Berufsbildung.
Über die Berufsbildung der Blinden sind bereits in dem Kapitel über
die Aufgaben der Blindenbildung einige Andeutungen gemacht worden; die
dortigen Ausführungen werden hier zu erweitern sein.
Zu allen Zeiten sind die Blindenanstalten sich darüber klar gewesen,
daß ihre Aufgabe nicht damit erschöpft sei, dem Blinden eine gute
Schulbildung zu geben. Mit einer solchen +allein+ würde seine
Zukunft immer noch eine trostlose bleiben. Soll sein Leben ihn
befriedigen, so +muß es einen in produktiver Arbeit begründeten Inhalt
haben+; sein Streben wird darum, wenn es nicht darniedergehalten
oder irregeleitet wird, dahin gehen, einen +Beruf+ zu erlernen,
durch denselben +erwerbsfähig+ zu werden und sich eine Stellung im
bürgerlichen Leben zu erringen. Schon in den ersten Blindenanstalten
wurde diesem Gedanken Rechnung getragen; Klein und Zeune unterwiesen
ihre Zöglinge nicht bloß in den Schulwissenschaften, sondern auch
in „einigen mechanischen Fertigkeiten“. Freilich schwebte ihnen
dabei als Ziel solcher Unterweisung weniger die Erwerbsfähigkeit
und wirtschaftliche Selbständigkeit der Blinden vor, als vielmehr
die nützliche und befriedigende Anwendung der Zeit. Immerhin wird
man in diesen Versuchen der ersten Blindenlehrer die Anfänge einer
Berufsbildung zu sehen haben. Es hat noch langer Zeit bedurft, ehe man
die im Blinden ruhenden Kräfte und Fähigkeiten voll erkannte und zur
rechten Entfaltung brachte. Je weitere Fortschritte die Blindenbildung
machte, desto mehr trat die Berufsbildung neben die Schulbildung, und
seit den letzten Jahrzehnten besteht kein Zweifel darüber, daß das
Ziel aller Blindenbildung die Erwerbsfähigkeit und die wirtschaftliche
Selbständigkeit des Blinden sein muß.
Es fragt sich nun, welche Berufe für den Blinden in Betracht kommen.
Als vor einer Reihe von Jahren eine Umfrage in dieser Richtung
gehalten wurde, ergaben sich 25 verschiedene Berufe, die von Blinden
tatsächlich ausgeübt wurden. Aber diese überraschend große Zahl
schrumpft sehr zusammen, wenn wir erfahren, daß viele dieser Berufe
nur von +einzelnen+ Blinden infolge günstiger Umstände und besonderer
persönlicher Eigenschaften betrieben werden konnten. Für die Mehrzahl
war und ist die Auswahl eine recht enge; sie ist zudem abhängig von den
allgemeinen wirtschaftlichen Zeitverhältnissen und der wirtschaftlichen
Eigenart eines Landes oder Landesteiles.
Die Berufe, welche von Blinden ausgeübt werden, sind teils geistige,
teils gewerbliche. Für die erste Kategorie kommen in Betracht: das
Lehramt, der Beruf als Schriftsteller und Korrespondent und der als
Musiker.
Blinde +Lehrer+ sind seit dem Bestehen von Blindenbildungsanstalten
in den verschiedensten lehramtlichen Stellungen tätig gewesen, vom
Dozenten an einer Hochschule an bis zum Lehrer sehender Volksschüler;
am häufigsten fand und findet man sie an den Blindenanstalten selbst.
Es hat unter ihnen sehr tüchtige Männer gegeben, die sich große
Verdienste um die Ausbildung Blinder erworben haben. Es brauchen nur
die Namen Braille, Knie, Moon, Gröpler und Campbell genannt zu werden.
