XI.

Berufsbildung.

Über die Berufsbildung der Blinden sind bereits in dem Kapitel über

die Aufgaben der Blindenbildung einige Andeutungen gemacht worden; die

dortigen Ausführungen werden hier zu erweitern sein.

Zu allen Zeiten sind die Blindenanstalten sich darüber klar gewesen,

daß ihre Aufgabe nicht damit erschöpft sei, dem Blinden eine gute

Schulbildung zu geben. Mit einer solchen +allein+ würde seine

Zukunft immer noch eine trostlose bleiben. Soll sein Leben ihn

befriedigen, so +muß es einen in produktiver Arbeit begründeten Inhalt

haben+; sein Streben wird darum, wenn es nicht darniedergehalten

oder irregeleitet wird, dahin gehen, einen +Beruf+ zu erlernen,

durch denselben +erwerbsfähig+ zu werden und sich eine Stellung im

bürgerlichen Leben zu erringen. Schon in den ersten Blindenanstalten

wurde diesem Gedanken Rechnung getragen; Klein und Zeune unterwiesen

ihre Zöglinge nicht bloß in den Schulwissenschaften, sondern auch

in „einigen mechanischen Fertigkeiten“. Freilich schwebte ihnen

dabei als Ziel solcher Unterweisung weniger die Erwerbsfähigkeit

und wirtschaftliche Selbständigkeit der Blinden vor, als vielmehr

die nützliche und befriedigende Anwendung der Zeit. Immerhin wird

man in diesen Versuchen der ersten Blindenlehrer die Anfänge einer

Berufsbildung zu sehen haben. Es hat noch langer Zeit bedurft, ehe man

die im Blinden ruhenden Kräfte und Fähigkeiten voll erkannte und zur

rechten Entfaltung brachte. Je weitere Fortschritte die Blindenbildung

machte, desto mehr trat die Berufsbildung neben die Schulbildung, und

seit den letzten Jahrzehnten besteht kein Zweifel darüber, daß das

Ziel aller Blindenbildung die Erwerbsfähigkeit und die wirtschaftliche

Selbständigkeit des Blinden sein muß.

Es fragt sich nun, welche Berufe für den Blinden in Betracht kommen.

Als vor einer Reihe von Jahren eine Umfrage in dieser Richtung

gehalten wurde, ergaben sich 25 verschiedene Berufe, die von Blinden

tatsächlich ausgeübt wurden. Aber diese überraschend große Zahl

schrumpft sehr zusammen, wenn wir erfahren, daß viele dieser Berufe

nur von +einzelnen+ Blinden infolge günstiger Umstände und besonderer

persönlicher Eigenschaften betrieben werden konnten. Für die Mehrzahl

war und ist die Auswahl eine recht enge; sie ist zudem abhängig von den

allgemeinen wirtschaftlichen Zeitverhältnissen und der wirtschaftlichen

Eigenart eines Landes oder Landesteiles.

Die Berufe, welche von Blinden ausgeübt werden, sind teils geistige,

teils gewerbliche. Für die erste Kategorie kommen in Betracht: das

Lehramt, der Beruf als Schriftsteller und Korrespondent und der als

Musiker.

Blinde +Lehrer+ sind seit dem Bestehen von Blindenbildungsanstalten

in den verschiedensten lehramtlichen Stellungen tätig gewesen, vom

Dozenten an einer Hochschule an bis zum Lehrer sehender Volksschüler;

am häufigsten fand und findet man sie an den Blindenanstalten selbst.

Es hat unter ihnen sehr tüchtige Männer gegeben, die sich große

Verdienste um die Ausbildung Blinder erworben haben. Es brauchen nur

die Namen Braille, Knie, Moon, Gröpler und Campbell genannt zu werden.

