Es sind über diese Episode aus dem bewegten Leben Lassalles fast nur die

Aufzeichnungen bekannt geworden, die das damalige Fräulein von Sontzew,

später die Gattin eines Gutsbesitzers in Südrußland, im Jahre 1877 in

der Petersburger Revue „Der Europäische Bote” veröffentlicht hat, und

von denen eine Übersetzung ins Deutsche ein Jahr darauf im Verlage von

F. A. Brockhaus in Leipzig erschien[8]. Die eigentliche Liebesaffäre ist

nicht besonders interessant. Es geht alles ungemein korrekt zu. Sophie

von Sontzew schreibt, daß Lassalle zwar einen großen Eindruck auf sie

gemacht, daß sie auch vorübergehend geglaubt habe, ihn lieben zu können,

es seien aber stets sofort wieder Zweifel in ihr aufgetaucht, bis sie

sich schließlich darüber klar geworden sei, daß eine Liebe, die

zweifelt, keine Liebe sei -- vor allem keine Liebe, wie Lassalle sie

unter Hinweis auf die Kämpfe beanspruchte, die die Zukunft ihm bringen

werde. Vielleicht, daß auch die Aussicht gerade auf diese Kämpfe die

junge Dame mehr schreckte, als sie zugesteht -- Tagebuchgeständnisse und

Memoiren sagen bekanntlich nie die volle Wahrheit. Auf der andern Seite

scheint uns die Auffassung, die es dem damaligen Fräulein von Sontzew

beinahe als ein Verbrechen anrechnet, von Lassalle geliebt worden zu

sein, ohne seine Liebe zu erwidern, etwas gar zu sentimental. Die Dame

hatte ein unbestrittenes Recht, ihr Herz nicht zu verschenken, auch

wußte Lassalle sich, so stürmisch seine Werbungen gewesen, über den

Mißerfolg bald zu trösten.

Weit interessanter als die eigentliche Liebesaffäre sind die aus Anlaß

dieser geschriebenen Briefe Lassalles an Sophie von Sontzew, und vor

allem der schon früher erwähnte, als „Seelenbeichte” bezeichnete,

mehr als 35 Druckseiten ausfüllende Manuskriptbrief. Dieser ist eines

der interessantesten Dokumente für die Charakteristik Lassalles. Sehen

wir in dessen erstem Tagebuch den zum Jüngling heranreifenden Knaben,

so sehen wir hier den zum Mann herangereiften Jüngling sein Ich

bloßlegen. Freilich gilt auch in diesem Falle das oben von solchen

Bekenntnissen Gesagte, aber einer der hervorstechendsten Charakterzüge

Lassalles ist seine -- man könnte fast sagen, unbewußte

Wahrhaftigkeit. Lassalle war, wie schon seine beständige Neigung,

ins Pathetische zu verfallen, zeigt, eine theatralisch angelegte

Natur. Er schauspielerte gern ein wenig und war viel zu sehr

Gesellschaftsmensch, um darin ein Unrecht zu erblicken, wenn er die

Sprache nach dem Rezept Talleyrands dazu verwendete, seine Gedanken zu

verbergen. Aber es war ihm doch nicht möglich, sich als Mensch anders

zu geben, als er wirklich war. Seine Neigungen und Leidenschaften

waren viel zu stark, als daß sie sich nicht überall verraten hätten,

seine Persönlichkeit viel zu ausgeprägt, um nicht durch jedes Gewand,

in dem er auftreten mochte, hindurchzublicken. So schaut auch aus dem

Bilde, das Lassalle für Sophie von Sontzew von sich entwirft, obwohl

es eine Schilderung gibt, wie er dem jungen Mädchen erscheinen wollte,

der richtige Lassalle heraus, mit seinen Vorzügen und seinen Fehlern.

