Fürsorge.
Man kann von einer Blindenfürsorge im weiteren und von einer solchen
im engeren Sinne sprechen. Unter die erste Bezeichnung würden alle
Bestrebungen des Staates, der Gemeinden, mildtätiger Stiftungen und
Privatpersonen fallen, die dazu mithelfen, dem Blinden sein Schicksal
zu erleichtern, ihn zu fördern und ihm in irgendeiner Weise im Leben
behilflich zu sein. Das gesamte Blindenbildungswesen und alles, was mit
Pflege, Bewahrung und Versorgung zusammenhängt, würde dann zur Fürsorge
zu rechnen sein. In den Kreisen der Blindenlehrer faßt man aber die
Fürsorge enger, indem man sie von der Ausbildung scheidet. Alles
was geschieht, um den Blinden für das Leben vorzubereiten, also der
Unterricht in Schule und Werkstatt, ist zur Ausbildung zu rechnen; alle
diejenigen Maßnahmen aber, die dem Blinden die Möglichkeit schaffen,
seine Erwerbsfähigkeit im Leben anzuwenden, fallen in das Gebiet der
Fürsorge. Kurz könnte man sagen: das Ziel der +Ausbildung+ ist,
den Blinden erwerbsfähig zu machen, das der +Fürsorge+, ihm die
Erwerbsfähigkeit zu erhalten.
Diese zweite Aufgabe haben die ersten Blindenanstalten noch nicht
gekannt. Klein und Zeune waren der Meinung, daß eine gründliche
Ausbildung den Blinden so weit bringen könne und müsse, daß er sich
in die Reihen der Vollsinnigen stellen und wie diese den Kampf mit
dem Leben aufnehmen könne. Es zeigte sich jedoch bald, daß ein großer
Teil der Blinden dieser Aufgabe nicht gewachsen war und daß auch die
Tüchtigsten und Besten nicht selten mit so mannigfaltigen Hindernissen
und Erschwernissen im Erwerbsleben zu kämpfen hatten, daß sie der
Hilfe und Fürsorge auch nach dem Austritt aus der Anstalt bedurften.
Klein gründete darum neben seiner Unterrichtsanstalt noch eine
Beschäftigungsanstalt, in welche er diejenigen blinden Handwerker
aufnahm, die nicht die Kraft hatten, sich im öffentlichen Erwerbsleben
zu behaupten.
Es ist charakteristisch und ein Beweis für den praktischen Sinn Kleins,
daß er die Fürsorge für die wirtschaftlich Schwachen auf die +Idee
der Arbeit+ gründete. Zeune war in der Sorge für die der Anstalt
entwachsenen Blinden weniger glücklich; er sammelte einen Fonds, aus
dessen Zinsen sie bare Unterstützungen erhielten. Die Fürsorge, das
ist auch heute noch der leitende Gedanke bei allen Bestrebungen, den
aus der Anstalt entlassenen Blinden zu helfen, soll an den erlernten
Beruf anknüpfen, +soll dem Blinden die Arbeitsmöglichkeit schaffen und
erhalten, soll ihm die Arbeit als sittliche Pflicht und als Mittel
der äußeren und inneren Lebensbeglückung lieb und wert machen+.
Diese Fürsorge wird sich nicht auf +alle+ Blinden in gleicher Weise
erstrecken; sie wird in erster Linie den geistig und technisch wenig
befähigten, den unpraktischen, charakterschwachen, verzagten, ohne Halt
und Stütze im Leben stehenden Blinden nachgehen, ohne doch auch die
tatkräftigen und tüchtigen Elemente aus dem Auge zu verlieren; denn
auch diese haben so viele Widerwärtigkeiten, Vorurteile und Hemmungen
zu überwinden, daß ihre Kraft oft erlahmt und Hilfe ihnen not tut.
+Wer ist zur Fürsorge an den Blinden berufen?+ In erster Linie die
Blindenanstalten. Sie kennen die Bedürfnisse des Blinden am besten,
sie wissen, welche Schwierigkeiten ihm im Leben entgegentreten;
handelt es sich um frühere Zöglinge, und das wird meist der Fall sein,
so besitzen sie einen genauen Einblick in ihre Entwickelung, ihren
Charakter, ihre geistigen, sittlichen und körperlichen Fähigkeiten.
