2. Einfluß der Blindheit auf die geistige Entwickelung.

Die Folgen der Blindheit, soweit sie für die geistige Entwickelung in

Betracht kommen, sind 1. absolute, d. h. solche, die durch die Natur

der Blindheit bedingt sind, und 2. relative, d. h. solche, die nicht

aus dem Zustande der Blindheit unmittelbar hervorgehen, sondern erst

bei mangelnder oder verkehrter Erziehung in Erscheinung treten. Die

ersteren müssen als etwas Unabänderliches hingenommen werden; ihnen

sind +alle+, die in jugendlichem und die im vorgeschrittenen Alter

Erblindeten, unterworfen. Die letzteren können abgewendet werden. Sie

treten bei dem verständig erzogenen Blinden seltener, bei dem sich

selbst überlassenen aber fast immer auf. Späterblindete sind ihnen

weniger, von Geburt an Blinde häufiger unterworfen. Erziehung und

Unterricht können sie beseitigen oder wenigstens mildern.

Es wird zuerst von den absoluten Folgen der Blindheit zu reden sein.

Da erscheint am auffallendsten +die mit der Blindheit gegebene große

Beschränkung der sinnlichen Wahrnehmung+.

Das Auge des Sehenden ist unausgesetzt tätig und nimmt, bewußt oder

unbewußt, willig oder widerwillig, eine große Zahl von Eindrücken

auf. Kein anderer Sinn führt dem Geiste so viel Nahrung zu wie

das Auge; etwa neun Zehntel unsers gesamten Anschauungs- und

Vorstellungsmaterials sind auf den Gesichtssinn zurückzuführen.

Das wichtigste Aufnahmeorgan des Blinden, die Hand, muß die Gegenstände

+suchen+. Das Tastfeld ist im Vergleich zum Gesichtsfeld ein sehr

kleines. Eine +genaue+ Untersuchung kann die tastende Hand nur bei

solchen Gegenständen vornehmen, die in das Tastfeld hineinpassen; was

über den Raum der ausgebreiteten Arme hinausreicht, geht dem Blinden

vielfach ganz verloren oder es wird nur unvollkommen erkannt. Was das

sagen will, wird klar, wenn man bedenkt, daß auf diese Weise das blinde

Kind im vorschulpflichtigen Alter von den meisten Dingen in seiner

nächsten Umgebung nur +Bruchstücke+ kennen lernen kann (Haus, Baum,

Fenster, Ofen, Tür, Schrank etc.).

Ist die tastende Hand also hinsichtlich der Größe der zu untersuchenden

Körper nach der oberen Grenze hin beschränkt, so ist sie es nicht

minder nach der unteren Grenze der Ausdehnung hin: kleine Gegenstände,

feine und zarte Gebilde, sowie die Zusammensetzung und Struktur von

Stoffen, die das Auge mühelos erkennt, werden vom Tastsinn nicht mehr

aufgefaßt und unterschieden. Damit geht dem Blinden die ganze Kleinwelt

verloren, sei es die unendlich mannigfaltige Kleinwelt in der Natur

oder die Fülle des Kleinen in der Technik und Kunst. Der Grund für

diese Beschränkung ist in der physiologischen Unvollkommenheit des

Tastsinnes zu suchen, wovon im VI. Kapitel die Rede sein wird.

Der Tastsinn ist an die +Körperwelt+ gebunden; +Flächen+darstellungen

sind ihm +unzugänglich+. Infolgedessen geht dem Blinden ein überaus

reiches Bildungsmaterial verloren: Die in der Schrift niedergelegten

Schätze der Sprache, die Liniengebilde der Meßkunst, die Werke

des Zeichners und Malers. Hierin liegt auch ein Hauptgrund für

die Schwierigkeit des Blindenunterrichts: sämtliche Lehrmittel

müssen plastisch sein, und alles, was der Blinde selbst darstellt,

muß ebenfalls körperliche Gestalt haben. Als äußere Folgen dieser

Notwendigkeit ergeben sich große Kosten bei der Beschaffung von

Lehrmitteln und ein bedeutendes Volumen derselben.

Dem Blinden fehlt ferner mit dem Auge +der ordnende und

zusammenfassende Sinn+.

Das Auge gliedert die Erscheinungswelt in Gruppen; es hebt einzelne

Merkmale oder einzelne Gegenstände hervor, ordnet diesen die minder

wichtigen unter und faßt das Ganze zusammen. So entstehen die bereits

jedem Kinde geläufigen Gruppenvorstellungen: Wiese, Wald, Feld, Dorf,

Stadt, Bahnhof usw.

Natürlich ist dieses Zusammenfassen zu einer Einheit ein +geistiger+

Vorgang, nicht eine Tätigkeit des Auges; dieses führt dem Geiste nur

Wahrnehmungen zu, die aber infolge der technischen Vollkommenheit des

Sehorgans so genau und umfassend sind, daß der Geist die Gliederung und

Zusammenfassung des Geschauten mit Leichtigkeit vollzieht.

Der Blinde kann diese Gruppierung und Zusammenfassung zu einer Einheit

nicht vornehmen, da die sinnliche Gesamtauffassung eines gegliederten

Ganzen durch den Tastsinn nicht möglich ist. Nur bei beschränkter

Raumausdehnung kommt das gliedernde und ordnende Moment auch beim

Tasten zur Wirkung. Doch kann der Unterricht die Auffassung eines

größeren zusammengesetzten Ganzen so vorbereiten, daß mit Hilfe der

Phantasie wenigstens eine ungefähre Vorstellung einer Gruppe gewonnen

wird.

