Das Selbstbewußtsein hat itzt den Begriff von sich erfaßt, der erst
nur der unsrige von ihm war, nämlich in der Gewißheit seiner selbst
alle Realität zu sein, und Zweck und Wesen ist ihm nunmehr die sich
bewegende Durchdringung des Allgemeinen--der Gaben und
Fähigkeiten--und der Individualität.--Die einzelnen Momente dieser
Erfüllung und Durchdringung _vor der Einheit_, in welche sie
zusammengegangen, sind die bisher betrachteten Zwecke. Sie sind als
Abstraktionen und Chimären verschwunden, die jenen ersten schalen
Gestalten des geistigen Selbstbewußtseins angehören, und ihre
Wahrheit nur in dem gemeinten Sein des Herzens, der Einbildung und
der Reden haben, nicht in der Vernunft, die itzt an und für sich
ihrer Realität gewiß, sich nicht mehr als Zweck im _Gegensatze_ gegen
die unmittelbarseiende Wirklichkeit erst hervorzubringen sucht,
sondern zum Gegenstande ihres Bewußtseins die Kategorie als solche
hat.--Es ist nämlich die Bestimmung _des für sich seienden_ oder
_negativen_ Selbstbewußtseins, in welcher die Vernunft auftrat,
aufgehoben; _es fand_ eine _Wirklichkeit_ vor, die das Negative
seiner wäre, und durch deren Aufheben es erst sich seinen _Zweck_
verwirklichte. Indem aber _Zweck_ und _An-sich-sein_ als dasselbe
sich ergeben hat, was das _Sein_ für _Anderes_ und die _vorgefundene
Wirklichkeit_ ist, trennt sich die Wahrheit nicht mehr von der
Gewißheit; es werde nun der gesetzte Zweck für die Gewißheit seiner
selbst, und die Verwirklichung desselben für die Wahrheit, oder aber
der Zweck für die Wahrheit, und die Wirklichkeit für die Gewißheit
genommen; sondern das Wesen und der Zweck an und für sich selbst ist
die Gewißheit der unmittelbaren Realität selbst, die Durchdringung
des _An-sich-_ und _Für-sich-seins_, des Allgemeinen und der
Individualität; das Tun ist an ihm selbst seine Wahrheit und
Wirklichkeit, und die _Darstellung_ oder das _Aussprechen der
Individualität_ ist ihm Zweck an und für sich selbst.
Mit diesem Begriffe ist also das Selbstbewußtsein aus den
entgegengesetzten Bestimmungen, welche die Kategorie für es und sein
Verhalten zu ihr als beobachtendes und dann als tätiges hatte, in
sich zurückgegangen. Es hat die reine Kategorie selbst zu seinem
Gegenstande, oder es ist die Kategorie, welche ihrer selbst bewußt
geworden. Die Rechnung ist dadurch mit seinen vorherigen Gestalten
abgeschlossen; sie liegen hinter ihm in Vergessenheit, treten nicht
als seine vorgefundne Welt gegenüber, sondern entwickeln sich nur
innerhalb seiner selbst als durchsichtige Momente. Doch treten sie
noch in seinem Bewußtsein als eine _Bewegung_ unterschiedner Momente
auseinander, die sich noch nicht in ihre substantielle Einheit
zusammengefaßt hat. Aber in _allen_ hält es die einfache Einheit des
Seins und des Selbsts fest, die ihre _Gattung_ ist.-Das Bewußtsein
hat hiemit allen Gegensatz und alle Bedingung seines Tuns abgeworfen;
es geht frisch _von sich_ aus, und nicht auf _ein Anderes_, sondern
_auf sich selbst_. Indem die Individualität die Wirklichkeit an ihr
selbst ist, ist der _Stoff_ des Wirkens und der _Zweck_ des Tuns an
dem Tun selbst. Das Tun hat daher das Ansehen der Bewegung eines
Kreises, welcher frei im Leeren sich in sich selbst bewegt,
ungehindert bald sich erweitert, bald verengert, und vollkommen
zufrieden nur in und mit sich selbst spielt. Das Element, worin die
Individualität ihre Gestalt darstellt, hat die Bedeutung eines reinen
Aufnehmens dieser Gestalt; es ist der Tag überhaupt, dem das
Bewußtsein sich zeigen will. Das Tun verändert nichts, und geht
gegen nichts; es ist die reine Form des Übersetzens aus dem
_Nichtgesehenwerden_ in das _Gesehenwerden_, und der Inhalt, der
zutage ausgebracht wird, und sich darstellt, nichts anderes, als was
dieses Tun schon an sich ist. Es ist _an sich_--dies ist seine Form
als _gedachter_ Einheit; und es ist _wirklich_--dies ist seine Form
als _seiender_ Einheit; es selbst ist _Inhalt_ nur in dieser
Bestimmung der Einfachheit gegen die Bestimmung seines Übergehens und
seiner Bewegung.
a. Das geistige Tierreich und der Betrug,oder die Sache selbst
Diese an sich reale Individualität ist zuerst wieder eine _einzelne_
und _bestimmte_; die absolute Realität, als welche sie sich weiß, ist
daher, wie sie derselben sich bewußt wird, die _abstrakte allgemeine_,
welche ohne Erfüllung und Inhalt, nur der leere Gedanke dieser
Kategorie ist.--Es ist zu sehen, wie dieser Begriff der an sich
selbst realen Individualität in seinen Momenten sich bestimmt, und
wie ihr ihr Begriff von ihr selbst in das Bewußtsein tritt.
Der Begriff dieser Individualität, wie sie als solche für sich selbst
alle Realität ist, ist zunächst _Resultat_; sie hat ihre Bewegung und
Realität noch nicht dargestellt, und ist hier _unmittelbar_ als
_einfaches An-sich-sein_ gesetzt. Die Negativität aber, welche
dasselbe ist, was als Bewegung erscheint, ist an dem _einfachen
An-sich_ als _Bestimmtheit_; und das _Sein_ oder das einfache An-sich
wird ein bestimmter Umfang. Die Individualität tritt daher als
ursprüngliche bestimmte Natur auf--als _ursprüngliche_ Natur, denn
sie _ist an sich_; als ursprünglich _bestimmte_, denn das Negative
ist am _An-sich_, und dieses ist dadurch eine Qualität. Diese
Beschränkung des Seins jedoch kann _das Tun_ des Bewußtseins _nicht
beschränken_, denn dieses ist hier ein vollendetes
_Sich-auf-sich-selbst_-beziehen; die Beziehung auf Anderes ist
aufgehoben, welche die Beschränkung desselben wäre. Die
ursprüngliche Bestimmtheit der Natur ist daher nur einfaches
Prinzip--ein durchsichtiges allgemeines Element, worin die
Individualität ebenso frei und sich selbst gleich bleibt, als sie
darin ungehindert ihre Unterschiede entfaltet, und reine
Wechselwirkung mit sich in ihrer Verwirklichung ist. Wie das
unbestimmte Tierleben etwa dem Elemente des Wassers, der Luft oder
der Erde, und innerhalb dieser wieder bestimmtern Prinzipien seinen
Odem einbläst, alle seine Momente in sie eintaucht, aber sie jener
Beschränkung des Elements ungeachtet in seiner Macht und sich in
seinem Eins erhält, und als diese besondere Organisation dasselbe
allgemeine Tierleben bleibt.
Diese bestimmte ursprüngliche _Natur_ des in ihr frei und ganz
bleibenden Bewußtseins erscheint als der unmittelbare und einzige
eigentliche _Inhalt_ dessen, was dem Individuum Zweck ist; er ist
zwar _bestimmter_ Inhalt, aber er ist überhaupt _Inhalt_ nur,
insofern wir das _An-sich_-sein isoliert betrachten; in Wahrheit aber
ist er die von der Individualität durchdrungene Realität; die
Wirklichkeit, wie sie das Bewußtsein als einzelnes an ihm selbst hat,
und zunächst _als seiend_, noch nicht als tuend gesetzt ist. Für das
Tun aber ist einesteils jene Bestimmtheit darum nicht Beschränkung,
über welche es hinauswollte, weil sie als seiende Qualität betrachtet
die einfache Farbe des Elements ist, worin es sich bewegt;
andernteils aber ist die Negativität _Bestimmtheit_ nur am Sein; aber
das _Tun_ ist selbst nichts anderes als die Negativität; an der
tuenden Individualität ist also die Bestimmtheit aufgelöst in
Negativität überhaupt, oder den Inbegriff aller Bestimmtheit.
Die einfache ursprüngliche Natur nun tritt in dem _Tun_ und dem
Bewußtsein des Tuns in den Unterschied, welcher diesem zukommt. Es
ist _zuerst_ als Gegenstand, und zwar als _Gegenstand_, wie er noch
dem _Bewußtsein_ angehört, als _Zweck_ vorhanden, und somit
entgegengesetzt einer vorhandenen Wirklichkeit. Das _andere_ Moment
ist die _Bewegung_ des als ruhend vorgestellten Zwecks, die
Verwirklichung als die Beziehung des Zwecks auf die ganz formelle
Wirklichkeit, hiemit die Vorstellung des _Überganges_ selbst, oder
das _Mittel_. Das _dritte_ ist endlich der Gegenstand, wie er nicht
mehr Zweck, dessen das Tuende unmittelbar als des _seinigen sich_
bewußt ist, sondern wie er aus ihm heraus und _für es_ als ein
_Anderes_ ist.--Diese verschiedenen Seiten sind nun aber nach dem
Begriffe dieser Sphäre so festzuhalten, daß der Inhalt in ihnen
derselbe bleibt, und kein Unterschied hereinkommt, weder der
Individualität und des Seins überhaupt, noch des _Zwecks_ gegen die
_Individualität_ als _ursprüngliche Natur_, noch gegen die vorhandne
Wirklichkeit, ebenso nicht des _Mittels_ gegen sie als absoluten
_Zweck_, noch der _bewirkten Wirklichkeit_ gegen den Zweck oder die
ursprüngliche Natur oder das Mittel.
