiaten, der zur Zeit der Perserkriege noch 8000 Mitglieder ins
Feld gestellt hatte, nach der Schlacht von Leuktra nur noch 2000
und im Jahre 230 nur noch 700 Mitglieder vorhanden waren. Ganz
ähnlich waren die Ursachen des Verfalls des römischen Reiches.
Auch die letzte und größte Welle nordischen Blutes, welche sich in
den letzten Jahrhunderten über Nordamerika, Australien und Südafrika
ergossen hat, ist anscheinend im Begriff zu verebben. Obwohl den
eingesessenen Nordamerikanern im Vergleich zu der Lebensenge Europas
noch fast „unbegrenzte Möglichkeiten“ offen stehen, reicht ihr
Nachwuchs nicht einmal zu bloßer Erhaltung aus.
~Ploetz~ hat seinerzeit berichtet, daß schon im Jahre 1892 in
der eingesessenen Bevölkerung der Neuenglandstaaten die Zahl
der Todesfälle die der Geburten beträchtlich übertraf. Diese
Angabe wird durch neuere Feststellungen durchaus bestätigt. In
Massachusetts z. B. hatte die einheimische Bevölkerung im Jahre
1910 eine Geburtenziffer von 14,9, während das Erhaltungsminimum
in anbetracht der starken Besetzung der erwachsenen Altersklassen
mehr als 20 betragen würde. Äußerlich wird das schnelle Aussterben
der Yankeebevölkerung durch die stärkere Vermehrung der neuen
Einwanderer, welche zumeist aus Süd- und Osteuropäern bestehen,
verdeckt. Deren Geburtenziffer betrug i. J. 1910 in Massachusetts
49,1. In den letzten Jahren vor dem Kriege kamen nach ~Crum~ auf
eine angelsächsische Ehefrau 1,92 Kinder und auf eine eingewanderte
3,01, während das Erhaltungsminimum etwa 3 beträgt.
In zwei bis drei Generationen wird das Aussterben der eingesessenen
amerikanischen Bevölkerung von vorwiegend nordischer Rasse im
wesentlichen beendet sein, -- wenn den Amerikanern nicht noch in
letzter Stunde durch eine zielbewußte Rassenhygiene die Rettung ihres
Volkes gelingt. Führende Männer der Wissenschaft und des öffentlichen
Lebens haben die Gefahr und die Wege zu ihrer Überwindung bereits
klar erkannt, und wenn die Amerikaner zur Rettung der Rasse dauernd
ebensoviel Energie aufwenden werden, wie sie während des Weltkrieges
in rassenzerstörender Richtung aufgewandt haben, so wird der Ausgang
dieses Kampfes nicht zweifelhaft sein. Die nächste große Schlacht in
dem tausendjährigen Ringen um das Leben der nordischen Rasse wird
voraussichtlich in Amerika geschlagen werden. Und wir werden daraus
lernen können.
Aber auch in ihrer europäischen Heimat ist das Leben der nordischen
Rasse kaum weniger bedroht. Nach allem, was wir in früheren Kapiteln
über die seelische Eigenart der Rassen, die soziale Auslese und ihre
in der Gegenwart unheilvolle Verknüpfung mit der biologischen Auslese
gehört haben, erfüllt sich dasselbe Schicksal, welches bisher alle
Zweige der nordischen Rasse, die in wärmeren Ländern Staaten und
Kulturen begründet haben, betroffen hat, nunmehr auch am Stamm der
Rasse in ihrer Heimat.
Der erste, welcher die Tatsache und die Bedeutung dieses Wechsels
der Rassen erkannt hat, war der französische Diplomat und
Schriftsteller ~Joseph Arthur Graf v. Gobineau~. Er hat schon
um die Mitte des vorigen Jahrhunderts den Satz ausgesprochen,
daß ein Volk niemals sterben würde, wenn es immer aus denselben
Rassenbestandteilen zusammengesetzt bliebe. Allerdings sah er das
Verhängnis der nordischen Rasse nur in ihrer fortschreitenden
Vermischung mit andern, während die ungleich wesentlichere Auslese
noch außerhalb seines Gesichtskreises lag. ~Schallmayer~ hat dem
Seher ~Gobineau~ den Vorwurf der Unwissenschaftlichkeit gemacht;
aber über den Kern seiner Lehre kommt man dadurch nicht hinweg:
„Die Massen, die in Westeuropa und Nordamerika gegenwärtig die
letzte mögliche Form der Kultur vertreten, sind in der Tat weniger
verfallen als die Bewohner der Campagna, Susianas und Jemens.
Indessen droht diese verhältnismäßige Überlegenheit dauernd zu
verschwinden; der bereits so oft geteilte und immer wieder geteilte
Bestand an arischem Blute, der in unseren Ländern noch vorhanden
ist und allein das Gebäude unserer Gesellschaft noch stützt,
steuert mit jedem Tage mehr dem Endziele seiner Aufsaugung zu“
(1855). ~Ludwig Woltmann~, der geistige Erbe ~Gobineaus~ hat dann
gesehen, daß es sich um einen Auslesevorgang, um eine Austilgung im
eigentlichsten Sinne handelt: „Das Aussterben der großgewachsenen
blonden Rasse ist ein Schicksal, das mit ihrer sozialen
Herrschaftsstellung und ihren psychologischen Eigenschaften
unlösbar verknüpft ist.“ (1907).
Wir glauben nicht, daß dieses Schicksal unabwendbar sei. Ausschließlich
in den seelischen Anlagen kann es nicht begründet sein; denn diese
Anlagen waren in der Vergangenheit so gut mit der Erhaltung vereinbar,
daß immer neue Wanderscharen die nordische Heimat verlassen konnten.
Die Anlagen der Rasse sind nur an ihre gegenwärtige Umwelt nicht
angepaßt; und diese Umwelt kann sich wieder ändern, kann geändert
werden. Wenn heute die Ursachen des Blühens und des Welkens der
Völker und Kulturen mehr und mehr klargestellt werden und wenn die
Rasse zum Bewußtsein ihrer selbst und ihrer Lage kommt, so ist damit
die kulturelle Umwelt schon nicht mehr dieselbe wie jene, in der ihr
Untergang unabwendbar erscheint. Das Ideal der Rassenhygiene gewinnt
sichtlich an Boden; und wenn es gelingt, ihm auch praktisch den
gebührenden Einfluß zu verschaffen, so kann dem Verhängnis sogar mit
Sicherheit Halt geboten werden.
Zweiter Abschnitt.
Praktische Rassenhygiene.
#1. Zum Begriff der Rassenhygiene.#
~Hygiene ist die Lehre von den Bedingungen der Erhaltung des Lebens
und der Gesundheit~. Als theoretische Wissenschaft betrachtet sie alle
Lebensverhältnisse unter dem Gesichtspunkt der Erhaltung des Lebens
und der Gesundheit, und als praktische Disziplin sucht sie die dafür
als zweckmäßig erkannten Bedingungen zu verwirklichen. In der Praxis
ist es allerdings nicht ohne weiteres möglich, allen Menschen die
günstigsten Lebensbedingungen zukommen zu lassen. Von entscheidender
Bedeutung sind in dieser Beziehung die wirtschaftlichen und sozialen
Verhältnisse. Durch deren eingehende Berücksichtigung kommen wir zur
~sozialen Hygiene~, die man als ~Lehre von den sozialen Bedingungen der
Erhaltung des Lebens und der Gesundheit~ auffassen kann. Es liegt in
der Natur der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse, daß sie nicht
auf einen Schlag durch Gewaltmittel möglichst günstig gestaltet werden
können, sondern nur im Laufe einer langen Entwicklung durch stetige
Arbeit der Gemeinschaft. Der Sozialhygieniker muß sich daher wohl oder
übel damit abfinden, daß viele der lebenden Zeitgenossen dahinsterben,
ohne daß ihnen die günstigsten Bedingungen für ihre Gesundheit zuteil
werden konnten. In wenigen Jahrzehnten sind es andere Menschen, welche
leben. Aber ein Wesentliches der alten Generation lebt auch in der
jungen fort. Durch die Generationen hindurch fließt ein Strom dauernden
Lebens, den ~Alfred Ploetz~ als ~biologische Rasse~ bezeichnet hat.
Mag der soziale Hygieniker daher zunächst auch nur die gerade lebenden
Individuen als Gegenstand seiner Fürsorge im Auge gehabt haben: wenn er
wirklich Dauerndes leisten will, so muß er die organische Gemeinschaft
des Lebens, welche nicht auf die lebende Generation beschränkt ist,
zum Gegenstande seiner Fürsorge machen. In diesem Sinne hat ~Max v.
Gruber~ es als die charakteristische Wendung der Hygiene unserer Tage
bezeichnet, daß sie sich zur ~Rassenhygiene~ entwickele.
So wäre denn alle Hygiene Rassenhygiene? Ihrem Ziele nach kann man sie
in der Tat so auffassen. Auch die Hygiene der Individuen kann als Teil
der Rassenhygiene gedacht werden, insofern als das, was der Gesundheit
der Individuen zugute kommt, im großen und ganzen auch dem Wohle der
Rasse dient. Andererseits aber ist mit der gesundheitlichen Fürsorge
für die Individuen die Gesundheit der Rasse noch keineswegs verbürgt.
Wir haben oben gesehen, daß eine Fürsorge, welche erblich schwachen
Individuen zur Fortpflanzung verhilft, dem Wohle der Rasse sogar
abträglich ist. Wir haben im ersten Bande gesehen, daß das Gedeihen des
Individuums von seiner Erbanlage nicht minder abhängig ist als von den
äußeren Lebensbedingungen. Aber wir können die erbliche Veranlagung
des Individuums nicht ändern. Soweit unsere Fürsorge sich auf das
einzelne Individuum erstreckt, müssen wir damit als mit etwas Gegebenem
rechnen. Wohl aber kann sich die erbliche Veranlagung einer Bevölkerung
ändern und zwar, wie wir gesehen haben, einesteils durch direkte
Einwirkungen auf die Erbmasse, ganz besonders aber durch verschieden
starke Fortpflanzung der verschiedenen Erbmassen, d. h. durch Auslese.
Sobald wir das eingesehen haben, haben wir auch die Möglichkeit, die
erbliche Veranlagung der Bevölkerung günstig zu beeinflussen. Das ist
die Aufgabe der ~Rassenhygiene im engeren Sinne~ als einer ~Hygiene
der erblichen Veranlagung~. Auch diese Rassenhygiene im engeren Sinne
ist zum größten Teil soziale Hygiene, insofern als die Bedingungen
der Idiokinese und zumal der Auslese, welche über die Änderung der
erblichen Veranlagung einer Bevölkerung entscheiden, vor allem von
den sozialen Verhältnissen abhängen und in erster Linie durch soziale
Maßnahmen gebessert werden müssen. ~Da die Erbmasse den Grundstock und
Kern jedes Lebewesens bildet, muß die Rassenhygiene auch den Kern der
sozialen Hygiene bilden~.
Das ist auch die Meinung des ersten ordentlichen Professors für
soziale Hygiene in Deutschland, ~Grotjahn~, welcher das
Entartungsproblem als das Zentralproblem der sozialen Hygiene
bezeichnet.
~Grotjahn~ sagt in seinem Buche über die Geburtenfrage, das
1921 in zweiter Auflage erschienen ist: „Wir wissen gegenwärtig,
daß ein großer, numerisch wahrscheinlich der bei weitem größte Teil
aller krankhaften Zustände unheilbar ist. Und doch sind auch diese
durchaus vermeidbar. Nur muß außer dem Wege der Orthodiätetik, d.
i. der Befolgung der Lehren der persönlichen Gesundheitspflege
durch den Einzelnen, und dem der sozialen Hygiene, die der
Umwelt der Menschen alle krankheitserregenden und verkümmernden
Bedingungen entzieht, noch ein dritter Weg eingeschlagen werden: es
muß ~der menschliche Artprozeß durch die Ausbildung einer Theorie
und Praxis der Eugenik soweit rationell beeinflußt werden, daß
die Fortpflanzung von konstitutionell Minderwertigen zuverlässig
verhindert wird.~“
Ein Gegensatz zwischen sozialer Hygiene und Rassenhygiene besteht
also nicht. Man kann vielmehr geradezu sagen: ~Eine soziale Hygiene,
welche in ihrem Kerne nicht Rassenhygiene ist, wird keine dauernden
Erfolge haben~; denn eine wirkliche Gesundung der Bevölkerung ist nicht
möglich ohne Gesundung ihrer Erbmasse. Dem entspricht es, daß die
Rassenhygiene ihrerseits ihren Mitteln nach in der Hauptsache soziale
Hygiene sein muß. Neben der sozialen Rassenhygiene ist aber auch eine
private möglich und nötig, welche dem einzelnen Menschen zeigt, was er
für sich und im Kreise seiner Familie zur Verhütung einer Schädigung
der Erbmasse und zur Erhaltung tüchtiger Erbanlagen tun kann. Demgemäß
ist die Einteilung der praktischen Rassenhygiene in soziale und private
Rassenhygiene gewählt worden.