Es besteht auch kein Zweifel darüber, daß Blinde für das Lehramt
befähigt sein können und auch imstande sind, sich die erforderliche
wissenschaftliche und pädagogische Bildung anzueignen. Trotzdem ist
es den blinden Lehrern immer außerordentlich schwer geworden, eine
geeignete Anstellung zu finden. Von der Verwaltung einer öffentlichen
Volksschullehrerstelle kann selbstverständlich in unserer Zeit keine
Rede sein. Aber auch der Anstellung an einer +Blindenanstalt+ stehen
große Bedenken entgegen. Besonders fällt ins Gewicht, daß der blinde
Lehrer die Disziplin nicht in dem notwendigen Maße handhaben kann:
es entgehen ihm häufig allerlei Unarten und Ungehörigkeiten der
Schüler; Zöglinge, die noch über Sehreste verfügen, können ihn leicht
hintergehen; er kann die Haltung und Aufmerksamkeit der Kinder nicht
ausreichend kontrollieren. Aus diesem Grunde haben die Lehrer der
Pariser Anstalt, die in der Mehrzahl blind sind, einen sehenden Helfer
zur Seite, der in den Gängen auf und ab wandelt und bald in dieses,
bald in jenes Klassenzimmer guckt, um sich davon zu überzeugen, daß
unter den Schülern Ordnung herrscht. Daß eine solche Einrichtung der
Autorität des Lehrers förderlich sei, wird man wohl nicht behaupten
können. Bedenklicher noch ist es, daß die notwendige Nachprüfung
des Tastens der Schüler durch einen blinden Lehrer während des
Unterrichts umständlich und störend ist und den Klassenunterricht in
Einzelunterricht auflöst.
Es ist möglich, daß in einem größeren Kollegium ein hervorragend
tüchtiger blinder Lehrer seinen Platz in der Anstalt gut ausfüllt,
besonders wenn nicht Klassen-, sondern Fachunterricht eingeführt
ist, so daß der blinde Lehrer nicht ununterbrochen eine Abteilung
zu leiten hat; aber als Regel wird es gelten müssen, daß ein
Blinder als Klassenlehrer nicht anzustellen ist. Eher ist es
möglich, ihn als +Hilfskraft+ im Blindenunterricht für besondere
Fälle (Nachhilfestunden, fakultativen fremdsprachlichen Unterricht,
Beaufsichtigung von Schularbeitsstunden usw.) zu verwenden. Dagegen
wird es einem Blinden nicht selten gelingen, als Privatlehrer sich
eine Stellung zu erringen, sei es in einer Familie, in der ein
blindes Kind vorhanden ist, sei es als Sprachlehrer für Sehende.
(Von dem Beruf als Musiklehrer wird später die Rede sein.) Immerhin
ist es für einen Blinden ein Wagnis, den Beruf des Lehrers zu
ergreifen. Die Anstaltsleiter haben jedenfalls die Pflicht, auf
die großen Schwierigkeiten und Enttäuschungen hinzuweisen, die
dem Blinden bevorstehen. Fördern dürfen sie die entsprechenden
Wünsche und Absichten nur dann, wenn der Blinde eine feste Aussicht
auf Anstellung hat oder wenn die Gewißheit vorliegt, daß er als
Privatlehrer sein Auskommen finden wird. Es ist selbstverständlich,
daß die Blindenanstalt die Ausbildung von blinden Lehrern nicht
übernehmen kann. Wer sich für diesen Beruf entschließt, wird, wenn
er auf öffentliche Anstellung hoffen darf, denselben Weg gehen und
auch dieselben Prüfungen ablegen müssen wie die sehenden Lehrer. Die
Vorbereitung zum Privatlehrer (Sprachlehrer) ist bisher wohl in den
meisten Fällen privatim erfolgt.
Der Beruf des +Schriftstellers+ kann nur für einzelne, wissenschaftlich
gründlich gebildete Blinde, die über schriftstellerische Gaben
verfügen und nicht mittellos sind, in Frage kommen. Das letztere ist
nicht unwichtig, da bekanntlich der Weg des Schriftstellers auch in
pekuniärer Beziehung meist ein dornenvoller ist.
Eine Anstellung als +Korrespondent+ in einem größeren Geschäftshause
findet ein Blinder zuweilen, vorausgesetzt, daß er in der betreffenden
geschäftlichen Branche Erfahrung besitzt und im schriftlichen Verkehr
gewandt ist. Im frühen Alter Erblindete werden freilich zu einer
derartigen Stelle fast nie kommen, eher schon Späterblindete, die
früher in kaufmännischen Betrieben tätig gewesen sind (vergl. z.
