C. Der seiner selbst gewisse Geist.Die Moralität

Die sittliche Welt zeigte den in ihr nur abgeschiednen Geist, _das

einzelne Selbst_, als ihr Schicksal und ihre Wahrheit. Diese

_Person_ des _Rechts_ aber hat ihre Substanz und Erfüllung außer ihr.

Die Bewegung der Welt der Bildung und des Glaubens hebt diese

Abstraktion der Person auf, und durch die vollendete Entfremdung,

durch die höchste Abstraktion, wird dem Selbst des Geistes die

Substanz zuerst zum _allgemeinen Willen_, und endlich zu seinem

Eigentum. Hier also scheint das Wissen endlich seiner Wahrheit

vollkommen gleich geworden zu sein; denn seine Wahrheit ist dies

Wissen selbst, und aller Gegensatz beider Seiten verschwunden; und

zwar nicht _für uns_, oder _an sich_, sondern für das

Selbstbewußtsein selbst. Es ist nämlich über den Gegensatz des

Bewußtseins selbst Meister geworden. Dieses beruht auf dem

Gegensatze der Gewißheit seiner selbst und des Gegenstandes; nun aber

ist der Gegenstand ihm selbst die Gewißheit seiner, das Wissen--so

wie die Gewißheit seiner selbst als solche nicht mehr eigne Zwecke

hat, also nicht mehr in der Bestimmtheit, sondern reines Wissen ist.

Das Wissen des Selbstbewußtseins ist ihm also die _Substanz_ selbst.

Sie ist für es ebenso _unmittelbar_ als absolut _vermittelt_ in einer

ungetrennten Einheit. _Unmittelbar_--wie das sittliche Bewußtsein

weiß und tut es selbst die Pflicht und gehört ihr als seiner Natur an;

aber es ist nicht _Charakter_, wie dieses, das um seiner

Unmittelbarkeit willen ein bestimmter Geist ist, nur einer der

sittlichen Wesenheiten angehört, und die Seite hat, _nicht zu wissen_.

--Es ist _absolute Vermittlung_, wie das sich bildende und das

glaubende Bewußtsein; denn es ist wesentlich die Bewegung des Selbsts,

die Abstraktion des _unmittelbaren Daseins_ aufzuheben und sich

Allgemeines zu werden;--aber weder durch reine Entfremdung und

Zerreißung seines Selbsts und der Wirklichkeit, noch durch die Flucht.

Sondern es ist sich _unmittelbar_ in seiner Substanz _gegenwärtig_,

denn sie ist sein Wissen, sie ist die angeschaute reine Gewißheit

seiner selbst; und eben _diese Unmittelbarkeit_, die seine eigne

Wirklichkeit ist, ist alle Wirklichkeit, denn das Unmittelbare ist

das _Sein_ selbst, und als die reine durch die absolute Negativität

geläuterte Unmittelbarkeit ist sie reines, ist sie Sein überhaupt

oder _alles_ Sein.

Das absolute Wesen ist daher nicht in der Bestimmung erschöpft, das

einfache _Wesen_ des _Denkens_ zu sein, sondern es ist alle

_Wirklichkeit_, und diese Wirklichkeit ist nur als Wissen; was das

Bewußtsein nicht wüßte, hätte keinen Sinn und kann keine Macht für es

sein; in seinen wissenden Willen hat sich alle Gegenständlichkeit und

Welt zurückgezogen. Es ist absolut frei, darin, daß es seine

Freiheit weiß, und eben dies Wissen seiner Freiheit ist seine

Substanz und Zweck und einziger Inhalt.

a. Die moralische Weltanschauung

Das Selbstbewußtsein weiß die Pflicht als das absolute Wesen; es ist

nur durch sie gebunden, und diese Substanz ist sein eignes reines

Bewußtsein; die Pflicht kann nicht die Form eines Fremden für es

erhalten. So aber in sich selbst beschlossen ist das moralische

Selbstbewußtsein noch nicht als _Bewußtsein_ gesetzt und betrachtet.

Der Gegenstand ist unmittelbares Wissen, und so rein von dem Selbst

durchdrungen ist er nicht Gegenstand. Aber wesentlich die

Vermittlung und Negativität, hat es in seinem Begriffe die Beziehung

auf ein _Anderssein_, und ist Bewußtsein. Dies Anderssein ist

einerseits, weil die Pflicht seinen einzigen wesentlichen Zweck und

Gegenstand ausmacht, für es eine völlig _bedeutungslose_ Wirklichkeit.

Weil dies Bewußtsein aber so vollkommen in sich beschlossen ist, so

verhält es sich gegen dies Anderssein vollkommen frei und

gleichgültig, und das Dasein ist daher andererseits ein vom

Selbstbewußtsein völlig freigelassenes, sich ebenso nur auf sich

beziehendes Dasein; je freier das Selbstbewußtsein wird, desto freier

auch der negative Gegenstand seines Bewußtseins. Er ist hiedurch

eine zur eignen Individualität in sich vollendete Welt, ein

selbstständiges Ganzes eigentümlicher Gesetze, sowie ein

selbstständiger Gang und freie Verwirklichung derselben,--eine

_Natur_ überhaupt, deren Gesetze wie ihr Tun ihr selbst angehören,

als einem Wesen, das unbekümmert um das moralische Selbstbewußtsein

ist, wie dieses um sie.

Von dieser Bestimmung an bildet sich eine _moralische Weltanschauung_

aus, die in der _Beziehung_ des _moralischen_ An- und Für-sich-seins

und des _natürlichen_ An- und Für-sich-seins besteht. Dieser

Beziehung liegt zum Grunde sowohl die völlige _Gleichgültigkeit_ und

eigne _Selbstständigkeit_ der _Natur_ und der _moralischen_ Zwecke

und Tätigkeit gegeneinander, als auf der andern Seite das Bewußtsein

der alleinigen Wesenheit der Pflicht und der völligen

Unselbstständigkeit und Unwesenheit der Natur. Die moralische

Weltanschauung enthält die Entwicklung der Momente, die in dieser

Beziehung so ganz widerstreitender Voraussetzungen enthalten sind.

Zuerst also ist das moralische Bewußtsein überhaupt vorausgesetzt;

die Pflicht gilt ihm als das Wesen, ihm, das _wirklich_ und _tätig_

ist, und in seiner Wirklichkeit und Tat die Pflicht erfüllt. Für

dies moralische Bewußtsein ist aber zugleich die vorausgesetzte

Freiheit der Natur, oder es _erfährt_, daß die Natur unbekümmert

darum ist, ihm das Bewußtsein der Einheit seiner Wirklichkeit mit der

ihrigen zu geben, und es also _vielleicht glücklich_ werden läßt,

_vielleicht_ auch _nicht_. Das unmoralische Bewußtsein dagegen

findet vielleicht zufälligerweise seine Verwirklichung, wo das

moralische nur _Veranlassung_ zum Handeln, aber durch dasselbe nicht

das Glück der Ausführung und des Genusses der Vollbringung ihm zuteil

werden sieht. Es findet daher vielmehr Grund zu Klagen über solchen

Zustand der Unangemessenheit seiner und des Daseins, und der

Ungerechtigkeit, die es darauf einschränkt, seinen Gegenstand nur als

_reine Pflicht_ zu haben, aber ihm denselben und _sich_ verwirklicht

zu sehen versagt.

Das moralische Bewußtsein kann nicht auf die Glückseligkeit Verzicht

tun, und dies Moment aus seinem absoluten Zwecke weglassen. Der

Zweck, der als _reine Pflicht_ ausgesprochen wird, hat wesentlich

dies an ihm, dies _einzelne_ Selbstbewußtsein zu enthalten; die

_individuelle Überzeugung_ und das Wissen von ihr machten ein

absolutes Moment der Moralität aus. Dieses Moment an dem

_gegenständlich_ gewordenen _Zwecke_, an der _erfüllten_ Pflicht, ist

das sich als verwirklicht anschauende _einzelne_ Bewußtsein, oder der

_Genuß_, der hiemit im Begriffe zwar nicht unmittelbar der Moralität

als _Gesinnung_ betrachtet liegt, allein im Begriffe der

_Verwirklichung_ derselben. Hiedurch aber liegt er auch in ihr als

_Gesinnung_; denn diese geht darauf, nicht Gesinnung im Gegensatze

des Handelns zu bleiben, sondern zu _handeln_, oder sich zu

verwirklichen. Der Zweck als das Ganze mit dem Bewußtsein seiner

Momente ausgesprochen ist also dies, daß die erfüllte Pflicht

ebensowohl rein moralische Handlung als realisierte _Individualität_

sei, und die _Natur_, als die Seite der _Einzelnheit_ gegen den

abstrakten Zweck, _eins_ sei mit diesem.--So notwendig die Erfahrung

von der Disharmonie beider Seiten ist, weil die Natur frei ist,

ebenso ist auch die Pflicht allein das Wesentliche, und die Natur

gegen sie das Selbstlose. Jener ganze _Zweck_, den die Harmonie

ausmacht, enthält die Wirklichkeit selbst in sich. Er ist zugleich

der _Gedanke_ der _Wirklichkeit_. Die Harmonie der Moralität und der

Natur oder--indem die Natur nur insofern in Betracht kömmt, als das

Bewußtsein ihre Einheit mit ihm erfährt--die Harmonie der Moralität

und der Glückseligkeit ist _gedacht_ als notwendig _seiend_, oder sie

ist _postuliert_. Denn _Fodern_ drückt aus, daß etwas _seiend_

gedacht wird, das noch nicht wirklich ist; eine Notwendigkeit nicht

des _Begriffes_ als Begriffes, sondern des _Seins_. Aber die

Notwendigkeit ist zugleich wesentlich die Beziehung durch den Begriff.

Das gefoderte _Sein_ gehört also nicht dem Vorstellen des

zufälligen Bewußtseins an, sondern es liegt im Begriffe der Moralität

selbst, dessen wahrer Inhalt die _Einheit_ des _reinen_ und

_einzelnen_ Bewußtseins ist; dem letztern gehört dies an, daß diese

Einheit _für es_ als eine Wirklichkeit sei, was im _Inhalte_ des

Zwecks Glückseligkeit, in seiner _Form_ aber Dasein überhaupt ist.

--Dies gefoderte Dasein oder die Einheit beider ist darum nicht ein

Wunsch oder, als Zweck betrachtet, nicht ein solcher, dessen

Erreichung noch ungewiß wäre, sondern er ist eine Foderung der

Vernunft, oder unmittelbare Gewißheit und Voraussetzung derselben.

Jene erste Erfahrung und dies Postulat ist nicht das einzige, sondern

es tut sich ein ganzer Kreis von Postulaten auf. Die Natur ist

nämlich nicht nur diese ganz freie _äußerliche_ Weise, in welcher als

einem reinen Gegenstande das Bewußtsein seinen Zweck zu realisieren

hätte. Dieses ist _an ihm selbst_ wesentlich ein solches, _für

welches_ dies andere freie Wirkliche ist, d.h. es ist selbst ein

zufälliges und natürliches. Diese Natur, die ihm die seinige ist,

ist die _Sinnlichkeit_, die in der _Gestalt_ des Wollens, als

_Triebe_ und _Neigungen_, für sich eigene _bestimmte_ Wesenheit oder

_einzelne Zwecke_ hat, also dem reinen Willen und seinem reinen

Zwecke entgegengesetzt ist. Gegen diese Entgegensetzung aber ist dem

reinen Bewußtsein vielmehr die Beziehung der Sinnlichkeit auf es,

ihre absolute Einheit mit ihm das Wesen. Beides, das reine Denken

und die Sinnlichkeit des Bewußtseins, sind _an sich Ein Bewußtsein_,

und das reine Denken ist eben dieses, für welches und in welchem

diese reine Einheit ist; für es aber als Bewußtsein ist der Gegensatz

seiner selbst und der Triebe. In diesem Widerstreit der Vernunft und

der Sinnlichkeit ist für jene dies das Wesen, daß er sich auflöse,

und als _Resultat die_ Einheit beider hervorgehen die nicht jene

_ursprüngliche_, daß beide in _einem_ Individuum sind, sondern eine

solche ist, die aus dem _gewußten_ Gegensatze beider hervorgeht.

Solche Einheit erst ist die _wirkliche_ Moralität, denn in ihr ist

der Gegensatz, wodurch das Selbst Bewußtsein oder erst wirkliches und

in der Tat Selbst und zugleich Allgemeines ist, enthalten; oder es

ist diejenige _Vermittlung_ darin ausgedrückt, welche der Moralität,

wie wir sehen, wesentlich ist.--Indem unter den beiden Momenten des

Gegensatzes die Sinnlichkeit schlechthin das _Anderssein_ oder das

Negative, hingegen das reine Denken der Pflicht das Wesen ist, von

welchem nichts aufgegeben werden kann, so scheint die hervorgebrachte

Einheit nur durch das Aufheben der Sinnlichkeit zustande kommen zu

können. Da sie aber selbst Moment dieses Werdens, das Moment der

_Wirklichkeit_ ist, so wird man sich für die Einheit zunächst mit dem

Ausdrucke begnügen müssen, daß die Sinnlichkeit der Moralität _gemäß_

sei.--Diese Einheit ist gleichfalls ein _postuliertes Sein_, sie

_ist_ nicht _da_; denn was _da ist_, ist das Bewußtsein, oder der

Gegensatz der Sinnlichkeit und des reinen Bewußtseins. Sie ist aber

zugleich nicht ein An-sich wie das erste Postulat, worin die freie

Natur eine Seite ausmacht, und die Harmonie derselben mit dem

moralischen Bewußtsein daher außer diesem fällt; sondern die Natur

ist hier diejenige, welche an ihm selbst, und es ist hier um die

Moralität als solche zu tun, um eine Harmonie, welche die eigne des

tuenden Selbsts ist; das Bewußtsein hat sie daher selbst zustande zu

bringen, und in der Moralität immer Fortschritte zu machen. Die

_Vollendung_ derselben aber ist ins _Unendliche hinauszuschieben_;

denn wenn sie wirklich einträte, so höbe sich das moralische

Bewußtsein auf. Denn die _Moralität_ ist nur moralisches

_Bewußtsein_ als das negative Wesen, für dessen reine Pflicht die

Sinnlichkeit nur eine _negative_ Bedeutung, nur _nicht gemäß_ ist.

In der Harmonie aber verschwindet die _Moralität_ als _Bewußtsein_

oder ihre _Wirklichkeit_, wie in dem moralischen _Bewußtsein_ oder

der Wirklichkeit ihre _Harmonie_ verschwindet. Die Vollendung ist

darum nicht wirklich zu erreichen, sondern nur als eine _absolute

Aufgabe_ zu denken, das heißt als eine solche, welche schlechthin

Aufgabe bleibt. Zugleich ist jedoch ihr Inhalt als ein solcher zu

denken, der schlechthin _sein_ müsse, und nicht Aufgabe bleibe; es

sei nun, daß man sich in diesem Ziele das Bewußtsein ganz aufgehoben,

oder auch nicht, vorstelle; wie es eigentlich damit zu halten, läßt

sich in der dunkeln Ferne der Unendlichkeit, wohin eben deswegen die

Erreichung des Ziels zu schieben ist, nicht mehr deutlich

unterscheiden. Es wird eigentlich gesagt werden müssen, daß die

bestimmte Vorstellung nicht interessieren und nicht gesucht werden

soll, weil dies auf Widersprüche führt,--einer Aufgabe, die Aufgabe

bleiben und doch erfüllt werden, einer Moralität, die nicht

Bewußtsein, nicht wirklich mehr sein soll. Durch die Betrachtung

aber, daß die vollendete Moralität einen Widerspruch enthielte, wurde

die Heiligkeit der Moralischen Wesenheit leiden, und die absolute

Pflicht als etwas Unwirkliches erscheinen.

Das erste Postulat war die Harmonie der Moralität und der

gegenständlichen Natur, der Endzweck der _Welt_; das andere die

Harmonie der Moralität und des sinnlichen Willens, der Endzweck des

_Selbstbewußtseins_ als solchen; das erste also die Harmonie in der

Form des _An-sich_-, das andere in der Form des _Für-sich-seins_.

Was aber diese beiden extremen Endzwecke, die gedacht sind, als Mitte

verbindet, ist die Bewegung des _wirklichen_ Handelns selbst. Sie

sind Harmonien, deren Momente in ihrer abstrakten Unterschiedenheit

noch nicht zum Gegenstande geworden; dies geschieht in der

Wirklichkeit, worin die Seiten im eigentlichen Bewußtsein, jede als

die _andre_ der andern auftritt. Die hiedurch entstehenden Postulate

enthalten, wie vorher nur die getrennten _an sich_ und _für sich

seiende_ Harmonien, itzt _an und für sich_ seiende.

