§. 157.
$Mulder$, welcher sich mit der Bestimmung des Phosphors in organischen
Substanzen am meisten beschäftigt hat, empfiehlt dazu folgendes
Verfahren:
Man löst eine gewogene Probe der Substanz durch Kochen mit Salzsäure,
filtrirt wenn nöthig und bestimmt die darin etwa enthaltene
Phosphorsäure nach der Methode $Berthier$'s (§. 106. I. c.).
Man kocht sodann eine zweite gewogene Portion der Substanz mit
Salpetersäure und verfährt ebenso. Erhält man in beiden Fällen einen
gleichen Procentgehalt an Phosphorsäure, so enthielt die Substanz
nur Phosphorsäure; beträgt dagegen die bei dem zweiten Versuche
erhaltene Menge mehr als die des ersten, so bezeichnet die Differenz
die durch Einwirkung der Salpetersäure aus Phosphor entstandene, der
in nicht oxydirtem Zustande in der Verbindung enthalten war. So fand
z. B. $Mulder$ im Caseïn sowohl bei Fällung der salzsauren wie der
salpetersauren Lösung 3,5 Proc. Phosphorsäure, während er bei Albumin
aus der salzsauren 0,35 Proc., aus der salpetersauren dagegen 0,78 Proc.
erhielt.
Durch Einäschern und Prüfen der Asche kann man auf Phosphorgehalt
nicht prüfen. Vitellin, das, mit Salpetersäure behandelt, 3 Proc.
Phosphorsäure liefert, hinterlässt kaum 0,3 Proc. Asche ($Baumhauer$).
Auch die in §. 156. a. 1. und 2. angegebenen Methoden lassen sich zur
Bestimmung des Gesammt-Phosphors in organischen Substanzen benutzen.