Dadurch sind sie imstande, die Fürsorge +individuell+ auszuüben, sie
nach den persönlichen Bedürfnissen des einzelnen einzurichten. Es
ist dies von wesentlicher Bedeutung. +Eine Fürsorge, die schematisch
verfährt, die ihre Aufgabe etwa nur darin sieht, den draußen stehenden
Blinden möglichst hohe Barunterstützungen zu verschaffen, verfehlt
ihren Zweck+ und kann den Unterstützten zum Verderben gereichen. Neben
den Anstalten sind an der Blindenfürsorge vielfach auch die Staats- und
Kommunalverwaltungen sowie besondere Vereine beteiligt; diese Organe
haben insofern einen sehr wesentlichen Anteil an der Fürsorge, als sie
die erforderlichen Geldmittel zur Verfügung stellen, ohne welche die
Fürsorge wenig ausrichten kann. Dadurch, daß die Anstaltsvorstände in
der Regel mit der Geschäftsleitung der Fürsorge beauftragt werden, wird
die zweckmäßige Ausübung derselben gewährleistet.
Es fragt sich nun, +nach welchen Grundsätzen bei der Fürsorge zu
verfahren ist+. Als oberste Regel muß gelten, daß die Fürsorge gerade
nur so weit reichen darf, als der Blinde ihrer bedarf, um mit eigener
Kraft durchs Leben zu kommen. Sie soll nicht auf mühelose Befriedigung
seiner Bedürfnisse gerichtet sein, noch viel weniger soll sie ihn zu
Ansprüchen verleiten, die über seinen Stand hinausgehen; sie soll
+Hilfe zur Selbsthilfe leisten+, nichts weiter. Als zweiter wichtiger
Grundsatz wird zu beachten sein, daß die Fürsorge das Gefühl der
Freiheit und Selbständigkeit des Blinden nicht ertöten darf; sie soll
nichts Erniedrigendes und Beschämendes an sich haben. Achtung vor der
Persönlichkeit des Blinden muß ihr das Gepräge geben. Sie wird alles
vermeiden, was der Hilfe die Form des Almosenempfangens geben könnte,
denn die Annahme von Almosen erniedrigt. Darum soll sie vorsichtig
sein in der Darreichung oder Erwirkung von Barunterstützungen. Je mehr
sich die Fürsorge um die +Arbeit+ des Blinden konzentriert, desto
wirksamer und segensreicher wird sie sein. Endlich ist es, wie schon
angedeutet, notwendig, die Fürsorge +individuell+ zu gestalten. Die
Bedürfnisse der einzelnen Blinden sind außerordentlich verschieden;
sie sind abhängig von der Persönlichkeit des Blinden, von seinem
Charakter, seinem Können, seiner häuslichen Umgebung, dem Wohnort und
den Landesverhältnissen. Alle diese Faktoren müssen berücksichtigt
werden. Es ist daher unmöglich, die gesamte Blindenfürsorge allgemein
zu regeln und in Vorschriften zu fassen. Eine gründliche Kenntnis
der einschlägigen Verhältnisse, ein sicherer Blick für das, was in
dem einzelnen Falle notwendig ist, und ein inniges Vertrautsein mit
dem Denken und Fühlen des Blinden, mit seinen Sorgen und Nöten ist
für alle diejenigen, die mit der Ausübung der Fürsorge betraut sind,
unentbehrlich.
Was die +Art der Fürsorge+ betrifft, so tritt sie hauptsächlich in
dreifacher Weise auf: 1. als Förderung der Arbeitsmöglichkeit, 2. als
Hilfe in Zeiten der Not und als Sicherstellung der Zukunft, 3. als
Anregung des Geistes, Förderung der Arbeitsfreudigkeit, Rat und Hilfe
in allerlei Bedrängnis des Gemütes.
Die Förderung der Arbeitsmöglichkeit wird schon in der Ausbildungszeit
vorbereitet. Damit der Blinde nicht ganz mittellos ins Leben tritt,
wird während der „Gesellenzeit“ (vergl. das vorige Kapitel) der
Überschuß seines Arbeitsverdienstes auf einer Sparkasse angelegt.
