IX.

Schwachbefähigte Blinde.

Unter den Blinden befinden sich nicht wenige, deren geistige

Fähigkeiten unter dem normalen Durchschnitt stehen. Man bezeichnet sie,

je nach dem Grade des geistigen Tiefstandes, als schwachbefähigte,

schwachsinnige und blödsinnige Blinde. Nur die beiden ersten Gruppen

kommen für Erziehung und Unterricht in Betracht; für die blödsinnigen

Blinden kann es sich nur um Bewahrung und Pflege innerhalb der

Familie oder besonderer Anstalten handeln. Die schwachbefähigten

und schwachsinnigen Blinden machten nach im Jahre 1906 angestellten

Erhebungen etwa 10% der in Anstalten unterrichteten Blinden aus. Es

ist jedoch anzunehmen, daß dieser Prozentsatz sich steigern wird, weil

einmal die Zahl der normal beanlagten Blinden infolge der Fortschritte

der Augenheilkunde und der Hygiene fortwährend zurückgeht und sodann,

weil durch den sich immer weiter ausdehnenden Schulzwang für Blinde

auch solche Kinder den Anstalten zugeführt werden, die früher entweder

ganz im Schoße der Familie verblieben oder von den Anstalten als nicht

bildungsfähig zurückgewiesen wurden.

Der Zusammenhang zwischen Sehstörungen und Schwachsinn ist auffällig.

Der Grund liegt in der engen Beziehung zwischen der Entwickelung des

Gehirns und der des Auges, denn die Anlage des Auges wird von dem

Gehirn geliefert. Bei krankhafter Veranlagung des Gehirns treten darum

öfters auch Erkrankungen des Auges bzw. Blindheit ein. Die Fehler

an beiden Organen, Gehirn und Auge, werden zum größten Teil erblich

erworben, so daß man in diesem Falle von +angeborenem+ Schwachsinn,

verbunden mit Blindheit, spricht[34]. Häufig sind die Eltern eines

schwachsinnigen blinden Kindes selbst schwach befähigt („sie haben

schlecht gelernt“) oder es waren bei weiter entfernten Vorfahren

geistige Defekte vorhanden. Vielfach liegen Geisteskrankheiten oder

Epilepsie in der Familie vor. Auch Alkoholismus und Syphilis der Eltern

kommen als Ursache des mit Blindheit verbundenen Schwachsinns nicht

selten in Frage.

Schwachsinnige Blinde zeigen im allgemeinen denselben Typus wie die mit

Schwachsinn behafteten sehenden Kinder, nur daß der körperliche und

geistige Tiefstand meist noch auffälliger ist. Charakteristisch ist

bei vielen die geringe Entwickelung des Tätigkeitstriebes. Meist sitzt

ein solches Kind träge und stumpfsinnig an seinem Platze und bewegt

sich überhaupt nicht oder nur mit fremder Hilfe fort. In Untätigkeit

verharren auch Arme und Hände. Gibt man ihm ein Spielzeug in die Hand,

so hält es dieses wohl krampfhaft fest, betastet und gebraucht es aber

nicht. Infolge dieser Trägheit bleiben die Muskeln, insbesondere die

der Hände, Arme und Beine, unentwickelt, der ganze Körper ist schlaff,

es fehlt ihm die Elastizität. Im Gegensatz zu dem +apathischen+ Wesen

vieler Blinden steht die zerfahrene, unruhige, stürmische Art anderer

(+manischer+ Typus). Sie reden unaufhörlich, vielfach zusammenhanglos,

und schweifen dabei ziellos vom hundertsten ins tausendste. Mit

Vorliebe erzählen sie vom Essen, und es kann vorkommen, daß man auf die

verschiedensten Fragen, die man an ein solches Kind richtet, stets die

gleiche Antwort bekommt: Heute gibt es das und das zu essen. Sie laufen

aufgeregt umher, hüpfen und springen, zerstören auch wohl dieses oder

jenes Spiel- und Hausgerät und treiben allerlei Unfug.