Der Begründer der modernen Rassenhygiene, ~Darwins~ Vetter
~Francis Galton~, hat dafür das Wort ~Eugenik~ geprägt, welches
in den englischsprechenden Ländern heute allgemein gebraucht
wird. Nachdem seine frühere Definition des Begriffes Eugenik nur
die soziale Rassenhygiene umfaßte, hat er später -- vielleicht
unter dem Einfluß von ~Ploetz~, von dem das Wort Rassenhygiene
stammt -- eine Definition gegeben, welche mit unserer Definition
der Rassenhygiene durchaus zusammenfällt: „~Eugenik ist die
Wissenschaft, die sich mit allen Einflüssen befaßt, welche die
angeborenen Eigenschaften einer Rasse verbessern und welche
diese Eigenschaften zum größtmöglichen Vorteil der Gesamtheit
zur Entfaltung bringen.~“ Gegenüber Versuchen gewisser Kreise in
Deutschland, denen jede Erwähnung des Wortes Rasse unbehaglich
ist, einen Gegensatz zwischen Rassenhygiene und Eugenik zu
konstruieren, ist darauf hinzuweisen, daß auch in der Definition
der Eugenik das Wort Rasse vorkommt und daß ~Galton~ die
Erörterung der Rassenunterschiede durchaus nicht von der Eugenik
ausgeschlossen wissen wollte. Auch wörtlich bedeutet das Wort
Eugenik „Lehre von der guten Rasse“ (von ἐυ gut und γένος
Geschlecht, Rasse). Es ist also eine falsche Annahme daß das Wort
Eugenik „Fortpflanzungshygiene“ oder wörtlich „Lehre von der
guten Zeugung“ bedeute. Der Begriff der Fortpflanzungshygiene ist
einerseits weiter als der der Rassenhygiene, insofern, als er
sich auch auf nicht erbliche Einflüsse bezieht, andererseits aber
viel enger, weil es sich bei der Rassenhygiene keineswegs nur um
den Fortpflanzungsvorgang handelt, sondern um eine Betrachtung
der gesamten Lebensbedingungen, welche auf die Gestaltung der
erblichen Veranlagung der Bevölkerung von Einfluß sind. Ebensowenig
wie die genannten Versuche kann uns der tendenziöse Mißbrauch des
Wortes „Rassenhygiene“ durch gewisse entgegengesetzt gerichtete
Schriftsteller veranlassen, einem wissenschaftlichen Begriffe Zwang
anzutun. Wir gebrauchen vielmehr das Wort Rassenhygiene als eine
deutsche Übersetzung des Wortes Eugenik, ebenso wie wir z. B. auch
Augenheilkunde für Ophthalmologie sagen.
#2. Soziale Rassenhygiene.#
a) ~Die Bekämpfung idiokinetischer Schädlichkeiten.~
Die soziale Verhütung der ~Alkoholschäden~ soll hier nur ganz
kurz umrissen werden. Ihre rassenhygienische Bedeutung ist zwar
außerordentlich groß; sie hat aber auch sonst ungeheure hygienische
und soziale Bedeutung, und es gibt bereits viele gute Schriften
darüber. Wenn wir uns hier auf das Allerwichtigste beschränken, so
gewinnen wir dadurch Raum für die Erörterung jener Aufgaben, die
allein der Rassenhygiene eigentümlich sind.
Es ist keine Frage, daß vom rassenhygienischen Standpunkt ~das völlige
Verbot der Erzeugung und des Vertriebes alkoholischer Genußmittel~
angestrebt werden muß. Man kann durchaus nicht sagen, daß dieses Ziel
unerreichbar sei. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika ist es
der Enthaltsamkeitsbewegung nach jahrzehntelangem Kampfe gelungen,
das völlige Alkoholverbot durchzusetzen. Seit dem 1. Juli 1919 ist
dieses für das Gesamtgebiet der Vereinigten Staaten verfassungsmäßig
festgelegt, nachdem es schon vorher in den meisten Einzelstaaten
der Union bestand, so daß also genügend praktische Erfahrungen über
seine Wirkungen vorlagen. Bei der Aufnahme in die Verfassung stimmten
nur 3 von den 48 Staaten der Union dagegen. Besonders seit der
Einführung des Frauenstimmrechts in Deutschland erscheint es nicht
ausgeschlossen, daß auch bei uns einmal das Alkoholverbot auf dem
Wege parlamentarischer Gesetzgebung oder allgemeiner Volksabstimmung
verwirklicht werden wird. Daß die Aussichten dafür gar nicht so
schlecht sind, beweist am besten die Angst der Alkoholinteressenten,
welche aus zahlreichen kleinen, in die Tagespresse geschobenen Notizen
spricht, in denen über angebliche schlimme Folgen des Alkoholverbotes
in Amerika berichtet wird.
In Schweden und Norwegen ist es gelungen, die Schäden des Alkoholismus,
welche früher dort geradezu verheerend wirkten, vor allem durch eine
~Gasthausreform~, das sogenannte ~Gotenburger System~, weitgehend
zu beseitigen. Dabei ist der Betrieb der Gasthäuser den Gemeinden
unterstellt; und da der Verwalter keinen Nutzen von dem Umsatz
alkoholischer Getränke hat, hat er auch keinen Anlaß, einen Trinkzwang
auszuüben.
In Deutschland ist das seit 1919 bestehende staatliche
~Branntweinmonopol~ als günstig anzusehen, weil dadurch der
Trinkbranntwein stark verteuert wird. Im Jahre 1920 lagen auf einem
Liter Spiritus 8 Mark Reichssteuer und 15 Mark anderweitige Kosten,
während der Spiritus selber auf nicht ganz 3 Mark kam. Eine ~hohe
Besteuerung alkoholischer Genußmittel~ ist bis zu einem gewissen
Grade wohl geeignet, den Verbrauch einzuschränken, birgt aber die
Gefahr in sich, daß der Staat im Interesse hoher Steuereinnahmen den
Verbrauch zu steigern sucht. Die gegenwärtig in Deutschland bestehende
Getränkesteuer kann nicht gutgeheißen werden, weil im Interesse des
Alkoholkapitals auch die alkoholfreien Getränke damit belegt sind.
Demgegenüber muß gefordert werden, daß alle Getränke mit weniger als
1-2% Alkoholgehalt steuerfrei bleiben, einschließlich derartigen
Bieres, daß dagegen stärkere Getränke um so höher besteuert werden.
Viel besser ist, wie gesagt, das völlige Alkoholverbot, dessen
Durchführung allerdings höhere Einsicht und Moral voraussetzt, als
sie gegenwärtig bei der Mehrheit unserer Bevölkerung vorhanden ist.
Diese Hemmnisse könnten am wirksamsten durch ~Schulunterricht über
die Alkoholfrage~, am besten im ~Rahmen allgemeinen hygienischen
Unterrichts~, der auch aus anderen Gründen zu fordern ist (s. u.),
beseitigt werden, wie die Erfahrungen in Skandinavien und Amerika
gezeigt haben.
Auch hinsichtlich des ~Tabaks~, dessen schädliche Wirkungen auf die
Keimdrüsen ebenfalls bekannt sind, wäre völliges Verbot der Erzeugung
und des Vertriebes das -- vorerst leider nicht durchsetzbare -- Ideal.
Der Tabakmißbrauch ist gegenwärtig geradezu das verbreitetste Laster
unserer Bevölkerung. Wenn eine fremde Bevölkerung etwa dem Opium in
ähnlichem Maße verfallen wäre, wie die unsrige dem Tabak, so würde man
von allgemeiner Demoralisation sprechen. Es ist unendlich beschämend,
daß die deutsche Bevölkerung, welche an Unterernährung leidet, einen
sehr großen Teil ihres Einkommens für schädliche Genußgifte ausgibt.
Die Einfuhr von Tabak und Tabakerzeugnissen sollte daher am besten ganz
verboten und die einheimische Erzeugung durch hohe Steuern in Schranken
gehalten werden.
Auch die Vermeidung idiokinetischer Schädigungen durch Blei,
Quecksilber und andere Gifte ist eine Aufgabe öffentlicher
Rassenhygiene. Die Schutzbestimmungen hinsichtlich gewerblicher Gifte
haben daher auch rassenhygienischen Wert.
Eine nicht unwichtige Aufgabe ist auch die ~Vermeidung der
Röntgenschädigungen der Keimzellen~, die zwar quantitativ keine
große Rolle spielen, aber qualitativ eine um so verderblichere,
indem dadurch fortgesetzt eine nicht unbeträchtliche Zahl geistig
hochstehender Menschen, insbesondere Röntgeningenieure, Ärzte und
Röntgenassistentinnen sterilisiert werden. Daher sind strenge
Schutzvorschriften zu fordern und eine sorgfältige Gewerbeaufsicht
über die Durchführung des sogenannten absoluten Röntgenschutzes. Da
aber nach dem Röntgenarzte ~Nürnberger~ auch in einem modernen
Betriebe wenigstens die vorübergehende Sterilisierung der mit den
Röntgenarbeiten Beschäftigten nicht vermieden werden kann, so wäre
allen Ernstes zu erwägen, ob die Arbeit mit Röntgenstrahlen nicht
überhaupt Personen vorbehalten werden sollte, deren Fortpflanzung
aus irgend einem Grunde nicht oder nicht mehr in Betracht käme.
Wenn untüchtige Elemente durch ungünstige Verhältnisse oder durch
eigene oder fremde Schuld Schädigungen ausgesetzt sind, so pflegen
sofort allerhand geeignete und ungeeignete Maßnahmen zum Schutze
der Schwachen einzusetzen; niemand aber kümmert sich darum, wenn
ausgesucht tüchtige Menschen wissentlich oder unwissentlich ihre
Erbmasse ruinieren.
b) ~Die Bekämpfung der Syphilis.~
Von der Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten gilt ebenso wie
von der des Alkoholismus, daß sie nicht nur eine Aufgabe der
Rassenhygiene ist, daß sie aber andererseits in dem Programm der
Rassenhygiene einen wesentlichen Bestandteil bilden muß. Auch
wenn man der Meinung ist, daß durch die Gonorrhöe, so wie die
Dinge heute liegen, vorzugsweise unterdurchschnittlich tüchtige
Individuen unfruchtbar gemacht werden, so ist doch kein Zweifel,
daß auch nicht wenige von Hause aus tüchtige und wertvolle Menschen
dadurch ihre Fortpflanzungsfähigkeit einbüßen. Ungleich wichtiger
aber ist rassenhygienisch die Bekämpfung der Syphilis und zwar
wegen der durch sie bedingten Schädigungen der Erbmasse, wobei es
praktisch ziemlich gleichgültig ist, ob man diese mehr auf die
Krankheit als solche oder auf die bei der Behandlung unvermeidliche
Anwendung von Giften wie Quecksilber, Arsen und Jod bezieht.
Das Fundament einer durchgreifenden Bekämpfung der
Geschlechtskrankheiten ist die ~Einführung einer Meldepflicht~, wie
sie für andere gefährliche Krankheiten besteht und wie sie für die
Geschlechtskrankheiten von ~Flesch~ und anderen verlangt worden
ist. Die Meldung hätte durch den, der die Krankheit feststellt oder
behandelt, in den meisten Fällen also durch den Arzt zu geschehen.
Selbstverständlich müßte der Meldende ebenso wie die Gesundheitsbehörde
zu strengem Stillschweigen verpflichtet sein; doch dürfte es nötig
sein, daß die Meldung selber mit Namensnennung erfolgt und daß bei der
Gesundheitsbehörde die Meldungen geordnet aufbewahrt werden.
In Schweden ist eine gesetzliche Meldepflicht für
Geschlechtskrankheiten seit dem 1. Januar 1919 gesetzlich in
Kraft. Jeder Geschlechtskranke ist verpflichtet, sich von einem
approbierten Arzte behandeln zu lassen. Die Behandlung durch
Kurpfuscher ist verboten. Der Arzt hat den Kranken über die Art und
die Ansteckungsfähigkeit seiner Krankheit aufzuklären; zugleich hat
er ihn darauf hinzuweisen, daß er sich durch Gefährdung anderer
Personen mit Ansteckung strafbar macht. Außer der mündlichen
Belehrung hat er ihm auch ein amtliches Belehrungsblatt gegen
Unterschrift auszuhändigen. Untersuchung und Behandlung sind
kostenfrei. Das Gesetz hat sich nun schon über zwei Jahre durchaus
als durchführbar erwiesen; und soviel man bisher beurteilen kann,
ist der Erfolg ein recht guter.
Im Jahre 1920 hat sich die preußische Landesversammlung mit
großer Mehrheit für die allgemeine Meldepflicht ausgesprochen,
ebenso auch die Berliner Gesellschaft für Rassenhygiene.
Andererseits hat sich die Deutsche Gesellschaft zur Bekämpfung der
Geschlechtskrankheiten, die zum großen Teil aus Fachärzten für
Geschlechtskrankheiten besteht, die natürlich in erster Linie von
der Meldepflicht betroffen werden würden, dagegen ausgesprochen,
ebenso auch andere Gruppen von Fachärzten.
Daß die Durchführung der Meldepflicht bei der ungeheuren Verbreitung,
welche die Geschlechtskrankheiten bei uns haben, großen
Schwierigkeiten begegnen würde, ist natürlich klar. Ich möchte daher
vorerst nur die ~Meldepflicht für Syphilis~ und wegen der Gefahr der
Verwechslung für den sogenannten weichen Schanker fordern. Wenn die
rassenhygienisch weniger bedeutungsvolle Gonorrhoe vorerst beiseite
gelassen würde, so würde der Arbeitsaufwand nur einen Bruchteil,
schätzungsweise etwa ein Viertel, betragen.
Ich glaube, daß in anbetracht der bei uns herrschenden Zustände,
eine rücksichtslose Unterdrückung der Prostitution eher schädlich
wirken würde, weil sie die gesundheitliche Überwachung der Kranken
erschweren würde. Die nächste Aufgabe scheint mir vielmehr die
Erfassung der Syphilitiker durch eine Meldepflicht zu sein. Man
hat allerdings gesagt, daß durch eine Meldepflicht des Arztes die
Kranken in die Hände verschwiegener Kurpfuscher getrieben würden;
und daran ist gewiß etwas Wahres; aber die günstigen Wirkungen der
Meldepflicht würden die ungünstigen sicher weit überwiegen. Auch
bei siegreichen Angriffen muß man eben mit Verlusten rechnen.
