Geschichtlicher Rückblick auf das Söldnerwesen 1-22

$Zweites Kapitel.$

England's vergebliche Bemühungen um Truppen in Rußland

und Holland. Uebernahme von fünf hannoverschen Bataillonen 23-31

$Drittes Kapitel.$

Der Vertrag mit dem Herzog von Braunschweig. Personen

und Zustände in Braunschweig 31-48

$Viertes Kapitel.$

Die Verträge mit dem Landgrafen von Hessen-Kassel. Personen

und Zustände in Kassel 48-70

$Fünftes Kapitel.$

Die Verträge mit dem Erbprinzen von Hessen-Kassel und dem

Fürsten von Waldeck. Personen und Zustände in Hanau und

Arolsen 71-86

$Sechstes Kapitel.$

Anerbietungen von Bayern und Würtemberg. Personen und

Zustände in München und Stuttgart. Gescheiterte Hoffnungen 87-106

$Siebentes Kapitel.$

Der Vertrag mit dem Markgrafen von Anspach. Personen und

Zustände in Anspach und Bayreuth 107-131

$Achtes Kapitel.$

Zusatz-Vertrag mit dem Erbprinzen von Hessen-Kassel. Vertrag

mit Anhalt-Zerbst. Ein fürstlicher Narr 131-147

$Neuntes Kapitel.$

Truppentransporte. Landesväterliche Fürsorge. Friedrich der

Große und der Soldatenhandel. Folgen seiner Politik 147-177

$Zehntes Kapitel.$

Das englische Parlament, die öffentliche Meinung Europa's

und deutsche Stimmen über den Soldatenhandel 177-207

$Elftes Kapitel.$

Gewinn- und Verlust-Konto. Charakteristik der deutschen Soldaten.

Seume 208-227

$Zwölftes Kapitel.$

Charakteristik der deutschen Offiziere. Das Haus Rothschild.

Tapferkeit Einzelner. Gneisenau. Versöhnender Schluß 227-242

$Anhang,$

enthaltend Briefe und Dokumente 243-259

Erstes Kapitel.

Geschichtliche Ereignisse werden nur dann richtig begriffen und

beurtheilt, wenn man sie im Lichte und Geiste ihrer Zeit betrachtet.

Will nun der Leser den Soldatenhandel deutscher Fürsten nach Amerika

seinem historischen Verständniß näher rücken, so muß er sich vor Allem

die ihn ermöglichenden Zustände vergegenwärtigen. Es wird also zunächst

erforderlich sein, einen kurzen Rückblick auf die mit dem Ableben des

Mittelalters beginnende Entwicklung der deutschen Heereseinrichtungen

und der sie bedingenden politischen Zustände zu werfen.

Das Lehnswesen bildet die Grundlage aller staatlichen Verhältnisse des

Mittelalters und beherrscht auch die militärischen Einrichtungen

Deutschlands, sowie aller germanischen Länder. Das Heer war vorzugsweise

ein Lehnsheer und bestand aus Reitern und Rittern. Die Hussitenkriege

machten den ersten Riß in dieses System. Die Ritter und selbst die

befestigten Städte unterlagen der in Banden organisirten und theilweise

disziplinirten Volkskraft, den Bauern und dem losen Volke der Städte,

den Abenteurern von bürgerlicher Herkunft und Ritterart. Nach der

Hussitenzeit waren die böhmischen Söldner, der Schrecken des zünftigen

Kriegerstandes, überall gesucht und zu finden; sie machten den Krieg

selbst zum Handwerk und standen sonst außerhalb der öffentlichen

Ordnung. Die Erfindung und täglich allgemeiner werdende Anwendung des

Schießpulvers, die Reformation und die mit ihr zusammenfallenden

Entdeckungen und Erfindungen zersetzten und zerbröckelten vollends den

alten Feudalstaat. Die Welt strebte aus dem losen Nebeneinander

staatlicher Embryonen zur festen zentralisirten Staatsgewalt, die

moderne Monarchie übernahm die Erbschaft des verfallenden Lehnswesens

und trat langsam, aber sicher und bewußt weiter schreitend, ihre

Herrschaft über Europa an. Der Lehnsadel entzog sich, je länger die

Einzelkriege dauerten, desto lieber dem ihm unbequem gewordenen

Waffendienste und suchte sich in dem erworbenen Besitze zu behaupten. In

Folge dieser allmälich eintretenden, aber tief eingreifenden Umwälzungen

traten an die Stelle des alten Heerbannes und des spätern

Lehnsaufgebotes, an die Stelle der bis dahin die Entscheidung gebenden

Ritter und Reiter die zunächst blos für einen Feldzug angeworbenen, aus

Fußvolk bestehenden Söldnerheere. Den Grund dazu legte in Deutschland

Kaiser Maximilian I. Verlassen vom Adel seiner Erbstaaten, nicht

unterstützt von den Unterthanen seiner Gemahlin Maria von Burgund und zu

arm, um die theuren, ihm wegen ihres Abfalls vom Reiche verhaßten

Schweizer anzuwerben, stellte er zuerst aus dem Stadt- und Landvolk von

Vorder-Oesterreich, Schwaben, Tyrol und seinen übrigen Erbstaaten ein

deutsches Kriegsvolk auf, welches er, weil es weder von den Ständen noch

von den Vasallen gestellt, sondern eben aus den freien Bürgern und

Bauern des Landes gebildet war, Landsknechte nannte. Die Wehrhaftigkeit

des deutschen Volkes, die seiner Jugend innewohnende Ueberfülle an

Kraft, Abenteuersucht und Thatendrang kamen dem Kaiser dabei sehr zu

Statten. So gelang es ihm, in verhältnißmäßig kurzer Zeit in diese

Landsknechtshaufen Zucht und Ordnung zu bringen und sie vortheilhaft im

Gefecht zu verwenden. Diese _Landsknechte_, welche das Ende des

Ritterthums in der Kriegsführung bezeichnen, sind das erste geordnete

Fußvolk; sie betreiben den Krieg wie zünftige Handwerker. Die

merkwürdigen Einrichtungen ihres Gemeinwesens bilden die Grundlage aller

späteren militärischen Organisationen. Sie waren tapfer, ungestüm und,

so lange sie ihren Sold erhielten, zuverlässig, aber auch wegen ihrer

Rohheit und Beutegier gefürchtet und durch ihre Zügellosigkeit,

namentlich im Trinken und Spielen, übel berüchtigt. Sie wurden in der

Folge sowohl von deutschen, als von ausländischen Kriegsherren

angeworben. Schon zu den Zeiten der Reformation war derjenige der

mächtigste Fürst, welcher das meiste Geld hatte und die meisten

Miethstruppen aufbringen konnte. Als Ludwig XII. von Frankreich im Jahre

1499 in Neapel erschien, bestand sein Heer vorzugsweise aus deutschen

Landsknechten und Schweizern. Das von Gonsalvo von Cordova, dem großen

Kapitain, am Ende des 15. Jahrhunderts gebildete und befehligte

spanische Heer war ebenfalls aus ganz modernen Elementen, aus

angeworbenem deutschen, italienischen und spanischen Fußvolk

zusammengesetzt. Von der Mitte des fünfzehnten bis über die Mitte des

achtzehnten Jahrhunderts hinaus bildeten deutsche Söldner einen

Hauptbestandtheil der großen Heere des Kontinents.

Wenn nun die Landsknechte in den ersten Zeiten ihres Auftretens noch mit

ehrbaren Elementen, wie wohlhabenden Bürgerssöhnen oder anständigen

Handwerkern versetzt und deshalb eines gewissen, ehrenwerthen Sinnes

nicht ganz baar waren, so arteten sie nur zu bald im Laufe der Zeiten in

ein wüstes und raubgieriges, verkäufliches und gesinnungsloses Gesindel

aus, das heute _für_ und morgen _gegen_ eine und dieselbe Sache, aber

immer für _fremde_ Interessen seine Haut zu Markte trug und stets da

sich sammelte, wo lose Disziplin, gute Bezahlung und reiche Beute

lockte. So begegnen wir ihnen denn von den Reformationszeiten an bis zum

dreißigjährigen Kriege an der Seite der Schweizer in aller Herren

Ländern und Diensten. Sie wurden mit jedem Jahre eine größere Landplage,

die durch beständige Kriege genährt, sich heuschreckenmäßig über ganz

Deutschland ausbreitete, dabei aber ein notwendiges Uebel, da die

aufstrebenden Territorialherren, von der gewaltigen Wehrkraft der Bauern

aus den Bauernkriegen her erschreckt, ihre Unterthanen zu bewaffnen

fürchteten und deshalb in immer größerer Ausdehnung zu den Landsknechten

ihre Zuflucht nahmen, die gerade durch die treulose Behandlung der

Fürsten täglich mehr verdorben wurden. Diese fanden nämlich bei ihrer

beständigen Geldnoth gar kein Bedenken darin, die armen Landsknechte

durch Verschlechterung der Münze um die versprochene Löhnung zu kürzen,

ja sie ließen zu ihrer Auszahlung besonders leichtes Geld schlagen und

demoralisirten die armen Teufel, die sich nun wieder durch Plündern,

Betrügen und Beraubung von Bauer und Bürger schadlos zu halten suchten

»Ein Landsknecht muß Essen und Trinken haben, bezahle es der Küster oder

der Pfaff.« Im siebenzehnten Jahrhundert verlor sich der Name

Landsknechte, weil fortan nicht mehr bloß der Knecht, der Angehörige des

Landes, sondern Volk aller Nationen den Bestand der Söldnerheere

ausmachte.

Zu seiner höchsten Blüthe gelangte dieses Söldnerwesen im

dreißigjährigen Kriege, wo der Auswurf von ganz Europa gegen guten Lohn

und reiche Beute Deutschland verwüstete. Außer denen, welche ein anderes

Handwerk nicht gelernt hatten, zogen auch viele »freiledige Pursche« der

Werbetrommel nach; die bisher ein solches betrieben, muthige und unnütze

Handwerksgesellen und anderes Gesindel, für welches sonst kein Platz in

der Welt war, fanden freudiges Willkommen bei Feldwebeln und

Hauptleuten. Dem armen Bauernvolke, wenn es von Freund und Feind rein

ausgesogen worden, blieb oft schon in den ersten Jahren des Krieges

nichts übrig, als die Pflugschaar in den Säbel zu verwandeln und, selbst

ruinirt, Andere ruiniren zu helfen. Es ist allgemein bekannt, daß

Wallenstein sich für unfähig erklärte, ein Heer von 20,000 Mann

anzuwerben, daß er aber statt ihrer innerhalb dreier Monate 40,000 Mann

auf die Beine brachte, weil, wie er bemerkte, sich diese durch Beute und

Plündern selbst ernähren könnten. Bis auf 100,000 Köpfe schwoll dieses

Heer an und mußte von den Landschaften, durch deren Gebiete es zog,

unterhalten werden. Wenn die Schweden unter Gustav Adolph sich anfangs

durch bessere Mannszucht, größere Sittlichkeit und eine höhere taktische

Bildung auszeichneten, so verloren sie diese Vorzüge doch bald nach dem

Tode des Königs, denn in der zweiten Hälfte des Krieges zählten sie

ebensoviel verlaufenes und ruchloses Volk in ihren Armeen, als die

Kaiserlichen.

