Trinkwasser und Schiffsvorräthe, die noch seit dem siebenjährigen Kriege
in den englischen Magazinen gelagert hatten, wurden für gut genug zur
Verpflegung der deutschen Soldaten befunden. Warum sollten auch die
Engländer da Rücksicht nehmen, wo die deutschen Landesväter keine andre
Sorge kannten, als möglichst viel Geld aus den verkauften Landeskindern
herauszuschinden?
Diese zweite Division ging am 1. Juni 1776 in See, an demselben Tage, an
welchem die erste unter Riedesel in Quebeck ankam.
Viertes Kapitel.
Faucitt war, nachdem er in den ersten Tagen des Dezember 1775 den
Vertragsentwurf in Braunschweig abgeschlossen und an Suffolk eingesandt
hatte, seinem Auftrage gemäß, sofort nach dem benachbarten Kassel
abgereist, wo er am 10. Dezember ankam.
Kassel war zu jener Zeit und überhaupt während des ganzen achtzehnten
Jahrhunderts eine der schönsten und glänzendsten Städte Deutschlands; es
verdankte seine Pracht gerade dem Geschäfte, wegen dessen Faucitt es
jetzt besuchte, dem Soldatenhandel. Das Blut und die Kraft des Landes
wurde in der Residenz in Marmor und in Prachtbauten umgemünzt. Seit
hundert Jahren war dort ein Fürst auf den andern gefolgt, der seinen
Vorgänger in theils geschmackvollem, theils geschmacklosem Luxus, in
großen Palästen und Gartenanlagen, Kunstsammlungen und Bildergallerien
überbot. Hand in Hand mit dieser täglich reicher und kostspieliger
auftretenden Baulust und Verschwendung ging natürlich auf der andern
Seite der Menschenhandel und die Verarmung des Landes an Einwohnern. Die
hessischen Landgrafen trieben die Unterhaltung eines theuern stehenden
Heeres, die bei dem Einen ihrer Kollegen oft ein kindliches Spiel war
oder bei dem Andern ein ernstes Ziel bedeutete, lediglich als ein
regelmäßiges kaufmännisches Geschäft. Ihre Soldaten, aus einem
kräftigen, unverdorbenen und tapfern Volksstamme hervorgegangen, wurden
durch Disziplin und Uebung bald die besten und zuverlässigsten, darum
auch gesuchtesten Truppen in Europa, und von England bis Griechenland
gab es vom Ende des siebenzehnten bis zum Ende des achtzehnten
Jahrhunderts kaum ein Schlachtfeld, auf welchem sich die hessische
Infanterie nicht rühmlich ausgezeichnet hätte.
Landgraf Karl I. (1677-1730), der Kasernen- und Kirchen-Erbauer, der
zuerst die Wasserwerke auf dem Weißenstein (der spätern Wilhelmshöhe)
anlegte, und dort den Herkules aufstellte, fing den Soldatenhandel mit
dem Auslande an. 1687 überließ er 1000 Mann an Venedig zum Krieg gegen
die Türken in Morea, 1702 gab er 9000 Hessen an die Seemächte, 1706
dienten deren 11,500 Mann in Italien und nach dem Utrechter Frieden
vermiethete er wieder 12,000 Unterthanen an Georg I. Seit der
Thronbesteigung Georg's II. zahlte England jährlich 240,000 Pfund
Sterling Subsidien an den Landgrafen, eine für jene Zeit sehr bedeutende
Summe. Sein Nachfolger Friedrich I. (1730-1751), der als Gemahl der
Schwester Karl's XII. zugleich König von Schweden war und deshalb wenig
in Hessen lebte, vermehrte gleichwohl sein Heer auf 24,000 Mann. Sein
Bruder Wilhelm VIII., der zuerst als sein Statthalter und dann
selbständig von 1751-1760 regierte, betrieb das Soldatengeschäft in noch
größerer Ausdehnung, ja er versah sogar im österreichischen
Erbfolgekriege beide kriegführenden Mächte mit Truppen, indem er 1743
sechstausend Hessen an Georg II., den Bundesgenossen Maria Theresia's,
und ebensoviel Landeskinder an Karl VII., den ephemeren deutschen
Kaiser, vermiethete. Es stand also Hesse gegen Hesse: es war ein
Bruderkrieg auf fremde Bestellung, auf höhern Befehl und aus keinem
andern Motive als zum Besten des landesväterlichen Säckels! Einige Jahre
später bildeten die Hessen den Kern der holländischen Hülfstruppen, mit
welchen der Herzog von Cumberland die Schlacht bei Culloden gewann, und
im siebenjährigen Kriege kämpften wieder 12,000 Hessen für englische
Interessen gegen die Franzosen in Deutschland.
Landgraf Friedrich II. (1760-1785), mit welchem wir es zunächst zu thun
haben, gehörte durch seinen Reichthum, seine Familienverbindungen und
die günstige Lage seines Landes trotz dessen verhältnißmäßig geringen
Umfanges (156 Quadratmeilen mit nicht ganz 300,000 Einwohnern) zu den
mächtigsten und angesehensten Reichsfürsten. Er hatte mit seinen
Vorgängern einen gewissen nüchternen Blick, geschäftsmäßigen
Ordnungssinn, rücksichtslosen Egoismus, grobe Sinnlichkeit und
hartnäckigen Eigensinn gemein. In der innern Verwaltung seines Landes
hatte er sich das Preußen Friedrich Wilhelm's I. und Friedrichs des
Großen zum Muster genommen; sie war sparsam und gut. Das Heer erfreute
sich natürlich seiner ganz besondern Vorsorge; indessen nahm er auch
über die dienstlichen Angelegenheiten hinaus einen freundschaftlichen,
oft sogar herzlichen Antheil an dem Wohlergehen und den Schicksalen
seiner Offiziere. Mit seinen Obersten und Generälen führte er während
des ganzen amerikanischen Krieges einen regelmäßigen Briefwechsel und
entschied selbst über deren Wünsche und Beschwerden. Friedrich war
katholisch geworden, weil ihm der Protestantismus zu wenig vornehm
erschien, verhielt sich im Uebrigen aber nicht allein gleichgültig gegen
die Religion, sondern gefiel sich darin, den Aufgeklärten, den
Beschützer der Künste und Wissenschaften zu spielen und mit Voltaire zu
korrespondiren. Er gründete sogar höhere Lehranstalten und Museen, ja
trug in einzelnen Gesetzen eine gewisse Humanität und französisch
gefärbte Bildung zur Schau. Wie wenig aber hinter diesem Scheine
steckte, beweist die Anekdote, wonach er den Verskünstler Casparson für
ein Lobgedicht, welches ihm dieser auf Seidenpapier gedruckt auf dem
Abtritt hatte überreichen lassen, zum ordentlichen Professor am
Carolinum ernannte. Es war eben eine kluge Berechnung, daß man, wie
Schlosser sagt, die stille Klage und das verborgene Weinen im Lande
durch lautes Zeitungsgeschrei von Kunst und Wissenschaft ersticken ließ.
So sehr der Landgraf als Gemahl der englischen Prinzessin Marie, Tochter
Georg's II., das englische Geld liebte, so sehr bewunderte er auf der
andern Seite französische Sitte und Unsitte. Das offizielle Kassel war
unter ihm eigentlich nur eine französische Kolonie. Französische Theater
und Oper, französische Tänzerinnen und liederliche Weibsbilder,
französische Weichlichkeit und Ueppigkeit, französische von Voltaire
empfohlene Abenteurer, wie de Luchet und Trestondam traten in
verantwortliche Stellungen und gaben dort den guten Ton an. Eine vom
Herzog von Bouillon in Paris abgedankte Maitresse wurde nach Kassel
verschrieben und erhielt, außer 2000 Thaler Gold Reisegeld, jährlich
10,000 Thaler Gold Gehalt. Außer dieser Maitresse en titre erfreute sich
noch ein ganzer Harem der landesväterlichen Gunstbezeugungen. Die Zahl
der unehelichen Kinder des Landgrafen läßt sich gar nicht bestimmen; es
sollen deren über hundert gewesen sein. Seine rechtmäßigen Kinder,
welche in Hanau von ihrer Mutter erzogen wurden, sah er, ohne daß sie
ihm etwas zu Leide gethan hätten, volle neunundzwanzig Jahre nicht.
Ihre Mutter hatte aber das Verbrechen begangen, sich von ihrem Manne,
nachdem er katholisch geworden, zu trennen.
Trotz aller dieser Ausgaben und namentlich trotz seiner kostspieligen
Bauten, wie Opernhaus, katholische Kirche, Museum und Paradeplatz,
hinterließ Friedrich bei seinem Tode nahe an sechzig Millionen Thaler
baares Vermögen. Es war, außer dem von dem Mailänder Sinistrario 1777
begründeten italienischen Lotto, hauptsächlich durch den Soldatenhandel
erworben. Der Landgraf hatte, indem er zuerst System und Methode in
dieses Geschäft brachte, schon im Jahre 1762 das freiwillige Werbesystem
in Hessen aufgehoben und nach dem Vorbilde Preußens das Land in Kantone
eingetheilt, deren jeder eine gewisse Anzahl Rekruten für ein bestimmtes
Regiment liefern mußte. Sein Heer in Friedenszeiten belief sich auf etwa
16,000 Mann. Nur Kassel blieb nach wie vor frei von der Aushebung; blos
diejenigen jungen Leute der Hauptstadt, die sich freiwillig meldeten,
wurden Soldaten. Wenn die Eltern der weggenommenen Söhne klagten, so kam
der Vater in die Eisenarbeit, die Mutter in's Zuchthaus. Wer desertirte,
mußte zwei Tage hinter einander Spießruthen laufen, jeden Tag zwölf Mal,
zuweilen bis zum Tode. »Nie -- sagt Carl Julius Weber in seinen Briefen
eines in Deutschland reisenden Deutschen -- sah ich mehr arme Teufel
durch die Gassen jagen, als einst in Kassel; die Trauermusik hörte ich
in meiner Wohnung, und die Offiziere belehrten mich, daß Gassenlaufen
der Gesundheit weniger nachtheilig sei als die alten Stockprügel«. Den
Reisenden jener Zeit fällt immer das traurige gedrückte Wesen der Hessen
auf, namentlich bemerken sie über den Gesichtern der Frauen eine tiefe
Trauer, eine schmerzliche Resignation ausgebreitet. Die Hessen, welche
um den beständigen Aushebungen zu entgehen, haufenweise nach Ungarn und
Polen auswanderten, pflegten sich sehr bezeichnend selbst »Herrenmänner«
zu nennen. »Sind wir todt, so sind wir davon«, war eine gewöhnliche
Redensart der armen Leute im Lande. Nach dem siebenjährigen Kriege war
ganz Hessen von aller jungen Mannschaft entblößt, und kaum war wieder
einige nachgewachsen, so mußte sie, der zwanzigste Theil der Bevölkerung
des ganzen Landes, nach Amerika ziehen. Bei dieser Gelegenheit griff man
natürlich auch zu Werbungen im deutschen Auslande; namentlich war
Frankfurt eine Haupt-Rekrutenstation für die hessischen Werber.
Der Minister dieses Fürsten nun, Ernst Martin von Schlieffen, ein
geborner Pommer, war einer der geistreichsten, sonderbarsten, unter dem
Anscheine der Sentimentalität nüchternsten und der Maske des
Biedermannes berechnendsten Männer aus der Aufklärungszeit des vorigen
Jahrhunderts. Natürlich verehrte auch er Voltaire und die französischen
Enzyklopädisten als eine Art höherer Wesen. Als Jüngling durch eine
Laune des großen Königs aus dem preußischen Dienste getrieben, hatte er
in Hessen unter Wilhelm VIII. freundliche Aufnahme gefunden, den
siebenjährigen Krieg unter dem Herzog von Braunschweig mitgemacht und es
1772 zum Generallieutenant gebracht. Schlieffen ist der eigentliche
Vater der sogenannten Triasidee und der Vorläufer von Beust und v.d.
Pfordten; er ersann nämlich nach dem siebenjährigen Kriege, um das
Gleichgewicht zwischen Oesterreich und Preußen zu wahren, einen Bund der
Mindermächtigen und suchte durch diesen in die große Politik
einzugreifen. Derartigen Humbug duldete aber der alte Fritz nicht; er
ließ sich vom »diplomatischen Kroppzeug« nicht drein reden. Zur Zeit der
Ankunft Faucitt's war Schlieffen zugleich Minister und die rechte Hand
des Landgrafen, dessen Vortheil er nie außer Augen ließ. Dieser hätte in
der That nirgends einen aufmerksamern, umsichtigern und gewissenhaftern
Unterhändler als Schlieffen finden können. Faucitt war seiner
Ueberlegenheit, seiner Weltkenntniß und Feinheit im Verkehr durchaus
nicht gewachsen, wie denn überhaupt Schlieffen sich ebenbürtig an die
Seite der besten Diplomaten seiner Zeit stellt. Später trat er wieder in
preußische Dienste, wurde Kommandant von Wesel und Generallieutenant.
Die Franzosen wollten ihn 1792 zum Befehlshaber unter Dumouriez machen.
Schlieffen lehnte das Anerbieten ab, diente aber auch nicht gegen die
von ihm so hoch bewunderte Nation und zog sich auf sein Gut Windhausen
bei Kassel zurück, wo er ein beschauliches, den Wissenschaften
gewidmetes Leben führte, sich selbst ein Grab mit sonderbarer Inschrift
setzte und erst 1825, dreiundneunzig Jahre alt, starb. Seine
Familiengeschichte der von Schlieben oder Schlieffen enthält eine der
besten Abhandlungen über die Entstehungsgeschichte des deutschen Adels;
seine Ansichten sind immer originell und geistreich, wenn sie oft auch
den Autodidakten verrathen; nur werden sie leider durch einen bis zur
Komik getriebenen Purismus oft ungenießbar. So nennt er sich als General
und Minister einen Feldherrn-Geschäftsführer, ein Adjutant heißt bei ihm
Feldhandbieter, die Musen sind Wissensgöttinnen, und der Staatssekretär
ist ein Reichsschriften-Verweser.
Mit diesem Manne nun hatte Faucitt bei seiner Ankunft in Kassel zu thun.
Von dem siebenjährigen Kriege her noch oberflächlich mit ihm bekannt,
hielt er sich an die weltmännische Außenseite, an die glatten und
gewinnenden Formen des Ministers und wünschte sich schon Glück, daß er
weit besser mit ihm als mit dem pedantischen Feronce zum Ziel kommen
werde. Er sollte aber bald zu seinem Schaden finden, daß er mit dem
braunschweigischen Minister ein viel leichteres Spiel gehabt hatte.
Faucitt überbrachte Schlieffen ein Einführungsschreiben des
Erbprinzen von Braunschweig, der darin den Abschluß eines
Truppenlieferungsvertrages mit England anzeigte, »da man doch aus
Rücksichten der Freundschaft und Verwandtschaft dem Wunsche des Königs
von England habe Folge leisten müssen«, und der zugleich den Besuch
Faucitt's in Kassel zu demselben Zwecke ankündigte. Schlieffen erklärte,
daß der Landgraf unwohl sei und zur Zeit Niemanden empfangen könne,
zeigte sich im Uebrigen aber geneigt, auf den Vorschlag einzugehen und
seinen Herrn dafür zu gewinnen. Derselbe sei, fügte er hinzu, sehr
verstimmt und leicht reizbar; man müsse deshalb vorsichtig mit ihm
umgehen und ihn schrittweise auf die Absichten Faucitt's vorbereiten.
