Wie alles Unglück, so erregt auch die Blindheit +Teilnahme und
Mitleid+, ja es wird kaum einem andern Unglücklichen soviel Sympathie
und Mitgefühl entgegengebracht wie dem Blinden. Die mit der Blindheit
gegebene Hilflosigkeit in bezug auf Bewegung und Orientierung, die
große Beschränkung in der äußeren Wahrnehmung und der damit verbundene
Verzicht auf so viele edle Freuden, die gedrückte äußere Erscheinung
des Blinden, auf dessen Gesicht sein Unglück geschrieben steht: das
alles wird so ohne weiteres offenbar, daß jeden Menschen tiefes Mitleid
ergreift, wenn er mit einem Blinden in Berührung kommt. Diese innige
Teilnahme ist erfreulich, von ihr ist unendlicher Segen ausgegangen,
auf ihr beruht zu einem gewichtigen Teil der Erfolg der Arbeit an den
Blinden und für die Blinden.
Aber die Teilnahme hat auch ihre +Kehrseite+. Wohl tut es dem Menschen
wohl, wenn er Verständnis und Mitgefühl für sein Unglück findet, aber
es berührt ihn peinlich, wenn diese teilnehmende Gesinnung sich in
unzarter oder gar aufdringlicher Weise äußert. Kein Mensch mag an
Fehler und Gebrechen gern erinnert werden, auch der Blinde nicht. Der
Rat, den das Sprüchlein an der Mauer jener alten Blindenanstalt den
Besuchern gab, ist darum beherzigenswert und sollte auch heute noch
beachtet werden:
„Den Geist dem Lichte zugewandt,
Regt hier der Blinde froh die fleiß’ge Hand.
Sag ihm, was ihn erfreuen kann,
Doch stimme nie des Mitleids Wehlaut an!“
Das Mitleid kann aber den Blinden +nicht bloß verwunden, es kann ihm
geradezu zum Verderben gereichen+, dadurch, daß es +zu unrichtiger und
unzeitiger Hilfe verleitet+. Es ist ein falsches und kurzsichtiges
Mitleid, das dem Blinden jede Mühe und Anstrengung ersparen will.
Wie jeder Mensch, so wird auch der Blinde nur durch den fleißigen
Gebrauch der ihm verliehenen Gaben und Kräfte eine selbständige und
lebensfrohe Persönlichkeit; durch unverständige Hilfe bringt man ihn um
sein Lebensglück. Am verhängnisvollsten wirkt das Mitleid, wenn es zum
Darreichen von +Almosen+ verleitet.
Diese letztgenannte Art der Hilfe wird sich ja freilich nur +den+
Blinden anbieten, die in gedrückten äußeren Verhältnissen leben; da
aber die Blindheit die sozial tieferstehenden Volksschichten stärker
heimsucht als die oberen, so tritt die Gelegenheit, durch Almosen zu
helfen, sehr häufig ein. In früheren Zeiten sah man diese Art der Hilfe
als die einzig mögliche an: Die Blinden aßen Bettelbrot und Gnadenbrot.
+So wurde und wird auch heute noch vielfach der Blinde durch falsch
geleitetes Mitleid auf die sozial tiefste Stufe herabgedrückt+; man
will ihm helfen und läßt ihm eine Demütigung widerfahren, man will
ihn aufrichten und lähmt durch Almosen oder Unterstützung seine
Arbeitsfreudigkeit und seinen Fleiß, man glaubt ihn zu befriedigen und
macht ihn um so begehrlicher. Die rechte Fürsorge geht andere Wege.
Die Blindheit bringt mehr als die meisten anderen körperlichen
Gebrechen den mit ihr Behafteten in +Abhängigkeit von anderen
Menschen+. Der Blinde muß sich im unbekannten Raume führen lassen; er
muß Hilfeleistungen annehmen, die ein Sehender entrüstet zurückweisen
würde. Sucht er Unterhaltung oder Belehrung aus Büchern, so muß er
andere bitten, ihm vorzulesen; will er seine Gedanken und Wünsche einem
Briefe anvertrauen, so muß ein anderer für ihn die Feder ergreifen:
er ist abhängig auf Schritt und Tritt. Solche Abhängigkeit ist tief
schmerzlich, und man versteht die Bitterkeit, mit welcher zuweilen die
Blinden von ihr sprechen.