B. Blindenfreund pro 1895 S. 80). Dagegen kann in dem Bureau einer
größeren Blindenanstalt ein blinder Korrespondent mit Nutzen Verwendung
finden. Der schriftliche Verkehr mit den früheren Zöglingen, der
meist in Punktschrift geschieht, und die Übertragung derartiger
Briefe in Schwarzschrift (für die Akten), die Herstellung von
Wiederholungsblättern für den Unterricht (vergl. Blindenfreund pro 1899
S. 211) und die Übersetzung von Punktschriftwerken für den Handgebrauch
des Lehrers in der Schule geben ihm reichliche Beschäftigung.
Selbstverständlich muß ein blinder Korrespondent die Schreibmaschine
(Punkt- und Schwarzschriftmaschine) absolut beherrschen. Die Vorbildung
wird in einzelnen Fällen in der Anstalt erfolgen können.
Die +Musik+ hat zu allen Zeiten als ein Gebiet gegolten, auf dem der
Blinde sich hervorragend betätigen könne. Wird doch in Laienkreisen
häufig angenommen, daß jedem Blinden als Ersatz für das Auge ein für
die feinsten musikalischen Empfindungen fähiges Ohr verliehen sei. Daß
diese Meinung eine irrige ist, braucht nicht erst gesagt zu werden
(vergl. Bldfrd. 1894 S. 3). Ganz gewiß hat die Musik eine hervorragende
Bedeutung für den Blinden, und es wäre unverzeihlich, wenn sie in der
Blindenanstalt nicht mit Eifer gepflegt würde. Aber es ist ein großer
Unterschied, ob jemand die Musik nur zu seiner Freude und Erholung
betreibt oder ob er in ihrer Ausübung seinen Lebensberuf sieht. Während
man im ersten Falle auch Zöglinge mit mäßigen musikalischen Gaben vom
Musikunterricht nicht ausschließen wird, wenn die äußeren Umstände
es erlauben und wünschenswert erscheinen lassen, so ist bei solchen
Blinden, die die Musik als Brotstudium zu betreiben beabsichtigen,
eine außerordentliche Befähigung die erste und wichtigste Vorbedingung
des Studiums. Ob eine solche vorliegt, wird sich meist schon bei dem
elementaren Musikkursus während der Schulzeit zeigen. Das entscheidende
Urteil aber sollen nicht die Eltern abgeben, die nur zu leicht in
ihrem Klavier oder Geige spielenden Kinde ein musikalisches Genie
sehen, sondern es muß einem tüchtigen Fachmann überlassen bleiben, der
genau weiß, welche hohen Anforderungen an einen blinden Organisten,
Musiklehrer oder Konzertmusiker gestellt werden. Sodann wird es
notwendig sein, die Angehörigen des Blinden und ihn selber über die
großen Schwierigkeiten der Ausbildung, auch nach der pekuniären Seite
hin, aufzuklären und darüber, daß es auch für den tüchtigen Musiker
schwer ist, eine Anstellung zu erlangen oder durch freie Ausübung der
Kunst sein Auskommen zu finden. Die Schwierigkeiten werden besonders
groß sein, wenn der Blinde den niederen Volksschichten entstammt, weil
dann die Angehörigen seine Bildung weder nach der gesellschaftlichen
Seite, noch in pekuniärer Hinsicht in wünschenswerter Weise zu fördern
vermögen.
Die Ausbildung des Musikers kann die Anstalt nur teilweise übernehmen,
selbst wenn sie über tüchtige Musiklehrer verfügt. Es gibt freilich
Blindenanstalten, die den ausgesprochenen Zweck verfolgen, ihre
Zöglinge bis zur musikalischen Künstlerschaft auszubilden; die
hervorragendsten sind die Anstalt zu Paris („L’institut national des
jeunes aveugles“) und das „Royal Normal College and Academy of Music
for the Blind“ in London[39].
