Jenes Vermögen, Bilder, die keineswegs bloße Nachbilder der

Wirklichkeit seien, sondern die da fähig sind, Vorbilder

derselben zu werden, selbsttätig zu entwerfen, wäre das erste,

wovon die Bildung des Geschlechts durch die neue Erziehung

ausgehen müßte. Selbsttätig zu entwerfen, habe ich gesagt,

und also, daß der Zögling durch eigne Kraft sie sich erzeuge,

keineswegs etwa, daß er nur fähig werde, das durch die Erziehung

ihm hingegebene Bild, leidend aufzufassen, es hinlänglich zu

verstehen, und es, also wie es ihm gegeben ist, zu wiederholen,

als ob es nur um das Vorhandensein eines solchen Bildes zu tun

wäre. Der Grund dieser Forderung der eignen Selbsttätigkeit in

diesem Bilden ist folgender: nur unter dieser Bedingung kann das

entworfene Bild das tätige Wohlgefallen des Zöglings an sich

ziehen. Es ist nämlich ganz etwas andres, sich etwas nur gefallen

zu lassen, und nichts dagegen zu haben, dergleichen leidendes

Gefallenlassen allein höchstens aus einem leidenden Hingeben

entstehen kann; wiederum aber etwas andres, von dem Wohlgefallen

an etwas also ergriffen werden, daß dasselbe schöpferisch werde,

und alle unsre Kraft zum Bilden anrege. Von dem ersten, das in

allewege in der bisherigen Erziehung wohl auch vorkam, sprechen

wir nicht, sondern von dem letzten. Dieses letzte Wohlgefallen

aber wird allein dadurch angezündet, daß die Selbsttätigkeit des

Zöglings zugleich angereizt, und an dem gegebenen Gegenstande

ihm offenbar werde, und so dieser Gegenstand nicht bloß für

sich, sondern zugleich auch als ein Gegenstand der geistigen

Kraftäußerung gefalle, welche letztere unmittelbar, notwendig,

und ohne alle Ausnahme wohlgefällt.

Diese im Zöglinge zu entwickelnde Tätigkeit des geistigen

Bildens ist ohne Zweifel eine Tätigkeit nach Regeln, welche

Regeln dem Tätigen kundwerden, bis zur Einsicht ihrer einzigen

Möglichkeit in unmittelbarer Erfahrung an sich selber; also,

diese Tätigkeit bringt hervor Erkenntnis, und zwar allgemeiner

und ohne Ausnahme geltender Gesetze. Auch in dem von diesem

Punkte aus sich anhebenden freien Fortbilden ist unmöglich, was

gegen das Gesetz unternommen wird, und es erfolgt keine Tat, bis

das Gesetz befolgt ist; wenn daher auch diese freie Fortbildung

anfangs von blinden Versuchen ausginge, so müßte sie doch enden

mit erweiterter Erkenntnis des Gesetzes. Diese Bildung ist

daher in ihrem letzten Erfolge Bildung des Erkenntnisvermögens

des Zöglings, und zwar keineswegs die historische an den

stehenden Beschaffenheiten der Dinge, sondern die höhere und

philosophische, an den Gesetzen, nach denen eine solche stehende

Beschaffenheit der Dinge notwendig wird. Der Zögling lernt.

Ich setze hinzu: der Zögling lernt gern und mit Lust, und er

mag, solange die Spannung der Kraft vorhält, gar nichts lieber

tun, denn lernen, denn er ist selbsttätig, indem er lernt,

und dazu hat er unmittelbar die allerhöchste Lust. Wir haben

hieran ein äußeres, teils unmittelbar ins Auge fallendes, teils

untrügliches Kennzeichen der wahren Erziehung gefunden, dies,

daß ohne alle Rücksicht auf die Verschiedenheit der natürlichen

Anlagen und ohne alle Ausnahme jedweder Zögling, an den diese

Erziehung gebracht wird, rein um des Lernens selbst willen, und

aus keinem andern Grunde, mit Lust und Liebe lerne. Wir haben das

Mittel gefunden, diese reine Liebe zum Lernen anzuzünden, dies,

die unmittelbare Selbsttätigkeit des Zöglings anzuregen, und

diese zur Grundlage aller Erkenntnis zu machen, also, daß an ihr

gelernt werde, was gelernt wird.