Vom dreißigjährigen Kriege datirt für das ganze damalige Europa der

Umschwung in seiner Heeresverfassung; aus ihm heraus bildeten sich die

bisherigen _nur für einen Feldzug_ angeworbenen Söldnerschaaren zu den

auf _längere Zeit_ geworbenen, darum _stehenden Heeren_ um. Zwar waren

diese schon damals vereinzelt vorgekommen. Im Osten Europas traten die

Janitscharen des gegen den Westen vordringenden türkischen Reiches als

die ersten stehenden Truppen auf. Im Norden hatte unter den

tonangebenden Mächten Gustav Adolph das erste stehende Heer, und

Schweden sowohl, als Türken zeigten sich durch diese Einrichtung

denjenigen Staaten bedeutend überlegen, die mit ihren auf nur einen

Feldzug angeworbenen Söldnern fochten. Allein erst in Folge des

dreißigjährigen Krieges wurden die _stehenden Heere_ zu einer

beständigen Staatseinrichtung; die politischen Verhältnisse förderten

ganz ungemein ihre allmälige Verbreitung, und namentlich bediente sich

ihrer das vom Ausland in seinen Anmaßungen gegen Kaiser und Reich

unterstützte Territorialfürstenthum zur Befestigung und Erweiterung

seiner Macht.

Es ist jene traurige Periode, welche um die Mitte des siebenzehnten

Jahrhunderts beginnend, mit dem Ende des achtzehnten schließt und die

Entwicklung und Blüthe des »Landesvaterthums« bezeichnet. Der

dreißigjährige Krieg hatte die nationale Kraft unsres Volkes gebrochen;

sein mittelalterlicher Reichthum, seine persönliche und staatliche

Selbständigkeit und sein reiches glänzendes Leben waren in Gräuel und

Blut erstickt. Der Krieg hatte den deutschen Mittel- und Bürgerstand und

damit die Energie der Nation wenn nicht vernichtet, so doch auf

Jahrhunderte hinaus geknickt und lahmgelegt. Es trat zunächst eine

allgemeine Zersetzung und erst allmälich ein Umbildungsprozeß unsres

bürgerlichen und öffentlichen Lebens ein. Die politische Auflösung der

Nation prägte sich erschreckend und deutlich in der täglich

unbeschränkter und frecher auftretenden Viel- und Kleinstaaterei aus.

Der Kleinstaat wurde zur individuellen Form und zum unverhüllten

Ausdruck des deutschen politischen Elends. In unserer Nation hatte seit

uralten Zeiten der Einzelne, das Individuum immer Alles gelten, immer

selbstherrlich sein wollen. Jetzt aber war es die Nemesis der

Geschichte, daß diese Tausende und Millionen von Selbstherrlichkeiten

heruntergehetzt wurden zu macht-, recht- und willenlosen

Menschenleibern, um als Waare auf dem Weltmarkte feilgeboten zu werden.

Dieses Schicksal traf den Bauer wie den Bürger, den Adligen wie den

Fürsten, den Einzelnen wie die Staaten, nur nicht zu gleicher Zeit und

nur jeden in seiner Art. Das Ende aber war der allgemeine Zusammensturz.

Aus den Ueberresten der verarmten, heruntergekommenen Bevölkerung wurde

der gehorsame, in sein Schicksal ergebene und duldende Unterthan

dressirt; der Staat war nichts als eine Domaine, welcher die Mittel für

die Saturnalien und das bon plaisir des Landesherrn liefern mußte. Und

wie klein, wie jämmerlich war dieses Landesvaterthum mit seinem

Egoismus! Es gab kein Band politischer Macht und Einheit, welches, wie

in Frankreich, Herrscher und Beherrschte verknüpft und dem Auslande

geachtet und gefürchtet gegenübergestellt hätte. Das Land war in eine

Unzahl kleiner Souverainitäten zersplittert und das Volk kam nur als

Gegenstand des Seelen- und Quadratmeilen-Schachers in Betracht. Die

rohen, unwissenden und habsüchtigen Territorialherren hielten durch ihre

unsinnige und engherzige Politik, sowie durch ihre nationalökonomischen

Verkehrtheiten das an sich so reiche Land in beständiger materieller

Erschöpfung und schnitten ihm jede Gelegenheit zur Entwicklung seiner

Hülfsquellen ab. Je ärmer und abhängiger das Volk, desto leichter ist es

zu beherrschen, desto eher kann der Herr von Gottes Gnaden als ein Wesen

höherer Art gelten, desto stolzer ragen also auch aus dem allgemeinen

Schiffbruch die übriggebliebenen fürstlichen Spitzen hervor. Durch die

Waffen und durch das Bündniß mit Fremden gegen Kaiser und Reich hatten

sie ihre Stellung gewonnen; durch dieselben Mittel mußte diese erhalten

und erweitert werden: das stehende Heer lieferte ihnen zunächst die

Mittel zur Behauptung und Befestigung ihres Territorialbesitzes und zur

Geltendmachung der ihnen vom westfälischen Frieden garantirten

Souverainität.

Die neue Praxis schlich sich um so leichter und unbemerkbarer ins Leben

ein, als seit Jahrhunderten schon Einzelne sich als Soldaten vermiethet

hatten und als die Fürsten jetzt nur zu befehlen brauchten, was früher

blos als ein freiwilliger Akt geleistet worden war. Dazu kam, daß seit

der Krieg zu einem regelmäßigen Handwerk ausgebildet worden, diese

Söldner eine nie aussterbende Klasse von Abenteurern, Landstreichern und

gar Räubern ausmachten, die nach jedem Friedensschlusse ihrer Heimath

wieder zur Last fielen und ihren verderblichen Einfluß auf die

heranwachsenden Geschlechter ausdehnten. Es war also zunächst eine

Wohlthat für das Land, wenn diese ruchlosen Banden durch die stehenden

Heere möglichst unschädlich gemacht wurden. Uebrigens würde die neue

Einrichtung trotzdem nicht sobald festen Fuß gefaßt haben, wenn sie

nicht gleich im Anfange auch andere wesentliche Vortheile gewährt hätte.

Sie brachte Ordnung in die Finanzen und sicherte die Ruhe während des

Friedens. Sie schien also den Interessen der Unterthanen und Fürsten zu

entsprechen; in der That aber hatten diese den wesentlichen Nutzen, jene

aber nur neue Lasten davon. Der verarmte, ausschließlich mit seinen

nächsten Sorgen beschäftigte Bürger ließ sich leicht einreden, daß ihm

mit der Einrichtung der stehenden Heere, die ihn in seinem friedlichen

Erwerbe schützen würden, eine große Last von den Schultern genommen

werde. Die Fürsten selbst erhielten durch die stehenden Heere eine kaum

berechenbare Machtverstärkung. Ihre eigenen Mittel reichten selten aus,

eine nur halbwegs respektable Streitmacht ins Feld zu stellen; zu einem

ordentlichen Kriegszug mußten sie sich von den Ständen Geld bewilligen

lassen. Erlangte nun der Territorialherr das Recht, ein stehendes Heer

zu halten, so konnte und mußte er dafür auch feste Steuern einziehen,

wodurch er eine unendlich gesteigerte Verfügung über die Steuerkraft des

Landes gewann. Dann aber gehörte ihm das Heer unbedingt, und es ließ

sich damit jeder Widerspruch der eigenen Unterthanen zum Schweigen

bringen.

Es dauerte nicht lange, so erklärte der Fürst das ganze Land für sein

Eigenthum, mit dem er nach Belieben schalten und walten könne; er

verlangte unbedingten Gehorsam und hob zuletzt jeden jungen Mann, der

ihm zusagte, für Lebenszeit zum Kriegsdienste aus. Dahin ward die alte

Heerbannpflicht verkehrt, welche mit Recht jeden freien Bürger zur

Führung der Waffen für das allgemeine Beste, für den Staat

verpflichtete. Jetzt war die fürstliche Domaine das allgemeine Beste,

der Staat geworden, und an die Stelle jener politischen und sittlichen

Pflicht trat die polizeilich brutale Pressung, die Aushebung der

Landeskinder, mit welcher die freie Werbung der Fremden Hand in Hand

ging. Das Landeskind war zwar billiger als der Fremde und einmal gehörig

dressirt, auch für die Zukunft brauchbarer; allein der Fremde konnte

nicht leicht entbehrt werden, weil die blos auf die Unterthanen

beschränkte Werbung das Land leicht entvölkert hätte. Zudem gab es

gewisse Exemtionen für die Vermögenden oder sozial oder amtlich höher

Gestellten. Die Last der Dienstpflicht ruhte ausschließlich auf den

Aermeren, den Bauern und den Ungebildeten. Uebrigens dauerte es noch

geraume Zeit, ehe die Regierenden es wagten, jeden Mann aus dem Volke zu

langjähriger Dienstpflicht heranzuziehen. Montecuculi, welcher zuerst

den Habsburgern die Einführung stehender Heere klar zu machen trachtete,

suchte mit höchster Sorgfalt nach Individuen, die man wohl zum

Kriegsdienste verpflichten könne, ohne dadurch eigentlich individuelle

Rechte zu verletzen und die Steuerkraft des Landes zu beeinträchtigen.

Die Brutalität in der Rekrutirung stehender Heere wagte sich nur

schrittweise heraus; Deutschland wurde erst allmälich in kaum

scheinbaren Uebergängen das Jagdrevier, auf welchem die fürstlichen

Jäger ihre Werbehunde auf das täglich wehrloser werdende Volk losließen.

Es ist vor Allem für das richtige Verständniß der hier in Betracht

kommenden Epoche unerläßlich, sich diesen verhältnißmäßig neuen Ursprung

der stehenden Heere und der damit verbundenen Mißbräuche zu

vergegenwärtigen, umsomehr, da die Vertheidiger des kleinstaatlichen

Gottesgnadenthums thun, als ob die Welt diese durchaus neue Einrichtung

seit Jahrtausenden nicht anders gekannt habe und als ob nur die

ungemüthliche Gegenwart ihre hohen Segnungen nicht zu würdigen vermöge.

