Voraussage etwas schwieriger. Wenn einer der Eltern mit einem
rezessiven Leiden behaftet ist, so bekommen zwar auch alle Kinder
die Erbanlage dazu; aber diese bleibt in den Kindern in der Regel
überdeckt. Mit welcher Wahrscheinlichkeit bei einem Kinde ein
rezessives Leiden in die Erscheinung tritt, das hängt von der
Verbreitung ab, welche die rezessive Erbanlage in der Bevölkerung
hat. Ist diese gering, dann ist auch die Wahrscheinlichkeit gering,
daß der andere Elter die Anlage heterozygot enthalte, und demgemäß
ist auch die Wahrscheinlichkeit, daß in einem Kinde zwei derartige
Erbanlagen zusammentreffen, gering. Nur in diesem Falle würde aber
das rezessive Leiden bei einem Kinde in die Erscheinung treten.
Ist die Verbreitung einer rezessiven Krankheitsanlage in einer
Bevölkerung groß, so ist auch die Wahrscheinlichkeit, daß der
gesunde Gatte eines rezessiv Kranken die Anlage überdeckt enthalte,
verhältnismäßig größer und demgemäß auch die Erkrankungsgefahr
eines Kindes. Wenn beispielsweise im Durchschnitt jeder 400.
Mensch in einer Bevölkerung mit einem bestimmten rezessiven Leiden
behaftet wäre, so würde jede zwanzigste Keimzelle die betreffende
Anlage enthalten; denn dann wäre die Wahrscheinlichkeit, daß zwei
solcher Keimzellen zusammentreffen 1/20 × 1/20 = 1/400. Da jeder
Mensch in seiner Erbmasse zwei Sätze von Erbeinheiten enthält,
würde etwa jeder zehnte gesunde Mensch eine derartige Erbanlage
überdeckt enthalten. Das würde auch für den gesunden Gatten
eines rezessiv Kranken gelten. Die Wahrscheinlichkeit, daß ein
bestimmtes Kind eines derartigen Kranken ebenfalls krank werde,
würde also 1:20 sein, was gegenüber der angenommenen allgemeinen
Wahrscheinlichkeit von 1:400 immerhin eine Steigerung auf das
Zwanzigfache bedeutet. Im Falle, daß der gesunde Ehegatte des
rezessiv Kranken seinerseits einen Elter mit demselben Leiden
hätte, würde sich die Wahrscheinlichkeit des Erkrankens für
jedes Kind sogar auf 1:2 erhöhen. Wenn zwei gesunde Eltern schon
ein Kind mit einem rezessiven Leiden haben, so beträgt die
Wahrscheinlichkeit, daß ein weiteres Kind ebenfalls krank werde,
1:4. Die Wahrscheinlichkeit, daß ein gesundes Geschwister eines
derartigen Kranken die Anlage überdeckt enthalte, beträgt 2:3. Auch
weitere derartige Wahrscheinlichkeiten sind ja leicht zu bestimmen.
Wenn beide Eltern an derselben rezessiven Krankheit leiden, so
werden auch alle Kinder damit behaftet sein. Hier können wir also
auch in bezug auf ein einzelnes Kind eine sichere Voraussage
machen. Das ist z. B. der Fall, wenn beide Eltern in gleicher Weise
erblich taubstumm sind. In diesem Falle besteht eine Schwierigkeit
nur darin, daß man öfter nicht wissen wird, ob die Taubstummheit
eines der Eltern nicht möglicherweise doch erworben, d. h.
paratypischer Natur sei; denn dann würden ja auch alle Kinder
hörend sein. Wenn dagegen schon ein Kind zweier taubstummer Eltern
taubstumm ist, so ist mit einer Wahrscheinlichkeit, die praktisch
der Sicherheit gleichkommt, zu erwarten, daß auch alle künftigen
Kinder taubstumm sein werden. ~Lundborg~ hat aus dem Material
des amerikanischen Forschers ~Fay~ 22 derartige Taubstummenehen
zusammengestellt, deren sämtliche 112 Kinder ebenfalls taubstumm
waren. Ich möchte hier auch noch einmal auf den lehrreichen
Stammbaum nach ~Fay~ hinweisen (s. S. 167 des 1. Bandes).
Leichter als bei den einfach rezessiven Erbanlagen sind Voraussagen
bei den geschlechtsgebunden-rezessiven zu machen. Die Söhne eines
rotgrünblinden Mannes z. B. werden ebenso sicher farbentüchtig
sein wie die Söhne eines farbentüchtigen, d.h. etwa mit der
Wahrscheinlichkeit 24:25 (vgl. Bd. 1 S. 164). Die Töchter eines
rotgrünblinden Mannes dagegen haben sicher auch die Anlage zur
Rotgrünblindheit, obwohl sie sich in der Regel bei ihnen nicht
äußert. Die Söhne derartiger Töchter haben demgemäß wieder die
Wahrscheinlichkeit 1:2, rotgrünblind zu werden.
Eine Schwierigkeit für die Voraussagen liegt allerdings in dem
Umstände, daß Leiden von sehr verschiedenem Erbgange sich äußerlich
weitgehend gleichen können. Es ist daher nötig, daß außer den
allgemeinen Erfahrungen über ein Leiden auch die Familiengeschichte des
gerade zu beurteilenden Falles herangezogen wird. Wenn die Eltern und
Großeltern eines Kranken frei von dem Leiden sind, so kann es sich,
abgesehen von dem seltenen Falle neuer Idiovariation, nicht um eine
dominante Anlage handeln, usw. ~Wenn die Familiengeschichte in jedem
Falle gebührend berücksichtigt wird, so lassen sich in den meisten
Fällen daher recht zuverlässige Wahrscheinlichkeitsvoraussagen machen.~
Die verhältnismäßig größten Schwierigkeiten ergeben sich hinsichtlich
jener erblichen Leiden, die nicht angeboren sind oder schon in der
Jugend zum Ausbruch zu kommen pflegen, sondern erst im späteren
Leben, wie z. B. gewisse Arten der Muskelatrophie, Zuckerkrankheit,
manche Geisteskrankheiten. Wenn einer der Eltern eines Ehebewerbers
daran erkrankt ist, so weiß man in der Tat nicht, ob das Leiden
nicht auch noch bei dem Ehebewerber in die Erscheinung treten wird.
Die Schwierigkeit in diesem Falle ist also weniger eine solche der
Erblichkeitsvoraussage als vielmehr der unmittelbaren ärztlichen
Beurteilung des Ehebewerbers. Im übrigen ist zu hoffen, daß es in
Zukunft mehr und mehr gelingen wird, nach der ärztlichen Untersuchung
belasteter Menschen ihre weiteren Aussichten vorauszusagen, also
z. B. aus dem Verhalten gegenüber Kohlenhydraten zu beurteilen, ob
die Entwicklung von Zuckerkrankheit zu befürchten ist, oder aus der
seelischen Verfassung eines Menschen, ob er von dem Ausbruch einer
Geistesstörung bedroht ist oder nicht.
Diese Schwierigkeiten ändern aber nichts an der Tatsache, daß wir in
nicht wenigen Fällen heute bereits sichere Voraussagen in bezug auf
die erbliche Beschaffenheit der Nachkommenschaft machen können und in
sehr vielen Fällen Wahrscheinlichkeitsvoraussagen, deren Wert nicht
unterschätzt werden darf. Bei der praktischen Eheberatung wird außer
der Größe der Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines Leidens bei den
Nachkommen vor allem auch die Schwere des in der Familie vorkommenden
Leidens berücksichtigt werden müssen. Es wird also z. B. ein rezessives
Leiden nicht so schwer in die Wagschale fallen dürfen wie ein
dominantes von gleicher Schwere; andererseits aber kann ein schweres
rezessives Leiden ebenso verhängnisvoll oder noch verhängnisvoller
einzuschätzen sein als ein leichteres dominantes. Ein rezessives
Leiden wie die erbliche Taubstummheit kann ebenso die Ehetauglichkeit
ausschließen wie irgendein dominantes. Der bloßen „Belastung“ mit
einem rezessiven Leiden sollte im allgemeinen praktisch kein Gewicht
beigelegt werden, wohl aber der Belastung mit einem dominanten Leiden,
das erst im Laufe des Lebens zum Ausbruch zu kommen pflegt, an dem also
der Ehebewerber selber noch erkranken könnte. Die „Belastung“ mit einem
dominanten Leiden, das sich schon von Geburt oder von früher Jugend an
äußert, ist dagegen völlig bedeutungslos.
Unter diesem Gesichtspunkt ist auch die Frage der ~Verwandtenehe~ zu
beurteilen. Durch diese wird die Gefahr des Zusammentreffens zweier
gleichartiger rezessiver Erbanlagen und damit des Auftretens rezessiver
Leiden bei den Kindern erhöht. Wo Belastung mit rezessiven Leiden
besteht, muß daher die Verwandtenehe widerraten werden.
Wenn jemand ein Geschwister mit einer rezessiven Krankheit hat, so
ist die Wahrscheinlichkeit, daß er selber die Anlage dazu überdeckt
enthält, gleich 2:3, daß eine Base sie enthalte, gleich 1:4, daß
ein bestimmtes Kind aus einer Vetternehe mit dem Leiden behaftet
sei, daher gleich 1:24, also bedeutend größer als ohne Vetternehe.
Da sehr viele, wenn nicht die meisten Familien unserer Bevölkerung
rezessive Krankheitsanlagen überdeckt enthalten, muß sogar im
allgemeinen von Vetternehen abgeraten werden. Andererseits ist aber
die Gefahr auch nicht so groß, daß eine schon in Aussicht genommene
Verwandtenehe darum verhindert werden müßte, wenigstens dann nicht,
wenn keine Belastung mit rezessiven Leiden vorliegt. Die Belastung mit
dominanten Leiden ist natürlich auch bei Verwandtenehen bedeutungslos,
weil eine dominante Anlage an ihrem Träger sich ja regelmäßig äußert.
* * * * *
Nicht selten wird die ~Mischehe~ zwischen Menschen verschiedener
Sprache, verschiedener Religion, verschiedenen Standes oder
verschiedener Rasse als ein geeignetes Mittel angesehen, die Gefahren
der „Inzucht“ zu vermeiden, und es läßt sich nicht leugnen, daß die
Gefahr des Zusammentreffens gleichartiger rezessiver Krankheitsanlagen
dadurch stark vermindert wird. Wenn in einem kleinen Orte ein
rezessives Leiden öfter beobachtet wird, so läßt sich die Gefahr
seines Auftretens bei den Kindern durch die Wahl eines Ehegatten aus
einer andern Gegend viel sicherer vermeiden als bei Heirat innerhalb
der eingesessenen Bevölkerung. Dennoch können Mischehen in dem oben
umrissenen Sinne nicht empfohlen werden. Ehen zwischen Menschen stark
verschiedener Wesensart, Bildung und Weltanschauung pflegen sich auf
die Dauer nicht glücklich zu gestalten. Insbesondere muß die Mischehe
zwischen stärker verschiedenen Rassen widerraten werden. Die Erbanlagen
jeder Rasse sind durch Jahrtausende lange Auslese aneinander angepaßt;
durch Mischehen aber wird diese Harmonie gestört. In 28 Staaten der
nordamerikanischen Union ist die Mischehe zwischen „Weissen“ und
„Farbigen“ verboten, wobei auch die vorhandenen Mischlinge zu den
„Farbigen“ gerechnet werden. Bei uns kommt praktisch vor allem die
Mischehe zwischen Germanen und Juden in Betracht, zwei Gruppen,
die zwar beide raßlich nicht einheitlich sind, die aber doch recht
beträchtliche Wesensunterschiede aufweisen. Die germanisch-jüdische
Mischehe widerstreitet sowohl dem Interesse des Germanentums als auch
dem des Judentums. Wenn jenen, die in vorübergehendem Sinnenrausch
oder auch in kühler Berechnung zu einer Mischehe schreiten, alle die
bitteren Stunden, welche ihren Nachkommen deswegen bevorstehen, vor
Augen stehen würden, so würden die meisten noch umkehren, ehe es zu
spät ist.
Verfehlt ist auch die öfter geäußerte Ansicht, daß krankhafte
Anlagen durch Aufkreuzung mit besonders gesunden Familien
ausgeglichen werden könnten. Die einzelnen krankhaften Erbanlagen
bleiben auch in der Mischung unverändert. Außerdem sind die
wirklich gesunden und volltüchtigen Familien zu schade für die
Vermischung mit kranken; sie sollten daher nach Möglichkeit nur
untereinander heiraten, ebenso die minder tüchtigen. Eine Ausnahme
von dieser Regel liegt nur dann im Interesse der Rasse, wenn eine
wirklich hervorragende Begabung mit einer leichteren krankhaften
Veranlagung vereinigt ist. In diesem Falle dient die Verbindung
mit einem körperlich besonders gesunden und kräftigen Gatten der
Erhaltung der hohen Begabung. Im allgemeinen ist es wünschenswert,
wenn beide Gatten ihrem Erbgute nach etwa gleichwertig sind.
Gewarnt werden muß vor der ehelichen Verbindung zweier Personen,
die beide dieselbe anscheinend dominante Anomalie aufweisen, auch
wenn diese nur leicht ist. Wir kennen nämlich die allermeisten
derartigen Anlagen nur im heterozygoten Zustande, und manches
spricht dafür, daß viele dieser anscheinend harmlosen Erbanlagen
bei homozygotem Vorhandensein schwere Zustände bedingen können
(vgl. S. 243 des 1. Bandes).
Besonderer Erörterung bedarf die Frage, ob Männer, die geschlechtliche
Infektionen durchgemacht haben, heiraten sollen oder nicht. Was
zunächst die Gonorrhoe oder den Tripper betrifft, so muß man
bedenken, daß die große Mehrzahl der jungen Männer in der Stadt
diese Krankheit ein oder mehrere Male durchmacht. Bei einem großen
Teil heilt der Tripper aus, ohne Spuren zu hinterlassen. Bei diesen
besteht natürlich auch kein Grund gegen die Eheschließung. Die
Feststellung der endgültigen Heilung muß aber dem Arzte überlassen
bleiben. Bei einem andern großen Teil der Tripperfälle bleiben
leichte Erscheinungen auf lange Zeit oder dauernd zurück, z. B.
Schleimfäden im Harn oder ein wenig trübe Flüssigkeit, die sich des
Morgens an der Harnröhrenöffnung findet. Trotzdem aber braucht keine
Ansteckungsfähigkeit mehr zu bestehen. Findet der sachverständige
Arzt trotz wiederholter sorgfältigster Untersuchung in solchen Fällen
keine Ansteckungskeime mehr, so ist die Gefahr einer Übertragung
auf die Frau trotz Vorhandenseins derartiger Resterscheinungen
erfahrungsgemäß verschwindend gering und die Ehe kann gestattet
werden. Eheuntauglichkeit dagegen kann nach Tripper außer durch
Zurückbleiben von Krankheitskeimen auch durch Unfruchtbarkeit infolge
Nebenhodenentzündung bedingt werden; in diesem Falle finden sich keine
Samenzellen in der Samenflüssigkeit.
Auch die Tatsache, daß jemand eine Ansteckung mit Syphilis durchgemacht
hat, braucht ihn nicht dauernd eheuntauglich zu machen. Wenn schon in
den allerersten Wochen nach der Ansteckung eine sachgemäße Behandlung
durchgeführt wird, kann schon nach verhältnismäßig kurzer Zeit die
Ehefähigkeit wieder hergestellt sein. Wenn es nicht in der allerersten
Zeit gelingt, die Syphiliserreger vollständig abzutöten, so kann
eine unbedingte Sicherheit später allerdings nicht mehr verbürgt
werden. Aber auch dann sollte die Ehe nicht verboten werden, wenn nach
sachgemäßer Behandlung mehrere Jahre lang keinerlei Erscheinungen
einschließlich der Wassermannschen Reaktion mehr aufgetreten sind.
Man muß auch hier bedenken, daß etwa die Hälfte der großstädtischen
Männer eine syphilitische Infektion durchmachen. Immerhin ist natürlich
die Ehe mit einem Gatten, der eine voll zum Ausbruch gekommene
Syphilis durchgemacht hat, auch abgesehen von dessen Gefährdung durch
Spätformen der Krankheit und von der Gefahr der Ansteckung auch wegen
der Möglichkeit einer stattgehabten Schädigung seiner Erbmasse nicht
unbedenklich (vgl. S. 260 des 1. Bandes).
