Auf diesen Sachverhalt nun wendet sich eine geistige Funktionsweise von

höchst weitgreifender Bedeutung an. Wenn praktische Verhältnisse und

Notwendigkeiten die Menschen dahin führen, das der Welt abzugewinnende

Material des Lebens durch die Kräfte der Intelligenz, des Willens,

des Gestaltungstriebes, der Gefühlsbewegungen zu bearbeiten, seinen

Elementen um der Zwecke des Lebens willen bestimmte Formen zu geben,

und wir es in diesen nun erst als Lebenselement betätigen und benutzen

--, so entheben sich jene Kräfte und Interessen dann in eigentümlicher

Weise dem Dienste des Lebens, der sie ursprünglich emporgezogen und

verpflichtet hatte. Es findet eine Verselbständigung gewisser Energien

derart statt, daß sie sich nicht mehr an den Gegenstand heften, den sie

formten und damit den Zwecken des Lebens gefügig machten, sondern sie

spielen nun gewissermaßen frei in sich selbst, um ihrer selbst willen,

und schaffen oder ergreifen eine Materie, die ihnen jetzt eben nur

zu ihrer eigenen Betätigung, Verwirklichung dient. So scheint alles

Erkennen ursprünglich ein Mittel im Kampf ums Dasein zu sein; das wahre

Verhalten der Dinge zu wissen, ist für die Erhaltung und Förderung des

Lebens von unübersehlichem Nutzen. Wissenschaft aber bedeutet, daß

sich das Erkennen nicht mehr zu dieser praktischen Leistung hergibt,

sondern ein Eigenwert geworden ist, sich von sich aus seine Gegenstände

wählt, sie nach seinen inneren Bedürfnissen gestaltet und über seine

Selbstvollendung nicht hinausfragt. Weiter: Die Formung anschaulicher

und unanschaulicher Realitäten nach räumlichen Geschlossenheiten,

nach Rhythmus und Klang, nach Bedeutung und Organisation ist sicher

zunächst den Forderungen unserer Praxis entsprungen. Sobald diese

Formen aber Selbstzwecke werden, aus eigener Kraft und eigenem Recht

heraus wirksam, von sich aus und nicht um der Verflechtung in das

Leben willen auswählend und schöpferisch -- steht die Kunst da, ganz

vom Leben getrennt und ihm nur entnehmend, was ihr dient und durch

sie gleichsam zum zweiten Male erzeugt wird, obgleich die Formen, in

denen sie dies tut und in denen sie sozusagen besteht, sich an den

Forderungen und der Dynamik des Lebens erzeugt haben. Dieselbe Drehung

bestimmt das Recht in seinem Wesen. Aus den Erfordernissen für die

Existenz der Gesellschaft heraus werden gewisse Verhaltungsweisen der

Individuen erzwungen oder legitimiert -- sie sind gültig und geschehen

in diesem Stadium ausschließlich um solcher Zweckmäßigkeit willen.

Das ist aber nicht mehr der Sinn ihrer Verwirklichung, sobald das

„Recht“ dasteht; denn nun sollen sie nur geschehen, weil sie eben

„Recht“ sind, gleichgültig gegen das sie ursprünglich zeugende und

beherrschende Leben, bis zum ~fiat justitia, pereat mundus~. Obgleich

also das dem Recht gemäße Verhalten in dem sozialen Lebenszweck

wurzelt, so hat doch das Recht in seiner Reinheit keinen „Zweck“, weil

es nun nicht mehr Mittel ist, sondern, von sich aus und nicht erst

auf Legitimation durch eine höhere Instanz hin, bestimmt, wie der

Lebensstoff geformt werden soll. Und nun vollzieht sich vielleicht in

der weitestgreifenden Weise diese Achsendrehung -- von der Bestimmtheit

der Lebensformen durch seine Materie zu der Bestimmung seiner Materie

durch die zu definitiven Werten erhobenen Formen -- in alledem, was

wir +Spiel+ nennen. Die realen Kräfte, Nöte und Impulse des Lebens

erzeugen die für dieses zweckmäßigen Formen unseres Verhaltens, die

dann im Spiel oder viel mehr als Spiel zu selbständigen Inhalten und

Reizen werden: das Jagen und Erlisten, die Bewährung der physischen

und der geistigen Kräfte, den Wettbewerb und das Gestelltsein auf die

Chance und die Gunst unbeeinflußbarer Mächte. Alles dieses ist jetzt

dem Flusse des bloßen Lebens enthoben, von dessen Materie, an der sein

Ernst haftet, entlastet und wählt oder schafft nun als das von sich

aus Entscheidende die Gegenstände, an denen es sich bewähre und rein

darstelle; damit gewinnt das Spiel seine Heiterkeit, aber auch jene

symbolische Bedeutung, die es von allem bloßen Spaß unterscheidet. Hier

liegt, was an der Analogie zwischen Kunst und Spiel gerechtfertigt ist.

Mit beiden haben die Formen, die die Realität des Lebens entwickelte,

dieser gegenüber autonome Reiche gegründet; es gibt ihnen ihre Tiefe

und ihre Kraft, daß sie von ihrem Ursprung her immer noch mit Leben

geladen sind, und wo sie dessen entleert sind, werden sie zu Künstelei

und Spielerei -- allein ihr Sinn und Wesen liegt eben in jener

kompromißlosen Wendung, mit der die von der Lebenszweckmäßigkeit und

der Lebensmaterie erzeugten Formen sich von diesen lösen und selbst

zu Zweck und Materie ihrer selbständigen Bewegtheit werden, von jenen

Realitäten gerade nur aufnehmend, was sich der neuen Gerichtetheit

fügen und in dem Eigenleben jener Formen aufgehen kann.

Dieser Prozeß vollzieht sich nun auch in der Trennung dessen, was

ich an der gesellschaftlichen Existenz Inhalt und Form nannte. Die

eigentliche „Gesellschaft“ an ihr ist jenes Miteinander, Füreinander,

Gegeneinander, womit materielle oder individuelle Inhalte und

Interessen durch Trieb oder Zweck eine Formung oder Förderung

erfahren. Und diese Formen nun gewinnen Eigenleben, eine von allem

Wurzeln an Inhalten befreite Ausübung rein um ihrer selbst und

des in dieser Gelöstheit von ihnen ausstrahlenden Reizes willen;

dies eben ist die Erscheinung Geselligkeit. Sicherlich ist es der

Erfolg spezieller Notwendigkeiten und Interessen, wenn die Menschen

sich in Wirtschaftsvereinigungen oder Blutsbrüderschaften, in

Kultgenossenschaften oder Räuberbanden zusammentun. Allein jenseits

dieser besonderen Inhalte werden alle diese Vergesellschaftungen von

einem Gefühl dafür, von einer Befriedigung daran begleitet, daß man

eben vergesellschaftet ist, für den Wert der Gesellschaftsbildung

als solcher, ein Trieb, der auf diese Form der Existenz drängt und

manchmal erst seinerseits jene realen Inhalte herbeiruft, die die

einzelne Vergesellschaftung tragen. Und wie nun das, was man den

Kunsttrieb nennen mag, aus den Ganzheiten der erscheinenden Dinge ihre

Form gleichsam herauszieht und zu einem besonderen, eben diesem Trieb

korrespondierenden Gebilde gestaltet, so löst der „Geselligkeitstrieb“

in seiner reinen Wirksamkeit aus den Realitäten des sozialen Lebens den

bloßen Vergesellschaftungsprozeß als einen Wert und ein Glück heraus

und konstituiert damit, was wir Geselligkeit im engeren Sinne nennen.

