Die sittliche Welt zeigte den in ihr nur abgeschiednen Geist, _das
einzelne Selbst_, als ihr Schicksal und ihre Wahrheit. Diese
_Person_ des _Rechts_ aber hat ihre Substanz und Erfüllung außer ihr.
Die Bewegung der Welt der Bildung und des Glaubens hebt diese
Abstraktion der Person auf, und durch die vollendete Entfremdung,
durch die höchste Abstraktion, wird dem Selbst des Geistes die
Substanz zuerst zum _allgemeinen Willen_, und endlich zu seinem
Eigentum. Hier also scheint das Wissen endlich seiner Wahrheit
vollkommen gleich geworden zu sein; denn seine Wahrheit ist dies
Wissen selbst, und aller Gegensatz beider Seiten verschwunden; und
zwar nicht _für uns_, oder _an sich_, sondern für das
Selbstbewußtsein selbst. Es ist nämlich über den Gegensatz des
Bewußtseins selbst Meister geworden. Dieses beruht auf dem
Gegensatze der Gewißheit seiner selbst und des Gegenstandes; nun aber
ist der Gegenstand ihm selbst die Gewißheit seiner, das Wissen--so
wie die Gewißheit seiner selbst als solche nicht mehr eigne Zwecke
hat, also nicht mehr in der Bestimmtheit, sondern reines Wissen ist.
Das Wissen des Selbstbewußtseins ist ihm also die _Substanz_ selbst.
Sie ist für es ebenso _unmittelbar_ als absolut _vermittelt_ in einer
ungetrennten Einheit. _Unmittelbar_--wie das sittliche Bewußtsein
weiß und tut es selbst die Pflicht und gehört ihr als seiner Natur an;
aber es ist nicht _Charakter_, wie dieses, das um seiner
Unmittelbarkeit willen ein bestimmter Geist ist, nur einer der
sittlichen Wesenheiten angehört, und die Seite hat, _nicht zu wissen_.
--Es ist _absolute Vermittlung_, wie das sich bildende und das
glaubende Bewußtsein; denn es ist wesentlich die Bewegung des Selbsts,
die Abstraktion des _unmittelbaren Daseins_ aufzuheben und sich
Allgemeines zu werden;--aber weder durch reine Entfremdung und
Zerreißung seines Selbsts und der Wirklichkeit, noch durch die Flucht.
Sondern es ist sich _unmittelbar_ in seiner Substanz _gegenwärtig_,
denn sie ist sein Wissen, sie ist die angeschaute reine Gewißheit
seiner selbst; und eben _diese Unmittelbarkeit_, die seine eigne
Wirklichkeit ist, ist alle Wirklichkeit, denn das Unmittelbare ist
das _Sein_ selbst, und als die reine durch die absolute Negativität
geläuterte Unmittelbarkeit ist sie reines, ist sie Sein überhaupt
oder _alles_ Sein.
Das absolute Wesen ist daher nicht in der Bestimmung erschöpft, das
einfache _Wesen_ des _Denkens_ zu sein, sondern es ist alle
_Wirklichkeit_, und diese Wirklichkeit ist nur als Wissen; was das
Bewußtsein nicht wüßte, hätte keinen Sinn und kann keine Macht für es
sein; in seinen wissenden Willen hat sich alle Gegenständlichkeit und
Welt zurückgezogen. Es ist absolut frei, darin, daß es seine
Freiheit weiß, und eben dies Wissen seiner Freiheit ist seine
Substanz und Zweck und einziger Inhalt.
a. Die moralische Weltanschauung
Das Selbstbewußtsein weiß die Pflicht als das absolute Wesen; es ist
nur durch sie gebunden, und diese Substanz ist sein eignes reines
Bewußtsein; die Pflicht kann nicht die Form eines Fremden für es
erhalten. So aber in sich selbst beschlossen ist das moralische
Selbstbewußtsein noch nicht als _Bewußtsein_ gesetzt und betrachtet.
Der Gegenstand ist unmittelbares Wissen, und so rein von dem Selbst
durchdrungen ist er nicht Gegenstand. Aber wesentlich die
Vermittlung und Negativität, hat es in seinem Begriffe die Beziehung
auf ein _Anderssein_, und ist Bewußtsein. Dies Anderssein ist
einerseits, weil die Pflicht seinen einzigen wesentlichen Zweck und
Gegenstand ausmacht, für es eine völlig _bedeutungslose_ Wirklichkeit.
Weil dies Bewußtsein aber so vollkommen in sich beschlossen ist, so
verhält es sich gegen dies Anderssein vollkommen frei und
gleichgültig, und das Dasein ist daher andererseits ein vom
Selbstbewußtsein völlig freigelassenes, sich ebenso nur auf sich
beziehendes Dasein; je freier das Selbstbewußtsein wird, desto freier
auch der negative Gegenstand seines Bewußtseins. Er ist hiedurch
eine zur eignen Individualität in sich vollendete Welt, ein
selbstständiges Ganzes eigentümlicher Gesetze, sowie ein
selbstständiger Gang und freie Verwirklichung derselben,--eine
_Natur_ überhaupt, deren Gesetze wie ihr Tun ihr selbst angehören,
als einem Wesen, das unbekümmert um das moralische Selbstbewußtsein
ist, wie dieses um sie.
Von dieser Bestimmung an bildet sich eine _moralische Weltanschauung_
aus, die in der _Beziehung_ des _moralischen_ An- und Für-sich-seins
und des _natürlichen_ An- und Für-sich-seins besteht. Dieser
Beziehung liegt zum Grunde sowohl die völlige _Gleichgültigkeit_ und
eigne _Selbstständigkeit_ der _Natur_ und der _moralischen_ Zwecke
und Tätigkeit gegeneinander, als auf der andern Seite das Bewußtsein
der alleinigen Wesenheit der Pflicht und der völligen
Unselbstständigkeit und Unwesenheit der Natur. Die moralische
Weltanschauung enthält die Entwicklung der Momente, die in dieser
Beziehung so ganz widerstreitender Voraussetzungen enthalten sind.
Zuerst also ist das moralische Bewußtsein überhaupt vorausgesetzt;
die Pflicht gilt ihm als das Wesen, ihm, das _wirklich_ und _tätig_
ist, und in seiner Wirklichkeit und Tat die Pflicht erfüllt. Für
dies moralische Bewußtsein ist aber zugleich die vorausgesetzte
Freiheit der Natur, oder es _erfährt_, daß die Natur unbekümmert
darum ist, ihm das Bewußtsein der Einheit seiner Wirklichkeit mit der
ihrigen zu geben, und es also _vielleicht glücklich_ werden läßt,
_vielleicht_ auch _nicht_. Das unmoralische Bewußtsein dagegen
findet vielleicht zufälligerweise seine Verwirklichung, wo das
moralische nur _Veranlassung_ zum Handeln, aber durch dasselbe nicht
das Glück der Ausführung und des Genusses der Vollbringung ihm zuteil
werden sieht. Es findet daher vielmehr Grund zu Klagen über solchen
Zustand der Unangemessenheit seiner und des Daseins, und der
Ungerechtigkeit, die es darauf einschränkt, seinen Gegenstand nur als
_reine Pflicht_ zu haben, aber ihm denselben und _sich_ verwirklicht
zu sehen versagt.
Das moralische Bewußtsein kann nicht auf die Glückseligkeit Verzicht
tun, und dies Moment aus seinem absoluten Zwecke weglassen. Der
Zweck, der als _reine Pflicht_ ausgesprochen wird, hat wesentlich
dies an ihm, dies _einzelne_ Selbstbewußtsein zu enthalten; die
_individuelle Überzeugung_ und das Wissen von ihr machten ein
absolutes Moment der Moralität aus. Dieses Moment an dem
_gegenständlich_ gewordenen _Zwecke_, an der _erfüllten_ Pflicht, ist
das sich als verwirklicht anschauende _einzelne_ Bewußtsein, oder der
_Genuß_, der hiemit im Begriffe zwar nicht unmittelbar der Moralität
als _Gesinnung_ betrachtet liegt, allein im Begriffe der
_Verwirklichung_ derselben. Hiedurch aber liegt er auch in ihr als
_Gesinnung_; denn diese geht darauf, nicht Gesinnung im Gegensatze
des Handelns zu bleiben, sondern zu _handeln_, oder sich zu
verwirklichen. Der Zweck als das Ganze mit dem Bewußtsein seiner
Momente ausgesprochen ist also dies, daß die erfüllte Pflicht
ebensowohl rein moralische Handlung als realisierte _Individualität_
sei, und die _Natur_, als die Seite der _Einzelnheit_ gegen den
abstrakten Zweck, _eins_ sei mit diesem.--So notwendig die Erfahrung
von der Disharmonie beider Seiten ist, weil die Natur frei ist,
ebenso ist auch die Pflicht allein das Wesentliche, und die Natur
gegen sie das Selbstlose. Jener ganze _Zweck_, den die Harmonie
ausmacht, enthält die Wirklichkeit selbst in sich. Er ist zugleich
der _Gedanke_ der _Wirklichkeit_. Die Harmonie der Moralität und der
Natur oder--indem die Natur nur insofern in Betracht kömmt, als das
Bewußtsein ihre Einheit mit ihm erfährt--die Harmonie der Moralität
und der Glückseligkeit ist _gedacht_ als notwendig _seiend_, oder sie
ist _postuliert_. Denn _Fodern_ drückt aus, daß etwas _seiend_
gedacht wird, das noch nicht wirklich ist; eine Notwendigkeit nicht
des _Begriffes_ als Begriffes, sondern des _Seins_. Aber die
Notwendigkeit ist zugleich wesentlich die Beziehung durch den Begriff.
Das gefoderte _Sein_ gehört also nicht dem Vorstellen des
zufälligen Bewußtseins an, sondern es liegt im Begriffe der Moralität
selbst, dessen wahrer Inhalt die _Einheit_ des _reinen_ und
_einzelnen_ Bewußtseins ist; dem letztern gehört dies an, daß diese
Einheit _für es_ als eine Wirklichkeit sei, was im _Inhalte_ des
Zwecks Glückseligkeit, in seiner _Form_ aber Dasein überhaupt ist.
--Dies gefoderte Dasein oder die Einheit beider ist darum nicht ein
Wunsch oder, als Zweck betrachtet, nicht ein solcher, dessen
Erreichung noch ungewiß wäre, sondern er ist eine Foderung der
Vernunft, oder unmittelbare Gewißheit und Voraussetzung derselben.
Jene erste Erfahrung und dies Postulat ist nicht das einzige, sondern
es tut sich ein ganzer Kreis von Postulaten auf. Die Natur ist
nämlich nicht nur diese ganz freie _äußerliche_ Weise, in welcher als
einem reinen Gegenstande das Bewußtsein seinen Zweck zu realisieren
hätte. Dieses ist _an ihm selbst_ wesentlich ein solches, _für
welches_ dies andere freie Wirkliche ist, d.h. es ist selbst ein
zufälliges und natürliches. Diese Natur, die ihm die seinige ist,
ist die _Sinnlichkeit_, die in der _Gestalt_ des Wollens, als
_Triebe_ und _Neigungen_, für sich eigene _bestimmte_ Wesenheit oder
_einzelne Zwecke_ hat, also dem reinen Willen und seinem reinen
Zwecke entgegengesetzt ist. Gegen diese Entgegensetzung aber ist dem
reinen Bewußtsein vielmehr die Beziehung der Sinnlichkeit auf es,
ihre absolute Einheit mit ihm das Wesen. Beides, das reine Denken
und die Sinnlichkeit des Bewußtseins, sind _an sich Ein Bewußtsein_,
und das reine Denken ist eben dieses, für welches und in welchem
diese reine Einheit ist; für es aber als Bewußtsein ist der Gegensatz
seiner selbst und der Triebe. In diesem Widerstreit der Vernunft und
der Sinnlichkeit ist für jene dies das Wesen, daß er sich auflöse,
und als _Resultat die_ Einheit beider hervorgehen die nicht jene
_ursprüngliche_, daß beide in _einem_ Individuum sind, sondern eine
solche ist, die aus dem _gewußten_ Gegensatze beider hervorgeht.
Solche Einheit erst ist die _wirkliche_ Moralität, denn in ihr ist
der Gegensatz, wodurch das Selbst Bewußtsein oder erst wirkliches und
in der Tat Selbst und zugleich Allgemeines ist, enthalten; oder es
ist diejenige _Vermittlung_ darin ausgedrückt, welche der Moralität,
wie wir sehen, wesentlich ist.--Indem unter den beiden Momenten des
Gegensatzes die Sinnlichkeit schlechthin das _Anderssein_ oder das
Negative, hingegen das reine Denken der Pflicht das Wesen ist, von
welchem nichts aufgegeben werden kann, so scheint die hervorgebrachte
Einheit nur durch das Aufheben der Sinnlichkeit zustande kommen zu
können. Da sie aber selbst Moment dieses Werdens, das Moment der
_Wirklichkeit_ ist, so wird man sich für die Einheit zunächst mit dem
Ausdrucke begnügen müssen, daß die Sinnlichkeit der Moralität _gemäß_
sei.--Diese Einheit ist gleichfalls ein _postuliertes Sein_, sie
_ist_ nicht _da_; denn was _da ist_, ist das Bewußtsein, oder der
Gegensatz der Sinnlichkeit und des reinen Bewußtseins. Sie ist aber
zugleich nicht ein An-sich wie das erste Postulat, worin die freie
Natur eine Seite ausmacht, und die Harmonie derselben mit dem
moralischen Bewußtsein daher außer diesem fällt; sondern die Natur
ist hier diejenige, welche an ihm selbst, und es ist hier um die
Moralität als solche zu tun, um eine Harmonie, welche die eigne des
tuenden Selbsts ist; das Bewußtsein hat sie daher selbst zustande zu
bringen, und in der Moralität immer Fortschritte zu machen. Die
_Vollendung_ derselben aber ist ins _Unendliche hinauszuschieben_;
denn wenn sie wirklich einträte, so höbe sich das moralische
Bewußtsein auf. Denn die _Moralität_ ist nur moralisches
_Bewußtsein_ als das negative Wesen, für dessen reine Pflicht die
Sinnlichkeit nur eine _negative_ Bedeutung, nur _nicht gemäß_ ist.
In der Harmonie aber verschwindet die _Moralität_ als _Bewußtsein_
oder ihre _Wirklichkeit_, wie in dem moralischen _Bewußtsein_ oder
der Wirklichkeit ihre _Harmonie_ verschwindet. Die Vollendung ist
darum nicht wirklich zu erreichen, sondern nur als eine _absolute
Aufgabe_ zu denken, das heißt als eine solche, welche schlechthin
Aufgabe bleibt. Zugleich ist jedoch ihr Inhalt als ein solcher zu
denken, der schlechthin _sein_ müsse, und nicht Aufgabe bleibe; es
sei nun, daß man sich in diesem Ziele das Bewußtsein ganz aufgehoben,
oder auch nicht, vorstelle; wie es eigentlich damit zu halten, läßt
sich in der dunkeln Ferne der Unendlichkeit, wohin eben deswegen die
Erreichung des Ziels zu schieben ist, nicht mehr deutlich
unterscheiden. Es wird eigentlich gesagt werden müssen, daß die
bestimmte Vorstellung nicht interessieren und nicht gesucht werden
soll, weil dies auf Widersprüche führt,--einer Aufgabe, die Aufgabe
bleiben und doch erfüllt werden, einer Moralität, die nicht
Bewußtsein, nicht wirklich mehr sein soll. Durch die Betrachtung
aber, daß die vollendete Moralität einen Widerspruch enthielte, wurde
die Heiligkeit der Moralischen Wesenheit leiden, und die absolute
Pflicht als etwas Unwirkliches erscheinen.
Das erste Postulat war die Harmonie der Moralität und der
gegenständlichen Natur, der Endzweck der _Welt_; das andere die
Harmonie der Moralität und des sinnlichen Willens, der Endzweck des
_Selbstbewußtseins_ als solchen; das erste also die Harmonie in der
Form des _An-sich_-, das andere in der Form des _Für-sich-seins_.
Was aber diese beiden extremen Endzwecke, die gedacht sind, als Mitte
verbindet, ist die Bewegung des _wirklichen_ Handelns selbst. Sie
sind Harmonien, deren Momente in ihrer abstrakten Unterschiedenheit
noch nicht zum Gegenstande geworden; dies geschieht in der
Wirklichkeit, worin die Seiten im eigentlichen Bewußtsein, jede als
die _andre_ der andern auftritt. Die hiedurch entstehenden Postulate
enthalten, wie vorher nur die getrennten _an sich_ und _für sich
seiende_ Harmonien, itzt _an und für sich_ seiende.
