3. Folgen der Blindheit in sozialer Beziehung.

Wie alles Unglück, so erregt auch die Blindheit +Teilnahme und

Mitleid+, ja es wird kaum einem andern Unglücklichen soviel Sympathie

und Mitgefühl entgegengebracht wie dem Blinden. Die mit der Blindheit

gegebene Hilflosigkeit in bezug auf Bewegung und Orientierung, die

große Beschränkung in der äußeren Wahrnehmung und der damit verbundene

Verzicht auf so viele edle Freuden, die gedrückte äußere Erscheinung

des Blinden, auf dessen Gesicht sein Unglück geschrieben steht: das

alles wird so ohne weiteres offenbar, daß jeden Menschen tiefes Mitleid

ergreift, wenn er mit einem Blinden in Berührung kommt. Diese innige

Teilnahme ist erfreulich, von ihr ist unendlicher Segen ausgegangen,

auf ihr beruht zu einem gewichtigen Teil der Erfolg der Arbeit an den

Blinden und für die Blinden.

Aber die Teilnahme hat auch ihre +Kehrseite+. Wohl tut es dem Menschen

wohl, wenn er Verständnis und Mitgefühl für sein Unglück findet, aber

es berührt ihn peinlich, wenn diese teilnehmende Gesinnung sich in

unzarter oder gar aufdringlicher Weise äußert. Kein Mensch mag an

Fehler und Gebrechen gern erinnert werden, auch der Blinde nicht. Der

Rat, den das Sprüchlein an der Mauer jener alten Blindenanstalt den

Besuchern gab, ist darum beherzigenswert und sollte auch heute noch

beachtet werden:

„Den Geist dem Lichte zugewandt,

Regt hier der Blinde froh die fleiß’ge Hand.

Sag ihm, was ihn erfreuen kann,

Doch stimme nie des Mitleids Wehlaut an!“

Das Mitleid kann aber den Blinden +nicht bloß verwunden, es kann ihm

geradezu zum Verderben gereichen+, dadurch, daß es +zu unrichtiger und

unzeitiger Hilfe verleitet+. Es ist ein falsches und kurzsichtiges

Mitleid, das dem Blinden jede Mühe und Anstrengung ersparen will.

Wie jeder Mensch, so wird auch der Blinde nur durch den fleißigen

Gebrauch der ihm verliehenen Gaben und Kräfte eine selbständige und

lebensfrohe Persönlichkeit; durch unverständige Hilfe bringt man ihn um

sein Lebensglück. Am verhängnisvollsten wirkt das Mitleid, wenn es zum

Darreichen von +Almosen+ verleitet.

Diese letztgenannte Art der Hilfe wird sich ja freilich nur +den+

Blinden anbieten, die in gedrückten äußeren Verhältnissen leben; da

aber die Blindheit die sozial tieferstehenden Volksschichten stärker

heimsucht als die oberen, so tritt die Gelegenheit, durch Almosen zu

helfen, sehr häufig ein. In früheren Zeiten sah man diese Art der Hilfe

als die einzig mögliche an: Die Blinden aßen Bettelbrot und Gnadenbrot.

+So wurde und wird auch heute noch vielfach der Blinde durch falsch

geleitetes Mitleid auf die sozial tiefste Stufe herabgedrückt+; man

will ihm helfen und läßt ihm eine Demütigung widerfahren, man will

ihn aufrichten und lähmt durch Almosen oder Unterstützung seine

Arbeitsfreudigkeit und seinen Fleiß, man glaubt ihn zu befriedigen und

macht ihn um so begehrlicher. Die rechte Fürsorge geht andere Wege.

Die Blindheit bringt mehr als die meisten anderen körperlichen

Gebrechen den mit ihr Behafteten in +Abhängigkeit von anderen

Menschen+. Der Blinde muß sich im unbekannten Raume führen lassen; er

muß Hilfeleistungen annehmen, die ein Sehender entrüstet zurückweisen

würde. Sucht er Unterhaltung oder Belehrung aus Büchern, so muß er

andere bitten, ihm vorzulesen; will er seine Gedanken und Wünsche einem

Briefe anvertrauen, so muß ein anderer für ihn die Feder ergreifen:

er ist abhängig auf Schritt und Tritt. Solche Abhängigkeit ist tief

schmerzlich, und man versteht die Bitterkeit, mit welcher zuweilen die

Blinden von ihr sprechen.

