durch einen oder mehrere Sätze (oder Wahrnehmungen) beschafft wird.
Zwischen der sog. unmittelbaren Folgerung A über B, also B unter A,
und der mittelbaren Folgerung A über C, C über B, also B unter A,
besteht gar kein Wesensunterschied. Beidemal wird ein Sachverhalt in
unser Wissen eingeführt, und an dem so gewonnenen Sachverhaltswissen
wird eine neue Beziehung erfaßt. Ähnlich verhält es sich mit dem
regelrechten +Syllogismus+ der Logik. Auch seine Prämissen dienen nur
dazu, den Gesamtsachverhalt vorzulegen. Das syllogistische Schließen
unterscheidet sich von dem naturgemäßen auf doppelte Weise. Hier ist
häufig der Gesamtsachverhalt von Anfang an noch nicht gegeben, die
neue Seite des Sachverhaltes, auf die sich das beziehende Blicken
richtet, ist noch nicht entfaltet, und es bleibt oft der zufälligen
Konstellation anheimgegeben, welche der verschiedenen Seiten des
Sachverhaltes sich darbieten werden. Dieser Zufälligkeit beugt der
Syllogismus vor, indem er durch einen der Vordersätze gerade jene
Seite des Sachverhaltes bewußt macht, auf die der Schluß gehen soll.
Außerdem wird die Beziehungsrichtung durch die begünstigte Stellung
von S und P vorbereitet. Es kann nun auch beim Syllogismus der Schluß
vermittels einer Beziehungserfassung an einem anschaulich gegebenen
Gesamtsachverhalt gewonnen werden, oder es können die begrifflichen
Beziehungen im Vordergrunde stehen, oder es kann die sprachliche
Form besonders betont sein. Daraus ergeben sich mannigfache, aber
ziemlich gesetzmäßig sich bildende Variationen, die hier im einzelnen
nicht aufgezählt werden können. Doch sei noch folgende lehrreiche
Beobachtung erwähnt: Man kann an Hand der wohlverstandenen Prämissen
zu dem Schlußergebnis gelangen, ohne den oben geschilderten Prozeß
durchzumachen. Die Beobachter erklären in solchen Fällen einhellig,
sie hätten kein Schlußerlebnis gehabt. Wenn nämlich der Mittelbegriff
infolge des Obersatzes prägnant wird, wenn z. B. in dem bekannten
Syllogismus von dem sterblichen Menschen das Wort Mensch im Untersatz
„Cajus ist ein Mensch“ sich schon mit der Bedeutung „sterblich“
versehen darbietet, wird die Sterblichkeit des Cajus ohne jene neue
Beziehungserfassung erkannt, in der wir die Seele des Syllogismus und
des Schlusses überhaupt erblicken.
Verwandt mit dem Schließen ist das +Begründen+. Nur ist hier das
Ziel der Denkarbeit in dem zu ermittelnden Sachverhalt schon
gegeben. Der Begründungsvorgang verläuft nun im allgemeinen so, daß
der Denkende durch eine Analyse des Sachverhaltes zu einem anderen,
sicher feststehenden Sachverhalt vorzudringen sucht, von dem aus
er durch einen eigentlichen Schluß den zu begründenden Sachverhalt
wiedergewinnt. Ähnlich wie bei dem Schlußprozeß das „also“, tritt hier
das „denn“ in den Hintergrund.
Literatur
G. +Störring+, Experim. Untersuchungen über einfache Schlußprozesse.
ArPs 11, 1908.
J. +Lindworsky+, Das schlußfolgernde Denken. 1916.
7. Kap. Das produktive Denken
Unter produktivem Denken verstehen wir hier ganz allgemein das Denken
im Dienste bestimmter Aufgaben. Solches Denken ist ganz wesentlich eine
Willenshandlung und muß unter diesem Gesichtspunkt später noch eigens
betrachtet werden. Hier berücksichtigen wir nur die Erkenntnisvorgänge.
Früher glaubte man, eine gestellte Aufgabe lasse alle möglichen mit
dem Aufgabewort assoziierten Vorstellungen auftauchen; man ginge
dann die einzelnen Vorstellungen durch, verwerfe die unpassenden und
greife die passende heraus. Nun hat aber +Selz+ gezeigt, daß von
einer solchen diffusen Vorstellungsreproduktion keine Rede sein kann.
