Diese berufstätigen Frauen stehen im Durchschnitt sowohl körperlich

wie geistig erheblich über dem allgemeinen Durchschnitt. Die meisten

dieser Frauen gehen aus dem Mittelstande hervor, was an und für

sich schon eine gewisse Auslese bedeutet. Der natürliche Wille zur

Selbstbehauptung, zur sozialen Geltung und sozialen Nützlichkeit drängt

unter den bestehenden Verhältnissen in erster Linie gerade vorsorgliche

und tüchtige zum Beruf. Dazu kommt die Auslese durch mancherlei

Examina. Durch ärztliche Untersuchungen werden Tuberkulöse und sonstige

Kranke ausgeschlossen, bei den Beamtinnen ist sogar die bloße Anlage

zu Blutarmut, Nervosität oder Hysterie ein Ausschließungsgrund.

Neuerdings werden in einer großen Zahl von Aufsätzen die hervorragenden

Eigenschaften, welche Sozialbeamtinnen haben müssen, mit sichtlicher

Genugtuung aufgezählt.

Alle die zahlreichen Lehrerinnen und Beamtinnen anderer Art erzeugen

aber so gut wie gar keine Kinder. Schon durch die Ausbildung für den

Beruf wird die Geneigtheit der Mädchen zur Ehe beeinträchtigt. Weil

die berufstätigen Frauen die wirtschaftliche Versorgung durch die

Ehe viel weniger nötig haben als andere, sind sie im allgemeinen nur

dann geneigt, den Beruf mit der Ehe zu vertauschen, wenn der Bewerber

so große persönliche oder wirtschaftliche Vorzüge bietet, wie es nur

wenigen möglich ist. Diese Befreiung von dem Zwang zur Ehe war ja

einer der hauptsächlichsten Beweggründe für die Frauenbewegung, immer

neue Berufe für das weibliche Geschlecht zu erschließen. Durch eine

Besetzung einer höher besoldeten Stelle mit einer Frau wird aber in den

meisten Fällen einem Manne der gebildeten Stände die Möglichkeit zur

Familiengründung entzogen und damit einer andern Frau die Möglichkeit

zur Ehe. Es liegt mir dabei völlig fern, den zum Beruf drängenden

Mädchen einen Vorwurf daraus zu machen. Vielmehr liegt das Verhängnis

gerade darin, daß sie eben im Durchschnitt wertvoller sind als die

andern. Nur bei verhältnismäßig wenigen Mädchen erfolgt die Zuwendung

zu einem Berufe aus Gründen, die sie für die Ehe und Mutterschaft

ungeeignet erscheinen lassen.

Eine ganz besondere geistige Auslese bilden die Studentinnen.

Man hat verschiedene Versuche gemacht, die rassenbiologischen

Folgen des Frauenstudiums zu verfolgen. Der Berliner Frauenarzt

Prof. ~Bumm~ hat Auskunft über die Frauen, welche 1908-12 an der

Universität Berlin studiert hatten, zu erhalten gesucht. Die

Gesamtzahl der ehemaligen Studentinnen betrug 1242. Von 1078,

über die ~Bumm~ Auskunft erhielt, waren im Jahre 1917 noch 68%

unverheiratet. Der Frauenarzt und Rassenhygieniker ~Hirsch~ hat

dann im Jahre 1920 auf Grund einer Umfrage festgestellt, daß von

729 ehemaligen Studentinnen 66,3% ledig waren, in der Altersklasse

von 30-35 Jahren noch 46,7%. Die Verheirateten hatten nach

achtjähriger Ehedauer im Durchschnitt 1,8 Kinder. Diese Zahlen sind

indessen infolge einseitiger Auslese sicher noch zu günstig; so hat

~Hirsch~ die akademisch gebildeten Lehrerinnen ausgeschlossen, und

gerade diese haben so gut wie gar keine Kinder. Jedenfalls darf man

annehmen, daß von einer akademisch gebildeten Frau im Durchschnitt

nicht mehr als ein Kind erzeugt wird. Das bedeutet natürlich

ein noch rascheres Aussterben, als wir es bei den männlichen

Akademikern fanden. Ist dort zwar die Kinderzahl in der Ehe auch

nicht viel größer, so ist doch dauernde Ehelosigkeit viel weniger

häufig.

Die sichersten zahlenmäßigen Belege über die rassenbiologischen

Folgen des Frauenstudiums haben wir aus Amerika, wo schon seit

langer Zeit besondere Frauenhochschulen bestehen. Das Mount

Holyoke College erhielt kurz vor dem Kriege Auskunft über 2827

von seinen 5000 ehemaligen Studentinnen. Von den Studentinnen der

Jahre 1890-99 waren 58% ehelos geblieben, von denen der Jahre

1900-1909 76%. Von den verheirateten waren 39% kinderlos, von allen

Studentinnen also mindestens 80%. In den fruchtbaren Ehen betrug

die Kinderzahl der Jahrgänge 1890 bis 1899 2,4, der Jahrgänge

1900-1909 1,5. Insgesamt kamen auf eine ehemalige Studentin

sicher noch nicht 0,5 Kinder, also noch nicht ein Sechstel des

Erhaltungsminimums.

Von den bis 1900 graduierten Schülerinnen des Bryn Mawr College

heirateten bis 1913 44%, von denen des Vassar College etwa 50%.

Auf eine der 1901-04 am Wellesley College Graduierten kamen 0,37

Kinder, oder auf eine verheiratete Graduierte 0,87. Dabei handelt

es sich um Ehen, in denen die Kinderzahl abgeschlossen war. Auf

eine Graduierte des Bryn Mawr College kamen 0,37 Kinder oder 0,84

auf eine graduierte Ehefrau.

~H. E. Ziegler~ hat darauf hingewiesen, daß bei uns in die

„Begabtenschulen“ gemäß dem individualistischen Grundsatz der

Gleichberechtigung beider Geschlechter fast ebenso viele Mädchen

wie Knaben aufgenommen werden, die dann Lehrerinnen oder sogar

Oberlehrerinnen werden können. „Wenn das System der Berliner

Begabtenschulen allgemein eingeführt wäre, so würde es die höchst

unerwünschte Folge haben, daß die intelligentesten Mädchen, welche

gerade als Frauen und Mütter in den unteren Ständen von großem Wert

wären, diesen Ständen entzogen und unfruchtbar gemacht würden“.

d) ~Die Wanderungsauslese.~

Von einschneidendster rassenbiologischer Bedeutung sind die

Unterschiede der Fortpflanzung zwischen ~Stadt und Land~, da die

durchschnittliche Erbbeschaffenheit der Stadt- und der Landbevölkerung

infolge sozialer Auslese recht verschieden ist. Es liegt auf der Hand,

daß die geistigen Berufe, welche zumeist nur in den Städten ausgeübt

werden können, vorzugsweise geistig begabte junge Leute in die Stadt

ziehen. Auch viele andere städtische Berufe bieten dem geistig regsamen

und unternehmungslustigen Menschen größere Aussichten wirtschaftlichen

und gesellschaftlichen Aufstieges als die stabileren Verhältnisse

des Landlebens. Auch der Glanz der städtischen Vergnügungen und die

Aussicht, leichtere Arbeit und mehr freie Zeit zu haben, lockt viele

geistig bewegliche Elemente an. Auf dem Lande bleibt daher eine im

Durchschnitt ruhigere und geistig weniger regsame Bevölkerung zurück.

Die größere Körperlänge der Städter und ihre etwas länglichere

Kopfform ist übrigens zu Unrecht als Beleg dieser sozialen

Auslese herangezogen worden. Die größere Körperlänge ist vielmehr

hauptsächlich auf Unterschiede der Ernährung, die wenigstens vor

dem Kriege in den Städten eiweißreicher war, zurückzuführen. Auch

scheint die sitzende Lebensweise oder der Aufenthalt in warmen

Räumen das Längenwachstum zu begünstigen. Wenn dagegen trotzdem

bei der städtischen Bevölkerung etwas geringere Kopfgröße gefunden

wurde, (~Ammon~, ~Roese~), so weist dies auf Unterschiede

der Rassenanlagen hin, zu deren Erklärung es am nächsten liegt,

daran zu denken, daß die städtische Bevölkerung sich vorzugsweise

aus dem kleinköpfigeren Proletariat ergänzt, während die

großköpfigeren Familien oder oberen Stände in der Fortpflanzung

zurückbleiben. Ebenso dürfte es zu erklären sein, daß in den

deutschen Städten der dunkle Typus etwas häufiger ist als auf dem

Lande (~Virchow~, ~Mayr~, ~Ammon~).

Die Fruchtbarkeit ist in den Städten ganz allgemein geringer als

auf dem Lande, einesteils weil Gonorrhoe und Syphilis viel stärker

verbreitet sind, vor allem aber weil die meisten der oben genannten

Motive der Geburtenverhütung in den Städten eine viel größere Rolle

spielen als auf dem Lande.

Im Durchschnitt der Jahre 1906 bis 1910 kamen in Preußen auf

1000 weibliche Personen im Alter von 15-45 Jahren auf dem Lande

169 Geburten, in den Städten aber nur 119 (nach Wolf). Auf 1000

ländliche Ehefrauen im gebärfähigen Alter kamen im Jahre 1908 253,

auf 1000 städtische 190 Geburten. Dabei beruhte die Fortpflanzung

der Städte zum großen Teil auf der Fruchtbarkeit der vom Lande

zugewanderten. Die Fruchtbarkeit der Berliner Bevölkerung beträgt

weniger als die Hälfte der preußischen Landbevölkerung. Auf 1000

Ehefrauen im gebärfähigen Alter kamen im Jahre 1912 in Berlin

nur noch etwa 80 Geburten. Etwa 40% aller Berliner Ehen bleiben

überhaupt kinderlos und etwa die Hälfte aller Ehen hat nur ein

Kind. Nach ~Theilhaber~ kamen im Westen Großberlins im Jahre

1911 auf 6038 eheschließende Personen nur 4898 eheliche Geburten,

auf eine Ehe also nur etwa 1,6, während das Erhaltungsminimum etwa

3,1 betragen würde. Auch die Bevölkerung der übrigen deutschen

Großstädte ist in nicht viel weniger schnellem Aussterben

begriffen, z. B. die von Altona, Breslau, Dresden, Frankfurt a.

M., Halle, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Kassel, Köln, Krefeld,

Leipzig, Magdeburg, München, Nürnberg, Stettin, Wiesbaden.

Das Aussterben der städtischen Familien ist übrigens keine neue

Erscheinung, sondern seit Jahrhunderten die Regel. Für Mannheim z.

B. hat ~Schott~ gezeigt, daß von den 3081 zu Beginn des 19.

Jahrhunderts dort wohnenden Familien am Ende des Jahrhunderts nur

noch 543 im Mannesstamm überlebten. Während das Aussterben früher

durch Tuberkulose und andere Seuchen verursacht wurde, besorgen es

heute Gonorrhoe, Syphilis und vor allem Geburtenverhütung in noch

wirksamerer Weise. Äußerlich ist das Aussterben der städtischen

Bevölkerungen im letzten Jahrhundert durch ein starkes Wachstum der

Städte infolge Zuwanderung verdeckt worden. Daher hat schon ~G.

Hansen~ mit Recht gesagt: „Wenn heute alle unsere Bauern Neger

würden, ohne im übrigen ihre Eigenschaften zu verändern, so würden

in wenigen Generationen auch unsere Städte von Negern bevölkert

sein.“

Wenn generationenlang immer die geistig Begabteren vom Lande sich

geistigen Berufen in der Stadt zuwenden, so muß die durchschnittliche

Begabung der Landbevölkerung abnehmen und in der Folge auch die der

Stadtbevölkerung. Und wenn unsere Bauern auch nicht gerade Neger

werden können, so hat diese Auslese doch auch Folgen in bezug auf

die anthropologische Rasse. Leichter zu verfolgen als die Änderung

der Rasse ist die der Sprache, und da lag die Sache in den letzten

Jahrzehnten so, daß Hunderttausende deutscher Landarbeiter und vor

allem ihre heranwachsenden Kinder in die Städte und in die Industrie

abwanderten und auf dem Lande durch Slaven, besonders Polen

ersetzt wurden. Da die polnischen Landarbeiter von etwas anderer

Rassenzusammensetzung als die deutschen sind, insbesondere mehr

mongolides Blut enthalten, so ergibt sich damit auch eine Verschiebung

der Rassen.

Allein in den Jahren von 1905-1910 wanderten aus den östlichen

Provinzen Preußens mehr als eine viertel Million Menschen ab, aus

Ostpreußen 95000, Westpreußen 89400, Pommern 75300. Im Jahre 1907

gab es nur noch 5644000 deutsche Landarbeiter (einschließlich der

weiblichen) gegenüber 6755000 im Jahre 1895, also 1111000 weniger.

Es ist also nicht nur der gesamte überschüssige Nachwuchs, der

sich in diesen 12 Jahren auf mehrere Millionen belief, in die

Städte abgewandert, sondern darüber hinaus noch über eine Million

Menschen. Seit dem Jahre 1886 hat man dem Bevölkerungsverlust

des deutschen Ostens, durch Ansiedelungsgesetze, welche

dem weitschauenden Blicke ~Bismarcks~ zu danken waren,

entgegenzuwirken gesucht. Bis zum Jahre 1913 wurden auf Grund

der Ansiedlungsgesetze rund 40000 Bauerngüter aus aufgekauften

größeren Gütern geschaffen und damit eine bäuerliche Bevölkerung

von etwa 200000 Köpfen angesiedelt, insbesondere in Posen und

Westpreußen. Da die Ansiedler im Durchschnitt eher tüchtiger waren

als die abgewanderten Landarbeiter, so wäre das Siedlungswerk der

Rassentüchtigkeit der Bevölkerung sehr zustatten gekommen. Durch

den unglücklichen Ausgang des Krieges ist das so hoffnungsvoll

begonnene Siedlungswerk nun natürlich zum größten Teil vernichtet.

Posen und Westpreußen werden nun voraussichtlich in kurzer Zeit

fast nur noch von Polen besiedelt sein, zumal der Geburtenüberschuß

der polnischen Bevölkerung schon vor dem Kriege fast doppelt so

groß als der der deutschen war (im Jahre 1911 20,7 gegen 11,8).

Auch in den deutsch gebliebenen Gebieten war die

Fortpflanzungsauslese auf dem Lande durchaus nicht mehr so günstig

wie früher. Während auf 1000 verheiratete Landarbeiter im Jahre

1907 noch 238 Geburten kamen, waren es bei den selbständigen

Landwirten und Verwaltern nur noch 155. Selbstverständlich bestehen

zwischen diesen Gruppen auch erhebliche Unterschiede der erblichen

Veranlagung. Um einen Bauernhof erfolgreich bewirtschaften zu

können, dazu gehört nicht nur körperliche Gesundheit, sondern

auch ein erhebliches Maß von geistiger Tüchtigkeit, insbesondere

Fleiß, Sparsamkeit, Energie, Voraussicht. Es ist eben durchaus

nicht richtig, daß die dümmsten Bauern die dicksten Kartoffeln

haben. Untüchtige Landwirte können ihren Hof nicht halten und

sinken nicht selten in die Schicht der unselbständigen Arbeiter

herab. Unter diesen Umständen bekommt der Bevölkerungsstrom vom

Lande in die Stadt immerhin ein etwas anderes Gesicht. Obwohl die

stärkere Beteiligung der Begabten und Unternehmungslustigen in

allen ländlichen Ständen eine ungünstige Gesamtrichtung der Auslese

bedingt, ist die stärkere Beteiligung der besitzlosen Landarbeiter

an der Abwanderung doch immerhin geeignet, die Gegenauslese zu

mildern.

Wie der deutsche Osten durch Wanderungsauslese seine Rassentüchtigkeit

zu verlieren droht, so hat er sie vor Jahrhunderten auch durch

Wanderungsauslese gewonnen. Fast ein Jahrtausend lang, vom 10. bis

gegen Ende des 18. Jahrhunderts, richtete sich die Auswanderung aus

den altdeutschen Gebieten vorwiegend in das Kolonisationsland östlich

der Elbe. Die deutsche Bevölkerung der östlichen Hälfte Preußens

stammt daher von einer Auslese tüchtiger und unternehmungslustiger

Menschen aus allen deutschen Stämmen, besonders dem niedersächsischen,

ab. Eine Auslese dieser Auslese stellt der ostelbische Landadel dar.

Daraus erklärt sich zum guten Teil die erstaunliche Kraft, welche der

preußische Staat im Laufe seiner Geschichte entfaltet hat, und darauf

beruhte auch ganz wesentlich die nun verflossene Größe des Deutschen

Reiches.

Andererseits hat das Deutsche Reich während des 19. Jahrhunderts

Millionen von Auswanderern nach Amerika abgegeben, in den

achtziger Jahren jährlich etwa 200000 Menschen; und es ist nicht

unwahrscheinlich, daß auf die dadurch bedingte Gegenauslese zum Teil

der eigentümliche Mangel an „Zivilkurage“, der schon ~Bismarck~

bei den Deutschen beklagte, zurückzuführen ist. Auch die Ruhe und

Friedfertigkeit der modernen Skandinavier, welche gegenüber früheren

Jahrhunderten in die Augen springt, dürfte wenigstens zum Teil auf

die starke Auswanderung, welche in den letzten Jahrhunderten aus

Skandinavien stattgefunden hat, zurückzuführen sein.

In demselben Maße, wie die Auswanderung für die alte Heimat eine

Gegenauslese mit sich bringt, bedeutet sie für die neue Heimat

natürlich eine günstige Auslese. Daraus erklärt sich die gewaltige

Energie der Nordamerikaner, welche unsere Politiker noch während des

Weltkrieges so verhängnisvoll unterschätzt haben.