Häufig sind die schwachsinnigen Blinden noch mit +besondern

Körperleiden+ behaftet; man findet bei ihnen Lähmungen,

Krampferscheinungen, Epilepsie, Ohrenleiden, Sprachstörungen,

Wucherungen im Nasenrachenraum usw. Zuweilen fehlt die Herrschaft über

die Schließmuskeln, so daß öftere Verunreinigung vorkommt. Automatische

Bewegungen, wie fortwährendes Beugen des Oberkörpers, Drehen des

Kopfes, Zappeln der Hände, findet man bei ihnen noch häufiger als bei

den normalen Blinden.

Die +geistigen Fähigkeiten+ sind je nach dem Grade des Schwachsinns

verschieden. Neben solchen Kindern, die bei der ungezwungenen

Unterhaltung geistig normal erscheinen und deren Intelligenzdefekt

erst dann in Erscheinung tritt, wenn es sich um eine geordnete

Denktätigkeit handelt, gibt es auch solche, deren geistiger Tiefstand

ohne weiteres offenbar wird. Bei fast allen schwachsinnigen Blinden

ist die sinnliche Auffassung der Außenwelt eine höchst mangelhafte;

man kann von den meisten sagen: sie haben Ohren und hören nicht, sie

haben Finger und tasten nicht. Das Gedächtnis ist schwach entwickelt.

Manches Kind kann einen ganz kurzen, ihm oftmals vorgesprochenen

Satz, ja nicht einmal ein Wort festhalten; eine mühsam eingeübte

Verszeile ist am nächsten Tage völlig vergessen. Die Aufmerksamkeit

ist von kurzer Dauer; sehr schnell tritt geistige und körperliche

+Ermüdung+ ein. Die Geistestätigkeit ist vielfach eine sprunghafte,

keine gleichmäßige; jetzt gibt das Kind vielleicht ganz verständige

Antworten, und in der nächsten Minute sind die Antworten absolut

verworren und unsinnig. Die Orts- und Größenunterscheidung macht dem

Kinde zuweilen ungeheure Mühe; die Begriffe oben, unten, lang, kurz,

klein, groß werden immer wieder verwechselt. Die Zahlvorstellung ist

bei den meisten überaus schwach oder gar nicht entwickelt; manche

können +ein+ Ding von +zwei+ oder mehreren nicht unterscheiden. Der

Nachahmungstrieb liegt ganz darnieder. Der schwachsinnige Blinde hört

seine normal begabten Kameraden pfeifen, singen, spielen, aber das

regt ihn nicht an, diese Tätigkeiten selbst auszuführen. Nicht selten

findet man jedoch +Begabung für ein bestimmtes+ Gebiet: bei dem einen

ist das mechanische Gedächtnis merkwürdig entwickelt, so daß er etwa

die Geburtstage sämtlicher Kameraden kennt oder lange Gedichte mit

Leichtigkeit lernt, natürlich ohne eine Spur von Verständnis für den

Inhalt zu haben. Andere können eine Melodie nach einmaligem Vorsingen

richtig nachsingen, noch andere sind für ein mechanisches Umgehen mit

Zahlen begabt.

Die +physiologische Ursache+ für die geringe Entwickelung der geistigen

Fähigkeiten ist in der unvollkommenen Ausbildung der Nervenzellen und

der grauen Hirnrinde zu suchen. Auch die Assoziationsfasern, welche

die verschiedenen Gehirnzentren miteinander verbinden, sind in der

Entwickelung zurückgeblieben.

Es entsteht nun die Frage, ob die Aufnahme schwachsinniger Blinden

in eine Blindenanstalt notwendig und ratsam erscheint. Über die

+Notwendigkeit+ der Erziehung und des Unterrichts wird ein Zweifel

kaum bestehen können, denn wo auch nur eine Spur von Bildungsfähigkeit

vorhanden ist, gebietet es die Humanität, den schwachglimmenden Funken

zu nähren; es ist mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten, daß er sich

