Das Erste ist, daß die noch gegebene Objektivität in die einfache,
als erste Form, somit die Form _des Begriffes_ verwandelt wird; die
Momente dieses Auffassens sind daher keine anderen, als die Momente
des Begriffs; die _Allgemeinheit, Besonderheit_ und _Einzelnheit_.
--Das _Einzelne_ ist das Objekt selbst als _unmittelbare Vorstellung_,
dasjenige, was definirt werden soll. Das Allgemeine des Objekts
desselben hat sich in der Bestimmung des objektiven Urtheils, oder
des Urtheils der Nothwendigkeit, als die _Gattung_, und zwar als die
_nächste_ ergeben, das Allgemeine nämlich mit dieser Bestimmtheit,
welche zugleich Princip für den Unterschied des Besondern ist.
Diesen Unterschied hat der Gegenstand an der _specifischen Differenz_,
welche ihn zu der bestimmten Art macht, und welche seine Disjunktion
gegen die übrigen Arten begründet.
Die Definition, indem sie auf diese Weise den Gegenstand auf seinen
_Begriff_ zurückführt, streift seine Äußerlichkeiten, welche zur
Existenz erforderlich sind, ab; sie abstrahirt von dem, was zum
Begriffe in seiner Realisation hinzukommt, wodurch er erstlich zur
Idee, und zweitens zur äußerlichen Existenz heraustritt. Die
_Beschreibung_ ist für die _Vorstellung_ und nimmt diesen weitern der
Realität angehörigen Inhalt auf. Die Definition reducirt aber diesen
Reichthum der mannigfaltigen Bestimmungen des angeschauten Daseyns
auf die einfachsten Momente; welches die Form dieser einfachen
Elemente, und wie sie gegen einander bestimmt ist, dieß ist in dem
Begriff enthalten. Der Gegenstand wird hiermit, wie angegeben, als
Allgemeines gefaßt, welches zugleich wesentlich Bestimmtes ist. Der
Gegenstand selbst ist das Dritte, das Einzelne, in welchem die
Gattung und die Besonderung in Eins gesetzt ist, und ein
_Unmittelbares_, welches _außer_ dem Begriffe, da er noch nicht
selbstbestimmend ist, gesetzt ist.
In jenen Bestimmungen, dem Formunterschiede der Definition, findet
der Begriff sich selbst, und hat darin die ihm entsprechende Realität.
Aber weil die Reflexion der Begriffs-Momente in sich selbst, die
Einzelnheit, in dieser Realität noch nicht enthalten, weil somit das
Objekt, insofern es im Erkennen ist, noch nicht als ein subjektives
bestimmt ist, so ist das Erkennen dagegen ein subjektives und hat
einen äußerlichen Anfang, oder wegen seines äußerlichen Anfangs am
Einzelnen ist es ein subjektives. Der Inhalt des Begriffs ist daher
ein gegebenes und ein Zufälliges nach der gedoppelten Seite, einmal
nach seinem Inhalte überhaupt, das andere Mal danach, welche
Inhaltsbestimmungen von den mannigfaltigen Qualitäten, die der
Gegenstand im äußerlichen Daseyn hat, für den Begriff ausgewählt
werden, und die Momente desselben ausmachen sollen.
Die letztere Rücksicht bedarf näherer Betrachtung. Es ist nämlich,
da die Einzelnheit als das an und für sich Bestimmtseyn außer der
eigenthümlichen Begriffsbestimmung des synthetischen Erkennens liegt,
kein Princip vorhanden, welche Seiten des Gegenstandes als zu seiner
Begriffsbestimmung und welche nur zu der äußerlichen Realität gehörig
angesehen werden sollen. Dieß macht eine Schwierigkeit bei den
Definitionen aus, die für dieses Erkennen nicht zu beseitigen ist.
Doch muß dabei ein Unterschied gemacht werden.--_Vor's Erste_ von
Produkten der selbstbewußten Zweckmäßigkeit läßt sich leicht die
Definition auffinden, denn der Zweck, für welchen sie dienen sollen,
ist eine Bestimmung, die aus dem subjektiven Entschlusse erzeugt ist,
und die wesentlichen Besonderung, die Form des Existirenden ausmacht,
auf welche es hier allein ankommt. Die sonstige Natur seines
Materials oder andere äußere Eigenschaften sind, insofern sie dem
Zweck entsprechen in seiner Bestimmung enthalten, die übrigen sind
dafür unwesentlich.