Das Guthaben findet in der Regel zur Anschaffung des erforderlichen
Werkzeuges und des ersten Arbeitsmaterials Verwendung. Der
Anstaltsleiter wird dem Blinden bei der Wahl des Wohnortes und event.
bei der Beschaffung einer Wohnung und einer Werkstätte ratend und
helfend zur Seite stehen, besonders dann, wenn er an seinen Eltern
oder sonstigen Verwandten keine Stütze hat. Eine Empfehlung des
jungen Handwerkers in seinem Wohnort und ein Hinweis auf ihn durch
ein Zeitungsinserat werden ihm die ersten Kunden zuführen. Da er
in den meisten Fällen das Arbeitsmaterial nur in kleinen Mengen zu
kaufen imstande ist, würde für ihn der Bezug desselben von einem
Engrosgeschäft unmöglich sein, da derartige Geschäfte nur größere
Posten abgeben und zwar zu Bedingungen, denen der angehende blinde
Handwerker nicht gerecht werden kann. Deshalb überläßt ihm die Anstalt
die Rohmaterialien zu den von ihr gezahlten Engrospreisen, stundet
ihm auch den Betrag längere Zeit und nimmt bei der Einforderung des
Betrages auf die Verhältnisse des Blinden Rücksicht. Selbstverständlich
wird sie dabei immer auf eine solide und ehrliche Geschäftspraxis
halten müssen; wer durch unlauteres Verhalten das ihm entgegengebrachte
Vertrauen mißbraucht, wird von der weiteren Fürsorge ausgeschlossen.
Ist der Warenabsatz des Blinden kein ausreichender, so kann die Anstalt
ihm eine wertvolle Hilfe dadurch erweisen, daß sie einen Teil seines
Vorrates zum Verkaufe übernimmt. Voraussetzung ist freilich, daß die
Waren gut gearbeitet und absatzfähig sind. Der Neigung mancher blinden
Handwerker, nachlässig zu arbeiten, weil sie meinen, die Anstalt nimmt
die Waren in jedem Falle an, darf nicht Vorschub geleistet werden.
Erhält die Anstalt größere Lieferungsaufträge, so wird es in vielen
Fällen möglich sein, auch dem einen oder anderen der entlassenen
Blinden einen Teilauftrag zu überweisen. Nicht selten ist der blinde
Handwerker gezwungen, neben den von ihm selbst hergestellten Waren
auch solche zu führen, deren Anfertigung für ihn nicht lohnend genug
ist, oder die gar nicht in das von ihm erlernte Handwerk schlagen. So
muß der Korbmacher, der mit geschlagener Arbeit oder der Reparatur
von Körben vollauf beschäftigt ist, zuweilen auch Papier-, Näh-,
Strickkörbe usw. führen, weil sie von den Kunden verlangt werden;
auch einfache Bürsten und Seilerwaren sind zur Vervollständigung
seines Lagers zuweilen notwendig. Wenn die Anstalt ihm diese Waren zu
Engrospreisen überläßt, so ist das für ihn meist vorteilhafter, als
wenn er sie aus Fabriken bezieht, die sofortige Zahlung verlangen.
Zur Ausgestaltung des geschäftlichen Betriebes bedarf der aufstrebende
blinde Handwerker manchmal einer materiellen Hilfe in Form eines
Darlehns. Ruht das Geschäft auf solider Grundlage und ist der
Blinde ein strebsamer und ehrenhafter Mann, so wird ihm die Anstalt
(der Fürsorgeverein) ein Darlehn gewähren, und zwar zu einem
niedrigen Zinsfuße oder gar als unverzinsliches Kapital mit bequemen
Rückzahlungsbedingungen. Es versteht sich von selbst, daß es sich nur
um Kapitalien von bescheidener Höhe handeln kann.
Die Fürsorge erstreckt sich ferner auf Hilfe in Zeiten der Not und
auf Sicherstellung der Zukunft des Blinden. Wer kennt nicht die
vielfachen Nöte, unverschuldete und verschuldete, in die der kleine
Handwerker und in ganz besonderem Maße der +blinde+ Handwerker geraten
kann: Krankheit, eigene und solche der Familie, Fehlschlagen eines
Unternehmens, Geldverluste bei zahlungsunfähigen Kunden, drückende
Konkurrenz, Wohnungssorgen, teure Zeit usw. In solchen und ähnlichen
Fällen wird die Fürsorge sich des Blinden besonders annehmen. Es läßt
sich freilich nicht allgemein sagen, wie sich die Hilfe zu gestalten
hat und wieweit sie in Tätigkeit treten muß, um das rechte Maß zu
halten und die eigene Willenskraft nicht zu lähmen. Bare Unterstützung
wird hier vielfach das wichtigste Mittel sein, um die dringendsten
Notstände zu beseitigen. Wirksamer ist in besonderen Fällen die
Zuweisung von Lebensmitteln, Kleidungsstücken, Arbeitsmaterial,
Arzneien und Kräftigungsmitteln. Auch die besuchsweise Aufnahme in die
Anstalt zwecks körperlicher und seelischer Erholung und Förderung der
Arbeitsfreudigkeit ist zuweilen zu empfehlen.
Die Sorge um die Zukunft kann der blinde Handwerker sich durch
den Beitritt zu den staatlichen Versicherungen (Invaliditäts-
und Altersversicherung, Krankenversicherung und event. auch
Unfallversicherung) erleichtern. Schon in der Ausbildungszeit wird
man die Lehrlinge auf den Segen der Selbstversicherung hinweisen und
ihnen die Ausübung des ihnen zustehenden Rechts ans Herz legen. Stehen
sie dann später im Leben, so werden sie von der Fürsorgestelle an die
Versicherung erinnert. Je höher die Lohnklasse ist, für welche der
Versicherte zahlt, desto höher ist bekanntlich auch die Rente. Es
empfiehlt sich daher, für die Selbstversicherung eine möglichst hohe
Lohnklasse zu wählen. Da aber das Aufbringen der Beiträge für den
kleinen blinden Handwerker manchmal recht schwierig ist, übernimmt
die Fürsorge in solchen Fällen die teilweise oder ganze Zahlung der
Versicherung.
Endlich nimmt sich die Fürsorge des Blinden in allerlei geistiger und
seelischer Bedrängnis an. Die Anstalt gilt den früheren Zöglingen ja
meist als das zweite Vaterhaus, und der Anstaltsleiter ist ihnen der
väterliche Freund und Berater, dem sie ihr Herz ausschütten und von dem
sie freundlichen Zuspruch, Trost und Stärkung erwarten. Ein fleißiger
Briefwechsel, der natürlich in Punktschrift geführt wird, erhält dieses
Verhältnis aufrecht und befestigt es. Nachhaltiger noch wirken Besuche
des Anstaltsleiters bei den früheren Zöglingen. Sie werden oft als
Lichtpunkte in dem einförmigen Arbeitsleben empfunden. Hier gewinnt
der Anstaltsleiter den sichersten Einblick in die Verhältnisse seiner
früheren Zöglinge, hier kann er ihnen persönlich so nahe treten, wie
es auch bei dem fleißigsten Briefwechsel nicht möglich ist; bei diesen
Besuchen empfindet der Blinde es am unmittelbarsten, daß jemand sich
um ihn kümmert, daß er nicht ganz einsam ist unter Menschen, die für
sein Fühlen und Denken, seine Freuden und Sorgen nicht immer das rechte
Verständnis haben. Geistige Anregung und Erquickung kann ihm durch
Übersenden von Büchern und Zeitschriften geboten werden, und wie die
Eltern ihrem in der Ferne weilenden Kinde durch allerlei Gaben und
Geschenke ihre Liebe beweisen, so wird die Fürsorge auch dem Blinden
gegenüber nicht vergessen, daß kleine Liebesgaben, die aber nicht
immer in barem Gelde zu bestehen brauchen, zu gewissen Zeiten, etwa zu
Weihnachten, ihn wahrhaft beglücken können.
Besondere Veranstaltungen muß die Fürsorge für die körperlich und
geistig Schwachen, die technisch gering Befähigten, die Ängstlichen
und Willenschwachen, die Einsamen und Alten treffen. Im Leben können
sie sich nicht behaupten, und nur zu bald würden sie der öffentlichen
Armenpflege mit ihren demütigenden und erniedrigenden Maßnahmen
anheimfallen. Ihre Ausbildung wäre zum Teil eine vergebliche gewesen,
ja sie würde ihnen das Elend ihres Daseins nur fühlbarer machen.