Die ausgedehnte musikalische Tätigkeit beider Institute erklärt sich
durch die für blinde Musiker günstigen Verhältnisse in Frankreich und
England. In Deutschland, wo der Wirkungskreis der blinden Musiker viel
beschränkter ist, können die Anstalten der Musik nicht die gleiche
herrschende Stellung einräumen. Sie haben darum bisher meist nur
+einen Teil+ der musikalischen Ausbildung der talentvollsten Schüler
übernommen; den Abschluß des Unterrichts erhielten die Schüler in
der Regel auf einem Konservatorium oder durch Privatunterricht bei
anerkannten Musikpädagogen. Bei dieser Praxis wird es wahrscheinlich
auch in der Zukunft verbleiben. Allerdings ist auch in Deutschland
die Frage erwogen worden, ob sich die Gründung einer staatlichen
Musikhochschule für Blinde nicht empfehlen würde. Der Gedanke ging von
dem blinden Musiklehrer George Neumann in Königsberg aus. Es kam zu
einer Petition an das preußische Abgeordnetenhaus, und die Kommission
für das Unterrichtswesen beschäftigte sich eingehend mit derselben.
Nach einem ausführlichen Referat des Geheimen Oberregierungsrats Dr.
Schneider kam die Kommission jedoch zu der Überzeugung, daß eine solche
Gründung verfehlt sein würde. (Vergl. Bldfrd. pro 1891 S. 209, 1892 S.
195, 1896 S. 97 und 177.) Der Plan der Gründung einer Musikhochschule
für Blinde taucht aber immer wieder auf. (Vergl. Kongreßbericht Breslau
S. 249 und Kongreßbericht Wien 1910 S. 272.) Ob er sich verwirklichen
lassen wird, erscheint jedoch fraglich. Es sind insbesondere die
nachstehenden Bedenken, die ihm entgegengehalten werden: 1. Die
Gründung einer Musikhochschule würde eine wesentliche Vermehrung der
blinden Musiker zur Folge haben, und die Erlangung der wirtschaftlichen
Selbstständigkeit durch Ausübung der Kunst wäre für den einzelnen
Blinden dann noch schwieriger als es jetzt bereits der Fall ist. 2.
Die für die Musikhochschule aufzuwendenden Kosten würden so bedeutende
sein, daß sie in keinem Verhältnis zu dem immerhin enge begrenzten
Arbeitserfolge ständen. Auch den Musikschülern könnten erhebliche
pekuniäre Opfer nicht erspart werden, so daß die Einrichtung in erster
Linie den +bemittelten+ Blinden zugute käme, die ohnehin schon in der
Lage sind, das Ziel auf andere Weise zu erreichen[40]. 3. Es wäre zu
befürchten, daß das Handwerk, das für den größten Teil der Blinden als
Beruf in Frage kommt, niedriger eingeschätzt würde als die Musik; das
müßte bei den blinden Handwerkern und Handwerkslehrlingen zu Neid und
Verdrossenheit führen; sie würden als Blinde zweiten Grades angesehen
werden. 4. Auch ohne eine Sonderanstalt ist es den talentvollen Blinden
bisher gelungen, sich zu tüchtigen Organisten, Musiklehrern und
Konzertmusikern emporzuarbeiten.
Der Musikunterricht wird eine möglichst tiefe und allseitige Einführung
in die Kunst zum Ziele nehmen; nicht zu Virtuosen, sondern zu Künstlern
sollen die Blinden ausgebildet werden. Nur in diesem Falle werden
sie auch in ehrenvollen Wettbewerb mit den sehenden Musikern treten
können. Schon bei der Vorbereitung in der Anstalt muß dieses Ziel
dem Unterricht nach der theoretischen und praktischen Seite hin die
Richtung geben; daß ein gutes Konservatorium in dem angedeuteten
Sinne weiterarbeitet, ist als selbstverständlich vorauszusetzen. Die
für den Blinden wichtigsten Instrumente sind Klavier und Orgel, weil
sie ihm in erster Linie Gelegenheit geben, seine Kunst praktisch zu
verwerten. Neben dem Klavier- und Orgelspiel wird auch der Gesang
nicht vernachlässigt werden dürfen, desgleichen Übungen in der
Leitung eines Chores. Beides ist für die etwaige spätere Stellung als
Organist wichtig, weil mit diesem Amte nicht selten die Leitung eines
Kirchenchors verbunden ist.
Zu dem Musikunterricht steht das +Klavierstimmen+ in naher Beziehung.
