Die erste Erziehung des blinden Kindes ist von großer Bedeutung für
sein ganzes Leben. Was hier versäumt wird, läßt sich später nur schwer
nachholen; erhält die erste Erziehung eine falsche Richtung, so kann
vielfach auch die tüchtigste Anstaltsarbeit den Schaden nicht wieder
gutmachen. Umgekehrt arbeitet eine verständige Lebenshaltung des Kindes
im elterlichen Hause der Anstaltserziehung trefflich vor.
Die falsche Erziehung hat häufig ihren Grund in dem Schmerz der Mutter
über das mit der Blindheit zerstörte Glück ihres Kindes und der daraus
hervorwachsenden weichen Stimmung und übergroßen Liebe, die dem blinden
Kinde alles vermeintlich Widerwärtige und Unangenehme fernzuhalten
sucht, die ihm keinen Wunsch versagt und es vor jeder Anstrengung
ängstlich behütet. Der Schmerz der Mutter ist wohl zu verstehen, und
es ist begreiflich, daß sie ihrem Schmerzenskinde besondere Liebe
zuwendet. Trotzdem ist es, gerade um des Kindes willen, ihre Pflicht,
die weichen Regungen zurückzudrängen und sich eine ruhigere Stimmung
zu erkämpfen. Es ist dann zu erwarten, daß die Erziehung nicht eine
Gefühlssache, sondern ein Ergebnis verständiger Überlegung wird.
+Das Ziel der häuslichen Erziehung ist: Entwickelung und Übung der in
den Anlagen vorhandenen leiblichen und geistigen Fähigkeiten des Kindes
bis zu einem solchen Grade, daß die Erziehung in der Blindenanstalt
fortgesetzt werden kann.+
Erschwert wird diese Aufgabe durch den Umstand, daß das blinde Kind
infolge seiner geringeren Beobachtungsfähigkeit mehr Anleitung zum
Gebrauch und zur Übung seiner Kräfte bedarf als das sehende. Fehlt
es hierzu den Angehörigen des Kindes an der nötigen Zeit oder dem
erforderlichen Geschick, so ist die notwendige Folge, daß die Anlagen
des sich selbst überlassenen Kindes unentwickelt bleiben oder daß sich
seine Kräfte in falscher Richtung betätigen.
In körperlicher Hinsicht wird die Mutter das blinde Kind ebenso frühe
wie das sehende zur Reinlichkeit und geregelter Befriedigung seiner
Bedürfnisse anhalten. Es ist gar zu abstoßend, wenn ein blindes Kind
im vorgeschrittenen Alter noch mit den einfachsten Pflichten der
Sauberkeit in Widerspruch gerät.
Das Gehen kann und soll das blinde Kind ebenso frühe erlernen wie
das sehende; es ist nicht gut, wenn es länger als unbedingt nötig,
getragen wird. Auf baldige Selbständigkeit in der Fortbewegung ist von
vornherein Bedacht zu nehmen. Man lasse das Kind zunächst an Stühlen
und andern Hausgeräten entlang gehen und lenke später seine Schritte
durch ermunternde Zurufe. Natürlich kann auch die +Führung+ des Kindes
nicht entbehrt werden, sie soll aber möglichst eingeschränkt werden.
Frühe soll die Mutter das Kind daran gewöhnen, sich selbst an- und
auszukleiden, sich selbständig zu waschen und zu kämmen. Es dauert
wohl recht lange, ehe das Kind damit zustande kommt, und die Mutter
muß bei den ersten Versuchen große Geduld beweisen, muß auch später
noch viel kontrollieren und nachbessern, aber dafür ist mit diesen
ersten und wichtigsten Arbeiten des Selbstbedienens ein großer Schritt
vorwärts getan zur Selbständigkeit des Kindes. Auch lernt es dabei
seinen Körper aufs beste kennen, was sehr wichtig ist. Wo irgend
möglich, soll das Kind ferner angeregt werden, Dinge herbeizuholen
und fortzutragen, Botengänge zu machen und andere mit Bewegung
verbundene kleine Dienste zu leisten, damit sein Hin- und Hergehen
einen bestimmten Zweck erhält und der Orientierungssinn in Anspruch
genommen wird. Geschieht das nicht, so entsteht die Gefahr, daß der
Tätigkeitstrieb des Kindes seine Befriedigung in passiven Bewegungen
sucht: Wiegen des Körpers, Drehen des Kopfes, Zappeln der Arme und
Beine, Augenbohren usw.