Es sei also gleich hier darauf hingewiesen, daß kaum die Großväter und

Urgroßväter derselben Fürsten, welche den Soldatenhandel nach Amerika

getrieben, es zu stehenden Heeren gebracht hatten, und daß das

historische Recht, welches im Munde ihrer Vertheidiger die einzige

Entschuldigung für jenen Unfug bildet, statt »keinen Datum nicht zu

haben« so modernen Ursprungs ist, daß man Jahr und Tag seiner

Entstehung genau nachrechnen kann. Der älteste hessische

Subsidienvertrag mit einem auswärtigen Fürsten ward 1676 vom Landgrafen

Karl mit König Christian V. von Dänemark, also gerade hundert Jahre vor

der uns beschäftigenden Zeit abgeschlossen. Der älteste Vertrag

überhaupt, mittelst dessen deutsche Truppen in einer für sie ganz

fremden Welt, an der äußersten Gränze Europa's gegen baare Bezahlung

verwandt wurden, war der sächsische von 1685, in welchem Jahre der

Kurfürst Johann Georg III. dreitausend sächsische Soldaten um 120,000

Thaler auf zwei Jahre an die Republik Venedig verhandelte. Diese

schickte sie gegen die Türken nach Morea hinüber, wo während der

Feldzüge 1685 und 1686 die meisten von ihnen elend zu Grunde gingen. Die

Wenigsten fielen auf dem Schlachtfelde; die Meisten erlagen der Pest und

rothen Ruhr, und nur 761 von den ausmarschirten 3000 Mann kehrten im

August 1687 in die Heimath zurück.

Die Ausbildung der stehenden Heere begann mit dem Ende des siebenzehnten

und vollendete sich im Laufe des achtzehnten Jahrhunderts. Ludwig XIV.,

der für jeden kleinen deutschen Zaunkönig bald das leuchtende Vorbild

staatsmännischer Hoheit wurde, bediente sich der kleineren Fürsten gern

gegen Kaiser und Reich, und ließ es sich große Summen kosten, um bei

seinen gegen Deutschland gerichteten Plänen ihrer Mithülfe sicher zu

sein. Diese fremde Bundesgenossenschaft wurde auch für die anfänglich

nicht bei ihr Betheiligten bald sehr einträglich, denn sie hatte

zugleich den Vortheil, daß sie gute Angebote aus der Heimath

verschaffte. Die Subsidien der fremden und einheimischen Mächte

schmeckten vortrefflich. Das Subsidienwesen stand deßhalb auch schon zu

Anfang des letzten Drittels des siebenzehnten Jahrhunderts in voller

Blüthe. Als Großhändler unter seinen zahlreichen fürstlichen

Konkurrenten ragt an der Schwelle dieser Periode der kriegerische

Bischof von Münster, Bernhard von Galen (1650-1678), hervor, ein

Autokrat von nicht gewöhnlichen Gaben, aber mit äußerst beschränkten

Mitteln. In dem kurzen Zeitraum von zwölf Jahren (1665-1677) vermiethete

er gegen entsprechende Subsidien seine aus allen Weltgegenden

zusammengetriebene 6000-8000 Mann zuerst an England, dann an Frankreich,

ferner an den Kaiser, darauf an Spanien und endlich an Dänemark, blieb

aber am längsten der Vasall und Kunde Frankreich's.

Um also ihre Einkünfte zu vergrößern und ihr Ansehen unter ihres

Gleichen zu erhöhen, vermietheten die Landesväter ihre Soldaten gern

gegen reichliche entsprechende Bezahlung an den Meistbietenden. Was

kümmerte es sie, wenn ihr ruchloses Thun Deutschland zu einem

Menschenmarkte erniedrigte, wo gegen Geld und gute Worte immer Soldaten

zu haben waren? Ueber solche, höchstens der Kanaille verzeihliche

Vorurtheile, wie Vaterlandsliebe und das Gefühl politischer Würde war

die Mehrzahl der Lenker deutschen Geschickes oder vielmehr Mißgeschickes

vom dreißigjährigen Kriege an bis auf die französische Revolution

erhaben.

Wer nicht genug Truppen hatte, um einen einträglichen Handel damit zu

treiben, hielt sich wenigstens ein »stehendes Heer«, das oft freilich

nur aus einer Handvoll Leute bestand. Während es im achtzehnten

Jahrhundert kein oder im besten Falle ein erbärmliches Reichsheer gab,

weil seine Aufstellung lediglich vom guten Willen der einzelnen

Reichsfürsten abhing, hatte jeder kleine Reichsgraf oder Reichsfürst,

das vom »grand Louis« gegebene Beispiel ängstlich nachahmend, seine

Trabanten, Hatschiere, Schweizer-Garden, Musketiere, Gardes du Corps und

Gensdarmen, und wenn auch nicht alle diese Waffengattungen in

Wirklichkeit existirten, so erzeugten doch die für dieselben Soldaten

vorhandenen verschiedenen Uniformen den Schein der Wirklichkeit. So

hielt -- um hier aus den tausend Lächerlichkeiten nur ein paar

herauszugreifen -- der Landgraf von Hessen ein Dutzend Haiducken,

mehrere lange Kammerhusaren und Leibjäger. Diese Leute steckten während

des Exerzierens in der Montur des ersten Bataillons Garde und formirten

das erste Glied der Leibkompagnie während des Vormittags, des

Nachmittags aber erschienen sie wieder in der Hoflivree, warteten an der

Tafel auf oder standen auf der Kutsche. Der Herzog Karl Eugen von

Würtemberg hatte noch 1782 zwei Kavallerieregimenter, das

Grenadierregiment zu Pferde, v. Phull, von dessen 150 Mann keiner

beritten war, während vom Husarenregiment v. Bouwinghausen, das 250 Mann

stark war, 50 beritten waren. Ein anderer kleiner Fürst -- kaum wird man

die Sache glauben, und doch ist sie wahr -- hielt 50 Mann

Leibgrenadiere, welche, um größer zu erscheinen, alle hohe Absätze

tragen mußten und eine Zeit lang nur zwei Grenadier-Bärenmützen hatten,

welche die beiden Schildwachen an dem Portal des Schlosses immer den sie

Ablösenden überlieferten und gegen die Zuckerhüte (Blechkappen)

austauschen mußten. Noch Einer gab seiner Garde drei verschiedene

Monturen: als Grenadiere, Kuirassiere und Jäger, in welchen sie

abwechselnd erscheinen mußten. Ein Dritter hielt einige Regimenter

unberittener Dragoner, welche dann und wann die Kavallerie-Evolutionen

zu Fuß machen mußten und _wobei ihnen während des Chocks erlaubt war,

gleich den Pferden zu wiehern_.

Die größeren Fürsten brachten es aber bald dahin, daß es von Rußland bis

Spanien, von den Niederlanden bis zur Türkei kaum einen Feldzug und eine

Schlacht mehr gab, in welcher deutsche Hülfstruppen und Soldaten sich

durch ihre Roheit und Beutegier, ihren Ungestüm und ihre

Unverwüstlichkeit nicht hervorthaten. In der Regel wurden die Heere des

achtzehnten Jahrhunderts durch Werbung zusammengebracht und ergänzt; nur

Friedrich Wilhelm I. von Preußen hatte durch die Eintheilung seines

Landes in abgegränzte Kantone, aus welchen seine Regimenter ihre

Rekruten bezogen, eine gewisse territoriale Grundlage für seine Armee

geschaffen. Den Hauptkern derselben bildete aber auch hier das

angeworbene Volk. Die Werbeoffiziere trieben sich vorzugsweise in den

geistlichen Fürstenthümern, den freien Städten, an den Gränzen

verschiedener Staaten und in den kleineren Territorien herum. Wie wenig

übrigens ein solcher Beruf als unehrenvoll galt, mag der folgende Auszug

aus einem Brief zeigen, welchen der als Preußischer Major bei Kunersdorf

rühmlich gefallene Dichter des Frühlings, Ewald v. Kleist, am 12. Juli

1752 an seinen Freund Gleim schrieb. »Wenn Sie, heißt es dort, im

Zerbstischen, Sächsischen und Braunschweigischen oder anderen Orten, wo

sie oft hinkommen, etwa große Leute antreffen sollten, die freiwillig

und vor Handgeld Dienste nehmen wollen, so engagiren Sie sie doch vor

mich; ich will sie gut halten und sie sollen gar nicht unglücklich durch

mich werden, nur den Abschied kann ich ihnen nicht geben; doch wenn ihre

Kapitulationsjahre um sind, sollen sie auf's Neue Handgeld haben, nebst

einer neuen Kapitulation. Ersuchen Sie doch zum Spaß Ihre

braunschweigischen Freunde auch, daß sie vor mich werben, wiewohl mir

dieses nicht ganz Spaß ist. Der Zufall kann einem zuweilen einen Goliath

zuführen, der Lust zum Dienen hat, und dem noch ein Gefallen damit

geschieht, wenn man ihm Dienste schafft. Ich will zur Vergeltung für Sie

und Ihre Freunde bei Gelegenheit Mädchen werben, in welcher Werbung ich

glaube Praktik zu haben.«

Da die Bande, welche die geworbenen Soldaten an ihre Kriegsherren

knüpften, vorzugsweise von der List und Gewalt geknüpft waren, also

stets locker blieben, so entschied lediglich der persönliche Vortheil

für ihr Bleiben und Gehen. Aus diesem Grunde tritt gewöhnlich die ganze

Besatzung einer Festung oder ein großer Theil derselben, nachdem sie

kapitulirt, in die Reihen der Sieger. Die Befehlshaber aufgelöster Heere

trieben förmliche Spekulation mit kriegerischen Haufen und suchten durch

allerlei Kunstgriffe die höchst möglichen Preise für ihre Waare zu

erhalten. In der Regel bildeten darum auch die stehenden Heere des

achtzehnten Jahrhunderts die Sammelpunkte des verworfensten Gesindels,

das man sich nur denken kann. Es fehlte ihnen jedes nationale Element,

jeder moralische Halt, und es galt als das größte Unglück für einen nur

halbwegs anständigen Menschen, dem »Kalbfell folgen« zu müssen. Die

Behandlung des Soldaten war roh, die Bestrafung barbarisch, jedes

Ehrgefühl wurde methodisch in ihm erstickt. Der Gemeine wurde vom

Offizier, wie heute noch in England und den Vereinigten Staaten,

verachtet, mißhandelt und durch eine unübersteigliche Kluft getrennt.