Das moralische Bewußtsein ist als das _einfache Wissen_ und _Wollen_
der reinen _Pflicht_ im Handeln auf den seiner Einfachheit
entgegengesetzten Gegenstand--auf die Wirklichkeit des
_mannigfaltigen Falles_ bezogen, und hat dadurch ein mannigfaltiges
moralisches _Verhältnis_. Es entstehen hier dem Inhalte nach die
_vielen_ Gesetze überhaupt, und der Form nach die widersprechenden
Mächte des wissenden Bewußtseins und des Bewußtlosen.--Was fürs erste
die _vielen Pflichten_ betrifft, so gilt dem moralischen Bewußtsein
überhaupt nur die _reine Pflicht_ in ihnen; die _vielen Pflichten_
als viele sind _bestimmte_ und daher als solche für das moralische
Bewußtsein nichts Heiliges. Zugleich aber durch den Begriff des
_Handelns_, das eine mannigfaltige Wirklichkeit und daher eine
mannigfaltige moralische Beziehung in sich schließt, _notwendig_,
müssen sie als an und für sich seiend betrachtet werden. Da sie
ferner nur in einem moralischen _Bewußtsein_ sein können, sind sie
zugleich in einem andern als jenem, dem nur die reine Pflicht als die
reine an und für sich und heilig ist.
Es ist also postuliert, daß ein _anderes_ Bewußtsein sei, welches sie
heiligt, oder welches sie als Pflichten weiß und will. Das erste
erhält die reine Pflicht _gleichgültig_ gegen allen _bestimmten
Inhalt_, und die Pflicht ist nur diese Gleichgültigkeit gegen ihn.
Das andere aber enthält die ebenso wesentliche Beziehung auf das
Handeln und die _Notwendigkeit_ des _bestimmten_ Inhalts; indem ihm
die Pflichten als _bestimmte_ Pflichten gelten, so ist ihm damit der
Inhalt als solcher ebenso wesentlich als die Form, wodurch er Pflicht
ist. Dies Bewußtsein ist hiedurch ein solches, worin das Allgemeine
und das Besondere schlechthin eins ist, sein Begriff also derselbe
als der Begriff der Harmonie der Moralität und Glückseligkeit. Denn
dieser Gegensatz drückt ebenso die Trennung des _sich selbst
gleichen_ moralischen Bewußtseins von der Wirklichkeit aus, die als
das _vielfache Sein_ dem einfachen Wesen der Pflicht widerstreitet.
Wenn aber das erste Postulat nur die _seiende_ Harmonie der Moralität
und der Natur ausdrückt, weil die Natur darin dies Negative des
Selbstbewußtseins, das Moment des _Seins_ ist, so ist hingegen itzt
dies _An-sich_ wesentlich als Bewußtsein gesetzt. Denn das Seiende
hat nun die Form des _Inhalts_ der _Pflicht_, oder ist die
_Bestimmtheit_ an der _bestimmten Pflicht_. Das An-sich ist also die
Einheit solcher, welche als _einfache Wesenheiten_, Wesenheiten des
Denkens, und daher nur in einem Bewußtsein sind. Dieses ist also
nunmehr ein Herr und Beherrscher der Welt, der die Harmonie der
Moralität und der Glückseligkeit hervorbringt, und zugleich die
Pflichten als _viele_ heiligt. Das letztere heißt soviel, daß dem
Bewußtsein der _reinen Pflicht_ die bestimmte nicht unmittelbar
heilig sein kann; weil sie aber um des wirklichen Handelns, das ein
bestimmtes ist, gleichfalls _notwendig_ ist, so fällt ihre
Notwendigkeit außer jenem Bewußtsein in ein anderes, das somit das
vermittelnde der bestimmten und reinen Pflicht und der Grund ist, daß
jene auch gilt.
In der wirklichen Handlung aber verhält sich das Bewußtsein als
dieses Selbst, als ein vollkommen einzelnes; es ist auf die
Wirklichkeit als solche gerichtet, und hat sie zum Zwecke; denn es
will vollbringen. Es fällt also die _Pflicht überhaupt_ außer es in
ein anderes Wesen, das Bewußtsein und der heilige Gesetzgeber der
reinen Pflicht ist. Dem handelnden, eben weil es handelndes ist,
gilt das Andere der reinen Pflicht unmittelbar, diese ist also Inhalt
eines andern Bewußtseins und nur mittelbar, nämlich in diesem, jenem
heilig.
Weil es hiemit gesetzt ist, daß das Gelten der Pflicht als des _an
und für sich_ Heiligen außerhalb des wirklichen Bewußtseins fällt, so
steht dieses hiedurch überhaupt als das _unvollkommne_ moralische
Bewußtsein auf der einen Seite. Sowohl seinem _Wissen_ nach weiß es
sich also als ein solches, dessen Wissen und Überzeugung
unvollständig und zufällig ist; ebenso seinem _Wollen_ nach als ein
solches, dessen Zwecke mit Sinnlichkeit affiziert sind. Um seiner
Unwürdigkeit willen kann es daher die Glückseligkeit nicht notwendig,
sondern als etwas Zufälliges ansehen, und sie nur aus Gnade erwarten.
Ob aber schon seine Wirklichkeit unvollkommen ist, so gilt doch
seinem _reinen_ Willen und Wissen die Pflicht als das Wesen; im
Begriffe, insofern er der Realität entgegengesetzt ist, oder im
Denken ist es also vollkommen. Das absolute Wesen aber ist eben dies
Gedachte und jenseits der Wirklichkeit Postulierte; es ist daher der
Gedanke, in welchem das moralisch unvollkommne Wissen und Wollen für
vollkommen gilt, hiemit auch, indem es dasselbe für vollwichtig nimmt,
die Glückseligkeit nach der Würdigkeit, nämlich nach dem ihm
_zugeschriebenen Verdienst_ erteilt.
Die Weltanschauung ist hierin vollendet; denn in dem Begriffe des
moralischen Selbstbewußtseins sind die beiden Seiten reine Pflicht
und Wirklichkeit in _einer_ Einheit gesetzt, und dadurch die eine wie
andre nicht als an und für sich seiend, sondern als _Moment_ oder als
aufgehoben. Dies wird in dem letzten Teile der moralischen
Weltanschauung für das Bewußtsein; die reine Pflicht nämlich setzt es
in ein andres Wesen, als es selbst ist, d.h. es setzt sie teils als
ein _Vorgestelltes_, teils als ein solches, das nicht das ist, was an
und für sich gilt, sondern das Nichtmoralische gilt vielmehr als
vollkommen. Ebenso sich selbst setzt es als ein solches, dessen
Wirklichkeit, die der Pflicht unangemessen ist, aufgehoben, und, als
_aufgehobne_ oder in der _Vorstellung_ des absoluten Wesens, der
Moralität nicht mehr widerspricht.
Für das moralische Bewußtsein selbst hat jedoch seine moralische
Weltanschauung nicht die Bedeutung, daß es in ihr seinen eignen
Begriff entwickelt und ihn sich zum Gegenstande macht; es hat weder
ein Bewußtsein über diesen Gegensatz der Form, noch auch über den
Gegensatz dem Inhalte nach, dessen Teile es nicht untereinander
bezieht und vergleicht, sondern in seiner Entwicklung sich, ohne der
zusammenhaltende _Begriff_ der Momente zu sein, fortwälzt. Denn es
weiß nur das _reine Wesen_, oder den Gegenstand, insofern er _Pflicht,
_ insofern er _abstrakter_ Gegenstand seines reinen Bewußtseins ist,
als reines Wissen oder als sich selbst. Es verhält sich also nur
denkend, nicht begreifend. Daher ist ihm der Gegenstand seines
_wirklichen_ Bewußtseins noch nicht durchsichtig; es ist nicht der
absolute Begriff, der allein das _Anderssein_ als solches, oder sein
absolutes Gegenteil als sich selbst erfaßt. Seine eigne Wirklichkeit
sowie alle gegenständliche Wirklichkeit gilt ihm zwar als das
_Unwesentliche_; aber seine Freiheit ist die Freiheit des reinen
Denkens, welcher darum zugleich die Natur gegenüber als ein ebenso
Freies entstanden ist. Weil beides auf gleiche Weise in ihm ist, die
_Freiheit des Seins_ und das Eingeschlossensein desselben in das
Bewußtsein, so wird sein Gegenstand als ein _seiender_, der
_zugleich_ nur _gedacht_; in dem letzten Teile seiner Anschauung wird
der Inhalt wesentlich so gesetzt, daß sein _Sein_ ein _vorgestelltes_
ist, und diese Verbindung des Seins und des Denkens als das
ausgesprochen, was sie in der Tat ist, das _Vorstellen_.
Indem wir die moralische Weltanschauung so betrachten, daß diese
gegenständliche Weise nichts anderes ist als der Begriff des
moralischen Selbstbewußtseins selbst, den es sich gegenständlich
macht, so ergibt sich durch dies Bewußtsein über die Form ihres
Ursprungs eine andere Gestalt ihrer Darstellung.--Das erste nämlich,
wovon ausgegangen wird, ist das _wirkliche_ moralische
Selbstbewußtsein, oder daß _es ein solches gibt_. Denn der Begriff
setzt es in der Bestimmung, daß ihm alle Wirklichkeit überhaupt Wesen
nur insofern hat, als sie der Pflicht gemäß ist, und er setzt dies
Wesen als Wissen, d.h. in unmittelbarer Einheit mit dem wirklichen
Selbst; diese Einheit ist somit selbst wirklich, sie _ist_ ein
moralisches wirkliches Bewußtsein.--Dieses nun als Bewußtsein stellt
sich seinen Inhalt als Gegenstand vor, nämlich als _Endzweck der
Welt_, als Harmonie der Moralität und aller Wirklichkeit. Indem es
aber diese Einheit als _Gegenstand_ vorstellt, und noch nicht der
Begriff ist, der die Macht über den Gegenstand als solchen hat, so
ist sie ihm ein Negatives des Selbstbewußtseins, oder sie fällt außer
ihm, als ein Jenseits seiner Wirklichkeit, aber zugleich als ein
solches, das _auch_ als _seiend_, aber nur gedacht wird.
Was ihm, das als Selbstbewußtsein ein _anderes_ denn der Gegenstand
ist, hiemit übrig bleibt, ist die Nichtharmonie des
Pflichtbewußtseins und der Wirklichkeit, und zwar seiner eignen. Der
Satz lautet hiemit itzt so: _es gibt kein moralisch vollendetes
wirkliches_ Selbstbewußtsein;--und da das Moralische überhaupt nur
ist, insofern es vollendet ist, denn die Pflicht ist das _reine_
unvermischte _An-sich_, und die Moralität besteht nur in der
Angemessenheit zu diesem Reinen, so heißt der zweite Satz überhaupt
so, daß es _kein moralisch Wirkliches_ gibt.
Indem es aber drittens _ein_ Selbst ist, so ist es _an sich_ die
Einheit der Pflicht und der Wirklichkeit; diese Einheit wird ihm also
Gegenstand, als die vollendete Moralität,--aber als ein _Jenseits_
seiner Wirklichkeit,--aber das doch wirklich sein soll.
In diesem Ziele der synthetischen Einheit der beiden ersten Sätze ist
die selbstbewußte Wirklichkeit sowohl als die Pflicht nur als
aufgehobnes Moment gesetzt; denn keines ist einzeln, aber sie, in
deren wesentlichen Bestimmung ist, _frei von dem andern_ zu sein,
sind somit jedes in der Einheit nicht mehr frei von dem andern, also
jedes aufgehoben, und somit werden sie dem Inhalt nach als solche
Gegenstand, deren _jedes für das andre gilt_, und der Form nach, so
daß diese Austauschung derselben zugleich nur _vorgestellt_ ist.
--Oder das _wirklich nicht_ Moralische, weil es ebenso reines Denken
und über seine Wirklichkeit erhaben ist, ist in der Vorstellung doch
moralisch, und wird für vollgültig genommen. Es wird hiedurch der
erste Satz, daß es ein moralisches Selbstbewußtsein gibt, hergestellt,
aber verbunden mit dem zweiten, daß es keines _gibt_, nämlich es
_gibt_ eines, aber nur in der Vorstellung; oder es gibt zwar keines,
aber es wird von einem andern doch dafür gelten gelassen.
b. Die Verstellung
In der moralischen Weltanschauung sehen wir einesteils das Bewußtsein
_selbst_ seinen Gegenstand mit _Bewußtsein erzeugen_; wir sehen es
denselben weder als ein Fremdes vorfinden, noch auch ihn bewußtlos
ihm werden, sondern es verfährt überall nach einem Grunde, aus
welchem es das _gegenständliche Wesen setzt_; es weiß dasselbe also
als sich selbst, denn es weiß sich als das _tätige_, das es erzeugt.
Es scheint somit hier zu seiner Ruhe und Befriedigung zu kommen, denn
diese kann es nur da finden, wo es über seinen Gegenstand nicht mehr
hinauszugehen braucht, weil dieser nicht mehr über es hinausgeht.
Auf der andern Seite aber setzt es selbst ihn vielmehr _außer sich_
hinaus, als ein Jenseits seiner. Aber dies Anundfürsichseiende ist
ebenso als ein solches gesetzt, das nicht frei vom Selbstbewußtsein,
sondern zum Behuf des letztern und durch dasselbe sei.
Die moralische Weltanschauung ist daher in der Tat nichts anderes als
die Ausbildung dieses zum Grunde liegenden Widerspruchs nach seinen
verschiedenen Seiten; sie ist, um einen Kantischen Ausdruck hier, wo
er am passendsten ist, zu gebrauchen, ein _ganzes Nest_ gedankenloser
Widersprüche. Das Bewußtsein verhält sich in dieser Entwicklung so,
daß es ein Moment festsetzt, und von da unmittelbar zum andern
übergeht, und das erste aufhebt; wie es aber nun dies zweite
_aufgestellt hat, verstellt_ es _auch_ dasselbe wieder, und macht
vielmehr das Gegenteil zum Wesen. Zugleich ist es sich seines
Widerspruches und _Verstellens auch_ bewußt, denn es geht von einem
Momente _unmittelbar_ in _Beziehung auf dieses selbst_ zu dem
entgegengesetzten über; _weil_ ein Moment keine Realität für es hat,
setzt es eben dasselbe als _reell_, oder, was dasselbe ist, um _ein
Moment_ als an sich seiend zu behaupten, behauptet es das
_entgegengesetzte_ als das ansichseiende. Es bekennt damit, daß es
ihm in der Tat mit keinem derselben Ernst ist. Dies ist in den
Momenten dieser schwindelnden Bewegung näher zu betrachten.
Lassen wir die Voraussetzung, daß es ein wirkliches moralisches
Bewußtsein gibt, zuerst auf sich beruhen, weil sie unmittelbar nicht
in Beziehung auf etwas Vorhergehendes gemacht wird, und wenden uns an
die Harmonie der Moralität und der Natur, das erste Postulat. Sie
soll _an sich_ sein, nicht für das wirkliche Bewußtsein, nicht
gegenwärtig, sondern die Gegenwart ist vielmehr nur der Widerspruch
beider. In der Gegenwart ist die _Moralität_ als _vorhanden_
angenommen, und die Wirklichkeit so gestellt, daß sie nicht in
Harmonie mit ihr sei. Das _wirkliche_ moralische Bewußtsein aber ist
ein _handelndes_; darin besteht eben die Wirklichkeit seiner
Moralität. Im _Handeln_ selbst aber ist jene Stellung unmittelbar
verstellt; denn das Handeln ist nichts anderes als die Verwirklichung
des innern moralischen Zwecks, nichts anderes, als die Hervorbringung
einer durch den _Zweck bestimmten Wirklichkeit_, oder der Harmonie
des moralischen Zwecks und der Wirklichkeit selbst. Zugleich ist die
Vollbringung der Handlung für das Bewußtsein, sie ist die _Gegenwart_
dieser Einheit der Wirklichkeit und des Zweckes; und weil in der
vollbrachten Handlung das Bewußtsein sich als dieses Einzelne
verwirklicht, oder das Dasein in es zurückgekehrt anschaut, und der
Genuß hierin besteht, so ist in der Wirklichkeit des moralischen
Zwecks zugleich auch diejenige Form derselben enthalten, welche Genuß
und Glückseligkeit genannt wird.--Das Handeln erfüllt also in der Tat
unmittelbar dasjenige, was nicht stattzufinden aufgestellt war, und
nur ein Postulat, nur Jenseits sein sollte. Das Bewußtsein spricht
es also durch die Tat aus, daß es mit dem Postulieren nicht Ernst ist,
weil der Sinn des Handelns vielmehr dieser ist, das zur Gegenwart zu
machen, was nicht in der Gegenwart sein sollte. Und indem um des
Handelns willen die Harmonie postuliert wird--was nämlich durch das
Handeln _wirklich_ werden soll, muß _an sich_ so sein, sonst wäre die
Wirklichkeit nicht _möglich_--, so ist der Zusammenhang des Handelns
und des Postulats so beschaffen, daß um des Handelns, d.h. um der
_wirklichen_ Harmonie des Zwecks und der Wirklichkeit willen diese
Harmonie als _nicht wirklich_, als _jenseits_, gesetzt wird.
