4. Die erste Erziehung des blinden Kindes.

Die erste Erziehung des blinden Kindes ist von großer Bedeutung für

sein ganzes Leben. Was hier versäumt wird, läßt sich später nur schwer

nachholen; erhält die erste Erziehung eine falsche Richtung, so kann

vielfach auch die tüchtigste Anstaltsarbeit den Schaden nicht wieder

gutmachen. Umgekehrt arbeitet eine verständige Lebenshaltung des Kindes

im elterlichen Hause der Anstaltserziehung trefflich vor.

Die falsche Erziehung hat häufig ihren Grund in dem Schmerz der Mutter

über das mit der Blindheit zerstörte Glück ihres Kindes und der daraus

hervorwachsenden weichen Stimmung und übergroßen Liebe, die dem blinden

Kinde alles vermeintlich Widerwärtige und Unangenehme fernzuhalten

sucht, die ihm keinen Wunsch versagt und es vor jeder Anstrengung

ängstlich behütet. Der Schmerz der Mutter ist wohl zu verstehen, und

es ist begreiflich, daß sie ihrem Schmerzenskinde besondere Liebe

zuwendet. Trotzdem ist es, gerade um des Kindes willen, ihre Pflicht,

die weichen Regungen zurückzudrängen und sich eine ruhigere Stimmung

zu erkämpfen. Es ist dann zu erwarten, daß die Erziehung nicht eine

Gefühlssache, sondern ein Ergebnis verständiger Überlegung wird.

+Das Ziel der häuslichen Erziehung ist: Entwickelung und Übung der in

den Anlagen vorhandenen leiblichen und geistigen Fähigkeiten des Kindes

bis zu einem solchen Grade, daß die Erziehung in der Blindenanstalt

fortgesetzt werden kann.+

Erschwert wird diese Aufgabe durch den Umstand, daß das blinde Kind

infolge seiner geringeren Beobachtungsfähigkeit mehr Anleitung zum

Gebrauch und zur Übung seiner Kräfte bedarf als das sehende. Fehlt

es hierzu den Angehörigen des Kindes an der nötigen Zeit oder dem

erforderlichen Geschick, so ist die notwendige Folge, daß die Anlagen

des sich selbst überlassenen Kindes unentwickelt bleiben oder daß sich

seine Kräfte in falscher Richtung betätigen.

In körperlicher Hinsicht wird die Mutter das blinde Kind ebenso frühe

wie das sehende zur Reinlichkeit und geregelter Befriedigung seiner

Bedürfnisse anhalten. Es ist gar zu abstoßend, wenn ein blindes Kind

im vorgeschrittenen Alter noch mit den einfachsten Pflichten der

Sauberkeit in Widerspruch gerät.

Das Gehen kann und soll das blinde Kind ebenso frühe erlernen wie

das sehende; es ist nicht gut, wenn es länger als unbedingt nötig,

getragen wird. Auf baldige Selbständigkeit in der Fortbewegung ist von

vornherein Bedacht zu nehmen. Man lasse das Kind zunächst an Stühlen

und andern Hausgeräten entlang gehen und lenke später seine Schritte

durch ermunternde Zurufe. Natürlich kann auch die +Führung+ des Kindes

nicht entbehrt werden, sie soll aber möglichst eingeschränkt werden.

Frühe soll die Mutter das Kind daran gewöhnen, sich selbst an- und

auszukleiden, sich selbständig zu waschen und zu kämmen. Es dauert

wohl recht lange, ehe das Kind damit zustande kommt, und die Mutter

muß bei den ersten Versuchen große Geduld beweisen, muß auch später

noch viel kontrollieren und nachbessern, aber dafür ist mit diesen

ersten und wichtigsten Arbeiten des Selbstbedienens ein großer Schritt

vorwärts getan zur Selbständigkeit des Kindes. Auch lernt es dabei

seinen Körper aufs beste kennen, was sehr wichtig ist. Wo irgend

möglich, soll das Kind ferner angeregt werden, Dinge herbeizuholen

und fortzutragen, Botengänge zu machen und andere mit Bewegung

verbundene kleine Dienste zu leisten, damit sein Hin- und Hergehen

einen bestimmten Zweck erhält und der Orientierungssinn in Anspruch

genommen wird. Geschieht das nicht, so entsteht die Gefahr, daß der

Tätigkeitstrieb des Kindes seine Befriedigung in passiven Bewegungen

sucht: Wiegen des Körpers, Drehen des Kopfes, Zappeln der Arme und

Beine, Augenbohren usw.

An Mäßigkeit im Essen und Trinken ist das Kind von vornherein zu

gewöhnen. In dieser Beziehung wird unendlich oft gefehlt, besonders

dadurch, daß man das Kind an Leckereien gewöhnt. Es kommt dann

häufig dahin, daß später ein solches Kind die gesunde und kräftige

Hausmannskost der Anstalt verachtet und jeden Groschen zur Beschaffung

von Kuchen und Zuckerwerk verwendet. Natürlich soll das Kind auch gute

Manieren beim Essen beobachten; man übe mit ihm die richtige Haltung

des Löffels und achte darauf, daß es bescheiden bittet, wenn es noch

nicht satt ist.

Dinge zum Spielen soll das blinde Kind schon in der Wiege erhalten:

ein Bällchen, eine Klapper, ein Stäbchen. Später ist die Auswahl

größer: Brettchen, Hölzchen, Bausteine, Kugeln, Kegel, ein Löffel

zum Graben im Sande, ein Becher, ein kleiner Wagen, eine Karre pp.,

immer Gegenstände, mit denen es Tätigkeiten ausführen kann. Auch ein

Klümpchen Ton oder Wachs zum Formen ist als Spielgabe vortrefflich

geeignet. Öfterer Wechsel des Spielzeuges ist geboten, um Einförmigkeit

und Langeweile nicht aufkommen zu lassen. Das bloße Darbieten des

Spielzeuges wird freilich nicht genügen; da das blinde Kind das Tun

und Treiben anderer Menschen nicht beobachten kann, bleibt sein

Nachahmungstrieb ohne Anregung, und es weiß mit dem Spielzeuge nichts

anzufangen. +Anleitung+ ist darum auch hier notwendig. Diese wird am

besten von +Kindern+, z. B. den Geschwistern gegeben, wie überhaupt

ein häufiges Zusammensein mit anderen Kindern sehr anregend und

fördernd auf das blinde Kind einwirkt. In der warmen Jahreszeit soll

es sich so oft als möglich im Freien aufhalten. Das ist nicht bloß aus

gesundheitlichen Gründen wichtig, sondern auch deshalb, weil dann das

Kind in die für seine geistige Entwickelung so notwendige Berührung mit

der Natur kommt. Welche wichtigen Entdeckungen kann das blinde Kind im

Garten und Hof seiner Eltern machen! Welcher geistige Gewinn geht dem

Kinde der Großstadt verloren, das ans Zimmer gefesselt ist und nur von

Zeit zu Zeit zu einem Spaziergang vor’s Tor hinausgeführt wird!

Soll man dem blinden Kinde auch Musikinstrumente in die Hand geben?

Die Ansichten darüber sind geteilt. Tatsächlich verleiten manche

Instrumente, wie Klingel und Mundharmonika, zu allerlei übeln

Angewohnheiten, wie Gesichterschneiden und Händezappeln; vor ihnen muß

daher gewarnt werden. Dagegen kann man eine Holz- oder Blechflöte,

die einige Töne umfaßt, dem Kinde unbedenklich in die Hand geben; es

wird bald kleine Melodien blasen lernen, die sein musikalisches Gehör

anregen und ihm Freude bereiten.

