C. Die Individualität, welche sich an und für sich selbst reell ist

Das Selbstbewußtsein hat itzt den Begriff von sich erfaßt, der erst

nur der unsrige von ihm war, nämlich in der Gewißheit seiner selbst

alle Realität zu sein, und Zweck und Wesen ist ihm nunmehr die sich

bewegende Durchdringung des Allgemeinen--der Gaben und

Fähigkeiten--und der Individualität.--Die einzelnen Momente dieser

Erfüllung und Durchdringung _vor der Einheit_, in welche sie

zusammengegangen, sind die bisher betrachteten Zwecke. Sie sind als

Abstraktionen und Chimären verschwunden, die jenen ersten schalen

Gestalten des geistigen Selbstbewußtseins angehören, und ihre

Wahrheit nur in dem gemeinten Sein des Herzens, der Einbildung und

der Reden haben, nicht in der Vernunft, die itzt an und für sich

ihrer Realität gewiß, sich nicht mehr als Zweck im _Gegensatze_ gegen

die unmittelbarseiende Wirklichkeit erst hervorzubringen sucht,

sondern zum Gegenstande ihres Bewußtseins die Kategorie als solche

hat.--Es ist nämlich die Bestimmung _des für sich seienden_ oder

_negativen_ Selbstbewußtseins, in welcher die Vernunft auftrat,

aufgehoben; _es fand_ eine _Wirklichkeit_ vor, die das Negative

seiner wäre, und durch deren Aufheben es erst sich seinen _Zweck_

verwirklichte. Indem aber _Zweck_ und _An-sich-sein_ als dasselbe

sich ergeben hat, was das _Sein_ für _Anderes_ und die _vorgefundene

Wirklichkeit_ ist, trennt sich die Wahrheit nicht mehr von der

Gewißheit; es werde nun der gesetzte Zweck für die Gewißheit seiner

selbst, und die Verwirklichung desselben für die Wahrheit, oder aber

der Zweck für die Wahrheit, und die Wirklichkeit für die Gewißheit

genommen; sondern das Wesen und der Zweck an und für sich selbst ist

die Gewißheit der unmittelbaren Realität selbst, die Durchdringung

des _An-sich-_ und _Für-sich-seins_, des Allgemeinen und der

Individualität; das Tun ist an ihm selbst seine Wahrheit und

Wirklichkeit, und die _Darstellung_ oder das _Aussprechen der

Individualität_ ist ihm Zweck an und für sich selbst.

Mit diesem Begriffe ist also das Selbstbewußtsein aus den

entgegengesetzten Bestimmungen, welche die Kategorie für es und sein

Verhalten zu ihr als beobachtendes und dann als tätiges hatte, in

sich zurückgegangen. Es hat die reine Kategorie selbst zu seinem

Gegenstande, oder es ist die Kategorie, welche ihrer selbst bewußt

geworden. Die Rechnung ist dadurch mit seinen vorherigen Gestalten

abgeschlossen; sie liegen hinter ihm in Vergessenheit, treten nicht

als seine vorgefundne Welt gegenüber, sondern entwickeln sich nur

innerhalb seiner selbst als durchsichtige Momente. Doch treten sie

noch in seinem Bewußtsein als eine _Bewegung_ unterschiedner Momente

auseinander, die sich noch nicht in ihre substantielle Einheit

zusammengefaßt hat. Aber in _allen_ hält es die einfache Einheit des

Seins und des Selbsts fest, die ihre _Gattung_ ist.-Das Bewußtsein

hat hiemit allen Gegensatz und alle Bedingung seines Tuns abgeworfen;

es geht frisch _von sich_ aus, und nicht auf _ein Anderes_, sondern

_auf sich selbst_. Indem die Individualität die Wirklichkeit an ihr

selbst ist, ist der _Stoff_ des Wirkens und der _Zweck_ des Tuns an

dem Tun selbst. Das Tun hat daher das Ansehen der Bewegung eines

Kreises, welcher frei im Leeren sich in sich selbst bewegt,

ungehindert bald sich erweitert, bald verengert, und vollkommen

zufrieden nur in und mit sich selbst spielt. Das Element, worin die

Individualität ihre Gestalt darstellt, hat die Bedeutung eines reinen

Aufnehmens dieser Gestalt; es ist der Tag überhaupt, dem das

Bewußtsein sich zeigen will. Das Tun verändert nichts, und geht

gegen nichts; es ist die reine Form des Übersetzens aus dem

_Nichtgesehenwerden_ in das _Gesehenwerden_, und der Inhalt, der

zutage ausgebracht wird, und sich darstellt, nichts anderes, als was

dieses Tun schon an sich ist. Es ist _an sich_--dies ist seine Form

als _gedachter_ Einheit; und es ist _wirklich_--dies ist seine Form

als _seiender_ Einheit; es selbst ist _Inhalt_ nur in dieser

Bestimmung der Einfachheit gegen die Bestimmung seines Übergehens und

seiner Bewegung.

a. Das geistige Tierreich und der Betrug,oder die Sache selbst

Diese an sich reale Individualität ist zuerst wieder eine _einzelne_

und _bestimmte_; die absolute Realität, als welche sie sich weiß, ist

daher, wie sie derselben sich bewußt wird, die _abstrakte allgemeine_,

welche ohne Erfüllung und Inhalt, nur der leere Gedanke dieser

Kategorie ist.--Es ist zu sehen, wie dieser Begriff der an sich

selbst realen Individualität in seinen Momenten sich bestimmt, und

wie ihr ihr Begriff von ihr selbst in das Bewußtsein tritt.

Der Begriff dieser Individualität, wie sie als solche für sich selbst

alle Realität ist, ist zunächst _Resultat_; sie hat ihre Bewegung und

Realität noch nicht dargestellt, und ist hier _unmittelbar_ als

_einfaches An-sich-sein_ gesetzt. Die Negativität aber, welche

dasselbe ist, was als Bewegung erscheint, ist an dem _einfachen

An-sich_ als _Bestimmtheit_; und das _Sein_ oder das einfache An-sich

wird ein bestimmter Umfang. Die Individualität tritt daher als

ursprüngliche bestimmte Natur auf--als _ursprüngliche_ Natur, denn

sie _ist an sich_; als ursprünglich _bestimmte_, denn das Negative

ist am _An-sich_, und dieses ist dadurch eine Qualität. Diese

Beschränkung des Seins jedoch kann _das Tun_ des Bewußtseins _nicht

beschränken_, denn dieses ist hier ein vollendetes

_Sich-auf-sich-selbst_-beziehen; die Beziehung auf Anderes ist

aufgehoben, welche die Beschränkung desselben wäre. Die

ursprüngliche Bestimmtheit der Natur ist daher nur einfaches

Prinzip--ein durchsichtiges allgemeines Element, worin die

Individualität ebenso frei und sich selbst gleich bleibt, als sie

darin ungehindert ihre Unterschiede entfaltet, und reine

Wechselwirkung mit sich in ihrer Verwirklichung ist. Wie das

unbestimmte Tierleben etwa dem Elemente des Wassers, der Luft oder

der Erde, und innerhalb dieser wieder bestimmtern Prinzipien seinen

Odem einbläst, alle seine Momente in sie eintaucht, aber sie jener

Beschränkung des Elements ungeachtet in seiner Macht und sich in

seinem Eins erhält, und als diese besondere Organisation dasselbe

allgemeine Tierleben bleibt.

Diese bestimmte ursprüngliche _Natur_ des in ihr frei und ganz

bleibenden Bewußtseins erscheint als der unmittelbare und einzige

eigentliche _Inhalt_ dessen, was dem Individuum Zweck ist; er ist

zwar _bestimmter_ Inhalt, aber er ist überhaupt _Inhalt_ nur,

insofern wir das _An-sich_-sein isoliert betrachten; in Wahrheit aber

ist er die von der Individualität durchdrungene Realität; die

Wirklichkeit, wie sie das Bewußtsein als einzelnes an ihm selbst hat,

und zunächst _als seiend_, noch nicht als tuend gesetzt ist. Für das

Tun aber ist einesteils jene Bestimmtheit darum nicht Beschränkung,

über welche es hinauswollte, weil sie als seiende Qualität betrachtet

die einfache Farbe des Elements ist, worin es sich bewegt;

andernteils aber ist die Negativität _Bestimmtheit_ nur am Sein; aber

das _Tun_ ist selbst nichts anderes als die Negativität; an der

tuenden Individualität ist also die Bestimmtheit aufgelöst in

Negativität überhaupt, oder den Inbegriff aller Bestimmtheit.

Die einfache ursprüngliche Natur nun tritt in dem _Tun_ und dem

Bewußtsein des Tuns in den Unterschied, welcher diesem zukommt. Es

ist _zuerst_ als Gegenstand, und zwar als _Gegenstand_, wie er noch

dem _Bewußtsein_ angehört, als _Zweck_ vorhanden, und somit

entgegengesetzt einer vorhandenen Wirklichkeit. Das _andere_ Moment

ist die _Bewegung_ des als ruhend vorgestellten Zwecks, die

Verwirklichung als die Beziehung des Zwecks auf die ganz formelle

Wirklichkeit, hiemit die Vorstellung des _Überganges_ selbst, oder

das _Mittel_. Das _dritte_ ist endlich der Gegenstand, wie er nicht

mehr Zweck, dessen das Tuende unmittelbar als des _seinigen sich_

bewußt ist, sondern wie er aus ihm heraus und _für es_ als ein

_Anderes_ ist.--Diese verschiedenen Seiten sind nun aber nach dem

Begriffe dieser Sphäre so festzuhalten, daß der Inhalt in ihnen

derselbe bleibt, und kein Unterschied hereinkommt, weder der

Individualität und des Seins überhaupt, noch des _Zwecks_ gegen die

_Individualität_ als _ursprüngliche Natur_, noch gegen die vorhandne

Wirklichkeit, ebenso nicht des _Mittels_ gegen sie als absoluten

_Zweck_, noch der _bewirkten Wirklichkeit_ gegen den Zweck oder die

ursprüngliche Natur oder das Mittel.

