höchst weitgreifender Bedeutung an. Wenn praktische Verhältnisse und
Notwendigkeiten die Menschen dahin führen, das der Welt abzugewinnende
Material des Lebens durch die Kräfte der Intelligenz, des Willens,
des Gestaltungstriebes, der Gefühlsbewegungen zu bearbeiten, seinen
Elementen um der Zwecke des Lebens willen bestimmte Formen zu geben,
und wir es in diesen nun erst als Lebenselement betätigen und benutzen
--, so entheben sich jene Kräfte und Interessen dann in eigentümlicher
Weise dem Dienste des Lebens, der sie ursprünglich emporgezogen und
verpflichtet hatte. Es findet eine Verselbständigung gewisser Energien
derart statt, daß sie sich nicht mehr an den Gegenstand heften, den sie
formten und damit den Zwecken des Lebens gefügig machten, sondern sie
spielen nun gewissermaßen frei in sich selbst, um ihrer selbst willen,
und schaffen oder ergreifen eine Materie, die ihnen jetzt eben nur
zu ihrer eigenen Betätigung, Verwirklichung dient. So scheint alles
Erkennen ursprünglich ein Mittel im Kampf ums Dasein zu sein; das wahre
Verhalten der Dinge zu wissen, ist für die Erhaltung und Förderung des
Lebens von unübersehlichem Nutzen. Wissenschaft aber bedeutet, daß
sich das Erkennen nicht mehr zu dieser praktischen Leistung hergibt,
sondern ein Eigenwert geworden ist, sich von sich aus seine Gegenstände
wählt, sie nach seinen inneren Bedürfnissen gestaltet und über seine
Selbstvollendung nicht hinausfragt. Weiter: Die Formung anschaulicher
und unanschaulicher Realitäten nach räumlichen Geschlossenheiten,
nach Rhythmus und Klang, nach Bedeutung und Organisation ist sicher
zunächst den Forderungen unserer Praxis entsprungen. Sobald diese
Formen aber Selbstzwecke werden, aus eigener Kraft und eigenem Recht
heraus wirksam, von sich aus und nicht um der Verflechtung in das
Leben willen auswählend und schöpferisch -- steht die Kunst da, ganz
vom Leben getrennt und ihm nur entnehmend, was ihr dient und durch
sie gleichsam zum zweiten Male erzeugt wird, obgleich die Formen, in
denen sie dies tut und in denen sie sozusagen besteht, sich an den
Forderungen und der Dynamik des Lebens erzeugt haben. Dieselbe Drehung
bestimmt das Recht in seinem Wesen. Aus den Erfordernissen für die
Existenz der Gesellschaft heraus werden gewisse Verhaltungsweisen der
Individuen erzwungen oder legitimiert -- sie sind gültig und geschehen
in diesem Stadium ausschließlich um solcher Zweckmäßigkeit willen.
Das ist aber nicht mehr der Sinn ihrer Verwirklichung, sobald das
„Recht“ dasteht; denn nun sollen sie nur geschehen, weil sie eben
„Recht“ sind, gleichgültig gegen das sie ursprünglich zeugende und
beherrschende Leben, bis zum ~fiat justitia, pereat mundus~. Obgleich
also das dem Recht gemäße Verhalten in dem sozialen Lebenszweck
wurzelt, so hat doch das Recht in seiner Reinheit keinen „Zweck“, weil
es nun nicht mehr Mittel ist, sondern, von sich aus und nicht erst
auf Legitimation durch eine höhere Instanz hin, bestimmt, wie der
Lebensstoff geformt werden soll. Und nun vollzieht sich vielleicht in
der weitestgreifenden Weise diese Achsendrehung -- von der Bestimmtheit
der Lebensformen durch seine Materie zu der Bestimmung seiner Materie
durch die zu definitiven Werten erhobenen Formen -- in alledem, was
wir +Spiel+ nennen. Die realen Kräfte, Nöte und Impulse des Lebens
erzeugen die für dieses zweckmäßigen Formen unseres Verhaltens, die
dann im Spiel oder viel mehr als Spiel zu selbständigen Inhalten und
Reizen werden: das Jagen und Erlisten, die Bewährung der physischen
und der geistigen Kräfte, den Wettbewerb und das Gestelltsein auf die
Chance und die Gunst unbeeinflußbarer Mächte. Alles dieses ist jetzt
dem Flusse des bloßen Lebens enthoben, von dessen Materie, an der sein
Ernst haftet, entlastet und wählt oder schafft nun als das von sich
aus Entscheidende die Gegenstände, an denen es sich bewähre und rein
darstelle; damit gewinnt das Spiel seine Heiterkeit, aber auch jene
symbolische Bedeutung, die es von allem bloßen Spaß unterscheidet. Hier
liegt, was an der Analogie zwischen Kunst und Spiel gerechtfertigt ist.
