in eine Uebersicht bringen. Und doch ist darin keine Schwierigkeit
enthalten. Denn in jedem einzelnen Falle wird der Inhaber des
Geschäftes, wenn er sich zur Auswanderung frei entschliesst, die für ihn
günstigste Form der Liquidation mit der Company-Filiale seines Sprengels
vereinbaren.
Bei den kleinsten Geschäftsleuten, in deren Betrieb die persönliche
Bethätigung des Inhabers die Hauptsache und das bischen Waare oder
Einrichtung die Nebensache ist, lässt sich die Vermögensverpflanzung am
leichtesten durchführen. Für die persönliche Bethätigung des
Auswanderers schafft die Company ein gesichertes Arbeitsgebiet, und sein
bischen Material kann ihm drüben in einem Grundstück mit Maschinencredit
ersetzt werden. Die neue Thätigkeit werden unsere findigen Leute rasch
erlernt haben. Juden passen sich bekanntlich schnell jeder
Erwerbsgattung an. So können viele Händler zu Kleinindustriellen der
Landwirthschaft gemacht werden. Die Company kann sogar in scheinbare
Verluste willigen, wenn sie die nicht fahrende Habe der Aermeren
übernimmt; denn sie erreicht dadurch die freie Cultivirung von
Landparzellen, wodurch der Werth ihrer übrigen Parzellen steigt.
In den mittleren Betrieben, wo die sachliche Einrichtung ebenso wichtig
oder schon wichtiger ist als die persönliche Bethätigung des Inhabers,
und dessen Credit als ein entscheidendes Imponderabile hinzukommt,
lassen sich verschiedene Formen der Liquidation denken. Das ist auch
einer der Hauptpunkte, auf denen sich die innere Wanderung der Christen
vollziehen kann. Der abziehende Jude verliert seinen persönlichen Credit
nicht, sondern nimmt ihn mit und wird ihn zur Etablirung drüben gut
verwenden. Die Jewish Company eröffnet ihm ein Giro-Conto. Sein
bisheriges Geschäft kann er auch frei verkaufen oder Geschäftsführern
unter der Aufsicht der Company-Organe übergeben. Der Geschäftsführer
kann im Pachtverhältnisse stehen oder es kann der allmälige Ankauf durch
Theilzahlungen des Geschäftsführers angebahnt werden. Die Company sorgt
durch ihre Aufsichtsbeamten und Advocaten für die ordentliche Verwaltung
des verlassenen Geschäftes und für den richtigen Eingang der Zahlungen.
Die Company ist hier Curator der Abwesenden. Kann aber ein Jude sein
Geschäft nicht verkaufen, vertraut er es auch keinem Mandatar an, und
will es dennoch nicht aufgeben, so bleibt er eben an seinem jetzigen
Wohnort. Auch diese Zurückbleibenden verschlechtern ihre jetzige Lage
nicht; sie sind um die Concurrenz der Abgezogenen erleichtert, und der
Antisemitismus mit seinem »Kauft nicht bei Juden!« hat aufgehört.
Will der auswandernde Geschäftsinhaber drüben wieder dasselbe Geschäft
betreiben, so kann er sich von vorneherein darauf einrichten.
Zeigen wir das an einem Beispiel. Die Firma X hat ein grosses
Modewaarengeschäft. Der Inhaber will auswandern. Er etablirt zunächst an
seinem künftigen Wohnort eine Filiale, an die er seine ausgemusterte
Waare abgibt. Die armen ersten Auswanderer sind drüben seine Kundschaft.
Allmälig ziehen Leute hinüber, die höhere Modebedürfnisse haben. Nun
schickt X neuere Sachen, und endlich die neuesten. Die Filiale wird
selbst schon einträglich, während das Hauptgeschäft noch besteht.
Endlich hat X zwei Geschäfte. Das alte verkauft er, oder gibt er seinem
christlichen Vertreter zur Führung; er selbst begibt sich hinüber in
sein neues.