Vors erste also ist die ursprünglich bestimmte Natur der

Individualität, ihr unmittelbares Wesen noch nicht als tuend gesetzt,

und heißt so _besondere_ Fähigkeit, Talent, Charakter u.s.f. Diese

eigentümliche Tinktur des Geistes ist als der einzige Inhalt des

Zwecks selbst, und ganz allein als die Realität zu betrachten.

Stellte man sich das Bewußtsein vor als darüber hinausgehend und

einen andern Inhalt zur Wirklichkeit bringen wollend, so stellte man

es sich vor als _ein Nichts_ in _das Nichts_ hinarbeitend.--Dies

ursprüngliche Wesen ist ferner nicht nur Inhalt des Zwecks, sondern

an sich auch die _Wirklichkeit_, welche sonst als _gegebener_ Stoff

des Tuns, als _vorgefundene_ und im Tun zu bildende Wirklichkeit

erscheint. Das Tun ist nämlich nur reines Übersetzen aus der Form

des noch nicht dargestellten in die des dargestellten Seins; das

An-sich-sein jener dem Bewußtsein entgegengesetzten Wirklichkeit ist

zum bloßen leeren Scheine herabgesunken. Dies Bewußtsein, indem es

sich zum Handeln bestimmt, läßt sich also durch den Schein der

vorhandenen Wirklichkeit nicht irre machen, und ebenso hat es sich

aus dem Herumtreiben in leeren Gedanken und Zwecken auf den

ursprünglichen Inhalt seines Wesens zusammenzuhalten.--Dieser

ursprüngliche Inhalt ist zwar erst _für_ das Bewußtsein, _indem es

ihn verwirklicht hat_; der Unterschied aber eines solchen, das _für

das_ Bewußtsein nur _innerhalb seiner_, und einer außer ihm an sich

seienden Wirklichkeit ist hinweggefallen.--Nur daß _für es_ sei, was

es _an sich_ ist, muß es handeln, oder das Handeln ist eben das

Werden des Geistes _als Bewußtsein_. Was es _an sich_ ist, weiß es

also aus seiner Wirklichkeit. Das Individuum kann daher nicht wissen,

was _es ist_, eh es sich durch das Tun zur Wirklichkeit gebracht hat.

--Es scheint aber hiemit den _Zweck_ seines Tuns nicht bestimmen zu

können, eh es getan hat; aber zugleich muß es, indem es Bewußtsein

ist, die Handlung vorher als die _ganz seinige_, das heißt als

_Zweck_ vor sich haben. Das ans Handeln gehende Individuum scheint

sich also in einem Kreise zu befinden, worin jedes Moment das andere

schon voraussetzt, und hiemit keinen Anfang finden zu können, weil es

sein ursprüngliches Wesen, das sein Zweck sein muß, _erst aus der

Tat_ kennenlernt, aber um zu tun, _vorher den Zweck_ haben muß.

Ebendarum aber hat es _unmittelbar_ anzufangen und, unter welchen

Umständen es sei, ohne weiteres Bedenken um _Anfang, Mittel_ und

_Ende_ zur Tätigkeit zu schreiten; denn sein Wesen und

_ansich_seiende Natur ist alles in einem, Anfang, Mittel und Ende.

Als _Anfang_ ist sie in den _Umständen_ des Handelns vorhanden, und

das _Interesse_, welches das Individuum an etwas findet, ist die

schon gegebene Antwort auf die Frage: ob und was hier zu tun ist.

Denn was eine vorgefundene Wirklichkeit zu sein scheint, ist an sich

seine ursprüngliche Natur, welche nur den Schein eines _Seins_

hat--einen Schein, der in dem Begriffe des sich entzweienden Tuns

liegt--, aber als _seine_ ursprüngliche Natur sich in dem _Interesse,

_ das es an ihr findet, ausspricht.--Ebenso ist das _Wie_ oder die

_Mittel_ an und für sich bestimmt. Das _Talent_ ist gleichfalls

nichts anders als die bestimmte ursprüngliche Individualität,

betrachtet als _inneres Mittel_, oder _Übergang_ des Zwecks zur

Wirklichkeit. Das _wirkliche_ Mittel aber und der reale Übergang ist

die Einheit des Talents, und der im Interesse vorhandenen Natur der

Sache; jenes stellt am Mittel die Seite des Tuns, dieses die Seite

des Inhalts vor, beide sind die Individualität selbst, als

Durchdringung des Seins und des Tuns. Was also vorhanden ist, sind

vorgefundene _Umstände_, die _an sich_ die ursprüngliche Natur des

Individuums sind; als denn das Interesse, welches sie eben als das

_seinige_ oder als _Zweck_ setzt; endlich die Verknüpfung und

Aufhebung dieses Gegensatzes im _Mittel_. Diese Verknüpfung fällt

selbst noch innerhalb des Bewußtseins, und das soeben betrachtete

Ganze ist die eine Seite eines Gegensatzes. Dieser noch übrige

Schein von Entgegensetzung wird durch den _Übergang_ selbst oder das

_Mittel_ aufgehoben,--denn es ist _Einheit_ des Äußern und Innern,

das Gegenteil der Bestimmtheit, welche es als _innres_ Mittel hat, es

hebt sie also auf und setzt sich, diese Einheit des Tuns und des

Seins ebenso als _Äußeres_, als die wirklich gewordene Individualität

selbst; d.i. die _für sie selbst_ als das _Seiende_ gesetzt ist. Die

ganze Handlung tritt auf diese Weise weder als die _Umstände_ noch

als _Zweck_ noch _Mittel_ noch als _Werk_ aus sich heraus.

Mit dem Werke aber scheint der Unterschied der ursprünglichen Naturen

einzutreten; das Werk ist wie die ursprüngliche Natur, welche es

ausdrückt, ein _bestimmtes_, denn vom Tun frei entlassen als _seiende

Wirklichkeit_, ist die Negativität als Qualität an ihm. Das

Bewußtsein aber bestimmt sich ihm gegenüber als dasjenige, welches

die Bestimmtheit als Negativität _überhaupt_, als Tun, an ihm hat; es

ist also das Allgemeine gegen jene Bestimmtheit des Werks, kann es

also mit andern _vergleichen_ und hieraus die Individualitäten selbst

als _verschiedene_ fassen; das in seinem Werke weiter übergreifende

Individuum entweder als stärkere Energie des Willens, oder als

reichere Natur, das heißt eine solche, deren ursprüngliche

Bestimmtheit weniger beschränkt ist,--eine andere hingegen als eine

schwächere und dürftigere Natur. Gegen diesen unwesentlichen

Unterschied der _Größe_ würde das _Gute_ und _Schlechte_ einen

absoluten Unterschied ausdrücken; aber hier findet dieser nicht statt.

Was auf die eine oder andere Weise genommen würde, ist auf gleiche

Weise ein Tun und Treiben, ein Sich-darstellen und Aussprechen einer

Individualität, und darum alles gut, und es wäre eigentlich nicht zu

sagen, was das Schlechte sein sollte. Was ein schlechtes Werk

genannt würde, ist das individuelle Leben einer bestimmten Natur, die

sich darin verwirklicht; zu einem schlechten Werke würde es nur durch

den vergleichenden Gedanken verdorben, der aber etwas Leeres ist, da

er über das Wesen des Werks, ein Sich-aussprechen der Individualität

zu sein, hinausgeht und sonst, man weiß nicht was, daran sucht und

fodert.--Er könnte nur den vorhin angeführten Unterschied betreffen;

dieser ist aber an sich, als Größeunterschied, ein unwesentlicher;

und hier bestimmt darum, weil es verschiedene Werke oder

Individualitäten wären, die miteinander verglichen würden; aber diese

gehen einander nichts an; jedes bezieht sich nur auf sich selbst.

Die ursprüngliche Natur ist allein das _An-sich_, oder das, was als

Maßstab der Beurteilung des Werks und umgekehrt zugrunde gelegt

werden könnte; beides aber entspricht sich einander, es ist nichts

für die Individualität, was nicht _durch_ sie, oder es gibt keine

_Wirklichkeit_, die nicht ihre Natur und ihr Tun, und kein Tun noch

An-sich derselben, das nicht wirklich ist, und nur diese Momente sind

zu vergleichen.

Es findet daher überhaupt weder _Erhebung_, noch _Klage_, noch _Reue_

statt; denn dergleichen alles kömmt aus dem Gedanken her, der sich

einen andern _Inhalt_ und ein anderes _An-sich_ einbildet, als die

ursprüngliche Natur des Individuums und ihre in der Wirklichkeit

vorhandene Ausführung ist. Was es sei, das es tut und ihm widerfährt,

dies hat es getan, und ist es selbst; es kann nur das Bewußtsein des

reinen Übersetzens _seiner selbst_ aus der Nacht der Möglichkeit in

den Tag der Gegenwart, des _abstrakten An-sich_ in die Bedeutung des

_wirklichen_ Seins, und die Gewißheit haben, daß was in diesem ihm

vorkommt, nichts anders ist, als was in jener schlief. Das

Bewußtsein dieser Einheit ist zwar ebenfalls eine Vergleichung, aber

was verglichen wird, hat eben nur den _Schein des_ Gegensatzes; ein

Schein der Form, der für das Selbstbewußtsein der Vernunft, daß die

Individualität an ihr selbst die Wirklichkeit ist, nichts mehr als

Schein ist. Das Individuum kann also, da es weiß, daß es in seiner

Wirklichkeit nichts anderes finden kann als ihre Einheit mit ihm,

oder nur die Gewißheit seiner selbst in ihrer Wahrheit, und daß es

also immer seinen Zweck erreicht, _nur Freude an sich erleben_.