Die Offiziersstellen wurden fast ausschließlich vom Adel bekleidet, wenn

man die heruntergekommenen, verarmten und dadurch von den herrschenden

Dynasten abhängig gewordenen Junker überhaupt Adel nennen darf. Er fand

in dem Heere Ansehen, Ehre und Geld und konnte die verlorengegangenen

Herrenrechte an den armen Soldaten im höchsten Maße ausüben. Natürlich

war bei einem solchen Stoffe an individuelle Bethätigung des einzelnen

Soldaten nicht zu denken. Dieses dünkelhafte System, welches nur durch

Ehre und Ruhm für die Befehlenden, aber durch Zwang und Furcht für die

Befohlenen zusammengehalten wurde, fand auch äußerlich in der

Lineartaktik seinen Ausdruck und galt namentlich, seit es sich in der

schöpferischen Hand eines Genies, wie Friedrich des Großen bewährt

hatte, als das höchste Ideal eines Heerwesens, bis es zuerst in der

amerikanischen Revolution den unordentlichen Massen schlecht

ausgerüsteter und noch schlechter eingeübter Bürger und Bauern unterlag

und schließlich bei Jena einen schmählichen Bankerott erlitt.

Das letzte Drittel des vorigen Jahrhunderts, oder vielmehr die Zeit vom

Hubertusburger Frieden bis zur ebengenannten Schlacht bei Jena

entwickelte dieses grausame und geistlose Kamaschenthum -- denn etwas

anderes war die damalige Heeresorganisation nicht -- zu seiner höchsten

Blüthe, und gerade die Werbungen für die nach Amerika bestimmten Truppen

offenbarten schroffer als je zuvor oder später die Nichtswürdigkeit des

Systems mit allen seinen Auswüchsen und Härten. Es würde heut zu Tage

kaum noch möglich sein, sich einen nur annähernden Begriff von der

Erhaltung und Vervollständigung der damaligen stehenden Heere zu machen,

wenn es nicht eine bändereiche Literatur über die Rekrutenwerbung und

die damit zusammenhängenden Dienstzweige gäbe.

Es ist zum Verständniß der uns beschäftigenden Epoche unerläßlich,

wenigstens einen flüchtigen Blick in diesen nichtswürdigen gedruckten

Schund zu werfen, der trotz seiner reichen Beiträge zur Erkenntniß der

damaligen Zeit dem Kulturhistoriker, wie es scheint, kaum dem Namen nach

bekannt geworden ist. Das Schinderhannesthum, auf Seiten der

herrschenden Mächte in System und Ordnung gebracht, starrt uns aus

diesen vergilbten Scharteken entgegen, die namentlich seit Mitte des

vorigen Jahrhunderts zu jeder Ostermesse dutzendweise in Deutschland

erschienen und vorzugsweise junge auf Beförderung hoffende Lieutenants

zu Verfassern hatten.

Zum Beweise dessen mögen dienen: »Briefe des Herrn v.S., worin derselbe

seinem in C. zurückgelassenen Freunde verschiedene Werbehistörchen nebst

einigen seiner eigenen Begebenheiten bis zu seiner Vermählung vor Augen

legt. Leipzig 1765, bei Johann Gottlob Rothen, Buchhändler in

Kopenhagen.« Herr v.S. ist einer jener zahlreichen und gewissenlosen

Werbeoffiziere, welche von den Soldaten bedürftigen deutschen und selbst

auswärtigen Staaten, z.B. England, in jeder günstig gelegenen, größeren

Stadt unterhalten wurden und die Aufgabe hatten, mit List und Gewalt,

Versprechungen und Geld, Wein und schönen Kleidern arme Teufel und

leichtsinnige oder arglose junge Menschen als Soldaten anzulocken. Der

Hauptheld dieser Werbehistörchen ist der Bursche des Herrn v.S., ein

gewisser Schwarz, den sein Herr nicht müde wird, als ein Muster von

Schlauheit, Verschmitztheit und Frechheit zu preisen. Der tugendhafte

Schwarz bethört mit den gewöhnlichen Mitteln seine Opfer in den

Wirthshäusern, entführt »wohlqualifizirte Subjekte« mit Gewalt oder

verkleidet sich selbst in einen Handwerksburschen und läßt sich von

einem nichts Böses ahnenden, neben ihm sitzenden Schustergesellen an

einen Werbeunteroffizier, der im Geheimniß ist, verkaufen, worauf dann

Schwarz das Heft umkehrt und seine Beute desto sicherer packt. Natürlich

jubelt Herr v.S. über den reichen Fang und schafft ihn, von seinem

Vorgesetzten ob seines Diensteifers und Erfolges belobt, rasch nach der

Garnison. Ein ander Mal beraubt Schwarz gemeinschaftlich mit zwei

Unteroffizieren einen Handlungsdiener, dem von ihnen die Wahl zwischen

Soldatwerden und Auslieferung seines Beutels gelassen wurde, um hundert

Dukaten und andere Kostbarkeiten. Der Kaufmann beschwerte sich bei Herrn

v.S. Was thut dieser? Er geräth in solche Wuth, daß er seinen an der

Wand hängenden Degen ergreift und den herbeigerufenen, ihres Verbrechens

geständigen Unteroffizieren einige zwanzig Hiebe aufzählt. »Weil man

aber -- erzählt Herr v.S. mit Selbstgefühl -- überdies in's Geheim von

einer gewaltsamen Entführung des Tanzmeisters zu zischeln anfing,

Lucinde (die Maitresse) mir auch beständig in Ohren lag, und durch die

Begebenheit mit dem Kaufmannsdiener meine eigene Gefahr zu blühen

anfing, so entschloß ich mich, ohne Abschied zu nehmen, aus der Stadt zu

gehen, und fuhr den dritten Tag mit Lucinden, meinem Kutscher und

Schwarz, der mir ein ander Mal klüger zu werden und bessere Vorsicht zu

gebrauchen angelobet, nach M. zu dem Regimente.«

So weit Herr v.S. Ein gewöhnlicher Mensch, der nicht adliger

Werbeoffizier gewesen wäre, würde, wenn er sich wie Schwarz und Herr

v.S. bei ähnlichen zur Nacheiferung empfohlenen Heldenthaten hätte

ertappen lassen, sein Leben lang in die Eisen gekommen sein; aber Herr

v.S. ist »Kavalier« und wirkt als solcher für den allerhöchsten Dienst.

Folgen wir nun dem in Schwarzischer oder Herr v.S.'scher Weise

gestohlenen Rekruten an seinen Bestimmungsort, und lassen wir uns über

seinen Transport dahin amtlich unterweisen. Wir finden diese Belehrung

in dem Werke: »Unterricht für die Königlich Preußische Infanterie im

Dienste der Garnison, auf Werbungen und im Felde. Berlin, in der

Himburgischen Buchhandlung 1805.« Dieses Buch, welches also wohlgemerkt,

gerade ein Jahr vor der Schlacht von Jena erschien, ist ein merkwürdiges

Zeichen von der erstaunlich raffinirten Schärfe, zu welcher sich der

preußische Dienst damals ausgebildet hatte, aber auch von der ganzen

herzlosen Grausamkeit, deren ein gemeiner, auf schnelle Beförderung im

allerhöchsten Dienste sinnender Norddeutscher fähig ist. Da heißt es im

vierzehnten Kapitel vom Transport der Rekruten wörtlich: »Der

Unteroffizier muß außer einem guten Seitengewehr auf dem Transporte

stets ein Terzerol bei sich führen; er muß den Rekruten nie hinter,

sondern immer vor sich gehen, ihn nie nahe auf den Leib lassen, und ihn

bedeuten, daß der erste falsche Tritt, den er thut, ihm das Leben

koste. Er muß beim Transport das Gebiet des Landes vermeiden, wo der

Rekrute gedient hat, oder auch manchmahl, und unter gewissen Umständen

sogar, aus dem er gebürtig ist.

»Er muß das Transportiren durch große Städte und lebhafte Ortschaften,

wo möglich, vermeiden. Des Nachts muß er solche Wirthshäuser zum

Quartier wählen, wo er und andere Werber seiner Macht immer einkehren,

und wo der Wirth auf seiner Seite ist. In dem Nachtquartier selbst muß

er die möglichste Vorsicht zur Erhaltung des Rekruten anwenden,

demselben sich ganz auszuziehen und niederzulegen befehlen, dessen, so

wie seine eigene Kleider dem Wirth in Verwahrung geben, und sich neben

ihn, vorne nach der Thüre zu, hinlegen. Beim Transport muß er nicht

erlauben, daß der Rekrute sich sehr umsehe, stehen bleibe, noch weniger

sich mit Reisenden und besonders gar nicht in einer fremden Sprache

unterhalte. Er muß den Rekruten auf dem Transport so lenken, wie man mit

dem Zügel ein Gespann lenkt; die Worte: Halt, Marsch, Langsam,

Geschwinde, Rechts, Links, Geradeaus müssen von dem Rekruten auf dem

Fleck befolgt werden, sonst ist dies schon ein übles Omen, und des

Unteroffiziers Autorität ist verletzt.

»Nie muß der Unteroffizier da einkehren, wo es dem Rekruten etwa zu

frühstücken beliebt, sondern wo er zu diesem Behuf einmahl für allemahl

einkehrt.

»In solchen Wirthshäusern, wo der Transport zu Nacht bleibt, muß eine

eigene, für die Werber und Rekruten bestimmte Gaststube sein, die,

womöglich in einem Oberstock ist und deren Fenster mit eisern Gittern

versehen sind. Nachts muß kein Rekrute aus der Stube zu gehen genöthigt

sein, sondern ein Nachtgeschirr zu beiderlei Bedürfnissen sich im Zimmer

befinden.

»Die ganze Nacht muß eine Lampe im Zimmer brennen und neben selbiger ein

unangezündetes Licht stehen. Der Unteroffizier muß seine Waffen dem

Wirth Abends übergeben, damit nicht der Rekrute gegen ihn, in der Nacht

davon Gebrauch macht. Morgens muß er sie sich wiedergeben lassen, sie

nachsehen, frisch laden, oder wenigstens frisch Pulver aufschütten, sich

anziehen, reisefertig machen, und dann erst den Rekruten aufstehen

heißen, und ihm seine Kleider zum Anziehen wiedergeben. Beim Hineingehen

in ein Wirthshaus und Stube muß der Rekrute der erste, beim Herausgehen

der letzte sein; im Wirthshause selbst muß der Werber vor, der Rekrute

hinter dem Tische sitzen. Hat der Rekrute eine Frau mit, so muß der

Werber seine Aufmerksamkeit verdoppeln, die Frau muß auf dem Marsche vor

dem Manne, niemahls aber hinter demselben, oder gar hinter dem Werber

gehen.

»Sie muß eben so denen Commando-Wörtern auf dem Marsche gehorchen als

der Mann, ebenso in den Nachtquartieren beobachtet werden, sich eben so

unterwegens, wenn der Unteroffizier zu frühstücken wo einkehrt, wie der

Mann hinter den Tisch setzen, eben so des Nachts nicht das Zimmer

verlassen. Daß ein transportirter Rekrute während seines Transportes

keine Feder anrühren, keine Briefe schreiben, keine Schreibtafel sich

halten, selbst keine Bleifeder nicht bekommen darf, ist natürlich, so

wie daß man dem Rekruten und seiner Frau vor dem Antritt des Transports,

alle gefährliche Waffen, Terzerols, große Messer u.s.w. abnehmen muß und

während dem Transport nicht erlauben darf, daß der Rekrute so wenig wie

seine Frau, einen Stock, Knüppel oder Stab tragen darf.