Von weitgehendem Einfluß auf das Geistesleben des Blinden ist der

Umstand, daß er die in seiner Umgebung auftretenden +Tätigkeiten nur

unvollkommen wahrzunehmen und zu beobachten vermag+. Damit geht ihm

einmal die Anregung zu eigener nachahmender Tätigkeit verloren, und

sodann wird ihm durch diesen Umstand der Einblick in den Werdegang

vieler Dinge und Verhältnisse entzogen.

Das sehende Kind lernt bereits in den ersten Lebensjahren auf dem Wege

der spielenden Nachahmung erstaunlich viel. Auf den verschiedensten

Gebieten sammelt es durch Selbstbetätigung Anschauungen und Erfahrungen

und gewinnt so eine Grundlage für seine Geistesbildung, auf welcher die

Schule weiter bauen kann. Mehr noch: die nachahmende Tätigkeit bildet

seinen Körper, namentlich die Hand, und übt ihn in seiner Bestimmung,

ein williges Werkzeug des Geistes zu sein.

Dem Blinden wird die Beobachtung einer Tätigkeit schwer und in vielen

Fällen ganz unmöglich, da ein tastendes Orientieren die Bewegung

stört, ganz zu schweigen von den für die tastende Hand gefährlichen

und denjenigen Bewegungen, die ihrer Natur nach überhaupt nur durch

das Auge aufgefaßt werden können (Flug eines Vogels, Zug der Wolken

usw.). Wo eine Tätigkeit mit Schallwirkungen verbunden ist, regen die

letzteren den Blinden zuweilen an, die gleiche Wirkung hervorzurufen

(Läuten einer Glocke, Klopfen mit dem Hammer usw.), aber diese Art

der Nachahmung bleibt meistens eine mechanische und befriedigt

ihn, weil sie das Ohr angenehm unterhält. Bewegungen, die sich

geräuschlos vollziehen, können ihn zu eigener Tätigkeit und damit zu

geistiger Durchdringung des Vorganges nicht anregen. Dieses Manko ist

außerordentlich schwerwiegend: weil der Blinde das sich in Tätigkeit

äußernde Leben nur unvollkommen wahrnehmen und beobachten kann, kommt

er in die Gefahr, selber untätig zu bleiben.

Damit wenden wir uns zu den Folgen der Blindheit, die oben als relative

bezeichnet wurden.

Die +Hinneigung zur Untätigkeit+, zum passiven Verhalten, macht sich

vorzugsweise bei dem von Geburt an Blinden bemerkbar, zumal wenn ein

solches Kind von den Eltern in den ersten Lebensjahren ängstlich

behütet, an freier Bewegung gehindert und zum Gebrauch seiner Glieder

in Spiel und Arbeit nicht angehalten wird. Diese Untätigkeit wird dem

Blinden zum Verhängnis. Abgesehen von den nachteiligen Folgen für die

allgemeine körperliche Entwickelung, von denen vorhin die Rede war, ist

es besonders das für die Geistesbildung des Blinden wichtigste Organ,

+die Hand+, die durch diese Passivität schweren Schaden erleidet. Die

in Ruhe und Beschäftigungslosigkeit beharrenden Hände bleiben lose

Muskelbündel, ohne Kraft und Geschicklichkeit, unsicher und unbeholfen

im Tasten und unbrauchbar selbst für die einfachsten Verrichtungen des

täglichen Lebens. Bedenkt man, daß die Hand dem Blinden aufnehmendes

und ausführendes Organ zugleich ist, daß beide Arten der Betätigung

in regster Wechselwirkung stehen, daß eine die andere fördert und die

geistige Erfassung und Durchdringung der realen Welt ohne die Hand

nicht denkbar ist, so wird klar, wie schwer sich die Nichtbetätigung

der Hand rächen muß.

Im Geistesleben des Blinden spielt das +Gehör+ eine bedeutende Rolle.

Das Ohr verbindet den Blinden mit der Ferne, es gibt ihm Nachricht

über mancherlei Vorgänge in seiner Umgebung, es verschafft ihm in

Musik und Poesie hohe ästhetische Genüsse. Aber dieser für ihn so

wertvolle Sinn kann ihm auch verhängnisvoll werden, nämlich dann, wenn

die +Gehörswahrnehmungen ein solches Übergewicht erlangen, daß sie die

Tastwahrnehmungen stark zurückdrängen+ und dadurch bestimmend auf die

ganze Richtung der Entwickelung einwirken. Dieses tritt nur zu leicht

ein. Während Objekte zum Tasten dem Blinden +dargereicht+ oder ihm

wenigstens so +genähert+ werden müssen, daß seine Hand sie zu erreichen

vermag, drängen sich Töne und Geräusche dem Blinden geradezu auf.