Dem Blinden ist seine +Geistesbildung erschwert+. Die Volksschule

kann ihm fast nichts bieten; er muß eine eigens für ihn eingerichtete

Bildungsanstalt aufsuchen[6]. Damit ist in den meisten Fällen ein

Verlassen des Elternhauses in frühen Jahren und ein Verzichtleisten auf

die Lebensgemeinschaft der Familie verbunden. Das Ziel, welches sich

die Blindenanstalt hinsichtlich der Schulbildung stecken kann, ist zwar

im allgemeinen nicht niedriger als das der Volksschule, ja in manchen

Stücken höher, aber überall da, wo die sinnliche Auffassung infolge der

beschränkten Leistungsfähigkeit des Tastvermögens stark herabgesetzt

ist, muß sich der Unterricht in sehr bescheidenen Grenzen halten.

(Naturgeschichte, Chemie, wichtige Stücke der Physik, Zeichnen.)

Durch die Notwendigkeit von Spezialanstalten, durch die eigenartigen

Lehrmittel, deren Herstellung mit bedeutenden Kosten verbunden ist,

durch die Notwendigkeit kleiner Schulklassen (etwa 12 Schüler pro

Klasse) wird der +Unterricht teuer+, so daß unbemittelte Blinde auf

die Schulbildung verzichten müßten, wenn nicht durch die Fürsorge des

Staates oder besonderer Vereine und Stiftungen die Ausbildung der

Blinden ganz oder wenigstens teilweise unentgeltlich erfolgte.

Dem Blinden ist auch seine geistige +Weiterbildung+ erschwert. Wohl

hat ihm die Anstalt während seiner Schulzeit alle ihre Bildungsmittel

zur Verfügung gestellt, aber mit seiner Entlassung aus der Anstalt

entstehen Schwierigkeiten, die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten

zu erhalten und weiter auszubilden. Der Blinde ist meist nicht in

der Lage, sich eigene Bücher anzuschaffen, denn sie sind teuer und

nehmen viel Raum ein; die in Reliefschrift vorhandene Literatur ist

auch ihrem Umfange nach eine recht bescheidene und kann sich mit der

Fülle, die dem Sehenden zu Gebote steht, bei weitem nicht messen. Die

Zeitungen und Zeitschriften berücksichtigen seinen Erfahrungs- und

Interessenkreis zu wenig, abgesehen davon, daß er sie sich von einem

Sehenden vorlesen lassen muß. In Bildungs- und ähnlichen Vereinen

findet er nur selten Aufnahme und Anschluß. Museen und Ausstellungen

existieren für ihn nicht, denn die ausgestellten Gegenstände dürfen

nicht betastet werden. Wanderungen und Reisen bieten ihm wenig Anregung.

Der Blinde ist in +der Wahl eines Berufes beschränkt+. Es gibt nur

ganz wenige Berufe, bei denen das Auge allenfalls entbehrt werden

kann. Ausgeschlossen ist fast immer der Beamtenberuf, selbst wenn er

sich auf die Schreibstube beschränkt; die schriftlichen Arbeiten des

amtlichen Verkehrs kann der Blinde nicht erledigen. Die Ausbildung

befähigter Blinder zu Lehrern und Lehrerinnen an Volksschulen und

Blindenanstalten ist zwar verschiedentlich versucht worden, und wenn

es auch einzelne tüchtige, ja bedeutende blinde Lehrer gegeben hat,

die segensreich in ihrem Kreise wirkten, so können die Staatsbehörden

aus verschiedenen Gründen sich doch nicht entschließen, blinde Lehrer

an öffentlichen Schulen, selbst nicht an Blindenanstalten, allgemein

anzustellen. So bleibt dem blinden Lehrer nur die private Tätigkeit als

Sprachlehrer oder als Hilfskraft in einer Blindenanstalt übrig. Ebenso

schwierig ist es für solche Blinde, welche eine Universität besucht

haben, einen angemessenen Wirkungskreis zu finden; meist bleiben sie

bei rein privater Tätigkeit. Der Beruf als Organist, Konzertmusiker

und Musiklehrer kann zwar von dem Blinden aufs beste ausgefüllt

werden; bei der sehr großen Konkurrenz seitens der sehenden Musiker

wird der Blinde sich aber nur dann Geltung verschaffen können, wenn

er ganz hervorragend tüchtig ist, die ihm entgegentretenden äußeren

Schwierigkeiten zu überwinden und die Bedenklichkeiten und Vorurteile

zu zerstreuen weiß, die ihm fast immer entgegengebracht werden. Für

die Mehrzahl der Blinden bleibt ein Handwerk der geeignetste Beruf.