Ein grösseres Beispiel: Y & Sohn haben ein ausgedehntes Kohlengeschäft
mit Bergwerken und Fabriken. Wie ist solch ein riesiger Vermögenscomplex
zu liquidiren? Das Kohlenbergwerk mit allem was drum und dran, kann
erstens vom Staat, in dem es liegt, eingelöst werden. Zweitens kann es
die Jewish Company erwerben, und den Kaufpreis theils in Ländereien
drüben, theils in Baargeld bezahlen. Eine dritte Möglichkeit wäre die
Gründung einer eigenen Actiengesellschaft »Y & Sohn«. Eine vierte, der
Weiterbetrieb in der bisherigen Weise, nur wären die ausgewanderten
Eigenthümer, auch wenn sie gelegentlich zur Inspection ihrer Güter
zurückkehren, Ausländer, als die sie ja in civilisirten Staaten auch den
vollen Rechtsschutz geniessen. Dies Alles sieht man ja täglich im Leben.
Eine fünfte, besonders fruchtbare und grossartige Möglichkeit deute ich
nur an, weil es dafür im Leben erst wenige, schwache Beispiele gibt, wie
nahe das unserem modernen Bewusstsein auch schon liege. Y & Sohn können
ihr Unternehmen ihren sämmtlichen jetzigen Angestellten gegen Entgelt
übergeben. Die Angestellten treten zu einer Genossenschaft mit
beschränkter Haftung zusammen und können vielleicht mit Hilfe der
Landescasse, die keine Wucherzinsen nimmt, die Ablösungssumme an Y &
Sohn auszahlen. Die Angestellten amortisiren dann das Darlehen, welches
ihnen von ihrer Landescasse, von der Jewish Company oder von Y & Sohn
selbst gewährt wurde.
Die Jewish Company liquidirt die Kleinsten wie die Grössten. Und während
die Juden ruhig wandern, sich die neue Heimat gründen, steht die Company
als die grosse juristische Person da, welche den Abzug leitet, die
verlassenen Güter hütet, für die gute Ordnung des Abwickelns mit ihrem
sichtbaren, greifbaren Vermögen haftet und für die schon Ausgewanderten
dauernd bürgt.
Bürgschaften der Company.
In welcher Form wird die Company die Bürgschaften leisten, dass in den
verlassenen Ländern keine Verarmung und keine wirthschaftlichen Krisen
eintreten?
Es wurde schon gesagt, dass anständige Antisemiten unter Achtung ihrer
uns werthvollen Unabhängigkeit gleichsam als volksthümliche
Controlsbehörden an das Werk herangezogen werden sollen.
Aber auch der Staat hat fiskalische Interessen, die geschädigt werden
können. Er verliert eine zwar bürgerlich gering, aber finanziell
hochgeschätzte Classe von Steuerträgern. Es muss ihm dafür eine
Entschädigung geboten werden. Wir bieten sie ihm ja indirect, indem wir
die mit unserem jüdischen Scharfsinne, unserem jüdischen Fleisse
eingerichteten Geschäfte im Lande lassen, indem wir in unsere
aufgegebenen Positionen die christlichen Mitbürger einrücken lassen, und
so ein in dieser Friedlichkeit beispielloses Aufsteigen von Massen zum
Wohlstand ermöglichen. Die französische Revolution zeigte im Kleinen
etwas Aehnliches; aber dazu musste das Blut unter der Guillotine, in
allen Provinzen des Landes und auf den Schlachtfeldern Europas in
Strömen fliessen. Und dazu mussten geerbte und erworbene Rechte
zerbrochen werden. Und dabei bereicherten sich nur die listigen Käufer
der Nationalgüter.