Dies ist der Begriff, welchen das Bewußtsein, das sich seiner als

absoluter Durchdringung der Individualität und des Seins gewiß ist,

von sich macht; sehen wir, ob er sich ihm durch die Erfahrung

bestätigt, und seine Realität damit übereinstimmt. Das Werk ist die

Realität, welche das Bewußtsein sich gibt; es ist dasjenige, worin

das Individuum das für es ist, was es _an sich_ ist, und so daß das

Bewußtsein, _für welches_ es in dem Werke wird, nicht das besondere,

sondern das _allgemeine_ Bewußtsein ist; es hat sich im Werke

überhaupt in das Element der Allgemeinheit, in den bestimmtheitslosen

Raum des Seins hinausgestellt. Das von seinem Werke zurücktretende

Bewußtsein ist in der Tat das allgemeine--weil es die _absolute

Negativität_ oder das Tun in diesem Gegensatze wird--gegen sein Werk,

welches das _bestimmte_ ist; es geht also über sich als Werk hinaus,

und ist selbst der bestimmtheitslose Raum, der sich von seinem Werke

nicht erfüllt findet. Wenn vorhin im Begriffe sich doch ihre Einheit

erhielt, so geschah dies ebendadurch, daß das Werk als _seiendes_

Werk aufgehoben wurde. Aber es soll _sein_, und es ist zu sehen, wie

in seinem _Sein_ die Individualität seine Allgemeinheit erhalten, und

sich zu befriedigen wissen wird.--Zunächst ist das gewordene Werk für

sich zu betrachten. Es hat die ganze Natur der Individualität

mitempfangen; sein _Sein_ ist daher selbst ein Tun, worin sich alle

Unterschiede durchdringen und auflösen; das Werk ist also in ein

_Bestehen_ hinausgeworfen, worin die _Bestimmtheit_ der

ursprünglichen Natur in der Tat gegen andere bestimmte Naturen sich

herauskehrt, in sie eingreift, wie diese andere in sie, und sich als

verschwindendes Moment in dieser allgemeinen Bewegung verliert. Wenn

_innerhalb des Begriffs_ der an und für sich selbst realen

Individualität alle Momente, Umstände, Zweck, Mittel, und die

Verwirklichung einander gleich sind, und die ursprüngliche bestimmte

Natur nur als allgemeines Element gilt, so kömmt dagegen, indem dies

Element gegenständliches Sein wird, seine _Bestimmtheit_ als solche

in dem Werke an den Tag, und erhält ihre Wahrheit in ihrer Auflösung.

Näher stellt diese Auflösung sich so dar, daß in dieser Bestimmtheit

das Individuum als _dieses_ sich wirklich geworden ist; aber sie ist

nicht nur Inhalt der Wirklichkeit, sondern ebenso Form derselben,

oder die Wirklichkeit als solche überhaupt ist eben diese

Bestimmtheit, dem Selbstbewußtsein entgegengesetzt zu sein. Von

dieser Seite zeigt sie sich als die aus dem Begriffe verschwundene,

nur _vorgefundene fremde_ Wirklichkeit. Das Werk _ist_, d.h. es ist

für andere Individualitäten, und für sie eine fremde Wirklichkeit, an

deren Stelle _sie_ die ihrige setzen müssen, um durch _ihr_ Tun sich

das Bewußtsein _ihrer_ Einheit mit der Wirklichkeit zu geben; oder

_ihr_ durch _ihre_ ursprüngliche Natur gesetztes Interesse an jenem

Werke ist ein anderes als das _eigentümliche_ Interesse dieses Werks,

welches hiedurch zu etwas anderem gemacht ist. Das Werk ist also

überhaupt etwas Vergängliches, das durch das Widerspiel anderer

Kräfte und Interesse ausgelöscht wird, und vielmehr die Realität der

Individualität als verschwindend, denn als vollbracht darstellt.

Es entsteht dem Bewußtsein also in seinem Werke der Gegensatz des

Tuns und des Seins, welcher in den frühern Gestalten des Bewußtseins

zugleich der _Anfang_ des Tuns war, hier nur _Resultat_ ist. Er hat

aber in der Tat gleichfalls zugrunde gelegen, indem das Bewußtsein

als _an sich_ reale Individualität ans Handeln ging; denn dem Handeln

war die _bestimmte ursprüngliche Natur_ als das _An-sich_

vorausgesetzt, und das reine Vollbringen um des Vollbringens willen

hatte sie zum _Inhalte_. Das reine Tun ist aber die sich _selbst

gleiche_ Form, welcher hiemit die _Bestimmtheit_ der ursprünglichen

Natur ungleich ist. Es ist hier, wie sonst, gleichgültig, welches

von beiden _Begriff_ und welches _Realität_ genannt wird; die

ursprüngliche Natur ist das _Gedachte_ oder das _An-sich_ gegen das

Tun, worin sie erst ihre Realität hat; oder die ursprüngliche Natur

ist das Sein ebensowohl der Individualität als solcher wie ihrer als

Werk, das Tun aber ist der ursprüngliche _Begriff_, als absoluter

Übergang, oder als das _Werden_. Diese _Unangemessenheit_ des

Begriffs und der Realität, die in seinem Wesen liegt, erfährt das

Bewußtsein in seinem Werke; in diesem wird es sich also, wie es in

Wahrheit ist, und sein leerer Begriff von sich selbst verschwindet.

In diesem Grundwiderspruche des Werks, das die Wahrheit dieser sich

an sich realen Individualität ist, treten somit wieder alle Seiten

derselben als widersprechend auf; oder das Werk, als der Inhalt der

ganzen Individualität aus dem _Tun_, welches die negative Einheit ist

und alle Momente gefangen hält, in das _Sein_ herausgestellt, läßt

sie nun frei; und im Elemente des Bestehens werden sie gleichgültig

gegeneinander. Begriff und Realität trennen sich also als Zweck und

als dasjenige, was die _ursprüngliche Wesenheit_ ist. Es ist

zufällig, daß der Zweck wahrhaftes Wesen habe, oder daß das An-sich

zum Zwecke gemacht werde. Ebenso treten wieder Begriff und Realität

als _Übergang_ in die Wirklichkeit und als _Zweck_ auseinander; oder

es ist zufällig, daß das den Zweck ausdrückende _Mittel_ gewählt

werde. Und endlich diese innere Momente zusammen, sie mögen in sich

eine Einheit haben oder nicht, das _Tun_ des Individuums ist wieder

zufällig gegen die _Wirklichkeit_ überhaupt; das _Glück_ entscheidet

ebensowohl für einen schlecht bestimmten Zweck und schlechtgewählte

Mittel als gegen sie.

Wenn nun hiemit dem Bewußtsein an seinem Werke der _Gegensatz_ des

Wollens und Vollbringens, des Zwecks und der Mittel und wieder dieses

Innerlichen zusammen und der Wirklichkeit selbst wird, was überhaupt

die _Zufälligkeit seines Tuns in sich_ befaßt, so ist aber ebenso

auch die _Einheit_ und die _Notwendigkeit_ desselben vorhanden; diese

Seite greift über jene über, und die _Erfahrung_ von der

_Zufälligkeit des Tuns_ ist selbst nur eine _zufällige Erfahrung_.

Die _Notwendigkeit_ des Tuns besteht darin, daß _Zweck_ schlechthin

auf die _Wirklichkeit_ bezogen ist, und diese Einheit ist der Begriff

des Tuns; es wird gehandelt, weil das Tun an und für sich selbst das

Wesen der Wirklichkeit ist. In dem Werke ergibt sich zwar die

Zufälligkeit, welche das _Vollbrachtsein_ gegen das _Wollen_ und

_Vollbringen_ hat, und diese Erfahrung, welche als die Wahrheit

gelten zu müssen scheint, widerspricht jenem Begriffe der Handlung.

Betrachten wir jedoch den Inhalt dieser Erfahrung in seiner

Vollständigkeit, so ist er das _verschwindende Werk_; was sich

_erhält_, ist nicht das _Verschwinden_, sondern das Verschwinden ist

selbst wirklich und an das Werk geknüpft, und verschwindet selbst mit

diesem; das _Negative_ geht mit dem _Positiven_, dessen Negation es

ist, _selbst zugrunde_.

Dies Verschwinden des Verschwindens liegt in dem Begriffe der an sich

realen Individualität selbst; denn dasjenige, worin das Werk, oder

was an ihm, verschwindet, und was demjenigen, was Erfahrung genannt

worden, seine Übermacht über den Begriff, den die Individualität von

sich selbst hat, geben sollte, ist die _gegenständliche Wirklichkeit_;

sie aber ist ein Moment, welches auch in diesem Bewußtsein selbst

keine Wahrheit mehr für sich hat, diese besteht nur in der Einheit

desselben mit dem Tun, und das _wahre Werk_ ist nur jene Einheit des

_Tuns und des Seins_, des _Wollens_ und _Vollbringens_. Dem

Bewußtsein ist also um der seinem Handeln zugrunde liegenden

Gewißheit, die ihr _entgegengesetzte_ Wirklichkeit selbst ein solches,

welches nur _für es_ ist; ihm als in sich zurückgekehrten

_Selbstbewußtsein_, dem aller Gegensatz verschwunden ist, kann er

nicht mehr in dieser Form seines _Für-sich-seins_ gegen die

_Wirklichkeit_ werden; sondern der Gegensatz und die Negativität, die

an dem Werke zum Vorschein kommt, trifft hiemit nicht nur den Inhalt

des Werks oder auch des Bewußtseins, sondern die Wirklichkeit als

solche, und damit den nur durch sie und an ihr vorhandenen Gegensatz

und das Verschwinden des Werks. Auf diese Weise reflektiert sich

also das Bewußtsein in sich aus seinem vergänglichen Werke, und

behauptet seinen Begriff und Gewißheit als das _Seiende_ und

_Bleibende_, gegen die Erfahrung von der _Zufälligkeit_ des Tuns; es

erfährt in der Tat seinen Begriff, in welchem die Wirklichkeit nur

ein Moment, etwas _für es_, nicht das An- und Für-sich ist; es

erfährt sie als verschwindendes Moment, und sie gilt ihm daher nur

als _Sein_ überhaupt, dessen Allgemeinheit mit dem Tun dasselbe ist.

Diese Einheit ist das wahre Werk; es ist die _Sache selbst_, welche

sich schlechthin behauptet und als das Bleibende erfahren wird,

unabhängig von der Sache, welche die _Zufälligkeit_ des individuellen

Tuns als eines solchen, der Umstände, Mittel und der Wirklichkeit ist.

Die _Sache selbst_ ist diesen Momenten nur insofern entgegengesetzt,

als sie isoliert gelten sollen, ist aber wesentlich als Durchdringung

der Wirklichkeit und der Individualität die Einheit derselben;

ebensowohl ein Tun, und als Tun _reines Tun_ überhaupt, _damit

ebensosehr Tun dieses Individuums_, und dies Tun als ihm noch

angehörig im Gegensatze gegen die Wirklichkeit, als _Zweck_; ebenso

ist sie der _Übergang_ aus dieser Bestimmtheit in die

entgegengesetzte; und endlich eine _Wirklichkeit_, welche _für das

Bewußtsein_ vorhanden ist. Die _Sache selbst_ drückt hiemit die

_geistige_ Wesenheit aus, worin alle diese Momente aufgehoben sind

als fürsichgeltende, also nur als allgemeine gelten, und worin dem

Bewußtsein seine Gewißheit von sich selbst gegenständliches Wesen,

_eine Sache_, ist; der aus dem Selbstbewußtsein als der _seinige_

herausgeborne Gegenstand, ohne aufzuhören, freier, eigentlicher

Gegenstand zu sein.--Das _Ding_ der sinnlichen Gewißheit und des

Wahrnehmens hat nun für das Selbstbewußtsein allein seine Bedeutung

durch es; hierauf beruht der Unterschied eines _Dings_ und einer

_Sache_.--Es wird eine der sinnlichen Gewißheit und Wahrnehmung

entsprechende Bewegung daran durchlaufen.

In _der Sache selbst_ also, als der gegenständlich gewordnen

Durchdringung der Individualität und der Gegenständlichkeit selbst,

ist dem Selbstbewußtsein sein wahrer Begriff von sich geworden, oder

es ist zum Bewußtsein seiner Substanz gekommen. Es ist zugleich, wie

es hier ist, ein soeben gewordenes und daher _unmittelbares_

Bewußtsein derselben, und dies ist die bestimmte Weise, in welcher

das geistige Wesen hier vorhanden, und noch nicht zur wahrhaft realen

Substanz gediehen ist. Die _Sache selbst_ hat in diesem

unmittelbaren Bewußtsein derselben die Form des _einfachen Wesens_,

welches als allgemeines alle seine verschiedenen Momente in sich

enthält und ihnen zukommt, aber auch wieder gleichgültig gegen sie

als bestimmte Momente und frei für sich ist, und als diese freie

_einfache, abstrakte_ Sache selbst, _als das Wesen gilt_. Die

verschiedenen Momente der ursprünglichen Bestimmtheit oder der _Sache

dieses_ Individuums, seines Zwecks, der Mittel, des Tuns selbst und

der Wirklichkeit, sind für dieses Bewußtsein einerseits einzelne

Momente, welche es gegen die _Sache selbst_ verlassen und aufgeben

kann; andererseits aber haben sie alle die Sache selbst nur so zum

Wesen, daß sie als das _abstrakte_ Allgemeine derselben _an_ jedem

dieser verschiedenen Momente sich findet und _Prädikat_ derselben

sein kann. Sie selbst ist noch nicht das Subjekt, sondern dafür

gelten jene Momente, weil sie auf die Seite der _Einzelnheit_

überhaupt fallen, die Sache selbst aber nur erst das einfach

Allgemeine ist. Sie ist die _Gattung_, welche sich in allen diesen

Momenten als ihren _Arten_ findet, und ebenso frei davon ist.

Das Bewußtsein heißt _ehrlich_, welches einesteils zu diesem

Idealismus gekommen, den _die Sache selbst_ ausdrückt, und

andernteils an ihr als dieser formalen Allgemeinheit das Wahre hat;

dem es immer nur um sie zu tun ist, das sich daher in ihren

verschiedenen Momenten oder Arten herumtreibt, und indem es sie in

einem derselben oder in einer Bedeutung nicht erreicht, ebendadurch

in dem andern ihrer habhaft wird, somit die Befriedigung in der Tat

immer gewinnt, welche diesem Bewußtsein seinem Begriffe nach zuteil

werden sollte. Es mag gehen, wie es will, so hat es die _Sache

selbst_ vollbracht und erreicht, denn sie ist als diese _allgemeine_

Gattung jener Momente Prädikat aller.

Bringt es einen _Zweck_ nicht zur _Wirklichkeit_, so hat es ihn doch

_gewollt_, das heißt, es macht den _Zweck_ als Zweck, das _reine Tun_,

welches nichts tut, zur _Sache selbst_; und kann sich daher so

ausdrücken und trösten, daß doch immer etwas _getan_ und _getrieben_

worden ist. Da das Allgemeine selbst das Negative oder das

Verschwinden unter sich enthält, so ist auch dies, daß das Werk sich

vernichtet, selbst _sein_ Tun; es hat die andern dazu gereizt, und

findet in dem _Verschwinden_ seiner Wirklichkeit noch die

Befriedigung, wie böse Jungen in der Ohrfeige, die sie erhalten,

_sich selbst_ genießen, nämlich als Ursache derselben. Oder es hat

die Sache selbst auszuführen auch _nicht einmal versucht_, und _gar

nichts getan_, so hat es nicht _gemocht; die Sache selbst_ ist ihm

eben _Einheit_ seines _Entschlusses_ und _der Realität_; es behauptet,

daß die _Wirklichkeit_ nichts anders wäre als sein _Mögen_.--Es ist

endlich etwas ihm Interessantes überhaupt ohne sein Zutun geworden,

so ist ihm diese _Wirklichkeit_ die Sache selbst eben in dem

Interesse, das es daran findet, ob sie gleich nicht von ihm

hervorgebracht worden ist; ist es ein Glück, das ihm persönlich

widerfahren, so hält es darauf als auf seine _Tat_ und _Verdienst_;

ist es sonst eine Weltbegebenheit, die es weiter nichts angeht, so

macht es sie ebenso zu der seinigen, und _tatloses Interesse_ gilt

ihm für _Partei_, die es dafür oder dawider genommen und _bekämpft_

oder _gehalten_ hat.

Die _Ehrlichkeit_ dieses Bewußtseins, sowie die Befriedigung, die es

allenthalben erlebt, besteht, wie erhellt, in der Tat darin, daß es

seine _Gedanken_, die es von der Sache selbst hat, _nicht

zusammenbringt. Die Sache selbst_ ist ihm ebensowohl _seine_ Sache

wie gar _kein Werk_, oder das _reine Tun_ und der _leere Zweck_, oder

auch eine _tatlose Wirklichkeit_; es macht eine Bedeutung nach der

andern zum Subjekte dieses Prädikats, und vergißt die eine nach der

andern. Itzt im bloßen _Gewollt-_ oder auch im _Nichtgemocht_haben

hat die Sache selbst die Bedeutung des _leeren Zwecks_, und der

_gedachten_ Einheit des Wollens und Vollbringens. Der Trost über die

Vernichtung des Zwecks, doch _gewollt_ oder doch _rein getan_, sowie

die Befriedigung, den andern etwas zu tun gegeben zu haben, macht das

_reine Tun_ oder das ganz schlechte Werk zum Wesen, denn dasjenige

ist ein schlechtes zu nennen, welches gar keines ist. Endlich beim

Glücksfall, die Wirklichkeit _vorzufinden_, wird dieses Sein ohne Tat

zur Sache selbst.

Die Wahrheit dieser Ehrlichkeit aber ist, nicht so ehrlich zu sein,

als sie aussieht. Denn sie kann nicht so gedankenlos sein, diese

verschiedenen Momente in der Tat so auseinanderfallen zu lassen,

sondern sie muß das unmittelbare Bewußtsein über ihren Gegensatz

haben, weil sie sich schlechthin aufeinander beziehen. Das _reine_

Tun ist wesentlich Tun _dieses_ Individuums, und dieses Tun ist

ebenso wesentlich eine _Wirklichkeit_ oder eine Sache. Umgekehrt ist

die _Wirklichkeit_ wesentlich nur als _sein_ Tun, sowie als _Tun

überhaupt_; und _sein_ Tun ist zugleich nur wie Tun überhaupt, so

auch Wirklichkeit. Indem es ihm also nur um die _Sache selbst_ als

_abstrakte Wirklichkeit_ zu tun scheint, ist auch dies vorhanden, daß

es ihm um sie als _sein_ Tun zu tun ist. Aber ebenso, indem es ihm

nur ums _Tun_ und _Treiben_ zu tun ist, ist es ihm damit nicht Ernst,

sondern es ist ihm um _eine Sache_ zu tun, und um die Sache als die

_seinige_. Indem es endlich nur _seine_ Sache und _sein_ Tun zu

wollen scheint, ist es wieder um die _Sache überhaupt_ oder die an

und für sich bleibende Wirklichkeit zu tun.

Wie die Sache selbst und ihre Momente hier als _Inhalt_ erscheinen,

ebenso notwendig sind sie auch _als Formen_ an dem Bewußtsein. Sie

treten als Inhalt nur auf, um zu verschwinden, und jedes macht dem

andern Platz. Sie müssen daher in der Bestimmtheit, als

_aufgehobene_, vorhanden sein; so aber sind sie Seiten des

Bewußtseins selbst. Die _Sache selbst_ ist als das _An-sich_ oder

seine _Reflexion in sich_ vorhanden, die _Verdrängung_ der Momente

aber durcheinander drückt sich an ihm so aus, daß sie nicht an sich,

sondern nur für _ein Anderes_ an ihm gesetzt sind. Das eine der

Momente des Inhalts wird von ihm dem Tage ausgesetzt, und _für

andere_ vorgestellt; das Bewußtsein ist aber zugleich daraus in sich

reflektiert, und das Entgegengesetzte ebenso in ihm vorhanden; es

behält es für sich, als das seinige. Es ist zugleich auch nicht

irgendeines derselben, welches allein _nur_ hinausgestellt, und ein

anderes, das nur im Innern behalten würde, sondern das Bewußtsein

wechselt mit ihnen ab; denn es muß das eine wie das andere zum

wesentlichen für sich und für die andere machen. _Das Ganze_ ist die

sich bewegende Durchdringung der Individualität und des Allgemeinen;

weil aber dies Ganze für dies Bewußtsein nur als das _einfache_ Wesen

und damit als die Abstraktion _der Sache selbst_ vorhanden ist,

fallen seine Momente als getrennte außer ihr und auseinander; und

_als Ganzes_ wird es nur durch die trennende Abwechslung des

Ausstellens und des Für-sich-behaltens erschöpft und dargestellt.

Indem in dieser Abwechslung das Bewußtsein _ein_ Moment für sich und

als wesentliches in seiner Reflexion, ein anderes aber nur äußerlich

an _ihm_ oder für die _andern_ hat, tritt damit ein Spiel der

Individualitäten miteinander ein, worin sie sowohl sich selbst als

sich gegenseitig sowohl betrügen als betrogen finden.

Eine Individualität geht also, etwas auszuführen; sie scheint damit

etwas _zur Sache_ gemacht zu haben; sie handelt, wird darin für

Andere, und es scheint ihr um die _Wirklichkeit_ zu tun zu sein. Die

Andern nehmen also das Tun derselben für ein Interesse an der Sache

als solcher, und für den Zweck, daß _die Sache an sich ausgeführt

sei_; gleichgültig, ob von der ersten Individualität oder von ihnen.

Indem sie hienach diese Sache schon von ihnen zustande gebracht

aufzeigen oder, wo nicht, ihre Hülfe anbieten und leisten, so ist

jenes Bewußtsein vielmehr da heraus, wo sie meinen, daß es sei; es

ist _sein_ Tun und Treiben, was es bei der Sache interessiert, und

indem sie innewerden, daß dies _die Sache selbst_ war, finden sie

sich also getäuscht.--Aber in der Tat war ihr Herbeieilen, um zu

helfen, selbst nichts anders, als daß sie _ihr_ Tun, nicht die _Sache

selbst_, sehen und zeigen wollten; d.h. sie wollten das andere auf

eben die Weise betrügen, als sie sich betrogen worden zu sein

beschweren.--Indem es nun itzt herausgekehrt ist, daß das _eigne Tun_

und _Treiben_, das Spiel _seiner Kräfte_ für die Sache selbst gilt,

so scheint das Bewußtsein, sein Wesen _für sich_, nicht für die

andern, zu treiben, und nur bekümmert um das Tun als _das seinige_,

nicht um es als ein Tun der _andern_, hiemit die andern ebenso in

_ihrer_ Sache gewähren zu lassen. Allein sie irren sich wieder; es

ist schon da heraus, wo sie es zu sein meinten. Es ist ihm nicht um

die Sache als _diese seine einzelne_ zu tun, sondern um sie als

_Sache_, als Allgemeines, das für alle ist. Es mischt sich also in

ihr Tun und Werk, und wenn es ihnen dasselbe nicht mehr aus der Hand

nehmen kann, interessiert es sich wenigstens dadurch dabei, daß es

sich durch Urteilen zu tun macht; drückt es ihm den Stempel seiner

Billigung und seines Lobes auf, so ist dies so gemeint, daß es am

Werke nicht nur das Werk selbst lobt, sondern zugleich _seine eigne_

Großmut und Mäßigung, das Werk nicht als Werk und auch nicht durch

seinen Tadel verdorben zu haben. Indem es ein Interesse am _Werke_

zeigt, genießt _es sich selbst_ darin; ebenso ist ihm das _Werk_, das

von ihm getadelt wird, willkommen für eben diesen Genuß _seines

eignen_ Tuns, der ihm dadurch verschafft wird. Die aber sich durch

diese Einmischung für betrogen halten oder ausgeben, wollten vielmehr

selbst auf gleiche Weise betrügen. Sie geben ihr Tun und Treiben für

etwas aus, das nur für sie selbst ist, worin sie nur _sich_ und _ihr

eignes_ Wesen bezweckten. Allein indem sie etwas tun, und hiemit

sich darstellen und dem Tage zeigen, widersprechen sie unmittelbar

durch die Tat ihrem Vorgeben, den Tag selbst, das allgemeine

Bewußtsein und die Teilnahme aller ausschließen zu wollen; die

Verwirklichung ist vielmehr eine Ausstellung des Seinigen in das

allgemeine Element, wodurch es zur _Sache_ aller wird und werden soll.

Es ist also ebenso Betrug seiner selbst und der andern, wenn es nur

um die _reine Sache_ zu tun sein soll; ein Bewußtsein, das eine Sache

auftut, macht vielmehr die Erfahrung, daß die andern, wie die Fliegen

zu frisch aufgestellter Milch, herbeieilen und sich dabei geschäftig

wissen wollen; und sie an ihm, daß es ihm ebenso nicht um die Sache

als Gegenstand, sondern als um die _seinige_ zu tun ist. Hingegen,

wenn nur das _Tun selbst_, der Gebrauch der Kräfte und Fähigkeiten

oder das Aussprechen dieser Individualität, das Wesentliche sein soll,

so wird ebenso gegenseitig die Erfahrung gemacht, daß _alle_ sich

rühren und für eingeladen halten, und statt eines _reinen_ Tuns oder

eines _einzelnen_ eigentümlichen Tuns vielmehr etwas, das ebensowohl

_für andere_ ist, oder _eine Sache selbst_ aufgetan wurde. Es

geschieht in beiden Fällen dasselbe, und hat nur einen verschiedenen

Sinn gegen denjenigen, der dabei angenommen wurde und gelten sollte.

Das Bewußtsein erfährt beide Seiten als gleich wesentliche Momente,

und hierin was die _Natur der Sache selbst_ ist, nämlich weder nur

Sache, welche dem Tun überhaupt und dem einzelnen Tun, noch Tun,

welches dem Bestehen entgegengesetzt und die von diesen Momenten als

ihren _Arten_ freie _Gattung_ wäre, sondern ein Wesen, dessen _Sein_

das _Tun_ des _einzelnen_ Individuums und aller Individuen, und

dessen Tun unmittelbar _für andre_, oder eine _Sache_ ist, und nur

Sache ist als _Tun aller_ und _jeder_; das Wesen, welches das Wesen

aller Wesen, das _geistige Wesen_ ist. Das Bewußtsein erfährt, daß

keins jener Momente _Subjekt_ ist, sondern sich vielmehr in der

_allgemeinen Sache selbst_ auflöst; die Momente der Individualität,

welche der Gedankenlosigkeit dieses Bewußtseins nacheinander als

Subjekt galten, nehmen sich in die einfache Individualität zusammen,

die als _diese_ ebenso unmittelbar allgemein ist. Die Sache selbst

verliert dadurch das Verhältnis des Prädikats und die Bestimmtheit

lebloser abstrakter Allgemeinheit, sie ist vielmehr die von der

Individualität durchdrungene Substanz; das Subjekt, worin die

Individualität ebenso als sie selbst oder als _diese_ wie als _alle_

Individuen ist, und das Allgemeine, das nur als dies Tun aller und

jeder ein _Sein_ ist, eine Wirklichkeit darin, daß _dieses_

Bewußtsein sie als seine einzelne Wirklichkeit und als Wirklichkeit

aller weiß. Die reine _Sache selbst_ ist das, was sich oben als die

_Kategorie_ bestimmte, das Sein das Ich, oder Ich das Sein ist, aber

als _Denken_, welches vom _wirklichen Selbstbewußtsein_ sich noch

unterscheidet; hier aber sind die Momente des wirklichen

Selbstbewußtseins, insofern wir sie seinen Inhalt, Zweck, Tun und

Wirklichkeit, wie insofern wir sie seine Form nennen, Für-sich-sein

und Sein für anderes, mit der einfachen Kategorie selbst als eins

gesetzt, und sie ist dadurch zugleich aller Inhalt.

b. Die gesetzgebende Vernunft

Das geistige Wesen ist in seinem einfachen Sein _reines Bewußtsein_

und _dieses Selbst_bewußtsein. Die ursprünglich-_bestimmte Natur_

des Individuums hat ihre positive Bedeutung, _an sich_ das Element

und der Zweck seiner Tätigkeit zu sein, verloren; sie ist nur

aufgehobnes Moment, und das Individuum ein _Selbst_; als allgemeines

Selbst. Umgekehrt hat die _formale Sache selbst_ ihre Erfüllung an

der tuenden sich in sich unterscheidenden Individualität; denn die

Unterschiede dieser machen den _Inhalt_ jenes Allgemeinen aus. Die

Kategorie ist _an sich_, als das Allgemeine des _reinen Bewußtseins_;

sie ist ebenso _für sich_, denn das _Selbst_ des Bewußtseins ist

ebenso ihr Moment. Sie ist absolutes _Sein_, denn jene Allgemeinheit

ist die einfache _Sich-selbst-gleichheit des Seins_.