Vors erste also ist die ursprünglich bestimmte Natur der
Individualität, ihr unmittelbares Wesen noch nicht als tuend gesetzt,
und heißt so _besondere_ Fähigkeit, Talent, Charakter u.s.f. Diese
eigentümliche Tinktur des Geistes ist als der einzige Inhalt des
Zwecks selbst, und ganz allein als die Realität zu betrachten.
Stellte man sich das Bewußtsein vor als darüber hinausgehend und
einen andern Inhalt zur Wirklichkeit bringen wollend, so stellte man
es sich vor als _ein Nichts_ in _das Nichts_ hinarbeitend.--Dies
ursprüngliche Wesen ist ferner nicht nur Inhalt des Zwecks, sondern
an sich auch die _Wirklichkeit_, welche sonst als _gegebener_ Stoff
des Tuns, als _vorgefundene_ und im Tun zu bildende Wirklichkeit
erscheint. Das Tun ist nämlich nur reines Übersetzen aus der Form
des noch nicht dargestellten in die des dargestellten Seins; das
An-sich-sein jener dem Bewußtsein entgegengesetzten Wirklichkeit ist
zum bloßen leeren Scheine herabgesunken. Dies Bewußtsein, indem es
sich zum Handeln bestimmt, läßt sich also durch den Schein der
vorhandenen Wirklichkeit nicht irre machen, und ebenso hat es sich
aus dem Herumtreiben in leeren Gedanken und Zwecken auf den
ursprünglichen Inhalt seines Wesens zusammenzuhalten.--Dieser
ursprüngliche Inhalt ist zwar erst _für_ das Bewußtsein, _indem es
ihn verwirklicht hat_; der Unterschied aber eines solchen, das _für
das_ Bewußtsein nur _innerhalb seiner_, und einer außer ihm an sich
seienden Wirklichkeit ist hinweggefallen.--Nur daß _für es_ sei, was
es _an sich_ ist, muß es handeln, oder das Handeln ist eben das
Werden des Geistes _als Bewußtsein_. Was es _an sich_ ist, weiß es
also aus seiner Wirklichkeit. Das Individuum kann daher nicht wissen,
was _es ist_, eh es sich durch das Tun zur Wirklichkeit gebracht hat.
--Es scheint aber hiemit den _Zweck_ seines Tuns nicht bestimmen zu
können, eh es getan hat; aber zugleich muß es, indem es Bewußtsein
ist, die Handlung vorher als die _ganz seinige_, das heißt als
_Zweck_ vor sich haben. Das ans Handeln gehende Individuum scheint
sich also in einem Kreise zu befinden, worin jedes Moment das andere
schon voraussetzt, und hiemit keinen Anfang finden zu können, weil es
sein ursprüngliches Wesen, das sein Zweck sein muß, _erst aus der
Tat_ kennenlernt, aber um zu tun, _vorher den Zweck_ haben muß.
Ebendarum aber hat es _unmittelbar_ anzufangen und, unter welchen
Umständen es sei, ohne weiteres Bedenken um _Anfang, Mittel_ und
_Ende_ zur Tätigkeit zu schreiten; denn sein Wesen und
_ansich_seiende Natur ist alles in einem, Anfang, Mittel und Ende.
Als _Anfang_ ist sie in den _Umständen_ des Handelns vorhanden, und
das _Interesse_, welches das Individuum an etwas findet, ist die
schon gegebene Antwort auf die Frage: ob und was hier zu tun ist.
Denn was eine vorgefundene Wirklichkeit zu sein scheint, ist an sich
seine ursprüngliche Natur, welche nur den Schein eines _Seins_
hat--einen Schein, der in dem Begriffe des sich entzweienden Tuns
liegt--, aber als _seine_ ursprüngliche Natur sich in dem _Interesse,
_ das es an ihr findet, ausspricht.--Ebenso ist das _Wie_ oder die
_Mittel_ an und für sich bestimmt. Das _Talent_ ist gleichfalls
nichts anders als die bestimmte ursprüngliche Individualität,
betrachtet als _inneres Mittel_, oder _Übergang_ des Zwecks zur
Wirklichkeit. Das _wirkliche_ Mittel aber und der reale Übergang ist
die Einheit des Talents, und der im Interesse vorhandenen Natur der
Sache; jenes stellt am Mittel die Seite des Tuns, dieses die Seite
des Inhalts vor, beide sind die Individualität selbst, als
Durchdringung des Seins und des Tuns. Was also vorhanden ist, sind
vorgefundene _Umstände_, die _an sich_ die ursprüngliche Natur des
Individuums sind; als denn das Interesse, welches sie eben als das
_seinige_ oder als _Zweck_ setzt; endlich die Verknüpfung und
Aufhebung dieses Gegensatzes im _Mittel_. Diese Verknüpfung fällt
selbst noch innerhalb des Bewußtseins, und das soeben betrachtete
Ganze ist die eine Seite eines Gegensatzes. Dieser noch übrige
Schein von Entgegensetzung wird durch den _Übergang_ selbst oder das
_Mittel_ aufgehoben,--denn es ist _Einheit_ des Äußern und Innern,
das Gegenteil der Bestimmtheit, welche es als _innres_ Mittel hat, es
hebt sie also auf und setzt sich, diese Einheit des Tuns und des
Seins ebenso als _Äußeres_, als die wirklich gewordene Individualität
selbst; d.i. die _für sie selbst_ als das _Seiende_ gesetzt ist. Die
ganze Handlung tritt auf diese Weise weder als die _Umstände_ noch
als _Zweck_ noch _Mittel_ noch als _Werk_ aus sich heraus.
Mit dem Werke aber scheint der Unterschied der ursprünglichen Naturen
einzutreten; das Werk ist wie die ursprüngliche Natur, welche es
ausdrückt, ein _bestimmtes_, denn vom Tun frei entlassen als _seiende
Wirklichkeit_, ist die Negativität als Qualität an ihm. Das
Bewußtsein aber bestimmt sich ihm gegenüber als dasjenige, welches
die Bestimmtheit als Negativität _überhaupt_, als Tun, an ihm hat; es
ist also das Allgemeine gegen jene Bestimmtheit des Werks, kann es
also mit andern _vergleichen_ und hieraus die Individualitäten selbst
als _verschiedene_ fassen; das in seinem Werke weiter übergreifende
Individuum entweder als stärkere Energie des Willens, oder als
reichere Natur, das heißt eine solche, deren ursprüngliche
Bestimmtheit weniger beschränkt ist,--eine andere hingegen als eine
schwächere und dürftigere Natur. Gegen diesen unwesentlichen
Unterschied der _Größe_ würde das _Gute_ und _Schlechte_ einen
absoluten Unterschied ausdrücken; aber hier findet dieser nicht statt.
Was auf die eine oder andere Weise genommen würde, ist auf gleiche
Weise ein Tun und Treiben, ein Sich-darstellen und Aussprechen einer
Individualität, und darum alles gut, und es wäre eigentlich nicht zu
sagen, was das Schlechte sein sollte. Was ein schlechtes Werk
genannt würde, ist das individuelle Leben einer bestimmten Natur, die
sich darin verwirklicht; zu einem schlechten Werke würde es nur durch
den vergleichenden Gedanken verdorben, der aber etwas Leeres ist, da
er über das Wesen des Werks, ein Sich-aussprechen der Individualität
zu sein, hinausgeht und sonst, man weiß nicht was, daran sucht und
fodert.--Er könnte nur den vorhin angeführten Unterschied betreffen;
dieser ist aber an sich, als Größeunterschied, ein unwesentlicher;
und hier bestimmt darum, weil es verschiedene Werke oder
Individualitäten wären, die miteinander verglichen würden; aber diese
gehen einander nichts an; jedes bezieht sich nur auf sich selbst.
Die ursprüngliche Natur ist allein das _An-sich_, oder das, was als
Maßstab der Beurteilung des Werks und umgekehrt zugrunde gelegt
werden könnte; beides aber entspricht sich einander, es ist nichts
für die Individualität, was nicht _durch_ sie, oder es gibt keine
_Wirklichkeit_, die nicht ihre Natur und ihr Tun, und kein Tun noch
An-sich derselben, das nicht wirklich ist, und nur diese Momente sind
zu vergleichen.
Es findet daher überhaupt weder _Erhebung_, noch _Klage_, noch _Reue_
statt; denn dergleichen alles kömmt aus dem Gedanken her, der sich
einen andern _Inhalt_ und ein anderes _An-sich_ einbildet, als die
ursprüngliche Natur des Individuums und ihre in der Wirklichkeit
vorhandene Ausführung ist. Was es sei, das es tut und ihm widerfährt,
dies hat es getan, und ist es selbst; es kann nur das Bewußtsein des
reinen Übersetzens _seiner selbst_ aus der Nacht der Möglichkeit in
den Tag der Gegenwart, des _abstrakten An-sich_ in die Bedeutung des
_wirklichen_ Seins, und die Gewißheit haben, daß was in diesem ihm
vorkommt, nichts anders ist, als was in jener schlief. Das
Bewußtsein dieser Einheit ist zwar ebenfalls eine Vergleichung, aber
was verglichen wird, hat eben nur den _Schein des_ Gegensatzes; ein
Schein der Form, der für das Selbstbewußtsein der Vernunft, daß die
Individualität an ihr selbst die Wirklichkeit ist, nichts mehr als
Schein ist. Das Individuum kann also, da es weiß, daß es in seiner
Wirklichkeit nichts anderes finden kann als ihre Einheit mit ihm,
oder nur die Gewißheit seiner selbst in ihrer Wahrheit, und daß es
also immer seinen Zweck erreicht, _nur Freude an sich erleben_.
Dies ist der Begriff, welchen das Bewußtsein, das sich seiner als
absoluter Durchdringung der Individualität und des Seins gewiß ist,
von sich macht; sehen wir, ob er sich ihm durch die Erfahrung
bestätigt, und seine Realität damit übereinstimmt. Das Werk ist die
Realität, welche das Bewußtsein sich gibt; es ist dasjenige, worin
das Individuum das für es ist, was es _an sich_ ist, und so daß das
Bewußtsein, _für welches_ es in dem Werke wird, nicht das besondere,
sondern das _allgemeine_ Bewußtsein ist; es hat sich im Werke
überhaupt in das Element der Allgemeinheit, in den bestimmtheitslosen
Raum des Seins hinausgestellt. Das von seinem Werke zurücktretende
Bewußtsein ist in der Tat das allgemeine--weil es die _absolute
Negativität_ oder das Tun in diesem Gegensatze wird--gegen sein Werk,
welches das _bestimmte_ ist; es geht also über sich als Werk hinaus,
und ist selbst der bestimmtheitslose Raum, der sich von seinem Werke
nicht erfüllt findet. Wenn vorhin im Begriffe sich doch ihre Einheit
erhielt, so geschah dies ebendadurch, daß das Werk als _seiendes_
Werk aufgehoben wurde. Aber es soll _sein_, und es ist zu sehen, wie
in seinem _Sein_ die Individualität seine Allgemeinheit erhalten, und
sich zu befriedigen wissen wird.--Zunächst ist das gewordene Werk für
sich zu betrachten. Es hat die ganze Natur der Individualität
mitempfangen; sein _Sein_ ist daher selbst ein Tun, worin sich alle
Unterschiede durchdringen und auflösen; das Werk ist also in ein
_Bestehen_ hinausgeworfen, worin die _Bestimmtheit_ der
ursprünglichen Natur in der Tat gegen andere bestimmte Naturen sich
herauskehrt, in sie eingreift, wie diese andere in sie, und sich als
verschwindendes Moment in dieser allgemeinen Bewegung verliert. Wenn
_innerhalb des Begriffs_ der an und für sich selbst realen
Individualität alle Momente, Umstände, Zweck, Mittel, und die
Verwirklichung einander gleich sind, und die ursprüngliche bestimmte
Natur nur als allgemeines Element gilt, so kömmt dagegen, indem dies
Element gegenständliches Sein wird, seine _Bestimmtheit_ als solche
in dem Werke an den Tag, und erhält ihre Wahrheit in ihrer Auflösung.
Näher stellt diese Auflösung sich so dar, daß in dieser Bestimmtheit
das Individuum als _dieses_ sich wirklich geworden ist; aber sie ist
nicht nur Inhalt der Wirklichkeit, sondern ebenso Form derselben,
oder die Wirklichkeit als solche überhaupt ist eben diese
Bestimmtheit, dem Selbstbewußtsein entgegengesetzt zu sein. Von
dieser Seite zeigt sie sich als die aus dem Begriffe verschwundene,
nur _vorgefundene fremde_ Wirklichkeit. Das Werk _ist_, d.h. es ist
für andere Individualitäten, und für sie eine fremde Wirklichkeit, an
deren Stelle _sie_ die ihrige setzen müssen, um durch _ihr_ Tun sich
das Bewußtsein _ihrer_ Einheit mit der Wirklichkeit zu geben; oder
_ihr_ durch _ihre_ ursprüngliche Natur gesetztes Interesse an jenem
Werke ist ein anderes als das _eigentümliche_ Interesse dieses Werks,
welches hiedurch zu etwas anderem gemacht ist. Das Werk ist also
überhaupt etwas Vergängliches, das durch das Widerspiel anderer
Kräfte und Interesse ausgelöscht wird, und vielmehr die Realität der
Individualität als verschwindend, denn als vollbracht darstellt.
Es entsteht dem Bewußtsein also in seinem Werke der Gegensatz des
Tuns und des Seins, welcher in den frühern Gestalten des Bewußtseins
zugleich der _Anfang_ des Tuns war, hier nur _Resultat_ ist. Er hat
aber in der Tat gleichfalls zugrunde gelegen, indem das Bewußtsein
als _an sich_ reale Individualität ans Handeln ging; denn dem Handeln
war die _bestimmte ursprüngliche Natur_ als das _An-sich_
vorausgesetzt, und das reine Vollbringen um des Vollbringens willen
hatte sie zum _Inhalte_. Das reine Tun ist aber die sich _selbst
gleiche_ Form, welcher hiemit die _Bestimmtheit_ der ursprünglichen
Natur ungleich ist. Es ist hier, wie sonst, gleichgültig, welches
von beiden _Begriff_ und welches _Realität_ genannt wird; die
ursprüngliche Natur ist das _Gedachte_ oder das _An-sich_ gegen das
Tun, worin sie erst ihre Realität hat; oder die ursprüngliche Natur
ist das Sein ebensowohl der Individualität als solcher wie ihrer als
Werk, das Tun aber ist der ursprüngliche _Begriff_, als absoluter
Übergang, oder als das _Werden_. Diese _Unangemessenheit_ des
Begriffs und der Realität, die in seinem Wesen liegt, erfährt das
Bewußtsein in seinem Werke; in diesem wird es sich also, wie es in
Wahrheit ist, und sein leerer Begriff von sich selbst verschwindet.
In diesem Grundwiderspruche des Werks, das die Wahrheit dieser sich
an sich realen Individualität ist, treten somit wieder alle Seiten
derselben als widersprechend auf; oder das Werk, als der Inhalt der
ganzen Individualität aus dem _Tun_, welches die negative Einheit ist
und alle Momente gefangen hält, in das _Sein_ herausgestellt, läßt
sie nun frei; und im Elemente des Bestehens werden sie gleichgültig
gegeneinander. Begriff und Realität trennen sich also als Zweck und
als dasjenige, was die _ursprüngliche Wesenheit_ ist. Es ist
zufällig, daß der Zweck wahrhaftes Wesen habe, oder daß das An-sich
zum Zwecke gemacht werde. Ebenso treten wieder Begriff und Realität
als _Übergang_ in die Wirklichkeit und als _Zweck_ auseinander; oder
es ist zufällig, daß das den Zweck ausdrückende _Mittel_ gewählt
werde. Und endlich diese innere Momente zusammen, sie mögen in sich
eine Einheit haben oder nicht, das _Tun_ des Individuums ist wieder
zufällig gegen die _Wirklichkeit_ überhaupt; das _Glück_ entscheidet
ebensowohl für einen schlecht bestimmten Zweck und schlechtgewählte
Mittel als gegen sie.
Wenn nun hiemit dem Bewußtsein an seinem Werke der _Gegensatz_ des
Wollens und Vollbringens, des Zwecks und der Mittel und wieder dieses
Innerlichen zusammen und der Wirklichkeit selbst wird, was überhaupt
die _Zufälligkeit seines Tuns in sich_ befaßt, so ist aber ebenso
auch die _Einheit_ und die _Notwendigkeit_ desselben vorhanden; diese
Seite greift über jene über, und die _Erfahrung_ von der
_Zufälligkeit des Tuns_ ist selbst nur eine _zufällige Erfahrung_.
Die _Notwendigkeit_ des Tuns besteht darin, daß _Zweck_ schlechthin
auf die _Wirklichkeit_ bezogen ist, und diese Einheit ist der Begriff
des Tuns; es wird gehandelt, weil das Tun an und für sich selbst das
Wesen der Wirklichkeit ist. In dem Werke ergibt sich zwar die
Zufälligkeit, welche das _Vollbrachtsein_ gegen das _Wollen_ und
_Vollbringen_ hat, und diese Erfahrung, welche als die Wahrheit
gelten zu müssen scheint, widerspricht jenem Begriffe der Handlung.
Betrachten wir jedoch den Inhalt dieser Erfahrung in seiner
Vollständigkeit, so ist er das _verschwindende Werk_; was sich
_erhält_, ist nicht das _Verschwinden_, sondern das Verschwinden ist
selbst wirklich und an das Werk geknüpft, und verschwindet selbst mit
diesem; das _Negative_ geht mit dem _Positiven_, dessen Negation es
ist, _selbst zugrunde_.
Dies Verschwinden des Verschwindens liegt in dem Begriffe der an sich
realen Individualität selbst; denn dasjenige, worin das Werk, oder
was an ihm, verschwindet, und was demjenigen, was Erfahrung genannt
worden, seine Übermacht über den Begriff, den die Individualität von
sich selbst hat, geben sollte, ist die _gegenständliche Wirklichkeit_;
sie aber ist ein Moment, welches auch in diesem Bewußtsein selbst
keine Wahrheit mehr für sich hat, diese besteht nur in der Einheit
desselben mit dem Tun, und das _wahre Werk_ ist nur jene Einheit des
_Tuns und des Seins_, des _Wollens_ und _Vollbringens_. Dem
Bewußtsein ist also um der seinem Handeln zugrunde liegenden
Gewißheit, die ihr _entgegengesetzte_ Wirklichkeit selbst ein solches,
welches nur _für es_ ist; ihm als in sich zurückgekehrten
_Selbstbewußtsein_, dem aller Gegensatz verschwunden ist, kann er
nicht mehr in dieser Form seines _Für-sich-seins_ gegen die
_Wirklichkeit_ werden; sondern der Gegensatz und die Negativität, die
an dem Werke zum Vorschein kommt, trifft hiemit nicht nur den Inhalt
des Werks oder auch des Bewußtseins, sondern die Wirklichkeit als
solche, und damit den nur durch sie und an ihr vorhandenen Gegensatz
und das Verschwinden des Werks. Auf diese Weise reflektiert sich
also das Bewußtsein in sich aus seinem vergänglichen Werke, und
behauptet seinen Begriff und Gewißheit als das _Seiende_ und
_Bleibende_, gegen die Erfahrung von der _Zufälligkeit_ des Tuns; es
erfährt in der Tat seinen Begriff, in welchem die Wirklichkeit nur
ein Moment, etwas _für es_, nicht das An- und Für-sich ist; es
erfährt sie als verschwindendes Moment, und sie gilt ihm daher nur
als _Sein_ überhaupt, dessen Allgemeinheit mit dem Tun dasselbe ist.
Diese Einheit ist das wahre Werk; es ist die _Sache selbst_, welche
sich schlechthin behauptet und als das Bleibende erfahren wird,
unabhängig von der Sache, welche die _Zufälligkeit_ des individuellen
Tuns als eines solchen, der Umstände, Mittel und der Wirklichkeit ist.
Die _Sache selbst_ ist diesen Momenten nur insofern entgegengesetzt,
als sie isoliert gelten sollen, ist aber wesentlich als Durchdringung
der Wirklichkeit und der Individualität die Einheit derselben;
ebensowohl ein Tun, und als Tun _reines Tun_ überhaupt, _damit
ebensosehr Tun dieses Individuums_, und dies Tun als ihm noch
angehörig im Gegensatze gegen die Wirklichkeit, als _Zweck_; ebenso
ist sie der _Übergang_ aus dieser Bestimmtheit in die
entgegengesetzte; und endlich eine _Wirklichkeit_, welche _für das
Bewußtsein_ vorhanden ist. Die _Sache selbst_ drückt hiemit die
_geistige_ Wesenheit aus, worin alle diese Momente aufgehoben sind
als fürsichgeltende, also nur als allgemeine gelten, und worin dem
Bewußtsein seine Gewißheit von sich selbst gegenständliches Wesen,
_eine Sache_, ist; der aus dem Selbstbewußtsein als der _seinige_
herausgeborne Gegenstand, ohne aufzuhören, freier, eigentlicher
Gegenstand zu sein.--Das _Ding_ der sinnlichen Gewißheit und des
Wahrnehmens hat nun für das Selbstbewußtsein allein seine Bedeutung
durch es; hierauf beruht der Unterschied eines _Dings_ und einer
_Sache_.--Es wird eine der sinnlichen Gewißheit und Wahrnehmung
entsprechende Bewegung daran durchlaufen.
In _der Sache selbst_ also, als der gegenständlich gewordnen
Durchdringung der Individualität und der Gegenständlichkeit selbst,
ist dem Selbstbewußtsein sein wahrer Begriff von sich geworden, oder
es ist zum Bewußtsein seiner Substanz gekommen. Es ist zugleich, wie
es hier ist, ein soeben gewordenes und daher _unmittelbares_
Bewußtsein derselben, und dies ist die bestimmte Weise, in welcher
das geistige Wesen hier vorhanden, und noch nicht zur wahrhaft realen
Substanz gediehen ist. Die _Sache selbst_ hat in diesem
unmittelbaren Bewußtsein derselben die Form des _einfachen Wesens_,
welches als allgemeines alle seine verschiedenen Momente in sich
enthält und ihnen zukommt, aber auch wieder gleichgültig gegen sie
als bestimmte Momente und frei für sich ist, und als diese freie
_einfache, abstrakte_ Sache selbst, _als das Wesen gilt_. Die
verschiedenen Momente der ursprünglichen Bestimmtheit oder der _Sache
dieses_ Individuums, seines Zwecks, der Mittel, des Tuns selbst und
der Wirklichkeit, sind für dieses Bewußtsein einerseits einzelne
Momente, welche es gegen die _Sache selbst_ verlassen und aufgeben
kann; andererseits aber haben sie alle die Sache selbst nur so zum
Wesen, daß sie als das _abstrakte_ Allgemeine derselben _an_ jedem
dieser verschiedenen Momente sich findet und _Prädikat_ derselben
sein kann. Sie selbst ist noch nicht das Subjekt, sondern dafür
gelten jene Momente, weil sie auf die Seite der _Einzelnheit_
überhaupt fallen, die Sache selbst aber nur erst das einfach
Allgemeine ist. Sie ist die _Gattung_, welche sich in allen diesen
Momenten als ihren _Arten_ findet, und ebenso frei davon ist.
Das Bewußtsein heißt _ehrlich_, welches einesteils zu diesem
Idealismus gekommen, den _die Sache selbst_ ausdrückt, und
andernteils an ihr als dieser formalen Allgemeinheit das Wahre hat;
dem es immer nur um sie zu tun ist, das sich daher in ihren
verschiedenen Momenten oder Arten herumtreibt, und indem es sie in
einem derselben oder in einer Bedeutung nicht erreicht, ebendadurch
in dem andern ihrer habhaft wird, somit die Befriedigung in der Tat
immer gewinnt, welche diesem Bewußtsein seinem Begriffe nach zuteil
werden sollte. Es mag gehen, wie es will, so hat es die _Sache
selbst_ vollbracht und erreicht, denn sie ist als diese _allgemeine_
Gattung jener Momente Prädikat aller.
Bringt es einen _Zweck_ nicht zur _Wirklichkeit_, so hat es ihn doch
_gewollt_, das heißt, es macht den _Zweck_ als Zweck, das _reine Tun_,
welches nichts tut, zur _Sache selbst_; und kann sich daher so
ausdrücken und trösten, daß doch immer etwas _getan_ und _getrieben_
worden ist. Da das Allgemeine selbst das Negative oder das
Verschwinden unter sich enthält, so ist auch dies, daß das Werk sich
vernichtet, selbst _sein_ Tun; es hat die andern dazu gereizt, und
findet in dem _Verschwinden_ seiner Wirklichkeit noch die
Befriedigung, wie böse Jungen in der Ohrfeige, die sie erhalten,
_sich selbst_ genießen, nämlich als Ursache derselben. Oder es hat
die Sache selbst auszuführen auch _nicht einmal versucht_, und _gar
nichts getan_, so hat es nicht _gemocht; die Sache selbst_ ist ihm
eben _Einheit_ seines _Entschlusses_ und _der Realität_; es behauptet,
daß die _Wirklichkeit_ nichts anders wäre als sein _Mögen_.--Es ist
endlich etwas ihm Interessantes überhaupt ohne sein Zutun geworden,
so ist ihm diese _Wirklichkeit_ die Sache selbst eben in dem
Interesse, das es daran findet, ob sie gleich nicht von ihm
hervorgebracht worden ist; ist es ein Glück, das ihm persönlich
widerfahren, so hält es darauf als auf seine _Tat_ und _Verdienst_;
ist es sonst eine Weltbegebenheit, die es weiter nichts angeht, so
macht es sie ebenso zu der seinigen, und _tatloses Interesse_ gilt
ihm für _Partei_, die es dafür oder dawider genommen und _bekämpft_
oder _gehalten_ hat.
Die _Ehrlichkeit_ dieses Bewußtseins, sowie die Befriedigung, die es
allenthalben erlebt, besteht, wie erhellt, in der Tat darin, daß es
seine _Gedanken_, die es von der Sache selbst hat, _nicht
zusammenbringt. Die Sache selbst_ ist ihm ebensowohl _seine_ Sache
wie gar _kein Werk_, oder das _reine Tun_ und der _leere Zweck_, oder
auch eine _tatlose Wirklichkeit_; es macht eine Bedeutung nach der
andern zum Subjekte dieses Prädikats, und vergißt die eine nach der
andern. Itzt im bloßen _Gewollt-_ oder auch im _Nichtgemocht_haben
hat die Sache selbst die Bedeutung des _leeren Zwecks_, und der
_gedachten_ Einheit des Wollens und Vollbringens. Der Trost über die
Vernichtung des Zwecks, doch _gewollt_ oder doch _rein getan_, sowie
die Befriedigung, den andern etwas zu tun gegeben zu haben, macht das
_reine Tun_ oder das ganz schlechte Werk zum Wesen, denn dasjenige
ist ein schlechtes zu nennen, welches gar keines ist. Endlich beim
Glücksfall, die Wirklichkeit _vorzufinden_, wird dieses Sein ohne Tat
zur Sache selbst.
Die Wahrheit dieser Ehrlichkeit aber ist, nicht so ehrlich zu sein,
als sie aussieht. Denn sie kann nicht so gedankenlos sein, diese
verschiedenen Momente in der Tat so auseinanderfallen zu lassen,
sondern sie muß das unmittelbare Bewußtsein über ihren Gegensatz
haben, weil sie sich schlechthin aufeinander beziehen. Das _reine_
Tun ist wesentlich Tun _dieses_ Individuums, und dieses Tun ist
ebenso wesentlich eine _Wirklichkeit_ oder eine Sache. Umgekehrt ist
die _Wirklichkeit_ wesentlich nur als _sein_ Tun, sowie als _Tun
überhaupt_; und _sein_ Tun ist zugleich nur wie Tun überhaupt, so
auch Wirklichkeit. Indem es ihm also nur um die _Sache selbst_ als
_abstrakte Wirklichkeit_ zu tun scheint, ist auch dies vorhanden, daß
es ihm um sie als _sein_ Tun zu tun ist. Aber ebenso, indem es ihm
nur ums _Tun_ und _Treiben_ zu tun ist, ist es ihm damit nicht Ernst,
sondern es ist ihm um _eine Sache_ zu tun, und um die Sache als die
_seinige_. Indem es endlich nur _seine_ Sache und _sein_ Tun zu
wollen scheint, ist es wieder um die _Sache überhaupt_ oder die an
und für sich bleibende Wirklichkeit zu tun.
Wie die Sache selbst und ihre Momente hier als _Inhalt_ erscheinen,
ebenso notwendig sind sie auch _als Formen_ an dem Bewußtsein. Sie
treten als Inhalt nur auf, um zu verschwinden, und jedes macht dem
andern Platz. Sie müssen daher in der Bestimmtheit, als
_aufgehobene_, vorhanden sein; so aber sind sie Seiten des
Bewußtseins selbst. Die _Sache selbst_ ist als das _An-sich_ oder
seine _Reflexion in sich_ vorhanden, die _Verdrängung_ der Momente
aber durcheinander drückt sich an ihm so aus, daß sie nicht an sich,
sondern nur für _ein Anderes_ an ihm gesetzt sind. Das eine der
Momente des Inhalts wird von ihm dem Tage ausgesetzt, und _für
andere_ vorgestellt; das Bewußtsein ist aber zugleich daraus in sich
reflektiert, und das Entgegengesetzte ebenso in ihm vorhanden; es
behält es für sich, als das seinige. Es ist zugleich auch nicht
irgendeines derselben, welches allein _nur_ hinausgestellt, und ein
anderes, das nur im Innern behalten würde, sondern das Bewußtsein
wechselt mit ihnen ab; denn es muß das eine wie das andere zum
wesentlichen für sich und für die andere machen. _Das Ganze_ ist die
sich bewegende Durchdringung der Individualität und des Allgemeinen;
weil aber dies Ganze für dies Bewußtsein nur als das _einfache_ Wesen
und damit als die Abstraktion _der Sache selbst_ vorhanden ist,
fallen seine Momente als getrennte außer ihr und auseinander; und
_als Ganzes_ wird es nur durch die trennende Abwechslung des
Ausstellens und des Für-sich-behaltens erschöpft und dargestellt.
Indem in dieser Abwechslung das Bewußtsein _ein_ Moment für sich und
als wesentliches in seiner Reflexion, ein anderes aber nur äußerlich
an _ihm_ oder für die _andern_ hat, tritt damit ein Spiel der
Individualitäten miteinander ein, worin sie sowohl sich selbst als
sich gegenseitig sowohl betrügen als betrogen finden.
Eine Individualität geht also, etwas auszuführen; sie scheint damit
etwas _zur Sache_ gemacht zu haben; sie handelt, wird darin für
Andere, und es scheint ihr um die _Wirklichkeit_ zu tun zu sein. Die
Andern nehmen also das Tun derselben für ein Interesse an der Sache
als solcher, und für den Zweck, daß _die Sache an sich ausgeführt
sei_; gleichgültig, ob von der ersten Individualität oder von ihnen.
Indem sie hienach diese Sache schon von ihnen zustande gebracht
aufzeigen oder, wo nicht, ihre Hülfe anbieten und leisten, so ist
jenes Bewußtsein vielmehr da heraus, wo sie meinen, daß es sei; es
ist _sein_ Tun und Treiben, was es bei der Sache interessiert, und
indem sie innewerden, daß dies _die Sache selbst_ war, finden sie
sich also getäuscht.--Aber in der Tat war ihr Herbeieilen, um zu
helfen, selbst nichts anders, als daß sie _ihr_ Tun, nicht die _Sache
selbst_, sehen und zeigen wollten; d.h. sie wollten das andere auf
eben die Weise betrügen, als sie sich betrogen worden zu sein
beschweren.--Indem es nun itzt herausgekehrt ist, daß das _eigne Tun_
und _Treiben_, das Spiel _seiner Kräfte_ für die Sache selbst gilt,
so scheint das Bewußtsein, sein Wesen _für sich_, nicht für die
andern, zu treiben, und nur bekümmert um das Tun als _das seinige_,
nicht um es als ein Tun der _andern_, hiemit die andern ebenso in
_ihrer_ Sache gewähren zu lassen. Allein sie irren sich wieder; es
ist schon da heraus, wo sie es zu sein meinten. Es ist ihm nicht um
die Sache als _diese seine einzelne_ zu tun, sondern um sie als
_Sache_, als Allgemeines, das für alle ist. Es mischt sich also in
ihr Tun und Werk, und wenn es ihnen dasselbe nicht mehr aus der Hand
nehmen kann, interessiert es sich wenigstens dadurch dabei, daß es
sich durch Urteilen zu tun macht; drückt es ihm den Stempel seiner
Billigung und seines Lobes auf, so ist dies so gemeint, daß es am
Werke nicht nur das Werk selbst lobt, sondern zugleich _seine eigne_
Großmut und Mäßigung, das Werk nicht als Werk und auch nicht durch
seinen Tadel verdorben zu haben. Indem es ein Interesse am _Werke_
zeigt, genießt _es sich selbst_ darin; ebenso ist ihm das _Werk_, das
von ihm getadelt wird, willkommen für eben diesen Genuß _seines
eignen_ Tuns, der ihm dadurch verschafft wird. Die aber sich durch
diese Einmischung für betrogen halten oder ausgeben, wollten vielmehr
selbst auf gleiche Weise betrügen. Sie geben ihr Tun und Treiben für
etwas aus, das nur für sie selbst ist, worin sie nur _sich_ und _ihr
eignes_ Wesen bezweckten. Allein indem sie etwas tun, und hiemit
sich darstellen und dem Tage zeigen, widersprechen sie unmittelbar
durch die Tat ihrem Vorgeben, den Tag selbst, das allgemeine
Bewußtsein und die Teilnahme aller ausschließen zu wollen; die
Verwirklichung ist vielmehr eine Ausstellung des Seinigen in das
allgemeine Element, wodurch es zur _Sache_ aller wird und werden soll.
Es ist also ebenso Betrug seiner selbst und der andern, wenn es nur
um die _reine Sache_ zu tun sein soll; ein Bewußtsein, das eine Sache
auftut, macht vielmehr die Erfahrung, daß die andern, wie die Fliegen
zu frisch aufgestellter Milch, herbeieilen und sich dabei geschäftig
wissen wollen; und sie an ihm, daß es ihm ebenso nicht um die Sache
als Gegenstand, sondern als um die _seinige_ zu tun ist. Hingegen,
wenn nur das _Tun selbst_, der Gebrauch der Kräfte und Fähigkeiten
oder das Aussprechen dieser Individualität, das Wesentliche sein soll,
so wird ebenso gegenseitig die Erfahrung gemacht, daß _alle_ sich
rühren und für eingeladen halten, und statt eines _reinen_ Tuns oder
eines _einzelnen_ eigentümlichen Tuns vielmehr etwas, das ebensowohl
_für andere_ ist, oder _eine Sache selbst_ aufgetan wurde. Es
geschieht in beiden Fällen dasselbe, und hat nur einen verschiedenen
Sinn gegen denjenigen, der dabei angenommen wurde und gelten sollte.
Das Bewußtsein erfährt beide Seiten als gleich wesentliche Momente,
und hierin was die _Natur der Sache selbst_ ist, nämlich weder nur
Sache, welche dem Tun überhaupt und dem einzelnen Tun, noch Tun,
welches dem Bestehen entgegengesetzt und die von diesen Momenten als
ihren _Arten_ freie _Gattung_ wäre, sondern ein Wesen, dessen _Sein_
das _Tun_ des _einzelnen_ Individuums und aller Individuen, und
dessen Tun unmittelbar _für andre_, oder eine _Sache_ ist, und nur
Sache ist als _Tun aller_ und _jeder_; das Wesen, welches das Wesen
aller Wesen, das _geistige Wesen_ ist. Das Bewußtsein erfährt, daß
keins jener Momente _Subjekt_ ist, sondern sich vielmehr in der
_allgemeinen Sache selbst_ auflöst; die Momente der Individualität,
welche der Gedankenlosigkeit dieses Bewußtseins nacheinander als
Subjekt galten, nehmen sich in die einfache Individualität zusammen,
die als _diese_ ebenso unmittelbar allgemein ist. Die Sache selbst
verliert dadurch das Verhältnis des Prädikats und die Bestimmtheit
lebloser abstrakter Allgemeinheit, sie ist vielmehr die von der
Individualität durchdrungene Substanz; das Subjekt, worin die
Individualität ebenso als sie selbst oder als _diese_ wie als _alle_
Individuen ist, und das Allgemeine, das nur als dies Tun aller und
jeder ein _Sein_ ist, eine Wirklichkeit darin, daß _dieses_
Bewußtsein sie als seine einzelne Wirklichkeit und als Wirklichkeit
aller weiß. Die reine _Sache selbst_ ist das, was sich oben als die
_Kategorie_ bestimmte, das Sein das Ich, oder Ich das Sein ist, aber
als _Denken_, welches vom _wirklichen Selbstbewußtsein_ sich noch
unterscheidet; hier aber sind die Momente des wirklichen
Selbstbewußtseins, insofern wir sie seinen Inhalt, Zweck, Tun und
Wirklichkeit, wie insofern wir sie seine Form nennen, Für-sich-sein
und Sein für anderes, mit der einfachen Kategorie selbst als eins
gesetzt, und sie ist dadurch zugleich aller Inhalt.
b. Die gesetzgebende Vernunft
Das geistige Wesen ist in seinem einfachen Sein _reines Bewußtsein_
und _dieses Selbst_bewußtsein. Die ursprünglich-_bestimmte Natur_
des Individuums hat ihre positive Bedeutung, _an sich_ das Element
und der Zweck seiner Tätigkeit zu sein, verloren; sie ist nur
aufgehobnes Moment, und das Individuum ein _Selbst_; als allgemeines
Selbst. Umgekehrt hat die _formale Sache selbst_ ihre Erfüllung an
der tuenden sich in sich unterscheidenden Individualität; denn die
Unterschiede dieser machen den _Inhalt_ jenes Allgemeinen aus. Die
Kategorie ist _an sich_, als das Allgemeine des _reinen Bewußtseins_;
sie ist ebenso _für sich_, denn das _Selbst_ des Bewußtseins ist
ebenso ihr Moment. Sie ist absolutes _Sein_, denn jene Allgemeinheit
ist die einfache _Sich-selbst-gleichheit des Seins_.
Was also dem Bewußtsein der Gegenstand ist, hat die Bedeutung, das
_Wahre_ zu sein; _es ist_ und _gilt_ in dem Sinne, _an_ und _für sich
selbst_ zu _sein_ und _gelten_; es ist die _absolute Sache_, welche
nicht mehr von dem Gegensatze der Gewißheit und ihrer Wahrheit, des
Allgemeinen und des Einzelnen, des Zwecks und seiner Realität leidet,
sondern deren Dasein die _Wirklichkeit_ und das _Tun_ des
Selbstbewußtseins ist; diese Sache ist daher die _sittliche Substanz_;
das Bewußtsein derselben _sittliches_ Bewußtsein. Sein Gegenstand
gilt ihm ebenso als das _Wahre_, denn es vereinigt Selbstbewußtsein
und Sein in _einer_ Einheit; es gilt als das _Absolute_, denn das
Selbstbewußtsein kann und will nicht mehr über diesen Gegenstand
hinausgehen, denn es ist darin bei sich selbst; es _kann_ nicht, denn
er ist alles Sein und Macht;--es _will_ nicht, denn er ist das
_Selbst_ oder der Willen dieses Selbsts. Er ist der _reale_
Gegenstand an ihm selbst als Gegenstand, denn er hat den Unterschied
des Bewußtseins an ihm; er teilt sich in Massen, welche die
_bestimmten Gesetze_ des absoluten Wesens sind. Diese Massen aber
trüben den Begriff nicht, denn in ihm bleiben die Momente des Seins
und reinen Bewußtseins und des Selbsts eingeschlossen--eine Einheit,
welche das Wesen dieser Massen ausmacht, und in diesem Unterschiede
diese Momente nicht mehr auseinandertreten läßt.
Diese Gesetze oder Massen der sittlichen Substanz sind unmittelbar
anerkannt; es kann nicht nach ihrem Ursprunge und Berechtigung
gefragt und nach einem andern gesucht werden, denn ein anderes als
das _an_ und _für sich_ seiende Wesen wäre nur das Selbstbewußtsein
selbst; aber es ist nichts anderes als dies Wesen, denn es selbst ist
das Für-sich-sein dieses Wesens, welches ebendarum die Wahrheit ist,
weil es ebensosehr das _Selbst_ des Bewußtseins als sein _An-sich_
oder reines Bewußtsein ist.
Indem das Selbstbewußtsein sich als Moment des _Für-sich-seins_
dieser Substanz weiß, so drückt es also das Dasein des Gesetzes in
ihm so aus, daß die _gesunde Vernunft_ unmittelbar weiß, was _recht_
und _gut_ ist. So _unmittelbar_ sie es _weiß_, so unmittelbar _gilt_
es ihr auch, und sie sagt unmittelbar: dies _ist_ recht und gut. Und
zwar _dies_; es sind _bestimmte_ Gesetze, es ist erfüllte,
inhaltsvolle Sache selbst.
Was sich so unmittelbar gibt, muß ebenso unmittelbar aufgenommen und
betrachtet werden; wie von dem, was die sinnliche Gewißheit
unmittelbar als seiend ausspricht, ist auch von dem Sein, welches
diese sittliche unmittelbare Gewißheit ausspricht, oder von den
unmittelbar seienden Massen des sittlichen Wesens zu sehen, wie sie
beschaffen sind. Die Beispiele einiger solcher Gesetze werden dies
zeigen, und indem wir sie in der Form von Aussprüchen der _wissenden_,
gesunden Vernunft nehmen, haben wir nicht erst das Moment
herbeizubringen, welches an ihnen, sie als _unmittelbare_ sittliche
Gesetze betrachtet, geltend zu machen ist.
_"Jeder soll die Wahrheit sprechen."_--Bei dieser als unbedingt
ausgesprochnen Pflicht wird sogleich die Bedingung zugegeben werden:
_wenn_ er die Wahrheit weiß. Das Gebot wird hiemit jetzt so lauten:
_jeder soll die Wahrheit reden, jedesmal nach seiner Kenntnis und
Überzeugung_ davon. Die gesunde Vernunft, eben dies sittliche
Bewußtsein, welches unmittelbar weiß, was recht und gut ist, wird
auch erklären, daß diese Bedingung mit seinem allgemeinen Ausspruche
schon so verbunden gewesen sei, daß sie jenes Gebot so _gemeint_ habe.
Damit gibt sie aber in der Tat zu, daß sie vielmehr schon
unmittelbar im Aussprechen desselben dasselbe verletzte; sie _sprach_:
jeder soll die Wahrheit sprechen; sie _meinte aber_, er solle sie
sprechen nach seiner Kenntnis und Überzeugung davon; das heißt, sie
_sprach anders, als sie meinte_; und anders sprechen, als man meint,
heißt die Wahrheit nicht sprechen. Die verbesserte Unwahrheit oder
Ungeschicklichkeit drückt sich nun so aus: _jeder solle die Wahrheit
nach seiner jedesmaligen Kenntnis und Überzeugung davon sprechen_.
--Damit aber hat sich das _allgemein Notwendige, an sich_ Geltende,
welches der Satz aussprechen wollte, vielmehr in eine vollkommne
_Zufälligkeit_ verkehrt. Denn daß die Wahrheit gesprochen wird, ist
dem Zufalle, ob ich sie kenne und mich davon überzeugen kann,
anheimgestellt; und es ist weiter nichts gesagt, als daß Wahres und
Falsches durcheinander, wie es kommt, daß es einer kennt, meint und
begreift, gesprochen werden solle. Diese _Zufälligkeit des Inhalts_
hat die _Allgemeinheit_ nur an der _Form eines Satzes_, in der sie
ausgedrückt ist; aber als sittlicher Satz verspricht er einen
allgemeinen und notwendigen _Inhalt_, und widerspricht so durch die
Zufälligkeit desselben sich selbst.--Wird endlich der Satz so
verbessert: daß die Zufälligkeit der Kenntnis und Überzeugung von der
Wahrheit wegfallen und die Wahrheit auch _gewußt_ werden _solle_; so
wäre dies ein Gebot, welches dem geradezu widerspricht, wovon
ausgegangen wurde. Die gesunde Vernunft sollte zuerst _unmittelbar_
die Fähigkeit haben, die Wahrheit auszusprechen; itzt aber ist gesagt,
daß sie sie _wissen sollte_, das heißt, sie nicht _unmittelbar_
auszusprechen wisse.--Von Seite des _Inhalts_ betrachtet, so ist er
in der Foderung, man solle die Wahrheit _wissen_, hinweggefallen;
denn sie bezieht sich auf das _Wissen überhaupt_: man soll wissen;
was gefodert ist, ist also vielmehr das von allem bestimmten Inhalte
freie. Aber hier war von einem _bestimmten_ Inhalt, von _einem
Unterschiede_ an der sittlichen Substanz die Rede. Allein diese
_unmittelbare_ Bestimmung derselben ist ein solcher Inhalt, der sich
vielmehr als eine vollkommene Zufälligkeit zeigte, und in die
Allgemeinheit und Notwendigkeit erhoben, so daß das _Wissen_ als das
Gesetz ausgesprochen wird, vielmehr verschwindet.
Ein anderes berühmtes Gebot ist: _Liebe deinen Nächsten als dich
selbst_. Es ist an den Einzelnen im Verhältnisse zu den Einzelnen
gerichtet, und _behauptet es *als* ein Verhältnis des Einzelnen_ zum
_Einzelnen_, oder als Verhältnis der Empfindung. Die tätige
Liebe--denn eine untätige hat kein Sein und ist darum wohl nicht
gemeint--geht darauf, Übel von einem Menschen abzusondern und ihm
Gutes zuzufügen. Zu diesem Behuf muß unterschieden werden, was an
ihm das Übel, was gegen dies Übel das zweckmäßige Gute, und was
überhaupt sein Wohl ist; das heißt, ich muß ihn mit _Verstand_ lieben;
unverständige Liebe wird ihm schaden, vielleicht mehr als Haß. Das
verständige wesentliche Wohltun ist aber in seiner reichsten und
wichtigsten Gestalt, das verständige allgemeine Tun des Staats--ein
Tun, mit welchem verglichen das Tun des Einzelnen als eines Einzelnen
etwas überhaupt so Geringfügiges wird, daß es fast nicht der Mühe
wert ist, davon zu sprechen. Jenes Tun ist dabei von so großer Macht,
daß, wenn das einzelne Tun sich ihm entgegensetzen und entweder
geradezu für sich Verbrechen sein oder einem andern zuliebe das
Allgemeine um das Recht und den Anteil, welchen es an ihm hat,
betrügen wollte, es überhaupt unnütz sein und unwiderstehlich
zerstört werden würde. Es bleibt dem Wohltun, welches Empfindung ist,
nur die Bedeutung eines ganz einzelnen Tuns, einer Nothülfe, die
ebenso zufällig als augenblicklich ist. Der Zufall bestimmt nicht
nur seine Gelegenheit, sondern auch dies, ob es überhaupt ein _Werk_
ist, ob es nicht sogleich wieder aufgelöst und selbst vielmehr in
Übel verkehrt wird. Dieses Handeln also zum Wohl anderer, das als
_notwendig_ ausgesprochen wird, ist so beschaffen, daß es vielleicht
existieren kann, vielleicht auch nicht; daß, wenn der Fall
zufälligerweise sich darbietet, es vielleicht ein Werk, vielleicht
gut ist, vielleicht auch nicht. Dies Gesetz hat hiemit ebensowenig
einen allgemeinen Inhalt als das erste, das betrachtet wurde, und
drückt nicht, wie es als absolutes Sittengesetz sollte, etwas aus,
das _an und für sich_ ist. Oder solche Gesetze bleiben nur beim
_Sollen_ stehen, haben aber keine _Wirklichkeit_; sie sind nicht
_Gesetze_, sondern nur _Gebote_.