Die Jewish Company wird in ihrem Wirkungskreise den einzelnen Staaten
auch directe Vortheile zuführen. Ueberall kann den Regierungen der
Verkauf von verlassenen Judengütern unter günstigen Bedingungen
zugesichert werden. Die Regierungen wieder können diese gütliche
Expropriation in grossem Massstab für gewisse sociale Aufbesserungen
verwenden.
Die Jewish Company wird den Regierungen und Parlamenten, welche die
innere Wanderung der christlichen Bürger leiten wollen, dabei Hilfe
leisten.
Die Jewish Company wird auch grosse Abgaben zahlen.
Die Centrale hat ihren Sitz in London, weil die Company im
Privatrechtlichen unter dem Schutze einer grossen, derzeit nicht
antisemitischen Macht stehen muss. Aber die Company wird, wenn man sie
officiell und officiös unterstützt, überall eine breite Steuerfläche
liefern. Die Company wird überall besteuerbare Töchter- und
Zweiganstalten gründen. Sie wird ferner den Vortheil doppelter
Immobilienumschreibung, also doppelter Gebühren liefern. Die Company
wird selbst dort, wo sie nur als Immobilienagentur auftritt, sich den
vorübergehenden Anschein des Käufers geben. Sie wird, auch wenn sie
nicht besitzen will, im Grundbuche einen Augenblick als Eigenthümer
stehen.
Das sind nun freilich rein rechnungsmässige Sachen. Es wird von Ort zu
Ort erhoben und entschieden werden müssen, wie weit die Company darin
gehen kann, ohne ihre Existenz zu gefährden. Sie wird darüber freimüthig
mit den Finanzministern verhandeln. Diese werden den guten Willen
deutlich sehen und sie werden überall die Erleichterungen gewähren, die
zur erfolgreichen Durchführung des grossen Unternehmens nachweisbar
erforderlich sind.
Eine weitere directe Zuwendung ist die im Güter- und Personentransporte.
Wo die Bahnen staatlich sind, ist das sofort klar. Bei den Privatbahnen
erhält die Company, wie jeder grosse Spediteur, Begünstigungen. Sie muss
natürlich unsere Leute so billig als möglich reisen lassen und
verfrachten, da jeder auf eigene Kosten hinübergeht. Für den Mittelstand
wird das System Cook, und für die armen Classen das Personenporto da
sein. Die Company könnte an Personen- und Frachtrefactien viel
verdienen, aber ihr Grundsatz muss auch hier sein, nur die
Selbsterhaltungskosten hereinzubringen.
Die Spedition ist an vielen Orten in den Händen der Juden. Die
Speditionsgeschäfte werden die ersten sein, die die Company braucht, und
die ersten, die sie liquidirt. Die bisherigen Inhaber dieser Geschäfte
treten entweder in den Dienst der Company oder sie etabliren sich frei,
drüben. Die Ankunftsstelle braucht ja empfangende Spediteure, und da
dies ein glänzendes Geschäft ist, da man drüben sofort verdienen darf
und soll, wird es nicht an Unternehmungslustigen fehlen. Es ist
unnöthig, die geschäftlichen Einzelheiten dieser Massenexpedition
auszuführen. Sie sind aus dem Zwecke vernünftig zu entwickeln und viele
tüchtige Köpfe sollen und werden darüber nachdenken, wie das am besten
zu machen sein wird.
Einige Thätigkeiten der Company.
Viele Thätigkeiten werden ineinander wirken. Nur ein Beispiel: Allmälig
wird die Company in den anfänglich primitiven Niederlassungen
Industriesachen zu erzeugen beginnen. Zunächst für unsere eigenen armen
Auswanderer: Kleider, Wäsche, Schuhe etc. fabriksmässig. Denn in den
europäischen Abfahrtsstationen werden unsere armen Leute neu gekleidet.
Es wird ihnen damit kein Geschenk gemacht, weil sie nicht gedemüthigt
werden sollen. Es werden ihnen nur ihre alten Sachen gegen neue
eingetauscht. Verliert die Company dabei etwas, so wird es als
Geschäftsverlust gebucht. Die völlig Besitzlosen werden für
die Bekleidung Schuldner der Company und zahlen drüben in
Arbeitsüberstunden, die ihnen für gute Aufführung erlassen werden.