Ganz so schlimm muß es in der Wirklichkeit mit der üblen Laune des
Landgrafen nicht gestanden haben, denn schon zwei Tage nach dem ersten
Empfang des englischen Gesandten erklärte Schlieffen diesem, daß
Serenissimus nicht allein keine Einwendungen mache, sondern den
Vorschlag des Königs von England mit Vergnügen annehme und ihm so viel
Truppen überlassen wolle, als er nur entbehren könne. »Der General --
schreibt Faucitt am 12. Dezember 1775 an Suffolk -- fragte mich, wieviel
Soldaten wir brauchen würden? worauf ich erwiederte, 10,000 bis 12,000
Mann, mir nicht einbildend, daß der Landgraf eine so große Zahl zu
liefern im Stande sei. Der General versprach sie mir aber sofort, da
sich die Kriegseinrichtungen Hessen's seit dem letzten Kriege auf einem
ausgezeichneten Fuße befänden, und sagte zugleich zu, daß die Truppen
bis zum April spätestens marschfertig sein sollten. Am Schlusse unsrer
Unterredung erwähnte Schlieffen noch eine Forderung für
Hospital-Ausgaben, welche Hessen angeblich im letzten Kriege für uns
gemacht und deren Bezahlung er bisher vergeblich gefordert habe. Ich
erklärte, von der Sache gar nichts zu wissen, und hoffe, die
Verhandlungen schließen zu können, ohne daß mir deshalb Bedingungen
auferlegt werden. Ich benachrichtige Sie sofort von diesem Anspruche,
weil des Landgrafen Minister leicht aus unsrer gegenwärtigen
Verlegenheit Nutzen ziehen und auf Befriedigung dieses angeblichen
Anspruches bestehen könnte.«
Schlieffen las aus der Eile und Hast, mit welcher Faucitt die
Unterhandlungen betrieb, sehr schnell seinen Vortheil heraus und fand
darin nur eine Aufforderung mehr für sich, den Gunst bewilligenden
Gönner zu spielen und langsam, ja anscheinend widerwillig sich ein
Zugeständniß nach dem andern entreißen zu lassen. Die Bedingungen,
welche er aber in der That vorschrieb, gingen soweit, daß sie das
eigentliche Verhältniß zwischen beiden Kontrahenten auf den Kopf
stellten und den englischen Gesandten und Minister des Auswärtigen zu
Bittstellern herabsetzten, die froh sein mußten, daß ihnen nur ein Theil
ihrer Wünsche gewährt ward. Die Situation war einfach diese: der
Landgraf hatte Geld und konnte warten; der König von England aber hatte
keine Truppen und konnte nicht warten. Der verschuldete Herzog von
Braunschweig hatte wie ein hungriger Klient mit seinem reichen Patrone
verhandeln müssen und würde, wenn Faucitt seinen Vortheil verstanden
hätte, auf jedes Gebot, auf jede Bedingung eingegangen sein. Schlieffen
aber wußte, daß er unentbehrlich war und konnte deshalb durch
Zurückhaltung nur gewinnen.
Der Vertrag, dessen definitiver Abschluß die Zeit vom 12. Dezember 1775
bis zum 31. Januar 1776 in Anspruch nahm, stimmt in seinen Zwecken und
wesentlichen Grundzügen mit der Braunschweiger Konvention überein. Es
genügt deshalb, hier nur diejenigen formellen und materiellen
Bedingungen hervorzuheben, durch welche sich beide von einander
unterscheiden.
Zunächst schloß also der winzige Landgraf von Hessen mit dem mächtigen
König von England keinen Truppenlieferungsvertrag, wie Braunschweig,
sondern eine Allianz, ein Schutz- und Trutzbündniß, worin der eine Theil
(§. 1.) dem andern treue Freundschaft und die Förderung seiner
Interessen wie seiner eignen verspricht, und sich verpflichtet, alle
Verluste und Nachtheile vom andern abzuwenden. Ja England ging in den
Paragraphen 10. und 11. so weit, dem Landgrafen den ungeschmälerten
Besitz seines Gebietes zu verbürgen, falls er angegriffen werden sollte,
und natürlich verpflichtete sich auf der andern Seite der Landgraf, dem
Könige von England im Falle eines Angriffes zu Hülfe zu kommen und
seine Besitzungen vertheidigen zu helfen. Wir werden später sehen, wie
heftig diese Bestimmung, als der englischen Krone unwürdig, vom
Parlament angegriffen wurde.
Ueber dieser Wahrung seiner politischen Gleichberechtigung übersah
Schlieffen durchaus nicht die materiellen Vortheile. Zunächst setzte er
durch, daß aus allen früheren mit England abgeschlossenen Verträgen die
Hessen günstigsten Bestimmungen in den neuen Vertrag aufgenommen wurden,
wie dies auch aus seiner Einleitung hervorgeht. Natürlich hütete sich
Schlieffen wohl, irgend welche nachtheilige Klauseln aus der
Vergangenheit hervorzuziehen, dagegen war er, wo es seinem Interesse
entsprach, in einzelnen Fällen um so geschickter, eine Uebereinstimmung
zwischen der Gegenwart und längst obsolet gewordenen Paragraphen der
früheren Verträge zu entdecken. »Schlieffen wollte es zuerst als einen
unsere Verhandlungen leitenden Grundsatz anerkannt sehen -- schreibt
Faucitt am 20. Dezember 1775 an Suffolk -- daß die Verträge, welche
früher zwischen beiden Höfen abgeschlossen wurden, als die Basis gelten
sollten, auf welcher auch der gegenwärtige Vertrag abzuschließen sei,
und daß wir im Laufe unsers Geschäftes nur dann davon abgehen dürften,
wenn die veränderten Umstände es unbedingt verlangten. Eine Zustimmung
zu diesem Vorschlag meinerseits würde mich, wie ich fürchtete, einer
unangenehmen Beschränkung ausgesetzt haben. Ich widersprach also, indem
ich einwandte, daß augenblicklich kein allgemeiner Krieg herrsche, daß
ferner Hessen nicht in Gefahr schwebe, von einem fremden Feinde
überfallen zu werden, daß demnach die Verhältnisse, welche die Mehrzahl
der alten Verträge hervorgerufen, nicht existirten, weshalb es rathsamer
sein und unsre Arbeit bedeutend abkürzen würde, wenn wir unsere
Berathungen hauptsächlich auf diejenigen Punkte beschränkten, welche der
vorliegende Fall erheische. Der General bestand aber darauf, daß den
früheren Verträgen anhängen, auf geebneten Wegen gehen heiße, und daß
dadurch der Abschluß unserer Verhandlungen eher gefördert als gehemmt
werde. Außerdem, sagte er, sei es seines Herrn bestimmter Befehl, nur
auf der alten Grundlage zu verhandeln und weiter zu gehen. Der Landgraf
verlange also, daß seine Verbindung mit England nur im Einklang mit den
früher befolgten Prinzipien erneuert und keine ungünstigere, als irgend
eine der ihm bei früheren Gelegenheiten bewilligten Bedingungen
angenommen werde, um so mehr, da seine Truppen zum Dienste in einem so
entfernten Lande verwandt werden sollten. Ich mußte also nothgedrungen
nachgeben. Der Vertrag ist in der gewöhnlichen Form entworfen; viele
seiner Artikel sind den früheren Verträgen, namentlich demjenigen von
1755 entnommen« (dem vom Herzog von Newcastle abgeschlossenen, gegen den
Pitt damals auftrat).
Suffolk behandelte übrigens die Frage sehr oberflächlich und
leichtsinnig und meinte, es sei nichts als eine Pedanterie, ein Spielen
mit inhaltsleeren Worten, in welchen man sich an kleinen Höfen gefalle,
wo es keine wirklichen Geschäfte gebe, hatte deshalb auch nichts gegen
Faucitt's Nachgiebigkeit einzuwenden. Schlieffen zeigte diesem aber
bald, welche praktische Folgerungen sich aus dieser vermeintlichen
Prinzipienreiterei ziehen ließen.
Zuerst also setzte er durch, daß das Werbegeld auch für die Offiziere
bewilligt wurde, während es der Herzog von Braunschweig nur für die
Soldaten verlangt und erhalten hatte. Indessen war es im Vertrage von
1755 als eine Art Geschenk auch für die Offiziere gezahlt worden, damit
sie sofort ausrücken könnten. Es mußte mithin auch jetzt, obwohl unter
gänzlich veränderten Umständen, auf Schlieffen's Verlangen gezahlt
werden. Der Mehrbetrag, der auf diese Weise in die Tasche des Landgrafen
floß, war um zwanzig Prozent höher, als wenn das Werbegeld nur für die
Gemeinen in Ansatz gekommen wäre. Dann wurde die Subsidie nicht, wie bei
Braunschweig in deutschen Kronen, sondern in Kronen Banko[1] (à 1 Thlr.
21½ Sgr.) festgesetzt und zur Erzwingung dieses Anspruches auch
wieder der Präzedenzfall aus dem Jahre 1755 geltend gemacht. Die
Subsidie war eine doppelte während der ganzen Dauer des Krieges d.h.
450,000 Kronen (gleich 772,600 Thlr. Pr. Ct.) für 12,000 Mann, also
37½ Krone per Kopf. Der König von England mußte sie ein volles Jahr
vor ihrem Ablaufe kündigen, doch durfte er diese Kündigung erst nach der
Rückkehr und Ankunft der Truppen in Hessen geben.
Diese Bedingung erwies sich in der Folge als die härteste und lästigste
von allen. Faucitt und mit ihm Suffolk gingen von der Voraussetzung aus,
daß der Krieg nur ein, höchstens zwei Jahre dauern werde; beide
arbeiteten deshalb von Anfang an darauf hin, daß die Subsidie nicht
noch Jahre lang nach dessen Beendigung bezahlt zu werden brauchte. In
früheren Fällen war sie gewöhnlich nach dem Friedensschluß noch zwei,
einige Mal sogar noch vier Jahre und zwar zum doppelten Betrage der
während des Krieges gezahlten Summe in Kraft geblieben. Auch
Braunschweig erhielt im Einklang mit dieser Praxis während des Krieges
eine einfache und nach Beendigung desselben noch zwei Jahre lang eine
doppelte Subsidie. Schlieffen dagegen sah weiter und glaubte von vorn
herein nicht an einen baldigen Friedensschluß, sondern hielt einen
langjährigen Krieg für wahrscheinlich und schlug deshalb für dessen
Dauer eine doppelte Subsidie vor. Im ungünstigsten Falle verlor er im
Verhältniß zu Braunschweig nur ein Jahr, da die Subsidie selbst nach
Beendigung des Krieges noch ein Jahr nach der Ankunft der Truppen in
Hessen gezahlt werden mußte. Dauerte dagegen der Krieg länger als ein
Jahr, so war aller Vortheil auf Seiten Schlieffen's. Dieser that, als
bringe er dadurch ein Opfer, daß er außer der einjährigen auf jede
Subsidie nach dem Friedensschluß verzichte, und erklärte Faucitt, es sei
ihm eigentlich das alte Verfahren lieber; indessen wolle er in
Anbetracht anderer Vortheile im vorliegenden Falle gern nachgeben.
Dagegen behielt er sich zum Schein die Wahl vor, die Truppen nach vier
Jahren zurückzurufen oder dann einen neuen und zwar bessern Vertrag
abschließen zu dürfen. Natürlich war das nur eine Spiegelfechterei, an
deren Geltendmachung Schlieffen auch in der Folge niemals dachte. Allein
Faucitt biß an, Suffolk ließ sich auch fangen, und der Landgraf von
Hessen steckte einen Mehrgewinn ein, der sich während der zehnjährigen
Dauer des Vertrages auf ungefähr 600,000 Pf. Sterl. oder vier Millionen
Thaler belief.
Sodann durften die hessischen Truppen im Dienste England's nur auf dem
Kontinent von Nordamerika verwandt werden; sie hatten ihre eigenen
Aerzte und Hospital-Einrichtungen, die ebenfalls vom König von England
unterhalten werden mußten, und erhielten ihre Löhnung nicht vom
englischen Zahlmeister, sondern direkt vom Landgrafen, in dessen
Kriegskasse die zu diesen Zwecke bestimmte Summe eingezahlt werden
mußte. »Ich bestand -- schreibt Faucitt in demselben Briefe vom 20.
Dezember 1775 an Suffolk -- mit aller Energie darauf, daß die hessischen
Truppen ihre Löhnung so reichlich und ungeschmälert erhalten müßten als
die englischen. Der General erkannte ohne Weiteres die schmachvollen
Gaunereien an, unter denen die Hessen während des letzten Krieges in
Deutschland gelitten hatten und versicherte mich, daß er zwar, um nicht
das Mißvergnügen des Landgrafen zu erregen, keinen besonderen Artikel
über diesen Punkt in den Vertrag bringen dürfe, daß ich mich aber darauf
verlassen könne, daß sie dies Mal auf einem ebenso guten, wenn nicht
bessern Fuße gehalten werden sollten, als zur Zeit, wo sie in England
gewesen (1745).«
Der Landgraf willigte also nicht ein, daß seine Soldaten direkt von
England bezahlt wurden, noch gab er die bestimmte Erklärung, daß sie auf
demselben Fuße mit den englischen Truppen stehen, sondern stellte nur in
Aussicht, daß sie dies Mal besser als früher behandelt werden sollten.
Der Grund für die Erzwingung dieser Bedingung war kein andrer, als daß
sich auf diese Weise mehr Leute in Anrechnung bringen ließen, als
wirklich im Dienste waren. Daß der Landgraf dieses ehrlose Mittel, einen
unerlaubten Gewinn zu machen, nicht verschmähte, ergiebt sich aus den
beständigen Klagen und Berichten der englischen Musterungsoffiziere und
General-Kriegskommissaire, die in den Zahlungslisten stets mehr Soldaten
aufgeführt fanden, als wirklich bei den Fahnen standen. Nur aus diesem
Gesichtspunkte läßt es sich erklären, daß Schlieffen nicht, wie
Braunschweig, dreißig Kronen Banko für jeden Todten oder für je drei
Verwundete verlangte, sondern, daß er bei den Verhandlungen das
Hauptgewicht auf die Auszahlung der hessischen Löhnung durch den
Landgrafen legte. Ein Hesse, der nur drei Monate länger auf den
Präsenzlisten geführt wurde, brachte schon mehr ein, als ein
braunschweigischer Verwundeter.
Obgleich der Vertrag erst am 31. Januar abgeschlossen wurde, so mußte er
auf den Wunsch des Landgrafen, der für die eingetretene Verzögerung dem
englischen Ministerium Schuld gab, doch auf den 15. Januar vordatirt und
von diesem Tage an auch die doppelte Subsidie bezahlt werden. Die
Löhnung für die erste Division, die am 16. Februar marschiren sollte,
fing ebenfalls schon zwei Wochen früher, nämlich am 1. Februar an,
während die zweite Division sie sieben Tage vor ihrem wirklichen
Abmarsche erhielt, um sie für die mit der schnellen Ausrüstung
verursachten außerordentlichen Ausgaben zu entschädigen. Außerdem wurde
den Truppen die englische Löhnung noch bis zum Ende des Monats
zugesichert, in dessen Laufe sie in ihre Heimath zurückgekehrt sein
würden.
Wohl hatte Schlieffen Ursache, sich später dieses Meisterstückes seiner
Diplomatie zu rühmen und zu sagen, daß keiner der Verträge, deren
Hessen's Landesherren früher mehrere mit England geschlossen, je für sie
so vortheilhaft gewesen sei, als der von ihm eingegangene. Der einzige
Punkt, in welchem er nachgab, war das Verlangen, daß das ganze Korps
noch ein ganzes Jahr nach seiner Rückkehr in englischem Solde stehen
sollte. Er stützte sich für diese Forderung auf den fünften Artikel des
Londoner Vertrages vom 1. April 1760, mußte sie aber bei näherer Prüfung
des Originals fallen lassen, weil die damals überlassenen beiden
Truppenabtheilungen nur aus Gefälligkeit von England bezahlt waren, um
dem Landgrafen in seiner eignen Hauptstadt die Residenz zu ermöglichen.
»Der Vertrag mit Braunschweig -- schreibt Suffolk am 2. Januar 1776 an
Faucitt -- mag Ihnen als Muster für den mit Hessen abzuschließenden
dienen. Der König wünscht, daß wo möglich ein Vertrag dem andern
gleiche. Können Sie daher den Schlieffen'schen Entwurf dem
braunschweigischen Vertrag näher bringen, so ist es desto besser. Sollte
Schlieffen dagegen auf seiner Parade mit Redensarten bestehen, so
beharren Sie nicht auf ihrer Verwerfung, sondern behalten Sie sich
wesentliche Punkte vor. Eine Ersparniß würde uns allerdings sehr
erwünscht sein, indessen darf sie nicht unserm großen Zwecke im Wege
stehen, welcher darin besteht, daß wir so schnell als thunlich möglichst
viele Soldaten erhalten. Wenn deren 10,000 Mann zu erlangen sind, so
wird hoffentlich ein Theil derselben früher als zur festgesetzten Zeit
zu marschiren im Stande sein. Sie wissen selbst, von welch' ungeheurer
Wichtigkeit eine frühzeitige Einschiffung ist.
Der erste Gegenstand, der Ihre ernste Aufmerksamkeit verdient, ist die
Geldwährung, in welcher das Werbegeld und die Subsidien bezahlt werden
sollen. Der Vortheil von fast fünfzig Prozent, welchen der Kassler Hof
auf diese Weise über den Braunschweiger gewinnt, sollte eigentlich durch
die außerordentliche Schnelligkeit in der Beförderung der Truppen
ausgeglichen werden. Darauf kommt Alles an. Diesen Vorzug müssen wir
wenigstens vom Landgrafen erlangen. Gehen Sie schlimmsten Falles aber
auf alle seine Bedingungen ein, wenn Sie keine besseren festsetzen
können. Das Verlangen der Werbegelder für Offiziere ist neu, sollte also
nicht zugegeben werden. Die von Ihnen angenommene Art der
Subsidienzahlung ist vom Könige gebilligt. Hoffentlich wird der Landgraf
nicht darauf bestehen, daß die doppelte Subsidie noch ein ganzes Jahr
nach der Rückkehr seiner Truppen in ihre Heimath gezahlt wird. Geben
Sie höchstens sechs Monate zu. Die Löhnung der Truppen sollte eigentlich
mit ihrer Rückkehr aufhören, jeden Falls aber muß sie mit dem Monate
ihrer Rückkehr enden.
