Aufzeichnungen bekannt geworden, die das damalige Fräulein von Sontzew,
später die Gattin eines Gutsbesitzers in Südrußland, im Jahre 1877 in
der Petersburger Revue „Der Europäische Bote” veröffentlicht hat, und
von denen eine Übersetzung ins Deutsche ein Jahr darauf im Verlage von
F. A. Brockhaus in Leipzig erschien[8]. Die eigentliche Liebesaffäre ist
nicht besonders interessant. Es geht alles ungemein korrekt zu. Sophie
von Sontzew schreibt, daß Lassalle zwar einen großen Eindruck auf sie
gemacht, daß sie auch vorübergehend geglaubt habe, ihn lieben zu können,
es seien aber stets sofort wieder Zweifel in ihr aufgetaucht, bis sie
sich schließlich darüber klar geworden sei, daß eine Liebe, die
zweifelt, keine Liebe sei -- vor allem keine Liebe, wie Lassalle sie
unter Hinweis auf die Kämpfe beanspruchte, die die Zukunft ihm bringen
werde. Vielleicht, daß auch die Aussicht gerade auf diese Kämpfe die
junge Dame mehr schreckte, als sie zugesteht -- Tagebuchgeständnisse und
Memoiren sagen bekanntlich nie die volle Wahrheit. Auf der andern Seite
scheint uns die Auffassung, die es dem damaligen Fräulein von Sontzew
beinahe als ein Verbrechen anrechnet, von Lassalle geliebt worden zu
sein, ohne seine Liebe zu erwidern, etwas gar zu sentimental. Die Dame
hatte ein unbestrittenes Recht, ihr Herz nicht zu verschenken, auch
wußte Lassalle sich, so stürmisch seine Werbungen gewesen, über den
Mißerfolg bald zu trösten.
Weit interessanter als die eigentliche Liebesaffäre sind die aus Anlaß
dieser geschriebenen Briefe Lassalles an Sophie von Sontzew, und vor
allem der schon früher erwähnte, als „Seelenbeichte” bezeichnete,
mehr als 35 Druckseiten ausfüllende Manuskriptbrief. Dieser ist eines
der interessantesten Dokumente für die Charakteristik Lassalles. Sehen
wir in dessen erstem Tagebuch den zum Jüngling heranreifenden Knaben,
so sehen wir hier den zum Mann herangereiften Jüngling sein Ich
bloßlegen. Freilich gilt auch in diesem Falle das oben von solchen
Bekenntnissen Gesagte, aber einer der hervorstechendsten Charakterzüge
Lassalles ist seine -- man könnte fast sagen, unbewußte
Wahrhaftigkeit. Lassalle war, wie schon seine beständige Neigung,
ins Pathetische zu verfallen, zeigt, eine theatralisch angelegte
Natur. Er schauspielerte gern ein wenig und war viel zu sehr
Gesellschaftsmensch, um darin ein Unrecht zu erblicken, wenn er die
Sprache nach dem Rezept Talleyrands dazu verwendete, seine Gedanken zu
verbergen. Aber es war ihm doch nicht möglich, sich als Mensch anders
zu geben, als er wirklich war. Seine Neigungen und Leidenschaften
waren viel zu stark, als daß sie sich nicht überall verraten hätten,
seine Persönlichkeit viel zu ausgeprägt, um nicht durch jedes Gewand,
in dem er auftreten mochte, hindurchzublicken. So schaut auch aus dem
Bilde, das Lassalle für Sophie von Sontzew von sich entwirft, obwohl
es eine Schilderung gibt, wie er dem jungen Mädchen erscheinen wollte,
der richtige Lassalle heraus, mit seinen Vorzügen und seinen Fehlern.