Es besteht auch kein Zweifel darüber, daß Blinde für das Lehramt

befähigt sein können und auch imstande sind, sich die erforderliche

wissenschaftliche und pädagogische Bildung anzueignen. Trotzdem ist

es den blinden Lehrern immer außerordentlich schwer geworden, eine

geeignete Anstellung zu finden. Von der Verwaltung einer öffentlichen

Volksschullehrerstelle kann selbstverständlich in unserer Zeit keine

Rede sein. Aber auch der Anstellung an einer +Blindenanstalt+ stehen

große Bedenken entgegen. Besonders fällt ins Gewicht, daß der blinde

Lehrer die Disziplin nicht in dem notwendigen Maße handhaben kann:

es entgehen ihm häufig allerlei Unarten und Ungehörigkeiten der

Schüler; Zöglinge, die noch über Sehreste verfügen, können ihn leicht

hintergehen; er kann die Haltung und Aufmerksamkeit der Kinder nicht

ausreichend kontrollieren. Aus diesem Grunde haben die Lehrer der

Pariser Anstalt, die in der Mehrzahl blind sind, einen sehenden Helfer

zur Seite, der in den Gängen auf und ab wandelt und bald in dieses,

bald in jenes Klassenzimmer guckt, um sich davon zu überzeugen, daß

unter den Schülern Ordnung herrscht. Daß eine solche Einrichtung der

Autorität des Lehrers förderlich sei, wird man wohl nicht behaupten

können. Bedenklicher noch ist es, daß die notwendige Nachprüfung

des Tastens der Schüler durch einen blinden Lehrer während des

Unterrichts umständlich und störend ist und den Klassenunterricht in

Einzelunterricht auflöst.

Es ist möglich, daß in einem größeren Kollegium ein hervorragend

tüchtiger blinder Lehrer seinen Platz in der Anstalt gut ausfüllt,

besonders wenn nicht Klassen-, sondern Fachunterricht eingeführt

ist, so daß der blinde Lehrer nicht ununterbrochen eine Abteilung

zu leiten hat; aber als Regel wird es gelten müssen, daß ein

Blinder als Klassenlehrer nicht anzustellen ist. Eher ist es

möglich, ihn als +Hilfskraft+ im Blindenunterricht für besondere

Fälle (Nachhilfestunden, fakultativen fremdsprachlichen Unterricht,

Beaufsichtigung von Schularbeitsstunden usw.) zu verwenden. Dagegen

wird es einem Blinden nicht selten gelingen, als Privatlehrer sich

eine Stellung zu erringen, sei es in einer Familie, in der ein

blindes Kind vorhanden ist, sei es als Sprachlehrer für Sehende.

(Von dem Beruf als Musiklehrer wird später die Rede sein.) Immerhin

ist es für einen Blinden ein Wagnis, den Beruf des Lehrers zu

ergreifen. Die Anstaltsleiter haben jedenfalls die Pflicht, auf

die großen Schwierigkeiten und Enttäuschungen hinzuweisen, die

dem Blinden bevorstehen. Fördern dürfen sie die entsprechenden

Wünsche und Absichten nur dann, wenn der Blinde eine feste Aussicht

auf Anstellung hat oder wenn die Gewißheit vorliegt, daß er als

Privatlehrer sein Auskommen finden wird. Es ist selbstverständlich,

daß die Blindenanstalt die Ausbildung von blinden Lehrern nicht

übernehmen kann. Wer sich für diesen Beruf entschließt, wird, wenn

er auf öffentliche Anstellung hoffen darf, denselben Weg gehen und

auch dieselben Prüfungen ablegen müssen wie die sehenden Lehrer. Die

Vorbereitung zum Privatlehrer (Sprachlehrer) ist bisher wohl in den

meisten Fällen privatim erfolgt.

Der Beruf des +Schriftstellers+ kann nur für einzelne, wissenschaftlich

gründlich gebildete Blinde, die über schriftstellerische Gaben

verfügen und nicht mittellos sind, in Frage kommen. Das letztere ist

nicht unwichtig, da bekanntlich der Weg des Schriftstellers auch in

pekuniärer Beziehung meist ein dornenvoller ist.

Eine Anstellung als +Korrespondent+ in einem größeren Geschäftshause

findet ein Blinder zuweilen, vorausgesetzt, daß er in der betreffenden

geschäftlichen Branche Erfahrung besitzt und im schriftlichen Verkehr

gewandt ist. Im frühen Alter Erblindete werden freilich zu einer

derartigen Stelle fast nie kommen, eher schon Späterblindete, die

früher in kaufmännischen Betrieben tätig gewesen sind (vergl. z.