Auf Schritt und Tritt kommt hier sein hochgradiges Selbstvertrauen und

seine Einbildungskraft zum Ausdruck. Es wurde schon erzählt, wie er in

diesem Manuskript sich im Glanze seines zukünftigen Ruhmes sonnt, sich

als der Führer einer Partei hinstellt, die in Wirklichkeit noch gar

nicht existierte, die Aristokratie und Bourgeoisie ihn fürchten und

hassen läßt, wo zur Furcht und zum Haß damals jeder Anlaß fehlte. Ebenso

übertreibt er seine schon erzielten Triumphe. „Nichts, Sophie,”

schreibt er über den Erfolg der Kassettenrede, „kann Ihnen auch nur

annähernd eine Vorstellung von dem elektrischen Eindruck geben, den

ich hervorbrachte. Die ganze Stadt, die Bevölkerung der ganzen Provinz

schwamm sozusagen auf den Wogen des Enthusiasmus ... alle Klassen,

die ganze Bourgeoisie war trunken vor Enthusiasmus ... dieser Tag

verschafft mir in der Rheinprovinz den Ruf eines Redners ohnegleichen

und eines Mannes von unbegrenzter Energie, und die Zeitungen trugen

diesen Ruf durch die ganze Monarchie ... Seit diesem Tage erkannte

mich die demokratische Partei in der Rheinprovinz als ihren

Hauptführer an.” Dann schreibt er vom Düsseldorfer Prozeß, daß er aus

diesem „mit nicht weniger Glanz” hervorging. „Ich werde Ihnen meine

Rede aus diesem Prozesse geben, da diese gleichfalls gedruckt ist; sie

wird Sie amüsieren.” Daß er die Rede gar nicht gehalten hat, schreibt

er nicht.

Neben diesen Zügen einer wahrhaft kindlichen oder kindischen Eitelkeit

fehlen aber auch nicht solche eines berechtigten, weil auf Grundsätzen,

statt auf äußeren Ehren, beruhenden Stolzes, und durch den ganzen Brief

hindurch klingt der Ton einer echten Überzeugung. Selbst wenn Lassalle

von dem „Glanz” spricht, mit dem der Eintritt „gewisser Ereignisse”

-- der erwarteten Revolution -- das Leben seiner zukünftigen Frau

ausstatten würde, setzt er sofort hinzu: „Aber, nicht wahr, Sophie,

mit so großen Dingen, die das Ziel der Anstrengungen des ganzen

Menschengeschlechts bilden, darf man nicht eine bloße Spekulation auf

individuelles Glück machen?” -- und bemerkt weiter: „Deshalb darf man

in keiner Weise darauf rechnen.”

Noch in einer anderen Hinsicht ist die „Seelenbeichte” Lassalles von

Interesse. Er spricht sich darin sehr ausführlich über sein Verhältnis

zur Gräfin Hatzfeldt aus. Mag nun auch manches in bezug auf seine

früheren Beziehungen zu dieser Frau idealisiert sein, so ist doch soviel

sicher, daß Lassalle keinen Grund hatte, einem Mädchen, um das er gerade

warb und das als Gattin heimzuführen er so große Anstrengungen machte,

seine derzeitigen Empfindungen für die Gräfin, soweit sie über die der

Achtung und Dankbarkeit hinausgingen, stärker zu schildern, als sie

wirklich waren. Tatsächlich ergeht sich Lassalle nun in dem Brief in

Ausdrücken geradezu leidenschaftlicher Zärtlichkeit für die Gräfin. Er

liebe sie „mit der zärtlichsten Liebe eines Sohnes, die je existiert

hat”, noch „dreimal mehr wie seine zärtlich geliebte Mutter”. Er

verlangt von Sophie, daß sie, wenn sie ihn zum Mann nehme, die Gräfin

„mit der wahren Zärtlichkeit einer Tochter” liebe, und hofft, obwohl

die Gräfin „außerordentlich zartfühlend” sei und, ehe sie nicht

wisse, ob Sophie Sontzew sie auch liebe, nicht bei dem jungen Paar

werde wohnen wollen, sie doch dazu bestimmen zu können, -- um „alle

drei glücklich und vereint zu leben”[9].

Daraus geht hervor, daß diejenigen, die die Sache so hinstellen, als

habe sich die Gräfin Hatzfeldt damals in Berlin und später Lassalle

einer Klette gleich aufgedrungen, jedenfalls maßlos übertrieben haben.

