§. 220.
Wenn der Satz wahr ist, dass jede Pflanze zu ihrem Wachsthum und
Gedeihen gewisse unorganische Stoffe nöthig hat, und dass ihr diese
Stoffe von dem Boden geliefert werden, in welchem sie wurzelt -- und
wer wollte diesen Satz bestreiten --, so ist es auch gewiss, dass
die Kenntniss der Bestandtheile des Bodens für den Landwirth von der
grössten Bedeutung sein müsse, sei es, dass er beurtheilen will, welcher
Pflanze ein gegebener Boden die nothwendige Nahrung liefern kann, --
sei es, dass er für eine bestimmte Pflanze einen Boden durch Zufuhr von
düngenden Materien geeignet machen will.
[147] Ich kann dieses Capitel nicht beginnen, ohne Herrn Professor
$Otto$ meinen Dank gesagt zu haben für den Nutzen, den ich aus
seiner schönen Arbeit über Bodenanalyse (siehe $Sprengel$'s
Bodenkunde) gezogen habe.
Da nun aber eine Pflanze nur gelöste Substanzen mit ihren Wurzelfasern
aufzusaugen und in sich aufzunehmen vermag, so ist es für ihr Gedeihen
nicht ausreichend, dass die ihr nothwendigen Bestandtheile überhaupt
vorhanden sind, sondern es ist auch erforderlich, dass dieselben in
einer Form zugegen sind, in welcher sie von der Pflanze aufgenommen
werden können. -- Soll daher die Analyse eines Bodens einen praktisch
brauchbaren Schluss auf seine Ernährungsfähigkeit für die oder jene
Pflanze abgeben, so muss sie nicht nur die Bestandtheile nachweisen,
sondern auch die Zustände, in denen sie enthalten sind.
In diesem Sinne kann man die unorganischen Bodenbestandtheile in drei
Abtheilungen bringen, nämlich: