Als +unmittelbare+ Folge der Blindheit in körperlicher Hinsicht kommt,
abgesehen von einer öfteren Verunschönung des Gesichts und dem Fehlen
des belebenden Elements im Gesichtsausdruck und Mienenspiel, nur +ein+
Umstand in Betracht: +Die Beschränkung der Bewegungsfreiheit.+ Der
Blinde ist mehr oder weniger an den ihm durch vielfache Übung bekannt
gewordenen Raum gebunden; will er die Grenzen desselben überschreiten,
so ist er auf fremde Hilfe angewiesen, er muß sich führen lassen. An
dieser Tatsache ist nichts zu ändern; eine verständige Erziehung kann
die drückende Beschränkung wohl mildern, aufzuheben vermag sie dieselbe
aber nicht.
Alle sonstigen auffälligen körperlichen Eigentümlichkeiten des Blinden
sind +indirekte+ Folgen der Blindheit; sie treten nicht in jedem
Falle ein, machen sich auch nicht bei allen Blinden in gleichem Grade
bemerkbar, sind abhängig von Erziehung und Alter und davon, ob die
Blindheit in früher Jugend oder im vorgeschrittenen Alter eingetreten
ist.
Bei vielen Blinden zeigt sich eine gewisse +Ängstlichkeit und
Zaghaftigkeit in der Bewegung+. Sie strecken die Arme weit vor, um
nicht anzustoßen, schieben die Füße vorsichtig tastend vorwärts und
schleichen in gebückter Haltung dahin. Besonders bei Späterblindeten
kann man diese Beobachtung häufig machen, seltener bei jugendlichen
Blinden. Haben die letzteren nicht übertriebene Fürsorge oder grobe
Vernachlässigung im elterlichen Hause erfahren, so bewegen sie sich in
bekannten Räumen und auf bekanntem Terrain meist mit anerkennenswerter
Sicherheit und Leichtigkeit. Es hat dies darin seinen Grund, daß sie in
ausgedehntem Maße die ihnen für die Orientierung zu Gebote stehenden
Mittel, insbesondere Druck- und Schallempfindungen zu verwerten
wissen, während Späterblindete die erforderliche Übung hierin schwerer
gewinnen[3].
Die mit der Blindheit gegebene Beschränkung der Bewegungsfreiheit
führt häufig dazu, daß der Blinde die +Bewegung auf ein Mindestmaß
herabdrückt+. Erschwerend kommt bei älteren Blinden noch dazu, daß sie
vielfach auch durch die Ausübung ihres Berufes zum Sitzen gezwungen
werden. Die mangelnde Bewegung und der ungenügende Aufenthalt in
frischer Luft wirken ungünstig auf die Gesundheit ein. Namentlich
treten Verdauungsbeschwerden häufig auf. Im Zusammenhange mit
diesen stehen Hautausschläge und Geschwüre, die vielfach erst im
vorgeschrittenen Stadium bemerkt werden und dann ärztliche Eingriffe
notwendig machen. Ein blasses, kränkliches Aussehen gibt Zeugnis von
der ungenügenden Durchblutung der Haut und dem nicht ausreichenden
Einfluß von Licht und Luft auf den Körper. Da die Muskeln, namentlich
die der Beine und des Rumpfes, zu wenig Übung haben, bleiben sie
schwach, und deshalb stellt sich bei vielen Blinden selbst schon
nach einem kürzeren Spaziergange Ermüdung ein, ein weiterer Grund,
um die Bewegung abzukürzen. Mit der geringen Muskelbetätigung hängt
ein größeres Wärmebedürfnis zusammen, das man besonders bei Mädchen
häufig beobachten kann; überheizte Zimmer, übermäßig warme Kleidung und
schwere Federbetten findet man bei älteren weiblichen Blinden, die sich
im Hause nach ihren Wünschen einrichten können, nur zu oft.
