II.

Aufgaben der Blindenbildung.

Die ältere Zeit glaubte dem Blinden gegenüber nur die Aufgabe zu

haben, sein leibliches Wohl zu fördern. Vor den mancherlei Gefahren,

die seinen Körper bedrohen, suchte man ihn zu behüten, und um seine

materielle Existenz zu sichern, strebte man danach, ihn zu versorgen.

Behütung und Versorgung waren das Ziel jeglicher Betätigung im

Interesse des Blinden. Die Notwendigkeit einer ihn über das animalische

Leben hinausführenden Erziehung fühlte man nicht, denn man hielt den

Blinden im allgemeinen nicht für bildungsfähig. Erst durch die am Ende

des 18. und am Anfange des 19. Jahrhunderts angestellten Erziehungs-

und Unterrichtsversuche mit einzelnen Blinden wurde das alte Vorurteil

langsam entkräftet, und man erkannte mehr und mehr die Pflicht, den

Blinden durch Erziehung und Unterricht aus der Isolierung, in der

er bisher gestanden, herauszuheben; man gewann die Überzeugung, daß

es eine Pflicht der Humanität sei, das in den niederen Regionen des

Lebens verlaufende Dasein des Blinden zu heben und dadurch zu einem

menschenwürdigen zu machen. Es hat lange gedauert, bis diese Erkenntnis

sich überall Bahn brach. Im einzelnen ist die alte Anschauung auch

heute noch nicht ganz überwunden, denn immer wieder werden Stimmen

laut, welche die für die Blindenerziehung aufgewandte Mühe für zwecklos

erklären und die Pflicht der Sehenden dem Blinden gegenüber in der

bloßen Versorgung mit des Lebens Notdurft und Nahrung erblicken.

Der Blinde hat also Anspruch auf Erziehung und Unterricht wie jedes

sehende Kind. Es fragt sich nun, welches +Ziel+ die Blindenbildung

zu verfolgen hat. Nachstehende Überlegung wird dabei den Weg weisen.

Der Blinde hat dieselben seelischen Grundanlagen und Kräfte wie

der Vollsinnige, nur daß wegen des Fehlens eines wichtigen Sinnes

gewisse Eigenarten und Besonderheiten vorhanden sind, die seinen

Entwickelungsgang beeinflussen und in seiner Erziehung öfters zu Wegen

führen, die von denen abweichen, die das sehende Kind wandelt. Aber

hier wie dort sollen die Wege zu demselben Ziele, dem Ziele aller

Pädagogik, führen: +Schaffung einer durchgeistigten Persönlichkeit+. In

der fortschreitenden Durchgeistigung der menschlichen Natur liegt ja

das Wesen der Menschheitsentwickelung überhaupt: Zu den natürlichen,

körperlich sinnlichen Trieben sollen mehr und mehr die geistigen

Interessen hinzutreten, nämlich das Streben nach Erkenntnis, nach

ästhetischer, ethischer und religiöser Vervollkommnung und nützlicher

Betätigung im Dienste der Menschheit.

Wie wird aber das genannte Ziel erreicht? Welches ist das Mittel,

das die Erziehung benutzt, um den Menschen zu einer durchgeistigten

Persönlichkeit zu bilden? Es ist bei dem Sehenden wie bei dem Blinden

das gleiche: +Betätigung der in den Anlagen vorhandenen körperlichen

und geistigen Kräfte+.

Erziehung und Unterricht werden also fortgesetzt bemüht sein müssen,

Gelegenheit zu angemessener und zweckmäßiger Übung der kindlichen

Kräfte zu schaffen. Bei dem Blinden bereitet die Herbeiführung dieser

Gelegenheit größere Mühe als bei dem Sehenden, denn das Gebiet der

Betätigung ist bei ihm ein kleineres, die Erfassung und Durchdringung

der an ihn herantretenden Aufgaben vollzieht sich wegen der

unvollkommneren sinnlichen Eindrücke langsamer und schwerfälliger, und

endlich erfordert die Lösung der ihm gestellten Aufgaben eigenartige,

dem Tastsinn entsprechende Lehr- und Lernmittel.

