Da werden die Formen vielfältig sein. Sie lassen sich gar nicht vorher

in eine Uebersicht bringen. Und doch ist darin keine Schwierigkeit

enthalten. Denn in jedem einzelnen Falle wird der Inhaber des

Geschäftes, wenn er sich zur Auswanderung frei entschliesst, die für ihn

günstigste Form der Liquidation mit der Company-Filiale seines Sprengels

vereinbaren.

Bei den kleinsten Geschäftsleuten, in deren Betrieb die persönliche

Bethätigung des Inhabers die Hauptsache und das bischen Waare oder

Einrichtung die Nebensache ist, lässt sich die Vermögensverpflanzung am

leichtesten durchführen. Für die persönliche Bethätigung des

Auswanderers schafft die Company ein gesichertes Arbeitsgebiet, und sein

bischen Material kann ihm drüben in einem Grundstück mit Maschinencredit

ersetzt werden. Die neue Thätigkeit werden unsere findigen Leute rasch

erlernt haben. Juden passen sich bekanntlich schnell jeder

Erwerbsgattung an. So können viele Händler zu Kleinindustriellen der

Landwirthschaft gemacht werden. Die Company kann sogar in scheinbare

Verluste willigen, wenn sie die nicht fahrende Habe der Aermeren

übernimmt; denn sie erreicht dadurch die freie Cultivirung von

Landparzellen, wodurch der Werth ihrer übrigen Parzellen steigt.

In den mittleren Betrieben, wo die sachliche Einrichtung ebenso wichtig

oder schon wichtiger ist als die persönliche Bethätigung des Inhabers,

und dessen Credit als ein entscheidendes Imponderabile hinzukommt,

lassen sich verschiedene Formen der Liquidation denken. Das ist auch

einer der Hauptpunkte, auf denen sich die innere Wanderung der Christen

vollziehen kann. Der abziehende Jude verliert seinen persönlichen Credit

nicht, sondern nimmt ihn mit und wird ihn zur Etablirung drüben gut

verwenden. Die Jewish Company eröffnet ihm ein Giro-Conto. Sein

bisheriges Geschäft kann er auch frei verkaufen oder Geschäftsführern

unter der Aufsicht der Company-Organe übergeben. Der Geschäftsführer

kann im Pachtverhältnisse stehen oder es kann der allmälige Ankauf durch

Theilzahlungen des Geschäftsführers angebahnt werden. Die Company sorgt

durch ihre Aufsichtsbeamten und Advocaten für die ordentliche Verwaltung

des verlassenen Geschäftes und für den richtigen Eingang der Zahlungen.

Die Company ist hier Curator der Abwesenden. Kann aber ein Jude sein

Geschäft nicht verkaufen, vertraut er es auch keinem Mandatar an, und

will es dennoch nicht aufgeben, so bleibt er eben an seinem jetzigen

Wohnort. Auch diese Zurückbleibenden verschlechtern ihre jetzige Lage

nicht; sie sind um die Concurrenz der Abgezogenen erleichtert, und der

Antisemitismus mit seinem »Kauft nicht bei Juden!« hat aufgehört.

Will der auswandernde Geschäftsinhaber drüben wieder dasselbe Geschäft

betreiben, so kann er sich von vorneherein darauf einrichten.

Zeigen wir das an einem Beispiel. Die Firma X hat ein grosses

Modewaarengeschäft. Der Inhaber will auswandern. Er etablirt zunächst an

seinem künftigen Wohnort eine Filiale, an die er seine ausgemusterte

Waare abgibt. Die armen ersten Auswanderer sind drüben seine Kundschaft.

Allmälig ziehen Leute hinüber, die höhere Modebedürfnisse haben. Nun

schickt X neuere Sachen, und endlich die neuesten. Die Filiale wird

selbst schon einträglich, während das Hauptgeschäft noch besteht.