Die +Haltung+ des Blinden ist häufig unschön, eckig und linkisch. Seine
Verbeugung ist steif, er weiß bei der Unterhaltung Arme und Hände
nicht zu lassen, spielend tastet er an Stuhl und Tisch entlang oder
sitzt steif und ungraziös da. Bei den Mahlzeiten macht dem ungeübten
Blinden die Handhabung von Messer und Gabel Mühe. Durch Berührung der
Speisen überzeugt er sich, wie weit der Teller oder der Becher gefüllt
ist, zuweilen sind sogar die Finger bei der Beförderung der Speisen
zum Munde in abstoßender, unappetitlicher Weise behilflich. Es ist
selbstverständlich, daß solche schlechten Manieren bei wohlerzogenen
Blinden nicht zu finden sind; leider ist es aber Tatsache, daß auch
gebildete Eltern dieser äußerlichen, aber doch wichtigen Seite der
Erziehung ihrer blinden Kinder nicht immer die nötige Sorgfalt zuwenden.
Häufig findet man bei Blinden allerlei häßliche, +undisziplinierte
Bewegungen+: sie bohren mit den Fingern in den leeren Augenhöhlen,
wodurch ihnen angenehme Lichtempfindungen hervorgerufen werden, sie
drehen unaufhörlich den Kopf, wackeln mit dem Oberkörper, zappeln
mit den Händen oder Füßen usw. Diese häßlichen Bewegungen halten
zuweilen stundenlang an, so daß sie für die Umgebung des Blinden
ganz unerträglich werden. Leicht führt die Blindheit auch zur
+Unsauberkeit+. Die tastenden Hände kommen mit den verschiedensten
Dingen in Berührung, vor Staub und Schmutz wird der Blinde weniger
gewarnt als der Sehende, und es fehlt die Kontrolle des Auges über
Sauberkeit oder Unsauberkeit am eigenen Körper und seiner Umgebung.
Erziehung und Unterricht sollen die in körperlicher Hinsicht mit der
Blindheit zusammenhängenden Nachteile und Mängel soviel als möglich
auszugleichen suchen.
Die +Sicherheit der Bewegung+ wird gefördert durch Turnen, Tanzen,
Spielen im Freien, durch strenge Beachtung der allgemein geltenden
Bewegungsregeln, durch Übung im Gehen und Ausweichen und durch
Vermeidung entbehrlicher Führung. Das letztere ist um so notwendiger,
als es Blinde gibt, die auf selbständige Bewegung nahezu verzichten
und sich, wo immer angängig, einem andern in den Arm hängen. Man
dulde solche Trägheit nicht; wer dazu neigt, sollte zu öfteren kurzen
Botengängen und Arbeiten, mit denen Gangbewegung verbunden ist,
herangezogen werden. Zu fleißiger Bewegung regt besonders ein +großer
Garten+ an. Wo der Blinde nur auf die Anstaltsräume und einen kleinen
kahlen Hof angewiesen ist, da wird er schwerlich zu einer leichten und
sicheren Gangart kommen; wenn er sich dagegen auf einem großen Terrain,
zwischen Bäumen und Buschwerk tummeln kann, lernt er ohne besondere
Anleitung Hindernissen ausweichen und seine Sinne zur Orientierung
brauchen. In manchen Anstalten erhalten die älteren Zöglinge praktische
Anleitung zur +Bewegung auf der Straße+. Eine solche Anleitung ist für
männliche Blinde, die in ihrem späteren Berufsleben ganz besonderen
Wert auf möglichste Unabhängigkeit von einem Führer legen müssen,
sicher nützlich.
Einen wichtigen Anteil an der Erziehung zur Bewegungsfreude und
Bewegungsfreiheit hat der +Turnunterricht+. Er wird in den deutschen
Blindenanstalten bis jetzt im allgemeinen zwar nur mit derselben
Stundenzahl bedacht wie in der Volksschule; es wäre aber wünschenswert,
daß ihm mehr Zeit gewidmet würde. Daß das Turnen so oft als möglich
im Freien, bei ungünstiger Witterung aber in einer geräumigen Halle
zu erteilen ist, dürfte selbstverständlich sein. Man wird auf eine
kräftige Betätigung des +ganzen Körpers+ bedacht sein müssen;
reigenartige Übungen, die in erster Linie ästhetische Zwecke verfolgen
und nur geringe Kraftanstrengung erfordern, wird man einschränken.