Die Hatzfeldt hatte ihre großen Fehler und ihre Freundschaft ist

Lassalle unseres Erachtens nach mehreren Richtungen hin äußerst

verderblich gewesen, aber gerade weil wir dieser Ansicht sind, halten

wir es für unsere Pflicht, da, wo dieser Frau Unrecht geschehen, dem

entgegenzutreten. Nichts abgeschmackter als die, von verschiedenen

Schriftstellern dem bekannten Beckerschen Pamphlet nachgeschriebene

Behauptung, Lassalle habe sich später in die Dönniges-Affäre gestürzt,

um die Hatzfeldt loszuwerden.

Sophie Sontzew spricht sich übrigens über den Eindruck, den die Gräfin

Hatzfeldt persönlich auf sie gemacht habe, nur günstig aus.

Drei Briefe Lassalles an Marx datieren aus der Zeit seines damaligen

Aufenthalts in Aachen. Natürlich ist in keinem von der Liebesaffäre mit

der Sontzew die Rede. Nur einige Bemerkungen in einem der Briefe über

die Verhältnisse am russischen Hofe lassen auf die Sontzews als Quelle

schließen. Aber die Briefe enthalten sonst ziemlich viel des

Interessanten, und eine Stelle in einem davon ist ganz besonders

bemerkenswert, weil sie zeigt, wie Lassalle selbst zu einer Zeit, wo er

in Berlin noch mit den Führern der liberalen Opposition auf bestem Fuße

stand, über die damalige liberale Presse und über den von den Liberalen

in den Himmel gehobenen preußischen Richterstand dachte. Da sie ebenso

kurz wie drastisch ist, mag sie hier einen Platz finden.

Marx hatte den Redakteur der Berliner National-Zeitung, Zabel, der ihn,

unter Benutzung des gegen ihn gerichteten Vogtschen Pamphlets der

infamierendsten Handlungen verdächtigt hatte, wegen Verleumdung zur

Rechenschaft ziehen wollen, war aber in drei Instanzen, noch ehe es zum

Prozeß kam, abgewiesen worden. Die betreffenden Richter am Stadtgericht,

am Kammergericht und am Obertribunal in Berlin fanden nämlich, daß wenn

Zabel alle diese Verleumdungen Vogts über Marx wiederholt und sie dabei

noch übertrumpft hatte, er dabei durchaus nicht die Absicht gehabt haben

konnte, Marx zu beleidigen. Ein solches Rechtsverfahren nun hatte Marx

selbst in Preußen für unmöglich gehalten, und er schrieb das auch an

Lassalle, worauf ihm dieser, der Marx von Anfang an vom Prozeß abgeraten

hatte, weil doch auf Recht nicht zu hoffen sei, wie folgt antwortete:

„Du schreibst, nun wüßtest Du, daß es von den Richtern abhängt bei

uns, ob es ein Individuum überhaupt nur bis zum Prozeß bringen kann!

Lieber, was habe ich Dir neulich einmal Unrecht getan, als ich in

einem meiner Briefe sagte, daß Du zu schwarz siehst! Ich schlage ganz

reuig an meine Brust und nehme das gänzlich zurück. Die preußische

Justiz wenigstens scheinst Du in einem noch viel zu rosigen Lichte

betrachtet zu haben! Da habe ich noch ganz andere Erfahrungen an

diesen Burschen gemacht, noch ganz anders starke Beweise für diesen

Satz, und noch ganz anders starke Fälle überhaupt an ihnen erlebt, und

zwar zu dreimal drei Dutzenden und in Straf- wie besonders sogar in

reinen Zivilprozessen ... Uff! Ich muß die Erinnerung daran gewaltsam

unterdrücken. Denn wenn ich an diesen zehnjährigen täglichen

Justizmord denke, den ich erlebt habe, so zittert es mir wie

Blutwellen vor den Augen und es ist mir, als ob mich ein Wutstrom

ersticken wollte! Nun, ich habe das alles lange bewältigt und

niedergelebt, es ist Zeit genug seitdem verflossen, um kalt darüber zu

werden, aber nie wölbt sich meine Lippe zu einem Lächeln tieferer

Verachtung, als wenn ich von Richtern und Recht bei uns sprechen höre.

Galeerensträflinge scheinen mir sehr ehrenwerte Leute im Verhältnis zu

unsern Richtern zu sein.