~Neisser~ hat vorgeschlagen, daß die Eltern der Braut sich bei
dem Arzt ihres Bewerbers nach dessen Gesundheit erkundigen
sollten. Dazu müßten die Eltern aber natürlich zuerst wissen,
bei welchem Arzt sich der Bewerber hat behandeln lassen; auch
müßte dieser den Arzt ausdrücklich von der Schweigepflicht
entbinden. Durch § 300 des Reichsstrafgesetzbuches ist es dem
Arzte nämlich verboten, Geheimnisse, die ihm bei Ausübung seines
Berufes zugänglich geworden sind, unbefugt zu offenbaren, Diese
Gesetzesbestimmung, welche notwendig ist, um das Vertrauen der
Kranken in die Verschwiegenheit des Arztes aufrechtzuerhalten,
erschwert die Aufklärung über die Ehetauglichkeit eines Bewerbers
sehr; denn auch eine Offenbarung, die zum Zwecke der Verhütung
von Ansteckung erfolgt, gilt als unbefugt und strafbar. Immerhin
hat der Arzt meines Erachtens in solchen Fällen einen Ausweg.
Wenn keine Bedenken gegen eine Eheschließung bestehen, so kann
er das selbstverständlich aussprechen; wenn dagegen begründete
Bedenken bestehen, so wird er die Auskunft unter Berufung auf
die Schweigepflicht verweigern, was für vorsichtige Eltern als
Warnung ausreicht. Da die Eltern aber in den meisten Fällen
gar nicht wissen werden, bei welchem Arzte der Bewerber in
Behandlung gestanden hat, so ist die Erlangung ausreichender
Kenntnis über dessen Gesundheitsstand heute meistens nicht
möglich. Die Verhütung der Ansteckung durch die Ehe ist daher
im wesentlichen eine Aufgabe der öffentlichen Rassenhygiene der
Zukunft, insbesondere der Einführung einer Meldepflicht für
Geschlechtskrankheiten (vgl. S. 116).
In allen Fällen, wo auch nur die Möglichkeit einer Ansteckung
besteht, soll die junge Frau in den ersten Tagen und Wochen nach
der Eheschließung sorgsam beobachtet werden und bei Auftreten der
geringsten verdächtigen Zeichen (z. B. grünlichen Ausflusses)
sollte ohne Rücksicht auf entgegenstehende Bedenken sofort auf
sachverständige Untersuchung gedrungen werden; denn nach ~Neisser~
hat nur die Verschleppung und Nichtbehandlung der frischen
Gonorrhöe der Frau all das entsetzliche Unglück zur Folge.
Ähnliches gilt auch von der Syphilis.
Die Frage, ob ein geschlechtskrank gewesener Mann einem Mädchen,
um das er wirbt, diesen Umstand offenbaren solle, kann nicht
unbedingt bejaht werden. Wer der Meinung ist, daß auch in diesem
Punkte unbedingte Offenheit zwischen beiden Teilen Pflicht sei, muß
daran erinnert werden, daß dadurch viele Ehen verhindert werden
würden, die mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit sich durchaus
glücklich gestalten würden. Die Vorstellung, daß der Bewerber
geschlechtskrank gewesen sei, würde ohne Zweifel viele Mädchen,
und nicht die schlechtesten, von der Ehe abhalten, und sie würden
dann entweder ehelos bleiben oder vielleicht nur einen weniger
aufrichtigen Mann bekommen. Der Bewerber seinerseits dagegen hätte
keinerlei Gewähr, daß über sein Bekenntnis Stillschweigen bewahrt
werde, zumal das Mädchen oder ihre Angehörigen ein Interesse
daran hätten, den Grund des Auseinandergehens bekannt werden zu
lassen. Gerade feinfühlige Männer welche damit rechnen müßten, daß
sie eine frühere Krankheit mehrfach bei Bewerbungen offenbaren
müßten, würden vielleicht ganz auf die Eheschließung verzichten,
was durchaus nicht im Interesse der Rasse läge. Eine sittliche
Pflicht zur Offenbarung einer überstandenen Geschlechtskrankheit
vor der Ehe kann daher nicht aufgestellt werden. Wohl aber muß
verlangt werden, daß der Mann sich von einem sachverständigen Arzte
seine Ehetauglichkeit bestätigen lasse. Wenn das geschehen ist, so
liegt auch in dem unglücklichen Falle, daß wider alle ärztliche
Voraussicht die Frau doch noch angesteckt werden sollte, keine
„arglistige Täuschung“ vor, welche nach dem Gesetz eine Anfechtung
der Ehe begründen würde und ebensowenig eine Strafbarkeit wegen
bewußter Gefährdung mit Ansteckung. In jenen leider nicht seltenen
Fällen, wo schon vor der Eheschließung eine Ansteckung des einen
Teiles durch den ändern erfolgt ist, hat es natürlich keinen Sinn
mehr, die Ehe zu widerraten. Wenn die Infizierten untereinander
heiraten, so ist das der Volksgesundheit entschieden weniger
abträglich, als wenn sie außerhalb der Ehe ihren geschlechtlichen
Trieben nachgehen. Allerdings wird in solchen Fällen kaum das
Urteil eines Eheberaters angerufen werden. Auch kann wohl gegen die
Ehe zweier chronischer Gonorrhoiker oder Syphilitiker untereinander
überhaupt nichts Durchschlagendes eingewandt werden, obwohl eine
solche Person gegenüber einer gesunden als eheuntauglich angesehen
werden muß. Im Falle chronischer Syphilis beider Ehegatten sollte
aber die Erzeugung von Kindern vermieden werden. (S. S. 212).
Personen, welche in ihren geschlechtlichen Trieben krankhaft veranlagt
sind, sind ungeeignet zur Ehe. Trotzdem heiraten Personen mit Neigung
zum gleichen Geschlecht nicht selten aus wirtschaftlichen oder
gesellschaftlichen Rücksichten, was nicht gebilligt werden kann. Das
bloße Fehlen geschlechtlichen Verlangens bei einem Mädchen ist dagegen
kein ausreichender Grund gegen die Ehe, wie z. B. ~Forel~ gemeint
hat. Bei vielen stellt sich mit dem geschlechtlichen Verkehr auch das
Verlangen danach ein. Ein sehr großer Teil aller Frauen (vielleicht ein
Viertel oder ein Drittel) läßt dieses freilich dauernd vermissen. Auch
das kann indessen nicht ohne weiteres als krankhaft angesehen werden.
Diese Frauen sind oft sehr gute und liebevolle Gattinnen und Mütter.
Eher kann das Vorhandensein aktiver geschlechtlicher Bedürfnisse,
wie sie im männlichen Geschlecht die Regel sind, beim weiblichen als
krankhaft angesehen werden. Beim Manne ist das Fehlen geschlechtlichen
Verlangens allerdings krankhaft und ein Gegengrund gegen die Ehe.
In Anbetracht der ausgedehnten Anwendung, welche die
Röntgenstrahlen heute in der Heilkunde finden und welche
augenscheinlich noch stark in Zunahme ist, scheint mir auch
ein Hinweis angebracht zu sein, daß die Ehe mit Röntgenärzten,
Röntgentechnikern und Röntgenassistentinnen nicht ganz ohne
Bedenken ist. Ich erinnere noch einmal an die auf S. 257 des ersten
Bandes angeführten Tatsachen. Die Ehetauglichkeit von Personen,
die viel mit Röntgenstrahlen gearbeitet haben, ist etwa der von
geheilten Syphilitikern zu vergleichen; d. h. sie ist nicht ohne
weiteres zu verneinen, aber mit der Gefahr der Unfruchtbarkeit
und einer Schädigung der Erbmasse muß doch gerechnet werden. Die
Sache ist um so ernster zu nehmen, als es sich ganz überwiegend um
überdurchschnittlich begabte Personen aus den gebildeten Ständen
handelt. Es wäre zu wünschen, daß in Zukunft sich in der Hauptsache
Personen, die aus irgend einem Grunde ohnehin nicht ehetauglich
wären, der Röntgenarbeit zuwenden würden.
Es wird vielfach die Forderung vertreten, daß zwei Verlobte gemeinsam
von einem ärztlichen Eheberater beurteilen lassen sollen, ob ihrer
ehelichen Verbindung ärztliche Bedenken entgegenstehen oder nicht. Ein
solches Vorgehen ist auch gewiß zu begrüßen. Noch besser aber wäre
es, wenn jeder, der überhaupt daran denkt, sich in absehbarer Zeit zu
verheiraten, schon bevor er mit einer Person des andern Geschlechts
in nähere Beziehung tritt, den Rat eines ärztlichen Eheberaters in
Anspruch nehmen würde; denn wenn schon eine Verlobung stattgefunden
hat oder doch in Aussicht genommen ist, so kommt eine sachverständige
Untersuchung, besonders wenn sie ungünstig ausfällt, oft schon zu spät.
Wenn eine Verlobung wegen Eheuntauglichkeit des einen Teiles gelöst
werden muß, so hat das natürlich für beide Teile etwas sehr Mißliches.
~Auch dann aber sollte die Rücksicht auf die zu erwartenden
Kinder allen anderen Rücksichten, seien sie nun wirtschaftlicher,
gesellschaftlicher oder persönlicher Art, vorgehen.~
Der Eheberater, welcher zur gegenseitigen Beratung zweier Verlobter
in Anspruch genommen wird, tut gut, sich von beiden Teilen die
schriftliche Ermächtigung dazu erteilen zu lassen, weil er sich ohne
ausdrückliche Erlaubnis von seiten des Untersuchten durch Bekanntgabe
nachteiliger Befunde an den andern Teil strafbar machen würde. In
den meisten Fällen wird die Beruhigung der Ehebewerber über ohne
Grund befürchtete Gefahren eine dankbarere Aufgabe sein, als eine
Warnung vor der Eheschließung, die meistens doch nicht befolgt werden
wird. Aber der Eheberater muß sich stets seiner großen Verantwortung
bewußt bleiben, und in Fällen, wo aus einer Ehe mit überwiegender
Wahrscheinlichkeit Unheil zu erwarten wäre, muß er die Warnung eben
aussprechen. In zweifelhaften Fällen dagegen wird er besser tun, eine
Warnung zu unterlassen. Oft wird er sich in seinem Urteil zum Teil auf
die Aussagen der Ehebewerber stützen müssen, z. B. über eine vor Jahren
durchgemachte geschlechtliche Ansteckung oder Geistesstörung. Ein
schriftliches Urteil über die Ehetauglichkeit wird daher im allgemeinen
nur dahin lauten dürfen, daß auf Grund sorgfältiger Untersuchung im
Verein mit den Aussagen des Untersuchten, sich Bedenken nicht ergeben
hätten.
Was die Frage des günstigsten Heiratsalters betrifft, so ist zu sagen,
daß das Alter als solches ohne Bedeutung für die Beschaffenheit der zu
erwartenden Kinder ist. Wenn gleichwohl die Kinder älterer Personen,
insbesondere spät heiratender, vielfach schwächlich und krankhaft
sind, so dürfte das in der Hauptsache darauf zurückzuführen sein,
daß in diesen Fällen idiokinetische Schädlichkeiten, zumal Alkohol-
und Tabakmißbrauch, besonders lange Zeit zur Einwirkung gehabt haben
und daß von den spät heiratenden Männern besonders viele Syphilis
durchgemacht haben. Wenn andererseits die Kinder sehr junger Mütter
(unter 17 Jahren) oft minderwertig sind, so muß man bedenken, daß
diese Mütter ebenso wie die zugehörigen Väter eine ungünstige Auslese
darstellen. Im übrigen gedeihen die Kinder junger Mütter (unter 25
J.) im Durchschnitt entschieden besser als die älterer, wie z. B.
~Gini~ gezeigt hat. Auch hat die erste Geburt in diesem Alter
weniger oft ungünstige Folgen für die Mutter als später (z. B.
Gebärmuttervorfall). Warum der Körper zur Zeit der Eheschließung
vollständig ausgewachsen sein sollte, wie meist verlangt wird, ist
nicht ersichtlich. Wenn die äußeren Verhältnisse es erlaubten, wäre
also gar nichts dagegen einzuwenden, daß die jungen Männer schon mit
20 Jahren, die Mädchen schon mit 17 oder 18 heiraten würden. Da die
Wahlinstinkte des Mannes sehr deutlich auf Jugend gerichtet sind, so
sind die Heiratsaussichten der Mädchen um diese Zeit auch viel besser
als 10 Jahre später. Die jungen Mädchen sind allerdings mit 18 oder 20
Jahren meist noch nicht zum Heiraten geneigt. Wenn sie aber wüßten,
wie verzweifelte Anstrengungen sehr viele Mädchen, die zu Anfang der
zwanziger Jahre noch eine große Auswahl hatten, 5 oder 10 Jahre später
machen, um überhaupt noch einen Mann zu bekommen, so würden die meisten
viel früher finden, daß „der Richtige“ schon da sei.
Dem jungen Manne dagegen kann man, so wie die Verhältnisse heute
liegen, im allgemeinen leider nicht zur Frühehe raten. So sehr die
Rassenhygiene für soziale und wirtschaftliche Reformen, welche die
Frühehe auch in den gebildeten Ständen ermöglichen, eintreten muß,
so wenig kann dem jungen Manne geraten werden, vor Erringung einer
Lebensstellung, die zum angemessenen Unterhalt einer Familie ausreicht,
zu heiraten. Das ist freilich traurig; aber noch viel trauriger ist
die Lage eines Familienvaters, der nicht weiß, was aus seinen Kindern
werden soll.
Der gebildete Mann tut auch gut, seinen Sinn nicht zu sehr auf
die Jüngsten zu setzen. Wenn er in den dreißiger Jahren heiratet
und eine Frau nimmt, die 5 oder 10 Jahre jünger ist, so wird er
viel größere Aussichten haben, eine Frau mit wirklich wertvollen
Erbanlagen zu bekommen, als wenn er um eine ganz junge wirbt,
die gewöhnlich noch viel höhere Ansprüche macht. Auch kann die
Tüchtigkeit eines Mädchens am Ende des dritten Jahrzehnts viel
sicherer beurteilt werden als am Ende des zweiten, wo sie meist nur
wenig Gelegenheit gehabt hat, sich zu bewähren. Gewarnt sei vor
jener durch Infantilismus bedingten Scheinjugend, welche manchen
Mädchen noch am Ende der zwanziger Jahre ein fast kindliches
Aussehen verleiht, das erfahrungsgemäß auf Männer oft sehr
anziehend wirkt.
Die öfter erhobene Forderung der Gleichaltrigkeit beider Ehegatten
kann nicht als Regel vertreten werden, weil der Mann, erst nach
Erringung einer Lebensstellung heiratsfähig ist, das Mädchen
aber schon nach Eintritt der körperlichen Reife, und weil die
körperliche und geistige Entwicklung des Weibes der des Mannes
überhaupt vorauseilt. Daß die geistige „Reife“ der Eltern auf die
Begabung der Kinder von Einfluß sei, ist ein lamarckistischer
Aberglaube (vgl. S. 279 des 1. Bandes).
Dringend zu widerraten sind Verlobungen, bevor der Mann begründete
Aussicht auf eine auskömmliche Stellung in naher Zukunft hat. Die
jahrelangen Verlobungen enden meist nicht gut. Nicht selten beobachtet
man zwischen Verlobten viele Schwankungen hin und her, bald ja, bald
nein. In solchen Fällen liegt es auch im Interesse des Mädchens eine
klare Entscheidung herbeizuführen und lieber das Verlöbnis zu lösen.
Die überkommene individualistische Weltanschauung, welcher die Liebe
als einzig zulässiger Gesichtspunkt bei einer Eheschließung gilt,
empfindet die Berücksichtigung rassenhygienischer Gesichtspunkte dabei
vielfach unangenehm, wenn nicht als unsittlich. Demgegenüber ist zu
betonen, daß eine Eheschließung ohne andere Rücksichten als die der
individualistischen Liebe sehr oft durchaus nicht dem dauernden Glück
der Individuen dient. Jene schmachtende Liebe, deren Schilderung
die modernen Dichter seit Rousseau und Goethe ihre aufregendsten
Wirkungen verdanken, gedeiht am üppigsten auf dem Boden der Orgoristie
(hysterischen Veranlagung). Der Verliebte sieht die geliebte Person in
Wunschillusionen, hinter denen die Wirklichkeit gerade in diesen Fällen
oft nur allzu weit zurückbleibt; ja, öfter schätzt er sie vor allem
deshalb so hoch, weil er wähnt, daß er endlich einmal einen Menschen
gefunden habe, der ihn ganz verstehen könne, ihn und seine ganze Größe.