Das moralische Bewußtsein ist als das _einfache Wissen_ und _Wollen_

der reinen _Pflicht_ im Handeln auf den seiner Einfachheit

entgegengesetzten Gegenstand--auf die Wirklichkeit des

_mannigfaltigen Falles_ bezogen, und hat dadurch ein mannigfaltiges

moralisches _Verhältnis_. Es entstehen hier dem Inhalte nach die

_vielen_ Gesetze überhaupt, und der Form nach die widersprechenden

Mächte des wissenden Bewußtseins und des Bewußtlosen.--Was fürs erste

die _vielen Pflichten_ betrifft, so gilt dem moralischen Bewußtsein

überhaupt nur die _reine Pflicht_ in ihnen; die _vielen Pflichten_

als viele sind _bestimmte_ und daher als solche für das moralische

Bewußtsein nichts Heiliges. Zugleich aber durch den Begriff des

_Handelns_, das eine mannigfaltige Wirklichkeit und daher eine

mannigfaltige moralische Beziehung in sich schließt, _notwendig_,

müssen sie als an und für sich seiend betrachtet werden. Da sie

ferner nur in einem moralischen _Bewußtsein_ sein können, sind sie

zugleich in einem andern als jenem, dem nur die reine Pflicht als die

reine an und für sich und heilig ist.

Es ist also postuliert, daß ein _anderes_ Bewußtsein sei, welches sie

heiligt, oder welches sie als Pflichten weiß und will. Das erste

erhält die reine Pflicht _gleichgültig_ gegen allen _bestimmten

Inhalt_, und die Pflicht ist nur diese Gleichgültigkeit gegen ihn.

Das andere aber enthält die ebenso wesentliche Beziehung auf das

Handeln und die _Notwendigkeit_ des _bestimmten_ Inhalts; indem ihm

die Pflichten als _bestimmte_ Pflichten gelten, so ist ihm damit der

Inhalt als solcher ebenso wesentlich als die Form, wodurch er Pflicht

ist. Dies Bewußtsein ist hiedurch ein solches, worin das Allgemeine

und das Besondere schlechthin eins ist, sein Begriff also derselbe

als der Begriff der Harmonie der Moralität und Glückseligkeit. Denn

dieser Gegensatz drückt ebenso die Trennung des _sich selbst

gleichen_ moralischen Bewußtseins von der Wirklichkeit aus, die als

das _vielfache Sein_ dem einfachen Wesen der Pflicht widerstreitet.

Wenn aber das erste Postulat nur die _seiende_ Harmonie der Moralität

und der Natur ausdrückt, weil die Natur darin dies Negative des

Selbstbewußtseins, das Moment des _Seins_ ist, so ist hingegen itzt

dies _An-sich_ wesentlich als Bewußtsein gesetzt. Denn das Seiende

hat nun die Form des _Inhalts_ der _Pflicht_, oder ist die

_Bestimmtheit_ an der _bestimmten Pflicht_. Das An-sich ist also die

Einheit solcher, welche als _einfache Wesenheiten_, Wesenheiten des

Denkens, und daher nur in einem Bewußtsein sind. Dieses ist also

nunmehr ein Herr und Beherrscher der Welt, der die Harmonie der

Moralität und der Glückseligkeit hervorbringt, und zugleich die

Pflichten als _viele_ heiligt. Das letztere heißt soviel, daß dem

Bewußtsein der _reinen Pflicht_ die bestimmte nicht unmittelbar

heilig sein kann; weil sie aber um des wirklichen Handelns, das ein

bestimmtes ist, gleichfalls _notwendig_ ist, so fällt ihre

Notwendigkeit außer jenem Bewußtsein in ein anderes, das somit das

vermittelnde der bestimmten und reinen Pflicht und der Grund ist, daß

jene auch gilt.

In der wirklichen Handlung aber verhält sich das Bewußtsein als

dieses Selbst, als ein vollkommen einzelnes; es ist auf die

Wirklichkeit als solche gerichtet, und hat sie zum Zwecke; denn es

will vollbringen. Es fällt also die _Pflicht überhaupt_ außer es in

ein anderes Wesen, das Bewußtsein und der heilige Gesetzgeber der

reinen Pflicht ist. Dem handelnden, eben weil es handelndes ist,

gilt das Andere der reinen Pflicht unmittelbar, diese ist also Inhalt

eines andern Bewußtseins und nur mittelbar, nämlich in diesem, jenem

heilig.

Weil es hiemit gesetzt ist, daß das Gelten der Pflicht als des _an

und für sich_ Heiligen außerhalb des wirklichen Bewußtseins fällt, so

steht dieses hiedurch überhaupt als das _unvollkommne_ moralische

Bewußtsein auf der einen Seite. Sowohl seinem _Wissen_ nach weiß es

sich also als ein solches, dessen Wissen und Überzeugung

unvollständig und zufällig ist; ebenso seinem _Wollen_ nach als ein

solches, dessen Zwecke mit Sinnlichkeit affiziert sind. Um seiner

Unwürdigkeit willen kann es daher die Glückseligkeit nicht notwendig,

sondern als etwas Zufälliges ansehen, und sie nur aus Gnade erwarten.

Ob aber schon seine Wirklichkeit unvollkommen ist, so gilt doch

seinem _reinen_ Willen und Wissen die Pflicht als das Wesen; im

Begriffe, insofern er der Realität entgegengesetzt ist, oder im

Denken ist es also vollkommen. Das absolute Wesen aber ist eben dies

Gedachte und jenseits der Wirklichkeit Postulierte; es ist daher der

Gedanke, in welchem das moralisch unvollkommne Wissen und Wollen für

vollkommen gilt, hiemit auch, indem es dasselbe für vollwichtig nimmt,

die Glückseligkeit nach der Würdigkeit, nämlich nach dem ihm

_zugeschriebenen Verdienst_ erteilt.

Die Weltanschauung ist hierin vollendet; denn in dem Begriffe des

moralischen Selbstbewußtseins sind die beiden Seiten reine Pflicht

und Wirklichkeit in _einer_ Einheit gesetzt, und dadurch die eine wie

andre nicht als an und für sich seiend, sondern als _Moment_ oder als

aufgehoben. Dies wird in dem letzten Teile der moralischen

Weltanschauung für das Bewußtsein; die reine Pflicht nämlich setzt es

in ein andres Wesen, als es selbst ist, d.h. es setzt sie teils als

ein _Vorgestelltes_, teils als ein solches, das nicht das ist, was an

und für sich gilt, sondern das Nichtmoralische gilt vielmehr als

vollkommen. Ebenso sich selbst setzt es als ein solches, dessen

Wirklichkeit, die der Pflicht unangemessen ist, aufgehoben, und, als

_aufgehobne_ oder in der _Vorstellung_ des absoluten Wesens, der

Moralität nicht mehr widerspricht.

Für das moralische Bewußtsein selbst hat jedoch seine moralische

Weltanschauung nicht die Bedeutung, daß es in ihr seinen eignen

Begriff entwickelt und ihn sich zum Gegenstande macht; es hat weder

ein Bewußtsein über diesen Gegensatz der Form, noch auch über den

Gegensatz dem Inhalte nach, dessen Teile es nicht untereinander

bezieht und vergleicht, sondern in seiner Entwicklung sich, ohne der

zusammenhaltende _Begriff_ der Momente zu sein, fortwälzt. Denn es

weiß nur das _reine Wesen_, oder den Gegenstand, insofern er _Pflicht,

_ insofern er _abstrakter_ Gegenstand seines reinen Bewußtseins ist,

als reines Wissen oder als sich selbst. Es verhält sich also nur

denkend, nicht begreifend. Daher ist ihm der Gegenstand seines

_wirklichen_ Bewußtseins noch nicht durchsichtig; es ist nicht der

absolute Begriff, der allein das _Anderssein_ als solches, oder sein

absolutes Gegenteil als sich selbst erfaßt. Seine eigne Wirklichkeit

sowie alle gegenständliche Wirklichkeit gilt ihm zwar als das

_Unwesentliche_; aber seine Freiheit ist die Freiheit des reinen

Denkens, welcher darum zugleich die Natur gegenüber als ein ebenso

Freies entstanden ist. Weil beides auf gleiche Weise in ihm ist, die

_Freiheit des Seins_ und das Eingeschlossensein desselben in das

Bewußtsein, so wird sein Gegenstand als ein _seiender_, der

_zugleich_ nur _gedacht_; in dem letzten Teile seiner Anschauung wird

der Inhalt wesentlich so gesetzt, daß sein _Sein_ ein _vorgestelltes_

ist, und diese Verbindung des Seins und des Denkens als das

ausgesprochen, was sie in der Tat ist, das _Vorstellen_.

Indem wir die moralische Weltanschauung so betrachten, daß diese

gegenständliche Weise nichts anderes ist als der Begriff des

moralischen Selbstbewußtseins selbst, den es sich gegenständlich

macht, so ergibt sich durch dies Bewußtsein über die Form ihres

Ursprungs eine andere Gestalt ihrer Darstellung.--Das erste nämlich,

wovon ausgegangen wird, ist das _wirkliche_ moralische

Selbstbewußtsein, oder daß _es ein solches gibt_. Denn der Begriff

setzt es in der Bestimmung, daß ihm alle Wirklichkeit überhaupt Wesen

nur insofern hat, als sie der Pflicht gemäß ist, und er setzt dies

Wesen als Wissen, d.h. in unmittelbarer Einheit mit dem wirklichen

Selbst; diese Einheit ist somit selbst wirklich, sie _ist_ ein

moralisches wirkliches Bewußtsein.--Dieses nun als Bewußtsein stellt

sich seinen Inhalt als Gegenstand vor, nämlich als _Endzweck der

Welt_, als Harmonie der Moralität und aller Wirklichkeit. Indem es

aber diese Einheit als _Gegenstand_ vorstellt, und noch nicht der

Begriff ist, der die Macht über den Gegenstand als solchen hat, so

ist sie ihm ein Negatives des Selbstbewußtseins, oder sie fällt außer

ihm, als ein Jenseits seiner Wirklichkeit, aber zugleich als ein

solches, das _auch_ als _seiend_, aber nur gedacht wird.

Was ihm, das als Selbstbewußtsein ein _anderes_ denn der Gegenstand

ist, hiemit übrig bleibt, ist die Nichtharmonie des

Pflichtbewußtseins und der Wirklichkeit, und zwar seiner eignen. Der

Satz lautet hiemit itzt so: _es gibt kein moralisch vollendetes

wirkliches_ Selbstbewußtsein;--und da das Moralische überhaupt nur

ist, insofern es vollendet ist, denn die Pflicht ist das _reine_

unvermischte _An-sich_, und die Moralität besteht nur in der

Angemessenheit zu diesem Reinen, so heißt der zweite Satz überhaupt

so, daß es _kein moralisch Wirkliches_ gibt.

Indem es aber drittens _ein_ Selbst ist, so ist es _an sich_ die

Einheit der Pflicht und der Wirklichkeit; diese Einheit wird ihm also

Gegenstand, als die vollendete Moralität,--aber als ein _Jenseits_

seiner Wirklichkeit,--aber das doch wirklich sein soll.

In diesem Ziele der synthetischen Einheit der beiden ersten Sätze ist

die selbstbewußte Wirklichkeit sowohl als die Pflicht nur als

aufgehobnes Moment gesetzt; denn keines ist einzeln, aber sie, in

deren wesentlichen Bestimmung ist, _frei von dem andern_ zu sein,

sind somit jedes in der Einheit nicht mehr frei von dem andern, also

jedes aufgehoben, und somit werden sie dem Inhalt nach als solche

Gegenstand, deren _jedes für das andre gilt_, und der Form nach, so

daß diese Austauschung derselben zugleich nur _vorgestellt_ ist.

--Oder das _wirklich nicht_ Moralische, weil es ebenso reines Denken

und über seine Wirklichkeit erhaben ist, ist in der Vorstellung doch

moralisch, und wird für vollgültig genommen. Es wird hiedurch der

erste Satz, daß es ein moralisches Selbstbewußtsein gibt, hergestellt,

aber verbunden mit dem zweiten, daß es keines _gibt_, nämlich es

_gibt_ eines, aber nur in der Vorstellung; oder es gibt zwar keines,

aber es wird von einem andern doch dafür gelten gelassen.

b. Die Verstellung

In der moralischen Weltanschauung sehen wir einesteils das Bewußtsein

_selbst_ seinen Gegenstand mit _Bewußtsein erzeugen_; wir sehen es

denselben weder als ein Fremdes vorfinden, noch auch ihn bewußtlos

ihm werden, sondern es verfährt überall nach einem Grunde, aus

welchem es das _gegenständliche Wesen setzt_; es weiß dasselbe also

als sich selbst, denn es weiß sich als das _tätige_, das es erzeugt.

Es scheint somit hier zu seiner Ruhe und Befriedigung zu kommen, denn

diese kann es nur da finden, wo es über seinen Gegenstand nicht mehr

hinauszugehen braucht, weil dieser nicht mehr über es hinausgeht.

Auf der andern Seite aber setzt es selbst ihn vielmehr _außer sich_

hinaus, als ein Jenseits seiner. Aber dies Anundfürsichseiende ist

ebenso als ein solches gesetzt, das nicht frei vom Selbstbewußtsein,

sondern zum Behuf des letztern und durch dasselbe sei.

Die moralische Weltanschauung ist daher in der Tat nichts anderes als

die Ausbildung dieses zum Grunde liegenden Widerspruchs nach seinen

verschiedenen Seiten; sie ist, um einen Kantischen Ausdruck hier, wo

er am passendsten ist, zu gebrauchen, ein _ganzes Nest_ gedankenloser

Widersprüche. Das Bewußtsein verhält sich in dieser Entwicklung so,

daß es ein Moment festsetzt, und von da unmittelbar zum andern

übergeht, und das erste aufhebt; wie es aber nun dies zweite

_aufgestellt hat, verstellt_ es _auch_ dasselbe wieder, und macht

vielmehr das Gegenteil zum Wesen. Zugleich ist es sich seines

Widerspruches und _Verstellens auch_ bewußt, denn es geht von einem

Momente _unmittelbar_ in _Beziehung auf dieses selbst_ zu dem

entgegengesetzten über; _weil_ ein Moment keine Realität für es hat,

setzt es eben dasselbe als _reell_, oder, was dasselbe ist, um _ein

Moment_ als an sich seiend zu behaupten, behauptet es das

_entgegengesetzte_ als das ansichseiende. Es bekennt damit, daß es

ihm in der Tat mit keinem derselben Ernst ist. Dies ist in den

Momenten dieser schwindelnden Bewegung näher zu betrachten.

Lassen wir die Voraussetzung, daß es ein wirkliches moralisches

Bewußtsein gibt, zuerst auf sich beruhen, weil sie unmittelbar nicht

in Beziehung auf etwas Vorhergehendes gemacht wird, und wenden uns an

die Harmonie der Moralität und der Natur, das erste Postulat. Sie

soll _an sich_ sein, nicht für das wirkliche Bewußtsein, nicht

gegenwärtig, sondern die Gegenwart ist vielmehr nur der Widerspruch

beider. In der Gegenwart ist die _Moralität_ als _vorhanden_

angenommen, und die Wirklichkeit so gestellt, daß sie nicht in

Harmonie mit ihr sei. Das _wirkliche_ moralische Bewußtsein aber ist

ein _handelndes_; darin besteht eben die Wirklichkeit seiner

Moralität. Im _Handeln_ selbst aber ist jene Stellung unmittelbar

verstellt; denn das Handeln ist nichts anderes als die Verwirklichung

des innern moralischen Zwecks, nichts anderes, als die Hervorbringung

einer durch den _Zweck bestimmten Wirklichkeit_, oder der Harmonie

des moralischen Zwecks und der Wirklichkeit selbst. Zugleich ist die

Vollbringung der Handlung für das Bewußtsein, sie ist die _Gegenwart_

dieser Einheit der Wirklichkeit und des Zweckes; und weil in der

vollbrachten Handlung das Bewußtsein sich als dieses Einzelne

verwirklicht, oder das Dasein in es zurückgekehrt anschaut, und der

Genuß hierin besteht, so ist in der Wirklichkeit des moralischen

Zwecks zugleich auch diejenige Form derselben enthalten, welche Genuß

und Glückseligkeit genannt wird.--Das Handeln erfüllt also in der Tat

unmittelbar dasjenige, was nicht stattzufinden aufgestellt war, und

nur ein Postulat, nur Jenseits sein sollte. Das Bewußtsein spricht

es also durch die Tat aus, daß es mit dem Postulieren nicht Ernst ist,

weil der Sinn des Handelns vielmehr dieser ist, das zur Gegenwart zu

machen, was nicht in der Gegenwart sein sollte. Und indem um des

Handelns willen die Harmonie postuliert wird--was nämlich durch das

Handeln _wirklich_ werden soll, muß _an sich_ so sein, sonst wäre die

Wirklichkeit nicht _möglich_--, so ist der Zusammenhang des Handelns

und des Postulats so beschaffen, daß um des Handelns, d.h. um der

_wirklichen_ Harmonie des Zwecks und der Wirklichkeit willen diese

Harmonie als _nicht wirklich_, als _jenseits_, gesetzt wird.