„Nun aber, Du wirst sie fassen dafür, schreibst Du. ‚Jedenfalls,’

sagst Du, ‚liefern mir die Preußen so ein Material in die Hand, dessen

angenehme Folgen in der Londoner Presse sie bald merken sollen!’ Nein,

lieber Freund, sie werden gar nichts merken. Zwar zweifle ich nicht,

daß Du sie in der Londoner Presse darstellen und vernichten wirst.

Aber merken werden sie nichts davon, gar nichts, es wird sein, als

wenn Du gar nicht geschrieben hättest. Denn englische Blätter liest

man bei uns nicht, und, siehst Du, von unseren deutschen Zeitungen

wird auch keine einzige davon Notiz nehmen, keine einzige auch nur ein

armseliges Wörtchen davon bringen. Sie werden sich hüten! Und unsere

liberalen Blätter am allermeisten! Wo werden denn diese Kalbsköpfe ein

Wörtchen gegen ihr heiligstes Palladium, den ‚preußischen

Richterstand’ bringen, bei dessen bloßer Erwähnung sie vor Entzücken

schnalzen -- sie sprechen schon das Wort nie anders als mit zwei

vollen Pausbacken aus -- und vor Respekt mit dem Kopf auf die Erde

schlagen! O, gar nichts werden sie davon bringen, es von der Donau bis

zum Rhein und soweit sonst nur immer ‚die deutsche Zunge reicht’,

ruhig totschweigen! Was ist gegen diese Preßverschwörung zu machen?

O, unsere Polizei ist, man sage was man will, noch immer ein viel

liberaleres Institut als unsere Presse! Es ist -- hilf Himmel!

ich weiß wirklich keinen anderen Ausdruck für sie -- es ist die

reine ......”

Das Wort, das Lassalle hier braucht, ist zu burschikos, um es im Druck

wiederzugeben, der Leser mag es nach Belieben selbst ergänzen.

Im Jahre 1861 veröffentlichte Lassalle im zweiten Band der

Demokratischen Studien einen kleinen Aufsatz über Lessing, den er

bereits 1858, beim Erscheinen des Stahrschen Buches: „Lessings Leben und

Werke” geschrieben, und ließ endlich sein großes rechtsphilosophisches

Werk „Das System der erworbenen Rechte” erscheinen.

Der Aufsatz über Lessing ist verhältnismäßig unbedeutend. Er ist noch

vorwiegend in althegelianischer Sprache gehalten und lehnt sich sachlich

sehr stark an die Ausführungen an, die Heine in „Über Deutschland”

mit Bezug auf Lessings Bedeutung für die Literatur und das öffentliche

Leben in Deutschland abgibt. Wie Heine feiert auch Lassalle Lessing

als den zweiten Luther Deutschlands, und wenn er am Schluß des

Aufsatzes unter Hinweis auf die große Ähnlichkeit der Situation des

derzeitigen Deutschland mit der zur Zeit Lessings ausruft: „ähnliche

Situationen erzeugen ähnliche Charaktere”, so mag ihm da wohl Heines

Ausspruch vorgeschwebt haben: „Ja, kommen wird auch der dritte Mann,

der da vollbringt, was Luther begonnen, was Lessing fortgesetzt, und

dessen das deutsche Vaterland so sehr bedarf -- der dritte Befreier!”

War es doch sein höchstes Streben, selbst dieser dritte Befreier zu

werden. Wie im Hutten des „Franz von Sickingen”, so spiegelt sich auch

im Lessing dieses Aufsatzes Lassalles eigene Gedankenwelt wider. Es

fehlt selbst die Apotheose des Schwertes nicht. „Allein wenn wir den

Begriff Lessings durch die Gebiete der Kunst, Religion, Geschichte

durchgeführt haben, wie ist es mit der Politik?” fragt Lassalle, und

um denjenigen, die nach Lessings Stellungnahme auf den vorerwähnten

Gebieten darüber noch nicht im klaren seien, die letzten Zweifel zu

lösen, zitiert er aus den Lessingschen Fragmenten zum „Spartakus” eine

Stelle, wo Spartakus auf die höhnende Frage des Konsuls: „Ich höre,

du philosophierst, Spartakus”, zurückgibt:

„Wo du nicht willst, daß ich philosophieren soll -- Philosophieren,

es macht mich lachen! -- Nun wohlan! Wir wollen fechten!”