Die Vereinigten Staaten haben von 1820 bis 1900 eine Einwanderung

von etwa 20 Millionen Menschen gehabt und zwar fast ausschließlich

aus der nordwestlichen Hälfte Europas von vorwiegend nordischer

Rasse. Um die Jahrhundertwende hat sich freilich das Bild geändert,

indem seitdem vorwiegend Süd- und Osteuropäer eingewandert

sind. Von 10 Millionen Einwanderern im ersten Jahrzehnt dieses

Jahrhunderts waren schon 72% Süd- und Osteuropäer, während diese

in den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts nur 1,5% der

Einwanderer ausgemacht hatten.

e) ~Das Schicksal der großen Rassen.~

Auch die Verschiebungen im Bestande der großen Rassen stellen natürlich

eine Auslese von ungeheurer Tragweite dar.

Soweit sich die primitiven Urrassen in isoliert lebenden

Naturvölkern erhalten haben, gehen sie alle dem Aussterben

entgegen. Die Wedda und verwandte Stämme, welche einst in

Inselindien weit verbreitet waren, sind heute in unzugängliche

Waldgebiete verdrängt und nur noch in Resten erhalten. Von den

Urausstraliern sind nur noch wenige Zehntausende vorhanden.

Die Tasmanier sind im 19. Jahrhundert völlig ausgestorben. Die

Buschmänner sind von Negern und Europäern in unwirtliche Gegenden

gedrängt und durch Vernichtung des Wildbestandes ihrer Heimat der

Grundlage ihres Lebensunterhaltes beraubt worden.

Die ~Neger~ sind in Südafrika zwar aus einigen Gebieten verdrängt

worden; im ganzen ist ihr Bestand aber durchaus nicht bedroht. Der

Sklavenhandel hat sogar zu einer großen Ausbreitung ihrer Rasse

geführt. Im Süden Nordamerikas leben heute über 10 Millionen Neger

und weitere Millionen in Mittel- und Südamerika.

Unter den mongoliden Menschenrassen haben die ~Indianer~ Amerikas

in den letzten Jahrhunderten große Einbußen erlitten. Im Gebiet

der Vereinigten Staaten ist nur noch etwa 1/4 Million vorhanden,

während sie früher, als ihnen noch die unermeßlichen Jagdgründe

des großen reichen Kontinents zur Verfügung standen, wohl über

10 Millionen Köpfe zählten. In Südamerika besteht der Hauptteil

der Bevölkerung noch aus Indianern und Mischlingen mit vorwiegend

indianischem Blut. Nur die Feuerländer sind bereits so gut wie

völlig ausgestorben.

Den Kern der ~mongoliden Rassen~ bilden die ~Chinesen~. Die Bevölkerung

des chinesischen Reiches ist so groß wie die ganz Europas, und sie ist

während der letzten Jahrhunderte auch im gleichen Maße gewachsen. Um

die Mitte des 17. Jahrhunderts hat sie nach ~Mayet~ etwa 62 Millionen

betragen, um die Mitte des 18. schon das Dreifache und heute über

400 Millionen. Die Chinesen haben in den letzten Jahrzehnten ihre

Siedelungen im nördlichen Ostasien, in Ostsibirien, der Mongolei

und der Mandschurei gewaltig ausgebreitet. Auch in Inselindien

fassen sie mehr und mehr Fuß unter Verdrängung der eingesessenen

malayischen Bevölkerung. Dieses friedliche Vordringen, das mehr

als alle kriegerischen Siege über Sein und Nichtsein der Rassen

entscheidet, wird den Chinesen nicht nur durch ihre Rassenveranlagung,

die Veranlagung der genügsamen und zähen Kulinatur, sondern vor allem

auch durch ihre kulturelle Überlieferung, an der sie zäh festhalten,

insbesondere ihre durch die Jahrtausende unerschütterte Familienmoral

ermöglicht. Den biologischen Erhaltungswert der chinesischen Kultur hat

uns besonders ~Schallmayer~ eindrucksvoll geschildert.

Wenn wir von den allerletzten Jahrzehnten zunächst absehen, so haben

sich allerdings ~die europäischen Rassen~ während der letzten

Jahrhunderte eher noch stärker ausgebreitet als die asiatischen, vor

allem durch die Eroberung und Besiedelung Amerikas, Australiens sowie

großer Teile Südafrikas und Nordasiens. In Europa hat die Bevölkerung

von 150 Millionen um die Mitte des 18. Jahrhunderts auf über 400

Millionen am Ende des 19. zugenommen. An dieser Ausbreitung und Zunahme

sind die verschiedenen Rassen Europas in ungleichem Maße beteiligt.

Die Eroberung Nordamerikas, Australiens und Südafrikas ist vor allem

der nordischen Rasse zugute gekommen, jene Süd- und Mittelamerikas

der mediterranen. In Europa hat die Bevölkerung während des 19.

Jahrhunderts am stärksten in der östlichen Hälfte zugenommen, wo der

mongolide Einschlag am stärksten ist.

Die Bevölkerung des russischen Reiches, welche am Anfang des 19.

Jahrhunderts etwa 20% von der Europas betrug, machte zu Beginn des

Weltkrieges bereits 30% davon aus. Die Geburtenziffer betrug im

Jahre 1911 in Rußland 45,1 gegenüber 28,6 in Deutschland. Während

die deutsche Bevölkerung jährlich um 0,8 Millionen zunahm, betrug

die Zunahme der russischen jährlich über 3 Millionen. Daran werden

auch die Folgen der bolschewistischen Revolution voraussichtlich

auf die Dauer nichts ändern. Diese stellt rassenbiologisch im

Grunde nur einen unbeabsichtigten Selbstmord der städtischen

Bevölkerung dar. Der russische Bauer aber wird aus dem

bolschewistischen Chaos im wesentlichen ungebrochen hervorgehen. Da

ihm noch reichlich Siedlungsland zur Verfügung steht, wird er auch

seine ungehemmte Vermehrung fortsetzen und damit zu einer weiteren

Zunahme der mongoliden Rassenelemente in Europa beitragen.

Von großem rassenbiologischem Interesse und von einschneidendster

Bedeutung für die Zukunft aller Kulturvölker ist die

Bevölkerungsbewegung der ~Juden~. Während es im alten Judenstaat wohl

noch nicht eine Million Juden gab, beträgt ihre Zahl gegenwärtig gegen

15 Millionen. Die Verheißung, welche nach der jüdischen Überlieferung

dem Stammvater Abraham zuteil wurde, daß seine Nachkommenschaft so

zahlreich wie die Sterne am Himmel werden solle, ist in Erfüllung

gegangen. Das haben die Juden ihrem zähen Festhalten an der mosaischen

Rassenmoral, die ihnen frühe Eheschließung und Fortpflanzung

vorschreibt, zu danken, und schon die erwähnte Verheißung zeigt,

worin die Juden der alten Zeit ihr höchstes Ziel sahen. Auch bis in

die neueste Zeit haben die Juden trotz ihrer fast ausschließlich

städtischen Lebensweise eine große Fruchtbarkeit bewahrt. Wo sie aber

den Glauben der Väter aufgegeben haben, gehen sie dem Aussterben

entgegen.

In Deutschland vermehren sich die alteingesessenen Judenfamilien

nicht mehr, sondern gehen an Zahl zurück. Im Jahre 1871 machten

die Juden noch 1-1/4% der deutschen Bevölkerung aus, 1905 nur noch

1%; ihr Anteil an der Bevölkerung hat also um 20% abgenommen. Die

absolute Zahl der Juden in Deutschland hat im gleichen Zeitraum

zwar von 500000 auf 600000 zugenommen, aber nur infolge der

Zuwanderung östlicher Juden, welche zum größten Teil noch an der

alten Überlieferung festhalten und auch in Deutschland zunächst

noch eine stärkere Fortpflanzung bewahren. Bei den Berliner Juden

hat nach ~Theilhaber~ die Hälfte aller Ehen überhaupt keine

Kinder; ein Viertel hat eine zur Erhaltung unzulängliche Kinderzahl

und nur ein Viertel der Familien erhält sich selbst.

Es ist keine Übertreibung, wenn ~Theilhaber~ vom „Untergang der

deutschen Juden“ gesprochen hat. Dieses Aussterben hängt offenbar

aufs engste mit der bevorzugten wirtschaftlichen Lage der Juden

und ihrer Zusammendrängung in den gebildeten Ständen zusammen. Wie

sich die Zukunftaussichten der gesamten Judenheit gestalten mögen,

darüber ist schwer etwas Sicheres auszusagen. Obwohl die Juden in den

westlichen Kulturländern dem Aussterben entgegengehen, könnte ihre

Vermehrung in den weniger kultivierten Ländern des Ostens um so stärker

sein. Möglich ist aber auch, daß sie auch dort der fortschreitenden

Aufklärung und Zersetzung verfallen. Für nicht unmöglich möchten wir

es schließlich auch halten, daß die zionistische Bewegung, welche die

Abstammungs- und Blutsgemeinschaft aller Juden über alle Grenzen der

Sprachen und Staaten hinweg zu einer Schicksalsgemeinschaft machen

will, der Judenheit die Rettung bringen wird. Schon jetzt gehören dem

zionistischen Bunde fast eine Million Juden an.

Wenn man die Geburtenziffern der verschiedenen europäischen Länder

vergleicht und sie in Beziehung zu der Rassenmischung der Bevölkerung

setzt, so zeigt sich unverkennbar, daß die Länder, in denen die

~nordische Rasse~ überwiegt, im allgemeinen viel geringere

Geburtenziffern haben als jene, in denen andere Rassen überwiegen.

So nimmt die Geburtenziffer in Europa von Osten nach Westen und von

Süden nach Norden ab, also umgekehrt wie der Anteil der nordischen

Rasse an der Bevölkerung. Die vordenkliche Sinnesart der nordischen

Menschen veranlaßt diese zu weitgehender Beschränkung der Kinderzahl.

Dazu kommt noch, daß die Bevölkerungen von vorwiegend nordischer Rasse

im allgemeinen auch besonders gebildet und wohlhabend sind; und wir

haben ja gesehen, wie stark Bildung und Wohlstand zur Geburtenverhütung

beitragen.

Wenn man die gesamte Menge der nordischen Rasse nach ihrem Anteil an

den verschiedenen Bevölkerungen einschließlich Amerikas, Australiens

und Südafrikas ins Auge faßt, so ist diese in der Gegenwart ohne

Zweifel größer als jemals; ihr relativer Anteil an der Bevölkerung

Europas aber ist anscheinend schon seit der Völkerwanderungszeit in

Rückgang. Aus den Schilderungen der antiken Schriftsteller wissen

wir, daß die Germanen recht gleichmäßig von nordischem Typus waren.

Die bildlichen Darstellungen aus jener Zeit bezeugen dasselbe. Die

Skelette der sogenannten Hünengräber und der Reihengräber aus der

Völkerwanderungszeit zeigen ebenfalls fast ausnahmslos rein nordische

Formen. Ebenso waren auch die alten Kelten von nordischer Rasse.

Hellenische Schriftsteller bezeugen auch, daß die alten Hellenen,

wo sie sich rein erhalten hatten, von blonder Rasse waren, ebenso

die Völker der übrigen Balkanhalbinsel. Nach ~Martin~ saßen in

frühgeschichtlicher Zeit dolichokephale Vertreter der nordischen

Rasse noch ziemlich unvermischt in Schweden, Rußland, Österreich und

am Rhein. Auch im 7. bis 9. Jahrhundert war die Bevölkerung Rußlands

noch ausgesprochen dolichokephal, während sie heute ganz überwiegend

brachykephal ist. Ähnliches gilt von Österreich, der Schweiz und vielen

Teilen Deutschlands. Dieser Wechsel im Typus der Bevölkerung dürfte nur

zum kleineren Teil durch Rassenmischung, zum größeren durch wirkliche

Austilgung nordischer Rassenanlagen zu erklären sein.

Daß im alten Griechenland bei dem Aussterben der nordischen

Kulturträger äußere und innere Kriege mitgewirkt haben, wurde

schon oben erwähnt. Weiter scheint dazu die Malaria wesentlich

beigetragen zu haben, gegen welche die nordische Rasse

augenscheinlich viel weniger widerstandsfähig ist als die südlichen

dunklen. Den eigentlichen Todesstoß aber hat das Hellenentum erst

durch die absichtliche Geburtenverhütung erhalten, die natürlich

gerade wie bei uns in erster Linie die oberen Stände betraf. Wie

eine berühmte Stelle bei ~Polybios~ bezeugt, wollten die

Hellenen seiner Zeit nicht mehr heiraten oder, wenn sie es taten,

doch höchstens ganz wenige Kinder aufziehen. Es waren mancherlei

Maßnahmen zur Verhütung der Empfängnis im Gebrauch, und auch

die Abtreibung wurde häufig geübt. Die gleichgeschlechtliche

Liebe, welche schon zur Zeit Platons gar nicht mehr als anstößig

galt, erfreute sich zum guten Teil wohl eben, weil sie nicht zur

Fortpflanzung führt, so großer Beliebtheit. Auch das Ideal der

Hetäre, d. h. des freien gebildeten Weibes, das dem Manne in freier

Zuneigung und ohne Bindung durch die Ehe ihre Gunst schenkte,

war wohl z. T. aus der Furcht vor dem Kinde geboren. Wie sehr es

zum Untergang des Hellenentums beitrug, das veranschaulicht eine

Inschrift auf dem Denkmal der Laïs: Hellas, sonst unbezwinglich

und fruchtbar an Helden, wurde besiegt und geknechtet durch die

göttliche Schönheit der Laïs. Alle diese Umstände zusammenwirkend

führten dahin, daß z. B. von dem dorischen Militäradel der

Spartiaten, der zur Zeit der Perserkriege noch 8000 Mitglieder ins

Feld gestellt hatte, nach der Schlacht von Leuktra nur noch 2000

und im Jahre 230 nur noch 700 Mitglieder vorhanden waren. Ganz

ähnlich waren die Ursachen des Verfalls des römischen Reiches.

Auch die letzte und größte Welle nordischen Blutes, welche sich in

den letzten Jahrhunderten über Nordamerika, Australien und Südafrika

ergossen hat, ist anscheinend im Begriff zu verebben. Obwohl den

eingesessenen Nordamerikanern im Vergleich zu der Lebensenge Europas

noch fast „unbegrenzte Möglichkeiten“ offen stehen, reicht ihr

Nachwuchs nicht einmal zu bloßer Erhaltung aus.

~Ploetz~ hat seinerzeit berichtet, daß schon im Jahre 1892 in

der eingesessenen Bevölkerung der Neuenglandstaaten die Zahl

der Todesfälle die der Geburten beträchtlich übertraf. Diese

Angabe wird durch neuere Feststellungen durchaus bestätigt. In

Massachusetts z. B. hatte die einheimische Bevölkerung im Jahre

1910 eine Geburtenziffer von 14,9, während das Erhaltungsminimum

in anbetracht der starken Besetzung der erwachsenen Altersklassen

mehr als 20 betragen würde. Äußerlich wird das schnelle Aussterben

der Yankeebevölkerung durch die stärkere Vermehrung der neuen

Einwanderer, welche zumeist aus Süd- und Osteuropäern bestehen,

verdeckt. Deren Geburtenziffer betrug i. J. 1910 in Massachusetts

49,1. In den letzten Jahren vor dem Kriege kamen nach ~Crum~ auf

eine angelsächsische Ehefrau 1,92 Kinder und auf eine eingewanderte

3,01, während das Erhaltungsminimum etwa 3 beträgt.

In zwei bis drei Generationen wird das Aussterben der eingesessenen

amerikanischen Bevölkerung von vorwiegend nordischer Rasse im

wesentlichen beendet sein, -- wenn den Amerikanern nicht noch in

letzter Stunde durch eine zielbewußte Rassenhygiene die Rettung ihres

Volkes gelingt. Führende Männer der Wissenschaft und des öffentlichen

Lebens haben die Gefahr und die Wege zu ihrer Überwindung bereits

klar erkannt, und wenn die Amerikaner zur Rettung der Rasse dauernd

ebensoviel Energie aufwenden werden, wie sie während des Weltkrieges

in rassenzerstörender Richtung aufgewandt haben, so wird der Ausgang

dieses Kampfes nicht zweifelhaft sein. Die nächste große Schlacht in

dem tausendjährigen Ringen um das Leben der nordischen Rasse wird

voraussichtlich in Amerika geschlagen werden. Und wir werden daraus

lernen können.

Aber auch in ihrer europäischen Heimat ist das Leben der nordischen

Rasse kaum weniger bedroht. Nach allem, was wir in früheren Kapiteln

über die seelische Eigenart der Rassen, die soziale Auslese und ihre

in der Gegenwart unheilvolle Verknüpfung mit der biologischen Auslese

gehört haben, erfüllt sich dasselbe Schicksal, welches bisher alle

Zweige der nordischen Rasse, die in wärmeren Ländern Staaten und

Kulturen begründet haben, betroffen hat, nunmehr auch am Stamm der

Rasse in ihrer Heimat.