An diesen Punkten haben übrigens die bestehenden Auswanderungsvereine
Gelegenheit, helfend einzugreifen. Alles was sie für die wandernden
Juden bisher zu thun pflegten, sollen sie zukünftig für die Colonisten
der Jewish Company thun. Die Formen dieses Zusammenwirkens werden sich
leicht finden lassen.
Schon in der Neubekleidung der armen Auswanderer soll etwas Symbolisches
enthalten sein: Ihr beginnt jetzt ein neues Leben! Die Society of Jews
wird dafür sorgen, dass schon lange vor der Abreise und auch unterwegs
durch Gebete, populäre Vorträge, Belehrungen über den Zweck des
Unternehmens, hygienische Vorschriften für die neuen Wohnorte,
Anleitungen zur künftigen Arbeit, eine ernste und festliche Stimmung
erhalten werde. Denn das gelobte Land ist das Land der Arbeit. Bei ihrer
Ankunft werden aber die Einwanderer von den Spitzen unserer Behörden
feierlich empfangen werden. Ohne thörichten Jubel, denn das gelobte Land
muss erst erobert werden. Aber schon sollen diese armen Menschen sehen,
dass sie zuhause sind.
Die Bekleidungsindustrie der Company für die armen Auswanderer wird
nicht planlos produciren. Durch die Society of Jews, welche von den
Ortsgruppen die Mittheilung erhalten wird, muss die Jewish Company
rechtzeitig die Zahl, den Ankunftstag und die Bedürfnisse der
Auswanderer kennen. So ist es möglich, für sie umsichtig vorzusorgen.
Industrielle Anregungen.
Die Aufgaben der Jewish Company und der Society of Jews können in diesem
Entwurfe nicht streng gesondert vorgetragen werden. Thatsächlich werden
diese beiden grossen Organe beständig zusammenwirken müssen. Die Company
wird auf die moralische Autorität und Unterstützung der Society
angewiesen sein und bleiben, gleichwie die Society die materielle Hilfe
der Company nicht entbehren kann. In der planvollen Leitung der
Bekleidungsindustrie z. B. ist der schwache Anfang des Versuches
enthalten, die Productionskrisen zu vermeiden. Auf allen Gebieten, wo
die Company als Industrieller auftritt, soll so vorgegangen werden.
Keineswegs darf sie aber die freien Unternehmungen mit ihrer Uebermacht
erdrücken. Wir sind nur dort Collectivisten, wo es die ungeheuren
Schwierigkeiten der Aufgabe erfordern. Im übrigen wollen wir das
Individuum mit seinen Rechten hegen und pflegen. Das Privateigenthum als
die wirthschaftliche Grundlage der Unabhängigkeit, soll sich bei uns frei
und geachtet entwickeln. Wir lassen ja gleich unsere ersten Unskilleds
ins Privateigenthum aufsteigen.
Der Unternehmungsgeist soll auf jede Weise gefördert werden. Die
Einrichtung von Industrien wird durch eine vernünftige Zollpolitik,
Zuwendung billigen Rohmaterials und durch ein Amt für Industrie-Statistik
mit öffentlichen Verlautbarungen begünstigt.
Der Unternehmungsgeist kann auf gesunde Weise angeregt werden. Die
speculative Planlosigkeit wird vermieden. Die Etablirung neuer
Industrien wird rechtzeitig bekanntgemacht, so dass die Unternehmer, die
ein halbes Jahr später auf den Einfall kommen, sich einer Industrie
zuzuwenden, nicht in die Krise, in's Elend hineinbauen. Da der Zweck
einer neuen Anlage der Society angemeldet werden soll, können die
Unternehmungsverhältnisse jederzeit Jedermann bekannt sein.
