Hinsichtlich der rezessiven Erbanlagen gestaltet sich die

Voraussage etwas schwieriger. Wenn einer der Eltern mit einem

rezessiven Leiden behaftet ist, so bekommen zwar auch alle Kinder

die Erbanlage dazu; aber diese bleibt in den Kindern in der Regel

überdeckt. Mit welcher Wahrscheinlichkeit bei einem Kinde ein

rezessives Leiden in die Erscheinung tritt, das hängt von der

Verbreitung ab, welche die rezessive Erbanlage in der Bevölkerung

hat. Ist diese gering, dann ist auch die Wahrscheinlichkeit gering,

daß der andere Elter die Anlage heterozygot enthalte, und demgemäß

ist auch die Wahrscheinlichkeit, daß in einem Kinde zwei derartige

Erbanlagen zusammentreffen, gering. Nur in diesem Falle würde aber

das rezessive Leiden bei einem Kinde in die Erscheinung treten.

Ist die Verbreitung einer rezessiven Krankheitsanlage in einer

Bevölkerung groß, so ist auch die Wahrscheinlichkeit, daß der

gesunde Gatte eines rezessiv Kranken die Anlage überdeckt enthalte,

verhältnismäßig größer und demgemäß auch die Erkrankungsgefahr

eines Kindes. Wenn beispielsweise im Durchschnitt jeder 400.

Mensch in einer Bevölkerung mit einem bestimmten rezessiven Leiden

behaftet wäre, so würde jede zwanzigste Keimzelle die betreffende

Anlage enthalten; denn dann wäre die Wahrscheinlichkeit, daß zwei

solcher Keimzellen zusammentreffen 1/20 × 1/20 = 1/400. Da jeder

Mensch in seiner Erbmasse zwei Sätze von Erbeinheiten enthält,

würde etwa jeder zehnte gesunde Mensch eine derartige Erbanlage

überdeckt enthalten. Das würde auch für den gesunden Gatten

eines rezessiv Kranken gelten. Die Wahrscheinlichkeit, daß ein

bestimmtes Kind eines derartigen Kranken ebenfalls krank werde,

würde also 1:20 sein, was gegenüber der angenommenen allgemeinen

Wahrscheinlichkeit von 1:400 immerhin eine Steigerung auf das

Zwanzigfache bedeutet. Im Falle, daß der gesunde Ehegatte des

rezessiv Kranken seinerseits einen Elter mit demselben Leiden

hätte, würde sich die Wahrscheinlichkeit des Erkrankens für

jedes Kind sogar auf 1:2 erhöhen. Wenn zwei gesunde Eltern schon

ein Kind mit einem rezessiven Leiden haben, so beträgt die

Wahrscheinlichkeit, daß ein weiteres Kind ebenfalls krank werde,

1:4. Die Wahrscheinlichkeit, daß ein gesundes Geschwister eines

derartigen Kranken die Anlage überdeckt enthalte, beträgt 2:3. Auch

weitere derartige Wahrscheinlichkeiten sind ja leicht zu bestimmen.

Wenn beide Eltern an derselben rezessiven Krankheit leiden, so

werden auch alle Kinder damit behaftet sein. Hier können wir also

auch in bezug auf ein einzelnes Kind eine sichere Voraussage

machen. Das ist z. B. der Fall, wenn beide Eltern in gleicher Weise

erblich taubstumm sind. In diesem Falle besteht eine Schwierigkeit

nur darin, daß man öfter nicht wissen wird, ob die Taubstummheit

eines der Eltern nicht möglicherweise doch erworben, d. h.

paratypischer Natur sei; denn dann würden ja auch alle Kinder

hörend sein. Wenn dagegen schon ein Kind zweier taubstummer Eltern

taubstumm ist, so ist mit einer Wahrscheinlichkeit, die praktisch

der Sicherheit gleichkommt, zu erwarten, daß auch alle künftigen

Kinder taubstumm sein werden. ~Lundborg~ hat aus dem Material

des amerikanischen Forschers ~Fay~ 22 derartige Taubstummenehen

zusammengestellt, deren sämtliche 112 Kinder ebenfalls taubstumm

waren. Ich möchte hier auch noch einmal auf den lehrreichen

Stammbaum nach ~Fay~ hinweisen (s. S. 167 des 1. Bandes).

Leichter als bei den einfach rezessiven Erbanlagen sind Voraussagen

bei den geschlechtsgebunden-rezessiven zu machen. Die Söhne eines

rotgrünblinden Mannes z. B. werden ebenso sicher farbentüchtig

sein wie die Söhne eines farbentüchtigen, d.h. etwa mit der

Wahrscheinlichkeit 24:25 (vgl. Bd. 1 S. 164). Die Töchter eines

rotgrünblinden Mannes dagegen haben sicher auch die Anlage zur

Rotgrünblindheit, obwohl sie sich in der Regel bei ihnen nicht

äußert. Die Söhne derartiger Töchter haben demgemäß wieder die

Wahrscheinlichkeit 1:2, rotgrünblind zu werden.

Eine Schwierigkeit für die Voraussagen liegt allerdings in dem

Umstände, daß Leiden von sehr verschiedenem Erbgange sich äußerlich

weitgehend gleichen können. Es ist daher nötig, daß außer den

allgemeinen Erfahrungen über ein Leiden auch die Familiengeschichte des

gerade zu beurteilenden Falles herangezogen wird. Wenn die Eltern und

Großeltern eines Kranken frei von dem Leiden sind, so kann es sich,

abgesehen von dem seltenen Falle neuer Idiovariation, nicht um eine

dominante Anlage handeln, usw. ~Wenn die Familiengeschichte in jedem

Falle gebührend berücksichtigt wird, so lassen sich in den meisten

Fällen daher recht zuverlässige Wahrscheinlichkeitsvoraussagen machen.~

Die verhältnismäßig größten Schwierigkeiten ergeben sich hinsichtlich

jener erblichen Leiden, die nicht angeboren sind oder schon in der

Jugend zum Ausbruch zu kommen pflegen, sondern erst im späteren

Leben, wie z. B. gewisse Arten der Muskelatrophie, Zuckerkrankheit,

manche Geisteskrankheiten. Wenn einer der Eltern eines Ehebewerbers

daran erkrankt ist, so weiß man in der Tat nicht, ob das Leiden

nicht auch noch bei dem Ehebewerber in die Erscheinung treten wird.

Die Schwierigkeit in diesem Falle ist also weniger eine solche der

Erblichkeitsvoraussage als vielmehr der unmittelbaren ärztlichen

Beurteilung des Ehebewerbers. Im übrigen ist zu hoffen, daß es in

Zukunft mehr und mehr gelingen wird, nach der ärztlichen Untersuchung

belasteter Menschen ihre weiteren Aussichten vorauszusagen, also

z. B. aus dem Verhalten gegenüber Kohlenhydraten zu beurteilen, ob

die Entwicklung von Zuckerkrankheit zu befürchten ist, oder aus der

seelischen Verfassung eines Menschen, ob er von dem Ausbruch einer

Geistesstörung bedroht ist oder nicht.

Diese Schwierigkeiten ändern aber nichts an der Tatsache, daß wir in

nicht wenigen Fällen heute bereits sichere Voraussagen in bezug auf

die erbliche Beschaffenheit der Nachkommenschaft machen können und in

sehr vielen Fällen Wahrscheinlichkeitsvoraussagen, deren Wert nicht

unterschätzt werden darf. Bei der praktischen Eheberatung wird außer

der Größe der Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines Leidens bei den

Nachkommen vor allem auch die Schwere des in der Familie vorkommenden

Leidens berücksichtigt werden müssen. Es wird also z. B. ein rezessives

Leiden nicht so schwer in die Wagschale fallen dürfen wie ein

dominantes von gleicher Schwere; andererseits aber kann ein schweres

rezessives Leiden ebenso verhängnisvoll oder noch verhängnisvoller

einzuschätzen sein als ein leichteres dominantes. Ein rezessives

Leiden wie die erbliche Taubstummheit kann ebenso die Ehetauglichkeit

ausschließen wie irgendein dominantes. Der bloßen „Belastung“ mit

einem rezessiven Leiden sollte im allgemeinen praktisch kein Gewicht

beigelegt werden, wohl aber der Belastung mit einem dominanten Leiden,

das erst im Laufe des Lebens zum Ausbruch zu kommen pflegt, an dem also

der Ehebewerber selber noch erkranken könnte. Die „Belastung“ mit einem

dominanten Leiden, das sich schon von Geburt oder von früher Jugend an

äußert, ist dagegen völlig bedeutungslos.

Unter diesem Gesichtspunkt ist auch die Frage der ~Verwandtenehe~ zu

beurteilen. Durch diese wird die Gefahr des Zusammentreffens zweier

gleichartiger rezessiver Erbanlagen und damit des Auftretens rezessiver

Leiden bei den Kindern erhöht. Wo Belastung mit rezessiven Leiden

besteht, muß daher die Verwandtenehe widerraten werden.

Wenn jemand ein Geschwister mit einer rezessiven Krankheit hat, so

ist die Wahrscheinlichkeit, daß er selber die Anlage dazu überdeckt

enthält, gleich 2:3, daß eine Base sie enthalte, gleich 1:4, daß

ein bestimmtes Kind aus einer Vetternehe mit dem Leiden behaftet

sei, daher gleich 1:24, also bedeutend größer als ohne Vetternehe.

Da sehr viele, wenn nicht die meisten Familien unserer Bevölkerung

rezessive Krankheitsanlagen überdeckt enthalten, muß sogar im

allgemeinen von Vetternehen abgeraten werden. Andererseits ist aber

die Gefahr auch nicht so groß, daß eine schon in Aussicht genommene

Verwandtenehe darum verhindert werden müßte, wenigstens dann nicht,

wenn keine Belastung mit rezessiven Leiden vorliegt. Die Belastung mit

dominanten Leiden ist natürlich auch bei Verwandtenehen bedeutungslos,

weil eine dominante Anlage an ihrem Träger sich ja regelmäßig äußert.

* * * * *

Nicht selten wird die ~Mischehe~ zwischen Menschen verschiedener

Sprache, verschiedener Religion, verschiedenen Standes oder

verschiedener Rasse als ein geeignetes Mittel angesehen, die Gefahren

der „Inzucht“ zu vermeiden, und es läßt sich nicht leugnen, daß die

Gefahr des Zusammentreffens gleichartiger rezessiver Krankheitsanlagen

dadurch stark vermindert wird. Wenn in einem kleinen Orte ein

rezessives Leiden öfter beobachtet wird, so läßt sich die Gefahr

seines Auftretens bei den Kindern durch die Wahl eines Ehegatten aus

einer andern Gegend viel sicherer vermeiden als bei Heirat innerhalb

der eingesessenen Bevölkerung. Dennoch können Mischehen in dem oben

umrissenen Sinne nicht empfohlen werden. Ehen zwischen Menschen stark

verschiedener Wesensart, Bildung und Weltanschauung pflegen sich auf

die Dauer nicht glücklich zu gestalten. Insbesondere muß die Mischehe

zwischen stärker verschiedenen Rassen widerraten werden. Die Erbanlagen

jeder Rasse sind durch Jahrtausende lange Auslese aneinander angepaßt;

durch Mischehen aber wird diese Harmonie gestört. In 28 Staaten der

nordamerikanischen Union ist die Mischehe zwischen „Weissen“ und

„Farbigen“ verboten, wobei auch die vorhandenen Mischlinge zu den

„Farbigen“ gerechnet werden. Bei uns kommt praktisch vor allem die

Mischehe zwischen Germanen und Juden in Betracht, zwei Gruppen,

die zwar beide raßlich nicht einheitlich sind, die aber doch recht

beträchtliche Wesensunterschiede aufweisen. Die germanisch-jüdische

Mischehe widerstreitet sowohl dem Interesse des Germanentums als auch

dem des Judentums. Wenn jenen, die in vorübergehendem Sinnenrausch

oder auch in kühler Berechnung zu einer Mischehe schreiten, alle die

bitteren Stunden, welche ihren Nachkommen deswegen bevorstehen, vor

Augen stehen würden, so würden die meisten noch umkehren, ehe es zu

spät ist.

Verfehlt ist auch die öfter geäußerte Ansicht, daß krankhafte

Anlagen durch Aufkreuzung mit besonders gesunden Familien

ausgeglichen werden könnten. Die einzelnen krankhaften Erbanlagen

bleiben auch in der Mischung unverändert. Außerdem sind die

wirklich gesunden und volltüchtigen Familien zu schade für die

Vermischung mit kranken; sie sollten daher nach Möglichkeit nur

untereinander heiraten, ebenso die minder tüchtigen. Eine Ausnahme

von dieser Regel liegt nur dann im Interesse der Rasse, wenn eine

wirklich hervorragende Begabung mit einer leichteren krankhaften

Veranlagung vereinigt ist. In diesem Falle dient die Verbindung

mit einem körperlich besonders gesunden und kräftigen Gatten der

Erhaltung der hohen Begabung. Im allgemeinen ist es wünschenswert,

wenn beide Gatten ihrem Erbgute nach etwa gleichwertig sind.

Gewarnt werden muß vor der ehelichen Verbindung zweier Personen,

die beide dieselbe anscheinend dominante Anomalie aufweisen, auch

wenn diese nur leicht ist. Wir kennen nämlich die allermeisten

derartigen Anlagen nur im heterozygoten Zustande, und manches

spricht dafür, daß viele dieser anscheinend harmlosen Erbanlagen

bei homozygotem Vorhandensein schwere Zustände bedingen können

(vgl. S. 243 des 1. Bandes).

Besonderer Erörterung bedarf die Frage, ob Männer, die geschlechtliche

Infektionen durchgemacht haben, heiraten sollen oder nicht. Was

zunächst die Gonorrhoe oder den Tripper betrifft, so muß man

bedenken, daß die große Mehrzahl der jungen Männer in der Stadt

diese Krankheit ein oder mehrere Male durchmacht. Bei einem großen

Teil heilt der Tripper aus, ohne Spuren zu hinterlassen. Bei diesen

besteht natürlich auch kein Grund gegen die Eheschließung. Die

Feststellung der endgültigen Heilung muß aber dem Arzte überlassen

bleiben. Bei einem andern großen Teil der Tripperfälle bleiben

leichte Erscheinungen auf lange Zeit oder dauernd zurück, z. B.

Schleimfäden im Harn oder ein wenig trübe Flüssigkeit, die sich des

Morgens an der Harnröhrenöffnung findet. Trotzdem aber braucht keine

Ansteckungsfähigkeit mehr zu bestehen. Findet der sachverständige

Arzt trotz wiederholter sorgfältigster Untersuchung in solchen Fällen

keine Ansteckungskeime mehr, so ist die Gefahr einer Übertragung

auf die Frau trotz Vorhandenseins derartiger Resterscheinungen

erfahrungsgemäß verschwindend gering und die Ehe kann gestattet

werden. Eheuntauglichkeit dagegen kann nach Tripper außer durch

Zurückbleiben von Krankheitskeimen auch durch Unfruchtbarkeit infolge

Nebenhodenentzündung bedingt werden; in diesem Falle finden sich keine

Samenzellen in der Samenflüssigkeit.

Auch die Tatsache, daß jemand eine Ansteckung mit Syphilis durchgemacht

hat, braucht ihn nicht dauernd eheuntauglich zu machen. Wenn schon in

den allerersten Wochen nach der Ansteckung eine sachgemäße Behandlung

durchgeführt wird, kann schon nach verhältnismäßig kurzer Zeit die

Ehefähigkeit wieder hergestellt sein. Wenn es nicht in der allerersten

Zeit gelingt, die Syphiliserreger vollständig abzutöten, so kann

eine unbedingte Sicherheit später allerdings nicht mehr verbürgt

werden. Aber auch dann sollte die Ehe nicht verboten werden, wenn nach

sachgemäßer Behandlung mehrere Jahre lang keinerlei Erscheinungen

einschließlich der Wassermannschen Reaktion mehr aufgetreten sind.

Man muß auch hier bedenken, daß etwa die Hälfte der großstädtischen

Männer eine syphilitische Infektion durchmachen. Immerhin ist natürlich

die Ehe mit einem Gatten, der eine voll zum Ausbruch gekommene

Syphilis durchgemacht hat, auch abgesehen von dessen Gefährdung durch

Spätformen der Krankheit und von der Gefahr der Ansteckung auch wegen

der Möglichkeit einer stattgehabten Schädigung seiner Erbmasse nicht

unbedenklich (vgl. S. 260 des 1. Bandes).