»Auch muß es dem Rekruten nicht erlaubt sein, seine Frau vom Transport

oder Nachtquartier ab, wohin zu schicken, mit selbiger eine fremde

Sprache zu reden, oder ein sachtes Gespräch zu führen. Alles dies muß

nicht statt finden und überhaupt der Unteroffizier auf alle

Vorsichtsmaßregeln beim Transport denken, auf alle Handlungen und Worte

des Rekruten Acht geben und darüber seine Ueberlegungen anstellen. Ist

der Rekrut nur irgend zweideutig, so muß er sich auf Befehl des

Unteroffiziers, die Hosenriemen entzwei-, die Hosenknöpfe abschneiden

und die Hosen in der Hand tragen.

»Hat er aber vollends einen Versuch gemacht, zu echappiren, so muß er

ohne Gnade geschlossen, oder ihm die Daumschrauben angelegt werden. Es

ist schon übel, wenn es der Unteroffizier dahin kommen läßt, von seinem

Gewehr Gebrauch zu machen, und den Rekruten blessiren oder tödten zu

müssen.

»Bei sehr schönen, scheinbar resoluten, den Unteroffizier an Kräften

überwiegenden Rekruten wird der Offizier gewiß so vorsichtig und billig

sein und zu dessen Transport zwei Unteroffiziere geben. Ueberhaupt ist

es, wenn es nur irgend angeht, immer besser, wenn einige Rekruten

zusammen transportirt werden, damit mit Recht bald ein paar

Unteroffiziere mit auf den Transport können gegeben werden. Es ist wegen

Krankheitsfällen, Nachtwachen, wechselseitiger körperlicher

Unterstützung, Ueberlegung und Berathschlagung, wo Seelenkräfte wirken

müssen, wegen Aufmerksamkeit und Vorsichtsmaßregeln, kurz, wegen aller

möglichen auf dem Transport zu beobachtenden und vorkommenden Ereignisse

besser, wenn, selbst bei unproportionirten Verhältnissen der Rekruten zu

den Transportirenden, einige Unteroffiziers beisammen sind. So schwer,

wie es bei gehörigem Diensteifer, wenn sich der Unteroffizier nicht

auf's Glück verlassen will, es demselben wird, einen einzigen Rekruten

allein zu transportiren, so können zwei Unteroffiziere doch schon drei

bis vier Rekruten, mit wenigerer Gefahr, drei Unteroffiziere mit noch

weniger Risiquo sieben bis höchstens neun Rekruten transportiren.

»Allein, daß ein Unteroffizier zwei Rekruten transportirt, muß nie der

Fall sein. Macht die größte Noth diesen Fall unvermeidlich, so ist dies

schon traurig und für den Offizier sowohl wie den armen Koporal ohne

Grenzen risquant. Wenn es platterdings unmöglich ist, daß der Offizier

die Rekruten, bis der Transport stärker wird, bei sich behalten kann und

deren Absendung durchaus nothwendig ist, so muß der Offizier in diesem

Falle Jemand dingen, der dem Unteroffizier transportiren hilft. Es ist

besser auf Vorsichtsmaßregeln einige Ausgaben zu verwenden, als die

Rekruten einzubüßen, und das Leben des Unteroffiziers unvermeidlicher

Gefahr auszusetzen. So wie dem Offizier, um so mehr noch dem

Unteroffizier ist ein tüchtiger Hund äußerst nützlich. Nur muß derselbe

gehörig abgerichtet sein, keinen Stock in der Hand eines Rekruten

leiden, sowie sich derselbe in der Nacht rührt, oder aufsteht,

anschlagen und seinen Herrn wecken, auf dem Marsche den Rekruten, wenn

er aus dem Wege herausgeht, wieder in den Weg treiben; fängt der Rekrute

an zu springen, denselben packen und nur auf seines Herrn Wort wieder

loslassen, nicht leidend, daß der Rekrute etwas von der Erde aufnehme

und lauter Künste können, die auf das bessere Transportiren des Rekruten

abzwecken und dem Unteroffizier den Dienst erleichtern.

»Mancher Rekrute -- heißt es am Schlusse nach Aufzählung verschiedener

Arten von Befreiungsversuchen -- sucht dadurch seine Befreiung zu

erlangen, daß er an einem Orte, wo viele Menschen versammelt sind, oder

beim Durchgange durch eine Stadt, über Gewalt oder ungerechte Anwerbung

schrie. Hier muß der Unteroffizier den Schutz der Obrigkeit erheischen,

und wird selbigen auch nach Vorzeigung seines Werbepasses und der von

Zeugen unterschriebenen Capitulation des Soldaten gewiß erhalten. Der

Unteroffizier mit einem Wort muß sich nicht irre machen lassen, sich

nicht das Herz abkaufen lassen, niemahls die Gegenwart des Geistes

verlieren oder wohl gar unentschlossen handeln, welches noch schlimmer

ist, als wenn er unrecht handelt. Versucht der Rekrute, unternimmt er

nur das mindeste, so muß er geschlossen werden. Alle Kosten, die der

Rekrute durch Desertions-Anschläge nöthig macht, muß er selbst tragen,

und kann ihm der Unteroffizier bis zu seiner Ablieferung das Handgeld

abnehmen. Von jedem, in einem Orte vorgefallenen Exzesso, von jeder

Maßregel, die der Unteroffizier zu nehmen gezwungen ward, muß er sich,

um sich bei seinem Offizier auszuweisen, von der Ortsbehörde ein Attest

geben lassen.

»Besonders muß dies geschehen, wenn der Unteroffizier in die traurige

Nothwendigkeit gesetzt ward, den Rekruten zu schießen, mag er ihn nun

entweder blessirt, oder getödtet haben. Der Fall, daß ein Rekrute dem

Unteroffizier entkomme oder entwische, wird garnicht als denkbar, also

auch nicht zu attestiren angenommen.«

Endlich ist der Rekrute glücklich eingebracht und wird zum Soldaten

gestoßen, gemißhandelt und geprügelt: eine gebrochene Existenz, wenn er

noch einen Funken Selbstgefühl in sich bewahrt hat, oder eine willenlose

Maschine, wenn er sich in seine neue Lage findet und pünktlich »Ordre

parirt.« Denn der Dienst wurde mit barbarischer Strenge und pedantischer

Gewissenhaftigkeit, namentlich in den auf preußischem Fuß eingerichteten

Heeren ausgeführt. »Es ist eine trostlose Sache, sich die Gefühle zu

vergegenwärtigen, welche in Tausenden der gepreßten Opfer gearbeitet

haben, vernichtete Hoffnungen, ohnmächtige Wuth gegen die

Gewaltthätigen, herzzerreißender Schmerz über ein zerstörtes Leben. Es

waren nicht immer die schlechtesten Männer, welche wegen wiederholter

Desertion zwischen Spießruthen zu Tode gejagt oder wegen trotzigem

Ungehorsam gefuchtelt wurden, bis sie bewußtlos am Boden lagen. Wer den

Kampf in seinem Innern überstand, und die rohen Formen des neuen Lebens

gewohnt wurde, der war ein ausgearbeiteter Soldat, das heißt ein Mensch,

der seinen Dienst pünktlich versah, bei der Attacke ausdauernden Muth

zeigte, nach Vorschrift verehrte und haßte und vielleicht sogar eine

Anhänglichkeit an seine Fahne erhielt und wahrscheinlich eine größere

Anhänglichkeit an den Freund, der ihn seine Lage auf Stunden vergessen

machte, den Branntwein.« (Freytag, Neue Bilder S. 320.)

Natürlich waren die Desertionen häufig, und je näher der Grenze,

desto zahlreicher, trotzdem daß die aus aller Herren Länder

zusammengetriebenen Soldaten sorgsam gehütet wurden. In Grenzfestungen,

wie z.B. Wesel a.Rh., waren sie zu diesem Behufe in drei Klassen

getheilt: Ganzvertraute, welche Pässe erhielten und vor die Thore gehen

konnten, Halbvertraute und endlich Unsichere, die gar nicht oder nur mit

seltenen Ausnahmen in Begleitung eines Unteroffiziers oder eines

Ganzvertrauten aus der Stadt durften. Wurde ein Soldat vermißt, so

erfolgten drei Allarmschüsse vom Wall der Festung. Auf dieses Zeichen

mußten die Grenzbauern die Grenze besetzen und von Posten zu Posten

patrouilliren. Dazu im Voraus kommandirte Offiziere mußten sich auf die

in Bereitschaft gehaltenen Pferde setzen und an der Grenze die

Bauernposten revidiren. Für jeden eingebrachten Deserteur ward ein

Fanggeld von zehn Thalern bezahlt. Wurde der Deserteur nicht gefangen

und gelangte er glücklich »auf die Freiheit«, d.h. über die Grenze, wo

sich Wirthshäuser zur Aufnahme befanden, so ritt der nachsetzende

Offizier dahin, um ihn unter Zusicherung völliger Straflosigkeit zur

Rückkehr zu bewegen. Hatte der Ausreißer überhaupt die Absicht

zurückzukehren, so stellte er seine Bedingungen -- z.B. Ertheilung eines

Trauscheines, d.h. die Erlaubniß, seine Liebste zu heirathen, oder

Ertheilung eines Thorpasses &c. -- was Verhandlungen zwischen ihm und

der Kompagnie herbeiführte, die meist mit Zugeständnissen von Seiten der

letztern endigten.

Der Rückblick auf diese Einzelnheiten des damaligen Werbegeschäfts war

deshalb nothwendig, weil mehr als die Hälfte der nach Amerika

verhandelten Truppen in solcher Weise zusammengebracht wurde, und weil

ohne die Detailkenntniß des mit der Rekrutirung verbundenen Unfugs ein

Theil der spätern Erzählung durchaus unverständlich bleiben würde.

Während die größeren deutschen Staaten, wie z.B. Preußen und Sachsen,

sich hauptsächlich durch ihre Armeen und deren _selbständige_ Verwendung

zu europäischer Macht und Bedeutung emporschwangen, bedienten sich die

kleineren Fürsten, wie Hessen, Braunschweig, Gotha, und Andere, ihrer

Truppen, um ihre Einkünfte zu vergrößern und ihren Luxus zu befriedigen.