Neben den Freiübungen ist das Geräteturnen zu pflegen. Turnspiele, die
zum Laufen und Springen Veranlassung geben, sind oft vorzunehmen. Steht
ein genügend großer Spielplatz zur Verfügung, so empfehlen sich, unter
Beachtung der erforderlichen Vorsichtsmaßregeln, Schleuderballspiele,
die den gesamten Körper kräftig anregen. Gartenturngeräte sollen
den Blinden zur Übung seiner Kräfte auch in der schulfreien Zeit
einladen. Eine Kegelbahn wird besonders älteren männlichen Blinden
neben angenehmer Unterhaltung eine wohltätige körperliche Bewegung
verschaffen. Selbst sportliche Betätigung ist in bescheidenen Grenzen
möglich; in erster Linie ist hier das Rodeln und Schlittschuhlaufen zu
nennen; in England und Amerika wird auch das Radfahren unter Führung
eines Sehenden gepflegt. Daß einige Anstalten ihren besonderen Saal
mit orthopädischen Geräten besitzen, die den Zöglingen zur Stärkung
ihres Körpers zur Verfügung stehen, soll nur erwähnt werden. Für +alle+
Anstalten sind zu fordern breite, helle, luftige Korridore, die bei
ungünstiger Witterung als Wandelhallen benutzt werden können.
Die Verbesserung der +Haltung+ des blinden Kindes und seine
Erziehung zu +Sitte+ und +gesellschaftlichem Anstande+ ist ebenfalls
wichtig. Feste, unter allen Umständen unverrückbare Anstands- und
Gesellschaftsregeln müssen in der Blindenanstalt beobachtet werden.
Konsequent halte man darauf, daß die Knaben beim Grüßen ihre
Verbeugung, die Mädchen ihren Knicks machen, daß sie um Entschuldigung
bitten, wenn sie eine andere Person angerannt haben, daß sie bei der
Unterhaltung keine Verlegenheitsbewegungen machen oder Stuhl und Tisch
abtasten. Besonders wichtig ist die Erziehung zu guten Manieren beim
Essen. Die richtige Haltung des Löffels ist von vornherein zu üben;
ältere Zöglinge sind an den Gebrauch von Messer und Gabel zu gewöhnen;
die freundliche und geschmackvolle Ausstattung der Speisetische
(Tischtuch) und die Beobachtung feststehender Tischsitten werden den
Mahlzeiten einen wohltuenden Anstrich geben und die Manieren der
Zöglinge günstig beeinflussen. Bietet sich Gelegenheit, die Zöglinge
in Gesellschaft von Sehenden zu bringen, so tue man es; sie werden
dadurch genötigt, auf die gesellschaftlichen Gewohnheiten und Regeln zu
achten und sich manche Zurückhaltung aufzuerlegen, die sie im Verkehr
mit ihren Schicksalsgenossen nicht zu beobachten brauchen. Aus diesem
Grunde ist auch die gesellige Vereinigung der Anstaltsbeamten und der
Zöglinge, wie sie sich z. B. an vaterländischen Gedenktagen und bei
Hausfestlichkeiten ermöglichen läßt, zu empfehlen.
Neben die Gewöhnung tritt die Belehrung. Unterricht in der
Anstandslehre, der natürlich die besondern Verhältnisse des Blinden
berücksichtigt, sollte in keiner Anstalt fehlen.
Die häßlichen, undisziplinierten Bewegungen mancher Blinden lassen
sich nur durch häufiges Erinnern und eventl. durch öftere Übung im
Stillsitzen und Stillstehen beseitigen. Auch der Turnunterricht wirkt
helfend mit.
Unsauberkeit an Körper und Kleidung wird bei dem Blinden von den
Sehenden besonders peinlich empfunden. Darum sind die Zöglinge der
Blindenanstalt mit größter Beharrlichkeit zur Reinhaltung ihres
Körpers, besonders der Hände, ihrer Kleidung und Bücher anzuhalten.
Aus Gründen der Sauberkeit empfiehlt es sich, die vielgebrauchten
Lehrmittel mit einem feuchten Schwamm öfters zu reinigen; mit den
Büchern läßt sich dies leider nicht tun.