§. 197.
Man löst 0,5-0,6 Grm. Klavierdraht in der in §. 196, _B_ Fig. 100,
abgebildeten Retorte (indem man deren Bauch nach unten, ihren Hals
aufwärts richtet und ihre Mündung mit einem Stopfen schliesst, der eine
offene Glasröhre trägt) in verdünnter Salzsäure, wie in §. 89. 2. a.,
verdünnt die Lösung und giebt der Retorte die Stellung, welche sie in
Fig. 100 zeigt.
Nun erhitzt man in dem in Fig. 100 dargestellten Kölbchen _d_ 0,35-0,4
Grm. fein gepulverten Braunstein mit starker Salzsäure, genau wie in
§. 196 und bestimmt zuletzt, nach dem Erkalten, den nicht oxydirten
Theil des Eisens durch übermangansaure Kalilösung von bekanntem
Wirkungswerth (§. 89). Zieht man diesen ab von der angewandten Menge
des Klavierdrahtes, so erfährt man die Quantität des Eisens, welche
durch das mit Hülfe des Braunsteins entwickelte Chlor oxydirt wurde.
Multiplicirt man letztere mit 0,77804, so erhält man die Menge des
Hyperoxyds, welche in dem zersetzten Braunstein enthalten war.