5. _Bestimmung durch Maassanalyse._

Das Princip derselben ist folgendes: Man ermittelt die Menge einer

Kochsalzlösung von bekanntem Gehalt, welche erforderlich ist, um alles

Silber auszufällen, welches in einer Lösung enthalten ist, und erfährt

so auch die Menge des Silbers, denn 1 Aeq. Chlornatrium fällt 1 Aeq.

Silber aus. -- Diese Methode, welche $Gay-Lussac$ an die Stelle der

Silberprüfung durch Cupellation setzte und in allen ihren Einzelnheiten

aufs Genaueste erforschte, findet sich ausführlich beschrieben in

"$Gay-Lussac$, vollständiger Unterricht über das Verfahren, Silber

auf nassem Wege zu probiren, deutsch bearbeitet von J. $Liebig$,

Braunschweig bei Vieweg." Ich theile dieselbe hier nur soweit mit, als

es für den Gebrauch in chemischen Laboratorien erforderlich ist.

a. _Bereitung der Kochsalzlösung._ 1 Gramm reines Silber verbindet sich

mit 0,32844 Grm. Chlor zu Chlorsilber. Diese Menge Chlor ist enthalten

in 0,54142 Grm. Chlornatrium. Löst man daher 5,4142 Grm. chemisch reines

Chlornatrium in Wasser zu 1 Liter Flüssigkeit auf, so entsprechen

100 C.C. dieser Lösung genau 1 Grm. Silber, oder jeder C.C. der Lösung

entspricht 0,01 Grm. Silber. Ausser dieser einen Lösung bereitet man

sich noch eine zehnfach verdünnte, indem man 1 Raumtheil jener mit 9

Raumtheilen Wasser mischt. Jeder C.C. dieser Zehntellösung entspricht

somit 0,001 Grm. Silber.

b. _Bereitung der gleichfalls nöthigen titrirten Silberlösung._ Man löst

1 Grm. chemisch reines Silber in reiner Salpetersäure und verdünnt mit

Wasser genau zu 1 Liter Flüssigkeit. Jeder C.C. enthält somit 0,001 Grm.

Silber und wird genau ausgefällt durch 1 C.C. der Zehntelkochsalzlösung.

c. _Prüfung der titrirten Lösungen._ Man löst 1 Grm. chemisch reines

Silber in 6 C.C. reiner Salpetersäure bei gelinder Wärme auf und

zwar in einer weissen Flasche, die sich durch einen Glasstopfen gut

verschliessen lässt, bläst mittelst einer gebogenen Glasröhre die

salpetrigen Dämpfe heraus, setzt genau 100 C.C. der concentrirteren

Kochsalzlösung zu, dreht den angefeuchteten Glasstopfen fest ein,

schüttelt, bis sich das Chlorsilber gut zusammengeballt hat, und die

Flüssigkeit klar geworden ist, und fügt nun 1 C.C. der verdünnten

Kochsalzlösung zu. Ist die Lösung richtig, so darf hierdurch keine

Trübung entstehen. Man bringt jetzt 1 C.C. der titrirten Silberlösung

hinzu, schüttelt wiederum, bis die Flüssigkeit klar erscheint, und

prüft nun durch Zusatz eines weiteren C.C. der Silberlösung. Die richtig

titrirte Lösung darf, wie leicht zu erkennen, auch hierdurch nicht

getrübt werden.

d. _Ausführung._ Soll dieselbe möglichst genau ausfallen, so muss man

den Gehalt der zu prüfenden Substanz an Silber einigermaassen genau

kennen, wie dies bei Prüfung von Münzen etc. schon an und für sich der

Fall ist. -- Kennt man denselben gar nicht, so wägt man eine Portion

ab, löst erforderlichen Falles in Salpetersäure, tröpfelt zu der Lösung

aus einer Bürette von der concentrirteren Kochsalzlösung zu, schüttelt,

setzt weiter zu und sucht so möglichst annähernd den Punkt, bei dem

keine weitere Fällung mehr erfolgt.

Man wägt nun so viel von der Silberlegirung oder Verbindung ab,

dass darin etwa 1 Gramm Silber enthalten ist, löst -- sofern man

eine Legirung oder ein Silbersalz hat -- in der in c. bezeichneten

Flasche in reiner Salpetersäure, entfernt etwaige salpetrigsaure

Dämpfe durch Einblasen, bringt mittelst einer Pipette genau 100 C.C.

der concentrirteren Kochsalzlösung hinzu, dreht den angefeuchteten

Glasstopfen fest ein und schüttelt heftig, bis das Chlorsilber gut

abgeschieden und die Flüssigkeit klar geworden ist. Man hat nun zu

ermitteln, ob in der Flüssigkeit noch Silber oder noch Kochsalz ist.

Zu dem Behufe setzt man 1 C.C. der Zehntelkochsalzlösung zu. Entsteht

eine Trübung, so ist dies ein Zeichen, dass in der abgewogenen Menge

der Substanz mehr als 1 Grm. Silber enthalten war. Man schüttelt,

setzt wieder einen C.C. zu und fährt so fort, bis der letzte C.C. keine

Trübung mehr giebt. Man kann dann auch annehmen, dass der vorletzte

nur zur Hälfte nöthig war, und pflegt daher von den verbrauchten C.C.

der Zehntellösung 1,5 C.C. abzuziehen. Die noch übrig bleibenden C.C.

geben die Milligramme Silber an, die mehr als 1 Grm. in der abgewogenen

Substanz enthalten gewesen sind.

Hat der erste C.C. der Zehntelkochsalzlösung keine Trübung bewirkt, so

fügt man zunächst 1 C.C. der titrirten Silberlösung zu, um jenen zu

fällen, schüttelt und verfährt dann mit der Silberlösung wie dies zuvor

für die verdünnte Kochsalzlösung angegeben worden ist. Die Anzahl der

nun noch zugesetzten C.C. (der erste darf natürlich nicht mitgezählt

werden), nach Abzug von 1,5 C.C. bezeichnet die Milligramme Silber,

welche die abgewogene Substanz weniger enthielt als 1 Gramm.

§. 92.

Anleitung zur quantitativen chemischen Analyse · 第 259 / 749 题