Indem _gehandelt_ wird, ist es also mit der _Unangemessenheit_ des

Zwecks und der Wirklichkeit überhaupt nicht Ernst; dagegen scheint es

mit dem _Handeln_ selbst Ernst zu sein. Aber in der Tat ist die

wirkliche Handlung nur Handlung des _einzelnen_ Bewußtseins, also

selbst nur etwas Einzelnes und das Werk zufällig. Der Zweck der

Vernunft aber als der allgemeine, alles umfassende Zweck ist nichts

Geringeres als die ganze Welt; ein Endzweck, der weit über den Inhalt

dieser einzelnen Handlung hinausgeht, und daher überhaupt über alles

wirkliche Handeln hinauszustellen ist. Weil das allgemeine Beste

ausgeführt werden soll, wird nichts Gutes getan. In der Tat aber ist

die _Nichtigkeit_ des wirklichen Handelns, und die _Realität_ nur des

_ganzen_ Zwecks, die itzt aufgestellt sind, nach allen Seiten auch

wieder verstellt. Die moralische Handlung ist nicht etwas Zufälliges

und Beschränktes, denn sie hat die reine _Pflicht_ zu ihrem Wesen;

diese macht den _einzigen ganzen_ Zweck aus; und die Handlung also

als Verwirklichung desselben ist bei aller sonstigen Beschränkung des

Inhalts die Vollbringung des ganzen absoluten Zwecks. Oder wenn

wieder die Wirklichkeit als Natur, die ihre _eignen_ Gesetze hat und

der reinen Pflicht entgegengesetzt ist, genommen wird, so daß also

die Pflicht ihr Gesetz nicht in ihr realisieren kann, so ist es,

indem die Pflicht als solche das Wesen ist, in der Tat _nicht um die

Vollbringung_ der reinen Pflicht, welche der ganze Zweck ist, zu tun;

denn die Vollbringung hätte vielmehr nicht die reine Pflicht, sondern

das ihr Entgegengesetzte, die _Wirklichkeit_, zum Zwecke. Aber daß

es nicht um die Wirklichkeit zu tun sei, ist wieder verstellt; denn

nach dem Begriffe des moralischen Handelns ist die reine Pflicht

wesentlich _tätiges_ Bewußtsein; es soll also allerdings gehandelt,

die absolute Pflicht in der ganzen Natur ausgedrückt und das

Moralgesetz Naturgesetz werden.

Lassen wir also dieses _höchste Gut_ als das Wesen gelten, so ist es

dem Bewußtsein mit der Moralität überhaupt nicht Ernst. Denn in

diesem höchsten Gute hat die Natur nicht ein anderes Gesetz, als die

Moralität hat. Somit fällt das moralische Handeln selbst hinweg,

denn das Handeln ist nur unter der Voraussetzung eines Negativen, das

durch die Handlung aufzuheben ist. Ist aber die Natur dem

Sittengesetze gemäß, so würde ja dieses durch das Handeln, durch das

Aufheben des Seienden verletzt.--Es wird also in jener Annahme als

der wesentliche Zustand ein solcher eingestanden, worin das

moralische Handeln überflüssig ist, und gar nicht stattfindet. Das

Postulat der Harmonie der Moralität und der Wirklichkeit--einer

Harmonie, die durch den Begriff des moralischen Handelns, beide in

Übereinstimmung zu bringen, gesetzt ist--drückt sich also auch von

dieser Seite so aus: weil das moralische Handeln der absolute Zweck

ist, so ist der absolute Zweck, daß das moralische Handeln gar nicht

vorhanden sei.

Stellen wir diese Momente, durch die das Bewußtsein sich in seinem

moralischen Vorstellen fortwälzte, zusammen, so erhellt, daß es jedes

wieder in seinem Gegenteile aufhebt. Es geht davon aus, daß _für es_

die Moralität und Wirklichkeit nicht harmoniere, aber es ist ihm

damit nicht Ernst, denn in der Handlung ist _für es_ die Gegenwart

dieser Harmonie. Es ist ihm aber auch mit diesem _Handeln_, da es

etwas Einzelnes ist, nicht Ernst; denn es hat einen so hohen Zweck,

_das höchste Gut_. Dies ist aber wieder nur eine Verstellung der

Sache, denn darin fiele alles Handeln und alle Moralität hinweg. Oder

es ist ihm eigentlich mit dem _moralischen_ Handeln nicht Ernst,

sondern das Wünschenswerteste, Absolute ist, daß das höchste Gut

ausgeführt und das moralische Handeln überflüssig wäre.

Von diesem Resultate muß das Bewußtsein in seiner widersprechenden

Bewegung sich weiter fortwälzen, und das _Aufheben_ des moralischen

Handelns notwendig wieder verstellen. Die Moralität ist das An-sich;

daß sie statthabe, kann der Endzweck der Welt nicht ausgeführt sein,

sondern das moralische Bewußtsein muß _für sich_ sein, und eine ihm

_entgegengesetzte Natur_ vorfinden. Aber es an ihm selbst muß

vollendet sein. Dies führt zum zweiten Postulate der Harmonie seiner

und der Natur, welche an ihm unmittelbar ist, der Sinnlichkeit. Das

moralische Selbstbewußtsein stellt seinen Zweck als rein, als von

Neigungen und Trieben unabhängig auf, so daß er die Zwecke der

Sinnlichkeit in sich vertilgt hat.--Allein diese aufgestellte

Aufhebung des sinnlichen Wesens verstellt es wieder. Es handelt,

bringt seinen Zweck zur Wirklichkeit, und die selbstbewußte

Sinnlichkeit, welche aufgehoben sein soll, ist gerade diese Mitte

zwischen dem reinen Bewußtsein und der Wirklichkeit,--sie ist das

Werkzeug des erstern zu seiner Verwirklichung oder das Organ, und das,

was Trieb, Neigung genannt wird. Es ist daher nicht Ernst mit dem

Aufheben der Neigungen und Triebe, denn eben sie sind das _sich

verwirklichende Selbstbewußtsein_. Aber sie sollen auch nicht

_unterdrückt_, sondern der Vernunft nur _gemäß_ sein. Sie sind ihr

auch gemäß, denn das moralische _Handeln_ ist nichts anderes als das

sich verwirklichende, also sich die Gestalt eines _Triebes_ gebende

Bewußtsein, das heißt, es ist unmittelbar die gegenwärtige Harmonie

des Triebs und der Moralität. Aber in der Tat ist der Trieb nicht

nur diese leere Gestalt, die eine andere Feder, als er selbst ist, in

sich haben und von ihr getrieben werden könnte. Denn die

Sinnlichkeit ist eine Natur, die ihre eigenen Gesetze und

Springfedern an ihr selbst hat; es kann der Moralität daher nicht

Ernst damit sein, die Triebfeder der Triebe, der Neigungswinkel der

Neigungen zu sein. Denn indem diese ihre eigne feste Bestimmtheit

und eigentümlichen Inhalt haben, so wäre vielmehr das Bewußtsein, dem

sie gemäß wären, ihnen gemäß; eine Gemäßheit, welche sich das

moralische Selbstbewußtsein verbittet. Die Harmonie beider ist also

nur _an sich_ und _postuliert_.--In dem moralischen Handeln war

soeben die _gegenwärtige_ Harmonie der Moralität und der Sinnlichkeit

aufgestellt, dies aber _ist nun_ verstellt; sie ist jenseits des

Bewußtseins in einer neblichten Ferne, worin nichts mehr genau zu

unterscheiden noch zu begreifen ist; denn mit dem Begreifen dieser

Einheit, das wir soeben versuchten, ging es nicht.--In diesem An-sich

gibt aber überhaupt das Bewußtsein sich auf. Dieses An-sich ist

seine moralische Vollendung, worin der Kampf der Moralität und der

Sinnlichkeit aufgehört hat, und die letztere der erstern auf eine

Weise gemäß ist, die nicht zu fassen ist.--Darum ist diese Vollendung

wieder nur eine Verstellung der Sache, denn in der Tat gäbe in ihr

vielmehr die _Moralität_ selbst sich auf, denn sie ist nur Bewußtsein

des absoluten Zwecks als des _reinen_, also im _Gegensatze_ gegen

alle andern Zwecke; sie ist ebenso die _Tätigkeit_ dieses reinen

Zwecks, als sie sich der Erhebung über die Sinnlichkeit, der

Einmischung derselben und ihres Gegensatzes und Kampfes mit ihr

bewußt ist.--Daß es mit der moralischen Vollendung nicht Ernst ist,

spricht das Bewußtsein unmittelbar selbst darin aus, daß es sie in

die _Unendlichkeit_ hinaus verstellt, das heißt, sie als niemals

vollendet behauptet.

Vielmehr ist ihm also nur dieser Zwischenzustand der Nichtvollendung

das Gültige; ein Zustand, der aber doch ein _Fortschreiten_ zur

Vollendung wenigstens sein soll. Allein er kann auch dies nicht sein,

denn das Fortschreiten in der Moralität wäre vielmehr ein Zugehen

zum Untergang derselben. Das Ziel nämlich wäre das obige Nichts oder

Aufheben der Moralität und des Bewußtseins selbst; dem Nichts aber

immer näher und näher kommen, heißt _abnehmen_. Außerdem nähme

_Fortschreiten_ überhaupt ebenso wie _Abnehmen_ Unterschiede der

Größe in der Moralität an; allein von diesen kann in ihr keine Rede

sein. In ihr als dem Bewußtsein, welchem der sittliche Zweck die

_reine_ Pflicht ist, ist an eine Verschiedenheit überhaupt nicht, am

wenigsten an den oberflächlichen der Größe zu denken; es gibt nur

_eine_ Tugend, nur _eine_ reine Pflicht, nur _eine_ Moralität.

Indem es also mit der moralischen Vollendung nicht Ernst ist, sondern

vielmehr mit dem Mittelzustande, d.h. wie soeben erörtert, mit der

Nichtmoralität, so kommen wir von einer andern Seite auf den Inhalt

des ersten Postulats zurück. Es ist nämlich nicht abzusehen, wie

Glückseligkeit für dies moralische Bewußtsein um seiner _Würdigkeit_

willen zu fodern ist. Es ist seiner Nichtvollendung sich bewußt, und

kann daher die Glückseligkeit in der Tat nicht als Verdienst, nicht

als etwas, dessen es würdig wäre, fodern, sondern sie nur aus einer

freien Gnade, das heißt, die Glückseligkeit als _solche_ an und für

sich selbst verlangen, und nicht aus jenem absoluten Grunde, sondern

nach Zufall und Willkür erwarten.--Die Nichtmoralität spricht eben

hierin aus, was sie ist,--daß es nicht um die Moralität, sondern um

die Glückseligkeit an und für sich ohne Beziehung auf jene zu tun ist.

Durch diese zweite Seite der moralischen Weltanschauung wird auch

noch die andere Behauptung der erstern aufgehoben, worin die

Disharmonie der Moralität und Glückseligkeit vorausgesetzt wird.--Es

will nämlich die Erfahrung gemacht werden, daß es in dieser Gegenwart

dem Moralischen oft schlecht, dem Unmoralischen hingegen oft

glücklich gehe. Allein der Zwischenzustand der unvollendeten

Moralität, der sich als das Wesentliche ergeben hat, zeigt offenbar,

daß diese Wahrnehmung und seinsollende Erfahrung nur eine Verstellung

der Sache ist. Denn da die Moralität unvollendet, das heißt, die

Moralität in der Tat _nicht_ ist, was kann an der Erfahrung sein, daß

es ihr schlecht gehe?--Indem es zugleich herausgekommen, daß es um

die Glückseligkeit an und für sich zu tun ist, so zeigt es sich, daß

bei Beurteilung, es gehe dem Unmoralischen gut, nicht ein Unrecht

gemeint war, das hier stattfinde. Die Bezeichnung eines Individuums

als eines unmoralischen fällt, indem die Moralität überhaupt

unvollendet ist, _an sich_ hinweg, hat also nur einen willkürlichen

Grund. Der Sinn und Inhalt des Urteils der Erfahrung ist dadurch

allein dieser, daß einigen die Glückseligkeit an und für sich nicht

zukommen sollte, das heißt, er ist _Neid_, der sich zum Deckmantel

die Moralität nimmt. Der Grund aber, warum andern das sogenannte

Glück zuteil werden sollte, ist die gute Freundschaft, die ihnen und

sich selbst, diese Gnade, d.h. diesen Zufall _gönnt_ und _wünscht_.

Die Moralität also im moralischen Bewußtsein ist unvollendet; dies

ist es, was itzt aufgestellt wird, aber es ist ihr Wesen, nur das

_vollendete Reine_ zu sein; die unvollendete Moralität ist daher

unrein, oder sie ist Immoralität. Die Moralität selbst ist also in

einem andern Wesen als in dem wirklichen Bewußtsein; es ist ein

heiliger moralischer Gesetzgeber.--Die im Bewußtsein _unvollendete_

Moralität, welche der Grund dieses Postulierens ist, hat _zunächst_

die Bedeutung, daß die Moralität, indem sie im Bewußtsein als

_wirklich_ gesetzt wird, in der Beziehung auf ein _Anderes_, auf ein

Dasein steht, also selbst an ihr das Anderssein oder den Unterschied

erhält, wodurch eine vielfache Menge von moralischen Geboten entsteht.

Das moralische Selbstbewußtsein hält aber zugleich diese _vielen_

Pflichten für unwesentlich; denn es ist nur um die _eine_ reine

Pflicht zu tun, und _für es_ haben sie, insofern sie _bestimmte_ sind,

keine Wahrheit. Sie können ihre Wahrheit also nur in einem Andern

haben, und sind, was sie für es nicht sind, heilig durch einen

heiligen Gesetzgeber.--Allein dies ist selbst wieder nur eine

Verstellung der Sache. Denn das moralische Selbstbewußtsein ist sich

das Absolute, und Pflicht schlechthin nur das, was _es_ als Pflicht

_weiß_. Es weiß aber nur die reine Pflicht als Pflicht; was ihm

nicht heilig ist, ist an sich nicht heilig, und was an sich nicht

heilig ist, kann durch das heilige Wesen nicht geheiliget werden. Es

ist dem moralischen Bewußtsein auch überhaupt damit nicht Ernst,

etwas _durch ein anderes_ Bewußtsein, als es selbst ist, heiligen zu

lassen; denn es ist ihm schlechthin nur das heilig, was ihm durch

_sich selbst und in ihm_ heilig ist.--Es ist also ebensowenig damit

Ernst, daß dies andere Wesen ein heiliges sei, denn in ihm sollte

etwas zur Wesenheit gelangen, was für das moralische Bewußtsein, d.h.

an sich keine Wesenheit hat.

Wenn das heilige Wesen postuliert wurde, daß in ihm die Pflicht nicht

als reine Pflicht, sondern als eine Vielheit _bestimmter_ Pflichten

ihre Gültigkeit hätte, so muß also dieses wieder verstellt, und das

andere Wesen allein insofern heilig sein, als in ihm nur _die reine

Pflicht_ Gültigkeit hat. Die reine Pflicht hat auch in der Tat

Gültigkeit nur in einem andern Wesen, nicht in dem moralischen

Bewußtsein. Obschon in ihm die reine Moralität allein zu gelten

scheint, so muß doch dieses anders gestellt werden, denn es ist

zugleich natürliches Bewußtsein. Die Moralität ist in ihm von der

Sinnlichkeit affiziert und bedingt, also nicht an und für sich,

sondern eine Zufälligkeit des freien _Willens_; in ihm aber als

reinem _Willen_ eine Zufälligkeit des _Wissens_; _an und für sich_

ist die Moralität daher in einem andern Wesen.

Dieses Wesen ist also hier die rein vollendete Moralität darum, weil

sie in ihm nicht in Beziehung auf Natur und Sinnlichkeit steht.