~Neisser~ hat vorgeschlagen, daß die Eltern der Braut sich bei

dem Arzt ihres Bewerbers nach dessen Gesundheit erkundigen

sollten. Dazu müßten die Eltern aber natürlich zuerst wissen,

bei welchem Arzt sich der Bewerber hat behandeln lassen; auch

müßte dieser den Arzt ausdrücklich von der Schweigepflicht

entbinden. Durch § 300 des Reichsstrafgesetzbuches ist es dem

Arzte nämlich verboten, Geheimnisse, die ihm bei Ausübung seines

Berufes zugänglich geworden sind, unbefugt zu offenbaren, Diese

Gesetzesbestimmung, welche notwendig ist, um das Vertrauen der

Kranken in die Verschwiegenheit des Arztes aufrechtzuerhalten,

erschwert die Aufklärung über die Ehetauglichkeit eines Bewerbers

sehr; denn auch eine Offenbarung, die zum Zwecke der Verhütung

von Ansteckung erfolgt, gilt als unbefugt und strafbar. Immerhin

hat der Arzt meines Erachtens in solchen Fällen einen Ausweg.

Wenn keine Bedenken gegen eine Eheschließung bestehen, so kann

er das selbstverständlich aussprechen; wenn dagegen begründete

Bedenken bestehen, so wird er die Auskunft unter Berufung auf

die Schweigepflicht verweigern, was für vorsichtige Eltern als

Warnung ausreicht. Da die Eltern aber in den meisten Fällen

gar nicht wissen werden, bei welchem Arzte der Bewerber in

Behandlung gestanden hat, so ist die Erlangung ausreichender

Kenntnis über dessen Gesundheitsstand heute meistens nicht

möglich. Die Verhütung der Ansteckung durch die Ehe ist daher

im wesentlichen eine Aufgabe der öffentlichen Rassenhygiene der

Zukunft, insbesondere der Einführung einer Meldepflicht für

Geschlechtskrankheiten (vgl. S. 116).

In allen Fällen, wo auch nur die Möglichkeit einer Ansteckung

besteht, soll die junge Frau in den ersten Tagen und Wochen nach

der Eheschließung sorgsam beobachtet werden und bei Auftreten der

geringsten verdächtigen Zeichen (z. B. grünlichen Ausflusses)

sollte ohne Rücksicht auf entgegenstehende Bedenken sofort auf

sachverständige Untersuchung gedrungen werden; denn nach ~Neisser~

hat nur die Verschleppung und Nichtbehandlung der frischen

Gonorrhöe der Frau all das entsetzliche Unglück zur Folge.

Ähnliches gilt auch von der Syphilis.

Die Frage, ob ein geschlechtskrank gewesener Mann einem Mädchen,

um das er wirbt, diesen Umstand offenbaren solle, kann nicht

unbedingt bejaht werden. Wer der Meinung ist, daß auch in diesem

Punkte unbedingte Offenheit zwischen beiden Teilen Pflicht sei, muß

daran erinnert werden, daß dadurch viele Ehen verhindert werden

würden, die mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit sich durchaus

glücklich gestalten würden. Die Vorstellung, daß der Bewerber

geschlechtskrank gewesen sei, würde ohne Zweifel viele Mädchen,

und nicht die schlechtesten, von der Ehe abhalten, und sie würden

dann entweder ehelos bleiben oder vielleicht nur einen weniger

aufrichtigen Mann bekommen. Der Bewerber seinerseits dagegen hätte

keinerlei Gewähr, daß über sein Bekenntnis Stillschweigen bewahrt

werde, zumal das Mädchen oder ihre Angehörigen ein Interesse

daran hätten, den Grund des Auseinandergehens bekannt werden zu

lassen. Gerade feinfühlige Männer welche damit rechnen müßten, daß

sie eine frühere Krankheit mehrfach bei Bewerbungen offenbaren

müßten, würden vielleicht ganz auf die Eheschließung verzichten,

was durchaus nicht im Interesse der Rasse läge. Eine sittliche

Pflicht zur Offenbarung einer überstandenen Geschlechtskrankheit

vor der Ehe kann daher nicht aufgestellt werden. Wohl aber muß

verlangt werden, daß der Mann sich von einem sachverständigen Arzte

seine Ehetauglichkeit bestätigen lasse. Wenn das geschehen ist, so

liegt auch in dem unglücklichen Falle, daß wider alle ärztliche

Voraussicht die Frau doch noch angesteckt werden sollte, keine

„arglistige Täuschung“ vor, welche nach dem Gesetz eine Anfechtung

der Ehe begründen würde und ebensowenig eine Strafbarkeit wegen

bewußter Gefährdung mit Ansteckung. In jenen leider nicht seltenen

Fällen, wo schon vor der Eheschließung eine Ansteckung des einen

Teiles durch den ändern erfolgt ist, hat es natürlich keinen Sinn

mehr, die Ehe zu widerraten. Wenn die Infizierten untereinander

heiraten, so ist das der Volksgesundheit entschieden weniger

abträglich, als wenn sie außerhalb der Ehe ihren geschlechtlichen

Trieben nachgehen. Allerdings wird in solchen Fällen kaum das

Urteil eines Eheberaters angerufen werden. Auch kann wohl gegen die

Ehe zweier chronischer Gonorrhoiker oder Syphilitiker untereinander

überhaupt nichts Durchschlagendes eingewandt werden, obwohl eine

solche Person gegenüber einer gesunden als eheuntauglich angesehen

werden muß. Im Falle chronischer Syphilis beider Ehegatten sollte

aber die Erzeugung von Kindern vermieden werden. (S. S. 212).

Personen, welche in ihren geschlechtlichen Trieben krankhaft veranlagt

sind, sind ungeeignet zur Ehe. Trotzdem heiraten Personen mit Neigung

zum gleichen Geschlecht nicht selten aus wirtschaftlichen oder

gesellschaftlichen Rücksichten, was nicht gebilligt werden kann. Das

bloße Fehlen geschlechtlichen Verlangens bei einem Mädchen ist dagegen

kein ausreichender Grund gegen die Ehe, wie z. B. ~Forel~ gemeint

hat. Bei vielen stellt sich mit dem geschlechtlichen Verkehr auch das

Verlangen danach ein. Ein sehr großer Teil aller Frauen (vielleicht ein

Viertel oder ein Drittel) läßt dieses freilich dauernd vermissen. Auch

das kann indessen nicht ohne weiteres als krankhaft angesehen werden.

Diese Frauen sind oft sehr gute und liebevolle Gattinnen und Mütter.

Eher kann das Vorhandensein aktiver geschlechtlicher Bedürfnisse,

wie sie im männlichen Geschlecht die Regel sind, beim weiblichen als

krankhaft angesehen werden. Beim Manne ist das Fehlen geschlechtlichen

Verlangens allerdings krankhaft und ein Gegengrund gegen die Ehe.

In Anbetracht der ausgedehnten Anwendung, welche die

Röntgenstrahlen heute in der Heilkunde finden und welche

augenscheinlich noch stark in Zunahme ist, scheint mir auch

ein Hinweis angebracht zu sein, daß die Ehe mit Röntgenärzten,

Röntgentechnikern und Röntgenassistentinnen nicht ganz ohne

Bedenken ist. Ich erinnere noch einmal an die auf S. 257 des ersten

Bandes angeführten Tatsachen. Die Ehetauglichkeit von Personen,

die viel mit Röntgenstrahlen gearbeitet haben, ist etwa der von

geheilten Syphilitikern zu vergleichen; d. h. sie ist nicht ohne

weiteres zu verneinen, aber mit der Gefahr der Unfruchtbarkeit

und einer Schädigung der Erbmasse muß doch gerechnet werden. Die

Sache ist um so ernster zu nehmen, als es sich ganz überwiegend um

überdurchschnittlich begabte Personen aus den gebildeten Ständen

handelt. Es wäre zu wünschen, daß in Zukunft sich in der Hauptsache

Personen, die aus irgend einem Grunde ohnehin nicht ehetauglich

wären, der Röntgenarbeit zuwenden würden.

Es wird vielfach die Forderung vertreten, daß zwei Verlobte gemeinsam

von einem ärztlichen Eheberater beurteilen lassen sollen, ob ihrer

ehelichen Verbindung ärztliche Bedenken entgegenstehen oder nicht. Ein

solches Vorgehen ist auch gewiß zu begrüßen. Noch besser aber wäre

es, wenn jeder, der überhaupt daran denkt, sich in absehbarer Zeit zu

verheiraten, schon bevor er mit einer Person des andern Geschlechts

in nähere Beziehung tritt, den Rat eines ärztlichen Eheberaters in

Anspruch nehmen würde; denn wenn schon eine Verlobung stattgefunden

hat oder doch in Aussicht genommen ist, so kommt eine sachverständige

Untersuchung, besonders wenn sie ungünstig ausfällt, oft schon zu spät.

Wenn eine Verlobung wegen Eheuntauglichkeit des einen Teiles gelöst

werden muß, so hat das natürlich für beide Teile etwas sehr Mißliches.

~Auch dann aber sollte die Rücksicht auf die zu erwartenden

Kinder allen anderen Rücksichten, seien sie nun wirtschaftlicher,

gesellschaftlicher oder persönlicher Art, vorgehen.~

Der Eheberater, welcher zur gegenseitigen Beratung zweier Verlobter

in Anspruch genommen wird, tut gut, sich von beiden Teilen die

schriftliche Ermächtigung dazu erteilen zu lassen, weil er sich ohne

ausdrückliche Erlaubnis von seiten des Untersuchten durch Bekanntgabe

nachteiliger Befunde an den andern Teil strafbar machen würde. In

den meisten Fällen wird die Beruhigung der Ehebewerber über ohne

Grund befürchtete Gefahren eine dankbarere Aufgabe sein, als eine

Warnung vor der Eheschließung, die meistens doch nicht befolgt werden

wird. Aber der Eheberater muß sich stets seiner großen Verantwortung

bewußt bleiben, und in Fällen, wo aus einer Ehe mit überwiegender

Wahrscheinlichkeit Unheil zu erwarten wäre, muß er die Warnung eben

aussprechen. In zweifelhaften Fällen dagegen wird er besser tun, eine

Warnung zu unterlassen. Oft wird er sich in seinem Urteil zum Teil auf

die Aussagen der Ehebewerber stützen müssen, z. B. über eine vor Jahren

durchgemachte geschlechtliche Ansteckung oder Geistesstörung. Ein

schriftliches Urteil über die Ehetauglichkeit wird daher im allgemeinen

nur dahin lauten dürfen, daß auf Grund sorgfältiger Untersuchung im

Verein mit den Aussagen des Untersuchten, sich Bedenken nicht ergeben

hätten.

Was die Frage des günstigsten Heiratsalters betrifft, so ist zu sagen,

daß das Alter als solches ohne Bedeutung für die Beschaffenheit der zu

erwartenden Kinder ist. Wenn gleichwohl die Kinder älterer Personen,

insbesondere spät heiratender, vielfach schwächlich und krankhaft

sind, so dürfte das in der Hauptsache darauf zurückzuführen sein,

daß in diesen Fällen idiokinetische Schädlichkeiten, zumal Alkohol-

und Tabakmißbrauch, besonders lange Zeit zur Einwirkung gehabt haben

und daß von den spät heiratenden Männern besonders viele Syphilis

durchgemacht haben. Wenn andererseits die Kinder sehr junger Mütter

(unter 17 Jahren) oft minderwertig sind, so muß man bedenken, daß

diese Mütter ebenso wie die zugehörigen Väter eine ungünstige Auslese

darstellen. Im übrigen gedeihen die Kinder junger Mütter (unter 25

J.) im Durchschnitt entschieden besser als die älterer, wie z. B.

~Gini~ gezeigt hat. Auch hat die erste Geburt in diesem Alter

weniger oft ungünstige Folgen für die Mutter als später (z. B.

Gebärmuttervorfall). Warum der Körper zur Zeit der Eheschließung

vollständig ausgewachsen sein sollte, wie meist verlangt wird, ist

nicht ersichtlich. Wenn die äußeren Verhältnisse es erlaubten, wäre

also gar nichts dagegen einzuwenden, daß die jungen Männer schon mit

20 Jahren, die Mädchen schon mit 17 oder 18 heiraten würden. Da die

Wahlinstinkte des Mannes sehr deutlich auf Jugend gerichtet sind, so

sind die Heiratsaussichten der Mädchen um diese Zeit auch viel besser

als 10 Jahre später. Die jungen Mädchen sind allerdings mit 18 oder 20

Jahren meist noch nicht zum Heiraten geneigt. Wenn sie aber wüßten,

wie verzweifelte Anstrengungen sehr viele Mädchen, die zu Anfang der

zwanziger Jahre noch eine große Auswahl hatten, 5 oder 10 Jahre später

machen, um überhaupt noch einen Mann zu bekommen, so würden die meisten

viel früher finden, daß „der Richtige“ schon da sei.

Dem jungen Manne dagegen kann man, so wie die Verhältnisse heute

liegen, im allgemeinen leider nicht zur Frühehe raten. So sehr die

Rassenhygiene für soziale und wirtschaftliche Reformen, welche die

Frühehe auch in den gebildeten Ständen ermöglichen, eintreten muß,

so wenig kann dem jungen Manne geraten werden, vor Erringung einer

Lebensstellung, die zum angemessenen Unterhalt einer Familie ausreicht,

zu heiraten. Das ist freilich traurig; aber noch viel trauriger ist

die Lage eines Familienvaters, der nicht weiß, was aus seinen Kindern

werden soll.

Der gebildete Mann tut auch gut, seinen Sinn nicht zu sehr auf

die Jüngsten zu setzen. Wenn er in den dreißiger Jahren heiratet

und eine Frau nimmt, die 5 oder 10 Jahre jünger ist, so wird er

viel größere Aussichten haben, eine Frau mit wirklich wertvollen

Erbanlagen zu bekommen, als wenn er um eine ganz junge wirbt,

die gewöhnlich noch viel höhere Ansprüche macht. Auch kann die

Tüchtigkeit eines Mädchens am Ende des dritten Jahrzehnts viel

sicherer beurteilt werden als am Ende des zweiten, wo sie meist nur

wenig Gelegenheit gehabt hat, sich zu bewähren. Gewarnt sei vor

jener durch Infantilismus bedingten Scheinjugend, welche manchen

Mädchen noch am Ende der zwanziger Jahre ein fast kindliches

Aussehen verleiht, das erfahrungsgemäß auf Männer oft sehr

anziehend wirkt.

Die öfter erhobene Forderung der Gleichaltrigkeit beider Ehegatten

kann nicht als Regel vertreten werden, weil der Mann, erst nach

Erringung einer Lebensstellung heiratsfähig ist, das Mädchen

aber schon nach Eintritt der körperlichen Reife, und weil die

körperliche und geistige Entwicklung des Weibes der des Mannes

überhaupt vorauseilt. Daß die geistige „Reife“ der Eltern auf die

Begabung der Kinder von Einfluß sei, ist ein lamarckistischer

Aberglaube (vgl. S. 279 des 1. Bandes).

Dringend zu widerraten sind Verlobungen, bevor der Mann begründete

Aussicht auf eine auskömmliche Stellung in naher Zukunft hat. Die

jahrelangen Verlobungen enden meist nicht gut. Nicht selten beobachtet

man zwischen Verlobten viele Schwankungen hin und her, bald ja, bald

nein. In solchen Fällen liegt es auch im Interesse des Mädchens eine

klare Entscheidung herbeizuführen und lieber das Verlöbnis zu lösen.

Die überkommene individualistische Weltanschauung, welcher die Liebe

als einzig zulässiger Gesichtspunkt bei einer Eheschließung gilt,

empfindet die Berücksichtigung rassenhygienischer Gesichtspunkte dabei

vielfach unangenehm, wenn nicht als unsittlich. Demgegenüber ist zu

betonen, daß eine Eheschließung ohne andere Rücksichten als die der

individualistischen Liebe sehr oft durchaus nicht dem dauernden Glück

der Individuen dient. Jene schmachtende Liebe, deren Schilderung

die modernen Dichter seit Rousseau und Goethe ihre aufregendsten

Wirkungen verdanken, gedeiht am üppigsten auf dem Boden der Orgoristie

(hysterischen Veranlagung). Der Verliebte sieht die geliebte Person in

Wunschillusionen, hinter denen die Wirklichkeit gerade in diesen Fällen

oft nur allzu weit zurückbleibt; ja, öfter schätzt er sie vor allem

deshalb so hoch, weil er wähnt, daß er endlich einmal einen Menschen

gefunden habe, der ihn ganz verstehen könne, ihn und seine ganze Größe.