Der Separat-Artikel, welcher der Desertion der Truppen im Kurfürstenthum
Hannover vorbeugen soll, kann keinen Theil eines Vertrages mit dem
Könige von England bilden. Der Landgraf wird sich am besten gegen
Desertion und die Abneigung der deutschen Soldaten gegen eine Seereise
schützen, wenn er ihnen alle Vortheile der englischen Löhnung sichert.
Sie dürfen diese Löhnung nur im Einschiffungshafen oder da anfangen
lassen, wo die Truppen des Landgrafen Gebiet verlassen. Richten Sie ihre
ganze Aufmerksamkeit darauf, daß die Einschiffung ohne Zeitverlust
erfolgt, da die schnelle Beförderung der Hessen auf den Kriegsschauplatz
von der höchsten Wichtigkeit ist. Wir müssen vor Allem jede Art
Verzögerung verhüten, indem diese den Hauptvortheil der erwarteten Hülfe
zu nichte machen würde.«
Die Vorschriften und guten Lehren, welche Suffolk hier gab, kamen zu
spät. Schlieffen bestand auf seinen Forderungen und Faucitt mußte wohl
oder übel nachgeben, weil sonst das ganze Geschäft gescheitert wäre.
»Der Landgraf -- schreibt der Unterhändler am 1. Februar 1776 an Suffolk
-- der keine Schulden, sondern sehr gute Finanzen hat, ist in diesen
Dingen schwer zu behandeln; er hätte einfach sein Korps nicht marschiren
lassen. Er hält den Krieg von nur kurzer Dauer und will sich sicher
stellen.« Jetzt entdeckte denn endlich Suffolk auch, warum Schlieffen
immer auf die alten Verträge zurückgegangen war. »Seine Vorliebe für
Präzedenzfälle -- meint er bei Uebersendung der Ratifikation am 12.
Februar 1776 -- hat sich hier nicht auf bloße Formalitäten beschränkt,
sondern mit besonderm Geschick alle ihm günstigen zufälligen
Bestimmungen aus früheren Verträgen zusammengesucht. In Anbetracht der
Tüchtigkeit und Zahl der Truppen aber, und der Schnelligkeit, mit
welcher sie marschfertig gemacht sind, sowie der Unbestimmtheit der
Zeit, für welche sie in unsern Dienst treten, billigt der König die
gegenwärtige Fassung der Artikel.«
Trotz aller dieser Zugeständnisse waren übrigens die Forderungen des
Landgrafen noch nicht erschöpft. Er verlangte ferner die Erledigung
seiner angeblichen Rechnungen für Hospitalauslagen, die aus dem
siebenjährigen Kriege her rückständig sein und Lstr. 41,820. 14. 5
betragen sollten. Alles, was Faucitt erreichen konnte, war die
Einwilligung, daß diese Ansprüche keine Paragraphen des neuen Vertrages
bildeten; wogegen er deren sofortige Prüfung und eventuelle Erledigung
versprechen mußte. Auch Suffolk beeilte sich, dem Landgrafen die
beruhigendsten Zusicherungen zu geben, verzögerte aber die endliche
Entscheidung und wagte, durch den zu diesem Zwecke eigens nach London
gekommenen Schlieffen gedrängt, erst im Mai 1777 gegen Ende der Sitzung
die Sache dem Hause vorzulegen.
Die Opposition führte den Beweis, daß der Anspruch schon vor vierzehn
Jahren erhoben und als ungerecht verworfen worden sei. Die Minister
waren nicht im Stande, das Gegentheil zu beweisen, behaupteten dagegen,
daß der Anspruch nur geruht habe und in Ermangelung erschöpfender
Beweise blos vorläufig abgewiesen sei. Obgleich seitdem keine neuen
Beweise beigebracht waren, so erschien er ihnen jetzt doch in jeder
Weise gerecht und billig, da es galt, einen so eigensinnigen und
zugleich unentbehrlichen Geschäftsfreund wie den Landgrafen nicht vor
den Kopf zu stoßen. Thomas Bishop, der zur Zeit des siebenjährigen
Krieges mit diesem Zweige der Verwaltung der verbündeten Armee
beauftragt gewesen war, wurde jetzt vom Ministerium auf's Neue
angewiesen, die vorgelegten Rechnungen zu prüfen. Bei dem besten Willen,
sich Lord Suffolk und dessen Kollegen gefällig zu zeigen und unbewiesene
Belege für erwiesene anzunehmen, konnte er als höchste Summe doch nur
Lstr. 29,321. 16. 8 zusammen rechnen, so daß also der Landgraf selbst im
günstigsten Falle Lstr. 12,498. 17. 9 zu viel verlangte. Bishop gesteht
aber selbst zu, daß er die Versicherung des Herzogs oder Erbprinzen von
Braunschweig und anderer hochgestellter Personen, daß eine Rechnung
richtig sei, stets als genügenden Beweis angenommen habe.
Bei den Verhandlungen im Hause selbst meinte der Oberst Barre, man könne
sich zu den kleinen deutschen Fürsten jeder Schandthat versehen, sie
wären froh gewesen, wenn sie für manche ihrer Forderungen aus dem
siebenjährigen Kriege einen Penny für den Shilling erhalten hätten; auch
der gegenwärtige Anspruch sei nichts als versuchter Schwindel. Baldwin
wandte ein, daß der hessische Landgraf, wenn er eine gerechte Forderung
gehabt hätte, nicht vierzehn Jahre auf ihre Bezahlung gewartet haben
würde; er, der Redner, wisse aber, daß sie, weil unbegründet, ihrer
Zeit unbedingt verworfen worden sei. J. Townshend betrachtete die
geforderte Summe als neue Subsidie, als einen, jeden Engländer
beschimpfenden Tribut. Burke erklärte die Ehre der Nation dafür
verpfändet, daß der Anspruch nicht bezahlt werde. Booth erschien die
ganze Sache deshalb verdächtig, weil sie so spät gegen Ende der Sitzung,
wo die meisten Mitglieder vom Lande schon nach Hause zurückgekehrt
seien, vorgebracht werde. Die Abstimmung erfolgte am 8. Mai 1777 und
ergab eine Majorität von nur fünfzig Stimmen gegen zwei und vierzig zu
Gunsten des Ministeriums. So wurden denn dem Landgrafen von Hessen unter
dem Titel eines bisher unbefriedigten Anspruches für Hospital-Rechnungen
aus dem siebenjährigen Kriege noch Lstr. 41,820. 14. 5 gleich 268,804
Thlr. 15 Sgr. bezahlt. Auf die inzwischen angelaufenen Zinsen
verzichtete der Empfänger. Ob er es wohl gethan haben würde, wenn er
seine Forderungen als richtig hätte nachweisen können?
Der Landgraf bot übrigens, nachdem das gegenseitige Verhältniß einmal
vertragsmäßig festgesetzt war, Alles auf, um seinen Verbindlichkeiten
auf's Gewissenhafteste nachzukommen. Bei seiner übermäßigen Geldgier,
wie Faucitt seine Plusmacherei bezeichnet, hinderte ihn diese
Gewissenhaftigkeit jedoch nicht, überall seinen Vortheil zu erspähen und
wo sich nur eine Gelegenheit bot, die Ausgaben höher zu treiben. So
benutzte er den im Vertrage gebrauchten unbestimmten französischen
Ausdruck »attirail« der Artillerie (Zurüstung und Geräth) zur Berechnung
aller möglichen Posten und Nebenforderungen, so daß Suffolk ganz
erschrocken ob der angeschwollenen Rechnung Faucitt eiligst bat, doch ja
in Zukunft unbestimmte französische Ausdrücke zu vermeiden. Außerdem
wurde für Fuhren und Fuhrdienst, Transportwagen und Lederzeug besonders
liquidirt; allein das englische Ministerium mußte, wenn auch
widerwillig, Alles bezahlen, da es vorher auf die schleunigste
Mobilmachung der hessischen Truppen gedrungen hatte.
Diese waren zur ursprünglich bestimmten Zeit, d.h. Mitte Februar,
marschfertig, konnten aber so wenig wie die Braunschweiger ausrücken,
weil seitens des englischen Marineministeriums die Vorkehrungen für die
Beförderung der fremden Soldaten so liederlich und verspätet getroffen
waren, daß die Transportschiffe erst zu Anfang März von England nach
Bremerlehe abfahren konnten. So blieben die Hessen denn noch vierzehn
Tage länger in ihren Quartieren. Die erste Division marschirte erst am
2. März zum Einschiffungshafen ab, wo sie zwischen dem 15. und 20. März
eintraf. Faucitt musterte sie am 20. März in den englischen Dienst ein.
Er war ganz entzückt von den prächtigen Regimentern und schrieb in
diesem Sinne am 25. März 1776 an Suffolk, wie folgt: »Die mit guten
Büchsen bewaffneten Jäger sind kräftige und schöne Leute und von Jugend
an gelernte tüchtige Schützen. Das Grenadierbataillon Linsing ist ein
prachtvolles Korps, ein herrlicher Menschenschlag; die Mannschaften
stehen sämmtlich noch in ihrer ersten Jugend und besten Kraft. Die
Regimenter Garde du Korps (Oberst Wurmb), Prinz Carl (Oberst Schreiber),
General Ditfurth (Oberst Bose), General Trümbach (Oberst Bischhausen)
sind gleichfalls ausgezeichnet und für jede Art Dienst geeignet. Es ist
schwer zu sagen, welches von ihnen das beste ist. Alle zusammen haben
nur sechs Kranke und sechs Deserteure. Vier Regimenter sind schon
eingeschifft, die Grenadiere werden morgen eingeschifft und die Jäger,
sobald ein andrer Transport ankommt. Die Disziplin der Soldaten ist
ausgezeichnet. Fünf andre Korps -- fährt Faucitt am 2. April fort --
sind vor diesen Tagen eingemustert: ein Grenadierbataillon, Oberst
Block, die Füsilier-Regimenter Erbprinz, Oberst Hachenberg, Knyphausen,
Oberstlieutenant Borck, Mirbach, Oberst Loos und Donop, Oberst Rosen.
Alle fünf sind ungewöhnlich schöne Regimenter, vollständig uniformirt
und bewaffnet und für jeden Dienst in der ganzen Welt tauglich. Ich
erwähne die alten Leute nicht, weil ihrer kaum zehn bis zwölf sind, die
älter als vierzig bis fünfundvierzig Jahre sein mögen. Nur in der Höhe
der Mannschaften herrscht ein kleiner Unterschied vor; das erste Glied
ist vielleicht einen halben bis einen Zoll größer als die übrigen,
allein kein Mann war unter fünf Fuß acht Zoll, und alle Glieder waren
einander gleich. Das Centrum war ein wenig kleiner, aber auch dieses
besteht aus jungen, gesunden und gut aussehenden Burschen. Nur sieben
Mann sind von diesen letzten fünf Regimentern desertirt, einer gestorben
und drei krank. Die drei letzten Korps dieser Division -- so schließt
Faucitt seinen Bericht vom 12. April -- sind das Grenadierbataillon,
Oberstlieutenant Minnigerode, das Füsilier-Regiment Losberg, Oberst
Heringen und das Rall'sche Regiment. Die beiden ersten sind
ausgezeichnet und in jeder Beziehung tüchtig, sie sehen aus wie
Veteranen; Rall's Regiment ist das schlechteste von Allen, die ich
gesehen habe, sowohl was Größe als körperliche Stärke der Mannschaften
betrifft. Es war bisher eines der Friedens- und Garnisons-Regimenter,
welches schnell vollständig rekrutirt werden mußte. Der thätige und
ausgezeichnete Oberst wird sie aber schnell einexerziren.«
Die Zahl der hier spezifizirten, die erste hessische Division bildenden
und vom Generallieutenant Heister kommandirten Truppen belief sich im
Ganzen auf 8397 Mann, nämlich Generalstab 25, drei Bataillone Grenadiere
mit Stab jedes 529, also 1587, zehn Regimenter Infanterie mit Stab jedes
663, also 6630, und die Jägerkompagnie mit 150 Mann. Dazu kam noch die
Artillerie, die aus 38 Geschützen und 557 Mann bestand, wovon 13 Stücke
und eine Kompagnie mit dieser ersten Division eingeschifft wurden. Der
letzte Mann derselben ward am 14. April in den englischen Dienst
gemustert. Gegen Ende des Monats kam sie nach Spitehead und Portsmouth,
mußte hier aber wieder einige Zeit liegen bleiben, weil auf den bisher
benutzten Schiffen nicht Raum genug vorhanden war und erst einige neue
beschafft werden mußten. So traf die erste Division, denselben Leiden
und Beschwerden wie die Braunschweiger ausgesetzt, erst zu Anfang August
in Staaten Island ein.
Die zweite Division Hessen konnte von Faucitt erst am 2. Juni in
Ritzebüttel in den englischen Dienst gemustert werden, weil früher
keine Transportschiffe zu ihrer Beförderung nach dem Kriegsschauplatze
vorhanden waren. Sie hatte nach seiner Beschreibung nicht so kräftige
und schöne Leute, als die erste Division, indessen übertraf sie doch
seine Erwartungen. Das Zentrum hatte viele kleine Leute, doch waren
sie jung und kräftig. Kaum ein einziger Soldat schien älter als
siebenzehn bis achtzehn Jahre alt zu sein. Diese ganze zweite Division
bestand mit Ausnahme des Wuttgenau'schen Regimentes aus lauter
Garnisons-Regimentern, die besonders für den amerikanischen Dienst
ausgehoben und kompletirt wurden und deshalb in jeder Beziehung
schlechter als die erste Division, aber Alle noch geborne Hessen
waren. Sie war gebildet aus den Regimentern Huyne, Stein, Knyphausen,
Wuttgenau, Bünau und Wissenbach, sowie dem Grenadierbataillon Köhler
und zählte nebst entsprechender Artillerie im Ganzen 3997 Mann.
Divisions-General war der General-Lieutenant v. Knyphausen, während
der General-Major Schmidt und der Oberst Loßberg die beiden Brigaden
kommandirten. Beide Divisionen zählten somit im Ganzen 12,394 Mann.
Die zweite kam erst Mitte Oktober in Amerika an und landete am 18.
Oktober in der Nähe von New Rochelle am Long Island Sund, so daß sie
noch einen rühmlichen Antheil an den militärischen Bewegungen des
Herbstes 1776 nehmen konnte. --
Uebrigens begegnete der Landgraf schon bei der Aushebung und
Vervollständigung dieser zweiten Division nicht unbedeutenden
Schwierigkeiten, deren bedeutendste in der Desertion seiner eigenen
Unterthanen bestand. Diese entliefen nämlich, um die Einreihung in eins
der nach Amerika bestimmten Regimenter zu vermeiden, in hellen Haufen
nach Hannover und in die benachbarten Staaten. Obgleich im §. 13. des
Vertrags mit England versprochen war, daß die Flüchtlinge von den
hannöverschen Behörden ausgeliefert werden sollten, so trat doch der
aktive und passive Vorschub, den das Volk diesen Flüchtlingen überall
leistete, der Ausführung dieser Bestimmung hindernd in den Weg. Das
hannöversche Ministerium verhielt sich den Beschwerden des Landgrafen
gegenüber ebenfalls ablehnend, indem es die Entlaufenen auf dessen bloße
Angabe hin nicht einfangen und sich nicht zum Jäger und Büttel eines
fremden Fürsten hergeben wollte. Der hessische Landesvater wandte sich
deshalb durch Faucitt direkt an Suffolk, und ließ ihn bedeuten, daß
dieser haufenweisen Flucht ein Ende gemacht werden müsse, wenn er in den
Stand gesetzt werden solle, die erforderlichen Mannschaften und Rekruten
zu stellen. Während einige Monate vorher jede Einmischung in diese
Angelegenheit als unverträglich mit der Würde Englands kategorisch
abgewiesen worden war, wurde jetzt im Interesse des Dienstes dem
hannöverschen Ministerium befohlen, daß zur Verhinderung fernerer
Desertion eine Art Kartell oder zeitweilige Uebereinkunft mit
Hessen-Kassel geschlossen werden müsse. Gleichwohl hörte aber die Flucht
dienstpflichtiger und tüchtiger Hessen nicht auf, sodaß der Landgraf
vergebens selbst zu außerordentlichen Mitteln seine Zuflucht nahm.