Aber auch hier muß mit einer weitgehenden Beschränkung gerechnet

werden. Es gibt nur wenige Handwerke, die von Blinden einwandfrei

ausgeübt werden können. In Deutschland haben sich besonders die

Korbflechterei, die Bürstenmacherei und die Seilerei bewährt, in

Dänemark auch die Schuhmacherei, in Skandinavien die Holzbearbeitung

und eine bestimmte Art der Weberei. Für Blinde, deren Befähigung zur

Erlernung eines Handwerks nicht ausreicht, bleiben nur Handarbeiten von

untergeordnetem Wert übrig: das Flechten von Stroh- und Rohrseilen,

die Herstellung von Fußmatten, das Beziehen von Rohrstühlen, die

Anfertigung von Strohhülsen für Flaschen pp. Für Mädchen sind Strick-,

Häkel- und Knüpfarbeiten geeignet, doch geben sie bei der Billigkeit

der Maschinenarbeit nur einen minimalen Verdienst. Von sonstigen

Beschäftigungen, die von Blinden +vereinzelt+ ausgeübt werden, seien

genannt: Massage, Maschinennähen, Korrespondenz im Bureau eines

Anwalts, Reliefdruckerei.

Bei der +Ausübung+ des Berufes hat der Blinde ebenfalls mit großen

Schwierigkeiten zu kämpfen. Der Handwerker leidet unter dem Vorurteil,

daß die Arbeit des Blinden nicht so gut und dauerhaft sei wie die

des Sehenden. Dieses Mißtrauen in seine Leistungsfähigkeit führt

häufig dazu, daß er bei Aufträgen übergangen wird. Nicht selten mutet

man ihm zu, daß er billiger arbeiten solle als der Sehende, „da doch

seine Bedürfnisse geringere seien“. (In Wirklichkeit hat der Blinde

manche Ausgaben, die der Sehende nicht kennt; man denke z. B. an den

Führerlohn und die Bezahlung der Hilfeleistungen, die der Blinde im

häuslichen und beruflichen Leben so oft braucht.) Bei der Beschaffung

des Arbeitsmaterials und dem Vertriebe der gefertigten Waren ist er

vielfach auf die Vermittelung der Sehenden angewiesen, und diese ist

nicht immer sachgemäß und geschäftsdienlich. Der blinde +Musiker+

muß oft viele Jahre warten, ehe sich ihm eine Organistenstelle mit

bescheidenem Einkommen bietet, und der blinde Konzertmusiker ist von

dem sehenden „Impresario“ gänzlich abhängig, der gewöhnlich nur auf

seinen eigenen Vorteil bedacht ist und nicht selten auch mit unlauteren

Mitteln arbeitet, um gute Geschäfte zu machen.

Auch in seiner Eigenschaft als +Staatsbürger+ ergibt sich für den

Blinden manche Beschränkung. Ein staatliches oder kommunales Amt,

selbst wenn es sich um ein Ehrenamt handelt, wird ihm nur in wenigen

Ausnahmefällen übertragen. Man traut ihm die erforderlichen Welt-

und Menschenkenntnisse nicht zu; hindernd tritt auch hier wieder

die Schwierigkeit des schriftlichen Verkehrs auf. Als Schöffe oder

Geschworener kommt er nicht in Frage; selbst als Zeuge wird er nur

selten herangezogen. Die Ausstellung von rechtsverbindlichen Urkunden

und Erklärungen durch einen Blinden stößt auf Schwierigkeiten, da

er mit Feder und Tinte nicht zu schreiben vermag und ein mit der

Schreibmaschine ausgeführtes Schriftstück nur in gewissen Fällen

Gültigkeit hat. Ist er mittellos, so kann es auch vorkommen, daß er in

der Freizügigkeit beschränkt ist, da manche Gemeinden aus Besorgnis,

daß sie in die Lage kommen könnten, ihn unterhalten oder wenigstens

unterstützen zu müssen, ihm bei der Niederlassung Schwierigkeiten

bereiten und ihn nach dem Heimatsort abzuschieben bestrebt sind.

Endlich sei noch auf die Beschränkung hingewiesen, die dem Blinden

hinsichtlich der +Gründung einer Familie+ auferlegt ist. Bei einem

blinden Mädchen ist die Verheiratung so gut wie ausgeschlossen, und

auch bei einem blinden Manne ergeben sich meist, wenn er eine Ehe

mit einem sehenden Mädchen schließen will, große Schwierigkeiten und

Bedenken. So muß also der Blinde vielfach einsam durchs Leben gehen.