Der erste, welcher die Tatsache und die Bedeutung dieses Wechsels

der Rassen erkannt hat, war der französische Diplomat und

Schriftsteller ~Joseph Arthur Graf v. Gobineau~. Er hat schon

um die Mitte des vorigen Jahrhunderts den Satz ausgesprochen,

daß ein Volk niemals sterben würde, wenn es immer aus denselben

Rassenbestandteilen zusammengesetzt bliebe. Allerdings sah er das

Verhängnis der nordischen Rasse nur in ihrer fortschreitenden

Vermischung mit andern, während die ungleich wesentlichere Auslese

noch außerhalb seines Gesichtskreises lag. ~Schallmayer~ hat dem

Seher ~Gobineau~ den Vorwurf der Unwissenschaftlichkeit gemacht;

aber über den Kern seiner Lehre kommt man dadurch nicht hinweg:

„Die Massen, die in Westeuropa und Nordamerika gegenwärtig die

letzte mögliche Form der Kultur vertreten, sind in der Tat weniger

verfallen als die Bewohner der Campagna, Susianas und Jemens.

Indessen droht diese verhältnismäßige Überlegenheit dauernd zu

verschwinden; der bereits so oft geteilte und immer wieder geteilte

Bestand an arischem Blute, der in unseren Ländern noch vorhanden

ist und allein das Gebäude unserer Gesellschaft noch stützt,

steuert mit jedem Tage mehr dem Endziele seiner Aufsaugung zu“

(1855). ~Ludwig Woltmann~, der geistige Erbe ~Gobineaus~ hat dann

gesehen, daß es sich um einen Auslesevorgang, um eine Austilgung im

eigentlichsten Sinne handelt: „Das Aussterben der großgewachsenen

blonden Rasse ist ein Schicksal, das mit ihrer sozialen

Herrschaftsstellung und ihren psychologischen Eigenschaften

unlösbar verknüpft ist.“ (1907).

Wir glauben nicht, daß dieses Schicksal unabwendbar sei. Ausschließlich

in den seelischen Anlagen kann es nicht begründet sein; denn diese

Anlagen waren in der Vergangenheit so gut mit der Erhaltung vereinbar,

daß immer neue Wanderscharen die nordische Heimat verlassen konnten.

Die Anlagen der Rasse sind nur an ihre gegenwärtige Umwelt nicht

angepaßt; und diese Umwelt kann sich wieder ändern, kann geändert

werden. Wenn heute die Ursachen des Blühens und des Welkens der

Völker und Kulturen mehr und mehr klargestellt werden und wenn die

Rasse zum Bewußtsein ihrer selbst und ihrer Lage kommt, so ist damit

die kulturelle Umwelt schon nicht mehr dieselbe wie jene, in der ihr

Untergang unabwendbar erscheint. Das Ideal der Rassenhygiene gewinnt

sichtlich an Boden; und wenn es gelingt, ihm auch praktisch den

gebührenden Einfluß zu verschaffen, so kann dem Verhängnis sogar mit

Sicherheit Halt geboten werden.

Zweiter Abschnitt.

Praktische Rassenhygiene.

#1. Zum Begriff der Rassenhygiene.#

~Hygiene ist die Lehre von den Bedingungen der Erhaltung des Lebens

und der Gesundheit~. Als theoretische Wissenschaft betrachtet sie alle

Lebensverhältnisse unter dem Gesichtspunkt der Erhaltung des Lebens

und der Gesundheit, und als praktische Disziplin sucht sie die dafür

als zweckmäßig erkannten Bedingungen zu verwirklichen. In der Praxis

ist es allerdings nicht ohne weiteres möglich, allen Menschen die

günstigsten Lebensbedingungen zukommen zu lassen. Von entscheidender

Bedeutung sind in dieser Beziehung die wirtschaftlichen und sozialen

Verhältnisse. Durch deren eingehende Berücksichtigung kommen wir zur

~sozialen Hygiene~, die man als ~Lehre von den sozialen Bedingungen der

Erhaltung des Lebens und der Gesundheit~ auffassen kann. Es liegt in

der Natur der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse, daß sie nicht

auf einen Schlag durch Gewaltmittel möglichst günstig gestaltet werden

können, sondern nur im Laufe einer langen Entwicklung durch stetige

Arbeit der Gemeinschaft. Der Sozialhygieniker muß sich daher wohl oder

übel damit abfinden, daß viele der lebenden Zeitgenossen dahinsterben,

ohne daß ihnen die günstigsten Bedingungen für ihre Gesundheit zuteil

werden konnten. In wenigen Jahrzehnten sind es andere Menschen, welche

leben. Aber ein Wesentliches der alten Generation lebt auch in der

jungen fort. Durch die Generationen hindurch fließt ein Strom dauernden

Lebens, den ~Alfred Ploetz~ als ~biologische Rasse~ bezeichnet hat.

Mag der soziale Hygieniker daher zunächst auch nur die gerade lebenden

Individuen als Gegenstand seiner Fürsorge im Auge gehabt haben: wenn er

wirklich Dauerndes leisten will, so muß er die organische Gemeinschaft

des Lebens, welche nicht auf die lebende Generation beschränkt ist,

zum Gegenstande seiner Fürsorge machen. In diesem Sinne hat ~Max v.

Gruber~ es als die charakteristische Wendung der Hygiene unserer Tage

bezeichnet, daß sie sich zur ~Rassenhygiene~ entwickele.

So wäre denn alle Hygiene Rassenhygiene? Ihrem Ziele nach kann man sie

in der Tat so auffassen. Auch die Hygiene der Individuen kann als Teil

der Rassenhygiene gedacht werden, insofern als das, was der Gesundheit

der Individuen zugute kommt, im großen und ganzen auch dem Wohle der

Rasse dient. Andererseits aber ist mit der gesundheitlichen Fürsorge

für die Individuen die Gesundheit der Rasse noch keineswegs verbürgt.

Wir haben oben gesehen, daß eine Fürsorge, welche erblich schwachen

Individuen zur Fortpflanzung verhilft, dem Wohle der Rasse sogar

abträglich ist. Wir haben im ersten Bande gesehen, daß das Gedeihen des

Individuums von seiner Erbanlage nicht minder abhängig ist als von den

äußeren Lebensbedingungen. Aber wir können die erbliche Veranlagung

des Individuums nicht ändern. Soweit unsere Fürsorge sich auf das

einzelne Individuum erstreckt, müssen wir damit als mit etwas Gegebenem

rechnen. Wohl aber kann sich die erbliche Veranlagung einer Bevölkerung

ändern und zwar, wie wir gesehen haben, einesteils durch direkte

Einwirkungen auf die Erbmasse, ganz besonders aber durch verschieden

starke Fortpflanzung der verschiedenen Erbmassen, d. h. durch Auslese.

Sobald wir das eingesehen haben, haben wir auch die Möglichkeit, die

erbliche Veranlagung der Bevölkerung günstig zu beeinflussen. Das ist

die Aufgabe der ~Rassenhygiene im engeren Sinne~ als einer ~Hygiene

der erblichen Veranlagung~. Auch diese Rassenhygiene im engeren Sinne

ist zum größten Teil soziale Hygiene, insofern als die Bedingungen

der Idiokinese und zumal der Auslese, welche über die Änderung der

erblichen Veranlagung einer Bevölkerung entscheiden, vor allem von

den sozialen Verhältnissen abhängen und in erster Linie durch soziale

Maßnahmen gebessert werden müssen. ~Da die Erbmasse den Grundstock und

Kern jedes Lebewesens bildet, muß die Rassenhygiene auch den Kern der

sozialen Hygiene bilden~.

Das ist auch die Meinung des ersten ordentlichen Professors für

soziale Hygiene in Deutschland, ~Grotjahn~, welcher das

Entartungsproblem als das Zentralproblem der sozialen Hygiene

bezeichnet.

~Grotjahn~ sagt in seinem Buche über die Geburtenfrage, das

1921 in zweiter Auflage erschienen ist: „Wir wissen gegenwärtig,

daß ein großer, numerisch wahrscheinlich der bei weitem größte Teil

aller krankhaften Zustände unheilbar ist. Und doch sind auch diese

durchaus vermeidbar. Nur muß außer dem Wege der Orthodiätetik, d.

i. der Befolgung der Lehren der persönlichen Gesundheitspflege

durch den Einzelnen, und dem der sozialen Hygiene, die der

Umwelt der Menschen alle krankheitserregenden und verkümmernden

Bedingungen entzieht, noch ein dritter Weg eingeschlagen werden: es

muß ~der menschliche Artprozeß durch die Ausbildung einer Theorie

und Praxis der Eugenik soweit rationell beeinflußt werden, daß

die Fortpflanzung von konstitutionell Minderwertigen zuverlässig

verhindert wird.~“

Ein Gegensatz zwischen sozialer Hygiene und Rassenhygiene besteht

also nicht. Man kann vielmehr geradezu sagen: ~Eine soziale Hygiene,

welche in ihrem Kerne nicht Rassenhygiene ist, wird keine dauernden

Erfolge haben~; denn eine wirkliche Gesundung der Bevölkerung ist nicht

möglich ohne Gesundung ihrer Erbmasse. Dem entspricht es, daß die

Rassenhygiene ihrerseits ihren Mitteln nach in der Hauptsache soziale

Hygiene sein muß. Neben der sozialen Rassenhygiene ist aber auch eine

private möglich und nötig, welche dem einzelnen Menschen zeigt, was er

für sich und im Kreise seiner Familie zur Verhütung einer Schädigung

der Erbmasse und zur Erhaltung tüchtiger Erbanlagen tun kann. Demgemäß

ist die Einteilung der praktischen Rassenhygiene in soziale und private

Rassenhygiene gewählt worden.

Der Begründer der modernen Rassenhygiene, ~Darwins~ Vetter

~Francis Galton~, hat dafür das Wort ~Eugenik~ geprägt, welches

in den englischsprechenden Ländern heute allgemein gebraucht

wird. Nachdem seine frühere Definition des Begriffes Eugenik nur

die soziale Rassenhygiene umfaßte, hat er später -- vielleicht

unter dem Einfluß von ~Ploetz~, von dem das Wort Rassenhygiene

stammt -- eine Definition gegeben, welche mit unserer Definition

der Rassenhygiene durchaus zusammenfällt: „~Eugenik ist die

Wissenschaft, die sich mit allen Einflüssen befaßt, welche die

angeborenen Eigenschaften einer Rasse verbessern und welche

diese Eigenschaften zum größtmöglichen Vorteil der Gesamtheit

zur Entfaltung bringen.~“ Gegenüber Versuchen gewisser Kreise in

Deutschland, denen jede Erwähnung des Wortes Rasse unbehaglich

ist, einen Gegensatz zwischen Rassenhygiene und Eugenik zu

konstruieren, ist darauf hinzuweisen, daß auch in der Definition

der Eugenik das Wort Rasse vorkommt und daß ~Galton~ die

Erörterung der Rassenunterschiede durchaus nicht von der Eugenik

ausgeschlossen wissen wollte. Auch wörtlich bedeutet das Wort

Eugenik „Lehre von der guten Rasse“ (von ἐυ gut und γένος

Geschlecht, Rasse). Es ist also eine falsche Annahme daß das Wort

Eugenik „Fortpflanzungshygiene“ oder wörtlich „Lehre von der

guten Zeugung“ bedeute. Der Begriff der Fortpflanzungshygiene ist

einerseits weiter als der der Rassenhygiene, insofern, als er

sich auch auf nicht erbliche Einflüsse bezieht, andererseits aber

viel enger, weil es sich bei der Rassenhygiene keineswegs nur um

den Fortpflanzungsvorgang handelt, sondern um eine Betrachtung

der gesamten Lebensbedingungen, welche auf die Gestaltung der

erblichen Veranlagung der Bevölkerung von Einfluß sind. Ebensowenig

wie die genannten Versuche kann uns der tendenziöse Mißbrauch des

Wortes „Rassenhygiene“ durch gewisse entgegengesetzt gerichtete

Schriftsteller veranlassen, einem wissenschaftlichen Begriffe Zwang

anzutun. Wir gebrauchen vielmehr das Wort Rassenhygiene als eine

deutsche Übersetzung des Wortes Eugenik, ebenso wie wir z. B. auch

Augenheilkunde für Ophthalmologie sagen.

#2. Soziale Rassenhygiene.#

a) ~Die Bekämpfung idiokinetischer Schädlichkeiten.~

Die soziale Verhütung der ~Alkoholschäden~ soll hier nur ganz

kurz umrissen werden. Ihre rassenhygienische Bedeutung ist zwar

außerordentlich groß; sie hat aber auch sonst ungeheure hygienische

und soziale Bedeutung, und es gibt bereits viele gute Schriften

darüber. Wenn wir uns hier auf das Allerwichtigste beschränken, so

gewinnen wir dadurch Raum für die Erörterung jener Aufgaben, die

allein der Rassenhygiene eigentümlich sind.

Es ist keine Frage, daß vom rassenhygienischen Standpunkt ~das völlige

Verbot der Erzeugung und des Vertriebes alkoholischer Genußmittel~

angestrebt werden muß. Man kann durchaus nicht sagen, daß dieses Ziel

unerreichbar sei. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika ist es

der Enthaltsamkeitsbewegung nach jahrzehntelangem Kampfe gelungen,

das völlige Alkoholverbot durchzusetzen. Seit dem 1. Juli 1919 ist

dieses für das Gesamtgebiet der Vereinigten Staaten verfassungsmäßig

festgelegt, nachdem es schon vorher in den meisten Einzelstaaten

der Union bestand, so daß also genügend praktische Erfahrungen über

seine Wirkungen vorlagen. Bei der Aufnahme in die Verfassung stimmten

nur 3 von den 48 Staaten der Union dagegen. Besonders seit der

Einführung des Frauenstimmrechts in Deutschland erscheint es nicht

ausgeschlossen, daß auch bei uns einmal das Alkoholverbot auf dem

Wege parlamentarischer Gesetzgebung oder allgemeiner Volksabstimmung

verwirklicht werden wird. Daß die Aussichten dafür gar nicht so

schlecht sind, beweist am besten die Angst der Alkoholinteressenten,

welche aus zahlreichen kleinen, in die Tagespresse geschobenen Notizen

spricht, in denen über angebliche schlimme Folgen des Alkoholverbotes

in Amerika berichtet wird.

In Schweden und Norwegen ist es gelungen, die Schäden des Alkoholismus,

welche früher dort geradezu verheerend wirkten, vor allem durch eine

~Gasthausreform~, das sogenannte ~Gotenburger System~, weitgehend

zu beseitigen. Dabei ist der Betrieb der Gasthäuser den Gemeinden

unterstellt; und da der Verwalter keinen Nutzen von dem Umsatz

alkoholischer Getränke hat, hat er auch keinen Anlaß, einen Trinkzwang

auszuüben.

In Deutschland ist das seit 1919 bestehende staatliche

~Branntweinmonopol~ als günstig anzusehen, weil dadurch der

Trinkbranntwein stark verteuert wird. Im Jahre 1920 lagen auf einem

Liter Spiritus 8 Mark Reichssteuer und 15 Mark anderweitige Kosten,

während der Spiritus selber auf nicht ganz 3 Mark kam. Eine ~hohe

Besteuerung alkoholischer Genußmittel~ ist bis zu einem gewissen

Grade wohl geeignet, den Verbrauch einzuschränken, birgt aber die

Gefahr in sich, daß der Staat im Interesse hoher Steuereinnahmen den

Verbrauch zu steigern sucht. Die gegenwärtig in Deutschland bestehende

Getränkesteuer kann nicht gutgeheißen werden, weil im Interesse des

Alkoholkapitals auch die alkoholfreien Getränke damit belegt sind.

Demgegenüber muß gefordert werden, daß alle Getränke mit weniger als

1-2% Alkoholgehalt steuerfrei bleiben, einschließlich derartigen

Bieres, daß dagegen stärkere Getränke um so höher besteuert werden.

Viel besser ist, wie gesagt, das völlige Alkoholverbot, dessen

Durchführung allerdings höhere Einsicht und Moral voraussetzt, als

sie gegenwärtig bei der Mehrheit unserer Bevölkerung vorhanden ist.

Diese Hemmnisse könnten am wirksamsten durch ~Schulunterricht über

die Alkoholfrage~, am besten im ~Rahmen allgemeinen hygienischen

Unterrichts~, der auch aus anderen Gründen zu fordern ist (s. u.),

beseitigt werden, wie die Erfahrungen in Skandinavien und Amerika

gezeigt haben.

Auch hinsichtlich des ~Tabaks~, dessen schädliche Wirkungen auf die

Keimdrüsen ebenfalls bekannt sind, wäre völliges Verbot der Erzeugung

und des Vertriebes das -- vorerst leider nicht durchsetzbare -- Ideal.

Der Tabakmißbrauch ist gegenwärtig geradezu das verbreitetste Laster

unserer Bevölkerung. Wenn eine fremde Bevölkerung etwa dem Opium in

ähnlichem Maße verfallen wäre, wie die unsrige dem Tabak, so würde man

von allgemeiner Demoralisation sprechen. Es ist unendlich beschämend,

daß die deutsche Bevölkerung, welche an Unterernährung leidet, einen

sehr großen Teil ihres Einkommens für schädliche Genußgifte ausgibt.

Die Einfuhr von Tabak und Tabakerzeugnissen sollte daher am besten ganz

verboten und die einheimische Erzeugung durch hohe Steuern in Schranken

gehalten werden.

Auch die Vermeidung idiokinetischer Schädigungen durch Blei,

Quecksilber und andere Gifte ist eine Aufgabe öffentlicher

Rassenhygiene. Die Schutzbestimmungen hinsichtlich gewerblicher Gifte

haben daher auch rassenhygienischen Wert.