Was also dem Bewußtsein der Gegenstand ist, hat die Bedeutung, das

_Wahre_ zu sein; _es ist_ und _gilt_ in dem Sinne, _an_ und _für sich

selbst_ zu _sein_ und _gelten_; es ist die _absolute Sache_, welche

nicht mehr von dem Gegensatze der Gewißheit und ihrer Wahrheit, des

Allgemeinen und des Einzelnen, des Zwecks und seiner Realität leidet,

sondern deren Dasein die _Wirklichkeit_ und das _Tun_ des

Selbstbewußtseins ist; diese Sache ist daher die _sittliche Substanz_;

das Bewußtsein derselben _sittliches_ Bewußtsein. Sein Gegenstand

gilt ihm ebenso als das _Wahre_, denn es vereinigt Selbstbewußtsein

und Sein in _einer_ Einheit; es gilt als das _Absolute_, denn das

Selbstbewußtsein kann und will nicht mehr über diesen Gegenstand

hinausgehen, denn es ist darin bei sich selbst; es _kann_ nicht, denn

er ist alles Sein und Macht;--es _will_ nicht, denn er ist das

_Selbst_ oder der Willen dieses Selbsts. Er ist der _reale_

Gegenstand an ihm selbst als Gegenstand, denn er hat den Unterschied

des Bewußtseins an ihm; er teilt sich in Massen, welche die

_bestimmten Gesetze_ des absoluten Wesens sind. Diese Massen aber

trüben den Begriff nicht, denn in ihm bleiben die Momente des Seins

und reinen Bewußtseins und des Selbsts eingeschlossen--eine Einheit,

welche das Wesen dieser Massen ausmacht, und in diesem Unterschiede

diese Momente nicht mehr auseinandertreten läßt.

Diese Gesetze oder Massen der sittlichen Substanz sind unmittelbar

anerkannt; es kann nicht nach ihrem Ursprunge und Berechtigung

gefragt und nach einem andern gesucht werden, denn ein anderes als

das _an_ und _für sich_ seiende Wesen wäre nur das Selbstbewußtsein

selbst; aber es ist nichts anderes als dies Wesen, denn es selbst ist

das Für-sich-sein dieses Wesens, welches ebendarum die Wahrheit ist,

weil es ebensosehr das _Selbst_ des Bewußtseins als sein _An-sich_

oder reines Bewußtsein ist.

Indem das Selbstbewußtsein sich als Moment des _Für-sich-seins_

dieser Substanz weiß, so drückt es also das Dasein des Gesetzes in

ihm so aus, daß die _gesunde Vernunft_ unmittelbar weiß, was _recht_

und _gut_ ist. So _unmittelbar_ sie es _weiß_, so unmittelbar _gilt_

es ihr auch, und sie sagt unmittelbar: dies _ist_ recht und gut. Und

zwar _dies_; es sind _bestimmte_ Gesetze, es ist erfüllte,

inhaltsvolle Sache selbst.

Was sich so unmittelbar gibt, muß ebenso unmittelbar aufgenommen und

betrachtet werden; wie von dem, was die sinnliche Gewißheit

unmittelbar als seiend ausspricht, ist auch von dem Sein, welches

diese sittliche unmittelbare Gewißheit ausspricht, oder von den

unmittelbar seienden Massen des sittlichen Wesens zu sehen, wie sie

beschaffen sind. Die Beispiele einiger solcher Gesetze werden dies

zeigen, und indem wir sie in der Form von Aussprüchen der _wissenden_,

gesunden Vernunft nehmen, haben wir nicht erst das Moment

herbeizubringen, welches an ihnen, sie als _unmittelbare_ sittliche

Gesetze betrachtet, geltend zu machen ist.

_"Jeder soll die Wahrheit sprechen."_--Bei dieser als unbedingt

ausgesprochnen Pflicht wird sogleich die Bedingung zugegeben werden:

_wenn_ er die Wahrheit weiß. Das Gebot wird hiemit jetzt so lauten:

_jeder soll die Wahrheit reden, jedesmal nach seiner Kenntnis und

Überzeugung_ davon. Die gesunde Vernunft, eben dies sittliche

Bewußtsein, welches unmittelbar weiß, was recht und gut ist, wird

auch erklären, daß diese Bedingung mit seinem allgemeinen Ausspruche

schon so verbunden gewesen sei, daß sie jenes Gebot so _gemeint_ habe.

Damit gibt sie aber in der Tat zu, daß sie vielmehr schon

unmittelbar im Aussprechen desselben dasselbe verletzte; sie _sprach_:

jeder soll die Wahrheit sprechen; sie _meinte aber_, er solle sie

sprechen nach seiner Kenntnis und Überzeugung davon; das heißt, sie

_sprach anders, als sie meinte_; und anders sprechen, als man meint,

heißt die Wahrheit nicht sprechen. Die verbesserte Unwahrheit oder

Ungeschicklichkeit drückt sich nun so aus: _jeder solle die Wahrheit

nach seiner jedesmaligen Kenntnis und Überzeugung davon sprechen_.

--Damit aber hat sich das _allgemein Notwendige, an sich_ Geltende,

welches der Satz aussprechen wollte, vielmehr in eine vollkommne

_Zufälligkeit_ verkehrt. Denn daß die Wahrheit gesprochen wird, ist

dem Zufalle, ob ich sie kenne und mich davon überzeugen kann,

anheimgestellt; und es ist weiter nichts gesagt, als daß Wahres und

Falsches durcheinander, wie es kommt, daß es einer kennt, meint und

begreift, gesprochen werden solle. Diese _Zufälligkeit des Inhalts_

hat die _Allgemeinheit_ nur an der _Form eines Satzes_, in der sie

ausgedrückt ist; aber als sittlicher Satz verspricht er einen

allgemeinen und notwendigen _Inhalt_, und widerspricht so durch die

Zufälligkeit desselben sich selbst.--Wird endlich der Satz so

verbessert: daß die Zufälligkeit der Kenntnis und Überzeugung von der

Wahrheit wegfallen und die Wahrheit auch _gewußt_ werden _solle_; so

wäre dies ein Gebot, welches dem geradezu widerspricht, wovon

ausgegangen wurde. Die gesunde Vernunft sollte zuerst _unmittelbar_

die Fähigkeit haben, die Wahrheit auszusprechen; itzt aber ist gesagt,

daß sie sie _wissen sollte_, das heißt, sie nicht _unmittelbar_

auszusprechen wisse.--Von Seite des _Inhalts_ betrachtet, so ist er

in der Foderung, man solle die Wahrheit _wissen_, hinweggefallen;

denn sie bezieht sich auf das _Wissen überhaupt_: man soll wissen;

was gefodert ist, ist also vielmehr das von allem bestimmten Inhalte

freie. Aber hier war von einem _bestimmten_ Inhalt, von _einem

Unterschiede_ an der sittlichen Substanz die Rede. Allein diese

_unmittelbare_ Bestimmung derselben ist ein solcher Inhalt, der sich

vielmehr als eine vollkommene Zufälligkeit zeigte, und in die

Allgemeinheit und Notwendigkeit erhoben, so daß das _Wissen_ als das

Gesetz ausgesprochen wird, vielmehr verschwindet.

Ein anderes berühmtes Gebot ist: _Liebe deinen Nächsten als dich

selbst_. Es ist an den Einzelnen im Verhältnisse zu den Einzelnen

gerichtet, und _behauptet es *als* ein Verhältnis des Einzelnen_ zum

_Einzelnen_, oder als Verhältnis der Empfindung. Die tätige

Liebe--denn eine untätige hat kein Sein und ist darum wohl nicht

gemeint--geht darauf, Übel von einem Menschen abzusondern und ihm

Gutes zuzufügen. Zu diesem Behuf muß unterschieden werden, was an

ihm das Übel, was gegen dies Übel das zweckmäßige Gute, und was

überhaupt sein Wohl ist; das heißt, ich muß ihn mit _Verstand_ lieben;

unverständige Liebe wird ihm schaden, vielleicht mehr als Haß. Das

verständige wesentliche Wohltun ist aber in seiner reichsten und

wichtigsten Gestalt, das verständige allgemeine Tun des Staats--ein

Tun, mit welchem verglichen das Tun des Einzelnen als eines Einzelnen

etwas überhaupt so Geringfügiges wird, daß es fast nicht der Mühe

wert ist, davon zu sprechen. Jenes Tun ist dabei von so großer Macht,

daß, wenn das einzelne Tun sich ihm entgegensetzen und entweder

geradezu für sich Verbrechen sein oder einem andern zuliebe das

Allgemeine um das Recht und den Anteil, welchen es an ihm hat,

betrügen wollte, es überhaupt unnütz sein und unwiderstehlich

zerstört werden würde. Es bleibt dem Wohltun, welches Empfindung ist,

nur die Bedeutung eines ganz einzelnen Tuns, einer Nothülfe, die

ebenso zufällig als augenblicklich ist. Der Zufall bestimmt nicht

nur seine Gelegenheit, sondern auch dies, ob es überhaupt ein _Werk_

ist, ob es nicht sogleich wieder aufgelöst und selbst vielmehr in

Übel verkehrt wird. Dieses Handeln also zum Wohl anderer, das als

_notwendig_ ausgesprochen wird, ist so beschaffen, daß es vielleicht

existieren kann, vielleicht auch nicht; daß, wenn der Fall

zufälligerweise sich darbietet, es vielleicht ein Werk, vielleicht

gut ist, vielleicht auch nicht. Dies Gesetz hat hiemit ebensowenig

einen allgemeinen Inhalt als das erste, das betrachtet wurde, und

drückt nicht, wie es als absolutes Sittengesetz sollte, etwas aus,

das _an und für sich_ ist. Oder solche Gesetze bleiben nur beim

_Sollen_ stehen, haben aber keine _Wirklichkeit_; sie sind nicht

_Gesetze_, sondern nur _Gebote_.

