Die Verpflegung war nicht viel besser. Schinken mit Würmern, faules

Trinkwasser und Schiffsvorräthe, die noch seit dem siebenjährigen Kriege

in den englischen Magazinen gelagert hatten, wurden für gut genug zur

Verpflegung der deutschen Soldaten befunden. Warum sollten auch die

Engländer da Rücksicht nehmen, wo die deutschen Landesväter keine andre

Sorge kannten, als möglichst viel Geld aus den verkauften Landeskindern

herauszuschinden?

Diese zweite Division ging am 1. Juni 1776 in See, an demselben Tage, an

welchem die erste unter Riedesel in Quebeck ankam.

Viertes Kapitel.

Faucitt war, nachdem er in den ersten Tagen des Dezember 1775 den

Vertragsentwurf in Braunschweig abgeschlossen und an Suffolk eingesandt

hatte, seinem Auftrage gemäß, sofort nach dem benachbarten Kassel

abgereist, wo er am 10. Dezember ankam.

Kassel war zu jener Zeit und überhaupt während des ganzen achtzehnten

Jahrhunderts eine der schönsten und glänzendsten Städte Deutschlands; es

verdankte seine Pracht gerade dem Geschäfte, wegen dessen Faucitt es

jetzt besuchte, dem Soldatenhandel. Das Blut und die Kraft des Landes

wurde in der Residenz in Marmor und in Prachtbauten umgemünzt. Seit

hundert Jahren war dort ein Fürst auf den andern gefolgt, der seinen

Vorgänger in theils geschmackvollem, theils geschmacklosem Luxus, in

großen Palästen und Gartenanlagen, Kunstsammlungen und Bildergallerien

überbot. Hand in Hand mit dieser täglich reicher und kostspieliger

auftretenden Baulust und Verschwendung ging natürlich auf der andern

Seite der Menschenhandel und die Verarmung des Landes an Einwohnern. Die

hessischen Landgrafen trieben die Unterhaltung eines theuern stehenden

Heeres, die bei dem Einen ihrer Kollegen oft ein kindliches Spiel war

oder bei dem Andern ein ernstes Ziel bedeutete, lediglich als ein

regelmäßiges kaufmännisches Geschäft. Ihre Soldaten, aus einem

kräftigen, unverdorbenen und tapfern Volksstamme hervorgegangen, wurden

durch Disziplin und Uebung bald die besten und zuverlässigsten, darum

auch gesuchtesten Truppen in Europa, und von England bis Griechenland

gab es vom Ende des siebenzehnten bis zum Ende des achtzehnten

Jahrhunderts kaum ein Schlachtfeld, auf welchem sich die hessische

Infanterie nicht rühmlich ausgezeichnet hätte.

Landgraf Karl I. (1677-1730), der Kasernen- und Kirchen-Erbauer, der

zuerst die Wasserwerke auf dem Weißenstein (der spätern Wilhelmshöhe)

anlegte, und dort den Herkules aufstellte, fing den Soldatenhandel mit

dem Auslande an. 1687 überließ er 1000 Mann an Venedig zum Krieg gegen

die Türken in Morea, 1702 gab er 9000 Hessen an die Seemächte, 1706

dienten deren 11,500 Mann in Italien und nach dem Utrechter Frieden

vermiethete er wieder 12,000 Unterthanen an Georg I. Seit der

Thronbesteigung Georg's II. zahlte England jährlich 240,000 Pfund

Sterling Subsidien an den Landgrafen, eine für jene Zeit sehr bedeutende

Summe. Sein Nachfolger Friedrich I. (1730-1751), der als Gemahl der

Schwester Karl's XII. zugleich König von Schweden war und deshalb wenig

in Hessen lebte, vermehrte gleichwohl sein Heer auf 24,000 Mann. Sein

Bruder Wilhelm VIII., der zuerst als sein Statthalter und dann

selbständig von 1751-1760 regierte, betrieb das Soldatengeschäft in noch

größerer Ausdehnung, ja er versah sogar im österreichischen

Erbfolgekriege beide kriegführenden Mächte mit Truppen, indem er 1743

sechstausend Hessen an Georg II., den Bundesgenossen Maria Theresia's,

und ebensoviel Landeskinder an Karl VII., den ephemeren deutschen

Kaiser, vermiethete. Es stand also Hesse gegen Hesse: es war ein

Bruderkrieg auf fremde Bestellung, auf höhern Befehl und aus keinem

andern Motive als zum Besten des landesväterlichen Säckels! Einige Jahre

später bildeten die Hessen den Kern der holländischen Hülfstruppen, mit

welchen der Herzog von Cumberland die Schlacht bei Culloden gewann, und

im siebenjährigen Kriege kämpften wieder 12,000 Hessen für englische

Interessen gegen die Franzosen in Deutschland.

Landgraf Friedrich II. (1760-1785), mit welchem wir es zunächst zu thun

haben, gehörte durch seinen Reichthum, seine Familienverbindungen und

die günstige Lage seines Landes trotz dessen verhältnißmäßig geringen

Umfanges (156 Quadratmeilen mit nicht ganz 300,000 Einwohnern) zu den

mächtigsten und angesehensten Reichsfürsten. Er hatte mit seinen

Vorgängern einen gewissen nüchternen Blick, geschäftsmäßigen

Ordnungssinn, rücksichtslosen Egoismus, grobe Sinnlichkeit und

hartnäckigen Eigensinn gemein. In der innern Verwaltung seines Landes

hatte er sich das Preußen Friedrich Wilhelm's I. und Friedrichs des

Großen zum Muster genommen; sie war sparsam und gut. Das Heer erfreute

sich natürlich seiner ganz besondern Vorsorge; indessen nahm er auch

über die dienstlichen Angelegenheiten hinaus einen freundschaftlichen,

oft sogar herzlichen Antheil an dem Wohlergehen und den Schicksalen

seiner Offiziere. Mit seinen Obersten und Generälen führte er während

des ganzen amerikanischen Krieges einen regelmäßigen Briefwechsel und

entschied selbst über deren Wünsche und Beschwerden. Friedrich war

katholisch geworden, weil ihm der Protestantismus zu wenig vornehm

erschien, verhielt sich im Uebrigen aber nicht allein gleichgültig gegen

die Religion, sondern gefiel sich darin, den Aufgeklärten, den

Beschützer der Künste und Wissenschaften zu spielen und mit Voltaire zu

korrespondiren. Er gründete sogar höhere Lehranstalten und Museen, ja

trug in einzelnen Gesetzen eine gewisse Humanität und französisch

gefärbte Bildung zur Schau. Wie wenig aber hinter diesem Scheine

steckte, beweist die Anekdote, wonach er den Verskünstler Casparson für

ein Lobgedicht, welches ihm dieser auf Seidenpapier gedruckt auf dem

Abtritt hatte überreichen lassen, zum ordentlichen Professor am

Carolinum ernannte. Es war eben eine kluge Berechnung, daß man, wie

Schlosser sagt, die stille Klage und das verborgene Weinen im Lande

durch lautes Zeitungsgeschrei von Kunst und Wissenschaft ersticken ließ.

So sehr der Landgraf als Gemahl der englischen Prinzessin Marie, Tochter

Georg's II., das englische Geld liebte, so sehr bewunderte er auf der

andern Seite französische Sitte und Unsitte. Das offizielle Kassel war

unter ihm eigentlich nur eine französische Kolonie. Französische Theater

und Oper, französische Tänzerinnen und liederliche Weibsbilder,

französische Weichlichkeit und Ueppigkeit, französische von Voltaire

empfohlene Abenteurer, wie de Luchet und Trestondam traten in

verantwortliche Stellungen und gaben dort den guten Ton an. Eine vom

Herzog von Bouillon in Paris abgedankte Maitresse wurde nach Kassel

verschrieben und erhielt, außer 2000 Thaler Gold Reisegeld, jährlich

10,000 Thaler Gold Gehalt. Außer dieser Maitresse en titre erfreute sich

noch ein ganzer Harem der landesväterlichen Gunstbezeugungen. Die Zahl

der unehelichen Kinder des Landgrafen läßt sich gar nicht bestimmen; es

sollen deren über hundert gewesen sein. Seine rechtmäßigen Kinder,

welche in Hanau von ihrer Mutter erzogen wurden, sah er, ohne daß sie

ihm etwas zu Leide gethan hätten, volle neunundzwanzig Jahre nicht.

Ihre Mutter hatte aber das Verbrechen begangen, sich von ihrem Manne,

nachdem er katholisch geworden, zu trennen.

Trotz aller dieser Ausgaben und namentlich trotz seiner kostspieligen

Bauten, wie Opernhaus, katholische Kirche, Museum und Paradeplatz,

hinterließ Friedrich bei seinem Tode nahe an sechzig Millionen Thaler

baares Vermögen. Es war, außer dem von dem Mailänder Sinistrario 1777

begründeten italienischen Lotto, hauptsächlich durch den Soldatenhandel

erworben. Der Landgraf hatte, indem er zuerst System und Methode in

dieses Geschäft brachte, schon im Jahre 1762 das freiwillige Werbesystem

in Hessen aufgehoben und nach dem Vorbilde Preußens das Land in Kantone

eingetheilt, deren jeder eine gewisse Anzahl Rekruten für ein bestimmtes

Regiment liefern mußte. Sein Heer in Friedenszeiten belief sich auf etwa

16,000 Mann. Nur Kassel blieb nach wie vor frei von der Aushebung; blos

diejenigen jungen Leute der Hauptstadt, die sich freiwillig meldeten,

wurden Soldaten. Wenn die Eltern der weggenommenen Söhne klagten, so kam

der Vater in die Eisenarbeit, die Mutter in's Zuchthaus. Wer desertirte,

mußte zwei Tage hinter einander Spießruthen laufen, jeden Tag zwölf Mal,

zuweilen bis zum Tode. »Nie -- sagt Carl Julius Weber in seinen Briefen

eines in Deutschland reisenden Deutschen -- sah ich mehr arme Teufel

durch die Gassen jagen, als einst in Kassel; die Trauermusik hörte ich

in meiner Wohnung, und die Offiziere belehrten mich, daß Gassenlaufen

der Gesundheit weniger nachtheilig sei als die alten Stockprügel«. Den

Reisenden jener Zeit fällt immer das traurige gedrückte Wesen der Hessen

auf, namentlich bemerken sie über den Gesichtern der Frauen eine tiefe

Trauer, eine schmerzliche Resignation ausgebreitet. Die Hessen, welche

um den beständigen Aushebungen zu entgehen, haufenweise nach Ungarn und

Polen auswanderten, pflegten sich sehr bezeichnend selbst »Herrenmänner«

zu nennen. »Sind wir todt, so sind wir davon«, war eine gewöhnliche

Redensart der armen Leute im Lande. Nach dem siebenjährigen Kriege war

ganz Hessen von aller jungen Mannschaft entblößt, und kaum war wieder

einige nachgewachsen, so mußte sie, der zwanzigste Theil der Bevölkerung

des ganzen Landes, nach Amerika ziehen. Bei dieser Gelegenheit griff man

natürlich auch zu Werbungen im deutschen Auslande; namentlich war

Frankfurt eine Haupt-Rekrutenstation für die hessischen Werber.

Der Minister dieses Fürsten nun, Ernst Martin von Schlieffen, ein

geborner Pommer, war einer der geistreichsten, sonderbarsten, unter dem

Anscheine der Sentimentalität nüchternsten und der Maske des

Biedermannes berechnendsten Männer aus der Aufklärungszeit des vorigen

Jahrhunderts. Natürlich verehrte auch er Voltaire und die französischen

Enzyklopädisten als eine Art höherer Wesen. Als Jüngling durch eine

Laune des großen Königs aus dem preußischen Dienste getrieben, hatte er

in Hessen unter Wilhelm VIII. freundliche Aufnahme gefunden, den

siebenjährigen Krieg unter dem Herzog von Braunschweig mitgemacht und es

1772 zum Generallieutenant gebracht. Schlieffen ist der eigentliche

Vater der sogenannten Triasidee und der Vorläufer von Beust und v.d.

Pfordten; er ersann nämlich nach dem siebenjährigen Kriege, um das

Gleichgewicht zwischen Oesterreich und Preußen zu wahren, einen Bund der

Mindermächtigen und suchte durch diesen in die große Politik

einzugreifen. Derartigen Humbug duldete aber der alte Fritz nicht; er

ließ sich vom »diplomatischen Kroppzeug« nicht drein reden. Zur Zeit der

Ankunft Faucitt's war Schlieffen zugleich Minister und die rechte Hand

des Landgrafen, dessen Vortheil er nie außer Augen ließ. Dieser hätte in

der That nirgends einen aufmerksamern, umsichtigern und gewissenhaftern

Unterhändler als Schlieffen finden können. Faucitt war seiner

Ueberlegenheit, seiner Weltkenntniß und Feinheit im Verkehr durchaus

nicht gewachsen, wie denn überhaupt Schlieffen sich ebenbürtig an die

Seite der besten Diplomaten seiner Zeit stellt. Später trat er wieder in

preußische Dienste, wurde Kommandant von Wesel und Generallieutenant.

Die Franzosen wollten ihn 1792 zum Befehlshaber unter Dumouriez machen.

Schlieffen lehnte das Anerbieten ab, diente aber auch nicht gegen die

von ihm so hoch bewunderte Nation und zog sich auf sein Gut Windhausen

bei Kassel zurück, wo er ein beschauliches, den Wissenschaften

gewidmetes Leben führte, sich selbst ein Grab mit sonderbarer Inschrift

setzte und erst 1825, dreiundneunzig Jahre alt, starb. Seine

Familiengeschichte der von Schlieben oder Schlieffen enthält eine der

besten Abhandlungen über die Entstehungsgeschichte des deutschen Adels;

seine Ansichten sind immer originell und geistreich, wenn sie oft auch

den Autodidakten verrathen; nur werden sie leider durch einen bis zur

Komik getriebenen Purismus oft ungenießbar. So nennt er sich als General

und Minister einen Feldherrn-Geschäftsführer, ein Adjutant heißt bei ihm

Feldhandbieter, die Musen sind Wissensgöttinnen, und der Staatssekretär

ist ein Reichsschriften-Verweser.

Mit diesem Manne nun hatte Faucitt bei seiner Ankunft in Kassel zu thun.

Von dem siebenjährigen Kriege her noch oberflächlich mit ihm bekannt,

hielt er sich an die weltmännische Außenseite, an die glatten und

gewinnenden Formen des Ministers und wünschte sich schon Glück, daß er

weit besser mit ihm als mit dem pedantischen Feronce zum Ziel kommen

werde. Er sollte aber bald zu seinem Schaden finden, daß er mit dem

braunschweigischen Minister ein viel leichteres Spiel gehabt hatte.

Faucitt überbrachte Schlieffen ein Einführungsschreiben des

Erbprinzen von Braunschweig, der darin den Abschluß eines

Truppenlieferungsvertrages mit England anzeigte, »da man doch aus

Rücksichten der Freundschaft und Verwandtschaft dem Wunsche des Königs

von England habe Folge leisten müssen«, und der zugleich den Besuch

Faucitt's in Kassel zu demselben Zwecke ankündigte. Schlieffen erklärte,

daß der Landgraf unwohl sei und zur Zeit Niemanden empfangen könne,

zeigte sich im Uebrigen aber geneigt, auf den Vorschlag einzugehen und

seinen Herrn dafür zu gewinnen. Derselbe sei, fügte er hinzu, sehr

verstimmt und leicht reizbar; man müsse deshalb vorsichtig mit ihm

umgehen und ihn schrittweise auf die Absichten Faucitt's vorbereiten.