Solchen Blinden sucht die Fürsorge die Lebensbedingungen durch Gründung
von offenen Werkstätten und Heimen zu erleichtern.
Die +offenen Werkstätten+ findet man in einzelnen großen Städten, am
häufigsten in Verbindung mit einer Blindenanstalt. Die Arbeiter, meist
männliche Blinde, wohnen im Orte, außerhalb der Anstalt und suchen
die gemeinsame Werkstätte nur zur Arbeitszeit auf. Es wird ihnen mit
dieser Einrichtung die Sorge um die Erlangung von Arbeitsaufträgen
und um Absatz der produzierten Waren abgenommen; beides vermittelt
die Fürsorgestelle. Eine weitere Erleichterung der Lebensführung wird
diesen blinden Handwerkern häufig noch dadurch zuteil, daß ihnen
die Möglichkeit geboten wird, das Essen zu einem niedrigen Preise
aus der Anstaltsökonomie zu beziehen. Sie erhalten einen der Arbeit
entsprechenden Stück- oder Tagelohn, werden gegen Invalidität und
Alter versichert und einer Krankenkasse überwiesen. Bedingung für
das Bestehen und Gedeihen einer offenen Werkstätte sind ausreichende
Aufträge, günstige Absatzgebiete für die produzierten Arbeiten
und ein befriedigender Modus der Arbeitsverteilung. In neuerer
Zeit wird in den Kreisen der blinden Handwerker die Gründung von
+Produktions-Genossenschaften+ viel erwogen. Es besteht eine solche
Genossenschaft bereits in Wien. Die hier gewonnenen Erfahrungen reichen
noch nicht aus, um ein abschließendes Urteil über eine derartige
Einrichtung zu gewinnen. Es erscheint aber fraglich, ob die Hoffnungen,
die man in weiten Kreisen auf ein genossenschaftliches Arbeiten
setzt, sich erfüllen werden; feststehen dürfte zunächst, daß sehende
Hilfskräfte in dem Betriebe nicht zu entbehren sind. Sind diese nicht
durchaus gewissenhaft, so entstehen Situationen, die der Genossenschaft
nachteilig werden können.
Für viele Blinde sind auch die offenen Werkstätten nicht die ihrer
Persönlichkeit und ihrem Können entsprechende Form der Fürsorge; sie
brauchen eine weitgehendere Hilfe. Sie würden einen Teil ihrer Freiheit
und Selbstbestimmung gern aufgeben und die Ordnungen und Gesetze einer
Anstaltsgemeinschaft annehmen, wenn diese ihnen Zuflucht und Versorgung
bieten wollte. Dieser Gedanke wird in den +Heimen+ verwirklicht. Von
den „Blindenasylen“, den Versorgungshäusern einer früheren Zeit,
unterscheiden sich die Heime dadurch, daß in ihnen das Prinzip der
Lebensunterhaltung aus eigener Kraft möglichst zur Durchführung
gebracht wird. Es soll den Heiminsassen der Lebensunterhalt nicht
mühelos in den Schoß fallen; sie sollen ihn durch ihrer Hände Arbeit
sich erwerben, nur daß ihnen die Bedingungen hierzu erleichtert werden.