Dasjenige, von welchem er sich den meisten Erfolg versprach, war der
Erlaß der halben Kontribution und des »Schreckenbergers«.[2]
»Es gereicht uns alle Mal zur beruhigenden Zufriedenheit -- heißt es in
der Verordnung vom 30. Juni 1776 -- wenn wir unseren getreuen
Untertanen Merkmale von unserer Landesväterlichen Zuneigung geben und
ihnen, so oft es die Bedürfnisse des Staates nur immer erlauben wollen,
die auf sich habende öffentliche Lasten erleichtern oder gar vermindern
können.
In dieser gnädigsten Gesinnung, und damit erwänte unsere getreue
Untertanen von dem noch nicht überall verschmerzten letzteren Kriege und
darauf erfolgten Mißjaren und Teuerung sich desto eher wieder erholen,
haben wir aus eigener Bewegung gnädigst beschlossen, daß dem ganzen
Lande vom 1. Juli dieses Jares an, und so lange das der Krone England
überlassene Auxiliaire-Corps abwesend sein wird, die Hälfte der ersten
monatlichen ordinairen Contribution, wie sie in den Etats Unseres Kriegs
Zal-Amts dermalen festgesetzt ist, oder durch die Ratifikation nach
Publikation der neuen Katastern anderweit requirirt wird, nicht nur
gänzlich erlassen, sondern auch die Erhebung der zu unserer Kriegs-Kasse
fließenden _Schreckenberger_ bis zur Zurückkunft des Corps sistirt
werden soll: jedoch also und dergestalt, daß unter der Contribution, die
statt der Naturalleistung zu entrichtende Fourage und Militair Bau
Fuhr-Gelder, keineswegs, unter dem Schreckenberger aber weder der
zur Tilgung derer vom letzteren Kriege her noch unbezalten
Gemeinde-Schulden, im Jare 1773 von Unsrer hessischen Landschaft
verwilligte halbe Schreckenberger, noch auch die von Unsrer Grafschaft
Schaumberg zu einigem Abtrage der Stadt Rinteln und Oldendorfischen
Kriegs-Schulden ausgeworfene halbe Fräulein-Steuer zu verstehen, sondern
so ein als andre, nach wie vor, zu erheben und beizutreiben ist.«
Diese landesväterliche Huld klingt wie ein Hohn auf das unglückliche
Land. Serenissimus streicht für jeden der 13,000 an England verhandelten
Unterthanen zuerst 30 Kronen Werbegeld, dann noch einmal 37½ Krone
jährlicher Subsidie ein; England bezahlt und verpflegt außerdem seine
Armee, die ihn also für die Dauer des Vertrages gar Nichts kostet, und
er ist so gnädig, die halbe Kriegs-Kontribution und den Schreckenberger
zu erlassen! Noch blutete Hessen an den Wunden, welche der siebenjährige
Krieg ihm geschlagen, an den Kontributionen und Lasten, welche Freund
und Feind volle sieben Jahre lang ihm auferlegt hatten; Gemeinde, Dörfer
und Städte waren in Folge dessen tief verschuldet. Hier also wäre zu
retten, zu lindern und zu helfen so leicht und lohnend gewesen; aber da
hätte ja Serenissimus von seinem Gewinn zuviel abgeben müssen.
»Was von dem Blutgelde -- sagt ein konservativer Geschichtschreiber,
W. Wachsmuth -- zur Verschönerung der Hauptstadt, Stiftung des
Karolinums, einer Akademie &c. verwandt wurde, war wie wenn einem
Hungernden Bonbons statt Brod gereicht werden. Der Schatz füllte sich
vom Blut und von den Thränen des Volkes, das blos den Trost hatte,
von den Kriegs-Kontributionen einstweilen nur die Hälfte bezahlen zu
müssen.«
Ein Familienvater, der nur zwei Söhne als Soldaten stellte und etwa 50
Fl. jährlicher Steuern zahlte -- in diesem Falle wird sich die Mehrzahl
der Bauern befunden haben -- erhielt davon einen halben Schreckenberger
(also 3 Sgr.) und vielleicht ein paar Gulden halber Kriegs-Kontribution
geschenkt; dagegen bereicherte er seinen Landesvater ein für alle Mal um
60 Kronen Werbegeld und um 75 Kronen jährlicher Subsidien. Das Volk
scheint in der That so undankbar gewesen zu sein, die Sache von diesem
nüchternen Zahlenverhältniß aus betrachtet und dem entsprechend die
landesväterliche Gnade in ihrer ganzen Schäbigkeit gewürdigt zu haben,
denn es entzog sich nach wie vor dem Dienste durch die Flucht, trotzdem
daß die ganze hessische Grenze Tag und Nacht von berittenen Landjägern
bewacht wurde.
Diese wohlbegründete Abneigung der Hessen gegen den Eintritt in das nach
Amerika bestimmte Heer erschwerte dem Landgrafen sein Geschäft um so
mehr, als die Anforderungen Englands täglich wuchsen; ja sie drohte
seinem Säckel sogar sehr gefährlich zu werden. Zunächst wurden gegen
Ende 1776 noch hessische Jäger verlangt. General Heister hatte ihre
Bedeutung in den Long Islander Gefechten vom 27. bis 29. August 1776
erkannt und in einem aus Brooklyn am 3. September 1776 an Lord Suffolk
datirten Briefe ihrer 800 Mann zur Vermehrung der englischen Armee für
unbedingt nothwendig erklärt. Er wollte in ihnen einen den
amerikanischen Riflemen ebenbürtigen, wenn nicht überlegenen Gegner
schaffen. Der englische Oberbefehlshaber stimmte dem deutschen General
bei, dessen leichte, von Donop geführte Truppen soeben die Siege bei
Flatbush und Brooklyn entschieden hatten, und Suffolk bat sich in Folge
dieser Gesuche sofort von Schlieffen die geforderte Anzahl, sowie 100
unberittene Husaren aus. Um sich den hessischen Minister geneigt zu
machen, erklärte er ihm in einer Zuschrift vom 15. November 1776, daß
der König von England den damals noch schwebenden Streit ob der an die
Artillerie zu zahlenden Subsidien auf sich beruhen lassen und sich an
den Geist des abgeschlossenen Vertrages halten wolle, daß Seine Majestät
demnach, obgleich in demselben nichts über die Artillerie gesagt sei,
die Subsidie für das Korps von 12,000 Mann im Verhältniß der drei
Kompagnien Artillerie vermehren werde.
Für Schlieffen war dies eine Zugeständniß nur eine Aufforderung, ihrer
noch mehrere zu verlangen. »Der Landgraf freut sich -- antwortet er am
25. November 1776 -- daß die Schwierigkeiten wegen der Subsidien der
Artillerie endlich gehoben sind und hofft, daß seine Hospitalforderungen
jetzt auch bald geordnet werden. (Es geschah, wie oben berichtet, im
folgenden Mai.) Er wird sein Möglichstes thun, die 800 Jäger zu liefern.
Sein eigenes Land hat deren allerdings nicht genug, allein Deutschland
wimmelt davon. Wir werden sie in den benachbarten Staaten anwerben,
falls nicht die Furcht vor der Seereise hindernd dazwischen tritt. Wir
wollen übrigens gleich mit der Werbung anfangen, um zu sehen, wie
schnell wir Erfolg haben werden. Der Landgraf will nur Freiwillige; das
dauert etwas länger. Wir müssen also möglichst viel Zeit haben.«
Als Faucitt Anfang Dezember 1776 zum Abschluß des Vertrages wegen der
Jäger in Kassel ankam, war der Landgraf bereits nach Italien abgereist.
Indessen hatte Schlieffen Vollmacht, in seinem Namen zu handeln und
abzuschließen. »Es ist ein Glück für Sie -- sagte er dem gläubigen
englischen Kommissar bei dessen erstem Besuche -- daß Sie nur mit mir zu
thun haben, denn der Landgraf ist äußerst übel gelaunt und in einer sehr
veränderlichen Gemüthsstimmung (most exceedingly whimsical and uncertain
in his homours and dispositions); es ist daher schwer mit ihm fertig
werden.« Diese Eröffnung bedeutete natürlich nichts als neue
außerordentliche Forderungen, die der gute Faucitt, wie wir gleich sehen
werden, ebenso natürlich bewilligte.
»Ich habe -- schreibt Faucitt am 16. Dezember 1776 aus Kassel an Suffolk
-- mit Schlieffen abgeschlossen und lege den Vertrag bei. Heister und
Donop wollen keine Husaren, sondern berittene Jäger, wie sie im letzten
Kriege hier verwandt wurden. Ich habe sie deshalb statt der Husaren
engagirt. Für jeden Mann werden (außer dem gewöhnlichen Werbegeld von
dreißig Kronen) noch fünfzehn Kronen Extra-Werbegeld bezahlt, da Sättel,
Säbel, Pistolen, Sporen, Schuhe &c. außerdem geliefert werden müssen.
Die Löhnung beginnt mit dem Tage der Aushebung. Ich wollte sie sieben
oder fünfzehn Tage vor dem Abmarsch festsetzen, mußte aber nachgeben,
weil das Korps vorher noch gar nicht bestanden und die Kosten seiner
Aushebung ganz ausschließlich auf den Landgrafen fallen. Die Jäger
werden hier erst geprüft werden, ob sie tauglich sind, und Anfang
Februar marschfertig sein. Ich werde sie die Weser hinunter schicken.«
Uebrigens war kaum die erste Hälfte dieser Jäger Mitte März 1777
marschfertig. »Wir thun, was in unseren Kräften steht -- schreibt
Schlieffen am 24. März 1777 an Faucitt -- für die Aushebung und
Ausrüstung der Truppen, namentlich der Jäger; _ein_ Mann kostet uns
jetzt mehr als Ihre dreißig Kronen. Angesichts der großen Zahl, die wir
marschiren lassen, thut man uns in London Unrecht, wenn man nicht mit
uns zufrieden ist. Man legt uns fast überall Hindernisse in den Weg. Die
Hannoveraner behandeln uns, als ob wir zu Gunsten der Amerikaner
aushöben. Wir haben deshalb unsere Rekruten-Depots soweit als möglich
von der hannöver'schen Grenze weg verlegen müssen. Die Jäger kommen
äußerst langsam und werden nur sehr allmälig vollzählig. Die
gleichzeitige Aushebung in Hanau und die »catastrophe choquante« bei
Trenton, die hier mit den größten Uebertreibungen bekannt wird,
verzögern unsere Operationen sehr. Viele von diesen Schurken
verschwinden wieder, nachdem sie eben eingekleidet sind. Die
Nachbarschaft von Hannover sichert ihnen alle nur denkbaren Vortheile.«
Faucitt musterte diese ersten Kompagnien erst am 26. März in den
englischen Dienst ein, worauf sie sofort eingeschifft wurden. »Die Jäger
-- sagt er -- sehen gut aus. Es sind kräftige Leute; einige von ihnen
zwar sehr alt, allein da sie im Walde aufgewachsen, äußerst gewandt;
andere dagegen sehr jung, und wissen als Söhne von Förstern
ausgezeichnet mit dem Gewehr umzugehen. Ihre Waffen und ganze Equipirung
fand ich sehr gut. Eine Kompagnie darunter waren berittene Jäger.«
Die Beschaffung des Restes nahm noch längere Zeit in Anspruch. Der
Landgraf bot deshalb, um die Rekrutirung zu beschleunigen, am 20. März
1777 statt des bisher gezahlten _einen_ Friedrichsdors für jeden fremden
Jäger, der sich vor dem 15. April anwerben ließ, vier Friedrichsdors und
für jeden gebornen Hessen drei Friedrichsdors Handgeld. Auf diese Weise
setzte er sich in den Stand, die bedungene Zahl bis Ende Mai zu liefern.
Faucitt fand dies Mal, als er die letzten Kompagnien am 26. Mai in
Bremerlehe einschiffte, schon mehr Vagabonden und sonstige lose Gesellen
unter ihnen, »da die hessischen Behörden jeden armen Teufel, den sie
betrügen können, einfangen und uns aufhalsen. Es ist deshalb unbedingt
nöthig, daß für die Zukunft ein besserer und genauerer Plan für die
Rekrutenlieferung vereinbart wird, denn sonst erhalten wir nur Schund.«
Natürlich wurde die Verlegenheit mit jedem Tage größer; die englischen
Anforderungen wuchsen im Verhältniß zu den bereits geleisteten
Truppenlieferungen in geometrischer Proportion. Nicht allein die
Rekruten mußten geliefert, sondern auch die Gefangengenommenen ersetzt
werden. In Folge des Verlustes von 933 Hessen bei Trenton gab sich der
Landgraf besondere Mühe, »Seiner Majestät seine Anhänglichkeit und
seinen Eifer für den englischen Dienst von Neuem zu beweisen und den
Verlust von Mannschaften und Waffen möglichst schnell zu ersetzen.«
Allein England brauchte jetzt die Soldaten schneller und zahlreicher als
Deutschland sie liefern konnte. Um die Chikanen seitens der rheinischen
Fürsten für die Zukunft zu vermeiden, wurde das kassel'sche
Rekruten-Depot von Rheinfels nach Ziegenhayn verlegt.
Am 14. Dezember 1777 verlangte der englische General-Adjutant Harvey
nicht weniger als 1230 Hessen-Kasseler zur Kompletirung ihrer
zusammengeschmolzenen Regimenter, von denen u.A. eins, ein
Grenadier-Regiment allein, im März und April 1777 zu New Brunswick in
New Jersey wegen schlechter Hospital-Einrichtungen 300 Mann am
Faulfieber verloren hatte. Gleichwohl wurden die Ersatzmannschaften fast
alle und sogar ziemlich pünktlich geliefert. War doch der Gewinn ein
ungeheurer! Man stahl eben die Unglücklichen aus aller Herren Länder
zusammen. Wer sich ein treues und richtiges Bild von den in Bewegung
gesetzten Mitteln und von den auf diese Weise gepressten Menschen machen
will, der lese die einfache, nirgend übertreibende, darum doppelt
ergreifende Schilderung eines der Opfer des fürstlichen Menschenraubes
nach; er findet sie in der Selbstbiographie eines _deutschen Dichters,
Johann Gottfried Seume's_.
Fünftes Kapitel.
Faucitt hatte kaum seine ersten Geschäfte in Kassel beendigt, als er am
2. Februar nach Hanau eilte, wo er bereits am 5. Februar 1776, dem Tage
nach seiner Ankunft, mit Wilhelm, dem Erbprinzen von Kassel und
regierenden Grafen von Hanau, einen Vertrag abschloß.
Die Grafschaft Hanau war im Jahre 1736 an Kassel gefallen und seitdem
von den kassel'schen Erbprinzen als selbständiges Fürstenthum verwaltet
worden. Wilhelm I. -- der Großvater des letzten Kurfürsten von
Hessen-Kassel -- war als neunjähriger Knabe 1754 nach Hanau gekommen und
wurde 1764 selbständiger Regent des Ländchens. Sein Vater hasste ihn,
trotzdem daß, oder vielleicht nur weil er ihm ähnlich war. Er theilte
alle schlechten Eigenschaften mit ihm und fügte dazu noch einige neue,
eine wo möglich noch gröbere Sinnlichkeit, den Mangel jeder persönlichen
Würde und den schmutzigsten Geiz. Selbst der Schein der Bildung und
Kunst war ihm zuwider; er war eine rohe Unteroffiziersnatur, die nur den
Kamaschendienst kannte.
Unter seinen vier und siebenzig unehelichen Kindern haben sich die
Gebrüder Haynau eine traurige Berühmtheit erworben. Seine langjährige
Maitresse war ein Fräulein von Schlotheim, die später zur Gräfin
Hessenstein erhoben, ihm allein zwei und zwanzig Kinder und zwar, wie
sie selbst ihrer Erzählung im spätern Alter hinzuzufügen pflegte, alle
ohne Liebe gebar. Dieser Fürst hatte übrigens ein sehr einfaches Mittel
erfunden, seine unehelichen Sprößlinge zu versorgen. Er vertheuerte den
Preis des von den Unterthanen aus den Salinen zu beziehenden Salzes um
einen Kreuzer auf den Sack und belehnte den Neugeborenen mit dieser
Rente. Die Schlotheim weigerte sich anfangs, den Lüsten des Landgrafen
zu dienen, ward an diesen aber von ihren Eltern, als sie entflohen war,
zurückgeliefert. Eine Kasseler Dame erzählte einer Freundin im Auslande
die Geschichte von der gewaltsamen Entführung des Fräuleins von
Schlotheim, deren anfängliche Weigerung und Flucht, sowie ihre durch die
eigenen Eltern bewirkte Auslieferung an den Landgrafen. Als die Fremde
ihre Entrüstung über dieses Betragen der Angehörigen nicht verbergen
konnte, erwiderte die Dame unbefangen: »Aber der hessische Adel durfte
sich doch diesen Vortheil nicht entgehen lassen.« Auch ein Ehrenkranz
zur Verherrlichung dieser verarmten Junker, die später, gesinnungslos
und gemein wie sie waren, mit einem französischen Abenteurer, wie
Hieronymus Napoleon, morgen wieder »loustick« zu sein, sich zur höchsten
Ehre rechneten!