Ganz so schlimm muß es in der Wirklichkeit mit der üblen Laune des

Landgrafen nicht gestanden haben, denn schon zwei Tage nach dem ersten

Empfang des englischen Gesandten erklärte Schlieffen diesem, daß

Serenissimus nicht allein keine Einwendungen mache, sondern den

Vorschlag des Königs von England mit Vergnügen annehme und ihm so viel

Truppen überlassen wolle, als er nur entbehren könne. »Der General --

schreibt Faucitt am 12. Dezember 1775 an Suffolk -- fragte mich, wieviel

Soldaten wir brauchen würden? worauf ich erwiederte, 10,000 bis 12,000

Mann, mir nicht einbildend, daß der Landgraf eine so große Zahl zu

liefern im Stande sei. Der General versprach sie mir aber sofort, da

sich die Kriegseinrichtungen Hessen's seit dem letzten Kriege auf einem

ausgezeichneten Fuße befänden, und sagte zugleich zu, daß die Truppen

bis zum April spätestens marschfertig sein sollten. Am Schlusse unsrer

Unterredung erwähnte Schlieffen noch eine Forderung für

Hospital-Ausgaben, welche Hessen angeblich im letzten Kriege für uns

gemacht und deren Bezahlung er bisher vergeblich gefordert habe. Ich

erklärte, von der Sache gar nichts zu wissen, und hoffe, die

Verhandlungen schließen zu können, ohne daß mir deshalb Bedingungen

auferlegt werden. Ich benachrichtige Sie sofort von diesem Anspruche,

weil des Landgrafen Minister leicht aus unsrer gegenwärtigen

Verlegenheit Nutzen ziehen und auf Befriedigung dieses angeblichen

Anspruches bestehen könnte.«

Schlieffen las aus der Eile und Hast, mit welcher Faucitt die

Unterhandlungen betrieb, sehr schnell seinen Vortheil heraus und fand

darin nur eine Aufforderung mehr für sich, den Gunst bewilligenden

Gönner zu spielen und langsam, ja anscheinend widerwillig sich ein

Zugeständniß nach dem andern entreißen zu lassen. Die Bedingungen,

welche er aber in der That vorschrieb, gingen soweit, daß sie das

eigentliche Verhältniß zwischen beiden Kontrahenten auf den Kopf

stellten und den englischen Gesandten und Minister des Auswärtigen zu

Bittstellern herabsetzten, die froh sein mußten, daß ihnen nur ein Theil

ihrer Wünsche gewährt ward. Die Situation war einfach diese: der

Landgraf hatte Geld und konnte warten; der König von England aber hatte

keine Truppen und konnte nicht warten. Der verschuldete Herzog von

Braunschweig hatte wie ein hungriger Klient mit seinem reichen Patrone

verhandeln müssen und würde, wenn Faucitt seinen Vortheil verstanden

hätte, auf jedes Gebot, auf jede Bedingung eingegangen sein. Schlieffen

aber wußte, daß er unentbehrlich war und konnte deshalb durch

Zurückhaltung nur gewinnen.

Der Vertrag, dessen definitiver Abschluß die Zeit vom 12. Dezember 1775

bis zum 31. Januar 1776 in Anspruch nahm, stimmt in seinen Zwecken und

wesentlichen Grundzügen mit der Braunschweiger Konvention überein. Es

genügt deshalb, hier nur diejenigen formellen und materiellen

Bedingungen hervorzuheben, durch welche sich beide von einander

unterscheiden.

Zunächst schloß also der winzige Landgraf von Hessen mit dem mächtigen

König von England keinen Truppenlieferungsvertrag, wie Braunschweig,

sondern eine Allianz, ein Schutz- und Trutzbündniß, worin der eine Theil

(§. 1.) dem andern treue Freundschaft und die Förderung seiner

Interessen wie seiner eignen verspricht, und sich verpflichtet, alle

Verluste und Nachtheile vom andern abzuwenden. Ja England ging in den

Paragraphen 10. und 11. so weit, dem Landgrafen den ungeschmälerten

Besitz seines Gebietes zu verbürgen, falls er angegriffen werden sollte,

und natürlich verpflichtete sich auf der andern Seite der Landgraf, dem

Könige von England im Falle eines Angriffes zu Hülfe zu kommen und

seine Besitzungen vertheidigen zu helfen. Wir werden später sehen, wie

heftig diese Bestimmung, als der englischen Krone unwürdig, vom

Parlament angegriffen wurde.

Ueber dieser Wahrung seiner politischen Gleichberechtigung übersah

Schlieffen durchaus nicht die materiellen Vortheile. Zunächst setzte er

durch, daß aus allen früheren mit England abgeschlossenen Verträgen die

Hessen günstigsten Bestimmungen in den neuen Vertrag aufgenommen wurden,

wie dies auch aus seiner Einleitung hervorgeht. Natürlich hütete sich

Schlieffen wohl, irgend welche nachtheilige Klauseln aus der

Vergangenheit hervorzuziehen, dagegen war er, wo es seinem Interesse

entsprach, in einzelnen Fällen um so geschickter, eine Uebereinstimmung

zwischen der Gegenwart und längst obsolet gewordenen Paragraphen der

früheren Verträge zu entdecken. »Schlieffen wollte es zuerst als einen

unsere Verhandlungen leitenden Grundsatz anerkannt sehen -- schreibt

Faucitt am 20. Dezember 1775 an Suffolk -- daß die Verträge, welche

früher zwischen beiden Höfen abgeschlossen wurden, als die Basis gelten

sollten, auf welcher auch der gegenwärtige Vertrag abzuschließen sei,

und daß wir im Laufe unsers Geschäftes nur dann davon abgehen dürften,

wenn die veränderten Umstände es unbedingt verlangten. Eine Zustimmung

zu diesem Vorschlag meinerseits würde mich, wie ich fürchtete, einer

unangenehmen Beschränkung ausgesetzt haben. Ich widersprach also, indem

ich einwandte, daß augenblicklich kein allgemeiner Krieg herrsche, daß

ferner Hessen nicht in Gefahr schwebe, von einem fremden Feinde

überfallen zu werden, daß demnach die Verhältnisse, welche die Mehrzahl

der alten Verträge hervorgerufen, nicht existirten, weshalb es rathsamer

sein und unsre Arbeit bedeutend abkürzen würde, wenn wir unsere

Berathungen hauptsächlich auf diejenigen Punkte beschränkten, welche der

vorliegende Fall erheische. Der General bestand aber darauf, daß den

früheren Verträgen anhängen, auf geebneten Wegen gehen heiße, und daß

dadurch der Abschluß unserer Verhandlungen eher gefördert als gehemmt

werde. Außerdem, sagte er, sei es seines Herrn bestimmter Befehl, nur

auf der alten Grundlage zu verhandeln und weiter zu gehen. Der Landgraf

verlange also, daß seine Verbindung mit England nur im Einklang mit den

früher befolgten Prinzipien erneuert und keine ungünstigere, als irgend

eine der ihm bei früheren Gelegenheiten bewilligten Bedingungen

angenommen werde, um so mehr, da seine Truppen zum Dienste in einem so

entfernten Lande verwandt werden sollten. Ich mußte also nothgedrungen

nachgeben. Der Vertrag ist in der gewöhnlichen Form entworfen; viele

seiner Artikel sind den früheren Verträgen, namentlich demjenigen von

1755 entnommen« (dem vom Herzog von Newcastle abgeschlossenen, gegen den

Pitt damals auftrat).

Suffolk behandelte übrigens die Frage sehr oberflächlich und

leichtsinnig und meinte, es sei nichts als eine Pedanterie, ein Spielen

mit inhaltsleeren Worten, in welchen man sich an kleinen Höfen gefalle,

wo es keine wirklichen Geschäfte gebe, hatte deshalb auch nichts gegen

Faucitt's Nachgiebigkeit einzuwenden. Schlieffen zeigte diesem aber

bald, welche praktische Folgerungen sich aus dieser vermeintlichen

Prinzipienreiterei ziehen ließen.

Zuerst also setzte er durch, daß das Werbegeld auch für die Offiziere

bewilligt wurde, während es der Herzog von Braunschweig nur für die

Soldaten verlangt und erhalten hatte. Indessen war es im Vertrage von

1755 als eine Art Geschenk auch für die Offiziere gezahlt worden, damit

sie sofort ausrücken könnten. Es mußte mithin auch jetzt, obwohl unter

gänzlich veränderten Umständen, auf Schlieffen's Verlangen gezahlt

werden. Der Mehrbetrag, der auf diese Weise in die Tasche des Landgrafen

floß, war um zwanzig Prozent höher, als wenn das Werbegeld nur für die

Gemeinen in Ansatz gekommen wäre. Dann wurde die Subsidie nicht, wie bei

Braunschweig in deutschen Kronen, sondern in Kronen Banko[1] (à 1 Thlr.

21½ Sgr.) festgesetzt und zur Erzwingung dieses Anspruches auch

wieder der Präzedenzfall aus dem Jahre 1755 geltend gemacht. Die

Subsidie war eine doppelte während der ganzen Dauer des Krieges d.h.

450,000 Kronen (gleich 772,600 Thlr. Pr. Ct.) für 12,000 Mann, also

37½ Krone per Kopf. Der König von England mußte sie ein volles Jahr

vor ihrem Ablaufe kündigen, doch durfte er diese Kündigung erst nach der

Rückkehr und Ankunft der Truppen in Hessen geben.

Diese Bedingung erwies sich in der Folge als die härteste und lästigste

von allen. Faucitt und mit ihm Suffolk gingen von der Voraussetzung aus,

daß der Krieg nur ein, höchstens zwei Jahre dauern werde; beide

arbeiteten deshalb von Anfang an darauf hin, daß die Subsidie nicht

noch Jahre lang nach dessen Beendigung bezahlt zu werden brauchte. In

früheren Fällen war sie gewöhnlich nach dem Friedensschluß noch zwei,

einige Mal sogar noch vier Jahre und zwar zum doppelten Betrage der

während des Krieges gezahlten Summe in Kraft geblieben. Auch

Braunschweig erhielt im Einklang mit dieser Praxis während des Krieges

eine einfache und nach Beendigung desselben noch zwei Jahre lang eine

doppelte Subsidie. Schlieffen dagegen sah weiter und glaubte von vorn

herein nicht an einen baldigen Friedensschluß, sondern hielt einen

langjährigen Krieg für wahrscheinlich und schlug deshalb für dessen

Dauer eine doppelte Subsidie vor. Im ungünstigsten Falle verlor er im

Verhältniß zu Braunschweig nur ein Jahr, da die Subsidie selbst nach

Beendigung des Krieges noch ein Jahr nach der Ankunft der Truppen in

Hessen gezahlt werden mußte. Dauerte dagegen der Krieg länger als ein

Jahr, so war aller Vortheil auf Seiten Schlieffen's. Dieser that, als

bringe er dadurch ein Opfer, daß er außer der einjährigen auf jede

Subsidie nach dem Friedensschluß verzichte, und erklärte Faucitt, es sei

ihm eigentlich das alte Verfahren lieber; indessen wolle er in

Anbetracht anderer Vortheile im vorliegenden Falle gern nachgeben.

Dagegen behielt er sich zum Schein die Wahl vor, die Truppen nach vier

Jahren zurückzurufen oder dann einen neuen und zwar bessern Vertrag

abschließen zu dürfen. Natürlich war das nur eine Spiegelfechterei, an

deren Geltendmachung Schlieffen auch in der Folge niemals dachte. Allein

Faucitt biß an, Suffolk ließ sich auch fangen, und der Landgraf von

Hessen steckte einen Mehrgewinn ein, der sich während der zehnjährigen

Dauer des Vertrages auf ungefähr 600,000 Pf. Sterl. oder vier Millionen

Thaler belief.

Sodann durften die hessischen Truppen im Dienste England's nur auf dem

Kontinent von Nordamerika verwandt werden; sie hatten ihre eigenen

Aerzte und Hospital-Einrichtungen, die ebenfalls vom König von England

unterhalten werden mußten, und erhielten ihre Löhnung nicht vom

englischen Zahlmeister, sondern direkt vom Landgrafen, in dessen

Kriegskasse die zu diesen Zwecke bestimmte Summe eingezahlt werden

mußte. »Ich bestand -- schreibt Faucitt in demselben Briefe vom 20.

Dezember 1775 an Suffolk -- mit aller Energie darauf, daß die hessischen

Truppen ihre Löhnung so reichlich und ungeschmälert erhalten müßten als

die englischen. Der General erkannte ohne Weiteres die schmachvollen

Gaunereien an, unter denen die Hessen während des letzten Krieges in

Deutschland gelitten hatten und versicherte mich, daß er zwar, um nicht

das Mißvergnügen des Landgrafen zu erregen, keinen besonderen Artikel

über diesen Punkt in den Vertrag bringen dürfe, daß ich mich aber darauf

verlassen könne, daß sie dies Mal auf einem ebenso guten, wenn nicht

bessern Fuße gehalten werden sollten, als zur Zeit, wo sie in England

gewesen (1745).«

Der Landgraf willigte also nicht ein, daß seine Soldaten direkt von

England bezahlt wurden, noch gab er die bestimmte Erklärung, daß sie auf

demselben Fuße mit den englischen Truppen stehen, sondern stellte nur in

Aussicht, daß sie dies Mal besser als früher behandelt werden sollten.

Der Grund für die Erzwingung dieser Bedingung war kein andrer, als daß

sich auf diese Weise mehr Leute in Anrechnung bringen ließen, als

wirklich im Dienste waren. Daß der Landgraf dieses ehrlose Mittel, einen

unerlaubten Gewinn zu machen, nicht verschmähte, ergiebt sich aus den

beständigen Klagen und Berichten der englischen Musterungsoffiziere und

General-Kriegskommissaire, die in den Zahlungslisten stets mehr Soldaten

aufgeführt fanden, als wirklich bei den Fahnen standen. Nur aus diesem

Gesichtspunkte läßt es sich erklären, daß Schlieffen nicht, wie

Braunschweig, dreißig Kronen Banko für jeden Todten oder für je drei

Verwundete verlangte, sondern, daß er bei den Verhandlungen das

Hauptgewicht auf die Auszahlung der hessischen Löhnung durch den

Landgrafen legte. Ein Hesse, der nur drei Monate länger auf den

Präsenzlisten geführt wurde, brachte schon mehr ein, als ein

braunschweigischer Verwundeter.

Obgleich der Vertrag erst am 31. Januar abgeschlossen wurde, so mußte er

auf den Wunsch des Landgrafen, der für die eingetretene Verzögerung dem

englischen Ministerium Schuld gab, doch auf den 15. Januar vordatirt und

von diesem Tage an auch die doppelte Subsidie bezahlt werden. Die

Löhnung für die erste Division, die am 16. Februar marschiren sollte,

fing ebenfalls schon zwei Wochen früher, nämlich am 1. Februar an,

während die zweite Division sie sieben Tage vor ihrem wirklichen

Abmarsche erhielt, um sie für die mit der schnellen Ausrüstung

verursachten außerordentlichen Ausgaben zu entschädigen. Außerdem wurde

den Truppen die englische Löhnung noch bis zum Ende des Monats

zugesichert, in dessen Laufe sie in ihre Heimath zurückgekehrt sein

würden.

Wohl hatte Schlieffen Ursache, sich später dieses Meisterstückes seiner

Diplomatie zu rühmen und zu sagen, daß keiner der Verträge, deren

Hessen's Landesherren früher mehrere mit England geschlossen, je für sie

so vortheilhaft gewesen sei, als der von ihm eingegangene. Der einzige

Punkt, in welchem er nachgab, war das Verlangen, daß das ganze Korps

noch ein ganzes Jahr nach seiner Rückkehr in englischem Solde stehen

sollte. Er stützte sich für diese Forderung auf den fünften Artikel des

Londoner Vertrages vom 1. April 1760, mußte sie aber bei näherer Prüfung

des Originals fallen lassen, weil die damals überlassenen beiden

Truppenabtheilungen nur aus Gefälligkeit von England bezahlt waren, um

dem Landgrafen in seiner eignen Hauptstadt die Residenz zu ermöglichen.

»Der Vertrag mit Braunschweig -- schreibt Suffolk am 2. Januar 1776 an

Faucitt -- mag Ihnen als Muster für den mit Hessen abzuschließenden

dienen. Der König wünscht, daß wo möglich ein Vertrag dem andern

gleiche. Können Sie daher den Schlieffen'schen Entwurf dem

braunschweigischen Vertrag näher bringen, so ist es desto besser. Sollte

Schlieffen dagegen auf seiner Parade mit Redensarten bestehen, so

beharren Sie nicht auf ihrer Verwerfung, sondern behalten Sie sich

wesentliche Punkte vor. Eine Ersparniß würde uns allerdings sehr

erwünscht sein, indessen darf sie nicht unserm großen Zwecke im Wege

stehen, welcher darin besteht, daß wir so schnell als thunlich möglichst

viele Soldaten erhalten. Wenn deren 10,000 Mann zu erlangen sind, so

wird hoffentlich ein Theil derselben früher als zur festgesetzten Zeit

zu marschiren im Stande sein. Sie wissen selbst, von welch' ungeheurer

Wichtigkeit eine frühzeitige Einschiffung ist.

Der erste Gegenstand, der Ihre ernste Aufmerksamkeit verdient, ist die

Geldwährung, in welcher das Werbegeld und die Subsidien bezahlt werden

sollen. Der Vortheil von fast fünfzig Prozent, welchen der Kassler Hof

auf diese Weise über den Braunschweiger gewinnt, sollte eigentlich durch

die außerordentliche Schnelligkeit in der Beförderung der Truppen

ausgeglichen werden. Darauf kommt Alles an. Diesen Vorzug müssen wir

wenigstens vom Landgrafen erlangen. Gehen Sie schlimmsten Falles aber

auf alle seine Bedingungen ein, wenn Sie keine besseren festsetzen

können. Das Verlangen der Werbegelder für Offiziere ist neu, sollte also

nicht zugegeben werden. Die von Ihnen angenommene Art der

Subsidienzahlung ist vom Könige gebilligt. Hoffentlich wird der Landgraf

nicht darauf bestehen, daß die doppelte Subsidie noch ein ganzes Jahr

nach der Rückkehr seiner Truppen in ihre Heimath gezahlt wird. Geben

Sie höchstens sechs Monate zu. Die Löhnung der Truppen sollte eigentlich

mit ihrer Rückkehr aufhören, jeden Falls aber muß sie mit dem Monate

ihrer Rückkehr enden.