Mit beiden haben die Formen, die die Realität des Lebens entwickelte,
dieser gegenüber autonome Reiche gegründet; es gibt ihnen ihre Tiefe
und ihre Kraft, daß sie von ihrem Ursprung her immer noch mit Leben
geladen sind, und wo sie dessen entleert sind, werden sie zu Künstelei
und Spielerei -- allein ihr Sinn und Wesen liegt eben in jener
kompromißlosen Wendung, mit der die von der Lebenszweckmäßigkeit und
der Lebensmaterie erzeugten Formen sich von diesen lösen und selbst
zu Zweck und Materie ihrer selbständigen Bewegtheit werden, von jenen
Realitäten gerade nur aufnehmend, was sich der neuen Gerichtetheit
fügen und in dem Eigenleben jener Formen aufgehen kann.
Dieser Prozeß vollzieht sich nun auch in der Trennung dessen, was
ich an der gesellschaftlichen Existenz Inhalt und Form nannte. Die
eigentliche „Gesellschaft“ an ihr ist jenes Miteinander, Füreinander,
Gegeneinander, womit materielle oder individuelle Inhalte und
Interessen durch Trieb oder Zweck eine Formung oder Förderung
erfahren. Und diese Formen nun gewinnen Eigenleben, eine von allem
Wurzeln an Inhalten befreite Ausübung rein um ihrer selbst und
des in dieser Gelöstheit von ihnen ausstrahlenden Reizes willen;
dies eben ist die Erscheinung Geselligkeit. Sicherlich ist es der
Erfolg spezieller Notwendigkeiten und Interessen, wenn die Menschen
sich in Wirtschaftsvereinigungen oder Blutsbrüderschaften, in
Kultgenossenschaften oder Räuberbanden zusammentun. Allein jenseits
dieser besonderen Inhalte werden alle diese Vergesellschaftungen von
einem Gefühl dafür, von einer Befriedigung daran begleitet, daß man
eben vergesellschaftet ist, für den Wert der Gesellschaftsbildung
als solcher, ein Trieb, der auf diese Form der Existenz drängt und
manchmal erst seinerseits jene realen Inhalte herbeiruft, die die
einzelne Vergesellschaftung tragen. Und wie nun das, was man den
Kunsttrieb nennen mag, aus den Ganzheiten der erscheinenden Dinge ihre
Form gleichsam herauszieht und zu einem besonderen, eben diesem Trieb
korrespondierenden Gebilde gestaltet, so löst der „Geselligkeitstrieb“
in seiner reinen Wirksamkeit aus den Realitäten des sozialen Lebens den
bloßen Vergesellschaftungsprozeß als einen Wert und ein Glück heraus
und konstituiert damit, was wir Geselligkeit im engeren Sinne nennen.
