Es bedingt nun gar keinen Unterschied, ob der Ausgangssachverhalt

durch einen oder mehrere Sätze (oder Wahrnehmungen) beschafft wird.

Zwischen der sog. unmittelbaren Folgerung A über B, also B unter A,

und der mittelbaren Folgerung A über C, C über B, also B unter A,

besteht gar kein Wesensunterschied. Beidemal wird ein Sachverhalt in

unser Wissen eingeführt, und an dem so gewonnenen Sachverhaltswissen

wird eine neue Beziehung erfaßt. Ähnlich verhält es sich mit dem

regelrechten +Syllogismus+ der Logik. Auch seine Prämissen dienen nur

dazu, den Gesamtsachverhalt vorzulegen. Das syllogistische Schließen

unterscheidet sich von dem naturgemäßen auf doppelte Weise. Hier ist

häufig der Gesamtsachverhalt von Anfang an noch nicht gegeben, die

neue Seite des Sachverhaltes, auf die sich das beziehende Blicken

richtet, ist noch nicht entfaltet, und es bleibt oft der zufälligen

Konstellation anheimgegeben, welche der verschiedenen Seiten des

Sachverhaltes sich darbieten werden. Dieser Zufälligkeit beugt der

Syllogismus vor, indem er durch einen der Vordersätze gerade jene

Seite des Sachverhaltes bewußt macht, auf die der Schluß gehen soll.

Außerdem wird die Beziehungsrichtung durch die begünstigte Stellung

von S und P vorbereitet. Es kann nun auch beim Syllogismus der Schluß

vermittels einer Beziehungserfassung an einem anschaulich gegebenen

Gesamtsachverhalt gewonnen werden, oder es können die begrifflichen

Beziehungen im Vordergrunde stehen, oder es kann die sprachliche

Form besonders betont sein. Daraus ergeben sich mannigfache, aber

ziemlich gesetzmäßig sich bildende Variationen, die hier im einzelnen

nicht aufgezählt werden können. Doch sei noch folgende lehrreiche

Beobachtung erwähnt: Man kann an Hand der wohlverstandenen Prämissen

zu dem Schlußergebnis gelangen, ohne den oben geschilderten Prozeß

durchzumachen. Die Beobachter erklären in solchen Fällen einhellig,

sie hätten kein Schlußerlebnis gehabt. Wenn nämlich der Mittelbegriff

infolge des Obersatzes prägnant wird, wenn z. B. in dem bekannten

Syllogismus von dem sterblichen Menschen das Wort Mensch im Untersatz

„Cajus ist ein Mensch“ sich schon mit der Bedeutung „sterblich“

versehen darbietet, wird die Sterblichkeit des Cajus ohne jene neue

Beziehungserfassung erkannt, in der wir die Seele des Syllogismus und

des Schlusses überhaupt erblicken.

Verwandt mit dem Schließen ist das +Begründen+. Nur ist hier das

Ziel der Denkarbeit in dem zu ermittelnden Sachverhalt schon

gegeben. Der Begründungsvorgang verläuft nun im allgemeinen so, daß

der Denkende durch eine Analyse des Sachverhaltes zu einem anderen,

sicher feststehenden Sachverhalt vorzudringen sucht, von dem aus

er durch einen eigentlichen Schluß den zu begründenden Sachverhalt

wiedergewinnt. Ähnlich wie bei dem Schlußprozeß das „also“, tritt hier

das „denn“ in den Hintergrund.

Literatur

G. +Störring+, Experim. Untersuchungen über einfache Schlußprozesse.

ArPs 11, 1908.

J. +Lindworsky+, Das schlußfolgernde Denken. 1916.

7. Kap. Das produktive Denken

Unter produktivem Denken verstehen wir hier ganz allgemein das Denken

im Dienste bestimmter Aufgaben. Solches Denken ist ganz wesentlich eine

Willenshandlung und muß unter diesem Gesichtspunkt später noch eigens

betrachtet werden. Hier berücksichtigen wir nur die Erkenntnisvorgänge.

Früher glaubte man, eine gestellte Aufgabe lasse alle möglichen mit

dem Aufgabewort assoziierten Vorstellungen auftauchen; man ginge

dann die einzelnen Vorstellungen durch, verwerfe die unpassenden und

greife die passende heraus. Nun hat aber +Selz+ gezeigt, daß von

einer solchen diffusen Vorstellungsreproduktion keine Rede sein kann.