Der Separat-Artikel, welcher der Desertion der Truppen im Kurfürstenthum

Hannover vorbeugen soll, kann keinen Theil eines Vertrages mit dem

Könige von England bilden. Der Landgraf wird sich am besten gegen

Desertion und die Abneigung der deutschen Soldaten gegen eine Seereise

schützen, wenn er ihnen alle Vortheile der englischen Löhnung sichert.

Sie dürfen diese Löhnung nur im Einschiffungshafen oder da anfangen

lassen, wo die Truppen des Landgrafen Gebiet verlassen. Richten Sie ihre

ganze Aufmerksamkeit darauf, daß die Einschiffung ohne Zeitverlust

erfolgt, da die schnelle Beförderung der Hessen auf den Kriegsschauplatz

von der höchsten Wichtigkeit ist. Wir müssen vor Allem jede Art

Verzögerung verhüten, indem diese den Hauptvortheil der erwarteten Hülfe

zu nichte machen würde.«

Die Vorschriften und guten Lehren, welche Suffolk hier gab, kamen zu

spät. Schlieffen bestand auf seinen Forderungen und Faucitt mußte wohl

oder übel nachgeben, weil sonst das ganze Geschäft gescheitert wäre.

»Der Landgraf -- schreibt der Unterhändler am 1. Februar 1776 an Suffolk

-- der keine Schulden, sondern sehr gute Finanzen hat, ist in diesen

Dingen schwer zu behandeln; er hätte einfach sein Korps nicht marschiren

lassen. Er hält den Krieg von nur kurzer Dauer und will sich sicher

stellen.« Jetzt entdeckte denn endlich Suffolk auch, warum Schlieffen

immer auf die alten Verträge zurückgegangen war. »Seine Vorliebe für

Präzedenzfälle -- meint er bei Uebersendung der Ratifikation am 12.

Februar 1776 -- hat sich hier nicht auf bloße Formalitäten beschränkt,

sondern mit besonderm Geschick alle ihm günstigen zufälligen

Bestimmungen aus früheren Verträgen zusammengesucht. In Anbetracht der

Tüchtigkeit und Zahl der Truppen aber, und der Schnelligkeit, mit

welcher sie marschfertig gemacht sind, sowie der Unbestimmtheit der

Zeit, für welche sie in unsern Dienst treten, billigt der König die

gegenwärtige Fassung der Artikel.«

Trotz aller dieser Zugeständnisse waren übrigens die Forderungen des

Landgrafen noch nicht erschöpft. Er verlangte ferner die Erledigung

seiner angeblichen Rechnungen für Hospitalauslagen, die aus dem

siebenjährigen Kriege her rückständig sein und Lstr. 41,820. 14. 5

betragen sollten. Alles, was Faucitt erreichen konnte, war die

Einwilligung, daß diese Ansprüche keine Paragraphen des neuen Vertrages

bildeten; wogegen er deren sofortige Prüfung und eventuelle Erledigung

versprechen mußte. Auch Suffolk beeilte sich, dem Landgrafen die

beruhigendsten Zusicherungen zu geben, verzögerte aber die endliche

Entscheidung und wagte, durch den zu diesem Zwecke eigens nach London

gekommenen Schlieffen gedrängt, erst im Mai 1777 gegen Ende der Sitzung

die Sache dem Hause vorzulegen.

Die Opposition führte den Beweis, daß der Anspruch schon vor vierzehn

Jahren erhoben und als ungerecht verworfen worden sei. Die Minister

waren nicht im Stande, das Gegentheil zu beweisen, behaupteten dagegen,

daß der Anspruch nur geruht habe und in Ermangelung erschöpfender

Beweise blos vorläufig abgewiesen sei. Obgleich seitdem keine neuen

Beweise beigebracht waren, so erschien er ihnen jetzt doch in jeder

Weise gerecht und billig, da es galt, einen so eigensinnigen und

zugleich unentbehrlichen Geschäftsfreund wie den Landgrafen nicht vor

den Kopf zu stoßen. Thomas Bishop, der zur Zeit des siebenjährigen

Krieges mit diesem Zweige der Verwaltung der verbündeten Armee

beauftragt gewesen war, wurde jetzt vom Ministerium auf's Neue

angewiesen, die vorgelegten Rechnungen zu prüfen. Bei dem besten Willen,

sich Lord Suffolk und dessen Kollegen gefällig zu zeigen und unbewiesene

Belege für erwiesene anzunehmen, konnte er als höchste Summe doch nur

Lstr. 29,321. 16. 8 zusammen rechnen, so daß also der Landgraf selbst im

günstigsten Falle Lstr. 12,498. 17. 9 zu viel verlangte. Bishop gesteht

aber selbst zu, daß er die Versicherung des Herzogs oder Erbprinzen von

Braunschweig und anderer hochgestellter Personen, daß eine Rechnung

richtig sei, stets als genügenden Beweis angenommen habe.

Bei den Verhandlungen im Hause selbst meinte der Oberst Barre, man könne

sich zu den kleinen deutschen Fürsten jeder Schandthat versehen, sie

wären froh gewesen, wenn sie für manche ihrer Forderungen aus dem

siebenjährigen Kriege einen Penny für den Shilling erhalten hätten; auch

der gegenwärtige Anspruch sei nichts als versuchter Schwindel. Baldwin

wandte ein, daß der hessische Landgraf, wenn er eine gerechte Forderung

gehabt hätte, nicht vierzehn Jahre auf ihre Bezahlung gewartet haben

würde; er, der Redner, wisse aber, daß sie, weil unbegründet, ihrer

Zeit unbedingt verworfen worden sei. J. Townshend betrachtete die

geforderte Summe als neue Subsidie, als einen, jeden Engländer

beschimpfenden Tribut. Burke erklärte die Ehre der Nation dafür

verpfändet, daß der Anspruch nicht bezahlt werde. Booth erschien die

ganze Sache deshalb verdächtig, weil sie so spät gegen Ende der Sitzung,

wo die meisten Mitglieder vom Lande schon nach Hause zurückgekehrt

seien, vorgebracht werde. Die Abstimmung erfolgte am 8. Mai 1777 und

ergab eine Majorität von nur fünfzig Stimmen gegen zwei und vierzig zu

Gunsten des Ministeriums. So wurden denn dem Landgrafen von Hessen unter

dem Titel eines bisher unbefriedigten Anspruches für Hospital-Rechnungen

aus dem siebenjährigen Kriege noch Lstr. 41,820. 14. 5 gleich 268,804

Thlr. 15 Sgr. bezahlt. Auf die inzwischen angelaufenen Zinsen

verzichtete der Empfänger. Ob er es wohl gethan haben würde, wenn er

seine Forderungen als richtig hätte nachweisen können?

Der Landgraf bot übrigens, nachdem das gegenseitige Verhältniß einmal

vertragsmäßig festgesetzt war, Alles auf, um seinen Verbindlichkeiten

auf's Gewissenhafteste nachzukommen. Bei seiner übermäßigen Geldgier,

wie Faucitt seine Plusmacherei bezeichnet, hinderte ihn diese

Gewissenhaftigkeit jedoch nicht, überall seinen Vortheil zu erspähen und

wo sich nur eine Gelegenheit bot, die Ausgaben höher zu treiben. So

benutzte er den im Vertrage gebrauchten unbestimmten französischen

Ausdruck »attirail« der Artillerie (Zurüstung und Geräth) zur Berechnung

aller möglichen Posten und Nebenforderungen, so daß Suffolk ganz

erschrocken ob der angeschwollenen Rechnung Faucitt eiligst bat, doch ja

in Zukunft unbestimmte französische Ausdrücke zu vermeiden. Außerdem

wurde für Fuhren und Fuhrdienst, Transportwagen und Lederzeug besonders

liquidirt; allein das englische Ministerium mußte, wenn auch

widerwillig, Alles bezahlen, da es vorher auf die schleunigste

Mobilmachung der hessischen Truppen gedrungen hatte.

Diese waren zur ursprünglich bestimmten Zeit, d.h. Mitte Februar,

marschfertig, konnten aber so wenig wie die Braunschweiger ausrücken,

weil seitens des englischen Marineministeriums die Vorkehrungen für die

Beförderung der fremden Soldaten so liederlich und verspätet getroffen

waren, daß die Transportschiffe erst zu Anfang März von England nach

Bremerlehe abfahren konnten. So blieben die Hessen denn noch vierzehn

Tage länger in ihren Quartieren. Die erste Division marschirte erst am

2. März zum Einschiffungshafen ab, wo sie zwischen dem 15. und 20. März

eintraf. Faucitt musterte sie am 20. März in den englischen Dienst ein.

Er war ganz entzückt von den prächtigen Regimentern und schrieb in

diesem Sinne am 25. März 1776 an Suffolk, wie folgt: »Die mit guten

Büchsen bewaffneten Jäger sind kräftige und schöne Leute und von Jugend

an gelernte tüchtige Schützen. Das Grenadierbataillon Linsing ist ein

prachtvolles Korps, ein herrlicher Menschenschlag; die Mannschaften

stehen sämmtlich noch in ihrer ersten Jugend und besten Kraft. Die

Regimenter Garde du Korps (Oberst Wurmb), Prinz Carl (Oberst Schreiber),

General Ditfurth (Oberst Bose), General Trümbach (Oberst Bischhausen)

sind gleichfalls ausgezeichnet und für jede Art Dienst geeignet. Es ist

schwer zu sagen, welches von ihnen das beste ist. Alle zusammen haben

nur sechs Kranke und sechs Deserteure. Vier Regimenter sind schon

eingeschifft, die Grenadiere werden morgen eingeschifft und die Jäger,

sobald ein andrer Transport ankommt. Die Disziplin der Soldaten ist

ausgezeichnet. Fünf andre Korps -- fährt Faucitt am 2. April fort --

sind vor diesen Tagen eingemustert: ein Grenadierbataillon, Oberst

Block, die Füsilier-Regimenter Erbprinz, Oberst Hachenberg, Knyphausen,

Oberstlieutenant Borck, Mirbach, Oberst Loos und Donop, Oberst Rosen.

Alle fünf sind ungewöhnlich schöne Regimenter, vollständig uniformirt

und bewaffnet und für jeden Dienst in der ganzen Welt tauglich. Ich

erwähne die alten Leute nicht, weil ihrer kaum zehn bis zwölf sind, die

älter als vierzig bis fünfundvierzig Jahre sein mögen. Nur in der Höhe

der Mannschaften herrscht ein kleiner Unterschied vor; das erste Glied

ist vielleicht einen halben bis einen Zoll größer als die übrigen,

allein kein Mann war unter fünf Fuß acht Zoll, und alle Glieder waren

einander gleich. Das Centrum war ein wenig kleiner, aber auch dieses

besteht aus jungen, gesunden und gut aussehenden Burschen. Nur sieben

Mann sind von diesen letzten fünf Regimentern desertirt, einer gestorben

und drei krank. Die drei letzten Korps dieser Division -- so schließt

Faucitt seinen Bericht vom 12. April -- sind das Grenadierbataillon,

Oberstlieutenant Minnigerode, das Füsilier-Regiment Losberg, Oberst

Heringen und das Rall'sche Regiment. Die beiden ersten sind

ausgezeichnet und in jeder Beziehung tüchtig, sie sehen aus wie

Veteranen; Rall's Regiment ist das schlechteste von Allen, die ich

gesehen habe, sowohl was Größe als körperliche Stärke der Mannschaften

betrifft. Es war bisher eines der Friedens- und Garnisons-Regimenter,

welches schnell vollständig rekrutirt werden mußte. Der thätige und

ausgezeichnete Oberst wird sie aber schnell einexerziren.«

Die Zahl der hier spezifizirten, die erste hessische Division bildenden

und vom Generallieutenant Heister kommandirten Truppen belief sich im

Ganzen auf 8397 Mann, nämlich Generalstab 25, drei Bataillone Grenadiere

mit Stab jedes 529, also 1587, zehn Regimenter Infanterie mit Stab jedes

663, also 6630, und die Jägerkompagnie mit 150 Mann. Dazu kam noch die

Artillerie, die aus 38 Geschützen und 557 Mann bestand, wovon 13 Stücke

und eine Kompagnie mit dieser ersten Division eingeschifft wurden. Der

letzte Mann derselben ward am 14. April in den englischen Dienst

gemustert. Gegen Ende des Monats kam sie nach Spitehead und Portsmouth,

mußte hier aber wieder einige Zeit liegen bleiben, weil auf den bisher

benutzten Schiffen nicht Raum genug vorhanden war und erst einige neue

beschafft werden mußten. So traf die erste Division, denselben Leiden

und Beschwerden wie die Braunschweiger ausgesetzt, erst zu Anfang August

in Staaten Island ein.

Die zweite Division Hessen konnte von Faucitt erst am 2. Juni in

Ritzebüttel in den englischen Dienst gemustert werden, weil früher

keine Transportschiffe zu ihrer Beförderung nach dem Kriegsschauplatze

vorhanden waren. Sie hatte nach seiner Beschreibung nicht so kräftige

und schöne Leute, als die erste Division, indessen übertraf sie doch

seine Erwartungen. Das Zentrum hatte viele kleine Leute, doch waren

sie jung und kräftig. Kaum ein einziger Soldat schien älter als

siebenzehn bis achtzehn Jahre alt zu sein. Diese ganze zweite Division

bestand mit Ausnahme des Wuttgenau'schen Regimentes aus lauter

Garnisons-Regimentern, die besonders für den amerikanischen Dienst

ausgehoben und kompletirt wurden und deshalb in jeder Beziehung

schlechter als die erste Division, aber Alle noch geborne Hessen

waren. Sie war gebildet aus den Regimentern Huyne, Stein, Knyphausen,

Wuttgenau, Bünau und Wissenbach, sowie dem Grenadierbataillon Köhler

und zählte nebst entsprechender Artillerie im Ganzen 3997 Mann.

Divisions-General war der General-Lieutenant v. Knyphausen, während

der General-Major Schmidt und der Oberst Loßberg die beiden Brigaden

kommandirten. Beide Divisionen zählten somit im Ganzen 12,394 Mann.

Die zweite kam erst Mitte Oktober in Amerika an und landete am 18.

Oktober in der Nähe von New Rochelle am Long Island Sund, so daß sie

noch einen rühmlichen Antheil an den militärischen Bewegungen des

Herbstes 1776 nehmen konnte. --

Uebrigens begegnete der Landgraf schon bei der Aushebung und

Vervollständigung dieser zweiten Division nicht unbedeutenden

Schwierigkeiten, deren bedeutendste in der Desertion seiner eigenen

Unterthanen bestand. Diese entliefen nämlich, um die Einreihung in eins

der nach Amerika bestimmten Regimenter zu vermeiden, in hellen Haufen

nach Hannover und in die benachbarten Staaten. Obgleich im §. 13. des

Vertrags mit England versprochen war, daß die Flüchtlinge von den

hannöverschen Behörden ausgeliefert werden sollten, so trat doch der

aktive und passive Vorschub, den das Volk diesen Flüchtlingen überall

leistete, der Ausführung dieser Bestimmung hindernd in den Weg. Das

hannöversche Ministerium verhielt sich den Beschwerden des Landgrafen

gegenüber ebenfalls ablehnend, indem es die Entlaufenen auf dessen bloße

Angabe hin nicht einfangen und sich nicht zum Jäger und Büttel eines

fremden Fürsten hergeben wollte. Der hessische Landesvater wandte sich

deshalb durch Faucitt direkt an Suffolk, und ließ ihn bedeuten, daß

dieser haufenweisen Flucht ein Ende gemacht werden müsse, wenn er in den

Stand gesetzt werden solle, die erforderlichen Mannschaften und Rekruten

zu stellen. Während einige Monate vorher jede Einmischung in diese

Angelegenheit als unverträglich mit der Würde Englands kategorisch

abgewiesen worden war, wurde jetzt im Interesse des Dienstes dem

hannöverschen Ministerium befohlen, daß zur Verhinderung fernerer

Desertion eine Art Kartell oder zeitweilige Uebereinkunft mit

Hessen-Kassel geschlossen werden müsse. Gleichwohl hörte aber die Flucht

dienstpflichtiger und tüchtiger Hessen nicht auf, sodaß der Landgraf

vergebens selbst zu außerordentlichen Mitteln seine Zuflucht nahm.