Zwei Dezennien darauf sei in der französischen Revolution diese

Prophezeiung Lessings eingetroffen. Und dieser Ausgang werde nach Stahr

„wohl auch das Ende vom Liede sein in dem Handel zwischen dem Spartakus

und dem Konsul der Zukunft”.

Fußnoten:

[4] Daß Vogt verdächtig war, hatte Lassalle, der ursprünglich Vogt in

Schutz genommen, schon früher zugegeben.

[5] Desgleichen auch in einer zweiten Broschüre von Engels „Savoyen,

Nizza und der Rhein”. Lassalle hatte in seiner Broschüre die Annexion

Savoyens an Frankreich als eine ganz selbstverständliche und, wenn

Deutschland eine dieser Vergrößerung aufwiegende Kompensation

erhielte, „ganz unanstößige” Sache hingestellt. Engels weist nun

nach, welche außerordentlich starke militärische Position der Besitz

Savoyens Frankreich Italien und der Schweiz gegenüber verschaffe,

was doch auch in Betracht zu ziehen war. Sardinien gab Savoyen

preis, weil es im Moment mehr dafür eintauschte, die Schweizer waren

aber durchaus nicht erbaut von dem Handel, und ihre Staatsmänner,

Stämpfli, Frey-Herosé u. a., taten ihr möglichstes, die Überlieferung

des bisher neutralen Savoyer Gebiets in französische Hände zu

verhindern. Im „Herr Vogt” kann man nachlesen, durch welche Manöver

die bonapartistischen Agenten in der Schweiz jene Bemühungen

hintertrieben. Alles übrige sagt ein einfacher Blick auf die

Landkarte.

[6] Hierzu macht Lassalle in Klammern die Bemerkung: „Nur daß zum

Glück auch Ihr ihm dieselbe nicht beibringen werdet, und darum

erscheint mir der revolutionäre Nutzen allerdings als gesichert.”

Wenn dem aber so war, wozu dann erst die Broschüre?

[7] Auf diesen Satz folgte in der ersten Auflage die oben in

griechische Klammern gesetzte Betrachtung, die nicht nur durch die

russische Revolution mit der Auflösung des russischen Imperiums den

größten Teil ihrer sachlichen Bedeutung verloren hat, sondern die

auch Wendungen enthält, zu denen ich mich grundsätzlich nicht mehr

bekennen kann. Ich habe sie nur deshalb nicht ganz weggestrichen,

weil sie immerhin erkennen läßt, wie sich zur Zeit, wo sie

geschrieben wurde -- 1891 -- nach meiner Ansicht die durch 1866

geschaffene Lage unter deutschem Gesichtspunkt darstellte.

In der englischen Ausgabe hat die Betrachtung eine redaktionelle

Abänderung erfahren, die mir deshalb der Erwähnung wert erscheint,

weil sie zweifelsohne auf Friedrich Engels zurückzuführen ist, der,

wie im Vorwort mitgeteilt wurde, jene Ausgabe durchgesehen hat. Ins

Deutsche zurückübersetzt lautet die Einleitung dort:

„Wohin hat die preußische Lösung der nationalen Frage Deutschland

gebracht? Lassen wir die Frage Elsaß-Lothringen beiseite -- die

Annexion dieser Provinzen war ein weiterer Bockstreich -- und

betrachten wir nur die Lage des deutschen Volkes gegenüber Rußland

und dem Panslawismus. Österreichs Verdrängung aus dem Deutschen Bund”

(weiter, wie im Original).

Obwohl bei mir die Annexion Elsaß-Lothringens mit keiner Silbe

erwähnt war und sie für Engländer damals noch kein spezielles

Interesse hatte, nimmt Friedrich Engels doch die Gelegenheit wahr,

ihrer zu erwähnen, um sie als einen groben politischen Fehler zu

bezeichnen -- „an additional blunder” heißt es im Englischen. Ein

Beweis, wie wenig Engels diese Annexion für endgültig ansah.