Es kann von dem Blinden, der ein feines musikalisches Gehör besitzt,
ohne erhebliche Schwierigkeiten erlernt und ausgeübt werden. Manche
Anstalten übernehmen die Ausbildung von Klavierstimmern selbst (meist
durch einen im Stimmen erfahrenen blinden Musiklehrer), andere weisen
die Schüler an tüchtige Fachleute. In jedem Falle ist es notwendig,
daß der blinde Klavierstimmer den Abschluß seiner Lehrtätigkeit bei
einem Klavierbauer oder in einer Klavierfabrik erhält, damit die Übung
eine vielseitige ist und ihm Gelegenheit geboten wird, die wichtigsten
Reparaturen an Klavieren kennen und ausführen zu lernen.
Die Ausübung eines +Handwerks+ hat bisher den größten Teil der in
den deutschen Anstalten ausgebildeten Blinden zur wirtschaftlichen
Selbständigkeit geführt. Wohl ist der Stand des Handwerkers durch
die mit der Herrschaft des Kapitals und der Maschine eingetretenen
wirtschaftlichen Verschiebungen schwieriger geworden als früher,
aber er ist keineswegs so ungünstig, daß nicht auch der Blinde bei
gutem Willen, großem Fleiß, strenger Rechtschaffenheit und solider
Arbeit dabei sein Auskommen finden könnte. Leider ist es trotz
eifrigster Versuche bisher nicht gelungen, außer den bekannten
„Blindenhandwerken“, der Korbmacherei, Bürstenmacherei und Seilerei,
noch andere für Blinde allgemein geeignete handwerkliche Berufe
ausfindig zu machen.
Wie bei den Sehenden wird auch bei den Blinden die Lehrzeit im
allgemeinen nach Beendigung der Schulzeit beginnen. Die Neigungen und
Wünsche des Zöglings und der Eltern sind bei der Wahl des Handwerkes
möglichst zu berücksichtigen. Ist die Wahl nach der Überzeugung des
Anstaltsdirektors nicht zu billigen, so hat er die Pflicht, dem Zögling
und den Eltern die Gründe darzulegen, die ein Verfolgen des Wunsches
nicht ratsam erscheinen lassen. Jedenfalls soll er sich davor hüten,
den Zögling zur Erlernung eines bestimmten Handwerks zu +zwingen+ oder
ihn dazu zu +überreden+. Der Lehrkursus ist in manchen Anstalten fest
begrenzt, in andern ist kein bestimmter Endtermin für die Lehrzeit
festgesetzt. Beides hat seine Vorteile und Nachteile. Weiß der blinde
Lehrling, daß für seine Ausbildung nur 3 oder 4 Jahre zur Verfügung
stehen, so wird er die Zeit tüchtig ausnützen; ist die Lehrzeit nicht
fest abgegrenzt, so werden die trägen und lässigen Lehrlinge es an dem
notwendigen Eifer fehlen lassen. Dagegen ergibt sich im ersten Falle
der Übelstand, daß die Schwachen und weniger Begabten ihr Handwerk
nicht gründlich auslernen; für sie ist die Lehrzeit zu kurz. Da die
Befähigung außerordentlich verschieden ist, auch manche anderen
Umstände noch in Betracht kommen (Zeit der Erblindung. Sehreste oder
total blind, körperlich kräftig oder schwächlich), wird es sich trotz
der vorhin erwähnten Möglichkeit empfehlen, die Lehrzeit nicht zeitlich
abzugrenzen, sondern in jedem einzelnen Falle zu bestimmen, wann der
Lehrling freigesprochen werden soll. Als Lehrmeister sind tüchtige
sehende Handwerksmeister anzustellen; ein blinder oder halbsehender
Werkgehilfe kann den Meister in der Unterweisung der Lehrlinge
vorteilhaft unterstützen. Das +formale+ Ziel der Ausbildung ist dahin
zu bestimmen: +der Blinde soll sein Handwerk so gründlich erlernen,
als ihm dies nach seinen Gaben und Kräften möglich ist+. Wer also z. B.