Keine Rede kann davon sein, daß die Liebe als solche eine günstige
Beschaffenheit der Nachkommen verbürge, wie seit ~Schopenhauers~
Lehre vom „Genius der Gattung“, ~Ellen Key~ und andere Phantasten
immer wieder behaupten. Die Grenzen der Bedeutung geschlechtlicher Wahl
wurden schon bei Besprechung der Auslese erörtert. Selbstverständlich
ist die romantische Liebe auch kein Gegengrund gegen die Ehe, aber
Liebe im Sinne der herzlichen Zuneigung, die auch vor den Fehlern
des Andern die Augen nicht verschließt, ist eine solidere Grundlage
dafür; und diese Liebe verträgt sich durchaus mit einer vorsichtigen
und vernünftigen Ehewahl, bei der Gesundheit und Rasse, Abstammung
und geistige Begabung, Besitz und wirtschaftliche Lage, Bildung und
gesellschaftliche Stellung gebührend berücksichtigt werden. Auch
körperliche Anmut, welche bei der Entstehung der Liebe eine so große
Rolle spielt, ist nicht gering zu schätzen; sie deutet nicht nur
auf körperliche und seelische Gesundheit und Harmonie, sondern sie
bedeutet auch ein nicht zu verachtendes Erbgut für die Töchter. Eine
Ehe dagegen, bei der körperliche oder geistige Mängel um äußerer
Vorteile willen in Kauf genommen werden, ist keine „Vernunftehe“,
sondern das Gegenteil davon. Jede Ehe, die ohne Rücksicht auf
Gesundheit und Rasse geschlossen wird, sei es um des Geldes oder des
Fortkommens willen oder aus „Liebe“, ist unvernünftig. Glücklicherweise
ist die „Liebe“ auch kein so unentrinnbares Schicksal, wie es die
Wortführer eines ungesunden Zeitalters darstellen; sie wird vielmehr
durch die Anschauungen und Einsichten der Menschen sehr wesentlich
mitbestimmt. Es ist daher zu hoffen, daß mit dem siegreichen Vordringen
rassenhygienischer Anschauungen auch die instinktive Liebeswahl mehr
und mehr dem Wohl der Rasse diene.
Die Eignung eines Menschen für die Erzeugung von Kindern hängt nicht
nur von jenen Anlagen ab, die an ihm selber in die Erscheinung treten,
sondern auch von den Anlagen, welche in der Familie überhaupt vorhanden
sind. Dieser Umstand darf aber andererseits nicht zur Überschätzung
der Bedeutung der Verwandtschaft führen. Wenn jemand z. B. einen sehr
bedeutenden Großvater hat, so ist das noch nicht ausreichend, ihn als
besonders geeigneten Ehebewerber zu bestätigen. Größere Bedeutung hat
es natürlich schon, wenn alle vier Großeltern hervorragend tüchtige
Menschen waren. Niemals aber dürfen die Anlagen der Familie bei einem
Menschen stärker berücksichtigt werden als seine eigenen. Auch in sehr
tüchtigen Familien können eben einzelne mißratene Glieder vorkommen.
c) ~Rassenhygienische Familienerziehung.~
Die Wege privater Rassenhygiene sind mit einer zweckmäßigen Ehewahl
natürlich keineswegs erschöpft. Wenn durch die Ehe eine Familie
begründet ist, so beginnen die rassenhygienischen Aufgaben der
Ehegatten vielmehr erst recht. Sie müssen alle Einwirkungen meiden,
welche die Gesundheit der zu erwartenden Kinder schädigen könnten,
insbesondere den Mißbrauch von Alkohol und Tabak. Die Mutter muß es
als unbedingte Pflicht betrachten, ihrem Kinde die einzig natürliche
Ernährung an der Mutterbrust zu gewähren. Die ganze Aufzucht und
Erziehung der Kinder muß in rassenhygienischem Geiste geschehen.
~Die Einsicht in die überragende Bedeutung der Erbanlagen für die
geistige Entwicklung darf nicht zu einer Vernachlässigung der Erziehung
führen.~ Die Grundfähigkeiten des Geistes können freilich durch
Übung und Erziehung nicht wesentlich gesteigert werden; auch ist die
Belastung des Gedächtnisses in der herkömmlichen Unterrichtsweise
durchaus zu mißbilligen. Die Kinder müssen aber von Jugend auf an
Arbeit gewöhnt werden, an körperliche wie an geistige. Die Gewöhnung an
die pünktliche Erfüllung alltäglicher Pflichten ist ein wesentlicher
Bestandteil der Erziehung. Besonders die Kinder reicher Leute sind
in dieser Hinsicht in Gefahr, weil der Gewöhnung an regelmäßige
Pflichterfüllung nichts so entgegensteht als das Bewußtsein, es nicht
nötig zu haben. Auch die Erziehung zur gesellschaftlichen Sitte
ist nicht unwichtig. Wenn auch die überkommenen gesellschaftlichen
Anschauungen und Sitten in manchen Punkten töricht und selbst
rassenhygienisch schädlich sind, so ist doch nicht zu vergessen, daß
die Beherrschung der gesellschaftlichen Formen von großer Bedeutung für
das Fortkommen in den gebildeten Berufen ist und nicht zum wenigsten
auch für die Ehewahl.
Wenn Eltern ihren Kindern aus innerer Überzeugung eine wahrhaft
religiöse Erziehung geben können, so ist das auch rassenhygienisch von
höchstem Werte. Die Verankerung der Seele im Ewigen und Göttlichen kann
einen unvergleichlichen Halt in allen Wechselfällen und Anfechtungen
des Lebens verleihen. Im übrigen gilt es, den Kindern Ehrfurcht vor
dem großen Lebensstrom der Rasse zu erwecken, der in ferner Vorzeit
entspringend, in eine ebenso ferne Zukunft fließt. Der junge Mensch
soll sich als dienendes Glied in dem großen Organismus der Rasse
fühlen lernen. Er soll stolz sein auf seine Ahnen und dankbar für sein
organisches Erbgut. Vor allem soll er sich der ungeheuren Verantwortung
bewußt werden, die darin liegt, daß ihm dieses hohe Gut zur Weitergabe
an die fernsten Enkel anvertraut ist.
In diesem Zusammenhange gehört auch eine geeignete Aufklärung über
geschlechtliche Dinge in den Plan einer vernünftigen Erziehung. Sie muß
einerseits biologische Belehrung sein. Solange unsere Bildungsanstalten
in dieser Hinsicht versagen, tun die Eltern gut, diese Aufklärung an
der Hand gemeinverständlicher Schriften selber in die Hand zu nehmen.
Andererseits muß die heranreifende Jugend auch über die Gefahren der
Geschlechtskrankheiten belehrt werden; und zwar sollte diese Belehrung
auch bei den Mädchen nicht zu spät erfolgen. Die ersten Jahre der
Geschlechtsreife etwa sind geeignet dazu, während die biologische
Unterweisung schon vor dem 10. Jahr beginnen sollte, weil andernfalls
zu befürchten ist, daß die „sexuelle Aufklärung“ in recht ungeeigneter
Weise erfolgt.
Große Vorsicht ist in der Auswahl der Unterhaltungsliteratur für die
Jugend am Platze. Das moderne Schrifttum vertritt ja zum allergrößten
Teil keine organischen, sondern rein individualistische Anschauungen,
auch ganz abgesehen von der Flut der Schundliteratur, die von der
Aufregung der Phantasie lebt. Auch das Kino ist erfahrungsgemäß keine
geeignete Bildungs- und Unterhaltungsstätte für die Jugend. In Fällen,
wo die Eltern gezwungen sind, ihre Kinder aus dem Hause zu geben,
sollten Erziehungsanstalten in der Kleinstadt bevorzugt werden.
Das beste Mittel zur Erziehung der Jugend ist das Beispiel der
Erzieher. Die Eltern sollten sich daher in ihrer ganzen Lebensführung
der Verantwortung gegenüber der Rasse bewußt sein. Wenn der Vater z.
B. unmäßig trinkt oder raucht, so werden Ermahnungen und Strafen bei
den Söhnen in dieser Hinsicht auf unfruchtbaren Boden fallen.
Von größtem Einfluß ist der Verkehr mit Spielgefährten für die
Erziehung der Kinder und mit Freunden für die reifere Jugend. Die
Auswahl der Freunde muß daher sehr vorsichtig erfolgen. In größeren
Städten tun die Eltern gut, den Anschluß ihrer jugendlichen Söhne
an eine jener Jugendvereinigungen, welche das Wandern pflegen, zu
begünstigen. Wenn die Jugend ihre freie Zeit möglichst in der freien
Natur zubringt, so kommt das nicht nur unmittelbar ihrer körperlichen
Entwicklung zugute, sondern es bewahrt sie auch vor mancherlei Gefahren
der Großstadt. Natürlich gibt es auch Jugendbünde, welche eher von
schädlichem Einfluß sind. Besonders zu empfehlen ist der Anschluß
an eine jener Gruppen, welche der jungdeutschen Bewegung angehören,
weil diese aus einer organischen Weltanschauung herausgewachsen ist.
Jugendvereine, welche gemeinsame Wanderfahrten beider Geschlechter
veranstalten, sind erfahrungsgemäß gewissen Gefahren ausgesetzt;
insbesondere drohen den jungen Leuten darin vorzeitige und unerwünschte
Verlobungen, zumal die weiblichen Mitglieder dieser Bünde öfter keine
günstige Auslese darstellen.
Einsichtige Eltern werden andererseits aber auch rechtzeitig auf die
Verheiratung ihrer Kinder, vor allem der Mädchen, bedacht sein. Schon
die Erziehung der Mädchen ist so zu gestalten, daß diese vor allem für
den Hausfrauen- und Mutterberuf geeignet sind. Ganz verfehlt ist es,
wenn manche Eltern meinen, daß irgendein kleines Talentchen, das sich
etwa bei einer Tochter zeigt, nun auch unbedingt ausgebildet werden
müßte. Wenn es gar bedauert wird, daß ein begabtes Mädchen heiratet,
anstatt ihrem Talente, das meist nur ein Talentchen ist, zu leben, so
ist das furchtbar kurzsichtig. Vor allem soll man die Mädchen vor der
Einbildung zu bewahren suchen, daß sie körperlich oder geistig etwas
ganz Besonderes seien. Diese Vorstellung wird nur zu vielen hübschen
und begabten jungen Mädchen durch maßlose Überspannung ihrer Ansprüche
zum Verhängnis. Die Vorbereitung auf einen Erwerbsberuf, den heute
leider die meisten gebildeten Familien für ihre Töchter auf alle Fälle
ins Auge fassen müssen, sollte zugleich möglichst große Aussichten auf
Verheiratung bieten, zum mindesten aber diese nicht beeinträchtigen. Im
übrigen tun die Eltern gut, ihren Töchtern frühzeitig Gelegenheit zu
bieten, geeignete Männer, die als Bewerber für sie in Betracht kommen,
kennen zu lernen, wie das bei geselligen Veranstaltungen, in Sport- und
andern Vereinigungen usw. geschehen kann.
d) ~Die Selbstbehauptung der Familie.~
Sehr wichtig ist es, daß die Eheleute sich über die Tatsache klar
werden, ~daß durch die Aufzucht von einem oder zwei Kindern die
Erhaltung der Familie durchaus nicht gewährleistet ist~. In dem
Kapitel über die Auslese wurde ja die Mindestzahl der Erhaltung des
Näheren erörtert. ~Gruber~ hat einmal ausgerechnet, daß ein Kreis von
Familien, in welchem im Durchschnitt immer zwei Kinder aufwachsen
würden, nach 100 Jahren bereits auf etwa ein Drittel seines Bestandes
zusammengeschmolzen sein würde. Dabei sind außergewöhnliche Verluste
wie die durch Kriege noch nicht einmal berücksichtigt. Gerade der
Weltkrieg hat mit erschreckender Deutlichkeit gezeigt, wie falsch die
Rechnung des Zweikindersystems auch vom Standpunkte des persönlichen
Glückes aus ist. Wie viele Tausende von Eltern haben durch den Tod
ihres einzigen oder ihrer einzigen zwei Söhne nicht den wesentlichsten
Sinn ihres Lebens verloren! Wo mehr Kinder vorhanden sind, da können
sich solche Verluste wieder ausgleichen. ~Jedes gesunde Ehepaar sollte
daher mindestens 3 Kinder aufziehen, wie Grotjahn mit Recht fordert.
Darüber hinaus aber sollten alle Eltern, deren erste Kinder gut
gedeihen, so viele weitere aufziehen, als mit ihrer wirtschaftlichen
Lage nur irgendwie vereinbar ist.~
So wie die Dinge heute leider liegen, darf es nicht als Voraussetzung
der Erzeugung von Kindern gelten, daß diese in eine gesellschaftlich
und wirtschaftlich ebenso günstige Lage wie die Eltern kommen. Wenn
dieser Grundsatz als Regel beibehalten wird, so ist das Aussterben
der überdurchschnittlich begabten Familien eben unvermeidlich (vgl.
S. 90). Drei Kinder sollten von gesunden Ehepaaren vielmehr in jedem
Falle als Mindestmaß angesehen werden; und bis diese vorhanden sind,
vergeht ja immerhin eine Reihe von Jahren, so daß dann beurteilt
werden kann, ob die Mittel zur Aufzucht weiterer reichen. Wenn dagegen
erst dann mit der Erzeugung von Kindern begonnen werden soll, so ist
es in nur zu vielen Fällen eben zu spät; das gilt insbesondere auch
für die geistigen Berufe trotz ihrer wirtschaftlichen Zurücksetzung,
ja zum Teil eben deswegen. Von größter Wichtigkeit ist es daher, die
bestehenden Mißstände und Ungerechtigkeiten durch soziale Reformen zu
beseitigen (vgl. S. 140 ff.).