Sobald nur ein Krieg drohte, boten sie den feindlichen Parteien ihre

Truppen an und, je nach der Konjunktur des Marktes, erhielten sie

höhere oder geringere Preise für ihre Waare. Bis zum siebenjährigen

Kriege überstieg das Angebot meistens die Nachfrage, darum war der

Artikel im Ganzen billig. Erst mit dem amerikanischen Kriege schlug das

Verhältniß in sein Gegentheil um, so daß bei den täglich größer

werdenden Ansprüchen an den Markt das Menschenfleisch immer theurer

wurde. Wenn die großen Staaten untereinander und gegen dritte

Subsidienverträge eingingen, so übernahmen die kleineren deutschen

Fürsten für die kriegführenden Mächte einfach Truppenlieferungen gegen

baare Bezahlung. Wenn auch jedes politische Moment von diesem Handel

ausgeschlossen war, so nannten sie das schmutzige Geschäft doch des

bessern Scheins wegen Subsidienvertrag oder versteckten es sogar hinter

den komisch erhabenen Phrasen eines Schutz- und Trutzbündnisses. Unter

den Ländern, welche trotz ihres verhältnißmäßig kleinen territorialen

Umfanges, durch ihre politische Machtstellung ein entscheidendes Wort in

der Politik jener Zeit zu sprechen hatten, standen Holland und später

England oben an, und sie gerade waren wegen des eben bezeichneten

Mangels zur Führung ihrer Kriege auf die Benutzung fremder Soldaten

angewiesen. Holland zunächst hatte während des ganzen siebenzehnten und

achtzehnten Jahrhunderts sowohl deutsche Fürsten als Generale und

deutsche Soldaten als Truppen im Dienst, ein Verhältniß, welches durch

die oranischen Statthalter vermittelt und in ein System gebracht wurde.

Selbst die mächtigen Nachbarn der Generalstaaten verschmähten es nicht,

diesen für größere politische Zwecke ganze Regimenter leihweise zu

überlassen. So gab Preußen während der ganzen Dauer des spanischen

Erbfolgekrieges seine Regimenter 8. (v. Scholten, Stettin), 9. (v.

Budberg, Hamm) und 10. (v. Romberg, Bielefeld) in holländischen Sold.

Für unsern Zweck kommt jedoch nur England näher in Betracht.

Schon im Laufe des siebenzehnten Jahrhunderts hatte es in seinen Kriegen

gegen Holland kontinentale Miethstruppen in Sold genommen. So nahm z.B.

Karl II. im Juni 1665 das Anerbieten des obengenannten Bischofs Bernhard

von Galen an, wonach dieser ihm gegen die Generalstaaten 20,000 Mann zu

Fuß und 10,000 Reiter stellte und für die Anwerbung der »Armada« 500,000

Thlr., während der Dauer des Krieges aber per Monat 50,000 Thlr.

Subsidien erhielt. Doch erst nach seiner Revolution tritt England Ton

angebend in die große europäische Kontinental-Politik ein, an der es

sich früher nur in vereinzelten Fällen betheiligt hatte. Als Wilhelm

von Oranien von den Whigs eingeladen wurde, nach England zu kommen und

Jakob II. vom Throne zu stoßen, gewährte Wilhelms Onkel, der große

Kurfürst von Brandenburg, die Mittel zur Unterstützung des Unternehmens,

um England aus seiner schimpflichen Stellung als Vasallenstaat

Frankreichs zu reißen. Er stellte 9000 Brandenburger zur Deckung von

Holland; ein Brandenburgischer Feldmarschall befehligte das Heer, mit

welchem Wilhelm in der Bucht von Torbay landete, das Regiment

Brandenburg geleitete ihn nach dem Palast von St. James und nach Irland.

Brandenburgische Truppen fochten unter dem Kommando Wilhelms bei

Steinkirchen und Neerwinden, und ihnen dankte der König die

Wiedereroberung von Huy und Namur. Der erste kontinentale Krieg, den

England führte, war der spanische Erbfolgekrieg, in welchem Marlboroughs

siegreiche Heere fast ausschließlich aus deutschen Hülfs- und

Miethstruppen bestanden, wie denn überhaupt damals deutsche Truppen auf

beiden Seiten kämpften: Hessen und Braunschweiger unter deutscher,

englischer und holländischer Fahne, Bayern und Kölner unter den

Franzosen. Der Handel, welchen die deutschen Fürsten zu Anfang des

achtzehnten Jahrhunderts mit dem Leben ihrer Unterthanen trieben, war

schon zu jener Zeit so schamlos, daß alle öffentlichen Blätter in

England sie bitter tadelten und verspotteten, und daß die holländische

Regierung ihren deutschen Bundesgenossen derb und verächtlich vorwarf,

daß sie das Geld mehr liebten, als ihre Ehre.

Seit das Haus Braunschweig-Hannover den englischen Thron einnahm, wurden

die englischen Beziehungen zur Kabinets-Politik des vorigen Jahrhunderts

nur noch inniger. Die regierende Dynastie, welche überall ihr spezifisch

hannöverisches Interesse in den Vordergrund drängte, konnte um so eher

an allen europäischen Verwickelungen und Kämpfen Theil nehmen, als sie

die Truppen ihres Stammlandes zur Disposition hatte und diese zugleich

mit im englischen Interesse verwandte, oder sie im heimischen Interesse

von England in Sold nehmen ließ. So sehen wir denn im Laufe des vorigen

Jahrhunderts deutsch-englische Regimenter auf fast allen Schlachtfeldern

Europa's, in Gibraltar und Minorka, ja in Madras und den übrigen

englischen Kolonien kämpfen. Außerdem schlossen die Könige Georg I. und

II. zur Erreichung ihrer politischen Zwecke in Deutschland Verträge mit

ihren dortigen Nachbarn ab und zahlten bedeutende Summen, um ihrer Hülfe

in jedem Augenblick versichert zu sein, wie z.B. im Jahre 1717 mit dem

Landgrafen von Hessen, als Georg I. ein Bündniß mit Frankreich einging

und verschiedene schwedische Besitzungen in Deutschland an sich zu

reißen gedachte. Im Jahre 1739, nach der Kriegserklärung Englands gegen

Spanien, zahlte Georg II., weil er persönliche Streitigkeiten mit

Preußen hatte und deshalb für Hannover fürchtete, an Hessen und Dänemark

Lstr. 260,000, damit sie 6000 Mann, wie es hieß, für England bereit

hielten. Ein Jahr darauf, beim Ausbruch des österreichischen

Erbfolgekrieges, zahlte derselbe König der Kaiserin Maria Theresia Lstr.

300,000 Subsidien, welche 1742 auf die ganze Dauer des Krieges

ausgedehnt wurden. Im April desselben Jahres bewilligte das Parlament

auf's Neue Gelder für dänische, hessische und hannöverische Truppen, um

daraus ein Heer in Flandern gegen die Franzosen zu bilden. Wie bedeutend

diese Summen waren, kann man aus dem einzigen Beispiel ersehen, daß der

Landgraf Friedrich I. von Hessen, obgleich er in jenem Kriege seine

Truppen an beide kriegführenden Theile vermietete, von 1730 bis 1750

Lstr. 1,249,699 von England bezogen hatte. Der Sieg des Herzogs von

Cumberland bei Culloden, der 1746 den schottischen Aufstand dämpfte, war

vorzugsweise dem tüchtigen Fußvolk zu verdanken, das aus 6000 Hessen

bestand, die vom holländisch-englischen Heere aus den Niederlanden nach

England eingeschifft worden waren. Im Jahre 1749 erhielt Maria Theresia

noch nachträglich zur bessern Befestigung der Freundschaft zwischen

beiden Höfen eine Summe von Lstr. 100,000. Einige Monate später schloß

König Georg II. zur Förderung seiner politischen Zwecke in Deutschland

einen Subsidienvertrag mit Bayern, welches gegen das Versprechen, 6000

Mann Hülfstruppen bereit zu halten und in den Reichsangelegenheiten mit

Hannover zu stimmen, von 1750-1756 im Ganzen Lstr. 120,000 empfing.

Unter denselben Bedingungen wurden Sachsen in den Jahren 1751-1755 von

England Lstr. 128,000 gezahlt. Im September 1755, gleichzeitig mit dem

Ausbruch des englisch-französischen Kolonialkrieges und kurz vor Anfang

des siebenjährigen Krieges in Europa, schloß England einen

Defensiv-Traktat mit Rußland, damit dieses zur Vertheidigung Hannovers

gegen baare Bezahlung 55,000 Mann bereit hielte. Dieser Vertrag wurde

zwar nicht erfüllt, da Rußland sich in der Folge mit Frankreich und

Oesterreich verband, während England mit Friedrich II. in eine Allianz

trat. Zu gleicher Zeit jedoch erhielten die kleinen deutschen Fürsten,

wie Hessen, Gotha, Anspach und Würzburg bedeutende Summen, damit sie

mit ihren Soldaten für England in's Feld rückten, Bayern nahm damals

ebenfalls Lstr. 10,000 von England an, obgleich es von dessen Feinden

schon gewonnen war und mit französischem Gelde 6000 Mann zu den

Oesterreichern stoßen ließ. Um den Herzog von Braunschweig zu gewinnen,

eröffnete ihm Georg II. die Aussicht auf die Vermählung seiner ältesten

Tochter mit dem Prinzen v. Wales und erbot sich, seine Truppen

gegen doppelt so hohe Zahlung in Sold zu nehmen, als der

preußisch-französische Vertrag ihm gewährte. Natürlich war der Herzog

nicht abgeneigt, nach Ablauf seines Vertrages mit Frankreich auf dieses

Anerbieten einzugehen. Im zweiten Jahre des siebenjährigen Krieges

zählte das englische Heer in Westfalen 48,000 Mann, darunter u.A. 20,000

Hessen, 6000 Braunschweiger und keinen einzigen geborenen Engländer.

Aber Pitt brauchte keinen seiner Landsleute zu opfern, denn er fand

gegen gute Bezahlung genug Ausländer, die, wie er ganz richtig berechnet

hatte, in Deutschland für England's Besitzungen in Amerika und Ostindien

kämpften. Die Bundesgenossenschaft Friedrich des Großen allein kostete

England jährlich vier Millionen Thaler.

In dem Bündniß, welches Oesterreich und Frankreich am 1. Mai 1756 in

Versailles schlossen, ward der damalige Marktpreis der Infanterie und

Kavallerie genau festgesetzt. Es behielten sich nämlich diejenige der

kontrahirenden Mächte vor, welche die Hülfe der andern in Anspruch

nehmen würde, statt der effektiven Mannschaft (24,000 Mann) ein

Aequivalent in Geld zu fordern, und zwar 8000 Reichsgulden monatlich für

je 1000 Mann Infanterie, 24,000 Reichsgulden aber für je 1000 Mann

Kavallerie. Das hieß mit anderen Worten soviel, daß man für diese Summen

die betreffenden Soldaten auch anderweitig beschaffen konnte, daß also

ein Infanterist nur 96 fl. und ein Kavallerist 288 fl., einschließlich

Werbung und Leichnam, werth war.