Es ist kein bloßer Zufall des Sprachgebrauchs, daß alle Geselligkeit,
auch die ganz naturalistische, wenn sie irgendwelchen Sinn und Bestand
haben soll, einen so großen Wert auf die +Form+ legt, auf die gute
Form. Denn Form ist gegenseitiges Sich-Bestimmen, Wechselwirken
der Elemente, wodurch sie eben eine Einheit bilden; und da nun für
die Geselligkeit die konkreten, an die Zwecksetzungen des Lebens
angeknüpften Motivierungen der Vereinheitlichung in Wegfall kommen,
so muß die reine Form, der sozusagen freischwebende, wechselwirkende
Zusammenhang der Individuen um so stärker und mit um so größerer
Wirksamkeit akzentuiert werden.
Ihre bloß formale Beziehung zur Realität erspart der Geselligkeit
die Reibungswiderstände dieser; aber immerhin gewinnt sie aus ihr,
je vollkommener sie gerade als Geselligkeit ist, auch für den
tieferen Menschen eine symbolisch spielende Fülle des Lebens und eine
Bedeutsamkeit, die ein oberflächlicher Rationalismus immer nur in
den konkreten +Inhalten+ sucht; so daß er, da er diese hier nicht
findet, die Geselligkeit nur als eine hohle Läppischkeit abzutun weiß.
Es ist doch nicht bedeutungslos, daß in vielen, vielleicht in allen
europäischen Sprachen Gesellschaft schlechthin eben das +gesellige+
Zusammensein bezeichnet. Die staatliche, die wirtschaftende, die
durch irgendeinen Zweckgedanken zusammengehaltene Gesellschaft ist
doch durchaus „Gesellschaft“. Aber nur die gesellige ist eben „eine
Gesellschaft“ ohne weiteren Zusatz, weil sie die reine, prinzipiell
über jeden spezifischen Inhalt erhobene Form all jener einseitig
charakterisierten „Gesellschaften“ in einem gleichsam abstrakten, alle
Inhalte in das bloße Spiel der Form auflösenden Bilde darstellt.
Von den soziologischen Kategorien her betrachtend, bezeichne ich also
die Geselligkeit als die +Spielform der Vergesellschaftung+ und als
-- ~mutatis mutandis~ -- zu deren inhaltsbestimmter Konkretheit sich
verhaltend wie das Kunstwerk zur Realität. Es kommt zunächst das
große, wenn man will: das größte Problem der Gesellschaft innerhalb
der Geselligkeit zu einer nur innerhalb ihrer möglichen Lösung:
welches Maß von Bedeutung und Akzent dem Individuum als solchem in
und gegenüber dem sozialen Umkreis zukomme? Indem die Geselligkeit in
ihren reinen Gestaltungen keinen sachlichen Zweck hat, keinen Inhalt
und kein Resultat, das sozusagen außerhalb des geselligen Augenblicks
als solchen läge, ist sie gänzlich auf die Persönlichkeiten gestellt,
nichts als die Befriedigtheit dieses Momentes -- allenfalls noch mit
einem Nachklang von ihr -- soll erreicht werden, und so bleibt der
Vorgang in seinen Bedingungen, wie in seinem Ertrage ausschließlich
auf seine personalen Träger beschränkt; die persönlichen Eigenschaften
der Liebenswürdigkeit, Bildung, Herzlichkeit, Anziehungskräfte jeder
Art entscheiden über den Charakter des rein geselligen Beisammenseins.
Aber gerade darum, weil hier alles auf die Persönlichkeiten gestellt
ist, dürfen die Persönlichkeiten sich nicht gar zu individuell betonen.