Nun sollte man meinen, er hätte Verlangen, den Gegenstand, der einen

Klang hervorbringt, auch durch den Tastsinn kennen zu lernen. Aber das

ist meist nicht der Fall. Entweder befriedigt ihn der Klang an sich,

besonders wenn er dem Ohre angenehm ist, so völlig, daß es zu einem

Nachdenken über die Ursache garnicht kommt, oder die Einbildungskraft

ist sofort bereit, ihm vom Urheber des Klanges irgendein phantastisches

Bild zu entwerfen. Dieses Spiel der Einbildungskraft bereitet ihm

so viel Genuß, daß das Verlangen nach der tatsächlichen Vorstellung

ganz zurücktritt. Es kommt auch noch die in jedem Menschen vorhandene

Scheu vor Anstrengung hinzu: das bloße Anhören ist bequemer als die

sorgfältige Untersuchung mit der Hand. So entstehen auf Grund des

bloßen Klangbildes Vorstellungen in der Seele des Blinden, die mit

der Wirklichkeit nicht übereinstimmen. Man bezeichnet sie nach dem

Vorgange Hitschmanns mit dem Namen +Surrogatvorstellungen+. Erlangt das

Ohr im Geistesleben des Blinden die herrschende Stellung, so wird der

Bildung der reale Boden entzogen, es entwickelt sich eine weitgehende

Vorstellungsträgheit, Phantasiegebilde beherrschen sein Denken, und

er wird ein weltfremder, mit dem praktischen Leben in Widerspruch

stehender Mensch.

Zu dieser Gefahr, der Hinneigung zu einem „Traumleben“, trägt auch die

+Sprache+ des Blinden bei.

Das sehende Kind erfährt für die durch das Auge aufgenommenen

Gegenstände meist auch den Namen; Ding und Name decken sich; das

Klangbild ruft sofort die Vorstellung des Gegenstandes hervor, das

Bild des Gegenstandes reproduziert den Namen. Das blinde Kind hört den

Namen eines Dinges, aber nur in den seltensten Fällen tritt mit der

Gehörswahrnehmung auch gleichzeitig die entsprechende Tastwahrnehmung

auf. So bleibt der Name des Dinges dem Kinde ein bloßer Klang, für den

im besten Falle die Phantasie einen Surrogatinhalt schafft. Da dem

Blinden eine andere Sprache als die der Sehenden nicht zur Verfügung

steht, so muß seine Sprache inhaltsarm sein: er begnügt sich mit dem

Klangbilde. Gleichwohl weiß er meist in seine Sprache den Ton der

Überzeugung zu legen, so daß seine Umgebung über die mangelnde reale

Grundlage der Sprache hinweggetäuscht wird. Auch der Blinde selbst

glaubt, mit dem Worte die Sache zu haben und täuscht sich damit über

seine Bildung und sein Verständnis für die wirkliche Welt.

Aus dem Gesagten läßt sich auch der Einfluß der Blindheit auf das

+Willensleben+ unschwer erkennen. Der Blinde, der Tätigkeiten nicht

verfolgen kann, dessen Nachahmungstrieb nicht angeregt wird, der in

Phantasiebildern schwelgt, neigt von Natur zur Passivität. Wohl ist

seine Phantasie unausgesetzt tätig, aber die Hände empfangen vom Gehirn

keinen Auftrag, etwas zu schaffen, und der Wissensdrang treibt ihn

nicht zum Versuchen und Probieren. Wird er nun gar noch von seiner

Umgebung durch weitgehende Hilfeleistung und Bedienung verwöhnt, so

traut er sich garnichts zu, er bleibt schlaff und energielos[4].

Nur eine verständige Erziehung und ein geeigneter Unterricht

können diese Energielosigkeit beseitigen, die von Natur vorhandene

Zaghaftigkeit in frische und fröhliche Aktivität verwandeln und den

Willen zu den höchsten Zielen anfeuern. Freilich kann es dann auch,

besonders wenn die Leistungen des Blinden angestaunt und bewundert

werden, leicht dahin kommen, daß er seine Kraft überschätzt und die

Meinung gewinnt, er könne in allen Stücken dasselbe leisten wie der

Sehende. Das „Ich kann alles, was die Sehenden können!“ ist für ihn

ebenso gefährlich wie das „Ich kann nichts!“

Was den Einfluß der Blindheit auf das +Gefühlsleben+ betrifft, so ist

zu erwähnen, daß die mit dem Triebleben zusammenhängenden niederen

Gefühle bei dem sich selbst überlassenen Blinden zu besonderer

Stärke gelangen. Insbesondere gilt dies von den mit Befriedigung des

Nahrungstriebes auftretenden Gefühlen. Wo Erziehung und Unterricht

einen reichen, namentlich auch ethischen Vorstellungskreis schaffen,

beeinflußt dieser das Gefühlsleben derart, daß die niederen Gefühle

zurücktreten und die höheren Gefühle größeren Einfluß erlangen.

(Mitgefühl, ästhetische, religiöse, patriotische Gefühle usw.) Großen

Einfluß auf die Gemütsstimmung des Blinden hat das Bewußtsein von der

eigenen Leistungsfähigkeit. Das Gefühl des Gelingens einer Arbeit

erzeugt Frohsinn und Optimismus; wo ihm dagegen die Wahrnehmung seiner

geringen Leistungsfähigkeit entgegentritt oder oft vorgehalten wird,

da stellt sich Unlust und allgemeine Depression ein. Ebenso verdüstert

sich sein Gemüt, wenn ihm auf Schritt und Tritt die Abhängigkeit von

den sehenden Mitmenschen zum Bewußtsein kommt, während sich sein Mut

und seine Hoffnung neu beleben, wenn er sich selbst zu helfen imstande

ist und wenn er die Erfahrung macht, daß er den Platz, auf den er

gestellt ist, ausfüllt.

+Ästhetische Gefühle+ gründen sich bei dem Blinden fast ausschließlich

auf Gehörseindrücke. Poesie und Musik sind für ihn recht eigentlich die

Gebiete ästhetischen Genießens. Religiösen Eindrücken ist er leicht

zugänglich, doch führt das religiöse Gefühlsleben nicht selten zu

Überschwang und Schwärmerei.