B. Blindenfreund pro 1895 S. 80). Dagegen kann in dem Bureau einer

größeren Blindenanstalt ein blinder Korrespondent mit Nutzen Verwendung

finden. Der schriftliche Verkehr mit den früheren Zöglingen, der

meist in Punktschrift geschieht, und die Übertragung derartiger

Briefe in Schwarzschrift (für die Akten), die Herstellung von

Wiederholungsblättern für den Unterricht (vergl. Blindenfreund pro 1899

S. 211) und die Übersetzung von Punktschriftwerken für den Handgebrauch

des Lehrers in der Schule geben ihm reichliche Beschäftigung.

Selbstverständlich muß ein blinder Korrespondent die Schreibmaschine

(Punkt- und Schwarzschriftmaschine) absolut beherrschen. Die Vorbildung

wird in einzelnen Fällen in der Anstalt erfolgen können.

Die +Musik+ hat zu allen Zeiten als ein Gebiet gegolten, auf dem der

Blinde sich hervorragend betätigen könne. Wird doch in Laienkreisen

häufig angenommen, daß jedem Blinden als Ersatz für das Auge ein für

die feinsten musikalischen Empfindungen fähiges Ohr verliehen sei. Daß

diese Meinung eine irrige ist, braucht nicht erst gesagt zu werden

(vergl. Bldfrd. 1894 S. 3). Ganz gewiß hat die Musik eine hervorragende

Bedeutung für den Blinden, und es wäre unverzeihlich, wenn sie in der

Blindenanstalt nicht mit Eifer gepflegt würde. Aber es ist ein großer

Unterschied, ob jemand die Musik nur zu seiner Freude und Erholung

betreibt oder ob er in ihrer Ausübung seinen Lebensberuf sieht. Während

man im ersten Falle auch Zöglinge mit mäßigen musikalischen Gaben vom

Musikunterricht nicht ausschließen wird, wenn die äußeren Umstände

es erlauben und wünschenswert erscheinen lassen, so ist bei solchen

Blinden, die die Musik als Brotstudium zu betreiben beabsichtigen,

eine außerordentliche Befähigung die erste und wichtigste Vorbedingung

des Studiums. Ob eine solche vorliegt, wird sich meist schon bei dem

elementaren Musikkursus während der Schulzeit zeigen. Das entscheidende

Urteil aber sollen nicht die Eltern abgeben, die nur zu leicht in

ihrem Klavier oder Geige spielenden Kinde ein musikalisches Genie

sehen, sondern es muß einem tüchtigen Fachmann überlassen bleiben, der

genau weiß, welche hohen Anforderungen an einen blinden Organisten,

Musiklehrer oder Konzertmusiker gestellt werden. Sodann wird es

notwendig sein, die Angehörigen des Blinden und ihn selber über die

großen Schwierigkeiten der Ausbildung, auch nach der pekuniären Seite

hin, aufzuklären und darüber, daß es auch für den tüchtigen Musiker

schwer ist, eine Anstellung zu erlangen oder durch freie Ausübung der

Kunst sein Auskommen zu finden. Die Schwierigkeiten werden besonders

groß sein, wenn der Blinde den niederen Volksschichten entstammt, weil

dann die Angehörigen seine Bildung weder nach der gesellschaftlichen

Seite, noch in pekuniärer Hinsicht in wünschenswerter Weise zu fördern

vermögen.

Die Ausbildung des Musikers kann die Anstalt nur teilweise übernehmen,

selbst wenn sie über tüchtige Musiklehrer verfügt. Es gibt freilich

Blindenanstalten, die den ausgesprochenen Zweck verfolgen, ihre

Zöglinge bis zur musikalischen Künstlerschaft auszubilden; die

hervorragendsten sind die Anstalt zu Paris („L’institut national des

jeunes aveugles“) und das „Royal Normal College and Academy of Music

for the Blind“ in London[39].

