VIII.

Blinde mit Sehresten.

Wie in dem einleitenden Kapitel hervorgehoben wurde, muß der Begriff

der Blindheit im praktischen Sinne auch auf solche schwachsichtigen

Personen ausgedehnt werden, die über weniger als ⅟₁₀ der normalen

Sehschärfe verfügen. Derartig schwachsichtige Kinder können an dem

Unterricht sehender Schüler nicht mit Erfolg teilnehmen; sie müssen

vielmehr einen besonderen Unterricht empfangen. In den meisten Fällen

werden sie der Blindenanstalt zugeführt. Das preußische Gesetz vom

7. August 1911 weist solche schwachsichtigen Kinder ebenfalls in die

Blindenanstalt.

So finden wir denn in den Blindenanstalten neben +völlig+ Blinden auch

solche, die mehr oder weniger erhebliche +Sehreste+ besitzen. Ihre Zahl

ist verhältnismäßig groß. In der von dem Verfasser geleiteten Anstalt

befinden sich unter 150 Insassen 40 mit Sehresten, also ca. 27 Prozent.

Diese Halbsehenden bilden sozusagen ein fremdes Element in der

Blindenanstalt. Alle Einrichtungen der Anstalt, alle Ordnungen

und Gesetze sind für völlig Blinde berechnet; sie passen für die

Halbsehenden nur zum geringsten Teil, und diese empfinden es darum

meist als Härte und lästigen Zwang, sich diesen Ordnungen fügen

zu müssen. Die Folge zeigt sich häufig in einem widerwilligen und

anspruchsvollen Auftreten der Schwachsichtigen; dazu ist es ihnen ein

Leichtes, die Anstaltsgesetze zu umgehen und ihre Erzieher zu täuschen.

Schlimmer noch ist der starke Einfluß, den sie auf ihre blinden

Mitzöglinge ausüben. Durch ihre äußere Überlegenheit beherrschen sie

diese und verleiten sie zu allerlei Ungehörigkeiten und Übertretungen

der Anstaltsordnung. +Sie erschweren also die Erziehung+ in der

Blindenanstalt.

In der +Schule+ bilden sie eine stete Versuchung für den Lehrer, seinen

Unterricht nicht für die völlig Blinden, sondern für die Halbsehenden

einzurichten und die ganz blinden Schüler zu vernachlässigen.

In der +Werkstätte+ sind sie diejenigen, die von seiten des Meisters

weniger Anleitung und Hilfe bei den technischen Arbeiten brauchen als

die völlig Blinden; auch zu allerlei kleinen Diensten, wie sie in der

Werkstätte notwendig sind, können sie herangezogen werden. Es besteht

daher die Gefahr, daß der Meister sie in mancher Hinsicht bevorzugt und

ihre Geschicklichkeit lobt, während er die völlig Blinden, besonders

wenn ihre technische Begabung gering ist, hintenansetzt und ihre

schwächeren Leistungen nicht anerkennt. So können die Halbsehenden zu

einer ungerechten Beurteilung ihrer blinden Mitzöglinge verleiten.

Den Blindenanstalten würde die Arbeit erleichtert, wenn für die

Schwachsichtigen in anderer Weise gesorgt würde; auch für diese

selbst wäre dies ein Vorteil. Es ist darum von verschiedenen Seiten

der Vorschlag gemacht worden, bei den Blindenanstalten oder bei den

Normalschulen oder bei beiden +Hilfsklassen für Schwachsichtige+

einzurichten und die in Betracht kommenden Schüler, je nach ihrer

Sehfähigkeit entweder den Hilfsklassen der Blindenanstalt oder denen

der Normalschule zu überweisen. Auch daran ist gedacht worden, ob es

nicht empfehlenswert sei, neben Anstalten für völlig Blinde, also den

Blindenanstalten im eigentlichen Sinne, noch +besondere Anstalten für

Schwachsichtige+ zu gründen. Die berufliche Ausbildung, so wird gesagt,

könnte vielleicht auch bei willigen Handwerksmeistern, Landwirten,

Kaufleuten usw. erfolgen, denen eine namhafte Prämie für ihre Mühe zu

zahlen wäre.