Nicht unzusammenhängende Einzelvorstellungen tauchen auf, sondern das

methodische Verfahren, das wir zur Lösung der Aufgabe früher erlernt

haben, wird uns bewußt. Die Vorstellung des Verfahrens wirkt nun als

antizipierendes Schema und liefert uns gleichfalls keine diffusen,

sondern nur die mit ihm einen Komplex bildenden sachdienlichen

Vorstellungen. Sie werden mit der Aufgabe verglichen, und wenn durch

eine Beziehungserfassung ihre Übereinstimmung mit der Aufgabe erkannt

ist, werden sie angenommen, andernfalls wird methodisch weiter gesucht.

Wir fanden diese Ergebnisse auf einem von +Selz+ nicht untersuchten

Gebiet bestätigt. Unseren Vpn war die Aufgabe gestellt, Vergleiche

zu finden, z. B. was läßt sich mit einem Bügeleisen vergleichen?

Es drängen sich nun keineswegs alle möglichen mit „Bügeleisen“

assoziierten Vorstellungen auf, sondern die Vpn fragen sich in der

Regel: was tut das Bügeleisen? Sie abstrahieren also einen bestimmten

Sachverhalt, z. B. den des Glättens. Dieser Zug dient nun als

antizipierendes Schema für eine weitere Komplexergänzung: was glättet

auch? Der Komplex ergänzt sich etwa durch die Vorstellung: sanfte Worte.

Allgemein gesprochen handelt es sich also bei der Lösung von Aufgaben

darum, Ziel und Mittel zusammen zu bringen. O. +Selz+ unterscheidet

hier vier mögliche Fälle. 1) Das zu erreichende Ziel und die zum Ziel

führenden Mittel können dem Denker bekannt und gegenwärtig sein.

Weiß er außerdem noch die Zuordnung jener Mittel im allgemeinen

zu dieser bestimmten Art von Zielen, so braucht er einfach diese

anzuwenden. Ein Beispiel: Sind vielstellige Zahlen zu multiplizieren,

so braucht man sich nur an den Sachverhalt zu erinnern, daß eine

bestimmte logarithmische Rechnungsweise zum Ziel führt und sich jenes

Verfahren selbst wieder zu vergegenwärtigen und anzuwenden. Es sind

also in der Hauptsache Sachverhalts-, d. h. Komplexreproduktionen

(S. 173), die hier in Frage kommen. 2) Ist das Ziel gegeben, ein

zweckdienliches Mittel jedoch noch nicht bekannt, so werden ebenfalls

vermittels Komplexreproduktionen mannigfache Mittel ins Gedächtnis

gerufen, die allenfalls in Frage kommen könnten, und diese werden

einzeln auf ihre Tauglichkeit geprüft. So hätte man sich etwa zu

fragen: sind Logarithmen zur Addition verwendbar? Hier muß also zur

Reproduktion noch die Beziehungserfassung der Geeignetheit, wohl

zumeist eine Erfassung der Gleichheit, hinzutreten. Dabei wird häufig

ein Schlußprozeß eingreifen. Jedes Mittel stellt nämlich für uns

einen Sachverhalt dar. Zeigt sich nun dieser Sachverhalt von einer

Seite, die für unsere Zwecke wertlos ist, so verwerfen wir es als

ungeeignet. Durch schlußfolgerndes Denken entdecken wir aber unter

Umständen an diesem Sachverhalt eine neue Beziehung, wie wir sie

brauchen, und anerkennen nun das Mittel als das erwünschte. Wir suchen

z. B. nach einem Werkzeug, das uns die Dienste einer Zange leistet.

Wir finden eine Schere. Ihre Geeignetheit zum Schneiden befriedigt

uns nicht. Da entdecken wir, daß sie, quergestellt, zum Packen und

Heben verwendbar sei, und sind so zum Ziele gelangt. Es befreit uns

also der Schluß aus den Fesseln der Assoziationen, wenngleich sein

Zustandekommen gar häufig auch von assoziativen Bedingungen abhängt.