Es ist kein bloßer Zufall des Sprachgebrauchs, daß alle Geselligkeit,

auch die ganz naturalistische, wenn sie irgendwelchen Sinn und Bestand

haben soll, einen so großen Wert auf die +Form+ legt, auf die gute

Form. Denn Form ist gegenseitiges Sich-Bestimmen, Wechselwirken

der Elemente, wodurch sie eben eine Einheit bilden; und da nun für

die Geselligkeit die konkreten, an die Zwecksetzungen des Lebens

angeknüpften Motivierungen der Vereinheitlichung in Wegfall kommen,

so muß die reine Form, der sozusagen freischwebende, wechselwirkende

Zusammenhang der Individuen um so stärker und mit um so größerer

Wirksamkeit akzentuiert werden.

Ihre bloß formale Beziehung zur Realität erspart der Geselligkeit

die Reibungswiderstände dieser; aber immerhin gewinnt sie aus ihr,

je vollkommener sie gerade als Geselligkeit ist, auch für den

tieferen Menschen eine symbolisch spielende Fülle des Lebens und eine

Bedeutsamkeit, die ein oberflächlicher Rationalismus immer nur in

den konkreten +Inhalten+ sucht; so daß er, da er diese hier nicht

findet, die Geselligkeit nur als eine hohle Läppischkeit abzutun weiß.

Es ist doch nicht bedeutungslos, daß in vielen, vielleicht in allen

europäischen Sprachen Gesellschaft schlechthin eben das +gesellige+

Zusammensein bezeichnet. Die staatliche, die wirtschaftende, die

durch irgendeinen Zweckgedanken zusammengehaltene Gesellschaft ist

doch durchaus „Gesellschaft“. Aber nur die gesellige ist eben „eine

Gesellschaft“ ohne weiteren Zusatz, weil sie die reine, prinzipiell

über jeden spezifischen Inhalt erhobene Form all jener einseitig

charakterisierten „Gesellschaften“ in einem gleichsam abstrakten, alle

Inhalte in das bloße Spiel der Form auflösenden Bilde darstellt.

Von den soziologischen Kategorien her betrachtend, bezeichne ich also

die Geselligkeit als die +Spielform der Vergesellschaftung+ und als

-- ~mutatis mutandis~ -- zu deren inhaltsbestimmter Konkretheit sich

verhaltend wie das Kunstwerk zur Realität. Es kommt zunächst das

große, wenn man will: das größte Problem der Gesellschaft innerhalb

der Geselligkeit zu einer nur innerhalb ihrer möglichen Lösung:

welches Maß von Bedeutung und Akzent dem Individuum als solchem in

und gegenüber dem sozialen Umkreis zukomme? Indem die Geselligkeit in

ihren reinen Gestaltungen keinen sachlichen Zweck hat, keinen Inhalt

und kein Resultat, das sozusagen außerhalb des geselligen Augenblicks

als solchen läge, ist sie gänzlich auf die Persönlichkeiten gestellt,

nichts als die Befriedigtheit dieses Momentes -- allenfalls noch mit

einem Nachklang von ihr -- soll erreicht werden, und so bleibt der

Vorgang in seinen Bedingungen, wie in seinem Ertrage ausschließlich

auf seine personalen Träger beschränkt; die persönlichen Eigenschaften

der Liebenswürdigkeit, Bildung, Herzlichkeit, Anziehungskräfte jeder

Art entscheiden über den Charakter des rein geselligen Beisammenseins.

Aber gerade darum, weil hier alles auf die Persönlichkeiten gestellt

ist, dürfen die Persönlichkeiten sich nicht gar zu individuell betonen.