_Zweitens_ die geometrischen Gegenstände sind abstrakte
Raumbestimmungen; die zum Grunde liegende Abstraktion, der sogenannte
absolute Raum, hat alle weitern konkreten Bestimmungen verloren, und
hat nun ferner nur solche Gestalten und Figurationen, als in ihm
gesetzt werden; _sie sind_ daher wesentlich nur, was sie seyn
_sollen_; ihre Begriffsbestimmung überhaupt, und näher die
specifische Differenz hat an ihnen ihre einfache ungehinderte
Realität; sie sind insofern dasselbe, was die Produkte der äußern
Zweckmäßigkeit, wie sie auch mit den arithmetischen Gegenständen
darin übereinkommen, in welchen gleichfalls nur die Bestimmung zum
Grunde liegt, die in ihnen gesetzt worden.--Der Raum hat zwar noch
weitere Bestimmungen, die Dreiheit seiner Dimensionen, seine
Kontinuität und Theilbarkeit, welche nicht durch die äußerliche
Bestimmung an ihm erst gesetzt werden. Diese gehören aber zu dem
aufgenommenen Material, und sind unmittelbar Voraussetzungen; erst
die Verknüpfung und Verwickelung jener subjektiven Bestimmungen mit
dieser eigenthümlichen Natur ihres Bodens, in welchen sie eingetragen
worden, bringt synthetische Verhältnisse und Gesetze hervor.--Bei den
Zahlbestimmungen, da ihnen das einfache Princip des _Eins_ zu Grunde
liegt, ist die Verknüpfung und weitere Bestimmung ganz nur ein
Gesetztes, die Bestimmungen hingegen im Raume, der für sich ein
kontinuirliches _Außereinander_ ist, verlaufen sich noch weiter, und
haben eine von ihrem Begriffe verschiedene Realität, die aber nicht
mehr zur unmittelbaren Definition gehört.
_Drittens_ aber sieht es mit den Definitionen _konkreter_ Objekte der
Natur sowohl als auch des Geistes ganz anders aus. Solche
Gegenstände sind überhaupt für die Vorstellung _Dinge von vielen
Eigenschaften_. Es kommt hier zunächst darauf an, aufzufassen, was
ihre nächste Gattung, und dann, was ihre specifische Differenz ist.
Es ist daher zu bestimmen, welche der vielen Eigenschaften dem
Gegenstande als Gattung, und welche ihm als Art zukomme, ferner
welche unter diesen Eigenschaften die wesentliche sey; und zu dem
Letztern gehört, zu erkennen, in welchem Zusammenhange sie mit
einander stehen, ob die eine schon mit der andern gesetzt sey. Dafür
aber ist kein anderes Kriterium noch vorhanden, als das _Daseyn_
selbst.--Die Wesentlichkeit der Eigenschaft ist für die Definiton,
worin sie als einfache, unentwickelte Bestimmtheit gesetzt seyn soll,
ihre Allgemeinheit. Diese aber ist im Daseyn die bloß empirische;
--Allgemeinheit in der Zeit, ob die Eigenschaft dauernd ist, während
die anderen sich als vergänglich in dem Bestehen des Ganzen zeigen;
--oder eine Allgemeinheit, die aus Vergleichung mit anderen konkreten
Ganzen hervorgeht, und insofern nicht über die Gemeinschaftlichkeit
hinauskommt. Wenn nun die Vergleichung den totalen Habitus, wie er
sich empirisch darbietet, als gemeinschaftliche Grundlage angiebt, so
hat die Reflexion denselben in eine einfache Gedankenbestimmung
zusammenzubringen, und den einfachen Charakter solcher Totalität
aufzufassen. Aber die Beglaubigung, daß eine Gedankenbestimmung oder
eine einzelne der unmittelbaren Eigenschaften das einfache und
bestimmte Wesen des Gegenstandes ausmachte, kann nur eine _Ableitung_
solcher Bestimmung aus der konkreten Beschaffenheit seyn. Dieß
erforderte aber eine Analyse, welche die unmittelbaren
Beschaffenheiten in Gedanken verwandelt, und das Konkrete derselben
auf ein Einfaches zurückführt; eine Analyse, die höher ist als die
betrachtete, weil sie nicht abstrahirend seyn, sondern in dem
Allgemeinen das Bestimmte des Konkreten noch erhalten, dasselbe
vereinigen und von der einfachen Gedankenbestimmung abhängig zeigen
sollte.