Dasjenige, von welchem er sich den meisten Erfolg versprach, war der

Erlaß der halben Kontribution und des »Schreckenbergers«.[2]

»Es gereicht uns alle Mal zur beruhigenden Zufriedenheit -- heißt es in

der Verordnung vom 30. Juni 1776 -- wenn wir unseren getreuen

Untertanen Merkmale von unserer Landesväterlichen Zuneigung geben und

ihnen, so oft es die Bedürfnisse des Staates nur immer erlauben wollen,

die auf sich habende öffentliche Lasten erleichtern oder gar vermindern

können.

In dieser gnädigsten Gesinnung, und damit erwänte unsere getreue

Untertanen von dem noch nicht überall verschmerzten letzteren Kriege und

darauf erfolgten Mißjaren und Teuerung sich desto eher wieder erholen,

haben wir aus eigener Bewegung gnädigst beschlossen, daß dem ganzen

Lande vom 1. Juli dieses Jares an, und so lange das der Krone England

überlassene Auxiliaire-Corps abwesend sein wird, die Hälfte der ersten

monatlichen ordinairen Contribution, wie sie in den Etats Unseres Kriegs

Zal-Amts dermalen festgesetzt ist, oder durch die Ratifikation nach

Publikation der neuen Katastern anderweit requirirt wird, nicht nur

gänzlich erlassen, sondern auch die Erhebung der zu unserer Kriegs-Kasse

fließenden _Schreckenberger_ bis zur Zurückkunft des Corps sistirt

werden soll: jedoch also und dergestalt, daß unter der Contribution, die

statt der Naturalleistung zu entrichtende Fourage und Militair Bau

Fuhr-Gelder, keineswegs, unter dem Schreckenberger aber weder der

zur Tilgung derer vom letzteren Kriege her noch unbezalten

Gemeinde-Schulden, im Jare 1773 von Unsrer hessischen Landschaft

verwilligte halbe Schreckenberger, noch auch die von Unsrer Grafschaft

Schaumberg zu einigem Abtrage der Stadt Rinteln und Oldendorfischen

Kriegs-Schulden ausgeworfene halbe Fräulein-Steuer zu verstehen, sondern

so ein als andre, nach wie vor, zu erheben und beizutreiben ist.«

Diese landesväterliche Huld klingt wie ein Hohn auf das unglückliche

Land. Serenissimus streicht für jeden der 13,000 an England verhandelten

Unterthanen zuerst 30 Kronen Werbegeld, dann noch einmal 37½ Krone

jährlicher Subsidie ein; England bezahlt und verpflegt außerdem seine

Armee, die ihn also für die Dauer des Vertrages gar Nichts kostet, und

er ist so gnädig, die halbe Kriegs-Kontribution und den Schreckenberger

zu erlassen! Noch blutete Hessen an den Wunden, welche der siebenjährige

Krieg ihm geschlagen, an den Kontributionen und Lasten, welche Freund

und Feind volle sieben Jahre lang ihm auferlegt hatten; Gemeinde, Dörfer

und Städte waren in Folge dessen tief verschuldet. Hier also wäre zu

retten, zu lindern und zu helfen so leicht und lohnend gewesen; aber da

hätte ja Serenissimus von seinem Gewinn zuviel abgeben müssen.

»Was von dem Blutgelde -- sagt ein konservativer Geschichtschreiber,

W. Wachsmuth -- zur Verschönerung der Hauptstadt, Stiftung des

Karolinums, einer Akademie &c. verwandt wurde, war wie wenn einem

Hungernden Bonbons statt Brod gereicht werden. Der Schatz füllte sich

vom Blut und von den Thränen des Volkes, das blos den Trost hatte,

von den Kriegs-Kontributionen einstweilen nur die Hälfte bezahlen zu

müssen.«

Ein Familienvater, der nur zwei Söhne als Soldaten stellte und etwa 50

Fl. jährlicher Steuern zahlte -- in diesem Falle wird sich die Mehrzahl

der Bauern befunden haben -- erhielt davon einen halben Schreckenberger

(also 3 Sgr.) und vielleicht ein paar Gulden halber Kriegs-Kontribution

geschenkt; dagegen bereicherte er seinen Landesvater ein für alle Mal um

60 Kronen Werbegeld und um 75 Kronen jährlicher Subsidien. Das Volk

scheint in der That so undankbar gewesen zu sein, die Sache von diesem

nüchternen Zahlenverhältniß aus betrachtet und dem entsprechend die

landesväterliche Gnade in ihrer ganzen Schäbigkeit gewürdigt zu haben,

denn es entzog sich nach wie vor dem Dienste durch die Flucht, trotzdem

daß die ganze hessische Grenze Tag und Nacht von berittenen Landjägern

bewacht wurde.

Diese wohlbegründete Abneigung der Hessen gegen den Eintritt in das nach

Amerika bestimmte Heer erschwerte dem Landgrafen sein Geschäft um so

mehr, als die Anforderungen Englands täglich wuchsen; ja sie drohte

seinem Säckel sogar sehr gefährlich zu werden. Zunächst wurden gegen

Ende 1776 noch hessische Jäger verlangt. General Heister hatte ihre

Bedeutung in den Long Islander Gefechten vom 27. bis 29. August 1776

erkannt und in einem aus Brooklyn am 3. September 1776 an Lord Suffolk

datirten Briefe ihrer 800 Mann zur Vermehrung der englischen Armee für

unbedingt nothwendig erklärt. Er wollte in ihnen einen den

amerikanischen Riflemen ebenbürtigen, wenn nicht überlegenen Gegner

schaffen. Der englische Oberbefehlshaber stimmte dem deutschen General

bei, dessen leichte, von Donop geführte Truppen soeben die Siege bei

Flatbush und Brooklyn entschieden hatten, und Suffolk bat sich in Folge

dieser Gesuche sofort von Schlieffen die geforderte Anzahl, sowie 100

unberittene Husaren aus. Um sich den hessischen Minister geneigt zu

machen, erklärte er ihm in einer Zuschrift vom 15. November 1776, daß

der König von England den damals noch schwebenden Streit ob der an die

Artillerie zu zahlenden Subsidien auf sich beruhen lassen und sich an

den Geist des abgeschlossenen Vertrages halten wolle, daß Seine Majestät

demnach, obgleich in demselben nichts über die Artillerie gesagt sei,

die Subsidie für das Korps von 12,000 Mann im Verhältniß der drei

Kompagnien Artillerie vermehren werde.

Für Schlieffen war dies eine Zugeständniß nur eine Aufforderung, ihrer

noch mehrere zu verlangen. »Der Landgraf freut sich -- antwortet er am

25. November 1776 -- daß die Schwierigkeiten wegen der Subsidien der

Artillerie endlich gehoben sind und hofft, daß seine Hospitalforderungen

jetzt auch bald geordnet werden. (Es geschah, wie oben berichtet, im

folgenden Mai.) Er wird sein Möglichstes thun, die 800 Jäger zu liefern.

Sein eigenes Land hat deren allerdings nicht genug, allein Deutschland

wimmelt davon. Wir werden sie in den benachbarten Staaten anwerben,

falls nicht die Furcht vor der Seereise hindernd dazwischen tritt. Wir

wollen übrigens gleich mit der Werbung anfangen, um zu sehen, wie

schnell wir Erfolg haben werden. Der Landgraf will nur Freiwillige; das

dauert etwas länger. Wir müssen also möglichst viel Zeit haben.«

Als Faucitt Anfang Dezember 1776 zum Abschluß des Vertrages wegen der

Jäger in Kassel ankam, war der Landgraf bereits nach Italien abgereist.

Indessen hatte Schlieffen Vollmacht, in seinem Namen zu handeln und

abzuschließen. »Es ist ein Glück für Sie -- sagte er dem gläubigen

englischen Kommissar bei dessen erstem Besuche -- daß Sie nur mit mir zu

thun haben, denn der Landgraf ist äußerst übel gelaunt und in einer sehr

veränderlichen Gemüthsstimmung (most exceedingly whimsical and uncertain

in his homours and dispositions); es ist daher schwer mit ihm fertig

werden.« Diese Eröffnung bedeutete natürlich nichts als neue

außerordentliche Forderungen, die der gute Faucitt, wie wir gleich sehen

werden, ebenso natürlich bewilligte.

»Ich habe -- schreibt Faucitt am 16. Dezember 1776 aus Kassel an Suffolk

-- mit Schlieffen abgeschlossen und lege den Vertrag bei. Heister und

Donop wollen keine Husaren, sondern berittene Jäger, wie sie im letzten

Kriege hier verwandt wurden. Ich habe sie deshalb statt der Husaren

engagirt. Für jeden Mann werden (außer dem gewöhnlichen Werbegeld von

dreißig Kronen) noch fünfzehn Kronen Extra-Werbegeld bezahlt, da Sättel,

Säbel, Pistolen, Sporen, Schuhe &c. außerdem geliefert werden müssen.

Die Löhnung beginnt mit dem Tage der Aushebung. Ich wollte sie sieben

oder fünfzehn Tage vor dem Abmarsch festsetzen, mußte aber nachgeben,

weil das Korps vorher noch gar nicht bestanden und die Kosten seiner

Aushebung ganz ausschließlich auf den Landgrafen fallen. Die Jäger

werden hier erst geprüft werden, ob sie tauglich sind, und Anfang

Februar marschfertig sein. Ich werde sie die Weser hinunter schicken.«

Uebrigens war kaum die erste Hälfte dieser Jäger Mitte März 1777

marschfertig. »Wir thun, was in unseren Kräften steht -- schreibt

Schlieffen am 24. März 1777 an Faucitt -- für die Aushebung und

Ausrüstung der Truppen, namentlich der Jäger; _ein_ Mann kostet uns

jetzt mehr als Ihre dreißig Kronen. Angesichts der großen Zahl, die wir

marschiren lassen, thut man uns in London Unrecht, wenn man nicht mit

uns zufrieden ist. Man legt uns fast überall Hindernisse in den Weg. Die

Hannoveraner behandeln uns, als ob wir zu Gunsten der Amerikaner

aushöben. Wir haben deshalb unsere Rekruten-Depots soweit als möglich

von der hannöver'schen Grenze weg verlegen müssen. Die Jäger kommen

äußerst langsam und werden nur sehr allmälig vollzählig. Die

gleichzeitige Aushebung in Hanau und die »catastrophe choquante« bei

Trenton, die hier mit den größten Uebertreibungen bekannt wird,

verzögern unsere Operationen sehr. Viele von diesen Schurken

verschwinden wieder, nachdem sie eben eingekleidet sind. Die

Nachbarschaft von Hannover sichert ihnen alle nur denkbaren Vortheile.«

Faucitt musterte diese ersten Kompagnien erst am 26. März in den

englischen Dienst ein, worauf sie sofort eingeschifft wurden. »Die Jäger

-- sagt er -- sehen gut aus. Es sind kräftige Leute; einige von ihnen

zwar sehr alt, allein da sie im Walde aufgewachsen, äußerst gewandt;

andere dagegen sehr jung, und wissen als Söhne von Förstern

ausgezeichnet mit dem Gewehr umzugehen. Ihre Waffen und ganze Equipirung

fand ich sehr gut. Eine Kompagnie darunter waren berittene Jäger.«

Die Beschaffung des Restes nahm noch längere Zeit in Anspruch. Der

Landgraf bot deshalb, um die Rekrutirung zu beschleunigen, am 20. März

1777 statt des bisher gezahlten _einen_ Friedrichsdors für jeden fremden

Jäger, der sich vor dem 15. April anwerben ließ, vier Friedrichsdors und

für jeden gebornen Hessen drei Friedrichsdors Handgeld. Auf diese Weise

setzte er sich in den Stand, die bedungene Zahl bis Ende Mai zu liefern.

Faucitt fand dies Mal, als er die letzten Kompagnien am 26. Mai in

Bremerlehe einschiffte, schon mehr Vagabonden und sonstige lose Gesellen

unter ihnen, »da die hessischen Behörden jeden armen Teufel, den sie

betrügen können, einfangen und uns aufhalsen. Es ist deshalb unbedingt

nöthig, daß für die Zukunft ein besserer und genauerer Plan für die

Rekrutenlieferung vereinbart wird, denn sonst erhalten wir nur Schund.«

Natürlich wurde die Verlegenheit mit jedem Tage größer; die englischen

Anforderungen wuchsen im Verhältniß zu den bereits geleisteten

Truppenlieferungen in geometrischer Proportion. Nicht allein die

Rekruten mußten geliefert, sondern auch die Gefangengenommenen ersetzt

werden. In Folge des Verlustes von 933 Hessen bei Trenton gab sich der

Landgraf besondere Mühe, »Seiner Majestät seine Anhänglichkeit und

seinen Eifer für den englischen Dienst von Neuem zu beweisen und den

Verlust von Mannschaften und Waffen möglichst schnell zu ersetzen.«

Allein England brauchte jetzt die Soldaten schneller und zahlreicher als

Deutschland sie liefern konnte. Um die Chikanen seitens der rheinischen

Fürsten für die Zukunft zu vermeiden, wurde das kassel'sche

Rekruten-Depot von Rheinfels nach Ziegenhayn verlegt.

Am 14. Dezember 1777 verlangte der englische General-Adjutant Harvey

nicht weniger als 1230 Hessen-Kasseler zur Kompletirung ihrer

zusammengeschmolzenen Regimenter, von denen u.A. eins, ein

Grenadier-Regiment allein, im März und April 1777 zu New Brunswick in

New Jersey wegen schlechter Hospital-Einrichtungen 300 Mann am

Faulfieber verloren hatte. Gleichwohl wurden die Ersatzmannschaften fast

alle und sogar ziemlich pünktlich geliefert. War doch der Gewinn ein

ungeheurer! Man stahl eben die Unglücklichen aus aller Herren Länder

zusammen. Wer sich ein treues und richtiges Bild von den in Bewegung

gesetzten Mitteln und von den auf diese Weise gepressten Menschen machen

will, der lese die einfache, nirgend übertreibende, darum doppelt

ergreifende Schilderung eines der Opfer des fürstlichen Menschenraubes

nach; er findet sie in der Selbstbiographie eines _deutschen Dichters,

Johann Gottfried Seume's_.

Fünftes Kapitel.

Faucitt hatte kaum seine ersten Geschäfte in Kassel beendigt, als er am

2. Februar nach Hanau eilte, wo er bereits am 5. Februar 1776, dem Tage

nach seiner Ankunft, mit Wilhelm, dem Erbprinzen von Kassel und

regierenden Grafen von Hanau, einen Vertrag abschloß.

Die Grafschaft Hanau war im Jahre 1736 an Kassel gefallen und seitdem

von den kassel'schen Erbprinzen als selbständiges Fürstenthum verwaltet

worden. Wilhelm I. -- der Großvater des letzten Kurfürsten von

Hessen-Kassel -- war als neunjähriger Knabe 1754 nach Hanau gekommen und

wurde 1764 selbständiger Regent des Ländchens. Sein Vater hasste ihn,

trotzdem daß, oder vielleicht nur weil er ihm ähnlich war. Er theilte

alle schlechten Eigenschaften mit ihm und fügte dazu noch einige neue,

eine wo möglich noch gröbere Sinnlichkeit, den Mangel jeder persönlichen

Würde und den schmutzigsten Geiz. Selbst der Schein der Bildung und

Kunst war ihm zuwider; er war eine rohe Unteroffiziersnatur, die nur den

Kamaschendienst kannte.

Unter seinen vier und siebenzig unehelichen Kindern haben sich die

Gebrüder Haynau eine traurige Berühmtheit erworben. Seine langjährige

Maitresse war ein Fräulein von Schlotheim, die später zur Gräfin

Hessenstein erhoben, ihm allein zwei und zwanzig Kinder und zwar, wie

sie selbst ihrer Erzählung im spätern Alter hinzuzufügen pflegte, alle

ohne Liebe gebar. Dieser Fürst hatte übrigens ein sehr einfaches Mittel

erfunden, seine unehelichen Sprößlinge zu versorgen. Er vertheuerte den

Preis des von den Unterthanen aus den Salinen zu beziehenden Salzes um

einen Kreuzer auf den Sack und belehnte den Neugeborenen mit dieser

Rente. Die Schlotheim weigerte sich anfangs, den Lüsten des Landgrafen

zu dienen, ward an diesen aber von ihren Eltern, als sie entflohen war,

zurückgeliefert. Eine Kasseler Dame erzählte einer Freundin im Auslande

die Geschichte von der gewaltsamen Entführung des Fräuleins von

Schlotheim, deren anfängliche Weigerung und Flucht, sowie ihre durch die

eigenen Eltern bewirkte Auslieferung an den Landgrafen. Als die Fremde

ihre Entrüstung über dieses Betragen der Angehörigen nicht verbergen

konnte, erwiderte die Dame unbefangen: »Aber der hessische Adel durfte

sich doch diesen Vortheil nicht entgehen lassen.« Auch ein Ehrenkranz

zur Verherrlichung dieser verarmten Junker, die später, gesinnungslos

und gemein wie sie waren, mit einem französischen Abenteurer, wie

Hieronymus Napoleon, morgen wieder »loustick« zu sein, sich zur höchsten

Ehre rechneten!