Diese eigne Tätigkeit des Zöglings in irgendeinem uns bekannten

Punkte nur erst anzuregen, ist das erste Hauptstück der Kunst.

Ist dieses gelungen, so kommt es nur noch darauf an, die

angeregte von diesem Punkte aus immer im frischen Leben zu

erhalten, welches allein durch regelmäßiges Fortschreiten möglich

ist, und wo jeder Fehlgriff der Erziehung auf der Stelle durch

Mißlingen des Beabsichtigten sich entdeckt. Wir haben also auch

das Band gefunden, wodurch der beabsichtigte Erfolg unabtrennlich

angeknüpft wird an die angegebene Wirkungsweise, das ewige und

ohne alle Ausnahme waltende Grundgesetz der geistigen Natur des

Menschen, daß er geistige Tätigkeit unmittelbar anstrebe.

Sollte jemand, durch die gewöhnliche Erfahrung unsrer Tage

irregeleitet, sogar gegen das Vorhandensein eines solchen

Grundgesetzes Zweifel hegen, so merken wir für einen solchen zum

Ueberflusse an, daß der Mensch von Natur allerdings bloß sinnlich

und selbstsüchtig ist, solange die unmittelbare Not und das

gegenwärtige sinnliche Bedürfnis ihn treibt, und daß er durch

kein geistiges Bedürfnis, oder irgendeine schonende Rücksicht

sich abhalten läßt, dieses zu befriedigen; daß er aber, nachdem

nur diesem abgeholfen ist, wenig Neigung hat, das schmerzhafte

Bild desselben in seiner Phantasie zu bearbeiten, und es sich

gegenwärtig zu erhalten, sondern daß er es weit mehr liebt,

den losgebundenen Gedanken auf die freie Betrachtung dessen,

was die Aufmerksamkeit seiner Sinne reizt, zu richten, ja daß

er auch einen dichterischen Ausflug in ideale Welten gar nicht

verschmäht, indem ihm von Natur ein leichter Sinn beiwohnt für

das Zeitliche, damit sein Sinn für das Ewige einigen Spielraum

zur Entwicklung erhalte. Das letzte wird bewiesen durch die

Geschichte aller alten Völker, und die mancherlei Beobachtungen

und Entdeckungen, die von ihnen auf uns gekommen sind; es wird

bewiesen bis auf unsre Tage durch die Beobachtung der noch

übrigen wilden Völker, falls nämlich sie von ihrem Klima nur

nicht gar zu stiefmütterlich behandelt werden, und durch die

unsrer eignen Kinder; es wird sogar bewiesen durch das freimütige

Geständnis unsrer Eiferer gegen Ideale, welche sich beklagen, daß

es ein weit verdrießlicheres Geschäft sei, Namen und Jahreszahlen

zu lernen, denn aufzufliegen in das, wie es ihnen vorkommt, leere

Feld der Ideen, welche sonach selber, wie es scheint, lieber

das zweite täten, wenn sie sich's erlauben dürften, denn das

erste. Daß an die Stelle dieses naturgemäßen Leichtsinns der

schwere Sinn trete, wo auch dem Gesättigten der künftige Hunger,

und die ganzen langen Reihen alles möglichen künftigen Hungers,

als das einzige seine Seele füllende, vorschweben, und ihn

immerfort stacheln und treiben, wird in unserm Zeitalter durch

Kunst bewirkt, beim Knaben durch Züchtigung seines natürlichen

Leichtsinns, beim Manne durch das Bestreben für einen klugen Mann

zu gelten, welcher Ruhm nur demjenigen zuteil wird, der jenen

Gesichtspunkt keinen Augenblick aus den Augen läßt; es ist daher

dies keineswegs Natur, auf die wir zu rechnen hätten, sondern ein

der widerstrebenden Natur mit Mühe aufgedrungenes Verderben, das

da wegfällt, sowie nur jene Mühe nicht mehr angewendet wird.