Es waren kaum zwölf Jahre nach Beendigung des siebenjährigen Krieges

vergangen, als die Revolution in Amerika ausbrach, zu deren Bekämpfung

England natürlich wieder bedeutende Truppenmassen nöthig hatte.

Zweites Kapitel.

Die Zahl der englischen Truppen, welche bei Eröffnung der

Feindseligkeiten über die amerikanischen Kolonieen zerstreut waren,

reichte zur Führung des Krieges durchaus nicht hin. Im Norden betrug die

königliche Streitmacht etwas mehr als 8000 Mann, in den mittleren und

südlichen Kolonien fanden sich deren höchstens 6000 bis 7000, so daß der

ganze Effektivbestand der englischen Armee sich in sämmtlichen

amerikanischen Provinzen, von Neu-Schottland bis Florida, bis in den

Sommer 1776 hinein auf allerhöchstes 15,000 Mann belief. Ihre Zahl mußte

also wenigstens verdoppelt, wenn nicht verdreifacht werden, wenn man den

Kampf mit Aussicht auf Erfolg führen wollte.

Die Hauptschwierigkeit bestand nun zunächst darin, woher man die für den

Krieg erforderlichen Truppen nehmen sollte, da die im eignen Lande

vorhandenen Mittel nicht genügend waren. Die geborenen Engländer wollten

und sollten in Amerika nicht dienen. Der dortige Konflikt war namentlich

in den unteren Volksklassen von Anfang an sehr unpopulär gewesen und

wurde jetzt durch die Aussicht, möglicher Weise selbst noch zur

Niederwerfung der Revolution herangezogen zu werden, bei ihnen noch

unpopulärer. Dann aber nahm die seit dem letzten Kriege in kolossalem

Maßstabe entwickelte Industrie die verfügbaren Kräfte der Nation mehr

als je in Anspruch. Die Regierung, welche im Parlamente und in den

höheren Klassen ohnehin schon genug Widerstand gegen ihre

Unterwerfungspläne fand, war zudem einer Berufung an's Volk und an die

öffentliche Meinung abgeneigt. Es lag ihr deshalb auch von Anfang an der

Gedanke fern, die Zahl ihrer Regimenter durch Werbungen in England voll

zu erhalten oder zu vermehren. Irland und die Hochlande, Canada und die

amerikanischen Loyalisten konnten zusammen keine Armee auf die Beine

bringen; sie kamen deshalb um so mehr erst in zweiter Reihe in Betracht,

als man noch nicht sicher war, ob und wie weit sie den an sie gestellten

Anforderungen überhaupt entsprechen wollten und konnten. Die Indianer

hatten sich bei früheren Gelegenheiten als so unzuverlässige

Bundesgenossen erwiesen, daß man sie am liebsten gar nicht zu Hülfe

gerufen hätte.

In der am 14. Juni 1775 abgehaltenen Kabinetssitzung, der ersten,

welche nach dem Eintreffen der Nachricht von dem Gefechte bei Lexington

stattfand, verhandelten König und Minister lange über die Frage, wie der

jetzt unvermeidlich gewordene Krieg geführt werden könne. Nachdem

Vorschläge, wie Blokirung der amerikanischen Küste, Besetzung der

bedeutendsten Häfen und Aushungerung (!) der Kolonieen, der Reihe nach

durchgegangen und verworfen worden waren, kam man endlich zu dem

Entschluß, im Einklang mit der fast seit einem Jahrhundert befolgten und

bewährten Praxis unverzüglich fremde Hülfstruppen anzuwerben. Am

nächsten lag natürlich Deutschland. Die deutschen Fürsten waren zwar

habsüchtige, aber pünktliche Truppen-Lieferanten, und ihre Soldaten

galten seit Jahren als die willigsten und brauchbarsten; allein man

wollte dies Mal, um ja keine Zeit zu verlieren, möglichst schnell statt

einzelner Korps eine ganze Armee haben und sich nicht mit einem halben

Dutzend Fürsten in lange dauernde Verhandlungen einlassen.

Die englische Regierung glaubte, was sie brauchte, am leichtesten und

ersten in Rußland zu finden. Sie stand mit der Kaiserin Katharina seit

deren Thronbesteigung auf äußerlich sehr gutem Fuße, hatte sich ihren

Plänen auf Polen nicht widersetzt, ja ihr sogar in dem eben beendeten

Türkenkriege durch Parteilichkeit gegen die Türken wesentlich genützt

und ihre Allianz als ein Gegengewicht gegen die Bourbonen gesucht. Das

russische Heer war seit dem im Jahre 1774 abgeschlossenen Frieden von

Kudschuk Kainardsche zu stark, und in den Finanzen des Kaiserreichs

herrschte große Ebbe, während Katharinens Günstlinge für die stumme

Beredtsamkeit des Goldes durchaus nicht unempfindlich waren. Zudem hatte

sich die russische Kaiserin bei früheren Gelegenheiten einem Bündniß mit

England durchaus nicht abgeneigt erklärt, wofern sie im Falle eines

neuen Krieges mit der Pforte auf Englands Hülfe rechnen konnte, bei

welcher Erklärung sie freilich mehr an die europäische Politik als an

die amerikanischen Verwicklungen dachte. Alle diese Gründe ließen auf

eine günstige Aufnahme der englischen Vorschläge schließen.

Der englische Gesandte Gunning erhielt also bereits im Juli 1775 den

Auftrag, die russische Regierung um Ueberlassung eines Hülfskorps von wo

möglich 20,000 Mann zu ersuchen. Bei der ersten Unterredung, die er nach

Empfang dieser Instruktionen zu Anfang August mit Panin, Katharinens

erstem Minister hatte, fragte er, nachdem er sich über die Unfehlbarkeit

der zur Niederwerfung des amerikanischen Aufstandes ergriffenen Mittel

ausgelassen, Panin wie zufällig im Laufe des Gesprächs, ob der König von

England, falls er fremde Hülfe zur Niederwerfung des amerikanischen

Aufstandes brauchen sollte, auf ein Korps russischer Infanterie rechnen

könne? Der Minister berichtete diese Frage seiner Kaiserin, deren

Antwort Gunning am 8. August mitgetheilt wurde. Sie erwähnte kein Wort

von Truppen oder russischen, an England zu überlassenden und über den

Ozean zu versendenden Bataillonen, erklärte sich vielmehr nur in

allgemeinen Redensarten bereit, dem König Georg III. aus Dankbarkeit für

seine früheren, Rußland geleisteten Dienste in irgend einer ihm gut

dünkenden Weise beizustehen und sprach von ihrer angeborenen Vorliebe

für die englische Nation.

Der leichtgläubige Gesandte nahm diese nichtssagenden Worte für ein

feierliches Versprechen und berichtete unbegreiflicher Weise sofort nach

Hause, daß die russische Regierung der englischen mit 20,000 Mann

Infanterie in Amerika zu Hülfe kommen wolle. Seine Depesche traf am 1.

September in London ein und ward hier mit Freude und Entzücken

aufgenommen. Während der König einen eigenhändigen Danksagungsbrief an

Katharina schrieb, wurde Gunning von Lord Suffolk, dem Minister des

Auswärtigen, angewiesen, bei der Kaiserin in feierlicher Audienz um

20,000 Mann Infanterie zu bitten, die im Frühjahr bei Eröffnung der

Schifffahrt nach einem Ostseehafen und über England nach Kanada

eingeschifft werden sollten. König und Minister waren im Voraus ihres

Erfolges so sicher, daß sie, obgleich die schnellste Reise von London

nach Moskau damals drei und zwanzig Tage dauerte, doch auf ein

definitives Versprechen bis zum 26. Oktober, dem Beginn der

Parlamentssitzungen, rechneten. Lord Dartmouth schrieb zu gleicher Zeit

an die beiden in Amerika kommandirenden Generäle Howe und Carleton, daß

die russische Kaiserin England die weitgehendsten Versicherungen für

eine beliebige Anzahl Infanterie zur Bekämpfung des Aufstandes gegeben

habe. Am 8. September 1775 überschickte Suffolk seinem Gesandten durch

einen zweiten Feldjäger den Entwurf eines Vertrages, welcher die Annahme

eines Korps russischer Truppen in den englischen Dienst bezweckte.

Dieser Vertrag sollte zwei Jahre dauern, da man innerhalb dieser Zeit

des Aufstandes Herr geworden zu sein hoffte. Das Werbegeld ward auf

sieben Pfund Sterling per Mann festgesetzt, wovon die eine Hälfte baar,

die andere bei der Einschiffung bezahlt werden mußte, und endlich wurde

eine Subsidie nicht ausgeschlossen.

Diese Instruktionen waren übrigens kaum abgegangen, als Gunning am 10.

September von der Kaiserin, während eines Hoffestes bei einer

gelegentlichen Besprechung der amerikanischen Wirren, auf die

Nothwendigkeit hingewiesen wurde, dem Kampfe mit den Kolonieen unter

allen Umständen und am besten durch Milde ein Ende zu machen. Am 24.

September traf der erste englische Kourier mit dem Briefe Georg's in

Moskau ein; Gunning sollte die zufällig abwesende Kaiserin aber erst am

30. nach ihrer Rückkehr sehen. Der Brief des Königs sprach ganz positiv

von einem ihm seitens der Kaiserin gemachten Anerbieten von Truppen;

Panin stellte in Abrede, daß es je gemacht worden, und Gunning räumte

endlich ein, daß von einer Ueberlassung von Soldaten nicht ausdrücklich

die Rede gewesen sei. Panin weigerte sich unter diesen Umständen, den

englischen Gesandten zur Audienz bei Katharina einzuführen, und diese

ließ ihr Bedauern darüber ausdrücken, daß sie ihre Truppen nicht an

England vermiethen könne.

Gunning bat dann um 15,000 Mann, allein auch diese wurden in den ersten

Tagen des Oktober, ohne daß er die Kaiserin sehen konnte, von ihr als

unverträglich mit der Würde Rußlands und seinem Verhältniß zu den

übrigen europäischen Mächten verweigert. Der zweite Kourier kam am 4.

Oktober mit dem Vertrags-Entwurf in Moskau an. Gunning las ihn Panin vor

und wollte sich mit 10,000 Mann begnügen; allein der Kanzler übergab ihm

statt aller Gegenäußerung Katharinens Antwort an den König von England

und brach die Unterhaltung ab.

