Aufgaben der Blindenbildung.
Die ältere Zeit glaubte dem Blinden gegenüber nur die Aufgabe zu
haben, sein leibliches Wohl zu fördern. Vor den mancherlei Gefahren,
die seinen Körper bedrohen, suchte man ihn zu behüten, und um seine
materielle Existenz zu sichern, strebte man danach, ihn zu versorgen.
Behütung und Versorgung waren das Ziel jeglicher Betätigung im
Interesse des Blinden. Die Notwendigkeit einer ihn über das animalische
Leben hinausführenden Erziehung fühlte man nicht, denn man hielt den
Blinden im allgemeinen nicht für bildungsfähig. Erst durch die am Ende
des 18. und am Anfange des 19. Jahrhunderts angestellten Erziehungs-
und Unterrichtsversuche mit einzelnen Blinden wurde das alte Vorurteil
langsam entkräftet, und man erkannte mehr und mehr die Pflicht, den
Blinden durch Erziehung und Unterricht aus der Isolierung, in der
er bisher gestanden, herauszuheben; man gewann die Überzeugung, daß
es eine Pflicht der Humanität sei, das in den niederen Regionen des
Lebens verlaufende Dasein des Blinden zu heben und dadurch zu einem
menschenwürdigen zu machen. Es hat lange gedauert, bis diese Erkenntnis
sich überall Bahn brach. Im einzelnen ist die alte Anschauung auch
heute noch nicht ganz überwunden, denn immer wieder werden Stimmen
laut, welche die für die Blindenerziehung aufgewandte Mühe für zwecklos
erklären und die Pflicht der Sehenden dem Blinden gegenüber in der
bloßen Versorgung mit des Lebens Notdurft und Nahrung erblicken.
Der Blinde hat also Anspruch auf Erziehung und Unterricht wie jedes
sehende Kind. Es fragt sich nun, welches +Ziel+ die Blindenbildung
zu verfolgen hat. Nachstehende Überlegung wird dabei den Weg weisen.
Der Blinde hat dieselben seelischen Grundanlagen und Kräfte wie
der Vollsinnige, nur daß wegen des Fehlens eines wichtigen Sinnes
gewisse Eigenarten und Besonderheiten vorhanden sind, die seinen
Entwickelungsgang beeinflussen und in seiner Erziehung öfters zu Wegen
führen, die von denen abweichen, die das sehende Kind wandelt. Aber
hier wie dort sollen die Wege zu demselben Ziele, dem Ziele aller
Pädagogik, führen: +Schaffung einer durchgeistigten Persönlichkeit+. In
der fortschreitenden Durchgeistigung der menschlichen Natur liegt ja
das Wesen der Menschheitsentwickelung überhaupt: Zu den natürlichen,
körperlich sinnlichen Trieben sollen mehr und mehr die geistigen
Interessen hinzutreten, nämlich das Streben nach Erkenntnis, nach
ästhetischer, ethischer und religiöser Vervollkommnung und nützlicher
Betätigung im Dienste der Menschheit.
Wie wird aber das genannte Ziel erreicht? Welches ist das Mittel,
das die Erziehung benutzt, um den Menschen zu einer durchgeistigten
Persönlichkeit zu bilden? Es ist bei dem Sehenden wie bei dem Blinden
das gleiche: +Betätigung der in den Anlagen vorhandenen körperlichen
und geistigen Kräfte+.
Erziehung und Unterricht werden also fortgesetzt bemüht sein müssen,
Gelegenheit zu angemessener und zweckmäßiger Übung der kindlichen
Kräfte zu schaffen. Bei dem Blinden bereitet die Herbeiführung dieser
Gelegenheit größere Mühe als bei dem Sehenden, denn das Gebiet der
Betätigung ist bei ihm ein kleineres, die Erfassung und Durchdringung
der an ihn herantretenden Aufgaben vollzieht sich wegen der
unvollkommneren sinnlichen Eindrücke langsamer und schwerfälliger, und
endlich erfordert die Lösung der ihm gestellten Aufgaben eigenartige,
dem Tastsinn entsprechende Lehr- und Lernmittel.