Auf Schritt und Tritt kommt hier sein hochgradiges Selbstvertrauen und
seine Einbildungskraft zum Ausdruck. Es wurde schon erzählt, wie er in
diesem Manuskript sich im Glanze seines zukünftigen Ruhmes sonnt, sich
als der Führer einer Partei hinstellt, die in Wirklichkeit noch gar
nicht existierte, die Aristokratie und Bourgeoisie ihn fürchten und
hassen läßt, wo zur Furcht und zum Haß damals jeder Anlaß fehlte. Ebenso
übertreibt er seine schon erzielten Triumphe. „Nichts, Sophie,”
schreibt er über den Erfolg der Kassettenrede, „kann Ihnen auch nur
annähernd eine Vorstellung von dem elektrischen Eindruck geben, den
ich hervorbrachte. Die ganze Stadt, die Bevölkerung der ganzen Provinz
schwamm sozusagen auf den Wogen des Enthusiasmus ... alle Klassen,
die ganze Bourgeoisie war trunken vor Enthusiasmus ... dieser Tag
verschafft mir in der Rheinprovinz den Ruf eines Redners ohnegleichen
und eines Mannes von unbegrenzter Energie, und die Zeitungen trugen
diesen Ruf durch die ganze Monarchie ... Seit diesem Tage erkannte
mich die demokratische Partei in der Rheinprovinz als ihren
Hauptführer an.” Dann schreibt er vom Düsseldorfer Prozeß, daß er aus
diesem „mit nicht weniger Glanz” hervorging. „Ich werde Ihnen meine
Rede aus diesem Prozesse geben, da diese gleichfalls gedruckt ist; sie
wird Sie amüsieren.” Daß er die Rede gar nicht gehalten hat, schreibt
er nicht.
Neben diesen Zügen einer wahrhaft kindlichen oder kindischen Eitelkeit
fehlen aber auch nicht solche eines berechtigten, weil auf Grundsätzen,
statt auf äußeren Ehren, beruhenden Stolzes, und durch den ganzen Brief
hindurch klingt der Ton einer echten Überzeugung. Selbst wenn Lassalle
von dem „Glanz” spricht, mit dem der Eintritt „gewisser Ereignisse”
-- der erwarteten Revolution -- das Leben seiner zukünftigen Frau
ausstatten würde, setzt er sofort hinzu: „Aber, nicht wahr, Sophie,
mit so großen Dingen, die das Ziel der Anstrengungen des ganzen
Menschengeschlechts bilden, darf man nicht eine bloße Spekulation auf
individuelles Glück machen?” -- und bemerkt weiter: „Deshalb darf man
in keiner Weise darauf rechnen.”
Noch in einer anderen Hinsicht ist die „Seelenbeichte” Lassalles von
Interesse. Er spricht sich darin sehr ausführlich über sein Verhältnis
zur Gräfin Hatzfeldt aus. Mag nun auch manches in bezug auf seine
früheren Beziehungen zu dieser Frau idealisiert sein, so ist doch soviel
sicher, daß Lassalle keinen Grund hatte, einem Mädchen, um das er gerade
warb und das als Gattin heimzuführen er so große Anstrengungen machte,
seine derzeitigen Empfindungen für die Gräfin, soweit sie über die der
Achtung und Dankbarkeit hinausgingen, stärker zu schildern, als sie
wirklich waren. Tatsächlich ergeht sich Lassalle nun in dem Brief in
Ausdrücken geradezu leidenschaftlicher Zärtlichkeit für die Gräfin. Er
liebe sie „mit der zärtlichsten Liebe eines Sohnes, die je existiert
hat”, noch „dreimal mehr wie seine zärtlich geliebte Mutter”. Er
verlangt von Sophie, daß sie, wenn sie ihn zum Mann nehme, die Gräfin
„mit der wahren Zärtlichkeit einer Tochter” liebe, und hofft, obwohl
die Gräfin „außerordentlich zartfühlend” sei und, ehe sie nicht
wisse, ob Sophie Sontzew sie auch liebe, nicht bei dem jungen Paar
werde wohnen wollen, sie doch dazu bestimmen zu können, -- um „alle
drei glücklich und vereint zu leben”[9].
Daraus geht hervor, daß diejenigen, die die Sache so hinstellen, als
habe sich die Gräfin Hatzfeldt damals in Berlin und später Lassalle
einer Klette gleich aufgedrungen, jedenfalls maßlos übertrieben haben.