Der Prinz nun, mit welchem Faucitt zu thun hatte, ist derselbe Wilhelm,

der 1785 als Landgraf seinem Vater folgte, der 1803 Kurfürst ward und

als solcher von Napoleon 1806 weggejagt wurde (»das hessen-kassel'sche

Haus hat seine Unterthanen seit vielen Jahren an England verkauft, und

dadurch hat der Kurfürst so große Schätze gesammelt; dieser schmutzige

Geiz stürzt nun sein Haus« -- heißt es wie zum Hohne im 27. Bulletin)

derselbe hochgesinnte Fürst, der den zu seinen Gunsten unternommenen

Dörnberg'schen Aufstand mit ein paar Hundert Dukaten baar bezahlen zu

können glaubte, derselbe stolze Souverain, der Stein um Entschuldigung

bitten mußte, daß er ihm seinen Orden anzubieten gewagt hatte; derselbe

1814 zurückgekehrte legitime Landesvater, der Zopf und Perrücke in

Hessen wieder einführte und die Geschichte der letzten sieben Jahre als

nicht geschehen behandelnd, durch seinen Starrsinn und seine

Beschränktheit unsägliches Unheil und Elend über sein Volk brachte.

Als Faucitt nach Hanau kam, war Prinz Wilhelm noch ein junger Mann von

kaum ein und dreißig Jahren, der unter der strengen Zucht der Mutter

aufgewachsen, seinen eigentlichen Charakter noch wenig herauskehrte,

durch Unterwürfigkeit zum Ziele zu gelangen suchte und vor Allem dahin

strebte, Georg III., dem königlichen Onkel, seinem »hochherzigen

Beschützer und erhabenen Herrn« zu gefallen. Er versteckte seine

Geldgier und Habsucht unter der Maske der Uneigennützigkeit und der

prinzipiellen Ueberzeugung von der Gerechtigkeit der königlichen Sache,

bot deshalb auch, was er hatte, ganz umsonst an, natürlich nur, um von

seinem reichen Patrone den doppelten und dreifachen Kaufpreis als

Geschenk zu erhalten. Es giebt kaum eine demüthige und erniedrigende

Wendung in der englischen und französischen Sprache, deren sich der

Prinz in seinem Briefwechsel mit dem König von England und dessen

Minister nicht bedient hätte, um sich deren Wohlwollen, Gnade und Schutz

zu sichern. Der alte Landgraf, so sehr er feilschte und handelte, wahrte

wenigstens überall seine persönliche Würde und imponirte sogar Faucitt

und Lord Suffolk durch sein knappes und vielfach schroffes Wesen; der

Sohn dagegen erniedrigte sich, um selbst den kleinsten Vortheil zu

erlangen, zum willenlosen kriechenden Supplikanten, zum aufdringlichen

Bettler. So erscheint der Charakter des jungen Mannes widerwärtig und

bemitleidenswerth zugleich.

Prinz Wilhelm war übrigens kaum von der Verlegenheit des Königs von

England unterrichtet, als er, wie wir im dritten Kapitel gesehen, diesem

bereits am 19. August 1775 in den servilsten Redensarten ein Regiment

sogenannter Hülfstruppen anbot. Suffolk hatte sich nicht mit der

Beantwortung dieser Zuschrift beeilt, sondern Faucitt beauftragt, erst

dann nach Hanau zu gehen und Gebrauch von dem Angebote zu machen,

nachdem er sich die Hülfe des lieferungsfähigern Herzogs von

Braunschweig und des noch lieferungsfähigern Landgrafen von Kassel

gesichert haben würde. Von letzterer Stadt aus setzte Faucitt den

Prinzen von seiner Mission und seinem demnächstigen Besuche in Kenntniß.

So fand er denn in Hanau auch nicht die mindeste Schwierigkeit und

konnte nach braunschweigischem oder kassel'schem Muster kaum vier und

zwanzig Stunden nach seiner Ankunft einen Vertrag mit dem Erbprinzen

abschließen. Dieser verpflichtete sich darin, bis zum 20. März

spätestens ein Infanterie-Regiment von 668 Mann marschfertig zu machen

und der Krone England für die Dauer des amerikanischen Krieges zu

überlassen. Er erhielt dafür dreißig Kronen Werbegeld für jeden, von

Faucitt als diensttüchtig angenommenen Mann und die Zahlung der

englischen Löhnung fünfzehn Tage vor dem Abmarsche zugesichert; ein

Todter oder je drei Verwundete, die gleich einem Todten galten, wurden

ebenfalls mit dreißig Kronen vergütet, und außerdem ward dem Prinzen

unter denselben Bedingungen wie Kassel eine doppelte Subsidie von 25,050

Kronen Banko im Verhältniß von 668 Mann eventuell selbst noch ein Jahr

nach Rückkehr der Truppen in die Heimath gezahlt.

»Ich kam hier gestern von Kassel an -- schreibt Faucitt am 5. Februar

1776 aus Hanau an Suffolk -- gab mich sofort an's Werk, wurde dem

Erbprinzen vorgestellt und kann Ihnen heute bereits den Vertrag

einsenden. Der Minister von der Malsburg ging auf Befehl seines Herrn

ohne Weiteres auf alle meine Bedingungen ein und zeigte sich sehr wenig

interessirt. Ich bewilligte ihm aus diesem Grunde auch die

vierzehntägige Löhnung vor dem Abmarsch der Truppen und den Bezug der

Subsidie noch für ein Jahr nach der Rückkehr derselben in ihre Heimath.

Dem außerordentlichen, ja ungestümen Eifer Sr. Hoheit, die Wünsche Sr.

Majestät zu erfüllen, vermag ich kaum gerecht zu werden. Das Regiment

kann übrigens erst Mitte nächsten Monats marschfertig sein. Der Prinz

zeigte es mir heute Morgen bei der Parade. Ich muß gestehen, daß ich

seit langer Zeit keinen schönern Truppenkörper gesehen habe; alle

Soldaten sind Eingeborene des Landes und prächtig ausgerüstet, sie

handhaben ihre Waffen ausgezeichnet und marschiren wie alte gediente

Leute. Der Prinz war selbst in den verschiedenen Aemtern, um die

Rekruten auszusuchen und das Korps zu kompletiren. Ich halte es für das

Beste, daß es den Rhein herunter befördert und in Wilhelmstadt,

Rotterdam oder Helvetsluys eingeschifft wird. Ein Rheinschiffer will den

ganzen Transport von hier bis Nimwegen für zwei holländische Gulden per

Kopf übernehmen und das Regiment in sieben bis acht Tagen vom Zeitpunkte

der Abreise an in Nimwegen abliefern. Der Prinz ist ganz damit

einverstanden, umsomehr als auf dem Marsche durch Hessen-Kassel

voraussichtlich viele Soldaten desertiren würden. Wenn Sie mit diesem

Plane einverstanden sind, so senden sie gefälligst Ihre Instruktionen an

Sir Joseph Yorke im Haag, damit dieser das Regiment von Nimwegen aus

weiter befördern läßt.«

Bereits am 23. Februar sandte Suffolk den genehmigten Vertrag zurück und

beauftragte Faucitt, den Abmarsch der Truppen den Rhein hinunter soviel

als möglich zu beschleunigen. Die Transportschiffe sollten am 20. März

in Wilhelmstadt sein, wo zugleich der Oberst Rainsford als königlicher

Kommissär das vom Obersten Gall kommandirte Regiment in den englischen

Dienst einzumustern hatte.

Die Beförderung dieser und aller späteren Truppen auf dem Rhein war mit

ungleich mehr Schwierigkeiten verknüpft als der Marsch der

braunschweigischen und kasselschen Soldaten an die Mündung der Weser.

Diese hatten nur ihr eigenes und englisch-hannöversches Gebiet zu

berühren und konnten im Nothfalle die paar Quadratmeilen bei preußisch

Minden umgehen, waren also von keiner fremden Erlaubniß abhängig,

während die Hanauer und später die Anspacher die Territorien von

wenigstens einem Dutzend größerer und kleinerer Landesherren passiren

mußten, ehe sie nach Holland gelangten. Da lagen auf ihrem Wege von

Mainz bis hinter Düsseldorf die Staaten der drei geistlichen Kurfürsten

Mainz, Trier und Cöln und des Kurfürsten von der Pfalz, das Königreich

Preußen von Duisburg bis Emmerich, die freie Reichsstadt Köln und

verschiedene kleine Gebiete, wie Neuwied. Wenn man sich auch nicht viel

um die letzteren kümmerte, so mußte man doch, um späteren Belästigungen

und Unterbrechungen der Reise vorzubeugen, vorher die Erlaubniß der

erstgenannten größeren Uferstaaten für eine freie Passage der Truppen

einholen. Die englischen Werbe-Offiziere, welche sich am Rhein

umhertrieben, waren wegen ihrer Gewaltthätigkeit und Rohheit gar nicht

gut angeschrieben und hatten sogar ihre Regierung oft in äußerst

unangenehme Verlegenheiten verwickelt. So war noch im Herbste 1775 der

englische Major Masters de Savage von dem Kommandanten von Deutz aus

diesem Orte verjagt und sein Werbe-Depot geschlossen worden, sodaß der

englische Gesandte für gut fand, ihn zu desavouiren. In Mülheim am Rhein

wurden im Januar 1776 von den pfälzischen Truppen dreiundzwanzig für das

60. englische Regiment gestohlene Rekruten angehalten und nach

Düsseldorf in Sicherheit gebracht. Als die kaiserliche Regierung in Wien

von den bevorstehenden englischen Truppenankäufen hörte, erließ sie an

alle ihre Gesandte im Reich den Befehl, den englischen Werbe-Offizieren

so viel Hindernisse als möglich in den Weg zu legen, und schrieb im

gleichen Sinne an die geistlichen und weltlichen Fürsten am Rhein.

»England -- hieß es in der betreffenden Zuschrift -- habe mit dem Reiche

so wenig Verbindung als Rußland oder Spanien, und keine dieser Mächte

dürfe im Reiche rekrutiren.« Dieser kaiserliche Befehl wollte an sich

wenig bedeuten, da ihm die Mittel zu seiner Erzwingung fehlten; allein

es war Gefahr vorhanden, daß sich die Reichsfürsten dahinter steckten,

um England Schwierigkeiten zu bereiten. Denn eine feststehende,

politische Tradition oder ein bestimmtes Vertragsverhältniß gab es zu

jener Zeit noch nicht. Jeder Fürst handelte in jedem einzelnen Falle

nach Belieben, gerade wie die Laune oder sein Vortheil es bedingte.

Der bei dem kur-kölnischen Hofe in Bonn beglaubigte englische Gesandte

Cressener erhielt deshalb, sobald die Reiseroute des hanauschen

Regimentes feststand, Befehl, die betreffenden Höfe zu sondiren und im

Verein mit dem Erbprinzen ein offizielles Gesuch um Passirung der

Truppen an sie zu richten. Dies Mal wurde demselben überall

bereitwilligst entsprochen. Das Regiment hatte Hanau am 15. März

verlassen, fuhr am 16. Abends bei Mainz vorbei und langte am 18. März in

Bonn an. Es kam hier so früh an, daß die Erlaubniß des Königs von

Preußen auf die Bitte um freie Fahrt durch sein Gebiet noch nicht

eingetroffen sein konnte. Auf Cressener's Anfrage erklärte sich aber der

Kommandant von Wesel, General von Salenmon, bereit, das Regiment in

Anbetracht des guten zwischen Berlin und London herrschenden

Einvernehmens ungestört das preußische Gebiet passiren zu lassen;

dagegen müsse, da ihn die Steuer nichts angehe, das Gepäck untersucht

und von der Kontrebande Zoll bezahlt werden, den aber, wie er sicher

glaube, die Kriegs- und Domainen-Kammer in Kleve später dem englischen

Könige zurückerstatten werde. Auf diese Zusicherung hin wagte sich das

Regiment auf preußisches Gebiet, erlegte 200 Pfd. zur Deckung der

etwaigen Steuer und fuhr am 21. März unbelästigt bei Wesel vorbei, wo

übrigens am Tage zuvor die Erlaubniß von Berlin eingetroffen war. Auch

die zur Sicherheit deponirten 200 Pfd. wurden später auf Befehl des

Königs von Preußen zurückbezahlt.

Von Rainsford in Emmerich in Empfang genommen, trafen die Hanauer am 22.

in Nimwegen an. Er ließ sie noch am Abend Revue passiren und hatte die

Genugthuung, in ihnen eines der schönsten Regimenter, die er je gesehen,

zu finden. Es fehlte auch nicht ein Mann, nicht ein Einziger war krank.

Er konnte jedoch bei dieser Gelegenheit den Soldaten den Eid der Treue

nicht abnehmen, da, wie er hinzufügte, es gegen ihr religiöses Gewissen

sei, einen Eid zu leisten, wenn sie nicht einen Tag vorher gefastet

hätten. Er ließ sie deshalb erst am andern Morgen durch die Auditeure in

den englischen Dienst schwören. Darauf wurde das Regiment auf Schuyten

eingeschifft und kam am 25. März nach Wilhelmstadt. Am 26. März ward

seine Einschiffung vollendet. »Alles ging glücklich -- schließt

Rainsford seinen Bericht -- von Statten. Der Geist der Truppen ist

vortrefflich. Hoffentlich werden sie noch heute Abend abfahren, da der

Wind gut ist.«

In demselben Briefe vom 17. März 1776 (Siehe Anhang), in welchem der

Erbprinz von Hessen dem König von England, seinem »großherzigen

Beschützer und edlen Wohlthäter,« den Abmarsch seiner Soldaten anzeigte,

bot er demselben noch eine Kompagnie Artillerie von 120 Mann und sechs

Geschützen an, die von einem ausgezeichneten Kapitaine befehligt sei und

gegen Ende April marschfertig sein könne. Er wollte nicht -- sagte er --

an Eifer hinter seinem Vater, dem Landgrafen, zurückstehen, der ja auch

noch ein Korps Artillerie über den ursprünglichen Vertrag hinaus an

England geliefert habe. Der König nahm, trotzdem daß die Stärke der

Artillerie im Verhältniß zum hanau'schen Regimente zu groß war, das

Anerbieten am 2. April an, weil er mit der bisherigen ehrenwerthen

Aufführung und anständigen Vertrags-Erfüllung Seitens des Prinzen

zufrieden sei. Faucitt erhielt also Anweisung, einen neuen Vertrag mit

demselben abzuschließen, und that so am 25. April, wo er zugleich den

Hauptvertrag mit ihm auswechselte.

»Baron Malsburg -- schreibt Faucitt am 26. April 1776 an Suffolk -- kann

sich gar nicht darüber trösten, daß für diese Kompagnie Artillerie keine

besonderen Subsidien bewilligt werden sollen, und meint, daß er mit dem

Werbegeld zu kurz komme, da die Ausrüstung der Mannschaft zu viel koste.

Ich habe sie heute gemustert. Die Leute sind tüchtig, kräftig und stark

und sehr gut für ihren Dienst eingeübt. Der Prinz ließ sie in meiner

Gegenwart mit den für Amerika bestimmten Geschützen exerziren. Sie haben

neue Uniformen, neue Säbel, keine Gewehre, nach dem vom König von

Preußen empfohlenen Muster, welches vom Landgrafen sowohl als vom

Erbprinzen aufs Aengstlichste und Gewissenhafteste nachgeahmt wird. Die

Kompagnie kann in drei Wochen marschfertig sein; ihre Löhnung beginnt

vierzehn Tage vor dem Abmarsch. Ich habe ihren Transport bis Helvetsluys

für 150 Pfd. verdungen.«

Wie aus diesem Briefe hervorgeht, wollte die englische Regierung für die

Artillerie keine weitere Subsidie zahlen; der Erbprinz bestand aber auf

einer solchen. Um sich Suffolk für seine Wünsche geneigt zu machen,

schrieb er ihm am 1. Mai einen Brief in englischer Sprache, dessen

entsetzlicher Stil und halsbrechende Wortbildung selbst über die Grenzen

der Komik hinausgreifen. Suffolk lehnte höflich ab, lobte den Prinzen

aber ob seiner im Englischen bewiesenen Fertigkeit (Siehe Anhang). Dem

Minister von Malsburg dagegen erklärte der englische Staatssekretär

kategorisch, die Verträge, wie sie abgeschlossen seien, lägen einmal dem

Parlamente vor, könnten also nicht mehr geändert werden; der Erbprinz

erhalte ohnehin schon im Verhältniß so viel als der Landgraf, weshalb

von einer Vermehrung einer Subsidie wegen der gelieferten Artillerie gar

nicht die Rede sein könne.

