Doch eben nicht von so gar großem Gewichte;
Indessen kommt selten ein Uebel allein,
Und wo Kreuz ist, findet sich Plage leicht ein.
9. Denn auch der Todtengräber hob wegen seiner Gebühren,
Mit Hieronimus Jobs an zu queruliren,
Und verlangte von ihm außer Jura und Lohn,
Noch besondre Abbitte und Satisfaction.
10. Da ginge es nun von beiden Seiten
An ein heftiges Processiren und Streiten,
Weil der Fall so sehr sonderbar,
Ja gar einzig in seiner Art war.
11. Keine Partei wollte der andern weichen,
Kein Advocat verlangte auch sie zu vergleichen;
Denn jedem Künstler, Krämer und Dieb,
Ist sein Verdienst und seine Nahrung lieb.
Achtes Kapitel.
Charakter und Porträt der Herren Advokaten Schluck und Schlauch.
1. Im Städtchen Schildburg wohnten zwei treffliche Männer,
Mit beiden Rechten wohlgerüstete Kenner,
Die besten Advocaten im Schwabenland,
Einer _Schluck_, der andre _Schlauch_ genannt.
2. Herr _Schluck_ war ein Mann von hohen Jahren,
In allen Künsten der Themis sehr erfahren,
Und hatte lange mit Haar und Haut,
Das Corpus juris sammt den Pandecten verdaut.
[Illustration]
3. Er war kinderlos und unbeweibet,
Und darum wohlbewadet und stark beleibet;
Denn er aß und trank täglich gut
Und alles ward bei ihm zu Fett und Blut.
4. Das Podagra und die blinden Hämorrhoiden
Ließen zu gewissen Zeiten ihn nicht mit Frieden,
Welches Leid doch meistens anfing,
Wenn er sich manchmal in der Diät verging.
5. Er suchte durch alle Wege seinen Zweck zu erreichen
Und seinen Vortheil meisterlich zu erschleichen,
Es sei nun der ihm vorkommende Fall
Legal, oder auch illegal.
6. War etwa eine Erbschaft oder dergleichen zu haschen,
So flog dies alles in seine hungrigen Taschen,
Und er dachte weislich: es kümmert mich nicht,
Was die Welt von mir urtheilt, denkt oder spricht.
7. Bei Contracten und gerichtlichen Verkäufen
Pflegte immer für ihn etwas abzuträufen;
Er schmiedete manch nützliches Document,
Und manches ihm heilsame Testament.
8. Er schonte weder seine Gönner noch Freunde,
Sondern behandelte sie als seine ärgsten Feinde;
Denn um seinen selbst eigenen Vortheil
War ihm alles in der Welt feil.
9. Auch wußte er mit manchen Nebensachen
Seinen Schnitt nach Herzenslust zu machen;
Zum Exempel: er half oft schlau
Manch Mädchen zum Mann und manchen Mann zur Frau.
10. In jedem ihm vorkommenden Rechtshandel
Ging er den gewöhnlichen Curialwandel,
Weshalb dann auch sein Advocatenstil
Sprachkennern eben nicht sehr gefiel.
11. Jedoch wußte er seine Gegenparteien
Durch manche Chicane weidlich zu casteien,
Und wer ihn persönlich griffe an,
Dem wiese er keck die Faust und den Zahn.
12. Er pflog übrigens tüchtig zu sportuliren
Und seine Clienten lang herum zu führen;
Denn mit jeglichem neuen Termin
Gingen ihm leicht etliche Thaler in.
13. War gleich die Sache eine faule oder schlechte,
So verfochte er sie doch für Geld mit dem Rechte,
Denn er verstund die herrliche Kunst,
Zu machen dem Richter 'nen blauen Dunst.
14. Hatte Client nicht viel einzubrocken,
So ließ er den Rechtshandel meistens stocken,
Und selbst die gerechteste Sache kam
Dadurch in leidige Contumaciam.
15. Er hatte zwar, wie gesagt, keine Leibeserben,
Doch war's auch sein Wille nicht, so bald zu sterben;
Denn er gedachte in jener Welt
Wär' ihm die Küche vielleicht schlecht bestellt.
16. Auch Herr _Schlauch_ verstund alle Rechtspfiffe,
War ein Genie und steckte voller Kniffe,
Und feuerte bei jeder Gelegenheit
Seine Parteien an zu Proceß und Streit.