durch die verständnisvolle Arbeit des Lehrers und Erziehers zu einem

wenigstens bescheiden leuchtenden Flämmchen entwickeln wird. Die

für sehende schwachsinnige Kinder bestimmten Schulen oder Anstalten

können dem blinden schwachsinnigen Kinde unmöglich gerecht werden,

das bedarf keiner weiteren Auseinandersetzung; es bleibt also nur die

Blindenanstalt übrig. Nun haben sich die Blindenanstalten in früherer

Zeit gegen die Aufnahme solcher Zöglinge vielfach gesträubt, weil die

Eintrittsbedingungen fast durchweg die Vorschrift enthielten, daß

die aufzunehmenden Zöglinge +bildungsfähig+ sein müßten. Wurde diese

Vorschrift milde gehandhabt, so kamen wohl einige schwachsinnige Blinde

in die Anstalt hinein, aber nun wußte man nicht recht, was man mit

ihnen anfangen sollte. Mit den normal begabten Kindern konnten sie

nicht gleichen Schritt halten, und sie blieben daher häufig während der

ganzen Schulzeit in der untersten Klasse sitzen; vor einer Vereinigung

sämtlicher schwachsinnigen Blinden zu einer Klasse mit +besonderem+

Unterricht scheute man sich der Kosten wegen; in kleineren Anstalten

war die Zahl derartiger Kinder auch zu gering. In neuerer Zeit nehmen

die Blindenanstalten den Schwachsinnigen gegenüber eine weniger enge

Stellung ein. Sie gehen von dem Gedanken aus, daß der Begriff der

Bildungsfähigkeit nicht fest abgegrenzt ist und daß beim Eintritt

eines Blinden in die Anstalt nicht immer klar zu erkennen ist, ob die

Bildungsmöglichkeit vorhanden ist oder nicht. Zuweilen zeigt ein im

Elternhaus stark vernachlässigtes Kind bei der Aufnahme in die Anstalt

einen solchen körperlichen und geistigen Tiefstand, daß der Gedanke

der Bildungsunfähigkeit nahe liegt. Erst bei längerem Aufenthalt in

der Anstalt stellt es sich heraus, daß geringe geistige Kräfte doch

vorhanden und entwickelungsfähig sind. Es wäre sehr bedauerlich,

wenn durch ein vorschnelles Urteil ein solches Kind von dem Segen der

Erziehung und des Unterrichts ausgeschlossen würde. Es ist darum auch

bedenklich, die Aufnahme eines schwachsinnigen Kindes in die Anstalt

einzig von dem Gutachten des +Arztes+ abhängig zu machen; hier muß

vielmehr der +Blindenpädagoge+ das letzte Wort haben, und dieses kann,

wie gesagt, erst nach längeren Unterrichtsversuchen gesprochen werden.

In der Ausbildung der schwachsinnigen Blinden hat die sächsische

Blindenanstalt in Chemnitz (früher Dresden) den Anfang gemacht; dort

wird sie seit 1888 geübt. In den andern deutschen Anstalten hat man

fast durchweg erst im letzten Jahrzehnt zu dieser Angelegenheit

Stellung genommen. Wo die Zahl der Zöglinge groß ist, richtet man

Sonderklassen für Schwachbefähigte ein; wo dies wegen der geringen

Frequenz nicht möglich ist, sucht man in Nachhilfestunden die Schwachen

zu fördern. Die Zukunft wird einen weiteren Ausbau dieses Zweiges der

Blindenbildung notwendig machen; es wäre vielleicht auch zu erwägen,

ob die Schwachbefähigten aus mehreren Anstalten in einer Sonderanstalt

vereinigt werden könnten.

Die Sorge für die schwachsinnigen Blinden legt dem Lehrer die Pflicht

auf, sich mit der von der Norm abweichenden Entwickelung des kindlichen

Seelenlebens bekannt zu machen. Auch für die Behandlung der normal

begabten Schüler wird er bei diesem Studium viel gewinnen, vor allem

wird es ihn im Urteil über ihre Leistungsfähigkeit vorsichtig machen

und ihn dazu veranlassen, bei Minderleistungen, die nicht ohne weiteres

erklärbar sind, und bei auffälligen Gemütszuständen den tieferen

Ursachen für die Hemmungen im Seelenleben nachzugehen. An geeigneten

Schriften über die pädagogische Pathologie ist kein Mangel; neben dem

theoretischen Studium ist aber die Beobachtung und der praktische

Umgang mit den abnorm veranlagten Kindern unerläßlich[35].