Wo reale Interessen, kooperierend oder kollidierend, die Sozialform
bestimmen, sorgen sie schon, daß das Individuum seine Besonderheiten
und Einzigkeiten nicht allzu unbeschränkt und eigengesetzlich
präsentiere; wo aber diese Bedingtheit fortfällt, muß eine andere,
nur aus der Form des Beisammenseins entspringende Herabsetzung der
persönlichen Zugespitztheit und Selbstherrlichkeit stattfinden,
damit ein Beisammensein überhaupt möglich sei. Darum ist in der
Gesellschaft das +Taktgefühl+ von so besonderer Bedeutung, weil dies
die Selbstregulierung des Individuums in seinem persönlichen Verhältnis
zu andern leitet, wo keine äußeren oder unmittelbar egoistischen
Interessen die Regulative übernehmen. Und vielleicht ist es die
spezifischste Leistung des Taktes, den individuellen Impulsivitäten,
Betonungen des Ich, geistigen und äußeren Ansprüchen die Grenze zu
ziehen, die das Recht des Andern fordert.
Eine sehr merkwürdige soziologische Struktur kommt hier auf. In die
Geselligkeit hat nicht einzutreten, was die Persönlichkeit etwa an
objektiven Bedeutungen besitzt, an solchen, die ihr Zentrum außerhalb
des aktuellen Kreises haben; Reichtum und gesellschaftliche Stellung,
Gelehrsamkeit und Berühmtheit, exzeptionelle Fähigkeiten und Verdienste
des Individuums haben in der Geselligkeit keine Rolle zu spielen,
höchstens als eine leichte Nuance von jener Immaterialität, mit
der allein die Realität überhaupt in das soziale Kunstgebilde der
Geselligkeit hineinragen darf. Ebenso aber wie dies Objektive, das
um die Persönlichkeit herum ist, muß nun auch gerade das rein und
zutiefst Persönliche aus ihrer Funktion als Element der Geselligkeit
ausscheiden: das Allerpersönlichste des Lebens, des Charakters, der
Stimmung, des Schicksals hat gleichfalls im Rahmen der Geselligkeit
keinen Platz. Es ist taktlos -- weil dem hier ausschließlich
dominierenden +Wechsel+wirkungsmoment widerstreitend -- bloß
persönliche Stimmung und Verstimmung, Aufgeregtheiten und Depressionen,
Licht und Dunkelheit des tiefsten Lebens in die Geselligkeit
mitzubringen. Bis in das Äußerlichste hinein reicht dieser Ausschluß
des Persönlichen: eine Dame würde in einem wirklich persönlichen, intim
freundschaftlichen Beisammensein mit einem oder wenigen Männern nicht
so dekolletiert erscheinen mögen, wie sie es ganz unbefangen in einer
großen Gesellschaft tut. Sie fühlt sich in dieser eben nicht in dem
Maße wie dort als Individuum engagiert und kann sich deshalb wie unter
der unpersönlichen Freiheit der Maske preisgeben, da sie ja zwar +nur+
sie selbst, aber doch nicht +ganz+ sie selbst ist, sondern nur ein
Element in einer formal zusammengehaltenen Vereinigung.
Der Mensch als ganzer ist sozusagen ein noch ungeformter Komplex von
Inhalten, Kräften, Möglichkeiten, und je nach den Motivierungen und
Beziehungen des wechselnden Daseins gestaltet er sich daraus zu einem
differenzierten, grenzbestimmten Gebilde. Als wirtschaftender und als
politischer Mensch, als Familienmitglied und als Repräsentant eines
Berufes ist er sozusagen je ein ~ad hoc~ konstruiertes Elaborat,
sein Lebensmaterial ist jedesmal von einer besonderen Idee bestimmt,
in eine besondere Form gegossen, deren relativ selbständiges Leben
freilich von der gemeinsamen, unmittelbar aber nicht zu bezeichnenden
Kraftquelle des Ich gespeist wird. In diesem Sinne nun ist auch der
Mensch als geselliger ein eigentümliches, in keiner andern Beziehung
so vorkommendes Gebilde. Er hat einerseits alle Sachbedeutungen der
Persönlichkeit abgetan und tritt nur mit den Fähigkeiten, Reizen,
Interessen seiner reinen Menschlichkeit in die Geselligkeitsform ein.