Es fragt sich nun, wo die Erziehungsaufgabe am besten gelöst werden

kann. Das Elternhaus ist der Bildungspflicht gegen das blinde Kind

über die ersten Jahre hinaus fast durchweg nicht gewachsen; es ist,

wie die Erfahrung lehrt, in vielen Fällen nicht einmal imstande, die

+körperliche+ Entwickelung des blinden Kindes verständig zu leiten,

viel weniger die geistige. Kann nun die +Schule+, das heißt hier die

+allgemeine+ Schule, die Eltern in dieser Aufgabe unterstützen und

ihnen einen Teil derselben abnehmen, wie sie es mit den vollsinnigen

Kindern tut? Man hat es hie und da für möglich gehalten, daß der

Unterricht des Blinden von vornherein in Gemeinschaft mit den Sehenden

erfolgen könne, ja es wird in der Gegenwart sogar von mancher Seite der

Gedanke erwogen, ob es für den Blinden nicht in jedem Falle vorteilhaft

sei, mit dem Sehenden auf derselben Schulbank zu sitzen. Die Verfechter

dieser Idee betonen, daß der Blinde in der Welt der Sehenden lebt,

daß er ihren Anschauungen und Gebräuchen sich anpassen müsse; er

werde sich um so leichter in diese Welt hineinleben, je inniger von

vornherein die Berührung mit den Sehenden sei. Zugleich könne erwartet

werden, daß dann auch die Sehenden den Blinden in der Praxis des Lebens

als ihnen gleichwertig ansehen und respektieren werden. Neben einem

Körnlein Wahrheit zeigt dieser Gedanke aber eine gänzliche Verkennung

des Wesens der Bildung und eine unrichtige Beurteilung der Stellung

des Menschen in der bürgerlichen Gemeinschaft. Wenn die Bildung in dem

Anlernen von Kenntnissen und Fertigkeiten bestände, in einem Ankleben

der Bildungsstoffe von außen her, dann könnte allerdings die Schule

der Sehenden dem Blinden eine ganz annehmbare Bildung vermitteln, denn

ein großer Teil dessen, was dort gelehrt wird, läßt sich in seinen

Ergebnissen durch das Ohr auffassen und gedächtnismäßig festhalten,

und wo dies nicht möglich ist (Lesen, Schreiben, Zeichnen, Geographie

usw.), da genügen einige abweichende Lehrmittel, um den Blinden mit den

sehenden Mitschülern gleichen Schritt halten zu lassen. Nun kann aber

Bildung nur gewonnen werden durch das +Wachstum des inneren Menschen+;

nur dadurch, daß die Bildungsstoffe innerlich verarbeitet werden,

setzen sie sich um in geistige Kraft. Die Voraussetzung hierfür ist

die anschauliche, auf die Tätigkeit der Sinne, bei dem Blinden also

vorzugsweise auf den Tastsinn, sich gründende Erkenntnis der realen

Welt. Diese Voraussetzung kann die Schule der Sehenden dem Blinden

gegenüber nicht erfüllen, da sie die Übermittelung und Verarbeitung

der Bildungsstoffe auf ein dem Blinden verschlossenes Sinnesorgan,

das Auge, gründet. +Erst wenn der Blinde durch eine seinen besonderen

Verhältnissen und Bedürfnissen entsprechende Erziehung und durch einen

ebensolchen Unterricht eine konkrete Grundlage für seine Bildung

gewonnen hat, kann von dem Besuch einer für Sehende bestimmten Schule

ein geistiger Gewinn für ihn erwartet werden+, wie denn tatsächlich

manche begabten Blinden, die aus bemittelten Familien stammen, nach

dem Besuch einer Blindenanstalt eine Erweiterung ihrer Bildung auf

dem Gymnasium und der Universität suchen. Im übrigen wird niemand

den Blinden verachten oder auch nur geringer schätzen, weil er seine

Bildung teilweise auf anderem Wege erworben hat wie der Sehende;

umgekehrt auch würde ihn niemand als vollwertig ansehen, weil er von

vornherein dieselbe Schule besucht hat wie der Sehende; die Welt fragt

in erster Linie darnach, was jemand +leistet+, und wer in seinem Berufe

tüchtig ist, den schätzt und respektiert sie, ob es nun ein Sehender

oder Blinder ist[9].