Daß Blinde auch von +Leidenschaften+ bewegt werden und in Affekt

geraten können, ist eine Tatsache, die jedem bekannt ist, der längere

Zeit Umgang mit ihnen gehabt hat. Die in Laienkreisen verbreitete

Ansicht, daß das Gemüt des Blinden allezeit einem klaren, ruhigen See

gleiche, entspricht nicht der Wirklichkeit.

Die Gefühle, von denen der Blinde bewegt wird, prägen sich in Mienen

und Gebärden nicht so lebhaft aus wie bei dem Sehenden, weil das Auge

nicht mitwirkt und weil der Blinde das Mienenspiel anderer Personen,

das zur Nachahmung Veranlassung gibt, nicht beobachten kann.

Die Abweichungen in der Geistesentwickelung des blinden von der

des sehenden Kindes bezeichnen auch die Angriffspunkte für eine

rationelle Blindenpädagogik. Nur dann, +wenn Erziehung und Unterricht

an die Eigentümlichkeiten in der geistigen Entwickelung des Blinden

anknüpfen, kann es gelingen, ihn aus seiner Isolierung herauszuheben

und die Kluft zu überbrücken, die zwischen ihm und den sehenden

Menschen besteht+. Es ist geboten, dies mit Entschiedenheit zu

betonen, um einer oberflächlichen Auffassung des Blindenunterrichts

zu begegnen. Es wird nämlich nicht selten folgende Ansicht geäußert:

Das verfeinerte Tastgefühl ersetzt dem Blinden das Gesicht; er hat das

Auge gewissermaßen in den Fingerspitzen. Es wird im Blindenunterricht

also nur darauf ankommen, möglichst alles das, was der Sehende mit dem

Auge wahrnimmt, tastbar zu machen; das sei die wesentlichste Abweichung

zwischen dem Unterricht sehender und blinder Kinder. Im übrigen könne

sich der Unterricht in Stoffauswahl und methodischer Gestaltung

durchaus an den für Vollsinnige berechneten anschließen. In neuerer

Zeit sind es vielfach auch die Blinden selbst, die diese Ansicht

vertreten, und in Verkennung der ihnen gesteckten Grenzen glauben, den

Sehenden nur dann als gleichberechtigt an die Seite treten zu können,

wenn sie ihre Bildung auf möglichst ähnlichem Wege erwerben wie diese.

Demgegenüber muß betont werden: +durch die Beschränkung der sinnlichen

Auffassung sind der Erkenntnis des Blinden Grenzen gezogen, die auch

der beste Unterricht nicht ganz wegräumen kann+. „Diese Grenzen, welche

die Blindheit zieht, sollen dem Blinden bewußt werden; sie müssen im

Unterricht respektiert und herausgestellt, nicht aber durch überredende

Mitteilungen verwischt werden. Was der Blinde nicht durch eine auf

unmittelbare Wahrnehmung basierte Erkenntnis +erwerben+ kann, darf er

nicht als einen Besitz betrachten und verwenden.“

Im einzelnen dürften sich aus den bisherigen Darlegungen die

nachstehenden Erziehungs- und Unterrichtsgrundsätze ergeben.

Da der Tastsinn in der Wahrnehmung realer Objekte beschränkt ist,

ist es Pflicht des Blindenunterrichts, diejenigen Dinge, die eine

Auffassung durch das Tastvermögen zulassen, dem Blinden auch

tatsächlich zugänglich zu machen. Dieser Satz muß freilich sogleich

eingeschränkt werden. Nicht darauf kommt es an, dem Blinden eine

bunte Fülle von Objekten zu bieten. Darin irrte eine frühere Zeit,

daß sie glaubte, mit der Zahl der tastbaren Objekte erweitere sich

auch gleicherweise die Bildung des Blinden. Die Forderung der ersten

Blindenlehrer: Führt dem blinden Schüler alle Dinge vor, die

veranschaulicht werden können, alle, die ihm erreichbar sind, alle, die

ihm früher oder später einmal begegnen können, je mehr, desto besser!

ist in dieser Allgemeinheit nicht richtig. Heute wissen wir, daß man

in der Zahl der Objekte, die man dem Schüler darbietet, Maß halten

muß, weil sonst, wie aus dem Kapitel über das Tasten ersichtlich ist,

die Gefahr der Flüchtigkeit der Anschauung entsteht. Nicht dies ist

der Weg zur gründlichen Bildung des Blinden, ihn in ein Museum der

verschiedensten tastbaren Objekte zu stellen, sondern seinen Geist

an solchen Gegenständen zu schulen, die in dem Weltbilde, das er zu

erlangen imstande ist, charakteristisch und unentbehrlich sind. Die

Hauptfrage des Blindenlehrers darf nicht die sein: Was läßt sich aus

diesem oder jenem Gebiet alles vorführen und veranschaulichen? sondern

sie muß lauten: Welche Gegenstände wähle ich aus, damit der blinde

Schüler eine Grundlage für die Erfassung der Welt gewinnt? Geht ihm

Wesentliches verloren, entsteht eine Lücke in seinem Weltbilde, wenn

dieses oder jenes Objekt, diese oder jene Tatsache übergangen wird?

Es wird sich also im gesamten Blindenunterricht, soweit er realer Natur

ist, um die Auswahl und Betrachtung +typischer Objekte+ handeln. Und

diese werden, um das vorweg zu sagen, vorzugsweise der Natur und den

einfachen Kulturverhältnissen zu entnehmen sein. Wenn also vorhin die

Forderung ausgesprochen wurde: die Dinge, die eine Auffassung durch

den Tastsinn zulassen, sollen dem blinden Schüler auch tatsächlich

zugänglich gemacht werden, so muß dazu ergänzend bemerkt werden: soweit

sie notwendig und imstande sind, eine Grundlage für die Erfassung der

realen Welt im Geiste des Schülers zu vermitteln.