Allerdings kann einer unbeschränkten Kindererzeugung unter den
unglücklichen Lebensverhältnissen der Gegenwart auch nicht das Wort
geredet werden. Wenn in gebildeten Familien infolge großer Kinderzahl
die Lebenshaltung so gedrückt wird, daß die Söhne keine angemessene
Ausbildung erhalten können und die Töchter keinen Mann finden, so ist
damit für die Familie wie für die Rasse wenig gewonnen. Solange in
dieser Beziehung nicht durch eine großzügige öffentliche Rassenhygiene
Wandel geschaffen ist, ist daher eine gewisse vorausschauende
Beschränkung der Kinderzahl leider nicht zu umgehen. Aber jede Familie
sollte es auch heute schon als sittliche Pflicht empfinden, den ihr
zur Verfügung stehenden Lebensraum nach Möglichkeit für ihre eigene
Erhaltung auszunutzen. ~Im Blühen der Familie liegt auch für den
Einzelnen das höchste dauernde Glück.~
Es gibt ein bekanntes Wort von ~Nietzsche~: „Ehe, so heiße ich den
Willen zu Zweien, das Eine zu schaffen, das mehr ist, als die es
schufen.“ So sehr man der rassenhygienischen Auffassung der Ehe, die
daraus spricht, auch zustimmen mag, so bedenklich ist daran doch die
Betonung des „Einen“. Eine Möglichkeit, die Anlagen der zu erzeugenden
Kinder zu verbessern, wie sich ~Nietzsche~ das in naiv lamarckistischer
Weise vorstellte, haben wir nicht. Nicht wenige hoffende Mütter glauben
zwar durch fleißiges Ansehen schöner Bilder die Schönheit ihrer Kinder
steigern zu können; sie fürchten sich vor dem „Versehen“ und fallen
auf allerlei unsinnige Rezepte herein, die eine günstige Beeinflussung
der werdenden Kinder versprechen. Aber auch unsere seelische Tätigkeit
wirkt nicht unmittelbar gestaltend auf unser Ahnenerbe. Der einzige
Weg, welcher uns zur Erzeugung von Kindern günstiger Qualität
offensteht, geht über die Quantität. Wenn zwei Eltern nur einige
wenige Kinder aufziehen, dürfen sie nicht erwarten, daß in diesen die
beiderseitigen Erbanlagen sich gerade günstiger zusammenfügen werden
als bei ihnen selbst; wohl aber dürfen sie das von einzelnen Kindern
unter einer größeren Zahl hoffen. Unter den jüngeren Geschwistern
des weltberühmten Forschers und Erfinders _Werner v. Siemens_, der
das vierte von 14 Kindern war, übertrafen noch mehrere die Eltern an
hoher Begabung. Wenn die Eltern nur drei Kinder gehabt hätten, so wäre
darunter kein einziges so hoch begabtes gewesen. _Johann Sebastian
Bach_ wurde als jüngstes von 8 Kindern geboren, und _Kant_, der als
letztes von 13 Kindern geboren wurde, hätte unter der Herrschaft eines
Dreikindersystems ebenfalls nicht das Licht der Welt erblickt. ~Gerade
hochbegabte Familien, welchen an der Erhaltung ihrer Begabung liegt,
haben daher allen Grund, ihre Kinderzahl nicht auf das Mindestmaß zu
beschränken. Die Wahrscheinlichkeit der Geburt hochbegabter Kinder
wächst ohne Zweifel im gleichen Verhältnis mit der Gesamtzahl der
Kinder.~
Nun kann es natürlich aber vorkommen, daß zwei Eheleute für die
Erzeugung gesunder Kinder in der Tat wenig oder gar nicht geeignet
sind, was ihnen vor der Eheschließung vielleicht noch nicht bekannt
war. Die Tatsache, daß ein Kind mißrät, beweist freilich noch nicht die
Untauglichkeit der Eltern zur Fortpflanzung, da ja nach den Darlegungen
im allgemeinen Teil weitere Kinder sehr wohl gesund sein können. Wenn
aber auch ein zweites Kind minderwertig ausfällt oder sonst genügende
Anhaltspunkte für Fortpflanzungsuntüchtigkeit der Eltern bestehen, dann
sollten weitere Geburten vermieden werden. Es scheint mir nun nicht
ratsam zu sein, als Mittel dazu nur geschlechtliche Enthaltsamkeit der
Eltern für zulässig zu erklären. Einen Augenblick der Schwachheit kann
ein Kind mit lebenslänglichem Siechtum zu büßen haben. Daher kommt
man meines Erachtens um die Empfehlung von Verhütungsmitteln nicht
herum. In erster Linie kommt der Kondom in Betracht, ein Überzug,
der über das männliche Glied gestreift wird; und zwar sind die aus
tierischen Blinddärmen gefertigten Überzüge (sogen. „Fischblasen“)
denen aus Gummi vorzuziehen. Wenn außerdem die Frau nach der
Kohabitation eine Ausspülung mit Wasser, das durch Essig angesäuert
ist, vornimmt, so kann eine Befruchtung mit großer Sicherheit verhütet
werden. Nähere Angaben finden sich z. B. in ~Grotjahns~ Buch über die
Geburtenregelung. Chemische Mittel sind zu widerraten, da sie unsicher
sind und bei ungenügender Wirkung möglicherweise durch Schädigung der
Samenzellen gerade Anlaß zur Erzeugung eines minderwertigen Kindes
geben könnten. Daß infolge der Anwendung von Verhütungsmitteln bei den
Eheleuten irgendwie ernstliche Krankheitszustände entständen, wie von
gewisser Seite behauptet wird, ist ausgeschlossen. Auf jeden Fall sind
eventuelle Einwirkungen auf die persönliche Gesundheit noch harmloser
als die Folgen völliger Enthaltsamkeit.
Die Anwendung von Verhütungsmitteln kann auch angezeigt sein, wenn
vorübergehende Zustände zu einer bestimmten Zeit die Erzeugung
von Kindern als nicht ratsam erscheinen lassen, z. B. ungünstige
Einwirkungen des Berufslebens oder leichtere Erkrankungen. Es empfiehlt
sich, die Erzeugung von Kindern auf eine Zeit zu legen, wo beide
Ehegatten sich guter Gesundheit erfreuen und nicht durch Überarbeitung
oder irgendwelche Schädlichkeiten angegriffen sind. Dringend zu raten
ist auch zur Alkoholenthaltsamkeit oder doch zu äußerster Mäßigkeit
längere Zeit vor der Erzeugung von Kindern.
Wenn einer von zwei Ehegatten zur Erzeugung von Kindern sich als
dauernd untauglich erweist, etwa wegen Unfruchtbarkeit oder schwererer
Psychopathie, so kommt die rechtzeitige Trennung der Ehe in Betracht,
die leider in solchen Fällen durch unsere Gesetzgebung übermäßig schwer
gemacht ist. Praktisch ist eine Ehescheidung meist nur möglich, wenn
beide Teile sie wollen. Welche Wege dann einzuschlagen sind, soll hier
nicht erörtert werden.
e) ~Wege rassenhygienischen Wirkens für den Einzelnen.~
Wenn im allgemeinen zwar die Familiengründung der gegebene Weg ist, auf
dem der gesunde Mensch am meisten für das ~Wohl~ der Rasse tun kann, so
ist doch andererseits auch den Ehe- und Kinderlosen die Möglichkeit
der Arbeit für die Zukunft der Rasse durchaus nicht verschlossen.
Kinderlose Ehepaare insbesondere können ja fremde Kinder an Kindesstatt
annehmen. Wenn viele Pflegeeltern so schlechte Erfahrungen mit
angenommenen Kindern machen, so liegt das in der Hauptsache daran,
daß keine genügend vorsichtige Auswahl der Kinder getroffen wurde.
Aus Kindern mit üblen Erbanlagen kann auch die beste Erziehung keine
edlen Menschen machen. Es kann daher nur zur Annahme von Kindern
geraten werden, die beiderseits von tüchtigen und ehrenhaften Eltern
stammen. Durch die Aufzucht solcher Kinder aber können kinderlose Leute
fast ebensoviel für die Rasse leisten wie die Eltern eigener Kinder;
denn die Hauptleistung der Eltern besteht ja nicht in der Erzeugung,
sondern in der Aufzucht der Kinder. Es ist sogar zu erwägen, ob nicht
zwei Menschen, die beide zur Fortpflanzung ungeeignet wären, trotzdem
heiraten und unter Vermeidung eigener Kindererzeugung fremde Kinder
aufziehen sollten. Es würde in vielen Fällen ihnen selber wie der Rasse
zum Heile sein.
Kinderlose Leute haben auch die Möglichkeit, sich in
öffentlich-politischer Tätigkeit für die Lebensinteressen der
Rasse einzusetzen. Die Sache der Rassenhygiene braucht unabhängige
Vorkämpfer; und wer für weitgesteckte Ziele, die weder den
Augenblicksstimmungen der Masse noch den Sonderinteressen irgendeiner
Partei entsprechen, eintritt, der kann seine Person sogar viel
unbedingter einsetzen, wenn er allein steht, als wenn er Rücksicht auf
eine Familie nehmen muß.
Ärzte, Geistliche, Lehrer haben fast jederzeit Gelegenheit zu
rassenhygienischer Belehrung und Erziehung. Besonders eindrucksvoll
können Dichter und andere Künstler für die Ausbreitung des
rassenhygienischen Ideals wirken.
So hat ~Popert~ in seinem Roman „Helmut Harringa“ das herzbrechende
Unglück, welches der Alkohol und die Geschlechtskrankheiten über
die Menschen bringen, zur ergreifenden Darstellung gebracht, und
damit viel für die Rassenhygiene geleistet. v. ~Koschützki~ hat
die verhängnisvollen Folgen einer rassenhygienisch verfehlten
Ehewahl in seinem Roman „Siehdichum“ in künstlerisch vollendeter
Weise geschildert. Die Tragik der Mutter, wie sie z. B. in der
Niobesage, im Baldrmythus und in den künstlerischen Darstellungen
der Mater dolorosa unser Herz ergreift, wäre noch heute ein
würdiger Gegenstand künstlerischer Betätigung. Die erschütternde
Tragik, welche im Untergange ganzer Geschlechter liegt, kommt
z. B. in ~Dahns~ „Kampf um Rom“ zum Ausdruck. Die höchste Tragik
liegt überhaupt im Untergang des Edlen infolge seiner edlen
Artung und nicht so sehr im Untergang des Individuums als in dem
der Rasse. Rassenhygienische Gegenstände bieten auch dankbaren
Stoff zu künstlerischen Schöpfungen von mehr freundlicher oder
heiterer Grundstimmung. Das Glück der Familie und das Mutterideal
sind gewiß keine unwürdigen Stoffe für einen Künstler. Wie der
überspannte Individualismus der Modernen als Gegenstand wirksamer
Satire und Karikatur dienen kann, hat z. B. ~Schmitz~ gezeigt.
Andererseits laden viele moderne Schriftsteller, welche ihre
Erfolge aufregender Erotik verdanken, schwere Schuld gegenüber dem
Leben der Rasse auf sich. So manch einer von diesen ist offenbar
schuld daran, daß viele von Natur durchaus nicht übel veranlagte
Menschen der Ansteckung mit Syphilis verfallen, und damit schuld an
unermeßlichem Unglück.
Wirtschaftlich unabhängige Männer und Frauen, die nicht auf den Ertrag
anderweitiger Berufsarbeit angewiesen sind, können in der Ausbreitung
rassenhygienischer Gedanken ein dankenswertes Betätigungsfeld finden.
Nur zu viele aber leben nur als Schmarotzer am Baume der Rasse. Ein
reicher Mann kann viele Menschen für seine Ziele arbeiten lassen;
das kann schädlich sein; es kann aber auch sehr segensreich für das
Gedeihen der Rasse sein. Auch die rassenhygienische Lehre und Forschung
ist bisher zum größten Teil nur dadurch ermöglicht worden, daß private
Kapitalien in ihren Dienst gestellt wurden. Schon die erste Forschungs-
und Lehranstalt ist in England durch eine Stiftung Galtons begründet
worden. Zwei amerikanische rassenhygienische Forschungsanstalten sind
durch Stiftungen von Frau Harriman und Carnegie gegründet worden.
In Deutschland ist die Herausgabe der führenden rassenhygienischen
Zeitschrift bisher nur durch die Opferwilligkeit von Alfred Ploetz
möglich gewesen. Von Seiten wohlgesinnter reicher Leute würde ohne
Zweifel noch sehr viel mehr geschehen, wenn ihnen erst einmal klar
würde, daß die Rassenhygiene schlechterdings die Schicksalsfrage für
jedes Volk und seine Kultur bedeutet. Es fehlt auch bei uns gewiß nicht
an gutem Willen bei vielen reichen Leuten, und oft werden ja große
Summen für wohltätige Zwecke gestiftet. Aber diese Wohltätigkeit steht
zumeist völlig im Banne der individualistischen Anschauungen, und es
ist daher recht fraglich, ob sie dem Wohle der Rasse mehr förderlich
als schädlich ist.
~Die vordringlichste Aufgabe großzügiger Stiftungen wäre heute die
Ausbreitung der rassenhygienischen Erkenntnisse und Gedanken.~ Den
rassenhygienischen Vereinen würde durch ausgiebige Stiftungen erst eine
großzügige Werbetätigkeit ermöglicht werden. Eher noch wichtiger wäre
die Förderung der rassenhygienischen Lehre an den Hochschulen, welche
in dieser Beziehung kläglich im Rückstande sind. Das wäre der beste
Weg, um die bodenlose Verständnislosigkeit zu beseitigen, welche heute
auch die meisten Gebildeten der Rassenhygiene noch entgegenbringen und
an der die Rettungsanstrengungen der wenigen Einsichtigen zu scheitern
drohen.
Vielen hochherzigen Stiftern ist die Förderung einer geistigen
Bewegung allerdings zu wenig greifbar und sie wollen Erfolge in
Fleisch und Blut sehen. So hat die Vereinigung für Familienwohl
im Regierungsbezirk Düsseldorf bis zum Jahre 1920 mehr als 360000
Mark als Ehrengaben an Mütter mit mehr als 7 Kindern verliehen.
Das ist gewiß sehr wohlgemeint; ein wirklicher Erfolg im Sinne
der Rassenhygiene ist indessen kaum davon zu erwarten. Was auf
solche Weise im günstigsten Falle geschehen kann, ist doch nur
ein Tropfen auf den heißen Stein. Die großzügigen Hilfsmaßnahmen
amerikanischer Kreise für unterernährte deutsche Kinder nach dem
Kriege tragen zwar wesentlich zur Linderung der augenblicklichen
Not bei; eine günstige Wirkung auf die künftige Gesundheit der
Bevölkerung, welche die Spender sich wohl davon versprechen, werden
sie aber schwerlich haben. Den schlimmsten Schaden, welchen die
deutsche Bevölkerung durch den Krieg erlitten hat, hat sie an
ihrer Rassentüchtigkeit erlitten; und wenn wohlmeinende Amerikaner
für die Heilung der Kriegsschäden wirken wollen, so sollten sie
in erster Linie auf die Behebung der Rassenschäden bedacht sein.
Dazu aber ist die unerläßlichste Voraussetzung eine großzügige
Ermöglichung der Ausbreitung rassenhygienischer Erkenntnis und
Erziehung.
f) ~Wege rassenhygienischen Wirkens in der Gemeinschaft.~
Von entscheidender Wichtigkeit ist die ~Weltanschauung~. Mit einer
Zivilisation, wie sie sich in den letzten 100 Jahren als Ausfluß
der individualistischen Weltanschauung herausgebildet hat, ist das
Gedeihen der Rasse unvereinbar. Und nur wenige Zeitgenossen haben
noch ein Gefühl für das unsagbar Entsetzliche, daß unsere Rasse
auf dem Wege ist, zu verpöbeln und zu verkommen. Nicht, daß es den
Zeitgenossen an Opfermut fehle, ist die größte Gefahr. Millionen haben
im Kriege freudig ihr Leben eingesetzt, und Hunderttausende sind auch
heute noch von demselben Opfermut beseelt. Im Kriege handelte es
sich um die Verteidigung der Unabhängigkeit des Reiches. Es dürfte
aber einleuchten, daß das Gedeihen der Rasse ein noch ungleich
wesentlicheres Ziel ist. Auch das Gedeihen des Reiches ist ja nur
Mittel dazu. ~Das Gedeihen der Rasse muß das Ziel einer organischen
Weltanschauung sein, welche die individualistische zu überwinden
berufen ist.~
Wie aber kann eine solche Anschauung Allgemeingut werden? Die
allermeisten Menschen lassen sich in ihren Anschauungen völlig von
ihrer Umgebung bestimmen. Jede Erneuerung der Weltanschauung in
der Geschichte ist daher zunächst von kleinen Kreisen ausgegangen.
In solchen Gemeinschaften findet der schwache Wille des Einzelnen
moralischen Rückhalt gegenüber der ungeheuren Macht der landläufigen
Anschauungen. Die Glieder einer solchen Lebensgemeinschaft fühlen
sich als Träger eines neuen Ideals, als Vorkämpfer einer großen
Sache, als Soldaten in einem heiligen Kriege. Durch das Wachstum und
die Ausbreitung der Gemeinschaften kann dann die von ihnen getragene
Überzeugung allmählich zur allgemeinen Geltung gebracht werden. Eine
solche Gemeinschaft sollte die ~Internationale Gesellschaft für
Rassenhygiene~ in ihrer ursprünglichen von ~Ploetz~ geplanten
Form werden. Die Mitglieder sollten nach körperlicher und seelischer
Tüchtigkeit ausgewählt und in einem Schutzverbande vereinigt werden,
der die rassenhygienische Förderung der in ihm vereinigten Familien
zum Ziele hatte. Leider ist dieser Plan an den individualistischen
Vorurteilen der Zeitgenossen vorerst gescheitert. Der Zusammenschluß
nach Rassentüchtigkeit wurde als Überhebung empfunden. So mußte die
Gesellschaft für Rassenhygiene diesen Plan einer Lebensgemeinschaft
aufgeben und sich vorerst im wesentlichen auf die Ausbreitung der
rassenhygienischen Gedanken in der Bevölkerung beschränken.