Keine Rede kann davon sein, daß die Liebe als solche eine günstige

Beschaffenheit der Nachkommen verbürge, wie seit ~Schopenhauers~

Lehre vom „Genius der Gattung“, ~Ellen Key~ und andere Phantasten

immer wieder behaupten. Die Grenzen der Bedeutung geschlechtlicher Wahl

wurden schon bei Besprechung der Auslese erörtert. Selbstverständlich

ist die romantische Liebe auch kein Gegengrund gegen die Ehe, aber

Liebe im Sinne der herzlichen Zuneigung, die auch vor den Fehlern

des Andern die Augen nicht verschließt, ist eine solidere Grundlage

dafür; und diese Liebe verträgt sich durchaus mit einer vorsichtigen

und vernünftigen Ehewahl, bei der Gesundheit und Rasse, Abstammung

und geistige Begabung, Besitz und wirtschaftliche Lage, Bildung und

gesellschaftliche Stellung gebührend berücksichtigt werden. Auch

körperliche Anmut, welche bei der Entstehung der Liebe eine so große

Rolle spielt, ist nicht gering zu schätzen; sie deutet nicht nur

auf körperliche und seelische Gesundheit und Harmonie, sondern sie

bedeutet auch ein nicht zu verachtendes Erbgut für die Töchter. Eine

Ehe dagegen, bei der körperliche oder geistige Mängel um äußerer

Vorteile willen in Kauf genommen werden, ist keine „Vernunftehe“,

sondern das Gegenteil davon. Jede Ehe, die ohne Rücksicht auf

Gesundheit und Rasse geschlossen wird, sei es um des Geldes oder des

Fortkommens willen oder aus „Liebe“, ist unvernünftig. Glücklicherweise

ist die „Liebe“ auch kein so unentrinnbares Schicksal, wie es die

Wortführer eines ungesunden Zeitalters darstellen; sie wird vielmehr

durch die Anschauungen und Einsichten der Menschen sehr wesentlich

mitbestimmt. Es ist daher zu hoffen, daß mit dem siegreichen Vordringen

rassenhygienischer Anschauungen auch die instinktive Liebeswahl mehr

und mehr dem Wohl der Rasse diene.

Die Eignung eines Menschen für die Erzeugung von Kindern hängt nicht

nur von jenen Anlagen ab, die an ihm selber in die Erscheinung treten,

sondern auch von den Anlagen, welche in der Familie überhaupt vorhanden

sind. Dieser Umstand darf aber andererseits nicht zur Überschätzung

der Bedeutung der Verwandtschaft führen. Wenn jemand z. B. einen sehr

bedeutenden Großvater hat, so ist das noch nicht ausreichend, ihn als

besonders geeigneten Ehebewerber zu bestätigen. Größere Bedeutung hat

es natürlich schon, wenn alle vier Großeltern hervorragend tüchtige

Menschen waren. Niemals aber dürfen die Anlagen der Familie bei einem

Menschen stärker berücksichtigt werden als seine eigenen. Auch in sehr

tüchtigen Familien können eben einzelne mißratene Glieder vorkommen.

c) ~Rassenhygienische Familienerziehung.~

Die Wege privater Rassenhygiene sind mit einer zweckmäßigen Ehewahl

natürlich keineswegs erschöpft. Wenn durch die Ehe eine Familie

begründet ist, so beginnen die rassenhygienischen Aufgaben der

Ehegatten vielmehr erst recht. Sie müssen alle Einwirkungen meiden,

welche die Gesundheit der zu erwartenden Kinder schädigen könnten,

insbesondere den Mißbrauch von Alkohol und Tabak. Die Mutter muß es

als unbedingte Pflicht betrachten, ihrem Kinde die einzig natürliche

Ernährung an der Mutterbrust zu gewähren. Die ganze Aufzucht und

Erziehung der Kinder muß in rassenhygienischem Geiste geschehen.

~Die Einsicht in die überragende Bedeutung der Erbanlagen für die

geistige Entwicklung darf nicht zu einer Vernachlässigung der Erziehung

führen.~ Die Grundfähigkeiten des Geistes können freilich durch

Übung und Erziehung nicht wesentlich gesteigert werden; auch ist die

Belastung des Gedächtnisses in der herkömmlichen Unterrichtsweise

durchaus zu mißbilligen. Die Kinder müssen aber von Jugend auf an

Arbeit gewöhnt werden, an körperliche wie an geistige. Die Gewöhnung an

die pünktliche Erfüllung alltäglicher Pflichten ist ein wesentlicher

Bestandteil der Erziehung. Besonders die Kinder reicher Leute sind

in dieser Hinsicht in Gefahr, weil der Gewöhnung an regelmäßige

Pflichterfüllung nichts so entgegensteht als das Bewußtsein, es nicht

nötig zu haben. Auch die Erziehung zur gesellschaftlichen Sitte

ist nicht unwichtig. Wenn auch die überkommenen gesellschaftlichen

Anschauungen und Sitten in manchen Punkten töricht und selbst

rassenhygienisch schädlich sind, so ist doch nicht zu vergessen, daß

die Beherrschung der gesellschaftlichen Formen von großer Bedeutung für

das Fortkommen in den gebildeten Berufen ist und nicht zum wenigsten

auch für die Ehewahl.

Wenn Eltern ihren Kindern aus innerer Überzeugung eine wahrhaft

religiöse Erziehung geben können, so ist das auch rassenhygienisch von

höchstem Werte. Die Verankerung der Seele im Ewigen und Göttlichen kann

einen unvergleichlichen Halt in allen Wechselfällen und Anfechtungen

des Lebens verleihen. Im übrigen gilt es, den Kindern Ehrfurcht vor

dem großen Lebensstrom der Rasse zu erwecken, der in ferner Vorzeit

entspringend, in eine ebenso ferne Zukunft fließt. Der junge Mensch

soll sich als dienendes Glied in dem großen Organismus der Rasse

fühlen lernen. Er soll stolz sein auf seine Ahnen und dankbar für sein

organisches Erbgut. Vor allem soll er sich der ungeheuren Verantwortung

bewußt werden, die darin liegt, daß ihm dieses hohe Gut zur Weitergabe

an die fernsten Enkel anvertraut ist.

In diesem Zusammenhange gehört auch eine geeignete Aufklärung über

geschlechtliche Dinge in den Plan einer vernünftigen Erziehung. Sie muß

einerseits biologische Belehrung sein. Solange unsere Bildungsanstalten

in dieser Hinsicht versagen, tun die Eltern gut, diese Aufklärung an

der Hand gemeinverständlicher Schriften selber in die Hand zu nehmen.

Andererseits muß die heranreifende Jugend auch über die Gefahren der

Geschlechtskrankheiten belehrt werden; und zwar sollte diese Belehrung

auch bei den Mädchen nicht zu spät erfolgen. Die ersten Jahre der

Geschlechtsreife etwa sind geeignet dazu, während die biologische

Unterweisung schon vor dem 10. Jahr beginnen sollte, weil andernfalls

zu befürchten ist, daß die „sexuelle Aufklärung“ in recht ungeeigneter

Weise erfolgt.

Große Vorsicht ist in der Auswahl der Unterhaltungsliteratur für die

Jugend am Platze. Das moderne Schrifttum vertritt ja zum allergrößten

Teil keine organischen, sondern rein individualistische Anschauungen,

auch ganz abgesehen von der Flut der Schundliteratur, die von der

Aufregung der Phantasie lebt. Auch das Kino ist erfahrungsgemäß keine

geeignete Bildungs- und Unterhaltungsstätte für die Jugend. In Fällen,

wo die Eltern gezwungen sind, ihre Kinder aus dem Hause zu geben,

sollten Erziehungsanstalten in der Kleinstadt bevorzugt werden.

Das beste Mittel zur Erziehung der Jugend ist das Beispiel der

Erzieher. Die Eltern sollten sich daher in ihrer ganzen Lebensführung

der Verantwortung gegenüber der Rasse bewußt sein. Wenn der Vater z.

B. unmäßig trinkt oder raucht, so werden Ermahnungen und Strafen bei

den Söhnen in dieser Hinsicht auf unfruchtbaren Boden fallen.

Von größtem Einfluß ist der Verkehr mit Spielgefährten für die

Erziehung der Kinder und mit Freunden für die reifere Jugend. Die

Auswahl der Freunde muß daher sehr vorsichtig erfolgen. In größeren

Städten tun die Eltern gut, den Anschluß ihrer jugendlichen Söhne

an eine jener Jugendvereinigungen, welche das Wandern pflegen, zu

begünstigen. Wenn die Jugend ihre freie Zeit möglichst in der freien

Natur zubringt, so kommt das nicht nur unmittelbar ihrer körperlichen

Entwicklung zugute, sondern es bewahrt sie auch vor mancherlei Gefahren

der Großstadt. Natürlich gibt es auch Jugendbünde, welche eher von

schädlichem Einfluß sind. Besonders zu empfehlen ist der Anschluß

an eine jener Gruppen, welche der jungdeutschen Bewegung angehören,

weil diese aus einer organischen Weltanschauung herausgewachsen ist.

Jugendvereine, welche gemeinsame Wanderfahrten beider Geschlechter

veranstalten, sind erfahrungsgemäß gewissen Gefahren ausgesetzt;

insbesondere drohen den jungen Leuten darin vorzeitige und unerwünschte

Verlobungen, zumal die weiblichen Mitglieder dieser Bünde öfter keine

günstige Auslese darstellen.

Einsichtige Eltern werden andererseits aber auch rechtzeitig auf die

Verheiratung ihrer Kinder, vor allem der Mädchen, bedacht sein. Schon

die Erziehung der Mädchen ist so zu gestalten, daß diese vor allem für

den Hausfrauen- und Mutterberuf geeignet sind. Ganz verfehlt ist es,

wenn manche Eltern meinen, daß irgendein kleines Talentchen, das sich

etwa bei einer Tochter zeigt, nun auch unbedingt ausgebildet werden

müßte. Wenn es gar bedauert wird, daß ein begabtes Mädchen heiratet,

anstatt ihrem Talente, das meist nur ein Talentchen ist, zu leben, so

ist das furchtbar kurzsichtig. Vor allem soll man die Mädchen vor der

Einbildung zu bewahren suchen, daß sie körperlich oder geistig etwas

ganz Besonderes seien. Diese Vorstellung wird nur zu vielen hübschen

und begabten jungen Mädchen durch maßlose Überspannung ihrer Ansprüche

zum Verhängnis. Die Vorbereitung auf einen Erwerbsberuf, den heute

leider die meisten gebildeten Familien für ihre Töchter auf alle Fälle

ins Auge fassen müssen, sollte zugleich möglichst große Aussichten auf

Verheiratung bieten, zum mindesten aber diese nicht beeinträchtigen. Im

übrigen tun die Eltern gut, ihren Töchtern frühzeitig Gelegenheit zu

bieten, geeignete Männer, die als Bewerber für sie in Betracht kommen,

kennen zu lernen, wie das bei geselligen Veranstaltungen, in Sport- und

andern Vereinigungen usw. geschehen kann.

d) ~Die Selbstbehauptung der Familie.~

Sehr wichtig ist es, daß die Eheleute sich über die Tatsache klar

werden, ~daß durch die Aufzucht von einem oder zwei Kindern die

Erhaltung der Familie durchaus nicht gewährleistet ist~. In dem

Kapitel über die Auslese wurde ja die Mindestzahl der Erhaltung des

Näheren erörtert. ~Gruber~ hat einmal ausgerechnet, daß ein Kreis von

Familien, in welchem im Durchschnitt immer zwei Kinder aufwachsen

würden, nach 100 Jahren bereits auf etwa ein Drittel seines Bestandes

zusammengeschmolzen sein würde. Dabei sind außergewöhnliche Verluste

wie die durch Kriege noch nicht einmal berücksichtigt. Gerade der

Weltkrieg hat mit erschreckender Deutlichkeit gezeigt, wie falsch die

Rechnung des Zweikindersystems auch vom Standpunkte des persönlichen

Glückes aus ist. Wie viele Tausende von Eltern haben durch den Tod

ihres einzigen oder ihrer einzigen zwei Söhne nicht den wesentlichsten

Sinn ihres Lebens verloren! Wo mehr Kinder vorhanden sind, da können

sich solche Verluste wieder ausgleichen. ~Jedes gesunde Ehepaar sollte

daher mindestens 3 Kinder aufziehen, wie Grotjahn mit Recht fordert.

Darüber hinaus aber sollten alle Eltern, deren erste Kinder gut

gedeihen, so viele weitere aufziehen, als mit ihrer wirtschaftlichen

Lage nur irgendwie vereinbar ist.~

So wie die Dinge heute leider liegen, darf es nicht als Voraussetzung

der Erzeugung von Kindern gelten, daß diese in eine gesellschaftlich

und wirtschaftlich ebenso günstige Lage wie die Eltern kommen. Wenn

dieser Grundsatz als Regel beibehalten wird, so ist das Aussterben

der überdurchschnittlich begabten Familien eben unvermeidlich (vgl.

S. 90). Drei Kinder sollten von gesunden Ehepaaren vielmehr in jedem

Falle als Mindestmaß angesehen werden; und bis diese vorhanden sind,

vergeht ja immerhin eine Reihe von Jahren, so daß dann beurteilt

werden kann, ob die Mittel zur Aufzucht weiterer reichen. Wenn dagegen

erst dann mit der Erzeugung von Kindern begonnen werden soll, so ist

es in nur zu vielen Fällen eben zu spät; das gilt insbesondere auch

für die geistigen Berufe trotz ihrer wirtschaftlichen Zurücksetzung,

ja zum Teil eben deswegen. Von größter Wichtigkeit ist es daher, die

bestehenden Mißstände und Ungerechtigkeiten durch soziale Reformen zu

beseitigen (vgl. S. 140 ff.).