Nicht unzusammenhängende Einzelvorstellungen tauchen auf, sondern das
methodische Verfahren, das wir zur Lösung der Aufgabe früher erlernt
haben, wird uns bewußt. Die Vorstellung des Verfahrens wirkt nun als
antizipierendes Schema und liefert uns gleichfalls keine diffusen,
sondern nur die mit ihm einen Komplex bildenden sachdienlichen
Vorstellungen. Sie werden mit der Aufgabe verglichen, und wenn durch
eine Beziehungserfassung ihre Übereinstimmung mit der Aufgabe erkannt
ist, werden sie angenommen, andernfalls wird methodisch weiter gesucht.
Wir fanden diese Ergebnisse auf einem von +Selz+ nicht untersuchten
Gebiet bestätigt. Unseren Vpn war die Aufgabe gestellt, Vergleiche
zu finden, z. B. was läßt sich mit einem Bügeleisen vergleichen?
Es drängen sich nun keineswegs alle möglichen mit „Bügeleisen“
assoziierten Vorstellungen auf, sondern die Vpn fragen sich in der
Regel: was tut das Bügeleisen? Sie abstrahieren also einen bestimmten
Sachverhalt, z. B. den des Glättens. Dieser Zug dient nun als
antizipierendes Schema für eine weitere Komplexergänzung: was glättet
auch? Der Komplex ergänzt sich etwa durch die Vorstellung: sanfte Worte.
Allgemein gesprochen handelt es sich also bei der Lösung von Aufgaben
darum, Ziel und Mittel zusammen zu bringen. O. +Selz+ unterscheidet
hier vier mögliche Fälle. 1) Das zu erreichende Ziel und die zum Ziel
führenden Mittel können dem Denker bekannt und gegenwärtig sein.
Weiß er außerdem noch die Zuordnung jener Mittel im allgemeinen
zu dieser bestimmten Art von Zielen, so braucht er einfach diese
anzuwenden. Ein Beispiel: Sind vielstellige Zahlen zu multiplizieren,
so braucht man sich nur an den Sachverhalt zu erinnern, daß eine
bestimmte logarithmische Rechnungsweise zum Ziel führt und sich jenes
Verfahren selbst wieder zu vergegenwärtigen und anzuwenden. Es sind
also in der Hauptsache Sachverhalts-, d. h. Komplexreproduktionen
(S. 173), die hier in Frage kommen. 2) Ist das Ziel gegeben, ein
zweckdienliches Mittel jedoch noch nicht bekannt, so werden ebenfalls
vermittels Komplexreproduktionen mannigfache Mittel ins Gedächtnis
gerufen, die allenfalls in Frage kommen könnten, und diese werden
einzeln auf ihre Tauglichkeit geprüft. So hätte man sich etwa zu
fragen: sind Logarithmen zur Addition verwendbar? Hier muß also zur
Reproduktion noch die Beziehungserfassung der Geeignetheit, wohl
zumeist eine Erfassung der Gleichheit, hinzutreten. Dabei wird häufig
ein Schlußprozeß eingreifen. Jedes Mittel stellt nämlich für uns
einen Sachverhalt dar. Zeigt sich nun dieser Sachverhalt von einer
Seite, die für unsere Zwecke wertlos ist, so verwerfen wir es als
ungeeignet. Durch schlußfolgerndes Denken entdecken wir aber unter
Umständen an diesem Sachverhalt eine neue Beziehung, wie wir sie
brauchen, und anerkennen nun das Mittel als das erwünschte. Wir suchen
z. B. nach einem Werkzeug, das uns die Dienste einer Zange leistet.
Wir finden eine Schere. Ihre Geeignetheit zum Schneiden befriedigt
uns nicht. Da entdecken wir, daß sie, quergestellt, zum Packen und
Heben verwendbar sei, und sind so zum Ziele gelangt. Es befreit uns
also der Schluß aus den Fesseln der Assoziationen, wenngleich sein
Zustandekommen gar häufig auch von assoziativen Bedingungen abhängt.