In einer vertraulichen Note an Faucitt sagt Suffolk dagegen, daß er

Willens sei, den Erbprinzen in irgend einer andern Art zufrieden zu

stellen. »Ich wollte -- schrieb er in seinem Briefe vom 7. Mai 1776 --

für spätere Gelegenheiten und für die anderen Höfe keinen Präzedenzfall

schaffen. Nur die Gefahr, daß von unseren Verhandlungen anderswo etwas

verlautete und daß ähnliche Ansprüche geschaffen würden, hat mich

bewogen, des Baron Malsburg Begehr in viel stärkeren Ausdrücken

abzulehnen, als ich eigentlich meine. Sie können ihm das sagen, müssen

ihm aber Stillschweigen anempfehlen.«

Für Malsburg und seinen Herrn war dieser Wink natürlich nicht verloren.

Sie erklärten sofort, daß man sich auf ihre Verschwiegenheit unbedingt

verlassen könne, und daß ihnen jedes Arrangement recht sei, welches sie

nur entschädige. Die Art und Weise der Schadloshaltung selbst sei ihnen

vollständig gleichgültig; vielleicht werde sich eine Verlängerung der

Subsidienzahlung als das geeignetste Mittel zu einer Verständigung

empfehlen. Malsburg schlug deshalb Faucitt vor, den zwölften Artikel des

Vertrages dahin abzuändern, daß die hanau'schen Truppen nach ihrer

Rückkehr nach Deutschland statt der bisherigen zwölf Monate noch sechs

und mehrere Jahre im englischen Dienste bleiben sollten. »Wir wünschen

-- so schloß er seinen Brief am 18. Mai -- für diese Zeit nicht die

ganze Subsidie, sondern nur eine Friedenssubsidie, sehr mäßig, gerade

hinreichend, um im Frieden ein Regiment vollzählig und auf dem Kriegsfuß

zu erhalten, und immer bereit, wieder in die Dienste des Königs zu

treten. Wir verlangen also nur so viel, als die englischen Regimenter

auf dem Friedensfuß beziehen. Diese Gunst wird den übrigen Höfen

gegenüber keine üblen Folgen nach sich ziehen. Man kann ihnen dann der

Wahrheit gemäß versichern, daß für die Artillerie des Erbprinzen keine

Extrasubsidie gezahlt ist. Wenn der Frieden wieder hergestellt und in

England Alles ruhig sein wird, muß es dem Ministerium ein Leichtes sein,

die nothwendigen Fonds für eine so kleine Ausgabe zu finden und sie

unter einer andern Rubrik als der gegenwärtigen durchzubringen, wo man

schon so viele außerordentliche Kosten hat, um einen theuern Krieg zu

führen.«

Der Erbprinz sandte selbst diese Vorschläge an Suffolk ein und

bevorwortete sie in einem servil schmeichlerischen Briefe (Siehe

Anhang). Wenn anders seine »erbliche Kenntniß« der englischen Sprache

sich deutsch richtig deuten läßt, so sagt er: »Meine Zuneigung und

unterthänigster Respekt vor dem Besten der Könige hält jeden Gedanken an

mein eigenes Interesse von mir fern. Seiner Majestät besondere Huld

giebt mir die Versicherung, daß Sie es nicht übel nehmen wird, wenn ich

selbst nach dem Erlöschen des gegenwärtigen Vertrages den Wunsch habe,

noch in einer gewissen militärischen Verbindung mit Seinem Dienste zu

bleiben. Ich hoffe, Mylord, Sie werden mein Verlangen nicht zu weit

gehend finden und aus diesem Grunde bitte ich Sie, mein Gesuch mit Ihrem

ganzen Ansehen zu unterstützen. Meine Dankbarkeit gegen Sie wird ohne

Gränzen sein und kann nur der vorzüglichen Hochachtung gleichstehen, mit

welcher ich Ihr gehorsamster und zu Dank verpflichteter Diener bin.«

Die doppelten Subsidien für die 668 Hanauer betrugen jährlich 25,050

Kronen Banko, d.h. 37½ Kronen pro Kopf; sie würden also für die

nachträglich gelieferten 120 Artilleristen 4500 Kronen pro Jahr

ausgemacht haben. Wenn sich nun der Erbprinz erbot, auf diese Summe

unter der Bedingung zu verzichten, daß ihm eine einfache Subsidie

wenigstens noch sechs Jahre nach beendigtem Kriege gezahlt werde, so

verlangte er mit anderen Worten 12,525 Kronen pro Jahr, also eine

Extrazahlung von mindestens 75,150 Kronen auf sechs Jahre. Wäre der

englische Minister darauf eingegangen, so würde er trotz der

unerwarteten langen Dauer des Krieges an 40,000 Kronen selbst über die

doppelten Subsidien hinaus verloren haben. Dieser aber wählte

schließlich von zwei Uebeln das Geringere und entschloß sich gegen Ende

des Jahres 1776, dem Erbprinzen für die Artillerie verhältnißmäßig

dieselbe Subsidie zu zahlen, die er für sein Regiment erhielt.

Serenissimus empfing also fortan 4500 Kronen pro Jahr mehr.

Die Artillerie war übrigens schon am 15. Mai von Hanau abgegangen und,

ohne den mindesten Schwierigkeiten auf der Passage rheinabwärts zu

begegnen, am 24. Mai in Nimwegen angekommen. Rainsford musterte sie am

letztgenannten Tage in den englischen Dienst ein und schiffte sie,

sowohl mit den Leuten als mit ihrer Ausrüstung sehr zufrieden, am 27.

Mai bei gutem Winde nach ihrem Bestimmungsorte ein.

Uebrigens behielt der Erbprinz von Hanau nicht den ganzen Profit für

sich, den er aus seinen Unterthanen zog. Dem erhabenen, vom Vater in

Kassel gegebenen Beispiele folgend, bewilligte auch der junge

Serenissimus, um dem Lande einen Beweis seiner landesväterlichen

Anerkennung für die ihm gebrachten Opfer zu liefern, einen Steuererlaß

für die Dauer des amerikanischen Krieges. Wie aber der Sohn noch

geiziger und geldgieriger als sein hochherziger Erzeuger war, so

erstreckte er auch sein Wohlwollen nicht auf alle Unterthanen, sondern

nur auf die Eltern und Eheweiber der im Kriege abwesenden Soldaten und

Unteroffiziere. Derselbe Fürst, den wir eben noch dem Auslande

gegenüber als einen Bedienten, als einen Gnade und Gewinn suchenden

Bittsteller haben reden hören, läßt sich im Inlande, vor seinem

eigenen Volke als Herr und Gnadenspender also vernehmen:

»Wenn Wir nun, nach der für alle unsere getreue Untertanen hegenden

waren Landesväterlichen Huld und Gnade, nichts mer wünschen, als

dieselben sammt und sonders, so viel es möglich ist, von unserer waren

Landesväterlichen Zuneigung und Vorsorge tätig zu überzeugen, und ihnen

ihr Schicksal auf alle Weise zu erleichtern, so haben wir aus

höchsteigenem Antrieb und Bewegung uns entschlossen, den _Eltern_ und

_Eheweibern_ sämmtlicher bei unserm hanauischen Regimente sowol als bei

der Artillerie, dermalen in Amerika befindlichen _Unteroffiziere_ und

_Gemeinen_, einen gnädigsten Erlaß aller ihrer Herrschaftlichen Abgaben

in der Weise angedeihen zu lassen, daß:

»I. Die _Eltern_ und _Eheweiber_ dieser unserer dermalen im Kriege

abwesenden Untertanen, für ihre Person und Güter, von Entrichtung aller

Kontribution, Steuern und sonstigen Landkassen-Abgiften an Geld und

Früchten, desgleichen von allen und jeden übrigen zu unsern

Cameral-Intraden gehörigen Geld- und Fruchtabgaben, sie mögen Namen

haben, wie sie wollen (die Pacht- und Zinsgefälle allein ausgenommen,

welche nach wie vor entrichtet werden müssen) von dem Tage des

Ausmarsches des Regimentes und der Artillerie an gerechnet, bis zu deren

Zurückkunft in die hiesigen Lande, befreit und entledigt sein sollen;

wie dann auch

II. Denjenigen _Unteroffizieren_ und _Gemeinen_, welche keine Eltern

mehr am Leben haben, oder auch ledigen Standes, und selbst rezipirte

Untertanen sind, und ihre _eigenen Güter_ besitzen, alsdann für sotane

ihre Güter, die nämliche obenbestimmte Befreiung von allen und jeden

Landkassen- und Rentkammer-Abgiften gnädigst hiermit erteilt ist.

Da Wir aber nicht gemeint sind, den unserer fürstlichen Landkasse durch

einen solchen Erlaß zur Bestreitung der notwendigen Bedürfnisse zu

wachsenden Abgang auf unsere hiesige Lande wiederum ausschlagen, und

unseren übrigen getreuen Untertanen durch Erhöhung ihrer bisherigen

herrschaftlichen Abgaben aufbürden zu lassen: So soll, zu desto

stärkerer Bewärung jener unserer gnädigsten Gesinnungen, ersagter

_Landcasse_ dieser Abgang aus unserer fürstlichen _Cammercasse_ ersetzt

und vergütet werden.

Indem Wir uns nun ein wesentliches Vergnügen daraus machen, unseren

getreuen Untertanen ein solches Merkmal unserer Gnade zufließen zu

lassen, und dadurch unserer unveränderlichen Neigung, ihnen auf alle

Weise wol zu thun, auch hierinnen folgen zu können: So leben Wir der

zuversichtlichen Hoffnung, unsere getreuen Untertanen werden sich dieser

Gnade und Woltat würdig zu machen, folglich auch die in unseren

Kriegsdiensten dermalen abwesenden Soldaten sich bestreben, solche durch

Treue, Mut und Tapferkeit, die allhier im Lande zurückgebliebenen

Untertanen aber durch Rechtschaffenheit, Fleiß und wirtschaftliches

Benehmen, zu verdienen suchen.«

Nach den zu Ende des vorigen Kapitels gemachten Bemerkungen ist jede

Kritik dieses Erlasses vom 23. September 1776 überflüssig. Wenden wir

uns darum sofort nach _Waldeck_, wohin sich Faucitt von Hanau aus

begeben hatte.

Das Haus _Waldeck_ hatte seit beinahe einem Jahrhundert im

Soldatenhandel ausgezeichnete Geschäfte gemacht. Sein ältester und

bester Kunde war Holland, und nur in Ausnahmefällen oder bei besonders

günstigen Konjunkturen des Menschenmarktes überließ es seine Truppen an

andere Mächte, wie z.B. im siebenjährigen Kriege an England. Dieser

Handel lieferte auch den Chefs der Firma die Mittel zu einer

grenzenlosen Verschwendung, ja er machte es möglich, daß sich die

kleinen Fürsten von Waldeck vor den übrigen und mächtigeren Nachahmern

des Versailler Treibens hervorthun und die öffentliche Aufmerksamkeit

auf sich ziehen konnten. Ihr Ländchen schien für sie nur zu dem Zwecke

vorhanden zu sein, daß sie darauf zurückfielen, wenn sie von den noblen

Passionen erschöpft und von Schulden gedrängt, das Leben im großen Stil

zeitweise aufgeben mußten. Karl August, der Vater des Fürsten, mit

welchem wir es hier zu thun haben, gelangte 1728 zur Regierung, trieb

sich aber volle zwanzig Jahre in Frankreich und Italien herum, ehe er

sich nur der Heimath erinnerte. In Venedig traf ihn Casanova in den

Armen der Tänzerin Tintorella, der berühmtesten Kourtisane der Republik.

Später wurde er holländischer Generalfeldmarschall und bewies große

Tapferkeit. Eine im Jahre 1755 erlassene Verordnung bestimmte, daß alle

Burschen, mit Ausnahme derer, welche studirten, Soldaten werden mußten,

natürlich nur, um das Waldeck'sche Vaterland in Batavia und sonstigen

holländischen Kolonien zu vertheidigen. Der Fürst war ein

leidenschaftlicher Parforcejäger und machte sein ganzes Fürstenthum zu

einem einzigen Wildpark. Die Bauern mußten den Befehlen der Jäger

gehorchen, widrigen Falls sie empfindlich bestraft wurden. Sein Sohn

Friedrich, der im Jahre 1743 geboren, von 1763-1812 regierte, war in

Lausanne erzogen und machte zu seiner Ausbildung die große Tour durch

Frankreich und Italien. Auch er trat, nachdem er zur Regierung gelangt

war, gänzlich verschuldet als General der Infanterie in den Dienst der

holländischen Republik. Schon 1767 beschwerten sich die Landstände über

landesverderbliche gewaltsame Aushebung der Unterthanen und bewilligten

dem Fürsten, um seiner Geldnoth nur einiger Maßen abzuhelfen und dem

Uebel zu steuern, ein Geschenk von 10,000 Thalern.

Für einen so tief verschuldeten Mann, wie den Fürsten Friedrich von

Waldeck, war der Ausbruch des amerikanischen Krieges eine wahre

Wohlthat, denn er konnte hoffen, seinen zerrütteten Finanzen wieder

aufzuhelfen, wenn es ihm gelang, einen Truppenlieferungs-Vertrag mit der

englischen Krone abzuschließen. Er beeilte sich deshalb, wie wir oben

gesehen, schon zu einer Zeit, wo deren Absichten noch nicht klar

vorlagen, Lord Suffolk ein Regiment anzubieten. Der Brief ist vom 13.

November 1775 datirt, also einen Tag älter als Faucitt's Instruktionen.

»Mit Leib und Seele dem Monarchen ergeben -- schreibt der Fürst aus

Arolsen an Suffolk -- dessen Minister zu sein Sie das Glück haben, halte

ich es für meine Pflicht, was nur in meinen schwachen Kräften steht,

aufzubieten, um wenigstens meinen guten Willen zu zeigen, wenn es sich

um Seinen Dienst handelt. Ich nehme mir deshalb die Freiheit, Mylord,

Sie gehorsamst zu ersuchen, Sr. Majestät versichern zu wollen, daß im

Falle irgend welche Verhältnisse es nöthig machen, fremde Truppen

anzuwerben, ich es als eine große Gunst Ihrerseits betrachten werde,

wenn Sie ein Regiment von 600 Mann annimmt, das wie sein Fürst vor

Verlangen brennt, sich für Sie (die Majestät) zu opfern.«

Suffolk nahm am 24. November das Anerbieten an und setzte am 19.

Dezember den Fürsten davon in Kenntniß, daß Faucitt seiner Zeit nach

Arolsen kommen und den betreffenden Vertrag mit ihm abschließen würde.

Als der englische Kommissär am 28. Januar 1776 von Kassel aus in Arolsen

anfragte, ob das Regiment bis Ende Februar marschfertig sein werde,

erhielt er die Antwort, daß es frühestens im Mai so weit sein könne. Er

reiste deshalb erst nach Hanau, um mit dem Erbprinzen den oben erwähnten

Vertrag abzuschließen. »Ich fürchte -- schreibt Faucitt am 5. Februar

1776 von Hanau aus an Suffolk -- wir können auf das Waldeck'sche

Regiment nicht rechnen. Der Fürst hat blos zwei Kompagnien in seinem

Lande, die höchstens 200 Mann betragen und bisher nur dazu gebraucht

wurden, um die Honneurs bei Hofe zu machen. Es ist sehr schwer, auf

einer so kleinen Grundlage innerhalb so kurzer Zeit ein Regiment zu

bilden. Vielleicht ist der Fürst auch unerwarteten Schwierigkeiten

begegnet, um die bestimmte Anzahl aus seinen in holländischen Diensten

stehenden Regimentern zu erlangen.«

Suffolk verlängerte dem entsprechend die Zeit für die Einschiffung des

Waldeck'schen Regimentes; der Fürst aber versprach, es bis Ende April

marschfertig zu haben. Am 18. März berichtete Faucitt, daß derselbe in

den Vorbereitungen für den Marsch seiner Truppen bedeutende

Fortschritte gemacht, daß er zum Ankauf von Uniformen und sonstigen

Ausrüstungsgegenständen einen Offizier nach Frankfurt gesandt habe, und

daß das Regiment gewiß für den sofortigen Dienst tüchtig sein werde,

vorausgesetzt, daß der Fürst bei dessen Bildung nicht zu rücksichtsvoll

gegen seine eignen, eine Art Landmiliz bildenden Unterthanen gewesen

sei. Mitte April war endlich Alles so weit, daß der Vertrag

abgeschlossen werden konnte. Faucitt reiste also nach Arolsen ab und kam

dort am 19. April an. »Ich wurde -- schreibt er am 20. April an Suffolk

-- sofort dem Fürsten vorgestellt, der mich über den Fortschritt in der

Bildung und über den gegenwärtigen, erfreulichen Zustand seines

Regimentes so sehr zufriedenstellte, daß ich mich ohne jede

Schwierigkeit mit dem Minister von Zerbst über die Hauptpunkte des

abzuschließenden Vertrages verständigte. Heute haben wir die letzte

Feile an denselben gelegt und das Geschäft abgeschlossen. Der Vertrag

lautet gerade wie der hanauische; nur habe ich auf Bitten des Ministers,

da die Ausrüstung des Regimentes die Finanzen des Fürsten völlig

erschöpft hat, die erste Zahlung des Werbegeldes auf drei statt sechs

Wochen nach dem Datum des Abschlusses und die zweite Zahlung auf zwei

statt drei und einen halben Monat nach dieser Frist festgesetzt. Ebenso

habe ich eingewilligt, zwei Geschütze mit vierzehn Kanonieren zu nehmen;

sie sind aber nicht in den Subsidien mit einbegriffen. Das Regiment,

welches in Korbach steht, muß laut der Versicherung des Fürsten ein

sehr gutes sein, da Soldaten und Offiziere alle schon gedient haben. Es

wird in der ersten Woche des Mai marschfertig sein.«

Faucitt würde vielleicht besser gethan haben, den Worten des Fürsten

nicht so unbedingt zu trauen, da die Wirklichkeit sich von dessen

rosigen Schilderungen sehr zum Nachtheile des Regiments unterschied.