Es erhellt aber in der Tat aus der Natur der Sache selbst, daß auf
einen allgemeinen absoluten _Inhalt_ Verzicht getan werden muß; denn
der einfachen Substanz, und ihr Wesen ist dies, einfache zu sein, ist
jede _Bestimmtheit_, die an ihr gesetzt wird, _ungemäß_. Das Gebot
in seiner einfachen Absolutheit spricht selbst _unmittelbares
sittliches Sein_ aus; der Unterschied, der an ihm erscheint, ist eine
Bestimmtheit, und also ein Inhalt, der _unter_ der absoluten
Allgemeinheit dieses einfachen Seins steht. Indem hiemit auf einen
absoluten Inhalt Verzicht getan werden muß, kann ihm nur die _formale
Allgemeinheit_, oder dies, daß es sich nicht widerspreche, zukommen,
denn die inhaltslose Allgemeinheit ist die formale, und absoluter
Inhalt heißt selbst soviel als ein Unterschied, der keiner ist, oder
als Inhaltslosigkeit.
Was dem Gesetzgeben übrig bleibt, ist also die _reine Form_ der
_Allgemeinheit_ oder in der Tat die _Tautologie_ des Bewußtseins,
welche dem Inhalt gegenübertritt, und ein _Wissen_ nicht von dem
_seienden_ oder eigentlichen _Inhalte_, sondern von dem _Wesen_ oder
der Sichselbstgleichheit desselben ist.
Das sittliche Wesen ist hiemit nicht unmittelbar selbst ein Inhalt,
sondern nur ein Maßstab, ob ein Inhalt fähig sei, Gesetz zu sein oder
nicht, indem er sich nicht selbst widerspricht. Die gesetzgebende
Vernunft ist zu einer nur _prüfenden_ Vernunft herabgesetzt.
c. Gesetzprüfende Vernunft
Ein Unterschied an der einfachen sittlichen Substanz ist eine
Zufälligkeit für sie, welche wir an dem bestimmten Gebote als
Zufälligkeit des Wissens, der Wirklichkeit und des Tuns hervortreten
sahen. Die _Vergleichung_ jenes einfachen Seins und der ihm nicht
entsprechenden Bestimmtheit fiel in uns; und die einfache Substanz
hat sich darin formale Allgemeinheit oder reines _Bewußtsein_ zu sein
gezeigt, das frei von dem Inhalte ihm gegenübertritt, und ein
_Wissen_ von ihm als dem bestimmten ist. Diese Allgemeinheit bleibt
auf diese Weise dasselbe, was die _Sache selbst_ war. Aber sie ist
im Bewußtsein ein anderes; sie ist nämlich nicht mehr die
gedankenlose träge Gattung, sondern bezogen auf das Besondere, und
geltend für dessen Macht und Wahrheit.--Dies Bewußtsein scheint
zunächst dasselbe Prüfen, welches wir vorhin waren, und sein Tun
nichts anderes sein zu können, als schon geschehen ist, eine
Vergleichung des Allgemeinen mit dem Bestimmten, woraus sich ihre
Unangemessenheit wie vorhin ergäbe. Aber das Verhältnis des Inhalts
zum Allgemeinen ist hier ein anderes, indem dieses eine andere
Bedeutung gewonnen hat; es ist _formale_ Allgemeinheit, deren der
bestimmte Inhalt fähig ist, denn in ihr wird er nur in Beziehung auf
sich selbst betrachtet. Bei unserm Prüfen stand die allgemeine
gediegene Substanz der Bestimmtheit gegenüber, welche sich als
Zufälligkeit des Bewußtseins, worein die Substanz eintrat,
entwickelte. Hier ist das ein Glied der Vergleichung verschwunden;
das Allgemeine ist nicht mehr die _seiende_ und _geltende_ Substanz,
oder das an und für sich Rechte, sondern einfaches Wissen oder Form,
welche einen Inhalt nur mit sich selbst vergleicht, und ihn
betrachtet, ob er eine Tautologie ist. Es werden Gesetze nicht mehr
gegeben, sondern _geprüft_; und die Gesetze sind für das prüfende
Bewußtsein _schon_ gegeben; es nimmt ihren _Inhalt_ auf, wie er
einfach ist, ohne in die Betrachtung der seiner Wirklichkeit
anklebenden Einzelnheit und Zufälligkeit einzugehen, wie wir taten,
sondern bleibt bei dem Gebote als Gebote stehen, und verhält sich
ebenso einfach gegen es, als es sein Maßstab ist.
Dies Prüfen reicht aber aus diesem Grunde nicht weit; eben indem der
Maßstab die Tautologie und gleichgültig gegen den Inhalt ist, nimmt
er ebensogut diesen als den entgegengesetzten in sich auf.--Es ist
die Frage, soll es an und für sich Gesetz sein, daß _Eigentum_ sei;
_an und für sich_, nicht aus Nützlichkeit für andere Zwecke; die
sittliche Wesenheit besteht eben darin, daß das Gesetz nur sich
selbst gleiche, und durch diese Gleichheit mit sich also in seinem
eignen Wesen gegründet, nicht ein bedingtes sei. Das Eigentum an und
für sich widerspricht sich nicht; es ist eine _isolierte_ oder nur
sich selbst gleich gesetzte Bestimmtheit. Nichteigentum,
Herrenlosigkeit der Dinge oder Gütergemeinschaft widerspricht sich
gerade ebensowenig. Daß etwas niemand gehört, oder dem nächsten
besten, der sich in Besitz setzt, oder allen zusammen, und jedem nach
seinem Bedürfnisse oder zu gleichen Teilen, ist eine _einfache
Bestimmtheit_, ein _formaler Gedanke_, wie sein Gegenteil, das
Eigentum.--Wenn das herrenlose Ding freilich betrachtet wird als ein
_notwendiger Gegenstand_ des _Bedürfnisses_, so ist es notwendig, daß
es der Besitz irgendeines einzelnen werde; und es wäre widersprechend,
vielmehr die Freiheit des Dinges zum Gesetze zu machen. Unter der
Herrenlosigkeit des Dinges ist aber auch nicht eine absolute
Herrenlosigkeit gemeint, sondern es soll in _Besitz kommen_, nach dem
_Bedürfnisse_ des einzelnen; und zwar nicht um aufbewahrt, sondern um
unmittelbar gebraucht zu werden. Aber so ganz nur nach der
Zufälligkeit für das Bedürfnis zu sorgen, ist der Natur des bewußten
Wesens, von dem allein die Rede ist, widersprechend; denn es muß sich
sein Bedürfnis in der Form der _Allgemeinheit_ vorstellen, für seine
ganze Existenz sorgen, und sich ein bleibendes Gut erwerben. So
stimmte also der Gedanke, daß ein Ding dem nächsten selbstbewußten
Leben nach seinem Bedürfnisse zufälligerweise zuteil werde, nicht mit
sich selbst überein.--In der Gütergemeinschaft, worin auf eine
allgemeine und bleibende Weise dafür gesorgt wäre, wird jedem
entweder soviel zuteil, _als er braucht_, so widerspricht diese
Ungleichheit und das Wesen des Bewußtseins, dem die _Gleichheit_ der
Einzelnen Prinzip ist, einander. Oder es wird nach dem letztern
Prinzip _gleich_ ausgeteilt, so hat der Anteil nicht die Beziehung
auf das Bedürfnis, welche doch allein sein Begriff ist.
Allein wenn auf diese Weise das Nichteigentum widersprechend
erscheint, so geschieht es nur darum, weil es nicht als _einfache_
Bestimmtheit gelassen worden ist. Dem Eigentum geht es ebenso, wenn
es in Momente aufgelöst wird. Das einzelne Ding, das mein Eigentum
ist, gilt damit für ein _Allgemeines, Befestigtes, Bleibendes_; dies
widerspricht aber seiner Natur, die darin besteht, gebraucht zu
werden und zu _verschwinden_. Es gilt zugleich für das _Meinige_,
das alle andern anerkennen, und sich davon ausschließen. Aber darin,
daß ich anerkannt bin, liegt vielmehr meine Gleichheit mit allen, das
Gegenteil der Ausschließung.--Was ich besitze, ist ein _Ding_, d.h.
ein Sein für Andre überhaupt, ganz allgemein und unbestimmt nur für
mich zu sein; daß _Ich_ es besitze, widerspricht seiner allgemeinen
Dingheit. Eigentum widerspricht sich daher nach allen Seiten
ebensosehr als Nichteigentum; jedes hat diese beiden
entgegengesetzten, sich widersprechenden Momente der Einzelnheit und
Allgemeinheit an ihm.--Aber jede dieser Bestimmtheiten _einfach_
vorgestellt, als Eigentum oder Nichteigentum, ohne weitere
Entwicklung, ist eine so _einfach_ als die andere, das heißt, sich
nicht widersprechend.--Der Maßstab des Gesetzes, den die Vernunft an
ihr selbst hat, paßt daher allem gleich gut, und ist hiemit in der
Tat kein Maßstab.--Es müßte auch sonderbar zugehen, wenn die
Tautologie, der Satz des Widerspruchs, der für die Erkenntnis
theoretischer Wahrheit nur als ein formelles Kriterium zugestanden
wird, das heißt, als etwas, das gegen Wahrheit und Unwahrheit ganz
gleichgültig sei, für die Erkenntnis praktischer _Wahrheit mehr sein
sollte_.