Allein die _Realität_ der reinen Pflicht ist ihre _Verwirklichung_ in

Natur und Sinnlichkeit. Das moralische Bewußtsein setzt seine

Unvollkommenheit darein, daß in ihm die Moralität eine _positive_

Beziehung auf die Natur und Sinnlichkeit hat, da ihm dies für ein

wesentliches Moment derselben gilt, daß sie schlechthin nur eine

_negative_ Beziehung darauf habe. Das reine moralische Wesen dagegen,

weil es erhaben über den _Kampf_ mit der Natur und Sinnlichkeit ist,

steht nicht in einer _negativen_ Beziehung darauf. Es bleibt ihm

also in der Tat nur die _positive_ Beziehung darauf übrig, d.h. eben

dasjenige, was soeben als das Unvollendete, als das Unmoralische galt.

Die _reine Moralität_ aber ganz getrennt von der Wirklichkeit, so

daß sie ebensosehr ohne positive Beziehung auf diese wäre, wäre eine

bewußtlose, unwirkliche Abstraktion, worin der Begriff der Moralität,

Denken der reinen Pflicht und ein Willen und Tun zu sein, schlechthin

aufgehoben wäre. Dieses so rein moralische Wesen ist daher wieder

eine Verstellung der Sache, und aufzugeben.

In diesem rein moralischen Wesen aber nähern sich die Momente des

Widerspruchs, in welchem dies synthetische Vorstellen sich

herumtreibt, und die entgegengesetzten _Auchs_, die es, ohne diese

seine Gedanken zusammenzubringen, aufeinander folgen und ein

Gegenteil immer durch das andere ablösen läßt, so sehr, daß das

Bewußtsein hier seine moralische Weltanschauung aufgeben und in sich

zurückfliehen muß.

Es erkennt seine Moralität darum als nicht vollendet, weil es von

einer ihr entgegengesetzten Sinnlichkeit und Natur affiziert ist,

welche teils die Moralität selbst als solche trübt, teils eine Menge

von Pflichten entstehen macht, durch die es im konkreten Falle des

wirklichen Handeln in Verlegenheit gerät; denn jeder Fall ist die

Konkretion vieler moralischen Beziehungen, wie ein Gegenstand der

Wahrnehmung überhaupt ein Ding von vielen Eigenschaften ist; und

indem die _bestimmte_ Pflicht Zweck ist, hat sie einen Inhalt, und

ihr _Inhalt_ ist ein Teil des Zwecks, und die Moralität nicht rein.

--Diese hat also in einem andern Wesen ihre _Realität_. Aber diese

Realität heißt nichts anderes, als daß die Moralität hier _an_ und

_für sich_ sei,--_für sich_, d.h. Moralität eines _Bewußtseins_ sei,

_an sich_, das heißt, _Dasein_ und _Wirklichkeit_ habe.--In jenem

ersten unvollendeten Bewußtsein ist die Moralität nicht ausgeführt;

sie ist darin das _An-sich_ im Sinne eines _Gedankendinges_; denn sie

ist mit Natur und Sinnlichkeit, mit der Wirklichkeit des Seins und

des Bewußtseins vergesellschaftet, die ihren Inhalt ausmacht, und

Natur und Sinnlichkeit ist das moralisch Nichtige.--In dem zweiten

ist die Moralität als _vollendet_, und nicht als ein unausgeführtes

Gedankending vorhanden. Aber diese Vollendung besteht eben darin,

daß die Moralität in einem _Bewußtsein Wirklichkeit_, sowie _freie

Wirklichkeit_, Dasein überhaupt hat, nicht das Leere, sondern

erfüllte Inhaltsvolle ist;--das heißt, die Vollendung der Moralität

wird darin gesetzt, daß das, was soeben als das moralisch Nichtige

bestimmt wurde, in ihr und an ihr vorhanden ist. Sie soll das

einemal schlechthin nur als das unwirkliche Gedankending der reinen

Abstraktion Gültigkeit, aber ebensowohl in dieser Weise keine

Gültigkeit haben; ihre Wahrheit soll darin bestehen, der Wirklichkeit

entgegengesetzt und von ihr ganz frei und leer, und wieder darin,

Wirklichkeit zu sein.

Der Synkretismus dieser Widersprüche, der in der moralischen

Weltanschauung auseinandergelegt ist, fällt in sich zusammen, indem

der Unterschied, worauf er beruht, von solchem, das notwendig gedacht

und gesetzt werden müsse, und doch zugleich unwesentlich sei, zu

einem Unterschiede wird, der nicht einmal mehr in den Worten liegt.

Was am Ende als ein Verschiedenes gesetzt wird, sowohl als das

Nichtige wie als das Reelle, ist ein und eben dasselbe, das Dasein

und die Wirklichkeit; und was absolut nur als das _Jenseits des_

wirklichen Seins und Bewußtseins, und ebensowohl nur in ihm und als

ein jenseits das Nichtige sein soll, ist die reine Pflicht, und das

Wissen derselben als des Wesens. Das Bewußtsein, das diesen

Unterschied macht, der keiner ist, die Wirklichkeit für das Nichtige

und das Reale zugleich, die reine Moralität ebenso für das wahre

Wesen sowie für das Wesenlose aussagt, spricht die Gedanken, die es

vorher trennte, zusammen aus, spricht es selbst aus, daß es ihm mit

dieser Bestimmung und der Auseinanderstellung der Momente des

_Selbsts_ und des _An-sichs_ nicht Ernst ist, sondern daß es das, was

es als das absolute außer dem Bewußtsein _Seiende_ aussagt, vielmehr

in dem Selbst des Selbstbewußtseins eingeschlossen behält, und was es

als das absolut _Gedachte_ oder das absolute _An-sich_ aussagt, eben

darum für ein nicht Wahrheit Habendes nimmt.--Es wird für das

Bewußtsein, daß das Auseinanderstellen dieser Momente eine

Verstellung ist, und es wäre _Heuchelei_, wenn es sie doch

beibehielte. Aber als moralisches reines Selbstbewußtsein flieht es

aus dieser Ungleichheit seines _Vorstellens_ mit dem, was sein

_Wesen_ ist, aus dieser Unwahrheit, welche das für wahr aussagt, was

ihm für unwahr gilt, mit Abscheu in sich zurück. Es ist _reines

Gewissen_, welches eine solche moralische Weltvorstellung verschmäht;

es ist _in sich selbst_ der einfache seiner gewisse Geist, der ohne

die Vermittlung jener Vorstellungen unmittelbar gewissenhaft handelt,

und in dieser Unmittelbarkeit seine Wahrheit hat.--Wenn aber diese

Welt der Verstellung nichts anders als die Entwicklung des

moralischen Selbstbewußtseins in seinen Momenten, und hiemit seine

_Realität_ ist, so wird es durch sein Zurückgehen in sich seinem

Wesen nach nichts anderes werden; sein Zurückgehen in sich ist

vielmehr nur das _erlangte Bewußtsein_, daß seine Wahrheit eine

vorgegebene ist. Es _müßte_ sie noch immer für _seine_ Wahrheit

_ausgeben_, denn es müßte sich als gegenständliche Vorstellung

aussprechen und darstellen, aber _wüßte_, daß dies nur eine

Verstellung ist; er wäre hiemit in der Tat die Heuchelei, und jenes

_Verschmähen_ jener Verstellung schon die erste Äußerung der

Heuchelei.

c. Das Gewissen,die schöne Seele,das Böse und seine Verzeihung

Die Antinomie der moralischen Weltanschauung, daß es ein moralisches

Bewußtsein gibt, und daß es keines gibt,--oder daß das Gelten der

Pflicht ein Jenseits des Bewußtseins ist, und umgekehrt nur in ihm

stattfindet, war in die Vorstellung zusammengefaßt worden, worin das

nichtmoralische Bewußtsein für moralisch gelte, sein zufälliges

Wissen und Wollen für vollwichtig angenommen, und die Glückseligkeit

ihm aus Gnade zuteil werde. Diese sich selbst widersprechende

Vorstellung nahm das moralische Selbstbewußtsein nicht über sich,

sondern verlegte sie in ein ihm andres Wesen. Aber dies Hinaussetzen

dessen, was es als notwendig denken muß, außer sich selbst ist ebenso

der Widerspruch der Form nach, wie jener es dem Inhalte nach ist.

Weil aber an sich eben das, was als widersprechend erscheint, und in

dessen Trennung und Wiederauflösung die moralische Weltanschauung

sich herumtreibt, dasselbe ist, die reine Pflicht nämlich als das

_reine Wissen_, nichts anders als das _Selbst_ des Bewußtseins, und

das Selbst des Bewußtseins das _Sein_ und _Wirklichkeit_,--ebenso was

jenseits des _wirklichen_ Bewußtseins sein soll, nicht anders als das

reine Denken, also in der Tat das Selbst ist, so geht _für uns_ oder

_an sich_ das Selbstbewußtsein in sich zurück, und weiß dasjenige

Wesen als sich selbst, worin das _Wirkliche_ zugleich _reines Wissen_

und _reine Pflicht_ ist. Es selbst ist sich das in seiner

Zufälligkeit vollgültige, das seine unmittelbare Einzelnheit als das

reine Wissen und Handeln, als die wahre Wirklichkeit und Harmonie

weiß.

Dies _Selbst des Gewissens_, der seiner unmittelbar als der absoluten

Wahrheit und des Seins gewisse Geist, ist das _dritte Selbst_, das

uns aus der dritten Welt des Geistes geworden ist, und ist mit den

vorherigen kurz zu vergleichen. Die Totalität oder Wirklichkeit,

welche sich als die Wahrheit der sittlichen Welt darstellt, ist das

Selbst der _Person_; ihr Dasein ist das _Anerkanntsein_. Wie die

Person das substanzleere Selbst ist, so ist dies ihr Dasein ebenso

die abstrakte Wirklichkeit; die Person _gilt_, und zwar unmittelbar;

das Selbst ist der in dem Elemente seines Seins unmittelbar ruhende

Punkt; er ist ohne die Abtrennung von seiner Allgemeinheit, beide

daher nicht in Bewegung und Beziehung aufeinander, das Allgemeine ist

ohne Unterscheidung in ihm, und weder Inhalt des Selbsts, noch ist

das Selbst durch sich selbst erfüllt.--Das _zweite Selbst_ ist die zu

ihrer Wahrheit gekommne Welt der Bildung oder der sich wiedergegebne

Geist der Entzweiung--die absolute Freiheit. In diesem Selbst tritt

jene erste unmittelbare Einheit der Einzelnheit und Allgemeinheit

auseinander; das Allgemeine, das ebenso rein geistiges Wesen,

Anerkanntsein oder allgemeiner Willen und Wissen bleibt, ist

_Gegenstand_ und Inhalt des Selbsts und seine allgemeine Wirklichkeit.

Aber es hat nicht die Form des vom Selbst freien Daseins; es kommt

in diesem Selbst daher zu keiner Erfüllung und zu keinem positiven

Inhalt, zu keiner Welt. Das moralische Selbstbewußtsein läßt seine

Allgemeinheit zwar frei, so daß sie eine eigne Natur wird, und ebenso

hält es sie in sich als aufgehoben fest. Aber es ist nur das

verstellende Spiel der Abwechslung dieser beiden Bestimmungen. Als

Gewissen erst hat es in seiner _Selbstgewißheit_ den _Inhalt_ für die

vorhin leere Pflicht sowie für das leere Recht und den leeren

allgemeinen Willen; und weil diese Selbstgewißheit ebenso das

_Unmittelbare_ ist, das Dasein selbst.

Zu dieser seiner Wahrheit gelangt, verläßt also oder hebt das

moralische Selbstbewußtsein vielmehr die Trennung in sich selbst auf,

woraus die Verstellung entsprungen, die Trennung des _An-sich_ und

des _Selbsts_, der reinen Pflicht als des reinen _Zwecks_, und der

_Wirklichkeit_ als einer dem reinen Zwecke entgegengesetzten Natur

und Sinnlichkeit. Es ist so in sich zurückgekehrt, _konkreter_

moralischer Geist, der nicht am Bewußtsein der reinen Pflicht sich

einen leeren Maßstab gibt, welcher dem wirklichen Bewußtsein

entgegengesetzt wäre, sondern die reine Pflicht ebenso wie die ihr

entgegengesetzte Natur sind aufgehobne Momente; er ist in

unmittelbarer Einheit sich _verwirklichendes moralisches_ Wesen, und

die Handlung unmittelbar _konkrete_ moralische Gestalt.

Es ist ein Fall des Handelns vorhanden; er ist eine gegenständliche

Wirklichkeit für das wissende Bewußtsein. Dieses als Gewissen weiß

ihn auf unmittelbare konkrete Weise, und er ist zugleich nur, wie es

ihn weiß. Zufällig ist das Wissen, insofern es ein anderes ist als

der Gegenstand; der seiner selbst gewisse Geist aber ist nicht mehr

ein solches zufälliges Wissen und Erschaffen von Gedanken in sich,

von denen die Wirklichkeit verschieden wäre, sondern indem die

Trennung des _An-sich_ und des _Selbsts_ aufgehoben ist, so ist der

Fall unmittelbar in der sinnlichen _Gewißheit_ des Wissens, wie er

_an sich_ ist, und er ist nur so _an sich_, wie er in diesem Wissen

ist.--Das Handeln als die Verwirklichung ist hiedurch die reine Form

des Willens; die bloße Umkehrung der Wirklichkeit als eines

_seienden_ Falles, in eine _getane_ Wirklichkeit, der bloßen Weise

des _gegenständlichen_ Wissens in die Weise des Wissens von der

_Wirklichkeit_ als einem vom Bewußtsein Hervorgebrachten. Wie die

sinnliche Gewißheit unmittelbar in das An-sich des Geistes

aufgenommen oder vielmehr umgekehrt ist, so ist auch diese Umkehrung

einfach und unvermittelt, ein Übergang durch den reinen Begriff ohne

Änderung des Inhalts, der durch das Interesse des von ihm wissenden

Bewußtseins bestimmt ist.--Das Gewissen sondert ferner die Umstände

des Falles nicht in verschiedene Pflichten ab. Es verhält sich nicht

als _positives allgemeines Medium_, worin die vielen Pflichten, jede

für sich, unverrückte Substantialität erhielten, so daß _entweder_

gar nicht gehandelt werden könnte, weil jeder konkrete Fall die

Entgegensetzung überhaupt, und als moralischer Fall die

Entgegensetzung der Pflichten enthält, in der Bestimmung des Handelns

also _eine_ Seite, _eine_ Pflicht immer _verletzt_ würde;--_oder_ daß,

wenn gehandelt wird, die Verletzung einer der entgegengesetzten

Pflichten wirklich einträte. Das Gewissen ist vielmehr das negative

Eins oder absolute Selbst, welches diese verschiedenen moralischen

Substanzen vertilgt; es ist einfaches pflichtmäßiges Handeln, das

nicht diese oder jene Pflicht erfüllt, sondern das konkrete Rechte

weiß und tut. Es ist daher überhaupt erst das moralische _Handeln_

als Handeln, worein das vorhergehende tatlose Bewußtsein der

Moralität übergegangen ist.--Die konkrete Gestalt der Tat mag vom

unterscheidenden Bewußtsein in verschiedene Eigenschaften, d.h. hier

in verschiedene moralische Beziehungen analysiert, und diese entweder

jede, wie es sein muß, wenn sie Pflicht sein soll, für absolut

geltend ausgesagt, oder auch verglichen und geprüft werden. In der

einfachen moralischen Handlung des Gewissens sind die Pflichten so

verschüttet, daß allen diesen einzelnen Wesen unmittelbar _Abbruch_

getan wird, und das prüfende Rütteln an der Pflicht in der

unwankenden Gewißheit des Gewissens gar nicht stattfindet.

Ebensowenig ist im Gewissen jene hin- und hergehende Ungewißheit des

Bewußtseins vorhanden, welches bald die sogenannte reine Moralität

außer sich in ein anderes heiliges Wesen setzt, und sich selbst als

das unheilige gilt, bald aber auch wieder die moralische Reinheit in

sich, und die Verknüpfung des Sinnlichen mit dem Moralischen in das

andere Wesen setzt.