Es fragt sich nun, wo die Erziehungsaufgabe am besten gelöst werden
kann. Das Elternhaus ist der Bildungspflicht gegen das blinde Kind
über die ersten Jahre hinaus fast durchweg nicht gewachsen; es ist,
wie die Erfahrung lehrt, in vielen Fällen nicht einmal imstande, die
+körperliche+ Entwickelung des blinden Kindes verständig zu leiten,
viel weniger die geistige. Kann nun die +Schule+, das heißt hier die
+allgemeine+ Schule, die Eltern in dieser Aufgabe unterstützen und
ihnen einen Teil derselben abnehmen, wie sie es mit den vollsinnigen
Kindern tut? Man hat es hie und da für möglich gehalten, daß der
Unterricht des Blinden von vornherein in Gemeinschaft mit den Sehenden
erfolgen könne, ja es wird in der Gegenwart sogar von mancher Seite der
Gedanke erwogen, ob es für den Blinden nicht in jedem Falle vorteilhaft
sei, mit dem Sehenden auf derselben Schulbank zu sitzen. Die Verfechter
dieser Idee betonen, daß der Blinde in der Welt der Sehenden lebt,
daß er ihren Anschauungen und Gebräuchen sich anpassen müsse; er
werde sich um so leichter in diese Welt hineinleben, je inniger von
vornherein die Berührung mit den Sehenden sei. Zugleich könne erwartet
werden, daß dann auch die Sehenden den Blinden in der Praxis des Lebens
als ihnen gleichwertig ansehen und respektieren werden. Neben einem
Körnlein Wahrheit zeigt dieser Gedanke aber eine gänzliche Verkennung
des Wesens der Bildung und eine unrichtige Beurteilung der Stellung
des Menschen in der bürgerlichen Gemeinschaft. Wenn die Bildung in dem
Anlernen von Kenntnissen und Fertigkeiten bestände, in einem Ankleben
der Bildungsstoffe von außen her, dann könnte allerdings die Schule
der Sehenden dem Blinden eine ganz annehmbare Bildung vermitteln, denn
ein großer Teil dessen, was dort gelehrt wird, läßt sich in seinen
Ergebnissen durch das Ohr auffassen und gedächtnismäßig festhalten,
und wo dies nicht möglich ist (Lesen, Schreiben, Zeichnen, Geographie
usw.), da genügen einige abweichende Lehrmittel, um den Blinden mit den
sehenden Mitschülern gleichen Schritt halten zu lassen. Nun kann aber
Bildung nur gewonnen werden durch das +Wachstum des inneren Menschen+;
nur dadurch, daß die Bildungsstoffe innerlich verarbeitet werden,
setzen sie sich um in geistige Kraft. Die Voraussetzung hierfür ist
die anschauliche, auf die Tätigkeit der Sinne, bei dem Blinden also
vorzugsweise auf den Tastsinn, sich gründende Erkenntnis der realen
Welt. Diese Voraussetzung kann die Schule der Sehenden dem Blinden
gegenüber nicht erfüllen, da sie die Übermittelung und Verarbeitung
der Bildungsstoffe auf ein dem Blinden verschlossenes Sinnesorgan,
das Auge, gründet. +Erst wenn der Blinde durch eine seinen besonderen
Verhältnissen und Bedürfnissen entsprechende Erziehung und durch einen
ebensolchen Unterricht eine konkrete Grundlage für seine Bildung
gewonnen hat, kann von dem Besuch einer für Sehende bestimmten Schule
ein geistiger Gewinn für ihn erwartet werden+, wie denn tatsächlich
manche begabten Blinden, die aus bemittelten Familien stammen, nach
dem Besuch einer Blindenanstalt eine Erweiterung ihrer Bildung auf
dem Gymnasium und der Universität suchen. Im übrigen wird niemand
den Blinden verachten oder auch nur geringer schätzen, weil er seine
Bildung teilweise auf anderem Wege erworben hat wie der Sehende;
umgekehrt auch würde ihn niemand als vollwertig ansehen, weil er von
vornherein dieselbe Schule besucht hat wie der Sehende; die Welt fragt
in erster Linie darnach, was jemand +leistet+, und wer in seinem Berufe
tüchtig ist, den schätzt und respektiert sie, ob es nun ein Sehender
oder Blinder ist[9].