17. Er war zwar am Körper dürre und hager,
Aber im Beutel und am Verstande nicht mager,
Lebte gleichfalls im Junggesellenstand
Mit einer Jungfer, wobei er sich wohl befand.
18. Er wußte auch artig durch mancherlei Manieren,
Die Parteien am großen Seil herum zu führen,
Und wenn er den Proceß auch nicht gewann,
So sprach er doch: ich hab' das meinige gethan.
19. Er konnte die geradeste Sache stattlich verdrehen,
Und wußte klug sich in allem zu begehen,
Und mancher Casus sehr krumm und schlecht,
Ward unter seinen Händen grade und recht.
20. In seinen Schriften und Libellen verstand er
Die Zeilen zu setzen drei Zoll von einander,
Und er citirte, als wäre er toll,
Manchen Autor aufs Gerathewohl.
21. Denn er ließ sich von den Parteien jedesmalen
Seine Schriften bogenweise bezahlen,
Und jedes wohlangebrachte Citat
Kostete besonders einen Viertels-Ducat.
22. Er wußte trefflich seinen Beutel zu spicken
Und durch Sporteln seine Clienten zu zwicken,
Nahm aber als ein genügsamer Mann
Nicht nur große, sondern auch kleine Präsente an.
23. Er ließ sich auch zu den meisten Zeiten
Im voraus bezahlen seine Arbeiten;
Dieses belief sich meistens schon hoch,
Ohne was er forderte extra noch.
24. So bekam er für außerordentliche Mühe,
Kälber, Hammel, oder gar melke Kühe;
Auch Korn, Bäume, und so weiter, nahm er mit,
Denn er hatte zu allem App'tit.
25. Andre Kleinigkeiten, zum Exempel: Eier, Butter,
Gänse, Hühner und dergleichen Küchenfutter,
Nahm noch obendrein die Jungfer Köchin
^Quasi^ ohne sein Vorwissen hin.
26. Von solchem überflüssigen Küchensegen
Konnte sie für ihn manchen Thaler zurücklegen;
Denn sie trieb damit anderwärts
Einen vortheilhaften Handel und Commerz.
27. So begab sichs, daß den Clienten, eh sie kaum anfingen,
Schon die Augen für Angst übergingen,
Und wenn einer auch endlich den Streit gewann,
So war er doch geworden ein armer Mann.
28. Denn obgleich der Proceß war gewonnen,
So war doch das Vermögen schier dabei zerronnen,
Und Herr Schlauch nahm das Restchen vom Gewinn
^Pro studio et labore^ flugs hin.
[Illustration]
29. Gern hätt' mancher sich Anfangs wollen vergleichen,
Herr Schlauch wußt' aber demselben auszuweichen,
Und schwur, die Sache stünde trefflich und gut;
Das machte der Partei dann neuen Muth.
30. Da trank er dann mit seinen Clienten
Schnaps, Punsch, oder was sie ihm sonst gönnten;
Besonders kam ihm beim edlen Wein
Manch schöner Einfall aus'm Corpus Juris ein.
31. Er war stark belesen in allen juristischen isten,
Civilisten, Criminalisten, Publicisten,
Und so weiter; übrigens hielt sich der Mann
An den gewöhnlichen Rechtsschlendrian.
Neuntes Kapitel.
Wie der Jobsische Proceß geführet ward. Ein Kapitel, welches man
überschlagen kann, weil es nur den gewöhnlichen Weg Rechtens enthält.
1. Diese waren dann die beiden Advocaten,
Welche die Jobsischen Processe führen thaten.
Sein Assistent war Herr _Schluck_, der Dickbauch,
Und seiner Gegner Assistent war Herr _Schlauch_.
2. Die Sachen wurden getrieben anfangs sehr hitzig;
Die Gründe ^pro et contra^ waren erbaulich und witzig,
Und vielleicht gibt Herr Schlauch oder Herr Schluck
Einst noch den ganzen Proceß in Druck.
3. Beide Herren waren im Grunde gute Freunde,
Nur in ihren Schriften agirten sie als Feinde;
Fochte dann einer recht mit Chicane und Grimm,
So dacht' der Client froh: Ha seht, der kann's ihm!
4. Es war eine Lust zu sehn in den Acten,
Wie sich beide Gegner bissen und packten.
Ich führe nur hier, so gut ich es kann,
Eines und anderes in der Kürze an.