Dem Blinden ist seine +Geistesbildung erschwert+. Die Volksschule
kann ihm fast nichts bieten; er muß eine eigens für ihn eingerichtete
Bildungsanstalt aufsuchen[6]. Damit ist in den meisten Fällen ein
Verlassen des Elternhauses in frühen Jahren und ein Verzichtleisten auf
die Lebensgemeinschaft der Familie verbunden. Das Ziel, welches sich
die Blindenanstalt hinsichtlich der Schulbildung stecken kann, ist zwar
im allgemeinen nicht niedriger als das der Volksschule, ja in manchen
Stücken höher, aber überall da, wo die sinnliche Auffassung infolge der
beschränkten Leistungsfähigkeit des Tastvermögens stark herabgesetzt
ist, muß sich der Unterricht in sehr bescheidenen Grenzen halten.
(Naturgeschichte, Chemie, wichtige Stücke der Physik, Zeichnen.)
Durch die Notwendigkeit von Spezialanstalten, durch die eigenartigen
Lehrmittel, deren Herstellung mit bedeutenden Kosten verbunden ist,
durch die Notwendigkeit kleiner Schulklassen (etwa 12 Schüler pro
Klasse) wird der +Unterricht teuer+, so daß unbemittelte Blinde auf
die Schulbildung verzichten müßten, wenn nicht durch die Fürsorge des
Staates oder besonderer Vereine und Stiftungen die Ausbildung der
Blinden ganz oder wenigstens teilweise unentgeltlich erfolgte.
Dem Blinden ist auch seine geistige +Weiterbildung+ erschwert. Wohl
hat ihm die Anstalt während seiner Schulzeit alle ihre Bildungsmittel
zur Verfügung gestellt, aber mit seiner Entlassung aus der Anstalt
entstehen Schwierigkeiten, die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten
zu erhalten und weiter auszubilden. Der Blinde ist meist nicht in
der Lage, sich eigene Bücher anzuschaffen, denn sie sind teuer und
nehmen viel Raum ein; die in Reliefschrift vorhandene Literatur ist
auch ihrem Umfange nach eine recht bescheidene und kann sich mit der
Fülle, die dem Sehenden zu Gebote steht, bei weitem nicht messen. Die
Zeitungen und Zeitschriften berücksichtigen seinen Erfahrungs- und
Interessenkreis zu wenig, abgesehen davon, daß er sie sich von einem
Sehenden vorlesen lassen muß. In Bildungs- und ähnlichen Vereinen
findet er nur selten Aufnahme und Anschluß. Museen und Ausstellungen
existieren für ihn nicht, denn die ausgestellten Gegenstände dürfen
nicht betastet werden. Wanderungen und Reisen bieten ihm wenig Anregung.
Der Blinde ist in +der Wahl eines Berufes beschränkt+. Es gibt nur
ganz wenige Berufe, bei denen das Auge allenfalls entbehrt werden
kann. Ausgeschlossen ist fast immer der Beamtenberuf, selbst wenn er
sich auf die Schreibstube beschränkt; die schriftlichen Arbeiten des
amtlichen Verkehrs kann der Blinde nicht erledigen. Die Ausbildung
befähigter Blinder zu Lehrern und Lehrerinnen an Volksschulen und
Blindenanstalten ist zwar verschiedentlich versucht worden, und wenn
es auch einzelne tüchtige, ja bedeutende blinde Lehrer gegeben hat,
die segensreich in ihrem Kreise wirkten, so können die Staatsbehörden
aus verschiedenen Gründen sich doch nicht entschließen, blinde Lehrer
an öffentlichen Schulen, selbst nicht an Blindenanstalten, allgemein
anzustellen. So bleibt dem blinden Lehrer nur die private Tätigkeit als
Sprachlehrer oder als Hilfskraft in einer Blindenanstalt übrig. Ebenso
schwierig ist es für solche Blinde, welche eine Universität besucht
haben, einen angemessenen Wirkungskreis zu finden; meist bleiben sie
bei rein privater Tätigkeit. Der Beruf als Organist, Konzertmusiker
und Musiklehrer kann zwar von dem Blinden aufs beste ausgefüllt
werden; bei der sehr großen Konkurrenz seitens der sehenden Musiker
wird der Blinde sich aber nur dann Geltung verschaffen können, wenn
er ganz hervorragend tüchtig ist, die ihm entgegentretenden äußeren
Schwierigkeiten zu überwinden und die Bedenklichkeiten und Vorurteile
zu zerstreuen weiß, die ihm fast immer entgegengebracht werden. Für
die Mehrzahl der Blinden bleibt ein Handwerk der geeignetste Beruf.