Allerdings kann einer unbeschränkten Kindererzeugung unter den

unglücklichen Lebensverhältnissen der Gegenwart auch nicht das Wort

geredet werden. Wenn in gebildeten Familien infolge großer Kinderzahl

die Lebenshaltung so gedrückt wird, daß die Söhne keine angemessene

Ausbildung erhalten können und die Töchter keinen Mann finden, so ist

damit für die Familie wie für die Rasse wenig gewonnen. Solange in

dieser Beziehung nicht durch eine großzügige öffentliche Rassenhygiene

Wandel geschaffen ist, ist daher eine gewisse vorausschauende

Beschränkung der Kinderzahl leider nicht zu umgehen. Aber jede Familie

sollte es auch heute schon als sittliche Pflicht empfinden, den ihr

zur Verfügung stehenden Lebensraum nach Möglichkeit für ihre eigene

Erhaltung auszunutzen. ~Im Blühen der Familie liegt auch für den

Einzelnen das höchste dauernde Glück.~

Es gibt ein bekanntes Wort von ~Nietzsche~: „Ehe, so heiße ich den

Willen zu Zweien, das Eine zu schaffen, das mehr ist, als die es

schufen.“ So sehr man der rassenhygienischen Auffassung der Ehe, die

daraus spricht, auch zustimmen mag, so bedenklich ist daran doch die

Betonung des „Einen“. Eine Möglichkeit, die Anlagen der zu erzeugenden

Kinder zu verbessern, wie sich ~Nietzsche~ das in naiv lamarckistischer

Weise vorstellte, haben wir nicht. Nicht wenige hoffende Mütter glauben

zwar durch fleißiges Ansehen schöner Bilder die Schönheit ihrer Kinder

steigern zu können; sie fürchten sich vor dem „Versehen“ und fallen

auf allerlei unsinnige Rezepte herein, die eine günstige Beeinflussung

der werdenden Kinder versprechen. Aber auch unsere seelische Tätigkeit

wirkt nicht unmittelbar gestaltend auf unser Ahnenerbe. Der einzige

Weg, welcher uns zur Erzeugung von Kindern günstiger Qualität

offensteht, geht über die Quantität. Wenn zwei Eltern nur einige

wenige Kinder aufziehen, dürfen sie nicht erwarten, daß in diesen die

beiderseitigen Erbanlagen sich gerade günstiger zusammenfügen werden

als bei ihnen selbst; wohl aber dürfen sie das von einzelnen Kindern

unter einer größeren Zahl hoffen. Unter den jüngeren Geschwistern

des weltberühmten Forschers und Erfinders _Werner v. Siemens_, der

das vierte von 14 Kindern war, übertrafen noch mehrere die Eltern an

hoher Begabung. Wenn die Eltern nur drei Kinder gehabt hätten, so wäre

darunter kein einziges so hoch begabtes gewesen. _Johann Sebastian

Bach_ wurde als jüngstes von 8 Kindern geboren, und _Kant_, der als

letztes von 13 Kindern geboren wurde, hätte unter der Herrschaft eines

Dreikindersystems ebenfalls nicht das Licht der Welt erblickt. ~Gerade

hochbegabte Familien, welchen an der Erhaltung ihrer Begabung liegt,

haben daher allen Grund, ihre Kinderzahl nicht auf das Mindestmaß zu

beschränken. Die Wahrscheinlichkeit der Geburt hochbegabter Kinder

wächst ohne Zweifel im gleichen Verhältnis mit der Gesamtzahl der

Kinder.~

Nun kann es natürlich aber vorkommen, daß zwei Eheleute für die

Erzeugung gesunder Kinder in der Tat wenig oder gar nicht geeignet

sind, was ihnen vor der Eheschließung vielleicht noch nicht bekannt

war. Die Tatsache, daß ein Kind mißrät, beweist freilich noch nicht die

Untauglichkeit der Eltern zur Fortpflanzung, da ja nach den Darlegungen

im allgemeinen Teil weitere Kinder sehr wohl gesund sein können. Wenn

aber auch ein zweites Kind minderwertig ausfällt oder sonst genügende

Anhaltspunkte für Fortpflanzungsuntüchtigkeit der Eltern bestehen, dann

sollten weitere Geburten vermieden werden. Es scheint mir nun nicht

ratsam zu sein, als Mittel dazu nur geschlechtliche Enthaltsamkeit der

Eltern für zulässig zu erklären. Einen Augenblick der Schwachheit kann

ein Kind mit lebenslänglichem Siechtum zu büßen haben. Daher kommt

man meines Erachtens um die Empfehlung von Verhütungsmitteln nicht

herum. In erster Linie kommt der Kondom in Betracht, ein Überzug,

der über das männliche Glied gestreift wird; und zwar sind die aus

tierischen Blinddärmen gefertigten Überzüge (sogen. „Fischblasen“)

denen aus Gummi vorzuziehen. Wenn außerdem die Frau nach der

Kohabitation eine Ausspülung mit Wasser, das durch Essig angesäuert

ist, vornimmt, so kann eine Befruchtung mit großer Sicherheit verhütet

werden. Nähere Angaben finden sich z. B. in ~Grotjahns~ Buch über die

Geburtenregelung. Chemische Mittel sind zu widerraten, da sie unsicher

sind und bei ungenügender Wirkung möglicherweise durch Schädigung der

Samenzellen gerade Anlaß zur Erzeugung eines minderwertigen Kindes

geben könnten. Daß infolge der Anwendung von Verhütungsmitteln bei den

Eheleuten irgendwie ernstliche Krankheitszustände entständen, wie von

gewisser Seite behauptet wird, ist ausgeschlossen. Auf jeden Fall sind

eventuelle Einwirkungen auf die persönliche Gesundheit noch harmloser

als die Folgen völliger Enthaltsamkeit.

Die Anwendung von Verhütungsmitteln kann auch angezeigt sein, wenn

vorübergehende Zustände zu einer bestimmten Zeit die Erzeugung

von Kindern als nicht ratsam erscheinen lassen, z. B. ungünstige

Einwirkungen des Berufslebens oder leichtere Erkrankungen. Es empfiehlt

sich, die Erzeugung von Kindern auf eine Zeit zu legen, wo beide

Ehegatten sich guter Gesundheit erfreuen und nicht durch Überarbeitung

oder irgendwelche Schädlichkeiten angegriffen sind. Dringend zu raten

ist auch zur Alkoholenthaltsamkeit oder doch zu äußerster Mäßigkeit

längere Zeit vor der Erzeugung von Kindern.

Wenn einer von zwei Ehegatten zur Erzeugung von Kindern sich als

dauernd untauglich erweist, etwa wegen Unfruchtbarkeit oder schwererer

Psychopathie, so kommt die rechtzeitige Trennung der Ehe in Betracht,

die leider in solchen Fällen durch unsere Gesetzgebung übermäßig schwer

gemacht ist. Praktisch ist eine Ehescheidung meist nur möglich, wenn

beide Teile sie wollen. Welche Wege dann einzuschlagen sind, soll hier

nicht erörtert werden.

e) ~Wege rassenhygienischen Wirkens für den Einzelnen.~

Wenn im allgemeinen zwar die Familiengründung der gegebene Weg ist, auf

dem der gesunde Mensch am meisten für das ~Wohl~ der Rasse tun kann, so

ist doch andererseits auch den Ehe- und Kinderlosen die Möglichkeit

der Arbeit für die Zukunft der Rasse durchaus nicht verschlossen.

Kinderlose Ehepaare insbesondere können ja fremde Kinder an Kindesstatt

annehmen. Wenn viele Pflegeeltern so schlechte Erfahrungen mit

angenommenen Kindern machen, so liegt das in der Hauptsache daran,

daß keine genügend vorsichtige Auswahl der Kinder getroffen wurde.

Aus Kindern mit üblen Erbanlagen kann auch die beste Erziehung keine

edlen Menschen machen. Es kann daher nur zur Annahme von Kindern

geraten werden, die beiderseits von tüchtigen und ehrenhaften Eltern

stammen. Durch die Aufzucht solcher Kinder aber können kinderlose Leute

fast ebensoviel für die Rasse leisten wie die Eltern eigener Kinder;

denn die Hauptleistung der Eltern besteht ja nicht in der Erzeugung,

sondern in der Aufzucht der Kinder. Es ist sogar zu erwägen, ob nicht

zwei Menschen, die beide zur Fortpflanzung ungeeignet wären, trotzdem

heiraten und unter Vermeidung eigener Kindererzeugung fremde Kinder

aufziehen sollten. Es würde in vielen Fällen ihnen selber wie der Rasse

zum Heile sein.

Kinderlose Leute haben auch die Möglichkeit, sich in

öffentlich-politischer Tätigkeit für die Lebensinteressen der

Rasse einzusetzen. Die Sache der Rassenhygiene braucht unabhängige

Vorkämpfer; und wer für weitgesteckte Ziele, die weder den

Augenblicksstimmungen der Masse noch den Sonderinteressen irgendeiner

Partei entsprechen, eintritt, der kann seine Person sogar viel

unbedingter einsetzen, wenn er allein steht, als wenn er Rücksicht auf

eine Familie nehmen muß.

Ärzte, Geistliche, Lehrer haben fast jederzeit Gelegenheit zu

rassenhygienischer Belehrung und Erziehung. Besonders eindrucksvoll

können Dichter und andere Künstler für die Ausbreitung des

rassenhygienischen Ideals wirken.

So hat ~Popert~ in seinem Roman „Helmut Harringa“ das herzbrechende

Unglück, welches der Alkohol und die Geschlechtskrankheiten über

die Menschen bringen, zur ergreifenden Darstellung gebracht, und

damit viel für die Rassenhygiene geleistet. v. ~Koschützki~ hat

die verhängnisvollen Folgen einer rassenhygienisch verfehlten

Ehewahl in seinem Roman „Siehdichum“ in künstlerisch vollendeter

Weise geschildert. Die Tragik der Mutter, wie sie z. B. in der

Niobesage, im Baldrmythus und in den künstlerischen Darstellungen

der Mater dolorosa unser Herz ergreift, wäre noch heute ein

würdiger Gegenstand künstlerischer Betätigung. Die erschütternde

Tragik, welche im Untergange ganzer Geschlechter liegt, kommt

z. B. in ~Dahns~ „Kampf um Rom“ zum Ausdruck. Die höchste Tragik

liegt überhaupt im Untergang des Edlen infolge seiner edlen

Artung und nicht so sehr im Untergang des Individuums als in dem

der Rasse. Rassenhygienische Gegenstände bieten auch dankbaren

Stoff zu künstlerischen Schöpfungen von mehr freundlicher oder

heiterer Grundstimmung. Das Glück der Familie und das Mutterideal

sind gewiß keine unwürdigen Stoffe für einen Künstler. Wie der

überspannte Individualismus der Modernen als Gegenstand wirksamer

Satire und Karikatur dienen kann, hat z. B. ~Schmitz~ gezeigt.

Andererseits laden viele moderne Schriftsteller, welche ihre

Erfolge aufregender Erotik verdanken, schwere Schuld gegenüber dem

Leben der Rasse auf sich. So manch einer von diesen ist offenbar

schuld daran, daß viele von Natur durchaus nicht übel veranlagte

Menschen der Ansteckung mit Syphilis verfallen, und damit schuld an

unermeßlichem Unglück.

Wirtschaftlich unabhängige Männer und Frauen, die nicht auf den Ertrag

anderweitiger Berufsarbeit angewiesen sind, können in der Ausbreitung

rassenhygienischer Gedanken ein dankenswertes Betätigungsfeld finden.

Nur zu viele aber leben nur als Schmarotzer am Baume der Rasse. Ein

reicher Mann kann viele Menschen für seine Ziele arbeiten lassen;

das kann schädlich sein; es kann aber auch sehr segensreich für das

Gedeihen der Rasse sein. Auch die rassenhygienische Lehre und Forschung

ist bisher zum größten Teil nur dadurch ermöglicht worden, daß private

Kapitalien in ihren Dienst gestellt wurden. Schon die erste Forschungs-

und Lehranstalt ist in England durch eine Stiftung Galtons begründet

worden. Zwei amerikanische rassenhygienische Forschungsanstalten sind

durch Stiftungen von Frau Harriman und Carnegie gegründet worden.

In Deutschland ist die Herausgabe der führenden rassenhygienischen

Zeitschrift bisher nur durch die Opferwilligkeit von Alfred Ploetz

möglich gewesen. Von Seiten wohlgesinnter reicher Leute würde ohne

Zweifel noch sehr viel mehr geschehen, wenn ihnen erst einmal klar

würde, daß die Rassenhygiene schlechterdings die Schicksalsfrage für

jedes Volk und seine Kultur bedeutet. Es fehlt auch bei uns gewiß nicht

an gutem Willen bei vielen reichen Leuten, und oft werden ja große

Summen für wohltätige Zwecke gestiftet. Aber diese Wohltätigkeit steht

zumeist völlig im Banne der individualistischen Anschauungen, und es

ist daher recht fraglich, ob sie dem Wohle der Rasse mehr förderlich

als schädlich ist.

~Die vordringlichste Aufgabe großzügiger Stiftungen wäre heute die

Ausbreitung der rassenhygienischen Erkenntnisse und Gedanken.~ Den

rassenhygienischen Vereinen würde durch ausgiebige Stiftungen erst eine

großzügige Werbetätigkeit ermöglicht werden. Eher noch wichtiger wäre

die Förderung der rassenhygienischen Lehre an den Hochschulen, welche

in dieser Beziehung kläglich im Rückstande sind. Das wäre der beste

Weg, um die bodenlose Verständnislosigkeit zu beseitigen, welche heute

auch die meisten Gebildeten der Rassenhygiene noch entgegenbringen und

an der die Rettungsanstrengungen der wenigen Einsichtigen zu scheitern

drohen.

Vielen hochherzigen Stiftern ist die Förderung einer geistigen

Bewegung allerdings zu wenig greifbar und sie wollen Erfolge in

Fleisch und Blut sehen. So hat die Vereinigung für Familienwohl

im Regierungsbezirk Düsseldorf bis zum Jahre 1920 mehr als 360000

Mark als Ehrengaben an Mütter mit mehr als 7 Kindern verliehen.

Das ist gewiß sehr wohlgemeint; ein wirklicher Erfolg im Sinne

der Rassenhygiene ist indessen kaum davon zu erwarten. Was auf

solche Weise im günstigsten Falle geschehen kann, ist doch nur

ein Tropfen auf den heißen Stein. Die großzügigen Hilfsmaßnahmen

amerikanischer Kreise für unterernährte deutsche Kinder nach dem

Kriege tragen zwar wesentlich zur Linderung der augenblicklichen

Not bei; eine günstige Wirkung auf die künftige Gesundheit der

Bevölkerung, welche die Spender sich wohl davon versprechen, werden

sie aber schwerlich haben. Den schlimmsten Schaden, welchen die

deutsche Bevölkerung durch den Krieg erlitten hat, hat sie an

ihrer Rassentüchtigkeit erlitten; und wenn wohlmeinende Amerikaner

für die Heilung der Kriegsschäden wirken wollen, so sollten sie

in erster Linie auf die Behebung der Rassenschäden bedacht sein.

Dazu aber ist die unerläßlichste Voraussetzung eine großzügige

Ermöglichung der Ausbreitung rassenhygienischer Erkenntnis und

Erziehung.

f) ~Wege rassenhygienischen Wirkens in der Gemeinschaft.~

Von entscheidender Wichtigkeit ist die ~Weltanschauung~. Mit einer

Zivilisation, wie sie sich in den letzten 100 Jahren als Ausfluß

der individualistischen Weltanschauung herausgebildet hat, ist das

Gedeihen der Rasse unvereinbar. Und nur wenige Zeitgenossen haben

noch ein Gefühl für das unsagbar Entsetzliche, daß unsere Rasse

auf dem Wege ist, zu verpöbeln und zu verkommen. Nicht, daß es den

Zeitgenossen an Opfermut fehle, ist die größte Gefahr. Millionen haben

im Kriege freudig ihr Leben eingesetzt, und Hunderttausende sind auch

heute noch von demselben Opfermut beseelt. Im Kriege handelte es

sich um die Verteidigung der Unabhängigkeit des Reiches. Es dürfte

aber einleuchten, daß das Gedeihen der Rasse ein noch ungleich

wesentlicheres Ziel ist. Auch das Gedeihen des Reiches ist ja nur

Mittel dazu. ~Das Gedeihen der Rasse muß das Ziel einer organischen

Weltanschauung sein, welche die individualistische zu überwinden

berufen ist.~

Wie aber kann eine solche Anschauung Allgemeingut werden? Die

allermeisten Menschen lassen sich in ihren Anschauungen völlig von

ihrer Umgebung bestimmen. Jede Erneuerung der Weltanschauung in

der Geschichte ist daher zunächst von kleinen Kreisen ausgegangen.

In solchen Gemeinschaften findet der schwache Wille des Einzelnen

moralischen Rückhalt gegenüber der ungeheuren Macht der landläufigen

Anschauungen. Die Glieder einer solchen Lebensgemeinschaft fühlen

sich als Träger eines neuen Ideals, als Vorkämpfer einer großen

Sache, als Soldaten in einem heiligen Kriege. Durch das Wachstum und

die Ausbreitung der Gemeinschaften kann dann die von ihnen getragene

Überzeugung allmählich zur allgemeinen Geltung gebracht werden. Eine

solche Gemeinschaft sollte die ~Internationale Gesellschaft für

Rassenhygiene~ in ihrer ursprünglichen von ~Ploetz~ geplanten

Form werden. Die Mitglieder sollten nach körperlicher und seelischer

Tüchtigkeit ausgewählt und in einem Schutzverbande vereinigt werden,

der die rassenhygienische Förderung der in ihm vereinigten Familien

zum Ziele hatte. Leider ist dieser Plan an den individualistischen

Vorurteilen der Zeitgenossen vorerst gescheitert. Der Zusammenschluß

nach Rassentüchtigkeit wurde als Überhebung empfunden. So mußte die

Gesellschaft für Rassenhygiene diesen Plan einer Lebensgemeinschaft

aufgeben und sich vorerst im wesentlichen auf die Ausbreitung der

rassenhygienischen Gedanken in der Bevölkerung beschränken.