Ist also die Erziehung und der Unterricht des Blinden, +soweit es sich
um die Grundlage der Bildung handelt+, in den Schulen der Sehenden
nicht möglich, so ergibt sich die Notwendigkeit, +Spezialschulen+
für die Blinden, Blindenanstalten, zu gründen, die sich dem Mangel
ihrer Zöglinge anpassen. Diese haben, wie eben angedeutet, die
+Grundlage+ der Bildung zu schaffen, verfolgen also dasselbe Ziel wie
die Volksschule. Da die meisten Blinden aus den mittleren und unteren
Volksschichten stammen und später in Berufen tätig sind, die der
unteren und mittleren Kultursphäre angehören, so wird die Mehrzahl
auch in der Blindenanstalt den +Abschluß+ der Bildung finden. Wer von
den Blinden über die elementare Bildung, wie sie die Blindenanstalt
vermittelt, hinausstrebt, der muß, wie dies auch in entsprechender
Weise bei den Sehenden geschieht, unter Aufwendung von mehr oder
weniger bedeutenden Geldmitteln und unter erheblicher Verlängerung
der Bildungszeit eine höhere Lehranstalt aufsuchen. Gewiß sind
für den Blinden die Schwierigkeiten, die ihm hier entgegentreten,
größer, als für den Sehenden, aber es ist zu bedenken, daß auch
für sehende Schüler, wenn sie mit einem Gebrechen behaftet sind,
mancherlei Erschwernisse beim Besuch höherer Schulen eintreten. Staat
und Kommunen können bei der großen Verschiedenheit der körperlichen
Gebrechen nicht jeden einzelnen Fall berücksichtigen; sie werden immer
+normale+ Verhältnisse im Auge haben müssen. Etwas anderes ist es,
wenn auf +privatem+ Wege Schulen für eine besondere Kategorie von
Gebrechlichen geschaffen werden. Es fragt sich aber, ob die Gründung
„höherer Blindenschulen“ im Interesse der Blinden läge. Abgesehen
davon, daß solche Schulen bedeutende Geldmittel erfordern und also
nur ganz wenigen zugute kämen, so ist zu befürchten, daß gerade
hierdurch das von den Blinden so sehr erstrebte Ziel: möglichst gleiche
Einschätzung mit den Sehenden, nicht erreicht wird. Wie schon oben
gesagt, stellt das Leben -- und es kann gar nicht anders sein -- die
gleichen Anforderungen an die Leistungen des Sehenden und des Blinden;
nur wenn der Blinde hinsichtlich seiner Arbeit, der geistigen wie der
technischen, nicht hinter den Sehenden zurücktritt, kann er sich in der
Welt der Sehenden behaupten. Die Blindenanstalt vermittelt ihm, indem
sie an sein Gebrechen anknüpft, die +Grundlage+ der Bildung; wenn aber
diese Grundlage gewonnen ist, dann soll er in die Reihe der Sehenden
eintreten und zusehen, ob seine Kraft ausreicht, mit ihnen gleichen
Schritt zu halten. Diejenigen Blinden, die eine höhere Bildung erlangt
haben, sind diesen Weg auch wirklich gegangen, und sie alle geben zu:
Der Weg war sehr mühsam, aber er ist der einzig richtige[10].
Soll also die Aufgabe der Blindenanstalt kurz gekennzeichnet werden,
so wird man sagen dürfen: +sie hat in einem guten Elementarunterricht,
der die Verhältnisse und Bedürfnisse des Blinden berücksichtigt, die
Grundlage der Bildung zu geben+. Sie hat also dieselbe Aufgabe zu lösen
wie die Volksschule. Tatsächlich ist die Blindenanstalt auch bisher
stets als eine Volksschule (gegliederte oder gehobene Volksschule)
angesehen worden. Äußerlich kommt dies dadurch zum Ausdruck, daß der
Unterricht in der Regel frei ist wie in der Volksschule. (In Preußen
durch das Gesetz über die Beschulung blinder und taubstummer Kinder
ausdrücklich bestimmt.) Die äußeren Unterrichtsziele werden darum im
großen und ganzen mit denen der Elementarschule übereinstimmen; in
einzelnen Gegenständen wird man über das gewöhnliche Maß hinausgehen
können, in anderen (Naturgeschichte, Zeichnen usw.) werden die Ziele
niedriger gesteckt werden müssen; einige Fächer (Fröbelarbeit, Formen,
Musik) treten neu hinzu.