Andrerseits aber macht dies Gebilde vor dem ganz und gar Subjektiven
und rein Innerlichen der Persönlichkeit Halt. Die Diskretion, die
dem andern gegenüber eine erste Bedingung der Geselligkeit ist, ist
ebenso dem eigenen Ich gegenüber erforderlich, weil ihre Verletzung
in beiden Fällen die soziologische Kunstform der Geselligkeit in
einen soziologischen Naturalismus ausarten läßt. Man kann also von
einer oberen und unteren „+Geselligkeitsschwelle+“ für die Individuen
sprechen. Sowohl in dem Augenblick, in dem diese ihr Zusammensein auf
einen objektiven Inhalt und Zweck stellen, wie in dem andern, wo das
absolut Personale und Subjektive des Einzelnen rückhaltlos in die
Erscheinung tritt, ist die Geselligkeit nicht mehr das zentrale und
formende, sondern höchstens noch das formalistische und äußerlich
vermittelnde Prinzip.
Zu dieser negativen Bestimmung des Geselligkeitswesens durch Grenzen
und Schwellen aber kann man vielleicht das positive Formmotiv
finden. +Kant+ hat es als das Prinzip des Rechts aufgestellt, daß
ein jeder dasjenige Maß von Freiheit haben solle, das mit der
Freiheit jedes andern zusammen bestehen kann. Bleibt man einmal bei
dem Geselligkeitstriebe als dem Quell oder auch der Substanz der
Geselligkeit stehen, so ist nun das Prinzip, nach dem sie konstituiert
ist: jeder solle so viel Befriedigung dieses Triebes haben, wie es
mit der Befriedigung eben dieses für alle andern vereinbar ist.
Drückt man dies, statt von dem Triebe, vielmehr von dem Erfolge
her aus, so formuliert sich das Prinzip der Geselligkeit so: jeder
soll dem andern dasjenige Maximum an geselligen Werten (von Freude,
Entlastung, Lebendigkeit) +gewähren+, das mit dem Maximum der von
ihm selbst +empfangenen+ Werte vereinbar ist. Wie nun das Recht auf
jener Kantischen Basis ein durchaus demokratisches ist, so zeigt dies
Prinzip die demokratische Struktur aller Geselligkeit, die freilich
jede Gesellschaftsschicht nur in sich selbst realisieren kann, und
die eine Geselligkeit unter Angehörigen ganz verschiedener sozialer
Klassen so oft zu etwas Widerspruchsvollem und Peinlichem macht.
Solche Gleichheit entsteht hier durch den Wegfall einerseits des ganz
Persönlichen, andrerseits des ganz Sachlichen, also dessen, was die
Vergesellschaftung als ihr Material vorfindet und wovon sie in ihrer
Gestaltung als Geselligkeit entkleidet ist. Aber auch innerhalb der
gesellschaftlich Gleichstehenden ist die Demokratie ihrer Geselligkeit
eine +gespielte+. Die Geselligkeit schafft, wenn man will, eine ideale
soziologische Welt: denn in ihr ist -- das sprechen jene Prinzipien
aus -- die Freude des Einzelnen durchaus daran gebunden, daß auch
die andern froh sind, hier kann prinzipiell niemand auf Kosten ganz
entgegengesetzter Empfindungen des Andern seine Befriedigung finden --
wie viele andere Lebensgestaltungen es zwar durch über sie gestellte
ethische Imperative, aber nicht durch ihr unmittelbar eigenes und
inneres Prinzip ausschließen. Aber diese Welt der Geselligkeit, die
einzige, in der eine Demokratie der Gleichberechtigten ohne Reibungen
möglich ist, ist eine +künstliche+ Welt, aufgebaut aus Wesen, die
ausschließlich jene ganz reine, durch keinen gleichsam materialen
Akzent debalancierte Wechselwirkung untereinander herzustellen