Eine nicht unwichtige Aufgabe ist auch die ~Vermeidung der

Röntgenschädigungen der Keimzellen~, die zwar quantitativ keine

große Rolle spielen, aber qualitativ eine um so verderblichere,

indem dadurch fortgesetzt eine nicht unbeträchtliche Zahl geistig

hochstehender Menschen, insbesondere Röntgeningenieure, Ärzte und

Röntgenassistentinnen sterilisiert werden. Daher sind strenge

Schutzvorschriften zu fordern und eine sorgfältige Gewerbeaufsicht

über die Durchführung des sogenannten absoluten Röntgenschutzes. Da

aber nach dem Röntgenarzte ~Nürnberger~ auch in einem modernen

Betriebe wenigstens die vorübergehende Sterilisierung der mit den

Röntgenarbeiten Beschäftigten nicht vermieden werden kann, so wäre

allen Ernstes zu erwägen, ob die Arbeit mit Röntgenstrahlen nicht

überhaupt Personen vorbehalten werden sollte, deren Fortpflanzung

aus irgend einem Grunde nicht oder nicht mehr in Betracht käme.

Wenn untüchtige Elemente durch ungünstige Verhältnisse oder durch

eigene oder fremde Schuld Schädigungen ausgesetzt sind, so pflegen

sofort allerhand geeignete und ungeeignete Maßnahmen zum Schutze

der Schwachen einzusetzen; niemand aber kümmert sich darum, wenn

ausgesucht tüchtige Menschen wissentlich oder unwissentlich ihre

Erbmasse ruinieren.

b) ~Die Bekämpfung der Syphilis.~

Von der Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten gilt ebenso wie

von der des Alkoholismus, daß sie nicht nur eine Aufgabe der

Rassenhygiene ist, daß sie aber andererseits in dem Programm der

Rassenhygiene einen wesentlichen Bestandteil bilden muß. Auch

wenn man der Meinung ist, daß durch die Gonorrhöe, so wie die

Dinge heute liegen, vorzugsweise unterdurchschnittlich tüchtige

Individuen unfruchtbar gemacht werden, so ist doch kein Zweifel,

daß auch nicht wenige von Hause aus tüchtige und wertvolle Menschen

dadurch ihre Fortpflanzungsfähigkeit einbüßen. Ungleich wichtiger

aber ist rassenhygienisch die Bekämpfung der Syphilis und zwar

wegen der durch sie bedingten Schädigungen der Erbmasse, wobei es

praktisch ziemlich gleichgültig ist, ob man diese mehr auf die

Krankheit als solche oder auf die bei der Behandlung unvermeidliche

Anwendung von Giften wie Quecksilber, Arsen und Jod bezieht.

Das Fundament einer durchgreifenden Bekämpfung der

Geschlechtskrankheiten ist die ~Einführung einer Meldepflicht~, wie

sie für andere gefährliche Krankheiten besteht und wie sie für die

Geschlechtskrankheiten von ~Flesch~ und anderen verlangt worden

ist. Die Meldung hätte durch den, der die Krankheit feststellt oder

behandelt, in den meisten Fällen also durch den Arzt zu geschehen.

Selbstverständlich müßte der Meldende ebenso wie die Gesundheitsbehörde

zu strengem Stillschweigen verpflichtet sein; doch dürfte es nötig

sein, daß die Meldung selber mit Namensnennung erfolgt und daß bei der

Gesundheitsbehörde die Meldungen geordnet aufbewahrt werden.

In Schweden ist eine gesetzliche Meldepflicht für

Geschlechtskrankheiten seit dem 1. Januar 1919 gesetzlich in

Kraft. Jeder Geschlechtskranke ist verpflichtet, sich von einem

approbierten Arzte behandeln zu lassen. Die Behandlung durch

Kurpfuscher ist verboten. Der Arzt hat den Kranken über die Art und

die Ansteckungsfähigkeit seiner Krankheit aufzuklären; zugleich hat

er ihn darauf hinzuweisen, daß er sich durch Gefährdung anderer

Personen mit Ansteckung strafbar macht. Außer der mündlichen

Belehrung hat er ihm auch ein amtliches Belehrungsblatt gegen

Unterschrift auszuhändigen. Untersuchung und Behandlung sind

kostenfrei. Das Gesetz hat sich nun schon über zwei Jahre durchaus

als durchführbar erwiesen; und soviel man bisher beurteilen kann,

ist der Erfolg ein recht guter.

Im Jahre 1920 hat sich die preußische Landesversammlung mit

großer Mehrheit für die allgemeine Meldepflicht ausgesprochen,

ebenso auch die Berliner Gesellschaft für Rassenhygiene.

Andererseits hat sich die Deutsche Gesellschaft zur Bekämpfung der

Geschlechtskrankheiten, die zum großen Teil aus Fachärzten für

Geschlechtskrankheiten besteht, die natürlich in erster Linie von

der Meldepflicht betroffen werden würden, dagegen ausgesprochen,

ebenso auch andere Gruppen von Fachärzten.

Daß die Durchführung der Meldepflicht bei der ungeheuren Verbreitung,

welche die Geschlechtskrankheiten bei uns haben, großen

Schwierigkeiten begegnen würde, ist natürlich klar. Ich möchte daher

vorerst nur die ~Meldepflicht für Syphilis~ und wegen der Gefahr der

Verwechslung für den sogenannten weichen Schanker fordern. Wenn die

rassenhygienisch weniger bedeutungsvolle Gonorrhoe vorerst beiseite

gelassen würde, so würde der Arbeitsaufwand nur einen Bruchteil,

schätzungsweise etwa ein Viertel, betragen.

Ich glaube, daß in anbetracht der bei uns herrschenden Zustände,

eine rücksichtslose Unterdrückung der Prostitution eher schädlich

wirken würde, weil sie die gesundheitliche Überwachung der Kranken

erschweren würde. Die nächste Aufgabe scheint mir vielmehr die

Erfassung der Syphilitiker durch eine Meldepflicht zu sein. Man

hat allerdings gesagt, daß durch eine Meldepflicht des Arztes die

Kranken in die Hände verschwiegener Kurpfuscher getrieben würden;

und daran ist gewiß etwas Wahres; aber die günstigen Wirkungen der

Meldepflicht würden die ungünstigen sicher weit überwiegen. Auch

bei siegreichen Angriffen muß man eben mit Verlusten rechnen.

Die sogenannten ~Beratungsstellen~ für Geschlechtskranke, welche

in den letzten Jahren auf Anregung des Reichsversicherungsamtes

von den Landesversicherungsanstalten, d. h. den Trägern der

Invalidenversicherung, in den meisten größeren Städten ins

Leben gerufen worden sind, wirken zwar wie eine Art von

Überwachungsstellen für die der Krankenversicherungspflicht

unterstehenden Syphilitiker; sie können aber eine allgemeine

Meldepflicht keineswegs ersetzen.

Im Jahre 1918 wurde ein Reichsgesetzentwurf zur Bekämpfung der

Geschlechtskrankheiten veröffentlicht; doch konnte dieser wegen

des Ausbruches der Revolution nicht mehr Gesetz werden. Immerhin

sind einige Bestimmungen daraus durch die Revolutionsregierung

auf dem Verordnungswege erlassen worden. Danach können Personen,

bei denen die Gefahr besteht, daß sie eine Geschlechtskrankheit

weiterverbreiten, zwangsweise einem Heilverfahren unterworfen

werden. Wer wissentlich eine andere Person durch Beischlaf

der Ansteckungsgefahr aussetzt, soll mit Gefängnis bis zu 3

Jahren bestraft werden. Wer eine an einer Geschlechtskrankheit

leidende Person ärztlich untersucht und behandelt, soll sie über

die Art ihrer Krankheit belehren, insbesondere auch über die

Strafbarkeit der Ansteckungsgefährdung. Diese Bestimmungen sind

zwar an und für sich nicht schlecht; eine nennenswerte Wirkung

aber haben sie offenbar nicht gehabt; insbesondere haben sie die

epidemische Ausbreitung der Geschlechtskrankheiten während der

Revolution nicht zu hindern vermocht. In dem Entwurf von 1918

war auch ein Verbot der Behandlung durch Kurpfuscher enthalten;

leider hat die Revolutionsregierung dieses aber nicht in ihre

Verfügung aufgenommen. Es ist bezeichnend für den Tiefstand

unserer öffentlichen Meinung in sozialhygienischen Fragen, daß ein

allgemeines Verbot der Kurpfuscherei, wie es in Österreich seit

langer Zeit in segensreicher Wirksamkeit ist, bei uns vorerst

aus politischen Gründen als unerreichbar anzusehen ist, weil die

Volksvertretungen der Schulmedizin mißtrauen.

Daß es bei genügender Energie möglich wäre, die Geschlechtskrankheiten

so gut wie ganz auszurotten, daran kann gar kein Zweifel sein. Weil

dadurch aber nicht nur zahlreiche Fachärzte, die von der Behandlung

Geschlechtskranker leben, brotlos werden, sondern auch viele andere

Ärzte in ihren ohnehin nicht großen Einkünften schwere Einbuße erleiden

würden, scheint es im Interesse einer wirklich durchgreifenden

Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten wie der Volkskrankheiten

überhaupt unbedingt nötig zu sein, daß die Ärzte auch für vorbeugende

und sozialhygienische Tätigkeit angemessen bezahlt werden, wovon weiter

unten auch noch in anderem Zusammenhange zu reden sein wird.

~Da an dem entsetzlichen Elend, das die Geschlechtskrankheiten

über unsere Bevölkerung gebracht haben, zum guten Teil die bodenlose

Unkenntnis der Gefahr schuld ist, so muß die Bevölkerung von Jugend

auf darüber aufgeklärt werden~. In den oberen Klassen der

höheren Schulen oder Mittelschulen sowie in den Fortbildungsschulen

wären diese Dinge am besten im Rahmen ~allgemeinen hygienischen

Unterrichts~ zu behandeln. Selbstverständlich kommen dafür nur

medizinisch vorgebildete Lehrer in Frage. Die jungen Leute müssen

wissen, daß jährlich Tausende von syphilitischen Männern an unheilbarer

Geisteskrankheit zugrunde gehen, daß aber auch die Gonorrhoe

lebenslängliches qualvolles Leiden zur Folge haben kann, daß Millionen

von Frauen infolge dieser Leiden dahinsiechen, daß Hunderttausende

von Kindern syphilitischer Eltern von vornherein in ihrer Lebenskraft

gebrochen sind, daß insgesamt durch kaum ein anderes Übel das

persönliche Glück von so vielen Menschen vernichtet wird.

c) ~Die Frage der Eheverbote und Ehetauglichkeitszeugnisse.~

Das entscheidende Bestreben praktischer Rassenhygiene muß dahin

gehen, daß die Begabten und Tüchtigen sich stärker vermehren als die

Untüchtigen und Minderwertigen. Dieses Ziel kann auf zwei verschiedene

Weisen erstrebt werden, erstens durch Hemmung der Fortpflanzung

unterdurchschnittlich Veranlagter und zweitens durch Förderung der

Fortpflanzung überdurchschnittlich Veranlagter. Für viele Leute,

welche mit den Fragen der Entartung und Rassenhygiene neu bekannt

werden, ist es erfahrungsgemäß besonders einleuchtend, daß man durch

Eheverbote der Entartung Einhalt tun könne. Wir wollen uns daher nun

mit der Frage beschäftigen, inwieweit Eheverbote tatsächlich dazu

geeignet sein mögen, und in diesem Zusammenhange auch die Verhütung

der Ehe Geschlechtskranker erörtern, obwohl diese natürlich aus ganz

andern Gründen zu erstreben ist als die Verhütung der Ehe erblich

Minderwertiger.

Tatsächlich besteht bei uns bereits ein Eheverbot für geschlechtskranke

Personen. Da nämlich seit der angeführten Verfügung vom Dezember 1918

die Gefährdung mit Ansteckung mit Strafe bedroht ist, so ist damit

indirekt auch die Eheschließung Ansteckungsfähiger verboten. In manchen

andern Ländern wie in Schweden und in einer Reihe amerikanischer

Staaten ist ein Eheverbot für Geschlechtskranke ausdrücklich

ausgesprochen worden. Die Schwierigkeit liegt in der Durchführung,

denn es liegt auf der Hand, daß ein Verbot, wie es bei uns besteht,

ziemlich ohne Wert ist. Von vielen Seiten wird daher verlangt, daß

alle Personen vor der Eheschließung ein ärztliches Zeugnis beibringen

sollten, daß sie nicht geschlechtskrank seien. Eine solche Maßregel

würde meines Erachtens aber erst nach Durchführung einer allgemeinen

Meldepflicht für Geschlechtskranke durchführbar sein. Solange diese

nicht besteht, würde die Erstellung des Zeugnisses in jedem Falle eine

genaue ärztliche Untersuchung der Geschlechtsteile nötig machen, die

besonders für die jungen Mädchen äußerst peinlich, aber auch für die

Männer recht umständlich und lästig wäre. Viele Anhänger zwangsmäßiger

Gesundheitszeugnisse haben offenbar keine rechte Vorstellung von den

Schwierigkeiten einer sachgemäßen Untersuchung. Die vielen damit

verbundenen Scherereien und Peinlichkeiten würden eine nicht ganz zu

vernachlässigende Beeinträchtigung des Ehewillens überhaupt mit sich

bringen.

Auch eine Beschränkung auf das männliche Geschlecht hat ihre

Bedenken. Daß Männer, deren Fortpflanzung rassenhygienisch

wirklich erstrebenswert ist, mit einer frischen Syphilis oder

Gonorrhöe heiraten, dürfte ohnehin kaum vorkommen. Wenn aber ein

Mann, der längere Zeit vor der Ehe eine Ansteckung durchgemacht hat

und der sich für geheilt hält, trotzdem seine Frau ansteckt, so

wird selbst dadurch in anbetracht des großen Frauenüberschusses,

der bei uns herrscht, die Zahl der gesunden Ehen im allgemeinen

nicht kleiner. Viel bedeutungsvoller ist dagegen die Verehelichung

eines infizierten Mädchens, weil dadurch in der Regel einer

gesunden Geschlechtsgenossin der Mann entzogen und eine gesunde Ehe

verhindert wird. Da Geschlechtskrankheiten bei ledigen weiblichen

Personen heute durchaus nicht selten sind, muß man meines Erachtens

ein Ausnahmegesetz für die Männer ablehnen.

Nun sagen die Anhänger einer zwangsmäßigen Ehetauglichkeitsuntersuchung

allerdings, daß deren Wert gar nicht so sehr in der Herausfindung

der Kranken als vielmehr in einer allgemein erzieherischen Wirkung

liegen würde, indem Personen, die ein schlechtes Gewissen in bezug auf

Geschlechtskrankheiten hätten, es gar nicht erst auf eine Untersuchung

ankommen lassen würden. Daran ist gewiß etwas Richtiges. Zugleich liegt

darin aber auch eine neue Gefahr. Dann würden nämlich voraussichtlich

auch viele Männer, die einmal eine Ansteckung durchgemacht haben, auf

die Ehe verzichten, obwohl es bei ihnen gar nicht nötig wäre, und zwar

besonders gewissenhafte und vordenkliche. Es läge also geradezu die

Gefahr einer Gegenauslese vor.

Anders würde die Sache erst liegen, wenn einmal mehrere Jahre lang

die oben geforderte Meldepflicht für Geschlechtskranke durchgeführt

wäre. Dann würden mit Hilfe der Aufzeichnungen der Gesundheitsämter

viel zuverlässigere Ehezeugnisse erstellt werden können, als das

heute möglich wäre. Zumal wenn auch der Abschluß der Behandlung und

die endgültige Heilung gemeldet werden müßten, würden umständliche

Untersuchungen vor der Eheschließung nur in Ausnahmefällen nötig sein

und die Verletzung des Schamgefühls unbescholtener Mädchen könnte

vermieden werden. Auch mit Rücksicht auf die Einführung ärztlicher

Ehezeugnisse muß man daher meines Erachtens für eine ~Meldepflicht

für Geschlechtskrankheiten~ eintreten.

Außer den Geschlechtskrankheiten kommen natürlich auch andere Leiden

als Gründe für Eheverbote in Betracht, insbesondere schwerere

erbliche Krankheiten. In einer Anzahl Staaten der nordamerikanischen

Union bestehen auch bereits tatsächlich rassenhygienische Eheverbote.

Zuerst ging der Staat Connecticut damit vor (1895); später folgten

Kansas (1903), New Jersey (1904), Ohio (1904), Indiana (1905),

Michigan (1905), Minnesota (1905), Utah (1909), Washington (1909). Die

rassenhygienischen Ehebeschränkungen, welche gegenwärtig in mehr als 20

Staaten bestehen, erstrecken sich außer auf eigentliche Geisteskranke

auch auf Schwachsinnige, Epileptiker, Geschlechtskranke und Personen,

welche der öffentlichen Armenpflege zur Last fallen. In den letzten

Jahren sind auch in einzelnen europäischen Staaten rassenhygienische

Eheverbote erlassen worden, so in Schweden 1915 für Geisteskranke,

Geistesschwache, Epileptische und Geschlechtskranke.

Die Schwäche der amerikanischen Eheverbote liegt in ihrer

Durchführung. Eine ärztliche Untersuchung, welche die sachgemäße

Durchführung der Eheverbote eigentlich erfordern würde, findet in

den meisten Staaten nicht statt; es wird vielmehr nur eine eidliche

Versicherung von den Ehekandidaten verlangt. Auch in Schweden wird

die Eheerlaubnis auf Grund einer eidesstattlichen Versicherung der

Ehebewerber erteilt. Ärztliche Untersuchungen verlangen nur Nord

Dakota, Oregon und Colorado. In Nord Dakota soll das Ehezeugnis

das Freisein von Geisteskrankheit, Epilepsie, Alkoholismus und

Schwindsucht bestätigen, in Oregon wird nur das Freisein von

Geschlechtskrankheit verlangt und zwar nur von Männern, während die

Zeugnisse in Colorado sich auf beide Gruppen erstrecken.