5. Doch will ich die eigentlichen Chicanen übergehen,
Denn ich thu' mich als juristischer Laie drauf nicht verstehen,
Und halte mich also, so gut als es geht,
Blos an des Processes Realität.
6. Ich erzähle auch nicht in der Advocaten Sprache,
Weil das nur möchte verwirren die ganze Sache,
Und vom sogenannten ^Stilus Curiae^
Thun ohnehin dem Leser leicht die Ohren weh.
7. So sagte klagend, zum Exempel, der Todtengraber:
»Das Grab und die übrigen Anstalten hab' er
Für niemand als Hieronimo gemacht, fürwahr
Das Factum sei notorisch und sonnenklar.
8. Ferner, wie jedem bekannt sei, leb' er
Blos von seinem Metier als Todtengräber;
Ihm competire also, ohn' Contradiction,
Für seine Arbeit der verdiente Lohn.
9. Zudem hab' Beklagter, statt sich zu lassen verscharren,
Ihn, Klägern, öffentlich gehabt für'n Narren;
Denn jedermann habe ihn ausgelacht,
Weil er das Grab vergeblich gemacht.
10. Kläger glaub' also, es sei höchst gerecht und billig,
Daß Beklagter die Begräbnißkosten willig
Auskehre, oder allenfalls jetzt noch,
Kriech' in das für ihn gemachte Loch.
11. Daneben ihm öffentlich und förmlich erkläre:
Wie es ihm höchst verdrösse und leid wäre,
Daß er ihn, Klägern, als 'nen ehrlichen Mann,
So getäuschet und schrecklich geführet an.«
12. Diese Klaggründe ließen sich nun zwar gut hören,
Allein Hieronimus ließ im Termino dagegen erklären:
»Daß ^pro primo^ alles, was geschehn,
Von ihm weder gebilligt sei, noch gesehn;
13. Hoffe also, er habe nicht nöthig dermalen
Die vergebliche Mühe des Todtengräbers zu bezahlen.
^Pro secundo^ sei es so klar als das Licht,
Daß er, Beklagter, sei todt gewesen nicht.
14. Nun aber streite es wider alle Gebräuche
Zu begraben eine noch lebendige Leiche;
^Ex eo ipso^ gebühre also davon
Ihm, Klägern, kein Todtengräberlohn.
15. ^Pro tertio^ sei noch zu bedenken: es habe
Kläger ihn ja nicht wirklich gescharret im Grabe;
Folglich falle das wesentlichste Stück
Der Klage in Nullität zurück.
16. ^Pro quarto^ sei Kläger ja schadlos auf alle Fälle,
Indem er Beklagtens Frau begraben an seiner Stelle,
Und er wolle ihm herzlich gerne dafür
Doppelt bezahlen die Begrabungsgebühr.
17. Auch könne man in keinem Gesetzbuche den Fall lesen,
Daß man Abbitte thun solle, weil man nicht todt gewesen.
Uebrigens protestire er dagegen hoch,
Daß er jetzt gar sollte noch kriechen ins Loch.«
18. Dies sind nun ohngefähr kürzlich die wichtigsten Gründe,
Die ich in ^Actis hujus causae, pro et contra^, finde;
Es versteht sich aber, daß mancher Punkt dabei,
Als unerheblich, von mir übergangen sei.
19. Ich habe ^ex post^ erfahren und gehöret,
Daß der Proceß habe lange gewähret;
Denn erst nach der dritten Rechtsinstanz
Endigte sich dieser verdrießliche Tanz.
20. Denn in dieser Sache ein passend Urtheil zu sprechen,
Verursachte dem Richter gewaltiges Kopfbrechen,
Bis sie doch endlich zu Ende kam
Durch folgende ^Final sententiam^.
Zehntes Kapitel.
Enthält ^finalem Sententiam in Causa^ des Todtengräbers zu Schildburg,
^qua^ Klägers eines Theils; ^contra^ und gegen den weiland todtgewesenen
und nun wieder lebendigen Nachtwächter Hieronimus Jobs, ^qua^ Beklagten
andern Theils; worin abseiten des letzteren succumbirt wird, ^cum
omnibus Expensis^; mit ^Rationibus dubitandi et decidendi^ gehörig
bekräftigt.
1. »In Sachen Klägers und Beklakten,
Erkennet man nach durchgesehenen Acten,
Mit Vernunft und Billigkeit für Recht:
Daß Beklagter Hieronimus schlecht-
2. erdings dem Kläger satisfacire
Und den Begräbnißlohn ohne Verzug abführe;
Jedoch bleibt ihm bei diesem Proceß
Vorbehalten an Herrn Schnellern der Regreß.