Die sogenannten ~Beratungsstellen~ für Geschlechtskranke, welche
in den letzten Jahren auf Anregung des Reichsversicherungsamtes
von den Landesversicherungsanstalten, d. h. den Trägern der
Invalidenversicherung, in den meisten größeren Städten ins
Leben gerufen worden sind, wirken zwar wie eine Art von
Überwachungsstellen für die der Krankenversicherungspflicht
unterstehenden Syphilitiker; sie können aber eine allgemeine
Meldepflicht keineswegs ersetzen.
Im Jahre 1918 wurde ein Reichsgesetzentwurf zur Bekämpfung der
Geschlechtskrankheiten veröffentlicht; doch konnte dieser wegen
des Ausbruches der Revolution nicht mehr Gesetz werden. Immerhin
sind einige Bestimmungen daraus durch die Revolutionsregierung
auf dem Verordnungswege erlassen worden. Danach können Personen,
bei denen die Gefahr besteht, daß sie eine Geschlechtskrankheit
weiterverbreiten, zwangsweise einem Heilverfahren unterworfen
werden. Wer wissentlich eine andere Person durch Beischlaf
der Ansteckungsgefahr aussetzt, soll mit Gefängnis bis zu 3
Jahren bestraft werden. Wer eine an einer Geschlechtskrankheit
leidende Person ärztlich untersucht und behandelt, soll sie über
die Art ihrer Krankheit belehren, insbesondere auch über die
Strafbarkeit der Ansteckungsgefährdung. Diese Bestimmungen sind
zwar an und für sich nicht schlecht; eine nennenswerte Wirkung
aber haben sie offenbar nicht gehabt; insbesondere haben sie die
epidemische Ausbreitung der Geschlechtskrankheiten während der
Revolution nicht zu hindern vermocht. In dem Entwurf von 1918
war auch ein Verbot der Behandlung durch Kurpfuscher enthalten;
leider hat die Revolutionsregierung dieses aber nicht in ihre
Verfügung aufgenommen. Es ist bezeichnend für den Tiefstand
unserer öffentlichen Meinung in sozialhygienischen Fragen, daß ein
allgemeines Verbot der Kurpfuscherei, wie es in Österreich seit
langer Zeit in segensreicher Wirksamkeit ist, bei uns vorerst
aus politischen Gründen als unerreichbar anzusehen ist, weil die
Volksvertretungen der Schulmedizin mißtrauen.
Daß es bei genügender Energie möglich wäre, die Geschlechtskrankheiten
so gut wie ganz auszurotten, daran kann gar kein Zweifel sein. Weil
dadurch aber nicht nur zahlreiche Fachärzte, die von der Behandlung
Geschlechtskranker leben, brotlos werden, sondern auch viele andere
Ärzte in ihren ohnehin nicht großen Einkünften schwere Einbuße erleiden
würden, scheint es im Interesse einer wirklich durchgreifenden
Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten wie der Volkskrankheiten
überhaupt unbedingt nötig zu sein, daß die Ärzte auch für vorbeugende
und sozialhygienische Tätigkeit angemessen bezahlt werden, wovon weiter
unten auch noch in anderem Zusammenhange zu reden sein wird.
~Da an dem entsetzlichen Elend, das die Geschlechtskrankheiten
über unsere Bevölkerung gebracht haben, zum guten Teil die bodenlose
Unkenntnis der Gefahr schuld ist, so muß die Bevölkerung von Jugend
auf darüber aufgeklärt werden~. In den oberen Klassen der
höheren Schulen oder Mittelschulen sowie in den Fortbildungsschulen
wären diese Dinge am besten im Rahmen ~allgemeinen hygienischen
Unterrichts~ zu behandeln. Selbstverständlich kommen dafür nur
medizinisch vorgebildete Lehrer in Frage. Die jungen Leute müssen
wissen, daß jährlich Tausende von syphilitischen Männern an unheilbarer
Geisteskrankheit zugrunde gehen, daß aber auch die Gonorrhoe
lebenslängliches qualvolles Leiden zur Folge haben kann, daß Millionen
von Frauen infolge dieser Leiden dahinsiechen, daß Hunderttausende
von Kindern syphilitischer Eltern von vornherein in ihrer Lebenskraft
gebrochen sind, daß insgesamt durch kaum ein anderes Übel das
persönliche Glück von so vielen Menschen vernichtet wird.
c) ~Die Frage der Eheverbote und Ehetauglichkeitszeugnisse.~
Das entscheidende Bestreben praktischer Rassenhygiene muß dahin
gehen, daß die Begabten und Tüchtigen sich stärker vermehren als die
Untüchtigen und Minderwertigen. Dieses Ziel kann auf zwei verschiedene
Weisen erstrebt werden, erstens durch Hemmung der Fortpflanzung
unterdurchschnittlich Veranlagter und zweitens durch Förderung der
Fortpflanzung überdurchschnittlich Veranlagter. Für viele Leute,
welche mit den Fragen der Entartung und Rassenhygiene neu bekannt
werden, ist es erfahrungsgemäß besonders einleuchtend, daß man durch
Eheverbote der Entartung Einhalt tun könne. Wir wollen uns daher nun
mit der Frage beschäftigen, inwieweit Eheverbote tatsächlich dazu
geeignet sein mögen, und in diesem Zusammenhange auch die Verhütung
der Ehe Geschlechtskranker erörtern, obwohl diese natürlich aus ganz
andern Gründen zu erstreben ist als die Verhütung der Ehe erblich
Minderwertiger.
Tatsächlich besteht bei uns bereits ein Eheverbot für geschlechtskranke
Personen. Da nämlich seit der angeführten Verfügung vom Dezember 1918
die Gefährdung mit Ansteckung mit Strafe bedroht ist, so ist damit
indirekt auch die Eheschließung Ansteckungsfähiger verboten. In manchen
andern Ländern wie in Schweden und in einer Reihe amerikanischer
Staaten ist ein Eheverbot für Geschlechtskranke ausdrücklich
ausgesprochen worden. Die Schwierigkeit liegt in der Durchführung,
denn es liegt auf der Hand, daß ein Verbot, wie es bei uns besteht,
ziemlich ohne Wert ist. Von vielen Seiten wird daher verlangt, daß
alle Personen vor der Eheschließung ein ärztliches Zeugnis beibringen
sollten, daß sie nicht geschlechtskrank seien. Eine solche Maßregel
würde meines Erachtens aber erst nach Durchführung einer allgemeinen
Meldepflicht für Geschlechtskranke durchführbar sein. Solange diese
nicht besteht, würde die Erstellung des Zeugnisses in jedem Falle eine
genaue ärztliche Untersuchung der Geschlechtsteile nötig machen, die
besonders für die jungen Mädchen äußerst peinlich, aber auch für die
Männer recht umständlich und lästig wäre. Viele Anhänger zwangsmäßiger
Gesundheitszeugnisse haben offenbar keine rechte Vorstellung von den
Schwierigkeiten einer sachgemäßen Untersuchung. Die vielen damit
verbundenen Scherereien und Peinlichkeiten würden eine nicht ganz zu
vernachlässigende Beeinträchtigung des Ehewillens überhaupt mit sich
bringen.
Auch eine Beschränkung auf das männliche Geschlecht hat ihre
Bedenken. Daß Männer, deren Fortpflanzung rassenhygienisch
wirklich erstrebenswert ist, mit einer frischen Syphilis oder
Gonorrhöe heiraten, dürfte ohnehin kaum vorkommen. Wenn aber ein
Mann, der längere Zeit vor der Ehe eine Ansteckung durchgemacht hat
und der sich für geheilt hält, trotzdem seine Frau ansteckt, so
wird selbst dadurch in anbetracht des großen Frauenüberschusses,
der bei uns herrscht, die Zahl der gesunden Ehen im allgemeinen
nicht kleiner. Viel bedeutungsvoller ist dagegen die Verehelichung
eines infizierten Mädchens, weil dadurch in der Regel einer
gesunden Geschlechtsgenossin der Mann entzogen und eine gesunde Ehe
verhindert wird. Da Geschlechtskrankheiten bei ledigen weiblichen
Personen heute durchaus nicht selten sind, muß man meines Erachtens
ein Ausnahmegesetz für die Männer ablehnen.
Nun sagen die Anhänger einer zwangsmäßigen Ehetauglichkeitsuntersuchung
allerdings, daß deren Wert gar nicht so sehr in der Herausfindung
der Kranken als vielmehr in einer allgemein erzieherischen Wirkung
liegen würde, indem Personen, die ein schlechtes Gewissen in bezug auf
Geschlechtskrankheiten hätten, es gar nicht erst auf eine Untersuchung
ankommen lassen würden. Daran ist gewiß etwas Richtiges. Zugleich liegt
darin aber auch eine neue Gefahr. Dann würden nämlich voraussichtlich
auch viele Männer, die einmal eine Ansteckung durchgemacht haben, auf
die Ehe verzichten, obwohl es bei ihnen gar nicht nötig wäre, und zwar
besonders gewissenhafte und vordenkliche. Es läge also geradezu die
Gefahr einer Gegenauslese vor.
Anders würde die Sache erst liegen, wenn einmal mehrere Jahre lang
die oben geforderte Meldepflicht für Geschlechtskranke durchgeführt
wäre. Dann würden mit Hilfe der Aufzeichnungen der Gesundheitsämter
viel zuverlässigere Ehezeugnisse erstellt werden können, als das
heute möglich wäre. Zumal wenn auch der Abschluß der Behandlung und
die endgültige Heilung gemeldet werden müßten, würden umständliche
Untersuchungen vor der Eheschließung nur in Ausnahmefällen nötig sein
und die Verletzung des Schamgefühls unbescholtener Mädchen könnte
vermieden werden. Auch mit Rücksicht auf die Einführung ärztlicher
Ehezeugnisse muß man daher meines Erachtens für eine ~Meldepflicht
für Geschlechtskrankheiten~ eintreten.
Außer den Geschlechtskrankheiten kommen natürlich auch andere Leiden
als Gründe für Eheverbote in Betracht, insbesondere schwerere
erbliche Krankheiten. In einer Anzahl Staaten der nordamerikanischen
Union bestehen auch bereits tatsächlich rassenhygienische Eheverbote.
Zuerst ging der Staat Connecticut damit vor (1895); später folgten
Kansas (1903), New Jersey (1904), Ohio (1904), Indiana (1905),
Michigan (1905), Minnesota (1905), Utah (1909), Washington (1909). Die
rassenhygienischen Ehebeschränkungen, welche gegenwärtig in mehr als 20
Staaten bestehen, erstrecken sich außer auf eigentliche Geisteskranke
auch auf Schwachsinnige, Epileptiker, Geschlechtskranke und Personen,
welche der öffentlichen Armenpflege zur Last fallen. In den letzten
Jahren sind auch in einzelnen europäischen Staaten rassenhygienische
Eheverbote erlassen worden, so in Schweden 1915 für Geisteskranke,
Geistesschwache, Epileptische und Geschlechtskranke.
Die Schwäche der amerikanischen Eheverbote liegt in ihrer
Durchführung. Eine ärztliche Untersuchung, welche die sachgemäße
Durchführung der Eheverbote eigentlich erfordern würde, findet in
den meisten Staaten nicht statt; es wird vielmehr nur eine eidliche
Versicherung von den Ehekandidaten verlangt. Auch in Schweden wird
die Eheerlaubnis auf Grund einer eidesstattlichen Versicherung der
Ehebewerber erteilt. Ärztliche Untersuchungen verlangen nur Nord
Dakota, Oregon und Colorado. In Nord Dakota soll das Ehezeugnis
das Freisein von Geisteskrankheit, Epilepsie, Alkoholismus und
Schwindsucht bestätigen, in Oregon wird nur das Freisein von
Geschlechtskrankheit verlangt und zwar nur von Männern, während die
Zeugnisse in Colorado sich auf beide Gruppen erstrecken.
Auch in Deutschland sind des öfteren Eheverbote gefordert
worden, am besten begründet wohl von einem Ausschuß des
Münchener Ärztlichen Vereins, der im Jahre 1917 auf Grund von
Vorschlägen des Münchener Kinderarztes Prof. ~Trumpp~ sich für
die ~Aufstellung besonderer Eheberater~ ausgesprochen hat, d.
h. von Ärzten, die sich durch eine besondere Prüfung über die
nötigen Kenntnisse ausgewiesen haben. Alle Ehebewerber sollen
gehalten sein, dem Standesamt das Zeugnis eines derartigen
Eheberaters vorzulegen; doch soll bei weiblichen Ehebewerbern
nur dann eine Untersuchung der Geschlechtsorgane stattfinden,
wenn ein besonderer Anlaß dazu vorliegt. Bei Vorhandensein einer
ansteckenden Geschlechtskrankheit, Lepra, Geisteskrankheit,
Schwachsinn, schwerer Psychopathie, chronischem Alkoholismus soll
das Ehezeugnis versagt werden. Absichtlich wurden Eheverbote
nur für solche Zustände befürwortet, welche nicht nur für die
Nachkommen, sondern auch für die Ehegenossen eine verhängnisvolle
Bedeutung haben und welche auch bisher schon eine nachträgliche
Anfechtung der Eheschließung begründen. Dem Bedenken, daß eine
Entscheidung über die Ehetauglichkeit oft nicht möglich sei, ist
dadurch begegnet worden, daß nur solche Zustände als Ehehindernisse
aufgestellt sind, für welche vor Gericht auch heute schon von
ärztlichen Sachverständigen eine bestimmte Entscheidung verlangt
wird. Grundsätzliche Bedenken gegen diese Abgrenzung der Eheverbote
werden sich kaum begründen lassen; höchstens könnte man der
Meinung sein, daß auch mancherlei andere Krankheiten noch zur
Begründung von Eheuntauglichkeit geeignet wären, z. B. Tuberkulose
mit Bazillenausscheidung. Leichte, krankhafte Zustände, die keine
wesentliche Behinderung im Leben bewirken, kommen für Eheverbote
selbstverständlich nicht in Betracht, ebensowenig die bloße
„Belastung“ mit einem erblichen Leiden.