3) Birgt aber unser Gedächtnis kein taugliches Mittel, so sind wir auf

die Gnade des Zufalls angewiesen. Dank der Determination zur Lösung

der uns vorschwebenden Aufgabe, von der bei den Willenshandlungen

noch die Rede sein wird, bleiben wir nämlich auf das Entdecken eines

geeigneten Mittels eingestellt und richten gleichsam an alle Dinge,

die uns begegnen, die Frage, ob sie nicht für unsere Zwecke verwendbar

seien. Der weitere Verlauf ist derselbe wie im vorigen Falle: entweder

wir erkennen die Untauglichkeit des Mittels oder wir entdecken durch

unmittelbare oder mittelbare Beziehungserfassung seine Brauchbarkeit

und rufen erfreut unser Heureka. 4) Endlich kann uns ein Mittel und

sein Erfolg als etwas Tatsächliches, aber von uns nicht Erstrebtes

zufällig dargeboten werden. So bemüht sich der Primitive, ein Tongefäß

in einem geflochtenen Korb zu formen, der Korb aber hinterläßt

ornamental wirkende Eindrücke in der Tonmasse. Eine dreifache

Relationserfassung wird hier das schöpferische Denken ausmachen:

die regelmäßigen Eindrücke müssen als die Ursache des ästhetischen

Genusses, der Korb als Ursache der Toneindrücke und die Erzeugung

solcher Eindrücke als ein mögliches Ziel eigener Tätigkeit erkannt

werden.

Komplexergänzung, Beziehungserfassung und Willensvorgänge sind die drei

Faktoren, die in das produktive Denken Richtung, Ordnung und Abkürzung

hineinbringen. Wollte man es ohne die beiden letzten Faktoren oder gar

einzig und allein mit Elementarassoziationen begreifen, so wäre das

ein ebenso aussichtsloses Beginnen, wie wenn man Goethes Faust aus

blindlings hingeworfenen Buchstaben zu erhalten hoffte.

Aus dem bisher Gesagten können wir leicht zwei Arten der Begabung

für das produktive Denken ableiten: die Begabung zum +Entdecken+ und

die zum +Erfinden+. Am vorgegebenen Inhalt müssen Beziehungen erfaßt

werden, das ist die Sache des Entdeckers; das nur wenig bestimmte

antizipierende Schema muß sich leicht mit einem bestimmteren Inhalt

füllen, das ist die Begabung des Erfinders. Man wird aber die

Befähigung des Entdeckers nicht im Gegensatz zu der des Erfinders auf

dem Gebiet des „Intellektes“, d. h. der Beziehungserfassung selbst

zu suchen haben. Soweit mein Beobachtungsmaterial reicht, beruht

die Entdeckergabe nicht so sehr darauf, daß man an +zwei+ schon

vorliegenden Inhalten Beziehungen erfaßt, als vielmehr darauf, daß der

eine gegenwärtige Inhalt leicht einen zweiten verwandten ins Bewußtsein

ruft, anders gesagt: daß die allgemeineren Züge eines gegebenen

Vorstellungsinhaltes leicht die eines anderen Vorstellungskomplexes

miterregen. Die Beziehungserfassung folgt dann nach und vollendet die

Entdeckung. -- Die Absicht und die Einstellung zu erfinden oder zu

entdecken ist für den Erfolg von höchster Bedeutung und kann bis zu

einem gewissen Grad die Begabung ersetzen. Aber nur selten wird sich

ohne diese Begabung Erfinderfreude und Entdeckereinstellung ausbilden.

Literatur

O. +Selz+, Zur Psychologie des produktiven Denkens und des Irrtums.

1922.

J. +Lindworsky+, Vorzüge und Mängel bei der Lösung von Denkaufgaben.

ZaPs 18 (1921).