Auch in Deutschland sind des öfteren Eheverbote gefordert

worden, am besten begründet wohl von einem Ausschuß des

Münchener Ärztlichen Vereins, der im Jahre 1917 auf Grund von

Vorschlägen des Münchener Kinderarztes Prof. ~Trumpp~ sich für

die ~Aufstellung besonderer Eheberater~ ausgesprochen hat, d.

h. von Ärzten, die sich durch eine besondere Prüfung über die

nötigen Kenntnisse ausgewiesen haben. Alle Ehebewerber sollen

gehalten sein, dem Standesamt das Zeugnis eines derartigen

Eheberaters vorzulegen; doch soll bei weiblichen Ehebewerbern

nur dann eine Untersuchung der Geschlechtsorgane stattfinden,

wenn ein besonderer Anlaß dazu vorliegt. Bei Vorhandensein einer

ansteckenden Geschlechtskrankheit, Lepra, Geisteskrankheit,

Schwachsinn, schwerer Psychopathie, chronischem Alkoholismus soll

das Ehezeugnis versagt werden. Absichtlich wurden Eheverbote

nur für solche Zustände befürwortet, welche nicht nur für die

Nachkommen, sondern auch für die Ehegenossen eine verhängnisvolle

Bedeutung haben und welche auch bisher schon eine nachträgliche

Anfechtung der Eheschließung begründen. Dem Bedenken, daß eine

Entscheidung über die Ehetauglichkeit oft nicht möglich sei, ist

dadurch begegnet worden, daß nur solche Zustände als Ehehindernisse

aufgestellt sind, für welche vor Gericht auch heute schon von

ärztlichen Sachverständigen eine bestimmte Entscheidung verlangt

wird. Grundsätzliche Bedenken gegen diese Abgrenzung der Eheverbote

werden sich kaum begründen lassen; höchstens könnte man der

Meinung sein, daß auch mancherlei andere Krankheiten noch zur

Begründung von Eheuntauglichkeit geeignet wären, z. B. Tuberkulose

mit Bazillenausscheidung. Leichte, krankhafte Zustände, die keine

wesentliche Behinderung im Leben bewirken, kommen für Eheverbote

selbstverständlich nicht in Betracht, ebensowenig die bloße

„Belastung“ mit einem erblichen Leiden.

Gegen die Einführung von Eheverboten werden öfter allerlei Bedenken

geltend gemacht, welche sich z. T. auch gegen andere Maßnahmen

ausmerzender Rassenhygiene, wie die Sterilisierung, richten und

daher im Zusammenhang mit dieser besprochen werden sollen, welche

zum andern Teil aber nur gegen die Methode der Eheverbote als

solche gerichtet sind. Sehr kurzsichtig ist der Einwand, daß durch

Eheverbote das Lebensglück mancher Personen zerstört werden könne.

Es ist wirklich nicht ernst zu nehmen, daß durch die Verhinderung

der Ehe von Syphilitikern, Schwindsüchtigen, Trinkern und geistig

schwer Abnormen menschliches Glück zerstört werde. Durch nichts

entsteht vielmehr soviel Unglück als durch solche Ehen. Und selbst

angenommen, das Glück eines derartigen Kranken werde durch eine

Ehe erhöht, so muß man doch auch an den gesunden Teil denken und

vor allem an die zu erwartenden Kinder. Kranke und entartete

Kinder beeinträchtigen das Glück der Eltern nicht weniger als

eigene Krankheit. Sie bringen nicht nur unausgesetzten Kummer und

dauernde Sorge mit sich, sondern wirken auch wie ein immerwährender

Vorwurf. Immerhin kann ruhig zugegeben werden, daß ausnahmsweise

durch rassenhygienische Eheverbote das Glück einzelner Menschen

beeinträchtigt werden kann. Was aber bedeutet das gegenüber der

Unsumme von Unglück die andererseits dadurch verhütet werden würde!

Es ist sehr bezeichnend für die individualistische Einstellung

mancher Zeitgenossen, daß sie immer nur mögliche Einzelfälle ins

Auge fassen, ohne auf das Allgemeinwohl Rücksicht zu nehmen.

Manche Individualisten erklären denn auch einfach, ohne sich auf

die verfängliche Glücksfrage weiter einzulassen, die Ehe habe

schlechterdings reine Privatsache zu sein. Das Geschlechtsleben

gehöre zum „Allerpersönlichsten“ des Menschen, in das Eingriffe

der Gesellschaft unbedingt unzulässig seien. Diese Ablehnung jeder

Bindung des Geschlechtslebens durch Sitte oder Gesetz würde in der

Konsequenz zur Aufhebung der Ehe selber führen. Es liegt aber auf

der Hand, daß unter dem Gesichtspunkt des Gedeihens der Rasse die

Regelung des Geschlechtslebens durch Sitte und Gesetz, insbesondere

die Einrichtung der Ehe, von unersetzlichstem Werte sind.

Etwas mehr Berechtigung hat ein anderer Einwand gegen Eheverbote,

der davon gerade eine Beeinträchtigung der Einrichtung der Ehe

befürchtet. Es wird nämlich gesagt, daß die an der Eheschließung

Gehinderten sich dann eben außerhalb der Ehe fortpflanzen würden.

Nun ist aber die Zahl der Kinder, welche auf eine dauernd ledige

Person kommen, sehr viel geringer als die auf eine verheiratete

fallende Zahl. Beim unehelichen Verkehr haben die Beteiligten

eben ganz allgemein das Bestreben, Geburten zu verhüten; auch

tragen die Geschlechtskrankheiten dazu bei, den unehelichen

Verkehr verhältnismäßig unfruchtbar zu machen. Geschlechtskranke,

Psychopathen, Alkoholiker und Schwindsüchtige, denen die Ehe

verboten wäre, würden daher außerhalb der Ehe nur ganz wenige

Kinder erzeugen und, was das Entscheidende ist, sicher weniger, als

wenn ihnen die Ehe gestattet wäre. Eine große Schwierigkeit ergibt

sich allerdings aus dem Umstande, daß in unserer Bevölkerung bei

einem großen Teil aller Paare der Geschlechtsverkehr schon vor der

Eheschließung begonnen hat, daß nicht selten auch schon ein oder

selbst mehrere Kinder vor der Eheschließung vorhanden sind und daß

die Eheschließung oft erst die Folge dieser Beziehungen ist. In

Fällen, wo Kinder vorhanden sind, suchte man bisher immer möglichst

eine nachträgliche Eheschließung herbeizuführen; und sollte nun der

Staat die Überführung solcher wilden Ehen in rechtlich anerkannte

verweigern, wenn eines der Eltern sich als eheuntauglich erweist?

Wenn man den Minderwertigen die eheliche Fortpflanzung verbieten

will, so dürfte man ihnen die außereheliche, logischerweise

eigentlich nicht gestatten. Staatliche Eheverbote setzen

also eigentlich auch ein staatliches Verbot außerehelichen

Geschlechtsverkehrs voraus. In einer Reihe amerikanischer Staaten

hat man tatsächlich diesen Weg eingeschlagen, in Connecticut z.

B. ist Ehebruch mit 5 Jahren Zuchthaus bedroht. Es liegt aber auf

der Hand, daß derartige strenge Gesetze in anbetracht der bei uns

herrschenden Anschauungen in absehbarer Zeit keinerlei Aussicht auf

Durchführung haben würden. In Nordamerika dagegen, wo nur 2 bis

3% aller Geburten unehelich sind und wo in der alteingesessenen

Bevölkerung uneheliche Geburten überhaupt kaum vorkommen, ist die

dadurch bewirkte Beeinträchtigung der Eheverbote verhältnismäßig

gering; anders aber wäre es bei uns, wo 10% und stellenweise noch

viel mehr aller Geburten unehelich sind und wo es in den breiten

Schichten etwas ganz Gewöhnliches ist, daß der Geschlechtsverkehr

zwischen den zukünftigen Eheleuten oft lange vor der Ehe beginnt.

Jedenfalls setzt die Einführung rassenhygienischer Eheverbote die

ungeschmälerte Aufrechterhaltung der Ehe voraus, ja eigentlich

eine strengere Auffassung der Ehe als sie bei uns noch besteht, wo

man in der Gleichstellung der unehelichen Mütter und Kinder mit

den ehelichen vielfach geradezu einen Fortschritt sieht. Geradezu

lächerlich aber ist es, wenn einige besonders „fortschrittliche“

Persönlichkeiten zugleich für Eheverbote und für „freie Liebe“

eintreten.

So wünschenswert rassenhygienische Eheverbote an und für sich wären, so

scheint mir deren Einführung bei uns wenigstens vorläufig doch nicht

möglich zu sein, weil der Stand der sittlichen Anschauungen unserer

Bevölkerung nicht hoch genug dazu ist und weil die große Mehrzahl

die Zweckdienlichkeit der Ehezeugnisse nicht einsehen, sondern diese

nur als eine lästige Schikane empfinden würde. Die rassenhygienische

Gesetzgebung kann in einem demokratischen Staate aber nicht weiter

gehen, als es das sittliche Bewußtsein des überwiegenden Teiles der

Bevölkerung billigt, weil andernfalls schwere Rückschläge unvermeidlich

wären.

Aus den gleichen Gründen halte ich die Einführung eines

~obligatorischen Austausches von Gesundheitszeugnissen vor der

Ehe~ auch ohne eigentliche Eheverbote, wie sie z. B. ~Schallmayer~

befürwortet und wie sie die Berliner Gesellschaft für Rassenhygiene

in ihren Leitsätzen von 1916 gefordert hat, für vorerst nicht

zweckdienlich. Wenn es den Ehekandidaten überlassen bleibt, selber die

Folgerungen aus den der Beratung und Aufklärung dienenden Zeugnissen zu

ziehen, so werden natürlich gerade die seelisch Minderwertigen sich am

wenigsten durch einen ungünstigen Befund von der Eheschließung abhalten

lassen. Außerdem ist zu bedenken, daß im Falle der Lösung eines

Verlöbnisses infolge ungünstigen Ausfalls des Zeugnisses der andere

Teil nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet wäre, sondern vielmehr

bestrebt sein würde, durch Weitererzählen des Sachverhalts die Schuld

von sich abzuwälzen, was ebenfalls zu Mißhelligkeiten führen würde.

Sehr zu begrüßen aber ist es, daß durch Reichsgesetz vom 11. Juni

1920 den Standesämtern die Aushändigung eines Merkblatts, das auf

die Wichtigkeit ärztlicher Eheberatung hinweist, an Verlobte bzw.

diejenigen, deren Einwilligung zur Eheschließung erforderlich ist,

vorgeschrieben ist. Obwohl diese Einrichtung, welche besonders dem

Betreiben von Amtsgerichtsrat ~Schubart~ in Charlottenburg zu

danken ist, im Einzelfall wohl regelmäßig zu spät kommt, so hat sie

doch einen nicht zu unterschätzenden Wert für die rassenhygienische

Aufklärung der Bevölkerung, und diese ist, wie wir gesehen haben, eine

unentbehrliche Voraussetzung aller weitergehenden Maßnahmen.

Durch diese Merkblätter wird nun auch der Weg für die ~Aufstellung

staatlich geprüfter ärztlicher Eheberater~ geebnet. Hinweise für die

Tätigkeit ärztlicher Eheberater sollen bei Besprechung der privaten

Rassenhygiene gegeben werden. Um eine genügende Unabhängigkeit der

Eheberater zu gewährleisten, wäre es am besten, daß diese vom Staate

angestellt und besoldet würden. Auch um eine unnötige Erschwerung der

Eheschließung zu vermeiden, wäre es anzustreben, daß die ärztliche

Eheberatung für die Ehebewerber kostenlos wäre. Für Fälle, wo ein

Ehebewerber sich mit dem Bescheid des Eheberaters nicht zufrieden

geben würde, sollte ein Ausschuß von Fachärzten als Berufungsinstanz

vorgesehen sein, und in allen Fällen, wo der Berufungsausschuß zu einer

Bestätigung des ersten Zeugnisses käme, sollte der Ehebewerber die

Kosten zu tragen haben, damit einer mißbräuchlichen Inanspruchnahme

des Berufungsausschusses möglichst vorgebeugt wäre. Manches spräche

dafür, daß männliche Ehebewerber von männlichen Eheberatern, weibliche

von weiblichen beraten würden; noch zweckmäßiger aber dürfte es sein,

daß beide Ehebewerber von demselben Eheberater untersucht würden,

besonders in anbetracht des Umstandes, daß in manchen Fällen auch

die beiderseitige Beschaffenheit von Bedeutung ist. So wäre z. B.

in Fällen, wo doch schon eine Infektion beider Teile mit derselben

Krankheit (z. B. Gonorrhoe) erfolgt wäre, gegen eine Eheschließung wohl

nichts mehr einzuwenden. Wissentlich falsche Angaben, die zum Zweck der

Erlangung eines zu günstigen Zeugnisses gemacht würden, müßten strafbar

sein.

d) ~Die Verhinderung der Fortpflanzung Minderwertiger.~

Um die Fortpflanzung Minderwertiger zuverlässig zu verhindern, dazu

sind Eheberatungen und auch Eheverbote aus den angeführten Gründen

unzureichend. In mehreren Staaten Nordamerikas ist man daher zu einer

zwangsmäßigen ~Sterilisierung~ (Unfruchtbarmachung) Minderwertiger

übergegangen. Die Sterilisierung ist nicht etwa gleichbedeutend mit

der Kastration. Während diese in der Entfernung der Keimdrüsen besteht

und nicht nur Unfruchtbarkeit, sondern auch erhebliche Störungen

des körperlichen und seelischen Zustandes im Gefolge hat, geschieht

die Sterilisierung bei männlichen Personen vielmehr in der Form der

sogenannten „Vasektomie“, der Durchtrennung der Ausführungsgänge

der Hoden. Die Hoden selbst bleiben dabei erhalten, ebenso der

Geschlechtstrieb und die Begattungsfähigkeit. Auch wird die sogenannte

innere Sekretion nicht gestört und daher auch nicht die sonstige

körperliche und seelische Verfassung. Die Angabe, daß sogar ein

günstiger Einfluß auf den Allgemeinzustand stattfinde, ist wohl zu

bezweifeln; sie dürfte dem Wunsche der Anhänger der Sterilisierung

entspringen. Jedenfalls aber ist die Vasektomie durch eine geringfügige

und gefahrlose Operation in wenigen Minuten auszuführen. Die

Sterilisierung weiblicher Personen, welche durch Durchtrennung der

Eileiter (Salpingektomie, Tubensterilisation) geschieht, erfordert

allerdings eine größere Operation. Vielleicht wird im weiblichen

Geschlecht daher in Zukunft die Röntgensterilisierung vorzuziehen sein.

Es ist ein Verdienst des amerikanischen Arztes ~Sharp~, in einer

Strafanstalt des Staates Indiana in den Jahren 1899-1907 mit der

Sterilisierung von 176 Minderwertigen vorangegangen zu sein. Der

Eingriff erfolgte mit Einwilligung der Operierten, weil diesen eine

Unfruchtbarkeit ohne Störung des Geschlechtsgenusses nur erwünscht war.

Nach den günstigen Erfahrungen ~Sharps~ wurde die Unfruchtbarmachung

Minderwertiger in Indiana 1907 gesetzlich eingeführt, und in den

nächsten Jahren folgte eine Reihe anderer Staaten nach, so daß sie bis

1913 schon in 12 Staaten gesetzlich geregelt war. Der Zweck dieser

Gesetze ist überall ein rassenhygienischer; doch ist dieser meist

absichtlich nicht direkt ausgesprochen, sondern statt dessen die

„Besserung“ der minderwertigen Verbrecher als Zweck angegeben. Den

Minderwertigen oder ihren Angehörigen steht in den meisten Staaten ein

Einspruchsrecht zu.

Bis zum Jahre 1913 wurden in Indiana 301 Unfruchtbarmachungen

vorgenommen, in Kalifornien bis zum Jahre 1916 635. Auch in

anderen Staaten, wie Wisconsin, Connecticut, Michigan haben

rassenhygienische Sterilisierungen in geringerer oder größerer

Zahl stattgefunden. Seit dem Jahre 1913 ist die Sterilisierung in

Kalifornien nicht mehr auf Anstaltsinsassen beschränkt; hochgradig

Geistesschwache können vielmehr auch sonst auf Ansuchen der Eltern

oder des Vormundes unfruchtbar gemacht werden. In Iowa können alle

Syphilitiker und Epileptiker sich sterilisieren lassen.

Sterilisierungen in dem genannten geringen Umfange genügen

natürlich nicht, um wirklich eine Reinigung der Rasse zu bewirken.

Ein rassenhygienischer Ausschuß unter Führung von ~Laughlin~

hat daher ein recht radikales Programm entwickelt, nach welchem

fortlaufend immer etwa ein Zehntel aller gleichzeitig Lebenden

sterilisiert werden sollte. In den ersten Jahren sollten jährlich

etwa 100000 Unfruchtbarmachungen vorgenommen werden und weiter

steigend bis zum Jahre 1980 etwa 400000 jährlich. Bis dahin

würden dann etwa 15 Millionen Minderwertiger sterilisiert sein.

Die ganze Masse der Minderwertigen soll entweder in Anstalten

verwahrt oder unfruchtbar gemacht werden. Kranke, die dauernd in

Anstalten bleiben, sollen nicht sterilisiert werden; dagegen sollen

sonst entlassungsfähige Insassen, von denen ohne Sterilisierung

voraussichtlich minderwertige Nachkommen zu erwarten wären, nur

dann entlassen werden, wenn sie sich unfruchtbar machen lassen.