Der Prinz nun, mit welchem Faucitt zu thun hatte, ist derselbe Wilhelm,
der 1785 als Landgraf seinem Vater folgte, der 1803 Kurfürst ward und
als solcher von Napoleon 1806 weggejagt wurde (»das hessen-kassel'sche
Haus hat seine Unterthanen seit vielen Jahren an England verkauft, und
dadurch hat der Kurfürst so große Schätze gesammelt; dieser schmutzige
Geiz stürzt nun sein Haus« -- heißt es wie zum Hohne im 27. Bulletin)
derselbe hochgesinnte Fürst, der den zu seinen Gunsten unternommenen
Dörnberg'schen Aufstand mit ein paar Hundert Dukaten baar bezahlen zu
können glaubte, derselbe stolze Souverain, der Stein um Entschuldigung
bitten mußte, daß er ihm seinen Orden anzubieten gewagt hatte; derselbe
1814 zurückgekehrte legitime Landesvater, der Zopf und Perrücke in
Hessen wieder einführte und die Geschichte der letzten sieben Jahre als
nicht geschehen behandelnd, durch seinen Starrsinn und seine
Beschränktheit unsägliches Unheil und Elend über sein Volk brachte.
Als Faucitt nach Hanau kam, war Prinz Wilhelm noch ein junger Mann von
kaum ein und dreißig Jahren, der unter der strengen Zucht der Mutter
aufgewachsen, seinen eigentlichen Charakter noch wenig herauskehrte,
durch Unterwürfigkeit zum Ziele zu gelangen suchte und vor Allem dahin
strebte, Georg III., dem königlichen Onkel, seinem »hochherzigen
Beschützer und erhabenen Herrn« zu gefallen. Er versteckte seine
Geldgier und Habsucht unter der Maske der Uneigennützigkeit und der
prinzipiellen Ueberzeugung von der Gerechtigkeit der königlichen Sache,
bot deshalb auch, was er hatte, ganz umsonst an, natürlich nur, um von
seinem reichen Patrone den doppelten und dreifachen Kaufpreis als
Geschenk zu erhalten. Es giebt kaum eine demüthige und erniedrigende
Wendung in der englischen und französischen Sprache, deren sich der
Prinz in seinem Briefwechsel mit dem König von England und dessen
Minister nicht bedient hätte, um sich deren Wohlwollen, Gnade und Schutz
zu sichern. Der alte Landgraf, so sehr er feilschte und handelte, wahrte
wenigstens überall seine persönliche Würde und imponirte sogar Faucitt
und Lord Suffolk durch sein knappes und vielfach schroffes Wesen; der
Sohn dagegen erniedrigte sich, um selbst den kleinsten Vortheil zu
erlangen, zum willenlosen kriechenden Supplikanten, zum aufdringlichen
Bettler. So erscheint der Charakter des jungen Mannes widerwärtig und
bemitleidenswerth zugleich.
Prinz Wilhelm war übrigens kaum von der Verlegenheit des Königs von
England unterrichtet, als er, wie wir im dritten Kapitel gesehen, diesem
bereits am 19. August 1775 in den servilsten Redensarten ein Regiment
sogenannter Hülfstruppen anbot. Suffolk hatte sich nicht mit der
Beantwortung dieser Zuschrift beeilt, sondern Faucitt beauftragt, erst
dann nach Hanau zu gehen und Gebrauch von dem Angebote zu machen,
nachdem er sich die Hülfe des lieferungsfähigern Herzogs von
Braunschweig und des noch lieferungsfähigern Landgrafen von Kassel
gesichert haben würde. Von letzterer Stadt aus setzte Faucitt den
Prinzen von seiner Mission und seinem demnächstigen Besuche in Kenntniß.
So fand er denn in Hanau auch nicht die mindeste Schwierigkeit und
konnte nach braunschweigischem oder kassel'schem Muster kaum vier und
zwanzig Stunden nach seiner Ankunft einen Vertrag mit dem Erbprinzen
abschließen. Dieser verpflichtete sich darin, bis zum 20. März
spätestens ein Infanterie-Regiment von 668 Mann marschfertig zu machen
und der Krone England für die Dauer des amerikanischen Krieges zu
überlassen. Er erhielt dafür dreißig Kronen Werbegeld für jeden, von
Faucitt als diensttüchtig angenommenen Mann und die Zahlung der
englischen Löhnung fünfzehn Tage vor dem Abmarsche zugesichert; ein
Todter oder je drei Verwundete, die gleich einem Todten galten, wurden
ebenfalls mit dreißig Kronen vergütet, und außerdem ward dem Prinzen
unter denselben Bedingungen wie Kassel eine doppelte Subsidie von 25,050
Kronen Banko im Verhältniß von 668 Mann eventuell selbst noch ein Jahr
nach Rückkehr der Truppen in die Heimath gezahlt.
»Ich kam hier gestern von Kassel an -- schreibt Faucitt am 5. Februar
1776 aus Hanau an Suffolk -- gab mich sofort an's Werk, wurde dem
Erbprinzen vorgestellt und kann Ihnen heute bereits den Vertrag
einsenden. Der Minister von der Malsburg ging auf Befehl seines Herrn
ohne Weiteres auf alle meine Bedingungen ein und zeigte sich sehr wenig
interessirt. Ich bewilligte ihm aus diesem Grunde auch die
vierzehntägige Löhnung vor dem Abmarsch der Truppen und den Bezug der
Subsidie noch für ein Jahr nach der Rückkehr derselben in ihre Heimath.
Dem außerordentlichen, ja ungestümen Eifer Sr. Hoheit, die Wünsche Sr.
Majestät zu erfüllen, vermag ich kaum gerecht zu werden. Das Regiment
kann übrigens erst Mitte nächsten Monats marschfertig sein. Der Prinz
zeigte es mir heute Morgen bei der Parade. Ich muß gestehen, daß ich
seit langer Zeit keinen schönern Truppenkörper gesehen habe; alle
Soldaten sind Eingeborene des Landes und prächtig ausgerüstet, sie
handhaben ihre Waffen ausgezeichnet und marschiren wie alte gediente
Leute. Der Prinz war selbst in den verschiedenen Aemtern, um die
Rekruten auszusuchen und das Korps zu kompletiren. Ich halte es für das
Beste, daß es den Rhein herunter befördert und in Wilhelmstadt,
Rotterdam oder Helvetsluys eingeschifft wird. Ein Rheinschiffer will den
ganzen Transport von hier bis Nimwegen für zwei holländische Gulden per
Kopf übernehmen und das Regiment in sieben bis acht Tagen vom Zeitpunkte
der Abreise an in Nimwegen abliefern. Der Prinz ist ganz damit
einverstanden, umsomehr als auf dem Marsche durch Hessen-Kassel
voraussichtlich viele Soldaten desertiren würden. Wenn Sie mit diesem
Plane einverstanden sind, so senden sie gefälligst Ihre Instruktionen an
Sir Joseph Yorke im Haag, damit dieser das Regiment von Nimwegen aus
weiter befördern läßt.«
Bereits am 23. Februar sandte Suffolk den genehmigten Vertrag zurück und
beauftragte Faucitt, den Abmarsch der Truppen den Rhein hinunter soviel
als möglich zu beschleunigen. Die Transportschiffe sollten am 20. März
in Wilhelmstadt sein, wo zugleich der Oberst Rainsford als königlicher
Kommissär das vom Obersten Gall kommandirte Regiment in den englischen
Dienst einzumustern hatte.
Die Beförderung dieser und aller späteren Truppen auf dem Rhein war mit
ungleich mehr Schwierigkeiten verknüpft als der Marsch der
braunschweigischen und kasselschen Soldaten an die Mündung der Weser.
Diese hatten nur ihr eigenes und englisch-hannöversches Gebiet zu
berühren und konnten im Nothfalle die paar Quadratmeilen bei preußisch
Minden umgehen, waren also von keiner fremden Erlaubniß abhängig,
während die Hanauer und später die Anspacher die Territorien von
wenigstens einem Dutzend größerer und kleinerer Landesherren passiren
mußten, ehe sie nach Holland gelangten. Da lagen auf ihrem Wege von
Mainz bis hinter Düsseldorf die Staaten der drei geistlichen Kurfürsten
Mainz, Trier und Cöln und des Kurfürsten von der Pfalz, das Königreich
Preußen von Duisburg bis Emmerich, die freie Reichsstadt Köln und
verschiedene kleine Gebiete, wie Neuwied. Wenn man sich auch nicht viel
um die letzteren kümmerte, so mußte man doch, um späteren Belästigungen
und Unterbrechungen der Reise vorzubeugen, vorher die Erlaubniß der
erstgenannten größeren Uferstaaten für eine freie Passage der Truppen
einholen. Die englischen Werbe-Offiziere, welche sich am Rhein
umhertrieben, waren wegen ihrer Gewaltthätigkeit und Rohheit gar nicht
gut angeschrieben und hatten sogar ihre Regierung oft in äußerst
unangenehme Verlegenheiten verwickelt. So war noch im Herbste 1775 der
englische Major Masters de Savage von dem Kommandanten von Deutz aus
diesem Orte verjagt und sein Werbe-Depot geschlossen worden, sodaß der
englische Gesandte für gut fand, ihn zu desavouiren. In Mülheim am Rhein
wurden im Januar 1776 von den pfälzischen Truppen dreiundzwanzig für das
60. englische Regiment gestohlene Rekruten angehalten und nach
Düsseldorf in Sicherheit gebracht. Als die kaiserliche Regierung in Wien
von den bevorstehenden englischen Truppenankäufen hörte, erließ sie an
alle ihre Gesandte im Reich den Befehl, den englischen Werbe-Offizieren
so viel Hindernisse als möglich in den Weg zu legen, und schrieb im
gleichen Sinne an die geistlichen und weltlichen Fürsten am Rhein.
»England -- hieß es in der betreffenden Zuschrift -- habe mit dem Reiche
so wenig Verbindung als Rußland oder Spanien, und keine dieser Mächte
dürfe im Reiche rekrutiren.« Dieser kaiserliche Befehl wollte an sich
wenig bedeuten, da ihm die Mittel zu seiner Erzwingung fehlten; allein
es war Gefahr vorhanden, daß sich die Reichsfürsten dahinter steckten,
um England Schwierigkeiten zu bereiten. Denn eine feststehende,
politische Tradition oder ein bestimmtes Vertragsverhältniß gab es zu
jener Zeit noch nicht. Jeder Fürst handelte in jedem einzelnen Falle
nach Belieben, gerade wie die Laune oder sein Vortheil es bedingte.
Der bei dem kur-kölnischen Hofe in Bonn beglaubigte englische Gesandte
Cressener erhielt deshalb, sobald die Reiseroute des hanauschen
Regimentes feststand, Befehl, die betreffenden Höfe zu sondiren und im
Verein mit dem Erbprinzen ein offizielles Gesuch um Passirung der
Truppen an sie zu richten. Dies Mal wurde demselben überall
bereitwilligst entsprochen. Das Regiment hatte Hanau am 15. März
verlassen, fuhr am 16. Abends bei Mainz vorbei und langte am 18. März in
Bonn an. Es kam hier so früh an, daß die Erlaubniß des Königs von
Preußen auf die Bitte um freie Fahrt durch sein Gebiet noch nicht
eingetroffen sein konnte. Auf Cressener's Anfrage erklärte sich aber der
Kommandant von Wesel, General von Salenmon, bereit, das Regiment in
Anbetracht des guten zwischen Berlin und London herrschenden
Einvernehmens ungestört das preußische Gebiet passiren zu lassen;
dagegen müsse, da ihn die Steuer nichts angehe, das Gepäck untersucht
und von der Kontrebande Zoll bezahlt werden, den aber, wie er sicher
glaube, die Kriegs- und Domainen-Kammer in Kleve später dem englischen
Könige zurückerstatten werde. Auf diese Zusicherung hin wagte sich das
Regiment auf preußisches Gebiet, erlegte 200 Pfd. zur Deckung der
etwaigen Steuer und fuhr am 21. März unbelästigt bei Wesel vorbei, wo
übrigens am Tage zuvor die Erlaubniß von Berlin eingetroffen war. Auch
die zur Sicherheit deponirten 200 Pfd. wurden später auf Befehl des
Königs von Preußen zurückbezahlt.
Von Rainsford in Emmerich in Empfang genommen, trafen die Hanauer am 22.
in Nimwegen an. Er ließ sie noch am Abend Revue passiren und hatte die
Genugthuung, in ihnen eines der schönsten Regimenter, die er je gesehen,
zu finden. Es fehlte auch nicht ein Mann, nicht ein Einziger war krank.
Er konnte jedoch bei dieser Gelegenheit den Soldaten den Eid der Treue
nicht abnehmen, da, wie er hinzufügte, es gegen ihr religiöses Gewissen
sei, einen Eid zu leisten, wenn sie nicht einen Tag vorher gefastet
hätten. Er ließ sie deshalb erst am andern Morgen durch die Auditeure in
den englischen Dienst schwören. Darauf wurde das Regiment auf Schuyten
eingeschifft und kam am 25. März nach Wilhelmstadt. Am 26. März ward
seine Einschiffung vollendet. »Alles ging glücklich -- schließt
Rainsford seinen Bericht -- von Statten. Der Geist der Truppen ist
vortrefflich. Hoffentlich werden sie noch heute Abend abfahren, da der
Wind gut ist.«
In demselben Briefe vom 17. März 1776 (Siehe Anhang), in welchem der
Erbprinz von Hessen dem König von England, seinem »großherzigen
Beschützer und edlen Wohlthäter,« den Abmarsch seiner Soldaten anzeigte,
bot er demselben noch eine Kompagnie Artillerie von 120 Mann und sechs
Geschützen an, die von einem ausgezeichneten Kapitaine befehligt sei und
gegen Ende April marschfertig sein könne. Er wollte nicht -- sagte er --
an Eifer hinter seinem Vater, dem Landgrafen, zurückstehen, der ja auch
noch ein Korps Artillerie über den ursprünglichen Vertrag hinaus an
England geliefert habe. Der König nahm, trotzdem daß die Stärke der
Artillerie im Verhältniß zum hanau'schen Regimente zu groß war, das
Anerbieten am 2. April an, weil er mit der bisherigen ehrenwerthen
Aufführung und anständigen Vertrags-Erfüllung Seitens des Prinzen
zufrieden sei. Faucitt erhielt also Anweisung, einen neuen Vertrag mit
demselben abzuschließen, und that so am 25. April, wo er zugleich den
Hauptvertrag mit ihm auswechselte.
»Baron Malsburg -- schreibt Faucitt am 26. April 1776 an Suffolk -- kann
sich gar nicht darüber trösten, daß für diese Kompagnie Artillerie keine
besonderen Subsidien bewilligt werden sollen, und meint, daß er mit dem
Werbegeld zu kurz komme, da die Ausrüstung der Mannschaft zu viel koste.
Ich habe sie heute gemustert. Die Leute sind tüchtig, kräftig und stark
und sehr gut für ihren Dienst eingeübt. Der Prinz ließ sie in meiner
Gegenwart mit den für Amerika bestimmten Geschützen exerziren. Sie haben
neue Uniformen, neue Säbel, keine Gewehre, nach dem vom König von
Preußen empfohlenen Muster, welches vom Landgrafen sowohl als vom
Erbprinzen aufs Aengstlichste und Gewissenhafteste nachgeahmt wird. Die
Kompagnie kann in drei Wochen marschfertig sein; ihre Löhnung beginnt
vierzehn Tage vor dem Abmarsch. Ich habe ihren Transport bis Helvetsluys
für 150 Pfd. verdungen.«
Wie aus diesem Briefe hervorgeht, wollte die englische Regierung für die
Artillerie keine weitere Subsidie zahlen; der Erbprinz bestand aber auf
einer solchen. Um sich Suffolk für seine Wünsche geneigt zu machen,
schrieb er ihm am 1. Mai einen Brief in englischer Sprache, dessen
entsetzlicher Stil und halsbrechende Wortbildung selbst über die Grenzen
der Komik hinausgreifen. Suffolk lehnte höflich ab, lobte den Prinzen
aber ob seiner im Englischen bewiesenen Fertigkeit (Siehe Anhang). Dem
Minister von Malsburg dagegen erklärte der englische Staatssekretär
kategorisch, die Verträge, wie sie abgeschlossen seien, lägen einmal dem
Parlamente vor, könnten also nicht mehr geändert werden; der Erbprinz
erhalte ohnehin schon im Verhältniß so viel als der Landgraf, weshalb
von einer Vermehrung einer Subsidie wegen der gelieferten Artillerie gar
nicht die Rede sein könne.