Die Hatzfeldt hatte ihre großen Fehler und ihre Freundschaft ist
Lassalle unseres Erachtens nach mehreren Richtungen hin äußerst
verderblich gewesen, aber gerade weil wir dieser Ansicht sind, halten
wir es für unsere Pflicht, da, wo dieser Frau Unrecht geschehen, dem
entgegenzutreten. Nichts abgeschmackter als die, von verschiedenen
Schriftstellern dem bekannten Beckerschen Pamphlet nachgeschriebene
Behauptung, Lassalle habe sich später in die Dönniges-Affäre gestürzt,
um die Hatzfeldt loszuwerden.
Sophie Sontzew spricht sich übrigens über den Eindruck, den die Gräfin
Hatzfeldt persönlich auf sie gemacht habe, nur günstig aus.
Drei Briefe Lassalles an Marx datieren aus der Zeit seines damaligen
Aufenthalts in Aachen. Natürlich ist in keinem von der Liebesaffäre mit
der Sontzew die Rede. Nur einige Bemerkungen in einem der Briefe über
die Verhältnisse am russischen Hofe lassen auf die Sontzews als Quelle
schließen. Aber die Briefe enthalten sonst ziemlich viel des
Interessanten, und eine Stelle in einem davon ist ganz besonders
bemerkenswert, weil sie zeigt, wie Lassalle selbst zu einer Zeit, wo er
in Berlin noch mit den Führern der liberalen Opposition auf bestem Fuße
stand, über die damalige liberale Presse und über den von den Liberalen
in den Himmel gehobenen preußischen Richterstand dachte. Da sie ebenso
kurz wie drastisch ist, mag sie hier einen Platz finden.
Marx hatte den Redakteur der Berliner National-Zeitung, Zabel, der ihn,
unter Benutzung des gegen ihn gerichteten Vogtschen Pamphlets der
infamierendsten Handlungen verdächtigt hatte, wegen Verleumdung zur
Rechenschaft ziehen wollen, war aber in drei Instanzen, noch ehe es zum
Prozeß kam, abgewiesen worden. Die betreffenden Richter am Stadtgericht,
am Kammergericht und am Obertribunal in Berlin fanden nämlich, daß wenn
Zabel alle diese Verleumdungen Vogts über Marx wiederholt und sie dabei
noch übertrumpft hatte, er dabei durchaus nicht die Absicht gehabt haben
konnte, Marx zu beleidigen. Ein solches Rechtsverfahren nun hatte Marx
selbst in Preußen für unmöglich gehalten, und er schrieb das auch an
Lassalle, worauf ihm dieser, der Marx von Anfang an vom Prozeß abgeraten
hatte, weil doch auf Recht nicht zu hoffen sei, wie folgt antwortete:
„Du schreibst, nun wüßtest Du, daß es von den Richtern abhängt bei
uns, ob es ein Individuum überhaupt nur bis zum Prozeß bringen kann!
Lieber, was habe ich Dir neulich einmal Unrecht getan, als ich in
einem meiner Briefe sagte, daß Du zu schwarz siehst! Ich schlage ganz
reuig an meine Brust und nehme das gänzlich zurück. Die preußische
Justiz wenigstens scheinst Du in einem noch viel zu rosigen Lichte
betrachtet zu haben! Da habe ich noch ganz andere Erfahrungen an
diesen Burschen gemacht, noch ganz anders starke Beweise für diesen
Satz, und noch ganz anders starke Fälle überhaupt an ihnen erlebt, und
zwar zu dreimal drei Dutzenden und in Straf- wie besonders sogar in
reinen Zivilprozessen ... Uff! Ich muß die Erinnerung daran gewaltsam
unterdrücken. Denn wenn ich an diesen zehnjährigen täglichen
Justizmord denke, den ich erlebt habe, so zittert es mir wie
Blutwellen vor den Augen und es ist mir, als ob mich ein Wutstrom
ersticken wollte! Nun, ich habe das alles lange bewältigt und
niedergelebt, es ist Zeit genug seitdem verflossen, um kalt darüber zu
werden, aber nie wölbt sich meine Lippe zu einem Lächeln tieferer
Verachtung, als wenn ich von Richtern und Recht bei uns sprechen höre.
Galeerensträflinge scheinen mir sehr ehrenwerte Leute im Verhältnis zu
unsern Richtern zu sein.