Gegen die Einführung von Eheverboten werden öfter allerlei Bedenken
geltend gemacht, welche sich z. T. auch gegen andere Maßnahmen
ausmerzender Rassenhygiene, wie die Sterilisierung, richten und
daher im Zusammenhang mit dieser besprochen werden sollen, welche
zum andern Teil aber nur gegen die Methode der Eheverbote als
solche gerichtet sind. Sehr kurzsichtig ist der Einwand, daß durch
Eheverbote das Lebensglück mancher Personen zerstört werden könne.
Es ist wirklich nicht ernst zu nehmen, daß durch die Verhinderung
der Ehe von Syphilitikern, Schwindsüchtigen, Trinkern und geistig
schwer Abnormen menschliches Glück zerstört werde. Durch nichts
entsteht vielmehr soviel Unglück als durch solche Ehen. Und selbst
angenommen, das Glück eines derartigen Kranken werde durch eine
Ehe erhöht, so muß man doch auch an den gesunden Teil denken und
vor allem an die zu erwartenden Kinder. Kranke und entartete
Kinder beeinträchtigen das Glück der Eltern nicht weniger als
eigene Krankheit. Sie bringen nicht nur unausgesetzten Kummer und
dauernde Sorge mit sich, sondern wirken auch wie ein immerwährender
Vorwurf. Immerhin kann ruhig zugegeben werden, daß ausnahmsweise
durch rassenhygienische Eheverbote das Glück einzelner Menschen
beeinträchtigt werden kann. Was aber bedeutet das gegenüber der
Unsumme von Unglück die andererseits dadurch verhütet werden würde!
Es ist sehr bezeichnend für die individualistische Einstellung
mancher Zeitgenossen, daß sie immer nur mögliche Einzelfälle ins
Auge fassen, ohne auf das Allgemeinwohl Rücksicht zu nehmen.
Manche Individualisten erklären denn auch einfach, ohne sich auf
die verfängliche Glücksfrage weiter einzulassen, die Ehe habe
schlechterdings reine Privatsache zu sein. Das Geschlechtsleben
gehöre zum „Allerpersönlichsten“ des Menschen, in das Eingriffe
der Gesellschaft unbedingt unzulässig seien. Diese Ablehnung jeder
Bindung des Geschlechtslebens durch Sitte oder Gesetz würde in der
Konsequenz zur Aufhebung der Ehe selber führen. Es liegt aber auf
der Hand, daß unter dem Gesichtspunkt des Gedeihens der Rasse die
Regelung des Geschlechtslebens durch Sitte und Gesetz, insbesondere
die Einrichtung der Ehe, von unersetzlichstem Werte sind.
Etwas mehr Berechtigung hat ein anderer Einwand gegen Eheverbote,
der davon gerade eine Beeinträchtigung der Einrichtung der Ehe
befürchtet. Es wird nämlich gesagt, daß die an der Eheschließung
Gehinderten sich dann eben außerhalb der Ehe fortpflanzen würden.
Nun ist aber die Zahl der Kinder, welche auf eine dauernd ledige
Person kommen, sehr viel geringer als die auf eine verheiratete
fallende Zahl. Beim unehelichen Verkehr haben die Beteiligten
eben ganz allgemein das Bestreben, Geburten zu verhüten; auch
tragen die Geschlechtskrankheiten dazu bei, den unehelichen
Verkehr verhältnismäßig unfruchtbar zu machen. Geschlechtskranke,
Psychopathen, Alkoholiker und Schwindsüchtige, denen die Ehe
verboten wäre, würden daher außerhalb der Ehe nur ganz wenige
Kinder erzeugen und, was das Entscheidende ist, sicher weniger, als
wenn ihnen die Ehe gestattet wäre. Eine große Schwierigkeit ergibt
sich allerdings aus dem Umstande, daß in unserer Bevölkerung bei
einem großen Teil aller Paare der Geschlechtsverkehr schon vor der
Eheschließung begonnen hat, daß nicht selten auch schon ein oder
selbst mehrere Kinder vor der Eheschließung vorhanden sind und daß
die Eheschließung oft erst die Folge dieser Beziehungen ist. In
Fällen, wo Kinder vorhanden sind, suchte man bisher immer möglichst
eine nachträgliche Eheschließung herbeizuführen; und sollte nun der
Staat die Überführung solcher wilden Ehen in rechtlich anerkannte
verweigern, wenn eines der Eltern sich als eheuntauglich erweist?
Wenn man den Minderwertigen die eheliche Fortpflanzung verbieten
will, so dürfte man ihnen die außereheliche, logischerweise
eigentlich nicht gestatten. Staatliche Eheverbote setzen
also eigentlich auch ein staatliches Verbot außerehelichen
Geschlechtsverkehrs voraus. In einer Reihe amerikanischer Staaten
hat man tatsächlich diesen Weg eingeschlagen, in Connecticut z.
B. ist Ehebruch mit 5 Jahren Zuchthaus bedroht. Es liegt aber auf
der Hand, daß derartige strenge Gesetze in anbetracht der bei uns
herrschenden Anschauungen in absehbarer Zeit keinerlei Aussicht auf
Durchführung haben würden. In Nordamerika dagegen, wo nur 2 bis
3% aller Geburten unehelich sind und wo in der alteingesessenen
Bevölkerung uneheliche Geburten überhaupt kaum vorkommen, ist die
dadurch bewirkte Beeinträchtigung der Eheverbote verhältnismäßig
gering; anders aber wäre es bei uns, wo 10% und stellenweise noch
viel mehr aller Geburten unehelich sind und wo es in den breiten
Schichten etwas ganz Gewöhnliches ist, daß der Geschlechtsverkehr
zwischen den zukünftigen Eheleuten oft lange vor der Ehe beginnt.
Jedenfalls setzt die Einführung rassenhygienischer Eheverbote die
ungeschmälerte Aufrechterhaltung der Ehe voraus, ja eigentlich
eine strengere Auffassung der Ehe als sie bei uns noch besteht, wo
man in der Gleichstellung der unehelichen Mütter und Kinder mit
den ehelichen vielfach geradezu einen Fortschritt sieht. Geradezu
lächerlich aber ist es, wenn einige besonders „fortschrittliche“
Persönlichkeiten zugleich für Eheverbote und für „freie Liebe“
eintreten.
So wünschenswert rassenhygienische Eheverbote an und für sich wären, so
scheint mir deren Einführung bei uns wenigstens vorläufig doch nicht
möglich zu sein, weil der Stand der sittlichen Anschauungen unserer
Bevölkerung nicht hoch genug dazu ist und weil die große Mehrzahl
die Zweckdienlichkeit der Ehezeugnisse nicht einsehen, sondern diese
nur als eine lästige Schikane empfinden würde. Die rassenhygienische
Gesetzgebung kann in einem demokratischen Staate aber nicht weiter
gehen, als es das sittliche Bewußtsein des überwiegenden Teiles der
Bevölkerung billigt, weil andernfalls schwere Rückschläge unvermeidlich
wären.
Aus den gleichen Gründen halte ich die Einführung eines
~obligatorischen Austausches von Gesundheitszeugnissen vor der
Ehe~ auch ohne eigentliche Eheverbote, wie sie z. B. ~Schallmayer~
befürwortet und wie sie die Berliner Gesellschaft für Rassenhygiene
in ihren Leitsätzen von 1916 gefordert hat, für vorerst nicht
zweckdienlich. Wenn es den Ehekandidaten überlassen bleibt, selber die
Folgerungen aus den der Beratung und Aufklärung dienenden Zeugnissen zu
ziehen, so werden natürlich gerade die seelisch Minderwertigen sich am
wenigsten durch einen ungünstigen Befund von der Eheschließung abhalten
lassen. Außerdem ist zu bedenken, daß im Falle der Lösung eines
Verlöbnisses infolge ungünstigen Ausfalls des Zeugnisses der andere
Teil nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet wäre, sondern vielmehr
bestrebt sein würde, durch Weitererzählen des Sachverhalts die Schuld
von sich abzuwälzen, was ebenfalls zu Mißhelligkeiten führen würde.
Sehr zu begrüßen aber ist es, daß durch Reichsgesetz vom 11. Juni
1920 den Standesämtern die Aushändigung eines Merkblatts, das auf
die Wichtigkeit ärztlicher Eheberatung hinweist, an Verlobte bzw.
diejenigen, deren Einwilligung zur Eheschließung erforderlich ist,
vorgeschrieben ist. Obwohl diese Einrichtung, welche besonders dem
Betreiben von Amtsgerichtsrat ~Schubart~ in Charlottenburg zu
danken ist, im Einzelfall wohl regelmäßig zu spät kommt, so hat sie
doch einen nicht zu unterschätzenden Wert für die rassenhygienische
Aufklärung der Bevölkerung, und diese ist, wie wir gesehen haben, eine
unentbehrliche Voraussetzung aller weitergehenden Maßnahmen.
Durch diese Merkblätter wird nun auch der Weg für die ~Aufstellung
staatlich geprüfter ärztlicher Eheberater~ geebnet. Hinweise für die
Tätigkeit ärztlicher Eheberater sollen bei Besprechung der privaten
Rassenhygiene gegeben werden. Um eine genügende Unabhängigkeit der
Eheberater zu gewährleisten, wäre es am besten, daß diese vom Staate
angestellt und besoldet würden. Auch um eine unnötige Erschwerung der
Eheschließung zu vermeiden, wäre es anzustreben, daß die ärztliche
Eheberatung für die Ehebewerber kostenlos wäre. Für Fälle, wo ein
Ehebewerber sich mit dem Bescheid des Eheberaters nicht zufrieden
geben würde, sollte ein Ausschuß von Fachärzten als Berufungsinstanz
vorgesehen sein, und in allen Fällen, wo der Berufungsausschuß zu einer
Bestätigung des ersten Zeugnisses käme, sollte der Ehebewerber die
Kosten zu tragen haben, damit einer mißbräuchlichen Inanspruchnahme
des Berufungsausschusses möglichst vorgebeugt wäre. Manches spräche
dafür, daß männliche Ehebewerber von männlichen Eheberatern, weibliche
von weiblichen beraten würden; noch zweckmäßiger aber dürfte es sein,
daß beide Ehebewerber von demselben Eheberater untersucht würden,
besonders in anbetracht des Umstandes, daß in manchen Fällen auch
die beiderseitige Beschaffenheit von Bedeutung ist. So wäre z. B.
in Fällen, wo doch schon eine Infektion beider Teile mit derselben
Krankheit (z. B. Gonorrhoe) erfolgt wäre, gegen eine Eheschließung wohl
nichts mehr einzuwenden. Wissentlich falsche Angaben, die zum Zweck der
Erlangung eines zu günstigen Zeugnisses gemacht würden, müßten strafbar
sein.
d) ~Die Verhinderung der Fortpflanzung Minderwertiger.~
Um die Fortpflanzung Minderwertiger zuverlässig zu verhindern, dazu
sind Eheberatungen und auch Eheverbote aus den angeführten Gründen
unzureichend. In mehreren Staaten Nordamerikas ist man daher zu einer
zwangsmäßigen ~Sterilisierung~ (Unfruchtbarmachung) Minderwertiger
übergegangen. Die Sterilisierung ist nicht etwa gleichbedeutend mit
der Kastration. Während diese in der Entfernung der Keimdrüsen besteht
und nicht nur Unfruchtbarkeit, sondern auch erhebliche Störungen
des körperlichen und seelischen Zustandes im Gefolge hat, geschieht
die Sterilisierung bei männlichen Personen vielmehr in der Form der
sogenannten „Vasektomie“, der Durchtrennung der Ausführungsgänge
der Hoden. Die Hoden selbst bleiben dabei erhalten, ebenso der
Geschlechtstrieb und die Begattungsfähigkeit. Auch wird die sogenannte
innere Sekretion nicht gestört und daher auch nicht die sonstige
körperliche und seelische Verfassung. Die Angabe, daß sogar ein
günstiger Einfluß auf den Allgemeinzustand stattfinde, ist wohl zu
bezweifeln; sie dürfte dem Wunsche der Anhänger der Sterilisierung
entspringen. Jedenfalls aber ist die Vasektomie durch eine geringfügige
und gefahrlose Operation in wenigen Minuten auszuführen. Die
Sterilisierung weiblicher Personen, welche durch Durchtrennung der
Eileiter (Salpingektomie, Tubensterilisation) geschieht, erfordert
allerdings eine größere Operation. Vielleicht wird im weiblichen
Geschlecht daher in Zukunft die Röntgensterilisierung vorzuziehen sein.
Es ist ein Verdienst des amerikanischen Arztes ~Sharp~, in einer
Strafanstalt des Staates Indiana in den Jahren 1899-1907 mit der
Sterilisierung von 176 Minderwertigen vorangegangen zu sein. Der
Eingriff erfolgte mit Einwilligung der Operierten, weil diesen eine
Unfruchtbarkeit ohne Störung des Geschlechtsgenusses nur erwünscht war.
Nach den günstigen Erfahrungen ~Sharps~ wurde die Unfruchtbarmachung
Minderwertiger in Indiana 1907 gesetzlich eingeführt, und in den
nächsten Jahren folgte eine Reihe anderer Staaten nach, so daß sie bis
1913 schon in 12 Staaten gesetzlich geregelt war. Der Zweck dieser
Gesetze ist überall ein rassenhygienischer; doch ist dieser meist
absichtlich nicht direkt ausgesprochen, sondern statt dessen die
„Besserung“ der minderwertigen Verbrecher als Zweck angegeben. Den
Minderwertigen oder ihren Angehörigen steht in den meisten Staaten ein
Einspruchsrecht zu.