Endlich hat X zwei Geschäfte. Das alte verkauft er, oder gibt er seinem

christlichen Vertreter zur Führung; er selbst begibt sich hinüber in

sein neues.

Ein grösseres Beispiel: Y & Sohn haben ein ausgedehntes Kohlengeschäft

mit Bergwerken und Fabriken. Wie ist solch ein riesiger Vermögenscomplex

zu liquidiren? Das Kohlenbergwerk mit allem was drum und dran, kann

erstens vom Staat, in dem es liegt, eingelöst werden. Zweitens kann es

die Jewish Company erwerben, und den Kaufpreis theils in Ländereien

drüben, theils in Baargeld bezahlen. Eine dritte Möglichkeit wäre die

Gründung einer eigenen Actiengesellschaft »Y & Sohn«. Eine vierte, der

Weiterbetrieb in der bisherigen Weise, nur wären die ausgewanderten

Eigenthümer, auch wenn sie gelegentlich zur Inspection ihrer Güter

zurückkehren, Ausländer, als die sie ja in civilisirten Staaten auch den

vollen Rechtsschutz geniessen. Dies Alles sieht man ja täglich im Leben.

Eine fünfte, besonders fruchtbare und grossartige Möglichkeit deute ich

nur an, weil es dafür im Leben erst wenige, schwache Beispiele gibt, wie

nahe das unserem modernen Bewusstsein auch schon liege. Y & Sohn können

ihr Unternehmen ihren sämmtlichen jetzigen Angestellten gegen Entgelt

übergeben. Die Angestellten treten zu einer Genossenschaft mit

beschränkter Haftung zusammen und können vielleicht mit Hilfe der

Landescasse, die keine Wucherzinsen nimmt, die Ablösungssumme an Y &

Sohn auszahlen. Die Angestellten amortisiren dann das Darlehen, welches

ihnen von ihrer Landescasse, von der Jewish Company oder von Y & Sohn

selbst gewährt wurde.

Die Jewish Company liquidirt die Kleinsten wie die Grössten. Und während

die Juden ruhig wandern, sich die neue Heimat gründen, steht die Company

als die grosse juristische Person da, welche den Abzug leitet, die

verlassenen Güter hütet, für die gute Ordnung des Abwickelns mit ihrem

sichtbaren, greifbaren Vermögen haftet und für die schon Ausgewanderten

dauernd bürgt.

Bürgschaften der Company.

In welcher Form wird die Company die Bürgschaften leisten, dass in den

verlassenen Ländern keine Verarmung und keine wirthschaftlichen Krisen

eintreten?

Es wurde schon gesagt, dass anständige Antisemiten unter Achtung ihrer

uns werthvollen Unabhängigkeit gleichsam als volksthümliche

Controlsbehörden an das Werk herangezogen werden sollen.

Aber auch der Staat hat fiskalische Interessen, die geschädigt werden

können. Er verliert eine zwar bürgerlich gering, aber finanziell

hochgeschätzte Classe von Steuerträgern. Es muss ihm dafür eine

Entschädigung geboten werden. Wir bieten sie ihm ja indirect, indem wir

die mit unserem jüdischen Scharfsinne, unserem jüdischen Fleisse

eingerichteten Geschäfte im Lande lassen, indem wir in unsere

aufgegebenen Positionen die christlichen Mitbürger einrücken lassen, und

so ein in dieser Friedlichkeit beispielloses Aufsteigen von Massen zum

Wohlstand ermöglichen. Die französische Revolution zeigte im Kleinen

etwas Aehnliches; aber dazu musste das Blut unter der Guillotine, in

allen Provinzen des Landes und auf den Schlachtfeldern Europas in

Strömen fliessen. Und dazu mussten geerbte und erworbene Rechte

zerbrochen werden. Und dabei bereicherten sich nur die listigen Käufer

der Nationalgüter.

