a. $Zinnoxydul neben Zinnoxyd.$ -- Man löst bei Luftabschluss in
Salzsäure, verdünnt die Flüssigkeit mit ausgekochtem Wasser, bringt sie
auf ein bestimmtes Volum und bestimmt in einer abgemessenen Menge das
Zinnoxydul nach §. 101. 2.; in einer zweiten Portion kann man alsdann
die Gesammtmenge entweder ebenfalls maassanalytisch bestimmen, indem man
das Chlorid zuerst in Chlorür überführt (§. 101. 2. b.), oder man kann
darin alles Zinn durch Erwärmen mit chlorsaurem Kali oxydiren und das
Zinn nach §. 101. 1. b. bestimmen.
b. $Arsenige Säure von Arsensäure.$ -- Man bestimmt, sofern eine feste
Substanz zur Untersuchung vorliegt, in einer Portion die arsenige Säure
maassanalytisch nach §. 102. 5., in einer zweiten die Gesammtmenge des
Arsens nach einer der in §. 102 angegebenen Methoden. -- Hat man die
Säuren in Lösung, so lässt sich die arsenige Säure auch in der Art
bestimmen, dass man eine abgewogene Portion mit Salzsäure und etwas
Indigolösung versetzt und dann von einer Chlorkalklösung von bekanntem
Gehalte so lange zufügt, bis die blaue Farbe des Indigos verschwunden
ist. Alles Nähere siehe unten in dem Abschnitte über Chlorimetrie.