Indem _gehandelt_ wird, ist es also mit der _Unangemessenheit_ des
Zwecks und der Wirklichkeit überhaupt nicht Ernst; dagegen scheint es
mit dem _Handeln_ selbst Ernst zu sein. Aber in der Tat ist die
wirkliche Handlung nur Handlung des _einzelnen_ Bewußtseins, also
selbst nur etwas Einzelnes und das Werk zufällig. Der Zweck der
Vernunft aber als der allgemeine, alles umfassende Zweck ist nichts
Geringeres als die ganze Welt; ein Endzweck, der weit über den Inhalt
dieser einzelnen Handlung hinausgeht, und daher überhaupt über alles
wirkliche Handeln hinauszustellen ist. Weil das allgemeine Beste
ausgeführt werden soll, wird nichts Gutes getan. In der Tat aber ist
die _Nichtigkeit_ des wirklichen Handelns, und die _Realität_ nur des
_ganzen_ Zwecks, die itzt aufgestellt sind, nach allen Seiten auch
wieder verstellt. Die moralische Handlung ist nicht etwas Zufälliges
und Beschränktes, denn sie hat die reine _Pflicht_ zu ihrem Wesen;
diese macht den _einzigen ganzen_ Zweck aus; und die Handlung also
als Verwirklichung desselben ist bei aller sonstigen Beschränkung des
Inhalts die Vollbringung des ganzen absoluten Zwecks. Oder wenn
wieder die Wirklichkeit als Natur, die ihre _eignen_ Gesetze hat und
der reinen Pflicht entgegengesetzt ist, genommen wird, so daß also
die Pflicht ihr Gesetz nicht in ihr realisieren kann, so ist es,
indem die Pflicht als solche das Wesen ist, in der Tat _nicht um die
Vollbringung_ der reinen Pflicht, welche der ganze Zweck ist, zu tun;
denn die Vollbringung hätte vielmehr nicht die reine Pflicht, sondern
das ihr Entgegengesetzte, die _Wirklichkeit_, zum Zwecke. Aber daß
es nicht um die Wirklichkeit zu tun sei, ist wieder verstellt; denn
nach dem Begriffe des moralischen Handelns ist die reine Pflicht
wesentlich _tätiges_ Bewußtsein; es soll also allerdings gehandelt,
die absolute Pflicht in der ganzen Natur ausgedrückt und das
Moralgesetz Naturgesetz werden.
Lassen wir also dieses _höchste Gut_ als das Wesen gelten, so ist es
dem Bewußtsein mit der Moralität überhaupt nicht Ernst. Denn in
diesem höchsten Gute hat die Natur nicht ein anderes Gesetz, als die
Moralität hat. Somit fällt das moralische Handeln selbst hinweg,
denn das Handeln ist nur unter der Voraussetzung eines Negativen, das
durch die Handlung aufzuheben ist. Ist aber die Natur dem
Sittengesetze gemäß, so würde ja dieses durch das Handeln, durch das
Aufheben des Seienden verletzt.--Es wird also in jener Annahme als
der wesentliche Zustand ein solcher eingestanden, worin das
moralische Handeln überflüssig ist, und gar nicht stattfindet. Das
Postulat der Harmonie der Moralität und der Wirklichkeit--einer
Harmonie, die durch den Begriff des moralischen Handelns, beide in
Übereinstimmung zu bringen, gesetzt ist--drückt sich also auch von
dieser Seite so aus: weil das moralische Handeln der absolute Zweck
ist, so ist der absolute Zweck, daß das moralische Handeln gar nicht
vorhanden sei.
Stellen wir diese Momente, durch die das Bewußtsein sich in seinem
moralischen Vorstellen fortwälzte, zusammen, so erhellt, daß es jedes
wieder in seinem Gegenteile aufhebt. Es geht davon aus, daß _für es_
die Moralität und Wirklichkeit nicht harmoniere, aber es ist ihm
damit nicht Ernst, denn in der Handlung ist _für es_ die Gegenwart
dieser Harmonie. Es ist ihm aber auch mit diesem _Handeln_, da es
etwas Einzelnes ist, nicht Ernst; denn es hat einen so hohen Zweck,
_das höchste Gut_. Dies ist aber wieder nur eine Verstellung der
Sache, denn darin fiele alles Handeln und alle Moralität hinweg. Oder
es ist ihm eigentlich mit dem _moralischen_ Handeln nicht Ernst,
sondern das Wünschenswerteste, Absolute ist, daß das höchste Gut
ausgeführt und das moralische Handeln überflüssig wäre.
Von diesem Resultate muß das Bewußtsein in seiner widersprechenden
Bewegung sich weiter fortwälzen, und das _Aufheben_ des moralischen
Handelns notwendig wieder verstellen. Die Moralität ist das An-sich;
daß sie statthabe, kann der Endzweck der Welt nicht ausgeführt sein,
sondern das moralische Bewußtsein muß _für sich_ sein, und eine ihm
_entgegengesetzte Natur_ vorfinden. Aber es an ihm selbst muß
vollendet sein. Dies führt zum zweiten Postulate der Harmonie seiner
und der Natur, welche an ihm unmittelbar ist, der Sinnlichkeit. Das
moralische Selbstbewußtsein stellt seinen Zweck als rein, als von
Neigungen und Trieben unabhängig auf, so daß er die Zwecke der
Sinnlichkeit in sich vertilgt hat.--Allein diese aufgestellte
Aufhebung des sinnlichen Wesens verstellt es wieder. Es handelt,
bringt seinen Zweck zur Wirklichkeit, und die selbstbewußte
Sinnlichkeit, welche aufgehoben sein soll, ist gerade diese Mitte
zwischen dem reinen Bewußtsein und der Wirklichkeit,--sie ist das
Werkzeug des erstern zu seiner Verwirklichung oder das Organ, und das,
was Trieb, Neigung genannt wird. Es ist daher nicht Ernst mit dem
Aufheben der Neigungen und Triebe, denn eben sie sind das _sich
verwirklichende Selbstbewußtsein_. Aber sie sollen auch nicht
_unterdrückt_, sondern der Vernunft nur _gemäß_ sein. Sie sind ihr
auch gemäß, denn das moralische _Handeln_ ist nichts anderes als das
sich verwirklichende, also sich die Gestalt eines _Triebes_ gebende
Bewußtsein, das heißt, es ist unmittelbar die gegenwärtige Harmonie
des Triebs und der Moralität. Aber in der Tat ist der Trieb nicht
nur diese leere Gestalt, die eine andere Feder, als er selbst ist, in
sich haben und von ihr getrieben werden könnte. Denn die
Sinnlichkeit ist eine Natur, die ihre eigenen Gesetze und
Springfedern an ihr selbst hat; es kann der Moralität daher nicht
Ernst damit sein, die Triebfeder der Triebe, der Neigungswinkel der
Neigungen zu sein. Denn indem diese ihre eigne feste Bestimmtheit
und eigentümlichen Inhalt haben, so wäre vielmehr das Bewußtsein, dem
sie gemäß wären, ihnen gemäß; eine Gemäßheit, welche sich das
moralische Selbstbewußtsein verbittet. Die Harmonie beider ist also
nur _an sich_ und _postuliert_.--In dem moralischen Handeln war
soeben die _gegenwärtige_ Harmonie der Moralität und der Sinnlichkeit
aufgestellt, dies aber _ist nun_ verstellt; sie ist jenseits des
Bewußtseins in einer neblichten Ferne, worin nichts mehr genau zu
unterscheiden noch zu begreifen ist; denn mit dem Begreifen dieser
Einheit, das wir soeben versuchten, ging es nicht.--In diesem An-sich
gibt aber überhaupt das Bewußtsein sich auf. Dieses An-sich ist
seine moralische Vollendung, worin der Kampf der Moralität und der
Sinnlichkeit aufgehört hat, und die letztere der erstern auf eine
Weise gemäß ist, die nicht zu fassen ist.--Darum ist diese Vollendung
wieder nur eine Verstellung der Sache, denn in der Tat gäbe in ihr
vielmehr die _Moralität_ selbst sich auf, denn sie ist nur Bewußtsein
des absoluten Zwecks als des _reinen_, also im _Gegensatze_ gegen
alle andern Zwecke; sie ist ebenso die _Tätigkeit_ dieses reinen
Zwecks, als sie sich der Erhebung über die Sinnlichkeit, der
Einmischung derselben und ihres Gegensatzes und Kampfes mit ihr
bewußt ist.--Daß es mit der moralischen Vollendung nicht Ernst ist,
spricht das Bewußtsein unmittelbar selbst darin aus, daß es sie in
die _Unendlichkeit_ hinaus verstellt, das heißt, sie als niemals
vollendet behauptet.
Vielmehr ist ihm also nur dieser Zwischenzustand der Nichtvollendung
das Gültige; ein Zustand, der aber doch ein _Fortschreiten_ zur
Vollendung wenigstens sein soll. Allein er kann auch dies nicht sein,
denn das Fortschreiten in der Moralität wäre vielmehr ein Zugehen
zum Untergang derselben. Das Ziel nämlich wäre das obige Nichts oder
Aufheben der Moralität und des Bewußtseins selbst; dem Nichts aber
immer näher und näher kommen, heißt _abnehmen_. Außerdem nähme
_Fortschreiten_ überhaupt ebenso wie _Abnehmen_ Unterschiede der
Größe in der Moralität an; allein von diesen kann in ihr keine Rede
sein. In ihr als dem Bewußtsein, welchem der sittliche Zweck die
_reine_ Pflicht ist, ist an eine Verschiedenheit überhaupt nicht, am
wenigsten an den oberflächlichen der Größe zu denken; es gibt nur
_eine_ Tugend, nur _eine_ reine Pflicht, nur _eine_ Moralität.
Indem es also mit der moralischen Vollendung nicht Ernst ist, sondern
vielmehr mit dem Mittelzustande, d.h. wie soeben erörtert, mit der
Nichtmoralität, so kommen wir von einer andern Seite auf den Inhalt
des ersten Postulats zurück. Es ist nämlich nicht abzusehen, wie
Glückseligkeit für dies moralische Bewußtsein um seiner _Würdigkeit_
willen zu fodern ist. Es ist seiner Nichtvollendung sich bewußt, und
kann daher die Glückseligkeit in der Tat nicht als Verdienst, nicht
als etwas, dessen es würdig wäre, fodern, sondern sie nur aus einer
freien Gnade, das heißt, die Glückseligkeit als _solche_ an und für
sich selbst verlangen, und nicht aus jenem absoluten Grunde, sondern
nach Zufall und Willkür erwarten.--Die Nichtmoralität spricht eben
hierin aus, was sie ist,--daß es nicht um die Moralität, sondern um
die Glückseligkeit an und für sich ohne Beziehung auf jene zu tun ist.
Durch diese zweite Seite der moralischen Weltanschauung wird auch
noch die andere Behauptung der erstern aufgehoben, worin die
Disharmonie der Moralität und Glückseligkeit vorausgesetzt wird.--Es
will nämlich die Erfahrung gemacht werden, daß es in dieser Gegenwart
dem Moralischen oft schlecht, dem Unmoralischen hingegen oft
glücklich gehe. Allein der Zwischenzustand der unvollendeten
Moralität, der sich als das Wesentliche ergeben hat, zeigt offenbar,
daß diese Wahrnehmung und seinsollende Erfahrung nur eine Verstellung
der Sache ist. Denn da die Moralität unvollendet, das heißt, die
Moralität in der Tat _nicht_ ist, was kann an der Erfahrung sein, daß
es ihr schlecht gehe?--Indem es zugleich herausgekommen, daß es um
die Glückseligkeit an und für sich zu tun ist, so zeigt es sich, daß
bei Beurteilung, es gehe dem Unmoralischen gut, nicht ein Unrecht
gemeint war, das hier stattfinde. Die Bezeichnung eines Individuums
als eines unmoralischen fällt, indem die Moralität überhaupt
unvollendet ist, _an sich_ hinweg, hat also nur einen willkürlichen
Grund. Der Sinn und Inhalt des Urteils der Erfahrung ist dadurch
allein dieser, daß einigen die Glückseligkeit an und für sich nicht
zukommen sollte, das heißt, er ist _Neid_, der sich zum Deckmantel
die Moralität nimmt. Der Grund aber, warum andern das sogenannte
Glück zuteil werden sollte, ist die gute Freundschaft, die ihnen und
sich selbst, diese Gnade, d.h. diesen Zufall _gönnt_ und _wünscht_.
Die Moralität also im moralischen Bewußtsein ist unvollendet; dies
ist es, was itzt aufgestellt wird, aber es ist ihr Wesen, nur das
_vollendete Reine_ zu sein; die unvollendete Moralität ist daher
unrein, oder sie ist Immoralität. Die Moralität selbst ist also in
einem andern Wesen als in dem wirklichen Bewußtsein; es ist ein
heiliger moralischer Gesetzgeber.--Die im Bewußtsein _unvollendete_
Moralität, welche der Grund dieses Postulierens ist, hat _zunächst_
die Bedeutung, daß die Moralität, indem sie im Bewußtsein als
_wirklich_ gesetzt wird, in der Beziehung auf ein _Anderes_, auf ein
Dasein steht, also selbst an ihr das Anderssein oder den Unterschied
erhält, wodurch eine vielfache Menge von moralischen Geboten entsteht.
Das moralische Selbstbewußtsein hält aber zugleich diese _vielen_
Pflichten für unwesentlich; denn es ist nur um die _eine_ reine
Pflicht zu tun, und _für es_ haben sie, insofern sie _bestimmte_ sind,
keine Wahrheit. Sie können ihre Wahrheit also nur in einem Andern
haben, und sind, was sie für es nicht sind, heilig durch einen
heiligen Gesetzgeber.--Allein dies ist selbst wieder nur eine
Verstellung der Sache. Denn das moralische Selbstbewußtsein ist sich
das Absolute, und Pflicht schlechthin nur das, was _es_ als Pflicht
_weiß_. Es weiß aber nur die reine Pflicht als Pflicht; was ihm
nicht heilig ist, ist an sich nicht heilig, und was an sich nicht
heilig ist, kann durch das heilige Wesen nicht geheiliget werden. Es
ist dem moralischen Bewußtsein auch überhaupt damit nicht Ernst,
etwas _durch ein anderes_ Bewußtsein, als es selbst ist, heiligen zu
lassen; denn es ist ihm schlechthin nur das heilig, was ihm durch
_sich selbst und in ihm_ heilig ist.--Es ist also ebensowenig damit
Ernst, daß dies andere Wesen ein heiliges sei, denn in ihm sollte
etwas zur Wesenheit gelangen, was für das moralische Bewußtsein, d.h.
an sich keine Wesenheit hat.
Wenn das heilige Wesen postuliert wurde, daß in ihm die Pflicht nicht
als reine Pflicht, sondern als eine Vielheit _bestimmter_ Pflichten
ihre Gültigkeit hätte, so muß also dieses wieder verstellt, und das
andere Wesen allein insofern heilig sein, als in ihm nur _die reine
Pflicht_ Gültigkeit hat. Die reine Pflicht hat auch in der Tat
Gültigkeit nur in einem andern Wesen, nicht in dem moralischen
Bewußtsein. Obschon in ihm die reine Moralität allein zu gelten
scheint, so muß doch dieses anders gestellt werden, denn es ist
zugleich natürliches Bewußtsein. Die Moralität ist in ihm von der
Sinnlichkeit affiziert und bedingt, also nicht an und für sich,
sondern eine Zufälligkeit des freien _Willens_; in ihm aber als
reinem _Willen_ eine Zufälligkeit des _Wissens_; _an und für sich_
ist die Moralität daher in einem andern Wesen.
Dieses Wesen ist also hier die rein vollendete Moralität darum, weil
sie in ihm nicht in Beziehung auf Natur und Sinnlichkeit steht.