„Nun aber, Du wirst sie fassen dafür, schreibst Du. ‚Jedenfalls,’
sagst Du, ‚liefern mir die Preußen so ein Material in die Hand, dessen
angenehme Folgen in der Londoner Presse sie bald merken sollen!’ Nein,
lieber Freund, sie werden gar nichts merken. Zwar zweifle ich nicht,
daß Du sie in der Londoner Presse darstellen und vernichten wirst.
Aber merken werden sie nichts davon, gar nichts, es wird sein, als
wenn Du gar nicht geschrieben hättest. Denn englische Blätter liest
man bei uns nicht, und, siehst Du, von unseren deutschen Zeitungen
wird auch keine einzige davon Notiz nehmen, keine einzige auch nur ein
armseliges Wörtchen davon bringen. Sie werden sich hüten! Und unsere
liberalen Blätter am allermeisten! Wo werden denn diese Kalbsköpfe ein
Wörtchen gegen ihr heiligstes Palladium, den ‚preußischen
Richterstand’ bringen, bei dessen bloßer Erwähnung sie vor Entzücken
schnalzen -- sie sprechen schon das Wort nie anders als mit zwei
vollen Pausbacken aus -- und vor Respekt mit dem Kopf auf die Erde
schlagen! O, gar nichts werden sie davon bringen, es von der Donau bis
zum Rhein und soweit sonst nur immer ‚die deutsche Zunge reicht’,
ruhig totschweigen! Was ist gegen diese Preßverschwörung zu machen?
O, unsere Polizei ist, man sage was man will, noch immer ein viel
liberaleres Institut als unsere Presse! Es ist -- hilf Himmel!
ich weiß wirklich keinen anderen Ausdruck für sie -- es ist die
reine ......”
Das Wort, das Lassalle hier braucht, ist zu burschikos, um es im Druck
wiederzugeben, der Leser mag es nach Belieben selbst ergänzen.
Im Jahre 1861 veröffentlichte Lassalle im zweiten Band der
Demokratischen Studien einen kleinen Aufsatz über Lessing, den er
bereits 1858, beim Erscheinen des Stahrschen Buches: „Lessings Leben und
Werke” geschrieben, und ließ endlich sein großes rechtsphilosophisches
Werk „Das System der erworbenen Rechte” erscheinen.
Der Aufsatz über Lessing ist verhältnismäßig unbedeutend. Er ist noch
vorwiegend in althegelianischer Sprache gehalten und lehnt sich sachlich
sehr stark an die Ausführungen an, die Heine in „Über Deutschland”
mit Bezug auf Lessings Bedeutung für die Literatur und das öffentliche
Leben in Deutschland abgibt. Wie Heine feiert auch Lassalle Lessing
als den zweiten Luther Deutschlands, und wenn er am Schluß des
Aufsatzes unter Hinweis auf die große Ähnlichkeit der Situation des
derzeitigen Deutschland mit der zur Zeit Lessings ausruft: „ähnliche
Situationen erzeugen ähnliche Charaktere”, so mag ihm da wohl Heines
Ausspruch vorgeschwebt haben: „Ja, kommen wird auch der dritte Mann,
der da vollbringt, was Luther begonnen, was Lessing fortgesetzt, und
dessen das deutsche Vaterland so sehr bedarf -- der dritte Befreier!”
War es doch sein höchstes Streben, selbst dieser dritte Befreier zu
werden. Wie im Hutten des „Franz von Sickingen”, so spiegelt sich auch
im Lessing dieses Aufsatzes Lassalles eigene Gedankenwelt wider. Es
fehlt selbst die Apotheose des Schwertes nicht. „Allein wenn wir den
Begriff Lessings durch die Gebiete der Kunst, Religion, Geschichte
durchgeführt haben, wie ist es mit der Politik?” fragt Lassalle, und
um denjenigen, die nach Lessings Stellungnahme auf den vorerwähnten
Gebieten darüber noch nicht im klaren seien, die letzten Zweifel zu
lösen, zitiert er aus den Lessingschen Fragmenten zum „Spartakus” eine
Stelle, wo Spartakus auf die höhnende Frage des Konsuls: „Ich höre,
du philosophierst, Spartakus”, zurückgibt:
„Wo du nicht willst, daß ich philosophieren soll -- Philosophieren,
es macht mich lachen! -- Nun wohlan! Wir wollen fechten!”