Ferner werden den Unternehmern die centralisirten Arbeitskräfte gewährt.
Der Unternehmer wendet sich an die Dienstvermittlungs-Centrale, die
dafür von ihm nur eine zur Selbsterhaltung erforderliche Gebühr einhebt.
Der Unternehmer telegraphirt: Ich brauche morgen für drei Tage, drei
Wochen oder drei Monate fünfhundert Unskilleds. Morgen treffen bei
seiner landwirthschaftlichen oder industriellen Unternehmung die
gewünschten Fünfhundert ein, welche die Arbeitscentrale von da und dort,
wo sie eben verfügbar werden, zusammenzieht. Die Sachsengängerei wird da
aus dem Plumpen in eine sinnvolle Institution heeresmässig verfeinert.
Selbstverständlich werden keine Arbeitssclaven geliefert, sondern nur
Siebenstundentägler, die ihre Organisation beibehalten, denen auch beim
Ortswechsel die Dienstzeit mit Chargen, Avanciren und Pensionirung
fortläuft. Der freie Unternehmer kann sich auch anderwärts seine
Arbeitskräfte verschaffen, wenn er will. Aber er wird es schwerlich
können. Die Hereinziehung nichtjüdischer Arbeitssclaven in's Land wird
die Society zu vereiteln wissen durch eine gewisse Boycottirung
widerspenstiger Industrieller, durch Verkehrserschwerungen und
dergleichen. Man wird also die Siebenstundentägler nehmen müssen. So
nähern wir uns beinahe zwanglos dem Normaltage von sieben Stunden.
Ansiedlung von Facharbeitern.
Es ist klar, dass, was für die Unskilleds gilt, bei den höheren
Facharbeitern noch leichter ist. Die Theilarbeiter der Fabriken können
unter dieselben Regeln gebracht werden. Die Dienstvermittlungs-Centrale
besorgt sie.
Was nun die selbstständigen Handwerker, die kleinen Meister betrifft,
die wir im Hinblick auf die künftigen Fortschritte der Technik sehr
pflegen wollen, denen wir technologische Kenntnisse zuführen wollen,
selbst wenn sie keine jungen Leute mehr sind, und denen die Pferdekraft
der Bäche und das Licht in elektrischen Drähten zugeleitet werden soll
-- diese selbstständigen Arbeiter sollen auch durch die Centrale der
Society gesucht und gefunden werden. Hier wendet sich die Ortsgruppe an
die Centrale: Wir brauchen so und so viele Tischler, Schlosser, Glaser
u. s. w. Die Centrale verlautbart es. Die Leute melden sich. Sie ziehen
mit ihren Familien nach dem Orte, wo man sie braucht und bleiben da
wohnen, nicht erdrückt von einer verworrenen Concurrenz. Die dauernde,
die gute Heimat ist für sie entstanden.
Die Geldbeschaffung.
Als das Actiencapital der Jewish Company wurde ein phantastisch
klingender Betrag angenommen. Die wirklich nothwendige Höhe des
Actiencapitals wird von Finanzfachleuten festgesetzt werden müssen.
Jedenfalls eine riesige Summe. Wie soll diese aufgebracht werden? Dafür
gibt es drei Formen, welche die Society in Erwägung ziehen wird. Die
Society, diese grosse moralische Person, der Gestor der Juden, besteht
aus unseren reinsten und besten Männern, die aus der Sache keinen
Vermögensgewinn ziehen können und dürfen. Obwohl die Society am Beginn
keine andere als eine moralische Autorität besitzen kann, wird diese
dennoch hinreichen, um die Jewish Company dem Judenvolke gegenüber zu
beglaubigen. Die Jewish Company wird nur dann Aussicht auf
geschäftliches Gelingen haben, wenn sie von der Society sozusagen
gestempelt ist. Es wird sich also nicht eine beliebige Gruppe von
Geldleuten zusammenthun können, um die Jewish Company zu bilden. Die
Society wird prüfen, wählen und bestimmen, und sich vor der Gutheissung
der Gründung alle nöthigen Bürgschaften für die gewissenhafte
Durchführung des Planes sichern lassen. Experimente mit ungenügenden
Kräften dürfen nicht gemacht werden, denn diese Unternehmung muss gleich
auf den ersten Schlag gelingen. Das Misslingen der Sache würde die ganze
Idee auf Jahrzehnte hinaus compromittiren und sie vielleicht für immer
unmöglich machen.