3) Birgt aber unser Gedächtnis kein taugliches Mittel, so sind wir auf
die Gnade des Zufalls angewiesen. Dank der Determination zur Lösung
der uns vorschwebenden Aufgabe, von der bei den Willenshandlungen
noch die Rede sein wird, bleiben wir nämlich auf das Entdecken eines
geeigneten Mittels eingestellt und richten gleichsam an alle Dinge,
die uns begegnen, die Frage, ob sie nicht für unsere Zwecke verwendbar
seien. Der weitere Verlauf ist derselbe wie im vorigen Falle: entweder
wir erkennen die Untauglichkeit des Mittels oder wir entdecken durch
unmittelbare oder mittelbare Beziehungserfassung seine Brauchbarkeit
und rufen erfreut unser Heureka. 4) Endlich kann uns ein Mittel und
sein Erfolg als etwas Tatsächliches, aber von uns nicht Erstrebtes
zufällig dargeboten werden. So bemüht sich der Primitive, ein Tongefäß
in einem geflochtenen Korb zu formen, der Korb aber hinterläßt
ornamental wirkende Eindrücke in der Tonmasse. Eine dreifache
Relationserfassung wird hier das schöpferische Denken ausmachen:
die regelmäßigen Eindrücke müssen als die Ursache des ästhetischen
Genusses, der Korb als Ursache der Toneindrücke und die Erzeugung
solcher Eindrücke als ein mögliches Ziel eigener Tätigkeit erkannt
werden.
Komplexergänzung, Beziehungserfassung und Willensvorgänge sind die drei
Faktoren, die in das produktive Denken Richtung, Ordnung und Abkürzung
hineinbringen. Wollte man es ohne die beiden letzten Faktoren oder gar
einzig und allein mit Elementarassoziationen begreifen, so wäre das
ein ebenso aussichtsloses Beginnen, wie wenn man Goethes Faust aus
blindlings hingeworfenen Buchstaben zu erhalten hoffte.
Aus dem bisher Gesagten können wir leicht zwei Arten der Begabung
für das produktive Denken ableiten: die Begabung zum +Entdecken+ und
die zum +Erfinden+. Am vorgegebenen Inhalt müssen Beziehungen erfaßt
werden, das ist die Sache des Entdeckers; das nur wenig bestimmte
antizipierende Schema muß sich leicht mit einem bestimmteren Inhalt
füllen, das ist die Begabung des Erfinders. Man wird aber die
Befähigung des Entdeckers nicht im Gegensatz zu der des Erfinders auf
dem Gebiet des „Intellektes“, d. h. der Beziehungserfassung selbst
zu suchen haben. Soweit mein Beobachtungsmaterial reicht, beruht
die Entdeckergabe nicht so sehr darauf, daß man an +zwei+ schon
vorliegenden Inhalten Beziehungen erfaßt, als vielmehr darauf, daß der
eine gegenwärtige Inhalt leicht einen zweiten verwandten ins Bewußtsein
ruft, anders gesagt: daß die allgemeineren Züge eines gegebenen
Vorstellungsinhaltes leicht die eines anderen Vorstellungskomplexes
miterregen. Die Beziehungserfassung folgt dann nach und vollendet die
Entdeckung. -- Die Absicht und die Einstellung zu erfinden oder zu
entdecken ist für den Erfolg von höchster Bedeutung und kann bis zu
einem gewissen Grad die Begabung ersetzen. Aber nur selten wird sich
ohne diese Begabung Erfinderfreude und Entdeckereinstellung ausbilden.
Literatur
O. +Selz+, Zur Psychologie des produktiven Denkens und des Irrtums.
1922.
J. +Lindworsky+, Vorzüge und Mängel bei der Lösung von Denkaufgaben.
ZaPs 18 (1921).