als Korbmacherlehrling das Geschick und die Fähigkeit besitzt, neben
der sog. geschlagenen Arbeit auch Gestellarbeit zu leisten, soll auch
in diesem Zweige der Korbmacherei ausgebildet werden. Als +materielles+
Ziel wird die +wirtschaftliche Selbstständigkeit+ durch Ausübung des
erlernten Handwerks anzusehen sein. Dieses Ziel werden aber nicht
alle blinden Handwerkslehrlinge erreichen. Es ist also nicht richtig,
allgemein zu sagen: Jeder Blinde, der einige Jahre ein Handwerk
erlernt hat, ist fähig, dasselbe selbständig zu betreiben und sich
damit zu ernähren. Die intelligenten, willensstarken und geschickten
Blinden werden meist die wirtschaftliche Selbständigkeit erlangen;
die minder begabten, langsamen, willensschwachen und unpraktischen
Blinden werden zu einer solchen Selbständigkeit nicht kommen; sie
verdienen in günstigen Fällen ihr Brot als Gesellen bei einem Meister
oder in besonderen Blindenwerkstätten; Blinde mit ganz geringer
Arbeitsfähigkeit werden ihren Unterhalt nur teilweise erwerben. Es ist
wichtig, über den tatsächlichen Erfolg der Ausbildung und ihren Wert
für die Erwerbsfähigkeit des Blinden ein klares Urteil zu gewinnen,
weil nicht selten die +Anstalten+ verantwortlich gemacht werden, wenn
ein Blinder im Leben nicht diejenige Selbständigkeit erlangt, die man
gewünscht und erwartet hatte.
Nach Beendigung der Lehrzeit wird in manchen Anstalten von denjenigen
Zöglingen, die das Lehrziel ganz erreicht haben, die Gesellenprüfung
vor der in Betracht kommenden Innung abgelegt. Diese Prüfung kann in
manchen Fällen wertvoll sein; im allgemeinen freilich wird die Ablegung
der Gesellen- und auch der Meisterprüfung dem Blinden nicht die
Vorteile bringen, die dem Sehenden daraus erwachsen.
Als fertigen, selbständigen Handwerker darf man den Blinden nach
Beendigung der Lehrzeit natürlich noch nicht ansehen, und am
wenigsten darf er sich selbst als solchen betrachten; er muß erst
die Praxis des Lebens kennen lernen und dabei zeigen, ob er imstande
ist, sich durch sein Handwerk zu unterhalten. Um die jungen blinden
Handwerker anzuregen, die auf die Ausbildungszeit folgenden Jahre
als Gesellenjahre zu betrachten und dementsprechend anzuwenden, ist
in den meisten Anstalten die Bestimmung getroffen, daß ein Anspruch
auf die Fürsorge seitens der Anstalt nur dann erworben wird, wenn
der Blinde mehrere Jahre hindurch als Geselle gegen Lohn in den
Anstaltswerkstätten oder bei einem Meister außerhalb der Anstalt
gearbeitet und sich von seinem Arbeitsverdienst ernährt hat. Damit
wird auch erreicht, daß der Blinde in dem +Handwerk+ die Quelle
seiner wirtschaftlichen Kraft erkennen lernt und nicht in bequemer
scheinenden, aber unsicheren kaufmännischen Geschäften.
Während der Lehrzeit soll der Zögling einen guten
+Fortbildungsschulunterricht+ erhalten. Es ist in den letzten Jahren
über den zweckmäßigsten Ausbau dieses Unterrichts viel geschrieben
worden. Zwei Ansichten stehen sich gegenüber: die eine legt das
Hauptgewicht auf die theoretische Ausgestaltung der handwerklichen
und geschäftlichen Seite des Berufs, die andere stellt die mit
der eigenartigen Lage des blinden Handwerkers gegebenen ethischen
Verhältnisse in den Vordergrund des Unterrichts. Es wird die Aufgabe
der Zukunft sein, das richtige Verhältnis der beiden gekennzeichneten
Teilgebiete zu einander zu finden. Jedenfalls soll auch der
Fortbildungsschulunterricht an seinem Teile zur Erreichung des Zieles
der Berufsbildung beitragen.
