Bei einigen Scheidungen bestimmt man das Blei als Chlorblei, indem man
die Auflösung mit überschüssiger Salzsäure versetzt, im Wasserbade stark
einengt, den Rückstand mit absolutem Alkohol, dem man etwas Aether
zugemischt hat, behandelt, absitzen lässt, abfiltrirt, mit ätherhaltigem
Weingeist auswäscht, trocknet und gelinde erhitzt. Das Erhitzen darf
nicht bis zum Glühen gesteigert werden, sonst verflüchtigt sich etwas
Chlorblei. Im Uebrigen wird die Operation nach der in 1. [Greek: a].
angegebenen Weise ausgeführt.