Aber auch hier muß mit einer weitgehenden Beschränkung gerechnet
werden. Es gibt nur wenige Handwerke, die von Blinden einwandfrei
ausgeübt werden können. In Deutschland haben sich besonders die
Korbflechterei, die Bürstenmacherei und die Seilerei bewährt, in
Dänemark auch die Schuhmacherei, in Skandinavien die Holzbearbeitung
und eine bestimmte Art der Weberei. Für Blinde, deren Befähigung zur
Erlernung eines Handwerks nicht ausreicht, bleiben nur Handarbeiten von
untergeordnetem Wert übrig: das Flechten von Stroh- und Rohrseilen,
die Herstellung von Fußmatten, das Beziehen von Rohrstühlen, die
Anfertigung von Strohhülsen für Flaschen pp. Für Mädchen sind Strick-,
Häkel- und Knüpfarbeiten geeignet, doch geben sie bei der Billigkeit
der Maschinenarbeit nur einen minimalen Verdienst. Von sonstigen
Beschäftigungen, die von Blinden +vereinzelt+ ausgeübt werden, seien
genannt: Massage, Maschinennähen, Korrespondenz im Bureau eines
Anwalts, Reliefdruckerei.
Bei der +Ausübung+ des Berufes hat der Blinde ebenfalls mit großen
Schwierigkeiten zu kämpfen. Der Handwerker leidet unter dem Vorurteil,
daß die Arbeit des Blinden nicht so gut und dauerhaft sei wie die
des Sehenden. Dieses Mißtrauen in seine Leistungsfähigkeit führt
häufig dazu, daß er bei Aufträgen übergangen wird. Nicht selten mutet
man ihm zu, daß er billiger arbeiten solle als der Sehende, „da doch
seine Bedürfnisse geringere seien“. (In Wirklichkeit hat der Blinde
manche Ausgaben, die der Sehende nicht kennt; man denke z. B. an den
Führerlohn und die Bezahlung der Hilfeleistungen, die der Blinde im
häuslichen und beruflichen Leben so oft braucht.) Bei der Beschaffung
des Arbeitsmaterials und dem Vertriebe der gefertigten Waren ist er
vielfach auf die Vermittelung der Sehenden angewiesen, und diese ist
nicht immer sachgemäß und geschäftsdienlich. Der blinde +Musiker+
muß oft viele Jahre warten, ehe sich ihm eine Organistenstelle mit
bescheidenem Einkommen bietet, und der blinde Konzertmusiker ist von
dem sehenden „Impresario“ gänzlich abhängig, der gewöhnlich nur auf
seinen eigenen Vorteil bedacht ist und nicht selten auch mit unlauteren
Mitteln arbeitet, um gute Geschäfte zu machen.
Auch in seiner Eigenschaft als +Staatsbürger+ ergibt sich für den
Blinden manche Beschränkung. Ein staatliches oder kommunales Amt,
selbst wenn es sich um ein Ehrenamt handelt, wird ihm nur in wenigen
Ausnahmefällen übertragen. Man traut ihm die erforderlichen Welt-
und Menschenkenntnisse nicht zu; hindernd tritt auch hier wieder
die Schwierigkeit des schriftlichen Verkehrs auf. Als Schöffe oder
Geschworener kommt er nicht in Frage; selbst als Zeuge wird er nur
selten herangezogen. Die Ausstellung von rechtsverbindlichen Urkunden
und Erklärungen durch einen Blinden stößt auf Schwierigkeiten, da
er mit Feder und Tinte nicht zu schreiben vermag und ein mit der
Schreibmaschine ausgeführtes Schriftstück nur in gewissen Fällen
Gültigkeit hat. Ist er mittellos, so kann es auch vorkommen, daß er in
der Freizügigkeit beschränkt ist, da manche Gemeinden aus Besorgnis,
daß sie in die Lage kommen könnten, ihn unterhalten oder wenigstens
unterstützen zu müssen, ihm bei der Niederlassung Schwierigkeiten
bereiten und ihn nach dem Heimatsort abzuschieben bestrebt sind.
Endlich sei noch auf die Beschränkung hingewiesen, die dem Blinden
hinsichtlich der +Gründung einer Familie+ auferlegt ist. Bei einem
blinden Mädchen ist die Verheiratung so gut wie ausgeschlossen, und
auch bei einem blinden Manne ergeben sich meist, wenn er eine Ehe
mit einem sehenden Mädchen schließen will, große Schwierigkeiten und
Bedenken. So muß also der Blinde vielfach einsam durchs Leben gehen.