Statt am 6. Mai zu marschiren, wie zuletzt versprochen war, setzte es

sich, einschließlich des Stabes 670 Mann stark, erst am 20. Mai in

Bewegung. Dieser vierzehntägige Verzug stürzte den ganzen

Einschiffungsplan um, den Faucitt für die zweite hessische Division

gemacht hatte. Am 30. Mai endlich trafen die Waldecker in Bremerlehe

ein, während Faucitt, dem von seiner Marschroute keine Mittheilung

gemacht war, sie bei Vegesack suchen ließ. Indessen konnten sie am 2.

Juni noch mit den übrigen Truppen nach Amerika eingeschifft werden. »Die

vorderen und hinteren Glieder in diesem Regimente -- schreibt Faucitt am

31. Mai 1776 an Suffolk -- bestehen aus großen und gut gewachsenen

Leuten, aber das Centrum aus halbwüchsigen, von der Grafschaft Waldeck

gelieferten Jungen, die noch nicht alt und stark genug für den

sofortigen Dienst sind und kaum das Gewehr tragen können. Ebenso fand

ich sehr viele alte Leute vor. Dagegen sind die Uniformen und Waffen gut

und neu; der Fürst hat daran keine Kosten gespart.«

Der Grund für die Verzögerung in der Absendung des Regimentes war sehr

einfach. Der Fürst konnte es nicht so schnell kompletiren, als er

gehofft und gewünscht hatte. Sein Land mußte schon zwei Regimenter in

Holland vollzählig erhalten; bei einer Größe von kaum 20 Quadrat-Meilen

mit etwa 30,000 Einwohnern war aber diese Leistung schon zu groß. Die

armen Waldecker waren also gar nicht so übereilig, sich zu den

Beschwerden des holländischen Dienstes noch die des amerikanischen

aufzuladen. So blieb denn zuletzt nichts übrig, als zu den zwei

vorhandenen Kompagnien Schloßbedienung im Fürstenthum und in den

benachbarten geistlichen Staaten, wie namentlich im Bisthum Hildesheim,

so viel alte Leute und halbwüchsige Jungen zu pressen, daß das Regiment

nothdürftig gebildet werden konnte. Das erforderte aber viel Zeit, List,

Gewalt und Ueberredung. Johann Georg Rauch, der Vater unsers großen

Bildhauers, Christian Daniel Rauch, war damals Kammerdiener des Fürsten

Friedrich von Waldeck. In einem Briefe, den er am 18. Januar 1778 an

einen Schwager richtete, entschuldigt er seinen Herrn wegen des

Menschenhandels. Es seien, sagt er, lauter Ausländer, bis auf Etliche,

denn der Fürst wolle keine Waldecker hinschicken, »es sei denn, daß der

Kerl partout mit will.« Man sieht aus dieser kammerdienerlichen

Entschuldigung, daß das schnöde Geschäft sogar in den untersten Kreisen

der Gesellschaft unangenehmes Aufsehen machte. Der Fürst hatte eben nur

noch über wenig Waldecker zu verfügen; wen er von seinen Unterthanen

packen konnte, den ließ er sich so leicht nicht entgehen. Zu welchen

niedrigen Mitteln Serenissimus greifen mußte, um 20,100 Kronen Werbegeld

und 25,050 Kronen jährlicher englischer Subsidien zu erlangen, beweist

der an die Pfarrer des Ländchens ergangene Befehl, wonach sie von der

Kanzel herab ihre Pfarrkinder zum Anschluß an das nach Amerika verkaufte

Regiment auffordern mußten. Im schroffen Gegensatze zu den bei dieser

Gelegenheit gemachten schönen Versprechungen wurde den Soldaten der

Preis der Gesangbücher von ihrer Löhnung abgezogen, das abzusendende

Regiment aber wie ein Haufen Sträflinge von berittenen Landjägern an die

Grenze bis auf die Weserschiffe in Beverungen eskortirt.

»Bis über die Grenze unsers Vaterlandes (Waldeck nämlich!) -- so erzählt

in seinem Tagebuche der Fourir Karl Philipp Steuernagel des Waldecker

Regiments, ein verständiger Beobachter und zuverlässiger

Berichterstatter -- oder vielmehr bis Beverungen wurden wir mit einem

Korps waldeckscher grüngekleideter Scharfschützen zu Pferde begleitet

und bewacht. Diese vor's Regiment, besonders vor jeden rechtschaffenen

Soldaten mißtrauische Veranstaltung gab bei den meisten zu allerhand

Argwohn Anlaß, und solche trug auch sicher dazu bei, daß auf dem Marsche

bis Beverungen verschiedene desertirten.«

»Freilich -- fährt Steuernagel an einer andern Stelle fort -- muß ich

den Dienst einen Beruf nennen, obgleich der mehrere Theil dazu

gezwungen, beschwätzt, beredet und so verleitet waren, ja sogar von den

Kanzeln hierzu aufgefordert. Auf diese letzte Art soll denn auch dem

Vernehmen nach der dreizehnte Vers aus dem vierundvierzigsten Psalm

nicht unangeführt geblieben sein (»Du verkaufest dein Volk umsonst und

nimmst nichts darum«. Welcher Hohn!). Ich selbst erinnerte mich der

Worte des alten Herrn Oberjägermeisters von Leliwa zum Oeftern, als

derselbe, während wir am 2. Mai beim Abmarsch durch Arolsen

marschirten, sagte: »Die hiervon wieder zurückkommen, will ich alle in

Kutschen fahren lassen.« Ich selbst glaubte damals noch allen hohen

Gnadenversprechungen.«

Das waldecksche Regiment wurde am 2. und 3. Juni mit der zweiten

hessischen Division eingeschifft und landete am 21. Oktober 1776 in New

Rochelle bei New York. Die Seereise selbst muß schlimmer als das

Fegefeuer gewesen sein. »Unsere Lagerstätten -- erzählt Steuernagel --

waren so enge eingerichtet, daß wir so hart aneinander liegen mußten,

daß sich fast keiner vor dem andern rühren, noch weniger umwenden

konnte. Sechs und sechs Mann hatten alle Mal einen Platz, ringsum von

einem Brett umgeben, welcher fünf Fuß lang und sechs Fuß breit war. Wenn

wir uns nun in diesem engen Behälter auf einer Seite mürbe gelegen

hatten, so gab der Aelteste oder der das Kommando von diesen sechs Mann

hatte, ein Zeichen, damit sich alle sechs zu gleicher Zeit auf die

andere Seite legen konnten, und ohne dieses, da wir so gepackt liegen

mußten, kamen wir doch zum Oeftern mit den Köpfen hin, wo wir zuvor mit

den Füßen gelegen hatten oder fielen durch das starke Wanken des

Schiffes aufeinander oder zum Oeftern aus unseren Betten heraus.

»Obgleich täglich Läuseparade gehalten wurde, so kam dies Ungeziefer

doch durch die Länge der Zeit so häufig unter uns, daß sich sogar der

Offizier nicht zu schämen brauchte, eine Laus auf seinem Rockärmel zu

erhaschen und über Bord zu werfen. Die Ursache von dieser ekelhaften

Gesellschaft auf dem Schiffe kam daher, weil der mehrste Theil der

Soldaten lauter Leute waren, welche durch die in viele Gegenden

ausgeschickten Werber waren zusammengebracht, mit keinem Hemde versehen

waren, mithin die pro Mann empfangenen zwei Kommishemden nicht

hinreichten, um einen so starken Besuch der Läuse abhalten zu können.«

Die Waldecker kamen kaum einen Monat nach ihrer Landung zuerst bei Fort

Washington in's Feuer und verloren bei dieser Gelegenheit viele Leute.

»Da hörte man -- berichtet Steuernagel -- die grausamsten Verwünschungen

und Vorwürfe dieser unglücklichen Verwundeten, unter Berufung auf das

allgemeine unparteiische Vergeltungsgericht, welche ich nicht wage hier

anzumerken.«

In die offizielle Sprache des Fürsten übersetzt, hießen diese Flüche

soviel, daß »seine Truppen vor Verlangen brannten, sich für Se. Majestät

von Großbritannien zu opfern.«

Sechstes Kapitel.

Der ganze Feldzug des Sommers 1776 war bekanntlich für die englischen

Waffen von seiner Eröffnung an bis Weihnachten ein entschieden

siegreicher. Machten sie bis zum nächsten Frühjahr eben so schnelle

Fortschritte, so war die schnelle Beendigung des Krieges in weniger als

einem Jahre durchaus nicht unwahrscheinlich. So lange diese günstigen

Aussichten dauerten, beeilte sich die englische Regierung durchaus

nicht, von den ihr Seitens der deutschen Fürsten gemachten

Truppen-Anerbietungen Gebrauch zu machen. Sie wählte vielmehr nur unter

den ihr am besten geeignet erscheinenden Angeboten aus, um ihre deutsche

Streitkraft in Amerika auf 20,000 Mann zu bringen.

England galt im Verhältniß zu den verkümmerten deutschen Zuständen und

namentlich den verschuldeten Fürsten als ganz unermeßlich reich, weshalb

seine Kundschaft von den letzteren auf's Eifrigste gesucht wurde. Einer

von ihnen machte dem andern in der Weise der gemeinsten Krämer

Konkurrenz. Jeder wollte einen günstigen Vertrag für sich und glaubte zu

verlieren, wenn sein Nachbar schnellern Erfolg hatte. Als der Anspacher

hörte, daß der Würtemberger auch im Markte war, ließ er Lord Suffolk

durch seinen Minister insinuiren, daß die würtembergischen Stände sich

dem beabsichtigten Vertrag widersetzten, daß also voraussichtlich die an

eine Verhandlung mit dem Herzog verwandte Zeit verschleudert sein werde.

Der Hesse wieder gab dem englischen Minister zu bedenken, daß der

Kurfürst von der Pfalz, von dem man auch eine Zeit lang 4000 Mann zu

nehmen beabsichtigte, zu viele Katholiken unter seinen Soldaten habe,

und daß diese für das protestantische England ein zu gefährliches

Element seien. An diesen Köder biß natürlich Suffolk an. Trotzdem, daß

sich später bei näherer Untersuchung herausstellte, daß die Mehrzahl der

Soldaten reformirt und nur die Offiziere meistens Katholiken waren,

wurde doch aus dem Vertrage nichts. Es kümmerte den Landgrafen bei

diesem uneigennützigen Eifer für das englische Seelenheil natürlich gar

nicht der Umstand, daß er selbst katholisch geworden war.

Die katholischen, namentlich die geistlichen Reichsfürsten, blieben

übrigens ihren alten Verbindungen mit Frankreich treu, so daß England

nur mit protestantischen Reichsständen Verträge eingehen konnte. Blos

Baiern, das seit einem Jahrhundert sich zu verkaufen gewohnt war, wenn

es einen fetten Profit zu machen gab, wollte sich selbstredend auch dies

Mal die günstige Gelegenheit zu einem so gewinnreichen Geschäft nicht

entgehen lassen. In welcher für einen deutschen Reichsfürsten

entwürdigenden Weise der alte Kurfürst den englischen Gesandten

anbettelte, wie höhnisch dieser ihn abfertigte und wie klug er ihn für

seine Zwecke ausbeutete, wird der Brief Elliott's selbst am Klarsten

darlegen. »Der Kurfürst von Baiern -- schreibt er am 1. April 1776 aus

Regensburg an Suffolk -- drückte mir wiederholt auf's Wärmste seinen

Wunsch aus, mit dem König Subsidien-Verträge einzugehen und gab mir

auf's Unzweideutigste zu verstehen, daß ich mich ihm in keiner Weise

angenehmer machen könne, als indem ich eine Verhandlung beförderte, auf

deren Gelingen er so großes Gewicht lege. Ich antwortete, daß ich keine

Befehle in dieser Angelegenheit habe, und mit der Absicht, des

Kurfürsten Verbindungen mit Oesterreich und Frankreich zu sondiren, that

ich, als wenn ich erstaunt sei, sagte, ich habe geglaubt, Seine Hoheit

seien zu eng mit den anderen Mächten verbunden, als daß Sie ohne deren

Zustimmung ihre Truppen habe vermiethen können. Obgleich von dem Wunsche

beseelt, ihr zu gefallen, sei ich doch mit einer Menge von Dingen nicht

bekannt, so daß ich nicht wagen könne, den Gegenstand zu Hause zur

Sprache zu bringen. Der Kurfürst erwiderte mir dann, daß es ihm ganz

frei stehe, über seine Truppen in der für ihn gewinnreichsten, seinen

Interessen entsprechendsten Weise zu verfügen. Zugleich bat er mich,

seinen Ministern nichts von seinem Wunsche mitzutheilen, da er sich ohne

die Aussicht auf einen daraus herzuleitenden Vortheil der

Unannehmlichkeit seines Bekanntwerdens nicht aussetzen wolle. Ich glaube

kaum, daß der König das Anerbieten annehmen wird; zudem sind die

bairischen Truppen die schlechtesten, die ich in Deutschland gesehen

habe. Ich sagte aber, ich wolle die Angelegenheit zu Hause in der

gewünschten Weise anregen, Seine Majestät werde natürlich das ihr

bewiesene Vertrauen sehr hoch schätzen. Ich war um so vorsichtiger, die

Möglichkeit einer derartigen Verbindung mit Baiern nicht zu zerstören,

als die Intimität, mit welcher der Kurfürst mich jetzt behandelt, mir

eine Quelle der besten Information über wichtige Dinge eröffnet, die ich

an einem, an Oesterreich und Frankreich verkauften Hofe nicht anders

erlangen kann, wo der Fürst selbst es für geeignet hält, mich gegen

seine eigenen Minister zu warnen.«

Natürlich lehnte Suffolk auf Grund der obigen Schilderung seines

Gesandten jede Unterhandlung mit Baiern ab und hielt es nicht einmal für

der Mühe werth, Faucitt zur nähern Prüfung der Thatsachen an Ort und

Stelle zu schicken. Er that recht daran, denn in dem ganzen damaligen

heiligen römischen Reiche gab es keine liederlichere, verkommenere und

durch Pfaffen-, Günstlings- und Weiber-Regiment herunter gebrachtere

Wirthschaft als das Kurfürstenthum Baiern. Es würde eine Beleidigung

gegen ein hochstehendes Wort unsers Sprachschatzes sein, wollte man

diesen verächtlichen Klüngel Staat nennen. In allen öffentlichen Fragen

ist hier das kleinlichste persönliche und Privat-Interesse maßgebend.