Die ausgedehnte musikalische Tätigkeit beider Institute erklärt sich

durch die für blinde Musiker günstigen Verhältnisse in Frankreich und

England. In Deutschland, wo der Wirkungskreis der blinden Musiker viel

beschränkter ist, können die Anstalten der Musik nicht die gleiche

herrschende Stellung einräumen. Sie haben darum bisher meist nur

+einen Teil+ der musikalischen Ausbildung der talentvollsten Schüler

übernommen; den Abschluß des Unterrichts erhielten die Schüler in

der Regel auf einem Konservatorium oder durch Privatunterricht bei

anerkannten Musikpädagogen. Bei dieser Praxis wird es wahrscheinlich

auch in der Zukunft verbleiben. Allerdings ist auch in Deutschland

die Frage erwogen worden, ob sich die Gründung einer staatlichen

Musikhochschule für Blinde nicht empfehlen würde. Der Gedanke ging von

dem blinden Musiklehrer George Neumann in Königsberg aus. Es kam zu

einer Petition an das preußische Abgeordnetenhaus, und die Kommission

für das Unterrichtswesen beschäftigte sich eingehend mit derselben.

Nach einem ausführlichen Referat des Geheimen Oberregierungsrats Dr.

Schneider kam die Kommission jedoch zu der Überzeugung, daß eine solche

Gründung verfehlt sein würde. (Vergl. Bldfrd. pro 1891 S. 209, 1892 S.

195, 1896 S. 97 und 177.) Der Plan der Gründung einer Musikhochschule

für Blinde taucht aber immer wieder auf. (Vergl. Kongreßbericht Breslau

S. 249 und Kongreßbericht Wien 1910 S. 272.) Ob er sich verwirklichen

lassen wird, erscheint jedoch fraglich. Es sind insbesondere die

nachstehenden Bedenken, die ihm entgegengehalten werden: 1. Die

Gründung einer Musikhochschule würde eine wesentliche Vermehrung der

blinden Musiker zur Folge haben, und die Erlangung der wirtschaftlichen

Selbstständigkeit durch Ausübung der Kunst wäre für den einzelnen

Blinden dann noch schwieriger als es jetzt bereits der Fall ist. 2.

Die für die Musikhochschule aufzuwendenden Kosten würden so bedeutende

sein, daß sie in keinem Verhältnis zu dem immerhin enge begrenzten

Arbeitserfolge ständen. Auch den Musikschülern könnten erhebliche

pekuniäre Opfer nicht erspart werden, so daß die Einrichtung in erster

Linie den +bemittelten+ Blinden zugute käme, die ohnehin schon in der

Lage sind, das Ziel auf andere Weise zu erreichen[40]. 3. Es wäre zu

befürchten, daß das Handwerk, das für den größten Teil der Blinden als

Beruf in Frage kommt, niedriger eingeschätzt würde als die Musik; das

müßte bei den blinden Handwerkern und Handwerkslehrlingen zu Neid und

Verdrossenheit führen; sie würden als Blinde zweiten Grades angesehen

werden. 4. Auch ohne eine Sonderanstalt ist es den talentvollen Blinden

bisher gelungen, sich zu tüchtigen Organisten, Musiklehrern und

Konzertmusikern emporzuarbeiten.

Der Musikunterricht wird eine möglichst tiefe und allseitige Einführung

in die Kunst zum Ziele nehmen; nicht zu Virtuosen, sondern zu Künstlern

sollen die Blinden ausgebildet werden. Nur in diesem Falle werden

sie auch in ehrenvollen Wettbewerb mit den sehenden Musikern treten

können. Schon bei der Vorbereitung in der Anstalt muß dieses Ziel

dem Unterricht nach der theoretischen und praktischen Seite hin die

Richtung geben; daß ein gutes Konservatorium in dem angedeuteten

Sinne weiterarbeitet, ist als selbstverständlich vorauszusetzen. Die

für den Blinden wichtigsten Instrumente sind Klavier und Orgel, weil

sie ihm in erster Linie Gelegenheit geben, seine Kunst praktisch zu

verwerten. Neben dem Klavier- und Orgelspiel wird auch der Gesang

nicht vernachlässigt werden dürfen, desgleichen Übungen in der

Leitung eines Chores. Beides ist für die etwaige spätere Stellung als

Organist wichtig, weil mit diesem Amte nicht selten die Leitung eines

Kirchenchors verbunden ist.

Zu dem Musikunterricht steht das +Klavierstimmen+ in naher Beziehung.