Diese unmittelbar die geistige Selbsttätigkeit des Zöglings

anregende Erziehung erzeugt Erkenntnis, sagten wir oben; und

dies gibt uns Gelegenheit, die neue Erziehung im Gegensatze mit

der bisherigen, noch tiefer zu bezeichnen. Eigentlich nämlich,

und unmittelbar geht die neue Erziehung nur auf Anregung

regelmäßig fortschreitender Geistestätigkeit. Die Erkenntnis

ergibt sich, wie wir schon oben gesehen haben, nur nebenbei, und

als nicht außenbleibende Folge. Ob es daher nun zwar wohl diese

Erkenntnis ist, in welcher allein das Bild für das wirkliche

Leben, das die künftige ernstliche Tätigkeit unsers zum Manne

gewordenen Zöglings anregen soll, erfaßt werden kann; die

Erkenntnis daher allerdings ein wesentlicher Bestandteil der zu

erlangenden Bildung ist, so kann man dennoch nicht sagen, daß

die neue Erziehung diese Erkenntnis unmittelbar beabsichtige,

sondern die Erkenntnis fällt derselben nur zu. Im Gegenteile

beabsichtigte die bisherige Erziehung geradezu Erkenntnis,

und ein gewisses Maß eines Erkenntnisstoffes. Ferner ist ein

großer Unterschied zwischen der Art der Erkenntnis, welche der

neuen Erziehung nebenbei entsteht, und derjenigen, welche die

bisherige Erziehung beabsichtigte. Jener entsteht die Erkenntnis

der die Möglichkeit aller geistigen Tätigkeit bedingenden

Gesetze dieser Tätigkeit. Zum Beispiel wenn der Zögling in

freier Phantasie durch gerade Linien einen Raum zu begrenzen

versucht, so ist dies die zuerst angeregte geistige Tätigkeit

desselben. Wenn er in diesen Versuchen findet, daß er mit

weniger denn drei geraden Linien keinen Raum begrenzen könne, so

ist dieses letztere die nebenbei entstehende Erkenntnis einer

zweiten ganz andern Tätigkeit des, das zuerst angeregte freie

Vermögen beschränkenden Erkenntnisvermögens. Dieser Erziehung

entsteht sonach gleich bei ihrem Beginnen eine wahrhaft über

alle Erfahrung erhabene, übersinnliche, streng notwendige und

allgemeine Erkenntnis, die alle nachher mögliche Erfahrung

schon im voraus unter sich befaßt. Dagegen ging der bisherige

Unterricht in der Regel nur auf die stehenden Beschaffenheiten

der Dinge, wie sie eben, ohne daß man dafür einen Grund angeben

könne, seien, und geglaubt, und gemerkt werden müßten; also auf

ein bloß leitendes Auffassen durch das lediglich im Dienste der

Dinge stehende Vermögen des Gedächtnisses, wodurch es überhaupt

gar nicht zur Ahnung des Geistes, als eines selbständigen und

uranfänglichen Prinzips der Dinge selber kommen konnte. Es

vermeine die neuere Pädagogik ja nicht durch die Berufung auf

ihren oft bezeugten Abscheu gegen mechanisches Auswendiglernen,

und auf ihre bekannten Meisterstücke in sokratischer Manier,

gegen diesen Vorwurf sich zu decken; denn hierauf hat sie

schon längst wo anders den gründlichen Bescheid erhalten, daß

diese sokratischen Räsonnements gleichfalls nur mechanisch

auswendig gelernt werden, und daß dies ein um so gefährlicheres

Auswendiglernen ist, da es dem Zöglinge, der nicht denkt, dennoch

den Schein gibt, daß er denken könne; daß dies bei dem Stoffe,

den sie zur Entwicklung des Selbstdenkens anwenden wollte, nicht