Ein ähnliches Bild servilster Steifbettelei und anspruchvollster

Hohlheit, wie es der Münchener Hof bietet, hat selbst die Phantasie des

Dichters im spanischen Bedientenroman nicht zu zeichnen vermocht. Wie

die Indianer mit Spielzeug, Glasperlen und bunten Steinen sich ködern

lassen, so sind diese jämmerlichen Tröpfe, welche die Regierung Baierns

besorgen, stets für baares Geld zu haben, wenn sie nur im wesenlosen

Scheine und erborgten Schimmer weiter vegetiren können. Ob der Herr

zufällig Maximilian Joseph oder Karl Theodor heißt, ist dem hungrigen

Hofgesinde ganz gleichgültig. An diesem Hofe wird heute

Minister-Konferenz darüber gehalten, ob das Band des Georgs-Ordens von

links nach rechts oder von rechts nach links getragen werden soll;

morgen entspinnt sich ein heftiger Streit darüber, ob der päpstliche

Nuntius an der kurfürstlichen Tafel einen Pagen hinter seinem Sessel

erhalten soll oder nicht. Dann wieder entsteht große Freude darüber, daß

der Papst endlich einwilligt, den Kurfürsten als Sohn eines Kaisers

seinen filius dilectissimus statt dilectus zu nennen, oder ein ander Mal

droht auch eine Kabinetskrise über die schwierige Frage zu entstehen, ob

der österreichische Gesandte Exzellenz genannt, und ob seine Frau bei

Tafel vor den Hofdamen (Hofmenscher sagt der Bericht weniger höflich,

aber vielleicht desto wahrer) sitzen soll. Wenn die Finanznoth

unerträglich wird, so miethet man einen Goldmacher für den Hof; fließen

die Subsidien dagegen willig, so schafft man ihn bei Seite, und tritt

wieder Ebbe im Schatz ein, so läßt man ihn von Neuem kommen. Den

ungehorsamen Unterthanen gegenüber versteht aber Serenissimus keinen

Spaß. So ward am 9. Februar 1771 der Beimautner Joseph Schmoeger zu

Ploettenberg auf der gewöhnlichen Richtstätte »durch das Schwert vom

Leben zum Tode hingerichtet, weil er unter strafbarer Verletzung der

diesfalls erlassenen kurfürstlichen Generalien 900-1000 Scheffel

Getraide außer Landes gelassen hatte.« Eine vom Kurfürsten auf seine

eigenen Kosten ausgebildete Tänzerinn, Gertrud Ablöscher, welche von

München nach Wien durchgegangen war, ward mit einer so ungewohnten

Energie und Erbitterung verfolgt, daß Baiern mit Maria Theresia, welche

in die von ihr verlangte unbedingte Auslieferung nicht einwilligen

wollte, in heftigen Streit und die unerquicklichsten Verhandlungen

gerieth. Die Tänzerinn erhielt in München 150 fl. jährlichen Gehalts und

50 fl. persönliche Zulage, während sie in Wien viel besser gestellt

wurde. Steckt der Staatskarren zu tief im Sumpfe, so wird vom ganzen

Hofe nach Alt Oetting gewallfahrtet und der Zorn des Himmels durch

Gebete beschworen. So lebte man eigentlich nur vom Gebete und vom

Bettel, den man euphonistisch Subsidien nannte. Sämmtliche europäische

Regierungen wußten das, und sie selbst begünstigten dieses ehrlose

Geschäft, da sie bei vorkommender Gelegenheit Baiern in ihrem Interesse

zu benutzen und gegen ihren jeweiligen Feind zu verwenden suchten.

»Ganz kenntlich -- schreibt Maria Theresia am 23. Juni 1751 an ihren

Gesandten Widmann in München -- gehet das Absehen des Münchener Hofes

dahin, nebst dem von Uns und beiden Seemächten ziehenden Gold annoch von

Frankreich Geld zu ziehen, ohne für den ein noch andern Theyl etwas

werkthätiges zu thun. Mit allem dem trauete Frankreich dem

churbayerischen Hofe nicht recht und hat von dessen meisten Ministris

die übelste, von dem Churfürsten selbst aber die Meynung, daß er ein

schwacher zaghafter Herr seye.« »»Aus dem hier habenden Grundsatze

antwortet Widmann am 4. Juli -- von allen Seithen Geld und Subsidien zu

nehmen, machet man fast kein Geheimniß.«« Unmittelbar vor dem

siebenjährigen Kriege erklärte der Kurfürst lieber die dreifachen

Subsidien von Frankreich ausschlagen zu wollen, wenn ihm Oesterreich die

einfachen Subsidien garantire, und der Minister Freiherr v. Berchem

sagte: »Ohne Subsidie können wir nicht seyn und unsere Interessen müssen

wir auf der einen oder andern Seithen finden.« »Wenn nicht in Bälde,

schreibt Widmann am 26. Dezember 1755 -- von London aus wegen Erneuerung

des Subsidienvertrages vergnügliche Nachrichten einlaufen, dürfte der

Kurfürst nicht länger mehr anstehen, endlich solche von Frankreich

anzunehmen.«

Bekanntlich zeichneten sich die während des siebenjährigen Krieges bei

der Reichsarmee stehenden bayrischen Truppen durch nichts weniger als

durch Heldenthaten aus. Von welcher Beschaffenheit sie aber bei Ausbruch

des amerikanischen Krieges gewesen sein müssen, geht aus der von Seb.

Bruner in seinem Buche: »Der Humor in der Diplomatie« mitgetheilten

Korrespondenz hervor. Es schreibt nämlich der kaiserliche Gesandte Graf

Lehrbach am 24. März 1778, also zwei Jahre nach dem Anerbieten des

Kurfürsten und einige Monate nach dessen Tode, an den Minister Fürsten

Kaunitz-Rittberg: »Der Militärstand ist nach der Cameral-Einrichtung auf

15,000 Mann, dermalen kaum 3000 Mann unter Gewehr, nebst einem

Invaliden- und Garnison-Regiment. Zum Unterhalt dieser 15,000 Mann,

worunter 39 Generale, sind alle Monat 93,000 fl. Vorschuß bestimmt,

wovon der Unterhalt der Festungen, des Generalstabs und Alles, was zum

Militärstand gehörig, zu bestreiten wäre, welche auch so verwandt

werden, als ob dieser Stand wirklich vollzählig wäre. Welches auch

leicht begreiflich, wenn man unter Anderem diesen Unfug beherziget, daß

wenn eine Offiziers- oder andere Frau gesegneten Leibes war, hat man es

entweder durch bloße Protektion oder mittelst Geldverwendungen, welches

in diesem Lande für alle Gattungen von Bedienstungen oder

Gnadenerweisungen der schicklichste Erhaltungsweg war, dahin gebracht,

daß für noch nicht geborene und zur Welt gebrachte Leibesfrucht eine

Offiziersstelle ertheilt worden ist. Wenn dann entweder eine todte

Frucht zur Welt gekommen oder gar eine Tochter oder ein Sohn, der aber

gleich oder nicht lange nachher gestorben, so hat die Familie oder

Eltern der Kinder doch immer die Erträgnisse der gegebenen

Offizierspatente fortgenossen. Die für die Beurlaubten ersparten Gelder

fließen in die Tasche des Kurfürsten.« Natürlich gerieth unter solchen

Umständen Alles in Unordnung; es herrschte unter den Truppen

Unzufriedenheit und Desertion. Kurz vor Ausbruch der französischen

Revolution waren bei den Chevauxlegers-Regimentern 150 Pferde und 40

Sättel und für erstere nicht einmal die gehörigen Pferdestriegel

vorhanden.

Es war also kein Wunder, wenn die bayrischen Soldaten zu jener Zeit nach

den päpstlichen als die schlechtesten in Europa galten, und es war weise

von Suffolk, daß er kurzer Hand das kurfürstliche Anerbieten verwarf.

Dagegen zog er die ihm im Dezember 1776 gewordenen Offerten Würtemberg's

und Brandenburg-Anspach's näher in Betracht und betraute zu Anfang des

Jahres 1777 den Obersten Faucitt mit einer Sendung an die Höfe von

Stuttgart und Anspach, um womöglich sofort mit ihnen einen

Truppenlieferungs-Vertrag abzuschließen.

Da dieses Kapitel nur den verfehlten Versuchen Suffolk's, deutsche

Hülfstruppen zu erlangen, gewidmet ist, so mögen hier zuerst die

Verhandlungen mit Würtemberg ihren Platz finden, wenn sie auch, der Zeit

nach, einige Wochen nach dem mit Anspach geschlossenen Vertrage begonnen

und beendigt wurden.

Sir Joseph Yorke hatte Suffolk im September 1775 den Herzog von

Würtemberg als einen Fürsten genannt, der wohl im Stande sein werde,

einige Tausend Mann zu liefern; auch der Herzog selbst hatte sich dem

Minister angeboten. Es kam also zunächst auf den Versuch an,

Verhandlungen mit ihm anzuknüpfen.

Das Herzogthum Würtemberg zählte zu jener Zeit bei einer Größe von

ungefähr 200 Quadratmeilen 514,575 Einwohner. Der Herzog Karl Eugen

(1744-1793), der berüchtigte Peiniger Schubart's und Moser's, sowie

spätere Gründer der Karlsschule, war zu jener Zeit noch der Landes- und

Volksquäler, der nach dem von ihm zuerst öffentlich aus dem

Französischen übersetzten zynischen Grundsatz handelte: »Was Vaterland!

Ich bin das Vaterland!« und sich erst im Jahre 1778 unter dem Einfluß

einer verständigen und sanften Frau zu einem bessern Lebenswandel

bekehrte. Zwanzig Jahre früher nannte er die Beschwerde seiner Stände

über den ohne ihr Wissen mit Frankreich abgeschlossenen

Subsidien-Vertrag, der ihm drei Millionen Gulden einbrachte,

aufrührerisch und unanständig und drohte der ständischen Vertretung mit

dem Asperg. Herzog Karl Eugen hat übrigens die Ehre, durch seinen

Ex-Feldscherer Schiller der Nachwelt viel genauer bekannt geworden zu

sein, als er verdient; so dankbar ist das deutsche Volk gegen seinen

großen Dichter, daß es den kleinen Tyrannen, weil er fördernd und

hemmend in dessen Jugend eingriff, sogar in Dichtung und Sage

verherrlicht hat. Der Leser kann für die nähere Charakteristik dieses

Mannes deshalb füglich auf die populären Lebensbeschreibungen Schiller's

von Palleske und Scherr verwiesen werden. Hier nur ein Zug, der ihm

unter seinen Zeitgenössischen Brüdern und Vettern als den rohesten und

grausamsten kennzeichnet. Als er Schubart mit gerade demselben Recht

eingekerkert hatte, mit welchem ein tunisischer Seeräuber seiner Zeit

Menschen an den Küsten des Mittelmeeres stahl, zwang er sein volle zehn

Jahre eingesperrtes und gemartertes Opfer sogar, ihn, den gnädigsten

Peiniger, an seinen Geburtstagen zu besingen. Der arme gebrochene Mann

ließ sich leider zu dieser Entehrung mißbrauchen. Die Sammlung der

Schubart'schen Gedichte ist reich an derartigen, auf Bestellung

gelieferten Ergüssen. Ein paar Proben, auf gutes Glück herausgegriffen,

mögen in der Anmerkung Platz finden.[3]

Auch die Herzöge von Würtemberg machten wie ihre fürstlichen Kollegen

seit Menschenaltern gern Geschäfte in Truppenlieferungen und waren in

der Herbeischaffung von wohlqualifizirten Subjekten durchaus nicht

bedenklich. In dieser Beziehung ist Karl Eugen nicht schlechter als

seine Vorfahren; er handelte höchstens noch rücksichtsloser und

konsequenter als sie. Man ist in der That oft in Verlegenheit, wem von

ihnen man den Preis zuerkennen soll, aber in letzter Instanz muß man

sich doch für Karl Eugen als den niederträchtigsten entscheiden.

Die langjährigen Zwistigkeiten des Herzogs mit seinen Ständen wurzeln

zum großen Theil in der Willkür, mit welcher er seine Truppen aushob und

erhielt; sie geben uns das aktenmäßig beglaubigte Material an die Hand,

zur Beurtheilung der Soldateska während der letzten Hälfte des vorigen

Jahrhunderts. Nirgend im damaligen Deutschland war das Rechtsbewußtsein

so ehrlich und schroff entwickelt als bei den braven Schwaben. Eine

kurze Uebersicht über ihre Streitigkeiten mit dem Herzog ist äußerst

lehrreich für das Verständniß der uns beschäftigenden Epoche. Ex uno

disce omnes!

In den ersten Jahren seiner Regierung enthielt sich Karl Eugen jedes

gewaltthätigen Eingriffs in die Rechte seiner Unterthanen und zwang sie

namentlich nicht zum Dienste. Erst allmälig entwickelte sich der Sultan

in ihm. Als der siebenjährige Krieg ausgebrochen war, und als der Herzog

neben den 6000 Mann Hülfstruppen, die er Frankreich geliefert hatte,

sein Reichskontingent stellen sollte, das bis dahin nicht vorhanden war,

da schritt er mit einer Rücksichtslosigkeit zur gewaltsamen Aushebung

seiner Bürger und Bauern, die im schroffsten Gegensatze zu deren

verbrieften Rechten stand und zu langjährigen Zwistigkeiten mit den

Landständen führte. Der berüchtigte Major Rieger erhielt Vollmacht, in

kürzester Zeit die nöthige Truppenzahl zu liefern. So schwer das war, da

die Schwaben gegen Friedrich den Großen als Beschützer des

Protestantismus in Deutschland nicht dienen wollten -- Karl Eugen war

katholisch -- so erfüllte Rieger doch seinen Auftrag. Wer achtzehn Jahre

und sonst tauglich war, mußte Soldat werden; vom Feld und aus den

Werkstätten, aus den Häusern und aus den Betten holte man die Leute,

umstellte Sonntags die Kirche und ließ sie von da gewaltsam

fortschleppen; zur Unterzeichnung der Kapitulation aber zwang man sie

durch Hunger und Gefängniß. Beamte, die sich hierbei nicht recht thätig

zeigten, wurden mit strengen Strafen bedroht. Die auf solche Art

zusammengeraffte Mannschaft empörte sich jedoch, als sie in's Feld

ziehen sollte, und Rieger mußte mit noch grausamerer Strenge ein neues

Heer zusammenbringen. -- Ueber dies Verfahren entstand allgemeiner

Unwille im Lande; indessen fruchteten die wiederholten wehmüthigsten,

aber respektvollsten Vorstellungen des ständischen Ausschusses nicht.

Weil aber die Desertionen so sehr überhand nahmen, daß die Truppen in

kurzer Zeit 360 Deserteure zählten und im September 1757 allein aus dem

Feldlager bei Linz 62 ausrissen, so wurden die Gesetze gegen das

Desertiren bedeutend verschärft. Selbst wer mit Gewalt zum Kriegsdienst

weggenommen war, wurde, sobald man ihn wieder ergriff, gehängt und mit

Vermögensverlust bestraft. Wer einem Deserteur half, verlor das

Bürgerrecht, wurde ohne weitern Prozeß ins Zuchthaus abgeführt und hier,

unter wiederholtem Willkomm (d.h. Stockprügeln) zu harter Arbeit

angehalten. Um das Entkommen der Ausreißer zu verhindern, wurde befohlen

-- in der Würtembergischen Geschäftssprache nannte man die Maßregel

Deserteur-»Attrapirungs-Anstalten« -- daß die Nachtwächter auf den

Nebenwegen längs den Dörfern alle Nächte streichen mußten. Wenn Lärm

gemacht wurde, so hatte die aufgerufene Gemeinde augenblicklich alle

Straßen, Brücken, Nebenwege und Fußsteige zu besetzen und wenigstens

vier und zwanzig Stunden lang besetzt zu halten. Wegen eines einzigen

Ausreißers hatte in solchen Fällen Tübingen 106, Herrnberg 92, Böblingen

101, Besigheim 48 Mann auszuschicken; der kleine, aus fünfzig Familien

bestehende Ort Dachtel stellte in einem Jahre 1488 Mann auf die

Alarmplätze. Nicht selten verloren beim Widerstand bewaffneter Ausreißer

arme Familienväter Leben oder Glieder. Derjenige Ort aber, auf dessen

Gemarkung ein Deserteur nicht aufgehalten wurde, obgleich es hätte

geschehen können, mußte einen Mann von der Größe des Entwichenen

stellen, und namentlich sollte dann bei den Söhnen des Ortsvorstehers

der Anfang gemacht werden. Dieser Befehl war alle Monate von der Kanzel

zu verkündigen. Am 1. Oktober 1758 erhielten die Beamten den Auftrag,

die Aushauser fortwährend namhaft zu machen und allenfalls gleich

einzuschicken, »und zwar nicht blos solche, die ihr Vermögen schon

verthan hätten, sondern überhaupt Alle, welche ein liederliches Leben

führten, Trunkenbolde, Raisonneure, illegale Müßiggänger, unruhige

Köpfe, subtile und schleichende Aufwiegler oder andere dem Publikum

politisch oder zur Last fallende Leute, welche nicht über 60 Jahre alt,

nicht gebrechlich und wenigstens 5 Fuß 8 Zoll hoch seien.« Als Grund für

diesen Befehl wurde vom herzoglichen Zuchtmeister angegeben, daß viele

Beispiele von solchen Leuten vorhanden seien, die sich im Militärdienst

ganz und gar geändert und der hier herrschenden preiswürdigsten Ordnung

und Disziplin dergestalt folgsam erzeigt hätten, daß man sich bei ihrer

einstigen Entlassung gehorsame, ruhige und vernünftige Bürger an ihnen

zu versprechen habe.

Die Beschwerden der Landstände »mit ihrer in Staatssachen schwachen

Einsicht«, wie der Herzog meinte, wurden keiner Antwort gewürdigt, der

Landschafts-Konsulent Moser aber, die Seele der Opposition und der

berühmte Staatsrechtslehrer, ward verhaftet und auf den Asperg

geschafft.

Der Soldatenhandel deutscher Fürsten nach Amerika · 第 3 / 32 题