Ist also die Erziehung und der Unterricht des Blinden, +soweit es sich

um die Grundlage der Bildung handelt+, in den Schulen der Sehenden

nicht möglich, so ergibt sich die Notwendigkeit, +Spezialschulen+

für die Blinden, Blindenanstalten, zu gründen, die sich dem Mangel

ihrer Zöglinge anpassen. Diese haben, wie eben angedeutet, die

+Grundlage+ der Bildung zu schaffen, verfolgen also dasselbe Ziel wie

die Volksschule. Da die meisten Blinden aus den mittleren und unteren

Volksschichten stammen und später in Berufen tätig sind, die der

unteren und mittleren Kultursphäre angehören, so wird die Mehrzahl

auch in der Blindenanstalt den +Abschluß+ der Bildung finden. Wer von

den Blinden über die elementare Bildung, wie sie die Blindenanstalt

vermittelt, hinausstrebt, der muß, wie dies auch in entsprechender

Weise bei den Sehenden geschieht, unter Aufwendung von mehr oder

weniger bedeutenden Geldmitteln und unter erheblicher Verlängerung

der Bildungszeit eine höhere Lehranstalt aufsuchen. Gewiß sind

für den Blinden die Schwierigkeiten, die ihm hier entgegentreten,

größer, als für den Sehenden, aber es ist zu bedenken, daß auch

für sehende Schüler, wenn sie mit einem Gebrechen behaftet sind,

mancherlei Erschwernisse beim Besuch höherer Schulen eintreten. Staat

und Kommunen können bei der großen Verschiedenheit der körperlichen

Gebrechen nicht jeden einzelnen Fall berücksichtigen; sie werden immer

+normale+ Verhältnisse im Auge haben müssen. Etwas anderes ist es,

wenn auf +privatem+ Wege Schulen für eine besondere Kategorie von

Gebrechlichen geschaffen werden. Es fragt sich aber, ob die Gründung

„höherer Blindenschulen“ im Interesse der Blinden läge. Abgesehen

davon, daß solche Schulen bedeutende Geldmittel erfordern und also

nur ganz wenigen zugute kämen, so ist zu befürchten, daß gerade

hierdurch das von den Blinden so sehr erstrebte Ziel: möglichst gleiche

Einschätzung mit den Sehenden, nicht erreicht wird. Wie schon oben

gesagt, stellt das Leben -- und es kann gar nicht anders sein -- die

gleichen Anforderungen an die Leistungen des Sehenden und des Blinden;

nur wenn der Blinde hinsichtlich seiner Arbeit, der geistigen wie der

technischen, nicht hinter den Sehenden zurücktritt, kann er sich in der

Welt der Sehenden behaupten. Die Blindenanstalt vermittelt ihm, indem

sie an sein Gebrechen anknüpft, die +Grundlage+ der Bildung; wenn aber

diese Grundlage gewonnen ist, dann soll er in die Reihe der Sehenden

eintreten und zusehen, ob seine Kraft ausreicht, mit ihnen gleichen

Schritt zu halten. Diejenigen Blinden, die eine höhere Bildung erlangt

haben, sind diesen Weg auch wirklich gegangen, und sie alle geben zu:

Der Weg war sehr mühsam, aber er ist der einzig richtige[10].

Soll also die Aufgabe der Blindenanstalt kurz gekennzeichnet werden,

so wird man sagen dürfen: +sie hat in einem guten Elementarunterricht,

der die Verhältnisse und Bedürfnisse des Blinden berücksichtigt, die

Grundlage der Bildung zu geben+. Sie hat also dieselbe Aufgabe zu lösen

wie die Volksschule. Tatsächlich ist die Blindenanstalt auch bisher

stets als eine Volksschule (gegliederte oder gehobene Volksschule)

angesehen worden. Äußerlich kommt dies dadurch zum Ausdruck, daß der

Unterricht in der Regel frei ist wie in der Volksschule. (In Preußen

durch das Gesetz über die Beschulung blinder und taubstummer Kinder

ausdrücklich bestimmt.) Die äußeren Unterrichtsziele werden darum im

großen und ganzen mit denen der Elementarschule übereinstimmen; in

einzelnen Gegenständen wird man über das gewöhnliche Maß hinausgehen

können, in anderen (Naturgeschichte, Zeichnen usw.) werden die Ziele

niedriger gesteckt werden müssen; einige Fächer (Fröbelarbeit, Formen,

Musik) treten neu hinzu.