Diese Vorschläge haben viel für sich. In besondern Hilfsklassen oder

Anstalten für Schwachsichtige würde der +Unterricht+ sich in erster

Linie auf das +Auge+ gründen können, natürlich mit den Abweichungen,

die eben durch die Schwachsichtigkeit geboten sind (größere

Druckschrift, keine Wand-, sondern Einzellehrmittel usw.); der Tastsinn

käme nur zur Kontrolle und Unterstützung der Anschauung in Betracht.

Dadurch würde die Bildungsmöglichkeit reicher und vielseitiger; sie

würde sich der der Sehenden stark nähern. Ferner könnten auch in

anderer Weise Verbindungen mit den Sehenden geschaffen werden, ja

bei Einrichtung der Anstalt als Externat würden sie sich von selbst

ergeben. Dieser Vorteil ist nicht gering anzuschlagen, denn das Leben

mit und unter den Sehenden ist ein überaus wichtiger Faktor in der

Erziehung und Ausbildung der Schüler mit schwachem Sehvermögen. Auch

die Grenzen der +Berufsbildung+ ließen sich bei dieser Annäherung

an die Sehenden wesentlich erweitern, und damit würde sich die

+Erwerbsfähigkeit+ der Schwachsichtigen und ihre Berufsfreudigkeit

steigern.

Indessen bestehen gegen diese Vorschläge doch auch ernste Bedenken,

zunächst solche äußerer Art. Hilfsklassen für schwachsichtige Schüler

ließen sich wohl bei großen, nicht aber bei kleineren Blindenanstalten

einrichten, weil hier die Zahl der Schwachsichtigen zu gering ist.

Auch im ersten Falle müßten, der unterrichtlichen Gliederung wegen,

+mehrere+ Abteilungen geschaffen werden, und es wäre fraglich, ob

dann die Frequenz für die einzelnen Klassen eine ausreichende sein

würde. Zudem dürfte sich die Einrichtung recht kostspielig gestalten.

Die Behörden würden wahrscheinlich schon aus diesem Grunde gegen die

Schaffung derartiger Klassen oder ganzer Anstalten sich ablehnend

verhalten. Bedenklicher noch muß folgende Erwägung stimmen. Der Begriff

„schwachsichtig“ ist nicht bestimmt umgrenzt. In den Blindenanstalten

befinden sich Schwachsichtige aller Grade, von solchen, die nur hell

und dunkel unterscheiden, aufwärts bis zu solchen, die sich den

völlig Sehenden stark nähern. Es wird sehr schwierig sein, diese

verschiedenen Abstufungen richtig einzuschätzen, so daß man sagen kann:

du gehörst trotz deines kleinen Sehrestes in die Blindenanstalt, du

in die Klasse der Schwachsichtigen ersten Grades, du in die Abteilung

der Schwachsichtigen zweiten Grades usw. Nun kommt dazu, daß die

Sehkraft der Schwachsichtigen +Veränderungen+ unterworfen ist. Bei

manchen von ihnen +bessert+ sich das Sehvermögen im Laufe der Zeit,

bei andern +verschlechtert+ es sich; das Schülermaterial bleibt also

kein gleichmäßiges[32]. Dadurch häufen sich die Schwierigkeiten für

Erziehung und Unterricht.