Die Beziehungen der mannigfaltigen Bestimmungen des unmittelbaren
Daseyns auf den einfachen Begriff wären aber Lehrsätze, die des
Beweises bedürften. Die Definition aber als der erste, noch
unentwickelte Begriff, indem sie die einfache Bestimmtheit des
Gegenstandes auffassen, und dieß Auffassen etwas Unmittelbares seyn
soll, kann dazu nur eine seiner _unmittelbaren_ sogenannten
Eigenschaften,--eine Bestimmung des sinnlichen Daseyns oder der
Vorstellung, gebrauchen; ihre durch die Abstraktion geschehene
Vereinzelung macht dann die Einfachheit aus, und für die
Allgemeinheit und Wesentlichkeit ist der Begriff an die empirische
Allgemeinheit, das Beharren unter veränderten Umständen und die
Reflexion verwiesen, die im äußerlichen Daseyn und in der Vorstellung,
d. h. da die Begriffsbestimmung sucht, wo sie nicht zu finden ist.
--Das Definiren thut daher auch auf eigentliche Begriffsbestimmungen,
die wesentlich die Principien der Gegenstände wären, von selbst
Verzicht, und begnügt sich mit _Merkmalen_, d. i. Bestimmungen, bei
denen die _Wesentlichkeit_ für den Gegenstand selbst gleichgültig ist,
und die vielmehr nur den Zweck haben, daß sie für eine äußere
Reflexion _Merkzeichen_ sind.--Eine solche einzelne, _äußerliche_
Bestimmtheit steht mit der konkreten Totalität und mit der Natur
ihres Begriffs zu sehr in Unangemessenheit, als daß sie für sich
gewählt und dafür genommen werden könnte, daß ein konkretes Ganzes
seinen wahrhaften Ausdruck und Bestimmung in ihr hätte.--Nach
_Blumenbachs_ Bemerkung z.B. ist das Ohrläppchen etwas, das allen
anderen Thieren fehlt, das also nach den gewöhnlichen Redensarten von
gemeinsamen und unterscheidenden Merkmalen mit allem Recht als der
distinktive Charakter in der Definition des physischen Menschen
gebraucht werden könnte. Aber wie unangemessen zeigt sich sogleich
eine solche ganz äußerliche Bestimmung mit der Vorstellung des
totalen Habitus des physischen Menschen, und mit der Forderung, daß
die Begriffsbestimmung etwas Wesentliches seyn soll! Es ist etwas
ganz Zufälliges, wenn die in die Definition aufgenommenen Merkmale
nur solche reine Nothbehelfe sind, oder aber sich der Natur eines
Princips mehr nähern. Es ist ihnen um ihrer Äußerlichkeit willen
auch anzusehen, daß von ihnen in der Begriffserkenntniß nicht
angefangen worden ist; vielmehr ist ein dunkles Gefühl, ein
unbestimmter aber tieferer Sinn, eine Ahnung des Wesentlichen, der
Erfindung der Gattungen in der Natur und im Geiste vorangegangen, und
darum erst für den Verstand eine bestimme Äußerlickeit aufgesucht
worden.--Der Begriff, indem er im Daseyn in die Äußerlichkeit
getreten ist, ist er in seine Unterschiede entfaltet, und kann nicht
an eine einzelne solcher Eigenschaften schlechthin gebunden seyn.
Die Eigenschaften als die Äußerlichkeit des Dinges sind sich selbst
äußerlich; es ist in der Sphäre der Erscheinung bei dem Dinge von
vielen Eigenschaften aufgezeigt worden, daß sie deswegen wesentlich
sogar zu selbstständigen Materien werden; der Geist wird, von
demselben Standpunkte der Erscheinung aus betrachtet, zu einem
Aggregate von vielen selbstständigen Kräften. Die einzelne
Eigenschaft oder Kraft hört durch diesen Standpunkt selbst, wo sie
gleichgültig gegen die andern gesetzt wird, auf, charakterisirendes
Princip zu seyn, womit mit der Bestimmtheit, als Bestimmtheit des
Begriffs, überhaupt verschwindet.