Allein die _Realität_ der reinen Pflicht ist ihre _Verwirklichung_ in
Natur und Sinnlichkeit. Das moralische Bewußtsein setzt seine
Unvollkommenheit darein, daß in ihm die Moralität eine _positive_
Beziehung auf die Natur und Sinnlichkeit hat, da ihm dies für ein
wesentliches Moment derselben gilt, daß sie schlechthin nur eine
_negative_ Beziehung darauf habe. Das reine moralische Wesen dagegen,
weil es erhaben über den _Kampf_ mit der Natur und Sinnlichkeit ist,
steht nicht in einer _negativen_ Beziehung darauf. Es bleibt ihm
also in der Tat nur die _positive_ Beziehung darauf übrig, d.h. eben
dasjenige, was soeben als das Unvollendete, als das Unmoralische galt.
Die _reine Moralität_ aber ganz getrennt von der Wirklichkeit, so
daß sie ebensosehr ohne positive Beziehung auf diese wäre, wäre eine
bewußtlose, unwirkliche Abstraktion, worin der Begriff der Moralität,
Denken der reinen Pflicht und ein Willen und Tun zu sein, schlechthin
aufgehoben wäre. Dieses so rein moralische Wesen ist daher wieder
eine Verstellung der Sache, und aufzugeben.
In diesem rein moralischen Wesen aber nähern sich die Momente des
Widerspruchs, in welchem dies synthetische Vorstellen sich
herumtreibt, und die entgegengesetzten _Auchs_, die es, ohne diese
seine Gedanken zusammenzubringen, aufeinander folgen und ein
Gegenteil immer durch das andere ablösen läßt, so sehr, daß das
Bewußtsein hier seine moralische Weltanschauung aufgeben und in sich
zurückfliehen muß.
Es erkennt seine Moralität darum als nicht vollendet, weil es von
einer ihr entgegengesetzten Sinnlichkeit und Natur affiziert ist,
welche teils die Moralität selbst als solche trübt, teils eine Menge
von Pflichten entstehen macht, durch die es im konkreten Falle des
wirklichen Handeln in Verlegenheit gerät; denn jeder Fall ist die
Konkretion vieler moralischen Beziehungen, wie ein Gegenstand der
Wahrnehmung überhaupt ein Ding von vielen Eigenschaften ist; und
indem die _bestimmte_ Pflicht Zweck ist, hat sie einen Inhalt, und
ihr _Inhalt_ ist ein Teil des Zwecks, und die Moralität nicht rein.
--Diese hat also in einem andern Wesen ihre _Realität_. Aber diese
Realität heißt nichts anderes, als daß die Moralität hier _an_ und
_für sich_ sei,--_für sich_, d.h. Moralität eines _Bewußtseins_ sei,
_an sich_, das heißt, _Dasein_ und _Wirklichkeit_ habe.--In jenem
ersten unvollendeten Bewußtsein ist die Moralität nicht ausgeführt;
sie ist darin das _An-sich_ im Sinne eines _Gedankendinges_; denn sie
ist mit Natur und Sinnlichkeit, mit der Wirklichkeit des Seins und
des Bewußtseins vergesellschaftet, die ihren Inhalt ausmacht, und
Natur und Sinnlichkeit ist das moralisch Nichtige.--In dem zweiten
ist die Moralität als _vollendet_, und nicht als ein unausgeführtes
Gedankending vorhanden. Aber diese Vollendung besteht eben darin,
daß die Moralität in einem _Bewußtsein Wirklichkeit_, sowie _freie
Wirklichkeit_, Dasein überhaupt hat, nicht das Leere, sondern
erfüllte Inhaltsvolle ist;--das heißt, die Vollendung der Moralität
wird darin gesetzt, daß das, was soeben als das moralisch Nichtige
bestimmt wurde, in ihr und an ihr vorhanden ist. Sie soll das
einemal schlechthin nur als das unwirkliche Gedankending der reinen
Abstraktion Gültigkeit, aber ebensowohl in dieser Weise keine
Gültigkeit haben; ihre Wahrheit soll darin bestehen, der Wirklichkeit
entgegengesetzt und von ihr ganz frei und leer, und wieder darin,
Wirklichkeit zu sein.
Der Synkretismus dieser Widersprüche, der in der moralischen
Weltanschauung auseinandergelegt ist, fällt in sich zusammen, indem
der Unterschied, worauf er beruht, von solchem, das notwendig gedacht
und gesetzt werden müsse, und doch zugleich unwesentlich sei, zu
einem Unterschiede wird, der nicht einmal mehr in den Worten liegt.
Was am Ende als ein Verschiedenes gesetzt wird, sowohl als das
Nichtige wie als das Reelle, ist ein und eben dasselbe, das Dasein
und die Wirklichkeit; und was absolut nur als das _Jenseits des_
wirklichen Seins und Bewußtseins, und ebensowohl nur in ihm und als
ein jenseits das Nichtige sein soll, ist die reine Pflicht, und das
Wissen derselben als des Wesens. Das Bewußtsein, das diesen
Unterschied macht, der keiner ist, die Wirklichkeit für das Nichtige
und das Reale zugleich, die reine Moralität ebenso für das wahre
Wesen sowie für das Wesenlose aussagt, spricht die Gedanken, die es
vorher trennte, zusammen aus, spricht es selbst aus, daß es ihm mit
dieser Bestimmung und der Auseinanderstellung der Momente des
_Selbsts_ und des _An-sichs_ nicht Ernst ist, sondern daß es das, was
es als das absolute außer dem Bewußtsein _Seiende_ aussagt, vielmehr
in dem Selbst des Selbstbewußtseins eingeschlossen behält, und was es
als das absolut _Gedachte_ oder das absolute _An-sich_ aussagt, eben
darum für ein nicht Wahrheit Habendes nimmt.--Es wird für das
Bewußtsein, daß das Auseinanderstellen dieser Momente eine
Verstellung ist, und es wäre _Heuchelei_, wenn es sie doch
beibehielte. Aber als moralisches reines Selbstbewußtsein flieht es
aus dieser Ungleichheit seines _Vorstellens_ mit dem, was sein
_Wesen_ ist, aus dieser Unwahrheit, welche das für wahr aussagt, was
ihm für unwahr gilt, mit Abscheu in sich zurück. Es ist _reines
Gewissen_, welches eine solche moralische Weltvorstellung verschmäht;
es ist _in sich selbst_ der einfache seiner gewisse Geist, der ohne
die Vermittlung jener Vorstellungen unmittelbar gewissenhaft handelt,
und in dieser Unmittelbarkeit seine Wahrheit hat.--Wenn aber diese
Welt der Verstellung nichts anders als die Entwicklung des
moralischen Selbstbewußtseins in seinen Momenten, und hiemit seine
_Realität_ ist, so wird es durch sein Zurückgehen in sich seinem
Wesen nach nichts anderes werden; sein Zurückgehen in sich ist
vielmehr nur das _erlangte Bewußtsein_, daß seine Wahrheit eine
vorgegebene ist. Es _müßte_ sie noch immer für _seine_ Wahrheit
_ausgeben_, denn es müßte sich als gegenständliche Vorstellung
aussprechen und darstellen, aber _wüßte_, daß dies nur eine
Verstellung ist; er wäre hiemit in der Tat die Heuchelei, und jenes
_Verschmähen_ jener Verstellung schon die erste Äußerung der
Heuchelei.
c. Das Gewissen,die schöne Seele,das Böse und seine Verzeihung
Die Antinomie der moralischen Weltanschauung, daß es ein moralisches
Bewußtsein gibt, und daß es keines gibt,--oder daß das Gelten der
Pflicht ein Jenseits des Bewußtseins ist, und umgekehrt nur in ihm
stattfindet, war in die Vorstellung zusammengefaßt worden, worin das
nichtmoralische Bewußtsein für moralisch gelte, sein zufälliges
Wissen und Wollen für vollwichtig angenommen, und die Glückseligkeit
ihm aus Gnade zuteil werde. Diese sich selbst widersprechende
Vorstellung nahm das moralische Selbstbewußtsein nicht über sich,
sondern verlegte sie in ein ihm andres Wesen. Aber dies Hinaussetzen
dessen, was es als notwendig denken muß, außer sich selbst ist ebenso
der Widerspruch der Form nach, wie jener es dem Inhalte nach ist.
Weil aber an sich eben das, was als widersprechend erscheint, und in
dessen Trennung und Wiederauflösung die moralische Weltanschauung
sich herumtreibt, dasselbe ist, die reine Pflicht nämlich als das
_reine Wissen_, nichts anders als das _Selbst_ des Bewußtseins, und
das Selbst des Bewußtseins das _Sein_ und _Wirklichkeit_,--ebenso was
jenseits des _wirklichen_ Bewußtseins sein soll, nicht anders als das
reine Denken, also in der Tat das Selbst ist, so geht _für uns_ oder
_an sich_ das Selbstbewußtsein in sich zurück, und weiß dasjenige
Wesen als sich selbst, worin das _Wirkliche_ zugleich _reines Wissen_
und _reine Pflicht_ ist. Es selbst ist sich das in seiner
Zufälligkeit vollgültige, das seine unmittelbare Einzelnheit als das
reine Wissen und Handeln, als die wahre Wirklichkeit und Harmonie
weiß.
Dies _Selbst des Gewissens_, der seiner unmittelbar als der absoluten
Wahrheit und des Seins gewisse Geist, ist das _dritte Selbst_, das
uns aus der dritten Welt des Geistes geworden ist, und ist mit den
vorherigen kurz zu vergleichen. Die Totalität oder Wirklichkeit,
welche sich als die Wahrheit der sittlichen Welt darstellt, ist das
Selbst der _Person_; ihr Dasein ist das _Anerkanntsein_. Wie die
Person das substanzleere Selbst ist, so ist dies ihr Dasein ebenso
die abstrakte Wirklichkeit; die Person _gilt_, und zwar unmittelbar;
das Selbst ist der in dem Elemente seines Seins unmittelbar ruhende
Punkt; er ist ohne die Abtrennung von seiner Allgemeinheit, beide
daher nicht in Bewegung und Beziehung aufeinander, das Allgemeine ist
ohne Unterscheidung in ihm, und weder Inhalt des Selbsts, noch ist
das Selbst durch sich selbst erfüllt.--Das _zweite Selbst_ ist die zu
ihrer Wahrheit gekommne Welt der Bildung oder der sich wiedergegebne
Geist der Entzweiung--die absolute Freiheit. In diesem Selbst tritt
jene erste unmittelbare Einheit der Einzelnheit und Allgemeinheit
auseinander; das Allgemeine, das ebenso rein geistiges Wesen,
Anerkanntsein oder allgemeiner Willen und Wissen bleibt, ist
_Gegenstand_ und Inhalt des Selbsts und seine allgemeine Wirklichkeit.
Aber es hat nicht die Form des vom Selbst freien Daseins; es kommt
in diesem Selbst daher zu keiner Erfüllung und zu keinem positiven
Inhalt, zu keiner Welt. Das moralische Selbstbewußtsein läßt seine
Allgemeinheit zwar frei, so daß sie eine eigne Natur wird, und ebenso
hält es sie in sich als aufgehoben fest. Aber es ist nur das
verstellende Spiel der Abwechslung dieser beiden Bestimmungen. Als
Gewissen erst hat es in seiner _Selbstgewißheit_ den _Inhalt_ für die
vorhin leere Pflicht sowie für das leere Recht und den leeren
allgemeinen Willen; und weil diese Selbstgewißheit ebenso das
_Unmittelbare_ ist, das Dasein selbst.
Zu dieser seiner Wahrheit gelangt, verläßt also oder hebt das
moralische Selbstbewußtsein vielmehr die Trennung in sich selbst auf,
woraus die Verstellung entsprungen, die Trennung des _An-sich_ und
des _Selbsts_, der reinen Pflicht als des reinen _Zwecks_, und der
_Wirklichkeit_ als einer dem reinen Zwecke entgegengesetzten Natur
und Sinnlichkeit. Es ist so in sich zurückgekehrt, _konkreter_
moralischer Geist, der nicht am Bewußtsein der reinen Pflicht sich
einen leeren Maßstab gibt, welcher dem wirklichen Bewußtsein
entgegengesetzt wäre, sondern die reine Pflicht ebenso wie die ihr
entgegengesetzte Natur sind aufgehobne Momente; er ist in
unmittelbarer Einheit sich _verwirklichendes moralisches_ Wesen, und
die Handlung unmittelbar _konkrete_ moralische Gestalt.
Es ist ein Fall des Handelns vorhanden; er ist eine gegenständliche
Wirklichkeit für das wissende Bewußtsein. Dieses als Gewissen weiß
ihn auf unmittelbare konkrete Weise, und er ist zugleich nur, wie es
ihn weiß. Zufällig ist das Wissen, insofern es ein anderes ist als
der Gegenstand; der seiner selbst gewisse Geist aber ist nicht mehr
ein solches zufälliges Wissen und Erschaffen von Gedanken in sich,
von denen die Wirklichkeit verschieden wäre, sondern indem die
Trennung des _An-sich_ und des _Selbsts_ aufgehoben ist, so ist der
Fall unmittelbar in der sinnlichen _Gewißheit_ des Wissens, wie er
_an sich_ ist, und er ist nur so _an sich_, wie er in diesem Wissen
ist.--Das Handeln als die Verwirklichung ist hiedurch die reine Form
des Willens; die bloße Umkehrung der Wirklichkeit als eines
_seienden_ Falles, in eine _getane_ Wirklichkeit, der bloßen Weise
des _gegenständlichen_ Wissens in die Weise des Wissens von der
_Wirklichkeit_ als einem vom Bewußtsein Hervorgebrachten. Wie die
sinnliche Gewißheit unmittelbar in das An-sich des Geistes
aufgenommen oder vielmehr umgekehrt ist, so ist auch diese Umkehrung
einfach und unvermittelt, ein Übergang durch den reinen Begriff ohne
Änderung des Inhalts, der durch das Interesse des von ihm wissenden
Bewußtseins bestimmt ist.--Das Gewissen sondert ferner die Umstände
des Falles nicht in verschiedene Pflichten ab. Es verhält sich nicht
als _positives allgemeines Medium_, worin die vielen Pflichten, jede
für sich, unverrückte Substantialität erhielten, so daß _entweder_
gar nicht gehandelt werden könnte, weil jeder konkrete Fall die
Entgegensetzung überhaupt, und als moralischer Fall die
Entgegensetzung der Pflichten enthält, in der Bestimmung des Handelns
also _eine_ Seite, _eine_ Pflicht immer _verletzt_ würde;--_oder_ daß,
wenn gehandelt wird, die Verletzung einer der entgegengesetzten
Pflichten wirklich einträte. Das Gewissen ist vielmehr das negative
Eins oder absolute Selbst, welches diese verschiedenen moralischen
Substanzen vertilgt; es ist einfaches pflichtmäßiges Handeln, das
nicht diese oder jene Pflicht erfüllt, sondern das konkrete Rechte
weiß und tut. Es ist daher überhaupt erst das moralische _Handeln_
als Handeln, worein das vorhergehende tatlose Bewußtsein der
Moralität übergegangen ist.--Die konkrete Gestalt der Tat mag vom
unterscheidenden Bewußtsein in verschiedene Eigenschaften, d.h. hier
in verschiedene moralische Beziehungen analysiert, und diese entweder
jede, wie es sein muß, wenn sie Pflicht sein soll, für absolut
geltend ausgesagt, oder auch verglichen und geprüft werden. In der
einfachen moralischen Handlung des Gewissens sind die Pflichten so
verschüttet, daß allen diesen einzelnen Wesen unmittelbar _Abbruch_
getan wird, und das prüfende Rütteln an der Pflicht in der
unwankenden Gewißheit des Gewissens gar nicht stattfindet.
Ebensowenig ist im Gewissen jene hin- und hergehende Ungewißheit des
Bewußtseins vorhanden, welches bald die sogenannte reine Moralität
außer sich in ein anderes heiliges Wesen setzt, und sich selbst als
das unheilige gilt, bald aber auch wieder die moralische Reinheit in
sich, und die Verknüpfung des Sinnlichen mit dem Moralischen in das
andere Wesen setzt.