Es erhellt aber in der Tat aus der Natur der Sache selbst, daß auf

einen allgemeinen absoluten _Inhalt_ Verzicht getan werden muß; denn

der einfachen Substanz, und ihr Wesen ist dies, einfache zu sein, ist

jede _Bestimmtheit_, die an ihr gesetzt wird, _ungemäß_. Das Gebot

in seiner einfachen Absolutheit spricht selbst _unmittelbares

sittliches Sein_ aus; der Unterschied, der an ihm erscheint, ist eine

Bestimmtheit, und also ein Inhalt, der _unter_ der absoluten

Allgemeinheit dieses einfachen Seins steht. Indem hiemit auf einen

absoluten Inhalt Verzicht getan werden muß, kann ihm nur die _formale

Allgemeinheit_, oder dies, daß es sich nicht widerspreche, zukommen,

denn die inhaltslose Allgemeinheit ist die formale, und absoluter

Inhalt heißt selbst soviel als ein Unterschied, der keiner ist, oder

als Inhaltslosigkeit.

Was dem Gesetzgeben übrig bleibt, ist also die _reine Form_ der

_Allgemeinheit_ oder in der Tat die _Tautologie_ des Bewußtseins,

welche dem Inhalt gegenübertritt, und ein _Wissen_ nicht von dem

_seienden_ oder eigentlichen _Inhalte_, sondern von dem _Wesen_ oder

der Sichselbstgleichheit desselben ist.

Das sittliche Wesen ist hiemit nicht unmittelbar selbst ein Inhalt,

sondern nur ein Maßstab, ob ein Inhalt fähig sei, Gesetz zu sein oder

nicht, indem er sich nicht selbst widerspricht. Die gesetzgebende

Vernunft ist zu einer nur _prüfenden_ Vernunft herabgesetzt.

c. Gesetzprüfende Vernunft

Ein Unterschied an der einfachen sittlichen Substanz ist eine

Zufälligkeit für sie, welche wir an dem bestimmten Gebote als

Zufälligkeit des Wissens, der Wirklichkeit und des Tuns hervortreten

sahen. Die _Vergleichung_ jenes einfachen Seins und der ihm nicht

entsprechenden Bestimmtheit fiel in uns; und die einfache Substanz

hat sich darin formale Allgemeinheit oder reines _Bewußtsein_ zu sein

gezeigt, das frei von dem Inhalte ihm gegenübertritt, und ein

_Wissen_ von ihm als dem bestimmten ist. Diese Allgemeinheit bleibt

auf diese Weise dasselbe, was die _Sache selbst_ war. Aber sie ist

im Bewußtsein ein anderes; sie ist nämlich nicht mehr die

gedankenlose träge Gattung, sondern bezogen auf das Besondere, und

geltend für dessen Macht und Wahrheit.--Dies Bewußtsein scheint

zunächst dasselbe Prüfen, welches wir vorhin waren, und sein Tun

nichts anderes sein zu können, als schon geschehen ist, eine

Vergleichung des Allgemeinen mit dem Bestimmten, woraus sich ihre

Unangemessenheit wie vorhin ergäbe. Aber das Verhältnis des Inhalts

zum Allgemeinen ist hier ein anderes, indem dieses eine andere

Bedeutung gewonnen hat; es ist _formale_ Allgemeinheit, deren der

bestimmte Inhalt fähig ist, denn in ihr wird er nur in Beziehung auf

sich selbst betrachtet. Bei unserm Prüfen stand die allgemeine

gediegene Substanz der Bestimmtheit gegenüber, welche sich als

Zufälligkeit des Bewußtseins, worein die Substanz eintrat,

entwickelte. Hier ist das ein Glied der Vergleichung verschwunden;

das Allgemeine ist nicht mehr die _seiende_ und _geltende_ Substanz,

oder das an und für sich Rechte, sondern einfaches Wissen oder Form,

welche einen Inhalt nur mit sich selbst vergleicht, und ihn

betrachtet, ob er eine Tautologie ist. Es werden Gesetze nicht mehr

gegeben, sondern _geprüft_; und die Gesetze sind für das prüfende

Bewußtsein _schon_ gegeben; es nimmt ihren _Inhalt_ auf, wie er

einfach ist, ohne in die Betrachtung der seiner Wirklichkeit

anklebenden Einzelnheit und Zufälligkeit einzugehen, wie wir taten,

sondern bleibt bei dem Gebote als Gebote stehen, und verhält sich

ebenso einfach gegen es, als es sein Maßstab ist.

Dies Prüfen reicht aber aus diesem Grunde nicht weit; eben indem der

Maßstab die Tautologie und gleichgültig gegen den Inhalt ist, nimmt

er ebensogut diesen als den entgegengesetzten in sich auf.--Es ist

die Frage, soll es an und für sich Gesetz sein, daß _Eigentum_ sei;

_an und für sich_, nicht aus Nützlichkeit für andere Zwecke; die

sittliche Wesenheit besteht eben darin, daß das Gesetz nur sich

selbst gleiche, und durch diese Gleichheit mit sich also in seinem

eignen Wesen gegründet, nicht ein bedingtes sei. Das Eigentum an und

für sich widerspricht sich nicht; es ist eine _isolierte_ oder nur

sich selbst gleich gesetzte Bestimmtheit. Nichteigentum,

Herrenlosigkeit der Dinge oder Gütergemeinschaft widerspricht sich

gerade ebensowenig. Daß etwas niemand gehört, oder dem nächsten

besten, der sich in Besitz setzt, oder allen zusammen, und jedem nach

seinem Bedürfnisse oder zu gleichen Teilen, ist eine _einfache

Bestimmtheit_, ein _formaler Gedanke_, wie sein Gegenteil, das

Eigentum.--Wenn das herrenlose Ding freilich betrachtet wird als ein

_notwendiger Gegenstand_ des _Bedürfnisses_, so ist es notwendig, daß

es der Besitz irgendeines einzelnen werde; und es wäre widersprechend,

vielmehr die Freiheit des Dinges zum Gesetze zu machen. Unter der

Herrenlosigkeit des Dinges ist aber auch nicht eine absolute

Herrenlosigkeit gemeint, sondern es soll in _Besitz kommen_, nach dem

_Bedürfnisse_ des einzelnen; und zwar nicht um aufbewahrt, sondern um

unmittelbar gebraucht zu werden. Aber so ganz nur nach der

Zufälligkeit für das Bedürfnis zu sorgen, ist der Natur des bewußten

Wesens, von dem allein die Rede ist, widersprechend; denn es muß sich

sein Bedürfnis in der Form der _Allgemeinheit_ vorstellen, für seine

ganze Existenz sorgen, und sich ein bleibendes Gut erwerben. So

stimmte also der Gedanke, daß ein Ding dem nächsten selbstbewußten

Leben nach seinem Bedürfnisse zufälligerweise zuteil werde, nicht mit

sich selbst überein.--In der Gütergemeinschaft, worin auf eine

allgemeine und bleibende Weise dafür gesorgt wäre, wird jedem

entweder soviel zuteil, _als er braucht_, so widerspricht diese

Ungleichheit und das Wesen des Bewußtseins, dem die _Gleichheit_ der

Einzelnen Prinzip ist, einander. Oder es wird nach dem letztern

Prinzip _gleich_ ausgeteilt, so hat der Anteil nicht die Beziehung

auf das Bedürfnis, welche doch allein sein Begriff ist.

Allein wenn auf diese Weise das Nichteigentum widersprechend

erscheint, so geschieht es nur darum, weil es nicht als _einfache_

Bestimmtheit gelassen worden ist. Dem Eigentum geht es ebenso, wenn

es in Momente aufgelöst wird. Das einzelne Ding, das mein Eigentum

ist, gilt damit für ein _Allgemeines, Befestigtes, Bleibendes_; dies

widerspricht aber seiner Natur, die darin besteht, gebraucht zu

werden und zu _verschwinden_. Es gilt zugleich für das _Meinige_,

das alle andern anerkennen, und sich davon ausschließen. Aber darin,

daß ich anerkannt bin, liegt vielmehr meine Gleichheit mit allen, das

Gegenteil der Ausschließung.--Was ich besitze, ist ein _Ding_, d.h.

ein Sein für Andre überhaupt, ganz allgemein und unbestimmt nur für

mich zu sein; daß _Ich_ es besitze, widerspricht seiner allgemeinen

Dingheit. Eigentum widerspricht sich daher nach allen Seiten

ebensosehr als Nichteigentum; jedes hat diese beiden

entgegengesetzten, sich widersprechenden Momente der Einzelnheit und

Allgemeinheit an ihm.--Aber jede dieser Bestimmtheiten _einfach_

vorgestellt, als Eigentum oder Nichteigentum, ohne weitere

Entwicklung, ist eine so _einfach_ als die andere, das heißt, sich

nicht widersprechend.--Der Maßstab des Gesetzes, den die Vernunft an

ihr selbst hat, paßt daher allem gleich gut, und ist hiemit in der

Tat kein Maßstab.--Es müßte auch sonderbar zugehen, wenn die

Tautologie, der Satz des Widerspruchs, der für die Erkenntnis

theoretischer Wahrheit nur als ein formelles Kriterium zugestanden

wird, das heißt, als etwas, das gegen Wahrheit und Unwahrheit ganz

gleichgültig sei, für die Erkenntnis praktischer _Wahrheit mehr sein

sollte_.