wünschen. Wenn wir jetzt die Vorstellung haben, in die Geselligkeit
kämen wir rein „als Menschen“, als das, was wir wirklich sind, unter
Abwerfung all der Belastungen, der Hin- und Hergerissenheiten, des
Zuviel und Zuwenig, womit das reale Leben die Reinheit unseres Bildes
entstellt, so liegt das daran, daß das moderne Leben mit objektivem
Inhalt und Sachforderungen überlastet ist. Diese im geselligen Kreise
von uns abtuend, glauben wir zu unserem natürlich-persönlichen Sein
zurückzukehren und übersehen dabei, daß auch dies Persönliche nicht
in seiner ganzen Besonderheit und naturalistischen Vollständigkeit,
sondern nur in einer gewissen Reserve und Stilisierung den geselligen
Menschen ausmacht. In früheren Zeiten, als dieser Mensch noch nicht
so vielem Sachlichen, objektiv Inhaltlichen abgewonnen werden mußte,
machte sich sein Formgesetz mehr und deutlicher seinem +persönlichen
Sein+ gegenüber geltend: daher war das persönliche Benehmen in der
Geselligkeit früherer Zeiten viel zeremonieller, steifer und strenger
überindividuell reguliert als heute. Diese Reduktion der personalen
Peripherie auf das Bedeutungsmaß, das die homogene Wechselwirkung mit
andern dem Einzelnen einräumt, schwingt bis in das entgegengesetzte
Extrem: ein spezifisches Verhalten in der Gesellschaft ist die
Courtoisie, mit der der Starke, Hervorragende, nicht nur den
Schwächeren sich gleichstellt, sondern sogar die Attitüde annimmt,
als sei jener der Wertvollere und Überlegene. Wenn Vergesellschaftung
überhaupt Wechselwirkung ist, so ist es deren reinster und sozusagen
stilisiertester Fall, wenn sie unter Gleichen vor sich geht, wie
Symmetrie und Gleichgewicht die einleuchtendsten künstlerischen
Stilisierungsformen anschaulicher Elemente sind. Indem Geselligkeit
also die mit dem Charakter der Kunst oder des Spieles vollzogene
Abstraktion der Vergesellschaftung ist, fordert sie die reinste,
durchsichtigste, am leichtesten ansprechende Art der Wechselwirkung,
+die unter Gleichen+; sie muß sich, um ihrer fundamentalen Idee willen,
Wesen fingieren, die von ihrem objektiven Inhalt so viel abgeben, die
nach ihrer äußeren wie inneren Bedeutung so modifiziert werden, daß
sie als gesellige gleich sind und ein jedes die Geselligkeitswerte für
sich nur unter der Bedingung gewinnen kann, daß die andern, mit ihm
wechselwirkenden, sie ebenso gewinnen. Sie ist das Spiel, in dem man
„so tut“, als ob alle gleich wären, und zugleich, +als ob man jeden
besonders ehrte+. Dies ist so wenig Lüge, wie das Spiel oder die Kunst
mit all ihrer Abweichung von der Realität Lügen sind. Dazu wird es erst
in dem Augenblick, in dem das Tun und die Rede der Geselligkeit in die
Absichten und Geschehnisse der praktischen Realität eintritt -- wie das
Gemälde zur Lüge wird, wenn es panoramahaft die Realität vortäuschen
will. Was innerhalb des eigengesetzlichen, nur in dem immanenten Spiel
seiner Formen betätigten Lebens der Geselligkeit durchaus richtig und
in der Ordnung ist, wird zur Lüge, wenn diese Erscheinung ein bloßer
Schein ist, der in Wirklichkeit von Zwecken ganz anderer als geselliger
Art gelenkt wird oder diese unsichtbar machen soll -- wozu freilich die
tatsächliche Verflechtung der Geselligkeit in die Reihen des realen
Lebens leicht verführen mag.