Außer den in Deutschland eingeführten „Blindenhandwerken“ sind noch
zu nennen die +Schuhmacherei+, die in Dänemark und Rußland, die
+Kunstweberei+, die in Schweden betrieben wird, und die +Massage+, die
eine ganze Zahl von Blinden in Japan ernährt. Auch in Deutschland ist
es diesem oder jenem Blinden gelungen, nach einer unter ärztlicher
Anleitung erfolgten Ausbildung Beschäftigung als Massierer zu
erhalten. Im allgemeinen haben sich aber die Hoffnungen, welche die
deutschen Blinden auf die Massage setzten, nicht erfüllt. Es gibt,
wie bereits eingangs erwähnt, noch eine ganze Reihe von Tätigkeiten,
teils handwerklicher, teils mechanisch-manueller Natur, die von
einzelnen Blinden ausgeübt werden; nachstehend seien einige genannt:
Buchdruckerei, Metalldrehen, Matratzenfabrikation, Stanniolsortieren,
Entrippen von Tabaksblättern, Bedienen des Telephons, Bildhauerei.
Für die +allgemeine+ Einführung kommt keine dieser Beschäftigungen in
Betracht.
Es wäre noch die Berufsbildung der +blinden Mädchen+ kurz zu
beleuchten. Die Mädchen wurden früher fast durchweg in der Erlernung
der bekannten weiblichen Handarbeiten unterwiesen: Stricken, Häkeln,
Filet- und Knüpfarbeit; daneben war das Beziehen von Rohrsitzen eine
Hauptbeschäftigung für sie. Wenn ein Mädchen im Schoße seiner Familie
geborgen war, reichte eine derartige Beschäftigung wohl aus, besonders,
wenn die Blinde es auch verstand, sich im Hause nützlich zu machen.
Die Strick- und Flechtarbeit warf auch einen kleinen Gewinn ab, der
als Beitrag zur Unterhaltung der Blinden angenehm war. Stand aber
ein unbemitteltes blindes Mädchen allein da, so war sein Los fast
regelmäßig das Armenhaus oder Unterbringung in einer fremden Familie
auf armenrechtlichem Wege, da der Verdienst zur Unterhaltung bei weitem
nicht ausreichte. Dazu wurde das Stricken und Häkeln immer weniger
lohnend, da auch hier die Maschine die Handarbeit verdrängte. Die
Blindenanstalten mußten also für die weiblichen Blinden nach anderen
Beschäftigungen suchen. Als ein angemessenes Handwerk erwies sich
die +Bürstenmacherei+. Die Arbeit ist, abgesehen von der Herstellung
gröberer Ware (Piassavabesen), nicht allzu anstrengend und wirft unter
der Voraussetzung reichlicher Aufträge soviel ab, daß eine geübte
Arbeiterin dabei ihr Brot finden kann. So ist denn in den letzten
Jahrzehnten in fast allen Blindenanstalten die Bürstenmacherei als eine
Hauptbeschäftigung für die Mädchen eingeführt. Auch Versuche mit der
Herstellung feinerer +Korbwaren+ durch befähigte Mädchen sind günstig
ausgefallen. Die weiblichen Lehrlinge machen ihre Lehrzeit durch wie
die männlichen, besuchen auch die Fortbildungsschule und betreiben
später das erlernte Handwerk in der Heimat oder in einem Blindenheim.
Freilich wird ein Mädchen nur ausnahmsweise eine solche Selbständigkeit
gewinnen, wie sie bei einem männlichen blinden Handwerker möglich ist;
sie wird bei dem Absatz der Waren vorzugsweise auf feste Aufträge
seitens der Anstalt angewiesen sein, wird auch nur selten Beschäftigung
bei einem Meister finden.
Die früher betriebenen Strick- und Häkelarbeiten, die Flecht- und
Knüpfarbeiten haben die Anstalten nicht ganz fallen lassen. Sie sind
immer noch wichtig für besser situierte Mädchen, die ins Elternhaus
zurückkehren und auf die Erlernung eines eigentlichen Handwerks
verzichten. Bei umfangreichen Aufträgen von Fabriken kann die
Anfertigung gewisser Artikel (z. B. Gepäcknetze für Eisenbahnwagen)
auch eine größere Zahl von Arbeiterinnen in einem Heim lohnend
beschäftigen. Das Beziehen von Rohrsitzen bleibt ebenfalls eine von
Mädchen leicht ausführbare Arbeit, die bei größerer Fertigkeit auch
einen guten Verdienst abwirft. Von anderen für einzelne Mädchen
geeigneten Beschäftigungen sind noch zu nennen das Drucken von Büchern
in Braille-Schrift, die Arbeit an der Strickmaschine und event. am
Webstuhl und die vorhin bereits erwähnte Bedienung der Schreibmaschine.