Wo reale Interessen, kooperierend oder kollidierend, die Sozialform

bestimmen, sorgen sie schon, daß das Individuum seine Besonderheiten

und Einzigkeiten nicht allzu unbeschränkt und eigengesetzlich

präsentiere; wo aber diese Bedingtheit fortfällt, muß eine andere,

nur aus der Form des Beisammenseins entspringende Herabsetzung der

persönlichen Zugespitztheit und Selbstherrlichkeit stattfinden,

damit ein Beisammensein überhaupt möglich sei. Darum ist in der

Gesellschaft das +Taktgefühl+ von so besonderer Bedeutung, weil dies

die Selbstregulierung des Individuums in seinem persönlichen Verhältnis

zu andern leitet, wo keine äußeren oder unmittelbar egoistischen

Interessen die Regulative übernehmen. Und vielleicht ist es die

spezifischste Leistung des Taktes, den individuellen Impulsivitäten,

Betonungen des Ich, geistigen und äußeren Ansprüchen die Grenze zu

ziehen, die das Recht des Andern fordert.

Eine sehr merkwürdige soziologische Struktur kommt hier auf. In die

Geselligkeit hat nicht einzutreten, was die Persönlichkeit etwa an

objektiven Bedeutungen besitzt, an solchen, die ihr Zentrum außerhalb

des aktuellen Kreises haben; Reichtum und gesellschaftliche Stellung,

Gelehrsamkeit und Berühmtheit, exzeptionelle Fähigkeiten und Verdienste

des Individuums haben in der Geselligkeit keine Rolle zu spielen,

höchstens als eine leichte Nuance von jener Immaterialität, mit

der allein die Realität überhaupt in das soziale Kunstgebilde der

Geselligkeit hineinragen darf. Ebenso aber wie dies Objektive, das

um die Persönlichkeit herum ist, muß nun auch gerade das rein und

zutiefst Persönliche aus ihrer Funktion als Element der Geselligkeit

ausscheiden: das Allerpersönlichste des Lebens, des Charakters, der

Stimmung, des Schicksals hat gleichfalls im Rahmen der Geselligkeit

keinen Platz. Es ist taktlos -- weil dem hier ausschließlich

dominierenden +Wechsel+wirkungsmoment widerstreitend -- bloß

persönliche Stimmung und Verstimmung, Aufgeregtheiten und Depressionen,

Licht und Dunkelheit des tiefsten Lebens in die Geselligkeit

mitzubringen. Bis in das Äußerlichste hinein reicht dieser Ausschluß

des Persönlichen: eine Dame würde in einem wirklich persönlichen, intim

freundschaftlichen Beisammensein mit einem oder wenigen Männern nicht

so dekolletiert erscheinen mögen, wie sie es ganz unbefangen in einer

großen Gesellschaft tut. Sie fühlt sich in dieser eben nicht in dem

Maße wie dort als Individuum engagiert und kann sich deshalb wie unter

der unpersönlichen Freiheit der Maske preisgeben, da sie ja zwar +nur+

sie selbst, aber doch nicht +ganz+ sie selbst ist, sondern nur ein

Element in einer formal zusammengehaltenen Vereinigung.

Der Mensch als ganzer ist sozusagen ein noch ungeformter Komplex von

Inhalten, Kräften, Möglichkeiten, und je nach den Motivierungen und

Beziehungen des wechselnden Daseins gestaltet er sich daraus zu einem

differenzierten, grenzbestimmten Gebilde. Als wirtschaftender und als

politischer Mensch, als Familienmitglied und als Repräsentant eines

Berufes ist er sozusagen je ein ~ad hoc~ konstruiertes Elaborat,

sein Lebensmaterial ist jedesmal von einer besonderen Idee bestimmt,

in eine besondere Form gegossen, deren relativ selbständiges Leben

freilich von der gemeinsamen, unmittelbar aber nicht zu bezeichnenden

Kraftquelle des Ich gespeist wird. In diesem Sinne nun ist auch der

Mensch als geselliger ein eigentümliches, in keiner andern Beziehung

so vorkommendes Gebilde. Er hat einerseits alle Sachbedeutungen der

Persönlichkeit abgetan und tritt nur mit den Fähigkeiten, Reizen,

Interessen seiner reinen Menschlichkeit in die Geselligkeitsform ein.