Daß im Englischen statt „uns gebracht” gesagt wird: „Deutschland

gebracht”, war durch die Rücksicht auf das andre Lesepublikum von

selbst geboten. Ich würde aber heute auch aus stilistischen Gründen

diese präzisere Ausdrucksweise vorziehen.

[8] Unter dem Titel „Eine Liebes-Episode aus dem Leben Ferdinand

Lassalles”. Die Verfasserin ist nun auch längst aus dem Leben

geschieden.

[9] Noch hinreißender schildert Lassalle sein seelisches Verhältnis

zu Sophie von Hatzfeldt in einem Fragment gebliebenen Brief an eine

ungenannte Adressatin, der er darin die Liebe aufkündigt, weil die

Dame ihm erklärt hatte, sie könne es nicht vertragen, neben sich

noch Sophie von Hatzfeldt um Lassalle zu sehen. Der Brief ist eine

ganze Abhandlung über seelische Liebe. (Vgl. Intime Briefe Ferdinand

Lassalles, Nachtrag.)

Das System der erworbenen Rechte.

Das „System der erworbenen Rechte”, Lassalles wissenschaftliches

Hauptwerk, ist zwar in erster Linie nur für den Rechtstheoretiker

geschrieben, doch liegt der Gegenstand, den es behandelt, den

praktischen Kämpfen der Gegenwart wesentlich näher als die Materie des

„Heraklit”, und wir wollen daher versuchen, wenigstens die

Hauptgedanken dieser Arbeit darzustellen, von der Lassalle mit Recht

gelegentlich den Ausdruck gebrauchen durfte, ein „Riesenwerk

menschlichen Fleißes”. Darüber herrscht bei Sachverständigen so

ziemlich Einstimmigkeit, daß das „System der erworbenen Rechte”

zugleich von der außerordentlichen geistigen Schaffenskraft, wie dem

großen juristischen Scharfsinn seines Verfassers Zeugnis ablegt. Aus

allen diesen Gründen wird man es berechtigt finden, wenn wir uns bei

diesem Buche etwas länger aufhalten.

Es liegt außerhalb der Zuständigkeit des Schreibers dieser Abhandlung,

ein Urteil darüber zu fällen, welche positive Bereicherung die

Rechtswissenschaft dem „System der erworbenen Rechte” verdankt. Das

vermag nur der Kenner der gesamten einschlägigen Literatur, der

theoretisch gebildete Jurist. Wir beschränken uns hier darauf, die

Aufgabe zu kennzeichnen, die Lassalle sich mit seinem Buche stellt, die

Art, wie er sie löst, und den theoretischen Standpunkt, der seiner

Lösung zugrunde liegt.

Die Aufgabe selbst ist in dem Untertitel gegeben, den das in zwei Teile

zerfallende Gesamtwerk trägt. „Eine Versöhnung des positiven Rechts und

der Rechtsphilosophie.” Lassalle führt in der Vorrede aus, daß trotz

Hegels Versuch, eine Versöhnung zwischen dem positiven Recht und dem

Naturrecht[10] herzustellen, die Entfremdung zwischen positiven Juristen

und Rechtsphilosophen zurzeit größer sei, als sie selbst vor Hegel

gewesen. Die Schuld daran trügen aber weniger die ersteren als die

letzteren; statt in den Reichtum des positiven Rechtsmaterials

einzudringen, hätten sie sich begnügt, „im Himmel ihrer allgemeinen

Redensarten der groben Erde des realen Rechtsstoffs so fern wie möglich

zu bleiben”. Unter den Rechtsphilosophen der Hegelschen Richtung herrsche

ein wahrer „horror pleni”, ein Grauen vor dem positiven Stoffe, woran

indes Hegel selbst unschuldig sei, der vielmehr unermüdlich hervorgehoben

habe, daß die Philosophie nichts so sehr erfordere, als die Vertiefung in

die Erfahrungswissenschaften. Hegels „Rechtsphilosophie” konnte, führt

Lassalle aus, nach den gesamten Grundbedingungen, unter denen dieselbe

erschien, „als der erste Versuch, das Recht als einen vernünftigen, sich

aus sich selbst entwickelnden Organismus nachzuweisen, zur wirklichen

Rechtsphilosophie gar kein anderes Verhältnis einnehmen, als etwa die

allgemeine logische Disposition eines Werkes zu dem Werke selbst”.