Da zu große und zu kleine Objekte durch den Tastsinn nicht sicher

aufgefaßt werden, ist es notwendig, sie durch Verkleinerung bzw.

Vergrößerung dem Tastfeld anzupassen. Die Beschaffung solcher

Anschauungsmodelle haben die Blindenanstalten von jeher als eine

wichtige Aufgabe angesehen. Über ihre zweckmäßigste Größe und

Beschaffenheit entscheiden die Gesetze des Tastens.

Der Mangel des Tastsinnes hinsichtlich der Ferne läßt sich durch den

Unterricht nicht beseitigen. Doch ist es hie und da möglich, das

vom Auge umfaßte Raumgebiet in verkleinerter und verkürzter Art dem

Tastsinn zugänglich zu machen. So läßt sich eine Landschaft mit ihren

Bergen, Tälern, Gewässern und Gehöften stark verkleinert als Sand-

oder Tonrelief darstellen, wenn natürlich auch ohne weiteres zuzugeben

ist, daß eine solche Nachbildung einen sehr dürftigen Ersatz der

Wirklichkeit bildet. Immerhin wird der Unterricht von diesem Mittel,

die Ferne dem tastenden Finger nahe zu bringen, öfters Gebrauch machen,

besonders in der Heimatkunde, wo eine übersichtliche Vorstellung

des Landschaftsbildes die notwendige Grundlage für den späteren

geographischen Unterricht bildet.

Akustische Fernerscheinungen müssen im Unterricht, soweit dies möglich

ist, erklärt werden. Dies kann in vielen Fällen dadurch geschehen, daß

der Schallerreger vorgeführt, in anderen Fällen dadurch, daß durch

nachahmende Versuche eine ähnliche Schallwirkung hervorgerufen wird (z.

B. Gesang eines Vogels: Vorführung des präparierten Tieres; Rauschen

des Waldes: Erzeugung eines ähnlichen Schalles durch Schwenken eines

Zweiges).

Übrigens darf nicht unerwähnt bleiben, daß auch der +Geruchssinn+ dem

Blinden in gewissem Sinne die Ferne erschließt. Der Duft von Blumen,

Wäldern und Wiesen, der kräftige Salzgeruch der See läßt ihn ihr

Vorhandensein schon in beträchtlicher Entfernung erkennen. Auch die

Fähigkeit, Personen in einem gewissen Abstande wahrzunehmen, beruht

teilweise auf Geruchseindrücken. Wie der Geruch, so spielen auch der

+Temperatursinn+ und die +Gemeinempfindung+ in der Beurteilung der

Ferne eine Rolle. Es wird auf den „Fernsinn“ in einem späteren Kapitel

eingegangen werden. Hier soll nur soviel gesagt sein, daß Erziehung

und Unterricht die Ausbildung und Übung der fernwirkenden sensoriellen

Hilfsmittel sich angelegen lassen sein muß.

Die gliedernde und ordnende Tätigkeit des Auges bei der Gewinnung von

Sammelbegriffen läßt sich in bescheidenem Maße auf den Tastsinn in

der Weise übertragen, daß man dem Schüler verkleinerte Nachbildungen

natürlicher Gruppen vorführt und ihn anhält, solche Gruppen auch

selbst darzustellen. So kann in einem mit Sand gefüllten Kasten aus

kleinen Blechhäuschen ein Dorf aufgebaut werden; Steinchen, die man in

den Sand drückt, bilden das Straßenpflaster, kleine buschige Zweige

stellen Bäume dar. Auch die von den Schülern aus Ton, Wachs oder

Plastilin geformten Einzelgegenstände können oft zweckmäßig zu Gruppen

zusammengestellt werden.

Den Ausgangspunkt der Betrachtung einer Gruppe bilden in der Regel

die dem Schüler zugänglichen Einzeldinge; dann folgt die verkleinerte

Nachbildung, die infolge ihrer geringen Ausdehnung in das Tastfeld

des Kindes hineinpaßt und somit die Gruppenauffassung ermöglicht.

Man kann aber auch den umgekehrten Weg einschlagen: man geht von der

verkleinerten Darstellung aus und bereitet durch diese das Verständnis

für die auf einem größeren Raum verteilte natürliche Gruppe vor.

Jedenfalls gehören Wirklichkeit und Nachbildung zusammen. Nur wo sich

dem Kennenlernen einer natürlichen Gruppe bedeutende Schwierigkeiten

entgegenstellen, darf man sich mit der bloßen Nachbildung begnügen.

Die ordnende und gliedernde Tätigkeit des Auges erstreckt sich aber

nicht bloß auf Gruppengebiete, sondern auch auf zusammengesetzte

+Einzeldinge+. Die minder wichtigen Teile werden den wesentlichen

untergeordnet; das Auge abstrahiert von dem den Gegenständen

anhaftenden Beiwerk, das oft nur der Verzierung dient, und sucht den

+Kern+, das +Wesen+ des Dinges zu erfassen. Der tastenden Hand wird

diese Unterscheidung schwerer. Darum müssen die Anschauungsobjekte

für Blinde möglichst einfach und frei von schmückendem und sonstwie

störendem Beiwerk sein. Aus diesem Grunde sind die für Sehende

berechneten Lehrmittel, selbst wenn sie deutlich tastbar sind, für die

Blindenschule vielfach nicht brauchbar. Sie müssen entweder vereinfacht

oder in anderer Weise so umgestaltet werden, daß die tastende Hand das

Wesentliche an dem Dinge leicht erkennt.