Dennoch ist zu hoffen, daß später einmal rassenhygienische

Familienverbände und Lebensgemeinschaften möglich sein werden,

welche ihre wesentliche Aufgabe darin sehen, in zielbewußter zäher

Arbeit, einer tüchtigen Familie nach der ändern die inneren und

äußeren Bedingungen des Gedeihens zu schaffen. In einer solchen

Gemeinschaft würde jedes Ehepaar infolge des moralischen Urteils der

Gemeinschaft bestrebt sein, so viele Kinder aufzuziehen, als seine

wirtschaftliche Lage irgend gestatten würde. Tüchtigen jungen Paaren

würde durch wirtschaftliche Förderung von Seiten der Gesamtheit die

Gründung eines Hausstandes erleichtert werden. Überhaupt müßte die

rassenhygienische Gemeinschaft auch im Sinne einer wirtschaftlichen

Interessengemeinschaft ausgebaut werden. Die ganze Lebensführung würde

bewußt einfach zu gestalten sein. Die Eltern würden es nicht nötig

haben, einen über ihre Verhältnisse gehenden gesellschaftlichen Aufwand

zu treiben, nur um ihre Töchter an den Mann zu bringen. Die jungen

Leute würden vielmehr innerhalb der Gemeinschaft Gelegenheit haben,

geeignete Lebensgefährten zu finden, für welche die Tatsache ihrer

Mitgliedschaft schon eine weitgehende Gewähr bieten würde, daß sie

gesund und tüchtig seien.

Es leuchtet ohne weiteres ein, daß die wesentlichste Vorbedingung

einer derartigen rassenhygienischen Gemeinschaft eine scharfe Auslese

der Mitglieder ist. Zu neuen Bewegungen drängen sich ja immer in

erster Linie Psychopathen. Aber nur wenn die gedachten Gemeinschaften

aus einwandfreien Gliedern von vorbildlicher Haltung und Tüchtigkeit

bestehen, kann von ihnen eine Erneuerung der Weltanschauung und eine

Erneuerung der Rasse ausgehen.

Vorerst werden hauptsächlich wohl nur lose Vereine mit

rassenhygienischen Zielen möglich sein, welche ihre Aufgabe in erster

Linie in der ~Verbreitung des rassenhygienischen Gedankens~

sehen. Ein solcher Verein ist die ~Deutsche Gesellschaft für

Rassenhygiene~, welche bestrebt ist, durch Wort und Schrift das

Verantwortlichkeitsgefühl gegenüber den kommenden Geschlechtern zu

erwecken und zu vertiefen. Ganz ähnliche Ziele verfolgt die englische

Gesellschaft für rassenhygienische Erziehung (The Eugenics Education

Society), welche i. J. 1908 auf Galtons Betreiben gegründet wurde. In

Nordamerika wirkt die amerikanische Gesellschaft für Züchtungskunde

(The American Genetic Association) in demselben Sinne.

Eine wirkliche Gesundung der Rasse kann ohne großzügige Maßnahmen und

Einrichtungen sozialer Rassenhygiene nicht erreicht werden; diese

aber sind zumeist erst dann durchführbar, wenn der rassenhygienische

Gedanke einmal Allgemeingut der Bevölkerung oder doch ihrer geistigen

Führer ist. Die Einführung rassenhygienischen Unterrichts an den

Hochschulen und dann auch den Mittelschulen würde darin zwar Wandel

schaffen; leider aber ist auch diese erst möglich, wenn die überragende

Wichtigkeit der Rassenhygiene an den maßgebenden Stellen bekannt ist.

Solange das noch nicht der Fall ist, ist ~die private Ausbreitung des

rassenhygienischen Gedankens geradezu die wichtigste praktische Aufgabe

der Rassenhygiene~.

Die rassenhygienischen Gesellschaften müssen den rassenhygienischen

Gedanken vor allem ~lebendig~ erhalten. Es genügt nicht, daß die

Rassenhygiene in Büchern und gelehrten Abhandlungen sicher begründet

und niedergelegt ist; sie muß vor allem in die Bevölkerung getragen

werden, vorab in die gebildete. Dem dient vor allem die Veranstaltung

von ~Vorträgen~. In solchen Werbevorträgen sollten nicht in erster

Linie neue Spezialforschungen behandelt werden; sondern verhältnismäßig

wenige Grundgedanken müssen dem Publikum immer wieder nahegebracht

werden. Nun will das Publikum freilich immer etwas Neues und Aktuelles

hören. Es empfiehlt sich daher, im Anschluß an das jeweilige Interesse

des Tages und von den verschiedensten Seiten her, die Zuhörer immer

wieder auf das Eine, was zur Gesundung nottut, zu leiten.

Da die öffentliche Meinung heute durch nichts anderes so stark

beeinflußt wird wie durch die ~Presse~, so gilt es, rassenhygienische

Gedanken auch möglichst oft in die Zeitungen zu bringen, nicht nur in

die parteilosen, sondern auch in die der verschiedensten Parteien.

Allerdings ist es der Presse durch vielverzweigte Rücksichten

sehr erschwert, im Sinne der Gesundung zu wirken. Aber wie die

Alkoholinteressenten immer wieder kleine Notizen in die Presse

schieben, in denen der „mäßige“ Alkoholgenuß in den rosigsten und die

Enthaltsamkeit in den schwärzesten Farben geschildert wird, so sollte

es auch möglich sein, rassenhygienische Gedanken und Mitteilungen

zwischen den sonstigen Text einzustreuen. Das wirkt mehr als alle

gelehrten Abhandlungen. Freilich gehören dazu gewisse Beziehungen; auch

diese müssen daher erstrebt und ausgenützt werden.

Von nur zu großem Einfluß auf die Anschauungen besonders der Jugend und

der Ungebildeten ist bekanntlich auch das ~Kino~. Es sind daher

Filmdramen zur Aufklärung über die Gefahren der Geschlechtskrankheiten

und des Alkoholismus verfaßt und gespielt worden. Auch mit einem

rassenhygienischen Film hat man es schon versucht. Nachdem das

Kinowesen einmal einen so großen Einfluß gewonnen hat, wäre es

natürlich falsch, wenn man nicht auch versuchen würde, es in den Dienst

der rassenhygienischen Propaganda zu stellen. Insgesamt aber wird der

Einfluß des Kinos wohl immer überwiegend rassenschädlich sein, da das

Geschäftsinteresse immer wieder auf die Aufregung der Phantasie bedacht

sein wird.

Eine sehr wichtige Aufgabe ist die ~Empfehlung und Verbreitung guter

rassenhygienischer Schriften~. Leider gibt es auch auf dem Gebiete der

Rassenhygiene mehr minderwertige und mittelmäßige als wirklich solide

und gute Bücher. Überhebliche Psychopathen, denen es an Selbstkritik

gebricht, fühlen sich auch in der rassenhygienischen Bewegung vielfach

zur geistigen Führung berufen, und das Publikum läßt sich bekanntlich

mehr durch aufregende Schundliteratur als durch wirklich solide Bücher

imponieren. Ausdrücklich gewarnt werden möge auch vor jenen Büchern

und Zeitschriften, welche rassenhygienische Gedanken in einer pikanten

sexuellen Sauce bringen. Noch größer als die Zahl der eigentlich üblen

Machwerke ist die der gut gemeinten, aber mittelmäßigen Schriften.

Selbst von einer Reihe an und für sich leidlicher Schriften über

rassenhygienische Dinge muß das Wort gelten: Das Gute ist der Feind des

Besseren. Die Zeit, welche heute der Einzelne auf die Beschäftigung mit

dem rassenhygienischen Schrifttum verwenden kann, ist ja leider sehr

beschränkt. Darum darf vom Guten nur das Allerbeste empfohlen werden.

Ich verweise in dieser Beziehung auf das Literaturverzeichnis.

Von allergrößter Bedeutung ist die ~Mitwirkung der Kirche~ bei

der Ausbreitung des rassenhygienischen Gedankens. Die christliche

Nächstenliebe darf sich selbstverständlich nicht nur auf die gerade

Gegenwärtigen beschränken, sondern sie muß sich auch auf die noch

Ungeborenen erstrecken. Das körperliche und geistige Siechtum,

welches den Kindern von Syphilitikern droht, kann dem kirchlichen

Sittenlehrer sehr wirksam zur Begründung seiner Forderungen im Kampfe

gegen die Unsittlichkeit dienen. Ebenso ergibt sich aus dem Prinzip

der christlichen Ethik die Pflicht, daß Personen, von welchen infolge

ihrer erblichen Veranlagung mit Wahrscheinlichkeit erblich kranke

oder schwache Kinder zu erwarten wären, auf die Erzeugung von Kindern

verzichten müssen. Das ist eine Konsequenz sowohl der individuellen als

auch der sozialen christlichen Ethik. Die katholische Kirche, welche

sich der quantitativen Geburtenpolitik ja schon seit langer Zeit mit

unvergleichlichem Erfolge annimmt, ist im Begriffe, diese Einseitigkeit

zu überwinden und auch die qualitative gebührend zu berücksichtigen.

Besonders der Jesuitenpater ~Muckermann~ hat es verstanden, in einer

Reihe von Schriften, welche durchaus die Zustimmung der maßgebenden

kirchlichen Stellen gefunden haben, in sehr glücklicher und wirksamer

Weise für den rassenhygienischen Gedanken zu werben. Wenn in bezug

auf einzelne Maßnahmen der Rassenhygiene, wie sie in diesem Buche

empfohlen worden sind, die kirchliche Auffassung andere Wege weist, so

braucht das meines Erachtens die Freude der gemeinsamen Arbeit an dem

großen Ziel nicht zu beeinträchtigen. Es wäre zu wünschen, daß auch die

evangelische Kirche, welche ihrem Wesen nach ja durchaus nicht weniger

dem Fortschritt zugänglich ist als die katholische, sich ebenfalls mehr

wie bisher bewußt rassenhygienischer Arbeit zuwenden möchte.

Leider bestehen da und dort noch völlig unbegründete Vorurteile,

als sei die Rassenhygiene ein Ausfluß materialistischer oder

naturalistischer Gesinnung. Demgegenüber dürfen wir Rassenhygieniker

es mit freudiger Dankbarkeit begrüßen, wenn Pater ~Muckermann~ sagt:

„~Die Rassenhygiene ist eine edle Wissenschaft, aus den reinen

Tiefen der Natur geboren und dem Glück der Menschheit geweiht.~“ Der

Begründer der modernen Rassenhygiene, ~Francis Galton~, hat sogar

der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß die Rassenhygiene ein Faktor der

Religion werden möge, d. h. nicht etwa ein Ersatz der Religion,

sondern ein integrierender Bestandteil der Religion. Und wir glauben

verheißungsvolle Zeichen zu sehen, daß diese Hoffnung ~Galtons~ schon

in unsern Tagen ihrer Erfüllung entgegenzugehen beginnt.

Die Rassenhygiene will ja durchaus nicht der göttlichen Vorsehung ins

Handwerk pfuschen, wie man in sonderbarer Verkennung der Sachlage wohl

gemeint hat. Nach christlicher Lehre waltet die göttliche Vorsehung

ja nicht losgelöst von dem geschichtlichen Geschehen und dem Leben

der Menschen, sondern eben in und durch Geschichte und Leben. ~Der

göttliche Funke, der in uns allen glimmt, leuchtet uns heute zu neuen

Wegen, die der Menschheit zum Heile dienen; und in diesem Sinne wollen

auch wir Rassenhygieniker Arbeiter im Weinberge Gottes sein.~

Kurze Erklärung gebräuchlicher Fachausdrücke.

Der Bau der modernen Erblichkeitslehre ähnelt in gewisser Hinsicht

bekanntlich dem Turmbau zu Babel. Zumal Anfänger im Baugewerbe scheinen

öfter zu meinen, es komme vor allem auf eine Umwortung aller Worte

an, um Eindruck zu machen. In diesem Buche dagegen wurde ganz bewußt

danach gestrebt, die Ausdrucksweise wie die Darstellung überhaupt

so einfach wie möglich zu halten. Ganz zu entbehren aber sind

Fachausdrücke nicht, und viel weniger als in diesem kurzen Lehrbuch

natürlich noch in Spezialarbeiten. Je mehr die Erblichkeitslehre

fortschreitet, desto weniger wird sie in „reinem“ Deutsch geschrieben

werden können, ebensowenig wie etwa ein Lehrbuch der Chemie. Mehrfach

geäußerten Wünschen folgend, habe ich daher den Versuch gemacht,

von einer Reihe von Fachausdrücken mit möglichst wenig Worten den

wesentlichen Sinn anzugeben. Einfach „übersetzen“ lassen sich die

Fachausdrücke natürlich nicht. Die gesuchten „Verdeutschungen“, welche

grimme Feinde von „Fremdwörtern“ durch Zusammenfügung deutscher

Wortstämme herstellen, sind vielfach nicht nur geschmacklos, sondern

oft auch irreführend, weil sie durch das Anklingen an bekannte Worte

falsche Begriffsdeutungen begünstigen. Die deutsche Sprache ist

ja leider verhältnismäßig arm an ursprünglichen Wortstämmen, was

offenbar gerade mit ihrer Neigung zu Zusammenfügungen zusammenhängt.

Im Interesse der so notwendigen Verbreitung rassenhygienischer

Einsicht, erscheint es aber gleichwohl zweckmäßig, die wichtigsten

Grundbegriffe in volkstümlichen Darstellungen mit deutschen Wortstämmen

zu bezeichnen. Dabei ist es freilich nicht ganz vermeidlich, daß

manche Begriffe etwas in ihrer Schärfe leiden und daß andererseits

gebräuchliche Worte kleine Verschiebungen ihres Sinnes erfahren, weil

die Umgangssprache eben nicht auf die Bezeichnung der Begriffe, die

wir in der Erblichkeitslehre brauchen, eingestellt ist. Es ist aber

zu hoffen, daß die Worte allmählich mit ihrem neuen genaueren Sinn

zur Deckung kommen. Mehrere solche Worte habe ich schon vor Jahren

vorgeschlagen, als Herr Verleger Lehmann mich einmal ersuchte, ihm eine

Reihe biologischer Fachausdrücke ins Deutsche zu übertragen. Einige

jener von mir vorgeschlagenen Worte (wie „Erbbild“, „Erscheinungsbild“,

„überdeckend“, „überdeckbar“ u. a.) haben inzwischen schon eine sehr

günstige Aufnahme und erfreuliche Verbreitung gefunden, was vor allem

den Schriften von ~H. W. Siemens~ zu danken ist.

Jene Fachausdrücke, welche wir für zweckmäßig halten, sind

fettgedruckt; die übrigen scheinen uns entbehrlich zu sein.

#allelomorphe Erbeinheiten (Allelomorphe)# = E., welche bei der

Mendelschen Spaltung niemals in dieselbe Keimzelle gehen, sondern sich

immer trennen.

~Allelomorphismus~ = das Verhalten allelomorpher Erbeinheiten (s. d.).

Wenn mehrere Erbeinheiten je gegenseitig dies Verhalten zeigen, spricht

man von „~multiplem Allelomorphismus~“. Als „falscher A.“ wurde eine

scheinbare Abstoßung von Erbeinheiten bezeichnet, die sich aus der

Koppelung (s. d.) erklärt.

~alternative Vererbung~ = spaltende (Mendelsche) Vererbung. (Öfter

werden mit diesem Namen allerdings auch Erscheinungen der Dominanz

und Rezessivität im Unterschied zum intermediären Verhalten [s. d.]

bezeichnet.)

~antagonistische~ (homologe) Erbeinheiten = allelomorphe E.

~Antizipation~ = Auftreten eines erblichen Leidens in früherem

Lebensalter bei Nachkommen als bei Vorfahren (nur scheinbar eine

gültige Regel, der Ausdruck daher überflüssig, vgl. Bd. 1 S. 157).

~Anteposition~ = Antizipation (s. d.).

~Atavismus~ = Auftreten von Vorfahrencharakteren (vgl. Bd. 1 S. 251).

#autonome# Erbeinheiten = ~unabhängige~ E. = solche, die sich

bei der Mendelschen Spaltung nicht allelomorph und nicht gekoppelt

verhalten, sondern sich rein zufällig verteilen.

~Blastovariation~ (~blastogene V.~) = ~Idiovariation~ (s. d.).

~Blastophthorie~ = Schädigung der Keimstoffe (nicht ganz klarer

Begriff, vgl. Bd. 1 S. 253).

#Biotypus# = Elementarrasse = kleinste idiotypisch in sich völlig

einheitlich gedachte Gruppe von Lebewesen, zugleich kleinste

systematische Unterabteilung der Art.

#Chromomere# (Einzahl: ~das Chromomer~) = kleinste austauschbare

Teilchen der Chromosome (s. d.), vermutlich zusammenfallend mit den

Erbeinheiten (Def. Bd. 1 S. 48).