anders erfolgen konnte, und daß man für diesen Zweck mit einem

ganz andern Stoffe anheben müsse. Aus dieser Beschaffenheit des

bisherigen Unterrichts erhellet, teils warum in der Regel der

Zögling bisher ungern, und darum langsam und spärlich lernte,

und in Ermangelung des Reizes aus dem Lernen selber, fremdartige

Antriebe untergelegt werden mußten, teils geht daraus hervor der

Grund von bisherigen Ausnahmen von der Regel. Das Gedächtnis,

wenn es allein, und ohne irgendeinem andern geistigen Zwecke

dienen zu sollen, in Anspruch genommen wird, ist vielmehr ein

Leiden des Gemüts, als eine Tätigkeit desselben, und es läßt

sich einsehen, daß der Zögling dieses Leiden höchst ungern

übernehmen werde. Auch ist die Bekanntschaft mit ganz fremden,

und nicht das mindeste Interesse für ihn habenden Dingen, und

mit ihren Eigenschaften, ein schlechter Ersatz für jenes ihm

zugefügte Leiden; deswegen mußte seine Abneigung durch die

Vertröstung auf die künftige Nützlichkeit dieser Erkenntnisse,

und daß man nur vermittelst ihrer Brot und Ehre finden könne,

und sogar durch unmittelbar gegenwärtige Strafe und Belohnung

überwunden werden; -- daß somit die Erkenntnis gleich von

vornherein als Dienerin des sinnlichen Wohlseins aufgestellt

wurde, und diese Erziehung, welche in Absicht ihres Inhalts oben

als bloß unkräftig für Entwicklung einer sittlichen Denkart

aufgestellt wurde, um nur an den Zögling zu gelangen, das

moralische Verderben desselben sogar pflanzen und entwickeln,

und ihr Interesse an das Interesse dieses Verderbens anknüpfen

mußte. Man wird ferner finden, daß das natürliche Talent, welches

als Ausnahme von der Regel, in der Schule dieser bisherigen

Erziehung gern lernte, und deswegen gut, und durch diese in ihm

waltende höhere Liebe das moralische Verderben der Umgebung

überwand, und seinen Sinn rein erhielt, durch seinen natürlichen

Hang, jenen Gegenständen ein praktisches Interesse abgewann,

und daß es, von seinem glücklichen Instinkte geleitet, vielmehr

darauf ausging, dergleichen Erkenntnisse selbst hervorzubringen,

denn darauf, sie bloß aufzufassen; sodann, daß in Absicht der

Lehrgegenstände, mit denen, als Ausnahme von der Regel, es dieser

Erziehung noch am allgemeinsten und glücklichsten gelang, dieses

insgesamt solche sind, die sie tätig ausüben ließ, so wie zum

Beispiel diejenige gelehrte Sprache, in der bis aufs Schreiben

und Reden derselben ausgegangen wurde, beinahe allgemein

ziemlich gut, dagegen diejenige andre, in der die Schreib- und

Redeübungen vernachlässigt wurden, in der Regel sehr schlecht

und oberflächlich gelernt, und in reiferen Jahren vergessen

worden. Daß daher auch aus der bisherigen Erfahrung hervorgeht,

daß es allein die Entwicklung der geistigen Tätigkeit durch

den Unterricht sei, die da Lust an der Erkenntnis, rein als

solcher, hervorbringe, und so auch das Gemüt der sittlichen

Bildung offen erhalte, dagegen das bloß leidende Empfangen ebenso

die Erkenntnis lähme und töte, wie es ihr Bedürfnis sei, den

sittlichen Sinn in Grund und Boden hinein zu verderben.