In den beiden soeben betrachteten Momenten der Erfüllung des vorher

leeren geistigen Wesens hat sich das Setzen von unmittelbaren

Bestimmtheiten an der sittlichen Substanz, und dann das Wissen von

ihnen, ob sie Gesetze sind, aufgehoben. Das Resultat scheint hiemit

dieses zu sein, daß weder bestimmte Gesetze noch ein Wissen derselben

stattfinden könne. Allein die Substanz ist das _Bewußtsein_ von sich

als der absoluten _Wesenheit_, welches hiemit weder den _Unterschied_

an ihr noch das _Wissen_ von ihm aufgeben kann. Daß das Gesetzgeben

und Gesetzprüfen sich als nichtig erwies, hat diese Bedeutung, daß

beides einzeln und isoliert genommen nur haltungslose _Momente_ des

sittlichen Bewußtseins sind; und die Bewegung, in welcher sie

auftreten, hat den formalen Sinn, daß die sittliche Substanz sich

dadurch als Bewußtsein darstellt.

Insofern diese beiden Momente nähere Bestimmungen des Bewußtseins der

_Sache selbst_ sind, können sie als Formen der _Ehrlichkeit_

angesehen werden, die, wie sonst mit ihren formalen Momenten, sich

itzt mit einem seinsollenden Inhalt des Guten und Rechten und einem

Prüfen solcher festen Wahrheit herumtreibt, und in der gesunden

Vernunft und verständigen Einsicht die Kraft und Gültigkeit der

Gebote zu haben meint.

Ohne diese Ehrlichkeit aber gelten die Gesetze nicht als _Wesen_ des

_Bewußtseins_ und das Prüfen ebenso nicht als Tun _innerhalb_

desselben; sondern diese Momente drücken, wie sie jedes für sich

_unmittelbar_ als eine _Wirklichkeit_ auftreten, das eine ein

ungültiges Aufstellen und Sein wirklicher Gesetze und das andre eine

ebenso ungültige Befreiung von denselben aus. Das Gesetz hat als

bestimmtes Gesetz einen zufälligen Inhalt--dies hat hier die

Bedeutung, daß es Gesetz eines einzelnen Bewußtseins von einem

willkürlichen Inhalt ist. Jenes unmittelbare Gesetzgeben ist also

der tyrannische Frevel, der die Willkür zum Gesetze macht, und die

Sittlichkeit zu einem Gehorsame gegen sie--gegen Gesetze, die _nur_

Gesetze, nicht zugleich _Gebote_ sind. So wie das zweite Moment,

insofern es isoliert ist, das Prüfen der Gesetze, das Bewegen des

Unbewegbaren und den Frevel des Wissens bedeutet, der sich von den

absoluten Gesetzen frei räsoniert, und sie für eine ihm fremde

Willkür nimmt.

In beiden Formen sind diese Momente ein negatives Verhältnis zur

Substanz oder dem realen geistigen Wesen; oder in ihnen hat die

Substanz noch nicht ihre Realität, sondern das Bewußtsein enthält sie

noch in der Form seiner eignen Unmittelbarkeit, und sie ist nur erst

ein _Willen_ und _Wissen_ dieses Individuums, oder das _Sollen_ eines

unwirklichen Gebots, und ein Wissen der formalen Allgemeinheit. Aber

indem diese Weisen sich aufhoben, ist das Bewußtsein in das

Allgemeine zurückgegangen, und jene Gegensätze sind verschwunden.

Das geistige Wesen ist dadurch wirkliche Substanz, daß diese Weisen

nicht einzeln gelten, sondern nur als aufgehobne, und die Einheit,

worin sie nur Momente sind, ist das Selbst des Bewußtseins, welches

nunmehr in dem geistigen Wesen gesetzt, dasselbe zum wirklichen,

erfüllten und selbstbewußten macht.

Das geistige Wesen ist hiemit vors erste für das Selbstbewußtsein als

_an sich_ seiendes Gesetz; die Allgemeinheit des Prüfens, welche die

formale nicht _an sich_ seiende war, ist aufgehoben. Es ist ebenso

ein ewiges Gesetz, welches nicht in dem _Willen dieses Individuums_

seinen Grund hat, sondern es ist an und für sich, der absolute _reine

Willen aller_, der die Form des unmittelbaren _Seins_ hat. Er ist

auch nicht ein _Gebot_, das nur sein _soll_, sondern er _ist_ und

_gilt_; es ist das allgemeine Ich der Kategorie, das unmittelbar die

Wirklichkeit ist, und die Welt ist nur diese Wirklichkeit. Indem

aber dieses _seiende Gesetz_ schlechthin gilt, so ist der Gehorsam

des Selbstbewußtseins nicht der Dienst gegen einen Herrn, dessen

Befehle eine Willkür wäre, und worin es sich nicht erkennte. Sondern

die Gesetze sind Gedanken seines eignen absoluten Bewußtseins, welche

es selbst unmittelbar _hat_. Es _glaubt_ auch nicht an sie, denn der

Glauben schaut wohl auch das Wesen, aber ein fremdes an. Das

sittliche _Selbst_bewußtsein ist durch die _Allgemeinheit_ seines

_Selbsts unmittelbar_ mit dem Wesen eins; der Glauben hingegen fängt

von dem _einzelnen_ Bewußtsein an, er ist die Bewegung desselben,

immer dieser Einheit zuzugehen, ohne die Gegenwart seines Wesens zu

erreichen.--Jenes Bewußtsein hingegen hat sich als einzelnes

aufgehoben, diese Vermittlung ist vollbracht, und nur dadurch, daß

sie vollbracht ist, ist es unmittelbares Selbstbewußtsein der

sittlichen Substanz.

Der Unterschied des Selbstbewußtseins von dem Wesen ist also

vollkommen durchsichtig. Dadurch sind die _Unterschiede an dem

Wesen_ selbst nicht zufällige Bestimmtheiten, sondern um der Einheit

des Wesens und des Selbstbewußtseins willen, von welchem allein die

Ungleichheit kommen könnte, sind sie die Massen ihrer von ihrem Leben

durchdrungenen Gegliederung, sich selbst klare unentzweite Geister,

makellose himmlische Gestalten, die in ihren Unterschieden die

unentweihte Unschuld und Einmütigkeit ihres Wesens erhalten.--Das

Selbstbewußtsein ist ebenso einfaches, klares _Verhältnis_ zu ihnen.

Sie _sind_, und weiter nichts--macht das Bewußtsein seines

Verhältnisses aus. So gelten sie der Antigone des Sophokles als der

Götter _ungeschriebnes_ und _untrügliches_ Recht nicht etwa jetzt und

gestern, sondern immerdarlebt es, und keiner weiß, von wannen es

erschien. _Sie sind_. Wenn ich nach Ihrer Entstehung frage, und sie

auf den Punkt ihres Ursprungs einenge, so bin ich darüber

hinausgegangen; denn ich bin nunmehr das Allgemeine, sie aber das

Bedingte und Beschränkte. Wenn sie sich meiner Einsicht legitimieren

sollen, so habe ich schon ihr unwankendes An-sich-sein bewegt, und

betrachte sie als etwas, das vielleicht wahr, vielleicht auch nicht

wahr für mich sei. Die sittliche Gesinnung besteht eben darin,

unverrückt in dem fest zu beharren, was das Rechte ist, und sich

alles Bewegens, Rüttelns und Zurückführens desselben zu enthalten.

--Es wird ein Depositum bei mir gemacht; es _ist_ das Eigentum eines

andern, und ich anerkenne es, _weil es so ist_, und erhalte mich

unwankend in diesem Verhältnisse. Behalte ich für mich das Depositum,

so begehe ich nach dem Prinzipe meines Prüfens, der Tautologie, ganz

und gar keinen Widerspruch; denn alsdenn sehe ich es nicht mehr für

das Eigentum eines andern an; etwas behalten, das ich nicht für das

Eigentum eines andern ansehe, ist vollkommen konsequent. Die

Änderung _der Ansicht_ ist kein Widerspruch, denn es ist nicht um sie

als Ansicht, sondern um den Gegenstand und Inhalt zu tun, der sich

nicht widersprechen soll. So sehr ich--wie ich tue, wenn ich etwas

wegschenke--die Ansicht, daß etwas mein Eigentum ist, in die Ansicht,

daß es das Eigentum eines andern ist, verändern kann, ohne dadurch

eines Widerspruches schuldig zu werden, ebensosehr kann ich den

umgekehrten Weg gehen.--Nicht darum also, weil ich etwas sich nicht

widersprechend finde, ist es Recht; sondern weil es das Rechte ist,

ist es Recht. Daß etwas das Eigentum des andern _ist_, dies liegt

_zum Grunde_; darüber habe ich nicht zu räsonieren, noch mancherlei

Gedanken, Zusammenhänge, Rücksichten aufzusuchen oder mir einfallen

zu lassen; weder ans Gesetzgeben noch ans Prüfen zu denken; durch

solcherlei Bewegungen meines Gedankens verrückte ich jenes Verhältnis,

indem ich in der Tat nach Belieben meinem unbestimmten

tautologischen Wissen das Gegenteil ebensowohl gemäß, und es also zum

Gesetze machen könnte. Sondern ob diese oder die entgegengesetzte

Bestimmung das Rechte sei, ist _an_ und _für sich_ bestimmt; ich für

mich könnte, welche ich wollte, und ebensogut keine zum Gesetze

machen, und bin, indem ich zu prüfen anfange, schon auf unsittlichem

Wege. Daß das Rechte mir _an_ und _für sich_ ist, dadurch bin ich in

der sittlichen Substanz; so ist sie das _Wesen_ des Selbstbewußtseins;

dieses aber ist _ihre Wirklichkeit_ und _Dasein_, ihr _Selbst_ und

_Willen_.

Phänomenologie des Geistes · 第 34 / 46 题