3. Auch in alle muthwillig verursachte Kost und Gebühren
Thut man Beklagten dabei condemniren;
Jedoch kann er ^erga condignum^ davon
Bei uns nachsuchen erst rechtliche Moderation.
4. Uebrigens will man aus Schonung und andern Gründen,
Ihn von Abbitte und Ehr'nerklärung diesmal entbinden;
Jedoch gibt man die Warnung für künftig ihm mit:
Wenn er wieder stirbt, den Todtengräber zu foppen nit.
5. Denn obgleich Beklagter das Begräbniß nicht gebilliget,
Und in dem, was Kläger gethan, nicht eingewilliget,
So hat doch diese Einwendung nicht
Das erforderliche rechtliche Gegengewicht.
6. Sintemal alle gesittete Völker haben,
So viel constirt, ihre ehrlichen Todten immer begraben,
Und man braucht, wenn dieser ^Actus^ geschicht,
Dazu den Consens des Verstorbenen nicht.
7. Auch obgleich er nicht wirklich todt gewesen,
Sondern aus dem Sarge wieder lebendig genesen,
So konnte doch der Todtengräber nicht
Davor, sondern war willig zur Pflicht.
8. Succumbens hat auch damals als Todter wirklich gehandelt,
Und war still, als man mit ihm zum Kirchhofe gewandelt;
Folglich alterirt es nichts, obschon
Die Einscharrung nicht gediehn zur Excution.
9. Von Abbitte, Ehr'nerklärung u. s. w. ihn zu dispensiren,
Will sich aber darum geziemen und gebühren,
Weil's ihm billig nicht kann werden verdacht,
Daß man für ihn vergeblich das Grab gemacht.
10. Zudem war ja Klägers Arbeit nicht gar verdorben,
Sintemal Beklagtens Frau bald darauf gestorben,
So daß man sie folglich an seiner Statt hab'
Versenkt in das schon fertige Grab herab.
11. Billig ist auch der Punkt des zu habenden Regresses
An Herrn Schneller, wegen aller Kosten des Processes,
Denn dieser hat ihn wieder zur Gesundheit gebracht,
Und also die ganze Unordnung verursacht.
12. Dieserwegen hat man dann diesmal nicht können
Anders in dem wichtigen Handel erkennen;
Bleibet es also bei der Sentenz.
_Von Rechtswegen._
_Judex Peter Squenz._
13. ^Pro^ Abfassung der Sentenz sind ^judici^ ohn' Beschweren
Vom Succumbenten 20 Thaler auszukehren.
Auch muß er erlegen noch 4 Thaler von
Der ^Sententiae^ Publication.
14. ^Pro communicatione sententiae^ an beide Partien
Muß er noch 3 Thaler hervorziehen.
^Item pro duplo mundo et^ Copei
Noch Gulden sieben und Groschen drei.
15. ^Pro decreto ad audiendum publicare^
Bezahlt er noch extra gleich 4 baare
Gulden, und für die Registratur
Rechnet man sieben ^dito^ nur.
16. Noch 3 Thaler und 4 Groschen für die Geschäften,
Die Acten gehörig zu ordnen und zu heften.
^Similiter^ drittehalb Thaler für
Tinte, Oblaten und Stempelpapier.
17. Für schleunige Expedition sind dermalen
5 Thaler und 8 Groschen zu bezahlen,
Und für dieser Rechnung Specification
Sind 1 Thaler und 12 Groschen der Lohn.
18. Dem Gerichtsdiener besonders, competiren
22 Groschen für Insinuationsgebühren.
^Nota bene!^ alle diese benannten ^Sumtus^
Betreffen nur lediglich den Sentenzschluß;
19. Denn die eigentlichen Sporteln bei der Proceßführung
Werden bestimmt bei besonderer Specificirung,
Und die Gelder alle deponirt Succumbens
Bei dem Herrn Richter Peter Squenz.