Um wieder zurückzukehren zum Zöglinge der neuen Erziehung: es ist

klar, daß derselbe, von seiner Liebe getrieben, viel, und da er

alles in seinem Zusammenhange faßt, und das Gefaßte unmittelbar

durch ein Tun übt, dieses viele richtig und unvergeßlich lernen

werde. Doch ist dieses nur Nebensache. Bedeutender ist, daß durch

diese Liebe sein Selbst erhöhet, und in eine ganz neue Ordnung

der Dinge, in welche bisher nur wenige von Gott Begünstigte

von ungefähr kamen, besonnen, und nach einer Regel eingeführt

wird. Ihn treibt eine Liebe, die durchaus nicht auf irgendeinen

sinnlichen Genuß ausgeht, indem dieser, als Antrieb, für ihn

gänzlich schweigt, sondern auf die geistige Tätigkeit, um der

Tätigkeit willen, und auf das Gesetz derselben, um des Gesetzes

willen. Ob nun zwar nicht diese geistige Tätigkeit überhaupt es

ist, auf welche die Sittlichkeit geht, sondern dazu noch eine

besondere Richtung jener Tätigkeit kommen muß, so ist dennoch

jene Liebe die allgemeine Beschaffenheit und Form des sittlichen

Willens; und so ist denn diese Weise der geistigen Bildung die

unmittelbare Vorbereitung zu der sittlichen; die Wurzel der

Unsittlichkeit aber rottet sie, indem sie den sinnlichen Genuß

durchaus niemals Antrieb werden läßt, gänzlich aus. Bisher

war dieser Antrieb der erste, der da angeregt und ausgebildet

wurde, weil man außerdem den Zögling gar nicht bearbeiten und

einigen Einfluß auf denselben gewinnen zu können glaubte;

sollte hinterher der sittliche Antrieb entwickelt werden, so

kam derselbe zu spät, und fand das Herz schon eingenommen und

angefüllt von einer andern Liebe. Durch die neue Erziehung soll

umgekehrt die Bildung zum reinen Wollen das erste werden, damit,

wenn späterhin doch die Selbstsucht innerlich erwachen, oder von

außen angeregt werden sollte, diese zu spät komme, und in dem

schon von etwas anderm eingenommenen Gemüte keinen Platz für sich

finde.

Wesentlich ist schon für diesen ersten, sowie für den demnächst

anzugebenden zweiten Zweck, daß der Zögling von Anbeginn an

ununterbrochen, und ganz unter dem Einflusse dieser Erziehung

stehe, und daß er von dem Gemeinen gänzlich abgesondert, und

vor aller Berührung damit verwahrt werde. Daß man um seiner

Erhaltung und seines Wohlseins willen im Leben sich regen und

bewegen könne, muß er gar nicht hören, und ebensowenig, daß

man um deswillen lerne, oder daß das Lernen dazu etwas helfen

könne. Es folgt daraus, daß die geistige Entwicklung in der oben

angegebenen Weise, die einzige sein müsse, die an ihn gebracht

werde, und daß er mit derselben ohne Unterlaß beschäftigt werden

müsse, daß er aber keineswegs diese Weise des Unterrichts mit

demjenigen, der des entgegengesetzten sinnlichen Antriebs bedarf,

abwechseln dürfe.

Ob nun aber wohl diese geistige Entwicklung die Selbstsucht nicht

zum Leben kommen läßt, und die Form eines sittlichen Willens

gibt, so ist dies doch darum noch nicht der sittliche Wille

selbst; und falls die von uns vorgeschlagene neue Erziehung

nicht weiter ginge, so würde sie höchstens treffliche Bearbeiter

der Wissenschaften erziehen, deren es auch bisher gegeben hat,

und deren es nur wenige bedarf, und die für unsern eigentlichen

menschlichen und nationalen Zweck nicht mehr vermögen würden,

als dergleichen Männer auch bisher vermocht haben; ermahnen und

wieder ermahnen, und sich anstaunen und nach Gelegenheit schmähen

zu lassen. Aber es ist klar, und ist auch schon oben gesagt,

daß diese freie Tätigkeit des Geistes in der Absicht entwickelt

worden, damit der Zögling mit derselben frei das Bild einer

sittlichen Ordnung des wirklich vorhandenen Lebens entwerfe,

dieses Bild mit der in ihm gleichfalls schon entwickelten Liebe

fasse, und durch diese Liebe getrieben werde, dasselbe in und

durch sein Leben wirklich darzustellen. Es fragt sich, wie die

neue Erziehung sich den Beweis führen könne, daß sie diesen ihren

eigentlichen und letzten Zweck an ihrem Zöglinge erreicht habe?