Es kann notwendig werden, daß unter besonderen Verhältnissen, in dieser
oder jener Anstalt, die Ziele erweitert werden, wie ja auch in manchen
größeren Volksschulen die Oberklassen nach dem Plane der Mittelschulen
arbeiten. Nur sollen solche Ausnahmen nicht zur allgemeinen Regel
erhoben werden. Ohne den Parallelismus zwischen Blindenanstalt und
Volksschule allzu ängstlich zu betonen, soll jede Anstalt bemüht
sein, dem Blinden eine so gute, gründliche und vielseitige Bildung zu
geben, wie sie nach den Anlagen und Kräften des Durchschnitts und den
äußeren Umständen möglich und wie sie für einfache Lebensverhältnisse
erforderlich ist.
Da die Blinden zerstreut wohnen, müssen sie zu einer
Unterrichtsgemeinschaft gesammelt werden. Gewöhnlich vereinigt sie
die Anstalt, welche sie unterrichtet, zu einer +Internats+gemeinde,
was dem Pensionsaufenthalt in einer fremden Familie meist vorzuziehen
ist. Abgesehen von den guten Wohnungs- und Verpflegungsverhältnissen,
die in der Anstalt mehr gewährleistet sind als in einer Privatpension,
kommt die bequemere Wahrnehmung des Unterrichts und das in erziehlicher
Hinsicht wertvolle Zusammensein mit den Kameraden in Betracht.
Wohnen die Eltern des blinden Kindes am Orte und macht die tägliche
Zuführung zum Unterricht nicht Schwierigkeiten, so kann auf den
Eintritt in das Internat verzichtet werden. Die Schüler besuchen in
diesem Falle die Anstalt nur zu den Unterrichtsstunden und stehen im
übrigen unter der Obhut und Pflege der Eltern. (Die blinden Kinder der
Stadt Berlin sind durchweg solche „+Schulgänger+“.) Freilich wäre für
die +Charakterentwickelung+ mancher dieser Kinder die Anstaltserziehung
vorzuziehen, da sie weit eher selbständig macht, als die oft nur
verwöhnende Pflege im Elternhause.
Die Volksschule entläßt ihre Schüler nach Vollendung der gesetzlich
festgelegten Schulpflicht. In den meisten Fällen gehen die
entlassenen Schüler sogleich zur Erlernung eines Lebensberufes über.
Dementsprechend müßten auch die Zöglinge der Blindenanstalt, wenn
sie die Anstaltsschule durchlaufen und nicht die Absieht haben, eine
höhere Schule zu besuchen, ins Leben hinaustreten, um sich auf einen
bürgerlichen Beruf vorzubereiten. In der Tat wäre dies der regelrechte
Gang der weiteren Entwickelung der Blindenbildung. Aber da treten
Schwierigkeiten auf. Die Mehrzahl der Sehenden ist von der Möglichkeit
einer beruflichen Ausbildung des Blinden nicht überzeugt oder hält
sie für so mühevoll, daß der Blinde fast nie einen Lehrmeister finden
würde, der geneigt wäre, seine Ausbildung zu übernehmen. Tatsächlich
ist die Einführung des Blinden in einen Beruf schwierig und erfordert
viel Geduld und Verständnis für die abweichende Arbeitsweise; nicht
+jedem+ Lehrmeister könnte man einen blinden Lehrling anvertrauen.