Wird das Kind älter, so kann es zu allerlei kleinen häuslichen Arbeiten

herangezogen werden: es begleitet die Mutter in den Keller und holt

Gemüse und Kartoffeln, es mahlt Kaffee, es hilft beim Decken des

Tisches, beim Reinigen des Geschirrs, es stellt die Stühle in Ordnung,

füttert die Tauben und Hühner, holt Holz herbei usw. Je vielseitiger

diese Arbeiten sind, desto sicherer und selbständiger wird das Kind

in seinen Bewegungen, desto fügsamer werden die Hände, desto reicher

wird sein Erfahrungskreis. Auch einige Übungen, die einen mehr formalen

Charakter haben und die Ausbildung des Tastsinnes direkt fördern, kann

die Mutter vornehmen lassen, etwa das Sortieren verschiedener Früchte,

das Aufreihen von Perlen und Knöpfen, das Einlegen von Zündhölzchen usw.

Auch auf die Übung des Gehörs wird die Mutter bedacht sein. Da das

Gehör bei der Orientierung des Blinden hervorragend mitwirkt, wird

sie das Kind auf die Geräusche in seiner Umgebung aufmerksam machen,

damit es lernt, das Ohr mehr und mehr als Führer zu benutzen. Sie

klatscht z. B. in die Hände, wenn das Kind zu ihr kommen soll, bewegt

den Türdrücker, damit es nach dem Geräusch die Richtung des Ausganges

beurteilt, schickt es an dieses oder jenes Hausgerät und läßt daran mit

dem Finger oder der Faust klopfen, läßt durch Fußstampfen den Boden

untersuchen, läßt zuweilen eine Stricknadel, einen Schlüssel, eine

Streichholzschachtel, ein Buch, einen Fingerhut, eine Nuß und ähnliche

Dinge zur Erde fallen und sie nach dem Klange erkennen und aufsuchen,

macht auf das Rollen des Wagens, das Brausen des Sturmes, das Prasseln

der Regentropfen, den Gesang eines Vogels aufmerksam.

Mit allem Ernst muß Eigensinn und üble Laune des blinden Kindes

bekämpft werden. Ist es notwendig, so darf die Mutter vor Strafe nicht

zurückschrecken. Das ist nicht Härte, sondern eine Wohltat für das

blinde Kind; die Strafe bleibt ihm im Gedächtnis, und Eigensinn und

üble Laune kommen nicht so leicht wieder auf.

Das religiöse Empfinden wird die Mutter durch kindliches Gebet und

durch Hinweis auf den himmlischen Vater und den Heiland wecken. Einige

einfache Gebetsverschen können dem Kinde eingeprägt werden. Kleine

Liedchen helfen den Frohsinn fördern und beleben den musikalischen

Sinn. Scherzfragen und Rätsel regen zum Denken an; die Darbietung von

Kinderreimen kommt der Sprechlust des Kindes entgegen und fördert

die Sprachtechnik. Dagegen ist die gedächtnismäßige Aneignung von

unverstandenen Gedichten und biblischen Erzählungen unbedingt zu

vermeiden; sie leistet der für den Blinden so verhängnisvollen verbalen

Bildung Vorschub.

Nicht selten holen die Eltern eines blinden Kindes sich in der

Blindenanstalt Rat über seine zweckmäßigste Erziehung. Solchen Rat wird

jeder Blindenlehrer gern erteilen. Gut ist es, wenn den Eltern dabei

eine kurze schriftliche Anleitung in die Hand gegeben werden kann.

Eine solche bietet das von dem Verein zur Fürsorge für die Blinden der

Rheinprovinz herausgegebene, unten näher bezeichnete Flugblatt.

+Flugblatt+: An die Eltern sehender und blinder Kinder. Verfaßt

von Dr. Th. Saemisch und W. Mecker. Zu beziehen durch die

Provinzial-Blindenanstalt in Düren (Rheinland).

+Schaidler+, Das blinde Kind im Elternhause. Jahresbericht des Kgl.

Zentral-Blinden-Instituts in München für das Schuljahr 1911/12.

+Heller+, Die Blindenbildung in ihrer Beziehung zum Leben.

Kongr.-Ber. Frankfurt a. M. Seite 117 und 118.

+Froneberg+, Das preußische Fürsorgeerziehungsgesetz für

Minderjährige in seiner Anwendung auf die Erziehung der Blinden.

Kongr.-Ber. Breslau 1901.

Erziehung und Unterricht der Blinden · 第 14 / 37 题