Es entsagt allen diesen Stellungen und Verstellungen der moralischen
Weltanschauung, indem es dem Bewußtsein entsagt, das die Pflicht und
die Wirklichkeit als widersprechend faßt. Nach diesem letztern
handle ich moralisch, indem ich mir _bewußt_ bin, nur die reine
Pflicht zu vollbringen, nicht irgend _etwas anders_, dies heißt in
der Tat, _indem ich nicht_ handle. Indem ich aber wirklich handle,
bin ich mir eines _Andern_, einer _Wirklichkeit_, die vorhanden ist,
und einer, die ich hervorbringen will, bewußt, habe einen
_bestimmten_ Zweck und erfülle eine _bestimmte_ Pflicht; es ist was
_anderes_ darin als die reine Pflicht, die allein beabsichtiget
werden sollte.--Das Gewissen ist dagegen das Bewußtsein darüber, daß,
wenn das moralische Bewußtsein die _reine Pflicht_ als das Wesen
seines Handelns aussagt, dieser reine Zweck eine Verstellung der
Sache ist; denn die Sache selbst ist, daß die reine Pflicht in der
leeren Abstraktion des reinen Denkens besteht, und ihre Realität und
Inhalt nur an einer bestimmten Wirklichkeit hat, einer Wirklichkeit,
welche Wirklichkeit des Bewußtseins selbst, und desselben nicht als
eines Gedankendings, sondern als eines Einzelnen ist. Das Gewissen
hat _für sich selbst_ seine Wahrheit an der _unmittelbaren Gewißheit_
seiner selbst. Diese _unmittelbare_ konkrete Gewißheit seiner selbst
ist das Wesen; sie nach dem Gegensatze des Bewußtseins betrachtet, so
ist die eigne unmittelbare _Einzelnheit_ der Inhalt des moralischen
Tuns; und die _Form_ desselben ist eben dieses Selbst als reine
Bewegung, nämlich als das _Wissen_ oder die _eigne Überzeugung_.
Dies in seiner Einheit und in der Bedeutung der Momente näher
betrachtet, so erfaßte das moralische Bewußtsein sich nur als das
_An-sich_ oder _Wesen_; als Gewissen aber erfaßt es sein
_Für-sich_-sein oder sein _Selbst_.--Der Widerspruch der moralischen
Weltanschauung _löst_ sich _auf_, d.h. der Unterschied, der ihm
zugrunde liegt, zeigt sich, kein Unterschied zu sein, und er läuft in
die reine Negativität zusammen; diese aber ist eben das _Selbst_; ein
einfaches _Selbst_, welches ebensowohl _reines_ Wissen als Wissen
seiner als _dieses einzelnen_ Bewußtseins ist. Dies Selbst macht
daher den Inhalt des vorher leeren Wesens aus, denn es ist das
_wirkliche_, welches nicht mehr die Bedeutung hat, eine dem Wesen
fremde und in eignen Gesetzen selbstständige Natur zu sein. Es ist
als das Negative der _Unterschied_ des reinen Wesens, ein Inhalt, und
zwar ein solcher, welcher an und für sich gilt.
Ferner ist dies Selbst als reines sich selbst gleiches Wissen das
_schlechthin Allgemeine_, so daß eben dies Wissen als _sein eignes_
Wissen, als Überzeugung die _Pflicht_ ist. Die Pflicht ist nicht
mehr das dem Selbst gegenübertretende Allgemeine, sondern ist gewußt,
in dieser Getrenntheit kein Gelten zu haben; es ist itzt das Gesetz,
das um des Selbsts willen, nicht um dessen willen das Selbst ist.
Das Gesetz und die Pflicht hat aber darum nicht allein die Bedeutung
des _Für-sich-seins_, sondern auch des _An-sich-seins_, denn dies
Wissen ist um seiner Sichselbstgleichheit willen eben das _An-sich_.
Dies _An-sich_ trennt sich auch im Bewußtsein von jener unmittelbaren
Einheit mit dem Für-sich-sein; so gegenübertretend ist es _Sein_,
_Sein für Anderes_.--Die Pflicht eben wird itzt als Pflicht, die vom
Selbst verlassen ist, gewußt, nur _Moment_ zu sein, sie ist von ihrer
Bedeutung, _absolutes Wesen_ zu sein, zum Sein, das nicht Selbst,
nicht _für sich_ ist, herabgesunken und also _Sein für anderes_.
Aber dies _Sein für anderes_ bleibt ebendarum wesentliches Moment,
weil das Selbst als Bewußtsein den Gegensatz des Für-sich-seins und
des Seins für anderes ausmacht, und itzt die Pflicht an ihr
unmittelbar _wirkliches_, nicht mehr bloß das abstrakte reine
Bewußtsein ist.
Dies _Sein für anderes_ ist also die _ansichseiende_ vom Selbst
unterschiedne Substanz. Das Gewissen hat die reine Pflicht oder das
_abstrakte An-sich_ nicht aufgegeben, sondern sie ist das wesentliche
Moment, als _Allgemeinheit_ sich zu andern zu verhalten. Es ist das
gemeinschaftliche Element der Selbstbewußtsein, und dieses die
Substanz, worin die Tat _Bestehen_ und _Wirklichkeit_ hat; das Moment
des _Anerkanntwerdens_ von den andern. Das moralische
Selbstbewußtsein hat dies Moment des Anerkanntseins, des _reinen
Bewußtseins_, welches _da_ ist, nicht; und ist dadurch überhaupt
nicht handelndes, nicht verwirklichendes. Sein _An-sich_ ist ihm
entweder das abstrakte _unwirkliche_ Wesen oder das _Sein_ als eine
_Wirklichkeit_, welche nicht geistig ist. Die _seiende Wirklichkeit_
des Gewissens aber ist eine solche, welche _Selbst_ ist, d.h. das
seiner bewußte Dasein das geistige Element des Anerkanntwerdens. Das
Tun ist daher nur das Übersetzen seines _einzelnen_ Inhalts in das
_gegenständliche_ Element, worin er allgemein und anerkannt ist, und
eben dies, daß er anerkannt ist, macht die Handlung zur Wirklichkeit.
Anerkannt und dadurch wirklich ist die Handlung, weil die daseiende
Wirklichkeit unmittelbar mit der Überzeugung oder dem Wissen
verknüpft, oder das Wissen von seinem Zwecke unmittelbar das Element
des Daseins, das allgemeine Anerkennen ist. Denn das _Wesen_ der
Handlung, die Pflicht besteht in der _Überzeugung_ des Gewissens von
ihr; diese Überzeugung ist eben das _An-sich_ selbst; es ist das _an
sich allgemeine Selbstbewußtsein_, oder das _Anerkanntsein_ und
hiemit die Wirklichkeit. Das mit der Überzeugung von der Pflicht
Getane ist also unmittelbar ein solches, das Bestand und Dasein hat.
Es ist also da keine Rede mehr davon, daß die gute Absicht nicht
zustande komme, oder daß es dem Guten schlecht geht; sondern das als
Pflicht Gewußte vollführt sich und kommt zur Wirklichkeit, weil eben
das Pflichtmäßige das Allgemeine aller Selbstbewußtsein, das
Anerkannte und also Seiende ist. Getrennt und allein genommen, ohne
den Inhalt des Selbsts aber ist diese Pflicht das _Sein für anderes_,
das Durchsichtige, das nur die Bedeutung gehaltloser Wesenheit
überhaupt hat.
Sehen wir auf die Sphäre zurück, mit der überhaupt die _geistige
Realität_ eintrat, so war es der Begriff, daß das Aussprechen der
Individualität das _An- und Für-sich sei_. Aber die Gestalt, welche
diesen Begriff unmittelbar ausdrückte, war das _ehrliche Bewußtsein_,
das sich mit der _abstrakten Sache selbst_ herumtrieb. Diese _Sache
selbst_ war dort _Prädikat_; im Gewissen aber erst ist sie _Subjekt_,
das alle Momente des Bewußtseins an ihm gesetzt hat, und für welches
alle diese Momente, Substantialität überhaupt, äußeres Dasein und
Wesen des Denkens, in dieser Gewißheit seiner selbst enthalten sind.
Substantialität überhaupt hat die _Sache selbst_ in der Sittlichkeit,
äußeres Dasein in der Bildung, sich selbstwissende Wesenheit des
Denkens in der Moralität, und im Gewissen ist sie das _Subjekt_, das
diese Momente an ihm selbst weiß. Wenn das ehrliche Bewußtsein nur
immer _die leere Sache selbst_ ergreift, so gewinnt dagegen das
Gewissen sie in ihrer Erfüllung, die es ihr durch sich gibt. Es ist
diese Macht dadurch, daß es die Momente des Bewußtseins als _Momente_
weiß, und als ihr negatives Wesen sie beherrscht.
Das Gewissen in Beziehung auf die einzelnen Bestimmungen des
Gegensatzes, der am Handeln erscheint, und sein Bewußtsein über die
Natur derselben betrachtet, so verhält es sich zuerst als _Wissendes_
zur _Wirklichkeit_ des _Falles_, worin zu handeln ist. Insofern das
Moment der _Allgemeinheit_ an diesem Wissen ist, gehört zum Wissen
des gewissenhaften Handelns, die vorliegende Wirklichkeit auf
uneingeschränkte Weise zu umfassen, und also die Umstände des Falles
genau zu wissen und in Erwägung zu ziehen. Dies Wissen aber, da es
die Allgemeinheit als ein _Moment kennt_, ist daher ein solches
Wissen von diesen Umständen, das sich bewußt ist, sie nicht zu
umfassen oder darin nicht gewissenhaft zu sein. Die wahrhaft
allgemeine und reine Beziehung des Wissens wäre eine Beziehung auf
ein nicht _Entgegengesetztes_, auf sich selbst; aber das _Handeln_
durch den Gegensatz, der in ihm wesentlich ist, bezieht sich auf ein
Negatives des Bewußtseins, auf eine _an sich seiende Wirklichkeit_.
Gegen die Einfachheit des reinen Bewußtseins, das absolut _Andere_,
oder die Mannigfaltigkeit _an sich_, ist sie eine absolute Vielheit
der Umstände, die sich rückwärts in ihre Bedingungen, seitwärts in
ihrem Nebeneinander, vorwärts in ihren Folgen unendlich teilt und
ausbreitet.--Das gewissenhafte Bewußtsein ist dieser Natur der Sache
und seines Verhältnisses zu ihr bewußt, und weiß, daß es den Fall, in
dem es handelt, nicht nach dieser gefoderten Allgemeinheit kennt, und
daß sein Vorgeben dieser gewissenhaften Erwägung aller Umstände
nichtig ist. Diese Kenntnis und Erwägung aller Umstände aber ist
nicht gar nicht vorhanden; allein nur als _Moment_, als etwas, das
nur für _andere_ ist; und sein unvollständiges Wissen, weil es _sein_
Wissen ist, gilt ihm als hinreichendes vollkommenes Wissen.
Auf gleiche Weise verhält es sich mit der Allgemeinheit des _Wesens_,
oder der Bestimmung des Inhalts durchs reine Bewußtsein.--Das zum
Handeln schreitende Gewissen bezieht sich auf die vielen Seiten des
Falles. Dieser schlägt sich auseinander, und ebenso die Beziehung
des reinen Bewußtseins auf ihn, wodurch die Mannigfaltigkeit des
Falles eine Mannigfaltigkeit von _Pflichten_ ist.--Das Gewissen weiß,
daß es unter ihnen zu wählen und zu entscheiden hat; denn keine ist
in ihrer Bestimmtheit oder in ihrem Inhalte absolut, sondern nur die
_reine Pflicht_. Aber dies Abstraktum hat in seiner Realität die
Bedeutung des selbstbewußten Ich erlangt. Der seiner selbst gewisse
Geist ruht als Gewissen in sich, und seine _reale_ Allgemeinheit oder
seine Pflicht liegt in seiner reinen _Überzeugung_ von der Pflicht.
Diese _reine_ Überzeugung ist als solche so leer als die reine
_Pflicht_, rein in dem Sinne, daß nichts in ihr, kein bestimmter
Inhalt Pflicht ist. Es soll aber gehandelt, es muß von dem
Individuum _bestimmt_ werden; und der seiner selbst gewisse Geist, in
dem das An-sich die Bedeutung des selbstbewußten Ich erlangt hat,
weiß diese Bestimmung und Inhalt in der unmittelbaren _Gewißheit_
seiner selbst zu haben. Diese ist als Bestimmung und Inhalt das
_natürliche_ Bewußtsein, das heißt die Triebe und Neigungen.--Das
Gewissen erkennt keinen Inhalt für es als absolut, denn es ist
absolute Negativität alles Bestimmten. Es bestimmt _aus sich selbst_;
der Kreis des Selbsts aber, worein die Bestimmtheit als solche fällt,
ist die sogenannte Sinnlichkeit; einen Inhalt aus der unmittelbaren
Gewißheit seiner selbst zu haben, findet sich nichts bei der Hand als
sie.--Alles, was in frühern Gestalten, als Gut oder Schlecht, als
Gesetz und Recht sich darstellte, ist ein _Anderes_ als die
unmittelbare Gewißheit seiner selbst; es ist ein _Allgemeines_, das
jetzt ein Sein für anderes ist; oder anders betrachtet, ein
Gegenstand, welcher, das Bewußtsein mit sich selbst vermittelnd,
zwischen es und seine eigene Wahrheit tritt und es vielmehr von sich
absondert, als daß er seine Unmittelbarkeit wäre.--Dem Gewissen aber
ist die Gewißheit seiner selbst die reine unmittelbare Wahrheit; und
diese Wahrheit ist also seine als _Inhalt_ vorgestellte unmittelbare
Gewißheit seiner selbst, das heißt, überhaupt die Willkür des
Einzelnen und die Zufälligkeit seines bewußtlosen natürlichen Seins.
Dieser Inhalt gilt zugleich als moralische _Wesenheit_ oder als
_Pflicht_. Denn die reine Pflicht ist, wie schon bei dem Prüfen der
Gesetze sich ergab, schlechthin gleichgültig gegen jeden Inhalt, und
verträgt jeden Inhalt. Hier hat sie zugleich die wesentliche Form
des _Für-sich-seins_, und diese Form der individuellen Überzeugung
ist nichts anderes als das Bewußtsein von der Leerheit der reinen
Pflicht, und davon, daß sie nur Moment, daß seine Substantialität ein
Prädikat ist, welches sein Subjekt an dem Individuum hat, dessen
Willkür ihr den Inhalt gibt, jeden an diese Form knüpfen, und seine
Gewissenhaftigkeit an ihn heften kann.--Ein Individuum vermehrt sein
Eigentum auf eine gewisse Weise; es ist Pflicht, daß jedes für die
Erhaltung seiner selbst wie auch seiner Familie, nicht weniger für
die _Möglichkeit_ sorgt, seinen Nebenmenschen nützlich zu werden und
Hülfsbedürftigen Gutes zu tun. Das Individuum ist sich bewußt, daß
dies Pflicht ist, denn dieser Inhalt ist unmittelbar in der Gewißheit
seiner selbst enthalten; es sieht ferner ein, daß es diese Pflicht in
diesem Falle erfüllt. Andere halten vielleicht diese gewisse Weise
für Betrug; _sie_ halten sich an andere Seiten des konkreten Falles,
_es_ aber hält diese Seite dadurch fest, daß es sich der Vermehrung
des Eigentums als reiner Pflicht bewußt ist.--So erfüllt das, was
andere Gewalttätigkeit und Unrecht nennen, die Pflicht, gegen andere
seine Selbstständigkeit zu behaupten, was sie Feigheit nennen,--die
Pflicht, sich das Leben und die Möglichkeit der Nützlichkeit für die
Nebenmenschen zu erhalten; was sie aber die Tapferkeit nennen,
verletzt vielmehr beide Pflichten. Die Feigheit darf aber nicht so
ungeschickt sein, nicht zu wissen, daß die Erhaltung des Lebens und
der Möglichkeit, andern nützlich zu sein, Pflichten sind, nicht von
der Pflichtmäßigkeit ihres Handelns _überzeugt_ zu sein und nicht zu
wissen, daß in dem _Wissen_ das Pflichtmäßige besteht; sonst beginge
sie die Ungeschicklichkeit, unmoralisch zu sein. Da die Moralität in
dem Bewußtsein, die Pflicht erfüllt zu haben, liegt, so wird dem
Handeln, das Feigheit, ebensowenig als dem, das Tapferkeit genannt
wird, dies nicht fehlen; das Abstraktum, das Pflicht heißt, ist wie
jedes, so auch dieses Inhalts fähig, es weiß also, was es tut, als
Pflicht, und indem es dies weiß und die Überzeugung von der Pflicht
das Pflichtmäßige selbst ist, so ist es anerkannt von den andern; die
Handlung gilt dadurch und hat wirkliches Dasein.