Die Jewish Company wird in ihrem Wirkungskreise den einzelnen Staaten

auch directe Vortheile zuführen. Ueberall kann den Regierungen der

Verkauf von verlassenen Judengütern unter günstigen Bedingungen

zugesichert werden. Die Regierungen wieder können diese gütliche

Expropriation in grossem Massstab für gewisse sociale Aufbesserungen

verwenden.

Die Jewish Company wird den Regierungen und Parlamenten, welche die

innere Wanderung der christlichen Bürger leiten wollen, dabei Hilfe

leisten.

Die Jewish Company wird auch grosse Abgaben zahlen.

Die Centrale hat ihren Sitz in London, weil die Company im

Privatrechtlichen unter dem Schutze einer grossen, derzeit nicht

antisemitischen Macht stehen muss. Aber die Company wird, wenn man sie

officiell und officiös unterstützt, überall eine breite Steuerfläche

liefern. Die Company wird überall besteuerbare Töchter- und

Zweiganstalten gründen. Sie wird ferner den Vortheil doppelter

Immobilienumschreibung, also doppelter Gebühren liefern. Die Company

wird selbst dort, wo sie nur als Immobilienagentur auftritt, sich den

vorübergehenden Anschein des Käufers geben. Sie wird, auch wenn sie

nicht besitzen will, im Grundbuche einen Augenblick als Eigenthümer

stehen.

Das sind nun freilich rein rechnungsmässige Sachen. Es wird von Ort zu

Ort erhoben und entschieden werden müssen, wie weit die Company darin

gehen kann, ohne ihre Existenz zu gefährden. Sie wird darüber freimüthig

mit den Finanzministern verhandeln. Diese werden den guten Willen

deutlich sehen und sie werden überall die Erleichterungen gewähren, die

zur erfolgreichen Durchführung des grossen Unternehmens nachweisbar

erforderlich sind.

Eine weitere directe Zuwendung ist die im Güter- und Personentransporte.

Wo die Bahnen staatlich sind, ist das sofort klar. Bei den Privatbahnen

erhält die Company, wie jeder grosse Spediteur, Begünstigungen. Sie muss

natürlich unsere Leute so billig als möglich reisen lassen und

verfrachten, da jeder auf eigene Kosten hinübergeht. Für den Mittelstand

wird das System Cook, und für die armen Classen das Personenporto da

sein. Die Company könnte an Personen- und Frachtrefactien viel

verdienen, aber ihr Grundsatz muss auch hier sein, nur die

Selbsterhaltungskosten hereinzubringen.

Die Spedition ist an vielen Orten in den Händen der Juden. Die

Speditionsgeschäfte werden die ersten sein, die die Company braucht, und

die ersten, die sie liquidirt. Die bisherigen Inhaber dieser Geschäfte

treten entweder in den Dienst der Company oder sie etabliren sich frei,

drüben. Die Ankunftsstelle braucht ja empfangende Spediteure, und da

dies ein glänzendes Geschäft ist, da man drüben sofort verdienen darf

und soll, wird es nicht an Unternehmungslustigen fehlen. Es ist

unnöthig, die geschäftlichen Einzelheiten dieser Massenexpedition

auszuführen. Sie sind aus dem Zwecke vernünftig zu entwickeln und viele

tüchtige Köpfe sollen und werden darüber nachdenken, wie das am besten

zu machen sein wird.

Einige Thätigkeiten der Company.

Viele Thätigkeiten werden ineinander wirken. Nur ein Beispiel: Allmälig

wird die Company in den anfänglich primitiven Niederlassungen

Industriesachen zu erzeugen beginnen. Zunächst für unsere eigenen armen

Auswanderer: Kleider, Wäsche, Schuhe etc. fabriksmässig. Denn in den

europäischen Abfahrtsstationen werden unsere armen Leute neu gekleidet.

Es wird ihnen damit kein Geschenk gemacht, weil sie nicht gedemüthigt

werden sollen. Es werden ihnen nur ihre alten Sachen gegen neue

eingetauscht. Verliert die Company dabei etwas, so wird es als

Geschäftsverlust gebucht. Die völlig Besitzlosen werden für

die Bekleidung Schuldner der Company und zahlen drüben in

Arbeitsüberstunden, die ihnen für gute Aufführung erlassen werden.