Bis zum Jahre 1913 wurden in Indiana 301 Unfruchtbarmachungen
vorgenommen, in Kalifornien bis zum Jahre 1916 635. Auch in
anderen Staaten, wie Wisconsin, Connecticut, Michigan haben
rassenhygienische Sterilisierungen in geringerer oder größerer
Zahl stattgefunden. Seit dem Jahre 1913 ist die Sterilisierung in
Kalifornien nicht mehr auf Anstaltsinsassen beschränkt; hochgradig
Geistesschwache können vielmehr auch sonst auf Ansuchen der Eltern
oder des Vormundes unfruchtbar gemacht werden. In Iowa können alle
Syphilitiker und Epileptiker sich sterilisieren lassen.
Sterilisierungen in dem genannten geringen Umfange genügen
natürlich nicht, um wirklich eine Reinigung der Rasse zu bewirken.
Ein rassenhygienischer Ausschuß unter Führung von ~Laughlin~
hat daher ein recht radikales Programm entwickelt, nach welchem
fortlaufend immer etwa ein Zehntel aller gleichzeitig Lebenden
sterilisiert werden sollte. In den ersten Jahren sollten jährlich
etwa 100000 Unfruchtbarmachungen vorgenommen werden und weiter
steigend bis zum Jahre 1980 etwa 400000 jährlich. Bis dahin
würden dann etwa 15 Millionen Minderwertiger sterilisiert sein.
Die ganze Masse der Minderwertigen soll entweder in Anstalten
verwahrt oder unfruchtbar gemacht werden. Kranke, die dauernd in
Anstalten bleiben, sollen nicht sterilisiert werden; dagegen sollen
sonst entlassungsfähige Insassen, von denen ohne Sterilisierung
voraussichtlich minderwertige Nachkommen zu erwarten wären, nur
dann entlassen werden, wenn sie sich unfruchtbar machen lassen.
Es läßt sich nicht leugnen, daß die Durchführung eines derartigen
großzügigen Programms zur Gesundung der Rasse sehr wesentlich
beitragen würde. Durchführbar dagegen dürfte es vorerst auch in
Amerika wohl nicht sein.
In allen Staaten Europas fehlt es bisher an einer gesetzlichen Regelung
der Unfruchtbarmachung. Die Deutsche Gesellschaft für Rassenhygiene
hat daher in ihren Leitsätzen von 1914 mit Recht eine „gesetzliche
Regelung des Vorgehens in solchen Fällen, wo Unterbrechung der
Schwangerschaft oder Unfruchtbarmachung ärztlich geboten erscheint“,
gefordert. Die Sterilisierung darf natürlich nicht einfach freigegeben
werden, weil das zu den größten Mißbräuchen Anlaß geben könnte.
Nun ist aber im deutschen Strafgesetz die Unfruchtbarmachung
tatsächlich nicht verboten; denn der Körperverletzungsparagraph
kann darauf bei Einwilligung des Operierten offenbar nur mittels
einer recht gekünstelten Auslegung angewandt werden. Es ist daher
zu fordern, daß eine neue Strafbestimmung aufgestellt werde,
welche die ungenügend begründete Unfruchtbarmachung verbietet, die
Unfruchtbarmachung aber zuläßt, wenn ein Sachverständigenausschuß
sich für ihre Zweckdienlichkeit im Einzelfall ausspricht. Weil bisher
ein ausdrückliches Verbot überhaupt fehlt, ist die rassenhygienische
Sterilisierung eigentlich schon heute zulässig. Das ist z. B. auch die
Meinung des bekannten Strafrechtslehrers Prof. ~Rosenfeld~ in Münster,
der dieselbe „als bereits de lege lata zu Recht bestehend“ erklärt.
Aber die Entscheidung sollte nicht dem privaten Arzte überlassen sein,
sondern einem beamteten Arzte, etwa dem oben geforderten amtlichen
Eheberater oder einem rassenhygienischen Fachausschuß. In den
amerikanischen Staaten, welche die rassenhygienische Sterilisierung
eingeführt haben, ist die mißbräuchliche Sterilisierung mit schwerer
Strafe bedroht.
Auch bei uns wäre es meines Erachtens an der Zeit, praktisch an die
Sterilisierung Minderwertiger heranzugehen, was, wie gesagt, weder dem
Wortlaute noch dem Geiste unserer Gesetzgebung widersprechen würde.
Ob die ~zwangsmäßige~ Sterilisierung Minderwertiger gegen ihren
Willen überhaupt zweckmäßig sei, möge dahingestellt bleiben; diese
dürfte bei uns zum mindesten verfrüht sein. Zu ~freiwilliger~
Unfruchtbarmachung aber würden sicher sehr viele Minderwertige sich
auch bei uns voraussichtlich geradezu drängen, weil ihnen die Aussicht,
Kinder zu erzeugen, meist sehr unangenehm ist. Es sollten daher
zugleich mit dem gesetzlichen Verbot unbegründeter Sterilisierung
Ausschüsse eingesetzt werden, bei denen Kranke ihre Unfruchtbarmachung
beantragen könnten. Ärztliche Eheberater sollten minderwertigen
Personen, die ihren Rat in Anspruch nehmen, zur Sterilisierung raten.
Auch bei Gerichtsverfahren wie Entmündigungen, Vaterschaftsklagen und
Strafprozessen würde sich oft Gelegenheit dazu bieten.
Gelegentlich ist auch die ~künstliche Unterbrechung der
Schwangerschaft~ (künstliche Fehlgeburt) als Mittel der
Rassenhygiene empfohlen worden. Diese ist im Unterschied von
der Unfruchtbarmachung ausdrücklich im deutschen Strafgesetze
verboten, es sei denn, daß sie zur Abwendung schwerer unmittelbarer
Gefahr für Leib und Leben der Mutter erforderlich ist. Eine
rassenhygienische Indikation zur Unterbrechung der Schwangerschaft
wird rechtlich nicht anerkannt. In der Tat ist sie auch nur ein
wenig geeignetes Mittel der Rassenhygiene, da sie nur die gerade
vorhandene Frucht betrifft, die Fruchtbarkeit der Eltern aber
nicht aufhebt. Grundsätzlich aber sollte meines Erachtens auch
eine Unterbrechung der Schwangerschaft aus rassenhygienischen
Gründen zugelassen werden, aber auch hier nicht nach dem
Ermessen des einzelnen Arztes, sondern nach dem eines besonderen
Fachausschusses. Unbedingt abzulehnen ist die Forderung, daß
jede Frau nach Belieben eine Frucht abtreiben lassen dürfe, wie
sie von der individualistischen Frauenbewegung vertreten worden
und im Jahre 1920 von sozialdemokratischer Seite als Antrag
im Reichstag eingebracht worden ist. Da auch heute schon viel
Mißbrauch mit der Unterbrechung der Schwangerschaft getrieben
wird, wäre sogar eine Verschärfung der Bestimmungen darüber
erwünscht, dahingehend, daß der Arzt jeden Fall dem zuständigen
Amtsarzte mit Begründung zu melden hätte. Durch die Zulassung der
Schwangerschaftsunterbrechung aus rassenhygienischen Gründen nach
dem Gutachten von Sachverständigen aber würde der gesetzwidrigen
Abtreibung sogar bis zu einem gewissen Grade entgegengewirkt werden
können. Nach dem ungeheuren Umfange, den diese heute hat, würden
bei den Sachverständigenausschüssen voraussichtlich zahlreiche
Anträge einlaufen, von denen nur einem kleinen Teil entsprochen
werden könnte; und die Abgewiesenen würden sich dann immerhin
mehr als heute scheuen, einen gesetzwidrigen Eingriff vornehmen
zu lassen, nachdem ihr Zustand einmal bekannt wäre. In Fällen, wo
dem Antrage stattgegeben würde, sollte gleichzeitig der Rat zur
Sterilisierung erteilt werden, dem die Minderwertigen in diesem
Falle voraussichtlich besonders gern zustimmen würden, nachdem
sie am eigenen Leibe erfahren hätten, wie unerwünscht ihnen die
Fortpflanzung wäre.
Gegen die rassenhygienische Sterilisierung werden selbstverständlich
auch mancherlei Einwände erhoben, wie das ja bei ungewohnten
Gedanken nicht anders zu erwarten ist. Mit den individualistischen
Einwänden, welche darin eine Beeinträchtigung der Freiheit der
Persönlichkeit sehen, will ich mich nicht weiter befassen, weil hier
keine zwangsmäßige, sondern nur eine freiwillige Sterilisierung mit
Zustimmung der zu Operierenden befürwortet wird.
Der häufigste Einwand, der zugleich auch gegen rassenhygienische
Eheverbote vorgebracht zu werden pflegt, ist der, daß wir über die
Erblichkeit menschlicher Anlagen noch zu wenig wüßten, um derartig
einschneidende Maßnahmen rechtfertigen zu können. Dieser Einwand ist
zweifellos nicht berechtigt. In nicht wenigen Fällen lassen sich schon
heute sichere Voraussagen in bezug auf die Erbanlagen der einzelnen
Kinder machen. Die Möglichkeit von Wahrscheinlichkeitsvoraussagen
soll weiter unten unter der privaten Rassenhygiene besprochen
werden. Es kann gar nicht ernsthaft bestritten werden, daß die
Fortpflanzung von Geisteskranken, schweren Psychopathen, Säufern,
Schwindsüchtigen, Tauben, Blinden, Zuckerkranken usw. ganz überwiegend
Unheil bringt. Und der Umstand, daß wir in den meisten Fällen nur
mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit minderwertige Beschaffenheit
der Nachkommen voraussagen können, bildet keinen vernünftigen Grund
gegen die Verhinderung der Fortpflanzung Minderwertiger, sondern
vielmehr ~dafür~. Im praktischen Leben kann sich unser Handeln
immer nur nach Wahrscheinlichkeiten richten. Wenn nur ein Handeln
nach unbedingt sicheren Voraussagen zulässig wäre, so würde unsere
ganze Staatsmaschine stillstehen müssen. Die Wahrscheinlichkeit des
Nutzens und die des Schadens müssen vielmehr sorgfältig gegeneinander
abgewogen werden, und es ist unverantwortlich, Einrichtungen, deren
überwiegender Nutzen offenkundig ist, nur deswegen zu bekämpfen, weil
in Ausnahmefällen auch einmal Schaden dadurch gestiftet werden könnte.
Sehr beliebt ist auch der Einwand, daß die Verhinderung der
Fortpflanzung Schwacher und Kranker eine Gefahr für die Kultur
darstelle. Man weist wohl darauf hin, daß manche der größten
„Genies“ von psychopathischen Eltern abstammten. Hätte es da
nicht sein können, daß z. B. die Eltern eines Kant, Goethe
oder Beethoven an der Fortpflanzung gehindert worden wären? Es
ist sehr bezeichnend für die individualistische Einstellung
mancher Zeitgenossen, daß sie rückwärtsschauend immer wieder
an Einzelfällen hängen bleiben und dadurch den Blick für die
Zukunft und für das Ganze verlieren. Ich glaube, niemand wird im
Ernst behaupten wollen, daß von jenen Gruppen Minderwertiger,
deren Unfruchtbarmachung hier befürwortet worden ist, ebenso oft
oder gar häufiger hochbegabte Nachkommen zu erwarten seien als
von tüchtigen Eltern. Nun ist es aber Tatsache, daß schon heute
alljährlich Millionen Geburten absichtlich verhindert werden; und
wie wir ausführlich erörtert haben, wird die absichtliche Verhütung
leider in größerem Umfange von den überdurchschnittlich Begabten
als von den unterdurchschnittlich Begabten ausgeübt. Infolgedessen
bleiben natürlich auch zahlreiche hochbegabte Menschen und auch
nicht wenige Genies ungeboren. Über diese Tatsache kommen wir nicht
hinweg. Um so mehr haben wir allen Grund danach zu streben, daß
die Geburtenverhütung vorwiegend die Minderwertigen betrifft, und
dazu ist die Sterilisierung ein geeignetes Mittel. Indem dadurch
der Lebensraum für Tüchtige erweitert wird, wird auch zugleich die
Wahrscheinlichkeit der Geburt bedeutender Geister erhöht. Nicht
die Rassenhygiene ist also eine Gefahr für die Kultur, sondern die
kurzsichtige Anfeindung der Rassenhygiene.
Ein brauchbares Mittel zur Verhinderung der Fortpflanzung
Minderwertiger ist auch ihre Unterbringung in geschlossenen Anstalten,
die sogenannte ~Asylierung~. Besonders ~Grotjahn~ ist dafür
eingetreten, daß nicht nur alle Geisteskranken und gemeingefährlichen
Verbrecher, sondern auch Schwachsinnige, Vagabunden, Trunksüchtige,
ja auch körperlich Minderwertige dauernd in Anstalten verwahrt
werden sollen, und er fordert mit Recht eine gesetzliche Regelung
der Zwangsasylierung. In Nordamerika wird von der Asylierung aus
rassenhygienischen Gründen bereits in ziemlich großem Umfange
Gebrauch gemacht. In England ist durch Gesetz vom Jahre 1913
Vorsorge getroffen, daß Personen, welche infolge geistiger Anomalie
verbrecherisch veranlagt sind, dauernd verwahrt werden. Soweit
die Verwahrung aus Rücksicht auf den Schutz der Gesellschaft vor
gemeingefährlichen Individuen oder andererseits aus Rücksicht auf die
Pflegebedürftigkeit der Asylierten nötig erscheint, ist sie natürlich
die einzig gegebene Methode. Wo es dagegen nur auf die Verhütung der
Fortpflanzung ankommt, ist sie eine viel umständlichere, teurere und
von den Betroffenen in vielen Fällen viel schmerzlicher empfundene
Maßnahme als die Sterilisierung. Die beste Lösung wäre daher wohl die
von ~Laughlin~ vorgeschlagene: Alle nicht gemeingefährlichen erblich
Minderwertigen, soweit sie nicht der Anstaltspflege bedürfen, sollten
unter der Bedingung freigelassen werden, daß sie sich sterilisieren
ließen. Sehr viele, wahrscheinlich die allermeisten würden sicher
gern dazu bereit sein. Solange aber die Sterilisierung bei uns
nicht eingeführt ist, muß man die Asylierung aller erblich stärker
Minderwertigen von möglichst früher Jugend an befürworten.