Noch tritt an den konkreten Dingen neben der Verschiedenheit der
Eigenschaften gegeneinander der Unterschied zwischen _Begriff_ und
seiner _Verwirklichung_ ein. Der Begriff in der Natur und im Geiste
hat eine äußerliche Darstellung, worin seine Bestimmtheit sich als
Abhängigkeit von Äußerem, Vergänglichkeit und Unangemessenheit zeigt.
Etwas Wirkliches zeigt daher wohl an sich, was es seyn _soll_, aber
es kann auch nach dem negativen Begriffsurtheil ebenso sehr zeigen,
daß seine Wirklichkeit diesem Begriffe nur unvollständig entspricht,
daß sie _schlecht_ ist. Indem die Definition nun in einer
unmittelbaren Eigenschaft die Bestimmtheit des Begriffes angeben soll,
so giebt es keine Eigenschaft, gegen welche nicht eine Instanz
beigebracht werden könne, in der der ganze Habitus zwar das zu
definirende Konkrete erkennen läßt, die Eigenschaft aber, welche für
dessen Charakter genommen wird, sich unreif oder verkümmert zeigt.
In einer schlechten Pflanze, einer schlechten Thiergattung, einem
verächtlichen Menschen, einem schlechten Staate sind Seiten der
Existenz mangelhaft oder ganz obliterirt, welche sonst für die
Definition als das Unterscheidende und die wesentliche Bestimmtheit
in der Existenz eines solchen Konkreten genommen werden konnten.
Eine schlechte Pflanze, Thier u. s. f. bleibt aber immer noch eine
Pflanze, Thier u. s. f. Soll daher auch das Schlechte in die
Definition aufgenommen seyn, so entgehen den empirischen Herumsuchen
alle Eigenschaften, welche es als wesentlich ansehen wollte, durch
die Instanzen von Mißgeburten, denen dieselben fehlen, z.B. die
Wesentlichkeit des Gehirns für den physischen Menschen, durch die
Instanz der Akephalen, die Wesentlichkeit des Schutzes von Leben und
Eigenthum für den Staat, durch die Instanz despotischer Staaten und
tyrannischer Regierungen.--Wenn gegen die Instanz der Begriff
behauptet, und sie an demselben gemessen für ein schlechtes Exemplar
ausgegeben wird, so hat er seine Beglaubigung nicht mehr an der
Erscheinung. Die Selbstständigkeit des Begriffes ist aber dem Sinne
der Definition zuwider, welche der _unmittelbare_ Begriff seyn soll,
daher ihre Bestimmungen für die Gegenstände nur aus der
Unmittelbarkeit des Daseyns aufnehmen und sich nur an dem
Vorgefundenen rechtfertigen kann.--Ob ihr Inhalt _an und für sich_
Wahrheit oder Zufälligkeit sey, dieß liegt außer ihrer Sphäre; die
formelle Wahrheit aber, die Übereinstimmung des in der Definition
subjektiv gesetzten Begriffs und eines außer ihm wirklichen
Gegenstandes kann darum nicht ausgemacht werden, weil der einzelne
Gegenstand auch schlecht seyn kann.
Der Inhalt der Definition ist überhaupt aus dem unmittelbaren Daseyn
genommen, und weil er unmittelbar ist, hat er keine Rechtfertigung;
die Frage nach dessen Nothwendigkeit ist durch den Ursprung beseitigt;
darin, daß sie den Begriff als ein bloß Unmittelbares ausspricht,
ist darauf Verzicht gethan, ihn selbst zu begreifen. Sie stellt
daher nichts dar als die Formbestimmung des Begriffs an einem
gegebenen Inhalt, ohne die Reflexion des Begriffes in sich selbst, d.
h. _ohne sein Fürsichseyn_.
Aber die Unmittelbarkeit überhaupt geht nur aus der Vermittelung
hervor, sie muß daher zu dieser übergehen. Oder die
Inhaltsbestimmtheit, welche die Definition enthält, ist darum, weil
sie Bestimmtheit ist, nicht nur ein Unmittelbares, sondern durch ihre
andere Vermitteltes; die Definition kann daher ihren Gegenstand nur
durch die entgegengesetzte Bestimmung fassen, und muß daher zur
_Eintheilung_ übergehen.