§. 135.
a. _Alle Säuren der zweiten Gruppe von denen der ersten._
Man versetzt die verdünnte Lösung mit Salpetersäure, fügt salpetersaures
Silberoxyd im Ueberschuss hinzu und filtrirt die unlöslichen
Silberverbindungen des Chlors, Broms, Jods etc. ab. In Auflösung bleiben
sämmtliche Säuren der ersten Gruppe, da ihre Silbersalze in Wasser
oder Salpetersäure löslich sind. -- Kohlensäure erfordert unter allen
Umständen eine besondere Bestimmung. Führt man dieselbe nach §. 110. II.
b. [Greek: b]. aus, so entweicht bei Gegenwart von Chlormetallen mit der
Kohlensäure Chlorwasserstoff. Bei genauen Bestimmungen beugt man diesem
Uebelstande vor, indem man eine Auflösung von schwefelsaurem Silberoxyd
in geringem Ueberschuss zusetzt oder auch (nach $Vohl$) durch Zusatz von
etwas fein geriebenem Quecksilberoxyd. Durch diese Zusätze wird zugleich
das Entweichen von Schwefelwasserstoff aus Schwefelmetallen verhindert;
den letzteren Zweck kann man auch durch Zusatz von etwas neutralem
chromsaurem Kali erreichen.
b. _Einzelne Säuren der zweiten Gruppe von einzelnen Säuren der ersten
Gruppe._
Da es für die weitere Trennung der Säuren der zweiten Gruppe unbequem
ist, alle in Form unlöslicher Silberverbindungen zu haben, so wendet
man, wo es vermieden werden kann, das in a. angegebene Verfahren nicht
an, im Falle man mehrere Säuren der zweiten Gruppe zusammen abzuscheiden
hat, sondern wählt lieber folgende Methoden:
1. $Schwefelsäure$ trennt man von den Säuren der zweiten Gruppe
nach §. 134. 2. mit dem Unterschiede, dass man anstatt Chlorbaryums
salpetersauren Baryt nimmt.
2. $Phosphorsäure$ fällt man mit salpetersaurer Magnesia und Ammon bei
Gegenwart von salpetersaurem Ammon (siehe §. 106. I. b.). -- Im Filtrat
bestimmt man die Säuren der zweiten Gruppe.