8. Kap. Urteil, Annahme und Frage
1. Das Urteil
Der seelische Vorgang beim Urteilen ist noch keineswegs mit Sicherheit
erkannt. Man hat in den psychophysischen Experimenten die Vpn immer
und immer wieder urteilen lassen, freilich ohne den Urteilsvorgang
als solchen zum Gegenstand der rückschauenden Beobachtung zu
machen, aber auch als Nebenresultat haben diese Versuche für das
psychologische Wesen des Urteils kaum einen Ertrag gehabt. Die
Untersuchung +Marbes+ jedoch, die unmittelbar dem Urteil als solchem
gewidmet war und zum erstenmal die systematische Selbstbeobachtung
darauf anwendete, scheiterte an der allzuweiten Bestimmung des
Gegenstandes: jeder psychische Vorgang, auf den das Prädikat richtig
oder falsch sinngemäß anwendbar sei, sollte als Urteil gelten. Das
mußte notwendig zu +Marbes+ Ergebnis führen: es gibt kein für das
Urteil charakteristisches Erlebnis. Überdies fehlte es den Vpn +Marbes+
damals noch an der erforderlichen Schulung in der Selbstbeobachtung
für diese überaus schwierige Aufgabe. Ergebnisreicher war eine Arbeit
von +Messer+. Sie sicherte den erlebnismäßigen Unterschied des Urteils
von jeder rein assoziativ bedingten Wortfolge wie von der attributiven
Beziehung und ließ den aktiven Charakter des Urteils erkennen. Seit
dieser Zeit wurde der Urteilsakt nicht mehr experimentell erforscht, so
daß wir uns einstweilen noch mit einer phänomenologischen Analyse unter
Verwertung anderweitiger experimenteller Ergebnisse behelfen müssen.
Da die Sprachwissenschaft ebenso wie die Logik sich mit dem
Urteil abgeben, erstreckt sich die Bezeichnung „Urteil“ nicht
auf gleichartige Erlebnisse: ein nachgesprochener Satz ist gewiß
eine andere Bewußtseinserscheinung als etwa ein „freventliches
Urteil“. Was hier untersucht werden soll, ist die ausgesprochenste
Erlebnisweise, wie sie in dem „überzeugten“, dem „abschließenden“,
dem sittlich bewertbaren Urteil vorliegt. Von diesen Urteilen
kann nun heute als feststehend gelten, daß sie mehr sind als eine
bloß assoziativ bedingte Wortfolge. Man kann sie ferner weder
als eine Verbindung zweier Vorstellungen, noch als die Zerlegung
einer Gesamtvorstellung in ihre Teile (+Wundt+) auffassen. Wir
verweisen hier auf die scharfe Kritik, die +Franz Brentano+ an
den alten, unzulänglichen Urteilstheorien geübt hat. Das haben ja
auch die Vpn +Messers+ deutlich bekundet, und das ergibt sich aus
der allgemein zugestandenen Tatsache, daß +ein Urteil immer einen
Sachverhalt betrifft+. Auch die Impersonalien wie „Feuer!“, „es
blitzt“ stellen uns nicht Vorstellungen bzw. Dinge dar, sondern
eigentliche Sachverhalte: der Vorgang selbst ist ein Sachverhalt und
enthält überdies noch mannigfache Beziehungen, so zu Raum und Zeit:
es blitzt hier, es regnet jetzt. Sachverhalte lassen sich aber,
wie oben gezeigt wurde, bewußtseinsmäßig nicht mit Vorstellungen
allein wiedergeben. Zu einem Urteil gehört somit auf jeden Fall eine
Sachverhalts-, eine Beziehungserkenntnis. Man wollte darum schon
umgekehrt das Urteil der Beziehungserfassung gleichsetzen.
Indes nicht jede Beziehungserfassung kann ein Urteil genannt werden.
Lege ich jemand ein aus verschiedenfarbigen Strichen hergestelltes
Vieleck vor und lasse dessen Regelmäßigkeit beurteilen, so kann auch
die Verschiedenheit der Farben als solche erkannt werden. Wie nun
die Untersuchungen über Haupt- und Nebenaufgaben gelehrt haben, kann
diese zweite Erkenntnis auf den verschiedensten Bewußtseinsstufen
erlangt werden, und zwar auf so tiefen, daß zwar noch eine rechte
Beziehungserfassung vorhanden, aber von dem charakteristischen
Urteilserlebnis keine Spur zu bemerken ist. Anderseits bedarf es zum
Urteil keiner originalen Beziehungs+erfassung+, sondern es genügt
das Verständnis der im Urteil ausgesprochenen Beziehung. Ohne eigene
Einsicht kann ich die Meinung eines anderen zu meinem Urteil machen
oder ein früher gewonnenes Urteil ohne Einblick in seine sachliche
Begründung mit voller Überzeugung von neuem fällen.