Es läßt sich nicht leugnen, daß die Durchführung eines derartigen

großzügigen Programms zur Gesundung der Rasse sehr wesentlich

beitragen würde. Durchführbar dagegen dürfte es vorerst auch in

Amerika wohl nicht sein.

In allen Staaten Europas fehlt es bisher an einer gesetzlichen Regelung

der Unfruchtbarmachung. Die Deutsche Gesellschaft für Rassenhygiene

hat daher in ihren Leitsätzen von 1914 mit Recht eine „gesetzliche

Regelung des Vorgehens in solchen Fällen, wo Unterbrechung der

Schwangerschaft oder Unfruchtbarmachung ärztlich geboten erscheint“,

gefordert. Die Sterilisierung darf natürlich nicht einfach freigegeben

werden, weil das zu den größten Mißbräuchen Anlaß geben könnte.

Nun ist aber im deutschen Strafgesetz die Unfruchtbarmachung

tatsächlich nicht verboten; denn der Körperverletzungsparagraph

kann darauf bei Einwilligung des Operierten offenbar nur mittels

einer recht gekünstelten Auslegung angewandt werden. Es ist daher

zu fordern, daß eine neue Strafbestimmung aufgestellt werde,

welche die ungenügend begründete Unfruchtbarmachung verbietet, die

Unfruchtbarmachung aber zuläßt, wenn ein Sachverständigenausschuß

sich für ihre Zweckdienlichkeit im Einzelfall ausspricht. Weil bisher

ein ausdrückliches Verbot überhaupt fehlt, ist die rassenhygienische

Sterilisierung eigentlich schon heute zulässig. Das ist z. B. auch die

Meinung des bekannten Strafrechtslehrers Prof. ~Rosenfeld~ in Münster,

der dieselbe „als bereits de lege lata zu Recht bestehend“ erklärt.

Aber die Entscheidung sollte nicht dem privaten Arzte überlassen sein,

sondern einem beamteten Arzte, etwa dem oben geforderten amtlichen

Eheberater oder einem rassenhygienischen Fachausschuß. In den

amerikanischen Staaten, welche die rassenhygienische Sterilisierung

eingeführt haben, ist die mißbräuchliche Sterilisierung mit schwerer

Strafe bedroht.

Auch bei uns wäre es meines Erachtens an der Zeit, praktisch an die

Sterilisierung Minderwertiger heranzugehen, was, wie gesagt, weder dem

Wortlaute noch dem Geiste unserer Gesetzgebung widersprechen würde.

Ob die ~zwangsmäßige~ Sterilisierung Minderwertiger gegen ihren

Willen überhaupt zweckmäßig sei, möge dahingestellt bleiben; diese

dürfte bei uns zum mindesten verfrüht sein. Zu ~freiwilliger~

Unfruchtbarmachung aber würden sicher sehr viele Minderwertige sich

auch bei uns voraussichtlich geradezu drängen, weil ihnen die Aussicht,

Kinder zu erzeugen, meist sehr unangenehm ist. Es sollten daher

zugleich mit dem gesetzlichen Verbot unbegründeter Sterilisierung

Ausschüsse eingesetzt werden, bei denen Kranke ihre Unfruchtbarmachung

beantragen könnten. Ärztliche Eheberater sollten minderwertigen

Personen, die ihren Rat in Anspruch nehmen, zur Sterilisierung raten.

Auch bei Gerichtsverfahren wie Entmündigungen, Vaterschaftsklagen und

Strafprozessen würde sich oft Gelegenheit dazu bieten.

Gelegentlich ist auch die ~künstliche Unterbrechung der

Schwangerschaft~ (künstliche Fehlgeburt) als Mittel der

Rassenhygiene empfohlen worden. Diese ist im Unterschied von

der Unfruchtbarmachung ausdrücklich im deutschen Strafgesetze

verboten, es sei denn, daß sie zur Abwendung schwerer unmittelbarer

Gefahr für Leib und Leben der Mutter erforderlich ist. Eine

rassenhygienische Indikation zur Unterbrechung der Schwangerschaft

wird rechtlich nicht anerkannt. In der Tat ist sie auch nur ein

wenig geeignetes Mittel der Rassenhygiene, da sie nur die gerade

vorhandene Frucht betrifft, die Fruchtbarkeit der Eltern aber

nicht aufhebt. Grundsätzlich aber sollte meines Erachtens auch

eine Unterbrechung der Schwangerschaft aus rassenhygienischen

Gründen zugelassen werden, aber auch hier nicht nach dem

Ermessen des einzelnen Arztes, sondern nach dem eines besonderen

Fachausschusses. Unbedingt abzulehnen ist die Forderung, daß

jede Frau nach Belieben eine Frucht abtreiben lassen dürfe, wie

sie von der individualistischen Frauenbewegung vertreten worden

und im Jahre 1920 von sozialdemokratischer Seite als Antrag

im Reichstag eingebracht worden ist. Da auch heute schon viel

Mißbrauch mit der Unterbrechung der Schwangerschaft getrieben

wird, wäre sogar eine Verschärfung der Bestimmungen darüber

erwünscht, dahingehend, daß der Arzt jeden Fall dem zuständigen

Amtsarzte mit Begründung zu melden hätte. Durch die Zulassung der

Schwangerschaftsunterbrechung aus rassenhygienischen Gründen nach

dem Gutachten von Sachverständigen aber würde der gesetzwidrigen

Abtreibung sogar bis zu einem gewissen Grade entgegengewirkt werden

können. Nach dem ungeheuren Umfange, den diese heute hat, würden

bei den Sachverständigenausschüssen voraussichtlich zahlreiche

Anträge einlaufen, von denen nur einem kleinen Teil entsprochen

werden könnte; und die Abgewiesenen würden sich dann immerhin

mehr als heute scheuen, einen gesetzwidrigen Eingriff vornehmen

zu lassen, nachdem ihr Zustand einmal bekannt wäre. In Fällen, wo

dem Antrage stattgegeben würde, sollte gleichzeitig der Rat zur

Sterilisierung erteilt werden, dem die Minderwertigen in diesem

Falle voraussichtlich besonders gern zustimmen würden, nachdem

sie am eigenen Leibe erfahren hätten, wie unerwünscht ihnen die

Fortpflanzung wäre.

Gegen die rassenhygienische Sterilisierung werden selbstverständlich

auch mancherlei Einwände erhoben, wie das ja bei ungewohnten

Gedanken nicht anders zu erwarten ist. Mit den individualistischen

Einwänden, welche darin eine Beeinträchtigung der Freiheit der

Persönlichkeit sehen, will ich mich nicht weiter befassen, weil hier

keine zwangsmäßige, sondern nur eine freiwillige Sterilisierung mit

Zustimmung der zu Operierenden befürwortet wird.

Der häufigste Einwand, der zugleich auch gegen rassenhygienische

Eheverbote vorgebracht zu werden pflegt, ist der, daß wir über die

Erblichkeit menschlicher Anlagen noch zu wenig wüßten, um derartig

einschneidende Maßnahmen rechtfertigen zu können. Dieser Einwand ist

zweifellos nicht berechtigt. In nicht wenigen Fällen lassen sich schon

heute sichere Voraussagen in bezug auf die Erbanlagen der einzelnen

Kinder machen. Die Möglichkeit von Wahrscheinlichkeitsvoraussagen

soll weiter unten unter der privaten Rassenhygiene besprochen

werden. Es kann gar nicht ernsthaft bestritten werden, daß die

Fortpflanzung von Geisteskranken, schweren Psychopathen, Säufern,

Schwindsüchtigen, Tauben, Blinden, Zuckerkranken usw. ganz überwiegend

Unheil bringt. Und der Umstand, daß wir in den meisten Fällen nur

mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit minderwertige Beschaffenheit

der Nachkommen voraussagen können, bildet keinen vernünftigen Grund

gegen die Verhinderung der Fortpflanzung Minderwertiger, sondern

vielmehr ~dafür~. Im praktischen Leben kann sich unser Handeln

immer nur nach Wahrscheinlichkeiten richten. Wenn nur ein Handeln

nach unbedingt sicheren Voraussagen zulässig wäre, so würde unsere

ganze Staatsmaschine stillstehen müssen. Die Wahrscheinlichkeit des

Nutzens und die des Schadens müssen vielmehr sorgfältig gegeneinander

abgewogen werden, und es ist unverantwortlich, Einrichtungen, deren

überwiegender Nutzen offenkundig ist, nur deswegen zu bekämpfen, weil

in Ausnahmefällen auch einmal Schaden dadurch gestiftet werden könnte.

Sehr beliebt ist auch der Einwand, daß die Verhinderung der

Fortpflanzung Schwacher und Kranker eine Gefahr für die Kultur

darstelle. Man weist wohl darauf hin, daß manche der größten

„Genies“ von psychopathischen Eltern abstammten. Hätte es da

nicht sein können, daß z. B. die Eltern eines Kant, Goethe

oder Beethoven an der Fortpflanzung gehindert worden wären? Es

ist sehr bezeichnend für die individualistische Einstellung

mancher Zeitgenossen, daß sie rückwärtsschauend immer wieder

an Einzelfällen hängen bleiben und dadurch den Blick für die

Zukunft und für das Ganze verlieren. Ich glaube, niemand wird im

Ernst behaupten wollen, daß von jenen Gruppen Minderwertiger,

deren Unfruchtbarmachung hier befürwortet worden ist, ebenso oft

oder gar häufiger hochbegabte Nachkommen zu erwarten seien als

von tüchtigen Eltern. Nun ist es aber Tatsache, daß schon heute

alljährlich Millionen Geburten absichtlich verhindert werden; und

wie wir ausführlich erörtert haben, wird die absichtliche Verhütung

leider in größerem Umfange von den überdurchschnittlich Begabten

als von den unterdurchschnittlich Begabten ausgeübt. Infolgedessen

bleiben natürlich auch zahlreiche hochbegabte Menschen und auch

nicht wenige Genies ungeboren. Über diese Tatsache kommen wir nicht

hinweg. Um so mehr haben wir allen Grund danach zu streben, daß

die Geburtenverhütung vorwiegend die Minderwertigen betrifft, und

dazu ist die Sterilisierung ein geeignetes Mittel. Indem dadurch

der Lebensraum für Tüchtige erweitert wird, wird auch zugleich die

Wahrscheinlichkeit der Geburt bedeutender Geister erhöht. Nicht

die Rassenhygiene ist also eine Gefahr für die Kultur, sondern die

kurzsichtige Anfeindung der Rassenhygiene.

Ein brauchbares Mittel zur Verhinderung der Fortpflanzung

Minderwertiger ist auch ihre Unterbringung in geschlossenen Anstalten,

die sogenannte ~Asylierung~. Besonders ~Grotjahn~ ist dafür

eingetreten, daß nicht nur alle Geisteskranken und gemeingefährlichen

Verbrecher, sondern auch Schwachsinnige, Vagabunden, Trunksüchtige,

ja auch körperlich Minderwertige dauernd in Anstalten verwahrt

werden sollen, und er fordert mit Recht eine gesetzliche Regelung

der Zwangsasylierung. In Nordamerika wird von der Asylierung aus

rassenhygienischen Gründen bereits in ziemlich großem Umfange

Gebrauch gemacht. In England ist durch Gesetz vom Jahre 1913

Vorsorge getroffen, daß Personen, welche infolge geistiger Anomalie

verbrecherisch veranlagt sind, dauernd verwahrt werden. Soweit

die Verwahrung aus Rücksicht auf den Schutz der Gesellschaft vor

gemeingefährlichen Individuen oder andererseits aus Rücksicht auf die

Pflegebedürftigkeit der Asylierten nötig erscheint, ist sie natürlich

die einzig gegebene Methode. Wo es dagegen nur auf die Verhütung der

Fortpflanzung ankommt, ist sie eine viel umständlichere, teurere und

von den Betroffenen in vielen Fällen viel schmerzlicher empfundene

Maßnahme als die Sterilisierung. Die beste Lösung wäre daher wohl die

von ~Laughlin~ vorgeschlagene: Alle nicht gemeingefährlichen erblich

Minderwertigen, soweit sie nicht der Anstaltspflege bedürfen, sollten

unter der Bedingung freigelassen werden, daß sie sich sterilisieren

ließen. Sehr viele, wahrscheinlich die allermeisten würden sicher

gern dazu bereit sein. Solange aber die Sterilisierung bei uns

nicht eingeführt ist, muß man die Asylierung aller erblich stärker

Minderwertigen von möglichst früher Jugend an befürworten.

Für die Ausmerzung der Minderwertigen kommt auch der

~Strafrechtspflege~ eine gewisse Bedeutung zu; diese würde ihren Zweck,

den Schutz der Gesellschaft, sogar viel wirksamer als heute erfüllen,

wenn sie sich ganz bewußt die rassenhygienische Denkweise zu eigen

machen würde, wie das v. ~Hentig~ in seinem Buche über „Strafrecht

und Auslese“ getan hat. In Frankreich sollen nach einem Gesetz von

1885 Gewohnheitsverbrecher dauernd interniert werden. Auch die Staaten

Washington, Indiana und New York haben die lebenslängliche Einsperrung

wiederholt rückfälliger Verbrecher eingeführt, Neu-Süd-Wales und

Neu-Seeland auf unbestimmte Zeit, England und Norwegen auf 10 oder 15

Jahre. Ähnlich wirkt die Deportation, welche in Frankreich und Portugal

gebräuchlich ist. In dem Entwurf zu einem deutschen Strafgesetzbuch von

1919 ist die Bestimmung enthalten, daß Personen, die wegen fehlender

Zurechnungsfähigkeit außer Verfolgung gesetzt oder freigesprochen

werden oder die als vermindert zurechnungsfähig verurteilt werden, in

einer öffentlichen Heil- oder Pflegeanstalt verwahrt werden sollen,

wenn die öffentliche Sicherheit das erfordert. Ebenso soll bei gewerbs-

oder gewohnheitsmäßigen Verbrechern auf Sicherungsverwahrung neben

der Strafe erkannt werden. Es wäre dringend zu wünschen, daß diese

Bestimmung Gesetz würde und auch in ausgiebigem Maße durchgeführt

würde. Bei manchen amerikanischen Gerichtshöfen, z. B. in Chicago, hat

man psychiatrische Abteilungen eingerichtet, in denen von vornherein

jeder Angeklagte darauf untersucht wird, ob er für Asylierung geeignet

ist.

Schließlich möge hier noch kurz die Frage der ~Euthanasie~

erwähnt werden, d. h. ob es nicht angezeigt wäre, idiotische oder

schwer mißbildete Individuen, deren Leben auch für sie selbst,

soweit sie überhaupt ein Selbstbewußtsein haben, nur ein Unglück

ist, bald nach der Geburt zu töten. Für die Rassenhygiene hat

die Euthanasie keine große Bedeutung, weil die dafür in Betracht

kommenden Individuen ohnehin nicht zur Fortpflanzung gelangen; es

handelt sich vielmehr vorzugsweise um eine Frage der Humanität.

Selbst die altspartanische Aussetzung mißratener Kinder ist noch

ungleich humaner als die gegenwärtig im Namen des „Mitleids“ geübte

Aufzucht auch der unglücklichsten Kinder.

e) ~Quantitative und qualitative Bevölkerungspolitik.~

Die Hauptaufgabe praktischer Rassenhygiene liegt nicht in der

Bekämpfung erblicher Leiden, sondern in der Förderung der Fortpflanzung

überdurchschnittlich tüchtiger Menschen. Die schweren erblichen

Krankheiten werden sich niemals so stark ausbreiten, daß sie die

Rasse ernstlich bedrohen; für ihre Ausmerzung sorgt schließlich eben

auch heute noch die natürliche Auslese. Rassenhygienisch bedeutet

die Zunahme leichterer Anomalien, die keinen ausreichenden Grund zur

Verhinderung der Fortpflanzung geben, eher eine größere Gefahr. Das

eigentliche Verhängnis aber droht von dem Aussterben der höher begabten

oder sonst hervorragend tüchtigen Familien. Dem entgegenzuwirken ist

daher die Hauptaufgabe der Rassenhygiene.

Wenn auch das Schwergewicht positiver Rassenhygiene darauf gelegt

werden muß, tüchtigen Ehepaaren die Aufzucht einer ausreichenden Zahl

von Kindern zu ermöglichen, so kann doch auch schon die Stiftung

von Ehen durch staatliche Vermittlung, wie z. B. ~Kuhn~ sie

vorgeschlagen hat, rassenhygienisch von Wert sein. Eine allgemeine

Erhöhung der Heiratshäufigkeit über den gegenwärtigen Stand ist

allerdings rassenhygienisch durchaus nicht wünschenswert, wie sich ohne

weiteres aus den oben gegebenen Darlegungen über die Auslesebedeutung

der Ehe ergibt. Immerhin aber kann in vielen Fällen, besonders in

den gebildeten und besitzenden Ständen, eine staatliche oder sonstige

~gemeinnützige Ehevermittlung~ der Fortpflanzung tüchtiger

Menschen förderlich sein.