8. Kap. Urteil, Annahme und Frage

1. Das Urteil

Der seelische Vorgang beim Urteilen ist noch keineswegs mit Sicherheit

erkannt. Man hat in den psychophysischen Experimenten die Vpn immer

und immer wieder urteilen lassen, freilich ohne den Urteilsvorgang

als solchen zum Gegenstand der rückschauenden Beobachtung zu

machen, aber auch als Nebenresultat haben diese Versuche für das

psychologische Wesen des Urteils kaum einen Ertrag gehabt. Die

Untersuchung +Marbes+ jedoch, die unmittelbar dem Urteil als solchem

gewidmet war und zum erstenmal die systematische Selbstbeobachtung

darauf anwendete, scheiterte an der allzuweiten Bestimmung des

Gegenstandes: jeder psychische Vorgang, auf den das Prädikat richtig

oder falsch sinngemäß anwendbar sei, sollte als Urteil gelten. Das

mußte notwendig zu +Marbes+ Ergebnis führen: es gibt kein für das

Urteil charakteristisches Erlebnis. Überdies fehlte es den Vpn +Marbes+

damals noch an der erforderlichen Schulung in der Selbstbeobachtung

für diese überaus schwierige Aufgabe. Ergebnisreicher war eine Arbeit

von +Messer+. Sie sicherte den erlebnismäßigen Unterschied des Urteils

von jeder rein assoziativ bedingten Wortfolge wie von der attributiven

Beziehung und ließ den aktiven Charakter des Urteils erkennen. Seit

dieser Zeit wurde der Urteilsakt nicht mehr experimentell erforscht, so

daß wir uns einstweilen noch mit einer phänomenologischen Analyse unter

Verwertung anderweitiger experimenteller Ergebnisse behelfen müssen.

Da die Sprachwissenschaft ebenso wie die Logik sich mit dem

Urteil abgeben, erstreckt sich die Bezeichnung „Urteil“ nicht

auf gleichartige Erlebnisse: ein nachgesprochener Satz ist gewiß

eine andere Bewußtseinserscheinung als etwa ein „freventliches

Urteil“. Was hier untersucht werden soll, ist die ausgesprochenste

Erlebnisweise, wie sie in dem „überzeugten“, dem „abschließenden“,

dem sittlich bewertbaren Urteil vorliegt. Von diesen Urteilen

kann nun heute als feststehend gelten, daß sie mehr sind als eine

bloß assoziativ bedingte Wortfolge. Man kann sie ferner weder

als eine Verbindung zweier Vorstellungen, noch als die Zerlegung

einer Gesamtvorstellung in ihre Teile (+Wundt+) auffassen. Wir

verweisen hier auf die scharfe Kritik, die +Franz Brentano+ an

den alten, unzulänglichen Urteilstheorien geübt hat. Das haben ja

auch die Vpn +Messers+ deutlich bekundet, und das ergibt sich aus

der allgemein zugestandenen Tatsache, daß +ein Urteil immer einen

Sachverhalt betrifft+. Auch die Impersonalien wie „Feuer!“, „es

blitzt“ stellen uns nicht Vorstellungen bzw. Dinge dar, sondern

eigentliche Sachverhalte: der Vorgang selbst ist ein Sachverhalt und

enthält überdies noch mannigfache Beziehungen, so zu Raum und Zeit:

es blitzt hier, es regnet jetzt. Sachverhalte lassen sich aber,

wie oben gezeigt wurde, bewußtseinsmäßig nicht mit Vorstellungen

allein wiedergeben. Zu einem Urteil gehört somit auf jeden Fall eine

Sachverhalts-, eine Beziehungserkenntnis. Man wollte darum schon

umgekehrt das Urteil der Beziehungserfassung gleichsetzen.

Indes nicht jede Beziehungserfassung kann ein Urteil genannt werden.

Lege ich jemand ein aus verschiedenfarbigen Strichen hergestelltes

Vieleck vor und lasse dessen Regelmäßigkeit beurteilen, so kann auch

die Verschiedenheit der Farben als solche erkannt werden. Wie nun

die Untersuchungen über Haupt- und Nebenaufgaben gelehrt haben, kann

diese zweite Erkenntnis auf den verschiedensten Bewußtseinsstufen

erlangt werden, und zwar auf so tiefen, daß zwar noch eine rechte

Beziehungserfassung vorhanden, aber von dem charakteristischen

Urteilserlebnis keine Spur zu bemerken ist. Anderseits bedarf es zum

Urteil keiner originalen Beziehungs+erfassung+, sondern es genügt

das Verständnis der im Urteil ausgesprochenen Beziehung. Ohne eigene

Einsicht kann ich die Meinung eines anderen zu meinem Urteil machen

oder ein früher gewonnenes Urteil ohne Einblick in seine sachliche

Begründung mit voller Überzeugung von neuem fällen.