Es entsagt allen diesen Stellungen und Verstellungen der moralischen

Weltanschauung, indem es dem Bewußtsein entsagt, das die Pflicht und

die Wirklichkeit als widersprechend faßt. Nach diesem letztern

handle ich moralisch, indem ich mir _bewußt_ bin, nur die reine

Pflicht zu vollbringen, nicht irgend _etwas anders_, dies heißt in

der Tat, _indem ich nicht_ handle. Indem ich aber wirklich handle,

bin ich mir eines _Andern_, einer _Wirklichkeit_, die vorhanden ist,

und einer, die ich hervorbringen will, bewußt, habe einen

_bestimmten_ Zweck und erfülle eine _bestimmte_ Pflicht; es ist was

_anderes_ darin als die reine Pflicht, die allein beabsichtiget

werden sollte.--Das Gewissen ist dagegen das Bewußtsein darüber, daß,

wenn das moralische Bewußtsein die _reine Pflicht_ als das Wesen

seines Handelns aussagt, dieser reine Zweck eine Verstellung der

Sache ist; denn die Sache selbst ist, daß die reine Pflicht in der

leeren Abstraktion des reinen Denkens besteht, und ihre Realität und

Inhalt nur an einer bestimmten Wirklichkeit hat, einer Wirklichkeit,

welche Wirklichkeit des Bewußtseins selbst, und desselben nicht als

eines Gedankendings, sondern als eines Einzelnen ist. Das Gewissen

hat _für sich selbst_ seine Wahrheit an der _unmittelbaren Gewißheit_

seiner selbst. Diese _unmittelbare_ konkrete Gewißheit seiner selbst

ist das Wesen; sie nach dem Gegensatze des Bewußtseins betrachtet, so

ist die eigne unmittelbare _Einzelnheit_ der Inhalt des moralischen

Tuns; und die _Form_ desselben ist eben dieses Selbst als reine

Bewegung, nämlich als das _Wissen_ oder die _eigne Überzeugung_.

Dies in seiner Einheit und in der Bedeutung der Momente näher

betrachtet, so erfaßte das moralische Bewußtsein sich nur als das

_An-sich_ oder _Wesen_; als Gewissen aber erfaßt es sein

_Für-sich_-sein oder sein _Selbst_.--Der Widerspruch der moralischen

Weltanschauung _löst_ sich _auf_, d.h. der Unterschied, der ihm

zugrunde liegt, zeigt sich, kein Unterschied zu sein, und er läuft in

die reine Negativität zusammen; diese aber ist eben das _Selbst_; ein

einfaches _Selbst_, welches ebensowohl _reines_ Wissen als Wissen

seiner als _dieses einzelnen_ Bewußtseins ist. Dies Selbst macht

daher den Inhalt des vorher leeren Wesens aus, denn es ist das

_wirkliche_, welches nicht mehr die Bedeutung hat, eine dem Wesen

fremde und in eignen Gesetzen selbstständige Natur zu sein. Es ist

als das Negative der _Unterschied_ des reinen Wesens, ein Inhalt, und

zwar ein solcher, welcher an und für sich gilt.

Ferner ist dies Selbst als reines sich selbst gleiches Wissen das

_schlechthin Allgemeine_, so daß eben dies Wissen als _sein eignes_

Wissen, als Überzeugung die _Pflicht_ ist. Die Pflicht ist nicht

mehr das dem Selbst gegenübertretende Allgemeine, sondern ist gewußt,

in dieser Getrenntheit kein Gelten zu haben; es ist itzt das Gesetz,

das um des Selbsts willen, nicht um dessen willen das Selbst ist.

Das Gesetz und die Pflicht hat aber darum nicht allein die Bedeutung

des _Für-sich-seins_, sondern auch des _An-sich-seins_, denn dies

Wissen ist um seiner Sichselbstgleichheit willen eben das _An-sich_.

Dies _An-sich_ trennt sich auch im Bewußtsein von jener unmittelbaren

Einheit mit dem Für-sich-sein; so gegenübertretend ist es _Sein_,

_Sein für Anderes_.--Die Pflicht eben wird itzt als Pflicht, die vom

Selbst verlassen ist, gewußt, nur _Moment_ zu sein, sie ist von ihrer

Bedeutung, _absolutes Wesen_ zu sein, zum Sein, das nicht Selbst,

nicht _für sich_ ist, herabgesunken und also _Sein für anderes_.

Aber dies _Sein für anderes_ bleibt ebendarum wesentliches Moment,

weil das Selbst als Bewußtsein den Gegensatz des Für-sich-seins und

des Seins für anderes ausmacht, und itzt die Pflicht an ihr

unmittelbar _wirkliches_, nicht mehr bloß das abstrakte reine

Bewußtsein ist.

Dies _Sein für anderes_ ist also die _ansichseiende_ vom Selbst

unterschiedne Substanz. Das Gewissen hat die reine Pflicht oder das

_abstrakte An-sich_ nicht aufgegeben, sondern sie ist das wesentliche

Moment, als _Allgemeinheit_ sich zu andern zu verhalten. Es ist das

gemeinschaftliche Element der Selbstbewußtsein, und dieses die

Substanz, worin die Tat _Bestehen_ und _Wirklichkeit_ hat; das Moment

des _Anerkanntwerdens_ von den andern. Das moralische

Selbstbewußtsein hat dies Moment des Anerkanntseins, des _reinen

Bewußtseins_, welches _da_ ist, nicht; und ist dadurch überhaupt

nicht handelndes, nicht verwirklichendes. Sein _An-sich_ ist ihm

entweder das abstrakte _unwirkliche_ Wesen oder das _Sein_ als eine

_Wirklichkeit_, welche nicht geistig ist. Die _seiende Wirklichkeit_

des Gewissens aber ist eine solche, welche _Selbst_ ist, d.h. das

seiner bewußte Dasein das geistige Element des Anerkanntwerdens. Das

Tun ist daher nur das Übersetzen seines _einzelnen_ Inhalts in das

_gegenständliche_ Element, worin er allgemein und anerkannt ist, und

eben dies, daß er anerkannt ist, macht die Handlung zur Wirklichkeit.

Anerkannt und dadurch wirklich ist die Handlung, weil die daseiende

Wirklichkeit unmittelbar mit der Überzeugung oder dem Wissen

verknüpft, oder das Wissen von seinem Zwecke unmittelbar das Element

des Daseins, das allgemeine Anerkennen ist. Denn das _Wesen_ der

Handlung, die Pflicht besteht in der _Überzeugung_ des Gewissens von

ihr; diese Überzeugung ist eben das _An-sich_ selbst; es ist das _an

sich allgemeine Selbstbewußtsein_, oder das _Anerkanntsein_ und

hiemit die Wirklichkeit. Das mit der Überzeugung von der Pflicht

Getane ist also unmittelbar ein solches, das Bestand und Dasein hat.

Es ist also da keine Rede mehr davon, daß die gute Absicht nicht

zustande komme, oder daß es dem Guten schlecht geht; sondern das als

Pflicht Gewußte vollführt sich und kommt zur Wirklichkeit, weil eben

das Pflichtmäßige das Allgemeine aller Selbstbewußtsein, das

Anerkannte und also Seiende ist. Getrennt und allein genommen, ohne

den Inhalt des Selbsts aber ist diese Pflicht das _Sein für anderes_,

das Durchsichtige, das nur die Bedeutung gehaltloser Wesenheit

überhaupt hat.

Sehen wir auf die Sphäre zurück, mit der überhaupt die _geistige

Realität_ eintrat, so war es der Begriff, daß das Aussprechen der

Individualität das _An- und Für-sich sei_. Aber die Gestalt, welche

diesen Begriff unmittelbar ausdrückte, war das _ehrliche Bewußtsein_,

das sich mit der _abstrakten Sache selbst_ herumtrieb. Diese _Sache

selbst_ war dort _Prädikat_; im Gewissen aber erst ist sie _Subjekt_,

das alle Momente des Bewußtseins an ihm gesetzt hat, und für welches

alle diese Momente, Substantialität überhaupt, äußeres Dasein und

Wesen des Denkens, in dieser Gewißheit seiner selbst enthalten sind.

Substantialität überhaupt hat die _Sache selbst_ in der Sittlichkeit,

äußeres Dasein in der Bildung, sich selbstwissende Wesenheit des

Denkens in der Moralität, und im Gewissen ist sie das _Subjekt_, das

diese Momente an ihm selbst weiß. Wenn das ehrliche Bewußtsein nur

immer _die leere Sache selbst_ ergreift, so gewinnt dagegen das

Gewissen sie in ihrer Erfüllung, die es ihr durch sich gibt. Es ist

diese Macht dadurch, daß es die Momente des Bewußtseins als _Momente_

weiß, und als ihr negatives Wesen sie beherrscht.

Das Gewissen in Beziehung auf die einzelnen Bestimmungen des

Gegensatzes, der am Handeln erscheint, und sein Bewußtsein über die

Natur derselben betrachtet, so verhält es sich zuerst als _Wissendes_

zur _Wirklichkeit_ des _Falles_, worin zu handeln ist. Insofern das

Moment der _Allgemeinheit_ an diesem Wissen ist, gehört zum Wissen

des gewissenhaften Handelns, die vorliegende Wirklichkeit auf

uneingeschränkte Weise zu umfassen, und also die Umstände des Falles

genau zu wissen und in Erwägung zu ziehen. Dies Wissen aber, da es

die Allgemeinheit als ein _Moment kennt_, ist daher ein solches

Wissen von diesen Umständen, das sich bewußt ist, sie nicht zu

umfassen oder darin nicht gewissenhaft zu sein. Die wahrhaft

allgemeine und reine Beziehung des Wissens wäre eine Beziehung auf

ein nicht _Entgegengesetztes_, auf sich selbst; aber das _Handeln_

durch den Gegensatz, der in ihm wesentlich ist, bezieht sich auf ein

Negatives des Bewußtseins, auf eine _an sich seiende Wirklichkeit_.

Gegen die Einfachheit des reinen Bewußtseins, das absolut _Andere_,

oder die Mannigfaltigkeit _an sich_, ist sie eine absolute Vielheit

der Umstände, die sich rückwärts in ihre Bedingungen, seitwärts in

ihrem Nebeneinander, vorwärts in ihren Folgen unendlich teilt und

ausbreitet.--Das gewissenhafte Bewußtsein ist dieser Natur der Sache

und seines Verhältnisses zu ihr bewußt, und weiß, daß es den Fall, in

dem es handelt, nicht nach dieser gefoderten Allgemeinheit kennt, und

daß sein Vorgeben dieser gewissenhaften Erwägung aller Umstände

nichtig ist. Diese Kenntnis und Erwägung aller Umstände aber ist

nicht gar nicht vorhanden; allein nur als _Moment_, als etwas, das

nur für _andere_ ist; und sein unvollständiges Wissen, weil es _sein_

Wissen ist, gilt ihm als hinreichendes vollkommenes Wissen.

Auf gleiche Weise verhält es sich mit der Allgemeinheit des _Wesens_,

oder der Bestimmung des Inhalts durchs reine Bewußtsein.--Das zum

Handeln schreitende Gewissen bezieht sich auf die vielen Seiten des

Falles. Dieser schlägt sich auseinander, und ebenso die Beziehung

des reinen Bewußtseins auf ihn, wodurch die Mannigfaltigkeit des

Falles eine Mannigfaltigkeit von _Pflichten_ ist.--Das Gewissen weiß,

daß es unter ihnen zu wählen und zu entscheiden hat; denn keine ist

in ihrer Bestimmtheit oder in ihrem Inhalte absolut, sondern nur die

_reine Pflicht_. Aber dies Abstraktum hat in seiner Realität die

Bedeutung des selbstbewußten Ich erlangt. Der seiner selbst gewisse

Geist ruht als Gewissen in sich, und seine _reale_ Allgemeinheit oder

seine Pflicht liegt in seiner reinen _Überzeugung_ von der Pflicht.

Diese _reine_ Überzeugung ist als solche so leer als die reine

_Pflicht_, rein in dem Sinne, daß nichts in ihr, kein bestimmter

Inhalt Pflicht ist. Es soll aber gehandelt, es muß von dem

Individuum _bestimmt_ werden; und der seiner selbst gewisse Geist, in

dem das An-sich die Bedeutung des selbstbewußten Ich erlangt hat,

weiß diese Bestimmung und Inhalt in der unmittelbaren _Gewißheit_

seiner selbst zu haben. Diese ist als Bestimmung und Inhalt das

_natürliche_ Bewußtsein, das heißt die Triebe und Neigungen.--Das

Gewissen erkennt keinen Inhalt für es als absolut, denn es ist

absolute Negativität alles Bestimmten. Es bestimmt _aus sich selbst_;

der Kreis des Selbsts aber, worein die Bestimmtheit als solche fällt,

ist die sogenannte Sinnlichkeit; einen Inhalt aus der unmittelbaren

Gewißheit seiner selbst zu haben, findet sich nichts bei der Hand als

sie.--Alles, was in frühern Gestalten, als Gut oder Schlecht, als

Gesetz und Recht sich darstellte, ist ein _Anderes_ als die

unmittelbare Gewißheit seiner selbst; es ist ein _Allgemeines_, das

jetzt ein Sein für anderes ist; oder anders betrachtet, ein

Gegenstand, welcher, das Bewußtsein mit sich selbst vermittelnd,

zwischen es und seine eigene Wahrheit tritt und es vielmehr von sich

absondert, als daß er seine Unmittelbarkeit wäre.--Dem Gewissen aber

ist die Gewißheit seiner selbst die reine unmittelbare Wahrheit; und

diese Wahrheit ist also seine als _Inhalt_ vorgestellte unmittelbare

Gewißheit seiner selbst, das heißt, überhaupt die Willkür des

Einzelnen und die Zufälligkeit seines bewußtlosen natürlichen Seins.

Dieser Inhalt gilt zugleich als moralische _Wesenheit_ oder als

_Pflicht_. Denn die reine Pflicht ist, wie schon bei dem Prüfen der

Gesetze sich ergab, schlechthin gleichgültig gegen jeden Inhalt, und

verträgt jeden Inhalt. Hier hat sie zugleich die wesentliche Form

des _Für-sich-seins_, und diese Form der individuellen Überzeugung

ist nichts anderes als das Bewußtsein von der Leerheit der reinen

Pflicht, und davon, daß sie nur Moment, daß seine Substantialität ein

Prädikat ist, welches sein Subjekt an dem Individuum hat, dessen

Willkür ihr den Inhalt gibt, jeden an diese Form knüpfen, und seine

Gewissenhaftigkeit an ihn heften kann.--Ein Individuum vermehrt sein

Eigentum auf eine gewisse Weise; es ist Pflicht, daß jedes für die

Erhaltung seiner selbst wie auch seiner Familie, nicht weniger für

die _Möglichkeit_ sorgt, seinen Nebenmenschen nützlich zu werden und

Hülfsbedürftigen Gutes zu tun. Das Individuum ist sich bewußt, daß

dies Pflicht ist, denn dieser Inhalt ist unmittelbar in der Gewißheit

seiner selbst enthalten; es sieht ferner ein, daß es diese Pflicht in

diesem Falle erfüllt. Andere halten vielleicht diese gewisse Weise

für Betrug; _sie_ halten sich an andere Seiten des konkreten Falles,

_es_ aber hält diese Seite dadurch fest, daß es sich der Vermehrung

des Eigentums als reiner Pflicht bewußt ist.--So erfüllt das, was

andere Gewalttätigkeit und Unrecht nennen, die Pflicht, gegen andere

seine Selbstständigkeit zu behaupten, was sie Feigheit nennen,--die

Pflicht, sich das Leben und die Möglichkeit der Nützlichkeit für die

Nebenmenschen zu erhalten; was sie aber die Tapferkeit nennen,

verletzt vielmehr beide Pflichten. Die Feigheit darf aber nicht so

ungeschickt sein, nicht zu wissen, daß die Erhaltung des Lebens und

der Möglichkeit, andern nützlich zu sein, Pflichten sind, nicht von

der Pflichtmäßigkeit ihres Handelns _überzeugt_ zu sein und nicht zu

wissen, daß in dem _Wissen_ das Pflichtmäßige besteht; sonst beginge

sie die Ungeschicklichkeit, unmoralisch zu sein. Da die Moralität in

dem Bewußtsein, die Pflicht erfüllt zu haben, liegt, so wird dem

Handeln, das Feigheit, ebensowenig als dem, das Tapferkeit genannt

wird, dies nicht fehlen; das Abstraktum, das Pflicht heißt, ist wie

jedes, so auch dieses Inhalts fähig, es weiß also, was es tut, als

Pflicht, und indem es dies weiß und die Überzeugung von der Pflicht

das Pflichtmäßige selbst ist, so ist es anerkannt von den andern; die

Handlung gilt dadurch und hat wirkliches Dasein.