Für die Ausmerzung der Minderwertigen kommt auch der
~Strafrechtspflege~ eine gewisse Bedeutung zu; diese würde ihren Zweck,
den Schutz der Gesellschaft, sogar viel wirksamer als heute erfüllen,
wenn sie sich ganz bewußt die rassenhygienische Denkweise zu eigen
machen würde, wie das v. ~Hentig~ in seinem Buche über „Strafrecht
und Auslese“ getan hat. In Frankreich sollen nach einem Gesetz von
1885 Gewohnheitsverbrecher dauernd interniert werden. Auch die Staaten
Washington, Indiana und New York haben die lebenslängliche Einsperrung
wiederholt rückfälliger Verbrecher eingeführt, Neu-Süd-Wales und
Neu-Seeland auf unbestimmte Zeit, England und Norwegen auf 10 oder 15
Jahre. Ähnlich wirkt die Deportation, welche in Frankreich und Portugal
gebräuchlich ist. In dem Entwurf zu einem deutschen Strafgesetzbuch von
1919 ist die Bestimmung enthalten, daß Personen, die wegen fehlender
Zurechnungsfähigkeit außer Verfolgung gesetzt oder freigesprochen
werden oder die als vermindert zurechnungsfähig verurteilt werden, in
einer öffentlichen Heil- oder Pflegeanstalt verwahrt werden sollen,
wenn die öffentliche Sicherheit das erfordert. Ebenso soll bei gewerbs-
oder gewohnheitsmäßigen Verbrechern auf Sicherungsverwahrung neben
der Strafe erkannt werden. Es wäre dringend zu wünschen, daß diese
Bestimmung Gesetz würde und auch in ausgiebigem Maße durchgeführt
würde. Bei manchen amerikanischen Gerichtshöfen, z. B. in Chicago, hat
man psychiatrische Abteilungen eingerichtet, in denen von vornherein
jeder Angeklagte darauf untersucht wird, ob er für Asylierung geeignet
ist.
Schließlich möge hier noch kurz die Frage der ~Euthanasie~
erwähnt werden, d. h. ob es nicht angezeigt wäre, idiotische oder
schwer mißbildete Individuen, deren Leben auch für sie selbst,
soweit sie überhaupt ein Selbstbewußtsein haben, nur ein Unglück
ist, bald nach der Geburt zu töten. Für die Rassenhygiene hat
die Euthanasie keine große Bedeutung, weil die dafür in Betracht
kommenden Individuen ohnehin nicht zur Fortpflanzung gelangen; es
handelt sich vielmehr vorzugsweise um eine Frage der Humanität.
Selbst die altspartanische Aussetzung mißratener Kinder ist noch
ungleich humaner als die gegenwärtig im Namen des „Mitleids“ geübte
Aufzucht auch der unglücklichsten Kinder.
e) ~Quantitative und qualitative Bevölkerungspolitik.~
Die Hauptaufgabe praktischer Rassenhygiene liegt nicht in der
Bekämpfung erblicher Leiden, sondern in der Förderung der Fortpflanzung
überdurchschnittlich tüchtiger Menschen. Die schweren erblichen
Krankheiten werden sich niemals so stark ausbreiten, daß sie die
Rasse ernstlich bedrohen; für ihre Ausmerzung sorgt schließlich eben
auch heute noch die natürliche Auslese. Rassenhygienisch bedeutet
die Zunahme leichterer Anomalien, die keinen ausreichenden Grund zur
Verhinderung der Fortpflanzung geben, eher eine größere Gefahr. Das
eigentliche Verhängnis aber droht von dem Aussterben der höher begabten
oder sonst hervorragend tüchtigen Familien. Dem entgegenzuwirken ist
daher die Hauptaufgabe der Rassenhygiene.
Wenn auch das Schwergewicht positiver Rassenhygiene darauf gelegt
werden muß, tüchtigen Ehepaaren die Aufzucht einer ausreichenden Zahl
von Kindern zu ermöglichen, so kann doch auch schon die Stiftung
von Ehen durch staatliche Vermittlung, wie z. B. ~Kuhn~ sie
vorgeschlagen hat, rassenhygienisch von Wert sein. Eine allgemeine
Erhöhung der Heiratshäufigkeit über den gegenwärtigen Stand ist
allerdings rassenhygienisch durchaus nicht wünschenswert, wie sich ohne
weiteres aus den oben gegebenen Darlegungen über die Auslesebedeutung
der Ehe ergibt. Immerhin aber kann in vielen Fällen, besonders in
den gebildeten und besitzenden Ständen, eine staatliche oder sonstige
~gemeinnützige Ehevermittlung~ der Fortpflanzung tüchtiger
Menschen förderlich sein.
Die meisten Vorschläge und Versuche positiver Rassenhygiene haben
bisher an die Tatsache des Geburtenrückganges angeknüpft. Wenn
man vor dem Kriege gewöhnlich darauf hinwies, daß eine starke
Volksvermehrung eine unerläßliche Voraussetzung der selbständigen
Großmachtstellung des Deutschen Reiches sei, so sind wir dieser Sorge
jetzt allerdings überhoben; denn das Deutsche Reich ist heute ein
abhängiger Tributärstaat, der mit den ihm verbliebenen wirtschaftlichen
Erzeugungsmitteln seine Bevölkerung nur kümmerlich ernähren kann, der
also gegenwärtig an einer gewissen Übervölkerung leidet. Es wäre aber
verhängnisvoll, wenn man daraus den Schluß ziehen würde, daß man nun
den Geburtenrückgang ruhig weitergehen lassen oder daß man gar eine
neumalthusianische Bevölkerungspolitik treiben solle, verhängnisvoll
vor allem deshalb, weil die absichtliche Geburtenverhütung ohne
rassenhygienische Regelung mit einer ungünstigen Auslese einhergeht
und daher die Tüchtigkeit der Rasse herabdrückt, wie weiter oben
des Näheren ausgeführt wurde. Wir werden also auch in Zukunft die
quantitative Bevölkerungspolitik keineswegs vernachlässigen dürfen.
Ungleich wichtiger aber ist die qualitative; insbesondere muß
auch streng darauf geachtet werden, daß Maßnahmen quantitativer
Bevölkerungspolitik nicht etwa ungünstige Wirkungen in qualitativer
Hinsicht haben dürfen.
Eine unerläßliche Voraussetzung aller rassenhygienischen
Bevölkerungspolitik ist die ~Aufrechterhaltung der Ehe und
Familie~. Das ist leider nicht überflüssig zu sagen, da mannigfache
Kräfte am Werke sind, die Ehe und Familie zu untergraben. Gefährlicher
als jene Bestrebungen, welche unmittelbar die Aufhebung der Ehe auf
ihre Fahne schreiben, sind jene, welche nur indirekt die rechtliche
und wirtschaftliche Gleichstellung der unehelichen Mütter und
Kinder mit den ehelichen fordern, gefährlich insofern, als viele
harmlose Zeitgenossen sich die Konsequenzen dieser scheinbar von der
Gerechtigkeit geforderten Gleichstellung nicht klar machen. Wenn die
unehelichen Mütter und Kinder den ehelichen gleichgestellt werden, so
bedeutet das eben praktisch die Aufhebung der Ehe. Diese würde zwar aus
Gründen der sittlichen Gewohnheit und Überlieferung noch eine Zeitlang
fortbestehen, aber schließlich als eine bedeutungslose und lästige
Formalität mehr und mehr beiseite gelassen werden. Auf ungebundene
Verhältnisse läßt sich aber die Fortpflanzung eines Volkes nicht
gründen, weil es in der Natur solcher Verhältnisse liegt, daß die daran
Beteiligten die Kindererzeugung entweder ganz zu vermeiden oder doch
auf ein Mindestmaß einzuschränken streben. Von Dauer wird natürlich der
ehelose Zustand eines Volkes niemals sein, da er spätestens mit dem
Untergang der Gesellschaft, die ihn einführte, sein Ende findet.
Da die Festigkeit der Ehe und Familie in unserer Bevölkerung
unzweifelhaft schon Schaden gelitten hat, verdient vom
rassenhygienischen Standpunkt alles Förderung, was sie wieder
zu stärken geeignet ist. Gleichwohl aber kann man der Meinung
sein, daß in manchen Fällen die Ehescheidung durch unser Recht
zu sehr erschwert wird. Wenn in Fällen von Geisteskrankheit,
schwerer Psychopathie, Trunksucht usw. dem gesunden Ehegatten die
Herbeiführung der Scheidung praktisch meist unmöglich ist, so ist
das der Würde der Ehe nur abträglich. An und für sich wäre es
auch erwünscht, wenn bei Unfruchtbarkeit eines Ehegatten die Ehe
auf Antrag des gesunden geschieden werden könnte, damit dieser in
einer neuen Ehe Kinder bekommen könnte. Oft wird es aber schwer zu
entscheiden sein, welcher von den beiden Teilen der unfruchtbare
ist; auch würde das Gericht gewollte Unfruchtbarkeit kaum von
ungewollter unterscheiden können. Wenn die Ehescheidung wegen
Unfruchtbarkeit allzu leicht gemacht würde, so könnte das sogar für
junge Ehepaare ein Grund sein, erst einmal mit der Kindererzeugung
zu warten, bis man aus Erfahrung wisse, daß man wirklich dauernd zu
einander passe.
Von gewisser Seite wird mit verdächtiger Absichtlichkeit behauptet,
daß alle Maßnahmen zur Hebung der Geburtenzahl von vornherein
zur Erfolglosigkeit verurteilt seien. Man müsse den Nachdruck
in der Bevölkerungspolitik vielmehr auf die Bekämpfung der
Sterblichkeit, insbesondere der Säuglingssterblichkeit, legen.
Und da die unehelichen Kinder eine ungünstigere Sterblichkeit
als die ehelichen hätten, so müsse die Fürsorge für die
Unehelichen in den Mittelpunkt der Bevölkerungspolitik gestellt
werden. Da die unehelichen Kinder wenigstens in bezug auf die
von der Mutter überkommenen Erbanlagen im Durchschnitt weniger
wertvoll als die ehelichen sein dürften, so ist ein solches
Vorgehen zum mindesten nicht rassenhygienisch. Aber auch in
rein quantitativer Hinsicht, ist es eine reine Illusion, durch
Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit bevölkerungspolitisch
etwas Ausschlaggebendes leisten zu können. Die erreichbare
untere Grenze der Säuglingssterblichkeit scheint bei etwa 7% zu
liegen. In Wirklichkeit starben von 100 Geborenen in den letzten
Jahren vor dem Kriege etwa 12-14% im ersten Lebensjahr, was bei
einer Geburtenziffer von 28 etwa 4 Säuglinge auf das Tausend der
Bevölkerung macht. Der jährliche Gewinn von 1-1/2 bis 2 Säuglingen
auf das Tausend der Bevölkerung, welcher im günstigsten Falle durch
Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit erzielt werden könnte, würde
also durch einen Rückgang der Geburtenziffer um zwei Einheiten
bereits mehr als ausgeglichen werden, und die Geburtenziffer ist
von 1904 bis 1914 um fast vier Einheiten gefallen. Es ist also
völlig illusorisch, in der Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit
ein wesentliches Mittel der Bevölkerungspolitik zu sehen; und
außerdem muß man noch bedenken, daß auch manches minderwertige
Kind dabei erhalten würde, dessen Leben ihm selber wie der
Gesellschaft eine Last wäre. Gegen eine rationelle Bekämpfung der
Säuglingssterblichkeit ist zwar vom rassenhygienischen Standpunkt
aus nichts einzuwenden; in das Programm der Rassenhygiene aber
gehört sie nicht.
Manche Bevölkerungspolitiker fordern eine rücksichtslose
Unterdrückung der neumalthusianischen Propaganda; und es kann
in der Tat kein Zweifel sein, daß es um die Zukunft unserer
Rasse gar nicht so schlimm stände, wenn die neumalthusianische
Lehre und Technik nicht vorhanden wäre. Es erscheint mir aber
mehr als zweifelhaft, ob durch Polizei- und Strafmaßnahmen etwas
Wesentliches dagegen ausgerichtet werden könne.
In Frankreich ist 1920 ein Gesetz erlassen worden, welches jeden,
der Verfahren der Empfängnisverhütung beschreibt, bekanntgibt
oder mitzuteilen sich erbietet, mit Gefängnis bedroht. So sehr
auch die Geburtenverhütung im allgemeinen eine Gegenauslese zur
Folge hat und auf die Verpöbelung der Bevölkerung hinwirkt, wie
mehrfach betont wurde, so wird dieser Versuch ihrer Unterdrückung
die Gegenauslese doch nur verschlimmern und die Verpöbelung
beschleunigen; denn den gebildeten und findigen Ehepaaren wird
man auf solche Weise die Kenntnis der Geburtenverhütung nicht
vorenthalten, sondern nur ungebildeten und beschränkten. Die
Verzweiflung der französischen Gesetzgeber, welche in solchen
Bestimmungen sich äußert, ist verständlich. Auch in dieser
Hinsicht aber kann uns Frankreich nur ein Beispiel sein, wie man
Bevölkerungspolitik ~nicht~ betreiben soll. Andererseits halte ich
freilich auch die Ansicht ~Grotjahns~, „daß die Geburtenprävention
alles in allem doch den wichtigsten Angriffspunkt für eine
rationelle Eugenik abgeben wird“, für völlig utopisch. Ich glaube
nicht, daß jemals die Minderwertigen mehr als die Überwertigen
von der künstlichen Geburtenverhütung Gebrauch machen werden.