20. Dem Herrn _Schluck_ ^pro defensione et labore^,
Werden vorläufig zuerkannt 8 Louisd'ore,
Und des Triumphanten Advocaten Herrn _Schlauch_
Passiren 4 Louisd'ore auch.«
21. Ob Succumbenten hier Recht oder Unrecht geschehen,
Ich finde noch immer ein Sprichwort bewährt,
Es heißt: »_Wer gut schmieret, gut fährt._«
22. Daß Hieronimus bei der Behörde
Ueber die Sportelrechnung geführet Beschwerde,
Und daß man da ein Weniges wegstrich
Und moderirte, versteht von selbst sich.
23. Mit dem andern Proceß, wegen dem neuen Nachtwächter,
Wär' es vermuthlich gegangen noch schlechter,
Wenn nicht durch ein besonders Ohngefähr
Die Sache glücklich beendigt wär';
24. Und man würde vielleicht nach sehr langen Jahren
Erst davon das Ende haben erfahren;
Oder sogar wäre bei Herrn Judex Squenz
Noch jetzt, da ich dies erzähle, ^Lis pendens^.
Eilftes Kapitel.
Lobrede auf die verstorbene Frau Jobs; sehr beweglich zu lesen.
1. Von welcher Art jenes Ohngefähr gewesen,
Das soll man erst im 17ten Kapitel lesen,
Denn ich bringe vorher noch ein und anderlei,
Was zur Nebengeschichte gehöret, herbei.
2. Wir haben im dritten Kapitel schon vernommen,
Wie Hieronimus um seine Frau gekommen,
Und daß ihm solche Freund Hein geraubt,
Welches er sobald nicht gehofft noch geglaubt.
3. Er empfand ihren Verlust eben nicht schmerzlich,
Denn dies Ehepaar liebte sich nie herzlich;
Die Ursache aber davon zu verstehn,
Wollen wir die selige Frau etwas näher besehn.
4. Sie war von einem wohlerwürdigen Stande,
Die Tochter eines braven Pfarrherrn vom Lande,
Welcher bei seinen Einkünften klein
Doch lehrte und lebte orthodox und rein.
5. Gleichwie nun gemeinlich die Landpfarrer haben
Wenig Bücher und Geld, aber viel Mädchen und Knaben;
So traf auch dies bei ihren Eltern ein,
Denn sie war das Kind an der Numero neun.
6. Sie lernte frühzeitig beten, lesen und schreiben
Und allerlei nützliche Hauskünste treiben;
Sie nähte, strickte, wusch und spann
Und nahm sich der Küche und des Stalles an.
7. Sie wurde sogar von ihren lieben Alten
Fleißig zu Landarbeiten angehalten,
So daß sie des Morgens so fix und rasch
Wie ein gelernter Drescher drasch.
8. Sie besaß dabei die ruhmwürdige Tugend,
Daß sie gerne schon früh in der Jugend
Mit den Dorfjungen schäkern that;
Denn sie war nicht stolz noch delicat.
9. In der Ernte und beim Weinlesen
Hatte sie recht ihr Treiben und Wesen,
Ueberwarf sich mit manchem Buben zum Spaß
Und wälzte sich herum im Heu und Gras.
10. Sie übertraf in Stärke der Knochen und Glieder
Alle ihre übrigen Schwestern und Gebrüder;
Und darum nannte man sie allgemein
Des Herrn Pfarrers starke Katharein.
11. Sie war mit Schönheit zierlich ausgerüstet,
Bei guter Taille und ziemlich bebrüstet,
Und darum brauchte ihr Mieder und Gesicht
Falsche Ausstopfung und Schminke nicht.
12. Bis ins achtzehnte Jahr ist sie Jungfer gewesen,
Da sie dann eines kleinen Kindleins genesen,
Welches aber gleich nach der Geburt starb,
Folglich nichts Sonderliches an ihr verdarb.
13. Sie hätte bei dermaß bewandten Sachen
Wol einmal ihr Glück durch Heirathen können machen,
Wenn's ihr nur nicht am Gelde gefehlt,
Welches man beim Heirathen fürs Nöthigste hält.
14. Ihr ist dabei noch das Unglück begegnet,
Daß ihr Vater bald drauf das Zeitliche gesegnet,
Und da fand sich beim Inventar,
Daß wenig oder nichts vorhanden war.
15. Denn außer einigen alten Perücken und Postillen,
Abgetragenen Röcken, zerbrochnen Stühlen und Brillen,
War beim Nachlaß des Seligen
Kaum etwas zu finden noch zu sehn.
16. Dabei ergaben sich noch einige Schulden
Von etwa 120 bis 130 Gulden,
Drum so hieß es bei Wittwe und Kindern dann:
Jedes helfe sich, so gut es kann.