Das Heim bietet denjenigen Blinden, die es als Zufluchtsstätte
freiwillig aufsuchen, Wohnung und Beköstigung zu einem mäßigen
Miets- bzw. Pensionssatz. Es stellt ihnen ferner die erforderlichen
Werkstätten zur Verfügung, versorgt sie mit Arbeit und übernimmt den
Verkauf der fertigen Waren. Die Arbeit wird nach festen Lohnsätzen,
die sich gewöhnlich den örtlichen Arbeitslöhnen anschließen, bezahlt,
und die Heiminsassen bestreiten aus ihrem Arbeitsverdienst die Miete
und Pension, Kleidung, Wäsche und die sonstigen Lebensbedürfnisse. Die
tüchtigsten Arbeiter erzielen relativ gute Einnahmen und können sich
darum ihr Leben recht behaglich gestalten, können auch für die Zeit des
Alters einen Spargroschen zurücklegen. Die Schwachen bringen durch ihre
Arbeit die festgesetzte Pension nur teilweise auf; für den Rest tritt
in der Regel die Heimatgemeinde ein. Um diesen Blinden ein kleines
Taschengeld zuzuwenden, wird ihnen für die geleistete Arbeit eine
Prämie gezahlt. Es ist nicht immer leicht, die Rechte und Pflichten
der beiden charakterisierten Gruppen der Heiminsassen gegeneinander
abzugrenzen. Jedenfalls wird man seine Maßnahmen so treffen müssen, daß
nicht Neid und Eifersucht aufkommen und die Schwachen sich nicht als
Blinde zweiter Klasse fühlen. Die Heimbewohner haben natürlich größere
Freiheit als die Anstaltszöglinge; soweit es zulässig ist, sollen sie
ihr Leben sich selbst gestalten. Willkür und Schrankenlosigkeit dürfen
aber nicht geduldet werden; eine, wenn auch in großen Zügen gehaltene
Hausordnung ist nicht zu entbehren; die pünktliche Wahrnehmung der
Arbeitszeit wird eine der wichtigsten Bestimmungen dieser Hausordnung
sein. Im übrigen soll jeder Blinde, der in einem Heim Zuflucht sucht,
wissen, daß er nicht auf Grund eines Rechtsanspruches dort ist, sondern
daß er eine +Wohltat+ genießt. Seine Ansprüche und sein Verhalten wird
er darnach einzurichten haben.
Die Blindenheime sind nicht als die Regel, sondern nur als ein
notwendiges Glied der Fürsorge anzusehen. Das Ziel der Arbeit an den
Blinden und die Regel ist der draußen lebende Blinde, der entweder
ganz selbständig oder mit Hilfe der Fürsorge sein Brot sich erwirbt.
Nur dort, wo aus den früher angeführten Gründen der Kampf mit dem
Leben nicht aufgenommen werden kann, wo der Blinde im Treiben der Welt
untersinken würde, tritt das Heim als die einzige Möglichkeit der Hilfe
ein. Eine Gefahr wird dabei zu vermeiden sein: das Heim darf durch
Einrichtung und Lebenshaltung die blinden Insassen nicht verwöhnen
und sie in eine Sphäre hineinheben, die weit über die Lebenskreise
hinausgeht, der sie entstammen. Es wäre unnatürlich und ungerecht,
einige wenige Blinde mit Luxus und Sorglosigkeit zu umgeben, während
die große Masse ihrer Schicksalsgenossen es sich sauer werden und sich
an den bescheidensten Lebensbedingungen genügen lassen muß.
Den Abschluß der Fürsorge bildet das +Feierabendhaus+ für die Alten
und Arbeitsunfähigen. Meist wird es so sein, daß diese Blinden eine
Invalidenrente beziehen und vielleicht auch kleine Ersparnisse zu
ihrem Unterhalte verwenden. Zur Arbeit wird niemand gezwungen; wer
sich rüstig fühlt, beschäftigt sich, wie es seine Kräfte erlauben.
Denjenigen Blinden, die in ein Feierabendhaus nicht eintreten können
oder wollen, sondern in der Heimat ihren Lebensabend zubringen, wird
die Fürsorge ebenfalls nachgehen. Es kann sich hier meist nur um
materielle Hilfe und event. um die Erwirkung von Vergünstigungen in der
armenrechtlichen Versorgung handeln.
+Ferchen+, Die in Schleswig-Holstein modifizierte sächsische
Fürsorge für die aus der Blindenanstalt entlassenen Zöglinge.
Kongr.-Ber. Amsterdam 1885.
+Mecker+, Grundsatzungen der Blindenfürsorge. Kongr.-Ber. Köln 1888.
+Brandstäter+, Welche Pflichten legt uns die Fürsorge für den
blinden Arbeiter auf? Kongr.-Ber. Breslau 1901.
+Lembcke+, Die Blindenfürsorge. Kongr.-Ber. Halle 1904.
+Lembcke+, Die Blindenfürsorge. Bldfrd. 1905 S. 80.