Die mit der Blindheit gegebene Unmöglichkeit, Tätigkeiten genau und

lückenlos zu verfolgen und die damit zusammenhängende Schwierigkeit,

die Entstehung eines Dinges zu beobachten, stellt einen so bedeutenden

Nachteil für die gesamte Bildung des Blinden dar, daß Erziehung und

Unterricht alles aufbieten müssen, um dieses Manko zu beseitigen. Es

kann hierfür in der Hauptsache nur +ein+ Mittel in Betracht kommen:

man muß den Schüler anleiten, daß er die Arbeitsvorgänge, die er

nicht selbst beobachten kann, möglichst durch eigene Betätigung selbst

erlebt. Es wäre also, um ein Beispiel anzuführen, nutzlos, wenn man

dem blinden Schüler +mit Worten beschreiben+ wollte, wie ein Baum

gepflanzt wird; es genügt auch nicht, daß er bei der Pflanzarbeit, die

ein Sehender ausführt, zugegen ist und die dürftigen Gehörseindrücke

aufnimmt, die durch die Tätigkeit des Pflanzens erzeugt werden. Er muß

vielmehr, wenn auch nur in typischer Art, selber das Pflanzloch graben,

das Bäumchen hineinstellen, die Wurzeln mit Erde bedecken und den Stamm

an einen Pfahl binden. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht, um ihm

die Tätigkeit des Pflanzens zum Verständnis zu bringen. Namentlich die

grundlegenden Vorgänge im Natur- und Kulturleben, wie sie der sog.

Anschauungsunterricht dem Blinden vermitteln will, lassen sich fast

durchweg nur durch Schaffen an den Dingen und im Umgange mit ihnen zum

Verständnis bringen. Darum wird man den Sachunterricht, zumal den auf

den unteren und mittleren Stufen, möglichst unter den Gesichtspunkt

des Handelns stellen und die Erkenntnis und die denkende Erfassung

der Welt auf die untersuchende, forschende, nachahmende, darstellende

Tätigkeit des Schülers gründen. Die Art dieser Tätigkeit kann sein: 1.

+Wirkliche praktische Arbeit+ (z. B. Füllen der Gießkanne, Sprengen

des Blumenbeetes, Abwägen einer Ware, Fällen eines Baumes, Graben

einer Grube, Decken des Tisches usw.). 2. +Nachahmende Versuche+ (z.

B. Darstellung eines Hauses, einer Brücke usw. aus Bausteinen, einer

Fahne aus einem Stabe und einem Stückchen Zeug, eines Wegweisers aus

zwei Holzstäbchen. Vorgang des Fischens durch nachahmende Bewegung

der gespreizten Finger im Wasser. Waschen und Trocknen der Wäsche

durch entsprechende Behandlung eines Läppchens usw.). Hierher gehört

auch die so wichtige nachschaffende Darstellung in Ton oder Wachs

(Formen oder Modellieren). 3. +Spielende, freie Beschäftigung+.

Diese freie, nicht durch das Wort des Lehrers in bestimmte Bahnen

geleitete Tätigkeit des blinden Kindes ist von besonderer Bedeutung für

seine Geistesentwickelung. Sie kommt der ungezwungenen Art, wie das

+sehende+ Kind Erfahrungen gewinnt, am nächsten. Die Blindenanstalt

hat darum Einrichtungen zu treffen, die dem Kinde eine solche freie,

spielende Betätigung ermöglichen. Ein größerer Garten, der nicht bloß

nach gärtnerischen, sondern auch nach pädagogischen Gesichtspunkten

angelegt ist, wird in besonderem Maße das blinde Kind zu spielenden

Untersuchungen und mannigfaltiger freier Betätigung anregen.

Die Erziehung des Kindes zur tätigen Erfassung der Wirklichkeit

steigert auch die Tastfähigkeit der Hand. Die Handmuskeln kräftigen

sich, erlangen Sicherheit in der Kraftabmessung und werden fähig, der

Hand und den Fingern die Stellung zu geben, welche der jeweiligen

Tätigkeit angemessen ist. Mit der Steigerung der +Tastfähigkeit+ erhöht

sich wieder die Möglichkeit der Geistesbildung. Wie wichtig ist also

die Tätigkeit für den Blinden!

Es wurde oben dargelegt, daß die +Gehörswahrnehmungen+ das

Geistesleben des Blinden außerordentlich beeinflussen, ja daß sie im

vorschulpflichtigen Alter oft ausschließlich wirksam sind. Auch auf die

Gefahr wurde hingewiesen, die entsteht, wenn die Gehörswahrnehmungen

die Vorherrschaft erlangen und richtunggebend auf die Geistesbildung

des Blinden einwirken: der Bildung wird der reale Boden entzogen,

und phantastische Spekulation tritt an die Stelle folgerichtigen

Denkens. Dieser für den Blinden verhängnisvollen Entwickelung kann

nur dadurch begegnet werden, daß man +den gesamten Sachunterricht auf

die Wahrnehmungen des Tastsinnes gründet+, als desjenigen Sinnes,

der die räumliche Erkenntnis des Blinden ausschließlich vermittelt.

