a. Sollen beide Säuren in einer Portion bestimmt werden, so versetzt man
die wässerige Lösung mit überschüssigem Natriumgoldchlorid, erwärmt und
bestimmt aus der Menge des reducirten Goldes die der Oxalsäure (§. 108.
b. [Greek: a].). Im Filtrate scheidet man zunächst das überschüssige
Gold durch Oxalsäure ab und fällt dann die Phosphorsäure mit
schwefelsaurer Magnesia. -- Löst sich die Verbindung nicht in Wasser,
so wendet man Salzsäure an und verfährt nach §. 108. b. [Greek: b]. Aus
dem Filtrate fällt man alsdann das Gold durch Schwefelwasserstoff ohne
Erwärmen.
b. Ist soviel Substanz vorhanden, dass man getrennte Portionen verwenden
kann, so bestimmt man in einer die Oxalsäure nach §. 108. c., in einer
zweiten die Phosphorsäure. Ist die Substanz in Wasser löslich, so
kann letztere -- wenn die Menge der Oxalsäure nicht zu sehr vorwaltet
-- geradezu mit schwefelsaurer Magnesia bei Anwesenheit von Salmiak
und Ammon gefällt werden; anderenfalls glüht man die Substanz mit
kohlensaurem Natronkali, zerstört so die Oxalsäure und bestimmt die
Phosphorsäure im Rückstande.