Gegen diese Freiheit, die jeden beliebigen Inhalt in das allgemeine

passive Medium der reinen Pflicht und Wissens einlegt, so gut als

einen andern, hilft es nichts, zu behaupten, daß ein anderer Inhalt

eingelegt werden sollte; denn welcher es sei, jeder hat den _Makel

der Bestimmtheit_ an ihm, von der das reine Wissen frei ist, die es

verschmähen, ebenso wie es jede aufnehmen kann. Aller Inhalt steht

darin, daß er ein bestimmter ist, auf gleicher Linie mit dem andern,

wenn er auch gerade den Charakter zu haben scheint, daß in ihm das

Besondere aufgehoben sei. Es kann scheinen, daß indem an dem

wirklichen Falle die Pflicht sich überhaupt in den _Gegensatz_ und

dadurch den der _Einzelnheit_ und _Allgemeinheit_ entzweit, diejenige

Pflicht, deren Inhalt das Allgemeine selbst ist, dadurch unmittelbar

die Natur der reinen Pflicht an ihr habe, und Form und Inhalt hiemit

sich ganz gemäß werden; so daß also z.B. die Handlung für das

allgemeine Beste der für das individuelle vorzuziehen sei. Allein

diese allgemeine Pflicht ist überhaupt dasjenige, was als an und für

sich seiende Substanz, als Recht und Gesetz _vorhanden_ ist und

_unabhän_gig von dem Wissen und der Überzeugung wie von dem

unmittelbaren Interesse des Einzelnen gilt; es ist also gerade

dasjenige, gegen dessen _Form_ die Moralität überhaupt gerichtet ist.

Was aber seinen _Inhalt_ betrifft, so ist auch er ein _bestimmter_,

insofern das allgemeine Beste dem einzelnen _entgegengesetzt_ ist;

hiemit ist sein Gesetz ein solches, von welchem das Gewissen sich

schlechthin frei weiß und hinzu und davon zu tun, es zu unterlassen

sowie zu erfüllen sich die absolute Befugnis gibt.--Alsdenn ist

ferner jene Unterscheidung der Pflicht gegen das Einzelne und gegen

das Allgemeine der Natur des Gegensatzes überhaupt nach nichts Festes.

Sondern vielmehr was der Einzelne für sich tut, kommt auch dem

Allgemeinen zugute; je mehr er für sich gesorgt hat, desto größer ist

nicht nur seine _Möglichkeit, andern_ zu nützen; sondern seine

_Wirklichkeit_ selbst ist nur dies, im Zusammenhange mit andern zu

sein und zu leben; sein einzelner Genuß hat wesentlich die Bedeutung,

damit andern das Seinige preiszugeben, und ihnen zum Erwerb ihres

Genusses zu verhelfen. In der Erfüllung der Pflicht gegen den

Einzelnen, also gegen sich, wird also auch die gegen das Allgemeine

erfüllt.--Die _Erwägung_ und _Vergleichung_ der Pflichten, welche

hier einträte, liefe auf die Berechnung des Vorteils hinaus, den das

Allgemeine von einer Handlung hätte, aber teils fällt die Moralität

hiedurch der notwendigen _Zufälligkeit_ der _Einsicht_ anheim, teils

ist es gerade das Wesen des Gewissens, dies _Berechnen_ und Erwägen

_abzuschneiden_, und ohne solche Gründe aus sich zu entscheiden.

Auf diese Weise handelt und erhält sich also das Gewissen in der

Einheit des _An-sich-_ und des _Für-sich-seins_, in der Einheit des

reinen Denkens und der Individualität, und ist der seiner gewisse

Geist, der seine Wahrheit an ihm selbst, in seinem Selbst, in seinem

Wissen, und darin als dem Wissen von der Pflicht hat. Er erhält sich

eben dadurch darin, daß, was _Positives_ in der Handlung ist, sowohl

der Inhalt als die Form der Pflicht und das Wissen von ihr, dem

Selbst, der Gewißheit seiner, angehört; was aber dem Selbst als

_eignes An-sich gegenübertreten_ will, als nicht Wahres, nur als

Aufgehobnes, nur als Moment gilt. Es gilt daher nicht das

_allgemeine Wissen_ überhaupt, sondern _seine Kenntnis_ von den

Umständen. In die Pflicht, als das allgemeine _An-sich-sein_, legt

es den Inhalt ein, den es aus seiner natürlichen Individualität nimmt;

denn er ist der an ihm selbst vorhandne; dieser wird durch das

allgemeine Medium, worin er ist, die _Pflicht_, die es ausübt, und

die leere reine Pflicht ist eben hiedurch als aufgehobnes oder als

Moment gesetzt; dieser Inhalt ist ihre aufgehobne Leerheit oder die

Erfüllung.--Aber ebenso ist das Gewissen von jedem Inhalt überhaupt

frei; es absolviert sich von jeder bestimmten Pflicht, die als Gesetz

gelten soll; in der Kraft der Gewißheit seiner selbst hat es die

Majestät der absoluten Autarkie, zu binden und zu lösen.--Diese

_Selbstbestimmung_ ist darum unmittelbar das schlechthin

Pflichtmäßige; die Pflicht ist das Wissen selbst; diese einfache

Selbstheit aber ist das An-sich; denn das _An-sich_ ist die reine

Sichselbstgleichheit; und diese ist in diesem Bewußtsein.-Dies reine

Wissen ist unmittelbar _Sein für Anderes_; denn als die reine

Sichselbstgleichheit ist es die _Unmittelbarkeit_, oder das Sein.

Dies Sein ist aber zugleich das reine Allgemeine, die Selbstheit

Aller; oder das Handeln ist anerkannt und daher wirklich. Dies Sein

ist das Element, wodurch das Gewissen unmittelbar mit allen

Selbstbewußtsein in der Beziehung der Gleichheit steht; und die

Bedeutung dieser Beziehung ist nicht das selbstlose Gesetz, sondern

das Selbst des Gewissens.

Darin aber, daß dies Rechte, was das Gewissen tut, zugleich _Sein für

Anderes_ ist, scheint eine Ungleichheit an es zu kommen. Die Pflicht,

die es vollbringt, ist ein _bestimmter_ Inhalt; er ist zwar das

_Selbst_ des Bewußtseins, und darin sein _Wissen_ von sich, seine

_Gleichheit_ mit sich selbst. Aber vollbracht, in das allgemeine

Medium _des Seins_ gestellt, ist diese Gleichheit nicht mehr _Wissen_,

nicht mehr dieses Unterscheiden, welches seine Unterschiede ebenso

unmittelbar aufhebt; sondern im _Sein_ ist der Unterschied bestehend

gesetzt, und die Handlung eine _bestimmte_, ungleich mit dem Elemente

des Selbstbewußtseins Aller, also nicht notwendig anerkannt. Beide

Seiten, das handelnde Gewissen und das allgemeine diese Handlung als

Pflicht anerkennende Bewußtsein sind gleich _frei_ von der

Bestimmtheit dieses Tuns. Um dieser Freiheit willen ist die

Beziehung in dem gemeinschaftlichen Medium des Zusammenhangs vielmehr

ein Verhältnis der vollkommnen Ungleichheit; wodurch das Bewußtsein,

für welches die Handlung ist, sich in vollkommner Ungewißheit über

den handelnden seiner selbst gewissen Geist befindet. Er handelt, er

setzt eine Bestimmtheit als seiend; an dies _Sein_ als an seine

Wahrheit halten sich die andern, und sind darin seiner gewiß; er hat

darin ausgesprochen, was ihm als Pflicht gilt. Allein er ist frei

von irgendeiner _bestimmten_ Pflicht; er ist da heraus, wo sie meinen,

daß er wirklich sei; und dies Medium des Seins selbst, und die

Pflicht als _an sich_ seiend, gilt ihm nur als Moment. Was er ihnen

also hinstellt, verstellt er auch wieder, oder vielmehr hat es

unmittelbar verstellt. Denn seine _Wirklichkeit_ ist ihm nicht diese

hinausgestellte Pflicht und Bestimmung, sondern diejenige, welche er

in der absoluten Gewißheit seiner selbst hat.

Sie wissen also nicht, ob dies Gewissen moralisch gut oder ob es böse

ist, oder vielmehr sie können es nicht nur nicht wissen, sondern

müssen es auch für böse nehmen. Denn wie es frei von der

_Bestimmtheit_ der Pflicht und von der Pflicht als _an sich_ seiender

ist, sind sie es gleichfalls. Was es ihnen hinstellt, wissen sie

selbst zu verstellen; es ist ein solches, wodurch nur das _Selbst_

eines andern ausgedrückt ist, nicht ihr eignes; sie wissen sich nicht

nur frei davon, sondern müssen es in ihrem eignen Bewußtsein auflösen,

durch Urteilen und Erklären zunichte machen, um ihr Selbst zu

erhalten.

Allein die Handlung des Gewissens ist nicht nur diese von dem reinen

Selbst verlaßne _Bestimmung_ des Seins. Was als Pflicht gelten und

anerkannt werden soll, ist es allein durch das Wissen und die

Überzeugung davon als von der Pflicht, durch das Wissen seiner Selbst

in der Tat. Wenn die Tat aufhört, dieses Selbst an ihr zu haben,

hört sie auf, das zu sein, was allein ihr Wesen ist. Ihr Dasein von

diesem Bewußtsein verlassen, wäre eine gemeine Wirklichkeit, und die

Handlung erschiene uns als ein Vollbringen seiner Lust und Begierde.

Was _da sein_ soll, ist hier allein Wesenheit dadurch, daß es als

sich selbst aussprechende Individualität _gewußt_ wird; und dies

_Gewußtsein_ ist es, was das Anerkannte ist, und was, _als solches,

Dasein_ haben soll.

Das Selbst tritt ins Dasein _als Selbst_; der seiner gewisse Geist

existiert als solcher für andre; seine _unmittelbare_ Handlung ist

nicht das, was gilt und wirklich ist; nicht das _Bestimmte_, nicht

das _An-sich-seiende_ ist das Anerkannte, sondern allein das sich

wissende _Selbst_ als solches. Das Element des Bestehens ist das

allgemeine Selbstbewußtsein; was in dieses Element tritt, kann nicht

die _Wirkung_ der Handlung sein, diese hält nicht darin aus, und

erhält kein Bleiben, sondern nur das Selbstbewußtsein ist das

Anerkannte und gewinnt die Wirklichkeit.

Wir sehen hiemit wieder die _Sprache_ als das Dasein des Geistes.

Sie ist das _für andre_ seiende Selbstbewußtsein, welches unmittelbar

_als solches vorhanden_ und als _dieses_ allgemeines ist. Sie ist

das sich von sich selbst abtrennende Selbst, das als reines Ich = Ich

sich gegenständlich wird, in dieser Gegenständlichkeit sich ebenso

als _dieses_ Selbst erhält, wie es unmittelbar mit den andern

zusammenfließt und _ihr_ Selbstbewußtsein ist; es vernimmt ebenso

sich, als es von den andern vernommen wird, und das Vernehmen ist

eben das _zum Selbst gewordne Dasein_.

Der Inhalt, den die Sprache hier gewonnen, ist nicht mehr das

verkehrte und verkehrende und zerrißne Selbst der Welt der Bildung;

sondern der in sich zurückgekehrte, seiner und in seinem Selbst

seiner Wahrheit oder seines Anerkennens gewisse und als dieses Wissen

anerkannte Geist. Die Sprache des sittlichen Geistes ist das Gesetz

und der einfache Befehl, und die Klage, die mehr eine Träne über die

Notwendigkeit ist; das moralische Bewußtsein hingegen ist noch

_stumm_, bei sich in seinem Innern verschlossen, denn in ihm hat das

Selbst noch nicht Dasein, sondern das Dasein und das _Selbst_ stehen

erst in äußerer Beziehung aufeinander. Die Sprache aber tritt nur

als die Mitte selbstständiger und anerkannter Selbstbewußtsein hervor,

und das _daseiende Selbst_ ist unmittelbar allgemeines, vielfaches

und in dieser Vielheit einfaches Anerkanntsein. Der Inhalt der

Sprache des Gewissens ist _das sich als Wesen wissende Selbst_. Dies

allein spricht sie aus, und dieses Aussprechen ist die wahre

Wirklichkeit des Tuns und das Gelten der Handlung. Das Bewußtsein

spricht seine _Überzeugung_ aus; diese Überzeugung ist es, worin

allein die Handlung Pflicht ist; sie _gilt_ auch allein dadurch als

Pflicht, daß die Überzeugung _ausgesprochen_ wird. Denn das

allgemeine Selbstbewußtsein ist frei von der _nur seienden

bestimmten_ Handlung; _sie_ als _Dasein_ gilt ihm nichts, sondern die

_Überzeugung_, daß sie Pflicht ist; und diese ist in der Sprache

wirklich.--Die Handlung verwirklichen heißt hier nicht ihren Inhalt

aus der Form des _Zwecks_ oder _Für-sich-seins_ in die Form der

_abstrakten_ Wirklichkeit übersetzen, sondern aus der Form der

unmittelbaren _Gewißheit_ seiner selbst, die ihr Wissen oder

Für-sich-sein als das Wesen weiß, in die Form der _Versicherung_, daß

das Bewußtsein von der Pflicht überzeugt ist, und die Pflicht als

Gewissen _aus sich selbst_ weiß; diese Versicherung versichert also,

daß es davon überzeugt ist, daß seine Überzeugung das Wesen ist.

Ob die Versicherung, aus Überzeugung von der Pflicht zu handeln, wahr

ist, ob es _wirklich_ die _Pflicht_ ist, was getan wird--diese Fragen

oder Zweifel haben keinen Sinn gegen das Gewissen.--Bei jener Frage,

ob die _Versicherung wahr_ ist, würde vorausgesetzt, daß die innere

Absicht von der vorgegebnen verschieden sei, d.h. daß das Wollen des

einzelnen Selbsts sich von der Pflicht, von dem Willen des

allgemeinen und reinen Bewußtseins trennen könne; der letztre wäre in

die Rede gelegt, das erstere aber eigentlich die wahre Triebfeder der

Handlung. Allein dieser Unterschied des allgemeinen Bewußtseins und

des einzelnen Selbsts ist es eben, der sich aufgehoben, und dessen

Aufheben das Gewissen ist. Das unmittelbare Wissen des seiner

gewissen Selbsts ist Gesetz und Pflicht; seine Absicht ist dadurch,

daß sie seine Absicht ist, das Rechte; es wird nur erfodert, daß er

dies wisse, und dies, daß es die Überzeugung davon, sein Wissen und

Wollen sei das Rechte, sage. Das Aussprechen dieser Versicherung

hebt an sich selbst die Form seiner Besonderheit auf; es anerkennt

darin die _notwendige Allgemeinheit des Selbsts_; indem es sich

_Gewissen_ nennt, nennt es sich reines Sich-selbst-wissen und reines

abstraktes Wollen, d.h. es nennt sich ein allgemeines Wissen und

Wollen, das die andern anerkennt, ihnen _gleich_ ist, denn sie sind

eben dies reine Sich-wissen und Wollen, und das darum auch von ihnen

anerkannt wird. In dem Wollen des seiner gewissen Selbsts, in diesem

Wissen, daß das Selbst das Wesen ist, liegt das Wesen des Rechten.

--Wer also sagt, er handle so aus Gewissen, der spricht wahr, denn

sein Gewissen ist das wissende und wollende Selbst. Er muß dies aber

wesentlich _sagen_, denn dies Selbst muß zugleich _allgemeines_

Selbst sein. Dies ist es nicht in dem _Inhalt_ der Handlung, denn

dieser ist um seiner _Bestimmtheit_ willen an sich gleichgültig:

sondern die Allgemeinheit liegt in der Form derselben; diese Form ist

es, welche als wirklich zu setzen ist; sie ist das _Selbst_, das als

solches in der Sprache wirklich ist, sich als das Wahre aussagt, eben

darin alle Selbst anerkennt und von ihnen anerkannt wird.

Das Gewissen also, in der Majestät seiner Erhabenheit über das

bestimmte Gesetz und jeden Inhalt der Pflicht, legt den beliebigen

Inhalt in sein Wissen und Wollen; es ist die moralische Genialität,

welche die innere Stimme ihres unmittelbaren Wissens als göttliche

Stimme weiß, und indem sie an diesem Wissen ebenso unmittelbar das

Dasein weiß, ist sie die göttliche Schöpferkraft, die in ihrem

Begriffe die Lebendigkeit hat. Sie ist ebenso der Gottesdienst in

sich selbst; denn ihr Handeln ist das Anschauen dieser ihrer eignen

Göttlichkeit.