Zwei Dezennien darauf sei in der französischen Revolution diese
Prophezeiung Lessings eingetroffen. Und dieser Ausgang werde nach Stahr
„wohl auch das Ende vom Liede sein in dem Handel zwischen dem Spartakus
und dem Konsul der Zukunft”.
Fußnoten:
[4] Daß Vogt verdächtig war, hatte Lassalle, der ursprünglich Vogt in
Schutz genommen, schon früher zugegeben.
[5] Desgleichen auch in einer zweiten Broschüre von Engels „Savoyen,
Nizza und der Rhein”. Lassalle hatte in seiner Broschüre die Annexion
Savoyens an Frankreich als eine ganz selbstverständliche und, wenn
Deutschland eine dieser Vergrößerung aufwiegende Kompensation
erhielte, „ganz unanstößige” Sache hingestellt. Engels weist nun
nach, welche außerordentlich starke militärische Position der Besitz
Savoyens Frankreich Italien und der Schweiz gegenüber verschaffe,
was doch auch in Betracht zu ziehen war. Sardinien gab Savoyen
preis, weil es im Moment mehr dafür eintauschte, die Schweizer waren
aber durchaus nicht erbaut von dem Handel, und ihre Staatsmänner,
Stämpfli, Frey-Herosé u. a., taten ihr möglichstes, die Überlieferung
des bisher neutralen Savoyer Gebiets in französische Hände zu
verhindern. Im „Herr Vogt” kann man nachlesen, durch welche Manöver
die bonapartistischen Agenten in der Schweiz jene Bemühungen
hintertrieben. Alles übrige sagt ein einfacher Blick auf die
Landkarte.
[6] Hierzu macht Lassalle in Klammern die Bemerkung: „Nur daß zum
Glück auch Ihr ihm dieselbe nicht beibringen werdet, und darum
erscheint mir der revolutionäre Nutzen allerdings als gesichert.”
Wenn dem aber so war, wozu dann erst die Broschüre?
[7] Auf diesen Satz folgte in der ersten Auflage die oben in
griechische Klammern gesetzte Betrachtung, die nicht nur durch die
russische Revolution mit der Auflösung des russischen Imperiums den
größten Teil ihrer sachlichen Bedeutung verloren hat, sondern die
auch Wendungen enthält, zu denen ich mich grundsätzlich nicht mehr
bekennen kann. Ich habe sie nur deshalb nicht ganz weggestrichen,
weil sie immerhin erkennen läßt, wie sich zur Zeit, wo sie
geschrieben wurde -- 1891 -- nach meiner Ansicht die durch 1866
geschaffene Lage unter deutschem Gesichtspunkt darstellte.
In der englischen Ausgabe hat die Betrachtung eine redaktionelle
Abänderung erfahren, die mir deshalb der Erwähnung wert erscheint,
weil sie zweifelsohne auf Friedrich Engels zurückzuführen ist, der,
wie im Vorwort mitgeteilt wurde, jene Ausgabe durchgesehen hat. Ins
Deutsche zurückübersetzt lautet die Einleitung dort:
„Wohin hat die preußische Lösung der nationalen Frage Deutschland
gebracht? Lassen wir die Frage Elsaß-Lothringen beiseite -- die
Annexion dieser Provinzen war ein weiterer Bockstreich -- und
betrachten wir nur die Lage des deutschen Volkes gegenüber Rußland
und dem Panslawismus. Österreichs Verdrängung aus dem Deutschen Bund”
(weiter, wie im Original).
Obwohl bei mir die Annexion Elsaß-Lothringens mit keiner Silbe
erwähnt war und sie für Engländer damals noch kein spezielles
Interesse hatte, nimmt Friedrich Engels doch die Gelegenheit wahr,
ihrer zu erwähnen, um sie als einen groben politischen Fehler zu
bezeichnen -- „an additional blunder” heißt es im Englischen. Ein
Beweis, wie wenig Engels diese Annexion für endgültig ansah.