Ohne daß man sich zu großen Erfolg davon versprechen darf, werden
die Auswüchse der neumalthusianischen Reklame verhindert werden
müssen. Daß die Inseratenteile vieler Zeitungen und Zeitschriften
von Anpreisungen von Verhütungsmitteln geradezu wimmeln,
brauchte wirklich nicht geduldet zu werden. Auch der Handel mit
Verhütungsmitteln muß in Grenzen gehalten werden, soweit nicht
Mittel davon betroffen werden, die zugleich der Verhütung von
Geschlechtskrankheiten dienen.
Auch von Unterdrückungsmaßnahmen gegen die Abtreibung ist nicht
viel zu erhoffen. Obwohl dagegen strenge Gesetze bestehen,
kommen doch jährlich Hunderttausende künstlicher Fehlgeburten in
Deutschland vor; aber nur wenige Fälle kommen zur gerichtlichen
Aburteilung. Es wäre zu fordern, daß besonders die gewerbsmäßigen
Abtreiber und Abtreiberinnen energisch verfolgt würden, während man
die Frauen eher weniger als heute bestrafen und sie im Falle, daß
durch sie ein gewerbsmäßiger Abtreiber bekannt wird, ganz straffrei
lassen sollte. Auch muß der Handel mit Instrumenten, welche zur
Abtreibung dienen, schon im Interesse der Frauen selber, welche
ohne es zu ahnen dadurch oft schwerster Lebensgefahr ausgesetzt
sind, unbedingt unterbunden werden.
In Frankreich ist der Vertrieb von Abtreibungsmitteln seit 1920 mit
Gefängnis von 6 Monaten bis zu 3 Jahren bedroht. Auch der Entwurf
zu einem Deutschen Strafgesetzbuche von 1919 sieht strenge Strafen
dafür vor. Ebenso ist darin eine Strafbarkeit der Anpreisung von
Abtreibungsmitteln vorgesehen, wodurch hoffentlich endlich auch dem
Unwesen der Zeitungsinserate, in denen in versteckter Weise (Mittel
gegen „Blutstockung“ u. a.) die Abtreibung angeboten wird, ein Ende
gemacht werden wird.
Neuerdings wird von einem Verein die Einführung von Findelhäusern
als Gegenmittel gegen die Abtreibung empfohlen, d. h. von
Anstalten, welche unentgeltlich Kinder, besonders uneheliche,
aufnehmen, ohne daß ein Zusammenhang mit der Mutter gewahrt bleibt.
Obwohl zugegeben werden mag, daß in einzelnen Fällen Mütter, die
ein Kind erwarten, sich durch die Möglichkeit, ihr Kind durch das
Findelhaus los zu werden, von einer Abtreibung mögen abhalten
lassen, ist es doch fraglich, ob die Kinder derartiger Mütter im
Durchschnitt wirklich einen Gewinn für die Rasse bedeuten würden.
Im übrigen aber würde die Einrichtung von Findelhäusern praktisch
zur weiteren Lockerung der sittlichen Anschauungen und der
Auflösung der Familie beitragen.
Wenn der Rassenhygieniker für die Festigkeit der Ehe eintreten
muß, so hat er doch keinen Anlaß, gerade die monogame Form der Ehe
mit besonderem Eifer zu verteidigen, v. ~Ehrenfels~ hat mit guten
biologischen Gründen die Vorzüge der polygynen Ehe hervorgehoben.
Deren Einführung bei uns kommt aber praktisch natürlich nicht
in Betracht. Ein Rassenhygieniker, der sich nicht in Utopien
bewegen, sondern der Realpolitik betreiben will, darf vor allem die
sittlichen Anschauungen, welche in einer Bevölkerung herrschen,
nicht außer acht lassen, und diese schließen die Zulassung
polygyner Ehen bei uns schlechterdings aus, vor allem, weil damit
eine gewisse Unterordnung der Frauen verbunden wäre. Bei uns würde
daher durch polygyne Ehen nur die Fortpflanzung wenig wertvoller
Frauen und damit auch wenig wertvoller Männer gefördert werden,
was durchaus nicht im Interesse der Rassenhygiene läge. Wo die
polygyne Ehe dagegen von der Sitte gutgeheißen ist, wie z. B. in
China, da wirkt sie auch rassenhygienisch günstig. Polyandrische
Eheformen sind natürlich unter allen Umständen schädlich.
Eine direkte Züchtung von Menschen wird für die Rassenhygiene niemals
in Betracht kommen. Wohl begegnen uns gelegentlich Männer, von denen
wir wünschen könnten, daß sie nicht nur 2 oder 3, auch nicht nur 10
oder 12, sondern daß sie 100 oder 1000 Kinder hätten. Biologisch
möglich wäre das natürlich; und wenn es auch sittlich möglich wäre, so
würde das natürlich ein unvergleichlich wirksamer Weg zur Veredelung
der Rasse sein. Bei einer derartigen Fortpflanzungsauslese würde die
ganze Bevölkerung in wenigen Generationen fast nur aus wohlgeratenen
Menschen bestehen. Praktisch aber wird eine direkte biologische
Förderung hervorragender Menschen in absehbarer Zeit nur in sehr
beschränktem Maße möglich sein; und auf jeden Fall nur im Rahmen der
gesetzlichen Ehe.
Man könnte z. B. an eine Art von Nationalstiftung denken, aus
der die Kosten für die Erziehung, Ausbildung und Aussteuer der
Kinder hochbegabter Menschen zu bestreiten wären. Es ist eine
nur zu häufige Erfahrung, daß die Nachkommen hochbedeutender
Männer, welche in selbstloser Weise ihre Lebensarbeit in den
Dienst der Allgemeinheit gestellt haben, in Not geraten und daß
insbesondere die Töchter aus Mangel an Mitteln nicht heiraten
können. Viele hochbegabte Männer sehen sich sogar völlig zur
Ehe- oder Kinderlosigkeit gezwungen, wenn sie das Kulturwerk, zu
dem sie sich berufen fühlen, nicht im Stiche lassen wollen. Eine
Nationalstiftung für die Nachkommen wirklich bewährter Forscher,
Erfinder, Entdecker, Gelehrter und Künstler wäre daher wohl
geeignet, zur Erhaltung hervorragender Erbanlagen beizutragen.
Im übrigen aber besteht die Hauptaufgabe der Rassenhygiene in der
Herbeiführung indirekter Maßnahmen zur Förderung der Fortpflanzung
überdurchschnittlich veranlagter Familien. Sie muß auf allen Gebieten
des öffentlichen Lebens wirtschaftliche und soziale Einrichtungen und
Gesetze erstreben, welche dazu geeignet sind, bei den begabten und
tüchtigen Ehepaaren die Bedenken gegen die Erzeugung von Kindern zu
vermindern.
Im Vordergrunde der Vorschläge, welche die Sorge vor weiterem
Rückgange der Geburten gezeitigt hat, pflegt die Forderung von
~Erziehungsbeiträgen~ bzw. einer allgemeinen ~Nachwuchsversicherung~
zu stehen. Einen besonders großzügigen Entwurf hat ~Zeiler~ vorgelegt.
Nicht nur die Ehepaare mit Kindern, sondern auch die kinderlosen
sollen nach ~Zeiler~ eine Haushaltungsbeihilfe erhalten, welche
einen gewissen Bruchteil des Einkommens betragen soll und zwar ohne
Mindest- und Höchstgrenze, weil der ganze Plan nicht eine Unterstützung
Minderbemittelter durch Höherbemittelte, sondern ganz allgemein
einen Ausgleich der wirtschaftlichen Lasten des Familienunterhaltes
innerhalb der einzelnen Einkommensstufen zum Ziel hat. Die Ehepaare
mit Kindern sollen außerdem beträchtliche Kinderbeihilfen bekommen,
welche ebenfalls mit der Einkommenshöhe steigen, im übrigen aber
Höchst- und Mindestgrenzen haben. Gegen diesen Plan wie überhaupt
gegen die Forderung von Kinderbeihilfen kann nicht etwa der Einwand
erhoben werden, daß die Kosten dafür nicht aufgebracht werden könnten.
Auch bisher mußten ja die Kosten für die Kinderaufzucht aufgebracht
werden; sie liegen aber gar zu ausschließlich auf den Schultern der
Familienväter. Es handelt sich also nicht um neue Lasten für die
Volksgesamtheit, sondern lediglich um eine gerechtere Verteilung der
ohnehin schon aufzubringenden Kosten.
Bedenklich ist nur der Umstand, daß ein Ausgleich, der nur innerhalb
der einzelnen Einkommensstufen erfolgt, von weiten Kreisen der
Bevölkerung, welche dazu neigen, nur einen Ausgleich zugunsten der
Minderbemittelten als „gerecht“ anzusehen, als ungerecht empfunden
werden würde. Die gesetzgebenden Körperschaften werden daher schwerlich
für Familienbeihilfen, die entsprechend dem Einkommen steigen, zu haben
sein. Allgemein gleiche oder ungenügend abgestufte Beihilfen, wie sie
politisch allenfalls erreichbar wären, würden zwar die Gesamtvermehrung
der Bevölkerung fördern, nicht aber die der wirtschaftlich tüchtigeren
Kreise. Sie würden daher rassenhygienisch eher schädlich sein.
Wie man Bevölkerungspolitik ~nicht~ betreiben soll, sei hier am
Beispiel Frankreichs gezeigt. Durch Gesetz vom 14. Juli 1913 ist
bestimmt, daß jeder französische Familienvater, der mehr als 3 Kinder
zu ernähren hat, öffentliche Unterstützung dafür beanspruchen kann.
Infolge eines Beschlusses des Generalrats des Seine-Departements
sind außerdem auch direkte Geburtenprämien eingeführt worden und
zwar sogar auch für uneheliche Kinder. Für jedes dritte Kind werden
300 Franken gezahlt, für das vierte 350, für das fünfte 400 usw.
Zeitungsnachrichten zufolge geht man in Frankreich jetzt daran,
derartige und noch weitergehende Maßnahmen auf das ganze Land
auszudehnen. Diese Bestrebungen sind offenbar aus dem richtigen
Gefühl geboren, daß Frankreich die zur Durchführung seiner angemaßten
Herrenrolle in Europa nötige Volkskraft nicht mehr habe. Die
bisher eingeschlagenen Wege der Abhilfe sind aber völlig verfehlt.
~Clémenceau~, der politische Führer Frankreichs im Kriege, hat i. J.
1919 in einer bedeutsamen Rede vor der Volksvertretung ausgeführt,
daß Frankreich nur dann die Früchte des Sieges ernten könne, wenn
die Geburtenfrage in gesundem Sinne gelöst werde, und dabei wörtlich
gesagt: „Alles Unglück, das wir gehabt haben, leitet sich davon her,
daß wir in Wahrheit keine leitenden Klassen haben.“ Zur Abhilfe
aber schlägt man in Frankreich nun Bahnen ein, welche das Übel noch
vergrößern, nämlich zu einer Vermehrung der Unterwertigen und des
Pöbels führen dürften. Die führenden Familien wird man durch Aussetzen
von Geburtenprämien und Unterstützungen nie und nimmer zur Vermehrung
bewegen.
Ebenso wie allgemeine gleiche oder gar nur auf die „Bedürftigen“
beschränkte Kinderbeihilfen wirken ~Geburtenprämien~ auf eine
~Verpöbelung der Bevölkerung~ hin. Eine derartige Bevölkerungspolitik
bedeutet die Erhebung der Kontraselektion zum staatlichen Prinzip,
wie ~Siemens~ treffend sagt. Und wenn sie dazu führen würde, das
flammende Menetekel des Geburtenrückganges durch stärkere Vermehrung
der unteren Schichten auszulöschen, so würde das nur dazu beitragen,
um über die rechtzeitige Erkenntnis der Notwendigkeit einer wirklichen
Rassenhygiene hinwegzutäuschen.
Die ~rassenschädliche Wirkung allgemeiner Kinderbeihilfen~ kann
nicht dadurch vermieden werden, daß man die Gewährung der Beihilfen
von der Beibringung eines ärztlichen Tauglichkeitszeugnisses abhängig
macht, wie man wohl gemeint hat. Auf diese Weise würde nur ein
verhältnismäßig kleiner Teil der Untüchtigen davon ausgeschlossen
werden und gerade diese würden natürlich den größten Lärm schlagen.
Die Schwachen verdienen zwar gewiß unser Mitleid; aber eben darum
sollen wir sorgen, daß sie nicht mehr werden. Unser Mitleid mit den
Schwachen betätigt sich am wirksamsten darin, daß wir sorgen, daß
möglichst keine Schwachen mehr geboren werden, wozu die Mittel weiter
oben gezeigt wurden.
f) ~Forderungen zur Besoldung und Anstellung.~
Die Bedenken, welche gegen allgemeine Kinderbeihilfen vorgebracht
wurden, gelten durchaus nicht, wenn es sich um Kinderbeihilfen für
einzelne Bevölkerungsgruppen von besonderer Tüchtigkeit handelt. So
war die Abstufung der Familienunterstützung für die Kriegsteilnehmer
nach der Kinderzahl durchaus im Sinne der Rassenhygiene, ebenso sind
die Kinderzulagen zu den Renten der Kriegsbeschädigten rassenhygienisch
zu billigen, weil es sich hier um eine günstige Auslese aus der
Bevölkerung handelt.