An diesen Punkten haben übrigens die bestehenden Auswanderungsvereine

Gelegenheit, helfend einzugreifen. Alles was sie für die wandernden

Juden bisher zu thun pflegten, sollen sie zukünftig für die Colonisten

der Jewish Company thun. Die Formen dieses Zusammenwirkens werden sich

leicht finden lassen.

Schon in der Neubekleidung der armen Auswanderer soll etwas Symbolisches

enthalten sein: Ihr beginnt jetzt ein neues Leben! Die Society of Jews

wird dafür sorgen, dass schon lange vor der Abreise und auch unterwegs

durch Gebete, populäre Vorträge, Belehrungen über den Zweck des

Unternehmens, hygienische Vorschriften für die neuen Wohnorte,

Anleitungen zur künftigen Arbeit, eine ernste und festliche Stimmung

erhalten werde. Denn das gelobte Land ist das Land der Arbeit. Bei ihrer

Ankunft werden aber die Einwanderer von den Spitzen unserer Behörden

feierlich empfangen werden. Ohne thörichten Jubel, denn das gelobte Land

muss erst erobert werden. Aber schon sollen diese armen Menschen sehen,

dass sie zuhause sind.

Die Bekleidungsindustrie der Company für die armen Auswanderer wird

nicht planlos produciren. Durch die Society of Jews, welche von den

Ortsgruppen die Mittheilung erhalten wird, muss die Jewish Company

rechtzeitig die Zahl, den Ankunftstag und die Bedürfnisse der

Auswanderer kennen. So ist es möglich, für sie umsichtig vorzusorgen.

Industrielle Anregungen.

Die Aufgaben der Jewish Company und der Society of Jews können in diesem

Entwurfe nicht streng gesondert vorgetragen werden. Thatsächlich werden

diese beiden grossen Organe beständig zusammenwirken müssen. Die Company

wird auf die moralische Autorität und Unterstützung der Society

angewiesen sein und bleiben, gleichwie die Society die materielle Hilfe

der Company nicht entbehren kann. In der planvollen Leitung der

Bekleidungsindustrie z. B. ist der schwache Anfang des Versuches

enthalten, die Productionskrisen zu vermeiden. Auf allen Gebieten, wo

die Company als Industrieller auftritt, soll so vorgegangen werden.

Keineswegs darf sie aber die freien Unternehmungen mit ihrer Uebermacht

erdrücken. Wir sind nur dort Collectivisten, wo es die ungeheuren

Schwierigkeiten der Aufgabe erfordern. Im übrigen wollen wir das

Individuum mit seinen Rechten hegen und pflegen. Das Privateigenthum als

die wirthschaftliche Grundlage der Unabhängigkeit, soll sich bei uns frei

und geachtet entwickeln. Wir lassen ja gleich unsere ersten Unskilleds

ins Privateigenthum aufsteigen.

Der Unternehmungsgeist soll auf jede Weise gefördert werden. Die

Einrichtung von Industrien wird durch eine vernünftige Zollpolitik,

Zuwendung billigen Rohmaterials und durch ein Amt für Industrie-Statistik

mit öffentlichen Verlautbarungen begünstigt.

Der Unternehmungsgeist kann auf gesunde Weise angeregt werden. Die

speculative Planlosigkeit wird vermieden. Die Etablirung neuer

Industrien wird rechtzeitig bekanntgemacht, so dass die Unternehmer, die

ein halbes Jahr später auf den Einfall kommen, sich einer Industrie

zuzuwenden, nicht in die Krise, in's Elend hineinbauen. Da der Zweck

einer neuen Anlage der Society angemeldet werden soll, können die

Unternehmungsverhältnisse jederzeit Jedermann bekannt sein.