Dennoch ist zu hoffen, daß später einmal rassenhygienische
Familienverbände und Lebensgemeinschaften möglich sein werden,
welche ihre wesentliche Aufgabe darin sehen, in zielbewußter zäher
Arbeit, einer tüchtigen Familie nach der ändern die inneren und
äußeren Bedingungen des Gedeihens zu schaffen. In einer solchen
Gemeinschaft würde jedes Ehepaar infolge des moralischen Urteils der
Gemeinschaft bestrebt sein, so viele Kinder aufzuziehen, als seine
wirtschaftliche Lage irgend gestatten würde. Tüchtigen jungen Paaren
würde durch wirtschaftliche Förderung von Seiten der Gesamtheit die
Gründung eines Hausstandes erleichtert werden. Überhaupt müßte die
rassenhygienische Gemeinschaft auch im Sinne einer wirtschaftlichen
Interessengemeinschaft ausgebaut werden. Die ganze Lebensführung würde
bewußt einfach zu gestalten sein. Die Eltern würden es nicht nötig
haben, einen über ihre Verhältnisse gehenden gesellschaftlichen Aufwand
zu treiben, nur um ihre Töchter an den Mann zu bringen. Die jungen
Leute würden vielmehr innerhalb der Gemeinschaft Gelegenheit haben,
geeignete Lebensgefährten zu finden, für welche die Tatsache ihrer
Mitgliedschaft schon eine weitgehende Gewähr bieten würde, daß sie
gesund und tüchtig seien.
Es leuchtet ohne weiteres ein, daß die wesentlichste Vorbedingung
einer derartigen rassenhygienischen Gemeinschaft eine scharfe Auslese
der Mitglieder ist. Zu neuen Bewegungen drängen sich ja immer in
erster Linie Psychopathen. Aber nur wenn die gedachten Gemeinschaften
aus einwandfreien Gliedern von vorbildlicher Haltung und Tüchtigkeit
bestehen, kann von ihnen eine Erneuerung der Weltanschauung und eine
Erneuerung der Rasse ausgehen.
Vorerst werden hauptsächlich wohl nur lose Vereine mit
rassenhygienischen Zielen möglich sein, welche ihre Aufgabe in erster
Linie in der ~Verbreitung des rassenhygienischen Gedankens~
sehen. Ein solcher Verein ist die ~Deutsche Gesellschaft für
Rassenhygiene~, welche bestrebt ist, durch Wort und Schrift das
Verantwortlichkeitsgefühl gegenüber den kommenden Geschlechtern zu
erwecken und zu vertiefen. Ganz ähnliche Ziele verfolgt die englische
Gesellschaft für rassenhygienische Erziehung (The Eugenics Education
Society), welche i. J. 1908 auf Galtons Betreiben gegründet wurde. In
Nordamerika wirkt die amerikanische Gesellschaft für Züchtungskunde
(The American Genetic Association) in demselben Sinne.
Eine wirkliche Gesundung der Rasse kann ohne großzügige Maßnahmen und
Einrichtungen sozialer Rassenhygiene nicht erreicht werden; diese
aber sind zumeist erst dann durchführbar, wenn der rassenhygienische
Gedanke einmal Allgemeingut der Bevölkerung oder doch ihrer geistigen
Führer ist. Die Einführung rassenhygienischen Unterrichts an den
Hochschulen und dann auch den Mittelschulen würde darin zwar Wandel
schaffen; leider aber ist auch diese erst möglich, wenn die überragende
Wichtigkeit der Rassenhygiene an den maßgebenden Stellen bekannt ist.
Solange das noch nicht der Fall ist, ist ~die private Ausbreitung des
rassenhygienischen Gedankens geradezu die wichtigste praktische Aufgabe
der Rassenhygiene~.
Die rassenhygienischen Gesellschaften müssen den rassenhygienischen
Gedanken vor allem ~lebendig~ erhalten. Es genügt nicht, daß die
Rassenhygiene in Büchern und gelehrten Abhandlungen sicher begründet
und niedergelegt ist; sie muß vor allem in die Bevölkerung getragen
werden, vorab in die gebildete. Dem dient vor allem die Veranstaltung
von ~Vorträgen~. In solchen Werbevorträgen sollten nicht in erster
Linie neue Spezialforschungen behandelt werden; sondern verhältnismäßig
wenige Grundgedanken müssen dem Publikum immer wieder nahegebracht
werden. Nun will das Publikum freilich immer etwas Neues und Aktuelles
hören. Es empfiehlt sich daher, im Anschluß an das jeweilige Interesse
des Tages und von den verschiedensten Seiten her, die Zuhörer immer
wieder auf das Eine, was zur Gesundung nottut, zu leiten.
Da die öffentliche Meinung heute durch nichts anderes so stark
beeinflußt wird wie durch die ~Presse~, so gilt es, rassenhygienische
Gedanken auch möglichst oft in die Zeitungen zu bringen, nicht nur in
die parteilosen, sondern auch in die der verschiedensten Parteien.
Allerdings ist es der Presse durch vielverzweigte Rücksichten
sehr erschwert, im Sinne der Gesundung zu wirken. Aber wie die
Alkoholinteressenten immer wieder kleine Notizen in die Presse
schieben, in denen der „mäßige“ Alkoholgenuß in den rosigsten und die
Enthaltsamkeit in den schwärzesten Farben geschildert wird, so sollte
es auch möglich sein, rassenhygienische Gedanken und Mitteilungen
zwischen den sonstigen Text einzustreuen. Das wirkt mehr als alle
gelehrten Abhandlungen. Freilich gehören dazu gewisse Beziehungen; auch
diese müssen daher erstrebt und ausgenützt werden.
Von nur zu großem Einfluß auf die Anschauungen besonders der Jugend und
der Ungebildeten ist bekanntlich auch das ~Kino~. Es sind daher
Filmdramen zur Aufklärung über die Gefahren der Geschlechtskrankheiten
und des Alkoholismus verfaßt und gespielt worden. Auch mit einem
rassenhygienischen Film hat man es schon versucht. Nachdem das
Kinowesen einmal einen so großen Einfluß gewonnen hat, wäre es
natürlich falsch, wenn man nicht auch versuchen würde, es in den Dienst
der rassenhygienischen Propaganda zu stellen. Insgesamt aber wird der
Einfluß des Kinos wohl immer überwiegend rassenschädlich sein, da das
Geschäftsinteresse immer wieder auf die Aufregung der Phantasie bedacht
sein wird.
Eine sehr wichtige Aufgabe ist die ~Empfehlung und Verbreitung guter
rassenhygienischer Schriften~. Leider gibt es auch auf dem Gebiete der
Rassenhygiene mehr minderwertige und mittelmäßige als wirklich solide
und gute Bücher. Überhebliche Psychopathen, denen es an Selbstkritik
gebricht, fühlen sich auch in der rassenhygienischen Bewegung vielfach
zur geistigen Führung berufen, und das Publikum läßt sich bekanntlich
mehr durch aufregende Schundliteratur als durch wirklich solide Bücher
imponieren. Ausdrücklich gewarnt werden möge auch vor jenen Büchern
und Zeitschriften, welche rassenhygienische Gedanken in einer pikanten
sexuellen Sauce bringen. Noch größer als die Zahl der eigentlich üblen
Machwerke ist die der gut gemeinten, aber mittelmäßigen Schriften.
Selbst von einer Reihe an und für sich leidlicher Schriften über
rassenhygienische Dinge muß das Wort gelten: Das Gute ist der Feind des
Besseren. Die Zeit, welche heute der Einzelne auf die Beschäftigung mit
dem rassenhygienischen Schrifttum verwenden kann, ist ja leider sehr
beschränkt. Darum darf vom Guten nur das Allerbeste empfohlen werden.
Ich verweise in dieser Beziehung auf das Literaturverzeichnis.
Von allergrößter Bedeutung ist die ~Mitwirkung der Kirche~ bei
der Ausbreitung des rassenhygienischen Gedankens. Die christliche
Nächstenliebe darf sich selbstverständlich nicht nur auf die gerade
Gegenwärtigen beschränken, sondern sie muß sich auch auf die noch
Ungeborenen erstrecken. Das körperliche und geistige Siechtum,
welches den Kindern von Syphilitikern droht, kann dem kirchlichen
Sittenlehrer sehr wirksam zur Begründung seiner Forderungen im Kampfe
gegen die Unsittlichkeit dienen. Ebenso ergibt sich aus dem Prinzip
der christlichen Ethik die Pflicht, daß Personen, von welchen infolge
ihrer erblichen Veranlagung mit Wahrscheinlichkeit erblich kranke
oder schwache Kinder zu erwarten wären, auf die Erzeugung von Kindern
verzichten müssen. Das ist eine Konsequenz sowohl der individuellen als
auch der sozialen christlichen Ethik. Die katholische Kirche, welche
sich der quantitativen Geburtenpolitik ja schon seit langer Zeit mit
unvergleichlichem Erfolge annimmt, ist im Begriffe, diese Einseitigkeit
zu überwinden und auch die qualitative gebührend zu berücksichtigen.
Besonders der Jesuitenpater ~Muckermann~ hat es verstanden, in einer
Reihe von Schriften, welche durchaus die Zustimmung der maßgebenden
kirchlichen Stellen gefunden haben, in sehr glücklicher und wirksamer
Weise für den rassenhygienischen Gedanken zu werben. Wenn in bezug
auf einzelne Maßnahmen der Rassenhygiene, wie sie in diesem Buche
empfohlen worden sind, die kirchliche Auffassung andere Wege weist, so
braucht das meines Erachtens die Freude der gemeinsamen Arbeit an dem
großen Ziel nicht zu beeinträchtigen. Es wäre zu wünschen, daß auch die
evangelische Kirche, welche ihrem Wesen nach ja durchaus nicht weniger
dem Fortschritt zugänglich ist als die katholische, sich ebenfalls mehr
wie bisher bewußt rassenhygienischer Arbeit zuwenden möchte.
Leider bestehen da und dort noch völlig unbegründete Vorurteile,
als sei die Rassenhygiene ein Ausfluß materialistischer oder
naturalistischer Gesinnung. Demgegenüber dürfen wir Rassenhygieniker
es mit freudiger Dankbarkeit begrüßen, wenn Pater ~Muckermann~ sagt:
„~Die Rassenhygiene ist eine edle Wissenschaft, aus den reinen
Tiefen der Natur geboren und dem Glück der Menschheit geweiht.~“ Der
Begründer der modernen Rassenhygiene, ~Francis Galton~, hat sogar
der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß die Rassenhygiene ein Faktor der
Religion werden möge, d. h. nicht etwa ein Ersatz der Religion,
sondern ein integrierender Bestandteil der Religion. Und wir glauben
verheißungsvolle Zeichen zu sehen, daß diese Hoffnung ~Galtons~ schon
in unsern Tagen ihrer Erfüllung entgegenzugehen beginnt.
Die Rassenhygiene will ja durchaus nicht der göttlichen Vorsehung ins
Handwerk pfuschen, wie man in sonderbarer Verkennung der Sachlage wohl
gemeint hat. Nach christlicher Lehre waltet die göttliche Vorsehung
ja nicht losgelöst von dem geschichtlichen Geschehen und dem Leben
der Menschen, sondern eben in und durch Geschichte und Leben. ~Der
göttliche Funke, der in uns allen glimmt, leuchtet uns heute zu neuen
Wegen, die der Menschheit zum Heile dienen; und in diesem Sinne wollen
auch wir Rassenhygieniker Arbeiter im Weinberge Gottes sein.~
Kurze Erklärung gebräuchlicher Fachausdrücke.
Der Bau der modernen Erblichkeitslehre ähnelt in gewisser Hinsicht
bekanntlich dem Turmbau zu Babel. Zumal Anfänger im Baugewerbe scheinen
öfter zu meinen, es komme vor allem auf eine Umwortung aller Worte
an, um Eindruck zu machen. In diesem Buche dagegen wurde ganz bewußt
danach gestrebt, die Ausdrucksweise wie die Darstellung überhaupt
so einfach wie möglich zu halten. Ganz zu entbehren aber sind
Fachausdrücke nicht, und viel weniger als in diesem kurzen Lehrbuch
natürlich noch in Spezialarbeiten. Je mehr die Erblichkeitslehre
fortschreitet, desto weniger wird sie in „reinem“ Deutsch geschrieben
werden können, ebensowenig wie etwa ein Lehrbuch der Chemie. Mehrfach
geäußerten Wünschen folgend, habe ich daher den Versuch gemacht,
von einer Reihe von Fachausdrücken mit möglichst wenig Worten den
wesentlichen Sinn anzugeben. Einfach „übersetzen“ lassen sich die
Fachausdrücke natürlich nicht. Die gesuchten „Verdeutschungen“, welche
grimme Feinde von „Fremdwörtern“ durch Zusammenfügung deutscher
Wortstämme herstellen, sind vielfach nicht nur geschmacklos, sondern
oft auch irreführend, weil sie durch das Anklingen an bekannte Worte
falsche Begriffsdeutungen begünstigen. Die deutsche Sprache ist
ja leider verhältnismäßig arm an ursprünglichen Wortstämmen, was
offenbar gerade mit ihrer Neigung zu Zusammenfügungen zusammenhängt.
Im Interesse der so notwendigen Verbreitung rassenhygienischer
Einsicht, erscheint es aber gleichwohl zweckmäßig, die wichtigsten
Grundbegriffe in volkstümlichen Darstellungen mit deutschen Wortstämmen
zu bezeichnen. Dabei ist es freilich nicht ganz vermeidlich, daß
manche Begriffe etwas in ihrer Schärfe leiden und daß andererseits
gebräuchliche Worte kleine Verschiebungen ihres Sinnes erfahren, weil
die Umgangssprache eben nicht auf die Bezeichnung der Begriffe, die
wir in der Erblichkeitslehre brauchen, eingestellt ist. Es ist aber
zu hoffen, daß die Worte allmählich mit ihrem neuen genaueren Sinn
zur Deckung kommen. Mehrere solche Worte habe ich schon vor Jahren
vorgeschlagen, als Herr Verleger Lehmann mich einmal ersuchte, ihm eine
Reihe biologischer Fachausdrücke ins Deutsche zu übertragen. Einige
jener von mir vorgeschlagenen Worte (wie „Erbbild“, „Erscheinungsbild“,
„überdeckend“, „überdeckbar“ u. a.) haben inzwischen schon eine sehr
günstige Aufnahme und erfreuliche Verbreitung gefunden, was vor allem
den Schriften von ~H. W. Siemens~ zu danken ist.
Jene Fachausdrücke, welche wir für zweckmäßig halten, sind
fettgedruckt; die übrigen scheinen uns entbehrlich zu sein.
#allelomorphe Erbeinheiten (Allelomorphe)# = E., welche bei der
Mendelschen Spaltung niemals in dieselbe Keimzelle gehen, sondern sich
immer trennen.
~Allelomorphismus~ = das Verhalten allelomorpher Erbeinheiten (s. d.).
Wenn mehrere Erbeinheiten je gegenseitig dies Verhalten zeigen, spricht
man von „~multiplem Allelomorphismus~“. Als „falscher A.“ wurde eine
scheinbare Abstoßung von Erbeinheiten bezeichnet, die sich aus der
Koppelung (s. d.) erklärt.
~alternative Vererbung~ = spaltende (Mendelsche) Vererbung. (Öfter
werden mit diesem Namen allerdings auch Erscheinungen der Dominanz
und Rezessivität im Unterschied zum intermediären Verhalten [s. d.]
bezeichnet.)
~antagonistische~ (homologe) Erbeinheiten = allelomorphe E.
~Antizipation~ = Auftreten eines erblichen Leidens in früherem
Lebensalter bei Nachkommen als bei Vorfahren (nur scheinbar eine
gültige Regel, der Ausdruck daher überflüssig, vgl. Bd. 1 S. 157).
~Anteposition~ = Antizipation (s. d.).
~Atavismus~ = Auftreten von Vorfahrencharakteren (vgl. Bd. 1 S. 251).
#autonome# Erbeinheiten = ~unabhängige~ E. = solche, die sich
bei der Mendelschen Spaltung nicht allelomorph und nicht gekoppelt
verhalten, sondern sich rein zufällig verteilen.
~Blastovariation~ (~blastogene V.~) = ~Idiovariation~ (s. d.).
~Blastophthorie~ = Schädigung der Keimstoffe (nicht ganz klarer
Begriff, vgl. Bd. 1 S. 253).
#Biotypus# = Elementarrasse = kleinste idiotypisch in sich völlig
einheitlich gedachte Gruppe von Lebewesen, zugleich kleinste
systematische Unterabteilung der Art.
#Chromomere# (Einzahl: ~das Chromomer~) = kleinste austauschbare
Teilchen der Chromosome (s. d.), vermutlich zusammenfallend mit den
Erbeinheiten (Def. Bd. 1 S. 48).