Die meisten Vorschläge und Versuche positiver Rassenhygiene haben

bisher an die Tatsache des Geburtenrückganges angeknüpft. Wenn

man vor dem Kriege gewöhnlich darauf hinwies, daß eine starke

Volksvermehrung eine unerläßliche Voraussetzung der selbständigen

Großmachtstellung des Deutschen Reiches sei, so sind wir dieser Sorge

jetzt allerdings überhoben; denn das Deutsche Reich ist heute ein

abhängiger Tributärstaat, der mit den ihm verbliebenen wirtschaftlichen

Erzeugungsmitteln seine Bevölkerung nur kümmerlich ernähren kann, der

also gegenwärtig an einer gewissen Übervölkerung leidet. Es wäre aber

verhängnisvoll, wenn man daraus den Schluß ziehen würde, daß man nun

den Geburtenrückgang ruhig weitergehen lassen oder daß man gar eine

neumalthusianische Bevölkerungspolitik treiben solle, verhängnisvoll

vor allem deshalb, weil die absichtliche Geburtenverhütung ohne

rassenhygienische Regelung mit einer ungünstigen Auslese einhergeht

und daher die Tüchtigkeit der Rasse herabdrückt, wie weiter oben

des Näheren ausgeführt wurde. Wir werden also auch in Zukunft die

quantitative Bevölkerungspolitik keineswegs vernachlässigen dürfen.

Ungleich wichtiger aber ist die qualitative; insbesondere muß

auch streng darauf geachtet werden, daß Maßnahmen quantitativer

Bevölkerungspolitik nicht etwa ungünstige Wirkungen in qualitativer

Hinsicht haben dürfen.

Eine unerläßliche Voraussetzung aller rassenhygienischen

Bevölkerungspolitik ist die ~Aufrechterhaltung der Ehe und

Familie~. Das ist leider nicht überflüssig zu sagen, da mannigfache

Kräfte am Werke sind, die Ehe und Familie zu untergraben. Gefährlicher

als jene Bestrebungen, welche unmittelbar die Aufhebung der Ehe auf

ihre Fahne schreiben, sind jene, welche nur indirekt die rechtliche

und wirtschaftliche Gleichstellung der unehelichen Mütter und

Kinder mit den ehelichen fordern, gefährlich insofern, als viele

harmlose Zeitgenossen sich die Konsequenzen dieser scheinbar von der

Gerechtigkeit geforderten Gleichstellung nicht klar machen. Wenn die

unehelichen Mütter und Kinder den ehelichen gleichgestellt werden, so

bedeutet das eben praktisch die Aufhebung der Ehe. Diese würde zwar aus

Gründen der sittlichen Gewohnheit und Überlieferung noch eine Zeitlang

fortbestehen, aber schließlich als eine bedeutungslose und lästige

Formalität mehr und mehr beiseite gelassen werden. Auf ungebundene

Verhältnisse läßt sich aber die Fortpflanzung eines Volkes nicht

gründen, weil es in der Natur solcher Verhältnisse liegt, daß die daran

Beteiligten die Kindererzeugung entweder ganz zu vermeiden oder doch

auf ein Mindestmaß einzuschränken streben. Von Dauer wird natürlich der

ehelose Zustand eines Volkes niemals sein, da er spätestens mit dem

Untergang der Gesellschaft, die ihn einführte, sein Ende findet.

Da die Festigkeit der Ehe und Familie in unserer Bevölkerung

unzweifelhaft schon Schaden gelitten hat, verdient vom

rassenhygienischen Standpunkt alles Förderung, was sie wieder

zu stärken geeignet ist. Gleichwohl aber kann man der Meinung

sein, daß in manchen Fällen die Ehescheidung durch unser Recht

zu sehr erschwert wird. Wenn in Fällen von Geisteskrankheit,

schwerer Psychopathie, Trunksucht usw. dem gesunden Ehegatten die

Herbeiführung der Scheidung praktisch meist unmöglich ist, so ist

das der Würde der Ehe nur abträglich. An und für sich wäre es

auch erwünscht, wenn bei Unfruchtbarkeit eines Ehegatten die Ehe

auf Antrag des gesunden geschieden werden könnte, damit dieser in

einer neuen Ehe Kinder bekommen könnte. Oft wird es aber schwer zu

entscheiden sein, welcher von den beiden Teilen der unfruchtbare

ist; auch würde das Gericht gewollte Unfruchtbarkeit kaum von

ungewollter unterscheiden können. Wenn die Ehescheidung wegen

Unfruchtbarkeit allzu leicht gemacht würde, so könnte das sogar für

junge Ehepaare ein Grund sein, erst einmal mit der Kindererzeugung

zu warten, bis man aus Erfahrung wisse, daß man wirklich dauernd zu

einander passe.

Von gewisser Seite wird mit verdächtiger Absichtlichkeit behauptet,

daß alle Maßnahmen zur Hebung der Geburtenzahl von vornherein

zur Erfolglosigkeit verurteilt seien. Man müsse den Nachdruck

in der Bevölkerungspolitik vielmehr auf die Bekämpfung der

Sterblichkeit, insbesondere der Säuglingssterblichkeit, legen.

Und da die unehelichen Kinder eine ungünstigere Sterblichkeit

als die ehelichen hätten, so müsse die Fürsorge für die

Unehelichen in den Mittelpunkt der Bevölkerungspolitik gestellt

werden. Da die unehelichen Kinder wenigstens in bezug auf die

von der Mutter überkommenen Erbanlagen im Durchschnitt weniger

wertvoll als die ehelichen sein dürften, so ist ein solches

Vorgehen zum mindesten nicht rassenhygienisch. Aber auch in

rein quantitativer Hinsicht, ist es eine reine Illusion, durch

Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit bevölkerungspolitisch

etwas Ausschlaggebendes leisten zu können. Die erreichbare

untere Grenze der Säuglingssterblichkeit scheint bei etwa 7% zu

liegen. In Wirklichkeit starben von 100 Geborenen in den letzten

Jahren vor dem Kriege etwa 12-14% im ersten Lebensjahr, was bei

einer Geburtenziffer von 28 etwa 4 Säuglinge auf das Tausend der

Bevölkerung macht. Der jährliche Gewinn von 1-1/2 bis 2 Säuglingen

auf das Tausend der Bevölkerung, welcher im günstigsten Falle durch

Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit erzielt werden könnte, würde

also durch einen Rückgang der Geburtenziffer um zwei Einheiten

bereits mehr als ausgeglichen werden, und die Geburtenziffer ist

von 1904 bis 1914 um fast vier Einheiten gefallen. Es ist also

völlig illusorisch, in der Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit

ein wesentliches Mittel der Bevölkerungspolitik zu sehen; und

außerdem muß man noch bedenken, daß auch manches minderwertige

Kind dabei erhalten würde, dessen Leben ihm selber wie der

Gesellschaft eine Last wäre. Gegen eine rationelle Bekämpfung der

Säuglingssterblichkeit ist zwar vom rassenhygienischen Standpunkt

aus nichts einzuwenden; in das Programm der Rassenhygiene aber

gehört sie nicht.

Manche Bevölkerungspolitiker fordern eine rücksichtslose

Unterdrückung der neumalthusianischen Propaganda; und es kann

in der Tat kein Zweifel sein, daß es um die Zukunft unserer

Rasse gar nicht so schlimm stände, wenn die neumalthusianische

Lehre und Technik nicht vorhanden wäre. Es erscheint mir aber

mehr als zweifelhaft, ob durch Polizei- und Strafmaßnahmen etwas

Wesentliches dagegen ausgerichtet werden könne.

In Frankreich ist 1920 ein Gesetz erlassen worden, welches jeden,

der Verfahren der Empfängnisverhütung beschreibt, bekanntgibt

oder mitzuteilen sich erbietet, mit Gefängnis bedroht. So sehr

auch die Geburtenverhütung im allgemeinen eine Gegenauslese zur

Folge hat und auf die Verpöbelung der Bevölkerung hinwirkt, wie

mehrfach betont wurde, so wird dieser Versuch ihrer Unterdrückung

die Gegenauslese doch nur verschlimmern und die Verpöbelung

beschleunigen; denn den gebildeten und findigen Ehepaaren wird

man auf solche Weise die Kenntnis der Geburtenverhütung nicht

vorenthalten, sondern nur ungebildeten und beschränkten. Die

Verzweiflung der französischen Gesetzgeber, welche in solchen

Bestimmungen sich äußert, ist verständlich. Auch in dieser

Hinsicht aber kann uns Frankreich nur ein Beispiel sein, wie man

Bevölkerungspolitik ~nicht~ betreiben soll. Andererseits halte ich

freilich auch die Ansicht ~Grotjahns~, „daß die Geburtenprävention

alles in allem doch den wichtigsten Angriffspunkt für eine

rationelle Eugenik abgeben wird“, für völlig utopisch. Ich glaube

nicht, daß jemals die Minderwertigen mehr als die Überwertigen

von der künstlichen Geburtenverhütung Gebrauch machen werden.

Ohne daß man sich zu großen Erfolg davon versprechen darf, werden

die Auswüchse der neumalthusianischen Reklame verhindert werden

müssen. Daß die Inseratenteile vieler Zeitungen und Zeitschriften

von Anpreisungen von Verhütungsmitteln geradezu wimmeln,

brauchte wirklich nicht geduldet zu werden. Auch der Handel mit

Verhütungsmitteln muß in Grenzen gehalten werden, soweit nicht

Mittel davon betroffen werden, die zugleich der Verhütung von

Geschlechtskrankheiten dienen.

Auch von Unterdrückungsmaßnahmen gegen die Abtreibung ist nicht

viel zu erhoffen. Obwohl dagegen strenge Gesetze bestehen,

kommen doch jährlich Hunderttausende künstlicher Fehlgeburten in

Deutschland vor; aber nur wenige Fälle kommen zur gerichtlichen

Aburteilung. Es wäre zu fordern, daß besonders die gewerbsmäßigen

Abtreiber und Abtreiberinnen energisch verfolgt würden, während man

die Frauen eher weniger als heute bestrafen und sie im Falle, daß

durch sie ein gewerbsmäßiger Abtreiber bekannt wird, ganz straffrei

lassen sollte. Auch muß der Handel mit Instrumenten, welche zur

Abtreibung dienen, schon im Interesse der Frauen selber, welche

ohne es zu ahnen dadurch oft schwerster Lebensgefahr ausgesetzt

sind, unbedingt unterbunden werden.

In Frankreich ist der Vertrieb von Abtreibungsmitteln seit 1920 mit

Gefängnis von 6 Monaten bis zu 3 Jahren bedroht. Auch der Entwurf

zu einem Deutschen Strafgesetzbuche von 1919 sieht strenge Strafen

dafür vor. Ebenso ist darin eine Strafbarkeit der Anpreisung von

Abtreibungsmitteln vorgesehen, wodurch hoffentlich endlich auch dem

Unwesen der Zeitungsinserate, in denen in versteckter Weise (Mittel

gegen „Blutstockung“ u. a.) die Abtreibung angeboten wird, ein Ende

gemacht werden wird.

Neuerdings wird von einem Verein die Einführung von Findelhäusern

als Gegenmittel gegen die Abtreibung empfohlen, d. h. von

Anstalten, welche unentgeltlich Kinder, besonders uneheliche,

aufnehmen, ohne daß ein Zusammenhang mit der Mutter gewahrt bleibt.

Obwohl zugegeben werden mag, daß in einzelnen Fällen Mütter, die

ein Kind erwarten, sich durch die Möglichkeit, ihr Kind durch das

Findelhaus los zu werden, von einer Abtreibung mögen abhalten

lassen, ist es doch fraglich, ob die Kinder derartiger Mütter im

Durchschnitt wirklich einen Gewinn für die Rasse bedeuten würden.

Im übrigen aber würde die Einrichtung von Findelhäusern praktisch

zur weiteren Lockerung der sittlichen Anschauungen und der

Auflösung der Familie beitragen.

Wenn der Rassenhygieniker für die Festigkeit der Ehe eintreten

muß, so hat er doch keinen Anlaß, gerade die monogame Form der Ehe

mit besonderem Eifer zu verteidigen, v. ~Ehrenfels~ hat mit guten

biologischen Gründen die Vorzüge der polygynen Ehe hervorgehoben.

Deren Einführung bei uns kommt aber praktisch natürlich nicht

in Betracht. Ein Rassenhygieniker, der sich nicht in Utopien

bewegen, sondern der Realpolitik betreiben will, darf vor allem die

sittlichen Anschauungen, welche in einer Bevölkerung herrschen,

nicht außer acht lassen, und diese schließen die Zulassung

polygyner Ehen bei uns schlechterdings aus, vor allem, weil damit

eine gewisse Unterordnung der Frauen verbunden wäre. Bei uns würde

daher durch polygyne Ehen nur die Fortpflanzung wenig wertvoller

Frauen und damit auch wenig wertvoller Männer gefördert werden,

was durchaus nicht im Interesse der Rassenhygiene läge. Wo die

polygyne Ehe dagegen von der Sitte gutgeheißen ist, wie z. B. in

China, da wirkt sie auch rassenhygienisch günstig. Polyandrische

Eheformen sind natürlich unter allen Umständen schädlich.

Eine direkte Züchtung von Menschen wird für die Rassenhygiene niemals

in Betracht kommen. Wohl begegnen uns gelegentlich Männer, von denen

wir wünschen könnten, daß sie nicht nur 2 oder 3, auch nicht nur 10

oder 12, sondern daß sie 100 oder 1000 Kinder hätten. Biologisch

möglich wäre das natürlich; und wenn es auch sittlich möglich wäre, so

würde das natürlich ein unvergleichlich wirksamer Weg zur Veredelung

der Rasse sein. Bei einer derartigen Fortpflanzungsauslese würde die

ganze Bevölkerung in wenigen Generationen fast nur aus wohlgeratenen

Menschen bestehen. Praktisch aber wird eine direkte biologische

Förderung hervorragender Menschen in absehbarer Zeit nur in sehr

beschränktem Maße möglich sein; und auf jeden Fall nur im Rahmen der

gesetzlichen Ehe.

Man könnte z. B. an eine Art von Nationalstiftung denken, aus

der die Kosten für die Erziehung, Ausbildung und Aussteuer der

Kinder hochbegabter Menschen zu bestreiten wären. Es ist eine

nur zu häufige Erfahrung, daß die Nachkommen hochbedeutender

Männer, welche in selbstloser Weise ihre Lebensarbeit in den

Dienst der Allgemeinheit gestellt haben, in Not geraten und daß

insbesondere die Töchter aus Mangel an Mitteln nicht heiraten

können. Viele hochbegabte Männer sehen sich sogar völlig zur

Ehe- oder Kinderlosigkeit gezwungen, wenn sie das Kulturwerk, zu

dem sie sich berufen fühlen, nicht im Stiche lassen wollen. Eine

Nationalstiftung für die Nachkommen wirklich bewährter Forscher,

Erfinder, Entdecker, Gelehrter und Künstler wäre daher wohl

geeignet, zur Erhaltung hervorragender Erbanlagen beizutragen.

Im übrigen aber besteht die Hauptaufgabe der Rassenhygiene in der

Herbeiführung indirekter Maßnahmen zur Förderung der Fortpflanzung

überdurchschnittlich veranlagter Familien. Sie muß auf allen Gebieten

des öffentlichen Lebens wirtschaftliche und soziale Einrichtungen und

Gesetze erstreben, welche dazu geeignet sind, bei den begabten und

tüchtigen Ehepaaren die Bedenken gegen die Erzeugung von Kindern zu

vermindern.

Im Vordergrunde der Vorschläge, welche die Sorge vor weiterem

Rückgange der Geburten gezeitigt hat, pflegt die Forderung von

~Erziehungsbeiträgen~ bzw. einer allgemeinen ~Nachwuchsversicherung~

zu stehen. Einen besonders großzügigen Entwurf hat ~Zeiler~ vorgelegt.

Nicht nur die Ehepaare mit Kindern, sondern auch die kinderlosen

sollen nach ~Zeiler~ eine Haushaltungsbeihilfe erhalten, welche

einen gewissen Bruchteil des Einkommens betragen soll und zwar ohne

Mindest- und Höchstgrenze, weil der ganze Plan nicht eine Unterstützung

Minderbemittelter durch Höherbemittelte, sondern ganz allgemein

einen Ausgleich der wirtschaftlichen Lasten des Familienunterhaltes

innerhalb der einzelnen Einkommensstufen zum Ziel hat. Die Ehepaare

mit Kindern sollen außerdem beträchtliche Kinderbeihilfen bekommen,

welche ebenfalls mit der Einkommenshöhe steigen, im übrigen aber

Höchst- und Mindestgrenzen haben. Gegen diesen Plan wie überhaupt

gegen die Forderung von Kinderbeihilfen kann nicht etwa der Einwand

erhoben werden, daß die Kosten dafür nicht aufgebracht werden könnten.

Auch bisher mußten ja die Kosten für die Kinderaufzucht aufgebracht

werden; sie liegen aber gar zu ausschließlich auf den Schultern der

Familienväter. Es handelt sich also nicht um neue Lasten für die

Volksgesamtheit, sondern lediglich um eine gerechtere Verteilung der

ohnehin schon aufzubringenden Kosten.

Bedenklich ist nur der Umstand, daß ein Ausgleich, der nur innerhalb

der einzelnen Einkommensstufen erfolgt, von weiten Kreisen der

Bevölkerung, welche dazu neigen, nur einen Ausgleich zugunsten der

Minderbemittelten als „gerecht“ anzusehen, als ungerecht empfunden

werden würde. Die gesetzgebenden Körperschaften werden daher schwerlich

für Familienbeihilfen, die entsprechend dem Einkommen steigen, zu haben

sein. Allgemein gleiche oder ungenügend abgestufte Beihilfen, wie sie

politisch allenfalls erreichbar wären, würden zwar die Gesamtvermehrung

der Bevölkerung fördern, nicht aber die der wirtschaftlich tüchtigeren

Kreise. Sie würden daher rassenhygienisch eher schädlich sein.