Es soll mit dieser Forderung aber durchaus nicht die Bedeutung der

Gehörswahrnehmungen für den Blinden herabgesetzt werden; sie sind

tatsächlich für ihn überaus wichtig, und es wäre falsch und zudem ein

vergebliches Bemühen, sie ausschalten und unterdrücken zu wollen. Es

kann sich nur darum handeln, ihnen die gebührende Stellung zu geben.

Diese gewinnen sie in Verbindung mit dem Tasten. +Tasten[5] und Hören

sollen so oft als möglich aufeinander bezogen, miteinander vereinigt

werden, besonders auf der Elementarstufe.+

Durch diese Verbindung soll das +sinnliche+ Hören zu einem +denkenden+

werden, soll der Blinde lernen, aus Klängen und Geräuschen richtige

Schlüsse auf den Schallerreger ziehen. In der Art, wie der

Blindenlehrer die mannigfaltigsten Verbindungen zwischen Tast- und

Höreindrücken zu schaffen weiß, wird sich sein pädagogisches Geschick

zeigen. Jedenfalls gebührt dem „Tasthören“ in der Blindenschule eine

hervorragende Stelle. In der Elementarklasse tritt es als selbständige

Übung auf, in den höheren Klassen wird es bei jeder sich bietenden

Gelegenheit in Anspruch genommen.

Ist der Blindenlehrer von der Überzeugung durchdrungen, daß

Gehörsvorstellungen ohne realen Inhalt wesenloser Schein sind, so

wird er auch die +Sprache+ als Unterrichtsmittel richtig einschätzen.

Eine dem Zustande der Blindheit entsprechende Sprache zu bilden, ist

der Unterricht nicht imstande. Um so sorgfältiger wird darüber zu

wachen sein, daß bloße +sprachliche Mitteilungen+ nie die grundlegende

selbständige Anschauung und Erfahrung verdrängen dürfen. Rein

sprachliche Leistungen des Schülers können darum auch nicht als Beweis

für die geistige Erfassung und Durchdringung eines realen Stoffes

angesehen werden; nur in Verbindung mit der darstellenden Tätigkeit

geben sie Aufschluß über den geistigen Besitz des Kindes.

Daraus ergibt sich weiter, daß der Unterricht bemüht sein muß, nur

solche Worte und Redewendungen zu brauchen, deren Inhalt dem Schüler

auf Grund der eigenen Anschauung verständlich werden kann. Namentlich

auf der Elementarstufe muß dieser Grundsatz strenge durchgeführt

werden. Er ist auch für die Einrichtung der Fibel und der ersten

Lesebücher ausschlaggebend. Diese Elementarbücher können darum nicht

einfach von der Volksschule auf die Blindenschule übernommen werden;

sie müssen aus dem Erfahrungsgebiet des Blinden hervorgehen. Da

das blinde Kind seine Anschauungen und Erfahrungen in erster Linie

in seiner nächsten Umgebung sammelt und diese in den einzelnen

Blindenanstalten verschieden ist, so wäre es das Ideal, wenn jede

Anstalt ihre eigenen, den speziellen Verhältnissen entsprechenden

Elementarbücher besäße.

Endlich ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen Hören und Tasten

für den Blindenlehrer die Mahnung, auch auf den oberen Stufen die

Unterrichtssprache so anschaulich und konkret als möglich zu gestalten.

Bilder und Redewendungen, die der Welt des Sehens entnommen sind,

können und dürfen auf die Dauer nicht umgangen werden; aber sie sollen

sorgfältig erläutert und, soweit dies angängig ist, zu dem Tastsinn in

Beziehung gesetzt werden.

Über die +Willensbildung+ des blinden Kindes sollen hier nur einige

Andeutungen gemacht werden.

Erziehung und Unterricht werden es als eine Hauptaufgabe ansehen

müssen, die dem Blinden häufig innewohnende Passivität, Schlaffheit und

Energielosigkeit zu bekämpfen. Dies geschieht in erster Linie durch

Gewöhnung zur Arbeit. Die weitgehende Bedienung des blinden Kindes

durch Eltern und Geschwister ist ein schwerer Fehler, der sicher zur

Willensschwäche führt. Wird dagegen das blinde Kind früh angehalten,

sich selbst anzukleiden, seine Sachen in Ordnung zu halten, ohne fremde

Hilfe zu essen und bestimmte kleine häusliche Arbeiten zu verrichten,

so ist damit schon eine wertvolle Grundlage für die Willensbildung

geschaffen.

Die natürliche Zaghaftigkeit des Blinden, die ihm die Meinung einprägt,

er könne nichts Rechtes zustande bringen, wird durch freundliche

Anerkennung auch schwacher Leistungen zu besiegen sein. Nur nicht

unbedacht schelten, wenn dem blinden Kinde etwas nicht gelingt!

Namentlich auf dem Gebiet des Darstellens und Schaffens mit der Hand

wird der Lehrer oft mit den bescheidensten Anläufen zufrieden sein

müssen. Hat sich erst das Selbstvertrauen des Blinden gehoben, so ist

viel gewonnen. Immer wird man +dies+ als Ziel im Auge behalten müssen:

Den Blinden auf sich selbst zu stellen, ihm zum Bewußtsein kommen

zu lassen, daß er meist ohne fremde Hilfe fertig werden kann, seine

Arbeitskraft zu stärken, die Arbeitsfreudigkeit, die Hemmungen und

Störungen überwindet, zu heben und ihn anzuregen, seine Ehre darin zu

suchen, durch Fleiß und Ausdauer, durch tüchtige, solide Arbeit sich

seinen Platz in der Welt zu erobern. Die mancherlei unerfreulichen

Erscheinungen, die hie und da unter den im Leben stehenden Blinden sich

bemerkbar machen, wurzeln zum großen Teil in mangelndem Arbeitsmut

und in der wenig ehrenvollen Meinung, daß ein Blinder sich nicht

anzustrengen brauche und von vornherein Anspruch auf mitleidsvolle

Hilfe habe. Es ist das ein Standpunkt, der leider von den Angehörigen

der Blinden häufig geteilt wird.