Hätten nun die Philosophen sich nicht darauf beschränkt, bei den

„dünnen, allgemeinen Grundlinien” derselben -- „Eigentum, Familie,

Vertrag usw.” -- stehenzubleiben, „wären sie dazu übergegangen, eine

Philosophie des Staatsrechts in dem ... Sinne einer philosophischen

Entwicklung der konkreten einzelnen Rechtsinstitute desselben zu

schreiben, so würde sich an dem bestimmten Inhalt dieser einzelnen

positiven Rechtsinstitute sofort herausgestellt haben, daß mit den

abstrakt-allgemeinen Kategorien vom Eigentum, Erbrecht, Vertrag,

Familie usw. überhaupt nichts getan ist, daß der römische Eigentumsbegriff

ein anderer ist, als der germanische Eigentumsbegriff, der römische

Erbtumsbegriff ein anderer als der germanische Erbtumsbegriff, der

römische Familienbegriff ein anderer als der germanische

Familienbegriff usw., d. h. daß die Rechtsphilosophie, als in das

Reich des historischen Geistes gehörend, es nicht mit logisch-ewigen

Kategorien zu tun hat, sondern daß die Rechtsinstitute nur

Realisationen historischer Geistesbegriffe, nur der Ausdruck des

geistigen Inhalts der verschiedenen historischen Volksgeister und

Zeitperioden, und daher nur als solche zu begreifen sind.” Eingehend

und erschöpfend sei dies durch den ganzen zweiten Teil des

vorliegenden Werkes an dem Erbtumsbegriff nachgewiesen und an dem

Beispiel desselben der Beweis geliefert, daß „jene Hegelsche

Disposition selbst, wie der gesamte Bau und die Architektonik der

Hegelschen Rechtsphilosophie vollständig aufgegeben werden muß und

nichts von der Hegelschen Philosophie bewahrt werden kann, als ihre

Grundprinzipien und ihre Methode, um die wahre Rechtsphilosophie zu

erzeugen ...” Das gelte aber auch von dem Verhältnis des Hegelschen

Systems zur Geistesphilosophie überhaupt, und wenn die Zeit

theoretischer Muße für die Deutschen niemals aufhören sollte, -- „man

kann sie heute nicht mehr mit Tacitus eine rara temporum felicitas

(ein seltenes Glück) nennen”, fügt Lassalle mit berechtigter

Bitterkeit hinzu -- so werde er, Lassalle, vielleicht eines Tages dies

in einem neuen System der Philosophie nachweisen. Indes werde die von

ihm verlangte totale Reformation der Hegelschen Philosophie doch im

Grunde nur „dieselbe von Hegel getragene Fahne” darstellen, die „nur

auf einem anderen Wege zum Siege geführt werden soll. Es sind immer

die Grundprinzipien und die Methode der Hegelschen Philosophie, die

nur gegen Hegel selbst Recht behalten”. Hegel habe, wegen

unzureichender Bekanntschaft mit dem Stoffe, dem Recht vielleicht

häufig größeres Unrecht getan, als irgendeiner anderen Disziplin.

„Wenn er die römischen Juristen als die Tätigkeit des abstrakten

Verstandes auffaßte, so werden wir auf das Positivste im ganzen

Verlauf des zweiten Bandes zum Nachweis bringen, wie dies nur von

unseren Juristen, von den römischen aber das strikte Gegenteil gilt.

Wir werden sehen, wie ihre Tätigkeit vielmehr schlechterdings nur die

des spekulativen Begriffs ist, nur eine sich selbst nicht

durchsichtige und bewußte, wie dies ganz ebenso bei der Tätigkeit des

religiösen und künstlerischen Geistes der Fall ist ... Allein hiermit

wird dann immer nur erwiesen sein, daß die Hegelsche Philosophie noch

weit mehr recht hatte, als Hegel selbst wußte, und daß der spekulative

Begriff noch weitere Gebiete und noch viel intensiver beherrscht, als

Hegel selbst erkannt hatte.” (Vorwort zum System der erworbenen

Rechte.)

Ferdinand Lassalle: Eine Würdigung des Lehrers und Kämpfers · 第 6 / 18 段