Wie man Bevölkerungspolitik ~nicht~ betreiben soll, sei hier am

Beispiel Frankreichs gezeigt. Durch Gesetz vom 14. Juli 1913 ist

bestimmt, daß jeder französische Familienvater, der mehr als 3 Kinder

zu ernähren hat, öffentliche Unterstützung dafür beanspruchen kann.

Infolge eines Beschlusses des Generalrats des Seine-Departements

sind außerdem auch direkte Geburtenprämien eingeführt worden und

zwar sogar auch für uneheliche Kinder. Für jedes dritte Kind werden

300 Franken gezahlt, für das vierte 350, für das fünfte 400 usw.

Zeitungsnachrichten zufolge geht man in Frankreich jetzt daran,

derartige und noch weitergehende Maßnahmen auf das ganze Land

auszudehnen. Diese Bestrebungen sind offenbar aus dem richtigen

Gefühl geboren, daß Frankreich die zur Durchführung seiner angemaßten

Herrenrolle in Europa nötige Volkskraft nicht mehr habe. Die

bisher eingeschlagenen Wege der Abhilfe sind aber völlig verfehlt.

~Clémenceau~, der politische Führer Frankreichs im Kriege, hat i. J.

1919 in einer bedeutsamen Rede vor der Volksvertretung ausgeführt,

daß Frankreich nur dann die Früchte des Sieges ernten könne, wenn

die Geburtenfrage in gesundem Sinne gelöst werde, und dabei wörtlich

gesagt: „Alles Unglück, das wir gehabt haben, leitet sich davon her,

daß wir in Wahrheit keine leitenden Klassen haben.“ Zur Abhilfe

aber schlägt man in Frankreich nun Bahnen ein, welche das Übel noch

vergrößern, nämlich zu einer Vermehrung der Unterwertigen und des

Pöbels führen dürften. Die führenden Familien wird man durch Aussetzen

von Geburtenprämien und Unterstützungen nie und nimmer zur Vermehrung

bewegen.

Ebenso wie allgemeine gleiche oder gar nur auf die „Bedürftigen“

beschränkte Kinderbeihilfen wirken ~Geburtenprämien~ auf eine

~Verpöbelung der Bevölkerung~ hin. Eine derartige Bevölkerungspolitik

bedeutet die Erhebung der Kontraselektion zum staatlichen Prinzip,

wie ~Siemens~ treffend sagt. Und wenn sie dazu führen würde, das

flammende Menetekel des Geburtenrückganges durch stärkere Vermehrung

der unteren Schichten auszulöschen, so würde das nur dazu beitragen,

um über die rechtzeitige Erkenntnis der Notwendigkeit einer wirklichen

Rassenhygiene hinwegzutäuschen.

Die ~rassenschädliche Wirkung allgemeiner Kinderbeihilfen~ kann

nicht dadurch vermieden werden, daß man die Gewährung der Beihilfen

von der Beibringung eines ärztlichen Tauglichkeitszeugnisses abhängig

macht, wie man wohl gemeint hat. Auf diese Weise würde nur ein

verhältnismäßig kleiner Teil der Untüchtigen davon ausgeschlossen

werden und gerade diese würden natürlich den größten Lärm schlagen.

Die Schwachen verdienen zwar gewiß unser Mitleid; aber eben darum

sollen wir sorgen, daß sie nicht mehr werden. Unser Mitleid mit den

Schwachen betätigt sich am wirksamsten darin, daß wir sorgen, daß

möglichst keine Schwachen mehr geboren werden, wozu die Mittel weiter

oben gezeigt wurden.

f) ~Forderungen zur Besoldung und Anstellung.~

Die Bedenken, welche gegen allgemeine Kinderbeihilfen vorgebracht

wurden, gelten durchaus nicht, wenn es sich um Kinderbeihilfen für

einzelne Bevölkerungsgruppen von besonderer Tüchtigkeit handelt. So

war die Abstufung der Familienunterstützung für die Kriegsteilnehmer

nach der Kinderzahl durchaus im Sinne der Rassenhygiene, ebenso sind

die Kinderzulagen zu den Renten der Kriegsbeschädigten rassenhygienisch

zu billigen, weil es sich hier um eine günstige Auslese aus der

Bevölkerung handelt.

Richtig bemessene ~Kinderzulagen~ für die vom Staate besoldeten

~Beamten~ (einschließlich der Lehrer und Offiziere) sind sogar eine der

wesentlichsten Forderungen der Rassenhygiene.

Die Beamtenschaft stellt eine Auslese nach körperlicher und

geistiger Gesundheit, Gewissenhaftigkeit, ernster Lebensauffassung

und -- besonders die höhere Beamtenschaft -- auch nach geistiger

Begabung dar. Bei den Offizieren ist die Auslese nach Gesundheit,

Pflichttreue, Aufopferungsfähigkeit, Ehrgefühl und Abstammung der

Familie eher noch schärfer. Das Besoldungssystem, welches bis vor

kurzer Zeit bestand und welches auch heute durchaus noch nicht

genügend umgestaltet ist, war aber ganz dazu angetan, die Beamten-

und Offiziersfamilien zum Aussterben zu bringen, wie weiter oben

näher belegt wurde. In einem Lebensalter, wo es an der Zeit wäre,

eine Familie zu gründen, wurde bisher entweder gar kein Gehalt

oder doch kein dazu ausreichender gewährt. Auch später nahm

und nimmt die Besoldung nicht die gebührende Rücksicht auf die

Familiengröße. Der Familienvater erhielt bis vor wenigen Jahren

nicht mehr Gehalt als der Junggeselle. Höhere Beamte und Offiziere

hätten daher im allgemeinen nur dann eine ausreichende Zahl von

Kindern standesgemäß aufziehen können, wenn sie über größeres,

ererbtes Vermögen verfügten oder wenn die Frau eine größere Mitgift

mitbrachte. Gerade in diesen Fällen aber stand dann die Rücksicht

auf die Erbteilung einer ausreichenden Fortpflanzung entgegen.

Bei den Offizieren wurde die Genehmigung zur Ehe geradezu an den

Nachweis eines gewissen Privatvermögens geknüpft.

Nur die völlige Ahnungslosigkeit, mit der man bisher den

biologischen Bedingungen der Rassentüchtigkeit gegenüberstand,

läßt es erklärlich erscheinen, daß man sich so lange mit derart

rassenmörderischen Einrichtungen wie der bisherigen Besoldungsordnung

abgefunden hat. In den letzten Jahren hat die Aufklärungsarbeit

im Sinne rassenhygienischer Bevölkerungspolitik immerhin schon

einige Anfangserfolge gezeitigt. Vom J. 1916 an wurden bei den

Kriegsteuerungsbeihilfen der Beamten Familienstand und Kinderzahl

berücksichtigt. Die Reichsbesoldungsordnung von 1919 sieht

Kinderzulagen bis zum 18. Lebensjahr vor. Dennoch bleibt das Meiste

noch zu wünschen übrig. Die Kinderzulagen betragen pro Kind nur wenige

Prozente des Gesamtgehaltes. Der größte Fehler aber besteht darin,

daß sie für alle Gehaltsgruppen gleich hoch angesetzt sind, so daß

in Anbetracht der höheren Besteuerung der höheren Beamten diesen

tatsächlich auch absolut genommen nur geringere Beträge für die Kinder

bleiben als den unteren. Gerade in den Familien der höheren Beamten

aber steht das Einkommen ohnehin schon im ungünstigsten Verhältnis

zu den Kosten der Erziehung. Mit Rücksicht auf die tatsächlich

unvermeidlichen größeren Kosten der Erziehung und auf die ebenso

unvermeidliche längere Dauer der Berufsvorbereitung in den Familien der

höheren Beamten wäre es vielmehr gerechtfertigt, daß die Unterschiede

der Kinderzulagen ~größer~ als die der Grundgehälter wären, zumal

da die Unterschiede in der Höhe der Gehälter heute nur noch einen

Bruchteil der Unterschiede vor dem Kriege betragen. Auch muß unbedingt

gefordert werden, daß die Kinderzulagen für höhere Beamte über das 18.

Lebensjahr der Kinder hinaus gewährt werden und zwar solange, als die

Kinder ohne eigenes Verschulden noch keine auskömmliche Lebensstellung

haben, oder wenn diese Feststellung schwierig erscheinen sollte, bis zu

dem durchschnittlichen Anstellungsalter in der Beamtengruppe des Vaters.

Sehr erwägenswert ist es auch, ob nicht für das 3. und 4. Kind

wesentlich höhere Zulagen als für die früheren und späteren gegeben

werden sollten. Während bei zwei Kindern die Familien noch rasch

dem Aussterben zutreiben, findet bei 4 Kindern schon eine schwache

Vermehrung statt. Wenn die Zulagen für die ersten beiden Kinder nicht

zur vollen Deckung der Aufzuchtkosten ausreichen würden, die für das

3. und 4. Kind aber so reichlich bemessen würden, daß durch die

Gesamtsumme der Zulagen dann wirklich die Kosten der ersten vier Kinder

gedeckt würden, so könnte man den Familien über den Umschlagspunkt

zwischen Aussterben und Vermehrung hinweghelfen.

Eine ähnliche Abstufung der Zulagen war in dem Entwurfe vorgesehen,

den während des Krieges der damalige bayerische Verkehrsminister

v. ~Seidlein~ zusammen mit dem Oberpostrat ~Hotz~ ausgearbeitet

hatte und dessen Ausführung leider durch die Revolution verhindert

wurde. Für das fünfte und weitere Kinder würden die Zulagen dann

wieder geringer werden. ~Schallmayer~ ist dafür eingetreten, daß

die Zulagen überhaupt auf die ersten fünf Kinder beschränkt bleiben

sollten, was ebenfalls erwägenswert ist.

Gegen jede Begrenzung und Differenzierung der Zulagen wird gern das

Schlagwort „Gerechtigkeit“ in die Wagschale geworfen. Gerechtigkeit

im höchsten Sinne aber kann nicht in irgendeiner Gleichheit oder

irgendeinem Ausgleich bestehen, sondern nur darin ihren Grund finden,

was den wahren Interessen des Staates dient. Damit fallen auch alle

jene Einwände gegen Kinderzulagen, welche daran Anstoß nehmen, daß

diese sich nur auf bestimmte Gruppen der Bevölkerung erstrecken sollen.

Gerade eine solche Beschränkung ist wesentlich, vorausgesetzt natürlich

immer, daß die betreffenden Bevölkerungsgruppen überdurchschnittlich

veranlagt sind, was bei der Beamtenschaft ohne Zweifel der Fall ist.

Die Kinderzulagen für staatliche und gemeindliche Handarbeiter haben

demgegenüber rassenhygienisch ein geringeres Interesse.

Die bisher gewährten Kinderzulagen für Beamte sind viel zu gering,

um dem Aussterben ihrer Familie wesentlich entgegenwirken zu

können. Es muß gefordert werden, daß die Bezüge der Familienväter

die der Junggesellen sehr beträchtlich, also mindestens um 50

bis 100% übertreffen, wenn wirklich die Möglichkeit gleicher

Lebenshaltung für alle Beamten derselben Stufe bestehen soll. Das

würde zugleich auch mittelbar rassenhygienisch günstig wirken; es

würde dem späten Heiratsalter, dem Alkohol- und Tabakmißbrauch, den

Geschlechtskrankheiten und den Geldheiraten entgegenwirken.

Leider findet die Notwendigkeit ausreichender Kinderzulagen

bei den Beamten im allgemeinen nicht das Verständnis, das man

wünschen sollte. Die meisten Beamten haben sich eben an die zur

Kinderarmut treibende bisherige Besoldungsweise „angepaßt“; sie

sind daher meist kinderarm und befürchten von einer gesunden

Besoldungspolitik, welche dem Familienvater wesentlich mehr gibt

als dem Junggesellen und dem Kinderarmen eine Beeinträchtigung

ihrer persönlichen Interessen. Eine allgemeine Gehaltserhöhung

kann aber die verderblichen Folgen des bisherigen Systems durchaus

nicht beheben; die „standesgemäße“ Lebenshaltung würde sich eben

trotz aller Gehaltserhöhungen doch bald immer wieder nach den

Aufwendungen der Kinderarmen richten.

Im übrigen ist auch die absolute Höhe der Besoldung rassenhygienisch

keineswegs gleichgültig. Vor allen Dingen hängt die soziale Auslese

sehr wesentlich davon ab. Es ist für das Gedeihen eines Gemeinwesens

von höchster Wichtigkeit, daß wirklich die fähigsten Köpfe an

leitende Stellen kommen. Wenn nun aber die höheren Beamten nicht

wesentlich höher besoldet werden als die unteren, so werden gerade die

fähigsten jungen Leute der Beamtenlaufbahn fernbleiben. Die Forderung

gleicher Entschädigung für jede Arbeit ist daher dem wahren Wohl der

Gemeinschaft entgegen. Leider haben sich die Besoldungsverhältnisse in

den letzten Jahren aber in dieser Richtung bewegt.

Zu Anfang des Jahres 1921 betrug das Einkommen eines unteren

Beamten dem Nennwert des Papieres nach etwa das Achtfache gegenüber

der Zeit vor dem Kriege, das eines höheren Beamten aber nur etwa

das Dreifache. Obwohl das Gesamteinkommen des Volkes sehr stark

gesunken ist, hat sich das Einkommen der unteren Beamten dem

wirklichen Werte nach also ziemlich auf seiner alten Höhe gehalten;

das der höheren Beamten ist aber in Wirklichkeit auf ein Drittel

gesunken.

Es ist eine wesentliche Aufgabe der Rassenhygiene, für eine angemessene

Bezahlung gerade der geistigen Arbeit einzutreten. Diese war schon

vor dem Kriege besonders in den jüngeren Jahren völlig unzureichend.

Die Angehörigen der meisten wissenschaftlichen Berufe mußten in ihren

besten Jahren zu wahren Hungerlöhnen arbeiten, wenn sie nicht viele

Jahre lang überhaupt ohne Besoldung arbeiten mußten.

Es ist ein wesentlicher Fortschritt, daß nach der

Reichsbesoldungsordnung schon von Anfang der Anstellung an im Vergleich

zu dem späteren Höchstgehalt höhere Bezüge gewährt werden und daß das

Höchstgehalt schneller erreicht wird als früher, nämlich nach 8-16

Jahren.

Im ganzen aber ist die Bezahlung der geistigen Arbeit heute noch viel

unzureichender als früher. Viele Hochschullehrer verdienen nicht so

viel wie gewöhnliche Handarbeiter, und nur wenige erreichen das

Einkommen eines Kohlenarbeiters. Die geistige Arbeit ist aber nicht

minder lebenswichtig für das Gedeihen eines Volkes als die körperliche;

und wenn durch Mißachtung der geistigen Arbeit die Kulturhöhe eines

Volkes herabgedrückt wird, so führt das unweigerlich auch zu einer

Verelendung der Handarbeiter. Es findet heute eine verhängnisvolle

Ausbeutung der Geistesarbeiter durch die Gesamtheit statt, weil die

Bezahlung der geistigen Arbeit ihrem Werte für das Gedeihen der

Gesamtheit nicht entfernt entspricht. Die geistigen Arbeiter sind nicht

wie die Handarbeiter in der Lage, durch Streiks und ähnliche Mittel

eine Anpassung ihrer Bezahlung an den Wert der von ihnen geleisteten

Arbeit zu erzwingen, weil der Ausfall der geistigen Produktion sich

nicht so unmittelbar wie der der körperlichen geltend macht; auf die

Dauer wiegt er aber um so schwerer.

An der schlimmen wirtschaftlichen Lage der geistigen Arbeiter ist

zum guten Teil auch der weiter oben geschilderte übermäßige Andrang

zu den geistigen Berufen schuld. Schon vor dem Kriege übertraf das

Angebot für geistige Arbeit weit die Nachfrage. Die Folge war eine

starke Herabdrückung der Lebenshaltung und eine häßliche Ausartung

des Konkurrenzkampfes in den sogenannten freien Berufen, und in den

höheren Beamtenberufen mußten die ausgebildeten Anwärter während der

besten Jahre ihres Lebens vergeblich auf Anstellung warten. Auch für

die spätere Berufstätigkeit hat die lange Wartezeit recht ungünstige

Folgen. Wenn z. B. Anwärter auf den amtsärztlichen Dienst fast zwei

Jahrzehnte auf eine Stelle warten müssen, so steht ihre Ausbildung dann

meist gar nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Seit der Revolution hat

dieses Überangebot geistiger Arbeiter einen geradezu katastrophalen

Charakter angenommen. Der entsetzlichen Barbarei, welche in der

Überalterung der Anwärter auf geistige Berufe und in der Ausschaltung

zahlreicher gesunder und begabter Menschen von der Familiengründung

liegt, kann daher nur dann ein Ende gemacht werden, wenn schon zur

Vorbereitung auf die einzelnen geistigen Berufe nur eine beschränkte

Zahl junger Leute zugelassen wird, die sich nach der Zahl der

auskömmlichen Lebensstellungen bemißt. Ohne einen solchen ~Numerus

clausus~, der selbstverständlich nicht schematisch, sondern

im Sinne einer sorgfältigen sozialen Auslese nach der Tüchtigkeit

durchgeführt werden müßte, würde eine bessere und frühzeitigere

Besoldung der geistigen Arbeiter nur einen noch wieder stärkeren

Andrang und von noch mehr ungeeigneten Elementen als heute schon zur

Folge haben. Davon soll noch bei Besprechung des Erziehungs- und

Bildungswesens geredet werden.

Grundriß der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene (2/2) Menschliche Auslese und Rassenhygiene · 第 11 / 74 题