+Die mit der Blindheit gegebenen sozialen Mängel und Härten nach

Möglichkeit zu beseitigen, ist eine schöne und notwendige Aufgabe.+ Sie

fällt der Gesamtheit der Sehenden zu, in erster Linie denen, die von

Amts wegen berufen sind, ihre Kraft den Blinden zu widmen; aber auch

die Blinden selbst können viel dazu beitragen, ihre soziale Lage zu

verbessern.

Die Gefahr, die dem Blinden aus dem unüberlegten +Mitleid+ der Sehenden

erwächst, kann nur durch +Aufklärung+ und +Belehrung+ des Publikums,

wie sie wahre Blindenfreunde durch Wort und Schrift stets geübt haben,

abgewandt werden. Mehr als das wirkt oft der Einblick in die Arbeit der

Blindenanstalt und die Tätigkeit der Fürsorgevereine.

Die Milderung der +Abhängigkeit+ des Blinden von den Sehenden wird

durch die Erziehung und den Unterricht in der Blindenanstalt erstrebt.

Sie sucht den Blinden körperlich selbständig zu machen, damit er

fremder Handreichung möglichst entbehren kann; sie bildet sein

Orientierungsvermögen aus, um ihn von einem Führer weniger abhängig zu

machen; sie lehrt ihn eine tastbare Schrift lesen und erschließt ihm

damit die Schätze der Literatur; sie ermöglicht ihm den schriftlichen

Verkehr mit den Sehenden durch eine leicht herzustellende Flachschrift

und den mit seinen Schicksalsgenossen durch die Punktschrift und

sammelt endlich diejenigen Blinden, die infolge widriger Verhältnisse

in +besondere+ Abhängigkeit von anderen Menschen geraten würden, in

Heimstätten, die mit Arbeitsanstalten verbunden sind.

Die Erschwernisse, die dem Blinden in seiner +Weiterbildung+

entgegentreten, suchen die Blindenanstalten und die Fürsorgevereine

ebenfalls nach Möglichkeit zu beseitigen. Auch die Blinden selbst

arbeiten in dieser Richtung in anerkennenswerter Weise. Die Anstalten

versenden die in ihren Bibliotheken vorhandenen Bücher auf Wunsch

an die auswärtigen Blinden und tragen in den meisten Fällen auch

die Versendungskosten. Vor einigen Jahren ist in Hamburg eine

große Leihbibliothek für Blinde (Zentral-Bibliothek für Blinde)

gegründet worden, die ebenfalls die Bücher unentgeltlich an Blinde

verborgt. Von einigen Anstalten werden auch Zeitschriften für Blinde

mit unterhaltendem und belehrendem Inhalt herausgegeben; dasselbe

geschieht von einzelnen Blinden und Blindenvereinigungen[7]. In großen

Städten haben sich die Blinden zwecks Weiterbildung in +Vereinen+

zusammengefunden. Der schriftliche Verkehr der Blinden mit den

Sehenden findet mehr und mehr durch die +Schreibmaschine+ Förderung

und Erleichterung. Maschinen für erhabene Schrift, die auch der

weniger bemittelte Blinde sich anschaffen kann, ersetzen das mühsame

und langsame Arbeiten mit dem Schreibstift. Dazu hat unter Mitwirkung

der Blinden die Punktschrift eine Kürzung erfahren, so daß neben der

alphabetischen Schrift eine +Kurzschrift+ besteht, die in erster Linie

der Fortbildung der Blinden zugute kommt[8].

Was die Beschränkung des Blinden in der +Berufswahl+ betrifft, so ist

trotz der Bemühungen der Blindenlehrer und auch der Blinden selbst ein

wesentlicher Fortschritt leider nicht erzielt worden. Wohl erschließt

sich hie und da dem einzelnen Blinden ein neuer Beruf, der aber für

die Allgemeinheit nicht in Frage kommen kann. Voraussichtlich werden

diejenigen handwerklichen Beschäftigungen, die als für Blinde besonders

geeignet in den Anstalten gelehrt werden, auch in Zukunft für die

Mehrzahl in Betracht kommen. Daneben wird man von Fall zu Fall prüfen

müssen, ob etwa die besondern Verhältnisse und äußeren Umstände es

ratsam erscheinen lassen, diesem und jenem Blinden einen Beruf zu

erschließen, der abseits liegt. Allerdings wird dies weniger Aufgabe

der Anstalt, als vielmehr der Angehörigen des Blinden sein müssen.