Dieser einsame Gottesdienst ist zugleich wesentlich der Gottesdienst

einer _Gemeine_, und das reine innere Sich-selbst-_wissen_ und

Vernehmen geht zum Momente des _Bewußtseins_ fort. Die Anschauung

seiner ist sein _gegenständliches_ Dasein, und dies gegenständliche

Element ist das Aussprechen seines Wissens und Wollens als eines

_Allgemeinen_. Durch dies Aussprechen wird das Selbst zum Geltenden

und die Handlung zur ausführenden Tat. Die Wirklichkeit und das

Bestehen seines Tuns ist das allgemeine Selbstbewußtsein; das

Aussprechen des Gewissens aber setzt die Gewißheit seiner selbst als

reines und dadurch als allgemeines Selbst; die andern lassen die

Handlung um dieser Rede willen, worin das Selbst als das Wesen

ausgedrückt und anerkannt ist, gelten. Der Geist und die Substanz

ihrer Verbindung ist also die gegenseitige Versicherung von ihrer

Gewissenhaftigkeit, guten Absichten, das Erfreuen über diese

wechselseitige Reinheit und das Laben an der Herrlichkeit des Wissens

und Aussprechens, des Hegens und Pflegens solcher Vortrefflichkeit.

--Insofern dies Gewissen sein _abstraktes_ Bewußtsein noch von seinem

_Selbstbewußtsein_ unterscheidet, hat es sein Leben nur _verborgen_

in Gott; er ist zwar _unmittelbar_ seinem Geist und Herzen, seinem

Selbst gegenwärtig; aber das offenbare, sein wirkliches Bewußtsein

und die vermittelnde Bewegung desselben ist ihm ein Anderes als jenes

verborgene Innere und die Unmittelbarkeit des gegenwärtigen Wesens.

Allein in der Vollendung des Gewissens hebt sich der Unterschied

seines abstrakten und seines Selbstbewußtseins auf. Es weiß, daß das

_abstrakte_ Bewußtsein eben _dieses Selbst_, dieses seiner gewisse

Für-sich-sein ist, daß in der _Unmittelbarkeit_ der _Beziehung_ des

Selbsts auf das An-sich, das außer dem Selbst gesetzt das abstrakte

Wesen und das ihm verborgene ist, eben die _Verschiedenheit

aufgehoben_ ist. Denn diejenige Beziehung ist eine _vermittelnde_,

worin die bezognen nicht ein und dasselbe, sondern ein _Anderes_

füreinander und nur in einem dritten eins sind; die _unmittelbare_

Beziehung aber heißt in der Tat nichts anderes als die Einheit. Das

Bewußtsein, über die Gedankenlosigkeit, diese Unterschiede, die keine

sind, noch für Unterschiede zu halten, erhoben, weiß die

Unmittelbarkeit der Gegenwart des Wesens in ihm als Einheit des

Wesens und seines Selbsts, sein Selbst also als das lebendige An-sich

und dies sein Wissen als die Religion, die als angeschautes oder

daseiendes Wissen das Sprechen der Gemeine über ihren Geist ist.

Wir sehen hiemit hier das Selbstbewußtsein in sein Innerstes

zurückgegangen, dem alle Äußerlichkeit als solche verschwindet--in

die Anschauung des Ich = Ich, worin dieses Ich alle Wesenheit und

Dasein ist. Es versinkt in diesem Begriffe seiner selbst, denn es

ist auf die Spitze seiner Extreme getrieben, und zwar so, daß die

unterschiednen Momente, wodurch es real oder noch _Bewußtsein_ ist,

nicht für uns nur diese reinen Extreme sind, sondern das, was es für

sich, und was ihm _an sich_ und was ihm _Dasein_ ist, zu

Abstraktionen verflüchtigt, die keinen Halt, keine Substanz mehr für

dies Bewußtsein selbst haben; und alles, was bisher für das

Bewußtsein Wesen war, ist in diese Abstraktionen zurückgegangen.--Zu

dieser Reinheit geläutert, ist das Bewußtsein seine ärmste Gestalt,

und die Armut, die seinen einzigen Besitz ausmacht, ist selbst ein

Verschwinden; diese absolute _Gewißheit_, in welche sich die Substanz

aufgelöst hat, ist die absolute _Unwahrheit_, die in sich

zusammenfällt; es ist das absolute _Selbstbewußtsein_, in dem das

_Bewußtsein_ versinkt.

Dies Versinken innerhalb seiner selbst betrachtet, so ist für das

Bewußtsein die _ansich_seiende _Substanz_ das _Wissen_ als _sein_

Wissen. Als Bewußtsein ist es in den Gegensatz seiner und des

Gegenstandes, der für es das Wesen ist, getrennt; aber dieser

Gegenstand eben ist das vollkommen Durchsichtige, es ist _sein

Selbst_, und sein Bewußtsein ist nur das Wissen von sich. Alles

Leben und alle geistige Wesenheit ist in dies Selbst zurückgegangen,

und hat seine Verschiedenheit von dem Ich-selbst verloren. Die

Momente des Bewußtseins sind daher diese extremen Abstraktionen,

deren keine steht, sondern in der andern sich verliert und sie

erzeugt. Es ist der Wechsel des unglücklichen Bewußtseins mit sich,

der aber für es selbst innerhalb seiner vorgeht und der Begriff der

Vernunft zu sein sich bewußt ist, der jenes nur _an sich_ ist. Die

absolute Gewißheit seiner selbst schlägt ihr also als Bewußtsein

unmittelbar in ein Austönen, in Gegenständlichkeit seines

Für-sich-seins um; aber diese erschaffne Welt ist seine _Rede_, die

es ebenso unmittelbar vernommen, und deren Echo nur zu ihm

zurückkommt. Diese Rückkehr hat daher nicht die Bedeutung, daß es

_an_ und _für sich_ darin ist; denn das Wesen ist ihm kein _An-sich_,

sondern es selbst; ebensowenig hat es _Dasein_, denn das

Gegenständliche kommt nicht dazu, ein Negatives des wirklichen

Selbsts zu sein, so wie dieses nicht zur Wirklichkeit. Es fehlt ihm

die Kraft der Entäußerung, die Kraft, sich zum Dinge zu machen und

das Sein zu ertragen. Es lebt in der Angst, die Herrlichkeit seines

Innern durch Handlung und Dasein zu beflecken, und um die Reinheit

seines Herzens zu bewahren, flieht es die Berührung der Wirklichkeit

und beharret in der eigensinnigen Kraftlosigkeit, seinem zur letzten

Abstraktion zugespitzten Selbst zu entsagen und sich Substantialität

zu geben, oder sein Denken in Sein zu verwandeln und sich dem

absoluten Unterschiede anzuvertrauen. Der hohle Gegenstand, den es

sich erzeugt, erfüllt es daher nur mit dem Bewußtsein der Leerheit;

sein Tun ist das Sehnen, das in dem Werden seiner selbst zum

wesenlosen Gegenstande sich nur verliert, und über diesen Verlust

hinaus und zurück zu sich fallend, sich nur als verlornes findet;--in

dieser durchsichtigen Reinheit seiner Momente eine unglückliche

sogenannte _schöne Seele_, verglimmt sie in sich, und schwindet als

ein gestaltloser Dunst, der sich in Luft auflöst.

Dies stille Zusammenfließen der marklosen Wesenheiten des

verflüchtigten Lebens ist aber noch in der andern Bedeutung der

_Wirklichkeit_ des Gewissens und in der _Erscheinung_ seiner Bewegung

zu nehmen, und das Gewissen als handelnd zu betrachten.--Das

_gegenständliche_ Moment in diesem Bewußtsein hat sich oben als

allgemeines Bewußtsein bestimmt; das sich selbst wissende Wissen ist

als _dieses_ Selbst unterschieden von andern Selbst; die Sprache, in

der sich alle gegenseitig als gewissenhaft handelnd anerkennen, diese

allgemeine Gleichheit, zerfällt in die Ungleichheit des einzelnen

Für-sich-seins, jedes Bewußtsein ist aus seiner Allgemeinheit ebenso

schlechthin in sich reflektiert; hiedurch tritt der Gegensatz der

Einzelnheit gegen die andern Einzelnen und gegen das Allgemeine

notwendig ein, und dieses Verhältnis und seine Bewegung ist zu

betrachten.--Oder diese Allgemeinheit und die Pflicht hat die

schlechthin entgegengesetzte Bedeutung der bestimmten von dem

Allgemeinen sich ausnehmenden _Einzelnheit_, für welche die reine

Pflicht nur die an die _Oberfläche_ getretene und nach außen gekehrte

Allgemeinheit ist; die Pflicht liegt nur in den Worten, und gilt als

ein Sein für Anderes. Das Gewissen, zunächst nur _negativ_ gegen die

Pflicht als _diese bestimmte vorhandne_ gerichtet, weiß sich frei von

ihr; aber indem es die leere Pflicht mit einem _bestimmten_ Inhalte

_aus sich selbst_ anfüllt, hat es das positive Bewußtsein darüber,

daß es als _dieses_ Selbst sich den Inhalt macht; sein reines Selbst,

als leeres Wissen, ist das Inhalts- und Bestimmungslose; der Inhalt,

den es ihm gibt, ist aus seinem Selbst _als diesem_ bestimmten, aus

sich als natürlicher Individualität genommen, und in dem Sprechen von

der Gewissenhaftigkeit seines Handelns ist es sich wohl seines reinen

Selbsts, aber, im _Zwecke_ seines Handelns als wirklichem Inhalt,

seiner als dieses besondern Einzelnen und des Gegensatzes desjenigen

bewußt, was es für sich und was es für andere ist, des Gegensatzes

der Allgemeinheit oder Pflicht und seines Reflektiertseins aus ihr.

Wenn sich so der Gegensatz, in den das Gewissen als _handelnd_

eintritt, in seinem Innern ausdrückt, so ist er zugleich die

Ungleichheit nach Außen in dem Elemente des Daseins, die Ungleichheit

seiner besondern Einzelnheit gegen anderes Einzelnes.--Seine

Besonderheit besteht darin, daß die beiden sein Bewußtsein

konstituierenden Momente, das Selbst und das An-sich, mit _ungleichem

Werte_, und zwar mit der Bestimmung in ihm gelten, daß die Gewißheit

seiner selbst das Wesen ist, _gegen das An-sich_ oder das

_Allgemeine_, das nur als Moment gilt. Dieser innerlichen Bestimmung

steht also das Element des Daseins oder das allgemeine Bewußtsein

gegenüber, welchem vielmehr die Allgemeinheit, die Pflicht das Wesen,

dagegen die Einzelnheit, die gegen das Allgemeine für sich ist, nur

als aufgehobnes Moment gilt. Diesem Festhalten an der Pflicht gilt

das erste Bewußtsein als _das Böse_, weil es die Ungleichheit seines

_In-sich-seins_ mit dem Allgemeinen ist, und indem dieses zugleich

sein Tun als Gleichheit mit sich selbst, als Pflicht und

Gewissenhaftigkeit ausspricht, als _Heuchelei_.

Die _Bewegung_ dieses Gegensatzes ist zunächst die formelle

Herstellung der Gleichheit zwischen dem, was das Böse in sich ist,

und was es ausspricht; es muß zum Vorschein kommen, daß es böse und

so sein Dasein seinem Wesen gleich, die _Heuchelei_ muß _entlarvt_

werden.--Diese Rückkehr der in ihr vorhandnen Ungleichheit in die

Gleichheit ist nicht darin schon zustande gekommen, daß die Heuchelei,

wie man zu sagen pflegt, ebendadurch ihre Achtung für Pflicht und

Tugend beweise, daß sie den _Schein_ derselben annehme und als Maske

für ihr eignes nicht weniger als für fremdes Bewußtsein gebrauche; in

welchem Anerkennen des Entgegengesetzten an sich die Gleichheit und

Übereinstimmung enthalten sei.--Allein sie ist zugleich aus diesem

Anerkennen der Sprache ebensosehr heraus und in sich reflektiert, und

darin, daß sie das _An-sich-_seiende nur als ein _Sein für Anderes_

gebraucht, ist vielmehr die eigne Verachtung desselben und die

Darstellung seiner Wesenlosigkeit für alle enthalten. Denn was sich

als ein äußerliches Werkzeug gebrauchen läßt, zeigt sich als ein Ding,

das keine eigne Schwere in sich hat.

Auch kommt diese Gleichheit weder durch das einseitige Beharren des

bösen Bewußtseins auf sich noch durch das Urteil des Allgemeinen

zustande.--Wenn jenes sich gegen das Bewußtsein der Pflicht

verleugnet und, was dieses für Schlechtigkeit, für absolute

Ungleichheit mit dem Allgemeinen, aussagt, als ein Handeln nach dem

innern Gesetze und Gewissen behauptet, so bleibt in dieser

einseitigen Versicherung der Gleichheit seine Ungleichheit mit dem

Andern, da ja dieses sie nicht glaubt und nicht anerkennt.--Oder da

das einseitige Beharren auf _einem_ Extreme sich selbst auflöst, so

würde das Böse sich zwar dadurch als Böses eingestehen, aber darin

sich _unmittelbar_ aufheben und nicht Heuchelei sein noch als solche

sich entlarven. Es gesteht sich in der Tat als Böses durch die

Behauptung ein, daß es, dem anerkannten Allgemeinen entgegengesetzt,

nach _seinem_ innern Gesetze und Gewissen handle. Denn wäre dies

Gesetz und Gewissen nicht das Gesetz seiner _Einzelnheit_ und

_Willkür_, so wäre es nicht etwas Innres, Eignes, sondern das

allgemein Anerkannte. Wer darum sagt, daß er nach _seinem_ Gesetze

und Gewissen gegen die andern handle, sagt in der Tat, daß er sie

mißhandle. Aber das _wirkliche_ Gewissen ist nicht dieses Beharren

auf dem Wissen und Willen, der dem Allgemeinen sich entgegensetzt,

sondern das Allgemeine ist das Element seines _Daseins_, und seine

Sprache sagt sein Tun als die _anerkannte_ Pflicht aus.

Ebensowenig ist das Beharren des allgemeinen Bewußtseins auf seinem

Urteile Entlarvung und Auflösung der Heuchelei.--Indem es gegen sie

schlecht, niederträchtig u.s.f. ausruft, beruft es sich in solchem

Urteil auf _sein_ Gesetz, wie das _böse_ Bewußtsein auf das _seinige_.

Denn jenes tritt im Gegensatz gegen dieses und dadurch als ein

besonderes Gesetz auf. Es hat also nichts vor dem andern voraus,

legitimiert vielmehr dieses, und dieser Eifer tut gerade das

Gegenteil dessen, was er zu tun meint,--nämlich das, was er wahre

Pflicht nennt und das _allgemein_ anerkannt sein soll, als ein

_Nichtanerkanntes_ zu zeigen, und hiedurch dem andern das gleiche

Recht des Für-sich-seins einzuräumen.

Dies Urteil aber hat zugleich eine andre Seite, von welcher es die

Einleitung zur Auflösung des vorhandnen Gegensatzes wird.--Das

Bewußtsein _des Allgemeinen_ verhält sich nicht als _wirkliches_ und

_handelndes_ gegen das erste--denn dieses ist vielmehr das

wirkliche--, sondern ihm entgegengesetzt, als dasjenige, das nicht in

dem Gegensatze der Einzelnheit und Allgemeinheit befangen ist,

welcher in dem Handeln eintritt. Es bleibt in der Allgemeinheit des

_Gedankens_, verhält sich als _auffassendes_, und seine erste

Handlung ist nur das Urteil.--Durch dies Urteil stellt es sich nun,

wie soeben bemerkt wurde, _neben_ das erste, und dieses kommt _durch

diese Gleichheit_ zur Anschauung seiner selbst in diesem andern

Bewußtsein. Denn das Bewußtsein der Pflicht verhält _sich auffassend,

passiv_; es ist aber hiedurch im Widerspruche mit sich als dem

absoluten Willen der Pflicht, mit sich, dem schlechthin aus sich

selbst Bestimmenden. Es hat gut sich in der Reinheit bewahren, denn

es _handelt nicht_; es ist die Heuchelei, die das Urteilen für

_wirkliche_ Tat genommen wissen will, und statt durch Handlung durch

das Aussprechen vortrefflicher Gesinnungen die Rechtschaffenheit

beweist. Es ist also ganz so beschaffen wie dasjenige, dem der

Vorwurf gemacht wird, daß es nur in seine Rede die Pflicht legt. In

beiden ist die Seite der Wirklichkeit gleich unterschieden von der

Rede, in dem einen durch den _eigennützigen Zweck_ der Handlung, in

dem andern durch das _Fehlen des Handelns_ überhaupt, dessen

Notwendigkeit in dem Sprechen von der Pflicht selbst liegt, denn

diese hat ohne Tat gar keine Bedeutung.

