4. _Bestimmung als Chlorblei._

Bei einigen Scheidungen bestimmt man das Blei als Chlorblei, indem man

die Auflösung mit überschüssiger Salzsäure versetzt, im Wasserbade stark

einengt, den Rückstand mit absolutem Alkohol, dem man etwas Aether

zugemischt hat, behandelt, absitzen lässt, abfiltrirt, mit ätherhaltigem

Weingeist auswäscht, trocknet und gelinde erhitzt. Das Erhitzen darf

nicht bis zum Glühen gesteigert werden, sonst verflüchtigt sich etwas

Chlorblei. Im Uebrigen wird die Operation nach der in 1. [Greek: a].

angegebenen Weise ausgeführt.

Anleitung zur quantitativen chemischen Analyse · 第 271 / 749 题