Die drei Formen der Aufbringung des Actiencapitals sind: 1. durch die
Hochbank; 2. durch die Mittelbank; 3. durch eine volksthümliche
Subscription.
Am leichtesten, schnellsten und sichersten wäre die Gründung durch die
Hochbank. Da kann das erforderliche Geld innerhalb der bestehenden
grossen Finanzgruppen durch einfache Berathung in kürzester Zeit
aufgebracht werden. Es hätte den grossen Vortheil, dass die Milliarde --
um bei diesem einmal angenommenen Betrage zu bleiben -- nicht sofort
gänzlich eingezahlt werden müsste. Es hätte den weiteren Vortheil, dass
auch der Credit dieser mächtigen Finanzgruppen der Unternehmung
zuflösse. In der jüdischen Finanzmacht schlummern noch sehr viele
ungenützte politische Kräfte. Von den Feinden des Judenthums wird diese
Finanzmacht als so wirksam dargestellt, wie sie sein könnte, aber
thatsächlich nicht ist. Die armen Juden spüren nur den Hass, den diese
Finanzmacht erregt; den Nutzen, die Linderung ihrer Leiden, welche
bewirkt werden könnte, haben die armen Juden nicht. Die Creditpolitik
der grossen Finanzjuden müsste sich in den Dienst der Volksidee stellen.
Finden aber diese mit ihrer Lage ganz zufriedenen Herren sich nicht
bewogen, etwas für ihre Stammesbrüder zu thun, die man mit Unrecht für
die grossen Vermögen Einzelner verantwortlich macht, so wird die
Verwirklichung dieses Planes Gelegenheit geben, eine reinliche Scheidung
zwischen ihnen und dem übrigen Theile des Judenthums durchzuführen.
Die Hochbank wird übrigens durchaus nicht aufgefordert, einen so enormen
Betrag aus Wohlthätigkeit zu beschaffen. Das wäre eine thörichte
Zumuthung. Die Gründer und Actionäre der Jewish Company sollen vielmehr
ein gutes Geschäft machen, und sie werden sich im vorhinein davon
Rechenschaft geben können, welche Chancen bevorstehen. Die Society of
Jews wird nämlich im Besitze aller Belege und Behelfe sein, aus denen
sich die Aussichten der Jewish Company erkennen lassen. Die Society of
Jews wird insbesondere den Umfang der neuen Judenbewegung genau
erforscht haben und den Gründern der Company auf eine vollkommen
verlässliche Weise mittheilen können, mit welcher Betheiligung diese
rechnen darf. Durch die Herstellung der Alles umfassenden modernen
Judenstatistik wird die Society für die Company die Arbeiten einer
société d'études besorgen, wie man diese in Frankreich zu machen pflegt,
bevor man an die Financirung eines sehr grossen Unternehmens herangeht.
Die Sache wird dennoch vielleicht nicht den kostbaren Beifall der
jüdischen Geldmagnaten finden. Diese werden sogar vielleicht durch ihre
geheimen Knechte und Agenten den Kampf gegen unsere Judenbewegung
einzuleiten versuchen. Einen solchen Kampf werden wir, wie jeden
anderen, der uns aufgezwungen wird, mit schonungsloser Härte führen.
Die Geldmagnaten werden sich vielleicht auch nur begnügen, die Sache mit
einem ablehnenden Lächeln abzuthun.