#Chromosome# (Einzahl: ~das Chromosom~) = färbbare Körperchen im

Zellkern, vermutliche Träger der Erbmasse.

~Determinante~ = kleinste Einheit, durch die sich zwei Ide (s.

d.) unterscheiden können, also etwa = Elementarunterschied zweier

Erbeinheiten.

~Dihybridismus~ = ungeschickte Bezeichnung für Bedingtheit durch zwei

autonome Erbeinheiten (vgl. dimer).

#dimer# = ~zweiteilig erblich~ ist ein Merkmal, das praktisch

wesentlich durch zwei Erbeinheiten bedingt ist.

#diploide Zellen# = Z., welche zwei Sätze von Chromosomen bzw.

Erbeinheiten enthalten, Beispiel: eine befruchtete Eizelle (vgl.

haploide Zellen).

~direkte Vererbung~ = unzweckmäßige Bezeichnung für Erbgang ohne

Unterbrechung (s. Bd. 1 S. 251).

#dominant# = ~überdeckend~ heißt eine Erbeinheit im Vergleich zu

einer ihr allelomorphen (s. d.), wenn sie diese bei gleichzeitigem

Vorhandensein, d. h. im heterozygoten Zustande überdeckt. Def. Bd. 1

S. 28. (Eine dominante Erbeinheit äußert sich also im heterozygoten

Zustande ebenso oder doch sehr ähnlich wie im homozygoten).

#Dominanz# = ~Überdecken~ (bezieht sich im Unterschied von der Epistase

auf das gegenseitige Verhalten allelomorpher, nicht aber autonomer

Erbeinheiten; vgl. „Epistase“ und „Rezessivität“).

#epistatisch# = ~überdeckend~ heißt eine Erbeinheit im Vergleich

zu einer andern, ihr nicht allelomorphen, wenn sie diese an der

Manifestation hindert.

#Epistase# = Überdecken (bezieht sich im Unterschied von der Dominanz

auf das gegenseitige Verhalten autonomer, nicht allelomorpher

Erbeinheiten, vgl. „Dominanz“ und „Hypostase“).

#Eugenik# = ~Rassenhygiene~ (s. Bd. 2 S. 112).

~Faktor~ = oft gleichbedeutend mit Erbeinheit gebraucht, nicht selten

aber auch allgemein im Sinne von Einfluß oder Bedingung (z. B.

„Faktoren der Umwelt“).

#F_{1}-Generation# = erste Filialgeneration = die erste auf die

Ausgangsgeneration (Parentalgeneration, s. d.) bei einer Kreuzung

folgende (Def. Bd. 1 S. 25).

~Fluktuation~ = Variation mit fließendem (nicht-diskontinuierlichem)

Übergang zur Stammform, von manchen Autoren nur für nichterbliche, von

andern aber auch für erbliche Variationen gebraucht, daher besser zu

vermeiden (vgl. „Paravariation“).

#Gameten# (Einzahl: ~der Gamet~) = ~Geschlechtszellen~, ~Keimzellen~,

zusammenfassende Bezeichnung für Samen- und Eizellen.

~Gen~ (Mehrzahl: ~die Gene~) = Erbeinheit.

~Genetik~ = Erblichkeits- und Variationslehre.

~Genotypus~ = Idiotypus (s. d.).

#Geschlechtschromosome# = Chromosome, welche in dem einen Geschlecht

paarig, in dem andern nur einfach vorhanden sind, wodurch bei den

meisten Lebewesen der Unterschied der Geschlechter bedingt ist.

#geschlechtsgebundene Erbanlagen# = E., die in einem

Geschlechtschromosom lokalisiert sind und die daher einen

eigentümlichen Erbgang zeigen (vgl. z. B. Bd. 1 S. 55, S. 151, S. 165).

#geschlechtsbegrenzte Merkmale# = M., die nur in einem Geschlecht in

die Erscheinung treten können (vgl. z. B. Bd. 1 S. 182).

~gynephore Vererbung~ = erbliche Übertragung in weiblicher Linie,

Teilerscheinung des geschlechtsgebundenen (s. d.) Erbganges; der

Begriff ist daher entbehrlich, zumal er Irrtümern Vorschub leistet.

#haploide Zellen# = Z., welche nur einen Satz von Chromosomen bzw.

Erbeinheiten enthalten. Beispiel: Geschlechtszellen vor der Befruchtung

(vgl. „diploide Zellen“).

~heterophäne Vererbung~ (~polymorphe Vererbung~) = wenig zweckmäßige

Bezeichnung für die Erscheinung, daß eine Erbeinheit sich unter

verschiedenen Bildern äußern kann (vgl. Bd. 1 S. 251).

#Heterogametie# = ~Spalterbigkeit~, ~Ungleicherbigkeit~ = Zustand eines

Lebewesens, das aus der Verschmelzung zweier verschiedener Gameten

(s. d.) hervorgegangen ist und das daher auch wieder untereinander

verschiedene Gameten bildet, wodurch die Mendelsche Spaltung bedingt

wird (vgl. „Heterozygotie“ und „Homogametie“).

#Heterozygotie# = ~Heterogametie~, welcher Ausdruck eigentlich

bezeichnender ist (Def. Bd. 1 S. 24).

#Homogametie# = ~Reinerbigkeit~, ~Gleicherbigkeit~ = Zustand eines

Lebewesens, das aus der Verschmelzung zweier gleicher Gameten (s. d.)

hervorgegangen ist und das daher auch wieder untereinander gleiche

Gameten bildet. (Lebewesen, die in bezug auf alle Erbeinheiten zugleich

homogametisch wären, gibt es praktisch kaum. Wenn man gewöhnlich von

Homogametie oder Homozygotie spricht, so meint man daher nur eine

solche in bezug auf bestimmte Erbeinheiten (vgl. „Heterozygotie“).

#Homologe Erbeinheiten# = Allelomorphe.

#Homomerie# = Bedingtheit eines Merkmals durch mehrere

(nicht-allelomorphe) „~gleichsinnige~“ Erbeinheiten, die sich

untereinander gleich oder sehr ähnlich äußern. (Die Homomerie ist also

ein Sonderfall der Polymerie; doch wird dieses Wort meist, wenn auch

wenig zweckmäßig, im engeren Sinne der Homomerie gebraucht.)

#Homozygotie# = ~Homogametie~, welcher Ausdruck eigentlich

bezeichnender ist (Def. Bd. 1 S. 24).

#hypostatisch# = ~überdeckbar~ heißt eine Erbeinheit im Vergleich zu

einer andern, ihr ~nicht~ allelomorphen (s. d.), wenn sie durch diese

an der Manifestation gehindert wird. Beispiel: Anlage zu rotem Haar

gegenüber der zu schwarzem, vgl. Bd. 1 S. 96 (vgl. auch „rezessiv“).

#Hypostase# = ~Überdeckbarkeit~ (bezieht sich im Unterschied von der

Rezessivität auf das gegenseitige Verhalten autonomer, d. h. einander

nicht allelomorpher Erbeinheiten; vgl. „Epistase“ und „Rezessivität“).

~Id~ = kleinste zwischen zwei Erbmassen austauschbare Einheit, also =

Erbeinheit.

~idiogene Einflüsse~ = E., die von der Erbmasse, dem Idioplasma,

ausgehen, im Unterschied zu den von der Umwelt ausgehenden

peristatischen (idiogen ist daher = idiotypisch bedingt).

#Idiokinese# = ~Erbänderung~ = Verursachung von Idiovariationen (s.

d.). (Def. Bd. 1 S. 252).

#idiokinetisch# = ~erbändernd~ heißen solche Einflüsse der Umwelt,

welche Idiovariationen verursachen (Def. Bd. 1 S. 252).

#Idiophorie# = ~Vererbung~ im strengsten Sinne.

#Idioplasma# = ~Erbmasse~.

~idioplasmatisch~ = ~idiotypisch~ (s. d.).

#Idiotypus# = ~Erbbild~ = Inbegriff der erblichen Veranlagung.

#idiotypisch# = ~erblich~ im strengsten Sinne = in der Erbmasse

begründet.

#Idiovariation# (kürzer: ~Idation~) = Variation auf Grund einer

Änderung der Erbmasse = erbliche Variation (Def. Bd. 1 S. 7).

~Imprägnation~ = Telegonie (s. d.).

~indirekte Vererbung~ = unzweckmäßige Bezeichnung für das Auftreten

gleicher erblicher Merkmale in Generationen, die nicht unmittelbar

aufeinander folgen (vgl. Bd. 1 S. 251).

~Induktion~ (somatische Induktion) = somatogene Vererbung (s. d.).

#intermediär# nennt man die Äußerung einer Erbeinheit, wenn diese bei

Heterogametie sich weniger stark, aber gleichsinnig bemerkbar macht als

bei Homogametie. (Intermediäres Verhalten = unvollständige Dominanz =

unvollständige Rezessivität.)

~intermediäre Vererbung~ = unzweckmäßige Bezeichnung für intermediäres

Verhalten mendelnder Erbeinheiten; öfter aber auch für eine von

der Mendelschen verschiedene angeblich zur Bildung nichtspaltender

Mischlinge führende Vererbung gebraucht. (Da für eine solche keine

ernsten Anhaltspunkte vorliegen, überflüssiger Ausdruck.)

#interferent# verhält sich eine Erbeinheit, wenn sie sich bei

Heterogametie anders als bei Homogametie und auch nicht einmal

gleichsinnig äußert.

~Intensitätsfaktoren~ = Erbeinheiten, welche die Manifestation von

andern verstärken; von der Erscheinung der Homomerie bzw. Polymerie

nicht scharf zu trennen; der Ausdruck daher entbehrlich.

~isogen~ heißen Lebewesen von gleichem Idiotypus (s. d.).

~isophän~ heißen Lebewesen von gleichem oder doch sehr ähnlichem

Phänotypus (s. d.).

~Keimplasma~ = nicht besonders glücklicher Ausdruck für Erbmasse.

~kollaterale Vererbung~ = unzweckmäßige Bezeichnung für das Auftreten

gleicher erblicher Merkmale in Seitenlinien (vgl. Bd. 1 S. 251).

~Kombination~ = ~Mixovariation~ (s. d.).

~Kondition~ = „was an einem Individuum durch Milieueinflüsse geändert

werden kann“. Dieser nicht völlig klare Begriff fällt nahe zusammen mit

dem des Paratypus (s. d.), aber nicht ganz; daher besser zu vermeiden.

~Konditionalfaktoren~ = Grundfaktoren, ohne welche andere nicht in die

Erscheinung treten können. Da indessen auch die „Grundfaktoren“ sich

nicht ohne die andern äußern können, ist die Unterscheidung wohl nicht

notwendig.

~Konduktoren~ = Träger verborgener Erbanlagen (praktisch fast nur von

gesunden weiblichen Trägern geschlechtsgebunden-rezessiver Erbanlagen

gebraucht. Der Ausdruck ist entbehrlich).

~kongenital~ = anerzeugt (das Wort wird oft mißbräuchlich auch für

angeborene, aber nicht anerzeugte Zustände gebraucht, vgl. „konnatal“).

#konnatal# = ~angeboren~ (z. B. konnatale Syphilis).

~Konstellation~ = wenig zweckmäßige Bezeichnung für ~Paratypus~

(s. d.). (Noch unzweckmäßiger ist es, wenn unter Konstellation die

„Konstellation der Erbfaktoren“ und die Konstellation der Außenfaktoren

zusammengefaßt wird, wie ein Autor tut.)

#Konstitution# = ~Verfassung~ = die phänotypische Beschaffenheit,

soweit sie dauernd ist und nicht oder nur schwer durch Umwelteinflüsse

geändert werden kann. (Es erscheint nicht zweckmäßig, den Begriff der

Konstitution auf die erbliche Veranlagung zu beschränken, wie einige

wollen, noch weniger auf die Summe der anerzeugten Anlagen, was nicht

ganz dasselbe ist.)

#Kontraselektion# = ~Gegenauslese~ (vgl. Bd. 2 S. 7).

#Koppelung# ~von Erbeinheiten~ liegt dann vor, wenn nicht-allelomorphe

Erbeinheiten bei der Mendelschen Spaltung häufiger beisammen bleiben

als sie sich trennen, d. h. häufiger als in 50% (vgl. Bd. 1 S. 44).

#Korrelation# = häufigeres Zusammentreffen von Ereignissen (z.

B. Merkmalen bei Eltern und Kindern) als nach ihren einzelnen

Wahrscheinlichkeiten zu erwarten wäre (vgl. Bd. 2 S. 238).

~kryptomere Erbeinheiten~ = E., die sich bei Reinzucht einer Rasse

überhaupt nicht äußern, sondern erst bei Kreuzung mit einer Rasse,

welche gewisse die kryptomeren verdeckenden Erbeinheiten nicht besitzt.

Kryptomerie also = Hypostase (s. d.).

#Lamarckismus# = jene Lehre, welche die generelle Anpassung durch

individuelle Anpassung erklären zu können glaubt. Als Lamarckismus im

engeren Sinne bezeichnet man die unhaltbare Annahme einer Vererbung

individuell erworbener Anpassungen oder etwas allgemeiner die Annahme

einer „Vererbung erworbener Eigenschaften“.

~latente Vererbung~ = unzweckmäßige Bezeichnung für das

Verborgenbleiben von Erbfaktoren durch eine oder mehrere Generationen

(vgl. indirekte Vererbung).

#letale Erbeinheiten# = E., durch deren Auswirkung auf früherer oder

späterer Stufe des Einzellebens der Tod herbeigeführt wird.

#Mechanismus# = eine Anschauung, welche alle Erscheinungen des Lebens

auf die allgemeine Gesetzlichkeit, wie sie auch in der Physik und

Chemie herrscht, zurückzuführen sucht (s. a. Vitalismus).

#Mendeln# = die Bedingtheit der Erblichkeitserscheinungen durch

gesonderte Erbeinheiten, deren jede die Wahrscheinlichkeit 1/2 hat, am

Aufbau eines bestimmten Kindes mitzuwirken. (Für andersartige erbliche

Bedingtheit fehlen beim Menschen sichere Anhaltspunkte.)

#Mixovariation# (kürzer: ~Mixation~) = jene Variation, welche durch das

wechselnde Zusammenspiel der Erbeinheiten bedingt ist (Def. Bd. 1 S. 6).

~Modifikation~ = ~Paravariation~ (s. d.).

~Modifikationsfaktoren~ = Erbeinheiten, welche andere in ihrer Äußerung

beeinflussen.

~Monohybridismus~ = unzweckmäßige Bezeichnung für Bedingtheit eines

Merkmals durch eine einzige Erbeinheit (vgl. „monomeres Merkmal“).

~monoide Vererbung~ = wenig zweckmäßige Bezeichnung für Monomerie (s.

d.).

#monomer# = ~einheitlich erblich~ heißt ein Merkmal, welches praktisch

im Wesentlichen nur durch eine einzige Erbeinheit bedingt ist, (Ein

monomeres Merkmal kann entweder dominant oder intermediär oder

interferent sein.)

#Monomerie# = Bedingtheit wesentlich durch nur eine Erbeinheit.

~multipler Allelomorphismus~ s. Allelomorphismus.

~Mutation~ = große „sprungweise“ erbliche Variation; von vielen Autoren

wird aber auch jede erbliche Variation, ohne Rücksicht auf die Größe

ihrer Abweichung von der Stammform als Mutation bezeichnet, also

dasselbe wie mit Idiovariation (s. d.).

#P-Generation# = Parentalgeneration (Elterngeneration) = die

Ausgangsgeneration bei einer Kreuzung (Def. Bd. 1 S. 25).

~Panmixie~ entweder = wahllose Vermischung oder = ~Abschwächung der

Auslese~ (entbehrlicher Ausdruck).

#Parakinese# = Verursachung von Paravariationen (s. d.).

~Parallelinduktion~ = „gleichsinnige“ Beeinflussung von Soma (s. d.)

und Erbmasse. (Nicht völlig klar gedachter Begriff.)

#Paraphorie# = Nachwirkung von Paravariationen (s. d.) auf die nächste

Generation.

#paratypisch# = ~nichterblich~.

