§. 187.
Dieses Verfahren beruht darauf, dass man die Quantität des kohlensauren
Alkalis in der Pottasche und Soda aus dem Kohlensäurequantum bestimmt,
welches sie enthalten. -- Bedingung bei demselben ist demnach, dass
alles Alkali, welches den genannten Handelsartikeln Werth verleiht,
als neutrales kohlensaures Salz vorhanden, und kein anderweitiges
kohlensaures Salz zugegen ist. Sind diese Bedingungen nicht von
vornherein gegeben, so müssen sie auf geeignete Weise herbeigeführt
werden. --
Die Bestimmung der Kohlensäure geschieht genau nach der in §. 110.
II. b. [Greek: b]. aa. beschriebenen Weise. Man wählt die Kölbchen des
in Fig. 47 abgebildeten Apparates nicht zu klein, _A_ kann 4 bis 5
Loth, _B_ 3 bis 4 Loth Wasser fassen. -- Es ist unter allen Umständen
zweckmässig (nicht aber nothwendig), der Kohlensäurebestimmung eine
Wasserbestimmung vorhergehen zu lassen.
[115] Vergl. das S. 456 in der Anmerkung genannte Werkchen, in welchem
das was hier kurz gegeben wird, weitläufig beschrieben und
erklärt ist.