#Chromosome# (Einzahl: ~das Chromosom~) = färbbare Körperchen im
Zellkern, vermutliche Träger der Erbmasse.
~Determinante~ = kleinste Einheit, durch die sich zwei Ide (s.
d.) unterscheiden können, also etwa = Elementarunterschied zweier
Erbeinheiten.
~Dihybridismus~ = ungeschickte Bezeichnung für Bedingtheit durch zwei
autonome Erbeinheiten (vgl. dimer).
#dimer# = ~zweiteilig erblich~ ist ein Merkmal, das praktisch
wesentlich durch zwei Erbeinheiten bedingt ist.
#diploide Zellen# = Z., welche zwei Sätze von Chromosomen bzw.
Erbeinheiten enthalten, Beispiel: eine befruchtete Eizelle (vgl.
haploide Zellen).
~direkte Vererbung~ = unzweckmäßige Bezeichnung für Erbgang ohne
Unterbrechung (s. Bd. 1 S. 251).
#dominant# = ~überdeckend~ heißt eine Erbeinheit im Vergleich zu
einer ihr allelomorphen (s. d.), wenn sie diese bei gleichzeitigem
Vorhandensein, d. h. im heterozygoten Zustande überdeckt. Def. Bd. 1
S. 28. (Eine dominante Erbeinheit äußert sich also im heterozygoten
Zustande ebenso oder doch sehr ähnlich wie im homozygoten).
#Dominanz# = ~Überdecken~ (bezieht sich im Unterschied von der Epistase
auf das gegenseitige Verhalten allelomorpher, nicht aber autonomer
Erbeinheiten; vgl. „Epistase“ und „Rezessivität“).
#epistatisch# = ~überdeckend~ heißt eine Erbeinheit im Vergleich
zu einer andern, ihr nicht allelomorphen, wenn sie diese an der
Manifestation hindert.
#Epistase# = Überdecken (bezieht sich im Unterschied von der Dominanz
auf das gegenseitige Verhalten autonomer, nicht allelomorpher
Erbeinheiten, vgl. „Dominanz“ und „Hypostase“).
#Eugenik# = ~Rassenhygiene~ (s. Bd. 2 S. 112).
~Faktor~ = oft gleichbedeutend mit Erbeinheit gebraucht, nicht selten
aber auch allgemein im Sinne von Einfluß oder Bedingung (z. B.
„Faktoren der Umwelt“).
#F_{1}-Generation# = erste Filialgeneration = die erste auf die
Ausgangsgeneration (Parentalgeneration, s. d.) bei einer Kreuzung
folgende (Def. Bd. 1 S. 25).
~Fluktuation~ = Variation mit fließendem (nicht-diskontinuierlichem)
Übergang zur Stammform, von manchen Autoren nur für nichterbliche, von
andern aber auch für erbliche Variationen gebraucht, daher besser zu
vermeiden (vgl. „Paravariation“).
#Gameten# (Einzahl: ~der Gamet~) = ~Geschlechtszellen~, ~Keimzellen~,
zusammenfassende Bezeichnung für Samen- und Eizellen.
~Gen~ (Mehrzahl: ~die Gene~) = Erbeinheit.
~Genetik~ = Erblichkeits- und Variationslehre.
~Genotypus~ = Idiotypus (s. d.).
#Geschlechtschromosome# = Chromosome, welche in dem einen Geschlecht
paarig, in dem andern nur einfach vorhanden sind, wodurch bei den
meisten Lebewesen der Unterschied der Geschlechter bedingt ist.
#geschlechtsgebundene Erbanlagen# = E., die in einem
Geschlechtschromosom lokalisiert sind und die daher einen
eigentümlichen Erbgang zeigen (vgl. z. B. Bd. 1 S. 55, S. 151, S. 165).
#geschlechtsbegrenzte Merkmale# = M., die nur in einem Geschlecht in
die Erscheinung treten können (vgl. z. B. Bd. 1 S. 182).
~gynephore Vererbung~ = erbliche Übertragung in weiblicher Linie,
Teilerscheinung des geschlechtsgebundenen (s. d.) Erbganges; der
Begriff ist daher entbehrlich, zumal er Irrtümern Vorschub leistet.
#haploide Zellen# = Z., welche nur einen Satz von Chromosomen bzw.
Erbeinheiten enthalten. Beispiel: Geschlechtszellen vor der Befruchtung
(vgl. „diploide Zellen“).
~heterophäne Vererbung~ (~polymorphe Vererbung~) = wenig zweckmäßige
Bezeichnung für die Erscheinung, daß eine Erbeinheit sich unter
verschiedenen Bildern äußern kann (vgl. Bd. 1 S. 251).
#Heterogametie# = ~Spalterbigkeit~, ~Ungleicherbigkeit~ = Zustand eines
Lebewesens, das aus der Verschmelzung zweier verschiedener Gameten
(s. d.) hervorgegangen ist und das daher auch wieder untereinander
verschiedene Gameten bildet, wodurch die Mendelsche Spaltung bedingt
wird (vgl. „Heterozygotie“ und „Homogametie“).
#Heterozygotie# = ~Heterogametie~, welcher Ausdruck eigentlich
bezeichnender ist (Def. Bd. 1 S. 24).
#Homogametie# = ~Reinerbigkeit~, ~Gleicherbigkeit~ = Zustand eines
Lebewesens, das aus der Verschmelzung zweier gleicher Gameten (s. d.)
hervorgegangen ist und das daher auch wieder untereinander gleiche
Gameten bildet. (Lebewesen, die in bezug auf alle Erbeinheiten zugleich
homogametisch wären, gibt es praktisch kaum. Wenn man gewöhnlich von
Homogametie oder Homozygotie spricht, so meint man daher nur eine
solche in bezug auf bestimmte Erbeinheiten (vgl. „Heterozygotie“).
#Homologe Erbeinheiten# = Allelomorphe.
#Homomerie# = Bedingtheit eines Merkmals durch mehrere
(nicht-allelomorphe) „~gleichsinnige~“ Erbeinheiten, die sich
untereinander gleich oder sehr ähnlich äußern. (Die Homomerie ist also
ein Sonderfall der Polymerie; doch wird dieses Wort meist, wenn auch
wenig zweckmäßig, im engeren Sinne der Homomerie gebraucht.)
#Homozygotie# = ~Homogametie~, welcher Ausdruck eigentlich
bezeichnender ist (Def. Bd. 1 S. 24).
#hypostatisch# = ~überdeckbar~ heißt eine Erbeinheit im Vergleich zu
einer andern, ihr ~nicht~ allelomorphen (s. d.), wenn sie durch diese
an der Manifestation gehindert wird. Beispiel: Anlage zu rotem Haar
gegenüber der zu schwarzem, vgl. Bd. 1 S. 96 (vgl. auch „rezessiv“).
#Hypostase# = ~Überdeckbarkeit~ (bezieht sich im Unterschied von der
Rezessivität auf das gegenseitige Verhalten autonomer, d. h. einander
nicht allelomorpher Erbeinheiten; vgl. „Epistase“ und „Rezessivität“).
~Id~ = kleinste zwischen zwei Erbmassen austauschbare Einheit, also =
Erbeinheit.
~idiogene Einflüsse~ = E., die von der Erbmasse, dem Idioplasma,
ausgehen, im Unterschied zu den von der Umwelt ausgehenden
peristatischen (idiogen ist daher = idiotypisch bedingt).
#Idiokinese# = ~Erbänderung~ = Verursachung von Idiovariationen (s.
d.). (Def. Bd. 1 S. 252).
#idiokinetisch# = ~erbändernd~ heißen solche Einflüsse der Umwelt,
welche Idiovariationen verursachen (Def. Bd. 1 S. 252).
#Idiophorie# = ~Vererbung~ im strengsten Sinne.
#Idioplasma# = ~Erbmasse~.
~idioplasmatisch~ = ~idiotypisch~ (s. d.).
#Idiotypus# = ~Erbbild~ = Inbegriff der erblichen Veranlagung.
#idiotypisch# = ~erblich~ im strengsten Sinne = in der Erbmasse
begründet.
#Idiovariation# (kürzer: ~Idation~) = Variation auf Grund einer
Änderung der Erbmasse = erbliche Variation (Def. Bd. 1 S. 7).
~Imprägnation~ = Telegonie (s. d.).
~indirekte Vererbung~ = unzweckmäßige Bezeichnung für das Auftreten
gleicher erblicher Merkmale in Generationen, die nicht unmittelbar
aufeinander folgen (vgl. Bd. 1 S. 251).
~Induktion~ (somatische Induktion) = somatogene Vererbung (s. d.).
#intermediär# nennt man die Äußerung einer Erbeinheit, wenn diese bei
Heterogametie sich weniger stark, aber gleichsinnig bemerkbar macht als
bei Homogametie. (Intermediäres Verhalten = unvollständige Dominanz =
unvollständige Rezessivität.)
~intermediäre Vererbung~ = unzweckmäßige Bezeichnung für intermediäres
Verhalten mendelnder Erbeinheiten; öfter aber auch für eine von
der Mendelschen verschiedene angeblich zur Bildung nichtspaltender
Mischlinge führende Vererbung gebraucht. (Da für eine solche keine
ernsten Anhaltspunkte vorliegen, überflüssiger Ausdruck.)
#interferent# verhält sich eine Erbeinheit, wenn sie sich bei
Heterogametie anders als bei Homogametie und auch nicht einmal
gleichsinnig äußert.
~Intensitätsfaktoren~ = Erbeinheiten, welche die Manifestation von
andern verstärken; von der Erscheinung der Homomerie bzw. Polymerie
nicht scharf zu trennen; der Ausdruck daher entbehrlich.
~isogen~ heißen Lebewesen von gleichem Idiotypus (s. d.).
~isophän~ heißen Lebewesen von gleichem oder doch sehr ähnlichem
Phänotypus (s. d.).
~Keimplasma~ = nicht besonders glücklicher Ausdruck für Erbmasse.
~kollaterale Vererbung~ = unzweckmäßige Bezeichnung für das Auftreten
gleicher erblicher Merkmale in Seitenlinien (vgl. Bd. 1 S. 251).
~Kombination~ = ~Mixovariation~ (s. d.).
~Kondition~ = „was an einem Individuum durch Milieueinflüsse geändert
werden kann“. Dieser nicht völlig klare Begriff fällt nahe zusammen mit
dem des Paratypus (s. d.), aber nicht ganz; daher besser zu vermeiden.
~Konditionalfaktoren~ = Grundfaktoren, ohne welche andere nicht in die
Erscheinung treten können. Da indessen auch die „Grundfaktoren“ sich
nicht ohne die andern äußern können, ist die Unterscheidung wohl nicht
notwendig.
~Konduktoren~ = Träger verborgener Erbanlagen (praktisch fast nur von
gesunden weiblichen Trägern geschlechtsgebunden-rezessiver Erbanlagen
gebraucht. Der Ausdruck ist entbehrlich).
~kongenital~ = anerzeugt (das Wort wird oft mißbräuchlich auch für
angeborene, aber nicht anerzeugte Zustände gebraucht, vgl. „konnatal“).
#konnatal# = ~angeboren~ (z. B. konnatale Syphilis).
~Konstellation~ = wenig zweckmäßige Bezeichnung für ~Paratypus~
(s. d.). (Noch unzweckmäßiger ist es, wenn unter Konstellation die
„Konstellation der Erbfaktoren“ und die Konstellation der Außenfaktoren
zusammengefaßt wird, wie ein Autor tut.)
#Konstitution# = ~Verfassung~ = die phänotypische Beschaffenheit,
soweit sie dauernd ist und nicht oder nur schwer durch Umwelteinflüsse
geändert werden kann. (Es erscheint nicht zweckmäßig, den Begriff der
Konstitution auf die erbliche Veranlagung zu beschränken, wie einige
wollen, noch weniger auf die Summe der anerzeugten Anlagen, was nicht
ganz dasselbe ist.)
#Kontraselektion# = ~Gegenauslese~ (vgl. Bd. 2 S. 7).
#Koppelung# ~von Erbeinheiten~ liegt dann vor, wenn nicht-allelomorphe
Erbeinheiten bei der Mendelschen Spaltung häufiger beisammen bleiben
als sie sich trennen, d. h. häufiger als in 50% (vgl. Bd. 1 S. 44).
#Korrelation# = häufigeres Zusammentreffen von Ereignissen (z.
B. Merkmalen bei Eltern und Kindern) als nach ihren einzelnen
Wahrscheinlichkeiten zu erwarten wäre (vgl. Bd. 2 S. 238).
~kryptomere Erbeinheiten~ = E., die sich bei Reinzucht einer Rasse
überhaupt nicht äußern, sondern erst bei Kreuzung mit einer Rasse,
welche gewisse die kryptomeren verdeckenden Erbeinheiten nicht besitzt.
Kryptomerie also = Hypostase (s. d.).
#Lamarckismus# = jene Lehre, welche die generelle Anpassung durch
individuelle Anpassung erklären zu können glaubt. Als Lamarckismus im
engeren Sinne bezeichnet man die unhaltbare Annahme einer Vererbung
individuell erworbener Anpassungen oder etwas allgemeiner die Annahme
einer „Vererbung erworbener Eigenschaften“.
~latente Vererbung~ = unzweckmäßige Bezeichnung für das
Verborgenbleiben von Erbfaktoren durch eine oder mehrere Generationen
(vgl. indirekte Vererbung).
#letale Erbeinheiten# = E., durch deren Auswirkung auf früherer oder
späterer Stufe des Einzellebens der Tod herbeigeführt wird.
#Mechanismus# = eine Anschauung, welche alle Erscheinungen des Lebens
auf die allgemeine Gesetzlichkeit, wie sie auch in der Physik und
Chemie herrscht, zurückzuführen sucht (s. a. Vitalismus).
#Mendeln# = die Bedingtheit der Erblichkeitserscheinungen durch
gesonderte Erbeinheiten, deren jede die Wahrscheinlichkeit 1/2 hat, am
Aufbau eines bestimmten Kindes mitzuwirken. (Für andersartige erbliche
Bedingtheit fehlen beim Menschen sichere Anhaltspunkte.)
#Mixovariation# (kürzer: ~Mixation~) = jene Variation, welche durch das
wechselnde Zusammenspiel der Erbeinheiten bedingt ist (Def. Bd. 1 S. 6).
~Modifikation~ = ~Paravariation~ (s. d.).
~Modifikationsfaktoren~ = Erbeinheiten, welche andere in ihrer Äußerung
beeinflussen.
~Monohybridismus~ = unzweckmäßige Bezeichnung für Bedingtheit eines
Merkmals durch eine einzige Erbeinheit (vgl. „monomeres Merkmal“).
~monoide Vererbung~ = wenig zweckmäßige Bezeichnung für Monomerie (s.
d.).
#monomer# = ~einheitlich erblich~ heißt ein Merkmal, welches praktisch
im Wesentlichen nur durch eine einzige Erbeinheit bedingt ist, (Ein
monomeres Merkmal kann entweder dominant oder intermediär oder
interferent sein.)
#Monomerie# = Bedingtheit wesentlich durch nur eine Erbeinheit.
~multipler Allelomorphismus~ s. Allelomorphismus.
~Mutation~ = große „sprungweise“ erbliche Variation; von vielen Autoren
wird aber auch jede erbliche Variation, ohne Rücksicht auf die Größe
ihrer Abweichung von der Stammform als Mutation bezeichnet, also
dasselbe wie mit Idiovariation (s. d.).
#P-Generation# = Parentalgeneration (Elterngeneration) = die
Ausgangsgeneration bei einer Kreuzung (Def. Bd. 1 S. 25).
~Panmixie~ entweder = wahllose Vermischung oder = ~Abschwächung der
Auslese~ (entbehrlicher Ausdruck).
#Parakinese# = Verursachung von Paravariationen (s. d.).
~Parallelinduktion~ = „gleichsinnige“ Beeinflussung von Soma (s. d.)
und Erbmasse. (Nicht völlig klar gedachter Begriff.)
#Paraphorie# = Nachwirkung von Paravariationen (s. d.) auf die nächste
Generation.
#paratypisch# = ~nichterblich~.