An Mäßigkeit im Essen und Trinken ist das Kind von vornherein zu
gewöhnen. In dieser Beziehung wird unendlich oft gefehlt, besonders
dadurch, daß man das Kind an Leckereien gewöhnt. Es kommt dann
häufig dahin, daß später ein solches Kind die gesunde und kräftige
Hausmannskost der Anstalt verachtet und jeden Groschen zur Beschaffung
von Kuchen und Zuckerwerk verwendet. Natürlich soll das Kind auch gute
Manieren beim Essen beobachten; man übe mit ihm die richtige Haltung
des Löffels und achte darauf, daß es bescheiden bittet, wenn es noch
nicht satt ist.
Dinge zum Spielen soll das blinde Kind schon in der Wiege erhalten:
ein Bällchen, eine Klapper, ein Stäbchen. Später ist die Auswahl
größer: Brettchen, Hölzchen, Bausteine, Kugeln, Kegel, ein Löffel
zum Graben im Sande, ein Becher, ein kleiner Wagen, eine Karre pp.,
immer Gegenstände, mit denen es Tätigkeiten ausführen kann. Auch ein
Klümpchen Ton oder Wachs zum Formen ist als Spielgabe vortrefflich
geeignet. Öfterer Wechsel des Spielzeuges ist geboten, um Einförmigkeit
und Langeweile nicht aufkommen zu lassen. Das bloße Darbieten des
Spielzeuges wird freilich nicht genügen; da das blinde Kind das Tun
und Treiben anderer Menschen nicht beobachten kann, bleibt sein
Nachahmungstrieb ohne Anregung, und es weiß mit dem Spielzeuge nichts
anzufangen. +Anleitung+ ist darum auch hier notwendig. Diese wird am
besten von +Kindern+, z. B. den Geschwistern gegeben, wie überhaupt
ein häufiges Zusammensein mit anderen Kindern sehr anregend und
fördernd auf das blinde Kind einwirkt. In der warmen Jahreszeit soll
es sich so oft als möglich im Freien aufhalten. Das ist nicht bloß aus
gesundheitlichen Gründen wichtig, sondern auch deshalb, weil dann das
Kind in die für seine geistige Entwickelung so notwendige Berührung mit
der Natur kommt. Welche wichtigen Entdeckungen kann das blinde Kind im
Garten und Hof seiner Eltern machen! Welcher geistige Gewinn geht dem
Kinde der Großstadt verloren, das ans Zimmer gefesselt ist und nur von
Zeit zu Zeit zu einem Spaziergang vor’s Tor hinausgeführt wird!
Soll man dem blinden Kinde auch Musikinstrumente in die Hand geben?
Die Ansichten darüber sind geteilt. Tatsächlich verleiten manche
Instrumente, wie Klingel und Mundharmonika, zu allerlei übeln
Angewohnheiten, wie Gesichterschneiden und Händezappeln; vor ihnen muß
daher gewarnt werden. Dagegen kann man eine Holz- oder Blechflöte,
die einige Töne umfaßt, dem Kinde unbedenklich in die Hand geben; es
wird bald kleine Melodien blasen lernen, die sein musikalisches Gehör
anregen und ihm Freude bereiten.