Daß im Englischen statt „uns gebracht” gesagt wird: „Deutschland
gebracht”, war durch die Rücksicht auf das andre Lesepublikum von
selbst geboten. Ich würde aber heute auch aus stilistischen Gründen
diese präzisere Ausdrucksweise vorziehen.
[8] Unter dem Titel „Eine Liebes-Episode aus dem Leben Ferdinand
Lassalles”. Die Verfasserin ist nun auch längst aus dem Leben
geschieden.
[9] Noch hinreißender schildert Lassalle sein seelisches Verhältnis
zu Sophie von Hatzfeldt in einem Fragment gebliebenen Brief an eine
ungenannte Adressatin, der er darin die Liebe aufkündigt, weil die
Dame ihm erklärt hatte, sie könne es nicht vertragen, neben sich
noch Sophie von Hatzfeldt um Lassalle zu sehen. Der Brief ist eine
ganze Abhandlung über seelische Liebe. (Vgl. Intime Briefe Ferdinand
Lassalles, Nachtrag.)
Das System der erworbenen Rechte.
Das „System der erworbenen Rechte”, Lassalles wissenschaftliches
Hauptwerk, ist zwar in erster Linie nur für den Rechtstheoretiker
geschrieben, doch liegt der Gegenstand, den es behandelt, den
praktischen Kämpfen der Gegenwart wesentlich näher als die Materie des
„Heraklit”, und wir wollen daher versuchen, wenigstens die
Hauptgedanken dieser Arbeit darzustellen, von der Lassalle mit Recht
gelegentlich den Ausdruck gebrauchen durfte, ein „Riesenwerk
menschlichen Fleißes”. Darüber herrscht bei Sachverständigen so
ziemlich Einstimmigkeit, daß das „System der erworbenen Rechte”
zugleich von der außerordentlichen geistigen Schaffenskraft, wie dem
großen juristischen Scharfsinn seines Verfassers Zeugnis ablegt. Aus
allen diesen Gründen wird man es berechtigt finden, wenn wir uns bei
diesem Buche etwas länger aufhalten.
Es liegt außerhalb der Zuständigkeit des Schreibers dieser Abhandlung,
ein Urteil darüber zu fällen, welche positive Bereicherung die
Rechtswissenschaft dem „System der erworbenen Rechte” verdankt. Das
vermag nur der Kenner der gesamten einschlägigen Literatur, der
theoretisch gebildete Jurist. Wir beschränken uns hier darauf, die
Aufgabe zu kennzeichnen, die Lassalle sich mit seinem Buche stellt, die
Art, wie er sie löst, und den theoretischen Standpunkt, der seiner
Lösung zugrunde liegt.
Die Aufgabe selbst ist in dem Untertitel gegeben, den das in zwei Teile
zerfallende Gesamtwerk trägt. „Eine Versöhnung des positiven Rechts und
der Rechtsphilosophie.” Lassalle führt in der Vorrede aus, daß trotz
Hegels Versuch, eine Versöhnung zwischen dem positiven Recht und dem
Naturrecht[10] herzustellen, die Entfremdung zwischen positiven Juristen
und Rechtsphilosophen zurzeit größer sei, als sie selbst vor Hegel
gewesen. Die Schuld daran trügen aber weniger die ersteren als die
letzteren; statt in den Reichtum des positiven Rechtsmaterials
einzudringen, hätten sie sich begnügt, „im Himmel ihrer allgemeinen
Redensarten der groben Erde des realen Rechtsstoffs so fern wie möglich
zu bleiben”. Unter den Rechtsphilosophen der Hegelschen Richtung herrsche
ein wahrer „horror pleni”, ein Grauen vor dem positiven Stoffe, woran
indes Hegel selbst unschuldig sei, der vielmehr unermüdlich hervorgehoben
habe, daß die Philosophie nichts so sehr erfordere, als die Vertiefung in
die Erfahrungswissenschaften. Hegels „Rechtsphilosophie” konnte, führt
Lassalle aus, nach den gesamten Grundbedingungen, unter denen dieselbe
erschien, „als der erste Versuch, das Recht als einen vernünftigen, sich
aus sich selbst entwickelnden Organismus nachzuweisen, zur wirklichen
Rechtsphilosophie gar kein anderes Verhältnis einnehmen, als etwa die
allgemeine logische Disposition eines Werkes zu dem Werke selbst”.