Die Schwierigkeiten, die dem Blinden bei der +Ausübung+ seines Berufes

entgegentreten, werden durch eine gründliche Ausbildung und durch

besondere Maßnahme der Fürsorge wenigstens teilweise zu überwinden

sein. Auf die +Ausbildung+ wird das +Hauptgewicht+ zu legen sein, und

zwar gilt dies hinsichtlich des Handwerkers ebenso wie hinsichtlich

des Musikers und derer, die etwa einen anderen Beruf ergreifen. Nur

dadurch, daß der blinde Handwerker durchaus gute und einwandfreie Ware

liefert, wird er das Vorurteil gegen die Blindenarbeit beseitigen.

Und der blinde Musiker muß Vorzügliches leisten, um mit den Sehenden

erfolgreich konkurrieren zu können. Die +Fürsorge+ geht den

Schwierigkeiten und Hemmnissen nach, die dem Einzelnen im Berufsleben

begegnen, und versucht, ihm den Kampf um seine Existenz zu erleichtern.

Die Beschränkungen und Erschwernisse, die dem Blinden als

+Staatsbürger+ entgegentreten, werden sich kaum beseitigen lassen.

Hervorragende Tüchtigkeit, verbunden mit strengster Ehrenhaftigkeit

und Charakterfestigkeit, werden die Stellung des Blinden in der

menschlichen Gemeinschaft festigen und ihn auch wohl zu der einen oder

anderen Vertrauensstellung im Gemeinschaftsleben führen. Der Wunsch

der Blinden, rechtsverbindliche Urkunden, besonders die Bestimmung des

letzten Willens, in Punktschrift abfassen zu dürfen, wird sich wegen

der Möglichkeit von Unterschiebungen, wegen der Schwierigkeit der

Prüfung und aus andern Gründen schwerlich erfüllen lassen.

Auch die Ausnahmestellung, die der Blinde hinsichtlich des

+Familienlebens+ einnimmt, wird nicht zu beseitigen sein, ja die

Beseitigung ist in vielen Fällen nicht einmal wünschenswert. Es mag

darum hier in aller Kürze über die +Blindenehe+ etwas gesagt sein. Die

Verheiratung eines blinden Mädchens ist in keinem Falle wünschenswert,

da sie ihre Pflichten als Hausfrau und Mutter nur ganz mangelhaft

erfüllen kann. Geradezu verhängnisvoll kann eine Heirat Blinder

untereinander werden. Wo dahingehende Wünsche auftreten, hat man die

dringende Pflicht, zu warnen und ihre Verwirklichung zu verhüten.

Gegen die Ehe zwischen einem blinden Mann und einem sehenden Mädchen

bestehen solche schweren Bedenken nicht, doch werden die beteiligten

Personen und deren Berater ernst zu prüfen haben, ob einerseits der

Blinde imstande ist, eine Familie zu ernähren und ob andererseits die

Frau für ihn paßt und aus Neigung und mit ehrlichen Absichten in die

Ehe tritt. In diesem Falle kann die Ehe für beide Teile, namentlich für

den Blinden, zum Segen werden. Treffen die Voraussetzungen nicht zu,

so wird die Heirat der Quell von Jammer und Elend. Für manche blinden

Männer ist es auch unter günstigen äußeren Verhältnissen Pflicht, eine

Ehe nicht einzugehen, nämlich dann, wenn eine Vererbung der Blindheit

oder eine andere Schädigung der Nachkommenschaft zu erwarten ist.

Die Angehörigen und Freunde des Blinden werden ihm daher bei Erwägungen

über den entscheidenden Schritt der Eheschließung ratend und helfend

zur Seite stehen. Freilich ist es Tatsache, daß die Blinden gerade

in diesem Punkte nicht immer geneigt sind, guten Rat anzunehmen.

Denjenigen Blinden, die einsam durchs Leben gehen müssen, kann ein

reger Verkehr mit ihren Schicksalsgenossen, der Zusammenschluß in

Vereinen und in behaglich eingerichteten Heimen das Familienleben

einigermaßen ersetzen.

+Moldenhawer+, Die soziale Stellung der Blinden. Kongr.-Ber.

Dresden 1876.

+Büttner+, Die Blindenehe. Kongr.-Ber. Köln 1888.

+Moldenhawer+, Die Stellung der Blinden in der Welt. Kongr.-Ber.

Steglitz-Berlin 1898.

+Heller+, Die soziale Stellung der Blinden. Bericht über den 4.

österreichischen Blindenlehrertag. Brünn 1909.

Erziehung und Unterricht der Blinden · 第 13 / 37 题