Aus allen diesen Gründen wird es vorläufig wohl dabei bleiben müssen,

daß hochgradig schwachsichtige Kinder der +Blindenanstalt+ zugeführt

und daß sie mit den völlig Blinden gemeinsam erzogen und unterrichtet

werden. Sie werden es sich also auch gefallen lassen müssen, daß

weder in der Hausordnung noch im Unterricht besondere Rücksicht auf

sie genommen wird. Man kann es ihnen natürlich nicht verbieten, den

verbliebenen Sehrest zu gebrauchen; der Gebrauch des Auges neben dem

Tasten ist auch notwendig, damit das Auge die erforderliche Übung

behält. Indem man aber den Unterricht auf das Tasten gründet und von

den Schwachsichtigen wie von den völlig Blinden nur Tastleistungen

verlangt, bildet man zugleich den Sinn aus, der gegebenenfalls das

schwache Augenlicht ersetzen kann. Wenn also das schwachsichtige Kind

ein Anschauungsobjekt nicht bloß durch die tastende Hand, sondern auch

durch das Auge aufzufassen sucht, so kann man dies ruhig geschehen

lassen, es sei denn, daß der Arzt ausdrücklich eine Schonung der Augen

verordnet hat. Dagegen wird man nie ein Lesen der +Punktschrift+ mit

den Augen gestatten, da dieses außerordentlich anstrengend ist und den

schwachen Sehrest schwer gefährdet; man denke z. B. an den sogenannten

Zwischenpunktdruck!

Wenn man also den Unterricht und die Erziehung der Schwachsichtigen

im allgemeinen genau so gestalten wird wie bei den Blinden, so

kann doch auch wieder in mancher Hinsicht den Schwachsichtigen

eine Ausnahmestellung gewährt werden. Man wird sie öfters zu

allerlei Botendiensten heranziehen, zur unterrichtlichen Hilfe und

Beaufsichtigung, zur Unterstützung des Meisters in der Werkstätte,

zum Führen völlig Blinder, zu mancherlei Arbeiten in der Küche und

im häuslichen Betriebe. Dadurch kommen sie mit Sehenden in vielfache

Berührung und erweitern ihren Arbeitskreis, was für ihr späteres

Leben wichtig ist. Es läßt sich bei dem einen oder andern auch wohl

ohne besondere Mühe ermöglichen, daß er auf privatem Wege noch die

Druck- und Schreibschrift der Sehenden erlernt. Gewöhnlich sind die

betreffenden Schwachsichtigen sehr eifrig bei dieser Arbeit, so daß es

nur geringer Nachhilfe des Lehrers bedarf. Statt der gebräuchlichen

Heboldschrift, wird ihnen das Schreiben der Kurrentschrift unter

Anwendung einer geeigneten Tafel (etwa der Hamannschen Tafel oder des

Chemnitzer Linienblatts) gestattet[33].

Hat sich bei einem Schwachsichtigen die Sehkraft wesentlich gebessert,

so kann er nach Beendigung der Schulzeit entlassen werden, damit er

sich außerhalb der Anstalt auf einen Beruf vorbereitet. Im andern Falle

erhält er seine berufliche Ausbildung mit den Blinden zusammen in der

Anstalt. Meist wird er mit der Erlernung des Handwerks früher fertig

sein wie seine blinden Kameraden. Es wird ihm dann vielleicht auch

gelingen, bei einem Meister Beschäftigung als Gehilfe oder Geselle zu

erlangen. Auch die Möglichkeit, als Handwerker selbständig zu werden,

liegt bei ihm eher vor als bei einem völlig Blinden. In jedem Falle

steht er im Erwerbsleben wesentlich günstiger da als dieser. Bei

Handhabung der Fürsorge seitens der Anstalt oder eines Fürsorgevereins

wird dies zu berücksichtigen sein.

Schwachsichtige, die eine höhere Bildung erstreben, werden entweder

Privatunterricht empfangen müssen oder sie werden nach einer

entsprechenden privaten Vorbereitung oder event. einer solchen in einer

Blindenanstalt eine höhere Schule aufsuchen können. Je nach dem Grade

der Schwachsichtigkeit wird sich hier die Aneignung der Bildungsstoffe

entweder der Weise des Blinden oder der des Sehenden nähern.

+Brandstäter+, Aus der Verwaltung. Bldfrd. 1902 S. 1.

+Lembcke+, Einige Bemerkungen gegen die Ausführungen und Vorschläge

des Herrn Direktors Brandtstäter betr. die Ausbildung der Zöglinge

mit einem Rest von Sehvermögen. Entgegnung hierauf von Brandstäter.

Wie vor S. 34 und 37.

+Dr. Levinsohn+, Gehören Schwachsichtige in die Blindenanstalt?

Kongr.-Ber. Hamburg 1907.

Erziehung und Unterricht der Blinden · 第 31 / 37 题