Ist sie damit erledigt?
Nein.
Dann geht die Geldbeschaffung auf die zweite Stufe, an die mittelreichen
Juden. Die jüdische Mittelbank müsste im Namen der Volksidee gegen die
Hochbank zusammengerafft werden zu einer zweiten formidablen Geldmacht.
Das hätte den Uebelstand, dass zunächst nur ein Geldgeschäft daraus
würde, denn die Milliarde müsste voll eingezahlt werden -- sonst darf
man nicht anfangen -- und da dies Geld erst langsam in Verwendung träte,
so würde man in den ersten Jahren allerlei Bank- und Anleihegeschäfte
machen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass so allmälig der ursprüngliche
Zweck in Vergessenheit geriethe, die mittelreichen Juden hätten ein
neues grosses Geschäft gefunden und die Judenwanderung würde versumpfen.
Phantastisch ist die Idee dieser Geldbeschaffung durchaus nicht, das
weiss man. Verschiedenemale wurde ja versucht, das katholische Geld
gegen die Hochbank zusammenzuraffen. Dass man sie auch mit jüdischem
bekämpfen könne, hat man bisher nicht bedacht.
Aber welche Krisen hätte das Alles zur Folge. Wie würden die Länder, wo
solche Geldkämpfe spielten, geschädigt werden, wie müsste der
Antisemitismus dabei überhandnehmen.
Mir ist das also nicht sympathisch, ich erwähne es nur, weil es in der
logischen Entwicklung des Gedankens liegt.
Ob die Mittelbanken die Sache aufgreifen werden, weiss ich auch nicht.
Jedenfalls ist die Sache auch mit der Ablehnung der Mittelreichen nicht
erledigt. Dann beginnt sie vielmehr erst recht.
Denn die Society of Jews, die nicht aus Geschäftsleuten besteht, kann
dann die Gründung der Company als eine volksthümliche versuchen.
Das Actiencapital der Company kann ohne Vermittlung eines Hochbank- oder
Mittelbanksyndicates durch unmittelbare Ausschreibung einer Subscription
aufgebracht werden. Nicht nur die armen kleinen Juden, sondern auch die
Christen, welche die Juden loshaben wollen, werden sich an dieser in
ganz kleine Theile zerlegten Geldbeschaffung betheiligen. Es wäre eine
eigenthümliche und neue Form des Plebiscites, wobei Jeder, der sich für
diese Lösungsform der Judenfrage aussprechen will, seine Meinung durch
eine bedingte Subscription äussern könnte. In der Bedingung liegt die
gute Sicherheit. Die Vollzahlung wäre nur zu leisten, wenn der ganze
Betrag gezeichnet ist, sonst würde die Anzahlung zurückgegeben.
Ist aber der ganze nöthige Betrag durch die volksthümliche Auflage in
der ganzen Welt gedeckt, dann ist jeder einzelne kleine Betrag gesichert
durch die unzähligen anderen kleinen Beträge.
Es wäre dazu natürlich die ausdrückliche, entschiedene Hilfe der
betheiligten Regierungen nöthig.
Ortsgruppen.
Die Verpflanzung.
Bisher wurde nur gezeigt, wie die Auswanderung ohne wirthschaftliche
Erschütterung durchzuführen ist. Aber bei einer solchen Auswanderung
gibt es auch viele starke, tiefe Gemüthsbewegungen. Es gibt alte
Gewohnheiten, Erinnerungen, mit denen wir Menschen an den Orten haften.
Wir haben Wiegen, wir haben Gräber, und man weiss, was dem jüdischen
Herzen die Gräber sind. Die Wiegen nehmen wir mit -- in ihnen schlummert
rosig und lächelnd unsere Zukunft. Unsere theueren Gräber müssen wir
zurücklassen -- ich glaube, von denen werden wir habsüchtiges Volk uns
am schwersten trennen. Aber es muss sein.