a. $Zinn von Antimon nach Gay-Lussac.$ -- Man erwärmt einen gewogenen
Theil der fein zertheilten Legirung (oder auch einer sonstigen
Verbindung) mit Salzsäure, fügt chlorsaures Kali in kleinen Portionen
zu, bis zu erfolgter Lösung, und theilt alsdann die Flüssigkeit in
zwei gleiche Theile, a. und b. In a. fällt man beide Metalle durch
einen Zinkstab, spült sie ab und wägt sie; -- b. erwärmt man, nachdem
man ziemlich viel Salzsäure zugesetzt hat, mit einem Zinnstreifen
längere Zeit. -- Durch diese Operation wird das Antimon vollständig
als schwarzes Pulver abgeschieden und das Zinnchlorid zu Chlorür
reducirt. Man spült das Antimon mit Salzsäure enthaltendem Wasser von
dem Zinnstreifen ab, sammelt es auf einem gewogenen Filter, trocknet und
wägt es. Die Quantität des Zinns ergiebt sich als Differenz.
b. $Bestimmung des Arsens in metallischem Zinn$, nach $Gay-Lussac$[63].
-- Man löst das laminirte oder durch Eingiessen in Wasser gekörnte
Metall in einem Gemenge von 1 Aeq. Salpetersäure und 9 Aeq. Salzsäure
in gelinder Wärme auf. Die Auflösung erfolgt ohne Gasentwickelung,
es bildet sich Zinnchlorür und Chlorammonium. Das Arsen bleibt als
Pulver zurück. NO_{5} + 9ClH + 8Sn = 8SnCl + NH_{4}, Cl + 5HO. Das
Königswasser darf daher in nicht viel grösserem Verhältniss angewendet
werden, als auf 8 Aeq. Metall 1 Aeq. NO_{5} und 9 Aeq. ClH.
[63] Ann. de Chim. et de Phys. 23. 228. -- $Liebig$ und $Kopp$ Jahresb.
1847 und 1848, S. 968.