#Paratypus# = die Summe der (nichterblichen) Erwerbungen eines

Lebewesens. Paratypus also = Phänotypus minus Idiotypus. (Es erscheint

nicht zweckmäßig, den Paratypus als Summe der Reaktionsmöglichkeiten,

durch die sich ein Individuum von einem erbgleichen unterscheiden kann,

zu definieren, wie es geschehen ist, weil ein Paratypus in diesem Sinne

ausschließlich vom Idiotypus abhängig sein und folglich praktisch mit

diesem zusammenfallen würde.)

#Paravaration# (kürzer: ~Paration~) = nicht erbliche Variation. (Def.

Bd. 1 S. 6).

#Peristase# = Umwelt.

#peristatisch# = ~umweltbedingt~ nennt man die Einflüsse der Umwelt.

(Die peristatischen Faktoren umfassen also die parakinetischen und die

idiokinetischen Einflüsse im Gegensatz zu den idiogenen.)

#Phänotypus# = ~Erscheinungsbild~, die Beschaffenheit eines Lebewesens,

wie sie durch das Zusammenspiel idiotypischer und paratypischer

Einflüsse gegeben ist. (Phänotypus also = Idiotypus plus Paratypus).

~Pisum-Typus~ = die Erscheinungen der Erblichkeit monomerer dominanter

Anlagen.

~polygen~ = ~polymer~ (s. d.).

~polyide Vererbung~ = nicht besonders glückliche Bezeichnung für

~Polymerie~ (s. d.).

Polyhybridismus = ungeschickte Bezeichnung für ~Polymerie~ (s. d.).

#polymer# = ~mehrteilig erblich~ heißt ein Merkmal, das praktisch

wesentlich durch mehrere Erbeinheiten bedingt ist (vgl. „monomer“).

#Polymerie# = Bedingtheit eines Merkmals durch mehrere Erbeinheiten.

Oft wird das Wort auch in dem engeren Sinne der Homomerie (s. d.)

gebraucht, was aber weniger zweckmäßig ist.

~polymorphe Vererbung~ = wenig zweckmäßige Bezeichnung für die

Erscheinung, daß eine Erbeinheit sich unter verschiedenen Bildern

äußern kann (vgl. Bd. 1 S. 251).

~polyphäne Vererbung~ = wenig zweckmäßige Bezeichnung für die Tatsache,

daß eine Erbeinheit sich zugleich in mehreren Merkmalen äußert (vgl.

pleiotrope Erbeinheiten).

#Population# = gegebene Bevölkerung (bei Menschen) oder Bestand (bei

Tieren und Pflanzen).

~pleiotrope Erbeinheiten~ = E., die sich zugleich in mehreren Merkmalen

äußern (wohl entbehrlicher Ausdruck).

#Probanden# (Einzahl: der ~Proband~) = Ausgangspersonen einer

genealogischen oder erbbiologischen Nachforschung (Def. Bd. 1 S. 246).

#Reduktionsteilung# = eine Zellteilung während der Keimzellenbildung,

bei der die zwei Sätze von Chromomeren (bzw. Erbeinheiten) einer

diploiden Zelle (s. d.) auf zwei verschiedene Zellen verteilt werden,

so daß diese nunmehr nur je einen Satz enthalten und haploide Zellen

(s. d.) sind.

~Regression~ = die Erscheinung, daß Kinder im Durchschnitt in der

gleichen Richtung vom Mittelmaß der Bevölkerung abweichen wie ihre

Eltern (oft mißverstanden und im umgekehrten Sinne des Rückschlags

gegen das Mittel hin angewandt).

~reine Linie~ = die Nachkommenschaft eines Lebewesens bei dauernder

ausschließlicher Selbstbefruchtung (Def. Bd. 1 S. 7) (kommt bei Tieren

praktisch nicht vor und auch bei Pflanzen in der Hauptsache wohl nur in

der Theorie).

#rezessiv# = ~überdeckbar~ heißt eine Erbeinheit im Vergleich zu

einer ihr allelomorphen (s. d.), wenn sie sich bei gleichzeitigem

Vorhandensein dieser ändern nicht äußert. (Rezessive Erbeinheiten

können sich also nur im homozygoten Zustande äußern. Def. Bd. 1 S. 28.

Beispiele S. 150 u. 167. Vgl. auch „hypostatisch“ und „dominant“.)

~Soma~ = ~Körper~ = nicht ganz eindeutige Bezeichnung des Körpers eines

Organismus mit Ausnahme der Keimzellen und ihrer Stammzellen (öfter

auch des Körpers im Unterschied von der Erbmasse).

~Somation~ (Somavariation) = nahezu gleichbedeutend mit Paravariation

(s. d.), aber nicht ganz, da der zum Lamarckismus (s. d.) hinneigende

Präger des Wortes ein teilweises Erblichwerden von Somationen für

möglich hält.

~Somatogene Vererbung~ (somatische Induktion) = Bezeichnung für die

u. E. unhaltbare Annahme einer „Vererbung erworbener Eigenschaften“,

welche charakteristisch für den Lamarckismus ist (s. d.).

~Synapsis~ = bezeichnet meist jenen Vorgang, den man eindeutiger

Syndese (s. d.) nennt, öfter aber auch einfach eine Zusammenballung der

Chromosome (s. d.).

#Syndese# = bezeichnet den Vorgang einer paarweisen Zusammenlegung

der beiden Chromosomensätze, während dessen vermutlich der Mendelsche

Austausch der Erbeinheiten erfolgt.

~Trihybridismus~ = ungeschickte Bezeichnung für Bedingtheit durch drei

autonome Erbeinheiten (vgl. trimer u. Polyhybridismus).

#trimer# = ~dreiteilig erblich~ heißt ein Merkmal, das praktisch

entscheidend durch drei autonome Erbeinheiten bedingt ist.

~Telegonie~ = Nachwirkung früherer Begattungen auf Früchte späterer

Befruchtungen (eine unhaltbare Ansicht).

~Transformation~ = polymorphe Vererbung (s. d.).

~transgredierend~ = ~übergreifend~ heißt die Paravariation (s. d.)

eines Idiotypus (s. d.), wenn sie in einem oder mehreren Ausmaßen über

die Grenzen der Paravariation eines andern Idiotypus übergreift, so

daß die Paravariationen beider Idiotypen zum Teil in ihren Ausmaßen

übereinstimmen.

#Variation# = Abweichung, Änderung im Typus (vgl. Paravariation,

Idiovariation und Mixovariation).

#Vitalismus# = eine Anschauung, welche den Lebewesen eine

Eigengesetzlichkeit zuschreiben zu müssen glaubt, welche nicht aus der

allgemeinen Gesetzlichkeit, wie sie in der Physik und Chemie herrscht,

folgen soll, welche also im Widerspruch damit stehen müßte (s. a.

Mechanismus).

~X-Chromosom~ = ~Geschlechtschromosom~ (s. d.).

~Y-Chromosom~ = ein den Geschlechtschromosomen allelomorphes Chromosom,

das bei vielen Tieren im heterogametischen Geschlecht neben dem

Geschlechtschromosom vorhanden ist.

~Zea-Typus~ = die Erscheinungen der Erblichkeit monomerer intermediärer

Anlagen (s. d.).

#Zygote# = die ~befruchtete Eizelle~, welche aus der Verschmelzung der

Eizelle mit der Samenzelle (der beiden Gameten) hervorgeht.

Literatur zum zweiten Bande.

Wie im ersten Bande, so sollen, auch hier in der Hauptsache nur

zusammenfassende Darstellungen aufgeführt werden. Für Spezialstudien

muß auf die in den Anmerkungen zu den einzelnen Werken erwähnten

Literaturlisten und auf die Literaturberichte in den am Schluß

genannten Zeitschriften verwiesen werden.

Zunächst seien hier einige Werke genannt, die sich auf die Gegenstände

beider Teile des zweiten Bandes, also sowohl auf die Auslese beim

Menschen als auch auf die praktische Rassenhygiene erstrecken:

#Ploetz, A.# ~Grundlinien einer Rassenhygiene I. Die Tüchtigkeit

unserer Rasse und der Schutz der Schwachen.~ Berlin 1895. (Das

großangelegte Werk des Begründers der deutschen Rassenhygiene sei

hier wegen seiner historischen Bedeutung an erster Stelle genannt.

Es ist natürlich in biologischen Einzelheiten inzwischen überholt,

gleichwohl aber in mancher Hinsicht noch grundlegend.)

-- -- ~Ziele und Aufgaben der Rassenhygiene.~ Vierteljahrsschrift

für öffentliche Gesundheitspflege. 1910. (Kurze, aber inhaltsreiche

Zusammenfassung in Form eines Vertrags.)

#Schallmayer, W.# ~Vererbung und Auslese.~ 4. Aufl. Jena 1920.

(Dieses schon im ersten Bande empfohlene umfassende Werk

behandelt die Ausleseverhältnisse in der menschlichen Kultur

ebenso ausführlich wie die Wege praktischer Rassenhygiene. Mit

sorgfältigem und reichhaltigem Literaturverzeichnis.)

-- -- ~Über die drohende körperliche Entartung der Kulturmenschheit

und die Verstaatlichung des ärztlichen Standes.~ Neuwied 1891.

(Historisch bedeutsam, wenn auch z. T. noch in lamarckistischen

Vorstellungen wurzelnd.)

#v. Gruber, M.# und #Rüdin, E.# ~Fortpflanzung, Vererbung,

Rassenhygiene.~ München 1911. (Diese wertvolle Materialsammlung

diente zugleich als Katalog der rassenhygienischen Gruppe auf der

internationalen Hygiene-Ausstellung in Dresden 1911. Obwohl in

einigen Fragen überholt, wie z. B. hinsichtlich der Annahme einer

„Vererbung erworbener Eigenschaften“, auch heute noch von großem

Wert. Mit Verzeichnis der Literatur bis 1910.)

#v. Gruber, M.# ~Ursachen und Bekämpfung des Geburtenrückgangs

im Deutschen Reich.~ München 1914. (Diese aus einem Vortrag

hervorgegangene Schrift gilt zwar in der Hauptsache quantitativer

Bevölkerungspolitik, berücksichtigt aber auch die Auslese.)

#Grotjahn, A.# ~Geburtenrückgang und Geburtenregelung.~ 2. Aufl.

Berlin 1921. (Sehr ausführliches und gründliches Werk. Seine

Stellung zur Empfängnisverhütung erscheint uns allerdings nicht

unbedenklich.)

-- -- ~Soziale Pathologie.~ 2. Aufl. Berlin 1915. (Dieses

rassenhygienisch orientierte Werk enthält eine wertvolle

Zusammenstellung statistischen Materials, das zur Kenntnis der

Auslese beim Menschen beitragen kann. Eindrucksvolle Darstellung

der Entartungsgefahr.)

#Popenoe, P.# und #Johnson, R. H.# ~Applied Eugenics.~ New York

1920. (Ausgezeichnete populäre und zugleich wissenschaftlich

bedeutsame Darstellung sowohl der menschlichen Ausleseverhältnisse

als auch der praktischen Rassenhygiene. Mit wertvollen, Angaben

besonders über die amerikanische und englische Literatur.)

#Galton, F.# ~Hereditary Genius.~ 2. Aufl. London 1892. Deutsche

Übersetzung Leipzig 1910. (Von grundlegender historischer

Bedeutung, berücksichtigt auch die menschliche Auslese.)

-- -- ~Inquiries into Human Faculty and its Development.~ London

1883. (Enthält bereits auch sehr bedeutungsvolle praktische

Folgerungen.)

#Braeucker, W.# ~Die Entstehung der Eugenik in England.~

Hildburghausen 1917. (Kann auch zur Einführung in die Rassenhygiene

warm empfohlen werden.)

#Muckermann, H.# ~Kind und Volk.~ 1. Teil: ~Vererbung und Auslese.~

2. Teil: ~Gestaltung der Lebenslage.~ 4. Aufl. Freiburg i. B.

1921. (Das packende rassenhygienische Werk des Jesuitenpaters

~Muckermann~ ist zwar in erster Linie für gebildete Laien gedacht,

sei aber wegen seiner wissenschaftlichen Gründlichkeit an dieser

Stelle empfohlen.)

Weiterhin sei eine Reihe von Schriften genannt, welche sich weniger

auf die praktische Rassenhygiene als vielmehr auf ihre theoretischen

Grundlagen, vor allem auf die Auslese beim Menschen beziehen:

#Steiger, A.# ~Die Entstehung der sphärischen Refraktionen des

menschlichen Auges.~ Berlin 1913. (Dieses schon im 1. Bande

genannte Werk erörtert die Frage der Kurzsichtigkeit unter dem

Gesichtspunkt der natürlichen und der sozialen Auslese.)

#Bluhm, A.# ~Zur Frage der generativen Tüchtigkeit der deutschen

Frauen und der rassenhygienischen Bedeutung der ärztlichen

Geburtshilfe.~ Archiv für Rassen- und Gesellschaftsbiologie 1912.

(In dieser Arbeit untersucht die dem Rassenhygieniker wohlbekannte

erfahrene Ärztin die Fortpflanzungstüchtigkeit der Frauen unter dem

Gesichtspunkt der Auslese.)

#Czerny, A.# ~Die Bedeutung der Konstitution für die Klinik der

kindlichen Infektionskrankeiten.~ Jena 1915. (Der berühmte

Berliner Kinderarzt tritt ausdrücklich für die Auslesebedeutung der

Säuglings- und Kindersterblichkeit ein, die oft mit gefühlsstarken,

aber sachlich schwachen Gründen bestritten wird.)

#Peiper, A.# ~Krankheit und Vererbung beim Kinde.~ Monatsschrift

für Kinderheilkunde 1920. (Ebenfalls wertvoll für die Kenntnis der

Auslese im Kindesalter.)

#Lenz, F.# ~Einschüchterungsauslese und weibliche Wahl bei

Tier und Mensch.~ Archiv für Rassen- und Gesellschaftsbiologie

1917. (Erörterung einiger schwierigerer Seiten der Theorie der

geschlechtlichen Zuchtwahl.)

#Ammon, O.# ~Die natürliche Auslese beim Menschen.~ Jena 1893.

-- -- ~Die Gesellschaftsordnung und ihre natürlichen Grundlagen.~

1. Aufl. 1895, 3. Aufl. 1910. (Historisch bedeutsames Werk über die

soziale Auslese.)

#Ziegler, H. E.# ~Die Vererbungslehre in der Biologie und in der

Soziologie.~ Jena 1918. (Enthält eine grundlegende Darstellung der

sozialen Auslese.)

#Ploetz, A.# ~Sozialanthropologie.~ Sonderdruck aus „Kultur

der Gegenwart“ III. 5. Band „Anthropologie“. Leipzig 1920. Im

Buchhandel bisher nicht erschienen. (Sehr bedeutsam für die

Kenntnis der sozialen Auslese.)

#Fischer, E.# ~Sozialanthropologie.~ In: Handwörterbuch der

Naturwissenschaften. Jena 1912/13. (Ebenfalls wichtig für die

soziale Auslese.)

#Röse, K.# ~Beiträge zur europäischen Rassenkunde.~ Archiv

für Rassen- und Gesellschaftsbiologie. 1905 u. 1906. (Enthält

wertvolles Material über die soziale Auslese.)

#Niceforo, A.# ~Anthropologie der nichtbesitzenden Klassen.~

Deutsche Übersetzung Leipzig 1910. (Bedeutsames Werk zur sozialen

Auslese mit wichtigem Originalmaterial.)

#Lombroso, C.# ~Der Verbrecher.~ Deutsche Übersetzung Hamburg 1907.

(Die Lehre ~Lombrosos~ vom „geborenen Verbrecher“ hat trotz ihrer

Einseitigkeit grundlegende historische Bedeutung auch für die

soziale Auslese.)

#Dugdale, R. L.# ~The Jukes.~ New York 1884. (Diese wie auch die

folgenden Monographien über große Verwandtschaftskreise sozial

Minderwertiger und Entgleister haben nicht nur große Bedeutung als

Belege der Erblichkeit seelischer Minderwertigkeit, als welche sie

gewöhnlich angeführt werden, sondern eher noch größere für die

Kenntnis der sozialen Auslese.)

#Estabrook, A. H.# ~The Jukes in 1915.~ Washington 1916.

#Jörger, J.# ~Die Familie Zero.~ Archiv für Rassen- und

Gesellschaftsbiologie 1905. Als Buch: ~Psychiatrische

Familiengeschichten.~ Berlin 1919.

#Goddard, H. H.# ~Die Familie Kallikak.~ Deutsche Übersetzung

Langensalza 1914.

#Davenport, C. B.# ~The Hill Folk.~ New York 1912.