Die nach der entgegengesetzten Seite zuweilen hervortretenden

unliebsamen Erscheinungen: Selbstüberschätzung und Eitelkeit, haben

nicht selten darin ihren Grund, daß die Leistungen des Blinden über

Gebühr angestaunt und bewundert werden. Besucher der Blindenanstalt

beobachten in dieser Hinsicht vielfach nicht die nötige Zurückhaltung

und bestärken den Blinden dadurch in der hohen Meinung von sich und

seinem Können. Kühles Abwägen der Leistungen und taktvolles Hinweisen

auf höhere Ziele werden bei zu hoher Selbsteinschätzung am Platze sein.

Was die Beeinflussung des +Gefühlslebens+ durch Erziehung und

Unterricht betrifft, so wird es in erster Linie darauf ankommen,

die niederen Gefühle, namentlich die mit dem Nahrungstriebe

zusammenhängenden, zurückzudrängen. Leider arbeitet hier die häusliche

Erziehung der Anstaltserziehung häufig entgegen. Die unverständige

Liebe der Eltern und Verwandten meint: das blinde Kind muß so viel

entbehren; dafür soll es wenigstens durch gutes Essen und Trinken

entschädigt werden. „Gutes Essen“ bedeutet bei ihnen aber gewöhnlich

Kuchen, Süßigkeiten und andere Leckereien. Da ist es nicht zu

verwundern, daß die Blinden im vorgeschrittenen Alter vielfach keinen

höheren Genuß kennen, als Befriedigung des Gaumens. Eine verständige

Erziehung wird dahin streben, daß der Blinde Zunge und Gaumen in

Zucht nimmt und Genüsse geistiger Art kennen und erstreben lernt. So

wird dafür zu sorgen sein, daß freie Stunden und Tage durch gesellige

Spiele, musikalische Betätigung, Vorlesen und eigene Lektüre, Brett-

und Ballspiele, Spaziergänge usw. ausgefüllt werden. In erster Linie

aber werden die Lustgefühle zu steigern sein, die mit dem Gelingen

einer Arbeit verbunden sind. Es muß immer wieder daran erinnert werden,

daß die Arbeit dem Blinden die reichste Quelle der Freude werden kann

und soll. Auch von diesem Gesichtspunkt aus darf daher der Unterricht

nicht, wie vorhin gesagt, bloße Mitteilungen, die ohne innere

Anteilnahme aufgenommen werden, bieten, sondern er muß den Schüler vor

Aufgaben stellen, deren Bewältigung das freudige Gefühl des Gelingens

hervorruft.

Anregung des religiösen Gefühls durch Hausandacht, Religionsunterricht

und Besuch des öffentlichen Gottesdienstes hat man von jeher als

notwendige und wichtige Aufgabe der Blindenerziehung angesehen.

Rührselige Empfindungen dagegen, zu deren Äußerung manche

weichgestimmten Menschen dem Blinden gegenüber sich veranlaßt fühlen,

wird man von ihm fernzuhalten suchen. Nicht zu wehmütiger Resignation,

sondern zu +mutigem Gottvertrauen+ soll der Blinde erzogen werden.

Dem ästhetischen Genießen, wie Musik und Poesie es dem Blinden

in erster Linie darbieten, wird man einen weiten Raum zuerkennen

müssen. Doch ist zu betonen, daß es sich auch hier nicht um müßiges

Hinnehmen handeln darf; der Genuß soll nicht bloß in sinnlicher und

phantastischer Erregung bestehen: durch geistiges und seelisches

Verarbeiten des Gebotenen soll eine wirkliche Bereicherung des Gemüts

erfolgen. Daraus ergibt sich die Forderung, dem Blinden nur +wertvolle+

Musik und Poesie darzubieten und nur solche, die er geistig zu erfassen

und zu durchdringen imstande ist. Im Gesangunterricht werden es in

erster Linie unsere schönen Volkslieder und volkstümlichen Gesänge

sein, von denen ein Gewinn für das Gemüt des Schülers zu erwarten ist.

Für eine ästhetische Betrachtung plastischer Kunstwerke reicht der

Tastsinn im allgemeinen nicht aus, obgleich Ausnahmen vorkommen

(Helen Keller, blinde Bildschnitzer und Former). Wohl aber bringt die

Erkenntnis des regelmäßigen Aufbaues von körperlichen Darstellungen und

die Zurückführung ihrer Teile auf geometrische Verhältnisse dem Blinden

Freude und geistigen Gewinn. Der Unterricht wird dieser Tatsache in

der Geometrie, im Formen und Zeichnen und gelegentlich auch in andern

Fächern Rechnung tragen.

+Krause+, Geistige Eigentümlichkeiten des blinden Kindes. Bldfrd.

1883 S. 52.

+Heller+, Die Blindenbildung in ihrer Beziehung zum Leben.

Kongr.-Ber. Frankfurt a. M. 1882.

Die Vorstellungen der Blinden und die Anschauung im

Blindenunterricht. Bldfrd. 1901 S. 177.

Erziehung und Unterricht der Blinden · 第 12 / 37 题