Wird das Kind älter, so kann es zu allerlei kleinen häuslichen Arbeiten
herangezogen werden: es begleitet die Mutter in den Keller und holt
Gemüse und Kartoffeln, es mahlt Kaffee, es hilft beim Decken des
Tisches, beim Reinigen des Geschirrs, es stellt die Stühle in Ordnung,
füttert die Tauben und Hühner, holt Holz herbei usw. Je vielseitiger
diese Arbeiten sind, desto sicherer und selbständiger wird das Kind
in seinen Bewegungen, desto fügsamer werden die Hände, desto reicher
wird sein Erfahrungskreis. Auch einige Übungen, die einen mehr formalen
Charakter haben und die Ausbildung des Tastsinnes direkt fördern, kann
die Mutter vornehmen lassen, etwa das Sortieren verschiedener Früchte,
das Aufreihen von Perlen und Knöpfen, das Einlegen von Zündhölzchen usw.
Auch auf die Übung des Gehörs wird die Mutter bedacht sein. Da das
Gehör bei der Orientierung des Blinden hervorragend mitwirkt, wird
sie das Kind auf die Geräusche in seiner Umgebung aufmerksam machen,
damit es lernt, das Ohr mehr und mehr als Führer zu benutzen. Sie
klatscht z. B. in die Hände, wenn das Kind zu ihr kommen soll, bewegt
den Türdrücker, damit es nach dem Geräusch die Richtung des Ausganges
beurteilt, schickt es an dieses oder jenes Hausgerät und läßt daran mit
dem Finger oder der Faust klopfen, läßt durch Fußstampfen den Boden
untersuchen, läßt zuweilen eine Stricknadel, einen Schlüssel, eine
Streichholzschachtel, ein Buch, einen Fingerhut, eine Nuß und ähnliche
Dinge zur Erde fallen und sie nach dem Klange erkennen und aufsuchen,
macht auf das Rollen des Wagens, das Brausen des Sturmes, das Prasseln
der Regentropfen, den Gesang eines Vogels aufmerksam.
Mit allem Ernst muß Eigensinn und üble Laune des blinden Kindes
bekämpft werden. Ist es notwendig, so darf die Mutter vor Strafe nicht
zurückschrecken. Das ist nicht Härte, sondern eine Wohltat für das
blinde Kind; die Strafe bleibt ihm im Gedächtnis, und Eigensinn und
üble Laune kommen nicht so leicht wieder auf.
Das religiöse Empfinden wird die Mutter durch kindliches Gebet und
durch Hinweis auf den himmlischen Vater und den Heiland wecken. Einige
einfache Gebetsverschen können dem Kinde eingeprägt werden. Kleine
Liedchen helfen den Frohsinn fördern und beleben den musikalischen
Sinn. Scherzfragen und Rätsel regen zum Denken an; die Darbietung von
Kinderreimen kommt der Sprechlust des Kindes entgegen und fördert
die Sprachtechnik. Dagegen ist die gedächtnismäßige Aneignung von
unverstandenen Gedichten und biblischen Erzählungen unbedingt zu
vermeiden; sie leistet der für den Blinden so verhängnisvollen verbalen
Bildung Vorschub.
Nicht selten holen die Eltern eines blinden Kindes sich in der
Blindenanstalt Rat über seine zweckmäßigste Erziehung. Solchen Rat wird
jeder Blindenlehrer gern erteilen. Gut ist es, wenn den Eltern dabei
eine kurze schriftliche Anleitung in die Hand gegeben werden kann.
Eine solche bietet das von dem Verein zur Fürsorge für die Blinden der
Rheinprovinz herausgegebene, unten näher bezeichnete Flugblatt.
+Flugblatt+: An die Eltern sehender und blinder Kinder. Verfaßt
von Dr. Th. Saemisch und W. Mecker. Zu beziehen durch die
Provinzial-Blindenanstalt in Düren (Rheinland).
+Schaidler+, Das blinde Kind im Elternhause. Jahresbericht des Kgl.
Zentral-Blinden-Instituts in München für das Schuljahr 1911/12.
+Heller+, Die Blindenbildung in ihrer Beziehung zum Leben.
Kongr.-Ber. Frankfurt a. M. Seite 117 und 118.
+Froneberg+, Das preußische Fürsorgeerziehungsgesetz für
Minderjährige in seiner Anwendung auf die Erziehung der Blinden.
Kongr.-Ber. Breslau 1901.