Es kann von dem Blinden, der ein feines musikalisches Gehör besitzt,

ohne erhebliche Schwierigkeiten erlernt und ausgeübt werden. Manche

Anstalten übernehmen die Ausbildung von Klavierstimmern selbst (meist

durch einen im Stimmen erfahrenen blinden Musiklehrer), andere weisen

die Schüler an tüchtige Fachleute. In jedem Falle ist es notwendig,

daß der blinde Klavierstimmer den Abschluß seiner Lehrtätigkeit bei

einem Klavierbauer oder in einer Klavierfabrik erhält, damit die Übung

eine vielseitige ist und ihm Gelegenheit geboten wird, die wichtigsten

Reparaturen an Klavieren kennen und ausführen zu lernen.

Die Ausübung eines +Handwerks+ hat bisher den größten Teil der in

den deutschen Anstalten ausgebildeten Blinden zur wirtschaftlichen

Selbständigkeit geführt. Wohl ist der Stand des Handwerkers durch

die mit der Herrschaft des Kapitals und der Maschine eingetretenen

wirtschaftlichen Verschiebungen schwieriger geworden als früher,

aber er ist keineswegs so ungünstig, daß nicht auch der Blinde bei

gutem Willen, großem Fleiß, strenger Rechtschaffenheit und solider

Arbeit dabei sein Auskommen finden könnte. Leider ist es trotz

eifrigster Versuche bisher nicht gelungen, außer den bekannten

„Blindenhandwerken“, der Korbmacherei, Bürstenmacherei und Seilerei,

noch andere für Blinde allgemein geeignete handwerkliche Berufe

ausfindig zu machen.

Wie bei den Sehenden wird auch bei den Blinden die Lehrzeit im

allgemeinen nach Beendigung der Schulzeit beginnen. Die Neigungen und

Wünsche des Zöglings und der Eltern sind bei der Wahl des Handwerkes

möglichst zu berücksichtigen. Ist die Wahl nach der Überzeugung des

Anstaltsdirektors nicht zu billigen, so hat er die Pflicht, dem Zögling

und den Eltern die Gründe darzulegen, die ein Verfolgen des Wunsches

nicht ratsam erscheinen lassen. Jedenfalls soll er sich davor hüten,

den Zögling zur Erlernung eines bestimmten Handwerks zu +zwingen+ oder

ihn dazu zu +überreden+. Der Lehrkursus ist in manchen Anstalten fest

begrenzt, in andern ist kein bestimmter Endtermin für die Lehrzeit

festgesetzt. Beides hat seine Vorteile und Nachteile. Weiß der blinde

Lehrling, daß für seine Ausbildung nur 3 oder 4 Jahre zur Verfügung

stehen, so wird er die Zeit tüchtig ausnützen; ist die Lehrzeit nicht

fest abgegrenzt, so werden die trägen und lässigen Lehrlinge es an dem

notwendigen Eifer fehlen lassen. Dagegen ergibt sich im ersten Falle

der Übelstand, daß die Schwachen und weniger Begabten ihr Handwerk

nicht gründlich auslernen; für sie ist die Lehrzeit zu kurz. Da die

Befähigung außerordentlich verschieden ist, auch manche anderen

Umstände noch in Betracht kommen (Zeit der Erblindung. Sehreste oder

total blind, körperlich kräftig oder schwächlich), wird es sich trotz

der vorhin erwähnten Möglichkeit empfehlen, die Lehrzeit nicht zeitlich

abzugrenzen, sondern in jedem einzelnen Falle zu bestimmen, wann der

Lehrling freigesprochen werden soll. Als Lehrmeister sind tüchtige

sehende Handwerksmeister anzustellen; ein blinder oder halbsehender

Werkgehilfe kann den Meister in der Unterweisung der Lehrlinge

vorteilhaft unterstützen. Das +formale+ Ziel der Ausbildung ist dahin

zu bestimmen: +der Blinde soll sein Handwerk so gründlich erlernen,

als ihm dies nach seinen Gaben und Kräften möglich ist+. Wer also z. B.