In den beiden soeben betrachteten Momenten der Erfüllung des vorher
leeren geistigen Wesens hat sich das Setzen von unmittelbaren
Bestimmtheiten an der sittlichen Substanz, und dann das Wissen von
ihnen, ob sie Gesetze sind, aufgehoben. Das Resultat scheint hiemit
dieses zu sein, daß weder bestimmte Gesetze noch ein Wissen derselben
stattfinden könne. Allein die Substanz ist das _Bewußtsein_ von sich
als der absoluten _Wesenheit_, welches hiemit weder den _Unterschied_
an ihr noch das _Wissen_ von ihm aufgeben kann. Daß das Gesetzgeben
und Gesetzprüfen sich als nichtig erwies, hat diese Bedeutung, daß
beides einzeln und isoliert genommen nur haltungslose _Momente_ des
sittlichen Bewußtseins sind; und die Bewegung, in welcher sie
auftreten, hat den formalen Sinn, daß die sittliche Substanz sich
dadurch als Bewußtsein darstellt.
Insofern diese beiden Momente nähere Bestimmungen des Bewußtseins der
_Sache selbst_ sind, können sie als Formen der _Ehrlichkeit_
angesehen werden, die, wie sonst mit ihren formalen Momenten, sich
itzt mit einem seinsollenden Inhalt des Guten und Rechten und einem
Prüfen solcher festen Wahrheit herumtreibt, und in der gesunden
Vernunft und verständigen Einsicht die Kraft und Gültigkeit der
Gebote zu haben meint.
Ohne diese Ehrlichkeit aber gelten die Gesetze nicht als _Wesen_ des
_Bewußtseins_ und das Prüfen ebenso nicht als Tun _innerhalb_
desselben; sondern diese Momente drücken, wie sie jedes für sich
_unmittelbar_ als eine _Wirklichkeit_ auftreten, das eine ein
ungültiges Aufstellen und Sein wirklicher Gesetze und das andre eine
ebenso ungültige Befreiung von denselben aus. Das Gesetz hat als
bestimmtes Gesetz einen zufälligen Inhalt--dies hat hier die
Bedeutung, daß es Gesetz eines einzelnen Bewußtseins von einem
willkürlichen Inhalt ist. Jenes unmittelbare Gesetzgeben ist also
der tyrannische Frevel, der die Willkür zum Gesetze macht, und die
Sittlichkeit zu einem Gehorsame gegen sie--gegen Gesetze, die _nur_
Gesetze, nicht zugleich _Gebote_ sind. So wie das zweite Moment,
insofern es isoliert ist, das Prüfen der Gesetze, das Bewegen des
Unbewegbaren und den Frevel des Wissens bedeutet, der sich von den
absoluten Gesetzen frei räsoniert, und sie für eine ihm fremde
Willkür nimmt.
In beiden Formen sind diese Momente ein negatives Verhältnis zur
Substanz oder dem realen geistigen Wesen; oder in ihnen hat die
Substanz noch nicht ihre Realität, sondern das Bewußtsein enthält sie
noch in der Form seiner eignen Unmittelbarkeit, und sie ist nur erst
ein _Willen_ und _Wissen_ dieses Individuums, oder das _Sollen_ eines
unwirklichen Gebots, und ein Wissen der formalen Allgemeinheit. Aber
indem diese Weisen sich aufhoben, ist das Bewußtsein in das
Allgemeine zurückgegangen, und jene Gegensätze sind verschwunden.
Das geistige Wesen ist dadurch wirkliche Substanz, daß diese Weisen
nicht einzeln gelten, sondern nur als aufgehobne, und die Einheit,
worin sie nur Momente sind, ist das Selbst des Bewußtseins, welches
nunmehr in dem geistigen Wesen gesetzt, dasselbe zum wirklichen,
erfüllten und selbstbewußten macht.
Das geistige Wesen ist hiemit vors erste für das Selbstbewußtsein als
_an sich_ seiendes Gesetz; die Allgemeinheit des Prüfens, welche die
formale nicht _an sich_ seiende war, ist aufgehoben. Es ist ebenso
ein ewiges Gesetz, welches nicht in dem _Willen dieses Individuums_
seinen Grund hat, sondern es ist an und für sich, der absolute _reine
Willen aller_, der die Form des unmittelbaren _Seins_ hat. Er ist
auch nicht ein _Gebot_, das nur sein _soll_, sondern er _ist_ und
_gilt_; es ist das allgemeine Ich der Kategorie, das unmittelbar die
Wirklichkeit ist, und die Welt ist nur diese Wirklichkeit. Indem
aber dieses _seiende Gesetz_ schlechthin gilt, so ist der Gehorsam
des Selbstbewußtseins nicht der Dienst gegen einen Herrn, dessen
Befehle eine Willkür wäre, und worin es sich nicht erkennte. Sondern
die Gesetze sind Gedanken seines eignen absoluten Bewußtseins, welche
es selbst unmittelbar _hat_. Es _glaubt_ auch nicht an sie, denn der
Glauben schaut wohl auch das Wesen, aber ein fremdes an. Das
sittliche _Selbst_bewußtsein ist durch die _Allgemeinheit_ seines
_Selbsts unmittelbar_ mit dem Wesen eins; der Glauben hingegen fängt
von dem _einzelnen_ Bewußtsein an, er ist die Bewegung desselben,
immer dieser Einheit zuzugehen, ohne die Gegenwart seines Wesens zu
erreichen.--Jenes Bewußtsein hingegen hat sich als einzelnes
aufgehoben, diese Vermittlung ist vollbracht, und nur dadurch, daß
sie vollbracht ist, ist es unmittelbares Selbstbewußtsein der
sittlichen Substanz.
Der Unterschied des Selbstbewußtseins von dem Wesen ist also
vollkommen durchsichtig. Dadurch sind die _Unterschiede an dem
Wesen_ selbst nicht zufällige Bestimmtheiten, sondern um der Einheit
des Wesens und des Selbstbewußtseins willen, von welchem allein die
Ungleichheit kommen könnte, sind sie die Massen ihrer von ihrem Leben
durchdrungenen Gegliederung, sich selbst klare unentzweite Geister,
makellose himmlische Gestalten, die in ihren Unterschieden die
unentweihte Unschuld und Einmütigkeit ihres Wesens erhalten.--Das
Selbstbewußtsein ist ebenso einfaches, klares _Verhältnis_ zu ihnen.
Sie _sind_, und weiter nichts--macht das Bewußtsein seines
Verhältnisses aus. So gelten sie der Antigone des Sophokles als der
Götter _ungeschriebnes_ und _untrügliches_ Recht nicht etwa jetzt und
gestern, sondern immerdarlebt es, und keiner weiß, von wannen es
erschien. _Sie sind_. Wenn ich nach Ihrer Entstehung frage, und sie
auf den Punkt ihres Ursprungs einenge, so bin ich darüber
hinausgegangen; denn ich bin nunmehr das Allgemeine, sie aber das
Bedingte und Beschränkte. Wenn sie sich meiner Einsicht legitimieren
sollen, so habe ich schon ihr unwankendes An-sich-sein bewegt, und
betrachte sie als etwas, das vielleicht wahr, vielleicht auch nicht
wahr für mich sei. Die sittliche Gesinnung besteht eben darin,
unverrückt in dem fest zu beharren, was das Rechte ist, und sich
alles Bewegens, Rüttelns und Zurückführens desselben zu enthalten.
--Es wird ein Depositum bei mir gemacht; es _ist_ das Eigentum eines
andern, und ich anerkenne es, _weil es so ist_, und erhalte mich
unwankend in diesem Verhältnisse. Behalte ich für mich das Depositum,
so begehe ich nach dem Prinzipe meines Prüfens, der Tautologie, ganz
und gar keinen Widerspruch; denn alsdenn sehe ich es nicht mehr für
das Eigentum eines andern an; etwas behalten, das ich nicht für das
Eigentum eines andern ansehe, ist vollkommen konsequent. Die
Änderung _der Ansicht_ ist kein Widerspruch, denn es ist nicht um sie
als Ansicht, sondern um den Gegenstand und Inhalt zu tun, der sich
nicht widersprechen soll. So sehr ich--wie ich tue, wenn ich etwas
wegschenke--die Ansicht, daß etwas mein Eigentum ist, in die Ansicht,
daß es das Eigentum eines andern ist, verändern kann, ohne dadurch
eines Widerspruches schuldig zu werden, ebensosehr kann ich den
umgekehrten Weg gehen.--Nicht darum also, weil ich etwas sich nicht
widersprechend finde, ist es Recht; sondern weil es das Rechte ist,
ist es Recht. Daß etwas das Eigentum des andern _ist_, dies liegt
_zum Grunde_; darüber habe ich nicht zu räsonieren, noch mancherlei
Gedanken, Zusammenhänge, Rücksichten aufzusuchen oder mir einfallen
zu lassen; weder ans Gesetzgeben noch ans Prüfen zu denken; durch
solcherlei Bewegungen meines Gedankens verrückte ich jenes Verhältnis,
indem ich in der Tat nach Belieben meinem unbestimmten
tautologischen Wissen das Gegenteil ebensowohl gemäß, und es also zum
Gesetze machen könnte. Sondern ob diese oder die entgegengesetzte
Bestimmung das Rechte sei, ist _an_ und _für sich_ bestimmt; ich für
mich könnte, welche ich wollte, und ebensogut keine zum Gesetze
machen, und bin, indem ich zu prüfen anfange, schon auf unsittlichem
Wege. Daß das Rechte mir _an_ und _für sich_ ist, dadurch bin ich in
der sittlichen Substanz; so ist sie das _Wesen_ des Selbstbewußtseins;
dieses aber ist _ihre Wirklichkeit_ und _Dasein_, ihr _Selbst_ und
_Willen_.