Barbiere in Indien

Wenn der Maharadscha Holkar von Indore seine Tochter in einem

plötzlichen Einfall einem Diener seines Haushaltes zur Frau geben

wollte, so griff dies vor allem auch in die Obliegenheiten einer in

Indien besonders wichtigen Klasse von Menschen ein, nämlich der der

Barbiere.

Zwar ist das Schneidenlassen der Haare den Sikh durch ihre

Kastenvorschriften auf das strengste verboten, was noch einen

besonderen Grund darin hat, daß die Sikh als Krieger in dem fest um den

dichten Knäuel ihrer langen Haare gewundenen Turban ihre Hauptwaffe

zu tragen pflegen. Es ist dies eine am Rande haarscharf geschliffene,

tellergroße Stahlscheibe, die, mit einem Loch in der Mitte versehen,

bei Gebrauch auf den Zeigefinger gesteckt wird.

Durch wirbelnde Bewegung in schnelle Drehung versetzt, wird sie auf den

Gegner geschleudert, der sie infolge ihrer Dünne kaum sehen und ihr

daher nur sehr schwer ausweichen kann. Bis auf dreißig Schritt ist der

getroffene Feind unfehlbar verloren, da die verhältnismäßig schwere,

scharfe Scheibe selbst die Schädelknochen glatt durchschlägt und im

richtigen Treffen einem Menschen ohne weiteres den Kopf vom Rumpfe

trennt.

Wenn daher auch das Haarschneiden nicht zu den Obliegenheiten eines

nordindischen Barbiers gehört, so unterstehen seiner Kunst doch alle

anderen Körperhaare, die überhaupt im Orient bei beiden Geschlechtern

vollständig entfernt zu werden pflegen, wie auch die Verschönerung von

Händen und Füßen. Infolgedessen kommt kaum jemand in so nahe und intime

Berührung mit den einzelnen Personen der indischen Welt, wie gerade der

Barbier. Außerdem betreibt er meistens noch das einträgliche Geschäft

des Geldverleihers.

Er ist daher auch die gegebene Person, um Heiraten zu vermitteln. Er

kennt die inneren Verhältnisse fast aller Familien und kann in der

Stille der dunklen Gemächer während seiner Verschönerungsarbeiten

Vorschläge machen, Aufträge entgegennehmen, unauffällig Erkundigungen

einziehen, wie sonst niemand.

Die Person eines „Hadscham“, eines Hofbarbiers, ist fast immer

erblich, und die sich dem Inhaber bietenden Gelegenheiten, zu Reichtum

zu gelangen, sind besonders groß. Kann er doch gegen entsprechende

Belohnung und Vorausbezahlung Bittgesuche befürworten, erwiesene

Dienstleistungen in Erinnerung bringen und im richtigen Augenblick

die Stimmung des Fürsten benutzen, um irgendwelche Gnadenbeweise

vorzuschlagen. Oft werden diese Hofbarbiere dem Fürsten so

unentbehrlich, daß sie zu Ministern gemacht werden, wie dies noch vor

kurzem in dem bedeutenden Staate des Radscha von Cotschin in Süd-Indien

geschah. Ebenso ist ein Barbier zum Mitglied des Staatsrates der

Provinz Pundschab, der größten Indiens, ernannt worden.

Daß diese im geheimen so einflußreichen Herren hin und wieder auch auf

ganz eigentümliche Gedanken kommen, wie man sie ebenfalls in Europa

besonders oft bei Haarkünstlern finden soll, ist nicht verwunderlich

und beweist, daß trotz aller Verschiedenheiten zwischen Ost und West

irgendwelche eigentümlichen Übereinstimmungen im Untergrund der

Menschen doch bestehen müssen.

So war der Hadscham von Kapurthala, Ischar Ram, von dem einen Wunsch

verzehrt, einmal in seinem Leben, wie der Maharadscha selbst, in einem

-- Extrazuge zu fahren. Er wußte aber nicht, wie er dies anstellen

sollte. Alles hatte er im Leben gerade wie sein Herr, der Maharadscha,

genossen, nur dies eine, die Fahrt in einem eigenen Extrazuge, fehlte

ihm noch. Ehe er sterbe, müsse er unbedingt auch noch dieses Vergnügen

gekostet haben.

Ein schlauer bengalischer Babu (Schreiber) bestärkte ihn ständig in

diesem sonderbaren Gedanken und bewog ihn endlich, ihm einen Vorschuß

von tausend Rupien zu geben, damit er mit der Bahnverwaltung wegen

eines Extrazuges von Katarpur nach Amritsar verhandeln könne.

Umsonst suchte ich Ischar Ram von seinem Gedanken abzubringen und ihm

wenigstens klarzumachen, daß, wenn er nun einmal wie der Herrscher von

Kapurthala reisen wolle, er zum Schluß weiter nichts zu tun brauche,

als den Zug bei der Bahnverwaltung zu bestellen. Der sei es ganz

gleichgültig, ob der Maharadscha oder irgend jemand anders ihn benutze,

vorausgesetzt sie erhielte ihr Geld.

Eine so einfache Lösung der Frage erschien Ischar Ram aber ganz

undenkbar. Um einen Extrazug zu erhalten, meinte er, müßten sicherlich

ganz besondere Vorkehrungen getroffen werden, und im übrigen traute er

mir als unreinem Europäer nicht zu, die Feinheiten der überragenden

Bedeutung eines indischen Maharadscha durchschauen zu können.

Er zog es daher vor, dem bengalischen Babu tausend Rupien

anzuvertrauen, um die sicherlich höchst schwierigen und geheimen

Verhandlungen mit der Bahn in die Wege zu leiten. Natürlich hatte

der Babu nichts Eiligeres zu tun, als mit den tausend Rupien in

der Tasche einen ganz gewöhnlichen Zug zu benutzen, und damit auf

Nimmerwiedersehen zu verschwinden. Und bald darauf begab sich Ischar

Ram selbst ohne Extrazug ins Jenseits.

Der Barbier ist auch einer der wenigen Menschen, den der Hindu über

seine Schwelle in das Innere seines Hauses läßt. Denn besonders in den

höheren Kasten gibt es keinen größeren Frevel, als wenn Außenstehende

die Innengemächer des Hauses betreten. Noch entsetzlicher ist aber der

Gedanke, mit Weib und Kind das Heim zu verlassen und in unvermeidliche

Berührung mit Fremden zu kommen. Dies war auch der Hauptgrund, weshalb

es dem Maharadscha von Kapurthala so schwer fiel, eine Rani zu finden,

die ihn nach Europa begleiten wollte.

Zur Verhütung der ungeheure Opfer fordernden Pest oder doch wenigstens

der Einschränkung ihrer Folgen, ist von der Regierung vorgeschrieben,

daß Pestkranke und Pestverdächtige, sowie Familien, in denen ein

Pestfall vorgekommen war, isoliert werden müssen. Da dies das

Verlassenmüssen des Familienhauses bedingt, wird alles getan, die

Krankheit zu verheimlichen, mit der natürlichen Folge, daß meistens die

ganze Familie stirbt. Aus diesem Grunde wird zu Zeiten einer solchen

Epidemie der Polizei die Befugnis gegeben, die Häuser zu betreten und

dort nach verdächtigen Kranken Nachforschungen anzustellen.

Zwanzig Jahre an Indischen Fürstenhöfen · 第 71 / 85 题