als Korbmacherlehrling das Geschick und die Fähigkeit besitzt, neben

der sog. geschlagenen Arbeit auch Gestellarbeit zu leisten, soll auch

in diesem Zweige der Korbmacherei ausgebildet werden. Als +materielles+

Ziel wird die +wirtschaftliche Selbstständigkeit+ durch Ausübung des

erlernten Handwerks anzusehen sein. Dieses Ziel werden aber nicht

alle blinden Handwerkslehrlinge erreichen. Es ist also nicht richtig,

allgemein zu sagen: Jeder Blinde, der einige Jahre ein Handwerk

erlernt hat, ist fähig, dasselbe selbständig zu betreiben und sich

damit zu ernähren. Die intelligenten, willensstarken und geschickten

Blinden werden meist die wirtschaftliche Selbständigkeit erlangen;

die minder begabten, langsamen, willensschwachen und unpraktischen

Blinden werden zu einer solchen Selbständigkeit nicht kommen; sie

verdienen in günstigen Fällen ihr Brot als Gesellen bei einem Meister

oder in besonderen Blindenwerkstätten; Blinde mit ganz geringer

Arbeitsfähigkeit werden ihren Unterhalt nur teilweise erwerben. Es ist

wichtig, über den tatsächlichen Erfolg der Ausbildung und ihren Wert

für die Erwerbsfähigkeit des Blinden ein klares Urteil zu gewinnen,

weil nicht selten die +Anstalten+ verantwortlich gemacht werden, wenn

ein Blinder im Leben nicht diejenige Selbständigkeit erlangt, die man

gewünscht und erwartet hatte.

Nach Beendigung der Lehrzeit wird in manchen Anstalten von denjenigen

Zöglingen, die das Lehrziel ganz erreicht haben, die Gesellenprüfung

vor der in Betracht kommenden Innung abgelegt. Diese Prüfung kann in

manchen Fällen wertvoll sein; im allgemeinen freilich wird die Ablegung

der Gesellen- und auch der Meisterprüfung dem Blinden nicht die

Vorteile bringen, die dem Sehenden daraus erwachsen.

Als fertigen, selbständigen Handwerker darf man den Blinden nach

Beendigung der Lehrzeit natürlich noch nicht ansehen, und am

wenigsten darf er sich selbst als solchen betrachten; er muß erst

die Praxis des Lebens kennen lernen und dabei zeigen, ob er imstande

ist, sich durch sein Handwerk zu unterhalten. Um die jungen blinden

Handwerker anzuregen, die auf die Ausbildungszeit folgenden Jahre

als Gesellenjahre zu betrachten und dementsprechend anzuwenden, ist

in den meisten Anstalten die Bestimmung getroffen, daß ein Anspruch

auf die Fürsorge seitens der Anstalt nur dann erworben wird, wenn

der Blinde mehrere Jahre hindurch als Geselle gegen Lohn in den

Anstaltswerkstätten oder bei einem Meister außerhalb der Anstalt

gearbeitet und sich von seinem Arbeitsverdienst ernährt hat. Damit

wird auch erreicht, daß der Blinde in dem +Handwerk+ die Quelle

seiner wirtschaftlichen Kraft erkennen lernt und nicht in bequemer

scheinenden, aber unsicheren kaufmännischen Geschäften.

Während der Lehrzeit soll der Zögling einen guten

+Fortbildungsschulunterricht+ erhalten. Es ist in den letzten Jahren

über den zweckmäßigsten Ausbau dieses Unterrichts viel geschrieben

worden. Zwei Ansichten stehen sich gegenüber: die eine legt das

Hauptgewicht auf die theoretische Ausgestaltung der handwerklichen

und geschäftlichen Seite des Berufs, die andere stellt die mit

der eigenartigen Lage des blinden Handwerkers gegebenen ethischen

Verhältnisse in den Vordergrund des Unterrichts. Es wird die Aufgabe

der Zukunft sein, das richtige Verhältnis der beiden gekennzeichneten

Teilgebiete zu einander zu finden. Jedenfalls soll auch der

Fortbildungsschulunterricht an seinem Teile zur Erreichung des Zieles

der Berufsbildung beitragen.