17. Die Wittwe blieb bis an ihr Ende im Dorf wohnen,
Nährte sich redlich von Buttermilch, Pfannkuchen und Bohnen,
Und was sonst die Bauern ihr noch, aus Respect
Für den Wohlseligen, kümmerlich dargestreckt.
18. Mit unsrer Katharine ging es etwas besser;
Denn Schildburgs Nachtwächter, des Hieronimi Antecesser,
Der sie nach seinem Geschmacke befand,
Knüpfte mit ihr das ehliche Band.
19. Er brauchte gar nicht lange um sie zu freien,
Denn sie that ihn gleich mit ihrer Hand erfreuen,
Und eh' er sich ihrer Einwilligung versah,
Sprach sie über Hals und Kopf: Ja!
20. Aber schon in den ersten Ehstandstagen,
Wollte ihm dies Bündniß so recht nicht mehr behagen,
Denn des Olim Pfarrers Katharin
Fuhr beim geringsten Anlaß her über ihn,
21. Und die sonst üblichen Flitterwochen
Wurden wider alle Gewohnheiten schnell abgebrochen,
So daß der arme junge Mann da
Eigentlich nicht wußte, wie ihm geschah.
22. Ueberall that sie den Herrn im Hause spielen,
Und ließ es ihn tagtäglich empfinden und fühlen,
Daß sie die Tochter einer Dorfpfarrei,
Er aber nur ein Halunke von Nachtwächter sei.
23. Indessen mußte er sich in die Umstände fügen,
Und unter ihren großen Pantoffel geduldig schmiegen,
Bis ihn endlich von allem Kreuz und Leid,
Der so oft gewünschte Tod befreit.
24. Wie nachher Hieronimus Jobs gekommen
Und sie mit dem Nachtwächterdienst zugleich übernommen,
Dieses wissen wir allerseits
Aus dem 36ten Kapitel des ersten Theils bereits.
25. Ihm ging's mit ihr nicht besser als seinem Antecesser;
Ja sein Elend war gewissermaßen schier größer;
Denn es ging fast kein Tag vorbei
Ohne Haarcollation und Prügelei.
26. Sie verstund sich trefflich aufs Beißen und Kratzen,
Uebertraf in dieser Kunst manche Hunde und Katzen,
Machte oft die Augen geblaut und blund
Und des armen Mannes Nase und Haut wund.
27. Auch alle Einkünfte und geringen Gewinnste
Von seinem blutsauern Nachtwächterdienste,
Versoff Olim Pfarrers Katharein
Theils in Kaffee, theils in Branntewein.
28. Und wenn er dem nächtlichen Berufe nachginge,
Trieb sie manche sich nicht geziemende Dinge,
Und gleichwie in einem Taubenhaus
Flog einer ein und der andre aus.
[Illustration]
29. Da brauchte dann vom Abend bis zum lichten Morgen,
Hieronimus für keine Hörner zu sorgen;
Denn es verstrich keine einzige Nacht,
Oder es wurde ihm ein neues gemacht.
30. Wenn er sich dann durstig und müd gesungen und gewachet
Und nunmehro sich wieder nach Hause gemachet,
Fand er zur Erquickung, Gott erbarm's!
Weder Thee, Kaffee, noch sonst was Warm's.
31. Wollte er etwa zuweilen bei hellem Tage,
Ein wenig ausruhn von seines Amtes Plage,
So hieß es: »Heraus aus dem Schlaf und der Ruh',
Du infamer fauler Räkel und Schlingel du!«
32. Und so war in diesem Hause gewöhnlich
Ein Tag dem andern, wie ein Ei einem Ei ähnlich,
Und des Pantoffels monarchisches Regiment
Hielte weder Maß, Ziel, noch End'.
33. Doch lief auch dem Hieronimus zuweilen die Galle über,
Und dann ging's kraus und bunt, drunter und drüber,
Und die Frau bekam dann oft ein Bagatell
Von ihrem Ehemann wieder aufs Fell.
34. Denn zuweilen dacht' er an des Pfarrers Lehre
Bei der Copulation: daß der Mann Herr wäre,
Und so übte er das gebührliche Recht im Haus
Nebst dazu gehöriger Execution aus.
35. Aber niemals konnte es ihm doch gelingen,
Seine theure Ehehälfte ganz zur Raison zu bringen,
Und der Handel lief immer so ab,
Daß er wieder die ersten guten Worte gab.