Zu der wenigstens verstehenden Kenntnisnahme von einem Sachverhalt

(er heiße „Grundsachverhalt“) tritt aber in einem echten Urteil, wie

schon von altersher bemerkt wurde, eine persönliche Überzeugung oder

wenigstens eine +Gewißheit+ des Urteilenden. Das nur verstehende

Aussprechen eines Satzes ist kein Urteil. Da aber, wie eben bewiesen,

die selbständige Beziehungserfassung auch nicht das Wesen des Urteils

ausmacht, so scheint nichts übrig zu bleiben als die Gewißheit, die

entweder auf eigener Einsicht oder auf fremder Autorität beruht. Wir

haben oben (S. 181 f.) gezeigt, wie Gewißheit zustandekommen und in

welchen Erlebnissen sie bestehen kann. Das alles ist zweifellos beim

echten Urteil vorhanden. Aber ist damit das ganze Urteilserlebnis

erschöpft?

Die experimentelle Untersuchung hebt ein +aktives Moment+ beim Urteil

als besonders charakteristisch hervor. Dasselbe betonen fast alle

Psychologen, die das Wesentliche des Urteils in dem Bejahen und

Verneinen erblicken. Nun liegt ja schon in der Beziehungserfassung

etwas Aktives, und man könnte meinen, die zwar nicht immer, aber doch

häufig beim Urteil auftretenden originalen Beziehungserfassungen

machten, vielleicht im Verein mit dem aktiven Aussprechen, den

Charakter des Urteils aus. Allein Versuche mit Beziehungserfassungen

lehrten, daß der Aktcharakter der Beziehungen unter Umständen

zurücktritt, bisweilen von den Vpn völlig verkannt wird. Er müßte

darum ganz verschwinden bei Urteilen, deren Grundsachverhalt ebenso

wie ihre Gewißheit (Begleitsachverhalt) in einem statischen Wissen

und nicht in einem dynamischen Erfassen gegeben sind. Und was die

Entleihung des aktiven Charakters aus vorhandenen oder intendierten

Sprechmuskelbewegungen betrifft, so lassen sich diese herabsetzen,

ohne daß der aktive Charakter Einbuße leidet. Wir müssen darum nach

weiteren Zügen des Urteilserlebnisses suchen.

Beachtet man, wie sich die Menschen bisweilen für eine bloße

Behauptung ereifern können, so kann man nicht daran zweifeln, daß

für das Zustandekommen eines ausgeprägten Urteils das Wollen von

Bedeutung ist. Was will aber der Urteilende? Unterscheiden wir

vorgreifend das Wollen als ein Lieben und als ein Tunwollen. Das

Objekt des Liebens braucht nicht der Grundsachverhalt zu sein; man

behauptet ja auch sehr unliebsame Grundsachverhalte. Es kann aber

sehr wohl der Begleitsachverhalt sein, nämlich daß wir die Wahrheit

gefunden haben; denn das ist zweifellos ein Wert. Aber auch das

Tunwollen verlangt sein Objekt. Es ist nun ein erstrebenswertes Ziel,

daß andere erfahren und glauben, +daß+ wir die Wahrheit gefunden und

was wir als Wahrheit gefunden. Das naturgemäße Mittel hierzu ist

die sprachliche Äußerung von Grund- und Begleitsachverhalt, wobei

letzterer in der Regel nicht eigens formuliert, sondern nur durch die

Art und Weise, wie wir den Grundsachverhalt aussprechen, kundgegeben

wird. Bezweifelt man die Richtigkeit unserer Aussage, so heben

wir den Begleitsachverhalt eigens hervor oder beweisen ihn. Diese

Momente dürften für Urteile, deren Grund- und Begleitsachverhalt uns

evident erscheint, genügen. Bei andern hingegen, insbesondere bei

Urteilen, die ich auf fremde Autorität hin fälle, vollendet erst der

willkürliche Akt des Zustimmens das eigentliche Urteilserlebnis.