Außer den in Deutschland eingeführten „Blindenhandwerken“ sind noch

zu nennen die +Schuhmacherei+, die in Dänemark und Rußland, die

+Kunstweberei+, die in Schweden betrieben wird, und die +Massage+, die

eine ganze Zahl von Blinden in Japan ernährt. Auch in Deutschland ist

es diesem oder jenem Blinden gelungen, nach einer unter ärztlicher

Anleitung erfolgten Ausbildung Beschäftigung als Massierer zu

erhalten. Im allgemeinen haben sich aber die Hoffnungen, welche die

deutschen Blinden auf die Massage setzten, nicht erfüllt. Es gibt,

wie bereits eingangs erwähnt, noch eine ganze Reihe von Tätigkeiten,

teils handwerklicher, teils mechanisch-manueller Natur, die von

einzelnen Blinden ausgeübt werden; nachstehend seien einige genannt:

Buchdruckerei, Metalldrehen, Matratzenfabrikation, Stanniolsortieren,

Entrippen von Tabaksblättern, Bedienen des Telephons, Bildhauerei.

Für die +allgemeine+ Einführung kommt keine dieser Beschäftigungen in

Betracht.

Es wäre noch die Berufsbildung der +blinden Mädchen+ kurz zu

beleuchten. Die Mädchen wurden früher fast durchweg in der Erlernung

der bekannten weiblichen Handarbeiten unterwiesen: Stricken, Häkeln,

Filet- und Knüpfarbeit; daneben war das Beziehen von Rohrsitzen eine

Hauptbeschäftigung für sie. Wenn ein Mädchen im Schoße seiner Familie

geborgen war, reichte eine derartige Beschäftigung wohl aus, besonders,

wenn die Blinde es auch verstand, sich im Hause nützlich zu machen.

Die Strick- und Flechtarbeit warf auch einen kleinen Gewinn ab, der

als Beitrag zur Unterhaltung der Blinden angenehm war. Stand aber

ein unbemitteltes blindes Mädchen allein da, so war sein Los fast

regelmäßig das Armenhaus oder Unterbringung in einer fremden Familie

auf armenrechtlichem Wege, da der Verdienst zur Unterhaltung bei weitem

nicht ausreichte. Dazu wurde das Stricken und Häkeln immer weniger

lohnend, da auch hier die Maschine die Handarbeit verdrängte. Die

Blindenanstalten mußten also für die weiblichen Blinden nach anderen

Beschäftigungen suchen. Als ein angemessenes Handwerk erwies sich

die +Bürstenmacherei+. Die Arbeit ist, abgesehen von der Herstellung

gröberer Ware (Piassavabesen), nicht allzu anstrengend und wirft unter

der Voraussetzung reichlicher Aufträge soviel ab, daß eine geübte

Arbeiterin dabei ihr Brot finden kann. So ist denn in den letzten

Jahrzehnten in fast allen Blindenanstalten die Bürstenmacherei als eine

Hauptbeschäftigung für die Mädchen eingeführt. Auch Versuche mit der

Herstellung feinerer +Korbwaren+ durch befähigte Mädchen sind günstig

ausgefallen. Die weiblichen Lehrlinge machen ihre Lehrzeit durch wie

die männlichen, besuchen auch die Fortbildungsschule und betreiben

später das erlernte Handwerk in der Heimat oder in einem Blindenheim.

Freilich wird ein Mädchen nur ausnahmsweise eine solche Selbständigkeit

gewinnen, wie sie bei einem männlichen blinden Handwerker möglich ist;

sie wird bei dem Absatz der Waren vorzugsweise auf feste Aufträge

seitens der Anstalt angewiesen sein, wird auch nur selten Beschäftigung

bei einem Meister finden.

Die früher betriebenen Strick- und Häkelarbeiten, die Flecht- und

Knüpfarbeiten haben die Anstalten nicht ganz fallen lassen. Sie sind

immer noch wichtig für besser situierte Mädchen, die ins Elternhaus

zurückkehren und auf die Erlernung eines eigentlichen Handwerks

verzichten. Bei umfangreichen Aufträgen von Fabriken kann die

Anfertigung gewisser Artikel (z. B. Gepäcknetze für Eisenbahnwagen)

auch eine größere Zahl von Arbeiterinnen in einem Heim lohnend

beschäftigen. Das Beziehen von Rohrsitzen bleibt ebenfalls eine von

Mädchen leicht ausführbare Arbeit, die bei größerer Fertigkeit auch

einen guten Verdienst abwirft. Von anderen für einzelne Mädchen

geeigneten Beschäftigungen sind noch zu nennen das Drucken von Büchern

in Braille-Schrift, die Arbeit an der Strickmaschine und event. am

Webstuhl und die vorhin bereits erwähnte Bedienung der Schreibmaschine.