Das Urteilen ist aber auch als positive Handlung des Gedankens zu

betrachten und hat einen positiven Inhalt; durch diese Seite wird der

Widerspruch, der in dem auffassenden Bewußtsein vorhanden ist, und

seine Gleichheit mit dem ersten noch vollständiger.--Das handelnde

Bewußtsein spricht dies sein bestimmtes Tun als Pflicht aus, und das

beurteilende kann ihm dies nicht ableugnen; denn die Pflicht selbst

ist die jeden Inhalts fähige, inhaltslose Form,--oder die konkrete

Handlung, in ihrer Vielseitigkeit an ihr selbst verschieden, hat die

allgemeine Seite, welche die ist, die als Pflicht genommen wird,

ebensosehr an ihr als die besondere, die den Anteil und das Interesse

des Individuums ausmacht. Das beurteilende Bewußtsein bleibt nun

nicht bei jener Seite der Pflicht und bei dem Wissen des Handelnden

davon, daß dies seine Pflicht, das Verhältnis und der Stand seiner

Wirklichkeit sei, stehen. Sondern es hält sich an die andre Seite,

spielt die Handlung in das Innre hinein, und erklärt sie aus ihrer

von ihr selbst verschiednen _Absicht_ und eigennützigen _Triebfeder_.

Wie jede Handlung der Betrachtung ihrer Pflichtgemäßheit fähig ist,

ebenso dieser andern Betrachtung der _Besonderheit_; denn als

Handlung ist sie die Wirklichkeit des Individuums.--Dieses Beurteilen

setzt also die Handlung aus ihrem Dasein heraus und reflektiert sie

in das Innre oder in die Form der eignen Besonderheit.--Ist sie von

Ruhme begleitet, so weiß es dies Innre als Ruhm_sucht_;--ist sie dem

Stande des Individuums überhaupt angemessen, ohne über diesen

hinauszugehen, und so beschaffen, daß die Individualität den Stand

nicht als eine äußere Bestimmung an ihr hängen hat, sondern diese

Allgemeinheit durch sich selbst ausfüllt und ebendadurch sich als

eines Höhern fähig zeigt, so weiß das Urteil ihr Innres als

Ehrbegierde u.s.f. Indem in der Handlung überhaupt das Handelnde zur

Anschauung _seiner selbst_ in der Gegenständlichkeit, oder zum

Selbstgefühl seiner in seinem Dasein und also zum Genusse gelangt; so

weiß das Urteil das Innre als Trieb nach eigner Glückseligkeit,

bestünde sie auch nur in der innern moralischen Eitelkeit, dem

Genusse des Bewußtseins der eignen Vortrefflichkeit, und dem

Vorschmacke der Hoffnung einer künftigen Glückseligkeit.--Es kann

sich keine Handlung solchem Beurteilen entziehen, denn die Pflicht um

der Pflicht willen, dieser reine Zweck, ist das Unwirkliche; seine

Wirklichkeit hat er in dem Tun der Individualität, und die Handlung

dadurch die Seite der Besondernheit an ihr.--Es gibt keinen Helden

für den Kammerdiener; nicht aber weil jener nicht ein Held, sondern

weil dieser--der Kammerdiener ist, mit welchem jener nicht als Held,

sondern als Essender, Trinkender, sich Kleidender, überhaupt in der

Einzelnheit des Bedürfnisses und der Vorstellung zu tun hat. So gibt

es für das Beurteilen keine Handlung, in welcher es nicht die Seite

der Einzelnheit der Individualität der allgemeinen Seite der Handlung

entgegensetzen, und gegen den Handelnden den Kammerdiener der

Moralität machen könnte.

Dies beurteilende Bewußtsein ist hiemit selbst _niederträchtig_, weil

es die Handlung teilt, und ihre Ungleichheit mit ihr selbst

hervorbringt und festhält. Es ist ferner _Heuchelei_, weil es

solches Beurteilen nicht für eine _andre Manier_, böse zu sein,

sondern für das _rechte Bewußtsein_ der Handlung ausgibt, in dieser

seiner Unwirklichkeit und Eitelkeit des Gut- und Besserwissens sich

selbst über die heruntergemachten Taten hinaufsetzt, und sein

tatloses Reden für eine vortreffliche _Wirklichkeit_ genommen wissen

will.--Hiedurch also dem Handelnden, welches von ihm beurteilt wird,

sich gleich machend, wird es von diesem als dasselbe mit ihm erkannt.

Dieses findet sich von jenem nicht nur aufgefaßt als ein Fremdes und

mit ihm Ungleiches, sondern vielmehr jenes nach dessen eigner

Beschaffenheit mit ihm gleich. Diese Gleichheit anschauend und sie

_aussprechend, gesteht_ es sich ihm ein, und erwartet ebenso, daß das

Andre, wie es sich in der Tat ihm gleich gestellt hat, so auch seine

_Rede_ erwidern, in ihr seine Gleichheit aussprechen und das

anerkennende Dasein eintreten werde. Sein Geständnis ist nicht eine

Erniedrigung, Demütigung, Wegwerfung im Verhältnisse gegen das Andre;

denn dieses Aussprechen ist nicht das einseitige, wodurch es seine

_Ungleichheit_ mit ihm setzte, sondern allein um der Anschauung _der

Gleichheit_ des Andern willen mit ihm spricht es sich, es spricht

_ihre Gleichheit_ von seiner Seite in seinem Geständnisse aus, und

spricht sie darum aus, weil die Sprache das _Dasein_ des Geistes als

unmittelbaren Selbsts ist; es erwartet also, daß das Andre das

Seinige zu diesem Dasein beitrage.

Allein auf das Eingeständnis des Bösen: _Ich bin's_, erfolgt nicht

diese Erwiderung des gleichen Geständnisses. So war es mit jenem

Urteilen nicht gemeint; im Gegenteil! Es stößt diese Gemeinschaft

von sich, und ist das harte Herz, das für sich ist und die

Kontinuität mit dem andern verwirft.--Hiedurch kehrt sich die Szene

um. Dasjenige, das sich bekannte, sieht sich zurückgestoßen, und das

andere im Unrecht, welches das Heraustreten seines Innern in das

Dasein der Rede verweigert und dem Bösen die Schönheit seiner Seele,

dem Bekenntnisse aber den steifen Nacken des sich gleich bleibenden

Charakters und die Stummheit, sich in sich zu behalten und sich nicht

gegen einen andern wegzuwerfen, entgegensetzt. Es ist hier die

höchste Empörung des seiner selbst gewissen Geistes gesetzt; denn er

schaut sich als dieses _einfache Wissen des Selbsts_ im Andern an,

und zwar so, daß auch die äußere Gestalt dieses Andern nicht wie im

Reichtume das Wesenlose, nicht ein Ding ist, sondern es ist der

Gedanke, das Wissen selbst, was ihm entgegengehalten, es ist diese

absolut flüssige Kontinuität des reinen _Wissens_, die sich

verweigert, ihre Mitteilung mit ihm zu setzen--mit ihm, der schon in

seinem Bekenntnisse dem _abgesonderten Für-sich-sein_ entsagte, und

sich als aufgehobne Besonderheit und hiedurch als die Kontinuität mit

dem Andern, als Allgemeines setzte. Das Andre aber behält _an ihm

selbst_ sich sein sich nicht mitteilendes Für-sich-sein bevor; an dem

bekennenden behält es ebendasselbe, was aber von diesem schon

abgeworfen ist. Es zeigt sich dadurch als das geistverlaßne und den

Geist verleugnende Bewußtsein, denn es erkennt nicht, daß der Geist

in der absoluten Gewißheit seiner selbst über alle Tat und

Wirklichkeit Meister, und sie abwerfen und ungeschehen machen kann.

Zugleich erkennt es nicht den Widerspruch, den es begeht, die

Abwerfung, die in _der Rede_ geschehen ist, nicht für das wahre

Abwerfen gelten zu lassen, während es selbst die Gewißheit seines

Geistes nicht in einer wirklichen Handlung, sondern in seinem Innern

und dessen Dasein in der _Rede_ seines Urteils hat. Es ist es also

selbst, das die Rückkehr des Andern aus der Tat in das geistige

Dasein der Rede und in die Gleichheit des Geistes hemmt und durch

diese Härte die Ungleichheit hervorbringt, welche noch vorhanden ist.

Insofern nun der seiner selbst gewisse Geist, als schöne Seele, nicht

die Kraft der Entäußerung des an sich haltenden Wissens ihrer selbst

besitzt, kann sie nicht zur Gleichheit mit dem zurückgestoßnen

Bewußtsein und also nicht zur angeschauten Einheit ihrer selbst im

Andern, nicht zum Dasein gelangen; die Gleichheit kommt daher nur

negativ, als ein geistloses Sein, zustande. Die wirklichkeitslose

schöne Seele, in dem Widerspruche ihres reinen Selbsts und der

Notwendigkeit desselben, sich zum Sein zu entäußern und in

Wirklichkeit umzuschlagen, in der _Unmittelbarkeit_ dieses

festgehaltnen Gegensatzes--einer Unmittelbarkeit, die allein die

Mitte und Versöhnung des auf seine reine Abstraktion gesteigerten

Gegensatzes, und die reines Sein oder das leere Nichts ist--ist also

als Bewußtsein dieses Widerspruches in seiner unversöhnten

Unmittelbarkeit zur Verrücktheit zerrüttet, und zerfließt in

sehnsüchtiger Schwindsucht. Es gibt damit in der Tat das harte

Festhalten _seines Für-sich-seins_ auf, bringt aber nur die geistlose

Einheit des Seins hervor.

Die wahre, nämlich die _selbstbewußte_ und _daseiende_ Ausgleichung

ist nach ihrer Notwendigkeit schon in dem Vorhergehenden enthalten.

Das Brechen des harten Herzens und seine Erhebung zur Allgemeinheit

ist dieselbe Bewegung, welche an dem Bewußtsein ausgedrückt war, das

sich selbst bekannte. Die Wunden des Geistes heilen, ohne daß Narben

bleiben; die Tat ist nicht das Unvergängliche, sondern wird von dem

Geiste in sich zurückgenommen, und die Seite der Einzelnheit, die an

ihr, es sei als Absicht oder als daseiende Negativität und Schranke

derselben vorhanden ist, ist das unmittelbar verschwindende. Das

verwirklichende _Selbst_, die Form seiner Handlung, ist nur ein

_Moment_ des Ganzen, und ebenso das durch Urteil bestimmende und den

Unterschied der einzelnen und allgemeinen Seite des Handelns

festsetzende Wissen. Jenes Böse setzt diese Entäußerung seiner oder

sich als Moment, hervorgelockt in das bekennende Dasein durch die

Anschauung seiner selbst im Andern. Diesem Andern aber muß, wie

jenem sein einseitiges nicht anerkanntes Dasein des besondern

Für-sich-seins, so ihm sein einseitiges nicht anerkanntes Urteil

brechen; und wie jenes die Macht des Geistes über seine Wirklichkeit

darstellt, so dies die Macht über seinen bestimmten Begriff.

Dieses entsagt aber dem teilenden Gedanken und der Härte des an ihm

festhaltenden Für-sich-seins, darum weil es in der Tat sich selbst im

ersten anschaut. Dies, das seine Wirklichkeit wegwirft, und sich zum

_aufgehobnen Diesen_ macht, stellt sich dadurch in der Tat als

Allgemeines dar; es kehrt aus seiner äußern Wirklichkeit in sich als

Wesen zurück; das allgemeine Bewußtsein erkennt also darin sich

selbst.--Die Verzeihung, die es dem ersten widerfahren läßt, ist die

Verzicht-Leistung auf sich, auf sein _unwirkliches_ Wesen, dem es

jenes andere, das _wirkliches_ Handeln war, gleichsetzt, und es, das

von der Bestimmung, die das Handeln im Gedanken erhielt, Böses

genannt wurde, als gut anerkennt, oder vielmehr diesen Unterschied

des bestimmten Gedankens und sein fürsichseiendes bestimmendes Urteil

fahren läßt, wie das Andre das fürsichseiende Bestimmen der Handlung.

--Das Wort der Versöhnung ist der _daseiende_ Geist, der das reine

Wissen seiner selbst als _allgemeinen_ Wesens in seinem Gegenteile,

in dem reinen Wissen seiner als der absolut in sich seienden

_Einzelnheit_ anschaut--ein gegenseitigem Anerkennen, welches der

_absolute Geist_ ist.

Er tritt ins Dasein nur auf der Spitze, auf welcher sein reines

Wissen von sich selbst der Gegensatz und Wechsel mit sich selbst ist.

Wissend, daß sein _reines Wissen_ das abstrakte _Wesen_ ist, ist er

diese wissende Pflicht im absoluten Gegensatze gegen das Wissen, das

sich als absolute _Einzelnheit_ des Selbsts das Wesen zu sein weiß.

Jenes ist die reine Kontinuität des Allgemeinen, welches die sich als

Wesen wissende Einzelnheit als das an sich Nichtige, als das _Böse_

weiß. Dies aber ist die absolute Diskretion, welche sich selbst in

ihrem reinen Eins absolut, und jenes Allgemeine als das unwirkliche

weiß, das nur _für Andre_ ist. Beide Seiten sind zu dieser Reinheit

geläutert, worin kein selbstloses Dasein, kein Negatives des

Bewußtseins mehr an ihnen ist, sondern jene _Pflicht_ ist der sich

gleichbleibende Charakter seines Sich-selbst-wissens, und dieses Böse

hat ebenso seinen Zweck in seinem _In-sich-sein_, und seine

Wirklichkeit in seiner Rede; der Inhalt dieser Rede ist die Substanz

seines Bestehens; sie ist die Versicherung von der Gewißheit des

Geistes in sich selbst.--Beide ihrer selbst gewissen Geister haben

keinen andern Zweck als ihr reines Selbst, und keine andre Realität

und Dasein als eben dieses reine Selbst. Aber sie sind noch

verschieden, und die Verschiedenheit ist die absolute, weil sie in

diesem Elemente des reinen Begriffes gesetzt ist. Sie ist es auch

nicht nur für uns, sondern für die Begriffe selbst, die in diesem

Gegensatze stehen. Denn diese Begriffe sind zwar _bestimmte_

gegeneinander, aber zugleich an sich allgemeine, so daß sie den

ganzen Umfang des Selbsts ausfüllen, und dies Selbst keinen andern

Inhalt als diese seine Bestimmtheit hat, die weder über es hinausgeht,

noch beschränkter ist als es; denn die eine, das absolut Allgemeine,

ist ebenso das reine Sich-selbst-wissen als das andre, die absolute

Diskretion der Einzelnheit, und beide sind nur dies reine Sich-wissen.

Beide Bestimmtheiten sind also die wissenden reinen Begriffe, deren

Bestimmtheit selbst unmittelbar Wissen, oder deren _Verhältnis_ und

Gegensatz das Ich ist. Hiedurch sind sie _füreinander_ diese

schlechthin Entgegengesetzten; es ist das vollkommen Innre, das so

sich selbst gegenüber und ins Dasein getreten ist; sie machen das

_reine Wissen_ aus, das durch diesen Gegensatz als _Bewußtsein_

gesetzt ist. Aber noch ist es nicht _Selbstbewußtsein_. Diese

Verwirklichung hat es in der Bewegung dieses Gegensatzes. Denn

dieser Gegensatz ist vielmehr selbst die _indiskrete Kontinuität_ und

_Gleichheit_ des Ich = Ich; und jedes _für sich_ eben durch den

Widerspruch seiner reinen Allgemeinheit, welche zugleich seiner

Gleichheit mit dem andern noch widerstrebt und sich davon absondert,

hebt an ihm selbst sich auf. Durch diese Entäußerung kehrt dies in

seinem _Dasein_ entzweite Wissen in die Einheit des _Selbsts_ zurück;

es ist das _wirkliche_ Ich, das allgemeine _Sich-selbst_-wissen in

seinem _absoluten Gegenteile_, in dem _insich_seienden Wissen, das um

der Reinheit seines abgesonderten In-sich-seins willen selbst das

vollkommen Allgemeine ist. Das versöhnende _*Ja*_, worin beide Ich

von ihrem entgegengesetzten _Dasein_ ablassen, ist das _Dasein_ des

zur Zweiheit ausgedehnten _Ichs_, das darin sich gleich bleibt, und

in seiner vollkommnen Entäußerung und Gegenteile die Gewißheit seiner

selbst hat;--es ist der erscheinende Gott mitten unter ihnen, die

sich als das reine Wissen wissen.

Phänomenologie des Geistes · 第 41 / 46 题