Zuvörderst ist klar, daß die schon früher an andern Gegenständen

geübte geistige Tätigkeit des Zöglings angeregt werden müsse,

ein Bild von der gesellschaftlichen Ordnung der Menschen, so

wie dieselbe nach dem Vernunftgesetze schlechthin sein soll,

zu entwerfen. Ob dieses vom Zöglinge entworfene Bild richtig

sei, ist von einer Erziehung, die nur selbst im Besitze dieses

richtigen Bildes sich befindet, am leichtesten zu beurteilen; ob

dasselbe durch die eigne Selbsttätigkeit des Zöglings entworfen,

keineswegs aber nur leidend aufgefaßt, und der Schule gläubig

nachgesagt werde, ferner ob es zur gehörigen Klarheit und

Lebhaftigkeit gesteigert sei, wird die Erziehung auf dieselbe

Weise beurteilen können, wie sie früher in derselben Rücksicht

bei andern Gegenständen ein treffendes Urteil gefällt hat. Alles

dies ist noch Sache der bloßen Erkenntnis, und verbleibt auf dem

in dieser Beziehung sehr zugänglichen Gebiete derselben. Eine

ganz andre aber und höhere Frage ist die, ob der Zögling also von

brennender Liebe für eine solche Ordnung der Dinge ergriffen sei,

daß es ihm, der Leitung der Erziehung entlassen und selbständig

hingestellt, schlechterdings unmöglich sein werde, diese Ordnung

nicht zu wollen, und nicht aus allen seinen Kräften für die

Beförderung derselben zu arbeiten; über welche Frage ohne Zweifel

nicht Worte und in Worten anzustellende Prüfungen, sondern allein

der Anblick von Taten entscheiden können.

Ich löse die durch diese letzte Betrachtung uns gestellte

Aufgabe also: ohne Zweifel werden doch die Zöglinge dieser

neuen Erziehung, obwohl abgesondert von der schon erwachsenen

Gemeinheit, dennoch untereinander selbst in Gemeinschaft leben,

und so ein abgesondertes und für sich selbst bestehendes

Gemeinwesen bilden, das seine genau bestimmte, in der Natur

der Dinge gegründete, und von der Vernunft durchaus geforderte

Verfassung habe. Das allererste Bild einer geselligen Ordnung,

zu dessen Entwerfung der Geist des Zöglings angeregt werde,

sei das der Gemeinde, in der er selber lebt, also, daß er

innerlich gezwungen sei, diese Ordnung Punkt für Punkt gerade

also sich zu bilden, wie sie wirklich vorgezeichnet ist, und

daß er dieselbe in allen ihren Teilen als durchaus notwendig

aus ihren Gründen verstehe. Dies ist nun abermals bloßes Werk

der Erkenntnis. In dieser gesellschaftlichen Ordnung muß nun im

wirklichen Leben jeder einzelne um des Ganzen willen immerfort

gar vieles unterlassen, was er, wenn er sich allein befände,

unbedenklich tun könnte; und es wird zweckmäßig sein, daß in

der Gesetzgebung, und in dem darauf zu bauenden Unterrichte

über die Verfassung, jedem einzelnen alle die übrigen mit einer

zum Ideal gesteigerten Ordnungsliebe vorgestellt werden, welche

also vielleicht kein einziger wirklich hat, die aber alle haben

sollten; und daß somit diese Gesetzgebung einen hohen Grad von

Strenge erhalte, und der Unterlassungen gar viele auflege. Diese,

als etwas das schlechthin sein muß, und auf welchem das Bestehen

der Gesellschaft beruht, sind auf den Notfall sogar durch Furcht

vor gegenwärtiger Strafe zu erzwingen; und muß dieses Strafgesetz

schlechthin ohne Schonung oder Ausnahme vollzogen werden. Der

Sittlichkeit des Zöglings geschieht durch diese Anwendung der

Furcht, als eines Triebes, gar kein Eintrag, indem hier ja

nicht zum Tun des Guten, sondern nur zur Unterlassung des in

dieser Verfassung Bösen getrieben werden soll; überdies muß im

Unterrichte über die Verfassung vollkommen verständlich gemacht

werden, daß der, welcher der Vorstellung von der Strafe, oder

wohl gar der Anfrischung dieser Vorstellung durch die Erduldung

der Strafe selbst noch bedürfe, auf einer sehr niedrigen Stufe

der Bildung stehe. Jedennoch ist bei allem diesen klar, daß, da

man niemals wissen kann, ob da wo gehorcht wird, aus Liebe zur

Ordnung oder aus Furcht vor der Strafe gehorcht werde, in diesem

Umkreise der Zögling seinen guten Willen nicht äußerlich dartun,

noch die Erziehung ihn ermessen könne.