Gegen diese Freiheit, die jeden beliebigen Inhalt in das allgemeine
passive Medium der reinen Pflicht und Wissens einlegt, so gut als
einen andern, hilft es nichts, zu behaupten, daß ein anderer Inhalt
eingelegt werden sollte; denn welcher es sei, jeder hat den _Makel
der Bestimmtheit_ an ihm, von der das reine Wissen frei ist, die es
verschmähen, ebenso wie es jede aufnehmen kann. Aller Inhalt steht
darin, daß er ein bestimmter ist, auf gleicher Linie mit dem andern,
wenn er auch gerade den Charakter zu haben scheint, daß in ihm das
Besondere aufgehoben sei. Es kann scheinen, daß indem an dem
wirklichen Falle die Pflicht sich überhaupt in den _Gegensatz_ und
dadurch den der _Einzelnheit_ und _Allgemeinheit_ entzweit, diejenige
Pflicht, deren Inhalt das Allgemeine selbst ist, dadurch unmittelbar
die Natur der reinen Pflicht an ihr habe, und Form und Inhalt hiemit
sich ganz gemäß werden; so daß also z.B. die Handlung für das
allgemeine Beste der für das individuelle vorzuziehen sei. Allein
diese allgemeine Pflicht ist überhaupt dasjenige, was als an und für
sich seiende Substanz, als Recht und Gesetz _vorhanden_ ist und
_unabhän_gig von dem Wissen und der Überzeugung wie von dem
unmittelbaren Interesse des Einzelnen gilt; es ist also gerade
dasjenige, gegen dessen _Form_ die Moralität überhaupt gerichtet ist.
Was aber seinen _Inhalt_ betrifft, so ist auch er ein _bestimmter_,
insofern das allgemeine Beste dem einzelnen _entgegengesetzt_ ist;
hiemit ist sein Gesetz ein solches, von welchem das Gewissen sich
schlechthin frei weiß und hinzu und davon zu tun, es zu unterlassen
sowie zu erfüllen sich die absolute Befugnis gibt.--Alsdenn ist
ferner jene Unterscheidung der Pflicht gegen das Einzelne und gegen
das Allgemeine der Natur des Gegensatzes überhaupt nach nichts Festes.
Sondern vielmehr was der Einzelne für sich tut, kommt auch dem
Allgemeinen zugute; je mehr er für sich gesorgt hat, desto größer ist
nicht nur seine _Möglichkeit, andern_ zu nützen; sondern seine
_Wirklichkeit_ selbst ist nur dies, im Zusammenhange mit andern zu
sein und zu leben; sein einzelner Genuß hat wesentlich die Bedeutung,
damit andern das Seinige preiszugeben, und ihnen zum Erwerb ihres
Genusses zu verhelfen. In der Erfüllung der Pflicht gegen den
Einzelnen, also gegen sich, wird also auch die gegen das Allgemeine
erfüllt.--Die _Erwägung_ und _Vergleichung_ der Pflichten, welche
hier einträte, liefe auf die Berechnung des Vorteils hinaus, den das
Allgemeine von einer Handlung hätte, aber teils fällt die Moralität
hiedurch der notwendigen _Zufälligkeit_ der _Einsicht_ anheim, teils
ist es gerade das Wesen des Gewissens, dies _Berechnen_ und Erwägen
_abzuschneiden_, und ohne solche Gründe aus sich zu entscheiden.
Auf diese Weise handelt und erhält sich also das Gewissen in der
Einheit des _An-sich-_ und des _Für-sich-seins_, in der Einheit des
reinen Denkens und der Individualität, und ist der seiner gewisse
Geist, der seine Wahrheit an ihm selbst, in seinem Selbst, in seinem
Wissen, und darin als dem Wissen von der Pflicht hat. Er erhält sich
eben dadurch darin, daß, was _Positives_ in der Handlung ist, sowohl
der Inhalt als die Form der Pflicht und das Wissen von ihr, dem
Selbst, der Gewißheit seiner, angehört; was aber dem Selbst als
_eignes An-sich gegenübertreten_ will, als nicht Wahres, nur als
Aufgehobnes, nur als Moment gilt. Es gilt daher nicht das
_allgemeine Wissen_ überhaupt, sondern _seine Kenntnis_ von den
Umständen. In die Pflicht, als das allgemeine _An-sich-sein_, legt
es den Inhalt ein, den es aus seiner natürlichen Individualität nimmt;
denn er ist der an ihm selbst vorhandne; dieser wird durch das
allgemeine Medium, worin er ist, die _Pflicht_, die es ausübt, und
die leere reine Pflicht ist eben hiedurch als aufgehobnes oder als
Moment gesetzt; dieser Inhalt ist ihre aufgehobne Leerheit oder die
Erfüllung.--Aber ebenso ist das Gewissen von jedem Inhalt überhaupt
frei; es absolviert sich von jeder bestimmten Pflicht, die als Gesetz
gelten soll; in der Kraft der Gewißheit seiner selbst hat es die
Majestät der absoluten Autarkie, zu binden und zu lösen.--Diese
_Selbstbestimmung_ ist darum unmittelbar das schlechthin
Pflichtmäßige; die Pflicht ist das Wissen selbst; diese einfache
Selbstheit aber ist das An-sich; denn das _An-sich_ ist die reine
Sichselbstgleichheit; und diese ist in diesem Bewußtsein.-Dies reine
Wissen ist unmittelbar _Sein für Anderes_; denn als die reine
Sichselbstgleichheit ist es die _Unmittelbarkeit_, oder das Sein.
Dies Sein ist aber zugleich das reine Allgemeine, die Selbstheit
Aller; oder das Handeln ist anerkannt und daher wirklich. Dies Sein
ist das Element, wodurch das Gewissen unmittelbar mit allen
Selbstbewußtsein in der Beziehung der Gleichheit steht; und die
Bedeutung dieser Beziehung ist nicht das selbstlose Gesetz, sondern
das Selbst des Gewissens.
Darin aber, daß dies Rechte, was das Gewissen tut, zugleich _Sein für
Anderes_ ist, scheint eine Ungleichheit an es zu kommen. Die Pflicht,
die es vollbringt, ist ein _bestimmter_ Inhalt; er ist zwar das
_Selbst_ des Bewußtseins, und darin sein _Wissen_ von sich, seine
_Gleichheit_ mit sich selbst. Aber vollbracht, in das allgemeine
Medium _des Seins_ gestellt, ist diese Gleichheit nicht mehr _Wissen_,
nicht mehr dieses Unterscheiden, welches seine Unterschiede ebenso
unmittelbar aufhebt; sondern im _Sein_ ist der Unterschied bestehend
gesetzt, und die Handlung eine _bestimmte_, ungleich mit dem Elemente
des Selbstbewußtseins Aller, also nicht notwendig anerkannt. Beide
Seiten, das handelnde Gewissen und das allgemeine diese Handlung als
Pflicht anerkennende Bewußtsein sind gleich _frei_ von der
Bestimmtheit dieses Tuns. Um dieser Freiheit willen ist die
Beziehung in dem gemeinschaftlichen Medium des Zusammenhangs vielmehr
ein Verhältnis der vollkommnen Ungleichheit; wodurch das Bewußtsein,
für welches die Handlung ist, sich in vollkommner Ungewißheit über
den handelnden seiner selbst gewissen Geist befindet. Er handelt, er
setzt eine Bestimmtheit als seiend; an dies _Sein_ als an seine
Wahrheit halten sich die andern, und sind darin seiner gewiß; er hat
darin ausgesprochen, was ihm als Pflicht gilt. Allein er ist frei
von irgendeiner _bestimmten_ Pflicht; er ist da heraus, wo sie meinen,
daß er wirklich sei; und dies Medium des Seins selbst, und die
Pflicht als _an sich_ seiend, gilt ihm nur als Moment. Was er ihnen
also hinstellt, verstellt er auch wieder, oder vielmehr hat es
unmittelbar verstellt. Denn seine _Wirklichkeit_ ist ihm nicht diese
hinausgestellte Pflicht und Bestimmung, sondern diejenige, welche er
in der absoluten Gewißheit seiner selbst hat.
Sie wissen also nicht, ob dies Gewissen moralisch gut oder ob es böse
ist, oder vielmehr sie können es nicht nur nicht wissen, sondern
müssen es auch für böse nehmen. Denn wie es frei von der
_Bestimmtheit_ der Pflicht und von der Pflicht als _an sich_ seiender
ist, sind sie es gleichfalls. Was es ihnen hinstellt, wissen sie
selbst zu verstellen; es ist ein solches, wodurch nur das _Selbst_
eines andern ausgedrückt ist, nicht ihr eignes; sie wissen sich nicht
nur frei davon, sondern müssen es in ihrem eignen Bewußtsein auflösen,
durch Urteilen und Erklären zunichte machen, um ihr Selbst zu
erhalten.
Allein die Handlung des Gewissens ist nicht nur diese von dem reinen
Selbst verlaßne _Bestimmung_ des Seins. Was als Pflicht gelten und
anerkannt werden soll, ist es allein durch das Wissen und die
Überzeugung davon als von der Pflicht, durch das Wissen seiner Selbst
in der Tat. Wenn die Tat aufhört, dieses Selbst an ihr zu haben,
hört sie auf, das zu sein, was allein ihr Wesen ist. Ihr Dasein von
diesem Bewußtsein verlassen, wäre eine gemeine Wirklichkeit, und die
Handlung erschiene uns als ein Vollbringen seiner Lust und Begierde.
Was _da sein_ soll, ist hier allein Wesenheit dadurch, daß es als
sich selbst aussprechende Individualität _gewußt_ wird; und dies
_Gewußtsein_ ist es, was das Anerkannte ist, und was, _als solches,
Dasein_ haben soll.
Das Selbst tritt ins Dasein _als Selbst_; der seiner gewisse Geist
existiert als solcher für andre; seine _unmittelbare_ Handlung ist
nicht das, was gilt und wirklich ist; nicht das _Bestimmte_, nicht
das _An-sich-seiende_ ist das Anerkannte, sondern allein das sich
wissende _Selbst_ als solches. Das Element des Bestehens ist das
allgemeine Selbstbewußtsein; was in dieses Element tritt, kann nicht
die _Wirkung_ der Handlung sein, diese hält nicht darin aus, und
erhält kein Bleiben, sondern nur das Selbstbewußtsein ist das
Anerkannte und gewinnt die Wirklichkeit.
Wir sehen hiemit wieder die _Sprache_ als das Dasein des Geistes.
Sie ist das _für andre_ seiende Selbstbewußtsein, welches unmittelbar
_als solches vorhanden_ und als _dieses_ allgemeines ist. Sie ist
das sich von sich selbst abtrennende Selbst, das als reines Ich = Ich
sich gegenständlich wird, in dieser Gegenständlichkeit sich ebenso
als _dieses_ Selbst erhält, wie es unmittelbar mit den andern
zusammenfließt und _ihr_ Selbstbewußtsein ist; es vernimmt ebenso
sich, als es von den andern vernommen wird, und das Vernehmen ist
eben das _zum Selbst gewordne Dasein_.
Der Inhalt, den die Sprache hier gewonnen, ist nicht mehr das
verkehrte und verkehrende und zerrißne Selbst der Welt der Bildung;
sondern der in sich zurückgekehrte, seiner und in seinem Selbst
seiner Wahrheit oder seines Anerkennens gewisse und als dieses Wissen
anerkannte Geist. Die Sprache des sittlichen Geistes ist das Gesetz
und der einfache Befehl, und die Klage, die mehr eine Träne über die
Notwendigkeit ist; das moralische Bewußtsein hingegen ist noch
_stumm_, bei sich in seinem Innern verschlossen, denn in ihm hat das
Selbst noch nicht Dasein, sondern das Dasein und das _Selbst_ stehen
erst in äußerer Beziehung aufeinander. Die Sprache aber tritt nur
als die Mitte selbstständiger und anerkannter Selbstbewußtsein hervor,
und das _daseiende Selbst_ ist unmittelbar allgemeines, vielfaches
und in dieser Vielheit einfaches Anerkanntsein. Der Inhalt der
Sprache des Gewissens ist _das sich als Wesen wissende Selbst_. Dies
allein spricht sie aus, und dieses Aussprechen ist die wahre
Wirklichkeit des Tuns und das Gelten der Handlung. Das Bewußtsein
spricht seine _Überzeugung_ aus; diese Überzeugung ist es, worin
allein die Handlung Pflicht ist; sie _gilt_ auch allein dadurch als
Pflicht, daß die Überzeugung _ausgesprochen_ wird. Denn das
allgemeine Selbstbewußtsein ist frei von der _nur seienden
bestimmten_ Handlung; _sie_ als _Dasein_ gilt ihm nichts, sondern die
_Überzeugung_, daß sie Pflicht ist; und diese ist in der Sprache
wirklich.--Die Handlung verwirklichen heißt hier nicht ihren Inhalt
aus der Form des _Zwecks_ oder _Für-sich-seins_ in die Form der
_abstrakten_ Wirklichkeit übersetzen, sondern aus der Form der
unmittelbaren _Gewißheit_ seiner selbst, die ihr Wissen oder
Für-sich-sein als das Wesen weiß, in die Form der _Versicherung_, daß
das Bewußtsein von der Pflicht überzeugt ist, und die Pflicht als
Gewissen _aus sich selbst_ weiß; diese Versicherung versichert also,
daß es davon überzeugt ist, daß seine Überzeugung das Wesen ist.
Ob die Versicherung, aus Überzeugung von der Pflicht zu handeln, wahr
ist, ob es _wirklich_ die _Pflicht_ ist, was getan wird--diese Fragen
oder Zweifel haben keinen Sinn gegen das Gewissen.--Bei jener Frage,
ob die _Versicherung wahr_ ist, würde vorausgesetzt, daß die innere
Absicht von der vorgegebnen verschieden sei, d.h. daß das Wollen des
einzelnen Selbsts sich von der Pflicht, von dem Willen des
allgemeinen und reinen Bewußtseins trennen könne; der letztre wäre in
die Rede gelegt, das erstere aber eigentlich die wahre Triebfeder der
Handlung. Allein dieser Unterschied des allgemeinen Bewußtseins und
des einzelnen Selbsts ist es eben, der sich aufgehoben, und dessen
Aufheben das Gewissen ist. Das unmittelbare Wissen des seiner
gewissen Selbsts ist Gesetz und Pflicht; seine Absicht ist dadurch,
daß sie seine Absicht ist, das Rechte; es wird nur erfodert, daß er
dies wisse, und dies, daß es die Überzeugung davon, sein Wissen und
Wollen sei das Rechte, sage. Das Aussprechen dieser Versicherung
hebt an sich selbst die Form seiner Besonderheit auf; es anerkennt
darin die _notwendige Allgemeinheit des Selbsts_; indem es sich
_Gewissen_ nennt, nennt es sich reines Sich-selbst-wissen und reines
abstraktes Wollen, d.h. es nennt sich ein allgemeines Wissen und
Wollen, das die andern anerkennt, ihnen _gleich_ ist, denn sie sind
eben dies reine Sich-wissen und Wollen, und das darum auch von ihnen
anerkannt wird. In dem Wollen des seiner gewissen Selbsts, in diesem
Wissen, daß das Selbst das Wesen ist, liegt das Wesen des Rechten.
--Wer also sagt, er handle so aus Gewissen, der spricht wahr, denn
sein Gewissen ist das wissende und wollende Selbst. Er muß dies aber
wesentlich _sagen_, denn dies Selbst muß zugleich _allgemeines_
Selbst sein. Dies ist es nicht in dem _Inhalt_ der Handlung, denn
dieser ist um seiner _Bestimmtheit_ willen an sich gleichgültig:
sondern die Allgemeinheit liegt in der Form derselben; diese Form ist
es, welche als wirklich zu setzen ist; sie ist das _Selbst_, das als
solches in der Sprache wirklich ist, sich als das Wahre aussagt, eben
darin alle Selbst anerkennt und von ihnen anerkannt wird.
Das Gewissen also, in der Majestät seiner Erhabenheit über das
bestimmte Gesetz und jeden Inhalt der Pflicht, legt den beliebigen
Inhalt in sein Wissen und Wollen; es ist die moralische Genialität,
welche die innere Stimme ihres unmittelbaren Wissens als göttliche
Stimme weiß, und indem sie an diesem Wissen ebenso unmittelbar das
Dasein weiß, ist sie die göttliche Schöpferkraft, die in ihrem
Begriffe die Lebendigkeit hat. Sie ist ebenso der Gottesdienst in
sich selbst; denn ihr Handeln ist das Anschauen dieser ihrer eignen
Göttlichkeit.