In einer vertraulichen Note an Faucitt sagt Suffolk dagegen, daß er
Willens sei, den Erbprinzen in irgend einer andern Art zufrieden zu
stellen. »Ich wollte -- schrieb er in seinem Briefe vom 7. Mai 1776 --
für spätere Gelegenheiten und für die anderen Höfe keinen Präzedenzfall
schaffen. Nur die Gefahr, daß von unseren Verhandlungen anderswo etwas
verlautete und daß ähnliche Ansprüche geschaffen würden, hat mich
bewogen, des Baron Malsburg Begehr in viel stärkeren Ausdrücken
abzulehnen, als ich eigentlich meine. Sie können ihm das sagen, müssen
ihm aber Stillschweigen anempfehlen.«
Für Malsburg und seinen Herrn war dieser Wink natürlich nicht verloren.
Sie erklärten sofort, daß man sich auf ihre Verschwiegenheit unbedingt
verlassen könne, und daß ihnen jedes Arrangement recht sei, welches sie
nur entschädige. Die Art und Weise der Schadloshaltung selbst sei ihnen
vollständig gleichgültig; vielleicht werde sich eine Verlängerung der
Subsidienzahlung als das geeignetste Mittel zu einer Verständigung
empfehlen. Malsburg schlug deshalb Faucitt vor, den zwölften Artikel des
Vertrages dahin abzuändern, daß die hanau'schen Truppen nach ihrer
Rückkehr nach Deutschland statt der bisherigen zwölf Monate noch sechs
und mehrere Jahre im englischen Dienste bleiben sollten. »Wir wünschen
-- so schloß er seinen Brief am 18. Mai -- für diese Zeit nicht die
ganze Subsidie, sondern nur eine Friedenssubsidie, sehr mäßig, gerade
hinreichend, um im Frieden ein Regiment vollzählig und auf dem Kriegsfuß
zu erhalten, und immer bereit, wieder in die Dienste des Königs zu
treten. Wir verlangen also nur so viel, als die englischen Regimenter
auf dem Friedensfuß beziehen. Diese Gunst wird den übrigen Höfen
gegenüber keine üblen Folgen nach sich ziehen. Man kann ihnen dann der
Wahrheit gemäß versichern, daß für die Artillerie des Erbprinzen keine
Extrasubsidie gezahlt ist. Wenn der Frieden wieder hergestellt und in
England Alles ruhig sein wird, muß es dem Ministerium ein Leichtes sein,
die nothwendigen Fonds für eine so kleine Ausgabe zu finden und sie
unter einer andern Rubrik als der gegenwärtigen durchzubringen, wo man
schon so viele außerordentliche Kosten hat, um einen theuern Krieg zu
führen.«
Der Erbprinz sandte selbst diese Vorschläge an Suffolk ein und
bevorwortete sie in einem servil schmeichlerischen Briefe (Siehe
Anhang). Wenn anders seine »erbliche Kenntniß« der englischen Sprache
sich deutsch richtig deuten läßt, so sagt er: »Meine Zuneigung und
unterthänigster Respekt vor dem Besten der Könige hält jeden Gedanken an
mein eigenes Interesse von mir fern. Seiner Majestät besondere Huld
giebt mir die Versicherung, daß Sie es nicht übel nehmen wird, wenn ich
selbst nach dem Erlöschen des gegenwärtigen Vertrages den Wunsch habe,
noch in einer gewissen militärischen Verbindung mit Seinem Dienste zu
bleiben. Ich hoffe, Mylord, Sie werden mein Verlangen nicht zu weit
gehend finden und aus diesem Grunde bitte ich Sie, mein Gesuch mit Ihrem
ganzen Ansehen zu unterstützen. Meine Dankbarkeit gegen Sie wird ohne
Gränzen sein und kann nur der vorzüglichen Hochachtung gleichstehen, mit
welcher ich Ihr gehorsamster und zu Dank verpflichteter Diener bin.«
Die doppelten Subsidien für die 668 Hanauer betrugen jährlich 25,050
Kronen Banko, d.h. 37½ Kronen pro Kopf; sie würden also für die
nachträglich gelieferten 120 Artilleristen 4500 Kronen pro Jahr
ausgemacht haben. Wenn sich nun der Erbprinz erbot, auf diese Summe
unter der Bedingung zu verzichten, daß ihm eine einfache Subsidie
wenigstens noch sechs Jahre nach beendigtem Kriege gezahlt werde, so
verlangte er mit anderen Worten 12,525 Kronen pro Jahr, also eine
Extrazahlung von mindestens 75,150 Kronen auf sechs Jahre. Wäre der
englische Minister darauf eingegangen, so würde er trotz der
unerwarteten langen Dauer des Krieges an 40,000 Kronen selbst über die
doppelten Subsidien hinaus verloren haben. Dieser aber wählte
schließlich von zwei Uebeln das Geringere und entschloß sich gegen Ende
des Jahres 1776, dem Erbprinzen für die Artillerie verhältnißmäßig
dieselbe Subsidie zu zahlen, die er für sein Regiment erhielt.
Serenissimus empfing also fortan 4500 Kronen pro Jahr mehr.
Die Artillerie war übrigens schon am 15. Mai von Hanau abgegangen und,
ohne den mindesten Schwierigkeiten auf der Passage rheinabwärts zu
begegnen, am 24. Mai in Nimwegen angekommen. Rainsford musterte sie am
letztgenannten Tage in den englischen Dienst ein und schiffte sie,
sowohl mit den Leuten als mit ihrer Ausrüstung sehr zufrieden, am 27.
Mai bei gutem Winde nach ihrem Bestimmungsorte ein.
Uebrigens behielt der Erbprinz von Hanau nicht den ganzen Profit für
sich, den er aus seinen Unterthanen zog. Dem erhabenen, vom Vater in
Kassel gegebenen Beispiele folgend, bewilligte auch der junge
Serenissimus, um dem Lande einen Beweis seiner landesväterlichen
Anerkennung für die ihm gebrachten Opfer zu liefern, einen Steuererlaß
für die Dauer des amerikanischen Krieges. Wie aber der Sohn noch
geiziger und geldgieriger als sein hochherziger Erzeuger war, so
erstreckte er auch sein Wohlwollen nicht auf alle Unterthanen, sondern
nur auf die Eltern und Eheweiber der im Kriege abwesenden Soldaten und
Unteroffiziere. Derselbe Fürst, den wir eben noch dem Auslande
gegenüber als einen Bedienten, als einen Gnade und Gewinn suchenden
Bittsteller haben reden hören, läßt sich im Inlande, vor seinem
eigenen Volke als Herr und Gnadenspender also vernehmen:
»Wenn Wir nun, nach der für alle unsere getreue Untertanen hegenden
waren Landesväterlichen Huld und Gnade, nichts mer wünschen, als
dieselben sammt und sonders, so viel es möglich ist, von unserer waren
Landesväterlichen Zuneigung und Vorsorge tätig zu überzeugen, und ihnen
ihr Schicksal auf alle Weise zu erleichtern, so haben wir aus
höchsteigenem Antrieb und Bewegung uns entschlossen, den _Eltern_ und
_Eheweibern_ sämmtlicher bei unserm hanauischen Regimente sowol als bei
der Artillerie, dermalen in Amerika befindlichen _Unteroffiziere_ und
_Gemeinen_, einen gnädigsten Erlaß aller ihrer Herrschaftlichen Abgaben
in der Weise angedeihen zu lassen, daß:
»I. Die _Eltern_ und _Eheweiber_ dieser unserer dermalen im Kriege
abwesenden Untertanen, für ihre Person und Güter, von Entrichtung aller
Kontribution, Steuern und sonstigen Landkassen-Abgiften an Geld und
Früchten, desgleichen von allen und jeden übrigen zu unsern
Cameral-Intraden gehörigen Geld- und Fruchtabgaben, sie mögen Namen
haben, wie sie wollen (die Pacht- und Zinsgefälle allein ausgenommen,
welche nach wie vor entrichtet werden müssen) von dem Tage des
Ausmarsches des Regimentes und der Artillerie an gerechnet, bis zu deren
Zurückkunft in die hiesigen Lande, befreit und entledigt sein sollen;
wie dann auch
II. Denjenigen _Unteroffizieren_ und _Gemeinen_, welche keine Eltern
mehr am Leben haben, oder auch ledigen Standes, und selbst rezipirte
Untertanen sind, und ihre _eigenen Güter_ besitzen, alsdann für sotane
ihre Güter, die nämliche obenbestimmte Befreiung von allen und jeden
Landkassen- und Rentkammer-Abgiften gnädigst hiermit erteilt ist.
Da Wir aber nicht gemeint sind, den unserer fürstlichen Landkasse durch
einen solchen Erlaß zur Bestreitung der notwendigen Bedürfnisse zu
wachsenden Abgang auf unsere hiesige Lande wiederum ausschlagen, und
unseren übrigen getreuen Untertanen durch Erhöhung ihrer bisherigen
herrschaftlichen Abgaben aufbürden zu lassen: So soll, zu desto
stärkerer Bewärung jener unserer gnädigsten Gesinnungen, ersagter
_Landcasse_ dieser Abgang aus unserer fürstlichen _Cammercasse_ ersetzt
und vergütet werden.
Indem Wir uns nun ein wesentliches Vergnügen daraus machen, unseren
getreuen Untertanen ein solches Merkmal unserer Gnade zufließen zu
lassen, und dadurch unserer unveränderlichen Neigung, ihnen auf alle
Weise wol zu thun, auch hierinnen folgen zu können: So leben Wir der
zuversichtlichen Hoffnung, unsere getreuen Untertanen werden sich dieser
Gnade und Woltat würdig zu machen, folglich auch die in unseren
Kriegsdiensten dermalen abwesenden Soldaten sich bestreben, solche durch
Treue, Mut und Tapferkeit, die allhier im Lande zurückgebliebenen
Untertanen aber durch Rechtschaffenheit, Fleiß und wirtschaftliches
Benehmen, zu verdienen suchen.«
Nach den zu Ende des vorigen Kapitels gemachten Bemerkungen ist jede
Kritik dieses Erlasses vom 23. September 1776 überflüssig. Wenden wir
uns darum sofort nach _Waldeck_, wohin sich Faucitt von Hanau aus
begeben hatte.
Das Haus _Waldeck_ hatte seit beinahe einem Jahrhundert im
Soldatenhandel ausgezeichnete Geschäfte gemacht. Sein ältester und
bester Kunde war Holland, und nur in Ausnahmefällen oder bei besonders
günstigen Konjunkturen des Menschenmarktes überließ es seine Truppen an
andere Mächte, wie z.B. im siebenjährigen Kriege an England. Dieser
Handel lieferte auch den Chefs der Firma die Mittel zu einer
grenzenlosen Verschwendung, ja er machte es möglich, daß sich die
kleinen Fürsten von Waldeck vor den übrigen und mächtigeren Nachahmern
des Versailler Treibens hervorthun und die öffentliche Aufmerksamkeit
auf sich ziehen konnten. Ihr Ländchen schien für sie nur zu dem Zwecke
vorhanden zu sein, daß sie darauf zurückfielen, wenn sie von den noblen
Passionen erschöpft und von Schulden gedrängt, das Leben im großen Stil
zeitweise aufgeben mußten. Karl August, der Vater des Fürsten, mit
welchem wir es hier zu thun haben, gelangte 1728 zur Regierung, trieb
sich aber volle zwanzig Jahre in Frankreich und Italien herum, ehe er
sich nur der Heimath erinnerte. In Venedig traf ihn Casanova in den
Armen der Tänzerin Tintorella, der berühmtesten Kourtisane der Republik.
Später wurde er holländischer Generalfeldmarschall und bewies große
Tapferkeit. Eine im Jahre 1755 erlassene Verordnung bestimmte, daß alle
Burschen, mit Ausnahme derer, welche studirten, Soldaten werden mußten,
natürlich nur, um das Waldeck'sche Vaterland in Batavia und sonstigen
holländischen Kolonien zu vertheidigen. Der Fürst war ein
leidenschaftlicher Parforcejäger und machte sein ganzes Fürstenthum zu
einem einzigen Wildpark. Die Bauern mußten den Befehlen der Jäger
gehorchen, widrigen Falls sie empfindlich bestraft wurden. Sein Sohn
Friedrich, der im Jahre 1743 geboren, von 1763-1812 regierte, war in
Lausanne erzogen und machte zu seiner Ausbildung die große Tour durch
Frankreich und Italien. Auch er trat, nachdem er zur Regierung gelangt
war, gänzlich verschuldet als General der Infanterie in den Dienst der
holländischen Republik. Schon 1767 beschwerten sich die Landstände über
landesverderbliche gewaltsame Aushebung der Unterthanen und bewilligten
dem Fürsten, um seiner Geldnoth nur einiger Maßen abzuhelfen und dem
Uebel zu steuern, ein Geschenk von 10,000 Thalern.
Für einen so tief verschuldeten Mann, wie den Fürsten Friedrich von
Waldeck, war der Ausbruch des amerikanischen Krieges eine wahre
Wohlthat, denn er konnte hoffen, seinen zerrütteten Finanzen wieder
aufzuhelfen, wenn es ihm gelang, einen Truppenlieferungs-Vertrag mit der
englischen Krone abzuschließen. Er beeilte sich deshalb, wie wir oben
gesehen, schon zu einer Zeit, wo deren Absichten noch nicht klar
vorlagen, Lord Suffolk ein Regiment anzubieten. Der Brief ist vom 13.
November 1775 datirt, also einen Tag älter als Faucitt's Instruktionen.
»Mit Leib und Seele dem Monarchen ergeben -- schreibt der Fürst aus
Arolsen an Suffolk -- dessen Minister zu sein Sie das Glück haben, halte
ich es für meine Pflicht, was nur in meinen schwachen Kräften steht,
aufzubieten, um wenigstens meinen guten Willen zu zeigen, wenn es sich
um Seinen Dienst handelt. Ich nehme mir deshalb die Freiheit, Mylord,
Sie gehorsamst zu ersuchen, Sr. Majestät versichern zu wollen, daß im
Falle irgend welche Verhältnisse es nöthig machen, fremde Truppen
anzuwerben, ich es als eine große Gunst Ihrerseits betrachten werde,
wenn Sie ein Regiment von 600 Mann annimmt, das wie sein Fürst vor
Verlangen brennt, sich für Sie (die Majestät) zu opfern.«
Suffolk nahm am 24. November das Anerbieten an und setzte am 19.
Dezember den Fürsten davon in Kenntniß, daß Faucitt seiner Zeit nach
Arolsen kommen und den betreffenden Vertrag mit ihm abschließen würde.
Als der englische Kommissär am 28. Januar 1776 von Kassel aus in Arolsen
anfragte, ob das Regiment bis Ende Februar marschfertig sein werde,
erhielt er die Antwort, daß es frühestens im Mai so weit sein könne. Er
reiste deshalb erst nach Hanau, um mit dem Erbprinzen den oben erwähnten
Vertrag abzuschließen. »Ich fürchte -- schreibt Faucitt am 5. Februar
1776 von Hanau aus an Suffolk -- wir können auf das Waldeck'sche
Regiment nicht rechnen. Der Fürst hat blos zwei Kompagnien in seinem
Lande, die höchstens 200 Mann betragen und bisher nur dazu gebraucht
wurden, um die Honneurs bei Hofe zu machen. Es ist sehr schwer, auf
einer so kleinen Grundlage innerhalb so kurzer Zeit ein Regiment zu
bilden. Vielleicht ist der Fürst auch unerwarteten Schwierigkeiten
begegnet, um die bestimmte Anzahl aus seinen in holländischen Diensten
stehenden Regimentern zu erlangen.«
Suffolk verlängerte dem entsprechend die Zeit für die Einschiffung des
Waldeck'schen Regimentes; der Fürst aber versprach, es bis Ende April
marschfertig zu haben. Am 18. März berichtete Faucitt, daß derselbe in
den Vorbereitungen für den Marsch seiner Truppen bedeutende
Fortschritte gemacht, daß er zum Ankauf von Uniformen und sonstigen
Ausrüstungsgegenständen einen Offizier nach Frankfurt gesandt habe, und
daß das Regiment gewiß für den sofortigen Dienst tüchtig sein werde,
vorausgesetzt, daß der Fürst bei dessen Bildung nicht zu rücksichtsvoll
gegen seine eignen, eine Art Landmiliz bildenden Unterthanen gewesen
sei. Mitte April war endlich Alles so weit, daß der Vertrag
abgeschlossen werden konnte. Faucitt reiste also nach Arolsen ab und kam
dort am 19. April an. »Ich wurde -- schreibt er am 20. April an Suffolk
-- sofort dem Fürsten vorgestellt, der mich über den Fortschritt in der
Bildung und über den gegenwärtigen, erfreulichen Zustand seines
Regimentes so sehr zufriedenstellte, daß ich mich ohne jede
Schwierigkeit mit dem Minister von Zerbst über die Hauptpunkte des
abzuschließenden Vertrages verständigte. Heute haben wir die letzte
Feile an denselben gelegt und das Geschäft abgeschlossen. Der Vertrag
lautet gerade wie der hanauische; nur habe ich auf Bitten des Ministers,
da die Ausrüstung des Regimentes die Finanzen des Fürsten völlig
erschöpft hat, die erste Zahlung des Werbegeldes auf drei statt sechs
Wochen nach dem Datum des Abschlusses und die zweite Zahlung auf zwei
statt drei und einen halben Monat nach dieser Frist festgesetzt. Ebenso
habe ich eingewilligt, zwei Geschütze mit vierzehn Kanonieren zu nehmen;
sie sind aber nicht in den Subsidien mit einbegriffen. Das Regiment,
welches in Korbach steht, muß laut der Versicherung des Fürsten ein
sehr gutes sein, da Soldaten und Offiziere alle schon gedient haben. Es
wird in der ersten Woche des Mai marschfertig sein.«
Faucitt würde vielleicht besser gethan haben, den Worten des Fürsten
nicht so unbedingt zu trauen, da die Wirklichkeit sich von dessen
rosigen Schilderungen sehr zum Nachtheile des Regiments unterschied.
