Gegen 1908 wütete nun in dem zu Kapurthala gehörenden Bezirke Phagwara,
in dessen gleichnamiger Hauptstadt etwa 14000 Einwohner leben, die
Pest besonders stark. Der Tasildar (der Bezirksvorsteher) hatte nichts
Eiligeres zu tun gehabt, als seinen Posten zu verlassen und nach
Kapurthala zu fliehen. Da Phagwara als Enklave im britischen Gebiet
liegt, nahmen die britischen Behörden Veranlassung, eine ärztliche
Kommission in das verseuchte Gebiet zu senden, wo sie jedoch außer
einigen Polizisten keine Beamten vorfand.
Diese Polizisten waren um des Gewinnes willen dort geblieben,
denn der Tasildar hatte vor seiner Flucht noch angeordnet, daß
jedes pestverdächtige Haus und jedes Haus, in dem ein Pestfall
vorgekommen war, geräumt werden müsse. Die ebenso rücksichtslosen wie
„gewissenhaften“ Polizisten benutzten nun den Befehl, um die Einwohner,
die auf Grund ihrer Kastenvorurteile lieber an der Pest sterben als
ihre Häuser verlassen, möglichst zu brandschatzen.
Die Stadt Phagwara ist ein blühender Handelsplatz und die Einwohner
zu einem ziemlichen Prozentsatz wohlhabend. Es gab genug „Bania“ und
„Schroff“ (Getreidehändler und Wucherer), die sich und ihr Haus vor
Verunreinigung durch das Betreten von Fremden schützen wollten und
dafür Opfer zu bringen bereit waren. Zu einer Verunreinigung genügt es,
daß ein Fremder einen Blick auf eins der weiblichen Familienmitglieder
wirft oder auch nur in ihren Schatten tritt.
Und den Polizisten stand das Recht zu, die Häuser zu betreten und zu
durchsuchen! Mancher der Betroffenen grub da seinen heimlichen Schatz
aus, um diese Schmach abzuwenden oder um nicht sein Haus verlassen zu
müssen. Der Polizist mit der offenen Hand stand schon vor der Tür.
So kam es, daß in den meisten Fällen die Armen ihre Häuser gegen den
Aufenthalt in den Isolierungslagern aufgeben mußten, während die
Reichen ungestört in ihren Wohnungen an der Pest sterben durften und
den Krankheitsherd fromm und wohlgesinnt im Gange hielten.
Die britische Regierung ließ den Maharadscha wissen, wie es
in Phagwara stand, und verlangte kategorisch entsprechende
Abwehrmaßregeln, widrigenfalls sie selbst die Angelegenheit in die Hand
nehmen werde.
Anstatt des geflohenen, pflichtvergessenen Tasildar wollte der
Maharadscha nun einen anderen senden, doch niemand fand sich dazu
bereit, den gefahrvollen Posten zu übernehmen. Also wurden mir die
erforderlichen Vollmachten in die Hand gedrückt, und ich reiste als
Tasildar nach dem Pestorte.
Ich fürchtete mich nicht vor der Krankheit, die die reinlich lebenden
Europäer nur selten befällt, und es gelang mir, etwas Ordnung in
den Verhältnissen zu schaffen, den geldgierigen Schacherhandel zu
stoppen und wenigstens etwas Hilfe zu bringen. Doch über ein Drittel
der Bevölkerung starb. Die Straßenzüge waren leer. Nur Leichenzüge
bevölkerten sie. Wer nicht im Isolierlager war, vergrub sich in seinem
Hause.
Ein solches Isolierungslager in Indien ist für einen Europäer ein
schrecklicher Anblick, denn die Leute müssen fast vollständig für sich
selbst sorgen. Da die übergroße Zahl zu den Ärmsten der Armen gehört,
liegen sie unter einer aus Schilfgras geflochtenen und auf vier Pfählen
befestigten Matte, die nur geringen Schutz gegen die unbarmherzige
indische Sonne und gar keinen gegen die recht empfindliche nächtliche
Kälte gewährt, eng zusammengedrängt, stumpfsinnig in ihr Schicksal
ergeben.
Als in Bombay 1895 die ersten Anzeichen der Pest auftauchten, hatte der
damalige städtische Polizeidirektor dort nichts Eiligeres zu tun, als
ein Syndikat zu bilden, um alle zur Zeit in Indien nur erreichbaren
Desinfektions- und Heilmittel, die gegen die Pest in Betracht kommen,
aufzukaufen.
Dann erschien die polizeiliche Bekanntmachung und der Befehl zu einer
sorgfältigen Desinfektion der Häuser und Straßen. Da die hierzu
notwendigen Mittel nur aus den Geschäften des Herrn Polizeidirektors
zu beziehen waren, ist es nicht weiter verwunderlich, daß dieser Herr
sich bald danach zur wohlverdienten Ruhe nach Schottland zurückziehen
konnte.