Dieser einsame Gottesdienst ist zugleich wesentlich der Gottesdienst
einer _Gemeine_, und das reine innere Sich-selbst-_wissen_ und
Vernehmen geht zum Momente des _Bewußtseins_ fort. Die Anschauung
seiner ist sein _gegenständliches_ Dasein, und dies gegenständliche
Element ist das Aussprechen seines Wissens und Wollens als eines
_Allgemeinen_. Durch dies Aussprechen wird das Selbst zum Geltenden
und die Handlung zur ausführenden Tat. Die Wirklichkeit und das
Bestehen seines Tuns ist das allgemeine Selbstbewußtsein; das
Aussprechen des Gewissens aber setzt die Gewißheit seiner selbst als
reines und dadurch als allgemeines Selbst; die andern lassen die
Handlung um dieser Rede willen, worin das Selbst als das Wesen
ausgedrückt und anerkannt ist, gelten. Der Geist und die Substanz
ihrer Verbindung ist also die gegenseitige Versicherung von ihrer
Gewissenhaftigkeit, guten Absichten, das Erfreuen über diese
wechselseitige Reinheit und das Laben an der Herrlichkeit des Wissens
und Aussprechens, des Hegens und Pflegens solcher Vortrefflichkeit.
--Insofern dies Gewissen sein _abstraktes_ Bewußtsein noch von seinem
_Selbstbewußtsein_ unterscheidet, hat es sein Leben nur _verborgen_
in Gott; er ist zwar _unmittelbar_ seinem Geist und Herzen, seinem
Selbst gegenwärtig; aber das offenbare, sein wirkliches Bewußtsein
und die vermittelnde Bewegung desselben ist ihm ein Anderes als jenes
verborgene Innere und die Unmittelbarkeit des gegenwärtigen Wesens.
Allein in der Vollendung des Gewissens hebt sich der Unterschied
seines abstrakten und seines Selbstbewußtseins auf. Es weiß, daß das
_abstrakte_ Bewußtsein eben _dieses Selbst_, dieses seiner gewisse
Für-sich-sein ist, daß in der _Unmittelbarkeit_ der _Beziehung_ des
Selbsts auf das An-sich, das außer dem Selbst gesetzt das abstrakte
Wesen und das ihm verborgene ist, eben die _Verschiedenheit
aufgehoben_ ist. Denn diejenige Beziehung ist eine _vermittelnde_,
worin die bezognen nicht ein und dasselbe, sondern ein _Anderes_
füreinander und nur in einem dritten eins sind; die _unmittelbare_
Beziehung aber heißt in der Tat nichts anderes als die Einheit. Das
Bewußtsein, über die Gedankenlosigkeit, diese Unterschiede, die keine
sind, noch für Unterschiede zu halten, erhoben, weiß die
Unmittelbarkeit der Gegenwart des Wesens in ihm als Einheit des
Wesens und seines Selbsts, sein Selbst also als das lebendige An-sich
und dies sein Wissen als die Religion, die als angeschautes oder
daseiendes Wissen das Sprechen der Gemeine über ihren Geist ist.
Wir sehen hiemit hier das Selbstbewußtsein in sein Innerstes
zurückgegangen, dem alle Äußerlichkeit als solche verschwindet--in
die Anschauung des Ich = Ich, worin dieses Ich alle Wesenheit und
Dasein ist. Es versinkt in diesem Begriffe seiner selbst, denn es
ist auf die Spitze seiner Extreme getrieben, und zwar so, daß die
unterschiednen Momente, wodurch es real oder noch _Bewußtsein_ ist,
nicht für uns nur diese reinen Extreme sind, sondern das, was es für
sich, und was ihm _an sich_ und was ihm _Dasein_ ist, zu
Abstraktionen verflüchtigt, die keinen Halt, keine Substanz mehr für
dies Bewußtsein selbst haben; und alles, was bisher für das
Bewußtsein Wesen war, ist in diese Abstraktionen zurückgegangen.--Zu
dieser Reinheit geläutert, ist das Bewußtsein seine ärmste Gestalt,
und die Armut, die seinen einzigen Besitz ausmacht, ist selbst ein
Verschwinden; diese absolute _Gewißheit_, in welche sich die Substanz
aufgelöst hat, ist die absolute _Unwahrheit_, die in sich
zusammenfällt; es ist das absolute _Selbstbewußtsein_, in dem das
_Bewußtsein_ versinkt.
Dies Versinken innerhalb seiner selbst betrachtet, so ist für das
Bewußtsein die _ansich_seiende _Substanz_ das _Wissen_ als _sein_
Wissen. Als Bewußtsein ist es in den Gegensatz seiner und des
Gegenstandes, der für es das Wesen ist, getrennt; aber dieser
Gegenstand eben ist das vollkommen Durchsichtige, es ist _sein
Selbst_, und sein Bewußtsein ist nur das Wissen von sich. Alles
Leben und alle geistige Wesenheit ist in dies Selbst zurückgegangen,
und hat seine Verschiedenheit von dem Ich-selbst verloren. Die
Momente des Bewußtseins sind daher diese extremen Abstraktionen,
deren keine steht, sondern in der andern sich verliert und sie
erzeugt. Es ist der Wechsel des unglücklichen Bewußtseins mit sich,
der aber für es selbst innerhalb seiner vorgeht und der Begriff der
Vernunft zu sein sich bewußt ist, der jenes nur _an sich_ ist. Die
absolute Gewißheit seiner selbst schlägt ihr also als Bewußtsein
unmittelbar in ein Austönen, in Gegenständlichkeit seines
Für-sich-seins um; aber diese erschaffne Welt ist seine _Rede_, die
es ebenso unmittelbar vernommen, und deren Echo nur zu ihm
zurückkommt. Diese Rückkehr hat daher nicht die Bedeutung, daß es
_an_ und _für sich_ darin ist; denn das Wesen ist ihm kein _An-sich_,
sondern es selbst; ebensowenig hat es _Dasein_, denn das
Gegenständliche kommt nicht dazu, ein Negatives des wirklichen
Selbsts zu sein, so wie dieses nicht zur Wirklichkeit. Es fehlt ihm
die Kraft der Entäußerung, die Kraft, sich zum Dinge zu machen und
das Sein zu ertragen. Es lebt in der Angst, die Herrlichkeit seines
Innern durch Handlung und Dasein zu beflecken, und um die Reinheit
seines Herzens zu bewahren, flieht es die Berührung der Wirklichkeit
und beharret in der eigensinnigen Kraftlosigkeit, seinem zur letzten
Abstraktion zugespitzten Selbst zu entsagen und sich Substantialität
zu geben, oder sein Denken in Sein zu verwandeln und sich dem
absoluten Unterschiede anzuvertrauen. Der hohle Gegenstand, den es
sich erzeugt, erfüllt es daher nur mit dem Bewußtsein der Leerheit;
sein Tun ist das Sehnen, das in dem Werden seiner selbst zum
wesenlosen Gegenstande sich nur verliert, und über diesen Verlust
hinaus und zurück zu sich fallend, sich nur als verlornes findet;--in
dieser durchsichtigen Reinheit seiner Momente eine unglückliche
sogenannte _schöne Seele_, verglimmt sie in sich, und schwindet als
ein gestaltloser Dunst, der sich in Luft auflöst.
Dies stille Zusammenfließen der marklosen Wesenheiten des
verflüchtigten Lebens ist aber noch in der andern Bedeutung der
_Wirklichkeit_ des Gewissens und in der _Erscheinung_ seiner Bewegung
zu nehmen, und das Gewissen als handelnd zu betrachten.--Das
_gegenständliche_ Moment in diesem Bewußtsein hat sich oben als
allgemeines Bewußtsein bestimmt; das sich selbst wissende Wissen ist
als _dieses_ Selbst unterschieden von andern Selbst; die Sprache, in
der sich alle gegenseitig als gewissenhaft handelnd anerkennen, diese
allgemeine Gleichheit, zerfällt in die Ungleichheit des einzelnen
Für-sich-seins, jedes Bewußtsein ist aus seiner Allgemeinheit ebenso
schlechthin in sich reflektiert; hiedurch tritt der Gegensatz der
Einzelnheit gegen die andern Einzelnen und gegen das Allgemeine
notwendig ein, und dieses Verhältnis und seine Bewegung ist zu
betrachten.--Oder diese Allgemeinheit und die Pflicht hat die
schlechthin entgegengesetzte Bedeutung der bestimmten von dem
Allgemeinen sich ausnehmenden _Einzelnheit_, für welche die reine
Pflicht nur die an die _Oberfläche_ getretene und nach außen gekehrte
Allgemeinheit ist; die Pflicht liegt nur in den Worten, und gilt als
ein Sein für Anderes. Das Gewissen, zunächst nur _negativ_ gegen die
Pflicht als _diese bestimmte vorhandne_ gerichtet, weiß sich frei von
ihr; aber indem es die leere Pflicht mit einem _bestimmten_ Inhalte
_aus sich selbst_ anfüllt, hat es das positive Bewußtsein darüber,
daß es als _dieses_ Selbst sich den Inhalt macht; sein reines Selbst,
als leeres Wissen, ist das Inhalts- und Bestimmungslose; der Inhalt,
den es ihm gibt, ist aus seinem Selbst _als diesem_ bestimmten, aus
sich als natürlicher Individualität genommen, und in dem Sprechen von
der Gewissenhaftigkeit seines Handelns ist es sich wohl seines reinen
Selbsts, aber, im _Zwecke_ seines Handelns als wirklichem Inhalt,
seiner als dieses besondern Einzelnen und des Gegensatzes desjenigen
bewußt, was es für sich und was es für andere ist, des Gegensatzes
der Allgemeinheit oder Pflicht und seines Reflektiertseins aus ihr.
Wenn sich so der Gegensatz, in den das Gewissen als _handelnd_
eintritt, in seinem Innern ausdrückt, so ist er zugleich die
Ungleichheit nach Außen in dem Elemente des Daseins, die Ungleichheit
seiner besondern Einzelnheit gegen anderes Einzelnes.--Seine
Besonderheit besteht darin, daß die beiden sein Bewußtsein
konstituierenden Momente, das Selbst und das An-sich, mit _ungleichem
Werte_, und zwar mit der Bestimmung in ihm gelten, daß die Gewißheit
seiner selbst das Wesen ist, _gegen das An-sich_ oder das
_Allgemeine_, das nur als Moment gilt. Dieser innerlichen Bestimmung
steht also das Element des Daseins oder das allgemeine Bewußtsein
gegenüber, welchem vielmehr die Allgemeinheit, die Pflicht das Wesen,
dagegen die Einzelnheit, die gegen das Allgemeine für sich ist, nur
als aufgehobnes Moment gilt. Diesem Festhalten an der Pflicht gilt
das erste Bewußtsein als _das Böse_, weil es die Ungleichheit seines
_In-sich-seins_ mit dem Allgemeinen ist, und indem dieses zugleich
sein Tun als Gleichheit mit sich selbst, als Pflicht und
Gewissenhaftigkeit ausspricht, als _Heuchelei_.
Die _Bewegung_ dieses Gegensatzes ist zunächst die formelle
Herstellung der Gleichheit zwischen dem, was das Böse in sich ist,
und was es ausspricht; es muß zum Vorschein kommen, daß es böse und
so sein Dasein seinem Wesen gleich, die _Heuchelei_ muß _entlarvt_
werden.--Diese Rückkehr der in ihr vorhandnen Ungleichheit in die
Gleichheit ist nicht darin schon zustande gekommen, daß die Heuchelei,
wie man zu sagen pflegt, ebendadurch ihre Achtung für Pflicht und
Tugend beweise, daß sie den _Schein_ derselben annehme und als Maske
für ihr eignes nicht weniger als für fremdes Bewußtsein gebrauche; in
welchem Anerkennen des Entgegengesetzten an sich die Gleichheit und
Übereinstimmung enthalten sei.--Allein sie ist zugleich aus diesem
Anerkennen der Sprache ebensosehr heraus und in sich reflektiert, und
darin, daß sie das _An-sich-_seiende nur als ein _Sein für Anderes_
gebraucht, ist vielmehr die eigne Verachtung desselben und die
Darstellung seiner Wesenlosigkeit für alle enthalten. Denn was sich
als ein äußerliches Werkzeug gebrauchen läßt, zeigt sich als ein Ding,
das keine eigne Schwere in sich hat.
Auch kommt diese Gleichheit weder durch das einseitige Beharren des
bösen Bewußtseins auf sich noch durch das Urteil des Allgemeinen
zustande.--Wenn jenes sich gegen das Bewußtsein der Pflicht
verleugnet und, was dieses für Schlechtigkeit, für absolute
Ungleichheit mit dem Allgemeinen, aussagt, als ein Handeln nach dem
innern Gesetze und Gewissen behauptet, so bleibt in dieser
einseitigen Versicherung der Gleichheit seine Ungleichheit mit dem
Andern, da ja dieses sie nicht glaubt und nicht anerkennt.--Oder da
das einseitige Beharren auf _einem_ Extreme sich selbst auflöst, so
würde das Böse sich zwar dadurch als Böses eingestehen, aber darin
sich _unmittelbar_ aufheben und nicht Heuchelei sein noch als solche
sich entlarven. Es gesteht sich in der Tat als Böses durch die
Behauptung ein, daß es, dem anerkannten Allgemeinen entgegengesetzt,
nach _seinem_ innern Gesetze und Gewissen handle. Denn wäre dies
Gesetz und Gewissen nicht das Gesetz seiner _Einzelnheit_ und
_Willkür_, so wäre es nicht etwas Innres, Eignes, sondern das
allgemein Anerkannte. Wer darum sagt, daß er nach _seinem_ Gesetze
und Gewissen gegen die andern handle, sagt in der Tat, daß er sie
mißhandle. Aber das _wirkliche_ Gewissen ist nicht dieses Beharren
auf dem Wissen und Willen, der dem Allgemeinen sich entgegensetzt,
sondern das Allgemeine ist das Element seines _Daseins_, und seine
Sprache sagt sein Tun als die _anerkannte_ Pflicht aus.
Ebensowenig ist das Beharren des allgemeinen Bewußtseins auf seinem
Urteile Entlarvung und Auflösung der Heuchelei.--Indem es gegen sie
schlecht, niederträchtig u.s.f. ausruft, beruft es sich in solchem
Urteil auf _sein_ Gesetz, wie das _böse_ Bewußtsein auf das _seinige_.
Denn jenes tritt im Gegensatz gegen dieses und dadurch als ein
besonderes Gesetz auf. Es hat also nichts vor dem andern voraus,
legitimiert vielmehr dieses, und dieser Eifer tut gerade das
Gegenteil dessen, was er zu tun meint,--nämlich das, was er wahre
Pflicht nennt und das _allgemein_ anerkannt sein soll, als ein
_Nichtanerkanntes_ zu zeigen, und hiedurch dem andern das gleiche
Recht des Für-sich-seins einzuräumen.
Dies Urteil aber hat zugleich eine andre Seite, von welcher es die
Einleitung zur Auflösung des vorhandnen Gegensatzes wird.--Das
Bewußtsein _des Allgemeinen_ verhält sich nicht als _wirkliches_ und
_handelndes_ gegen das erste--denn dieses ist vielmehr das
wirkliche--, sondern ihm entgegengesetzt, als dasjenige, das nicht in
dem Gegensatze der Einzelnheit und Allgemeinheit befangen ist,
welcher in dem Handeln eintritt. Es bleibt in der Allgemeinheit des
_Gedankens_, verhält sich als _auffassendes_, und seine erste
Handlung ist nur das Urteil.--Durch dies Urteil stellt es sich nun,
wie soeben bemerkt wurde, _neben_ das erste, und dieses kommt _durch
diese Gleichheit_ zur Anschauung seiner selbst in diesem andern
Bewußtsein. Denn das Bewußtsein der Pflicht verhält _sich auffassend,
passiv_; es ist aber hiedurch im Widerspruche mit sich als dem
absoluten Willen der Pflicht, mit sich, dem schlechthin aus sich
selbst Bestimmenden. Es hat gut sich in der Reinheit bewahren, denn
es _handelt nicht_; es ist die Heuchelei, die das Urteilen für
_wirkliche_ Tat genommen wissen will, und statt durch Handlung durch
das Aussprechen vortrefflicher Gesinnungen die Rechtschaffenheit
beweist. Es ist also ganz so beschaffen wie dasjenige, dem der
Vorwurf gemacht wird, daß es nur in seine Rede die Pflicht legt. In
beiden ist die Seite der Wirklichkeit gleich unterschieden von der
Rede, in dem einen durch den _eigennützigen Zweck_ der Handlung, in
dem andern durch das _Fehlen des Handelns_ überhaupt, dessen
Notwendigkeit in dem Sprechen von der Pflicht selbst liegt, denn
diese hat ohne Tat gar keine Bedeutung.