Von diesem Standpunkt aus läßt sich nun mancherlei klar überschauen:

Neben der erkannten Gewißheit gibt es noch eine Sicherheit des

Urteilens. Sie dürfte, abgesehen von den Gefühlsmomenten, die

sich aus der Gewißheit ergeben, wesentlich in der Entschiedenheit

und Unbedingtheit des Wollens liegen. Die verschiedenen Arten des

Urteils, positives, negatives, wahrscheinliches, existenziales und

kategorisches Urteil, wären darnach nicht Abarten des Urteilsaktes,

sondern des Urteilsgegenstandes und darum in der Psychologie nicht zu

erörtern[8]. Allerdings kann sich bei dem negativen Urteil ebensogut

wie bei dem positiven ein Wollen auch auf den Grundsachverhalt

erstrecken und dem Urteilserlebnis noch eine besondere Färbung geben:

„ich habe gesiegt“, „ich bin nicht verloren“. Aber diese Beimischung

hat mit dem Urteilscharakter als solchem nichts zu tun, wie man

sofort erkennt, wenn man die Grundsachverhalte umtauscht: „ich bin

verloren“, „ich habe nicht gesiegt“.

2. Die Annahme

Die Annahme wird häufig mit dem Urteil zusammengebracht, weil sich

ihre äußere Form, der Satz, mit der äußeren Form des Urteils teilweise

deckt. Wir erfassen sie indes wohl gründlicher, wenn wir sie mit der

selbsttätigen Beziehungserkenntnis vergleichen. Die letztere ist

nur möglich an einem vorgegebenen Sachverhalt und bedeutet eben ein

Entdecken einer in einem objektiven Sachverhalt steckenden Beziehung.

Nachdem wir aus solchen Beziehungserfassungen die weitere Beziehung

abstrahiert haben, daß es Beziehungen gibt, welches ihr allgemeines

Schema ist und welches ihre Bestandteile sind, sind wir in der Lage,

in Gedanken Beziehungen herzustellen. Wir brauchen dazu nur bestimmte

Glieder gedanklich in ein beliebiges Verhältnis zueinander zu bringen,

wobei wir uns um die objektive Verwirklichung dieser Beziehungen nicht

kümmern. Die Annahme ist also eine willkürlich in Gedanken hergestellte

Beziehung zwischen beliebigen Gegenständen. Ihren sprachlichen Ausdruck

findet sie in dem abhängigen Aussagesatz.

3. Die Frage

Das psychologische Wesen der Frage bietet nunmehr keine Schwierigkeit.

Die eigentliche Frage ist offenbar der (geäußerte) Wunsch, den

herrschenden Sachverhalt kennen zu lernen. Das gilt für die allgemeine

Frage: Was gibt’s? Dieser Wunsch hat sich in der Sprache eine

charakteristische Ausdrucksform geschaffen und ist mit dieser ebenso

innig verschmolzen wie das Wollen mit dem ausgeprägten Urteil. Wir

stellen aber auch spezielle Fragen: Regnet’s? Diese Art zu fragen

wird uns nur durch die Fähigkeit, Annahmen zu bilden, ermöglicht.

Eine solche bestimmte Frage ist ja nichts anderes als der geäußerte

Wunsch, das Verhältnis des tatsächlich bestehenden zu einem schlicht

angenommenen Sachverhalt kennen zu lernen. Dieser Frage nach dem

Grundsachverhalt tritt die Frage nach dem Begleitsachverhalt:

„Wirklich?“ an die Seite (Überzeugungsfrage).

Wie es scheinbare Urteile gibt, so gibt es auch +scheinbare Fragen+.

In solchen beobachten wir die uns bekannte Verhaltungsweise des

Fragenden, beabsichtigen aber damit nicht den erfragten Sachverhalt

kennen zu lernen, sondern verfolgen andere Zwecke: Der Examinator

will die Beziehung zwischen dem Wissen des Gefragten und dem in der

Frage gemeinten Sachverhalt erfahren; andern dient die Frage dazu,

den Gefragten zu irgendwelchen Reaktionen zu veranlassen.

Literatur

F. +Brentano+, Von der Klassifikation der psychischen Phänomene. 1911.

K. +Bühler+, Die geistige Entwicklung des Kindes³, 1922, S. 341 ff.

Fußnoten:

[8] Damit wird die bekannte Schwierigkeit der negativen Urteile der

Erklärung der negativen Sätze zugeschoben. Die negativen Sätze

lassen sich wohl am einfachsten als der in der Sprachentwicklung

herausgebildete Ausdruck für den Sachverhalt der Andersartigkeit

zwischen einem angenommenen und dem tatsächlich bestehenden

Sachverhalt auffassen.