Statt am 6. Mai zu marschiren, wie zuletzt versprochen war, setzte es
sich, einschließlich des Stabes 670 Mann stark, erst am 20. Mai in
Bewegung. Dieser vierzehntägige Verzug stürzte den ganzen
Einschiffungsplan um, den Faucitt für die zweite hessische Division
gemacht hatte. Am 30. Mai endlich trafen die Waldecker in Bremerlehe
ein, während Faucitt, dem von seiner Marschroute keine Mittheilung
gemacht war, sie bei Vegesack suchen ließ. Indessen konnten sie am 2.
Juni noch mit den übrigen Truppen nach Amerika eingeschifft werden. »Die
vorderen und hinteren Glieder in diesem Regimente -- schreibt Faucitt am
31. Mai 1776 an Suffolk -- bestehen aus großen und gut gewachsenen
Leuten, aber das Centrum aus halbwüchsigen, von der Grafschaft Waldeck
gelieferten Jungen, die noch nicht alt und stark genug für den
sofortigen Dienst sind und kaum das Gewehr tragen können. Ebenso fand
ich sehr viele alte Leute vor. Dagegen sind die Uniformen und Waffen gut
und neu; der Fürst hat daran keine Kosten gespart.«
Der Grund für die Verzögerung in der Absendung des Regimentes war sehr
einfach. Der Fürst konnte es nicht so schnell kompletiren, als er
gehofft und gewünscht hatte. Sein Land mußte schon zwei Regimenter in
Holland vollzählig erhalten; bei einer Größe von kaum 20 Quadrat-Meilen
mit etwa 30,000 Einwohnern war aber diese Leistung schon zu groß. Die
armen Waldecker waren also gar nicht so übereilig, sich zu den
Beschwerden des holländischen Dienstes noch die des amerikanischen
aufzuladen. So blieb denn zuletzt nichts übrig, als zu den zwei
vorhandenen Kompagnien Schloßbedienung im Fürstenthum und in den
benachbarten geistlichen Staaten, wie namentlich im Bisthum Hildesheim,
so viel alte Leute und halbwüchsige Jungen zu pressen, daß das Regiment
nothdürftig gebildet werden konnte. Das erforderte aber viel Zeit, List,
Gewalt und Ueberredung. Johann Georg Rauch, der Vater unsers großen
Bildhauers, Christian Daniel Rauch, war damals Kammerdiener des Fürsten
Friedrich von Waldeck. In einem Briefe, den er am 18. Januar 1778 an
einen Schwager richtete, entschuldigt er seinen Herrn wegen des
Menschenhandels. Es seien, sagt er, lauter Ausländer, bis auf Etliche,
denn der Fürst wolle keine Waldecker hinschicken, »es sei denn, daß der
Kerl partout mit will.« Man sieht aus dieser kammerdienerlichen
Entschuldigung, daß das schnöde Geschäft sogar in den untersten Kreisen
der Gesellschaft unangenehmes Aufsehen machte. Der Fürst hatte eben nur
noch über wenig Waldecker zu verfügen; wen er von seinen Unterthanen
packen konnte, den ließ er sich so leicht nicht entgehen. Zu welchen
niedrigen Mitteln Serenissimus greifen mußte, um 20,100 Kronen Werbegeld
und 25,050 Kronen jährlicher englischer Subsidien zu erlangen, beweist
der an die Pfarrer des Ländchens ergangene Befehl, wonach sie von der
Kanzel herab ihre Pfarrkinder zum Anschluß an das nach Amerika verkaufte
Regiment auffordern mußten. Im schroffen Gegensatze zu den bei dieser
Gelegenheit gemachten schönen Versprechungen wurde den Soldaten der
Preis der Gesangbücher von ihrer Löhnung abgezogen, das abzusendende
Regiment aber wie ein Haufen Sträflinge von berittenen Landjägern an die
Grenze bis auf die Weserschiffe in Beverungen eskortirt.
»Bis über die Grenze unsers Vaterlandes (Waldeck nämlich!) -- so erzählt
in seinem Tagebuche der Fourir Karl Philipp Steuernagel des Waldecker
Regiments, ein verständiger Beobachter und zuverlässiger
Berichterstatter -- oder vielmehr bis Beverungen wurden wir mit einem
Korps waldeckscher grüngekleideter Scharfschützen zu Pferde begleitet
und bewacht. Diese vor's Regiment, besonders vor jeden rechtschaffenen
Soldaten mißtrauische Veranstaltung gab bei den meisten zu allerhand
Argwohn Anlaß, und solche trug auch sicher dazu bei, daß auf dem Marsche
bis Beverungen verschiedene desertirten.«
»Freilich -- fährt Steuernagel an einer andern Stelle fort -- muß ich
den Dienst einen Beruf nennen, obgleich der mehrere Theil dazu
gezwungen, beschwätzt, beredet und so verleitet waren, ja sogar von den
Kanzeln hierzu aufgefordert. Auf diese letzte Art soll denn auch dem
Vernehmen nach der dreizehnte Vers aus dem vierundvierzigsten Psalm
nicht unangeführt geblieben sein (»Du verkaufest dein Volk umsonst und
nimmst nichts darum«. Welcher Hohn!). Ich selbst erinnerte mich der
Worte des alten Herrn Oberjägermeisters von Leliwa zum Oeftern, als
derselbe, während wir am 2. Mai beim Abmarsch durch Arolsen
marschirten, sagte: »Die hiervon wieder zurückkommen, will ich alle in
Kutschen fahren lassen.« Ich selbst glaubte damals noch allen hohen
Gnadenversprechungen.«
Das waldecksche Regiment wurde am 2. und 3. Juni mit der zweiten
hessischen Division eingeschifft und landete am 21. Oktober 1776 in New
Rochelle bei New York. Die Seereise selbst muß schlimmer als das
Fegefeuer gewesen sein. »Unsere Lagerstätten -- erzählt Steuernagel --
waren so enge eingerichtet, daß wir so hart aneinander liegen mußten,
daß sich fast keiner vor dem andern rühren, noch weniger umwenden
konnte. Sechs und sechs Mann hatten alle Mal einen Platz, ringsum von
einem Brett umgeben, welcher fünf Fuß lang und sechs Fuß breit war. Wenn
wir uns nun in diesem engen Behälter auf einer Seite mürbe gelegen
hatten, so gab der Aelteste oder der das Kommando von diesen sechs Mann
hatte, ein Zeichen, damit sich alle sechs zu gleicher Zeit auf die
andere Seite legen konnten, und ohne dieses, da wir so gepackt liegen
mußten, kamen wir doch zum Oeftern mit den Köpfen hin, wo wir zuvor mit
den Füßen gelegen hatten oder fielen durch das starke Wanken des
Schiffes aufeinander oder zum Oeftern aus unseren Betten heraus.
»Obgleich täglich Läuseparade gehalten wurde, so kam dies Ungeziefer
doch durch die Länge der Zeit so häufig unter uns, daß sich sogar der
Offizier nicht zu schämen brauchte, eine Laus auf seinem Rockärmel zu
erhaschen und über Bord zu werfen. Die Ursache von dieser ekelhaften
Gesellschaft auf dem Schiffe kam daher, weil der mehrste Theil der
Soldaten lauter Leute waren, welche durch die in viele Gegenden
ausgeschickten Werber waren zusammengebracht, mit keinem Hemde versehen
waren, mithin die pro Mann empfangenen zwei Kommishemden nicht
hinreichten, um einen so starken Besuch der Läuse abhalten zu können.«
Die Waldecker kamen kaum einen Monat nach ihrer Landung zuerst bei Fort
Washington in's Feuer und verloren bei dieser Gelegenheit viele Leute.
»Da hörte man -- berichtet Steuernagel -- die grausamsten Verwünschungen
und Vorwürfe dieser unglücklichen Verwundeten, unter Berufung auf das
allgemeine unparteiische Vergeltungsgericht, welche ich nicht wage hier
anzumerken.«
In die offizielle Sprache des Fürsten übersetzt, hießen diese Flüche
soviel, daß »seine Truppen vor Verlangen brannten, sich für Se. Majestät
von Großbritannien zu opfern.«
Sechstes Kapitel.
Der ganze Feldzug des Sommers 1776 war bekanntlich für die englischen
Waffen von seiner Eröffnung an bis Weihnachten ein entschieden
siegreicher. Machten sie bis zum nächsten Frühjahr eben so schnelle
Fortschritte, so war die schnelle Beendigung des Krieges in weniger als
einem Jahre durchaus nicht unwahrscheinlich. So lange diese günstigen
Aussichten dauerten, beeilte sich die englische Regierung durchaus
nicht, von den ihr Seitens der deutschen Fürsten gemachten
Truppen-Anerbietungen Gebrauch zu machen. Sie wählte vielmehr nur unter
den ihr am besten geeignet erscheinenden Angeboten aus, um ihre deutsche
Streitkraft in Amerika auf 20,000 Mann zu bringen.
England galt im Verhältniß zu den verkümmerten deutschen Zuständen und
namentlich den verschuldeten Fürsten als ganz unermeßlich reich, weshalb
seine Kundschaft von den letzteren auf's Eifrigste gesucht wurde. Einer
von ihnen machte dem andern in der Weise der gemeinsten Krämer
Konkurrenz. Jeder wollte einen günstigen Vertrag für sich und glaubte zu
verlieren, wenn sein Nachbar schnellern Erfolg hatte. Als der Anspacher
hörte, daß der Würtemberger auch im Markte war, ließ er Lord Suffolk
durch seinen Minister insinuiren, daß die würtembergischen Stände sich
dem beabsichtigten Vertrag widersetzten, daß also voraussichtlich die an
eine Verhandlung mit dem Herzog verwandte Zeit verschleudert sein werde.
Der Hesse wieder gab dem englischen Minister zu bedenken, daß der
Kurfürst von der Pfalz, von dem man auch eine Zeit lang 4000 Mann zu
nehmen beabsichtigte, zu viele Katholiken unter seinen Soldaten habe,
und daß diese für das protestantische England ein zu gefährliches
Element seien. An diesen Köder biß natürlich Suffolk an. Trotzdem, daß
sich später bei näherer Untersuchung herausstellte, daß die Mehrzahl der
Soldaten reformirt und nur die Offiziere meistens Katholiken waren,
wurde doch aus dem Vertrage nichts. Es kümmerte den Landgrafen bei
diesem uneigennützigen Eifer für das englische Seelenheil natürlich gar
nicht der Umstand, daß er selbst katholisch geworden war.
Die katholischen, namentlich die geistlichen Reichsfürsten, blieben
übrigens ihren alten Verbindungen mit Frankreich treu, so daß England
nur mit protestantischen Reichsständen Verträge eingehen konnte. Blos
Baiern, das seit einem Jahrhundert sich zu verkaufen gewohnt war, wenn
es einen fetten Profit zu machen gab, wollte sich selbstredend auch dies
Mal die günstige Gelegenheit zu einem so gewinnreichen Geschäft nicht
entgehen lassen. In welcher für einen deutschen Reichsfürsten
entwürdigenden Weise der alte Kurfürst den englischen Gesandten
anbettelte, wie höhnisch dieser ihn abfertigte und wie klug er ihn für
seine Zwecke ausbeutete, wird der Brief Elliott's selbst am Klarsten
darlegen. »Der Kurfürst von Baiern -- schreibt er am 1. April 1776 aus
Regensburg an Suffolk -- drückte mir wiederholt auf's Wärmste seinen
Wunsch aus, mit dem König Subsidien-Verträge einzugehen und gab mir
auf's Unzweideutigste zu verstehen, daß ich mich ihm in keiner Weise
angenehmer machen könne, als indem ich eine Verhandlung beförderte, auf
deren Gelingen er so großes Gewicht lege. Ich antwortete, daß ich keine
Befehle in dieser Angelegenheit habe, und mit der Absicht, des
Kurfürsten Verbindungen mit Oesterreich und Frankreich zu sondiren, that
ich, als wenn ich erstaunt sei, sagte, ich habe geglaubt, Seine Hoheit
seien zu eng mit den anderen Mächten verbunden, als daß Sie ohne deren
Zustimmung ihre Truppen habe vermiethen können. Obgleich von dem Wunsche
beseelt, ihr zu gefallen, sei ich doch mit einer Menge von Dingen nicht
bekannt, so daß ich nicht wagen könne, den Gegenstand zu Hause zur
Sprache zu bringen. Der Kurfürst erwiderte mir dann, daß es ihm ganz
frei stehe, über seine Truppen in der für ihn gewinnreichsten, seinen
Interessen entsprechendsten Weise zu verfügen. Zugleich bat er mich,
seinen Ministern nichts von seinem Wunsche mitzutheilen, da er sich ohne
die Aussicht auf einen daraus herzuleitenden Vortheil der
Unannehmlichkeit seines Bekanntwerdens nicht aussetzen wolle. Ich glaube
kaum, daß der König das Anerbieten annehmen wird; zudem sind die
bairischen Truppen die schlechtesten, die ich in Deutschland gesehen
habe. Ich sagte aber, ich wolle die Angelegenheit zu Hause in der
gewünschten Weise anregen, Seine Majestät werde natürlich das ihr
bewiesene Vertrauen sehr hoch schätzen. Ich war um so vorsichtiger, die
Möglichkeit einer derartigen Verbindung mit Baiern nicht zu zerstören,
als die Intimität, mit welcher der Kurfürst mich jetzt behandelt, mir
eine Quelle der besten Information über wichtige Dinge eröffnet, die ich
an einem, an Oesterreich und Frankreich verkauften Hofe nicht anders
erlangen kann, wo der Fürst selbst es für geeignet hält, mich gegen
seine eigenen Minister zu warnen.«
Natürlich lehnte Suffolk auf Grund der obigen Schilderung seines
Gesandten jede Unterhandlung mit Baiern ab und hielt es nicht einmal für
der Mühe werth, Faucitt zur nähern Prüfung der Thatsachen an Ort und
Stelle zu schicken. Er that recht daran, denn in dem ganzen damaligen
heiligen römischen Reiche gab es keine liederlichere, verkommenere und
durch Pfaffen-, Günstlings- und Weiber-Regiment herunter gebrachtere
Wirthschaft als das Kurfürstenthum Baiern. Es würde eine Beleidigung
gegen ein hochstehendes Wort unsers Sprachschatzes sein, wollte man
diesen verächtlichen Klüngel Staat nennen. In allen öffentlichen Fragen
ist hier das kleinlichste persönliche und Privat-Interesse maßgebend.