36. Mancher andrer hätte indeß, ohne zu erkalten,
Diese Lebensart so lange nicht ausgehalten,
Denn es weiß leider mancher Ehemann,
Wie eine böse Frau einen quälen kann.
37. Es war dem Hieronimo folglich nicht zu verdenken,
Daß seiner Frauen Tod ihn nicht thäte kränken,
Er war vielmehr herzlich erfreuet und froh
Und sange darob: ^in dulci jubilo^.
Zwölftes Kapitel.
Wie Hieronimus der Wittwer sich sehr vernünftig betrug. Ein rares
Kapitel.
1. Wittwer Hieronimus lebte nun auf diese Weise,
Wie in Abrahams Schooße und im Paradeise,
Suchte anderswo seinen Zeitvertreib,
Aß, trank, und pflegte seinen Leib.
2. That auch seit seinem damaligen Auferstehen,
In allen Stücken sich sehr vernünftig begehen,
Und erlangte im ganzen Lande herum
Wegen seines Abenteuers Bekanntschaft und Ruhm.
3. Er blieb auch bei dem eisenfesten Fürnehmen
Alle Begierde zur neuen Heirath zu bezähmen;
Denn er dachte: Wer sich einmal verbrannt,
Kennet das Feuer und hütet die Hand.
4. Zwar schien es ihm an Gelegenheit nicht zu fehlen,
Sich eine neue Gattin zu auserwählen,
Denn er war ledig und kinderlos
Und dabei rüstig, stark und groß;
5. Auch erst alt etwas über 40 Jahre,
Jetzt auch gescheidter als er vormals ware,
Uebrigens befand sich Hals, Kehle und Lung'
Zum Singen und blasen noch kräftig und jung;
6. Hatte folglich alle Eigenschaften und Qualitäten,
Welche Wittwen und Mädchen beim Heirathen vonnöthen;
Allein vergeblich war jeder Versuch,
Er blieb Wittwer und dran that er vernünftig und klug.
7. Nun verrichtete er auch mit dem andern Wächter, seinem Collegen,
Sein Amt cum applausu, mit Frucht und mit Segen;
Zuweilen aber machte der Nahrungsneid
Eine kleine Collision und Uneinigkeit.
8. Er sang vor wie nach: »Bewahrt das Feuer, das Licht und eure
Töchter;«
Allein sein College, der andre Nachtwächter,
Stimmte aus Caprise einen andern Ton,
Und machte folgende Variation:
9. »Hört ihr Herren, was ich euch hiemit sage,
Verwahrt des Nachts sowol als bei Tage,
Das Feuer, das Geld und eure Weiber wol,
Sonst geht es überall schlecht und toll,
10. Und es entstehen Feuersbrünste und Hörner,
Concurse, Bankerotte und was ferner
Alles daraus für Unheil erwächst« --
Das Uebrige ließ er beim alten Text.
11. Doch um dergleichen geringe Kleinigkeiten
Sich ernstlich zu hassen und mit einander zu streiten,
Wäre, traun, gewesen ganz überlei,
'S geschah ja doch alles zum Frommen der Bürgerei.
Dreizehntes Kapitel.
Potz Blitz! da kommt der Herr von Ohnewitz.
1. Es kamen fast täglich viele Damen und Herren
Gen Schildburg hin, aus der Nähe und von Fernen,
Um den besondern Mann persönlich zu sehn,
An welchem jenes Wunder geschehn.
2. Da bekam er dann, wie leichtlich zu gedenken,
Von ihnen manche ansehnliche Geschenken,
Und dies brachte ihm weit mehr Gewinnst
Als der karge halbe Nachtwächterdienst.
3. Er lebte also sehr reputirlich,
Aß, trank und kleidete sich manierlich,
So daß er sich dabei so glücklich befand,
Als ein Bürger im Priester-Johannisland.
4. Einsmal ließ sich bei unserm Geschichtshelden
Ein hochansehnlicher reisender Herr melden,
Und so bald sie einer den andern sahn,
Himmel, wie staunten sie beide sich an!
5. Der Herr sah hier vor sich seinen ehmaligen Retter,
Hieronimus ^vice versa^ seinen alten Wohlthäter;
Da hieß es: »Ist Er's, Herr Hieronimus? Potz Blitz!« --
»Ja ich bin es! Sind Sie's, Herr von Ohnewitz?«