Es kann notwendig werden, daß unter besonderen Verhältnissen, in dieser

oder jener Anstalt, die Ziele erweitert werden, wie ja auch in manchen

größeren Volksschulen die Oberklassen nach dem Plane der Mittelschulen

arbeiten. Nur sollen solche Ausnahmen nicht zur allgemeinen Regel

erhoben werden. Ohne den Parallelismus zwischen Blindenanstalt und

Volksschule allzu ängstlich zu betonen, soll jede Anstalt bemüht

sein, dem Blinden eine so gute, gründliche und vielseitige Bildung zu

geben, wie sie nach den Anlagen und Kräften des Durchschnitts und den

äußeren Umständen möglich und wie sie für einfache Lebensverhältnisse

erforderlich ist.

Da die Blinden zerstreut wohnen, müssen sie zu einer

Unterrichtsgemeinschaft gesammelt werden. Gewöhnlich vereinigt sie

die Anstalt, welche sie unterrichtet, zu einer +Internats+gemeinde,

was dem Pensionsaufenthalt in einer fremden Familie meist vorzuziehen

ist. Abgesehen von den guten Wohnungs- und Verpflegungsverhältnissen,

die in der Anstalt mehr gewährleistet sind als in einer Privatpension,

kommt die bequemere Wahrnehmung des Unterrichts und das in erziehlicher

Hinsicht wertvolle Zusammensein mit den Kameraden in Betracht.

Wohnen die Eltern des blinden Kindes am Orte und macht die tägliche

Zuführung zum Unterricht nicht Schwierigkeiten, so kann auf den

Eintritt in das Internat verzichtet werden. Die Schüler besuchen in

diesem Falle die Anstalt nur zu den Unterrichtsstunden und stehen im

übrigen unter der Obhut und Pflege der Eltern. (Die blinden Kinder der

Stadt Berlin sind durchweg solche „+Schulgänger+“.) Freilich wäre für

die +Charakterentwickelung+ mancher dieser Kinder die Anstaltserziehung

vorzuziehen, da sie weit eher selbständig macht, als die oft nur

verwöhnende Pflege im Elternhause.

Die Volksschule entläßt ihre Schüler nach Vollendung der gesetzlich

festgelegten Schulpflicht. In den meisten Fällen gehen die

entlassenen Schüler sogleich zur Erlernung eines Lebensberufes über.

Dementsprechend müßten auch die Zöglinge der Blindenanstalt, wenn

sie die Anstaltsschule durchlaufen und nicht die Absieht haben, eine

höhere Schule zu besuchen, ins Leben hinaustreten, um sich auf einen

bürgerlichen Beruf vorzubereiten. In der Tat wäre dies der regelrechte

Gang der weiteren Entwickelung der Blindenbildung. Aber da treten

Schwierigkeiten auf. Die Mehrzahl der Sehenden ist von der Möglichkeit

einer beruflichen Ausbildung des Blinden nicht überzeugt oder hält

sie für so mühevoll, daß der Blinde fast nie einen Lehrmeister finden

würde, der geneigt wäre, seine Ausbildung zu übernehmen. Tatsächlich

ist die Einführung des Blinden in einen Beruf schwierig und erfordert

viel Geduld und Verständnis für die abweichende Arbeitsweise; nicht

+jedem+ Lehrmeister könnte man einen blinden Lehrling anvertrauen.