Zu der wenigstens verstehenden Kenntnisnahme von einem Sachverhalt
(er heiße „Grundsachverhalt“) tritt aber in einem echten Urteil, wie
schon von altersher bemerkt wurde, eine persönliche Überzeugung oder
wenigstens eine +Gewißheit+ des Urteilenden. Das nur verstehende
Aussprechen eines Satzes ist kein Urteil. Da aber, wie eben bewiesen,
die selbständige Beziehungserfassung auch nicht das Wesen des Urteils
ausmacht, so scheint nichts übrig zu bleiben als die Gewißheit, die
entweder auf eigener Einsicht oder auf fremder Autorität beruht. Wir
haben oben (S. 181 f.) gezeigt, wie Gewißheit zustandekommen und in
welchen Erlebnissen sie bestehen kann. Das alles ist zweifellos beim
echten Urteil vorhanden. Aber ist damit das ganze Urteilserlebnis
erschöpft?
Die experimentelle Untersuchung hebt ein +aktives Moment+ beim Urteil
als besonders charakteristisch hervor. Dasselbe betonen fast alle
Psychologen, die das Wesentliche des Urteils in dem Bejahen und
Verneinen erblicken. Nun liegt ja schon in der Beziehungserfassung
etwas Aktives, und man könnte meinen, die zwar nicht immer, aber doch
häufig beim Urteil auftretenden originalen Beziehungserfassungen
machten, vielleicht im Verein mit dem aktiven Aussprechen, den
Charakter des Urteils aus. Allein Versuche mit Beziehungserfassungen
lehrten, daß der Aktcharakter der Beziehungen unter Umständen
zurücktritt, bisweilen von den Vpn völlig verkannt wird. Er müßte
darum ganz verschwinden bei Urteilen, deren Grundsachverhalt ebenso
wie ihre Gewißheit (Begleitsachverhalt) in einem statischen Wissen
und nicht in einem dynamischen Erfassen gegeben sind. Und was die
Entleihung des aktiven Charakters aus vorhandenen oder intendierten
Sprechmuskelbewegungen betrifft, so lassen sich diese herabsetzen,
ohne daß der aktive Charakter Einbuße leidet. Wir müssen darum nach
weiteren Zügen des Urteilserlebnisses suchen.
Beachtet man, wie sich die Menschen bisweilen für eine bloße
Behauptung ereifern können, so kann man nicht daran zweifeln, daß
für das Zustandekommen eines ausgeprägten Urteils das Wollen von
Bedeutung ist. Was will aber der Urteilende? Unterscheiden wir
vorgreifend das Wollen als ein Lieben und als ein Tunwollen. Das
Objekt des Liebens braucht nicht der Grundsachverhalt zu sein; man
behauptet ja auch sehr unliebsame Grundsachverhalte. Es kann aber
sehr wohl der Begleitsachverhalt sein, nämlich daß wir die Wahrheit
gefunden haben; denn das ist zweifellos ein Wert. Aber auch das
Tunwollen verlangt sein Objekt. Es ist nun ein erstrebenswertes Ziel,
daß andere erfahren und glauben, +daß+ wir die Wahrheit gefunden und
was wir als Wahrheit gefunden. Das naturgemäße Mittel hierzu ist
die sprachliche Äußerung von Grund- und Begleitsachverhalt, wobei
letzterer in der Regel nicht eigens formuliert, sondern nur durch die
Art und Weise, wie wir den Grundsachverhalt aussprechen, kundgegeben
wird. Bezweifelt man die Richtigkeit unserer Aussage, so heben
wir den Begleitsachverhalt eigens hervor oder beweisen ihn. Diese
Momente dürften für Urteile, deren Grund- und Begleitsachverhalt uns
evident erscheint, genügen. Bei andern hingegen, insbesondere bei
Urteilen, die ich auf fremde Autorität hin fälle, vollendet erst der
willkürliche Akt des Zustimmens das eigentliche Urteilserlebnis.