-- -- ~The Nam Family.~ New York 1912.

#Marcuse, M.# ~Der eheliche Präventivverkehr, seine Verbreitung,

Verursachung und Methodik, dargestellt und beleuchtet an 300 Ehen.~

(Diese wertvolle und dankenswerte, wenn auch unerfreuliche Arbeit

wirft ein grelles Licht auf die Hauptursache des Geburtenausfalls.)

#Theilhaber, F.# ~Das sterile Berlin.~ Berlin 1913. (Eindrucksvolle

Darstellung des Geburtenrückgangs.)

-- -- ~Der Untergang der deutschen Juden.~ München 1911. (Wertvolle

Untersuchung über den Rückgang der in Deutschland eingesessenen

Judenfamilien, auf den schon vorher ~Ruppin~ eindrucksvoll

aufmerksam gemacht hatte.)

#Seeck, O.# ~Geschichte des Untergangs der antiken Welt.~ 3.

Aufl. Berlin 1910. (Rassenbiologisch orientierte Geschichte

des Untergangs der antiken Kultur durch einen anerkannten

Fachhistoriker.)

#Gobineau, J. A. Graf von.# ~Versuch über die Ungleichheit der

Menschenrassen.~ Deutsche Übersetzung Stuttgart 1898. (In diesem

1853-55 erschienenen Werk ist die Tatsache und die Bedeutung des

Rückganges der nordischen Rasse erstmalig erfaßt. Die Ausgestaltung

der ~Gobineau~schen Rassenlehre im Sinne der Auslesetheorie geschah

durch ~Ammon~ (s. o.), ~Lapouge~ und ~Woltmann~.)

#de Lapouge, M.# ~Les sélections sociales.~ Paris 1896.

-- -- ~L’Aryen et son rôle social.~ Paris 1899.

#Weltmann, L.# ~Politische Anthropologie.~ Eisenach 1903.

-- -- ~Die Germanen und die Renaissance in Italien.~ Leipzig

1905.

-- -- ~Die Germanen in Frankreich.~ Jena 1907.

#Grant, M.# ~The Passing of the Great Race.~ New York 1916.

(Modernes amerikanisches Werk im Geiste ~Gobineaus~.)

An Schriften zur praktischen Rassenhygiene seien außer den eingangs

genannten zusammenfassenden Werken noch folgende genannt:

#v. Hoffmann, G.# ~Die Rassenhygiene in den Vereinigten Staaten

von Nordamerika.~ München 1913. (Sehr vollständige Darstellung

der mit Eheverboten und Sterilisierungen arbeitenden sogenannten

„negativen“ Rassenhygiene in Amerika. Mit erschöpfendem Verzeichnis

der Literatur bis 1912.)

#Placzek.# ~Künstliche Fehlgeburt und künstliche Unfruchtbarkeit,

ihre Indikationen, Technik und Rechtslage.~ Leipzig 1918.

(Wertvolles Sammelwerk, in dem die Frage der Sterilisierung von

verschiedenen Verfassern unter verschiedenen Gesichtspunkten

eingehend erörtert wird.)

#v. Hentig, H.# ~Strafrecht und Auslese.~ Berlin 1914.

(Originelles, aber wertvolles rassenhygienisch orientiertes Buch.)

#Rosenfeld, E. H.# ~Die strafrechtlichen Grundlagen der

Sterilisation.~ Vierteljahrschr. für gerichtliche Medizin. 3.

Folge. XLV, Suppl. 1. (Sehr bemerkenswertes Gutachten eines

anerkannten Strafrechtslehrers.)

#Siemens, H. W.# ~Die Proletarisierung unseres Nachwuchses, eine

Gefahr unrassenhygienischer Bevölkerungspolitik.~ Archiv für

Rassen- und Gesellschaftsbiologie 1916. (Bedeutungsvolle Kritik

rein quantitativer Bevölkerungspolitik.)

#Zur Erhaltung und Mehrung der Volkskraft.# Arbeiten einer vom

Ärztlichen Verein München eingesetzten Kommission. München 1918.

(Enthält wertvolle Leitsätze zu verschiedenen Gegenständen

praktischer Rassenhygiene, die eine unter dem Vorsitz von ~Gruber~

und ~Trumpp~ tagende Kommission Münchener Ärzte und Hochschullehrer

aufgestellt hat.)

#Krankheiten und Ehe.# 2. Aufl. Neu bearbeitet und herausgegeben

von ~C. v. Noorden~ und ~S. Kaminer~. Leipzig 1916. (Trotz mancher

Mängel wertvolles Handbuch der ärztlichen Eheberatung.)

#Zeiler, A.# ~Gesetzliche Zulagen für jeden Haushalt.~ Stuttgart

1917.

-- -- ~Die selbsttätige Anpassung des Beamtengehaltes an die

Schwankungen des Volkswohlstandes und die Kaufkraft des Geldes.~

München 1917.

-- -- ~Einkommensabgaben, Gesellschaftlicher Ausgleich und

Gesamtverbrauchssteuer.~ Zweibrücken 1919. (Obwohl die Schriften

~Zeilers~ nicht speziell rassenhygienisch orientiert sind,

scheinen uns seine Gedanken über sozial-wirtschaftliche Reform doch

von gewaltiger Bedeutung für die Rassenhygiene zu sein.)

#v. Gruber, M.# ~Hygiene des Geschlechtslebens.~ Stuttgart 1914.

-- -- ~Mädchenerziehung und Rassenhygiene.~ München 1910.

(Wertvolle Schriften zur privaten Rassenhygiene.)

#Siemens, H. W.# ~Die biologischen Grundlagen der Rassenhygiene

und der Bevölkerungspolitik.~ München 1917. (Sehr geeignete

billige Werbeschrift zur Einführung gebildeter Laien in die

rassenhygienischen Gedanken.)

#Lenz, F.# ~Überblick über die Rassenhygiene.~ Jahreskurse

für ärztliche Fortbildung. München, Oktober 1917. (Billige

Einführungsschrift, für Ärzte gedacht.)

#Gerstenhauer, M. R.# ~Rassenlehre und Rassenpflege.~ Zeitz 1920.

(Wertvolle kleine Werbeschrift Gobineauscher Richtung.)

#Platon.# ~Der Staat.~ Übersetzung von K. Preisendanz. Jena 1909.

(~Platons~ vor mehr als 2000 Jahren erschienene Staatslehre enthält

überraschend aktuelle Grundzüge einer Rassenhygiene, daneben

freilich manche absonderliche Vorschläge.)

#Frank, J. P.# ~System einer vollständigen medizinischen Polizey.~

In mehreren Bänden seit 1779. (Das Werk ~Johann Peter Franks~ ist

für die Geschichte des rassenhygienischen Denkens hochbedeutsam,

obwohl es ohne geschichtliche Wirksamkeit geblieben ist.)

#Hildebrand, K.# ~Norm und Entartung des Menschen.~

-- -- ~Norm und Verfall des Staates.~ Dresden 1920. (Diese beiden

zusammengehörigen Bücher stellen eine Erneuerung der Lehre

~Platons~ auf dem Boden der modernen Wissenschaft dar.)

#v. Koschützki, R.# ~Quelle der Kraft.~ Hamburg 1912. (Diese

packende, rassenhygienisch orientierte Schrift des leider zu wenig

bekannten Dichters kann zur Werbung für den rassenhygienischen

Gedanken warm empfohlen werden.)

-- -- ~Siehdichum.~ Hirschberg i. Schi. ca. 1911. (Ein ergreifender

Roman, in dem in feinsinniger und anheimelnder Weise ostelbisches

Landleben geschildert wird und in dem der Held an einer

rassenhygienisch verfehlten Ehe tragisch zugrundegeht.)

#Popert, H.# ~Helmut Harringa.~ 22. Aufl. Dresden 1913. (Seitdem

wahrscheinlich wieder mehrere neue Auflagen. Ein rassenhygienischer

Roman von starker Wirkung, der sich in erster Linie den Kampf

gegen den Alkoholismus zur Aufgabe macht. Für die Jugend sehr zu

empfehlen.)

Schließlich seien noch einige Zeitschriften genannt:

#Archiv für Rassen- und Gesellschaftsbiologie.# Herausgeber A.

~Ploetz~. Verlag in Zukunft J. F. Lehmann, München. (Das Archiv

bringt vor allem wissenschaftliche Originalarbeiten und kritische

Berichte sowohl aus dem Gebiet der theoretischen Rassenbiologie als

auch dem der praktischen Rassenhygiene. Es bemüht sich, nicht nur

dem Wissenschaftler, sondern auch dem gebildeten Laien verständlich

zu sein.)

#Hereditas.# Herausgeber R. ~Larsson~, Lund. (In dieser

skandinavischen Zeitschrift für Erblichkeitsforschung erscheinen

auch rassenbiologische Arbeiten, meist in englischer oder deutscher

Sprache.)

#Journal of Heredity.# Herausgeber P. ~Popenoe~. Organ der

„American Genetics Association“. Washington. (Führende

amerikanische Zeitschrift auf dem Gebiet der Rassenbiologie und

Rassenhygiene.)

#Eugenics Review.# Organ der „Eugenics Education Society“. London.

(Dient hauptsächlich der gemeinverständlichen Werbung.)

#Das kommende Geschlecht.# ~Zeitschrift für Familienpflege und

geschlechtliche Volkserziehung auf biologischer und ethischer

Grundlage.~ Herausgegeben von H. ~Muckermann~ S. J. u. a. Berlin,

Verlag Dümmler. (Populäre Zeitschrift, welche der praktischen

Bevölkerungspolitik und auch der privaten Rassenhygiene dient.)

Berichtigungen zum 1. Bande.

a) Druckfehler.

S. 11 Z. 6 lies Tabelle 10 statt Tabelle 8.

S. 17 Z. 30 lies Figur 5 statt Figur 6.

S. 18 Z. 13 lies Figur 5 statt Figur 6.

S. 67 Z. 7 v. u. lies albinotischer statt albionitischer.

S. 162 Z. 16 v. u. lies Zäpfchen statt Stäbchen.

S. 201 Z. 14 lies schematischer statt chematischer.

S. 234 Z. 7 v. u. lies ὁριστός statt ὁριοτός.

S. 236 Z. 2 lies Selbstüberschätzung statt Selbsüberschätzung.

S. 236 Z. 5 lies vermeintlichen statt vermeindlichen.

b) Inhaltliche Berichtigungen.

Zu S. 271 Z. 11-21 vgl. die Fußnote zu S. 55 des 2. Bandes.

Zu S. 300. Infolge eines Versehens ist im ersten Bande die wichtigste

amerikanische Zeitschrift für Erblichkeit- und Variationslehre nicht

genannt worden:

#Genetics.# Herausgeber G. H. ~Shull~. Verlag Williams and Wilkins Co.,

Baltimore.

Zu S. 249 des 1. Bandes:

Infolge zu weit getriebenen Bestrebens nach Raumersparnis und

gemeinverständlicher Darstellung hat leider die Klarheit des Absatzes

über die Korrelationsrechnung gelitten. Das Wesen der Korrelation möge

daher hier an einem einfachen Beispiel erläutert werden. Wenn in einer

Bevölkerung im Durchschnitt jedes tausendste Individuum albinotisch

wäre und wenn die Ehewahl ganz ohne Rücksicht darauf erfolgen würde,

so wäre zu erwarten, daß nur jedes tausendste der albinotischen

Individuen ein ebensolches Ehegemahl bekommen würde. Dann würden also

in jeder millionsten Ehe beide Ehegatten albinotisch sein. Das rein

zufällige Zusammentreffen zweier Ereignisse erfolgt eben mit einer

Wahrscheinlichkeit, die gleich dem Produkt der Wahrscheinlichkeiten

ist, mit denen jedes der beiden einzelnen Ereignisse eintritt. Wenn

dagegen beide Ereignisse häufiger zusammentreffen, als dem Produkt

der Wahrscheinlichkeiten entspricht, so stehen sie in positiver

Korrelation, wenn seltener, in negativer. Wenn also z. B. albinotische

Individuen vorzugsweise ebensolche Ehegatten bekommen würden, so würde

in dieser Hinsicht eine positive Korrelation zwischen den Ehegatten

bestehen. Wenn ein albinotisches Individuum immer wieder nur ein

albinotisches heiraten würde, so wäre die Korrelation gleich 1. Wenn

dagegen ein albinotisches niemals ein ebensolches heiraten würde, so

wäre die Korrelation -- 1. Und wenn albinotische Individuen in der

Ehe nur gemäß der allgemeinen Wahrscheinlichkeit zusammentreffen

würden, so wäre die Korrelation gleich 0. Der Korrelationskoeffizient

ist also ein Maß, welches angibt, um wieviel die Wahrscheinlichkeit

des Zusammentreffens zweier Ereignisse von dem Produkt der einzelnen

Wahrscheinlichkeiten abweicht.

Auch bei Eigenschaften, die nicht in zwei deutlich unterscheidbare

Gruppen geteilt werden können, kann eine Korrelation berechnet werden,

z. B. bei Unterschieden der Größe, die nur Grade mit allmählichem

Übergang erkennen lassen. Hinsichtlich der Größe würde unter Ehepaaren

z. B. dann vollständige Korrelation (= 1) bestehen, wenn einem

bestimmten Grade der Abweichung des Mannes von der Durchschnittsgröße

aller Männer in jedem Falle auch ein proportionaler Grad der Abweichung

der Frau von der Durchschnittsgröße aller Frauen der Bevölkerung

entsprechen würde. Gar keine Korrelation (= 0) dagegen würde bestehen,

wenn die Ehewahl ohne jede Rücksicht auf die Größe, in dieser Hinsicht

also rein zufällig erfolgen würde.

Diese Korrelationsrechnung wird nun auch zur Erfassung der

Erblichkeitserscheinungen gebraucht, indem die Korrelation der

Merkmale zweier Blutsverwandtschaftsgrade, etwa zwischen Eltern und

Kindern oder zwischen Geschwistern berechnet wird. Wenn z. B. in einer

Kaninchenbevölkerung ein albinotischer (reiner) Stamm in sich rein

weitergezüchtet würde, während alle übrigen Kaninchen gefärbt wären, so

würde bei Korrelation zwischen Eltern und Nachkommen in bezug auf die

Haarfarbe in dieser Bevölkerung gleich 1 sein. So war das Beispiel auf

S. 249 gemeint. Wenn dagegen die ganze Bevölkerung nur aus weißen oder

nur aus schwarzen Tieren bestehen würde, so würde man die Erblichkeit

durch die Korrelationsrechnung überhaupt nicht erfassen können, obwohl

die Erblichkeit der Farbe natürlich noch ganz dieselbe wäre. Schon das

zeigt also, daß die Korrelationsrechnung zur exakten Erfassung der

Erblichkeit wenig geeignet ist. Wenn weiter nur wenige albinotische

Individuen in der Bevölkerung vorhanden wären und die Paarung ohne

Rücksicht auf die Haarfarbe, d. h. rein zufällig erfolgen würde, so

würden die Nachkommen albinotischer Tiere in der Regel nicht wieder

albinotisch sein, und entsprechend würde man nur eine verschwindend

geringe Korrelation von nahezu gleich 0 finden. Wenn dagegen dieselbe

rezessive Anlage häufiger oder gar überwiegend in der Bevölkerung

vorhanden wäre, so würden oft auch die Nachkommen albinotischer Tiere

wieder albinotisch sein, und man würde eine viel höhere Korrelation

finden, obwohl die Erblichkeit der Anlage im Grunde natürlich keine

andere wäre als bei Seltenheit. Entsprechendes gilt natürlich auch

für Merkmale, die keine Scheidung in zwei deutlich getrennte Gruppen,

sondern nur die Feststellung allmählicher Gradunterschiede gestatten

(wie z. B. die Größe). Auch hier ist die Korrelationsrechnung also zur

Erfassung der eigentlichen Gesetzlichkeit des Erbganges nicht geeignet,

sondern nur zu einer Orientierung über die phänotypische Ähnlichkeit

verschiedener Verwandtschaftsgrade.

Schlagwörter-Verzeichnis.

(Den Seitenzahlen ist jeweils die Bandzahl I bzw. II vorgesetzt. -- Ein

alphabetisches Verzeichnis ~gebräuchlicher Fachausdrücke~ befindet

sich auf S. 223-231).

Grundriß der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene (2/2) Menschliche Auslese und Rassenhygiene · 第 13 / 74 题