#Paratypus# = die Summe der (nichterblichen) Erwerbungen eines
Lebewesens. Paratypus also = Phänotypus minus Idiotypus. (Es erscheint
nicht zweckmäßig, den Paratypus als Summe der Reaktionsmöglichkeiten,
durch die sich ein Individuum von einem erbgleichen unterscheiden kann,
zu definieren, wie es geschehen ist, weil ein Paratypus in diesem Sinne
ausschließlich vom Idiotypus abhängig sein und folglich praktisch mit
diesem zusammenfallen würde.)
#Paravaration# (kürzer: ~Paration~) = nicht erbliche Variation. (Def.
Bd. 1 S. 6).
#Peristase# = Umwelt.
#peristatisch# = ~umweltbedingt~ nennt man die Einflüsse der Umwelt.
(Die peristatischen Faktoren umfassen also die parakinetischen und die
idiokinetischen Einflüsse im Gegensatz zu den idiogenen.)
#Phänotypus# = ~Erscheinungsbild~, die Beschaffenheit eines Lebewesens,
wie sie durch das Zusammenspiel idiotypischer und paratypischer
Einflüsse gegeben ist. (Phänotypus also = Idiotypus plus Paratypus).
~Pisum-Typus~ = die Erscheinungen der Erblichkeit monomerer dominanter
Anlagen.
~polygen~ = ~polymer~ (s. d.).
~polyide Vererbung~ = nicht besonders glückliche Bezeichnung für
~Polymerie~ (s. d.).
Polyhybridismus = ungeschickte Bezeichnung für ~Polymerie~ (s. d.).
#polymer# = ~mehrteilig erblich~ heißt ein Merkmal, das praktisch
wesentlich durch mehrere Erbeinheiten bedingt ist (vgl. „monomer“).
#Polymerie# = Bedingtheit eines Merkmals durch mehrere Erbeinheiten.
Oft wird das Wort auch in dem engeren Sinne der Homomerie (s. d.)
gebraucht, was aber weniger zweckmäßig ist.
~polymorphe Vererbung~ = wenig zweckmäßige Bezeichnung für die
Erscheinung, daß eine Erbeinheit sich unter verschiedenen Bildern
äußern kann (vgl. Bd. 1 S. 251).
~polyphäne Vererbung~ = wenig zweckmäßige Bezeichnung für die Tatsache,
daß eine Erbeinheit sich zugleich in mehreren Merkmalen äußert (vgl.
pleiotrope Erbeinheiten).
#Population# = gegebene Bevölkerung (bei Menschen) oder Bestand (bei
Tieren und Pflanzen).
~pleiotrope Erbeinheiten~ = E., die sich zugleich in mehreren Merkmalen
äußern (wohl entbehrlicher Ausdruck).
#Probanden# (Einzahl: der ~Proband~) = Ausgangspersonen einer
genealogischen oder erbbiologischen Nachforschung (Def. Bd. 1 S. 246).
#Reduktionsteilung# = eine Zellteilung während der Keimzellenbildung,
bei der die zwei Sätze von Chromomeren (bzw. Erbeinheiten) einer
diploiden Zelle (s. d.) auf zwei verschiedene Zellen verteilt werden,
so daß diese nunmehr nur je einen Satz enthalten und haploide Zellen
(s. d.) sind.
~Regression~ = die Erscheinung, daß Kinder im Durchschnitt in der
gleichen Richtung vom Mittelmaß der Bevölkerung abweichen wie ihre
Eltern (oft mißverstanden und im umgekehrten Sinne des Rückschlags
gegen das Mittel hin angewandt).
~reine Linie~ = die Nachkommenschaft eines Lebewesens bei dauernder
ausschließlicher Selbstbefruchtung (Def. Bd. 1 S. 7) (kommt bei Tieren
praktisch nicht vor und auch bei Pflanzen in der Hauptsache wohl nur in
der Theorie).
#rezessiv# = ~überdeckbar~ heißt eine Erbeinheit im Vergleich zu
einer ihr allelomorphen (s. d.), wenn sie sich bei gleichzeitigem
Vorhandensein dieser ändern nicht äußert. (Rezessive Erbeinheiten
können sich also nur im homozygoten Zustande äußern. Def. Bd. 1 S. 28.
Beispiele S. 150 u. 167. Vgl. auch „hypostatisch“ und „dominant“.)
~Soma~ = ~Körper~ = nicht ganz eindeutige Bezeichnung des Körpers eines
Organismus mit Ausnahme der Keimzellen und ihrer Stammzellen (öfter
auch des Körpers im Unterschied von der Erbmasse).
~Somation~ (Somavariation) = nahezu gleichbedeutend mit Paravariation
(s. d.), aber nicht ganz, da der zum Lamarckismus (s. d.) hinneigende
Präger des Wortes ein teilweises Erblichwerden von Somationen für
möglich hält.
~Somatogene Vererbung~ (somatische Induktion) = Bezeichnung für die
u. E. unhaltbare Annahme einer „Vererbung erworbener Eigenschaften“,
welche charakteristisch für den Lamarckismus ist (s. d.).
~Synapsis~ = bezeichnet meist jenen Vorgang, den man eindeutiger
Syndese (s. d.) nennt, öfter aber auch einfach eine Zusammenballung der
Chromosome (s. d.).
#Syndese# = bezeichnet den Vorgang einer paarweisen Zusammenlegung
der beiden Chromosomensätze, während dessen vermutlich der Mendelsche
Austausch der Erbeinheiten erfolgt.
~Trihybridismus~ = ungeschickte Bezeichnung für Bedingtheit durch drei
autonome Erbeinheiten (vgl. trimer u. Polyhybridismus).
#trimer# = ~dreiteilig erblich~ heißt ein Merkmal, das praktisch
entscheidend durch drei autonome Erbeinheiten bedingt ist.
~Telegonie~ = Nachwirkung früherer Begattungen auf Früchte späterer
Befruchtungen (eine unhaltbare Ansicht).
~Transformation~ = polymorphe Vererbung (s. d.).
~transgredierend~ = ~übergreifend~ heißt die Paravariation (s. d.)
eines Idiotypus (s. d.), wenn sie in einem oder mehreren Ausmaßen über
die Grenzen der Paravariation eines andern Idiotypus übergreift, so
daß die Paravariationen beider Idiotypen zum Teil in ihren Ausmaßen
übereinstimmen.
#Variation# = Abweichung, Änderung im Typus (vgl. Paravariation,
Idiovariation und Mixovariation).
#Vitalismus# = eine Anschauung, welche den Lebewesen eine
Eigengesetzlichkeit zuschreiben zu müssen glaubt, welche nicht aus der
allgemeinen Gesetzlichkeit, wie sie in der Physik und Chemie herrscht,
folgen soll, welche also im Widerspruch damit stehen müßte (s. a.
Mechanismus).
~X-Chromosom~ = ~Geschlechtschromosom~ (s. d.).
~Y-Chromosom~ = ein den Geschlechtschromosomen allelomorphes Chromosom,
das bei vielen Tieren im heterogametischen Geschlecht neben dem
Geschlechtschromosom vorhanden ist.
~Zea-Typus~ = die Erscheinungen der Erblichkeit monomerer intermediärer
Anlagen (s. d.).
#Zygote# = die ~befruchtete Eizelle~, welche aus der Verschmelzung der
Eizelle mit der Samenzelle (der beiden Gameten) hervorgeht.
Literatur zum zweiten Bande.
Wie im ersten Bande, so sollen, auch hier in der Hauptsache nur
zusammenfassende Darstellungen aufgeführt werden. Für Spezialstudien
muß auf die in den Anmerkungen zu den einzelnen Werken erwähnten
Literaturlisten und auf die Literaturberichte in den am Schluß
genannten Zeitschriften verwiesen werden.
Zunächst seien hier einige Werke genannt, die sich auf die Gegenstände
beider Teile des zweiten Bandes, also sowohl auf die Auslese beim
Menschen als auch auf die praktische Rassenhygiene erstrecken:
#Ploetz, A.# ~Grundlinien einer Rassenhygiene I. Die Tüchtigkeit
unserer Rasse und der Schutz der Schwachen.~ Berlin 1895. (Das
großangelegte Werk des Begründers der deutschen Rassenhygiene sei
hier wegen seiner historischen Bedeutung an erster Stelle genannt.
Es ist natürlich in biologischen Einzelheiten inzwischen überholt,
gleichwohl aber in mancher Hinsicht noch grundlegend.)
-- -- ~Ziele und Aufgaben der Rassenhygiene.~ Vierteljahrsschrift
für öffentliche Gesundheitspflege. 1910. (Kurze, aber inhaltsreiche
Zusammenfassung in Form eines Vertrags.)
#Schallmayer, W.# ~Vererbung und Auslese.~ 4. Aufl. Jena 1920.
(Dieses schon im ersten Bande empfohlene umfassende Werk
behandelt die Ausleseverhältnisse in der menschlichen Kultur
ebenso ausführlich wie die Wege praktischer Rassenhygiene. Mit
sorgfältigem und reichhaltigem Literaturverzeichnis.)
-- -- ~Über die drohende körperliche Entartung der Kulturmenschheit
und die Verstaatlichung des ärztlichen Standes.~ Neuwied 1891.
(Historisch bedeutsam, wenn auch z. T. noch in lamarckistischen
Vorstellungen wurzelnd.)
#v. Gruber, M.# und #Rüdin, E.# ~Fortpflanzung, Vererbung,
Rassenhygiene.~ München 1911. (Diese wertvolle Materialsammlung
diente zugleich als Katalog der rassenhygienischen Gruppe auf der
internationalen Hygiene-Ausstellung in Dresden 1911. Obwohl in
einigen Fragen überholt, wie z. B. hinsichtlich der Annahme einer
„Vererbung erworbener Eigenschaften“, auch heute noch von großem
Wert. Mit Verzeichnis der Literatur bis 1910.)
#v. Gruber, M.# ~Ursachen und Bekämpfung des Geburtenrückgangs
im Deutschen Reich.~ München 1914. (Diese aus einem Vortrag
hervorgegangene Schrift gilt zwar in der Hauptsache quantitativer
Bevölkerungspolitik, berücksichtigt aber auch die Auslese.)
#Grotjahn, A.# ~Geburtenrückgang und Geburtenregelung.~ 2. Aufl.
Berlin 1921. (Sehr ausführliches und gründliches Werk. Seine
Stellung zur Empfängnisverhütung erscheint uns allerdings nicht
unbedenklich.)
-- -- ~Soziale Pathologie.~ 2. Aufl. Berlin 1915. (Dieses
rassenhygienisch orientierte Werk enthält eine wertvolle
Zusammenstellung statistischen Materials, das zur Kenntnis der
Auslese beim Menschen beitragen kann. Eindrucksvolle Darstellung
der Entartungsgefahr.)
#Popenoe, P.# und #Johnson, R. H.# ~Applied Eugenics.~ New York
1920. (Ausgezeichnete populäre und zugleich wissenschaftlich
bedeutsame Darstellung sowohl der menschlichen Ausleseverhältnisse
als auch der praktischen Rassenhygiene. Mit wertvollen, Angaben
besonders über die amerikanische und englische Literatur.)
#Galton, F.# ~Hereditary Genius.~ 2. Aufl. London 1892. Deutsche
Übersetzung Leipzig 1910. (Von grundlegender historischer
Bedeutung, berücksichtigt auch die menschliche Auslese.)
-- -- ~Inquiries into Human Faculty and its Development.~ London
1883. (Enthält bereits auch sehr bedeutungsvolle praktische
Folgerungen.)
#Braeucker, W.# ~Die Entstehung der Eugenik in England.~
Hildburghausen 1917. (Kann auch zur Einführung in die Rassenhygiene
warm empfohlen werden.)
#Muckermann, H.# ~Kind und Volk.~ 1. Teil: ~Vererbung und Auslese.~
2. Teil: ~Gestaltung der Lebenslage.~ 4. Aufl. Freiburg i. B.
1921. (Das packende rassenhygienische Werk des Jesuitenpaters
~Muckermann~ ist zwar in erster Linie für gebildete Laien gedacht,
sei aber wegen seiner wissenschaftlichen Gründlichkeit an dieser
Stelle empfohlen.)
Weiterhin sei eine Reihe von Schriften genannt, welche sich weniger
auf die praktische Rassenhygiene als vielmehr auf ihre theoretischen
Grundlagen, vor allem auf die Auslese beim Menschen beziehen:
#Steiger, A.# ~Die Entstehung der sphärischen Refraktionen des
menschlichen Auges.~ Berlin 1913. (Dieses schon im 1. Bande
genannte Werk erörtert die Frage der Kurzsichtigkeit unter dem
Gesichtspunkt der natürlichen und der sozialen Auslese.)
#Bluhm, A.# ~Zur Frage der generativen Tüchtigkeit der deutschen
Frauen und der rassenhygienischen Bedeutung der ärztlichen
Geburtshilfe.~ Archiv für Rassen- und Gesellschaftsbiologie 1912.
(In dieser Arbeit untersucht die dem Rassenhygieniker wohlbekannte
erfahrene Ärztin die Fortpflanzungstüchtigkeit der Frauen unter dem
Gesichtspunkt der Auslese.)
#Czerny, A.# ~Die Bedeutung der Konstitution für die Klinik der
kindlichen Infektionskrankeiten.~ Jena 1915. (Der berühmte
Berliner Kinderarzt tritt ausdrücklich für die Auslesebedeutung der
Säuglings- und Kindersterblichkeit ein, die oft mit gefühlsstarken,
aber sachlich schwachen Gründen bestritten wird.)
#Peiper, A.# ~Krankheit und Vererbung beim Kinde.~ Monatsschrift
für Kinderheilkunde 1920. (Ebenfalls wertvoll für die Kenntnis der
Auslese im Kindesalter.)
#Lenz, F.# ~Einschüchterungsauslese und weibliche Wahl bei
Tier und Mensch.~ Archiv für Rassen- und Gesellschaftsbiologie
1917. (Erörterung einiger schwierigerer Seiten der Theorie der
geschlechtlichen Zuchtwahl.)
#Ammon, O.# ~Die natürliche Auslese beim Menschen.~ Jena 1893.
-- -- ~Die Gesellschaftsordnung und ihre natürlichen Grundlagen.~
1. Aufl. 1895, 3. Aufl. 1910. (Historisch bedeutsames Werk über die
soziale Auslese.)
#Ziegler, H. E.# ~Die Vererbungslehre in der Biologie und in der
Soziologie.~ Jena 1918. (Enthält eine grundlegende Darstellung der
sozialen Auslese.)
#Ploetz, A.# ~Sozialanthropologie.~ Sonderdruck aus „Kultur
der Gegenwart“ III. 5. Band „Anthropologie“. Leipzig 1920. Im
Buchhandel bisher nicht erschienen. (Sehr bedeutsam für die
Kenntnis der sozialen Auslese.)
#Fischer, E.# ~Sozialanthropologie.~ In: Handwörterbuch der
Naturwissenschaften. Jena 1912/13. (Ebenfalls wichtig für die
soziale Auslese.)
#Röse, K.# ~Beiträge zur europäischen Rassenkunde.~ Archiv
für Rassen- und Gesellschaftsbiologie. 1905 u. 1906. (Enthält
wertvolles Material über die soziale Auslese.)
#Niceforo, A.# ~Anthropologie der nichtbesitzenden Klassen.~
Deutsche Übersetzung Leipzig 1910. (Bedeutsames Werk zur sozialen
Auslese mit wichtigem Originalmaterial.)
#Lombroso, C.# ~Der Verbrecher.~ Deutsche Übersetzung Hamburg 1907.
(Die Lehre ~Lombrosos~ vom „geborenen Verbrecher“ hat trotz ihrer
Einseitigkeit grundlegende historische Bedeutung auch für die
soziale Auslese.)
#Dugdale, R. L.# ~The Jukes.~ New York 1884. (Diese wie auch die
folgenden Monographien über große Verwandtschaftskreise sozial
Minderwertiger und Entgleister haben nicht nur große Bedeutung als
Belege der Erblichkeit seelischer Minderwertigkeit, als welche sie
gewöhnlich angeführt werden, sondern eher noch größere für die
Kenntnis der sozialen Auslese.)
#Estabrook, A. H.# ~The Jukes in 1915.~ Washington 1916.
#Jörger, J.# ~Die Familie Zero.~ Archiv für Rassen- und
Gesellschaftsbiologie 1905. Als Buch: ~Psychiatrische
Familiengeschichten.~ Berlin 1919.
#Goddard, H. H.# ~Die Familie Kallikak.~ Deutsche Übersetzung
Langensalza 1914.