Von diesem Standpunkt aus läßt sich nun mancherlei klar überschauen:
Neben der erkannten Gewißheit gibt es noch eine Sicherheit des
Urteilens. Sie dürfte, abgesehen von den Gefühlsmomenten, die
sich aus der Gewißheit ergeben, wesentlich in der Entschiedenheit
und Unbedingtheit des Wollens liegen. Die verschiedenen Arten des
Urteils, positives, negatives, wahrscheinliches, existenziales und
kategorisches Urteil, wären darnach nicht Abarten des Urteilsaktes,
sondern des Urteilsgegenstandes und darum in der Psychologie nicht zu
erörtern[8]. Allerdings kann sich bei dem negativen Urteil ebensogut
wie bei dem positiven ein Wollen auch auf den Grundsachverhalt
erstrecken und dem Urteilserlebnis noch eine besondere Färbung geben:
„ich habe gesiegt“, „ich bin nicht verloren“. Aber diese Beimischung
hat mit dem Urteilscharakter als solchem nichts zu tun, wie man
sofort erkennt, wenn man die Grundsachverhalte umtauscht: „ich bin
verloren“, „ich habe nicht gesiegt“.
2. Die Annahme
Die Annahme wird häufig mit dem Urteil zusammengebracht, weil sich
ihre äußere Form, der Satz, mit der äußeren Form des Urteils teilweise
deckt. Wir erfassen sie indes wohl gründlicher, wenn wir sie mit der
selbsttätigen Beziehungserkenntnis vergleichen. Die letztere ist
nur möglich an einem vorgegebenen Sachverhalt und bedeutet eben ein
Entdecken einer in einem objektiven Sachverhalt steckenden Beziehung.
Nachdem wir aus solchen Beziehungserfassungen die weitere Beziehung
abstrahiert haben, daß es Beziehungen gibt, welches ihr allgemeines
Schema ist und welches ihre Bestandteile sind, sind wir in der Lage,
in Gedanken Beziehungen herzustellen. Wir brauchen dazu nur bestimmte
Glieder gedanklich in ein beliebiges Verhältnis zueinander zu bringen,
wobei wir uns um die objektive Verwirklichung dieser Beziehungen nicht
kümmern. Die Annahme ist also eine willkürlich in Gedanken hergestellte
Beziehung zwischen beliebigen Gegenständen. Ihren sprachlichen Ausdruck
findet sie in dem abhängigen Aussagesatz.
3. Die Frage
Das psychologische Wesen der Frage bietet nunmehr keine Schwierigkeit.
Die eigentliche Frage ist offenbar der (geäußerte) Wunsch, den
herrschenden Sachverhalt kennen zu lernen. Das gilt für die allgemeine
Frage: Was gibt’s? Dieser Wunsch hat sich in der Sprache eine
charakteristische Ausdrucksform geschaffen und ist mit dieser ebenso
innig verschmolzen wie das Wollen mit dem ausgeprägten Urteil. Wir
stellen aber auch spezielle Fragen: Regnet’s? Diese Art zu fragen
wird uns nur durch die Fähigkeit, Annahmen zu bilden, ermöglicht.
Eine solche bestimmte Frage ist ja nichts anderes als der geäußerte
Wunsch, das Verhältnis des tatsächlich bestehenden zu einem schlicht
angenommenen Sachverhalt kennen zu lernen. Dieser Frage nach dem
Grundsachverhalt tritt die Frage nach dem Begleitsachverhalt:
„Wirklich?“ an die Seite (Überzeugungsfrage).
Wie es scheinbare Urteile gibt, so gibt es auch +scheinbare Fragen+.
In solchen beobachten wir die uns bekannte Verhaltungsweise des
Fragenden, beabsichtigen aber damit nicht den erfragten Sachverhalt
kennen zu lernen, sondern verfolgen andere Zwecke: Der Examinator
will die Beziehung zwischen dem Wissen des Gefragten und dem in der
Frage gemeinten Sachverhalt erfahren; andern dient die Frage dazu,
den Gefragten zu irgendwelchen Reaktionen zu veranlassen.