Bei der Erziehung und dem Unterricht schwachbefähigter Blinden muß eine

+weitgehende individuelle Behandlung+ eintreten. Eine solche ist nur

in kleinen Abteilungen möglich; die Höchstzahl einer Abteilung dürfte

acht Schüler sein. Der Stunden- und Lehrplan wird dem Lehrer möglichste

Freiheit lassen, damit jedes Hetzen und Treiben von vornherein

ausgeschlossen ist. Wegen der schnellen Ermüdung des Kindes ist mit

der +Arbeit öfters zu wechseln+, selbst innerhalb einer Stunde. Man

versteife sich nicht darauf, ein bestimmtes Ziel an einem Tage oder in

einer Woche zu erreichen und schelte nicht und werde nicht ungeduldig,

wenn alle Mühe vergeblich zu sein scheint. Ein hartes Wort, eine

ungeduldige Bemerkung schüchtert das Kind zuweilen so ein, daß nun

erst recht mit ihm nichts anzufangen ist. Anerkennung und Lob dagegen

fördern das schwache Selbstvertrauen und erhöhen die Arbeitsfreude.

Der gesamte Unterricht wird zunächst ein +Anschauungsunterricht in

einfachster Form+ sein, der in erster Linie darauf ausgeht, die

darniederliegende Sinnestätigkeit zu fördern. Dies geschieht, indem man

die Schüler zum Umgange mit den Dingen ihrer nächsten Umgebung anregt.

Das Zeigen, Bringen, Wegtragen, Verändern, Untersuchen, Benutzen und

Benennen der Dinge und ein Spielen mit ihnen gibt reichen Stoff zur

Betätigung des Körpers, zur Gewinnung von Anschauungen und zur Bildung

der Sprache. Daneben werden einfache Fröbelarbeiten zur speziellen

Schulung der Hände, zur Erarbeitung räumlicher Vorstellungen und zur

Übung der Aufmerksamkeit notwendig sein. In der warmen Jahreszeit

führe man die Schüler so oft als möglich hinaus und lehre sie einige

Naturdinge kennen. Je zwangloser dies geschieht und je mehr die Schüler

dabei selbsttätig sind, desto zweckentsprechender ist es. Welche

wichtigen Wahrnehmungen und Erfahrungen lassen sich z. B. handelnd an

einem Baume gewinnen! Die Schüler können den Baum umspannen, schütteln,

nach den Ästen greifen, ein Blatt, einen Zweig, eine Blüte abpflücken,

sie können sich unter den Baum lagern, können eine Bank herbeiholen

und sie im Schatten des Baumes aufstellen, können eine Leiter an

den Stamm lehnen; die Mutigsten versuchen vielleicht auch, die

Leiter zu besteigen oder am Stamm (mit Hilfe des Lehrers) ein wenig

emporzuklimmen usw. Der geschickte Lehrer wird solche Tätigkeiten nicht

als schulmäßige Übungen behandeln, sondern sie in die Form des Spiels

kleiden, wie denn überhaupt bei schwachsinnigen Blinden bedeutende

Erfolge durch sogenannte Lehrspiele erzielt werden, d. i. durch Spiele,

in welche lehrhafte Motive aller Art hineingetragen werden.

Die Tüchtigeren erlernen in späteren Jahren, nach vielfachen Vorübungen

auf der Stecktafel, das Lesen und Schreiben der Punktschrift.

Die Anfänge des Rechnens, etwa im Zahlenraume bis 20, bei günstigen

Verhältnissen bis 100, kommen nach und nach auf weitgehender sinnlicher

Grundlage ebenfalls zur Behandlung. Im Religionsunterricht werden

einige einfache biblische Geschichten geboten; das Verständnis für

dieselben wird dadurch vertieft, daß die auftretenden Handlungen,

soweit dies tunlich ist, tatsächlich zur Darstellung kommen.

Die Unterrichtserfolge werden aber trotz größter Anschaulichkeit

und weitgehender Selbstbetätigung immer zweifelhaft bleiben, wenn

nicht öftere Wiederholungen stattfinden. Bei denselben müssen jedoch

Abweichungen von der ersten Art der Darbietung vermieden werden; die

Wiederholung muß genau den früheren Weg einschlagen.