#Davenport, C. B.# ~The Hill Folk.~ New York 1912.
-- -- ~The Nam Family.~ New York 1912.
#Marcuse, M.# ~Der eheliche Präventivverkehr, seine Verbreitung,
Verursachung und Methodik, dargestellt und beleuchtet an 300 Ehen.~
(Diese wertvolle und dankenswerte, wenn auch unerfreuliche Arbeit
wirft ein grelles Licht auf die Hauptursache des Geburtenausfalls.)
#Theilhaber, F.# ~Das sterile Berlin.~ Berlin 1913. (Eindrucksvolle
Darstellung des Geburtenrückgangs.)
-- -- ~Der Untergang der deutschen Juden.~ München 1911. (Wertvolle
Untersuchung über den Rückgang der in Deutschland eingesessenen
Judenfamilien, auf den schon vorher ~Ruppin~ eindrucksvoll
aufmerksam gemacht hatte.)
#Seeck, O.# ~Geschichte des Untergangs der antiken Welt.~ 3.
Aufl. Berlin 1910. (Rassenbiologisch orientierte Geschichte
des Untergangs der antiken Kultur durch einen anerkannten
Fachhistoriker.)
#Gobineau, J. A. Graf von.# ~Versuch über die Ungleichheit der
Menschenrassen.~ Deutsche Übersetzung Stuttgart 1898. (In diesem
1853-55 erschienenen Werk ist die Tatsache und die Bedeutung des
Rückganges der nordischen Rasse erstmalig erfaßt. Die Ausgestaltung
der ~Gobineau~schen Rassenlehre im Sinne der Auslesetheorie geschah
durch ~Ammon~ (s. o.), ~Lapouge~ und ~Woltmann~.)
#de Lapouge, M.# ~Les sélections sociales.~ Paris 1896.
-- -- ~L’Aryen et son rôle social.~ Paris 1899.
#Weltmann, L.# ~Politische Anthropologie.~ Eisenach 1903.
-- -- ~Die Germanen und die Renaissance in Italien.~ Leipzig
1905.
-- -- ~Die Germanen in Frankreich.~ Jena 1907.
#Grant, M.# ~The Passing of the Great Race.~ New York 1916.
(Modernes amerikanisches Werk im Geiste ~Gobineaus~.)
An Schriften zur praktischen Rassenhygiene seien außer den eingangs
genannten zusammenfassenden Werken noch folgende genannt:
#v. Hoffmann, G.# ~Die Rassenhygiene in den Vereinigten Staaten
von Nordamerika.~ München 1913. (Sehr vollständige Darstellung
der mit Eheverboten und Sterilisierungen arbeitenden sogenannten
„negativen“ Rassenhygiene in Amerika. Mit erschöpfendem Verzeichnis
der Literatur bis 1912.)
#Placzek.# ~Künstliche Fehlgeburt und künstliche Unfruchtbarkeit,
ihre Indikationen, Technik und Rechtslage.~ Leipzig 1918.
(Wertvolles Sammelwerk, in dem die Frage der Sterilisierung von
verschiedenen Verfassern unter verschiedenen Gesichtspunkten
eingehend erörtert wird.)
#v. Hentig, H.# ~Strafrecht und Auslese.~ Berlin 1914.
(Originelles, aber wertvolles rassenhygienisch orientiertes Buch.)
#Rosenfeld, E. H.# ~Die strafrechtlichen Grundlagen der
Sterilisation.~ Vierteljahrschr. für gerichtliche Medizin. 3.
Folge. XLV, Suppl. 1. (Sehr bemerkenswertes Gutachten eines
anerkannten Strafrechtslehrers.)
#Siemens, H. W.# ~Die Proletarisierung unseres Nachwuchses, eine
Gefahr unrassenhygienischer Bevölkerungspolitik.~ Archiv für
Rassen- und Gesellschaftsbiologie 1916. (Bedeutungsvolle Kritik
rein quantitativer Bevölkerungspolitik.)
#Zur Erhaltung und Mehrung der Volkskraft.# Arbeiten einer vom
Ärztlichen Verein München eingesetzten Kommission. München 1918.
(Enthält wertvolle Leitsätze zu verschiedenen Gegenständen
praktischer Rassenhygiene, die eine unter dem Vorsitz von ~Gruber~
und ~Trumpp~ tagende Kommission Münchener Ärzte und Hochschullehrer
aufgestellt hat.)
#Krankheiten und Ehe.# 2. Aufl. Neu bearbeitet und herausgegeben
von ~C. v. Noorden~ und ~S. Kaminer~. Leipzig 1916. (Trotz mancher
Mängel wertvolles Handbuch der ärztlichen Eheberatung.)
#Zeiler, A.# ~Gesetzliche Zulagen für jeden Haushalt.~ Stuttgart
1917.
-- -- ~Die selbsttätige Anpassung des Beamtengehaltes an die
Schwankungen des Volkswohlstandes und die Kaufkraft des Geldes.~
München 1917.
-- -- ~Einkommensabgaben, Gesellschaftlicher Ausgleich und
Gesamtverbrauchssteuer.~ Zweibrücken 1919. (Obwohl die Schriften
~Zeilers~ nicht speziell rassenhygienisch orientiert sind,
scheinen uns seine Gedanken über sozial-wirtschaftliche Reform doch
von gewaltiger Bedeutung für die Rassenhygiene zu sein.)
#v. Gruber, M.# ~Hygiene des Geschlechtslebens.~ Stuttgart 1914.
-- -- ~Mädchenerziehung und Rassenhygiene.~ München 1910.
(Wertvolle Schriften zur privaten Rassenhygiene.)
#Siemens, H. W.# ~Die biologischen Grundlagen der Rassenhygiene
und der Bevölkerungspolitik.~ München 1917. (Sehr geeignete
billige Werbeschrift zur Einführung gebildeter Laien in die
rassenhygienischen Gedanken.)
#Lenz, F.# ~Überblick über die Rassenhygiene.~ Jahreskurse
für ärztliche Fortbildung. München, Oktober 1917. (Billige
Einführungsschrift, für Ärzte gedacht.)
#Gerstenhauer, M. R.# ~Rassenlehre und Rassenpflege.~ Zeitz 1920.
(Wertvolle kleine Werbeschrift Gobineauscher Richtung.)
#Platon.# ~Der Staat.~ Übersetzung von K. Preisendanz. Jena 1909.
(~Platons~ vor mehr als 2000 Jahren erschienene Staatslehre enthält
überraschend aktuelle Grundzüge einer Rassenhygiene, daneben
freilich manche absonderliche Vorschläge.)
#Frank, J. P.# ~System einer vollständigen medizinischen Polizey.~
In mehreren Bänden seit 1779. (Das Werk ~Johann Peter Franks~ ist
für die Geschichte des rassenhygienischen Denkens hochbedeutsam,
obwohl es ohne geschichtliche Wirksamkeit geblieben ist.)
#Hildebrand, K.# ~Norm und Entartung des Menschen.~
-- -- ~Norm und Verfall des Staates.~ Dresden 1920. (Diese beiden
zusammengehörigen Bücher stellen eine Erneuerung der Lehre
~Platons~ auf dem Boden der modernen Wissenschaft dar.)
#v. Koschützki, R.# ~Quelle der Kraft.~ Hamburg 1912. (Diese
packende, rassenhygienisch orientierte Schrift des leider zu wenig
bekannten Dichters kann zur Werbung für den rassenhygienischen
Gedanken warm empfohlen werden.)
-- -- ~Siehdichum.~ Hirschberg i. Schi. ca. 1911. (Ein ergreifender
Roman, in dem in feinsinniger und anheimelnder Weise ostelbisches
Landleben geschildert wird und in dem der Held an einer
rassenhygienisch verfehlten Ehe tragisch zugrundegeht.)
#Popert, H.# ~Helmut Harringa.~ 22. Aufl. Dresden 1913. (Seitdem
wahrscheinlich wieder mehrere neue Auflagen. Ein rassenhygienischer
Roman von starker Wirkung, der sich in erster Linie den Kampf
gegen den Alkoholismus zur Aufgabe macht. Für die Jugend sehr zu
empfehlen.)
Schließlich seien noch einige Zeitschriften genannt:
#Archiv für Rassen- und Gesellschaftsbiologie.# Herausgeber A.
~Ploetz~. Verlag in Zukunft J. F. Lehmann, München. (Das Archiv
bringt vor allem wissenschaftliche Originalarbeiten und kritische
Berichte sowohl aus dem Gebiet der theoretischen Rassenbiologie als
auch dem der praktischen Rassenhygiene. Es bemüht sich, nicht nur
dem Wissenschaftler, sondern auch dem gebildeten Laien verständlich
zu sein.)
#Hereditas.# Herausgeber R. ~Larsson~, Lund. (In dieser
skandinavischen Zeitschrift für Erblichkeitsforschung erscheinen
auch rassenbiologische Arbeiten, meist in englischer oder deutscher
Sprache.)
#Journal of Heredity.# Herausgeber P. ~Popenoe~. Organ der
„American Genetics Association“. Washington. (Führende
amerikanische Zeitschrift auf dem Gebiet der Rassenbiologie und
Rassenhygiene.)
#Eugenics Review.# Organ der „Eugenics Education Society“. London.
(Dient hauptsächlich der gemeinverständlichen Werbung.)
#Das kommende Geschlecht.# ~Zeitschrift für Familienpflege und
geschlechtliche Volkserziehung auf biologischer und ethischer
Grundlage.~ Herausgegeben von H. ~Muckermann~ S. J. u. a. Berlin,
Verlag Dümmler. (Populäre Zeitschrift, welche der praktischen
Bevölkerungspolitik und auch der privaten Rassenhygiene dient.)
Berichtigungen zum 1. Bande.
a) Druckfehler.
S. 11 Z. 6 lies Tabelle 10 statt Tabelle 8.
S. 17 Z. 30 lies Figur 5 statt Figur 6.
S. 18 Z. 13 lies Figur 5 statt Figur 6.
S. 67 Z. 7 v. u. lies albinotischer statt albionitischer.
S. 162 Z. 16 v. u. lies Zäpfchen statt Stäbchen.
S. 201 Z. 14 lies schematischer statt chematischer.
S. 234 Z. 7 v. u. lies ὁριστός statt ὁριοτός.
S. 236 Z. 2 lies Selbstüberschätzung statt Selbsüberschätzung.
S. 236 Z. 5 lies vermeintlichen statt vermeindlichen.
b) Inhaltliche Berichtigungen.
Zu S. 271 Z. 11-21 vgl. die Fußnote zu S. 55 des 2. Bandes.
Zu S. 300. Infolge eines Versehens ist im ersten Bande die wichtigste
amerikanische Zeitschrift für Erblichkeit- und Variationslehre nicht
genannt worden:
#Genetics.# Herausgeber G. H. ~Shull~. Verlag Williams and Wilkins Co.,
Baltimore.
Zu S. 249 des 1. Bandes:
Infolge zu weit getriebenen Bestrebens nach Raumersparnis und
gemeinverständlicher Darstellung hat leider die Klarheit des Absatzes
über die Korrelationsrechnung gelitten. Das Wesen der Korrelation möge
daher hier an einem einfachen Beispiel erläutert werden. Wenn in einer
Bevölkerung im Durchschnitt jedes tausendste Individuum albinotisch
wäre und wenn die Ehewahl ganz ohne Rücksicht darauf erfolgen würde,
so wäre zu erwarten, daß nur jedes tausendste der albinotischen
Individuen ein ebensolches Ehegemahl bekommen würde. Dann würden also
in jeder millionsten Ehe beide Ehegatten albinotisch sein. Das rein
zufällige Zusammentreffen zweier Ereignisse erfolgt eben mit einer
Wahrscheinlichkeit, die gleich dem Produkt der Wahrscheinlichkeiten
ist, mit denen jedes der beiden einzelnen Ereignisse eintritt. Wenn
dagegen beide Ereignisse häufiger zusammentreffen, als dem Produkt
der Wahrscheinlichkeiten entspricht, so stehen sie in positiver
Korrelation, wenn seltener, in negativer. Wenn also z. B. albinotische
Individuen vorzugsweise ebensolche Ehegatten bekommen würden, so würde
in dieser Hinsicht eine positive Korrelation zwischen den Ehegatten
bestehen. Wenn ein albinotisches Individuum immer wieder nur ein
albinotisches heiraten würde, so wäre die Korrelation gleich 1. Wenn
dagegen ein albinotisches niemals ein ebensolches heiraten würde, so
wäre die Korrelation -- 1. Und wenn albinotische Individuen in der
Ehe nur gemäß der allgemeinen Wahrscheinlichkeit zusammentreffen
würden, so wäre die Korrelation gleich 0. Der Korrelationskoeffizient
ist also ein Maß, welches angibt, um wieviel die Wahrscheinlichkeit
des Zusammentreffens zweier Ereignisse von dem Produkt der einzelnen
Wahrscheinlichkeiten abweicht.
Auch bei Eigenschaften, die nicht in zwei deutlich unterscheidbare
Gruppen geteilt werden können, kann eine Korrelation berechnet werden,
z. B. bei Unterschieden der Größe, die nur Grade mit allmählichem
Übergang erkennen lassen. Hinsichtlich der Größe würde unter Ehepaaren
z. B. dann vollständige Korrelation (= 1) bestehen, wenn einem
bestimmten Grade der Abweichung des Mannes von der Durchschnittsgröße
aller Männer in jedem Falle auch ein proportionaler Grad der Abweichung
der Frau von der Durchschnittsgröße aller Frauen der Bevölkerung
entsprechen würde. Gar keine Korrelation (= 0) dagegen würde bestehen,
wenn die Ehewahl ohne jede Rücksicht auf die Größe, in dieser Hinsicht
also rein zufällig erfolgen würde.
Diese Korrelationsrechnung wird nun auch zur Erfassung der
Erblichkeitserscheinungen gebraucht, indem die Korrelation der
Merkmale zweier Blutsverwandtschaftsgrade, etwa zwischen Eltern und
Kindern oder zwischen Geschwistern berechnet wird. Wenn z. B. in einer
Kaninchenbevölkerung ein albinotischer (reiner) Stamm in sich rein
weitergezüchtet würde, während alle übrigen Kaninchen gefärbt wären, so
würde bei Korrelation zwischen Eltern und Nachkommen in bezug auf die
Haarfarbe in dieser Bevölkerung gleich 1 sein. So war das Beispiel auf
S. 249 gemeint. Wenn dagegen die ganze Bevölkerung nur aus weißen oder
nur aus schwarzen Tieren bestehen würde, so würde man die Erblichkeit
durch die Korrelationsrechnung überhaupt nicht erfassen können, obwohl
die Erblichkeit der Farbe natürlich noch ganz dieselbe wäre. Schon das
zeigt also, daß die Korrelationsrechnung zur exakten Erfassung der
Erblichkeit wenig geeignet ist. Wenn weiter nur wenige albinotische
Individuen in der Bevölkerung vorhanden wären und die Paarung ohne
Rücksicht auf die Haarfarbe, d. h. rein zufällig erfolgen würde, so
würden die Nachkommen albinotischer Tiere in der Regel nicht wieder
albinotisch sein, und entsprechend würde man nur eine verschwindend
geringe Korrelation von nahezu gleich 0 finden. Wenn dagegen dieselbe
rezessive Anlage häufiger oder gar überwiegend in der Bevölkerung
vorhanden wäre, so würden oft auch die Nachkommen albinotischer Tiere
wieder albinotisch sein, und man würde eine viel höhere Korrelation
finden, obwohl die Erblichkeit der Anlage im Grunde natürlich keine
andere wäre als bei Seltenheit. Entsprechendes gilt natürlich auch
für Merkmale, die keine Scheidung in zwei deutlich getrennte Gruppen,
sondern nur die Feststellung allmählicher Gradunterschiede gestatten
(wie z. B. die Größe). Auch hier ist die Korrelationsrechnung also zur
Erfassung der eigentlichen Gesetzlichkeit des Erbganges nicht geeignet,
sondern nur zu einer Orientierung über die phänotypische Ähnlichkeit
verschiedener Verwandtschaftsgrade.
Schlagwörter-Verzeichnis.
(Den Seitenzahlen ist jeweils die Bandzahl I bzw. II vorgesetzt. -- Ein
alphabetisches Verzeichnis ~gebräuchlicher Fachausdrücke~ befindet
sich auf S. 223-231).