Dagegen ist der Umkreis, wo ein solches Ermessen möglich ist, der

folgende. Die Verfassung muß nämlich ferner also eingerichtet

sein, daß der einzelne für das Ganze nicht bloß unterlassen

müsse, sondern daß er für dasselbe auch tun und handelnd leisten

könne. Außer der geistigen Entwicklung im Lernen finden in

diesem Gemeinwesen der Zöglinge auch noch körperliche Uebungen,

und die mechanischen aber hier zum Ideale veredelten Arbeiten

des Ackerbaues, und die von mancherlei Handwerken statt. Es

sei Grundregel der Verfassung, daß jedem, der in irgendeinem

dieser Zweige sich hervortut, zugemutet werde, die andern

darin unterrichten zu helfen, und mancherlei Aufsichten und

Verantwortlichkeiten zu übernehmen; jedem, der irgendeine

Verbesserung findet, oder die von einem Lehrer vorgeschlagene

zuerst und am klarsten begreift, dieselbe mit eigner Mühe

auszuführen, ohne daß er doch darum von seinen ohnedies sich

verstehenden persönlichen Aufgaben des Lernens und Arbeitens

losgesprochen sei; daß jeder dieser Anmutung freiwillig genüge,

und nicht aus Zwang, indem es dem Nichtwollenden auch freisteht,

sie abzulehnen; daß er dafür keine Belohnung zu erwarten habe,

indem in dieser Verfassung alle in Beziehung auf Arbeit und

Genuß ganz gleich gesetzt sind, nicht einmal Lob, indem es die

herrschende Denkart ist in der Gemeinde, daß daran jeder eben nur

seine Schuldigkeit tue, sondern daß er allein genieße die Freude

an seinem Tun und Wirken für das Ganze, und an dem Gelingen

desselben, falls ihm dieses zuteil wird. In dieser Verfassung

wird sonach aus erworbener größerer Geschicklichkeit, und aus

der hierauf verwendeten Mühe, nur neue Mühe und Arbeit folgen,

und gerade der Tüchtigere wird oft wachen müssen, wenn andre

schlafen, und nachdenken müssen, wenn andre spielen.

Die Zöglinge, welche, ohnerachtet ihnen dieses alles vollkommen

klar und verständlich ist, dennoch fortgesetzt, und also, daß

man mit Sicherheit auf sie rechnen könne, jene erste Mühe und

die aus ihr folgenden weitern Mühen freudig übernehmen, und in

dem Gefühle ihrer Kraft und Tätigkeit stark bleiben und stärker

werden -- diese kann die Erziehung ruhig entlassen in die Welt;

an ihnen hat sie diesen ihren Zweck erreicht; in ihnen ist die

Liebe angezündet und brennt bis in die Wurzel ihrer lebendigen

Regung hinein, und sie wird von nun an weiter alles ohne

Ausnahme ergreifen, was an diese Lebensregung gelangen wird; und

sie werden in dem größeren Gemeinwesen, in das sie von nun an

eintreten, niemals etwas andres zu sein vermögen, denn dasjenige,

was sie in dem kleinen Gemeinwesen, das sie jetzt verlassen,

unverrückt und unwandelbar waren.

Auf diese Weise ist der Zögling vollendet für die nächsten und

ohne Ausnahme eintretenden Anforderungen der Welt an ihn, und es

ist geschehen, was die Erziehung im Namen dieser Welt von ihm

verlangt. Noch aber ist er nicht in sich und für sich selber

vollendet, und es ist noch nicht geschehen, was er selbst von der

Erziehung fordern kann. Sowie auch diese Forderung erfüllt wird,

wird er zugleich tüchtig, den Anforderungen, die eine höhere Welt

im Namen der gegenwärtigen in besondern Fällen an ihn machen

dürfte, zu genügen.

Dritte Rede.

Fortsetzung der Schilderung der neuen Erziehung.

Reden an die deutsche Nation · 第 2 / 21 段