Andrerseits aber macht dies Gebilde vor dem ganz und gar Subjektiven

und rein Innerlichen der Persönlichkeit Halt. Die Diskretion, die

dem andern gegenüber eine erste Bedingung der Geselligkeit ist, ist

ebenso dem eigenen Ich gegenüber erforderlich, weil ihre Verletzung

in beiden Fällen die soziologische Kunstform der Geselligkeit in

einen soziologischen Naturalismus ausarten läßt. Man kann also von

einer oberen und unteren „+Geselligkeitsschwelle+“ für die Individuen

sprechen. Sowohl in dem Augenblick, in dem diese ihr Zusammensein auf

einen objektiven Inhalt und Zweck stellen, wie in dem andern, wo das

absolut Personale und Subjektive des Einzelnen rückhaltlos in die

Erscheinung tritt, ist die Geselligkeit nicht mehr das zentrale und

formende, sondern höchstens noch das formalistische und äußerlich

vermittelnde Prinzip.

Zu dieser negativen Bestimmung des Geselligkeitswesens durch Grenzen

und Schwellen aber kann man vielleicht das positive Formmotiv

finden. +Kant+ hat es als das Prinzip des Rechts aufgestellt, daß

ein jeder dasjenige Maß von Freiheit haben solle, das mit der

Freiheit jedes andern zusammen bestehen kann. Bleibt man einmal bei

dem Geselligkeitstriebe als dem Quell oder auch der Substanz der

Geselligkeit stehen, so ist nun das Prinzip, nach dem sie konstituiert

ist: jeder solle so viel Befriedigung dieses Triebes haben, wie es

mit der Befriedigung eben dieses für alle andern vereinbar ist.

Drückt man dies, statt von dem Triebe, vielmehr von dem Erfolge

her aus, so formuliert sich das Prinzip der Geselligkeit so: jeder

soll dem andern dasjenige Maximum an geselligen Werten (von Freude,

Entlastung, Lebendigkeit) +gewähren+, das mit dem Maximum der von

ihm selbst +empfangenen+ Werte vereinbar ist. Wie nun das Recht auf

jener Kantischen Basis ein durchaus demokratisches ist, so zeigt dies

Prinzip die demokratische Struktur aller Geselligkeit, die freilich

jede Gesellschaftsschicht nur in sich selbst realisieren kann, und

die eine Geselligkeit unter Angehörigen ganz verschiedener sozialer

Klassen so oft zu etwas Widerspruchsvollem und Peinlichem macht.