9. Kap. Die höheren Gedächtnisleistungen

1. Erinnerung und Wiedererkennen

Aus der Erforschung der Reproduktionsvorgänge wissen wir, wie es

geschehen kann, daß etwa der Anblick eines Apfels mich an einen

Landaufenthalt erinnern oder, genauer gesprochen, die Vorstellung

jenes Landaufenthaltes wachrufen kann. Es weckt da nicht der Anblick

des gesehenen Apfels die Vorstellung eines anderen, damals gesehenen,

und die Vorstellung von diesem die mit ihr vereinigten Bilder der

Umgebung jenes früher gesehenen Apfels, sondern unmittelbar bringt der

wahrgenommene Apfel die gesamte Erinnerungsvorstellung ins Bewußtsein,

nach jenem allgemeinen Gesetz: eine Vorstellung hat die Tendenz, sich

zur Gesamtvorstellung zu ergänzen. Damit ist nun freilich wohl der

Reproduktionsvorgang, aber noch nicht die Gedächtnisleistung erklärt.

Denn jede Gedächtnisleistung besagt, daß ich das reproduzierte Bild als

+mein früheres Erlebnis+ erkenne. Außer der Vorstellungserneuerung ist

also begreiflich zu machen, warum die reproduzierte Vorstellung als

mein Erlebnis und warum sie als mein früheres Erlebnis erscheint.

Das erste Problem ist nach den neueren Untersuchungen über die

Vorstellungen gelöst bzw. auf ein allgemeineres verschoben: da

die absolute Vorstellung sich nicht von der absoluten Wahrnehmung

unterscheidet (S. 102 ff.), so finde ich mich in der Vorstellung auf

dieselbe Weise gegenwärtig wie in der Wahrnehmung. Und ebenso wie ich

in der Wahrnehmung in der Regel eine Beziehung auf mein Ich vorfinde,

so auch in der Vorstellung. An diesem Umstande ändern auch die zur

absoluten Vorstellung hinzukommenden Beziehungserfassungen nichts.

Wenigstens gilt dies für die entwickelte Situationsvorstellung. Die

Vorstellung eines vereinzelten Gegenstandes jedoch wird entweder

nicht als mein Erlebnis bewußt oder sie gewinnt diesen Zug aus

anderen Kriterien, die die Erfahrung uns als unseren Erlebnissen

anhaftend kennen lehrte.

Schwieriger abzuleiten ist der andere Zug, das +Vergangenheitsmoment+.

Wie kommt überhaupt eine zeitliche Bestimmung in das Vorstellungsbild

hinein? Ein Bild ist doch an und für sich zeitlos; es kann ebensogut

ein niemals geschehendes, wie ein vergangenes, gegenwärtiges oder

zukünftiges Ereignis darstellen. Ein erster Lösungsversuch berief sich

auf ein Bekanntheitsgefühl oder eine +Bekanntheitsqualität+, die früher

wahrgenommenen Dingen ebenso anhaftet wie vertrauten Vorstellungen

früherer Erlebnisse (+Höffding+). In der Tat verspüren wir oft ein

solches Gefühl, und es vermittelt uns wirklich und scheinbar ohne

weiteres die Sicherheit, einem alten Bekannten gegenüberzustehen. Man

erklärte dann dieses Gefühl dadurch, daß der früher schon erlebte

Eindruck lebhafter und allseitiger als nichterlebte die Reproduktion

der mit ihm verbundenen Vorstellungen anrege, was in uns ein

eigenartiges Gefühl des Angenehmen wecke. Die angeführte Tatsache wie

ihre weitere Deutung wird man gelten lassen müssen, aber wie daraus

der Vergangenheitscharakter entspringen soll, ist nicht einzusehen; es

sei denn, jenes Bekanntheitsgefühl erwecke unmittelbar auf Grund einer

apriorischen Zuordnung die angeborene Idee der Vergangenheit.

Experimentelle Psychologie · 第 19 / 30 段