Ein ähnliches Bild servilster Steifbettelei und anspruchvollster
Hohlheit, wie es der Münchener Hof bietet, hat selbst die Phantasie des
Dichters im spanischen Bedientenroman nicht zu zeichnen vermocht. Wie
die Indianer mit Spielzeug, Glasperlen und bunten Steinen sich ködern
lassen, so sind diese jämmerlichen Tröpfe, welche die Regierung Baierns
besorgen, stets für baares Geld zu haben, wenn sie nur im wesenlosen
Scheine und erborgten Schimmer weiter vegetiren können. Ob der Herr
zufällig Maximilian Joseph oder Karl Theodor heißt, ist dem hungrigen
Hofgesinde ganz gleichgültig. An diesem Hofe wird heute
Minister-Konferenz darüber gehalten, ob das Band des Georgs-Ordens von
links nach rechts oder von rechts nach links getragen werden soll;
morgen entspinnt sich ein heftiger Streit darüber, ob der päpstliche
Nuntius an der kurfürstlichen Tafel einen Pagen hinter seinem Sessel
erhalten soll oder nicht. Dann wieder entsteht große Freude darüber, daß
der Papst endlich einwilligt, den Kurfürsten als Sohn eines Kaisers
seinen filius dilectissimus statt dilectus zu nennen, oder ein ander Mal
droht auch eine Kabinetskrise über die schwierige Frage zu entstehen, ob
der österreichische Gesandte Exzellenz genannt, und ob seine Frau bei
Tafel vor den Hofdamen (Hofmenscher sagt der Bericht weniger höflich,
aber vielleicht desto wahrer) sitzen soll. Wenn die Finanznoth
unerträglich wird, so miethet man einen Goldmacher für den Hof; fließen
die Subsidien dagegen willig, so schafft man ihn bei Seite, und tritt
wieder Ebbe im Schatz ein, so läßt man ihn von Neuem kommen. Den
ungehorsamen Unterthanen gegenüber versteht aber Serenissimus keinen
Spaß. So ward am 9. Februar 1771 der Beimautner Joseph Schmoeger zu
Ploettenberg auf der gewöhnlichen Richtstätte »durch das Schwert vom
Leben zum Tode hingerichtet, weil er unter strafbarer Verletzung der
diesfalls erlassenen kurfürstlichen Generalien 900-1000 Scheffel
Getraide außer Landes gelassen hatte.« Eine vom Kurfürsten auf seine
eigenen Kosten ausgebildete Tänzerinn, Gertrud Ablöscher, welche von
München nach Wien durchgegangen war, ward mit einer so ungewohnten
Energie und Erbitterung verfolgt, daß Baiern mit Maria Theresia, welche
in die von ihr verlangte unbedingte Auslieferung nicht einwilligen
wollte, in heftigen Streit und die unerquicklichsten Verhandlungen
gerieth. Die Tänzerinn erhielt in München 150 fl. jährlichen Gehalts und
50 fl. persönliche Zulage, während sie in Wien viel besser gestellt
wurde. Steckt der Staatskarren zu tief im Sumpfe, so wird vom ganzen
Hofe nach Alt Oetting gewallfahrtet und der Zorn des Himmels durch
Gebete beschworen. So lebte man eigentlich nur vom Gebete und vom
Bettel, den man euphonistisch Subsidien nannte. Sämmtliche europäische
Regierungen wußten das, und sie selbst begünstigten dieses ehrlose
Geschäft, da sie bei vorkommender Gelegenheit Baiern in ihrem Interesse
zu benutzen und gegen ihren jeweiligen Feind zu verwenden suchten.
»Ganz kenntlich -- schreibt Maria Theresia am 23. Juni 1751 an ihren
Gesandten Widmann in München -- gehet das Absehen des Münchener Hofes
dahin, nebst dem von Uns und beiden Seemächten ziehenden Gold annoch von
Frankreich Geld zu ziehen, ohne für den ein noch andern Theyl etwas
werkthätiges zu thun. Mit allem dem trauete Frankreich dem
churbayerischen Hofe nicht recht und hat von dessen meisten Ministris
die übelste, von dem Churfürsten selbst aber die Meynung, daß er ein
schwacher zaghafter Herr seye.« »»Aus dem hier habenden Grundsatze
antwortet Widmann am 4. Juli -- von allen Seithen Geld und Subsidien zu
nehmen, machet man fast kein Geheimniß.«« Unmittelbar vor dem
siebenjährigen Kriege erklärte der Kurfürst lieber die dreifachen
Subsidien von Frankreich ausschlagen zu wollen, wenn ihm Oesterreich die
einfachen Subsidien garantire, und der Minister Freiherr v. Berchem
sagte: »Ohne Subsidie können wir nicht seyn und unsere Interessen müssen
wir auf der einen oder andern Seithen finden.« »Wenn nicht in Bälde,
schreibt Widmann am 26. Dezember 1755 -- von London aus wegen Erneuerung
des Subsidienvertrages vergnügliche Nachrichten einlaufen, dürfte der
Kurfürst nicht länger mehr anstehen, endlich solche von Frankreich
anzunehmen.«
Bekanntlich zeichneten sich die während des siebenjährigen Krieges bei
der Reichsarmee stehenden bayrischen Truppen durch nichts weniger als
durch Heldenthaten aus. Von welcher Beschaffenheit sie aber bei Ausbruch
des amerikanischen Krieges gewesen sein müssen, geht aus der von Seb.
Bruner in seinem Buche: »Der Humor in der Diplomatie« mitgetheilten
Korrespondenz hervor. Es schreibt nämlich der kaiserliche Gesandte Graf
Lehrbach am 24. März 1778, also zwei Jahre nach dem Anerbieten des
Kurfürsten und einige Monate nach dessen Tode, an den Minister Fürsten
Kaunitz-Rittberg: »Der Militärstand ist nach der Cameral-Einrichtung auf
15,000 Mann, dermalen kaum 3000 Mann unter Gewehr, nebst einem
Invaliden- und Garnison-Regiment. Zum Unterhalt dieser 15,000 Mann,
worunter 39 Generale, sind alle Monat 93,000 fl. Vorschuß bestimmt,
wovon der Unterhalt der Festungen, des Generalstabs und Alles, was zum
Militärstand gehörig, zu bestreiten wäre, welche auch so verwandt
werden, als ob dieser Stand wirklich vollzählig wäre. Welches auch
leicht begreiflich, wenn man unter Anderem diesen Unfug beherziget, daß
wenn eine Offiziers- oder andere Frau gesegneten Leibes war, hat man es
entweder durch bloße Protektion oder mittelst Geldverwendungen, welches
in diesem Lande für alle Gattungen von Bedienstungen oder
Gnadenerweisungen der schicklichste Erhaltungsweg war, dahin gebracht,
daß für noch nicht geborene und zur Welt gebrachte Leibesfrucht eine
Offiziersstelle ertheilt worden ist. Wenn dann entweder eine todte
Frucht zur Welt gekommen oder gar eine Tochter oder ein Sohn, der aber
gleich oder nicht lange nachher gestorben, so hat die Familie oder
Eltern der Kinder doch immer die Erträgnisse der gegebenen
Offizierspatente fortgenossen. Die für die Beurlaubten ersparten Gelder
fließen in die Tasche des Kurfürsten.« Natürlich gerieth unter solchen
Umständen Alles in Unordnung; es herrschte unter den Truppen
Unzufriedenheit und Desertion. Kurz vor Ausbruch der französischen
Revolution waren bei den Chevauxlegers-Regimentern 150 Pferde und 40
Sättel und für erstere nicht einmal die gehörigen Pferdestriegel
vorhanden.
Es war also kein Wunder, wenn die bayrischen Soldaten zu jener Zeit nach
den päpstlichen als die schlechtesten in Europa galten, und es war weise
von Suffolk, daß er kurzer Hand das kurfürstliche Anerbieten verwarf.
Dagegen zog er die ihm im Dezember 1776 gewordenen Offerten Würtemberg's
und Brandenburg-Anspach's näher in Betracht und betraute zu Anfang des
Jahres 1777 den Obersten Faucitt mit einer Sendung an die Höfe von
Stuttgart und Anspach, um womöglich sofort mit ihnen einen
Truppenlieferungs-Vertrag abzuschließen.
Da dieses Kapitel nur den verfehlten Versuchen Suffolk's, deutsche
Hülfstruppen zu erlangen, gewidmet ist, so mögen hier zuerst die
Verhandlungen mit Würtemberg ihren Platz finden, wenn sie auch, der Zeit
nach, einige Wochen nach dem mit Anspach geschlossenen Vertrage begonnen
und beendigt wurden.
Sir Joseph Yorke hatte Suffolk im September 1775 den Herzog von
Würtemberg als einen Fürsten genannt, der wohl im Stande sein werde,
einige Tausend Mann zu liefern; auch der Herzog selbst hatte sich dem
Minister angeboten. Es kam also zunächst auf den Versuch an,
Verhandlungen mit ihm anzuknüpfen.
Das Herzogthum Würtemberg zählte zu jener Zeit bei einer Größe von
ungefähr 200 Quadratmeilen 514,575 Einwohner. Der Herzog Karl Eugen
(1744-1793), der berüchtigte Peiniger Schubart's und Moser's, sowie
spätere Gründer der Karlsschule, war zu jener Zeit noch der Landes- und
Volksquäler, der nach dem von ihm zuerst öffentlich aus dem
Französischen übersetzten zynischen Grundsatz handelte: »Was Vaterland!
Ich bin das Vaterland!« und sich erst im Jahre 1778 unter dem Einfluß
einer verständigen und sanften Frau zu einem bessern Lebenswandel
bekehrte. Zwanzig Jahre früher nannte er die Beschwerde seiner Stände
über den ohne ihr Wissen mit Frankreich abgeschlossenen
Subsidien-Vertrag, der ihm drei Millionen Gulden einbrachte,
aufrührerisch und unanständig und drohte der ständischen Vertretung mit
dem Asperg. Herzog Karl Eugen hat übrigens die Ehre, durch seinen
Ex-Feldscherer Schiller der Nachwelt viel genauer bekannt geworden zu
sein, als er verdient; so dankbar ist das deutsche Volk gegen seinen
großen Dichter, daß es den kleinen Tyrannen, weil er fördernd und
hemmend in dessen Jugend eingriff, sogar in Dichtung und Sage
verherrlicht hat. Der Leser kann für die nähere Charakteristik dieses
Mannes deshalb füglich auf die populären Lebensbeschreibungen Schiller's
von Palleske und Scherr verwiesen werden. Hier nur ein Zug, der ihm
unter seinen Zeitgenössischen Brüdern und Vettern als den rohesten und
grausamsten kennzeichnet. Als er Schubart mit gerade demselben Recht
eingekerkert hatte, mit welchem ein tunisischer Seeräuber seiner Zeit
Menschen an den Küsten des Mittelmeeres stahl, zwang er sein volle zehn
Jahre eingesperrtes und gemartertes Opfer sogar, ihn, den gnädigsten
Peiniger, an seinen Geburtstagen zu besingen. Der arme gebrochene Mann
ließ sich leider zu dieser Entehrung mißbrauchen. Die Sammlung der
Schubart'schen Gedichte ist reich an derartigen, auf Bestellung
gelieferten Ergüssen. Ein paar Proben, auf gutes Glück herausgegriffen,
mögen in der Anmerkung Platz finden.[3]
Auch die Herzöge von Würtemberg machten wie ihre fürstlichen Kollegen
seit Menschenaltern gern Geschäfte in Truppenlieferungen und waren in
der Herbeischaffung von wohlqualifizirten Subjekten durchaus nicht
bedenklich. In dieser Beziehung ist Karl Eugen nicht schlechter als
seine Vorfahren; er handelte höchstens noch rücksichtsloser und
konsequenter als sie. Man ist in der That oft in Verlegenheit, wem von
ihnen man den Preis zuerkennen soll, aber in letzter Instanz muß man
sich doch für Karl Eugen als den niederträchtigsten entscheiden.
Die langjährigen Zwistigkeiten des Herzogs mit seinen Ständen wurzeln
zum großen Theil in der Willkür, mit welcher er seine Truppen aushob und
erhielt; sie geben uns das aktenmäßig beglaubigte Material an die Hand,
zur Beurtheilung der Soldateska während der letzten Hälfte des vorigen
Jahrhunderts. Nirgend im damaligen Deutschland war das Rechtsbewußtsein
so ehrlich und schroff entwickelt als bei den braven Schwaben. Eine
kurze Uebersicht über ihre Streitigkeiten mit dem Herzog ist äußerst
lehrreich für das Verständniß der uns beschäftigenden Epoche. Ex uno
disce omnes!
In den ersten Jahren seiner Regierung enthielt sich Karl Eugen jedes
gewaltthätigen Eingriffs in die Rechte seiner Unterthanen und zwang sie
namentlich nicht zum Dienste. Erst allmälig entwickelte sich der Sultan
in ihm. Als der siebenjährige Krieg ausgebrochen war, und als der Herzog
neben den 6000 Mann Hülfstruppen, die er Frankreich geliefert hatte,
sein Reichskontingent stellen sollte, das bis dahin nicht vorhanden war,
da schritt er mit einer Rücksichtslosigkeit zur gewaltsamen Aushebung
seiner Bürger und Bauern, die im schroffsten Gegensatze zu deren
verbrieften Rechten stand und zu langjährigen Zwistigkeiten mit den
Landständen führte. Der berüchtigte Major Rieger erhielt Vollmacht, in
kürzester Zeit die nöthige Truppenzahl zu liefern. So schwer das war, da
die Schwaben gegen Friedrich den Großen als Beschützer des
Protestantismus in Deutschland nicht dienen wollten -- Karl Eugen war
katholisch -- so erfüllte Rieger doch seinen Auftrag. Wer achtzehn Jahre
und sonst tauglich war, mußte Soldat werden; vom Feld und aus den
Werkstätten, aus den Häusern und aus den Betten holte man die Leute,
umstellte Sonntags die Kirche und ließ sie von da gewaltsam
fortschleppen; zur Unterzeichnung der Kapitulation aber zwang man sie
durch Hunger und Gefängniß. Beamte, die sich hierbei nicht recht thätig
zeigten, wurden mit strengen Strafen bedroht. Die auf solche Art
zusammengeraffte Mannschaft empörte sich jedoch, als sie in's Feld
ziehen sollte, und Rieger mußte mit noch grausamerer Strenge ein neues
Heer zusammenbringen. -- Ueber dies Verfahren entstand allgemeiner
Unwille im Lande; indessen fruchteten die wiederholten wehmüthigsten,
aber respektvollsten Vorstellungen des ständischen Ausschusses nicht.
Weil aber die Desertionen so sehr überhand nahmen, daß die Truppen in
kurzer Zeit 360 Deserteure zählten und im September 1757 allein aus dem
Feldlager bei Linz 62 ausrissen, so wurden die Gesetze gegen das
Desertiren bedeutend verschärft. Selbst wer mit Gewalt zum Kriegsdienst
weggenommen war, wurde, sobald man ihn wieder ergriff, gehängt und mit
Vermögensverlust bestraft. Wer einem Deserteur half, verlor das
Bürgerrecht, wurde ohne weitern Prozeß ins Zuchthaus abgeführt und hier,
unter wiederholtem Willkomm (d.h. Stockprügeln) zu harter Arbeit
angehalten. Um das Entkommen der Ausreißer zu verhindern, wurde befohlen
-- in der Würtembergischen Geschäftssprache nannte man die Maßregel
Deserteur-»Attrapirungs-Anstalten« -- daß die Nachtwächter auf den
Nebenwegen längs den Dörfern alle Nächte streichen mußten. Wenn Lärm
gemacht wurde, so hatte die aufgerufene Gemeinde augenblicklich alle
Straßen, Brücken, Nebenwege und Fußsteige zu besetzen und wenigstens
vier und zwanzig Stunden lang besetzt zu halten. Wegen eines einzigen
Ausreißers hatte in solchen Fällen Tübingen 106, Herrnberg 92, Böblingen
101, Besigheim 48 Mann auszuschicken; der kleine, aus fünfzig Familien
bestehende Ort Dachtel stellte in einem Jahre 1488 Mann auf die
Alarmplätze. Nicht selten verloren beim Widerstand bewaffneter Ausreißer
arme Familienväter Leben oder Glieder. Derjenige Ort aber, auf dessen
Gemarkung ein Deserteur nicht aufgehalten wurde, obgleich es hätte
geschehen können, mußte einen Mann von der Größe des Entwichenen
stellen, und namentlich sollte dann bei den Söhnen des Ortsvorstehers
der Anfang gemacht werden. Dieser Befehl war alle Monate von der Kanzel
zu verkündigen. Am 1. Oktober 1758 erhielten die Beamten den Auftrag,
die Aushauser fortwährend namhaft zu machen und allenfalls gleich
einzuschicken, »und zwar nicht blos solche, die ihr Vermögen schon
verthan hätten, sondern überhaupt Alle, welche ein liederliches Leben
führten, Trunkenbolde, Raisonneure, illegale Müßiggänger, unruhige
Köpfe, subtile und schleichende Aufwiegler oder andere dem Publikum
politisch oder zur Last fallende Leute, welche nicht über 60 Jahre alt,
nicht gebrechlich und wenigstens 5 Fuß 8 Zoll hoch seien.« Als Grund für
diesen Befehl wurde vom herzoglichen Zuchtmeister angegeben, daß viele
Beispiele von solchen Leuten vorhanden seien, die sich im Militärdienst
ganz und gar geändert und der hier herrschenden preiswürdigsten Ordnung
und Disziplin dergestalt folgsam erzeigt hätten, daß man sich bei ihrer
einstigen Entlassung gehorsame, ruhige und vernünftige Bürger an ihnen
zu versprechen habe.
Die Beschwerden der Landstände »mit ihrer in Staatssachen schwachen
Einsicht«, wie der Herzog meinte, wurden keiner Antwort gewürdigt, der
Landschafts-Konsulent Moser aber, die Seele der Opposition und der
berühmte Staatsrechtslehrer, ward verhaftet und auf den Asperg
geschafft.