Was die +erziehliche+ Tätigkeit an den schwachsinnigen Blinden

betrifft, so wird streng darauf zu achten sein, daß die Pfleger und

Erziehungsgehilfen die schwachen Kräfte der Kinder und ihre abnormen

körperlichen und geistigen Fähigkeiten berücksichtigen. Ein Necken und

Hänseln durch die normalen Schüler darf nie geduldet werden; übrigens

ist eine Trennung von diesen in den Wohn- und Schlafräumen nicht

unbedingt notwendig und auch nicht immer ratsam, da die Schwachen

durch ein Zusammensein mit den andern Zöglingen angeregt und gefördert

werden. Nicht selten nimmt ein normaler Zögling sich eines schwachen

Kameraden liebevoll an; das ist in jeder Beziehung erfreulich und

wertvoll. Am schwierigsten ist die Behandlung der +unruhigen+

Schwachsinnigen mit ihren undisziplinierten Bewegungen, dem aufgeregten

Wesen, dem Lärmen und Toben. Ermahnungen und Zurechtweisungen sind bei

solchen Kindern natürlich nutzlos. S. Heller hat durch Fußbodenliegen

und Fußbodenturnen, das aber längere Zeit fortgesetzt werden muß, eine

allmähliche Besserung ihres aufgeregten Zustandes erzielt. (Vergl.

Kongr.-Bericht Breslau 1901 S. 242.) Derartige Übungen werden aber in

der Regel nur vom Lehrer selbst vorzunehmen sein.

Von den die Erwerbsfähigkeit vorbereitenden Arbeiten können während der

Schuljahre nur die einfachsten vorgenommen werden, etwa das Auslesen

von Stroh und Binsen und das Flechten von Stroh- und Schilfzöpfen. Bei

andern Arbeiten leisten die Schwachsinnigen Handreichung und Hilfe.

Nach beendigter Schulzeit setzt die eigentliche Berufsbildung ein. Mit

denjenigen, deren technische Veranlagung nicht zu tief steht, kann

man, nachdem sie das Stuhl- und Mattenflechten erlernt haben, einen

Versuch in der Korb- oder Bürstenmacherei anstellen; zuweilen werden

sie ganz brauchbare Handwerker, die wenigstens in einer bestimmten

Arbeit, etwa im Anfertigen einfacher Körbe aus ungeschälten Weiden

oder in der Herstellung grober Besen und Bürsten Anerkennenswertes

leisten. Die Mehrzahl wird über die bekannten in der Flechtwerkstätte

gelehrten Beschäftigungen nicht hinauskommen; viele werden bei

bloßen Hilfsarbeiten stehen bleiben. Die Erwerbsfähigkeit bleibt

also durchweg eine sehr beschränkte. Eine Entlassung in die Heimat

ist darum nur in seltenen Fällen möglich. Wo zu befürchten ist, daß

einem schwachsinnigen Blinden im Elternhause nicht die Möglichkeit

gegeben ist, die mühsam erworbene technische Fertigkeit zu verwerten,

da ist die Unterbringung in einer mit der Blindenanstalt verbundenen

Beschäftigungsanstalt notwendig.

Schließlich soll noch folgendes gesagt sein: Es gibt in jeder

Blindenanstalt Zöglinge, die, ohne schlechthin zu den Schwachbefähigten

oder Schwachsinnigen gerechnet zu werden, doch auch mit geistigen

Defekten behaftet sind, mit solchen intellektueller Art oder solchen

des Gefühls- und Willenslebens. Wer kennt sie nicht, die Nervösen,

die Hysterischen, die Affektmenschen! Sie gehören zu der großen

Zahl der „Anomalen“, für die der Blindenlehrer, namentlich aber der

Anstaltsleiter Verständnis haben muß, wenn anders sie vor ungerechter

Beurteilung und falscher Behandlung bewahrt bleiben sollen. Ein

Orientieren auf dem ausgedehnten Grenzgebiet zwischen geistiger

Gesundheit und Krankheit ist daher für den Blindenlehrer durchaus

notwendig. Er sei auch hier auf die vorhin genannten Schriften

hingewiesen, besonders auf das Werk des Irrenarztes Dr. Scholz:

„Anomale Kinder“.

+Lötzsch+, Unsere schwach beanlagten Blinden. Bldfrd. 1901 S. 10

und 48.

Derselbe, Über die Erziehung und den Unterricht schwachbeanlagter

bzw. schwachsinniger Blinden. Kongr.-Ber. Breslau 1901.

Erziehung und Unterricht der Blinden · 第 32 / 37 题