Die Blindenanstalt hat darum die berufliche Ausbildung der Mehrzahl
ihrer Zöglinge selbst übernommen. Es fragt sich nun, auf +welchen
Beruf+ sich die Ausbildung erstrecken kann. Da ist vor allem zu
sagen, daß der Blinde in der Wahl eines Berufes außerordentlich
beschränkt ist. Wohl sind in der Blindenwelt die verschiedensten
Berufe vertreten, vom Kaufmann bis zum Uhrmacher, vom Prediger bis
zum Korrespondenten, aber es sind immer nur +einzelne+, die infolge
besonderer Begabung, besonderer Willenskraft und unter besonderer
Gunst der äußeren Verhältnisse sich zu dem einen oder anderen Berufe
hindurchgearbeitet haben. Für die Mehrzahl der Blinden, für den
+Durchschnitt+, kommen nur wenige handwerkliche Tätigkeiten in Frage,
etwa die Korbmacherei, die Bürstenmacherei, die Seilerei und die
Herstellung von allerlei Flechtwaren. Diese Beschränkung ist einerseits
zu bedauern; sie hat andererseits aber den Vorteil, daß die Ausbildung
in der Anstalt überhaupt durchführbar ist. Denn das ist klar, daß eine
Blindenanstalt nicht eine Art Universal-Lehrwerkstätte sein kann,
in welcher +jeder+ Neigung und jeder Spur einer besonderen Begabung
nachgegangen werden kann. Die Anstalt kann nur der +Mehrzahl+ ihrer
Insassen dienen. Wo der eine und der andere Interesse und Anlage für
Betätigung auf einem abseits liegenden Gebiete zeigt, da kann die
Anstalt wohl ratend und fürsprechend eintreten, im übrigen aber muß
der Blinde versuchen, durch eigene Kraft und durch private Hilfe sich
seinen Weg zu bahnen. Denjenigen aber, die einen der „Blindenberufe“
erwählen, wird die Anstalt eine gründliche Ausbildung durch tüchtige,
erfahrene Meister geben können. Freilich läßt sich nicht aus jedem
Holz ein Merkur schnitzen, denn unter den Blinden ist, wie unter den
Sehenden, die technische Befähigung außerordentlich verschieden. Es
läßt sich darum auch nicht von vornherein sagen, ob jeder einzelne ein
tüchtiger Korbmacher, Seiler oder Bürstenmacher werden wird. Neben der
technischen Begabung kommt für die berufliche Ausbildung natürlich auch
der Fleiß, die Ausdauer, der feste Wille des Blinden, etwas Tüchtiges
zu werden, in Betracht. Die Möglichkeit, den erwählten Beruf gründlich
zu erlernen, soll die Anstalt +jedem+ Blinden bieten; aber es ist
ungerecht, ihr einen Vorwurf zu machen -- wie dies denn hin und wieder
geschieht -- wenn nicht jeder tatsächlich ein im Leben brauchbarer,
leistungsfähiger Mensch wird. Übrigens wird man den jungen Blinden
zu einem bestimmten Berufe nicht +zwingen+; er mag unter den in der
Anstalt gelehrten Beschäftigungen +wählen+.
Wie die sehenden Handwerkslehrlinge haben auch die blinden an einem
geeigneten Fortbildungsunterricht teilzunehmen, der von der Anstalt
einzurichten ist.
Sind die Blindenanstalten unbedingt zu empfehlen? Bldfrd. 1887 S. 1.
+Heller+, Die Blindenbildung und ihre Bedeutung für die Erziehung
des Menschengeschlechts. Bldfrd. 1892 S. 97.
+Lembcke+, Der Blindenbildung Kern und Stern. Kongr.-Ber. Breslau
1901.
+Matthies+, Die Humanität im Dienste der Blinden. Kongr.-Ber.
Hamburg 1907.
+Brandstäter+, Die Aufgabe der öffentlichen Blindenanstalten.
Was hat die Blindenanstalt der Jetztzeit zu leisten, was nicht?
Kongr.-Ber. Wien 1910.
+Hölters+, Schulerinnerungen einer jungen blinden Deutschen nebst
einem Nachwort von Brandstäter. Bldfrd. 1911 S. 132.
+Mohr+, Die Notwendigkeit einer höheren Bildungsanstalt für Blinde.
Kongr.-Ber. Breslau 1901.