Literatur
F. +Brentano+, Von der Klassifikation der psychischen Phänomene. 1911.
K. +Bühler+, Die geistige Entwicklung des Kindes³, 1922, S. 341 ff.
Fußnoten:
[8] Damit wird die bekannte Schwierigkeit der negativen Urteile der
Erklärung der negativen Sätze zugeschoben. Die negativen Sätze
lassen sich wohl am einfachsten als der in der Sprachentwicklung
herausgebildete Ausdruck für den Sachverhalt der Andersartigkeit
zwischen einem angenommenen und dem tatsächlich bestehenden
Sachverhalt auffassen.
9. Kap. Die höheren Gedächtnisleistungen
1. Erinnerung und Wiedererkennen
Aus der Erforschung der Reproduktionsvorgänge wissen wir, wie es
geschehen kann, daß etwa der Anblick eines Apfels mich an einen
Landaufenthalt erinnern oder, genauer gesprochen, die Vorstellung
jenes Landaufenthaltes wachrufen kann. Es weckt da nicht der Anblick
des gesehenen Apfels die Vorstellung eines anderen, damals gesehenen,
und die Vorstellung von diesem die mit ihr vereinigten Bilder der
Umgebung jenes früher gesehenen Apfels, sondern unmittelbar bringt der
wahrgenommene Apfel die gesamte Erinnerungsvorstellung ins Bewußtsein,
nach jenem allgemeinen Gesetz: eine Vorstellung hat die Tendenz, sich
zur Gesamtvorstellung zu ergänzen. Damit ist nun freilich wohl der
Reproduktionsvorgang, aber noch nicht die Gedächtnisleistung erklärt.
Denn jede Gedächtnisleistung besagt, daß ich das reproduzierte Bild als
+mein früheres Erlebnis+ erkenne. Außer der Vorstellungserneuerung ist
also begreiflich zu machen, warum die reproduzierte Vorstellung als
mein Erlebnis und warum sie als mein früheres Erlebnis erscheint.
Das erste Problem ist nach den neueren Untersuchungen über die
Vorstellungen gelöst bzw. auf ein allgemeineres verschoben: da
die absolute Vorstellung sich nicht von der absoluten Wahrnehmung
unterscheidet (S. 102 ff.), so finde ich mich in der Vorstellung auf
dieselbe Weise gegenwärtig wie in der Wahrnehmung. Und ebenso wie ich
in der Wahrnehmung in der Regel eine Beziehung auf mein Ich vorfinde,
so auch in der Vorstellung. An diesem Umstande ändern auch die zur
absoluten Vorstellung hinzukommenden Beziehungserfassungen nichts.
Wenigstens gilt dies für die entwickelte Situationsvorstellung. Die
Vorstellung eines vereinzelten Gegenstandes jedoch wird entweder
nicht als mein Erlebnis bewußt oder sie gewinnt diesen Zug aus
anderen Kriterien, die die Erfahrung uns als unseren Erlebnissen
anhaftend kennen lehrte.
Schwieriger abzuleiten ist der andere Zug, das +Vergangenheitsmoment+.
Wie kommt überhaupt eine zeitliche Bestimmung in das Vorstellungsbild
hinein? Ein Bild ist doch an und für sich zeitlos; es kann ebensogut
ein niemals geschehendes, wie ein vergangenes, gegenwärtiges oder
zukünftiges Ereignis darstellen. Ein erster Lösungsversuch berief sich
auf ein Bekanntheitsgefühl oder eine +Bekanntheitsqualität+, die früher
wahrgenommenen Dingen ebenso anhaftet wie vertrauten Vorstellungen
früherer Erlebnisse (+Höffding+). In der Tat verspüren wir oft ein
solches Gefühl, und es vermittelt uns wirklich und scheinbar ohne
weiteres die Sicherheit, einem alten Bekannten gegenüberzustehen. Man
erklärte dann dieses Gefühl dadurch, daß der früher schon erlebte
Eindruck lebhafter und allseitiger als nichterlebte die Reproduktion
der mit ihm verbundenen Vorstellungen anrege, was in uns ein
eigenartiges Gefühl des Angenehmen wecke. Die angeführte Tatsache wie
ihre weitere Deutung wird man gelten lassen müssen, aber wie daraus
der Vergangenheitscharakter entspringen soll, ist nicht einzusehen; es
sei denn, jenes Bekanntheitsgefühl erwecke unmittelbar auf Grund einer
apriorischen Zuordnung die angeborene Idee der Vergangenheit.