Ferner werden den Unternehmern die centralisirten Arbeitskräfte gewährt.

Der Unternehmer wendet sich an die Dienstvermittlungs-Centrale, die

dafür von ihm nur eine zur Selbsterhaltung erforderliche Gebühr einhebt.

Der Unternehmer telegraphirt: Ich brauche morgen für drei Tage, drei

Wochen oder drei Monate fünfhundert Unskilleds. Morgen treffen bei

seiner landwirthschaftlichen oder industriellen Unternehmung die

gewünschten Fünfhundert ein, welche die Arbeitscentrale von da und dort,

wo sie eben verfügbar werden, zusammenzieht. Die Sachsengängerei wird da

aus dem Plumpen in eine sinnvolle Institution heeresmässig verfeinert.

Selbstverständlich werden keine Arbeitssclaven geliefert, sondern nur

Siebenstundentägler, die ihre Organisation beibehalten, denen auch beim

Ortswechsel die Dienstzeit mit Chargen, Avanciren und Pensionirung

fortläuft. Der freie Unternehmer kann sich auch anderwärts seine

Arbeitskräfte verschaffen, wenn er will. Aber er wird es schwerlich

können. Die Hereinziehung nichtjüdischer Arbeitssclaven in's Land wird

die Society zu vereiteln wissen durch eine gewisse Boycottirung

widerspenstiger Industrieller, durch Verkehrserschwerungen und

dergleichen. Man wird also die Siebenstundentägler nehmen müssen. So

nähern wir uns beinahe zwanglos dem Normaltage von sieben Stunden.

Ansiedlung von Facharbeitern.

Es ist klar, dass, was für die Unskilleds gilt, bei den höheren

Facharbeitern noch leichter ist. Die Theilarbeiter der Fabriken können

unter dieselben Regeln gebracht werden. Die Dienstvermittlungs-Centrale

besorgt sie.

Was nun die selbstständigen Handwerker, die kleinen Meister betrifft,

die wir im Hinblick auf die künftigen Fortschritte der Technik sehr

pflegen wollen, denen wir technologische Kenntnisse zuführen wollen,

selbst wenn sie keine jungen Leute mehr sind, und denen die Pferdekraft

der Bäche und das Licht in elektrischen Drähten zugeleitet werden soll

-- diese selbstständigen Arbeiter sollen auch durch die Centrale der

Society gesucht und gefunden werden. Hier wendet sich die Ortsgruppe an

die Centrale: Wir brauchen so und so viele Tischler, Schlosser, Glaser

u. s. w. Die Centrale verlautbart es. Die Leute melden sich. Sie ziehen

mit ihren Familien nach dem Orte, wo man sie braucht und bleiben da

wohnen, nicht erdrückt von einer verworrenen Concurrenz. Die dauernde,

die gute Heimat ist für sie entstanden.

Die Geldbeschaffung.

Als das Actiencapital der Jewish Company wurde ein phantastisch

klingender Betrag angenommen. Die wirklich nothwendige Höhe des

Actiencapitals wird von Finanzfachleuten festgesetzt werden müssen.

Jedenfalls eine riesige Summe. Wie soll diese aufgebracht werden? Dafür

gibt es drei Formen, welche die Society in Erwägung ziehen wird. Die

Society, diese grosse moralische Person, der Gestor der Juden, besteht

aus unseren reinsten und besten Männern, die aus der Sache keinen

Vermögensgewinn ziehen können und dürfen. Obwohl die Society am Beginn

keine andere als eine moralische Autorität besitzen kann, wird diese

dennoch hinreichen, um die Jewish Company dem Judenvolke gegenüber zu

beglaubigen. Die Jewish Company wird nur dann Aussicht auf

geschäftliches Gelingen haben, wenn sie von der Society sozusagen

gestempelt ist. Es wird sich also nicht eine beliebige Gruppe von

Geldleuten zusammenthun können, um die Jewish Company zu bilden. Die

Society wird prüfen, wählen und bestimmen, und sich vor der Gutheissung

der Gründung alle nöthigen Bürgschaften für die gewissenhafte

Durchführung des Planes sichern lassen. Experimente mit ungenügenden

Kräften dürfen nicht gemacht werden, denn diese Unternehmung muss gleich

auf den ersten Schlag gelingen. Das Misslingen der Sache würde die ganze

Idee auf Jahrzehnte hinaus compromittiren und sie vielleicht für immer

unmöglich machen.