Die Blindenanstalt hat darum die berufliche Ausbildung der Mehrzahl

ihrer Zöglinge selbst übernommen. Es fragt sich nun, auf +welchen

Beruf+ sich die Ausbildung erstrecken kann. Da ist vor allem zu

sagen, daß der Blinde in der Wahl eines Berufes außerordentlich

beschränkt ist. Wohl sind in der Blindenwelt die verschiedensten

Berufe vertreten, vom Kaufmann bis zum Uhrmacher, vom Prediger bis

zum Korrespondenten, aber es sind immer nur +einzelne+, die infolge

besonderer Begabung, besonderer Willenskraft und unter besonderer

Gunst der äußeren Verhältnisse sich zu dem einen oder anderen Berufe

hindurchgearbeitet haben. Für die Mehrzahl der Blinden, für den

+Durchschnitt+, kommen nur wenige handwerkliche Tätigkeiten in Frage,

etwa die Korbmacherei, die Bürstenmacherei, die Seilerei und die

Herstellung von allerlei Flechtwaren. Diese Beschränkung ist einerseits

zu bedauern; sie hat andererseits aber den Vorteil, daß die Ausbildung

in der Anstalt überhaupt durchführbar ist. Denn das ist klar, daß eine

Blindenanstalt nicht eine Art Universal-Lehrwerkstätte sein kann,

in welcher +jeder+ Neigung und jeder Spur einer besonderen Begabung

nachgegangen werden kann. Die Anstalt kann nur der +Mehrzahl+ ihrer

Insassen dienen. Wo der eine und der andere Interesse und Anlage für

Betätigung auf einem abseits liegenden Gebiete zeigt, da kann die

Anstalt wohl ratend und fürsprechend eintreten, im übrigen aber muß

der Blinde versuchen, durch eigene Kraft und durch private Hilfe sich

seinen Weg zu bahnen. Denjenigen aber, die einen der „Blindenberufe“

erwählen, wird die Anstalt eine gründliche Ausbildung durch tüchtige,

erfahrene Meister geben können. Freilich läßt sich nicht aus jedem

Holz ein Merkur schnitzen, denn unter den Blinden ist, wie unter den

Sehenden, die technische Befähigung außerordentlich verschieden. Es

läßt sich darum auch nicht von vornherein sagen, ob jeder einzelne ein

tüchtiger Korbmacher, Seiler oder Bürstenmacher werden wird. Neben der

technischen Begabung kommt für die berufliche Ausbildung natürlich auch

der Fleiß, die Ausdauer, der feste Wille des Blinden, etwas Tüchtiges

zu werden, in Betracht. Die Möglichkeit, den erwählten Beruf gründlich

zu erlernen, soll die Anstalt +jedem+ Blinden bieten; aber es ist

ungerecht, ihr einen Vorwurf zu machen -- wie dies denn hin und wieder

geschieht -- wenn nicht jeder tatsächlich ein im Leben brauchbarer,

leistungsfähiger Mensch wird. Übrigens wird man den jungen Blinden

zu einem bestimmten Berufe nicht +zwingen+; er mag unter den in der

Anstalt gelehrten Beschäftigungen +wählen+.

Wie die sehenden Handwerkslehrlinge haben auch die blinden an einem

geeigneten Fortbildungsunterricht teilzunehmen, der von der Anstalt

einzurichten ist.

Sind die Blindenanstalten unbedingt zu empfehlen? Bldfrd. 1887 S. 1.

+Heller+, Die Blindenbildung und ihre Bedeutung für die Erziehung

des Menschengeschlechts. Bldfrd. 1892 S. 97.

+Lembcke+, Der Blindenbildung Kern und Stern. Kongr.-Ber. Breslau

1901.

+Matthies+, Die Humanität im Dienste der Blinden. Kongr.-Ber.

Hamburg 1907.

+Brandstäter+, Die Aufgabe der öffentlichen Blindenanstalten.

Was hat die Blindenanstalt der Jetztzeit zu leisten, was nicht?

Kongr.-Ber. Wien 1910.

+Hölters+, Schulerinnerungen einer jungen blinden Deutschen nebst

einem Nachwort von Brandstäter. Bldfrd. 1911 S. 132.

+Mohr+, Die Notwendigkeit einer höheren Bildungsanstalt für Blinde.

Kongr.-Ber. Breslau 1901.

Erziehung und Unterricht der Blinden · 第 15 / 37 题