Solche Gleichheit entsteht hier durch den Wegfall einerseits des ganz

Persönlichen, andrerseits des ganz Sachlichen, also dessen, was die

Vergesellschaftung als ihr Material vorfindet und wovon sie in ihrer

Gestaltung als Geselligkeit entkleidet ist. Aber auch innerhalb der

gesellschaftlich Gleichstehenden ist die Demokratie ihrer Geselligkeit

eine +gespielte+. Die Geselligkeit schafft, wenn man will, eine ideale

soziologische Welt: denn in ihr ist -- das sprechen jene Prinzipien

aus -- die Freude des Einzelnen durchaus daran gebunden, daß auch

die andern froh sind, hier kann prinzipiell niemand auf Kosten ganz

entgegengesetzter Empfindungen des Andern seine Befriedigung finden --

wie viele andere Lebensgestaltungen es zwar durch über sie gestellte

ethische Imperative, aber nicht durch ihr unmittelbar eigenes und

inneres Prinzip ausschließen. Aber diese Welt der Geselligkeit, die

einzige, in der eine Demokratie der Gleichberechtigten ohne Reibungen

möglich ist, ist eine +künstliche+ Welt, aufgebaut aus Wesen, die

ausschließlich jene ganz reine, durch keinen gleichsam materialen

Akzent debalancierte Wechselwirkung untereinander herzustellen

wünschen. Wenn wir jetzt die Vorstellung haben, in die Geselligkeit

kämen wir rein „als Menschen“, als das, was wir wirklich sind, unter

Abwerfung all der Belastungen, der Hin- und Hergerissenheiten, des

Zuviel und Zuwenig, womit das reale Leben die Reinheit unseres Bildes

entstellt, so liegt das daran, daß das moderne Leben mit objektivem

Inhalt und Sachforderungen überlastet ist. Diese im geselligen Kreise

von uns abtuend, glauben wir zu unserem natürlich-persönlichen Sein

zurückzukehren und übersehen dabei, daß auch dies Persönliche nicht

in seiner ganzen Besonderheit und naturalistischen Vollständigkeit,

sondern nur in einer gewissen Reserve und Stilisierung den geselligen

Menschen ausmacht. In früheren Zeiten, als dieser Mensch noch nicht

so vielem Sachlichen, objektiv Inhaltlichen abgewonnen werden mußte,

machte sich sein Formgesetz mehr und deutlicher seinem +persönlichen

Sein+ gegenüber geltend: daher war das persönliche Benehmen in der

Geselligkeit früherer Zeiten viel zeremonieller, steifer und strenger

überindividuell reguliert als heute. Diese Reduktion der personalen

Peripherie auf das Bedeutungsmaß, das die homogene Wechselwirkung mit

andern dem Einzelnen einräumt, schwingt bis in das entgegengesetzte

Extrem: ein spezifisches Verhalten in der Gesellschaft ist die

Courtoisie, mit der der Starke, Hervorragende, nicht nur den

Schwächeren sich gleichstellt, sondern sogar die Attitüde annimmt,

als sei jener der Wertvollere und Überlegene. Wenn Vergesellschaftung

überhaupt Wechselwirkung ist, so ist es deren reinster und sozusagen

stilisiertester Fall, wenn sie unter Gleichen vor sich geht, wie

Symmetrie und Gleichgewicht die einleuchtendsten künstlerischen

Stilisierungsformen anschaulicher Elemente sind. Indem Geselligkeit

also die mit dem Charakter der Kunst oder des Spieles vollzogene

Abstraktion der Vergesellschaftung ist, fordert sie die reinste,

durchsichtigste, am leichtesten ansprechende Art der Wechselwirkung,

+die unter Gleichen+; sie muß sich, um ihrer fundamentalen Idee willen,

Wesen fingieren, die von ihrem objektiven Inhalt so viel abgeben, die

nach ihrer äußeren wie inneren Bedeutung so modifiziert werden, daß

sie als gesellige gleich sind und ein jedes die Geselligkeitswerte für

sich nur unter der Bedingung gewinnen kann, daß die andern, mit ihm

wechselwirkenden, sie ebenso gewinnen. Sie ist das Spiel, in dem man

„so tut“, als ob alle gleich wären, und zugleich, +als ob man jeden

besonders ehrte+. Dies ist so wenig Lüge, wie das Spiel oder die Kunst

mit all ihrer Abweichung von der Realität Lügen sind. Dazu wird es erst

in dem Augenblick, in dem das Tun und die Rede der Geselligkeit in die

Absichten und Geschehnisse der praktischen Realität eintritt -- wie das

Gemälde zur Lüge wird, wenn es panoramahaft die Realität vortäuschen

will. Was innerhalb des eigengesetzlichen, nur in dem immanenten Spiel

seiner Formen betätigten Lebens der Geselligkeit durchaus richtig und

in der Ordnung ist, wird zur Lüge, wenn diese Erscheinung ein bloßer

Schein ist, der in Wirklichkeit von Zwecken ganz anderer als geselliger

Art gelenkt wird oder diese unsichtbar machen soll -- wozu freilich die

tatsächliche Verflechtung der Geselligkeit in die Reihen des realen

Lebens leicht verführen mag.

Grundfragen der Soziologie · 第 4 / 8 段