+Die mit der Blindheit gegebenen sozialen Mängel und Härten nach
Möglichkeit zu beseitigen, ist eine schöne und notwendige Aufgabe.+ Sie
fällt der Gesamtheit der Sehenden zu, in erster Linie denen, die von
Amts wegen berufen sind, ihre Kraft den Blinden zu widmen; aber auch
die Blinden selbst können viel dazu beitragen, ihre soziale Lage zu
verbessern.
Die Gefahr, die dem Blinden aus dem unüberlegten +Mitleid+ der Sehenden
erwächst, kann nur durch +Aufklärung+ und +Belehrung+ des Publikums,
wie sie wahre Blindenfreunde durch Wort und Schrift stets geübt haben,
abgewandt werden. Mehr als das wirkt oft der Einblick in die Arbeit der
Blindenanstalt und die Tätigkeit der Fürsorgevereine.
Die Milderung der +Abhängigkeit+ des Blinden von den Sehenden wird
durch die Erziehung und den Unterricht in der Blindenanstalt erstrebt.
Sie sucht den Blinden körperlich selbständig zu machen, damit er
fremder Handreichung möglichst entbehren kann; sie bildet sein
Orientierungsvermögen aus, um ihn von einem Führer weniger abhängig zu
machen; sie lehrt ihn eine tastbare Schrift lesen und erschließt ihm
damit die Schätze der Literatur; sie ermöglicht ihm den schriftlichen
Verkehr mit den Sehenden durch eine leicht herzustellende Flachschrift
und den mit seinen Schicksalsgenossen durch die Punktschrift und
sammelt endlich diejenigen Blinden, die infolge widriger Verhältnisse
in +besondere+ Abhängigkeit von anderen Menschen geraten würden, in
Heimstätten, die mit Arbeitsanstalten verbunden sind.
Die Erschwernisse, die dem Blinden in seiner +Weiterbildung+
entgegentreten, suchen die Blindenanstalten und die Fürsorgevereine
ebenfalls nach Möglichkeit zu beseitigen. Auch die Blinden selbst
arbeiten in dieser Richtung in anerkennenswerter Weise. Die Anstalten
versenden die in ihren Bibliotheken vorhandenen Bücher auf Wunsch
an die auswärtigen Blinden und tragen in den meisten Fällen auch
die Versendungskosten. Vor einigen Jahren ist in Hamburg eine
große Leihbibliothek für Blinde (Zentral-Bibliothek für Blinde)
gegründet worden, die ebenfalls die Bücher unentgeltlich an Blinde
verborgt. Von einigen Anstalten werden auch Zeitschriften für Blinde
mit unterhaltendem und belehrendem Inhalt herausgegeben; dasselbe
geschieht von einzelnen Blinden und Blindenvereinigungen[7]. In großen
Städten haben sich die Blinden zwecks Weiterbildung in +Vereinen+
zusammengefunden. Der schriftliche Verkehr der Blinden mit den
Sehenden findet mehr und mehr durch die +Schreibmaschine+ Förderung
und Erleichterung. Maschinen für erhabene Schrift, die auch der
weniger bemittelte Blinde sich anschaffen kann, ersetzen das mühsame
und langsame Arbeiten mit dem Schreibstift. Dazu hat unter Mitwirkung
der Blinden die Punktschrift eine Kürzung erfahren, so daß neben der
alphabetischen Schrift eine +Kurzschrift+ besteht, die in erster Linie
der Fortbildung der Blinden zugute kommt[8].
Was die Beschränkung des Blinden in der +Berufswahl+ betrifft, so ist
trotz der Bemühungen der Blindenlehrer und auch der Blinden selbst ein
wesentlicher Fortschritt leider nicht erzielt worden. Wohl erschließt
sich hie und da dem einzelnen Blinden ein neuer Beruf, der aber für
die Allgemeinheit nicht in Frage kommen kann. Voraussichtlich werden
diejenigen handwerklichen Beschäftigungen, die als für Blinde besonders
geeignet in den Anstalten gelehrt werden, auch in Zukunft für die
Mehrzahl in Betracht kommen. Daneben wird man von Fall zu Fall prüfen
müssen, ob etwa die besondern Verhältnisse und äußeren Umstände es
ratsam erscheinen lassen, diesem und jenem Blinden einen Beruf zu
erschließen, der abseits liegt. Allerdings wird dies weniger Aufgabe
der Anstalt, als vielmehr der Angehörigen des Blinden sein müssen.