Das Urteilen ist aber auch als positive Handlung des Gedankens zu
betrachten und hat einen positiven Inhalt; durch diese Seite wird der
Widerspruch, der in dem auffassenden Bewußtsein vorhanden ist, und
seine Gleichheit mit dem ersten noch vollständiger.--Das handelnde
Bewußtsein spricht dies sein bestimmtes Tun als Pflicht aus, und das
beurteilende kann ihm dies nicht ableugnen; denn die Pflicht selbst
ist die jeden Inhalts fähige, inhaltslose Form,--oder die konkrete
Handlung, in ihrer Vielseitigkeit an ihr selbst verschieden, hat die
allgemeine Seite, welche die ist, die als Pflicht genommen wird,
ebensosehr an ihr als die besondere, die den Anteil und das Interesse
des Individuums ausmacht. Das beurteilende Bewußtsein bleibt nun
nicht bei jener Seite der Pflicht und bei dem Wissen des Handelnden
davon, daß dies seine Pflicht, das Verhältnis und der Stand seiner
Wirklichkeit sei, stehen. Sondern es hält sich an die andre Seite,
spielt die Handlung in das Innre hinein, und erklärt sie aus ihrer
von ihr selbst verschiednen _Absicht_ und eigennützigen _Triebfeder_.
Wie jede Handlung der Betrachtung ihrer Pflichtgemäßheit fähig ist,
ebenso dieser andern Betrachtung der _Besonderheit_; denn als
Handlung ist sie die Wirklichkeit des Individuums.--Dieses Beurteilen
setzt also die Handlung aus ihrem Dasein heraus und reflektiert sie
in das Innre oder in die Form der eignen Besonderheit.--Ist sie von
Ruhme begleitet, so weiß es dies Innre als Ruhm_sucht_;--ist sie dem
Stande des Individuums überhaupt angemessen, ohne über diesen
hinauszugehen, und so beschaffen, daß die Individualität den Stand
nicht als eine äußere Bestimmung an ihr hängen hat, sondern diese
Allgemeinheit durch sich selbst ausfüllt und ebendadurch sich als
eines Höhern fähig zeigt, so weiß das Urteil ihr Innres als
Ehrbegierde u.s.f. Indem in der Handlung überhaupt das Handelnde zur
Anschauung _seiner selbst_ in der Gegenständlichkeit, oder zum
Selbstgefühl seiner in seinem Dasein und also zum Genusse gelangt; so
weiß das Urteil das Innre als Trieb nach eigner Glückseligkeit,
bestünde sie auch nur in der innern moralischen Eitelkeit, dem
Genusse des Bewußtseins der eignen Vortrefflichkeit, und dem
Vorschmacke der Hoffnung einer künftigen Glückseligkeit.--Es kann
sich keine Handlung solchem Beurteilen entziehen, denn die Pflicht um
der Pflicht willen, dieser reine Zweck, ist das Unwirkliche; seine
Wirklichkeit hat er in dem Tun der Individualität, und die Handlung
dadurch die Seite der Besondernheit an ihr.--Es gibt keinen Helden
für den Kammerdiener; nicht aber weil jener nicht ein Held, sondern
weil dieser--der Kammerdiener ist, mit welchem jener nicht als Held,
sondern als Essender, Trinkender, sich Kleidender, überhaupt in der
Einzelnheit des Bedürfnisses und der Vorstellung zu tun hat. So gibt
es für das Beurteilen keine Handlung, in welcher es nicht die Seite
der Einzelnheit der Individualität der allgemeinen Seite der Handlung
entgegensetzen, und gegen den Handelnden den Kammerdiener der
Moralität machen könnte.
Dies beurteilende Bewußtsein ist hiemit selbst _niederträchtig_, weil
es die Handlung teilt, und ihre Ungleichheit mit ihr selbst
hervorbringt und festhält. Es ist ferner _Heuchelei_, weil es
solches Beurteilen nicht für eine _andre Manier_, böse zu sein,
sondern für das _rechte Bewußtsein_ der Handlung ausgibt, in dieser
seiner Unwirklichkeit und Eitelkeit des Gut- und Besserwissens sich
selbst über die heruntergemachten Taten hinaufsetzt, und sein
tatloses Reden für eine vortreffliche _Wirklichkeit_ genommen wissen
will.--Hiedurch also dem Handelnden, welches von ihm beurteilt wird,
sich gleich machend, wird es von diesem als dasselbe mit ihm erkannt.
Dieses findet sich von jenem nicht nur aufgefaßt als ein Fremdes und
mit ihm Ungleiches, sondern vielmehr jenes nach dessen eigner
Beschaffenheit mit ihm gleich. Diese Gleichheit anschauend und sie
_aussprechend, gesteht_ es sich ihm ein, und erwartet ebenso, daß das
Andre, wie es sich in der Tat ihm gleich gestellt hat, so auch seine
_Rede_ erwidern, in ihr seine Gleichheit aussprechen und das
anerkennende Dasein eintreten werde. Sein Geständnis ist nicht eine
Erniedrigung, Demütigung, Wegwerfung im Verhältnisse gegen das Andre;
denn dieses Aussprechen ist nicht das einseitige, wodurch es seine
_Ungleichheit_ mit ihm setzte, sondern allein um der Anschauung _der
Gleichheit_ des Andern willen mit ihm spricht es sich, es spricht
_ihre Gleichheit_ von seiner Seite in seinem Geständnisse aus, und
spricht sie darum aus, weil die Sprache das _Dasein_ des Geistes als
unmittelbaren Selbsts ist; es erwartet also, daß das Andre das
Seinige zu diesem Dasein beitrage.
Allein auf das Eingeständnis des Bösen: _Ich bin's_, erfolgt nicht
diese Erwiderung des gleichen Geständnisses. So war es mit jenem
Urteilen nicht gemeint; im Gegenteil! Es stößt diese Gemeinschaft
von sich, und ist das harte Herz, das für sich ist und die
Kontinuität mit dem andern verwirft.--Hiedurch kehrt sich die Szene
um. Dasjenige, das sich bekannte, sieht sich zurückgestoßen, und das
andere im Unrecht, welches das Heraustreten seines Innern in das
Dasein der Rede verweigert und dem Bösen die Schönheit seiner Seele,
dem Bekenntnisse aber den steifen Nacken des sich gleich bleibenden
Charakters und die Stummheit, sich in sich zu behalten und sich nicht
gegen einen andern wegzuwerfen, entgegensetzt. Es ist hier die
höchste Empörung des seiner selbst gewissen Geistes gesetzt; denn er
schaut sich als dieses _einfache Wissen des Selbsts_ im Andern an,
und zwar so, daß auch die äußere Gestalt dieses Andern nicht wie im
Reichtume das Wesenlose, nicht ein Ding ist, sondern es ist der
Gedanke, das Wissen selbst, was ihm entgegengehalten, es ist diese
absolut flüssige Kontinuität des reinen _Wissens_, die sich
verweigert, ihre Mitteilung mit ihm zu setzen--mit ihm, der schon in
seinem Bekenntnisse dem _abgesonderten Für-sich-sein_ entsagte, und
sich als aufgehobne Besonderheit und hiedurch als die Kontinuität mit
dem Andern, als Allgemeines setzte. Das Andre aber behält _an ihm
selbst_ sich sein sich nicht mitteilendes Für-sich-sein bevor; an dem
bekennenden behält es ebendasselbe, was aber von diesem schon
abgeworfen ist. Es zeigt sich dadurch als das geistverlaßne und den
Geist verleugnende Bewußtsein, denn es erkennt nicht, daß der Geist
in der absoluten Gewißheit seiner selbst über alle Tat und
Wirklichkeit Meister, und sie abwerfen und ungeschehen machen kann.
Zugleich erkennt es nicht den Widerspruch, den es begeht, die
Abwerfung, die in _der Rede_ geschehen ist, nicht für das wahre
Abwerfen gelten zu lassen, während es selbst die Gewißheit seines
Geistes nicht in einer wirklichen Handlung, sondern in seinem Innern
und dessen Dasein in der _Rede_ seines Urteils hat. Es ist es also
selbst, das die Rückkehr des Andern aus der Tat in das geistige
Dasein der Rede und in die Gleichheit des Geistes hemmt und durch
diese Härte die Ungleichheit hervorbringt, welche noch vorhanden ist.
Insofern nun der seiner selbst gewisse Geist, als schöne Seele, nicht
die Kraft der Entäußerung des an sich haltenden Wissens ihrer selbst
besitzt, kann sie nicht zur Gleichheit mit dem zurückgestoßnen
Bewußtsein und also nicht zur angeschauten Einheit ihrer selbst im
Andern, nicht zum Dasein gelangen; die Gleichheit kommt daher nur
negativ, als ein geistloses Sein, zustande. Die wirklichkeitslose
schöne Seele, in dem Widerspruche ihres reinen Selbsts und der
Notwendigkeit desselben, sich zum Sein zu entäußern und in
Wirklichkeit umzuschlagen, in der _Unmittelbarkeit_ dieses
festgehaltnen Gegensatzes--einer Unmittelbarkeit, die allein die
Mitte und Versöhnung des auf seine reine Abstraktion gesteigerten
Gegensatzes, und die reines Sein oder das leere Nichts ist--ist also
als Bewußtsein dieses Widerspruches in seiner unversöhnten
Unmittelbarkeit zur Verrücktheit zerrüttet, und zerfließt in
sehnsüchtiger Schwindsucht. Es gibt damit in der Tat das harte
Festhalten _seines Für-sich-seins_ auf, bringt aber nur die geistlose
Einheit des Seins hervor.
Die wahre, nämlich die _selbstbewußte_ und _daseiende_ Ausgleichung
ist nach ihrer Notwendigkeit schon in dem Vorhergehenden enthalten.
Das Brechen des harten Herzens und seine Erhebung zur Allgemeinheit
ist dieselbe Bewegung, welche an dem Bewußtsein ausgedrückt war, das
sich selbst bekannte. Die Wunden des Geistes heilen, ohne daß Narben
bleiben; die Tat ist nicht das Unvergängliche, sondern wird von dem
Geiste in sich zurückgenommen, und die Seite der Einzelnheit, die an
ihr, es sei als Absicht oder als daseiende Negativität und Schranke
derselben vorhanden ist, ist das unmittelbar verschwindende. Das
verwirklichende _Selbst_, die Form seiner Handlung, ist nur ein
_Moment_ des Ganzen, und ebenso das durch Urteil bestimmende und den
Unterschied der einzelnen und allgemeinen Seite des Handelns
festsetzende Wissen. Jenes Böse setzt diese Entäußerung seiner oder
sich als Moment, hervorgelockt in das bekennende Dasein durch die
Anschauung seiner selbst im Andern. Diesem Andern aber muß, wie
jenem sein einseitiges nicht anerkanntes Dasein des besondern
Für-sich-seins, so ihm sein einseitiges nicht anerkanntes Urteil
brechen; und wie jenes die Macht des Geistes über seine Wirklichkeit
darstellt, so dies die Macht über seinen bestimmten Begriff.
Dieses entsagt aber dem teilenden Gedanken und der Härte des an ihm
festhaltenden Für-sich-seins, darum weil es in der Tat sich selbst im
ersten anschaut. Dies, das seine Wirklichkeit wegwirft, und sich zum
_aufgehobnen Diesen_ macht, stellt sich dadurch in der Tat als
Allgemeines dar; es kehrt aus seiner äußern Wirklichkeit in sich als
Wesen zurück; das allgemeine Bewußtsein erkennt also darin sich
selbst.--Die Verzeihung, die es dem ersten widerfahren läßt, ist die
Verzicht-Leistung auf sich, auf sein _unwirkliches_ Wesen, dem es
jenes andere, das _wirkliches_ Handeln war, gleichsetzt, und es, das
von der Bestimmung, die das Handeln im Gedanken erhielt, Böses
genannt wurde, als gut anerkennt, oder vielmehr diesen Unterschied
des bestimmten Gedankens und sein fürsichseiendes bestimmendes Urteil
fahren läßt, wie das Andre das fürsichseiende Bestimmen der Handlung.
--Das Wort der Versöhnung ist der _daseiende_ Geist, der das reine
Wissen seiner selbst als _allgemeinen_ Wesens in seinem Gegenteile,
in dem reinen Wissen seiner als der absolut in sich seienden
_Einzelnheit_ anschaut--ein gegenseitigem Anerkennen, welches der
_absolute Geist_ ist.
Er tritt ins Dasein nur auf der Spitze, auf welcher sein reines
Wissen von sich selbst der Gegensatz und Wechsel mit sich selbst ist.
Wissend, daß sein _reines Wissen_ das abstrakte _Wesen_ ist, ist er
diese wissende Pflicht im absoluten Gegensatze gegen das Wissen, das
sich als absolute _Einzelnheit_ des Selbsts das Wesen zu sein weiß.
Jenes ist die reine Kontinuität des Allgemeinen, welches die sich als
Wesen wissende Einzelnheit als das an sich Nichtige, als das _Böse_
weiß. Dies aber ist die absolute Diskretion, welche sich selbst in
ihrem reinen Eins absolut, und jenes Allgemeine als das unwirkliche
weiß, das nur _für Andre_ ist. Beide Seiten sind zu dieser Reinheit
geläutert, worin kein selbstloses Dasein, kein Negatives des
Bewußtseins mehr an ihnen ist, sondern jene _Pflicht_ ist der sich
gleichbleibende Charakter seines Sich-selbst-wissens, und dieses Böse
hat ebenso seinen Zweck in seinem _In-sich-sein_, und seine
Wirklichkeit in seiner Rede; der Inhalt dieser Rede ist die Substanz
seines Bestehens; sie ist die Versicherung von der Gewißheit des
Geistes in sich selbst.--Beide ihrer selbst gewissen Geister haben
keinen andern Zweck als ihr reines Selbst, und keine andre Realität
und Dasein als eben dieses reine Selbst. Aber sie sind noch
verschieden, und die Verschiedenheit ist die absolute, weil sie in
diesem Elemente des reinen Begriffes gesetzt ist. Sie ist es auch
nicht nur für uns, sondern für die Begriffe selbst, die in diesem
Gegensatze stehen. Denn diese Begriffe sind zwar _bestimmte_
gegeneinander, aber zugleich an sich allgemeine, so daß sie den
ganzen Umfang des Selbsts ausfüllen, und dies Selbst keinen andern
Inhalt als diese seine Bestimmtheit hat, die weder über es hinausgeht,
noch beschränkter ist als es; denn die eine, das absolut Allgemeine,
ist ebenso das reine Sich-selbst-wissen als das andre, die absolute
Diskretion der Einzelnheit, und beide sind nur dies reine Sich-wissen.
Beide Bestimmtheiten sind also die wissenden reinen Begriffe, deren
Bestimmtheit selbst unmittelbar Wissen, oder deren _Verhältnis_ und
Gegensatz das Ich ist. Hiedurch sind sie _füreinander_ diese
schlechthin Entgegengesetzten; es ist das vollkommen Innre, das so
sich selbst gegenüber und ins Dasein getreten ist; sie machen das
_reine Wissen_ aus, das durch diesen Gegensatz als _Bewußtsein_
gesetzt ist. Aber noch ist es nicht _Selbstbewußtsein_. Diese
Verwirklichung hat es in der Bewegung dieses Gegensatzes. Denn
dieser Gegensatz ist vielmehr selbst die _indiskrete Kontinuität_ und
_Gleichheit_ des Ich = Ich; und jedes _für sich_ eben durch den
Widerspruch seiner reinen Allgemeinheit, welche zugleich seiner
Gleichheit mit dem andern noch widerstrebt und sich davon absondert,
hebt an ihm selbst sich auf. Durch diese Entäußerung kehrt dies in
seinem _Dasein_ entzweite Wissen in die Einheit des _Selbsts_ zurück;
es ist das _wirkliche_ Ich, das allgemeine _Sich-selbst_-wissen in
seinem _absoluten Gegenteile_, in dem _insich_seienden Wissen, das um
der Reinheit seines abgesonderten In-sich-seins willen selbst das
vollkommen Allgemeine ist. Das versöhnende _*Ja*_, worin beide Ich
von ihrem entgegengesetzten _Dasein_ ablassen, ist das _Dasein_ des
zur Zweiheit ausgedehnten _Ichs_, das darin sich gleich bleibt, und
in seiner vollkommnen Entäußerung und Gegenteile die Gewißheit seiner
selbst hat;--es ist der erscheinende Gott mitten unter ihnen, die
sich als das reine Wissen wissen.