a. Auflösung.
Das Ammon, sowie alle seine Salze mit hier in Betracht kommenden Säuren,
können in Wasser gelöst werden; es ist jedoch, wie aus dem unten
Stehenden zu ersehen, nicht bei allen Bestimmungsmethoden nothwendig,
die Ammonsalze erst in Lösung zu bringen.
b. Bestimmung.
Das Ammon wird nach §. 49 entweder als _Chlorammonium_ oder als
_Ammoniumplatinchlorid_ gewogen. In diese Formen kann man es entweder
direct oder indirect (das heisst: nachdem man es als Ammoniak
ausgetrieben und wieder an eine Säure gebunden hat) überführen. --
Häufig wird das Ammon auch mittelst Maassanalyse, selten aus dem Volumen
des Stickgases bestimmt.
1. In $Chlorammonium$ lässt sich direct überführen das Ammoniak und
das Ammon in wässeriger Lösung, sowie die Ammonsalze, welche
schwache flüchtige Säuren enthalten (kohlensaures Ammon,
Schwefelammonium etc.).
2. In $Ammoniumplatinchlorid$ lassen sich direct alle diejenigen
Salze überführen, welche in Alkohol lösliche Säuren enthalten,
z. B. schwefelsaures, phosphorsaures Ammon etc.
3. Die $Austreibung des Ammoniaks aus den Ammonverbindungen$ und die
darauf sich gründenden Bestimmungen können in allen Fällen
ausgeführt werden, ebenso die Ermittelung des Ammons aus dem Volum
des Stickstoffs.
Da die Austreibung des Ammoniaks auf trockenem Wege (durch Glühen
mit Natronkalk) und die Bestimmung desselben aus dem Volum des
Stickgases genau in derselben Weise ausgeführt werden, wie die
Bestimmung des Stickstoffs in organischen Verbindungen, so verweise
ich in Betreff dieser Methoden auf den Abschnitt über organische
Elementaranalyse und führe hier nur die Methoden aus, welche sich
auf Austreibung des Ammoniaks auf nassem Wege gründen.