Die Schwierigkeiten, die dem Blinden bei der +Ausübung+ seines Berufes
entgegentreten, werden durch eine gründliche Ausbildung und durch
besondere Maßnahme der Fürsorge wenigstens teilweise zu überwinden
sein. Auf die +Ausbildung+ wird das +Hauptgewicht+ zu legen sein, und
zwar gilt dies hinsichtlich des Handwerkers ebenso wie hinsichtlich
des Musikers und derer, die etwa einen anderen Beruf ergreifen. Nur
dadurch, daß der blinde Handwerker durchaus gute und einwandfreie Ware
liefert, wird er das Vorurteil gegen die Blindenarbeit beseitigen.
Und der blinde Musiker muß Vorzügliches leisten, um mit den Sehenden
erfolgreich konkurrieren zu können. Die +Fürsorge+ geht den
Schwierigkeiten und Hemmnissen nach, die dem Einzelnen im Berufsleben
begegnen, und versucht, ihm den Kampf um seine Existenz zu erleichtern.
Die Beschränkungen und Erschwernisse, die dem Blinden als
+Staatsbürger+ entgegentreten, werden sich kaum beseitigen lassen.
Hervorragende Tüchtigkeit, verbunden mit strengster Ehrenhaftigkeit
und Charakterfestigkeit, werden die Stellung des Blinden in der
menschlichen Gemeinschaft festigen und ihn auch wohl zu der einen oder
anderen Vertrauensstellung im Gemeinschaftsleben führen. Der Wunsch
der Blinden, rechtsverbindliche Urkunden, besonders die Bestimmung des
letzten Willens, in Punktschrift abfassen zu dürfen, wird sich wegen
der Möglichkeit von Unterschiebungen, wegen der Schwierigkeit der
Prüfung und aus andern Gründen schwerlich erfüllen lassen.
Auch die Ausnahmestellung, die der Blinde hinsichtlich des
+Familienlebens+ einnimmt, wird nicht zu beseitigen sein, ja die
Beseitigung ist in vielen Fällen nicht einmal wünschenswert. Es mag
darum hier in aller Kürze über die +Blindenehe+ etwas gesagt sein. Die
Verheiratung eines blinden Mädchens ist in keinem Falle wünschenswert,
da sie ihre Pflichten als Hausfrau und Mutter nur ganz mangelhaft
erfüllen kann. Geradezu verhängnisvoll kann eine Heirat Blinder
untereinander werden. Wo dahingehende Wünsche auftreten, hat man die
dringende Pflicht, zu warnen und ihre Verwirklichung zu verhüten.
Gegen die Ehe zwischen einem blinden Mann und einem sehenden Mädchen
bestehen solche schweren Bedenken nicht, doch werden die beteiligten
Personen und deren Berater ernst zu prüfen haben, ob einerseits der
Blinde imstande ist, eine Familie zu ernähren und ob andererseits die
Frau für ihn paßt und aus Neigung und mit ehrlichen Absichten in die
Ehe tritt. In diesem Falle kann die Ehe für beide Teile, namentlich für
den Blinden, zum Segen werden. Treffen die Voraussetzungen nicht zu,
so wird die Heirat der Quell von Jammer und Elend. Für manche blinden
Männer ist es auch unter günstigen äußeren Verhältnissen Pflicht, eine
Ehe nicht einzugehen, nämlich dann, wenn eine Vererbung der Blindheit
oder eine andere Schädigung der Nachkommenschaft zu erwarten ist.
Die Angehörigen und Freunde des Blinden werden ihm daher bei Erwägungen
über den entscheidenden Schritt der Eheschließung ratend und helfend
zur Seite stehen. Freilich ist es Tatsache, daß die Blinden gerade
in diesem Punkte nicht immer geneigt sind, guten Rat anzunehmen.
Denjenigen Blinden, die einsam durchs Leben gehen müssen, kann ein
reger Verkehr mit ihren Schicksalsgenossen, der Zusammenschluß in
Vereinen und in behaglich eingerichteten Heimen das Familienleben
einigermaßen ersetzen.
+Moldenhawer+, Die soziale Stellung der Blinden. Kongr.-Ber.
Dresden 1876.
+Büttner+, Die Blindenehe. Kongr.-Ber. Köln 1888.
+Moldenhawer+, Die Stellung der Blinden in der Welt. Kongr.-Ber.
Steglitz-Berlin 1898.
+Heller+, Die soziale Stellung der Blinden. Bericht über den 4.
österreichischen Blindenlehrertag. Brünn 1909.