Hätten nun die Philosophen sich nicht darauf beschränkt, bei den
„dünnen, allgemeinen Grundlinien” derselben -- „Eigentum, Familie,
Vertrag usw.” -- stehenzubleiben, „wären sie dazu übergegangen, eine
Philosophie des Staatsrechts in dem ... Sinne einer philosophischen
Entwicklung der konkreten einzelnen Rechtsinstitute desselben zu
schreiben, so würde sich an dem bestimmten Inhalt dieser einzelnen
positiven Rechtsinstitute sofort herausgestellt haben, daß mit den
abstrakt-allgemeinen Kategorien vom Eigentum, Erbrecht, Vertrag,
Familie usw. überhaupt nichts getan ist, daß der römische Eigentumsbegriff
ein anderer ist, als der germanische Eigentumsbegriff, der römische
Erbtumsbegriff ein anderer als der germanische Erbtumsbegriff, der
römische Familienbegriff ein anderer als der germanische
Familienbegriff usw., d. h. daß die Rechtsphilosophie, als in das
Reich des historischen Geistes gehörend, es nicht mit logisch-ewigen
Kategorien zu tun hat, sondern daß die Rechtsinstitute nur
Realisationen historischer Geistesbegriffe, nur der Ausdruck des
geistigen Inhalts der verschiedenen historischen Volksgeister und
Zeitperioden, und daher nur als solche zu begreifen sind.” Eingehend
und erschöpfend sei dies durch den ganzen zweiten Teil des
vorliegenden Werkes an dem Erbtumsbegriff nachgewiesen und an dem
Beispiel desselben der Beweis geliefert, daß „jene Hegelsche
Disposition selbst, wie der gesamte Bau und die Architektonik der
Hegelschen Rechtsphilosophie vollständig aufgegeben werden muß und
nichts von der Hegelschen Philosophie bewahrt werden kann, als ihre
Grundprinzipien und ihre Methode, um die wahre Rechtsphilosophie zu
erzeugen ...” Das gelte aber auch von dem Verhältnis des Hegelschen
Systems zur Geistesphilosophie überhaupt, und wenn die Zeit
theoretischer Muße für die Deutschen niemals aufhören sollte, -- „man
kann sie heute nicht mehr mit Tacitus eine rara temporum felicitas
(ein seltenes Glück) nennen”, fügt Lassalle mit berechtigter
Bitterkeit hinzu -- so werde er, Lassalle, vielleicht eines Tages dies
in einem neuen System der Philosophie nachweisen. Indes werde die von
ihm verlangte totale Reformation der Hegelschen Philosophie doch im
Grunde nur „dieselbe von Hegel getragene Fahne” darstellen, die „nur
auf einem anderen Wege zum Siege geführt werden soll. Es sind immer
die Grundprinzipien und die Methode der Hegelschen Philosophie, die
nur gegen Hegel selbst Recht behalten”. Hegel habe, wegen
unzureichender Bekanntschaft mit dem Stoffe, dem Recht vielleicht
häufig größeres Unrecht getan, als irgendeiner anderen Disziplin.
„Wenn er die römischen Juristen als die Tätigkeit des abstrakten
Verstandes auffaßte, so werden wir auf das Positivste im ganzen
Verlauf des zweiten Bandes zum Nachweis bringen, wie dies nur von
unseren Juristen, von den römischen aber das strikte Gegenteil gilt.
Wir werden sehen, wie ihre Tätigkeit vielmehr schlechterdings nur die
des spekulativen Begriffs ist, nur eine sich selbst nicht
durchsichtige und bewußte, wie dies ganz ebenso bei der Tätigkeit des
religiösen und künstlerischen Geistes der Fall ist ... Allein hiermit
wird dann immer nur erwiesen sein, daß die Hegelsche Philosophie noch
weit mehr recht hatte, als Hegel selbst wußte, und daß der spekulative
Begriff noch weitere Gebiete und noch viel intensiver beherrscht, als
Hegel selbst erkannt hatte.” (Vorwort zum System der erworbenen
Rechte.)