Von verschiedenen Seiten, namentlich in den Kreisen der Blinden

selbst, wird neuerdings die Einführung des +Haushaltungs- und

Kochunterrichts+ in den Blindenanstalten gewünscht. Man hofft, daß es

manchem Mädchen dann möglich sein wird, in Familien, in Erziehungs-

oder Krankenhäusern Stellung zu finden; für solche Mädchen, die nicht

auf einen Erwerb angewiesen sind, erhofft man durch Anwendung des

Erlernten im Elternhause oder in der eigenen Wirtschaft eine Erhöhung

der Lebensfreudigkeit. Die Anstalten haben bei solchen weiblichen

Blinden, die Sinn und Geschick für häusliche Betätigung zeigten, auch

bisher diese Anlagen geübt und weiter ausgebildet; manches Mädchen

mit Sehresten hat auch eine Dienststelle erlangt. Ob eine derartige

Ausbildung der blinden Mädchen +allgemein+ zu empfehlen ist und ob sich

daraus ein wesentlicher Nutzen für das Fortkommen derselben ergibt, muß

erst die Zeit lehren. Es werden gegenwärtig von einzelnen Anstalten

entsprechende Versuche angestellt; man wird daher gut tun, das Ergebnis

dieser Versuche abzuwarten, namentlich auch hinsichtlich der Bewährung

im praktischen Leben.

Diejenigen blinden Zöglinge, ob männlich oder weiblich, die nicht im

Vollbesitz ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte sind oder deren

technische Befähigung eine mangelhafte ist, können in der Regel ein

Handwerk nicht erlernen. Sie werden, so gut dies angängig ist, in

den ihren Kräften und ihrem Geschick angemessenen Flechtarbeiten

ausgebildet. Eine wirtschaftliche Selbständigkeit ist bei ihnen

natürlich ausgeschlossen.

Rückschauend dürfen wir sagen: Die Berufsbildung der blinden Zöglinge

ist wie der Schulunterricht eine Hauptaufgabe der Blindenanstalten.

Die Berufswahl ist für den Durchschnitt der Blinden sehr beschränkt;

besondere Begabung und außerordentliche Willenskraft vermögen jedoch

nicht selten die allgemein gezogenen Schranken zu durchbrechen.

Kann die Anstalt bei der Vorbereitung für einen Beruf auch nur die

+Mehrzahl+ ihrer Zöglinge berücksichtigen, so wird sie doch auch

denjenigen, die besondere Wege einschlagen, mit Rat und Tat hilfreich

zur Seite stehen.

+Wulff+, Die Zukunft des Blinden. Kongr.-Ber. Berlin 1879.

Petitionsbericht betr. die Errichtung einer Musikhochschule für

Blinde von der Kommission für das Unterrichtswesen im preußischen

Abgeordnetenhause. Bldfrd. 1896 S. 97.

+Mohr+, Die Notwendigkeit einer höheren Bildungsanstalt für Blinde.

Kongr.-Ber. Breslau 1901.

+Bauer+, Wie kann die Blindenfortbildungsschule helfen, unsere

Lehrlinge zu tüchtigen Handwerkern zu erziehen? Kongr.-Ber. Halle

1904.

+Brandstäter+, Zur Fortbildungsschulfrage. Bldfrd. 1905 S. 129,

157, 189.

+Zech+, Beiträge zur Methodik des Blindenunterrichts, Heft 1: Der

Fortbildungsunterricht. Danzig-Königsthal 1909.

+Baldus+, Sind die an den Blindenanstalten jetzt gelehrten Berufe

noch lohnend genug und, wenn nicht, welche Berufe könnten in

Betracht gezogen werden? Kongr.-Ber. Wien 1910.

+Merle+, Die Blindenfürsorge in den großen Städten unter besonderer

Berücksichtigung der Musik als Erwerbszweig. Wie vor.

+Bauer+, Vorschläge der Kommission zur Klärung und Förderung der

Fortbildungsschulfrage. Wie vor S. 350.

+Roth+, Blinde Mädchen in der Hauswirtschaft. Bldfrd. 1911 S. 105.

Erziehung und Unterricht der Blinden · 第 34 / 37 题