Die drei Formen der Aufbringung des Actiencapitals sind: 1. durch die

Hochbank; 2. durch die Mittelbank; 3. durch eine volksthümliche

Subscription.

Am leichtesten, schnellsten und sichersten wäre die Gründung durch die

Hochbank. Da kann das erforderliche Geld innerhalb der bestehenden

grossen Finanzgruppen durch einfache Berathung in kürzester Zeit

aufgebracht werden. Es hätte den grossen Vortheil, dass die Milliarde --

um bei diesem einmal angenommenen Betrage zu bleiben -- nicht sofort

gänzlich eingezahlt werden müsste. Es hätte den weiteren Vortheil, dass

auch der Credit dieser mächtigen Finanzgruppen der Unternehmung

zuflösse. In der jüdischen Finanzmacht schlummern noch sehr viele

ungenützte politische Kräfte. Von den Feinden des Judenthums wird diese

Finanzmacht als so wirksam dargestellt, wie sie sein könnte, aber

thatsächlich nicht ist. Die armen Juden spüren nur den Hass, den diese

Finanzmacht erregt; den Nutzen, die Linderung ihrer Leiden, welche

bewirkt werden könnte, haben die armen Juden nicht. Die Creditpolitik

der grossen Finanzjuden müsste sich in den Dienst der Volksidee stellen.

Finden aber diese mit ihrer Lage ganz zufriedenen Herren sich nicht

bewogen, etwas für ihre Stammesbrüder zu thun, die man mit Unrecht für

die grossen Vermögen Einzelner verantwortlich macht, so wird die

Verwirklichung dieses Planes Gelegenheit geben, eine reinliche Scheidung

zwischen ihnen und dem übrigen Theile des Judenthums durchzuführen.

Die Hochbank wird übrigens durchaus nicht aufgefordert, einen so enormen

Betrag aus Wohlthätigkeit zu beschaffen. Das wäre eine thörichte

Zumuthung. Die Gründer und Actionäre der Jewish Company sollen vielmehr

ein gutes Geschäft machen, und sie werden sich im vorhinein davon

Rechenschaft geben können, welche Chancen bevorstehen. Die Society of

Jews wird nämlich im Besitze aller Belege und Behelfe sein, aus denen

sich die Aussichten der Jewish Company erkennen lassen. Die Society of

Jews wird insbesondere den Umfang der neuen Judenbewegung genau

erforscht haben und den Gründern der Company auf eine vollkommen

verlässliche Weise mittheilen können, mit welcher Betheiligung diese

rechnen darf. Durch die Herstellung der Alles umfassenden modernen

Judenstatistik wird die Society für die Company die Arbeiten einer

société d'études besorgen, wie man diese in Frankreich zu machen pflegt,

bevor man an die Financirung eines sehr grossen Unternehmens herangeht.

Die Sache wird dennoch vielleicht nicht den kostbaren Beifall der

jüdischen Geldmagnaten finden. Diese werden sogar vielleicht durch ihre

geheimen Knechte und Agenten den Kampf gegen unsere Judenbewegung

einzuleiten versuchen. Einen solchen Kampf werden wir, wie jeden

anderen, der uns aufgezwungen wird, mit schonungsloser Härte führen.

Die Geldmagnaten werden sich vielleicht auch nur begnügen, die Sache mit

einem ablehnenden Lächeln abzuthun.

Ist sie damit erledigt?

Nein.