Richtig bemessene ~Kinderzulagen~ für die vom Staate besoldeten
~Beamten~ (einschließlich der Lehrer und Offiziere) sind sogar eine der
wesentlichsten Forderungen der Rassenhygiene.
Die Beamtenschaft stellt eine Auslese nach körperlicher und
geistiger Gesundheit, Gewissenhaftigkeit, ernster Lebensauffassung
und -- besonders die höhere Beamtenschaft -- auch nach geistiger
Begabung dar. Bei den Offizieren ist die Auslese nach Gesundheit,
Pflichttreue, Aufopferungsfähigkeit, Ehrgefühl und Abstammung der
Familie eher noch schärfer. Das Besoldungssystem, welches bis vor
kurzer Zeit bestand und welches auch heute durchaus noch nicht
genügend umgestaltet ist, war aber ganz dazu angetan, die Beamten-
und Offiziersfamilien zum Aussterben zu bringen, wie weiter oben
näher belegt wurde. In einem Lebensalter, wo es an der Zeit wäre,
eine Familie zu gründen, wurde bisher entweder gar kein Gehalt
oder doch kein dazu ausreichender gewährt. Auch später nahm
und nimmt die Besoldung nicht die gebührende Rücksicht auf die
Familiengröße. Der Familienvater erhielt bis vor wenigen Jahren
nicht mehr Gehalt als der Junggeselle. Höhere Beamte und Offiziere
hätten daher im allgemeinen nur dann eine ausreichende Zahl von
Kindern standesgemäß aufziehen können, wenn sie über größeres,
ererbtes Vermögen verfügten oder wenn die Frau eine größere Mitgift
mitbrachte. Gerade in diesen Fällen aber stand dann die Rücksicht
auf die Erbteilung einer ausreichenden Fortpflanzung entgegen.
Bei den Offizieren wurde die Genehmigung zur Ehe geradezu an den
Nachweis eines gewissen Privatvermögens geknüpft.
Nur die völlige Ahnungslosigkeit, mit der man bisher den
biologischen Bedingungen der Rassentüchtigkeit gegenüberstand,
läßt es erklärlich erscheinen, daß man sich so lange mit derart
rassenmörderischen Einrichtungen wie der bisherigen Besoldungsordnung
abgefunden hat. In den letzten Jahren hat die Aufklärungsarbeit
im Sinne rassenhygienischer Bevölkerungspolitik immerhin schon
einige Anfangserfolge gezeitigt. Vom J. 1916 an wurden bei den
Kriegsteuerungsbeihilfen der Beamten Familienstand und Kinderzahl
berücksichtigt. Die Reichsbesoldungsordnung von 1919 sieht
Kinderzulagen bis zum 18. Lebensjahr vor. Dennoch bleibt das Meiste
noch zu wünschen übrig. Die Kinderzulagen betragen pro Kind nur wenige
Prozente des Gesamtgehaltes. Der größte Fehler aber besteht darin,
daß sie für alle Gehaltsgruppen gleich hoch angesetzt sind, so daß
in Anbetracht der höheren Besteuerung der höheren Beamten diesen
tatsächlich auch absolut genommen nur geringere Beträge für die Kinder
bleiben als den unteren. Gerade in den Familien der höheren Beamten
aber steht das Einkommen ohnehin schon im ungünstigsten Verhältnis
zu den Kosten der Erziehung. Mit Rücksicht auf die tatsächlich
unvermeidlichen größeren Kosten der Erziehung und auf die ebenso
unvermeidliche längere Dauer der Berufsvorbereitung in den Familien der
höheren Beamten wäre es vielmehr gerechtfertigt, daß die Unterschiede
der Kinderzulagen ~größer~ als die der Grundgehälter wären, zumal
da die Unterschiede in der Höhe der Gehälter heute nur noch einen
Bruchteil der Unterschiede vor dem Kriege betragen. Auch muß unbedingt
gefordert werden, daß die Kinderzulagen für höhere Beamte über das 18.
Lebensjahr der Kinder hinaus gewährt werden und zwar solange, als die
Kinder ohne eigenes Verschulden noch keine auskömmliche Lebensstellung
haben, oder wenn diese Feststellung schwierig erscheinen sollte, bis zu
dem durchschnittlichen Anstellungsalter in der Beamtengruppe des Vaters.
Sehr erwägenswert ist es auch, ob nicht für das 3. und 4. Kind
wesentlich höhere Zulagen als für die früheren und späteren gegeben
werden sollten. Während bei zwei Kindern die Familien noch rasch
dem Aussterben zutreiben, findet bei 4 Kindern schon eine schwache
Vermehrung statt. Wenn die Zulagen für die ersten beiden Kinder nicht
zur vollen Deckung der Aufzuchtkosten ausreichen würden, die für das
3. und 4. Kind aber so reichlich bemessen würden, daß durch die
Gesamtsumme der Zulagen dann wirklich die Kosten der ersten vier Kinder
gedeckt würden, so könnte man den Familien über den Umschlagspunkt
zwischen Aussterben und Vermehrung hinweghelfen.
Eine ähnliche Abstufung der Zulagen war in dem Entwurfe vorgesehen,
den während des Krieges der damalige bayerische Verkehrsminister
v. ~Seidlein~ zusammen mit dem Oberpostrat ~Hotz~ ausgearbeitet
hatte und dessen Ausführung leider durch die Revolution verhindert
wurde. Für das fünfte und weitere Kinder würden die Zulagen dann
wieder geringer werden. ~Schallmayer~ ist dafür eingetreten, daß
die Zulagen überhaupt auf die ersten fünf Kinder beschränkt bleiben
sollten, was ebenfalls erwägenswert ist.
Gegen jede Begrenzung und Differenzierung der Zulagen wird gern das
Schlagwort „Gerechtigkeit“ in die Wagschale geworfen. Gerechtigkeit
im höchsten Sinne aber kann nicht in irgendeiner Gleichheit oder
irgendeinem Ausgleich bestehen, sondern nur darin ihren Grund finden,
was den wahren Interessen des Staates dient. Damit fallen auch alle
jene Einwände gegen Kinderzulagen, welche daran Anstoß nehmen, daß
diese sich nur auf bestimmte Gruppen der Bevölkerung erstrecken sollen.
Gerade eine solche Beschränkung ist wesentlich, vorausgesetzt natürlich
immer, daß die betreffenden Bevölkerungsgruppen überdurchschnittlich
veranlagt sind, was bei der Beamtenschaft ohne Zweifel der Fall ist.
Die Kinderzulagen für staatliche und gemeindliche Handarbeiter haben
demgegenüber rassenhygienisch ein geringeres Interesse.
Die bisher gewährten Kinderzulagen für Beamte sind viel zu gering,
um dem Aussterben ihrer Familie wesentlich entgegenwirken zu
können. Es muß gefordert werden, daß die Bezüge der Familienväter
die der Junggesellen sehr beträchtlich, also mindestens um 50
bis 100% übertreffen, wenn wirklich die Möglichkeit gleicher
Lebenshaltung für alle Beamten derselben Stufe bestehen soll. Das
würde zugleich auch mittelbar rassenhygienisch günstig wirken; es
würde dem späten Heiratsalter, dem Alkohol- und Tabakmißbrauch, den
Geschlechtskrankheiten und den Geldheiraten entgegenwirken.
Leider findet die Notwendigkeit ausreichender Kinderzulagen
bei den Beamten im allgemeinen nicht das Verständnis, das man
wünschen sollte. Die meisten Beamten haben sich eben an die zur
Kinderarmut treibende bisherige Besoldungsweise „angepaßt“; sie
sind daher meist kinderarm und befürchten von einer gesunden
Besoldungspolitik, welche dem Familienvater wesentlich mehr gibt
als dem Junggesellen und dem Kinderarmen eine Beeinträchtigung
ihrer persönlichen Interessen. Eine allgemeine Gehaltserhöhung
kann aber die verderblichen Folgen des bisherigen Systems durchaus
nicht beheben; die „standesgemäße“ Lebenshaltung würde sich eben
trotz aller Gehaltserhöhungen doch bald immer wieder nach den
Aufwendungen der Kinderarmen richten.
Im übrigen ist auch die absolute Höhe der Besoldung rassenhygienisch
keineswegs gleichgültig. Vor allen Dingen hängt die soziale Auslese
sehr wesentlich davon ab. Es ist für das Gedeihen eines Gemeinwesens
von höchster Wichtigkeit, daß wirklich die fähigsten Köpfe an
leitende Stellen kommen. Wenn nun aber die höheren Beamten nicht
wesentlich höher besoldet werden als die unteren, so werden gerade die
fähigsten jungen Leute der Beamtenlaufbahn fernbleiben. Die Forderung
gleicher Entschädigung für jede Arbeit ist daher dem wahren Wohl der
Gemeinschaft entgegen. Leider haben sich die Besoldungsverhältnisse in
den letzten Jahren aber in dieser Richtung bewegt.
Zu Anfang des Jahres 1921 betrug das Einkommen eines unteren
Beamten dem Nennwert des Papieres nach etwa das Achtfache gegenüber
der Zeit vor dem Kriege, das eines höheren Beamten aber nur etwa
das Dreifache. Obwohl das Gesamteinkommen des Volkes sehr stark
gesunken ist, hat sich das Einkommen der unteren Beamten dem
wirklichen Werte nach also ziemlich auf seiner alten Höhe gehalten;
das der höheren Beamten ist aber in Wirklichkeit auf ein Drittel
gesunken.
Es ist eine wesentliche Aufgabe der Rassenhygiene, für eine angemessene
Bezahlung gerade der geistigen Arbeit einzutreten. Diese war schon
vor dem Kriege besonders in den jüngeren Jahren völlig unzureichend.
Die Angehörigen der meisten wissenschaftlichen Berufe mußten in ihren
besten Jahren zu wahren Hungerlöhnen arbeiten, wenn sie nicht viele
Jahre lang überhaupt ohne Besoldung arbeiten mußten.
Es ist ein wesentlicher Fortschritt, daß nach der
Reichsbesoldungsordnung schon von Anfang der Anstellung an im Vergleich
zu dem späteren Höchstgehalt höhere Bezüge gewährt werden und daß das
Höchstgehalt schneller erreicht wird als früher, nämlich nach 8-16
Jahren.
Im ganzen aber ist die Bezahlung der geistigen Arbeit heute noch viel
unzureichender als früher. Viele Hochschullehrer verdienen nicht so
viel wie gewöhnliche Handarbeiter, und nur wenige erreichen das
Einkommen eines Kohlenarbeiters. Die geistige Arbeit ist aber nicht
minder lebenswichtig für das Gedeihen eines Volkes als die körperliche;
und wenn durch Mißachtung der geistigen Arbeit die Kulturhöhe eines
Volkes herabgedrückt wird, so führt das unweigerlich auch zu einer
Verelendung der Handarbeiter. Es findet heute eine verhängnisvolle
Ausbeutung der Geistesarbeiter durch die Gesamtheit statt, weil die
Bezahlung der geistigen Arbeit ihrem Werte für das Gedeihen der
Gesamtheit nicht entfernt entspricht. Die geistigen Arbeiter sind nicht
wie die Handarbeiter in der Lage, durch Streiks und ähnliche Mittel
eine Anpassung ihrer Bezahlung an den Wert der von ihnen geleisteten
Arbeit zu erzwingen, weil der Ausfall der geistigen Produktion sich
nicht so unmittelbar wie der der körperlichen geltend macht; auf die
Dauer wiegt er aber um so schwerer.
An der schlimmen wirtschaftlichen Lage der geistigen Arbeiter ist
zum guten Teil auch der weiter oben geschilderte übermäßige Andrang
zu den geistigen Berufen schuld. Schon vor dem Kriege übertraf das
Angebot für geistige Arbeit weit die Nachfrage. Die Folge war eine
starke Herabdrückung der Lebenshaltung und eine häßliche Ausartung
des Konkurrenzkampfes in den sogenannten freien Berufen, und in den
höheren Beamtenberufen mußten die ausgebildeten Anwärter während der
besten Jahre ihres Lebens vergeblich auf Anstellung warten. Auch für
die spätere Berufstätigkeit hat die lange Wartezeit recht ungünstige
Folgen. Wenn z. B. Anwärter auf den amtsärztlichen Dienst fast zwei
Jahrzehnte auf eine Stelle warten müssen, so steht ihre Ausbildung dann
meist gar nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Seit der Revolution hat
dieses Überangebot geistiger Arbeiter einen geradezu katastrophalen
Charakter angenommen. Der entsetzlichen Barbarei, welche in der
Überalterung der Anwärter auf geistige Berufe und in der Ausschaltung
zahlreicher gesunder und begabter Menschen von der Familiengründung
liegt, kann daher nur dann ein Ende gemacht werden, wenn schon zur
Vorbereitung auf die einzelnen geistigen Berufe nur eine beschränkte
Zahl junger Leute zugelassen wird, die sich nach der Zahl der
auskömmlichen Lebensstellungen bemißt. Ohne einen solchen ~Numerus
clausus~, der selbstverständlich nicht schematisch, sondern
im Sinne einer sorgfältigen sozialen Auslese nach der Tüchtigkeit
durchgeführt werden müßte, würde eine bessere und frühzeitigere
Besoldung der geistigen Arbeiter nur einen noch wieder stärkeren
Andrang und von noch mehr ungeeigneten Elementen als heute schon zur
Folge haben. Davon soll noch bei Besprechung des Erziehungs- und
Bildungswesens geredet werden.