Von verschiedenen Seiten, namentlich in den Kreisen der Blinden
selbst, wird neuerdings die Einführung des +Haushaltungs- und
Kochunterrichts+ in den Blindenanstalten gewünscht. Man hofft, daß es
manchem Mädchen dann möglich sein wird, in Familien, in Erziehungs-
oder Krankenhäusern Stellung zu finden; für solche Mädchen, die nicht
auf einen Erwerb angewiesen sind, erhofft man durch Anwendung des
Erlernten im Elternhause oder in der eigenen Wirtschaft eine Erhöhung
der Lebensfreudigkeit. Die Anstalten haben bei solchen weiblichen
Blinden, die Sinn und Geschick für häusliche Betätigung zeigten, auch
bisher diese Anlagen geübt und weiter ausgebildet; manches Mädchen
mit Sehresten hat auch eine Dienststelle erlangt. Ob eine derartige
Ausbildung der blinden Mädchen +allgemein+ zu empfehlen ist und ob sich
daraus ein wesentlicher Nutzen für das Fortkommen derselben ergibt, muß
erst die Zeit lehren. Es werden gegenwärtig von einzelnen Anstalten
entsprechende Versuche angestellt; man wird daher gut tun, das Ergebnis
dieser Versuche abzuwarten, namentlich auch hinsichtlich der Bewährung
im praktischen Leben.
Diejenigen blinden Zöglinge, ob männlich oder weiblich, die nicht im
Vollbesitz ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte sind oder deren
technische Befähigung eine mangelhafte ist, können in der Regel ein
Handwerk nicht erlernen. Sie werden, so gut dies angängig ist, in
den ihren Kräften und ihrem Geschick angemessenen Flechtarbeiten
ausgebildet. Eine wirtschaftliche Selbständigkeit ist bei ihnen
natürlich ausgeschlossen.
Rückschauend dürfen wir sagen: Die Berufsbildung der blinden Zöglinge
ist wie der Schulunterricht eine Hauptaufgabe der Blindenanstalten.
Die Berufswahl ist für den Durchschnitt der Blinden sehr beschränkt;
besondere Begabung und außerordentliche Willenskraft vermögen jedoch
nicht selten die allgemein gezogenen Schranken zu durchbrechen.
Kann die Anstalt bei der Vorbereitung für einen Beruf auch nur die
+Mehrzahl+ ihrer Zöglinge berücksichtigen, so wird sie doch auch
denjenigen, die besondere Wege einschlagen, mit Rat und Tat hilfreich
zur Seite stehen.
+Wulff+, Die Zukunft des Blinden. Kongr.-Ber. Berlin 1879.
Petitionsbericht betr. die Errichtung einer Musikhochschule für
Blinde von der Kommission für das Unterrichtswesen im preußischen
Abgeordnetenhause. Bldfrd. 1896 S. 97.
+Mohr+, Die Notwendigkeit einer höheren Bildungsanstalt für Blinde.
Kongr.-Ber. Breslau 1901.
+Bauer+, Wie kann die Blindenfortbildungsschule helfen, unsere
Lehrlinge zu tüchtigen Handwerkern zu erziehen? Kongr.-Ber. Halle
1904.
+Brandstäter+, Zur Fortbildungsschulfrage. Bldfrd. 1905 S. 129,
157, 189.
+Zech+, Beiträge zur Methodik des Blindenunterrichts, Heft 1: Der
Fortbildungsunterricht. Danzig-Königsthal 1909.
+Baldus+, Sind die an den Blindenanstalten jetzt gelehrten Berufe
noch lohnend genug und, wenn nicht, welche Berufe könnten in
Betracht gezogen werden? Kongr.-Ber. Wien 1910.
+Merle+, Die Blindenfürsorge in den großen Städten unter besonderer
Berücksichtigung der Musik als Erwerbszweig. Wie vor.
+Bauer+, Vorschläge der Kommission zur Klärung und Förderung der
Fortbildungsschulfrage. Wie vor S. 350.
+Roth+, Blinde Mädchen in der Hauswirtschaft. Bldfrd. 1911 S. 105.