Dann geht die Geldbeschaffung auf die zweite Stufe, an die mittelreichen

Juden. Die jüdische Mittelbank müsste im Namen der Volksidee gegen die

Hochbank zusammengerafft werden zu einer zweiten formidablen Geldmacht.

Das hätte den Uebelstand, dass zunächst nur ein Geldgeschäft daraus

würde, denn die Milliarde müsste voll eingezahlt werden -- sonst darf

man nicht anfangen -- und da dies Geld erst langsam in Verwendung träte,

so würde man in den ersten Jahren allerlei Bank- und Anleihegeschäfte

machen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass so allmälig der ursprüngliche

Zweck in Vergessenheit geriethe, die mittelreichen Juden hätten ein

neues grosses Geschäft gefunden und die Judenwanderung würde versumpfen.

Phantastisch ist die Idee dieser Geldbeschaffung durchaus nicht, das

weiss man. Verschiedenemale wurde ja versucht, das katholische Geld

gegen die Hochbank zusammenzuraffen. Dass man sie auch mit jüdischem

bekämpfen könne, hat man bisher nicht bedacht.

Aber welche Krisen hätte das Alles zur Folge. Wie würden die Länder, wo

solche Geldkämpfe spielten, geschädigt werden, wie müsste der

Antisemitismus dabei überhandnehmen.

Mir ist das also nicht sympathisch, ich erwähne es nur, weil es in der

logischen Entwicklung des Gedankens liegt.

Ob die Mittelbanken die Sache aufgreifen werden, weiss ich auch nicht.

Jedenfalls ist die Sache auch mit der Ablehnung der Mittelreichen nicht

erledigt. Dann beginnt sie vielmehr erst recht.

Denn die Society of Jews, die nicht aus Geschäftsleuten besteht, kann

dann die Gründung der Company als eine volksthümliche versuchen.

Das Actiencapital der Company kann ohne Vermittlung eines Hochbank- oder

Mittelbanksyndicates durch unmittelbare Ausschreibung einer Subscription

aufgebracht werden. Nicht nur die armen kleinen Juden, sondern auch die

Christen, welche die Juden loshaben wollen, werden sich an dieser in

ganz kleine Theile zerlegten Geldbeschaffung betheiligen. Es wäre eine

eigenthümliche und neue Form des Plebiscites, wobei Jeder, der sich für

diese Lösungsform der Judenfrage aussprechen will, seine Meinung durch

eine bedingte Subscription äussern könnte. In der Bedingung liegt die

gute Sicherheit. Die Vollzahlung wäre nur zu leisten, wenn der ganze

Betrag gezeichnet ist, sonst würde die Anzahlung zurückgegeben.

Ist aber der ganze nöthige Betrag durch die volksthümliche Auflage in

der ganzen Welt gedeckt, dann ist jeder einzelne kleine Betrag gesichert

durch die unzähligen anderen kleinen Beträge.

Es wäre dazu natürlich die ausdrückliche, entschiedene Hilfe der

betheiligten Regierungen nöthig.

Ortsgruppen.

Die Verpflanzung.

Bisher wurde nur gezeigt, wie die Auswanderung ohne wirthschaftliche

Erschütterung durchzuführen ist. Aber bei einer solchen Auswanderung

gibt es auch viele starke, tiefe Gemüthsbewegungen. Es gibt alte

Gewohnheiten, Erinnerungen, mit denen wir Menschen an den Orten haften.

Wir haben Wiegen, wir haben Gräber, und man weiss, was dem jüdischen

Herzen die Gräber sind. Die Wiegen nehmen wir mit -- in ihnen schlummert

rosig und lächelnd unsere Zukunft. Unsere theueren Gräber müssen wir

zurücklassen -- ich glaube, von denen werden wir habsüchtiges Volk uns

am schwersten trennen. Aber es muss sein.

Der Judenstaat: Versuch einer modernen Lösung der Judenfrage · 第 3 / 6 段