Das Princip derselben ist folgendes: Man ermittelt die Menge einer
Kochsalzlösung von bekanntem Gehalt, welche erforderlich ist, um alles
Silber auszufällen, welches in einer Lösung enthalten ist, und erfährt
so auch die Menge des Silbers, denn 1 Aeq. Chlornatrium fällt 1 Aeq.
Silber aus. -- Diese Methode, welche $Gay-Lussac$ an die Stelle der
Silberprüfung durch Cupellation setzte und in allen ihren Einzelnheiten
aufs Genaueste erforschte, findet sich ausführlich beschrieben in
"$Gay-Lussac$, vollständiger Unterricht über das Verfahren, Silber
auf nassem Wege zu probiren, deutsch bearbeitet von J. $Liebig$,
Braunschweig bei Vieweg." Ich theile dieselbe hier nur soweit mit, als
es für den Gebrauch in chemischen Laboratorien erforderlich ist.
a. _Bereitung der Kochsalzlösung._ 1 Gramm reines Silber verbindet sich
mit 0,32844 Grm. Chlor zu Chlorsilber. Diese Menge Chlor ist enthalten
in 0,54142 Grm. Chlornatrium. Löst man daher 5,4142 Grm. chemisch reines
Chlornatrium in Wasser zu 1 Liter Flüssigkeit auf, so entsprechen
100 C.C. dieser Lösung genau 1 Grm. Silber, oder jeder C.C. der Lösung
entspricht 0,01 Grm. Silber. Ausser dieser einen Lösung bereitet man
sich noch eine zehnfach verdünnte, indem man 1 Raumtheil jener mit 9
Raumtheilen Wasser mischt. Jeder C.C. dieser Zehntellösung entspricht
somit 0,001 Grm. Silber.
b. _Bereitung der gleichfalls nöthigen titrirten Silberlösung._ Man löst
1 Grm. chemisch reines Silber in reiner Salpetersäure und verdünnt mit
Wasser genau zu 1 Liter Flüssigkeit. Jeder C.C. enthält somit 0,001 Grm.
Silber und wird genau ausgefällt durch 1 C.C. der Zehntelkochsalzlösung.
c. _Prüfung der titrirten Lösungen._ Man löst 1 Grm. chemisch reines
Silber in 6 C.C. reiner Salpetersäure bei gelinder Wärme auf und
zwar in einer weissen Flasche, die sich durch einen Glasstopfen gut
verschliessen lässt, bläst mittelst einer gebogenen Glasröhre die
salpetrigen Dämpfe heraus, setzt genau 100 C.C. der concentrirteren
Kochsalzlösung zu, dreht den angefeuchteten Glasstopfen fest ein,
schüttelt, bis sich das Chlorsilber gut zusammengeballt hat, und die
Flüssigkeit klar geworden ist, und fügt nun 1 C.C. der verdünnten
Kochsalzlösung zu. Ist die Lösung richtig, so darf hierdurch keine
Trübung entstehen. Man bringt jetzt 1 C.C. der titrirten Silberlösung
hinzu, schüttelt wiederum, bis die Flüssigkeit klar erscheint, und
prüft nun durch Zusatz eines weiteren C.C. der Silberlösung. Die richtig
titrirte Lösung darf, wie leicht zu erkennen, auch hierdurch nicht
getrübt werden.
d. _Ausführung._ Soll dieselbe möglichst genau ausfallen, so muss man
den Gehalt der zu prüfenden Substanz an Silber einigermaassen genau
kennen, wie dies bei Prüfung von Münzen etc. schon an und für sich der
Fall ist. -- Kennt man denselben gar nicht, so wägt man eine Portion
ab, löst erforderlichen Falles in Salpetersäure, tröpfelt zu der Lösung
aus einer Bürette von der concentrirteren Kochsalzlösung zu, schüttelt,
setzt weiter zu und sucht so möglichst annähernd den Punkt, bei dem
keine weitere Fällung mehr erfolgt.
Man wägt nun so viel von der Silberlegirung oder Verbindung ab,
dass darin etwa 1 Gramm Silber enthalten ist, löst -- sofern man
eine Legirung oder ein Silbersalz hat -- in der in c. bezeichneten
Flasche in reiner Salpetersäure, entfernt etwaige salpetrigsaure
Dämpfe durch Einblasen, bringt mittelst einer Pipette genau 100 C.C.
der concentrirteren Kochsalzlösung hinzu, dreht den angefeuchteten
Glasstopfen fest ein und schüttelt heftig, bis das Chlorsilber gut
abgeschieden und die Flüssigkeit klar geworden ist. Man hat nun zu
ermitteln, ob in der Flüssigkeit noch Silber oder noch Kochsalz ist.
Zu dem Behufe setzt man 1 C.C. der Zehntelkochsalzlösung zu. Entsteht
eine Trübung, so ist dies ein Zeichen, dass in der abgewogenen Menge
der Substanz mehr als 1 Grm. Silber enthalten war. Man schüttelt,
setzt wieder einen C.C. zu und fährt so fort, bis der letzte C.C. keine
Trübung mehr giebt. Man kann dann auch annehmen, dass der vorletzte
nur zur Hälfte nöthig war, und pflegt daher von den verbrauchten C.C.
der Zehntellösung 1,5 C.C. abzuziehen. Die noch übrig bleibenden C.C.
geben die Milligramme Silber an, die mehr als 1 Grm. in der abgewogenen
Substanz enthalten gewesen sind.
Hat der erste C.C. der Zehntelkochsalzlösung keine Trübung bewirkt, so
fügt man zunächst 1 C.C. der titrirten Silberlösung zu, um jenen zu
fällen, schüttelt und verfährt dann mit der Silberlösung wie dies zuvor
für die verdünnte Kochsalzlösung angegeben worden ist. Die Anzahl der
nun noch zugesetzten C.C. (der erste darf natürlich nicht mitgezählt
werden), nach Abzug von 1,5 C.C. bezeichnet die Milligramme Silber,
welche die abgewogene Substanz weniger enthielt als 1 Gramm.
§. 92.