Natürlich waren diese Verhandlungen den fremden Diplomaten und Höfen

kein Geheimniß geblieben. Als am 31. Oktober 1775 der französische

Gesandte den russischen Premierminister nach der Wahrheit der in dieser

Angelegenheit umlaufenden Gerüchte fragte, antwortete dieser, die

Annahme des englischen Antrages sei physisch unmöglich, und ebenso

unvereinbar sei es mit der Würde Englands, fremde Miethstruppen gegen

seine eigenen Unterthanen zu gebrauchen. Die Kaiserin selbst war nach

wie vor äußerlich sehr zuvorkommend und verbindlich gegen den englischen

Gesandten und gegen den König Georg, welcher ihr die abschlägige Antwort

zwar nicht nachtrug, indessen nie vergessen konnte, daß sie seinen

eigenhändigen Brief nicht selbst, sondern nur durch einen Privatsekretär

hatte beantworten lassen.

Noch während die Unterhandlungen mit Rußland schwebten, hatte die

englische Regierung anderweitige Schritte gethan, um sich Hülfstruppen

zu sichern; indessen war sie in Holland, wo sie zuerst anfragte, ebenso

wenig erfolgreich in ihren Bemühungen als in Rußland.

In den Diensten der Generalstaaten stand schon seit länger als einem

Jahrhundert die sogenannte schottische Brigade, deren Ursprung auf die

Zeiten der Königin Elisabeth zurückging. Die Niederlande hatten ihr im

Jahre 1599 als Sicherheit für ein Darlehen drei wichtige Festungen

verpfändet, welche sie mit ihren eigenen Truppen besetzte. Im Jahre 1616

bezahlten die Holländer die Schuld, und sämmtliche englische Truppen

wurden aus den besetzten Festungen zurückgezogen, mit Ausnahme einer

englischen und schottischen Brigade, welche in den Dienst der

Generalstaaten übertraten. Als Jakob II. sie zur Verstärkung seiner

Armee verlangte, wurde sie von den Generalstaaten verweigert. Man habe

-- so lautete die Antwort -- die schottische Brigade allerdings

geschickt, als es sich darum gehandelt, die Rebellion des Herzogs von

Monmouth zu unterdrücken; allein sie solle nie gebraucht werden, um die

Freiheiten Englands zu vernichten. Wilhelm III. rief die englische

Brigade zurück; so blieb denn nur die schottische Brigade, welcher im

Jahre 1749 auch das Recht genommen wurde, in Schottland zu rekrutiren.

Obgleich die Mannschaft des aus 2100 Mann bestehenden Regiments fortan

von Angehörigen aller Nationen, namentlich Wallonen und Deserteuren

gebildet wurde, so waren die Offiziere doch immer noch Schotten oder

deren Nachkommen. Diesen Umstand machte der König von England bei seinem

Gesuch um Ueberlassung der schottischen Brigade geltend. Die Offiziere

schuldeten ihm, so hieß es, in Folge ihrer Geburt schon Treue und

Gehorsam, zudem herrschten zwischen beiden Ländern schon lange intime

Beziehungen und gemeinschaftliche Interessen, und endlich biete diese

Gelegenheit dem Prinzen von Oranien den ganz besonderen Vortheil und die

hohe Ehre, die Bande enger Freundschaft, welche durch die Neutralität

der vereinigten Provinzen während des letzten französischen Krieges mehr

oder weniger geschwächt worden, wieder zu stärken.

Als Georg dieses Verlangen zum ersten Mal stellte, wurde er vom jungen

Statthalter kurzer Hand abgewiesen. Als er aber sein Gesuch erneuerte,

hatte er hauptsächlich mit dem Widerspruch der Generalstaaten zu thun.

Seeland und Utrecht kamen dem Wunsche des Königs zwar nach; aber der bei

weitem mächtigste der Generalstaaten, Holland, wandte ein, daß ein

Handelsvolk nur im äußersten Nothfall sich in fremden Streit mischen

dürfe. Namentlich trat der Baron Johann Derk van der Capellen, Mitglied

des Adels von Oberyssel, so entschieden gegen das Ansinnen der

englischen Regierung auf, daß er, wenn auch nicht direkt, so doch

indirekt dessen Annahme vereitelte. »Es hieße Theil an dem Kampf nehmen

-- das ungefähr war der Inhalt von Capellen's beredtem Proteste -- ja

wir würden selbst mit in den Krieg verwickelt werden, wollten wir

England Truppen überlassen und die Grundsätze unbedingter Neutralität

aufgeben. Wir haben bisher England unser Wohl und Gedeihen geopfert,

ohne irgend einen Vortheil dafür erlangt zu haben. Frankreich wird sich

voraussichtlich mit in den Kampf mischen -- welche wird dann unsere

Stellung sein? Bleiben wir neutral, so fällt uns für den Fall eines

Krieges zwischen England und Frankreich der Handel des letztern Staates

zu, welcher unser natürlicher Bundesgenosse in der Vertheidigung der

Handelsfreiheit ist. Zudem hat England uns stets so übermüthig

behandelt, als ob wir gar kein selbständiges Volk wären, und, während

wir gewissenhaft die mit ihm geschlossenen Verträge befolgten, gegen den

Grundsatz der Freiheit der Waare in freien Schiffen gehandelt und

willkürlich unsere Schiffe durchsucht und konfiszirt. Statt also die

Truppen eines freien Volkes zur Niederwerfung der sogenannten Rebellion

zu verlangen, sollte England lieber Janitscharen miethen. Wie gehässig

würde eine solche Rolle für uns sein, für uns, ein freies Volk, welches

selbst unter dem Joch der Tyrannei geseufzt und sich mit dem Schwerte

davon befreit, das ebenfalls den stolzen Namen Rebellen geführt hat,

doppelt gehässig den Amerikanern gegenüber, die uns niemals beleidigt

haben, die sich der Achtung der ganzen gebildeten Welt würdig zeigen und

mit Mäßigung und Würde ihre Rechte vertheidigen. Aus diesen Gründen muß

der Wunsch des Königs von England abgeschlagen werden.«

Obgleich die Staaten von Oberyssel beschlossen, die England beleidigende

Motivirung des Antrages van der Capellens aus den Protokollen ihrer

Sitzung zu streichen, so verfehlte die Beredsamkeit dieses Staatsmanns

doch ihre Wirkung nicht. Die Generalstaaten willigten zwar ein, um jeden

Schein der Unhöflichkeit gegen den mächtigen Nachbarn zu vermeiden, die

schottische Brigade an England zu überlassen, fügten aber die Bedingung

hinzu, daß sie nicht außerhalb Europa's verwandt werden dürfe. Diese

Bedingung kam beinahe einer abschlägigen Antwort gleich. England faßte

sie auch als eine solche auf und ließ, vielleicht auch deshalb, weil

sich ihm im langgedehnten Laufe der Verhandlungen andere Bezugsquellen

eröffnet hatten, die ganze Angelegenheit fallen.

Weniger Schwierigkeiten verursachte die Verlegung von fünf hannöverschen

Bataillonen nach Gibraltar und Port Mahon, weil der König von England

hier als Kurfürst von Hannover handelte und höchstens mit dem

Widerspruche des eigenen Parlaments zu kämpfen hatte. Uebrigens war die

ganze Maßregel schon ausgeführt, als sie den Lords und Gemeinen

vorgelegt wurde, wie denn überhaupt in jener Zeit die Regierung die

Genehmigung des Parlaments als eine bloße Formsache auffaßte und in

allen wichtigen Dingen so handelte, als ob gar kein Parlament existirte.

Oberst William Faucitt, der den siebenjährigen Krieg in Deutschland

mitgemacht hatte und Volk und Fürsten dort kannte, wurde bereits zu

Anfang August 1775 von Georg III. nach Hannover geschickt, um die

Uebernahme der dortigen Bataillone in den englischen Dienst zu besorgen.

»Da Wir -- so lauteten die vom 11. August 1775 datirten königlichen

Instruktionen -- unter dem Beirath unseres geheimen Rathes beschlossen

und für thunlich erachtet haben, fünf Bataillone unsrer kurfürstlichen

Infanterie in englische Dienste zu nehmen und sie in unseren Garnisonen

von Gibraltar und Minorka zu verwenden, um desto besser im Stande zu

sein, eine gleiche Anzahl englischer Truppen, welche jetzt dort

Garnisonsdienste thun, nach England zurückzuverlegen und auf Grund

dessen unsere Streitkräfte zu vermehren, welche zur Unterdrückung des

unnatürlichen Aufstandes eines Theils unserer nordamerikanischen

Kolonien verwandt werden; da ferner besagte Truppen sich in Stade

sammeln sollen, um nach den genannten Garnisonsplätzen eingeschifft zu

werden, so haben Wir es für rathsam befunden, Sie zu unserm Kommissär zu

ernennen, um diese Truppen in Empfang zu nehmen und in den Dienst zu

mustern.«

Faucitt reiste also sofort über den Haag, wo er von dem englischen

Gesandten Sir Joseph Yorke, einem langjährigen Kenner und Beobachter

deutscher und kontinentaler Politik, Rath und Auskunft erhielt, nach

Hannover ab und kam dort am 20. August an. Die Truppen waren zwar für

den 1. September segelfertig, erhielten aber Gegenbefehl, weil die Lords

der Admiralität die erforderlichen Transportschiffe nicht früh genug

hatten absenden können. Der hannöversche General Spörken war beauftragt,

die fraglichen fünf Bataillone marschfertig zu machen, so daß dem

Obersten Faucitt nichts zu thun blieb, als sie vor ihrer Annahme in den

englischen Dienst zu mustern und einzuschwören. Indessen wurde auch von

der letztern Bedingung abgesehen, weil die Soldaten eine Abneigung gegen

die See hätten, also möglichen Falls zu marschiren sich weigern möchten,

dann aber, weil die Verführung zur Desertion sehr groß sei, indem die

ganze hannöversche Grenze von preußischen und anderer Fürsten Werbern

umringt sei, die alle auf die Unzufriedenheit der Soldaten spekulirten

und diese für sich zu gewinnen hofften.

Faucitt fand sämmtliche fünf Bataillone, die aus je 473 Mann bestehend,

im Ganzen 2365 Mann ausmachten, und von den Regimentern von Reden, von

Goldacker, de la Motte, Prinz Ernst und von Hardenberg genommen waren,

gut bewaffnet und gekleidet und die Mannschaften mit wenigen Ausnahmen

kräftig und diensttüchtig, dabei willig und gehorsam. Trotz aller

Verführung desertirte nicht ein einziger Soldat. Es verging übrigens

noch der ganze September mit den Vorbereitungen zur Verschiffung, die

mit Bewilligung des Hamburger Senates über Ritzebüttel, statt, wie

Anfangs beabsichtigt war, über Stade erfolgte. Die beiden für Minorka

bestimmten Bataillone, Prinz Ernst und Goldacker, wurden am 2. Oktober,

die für Gibraltar bestimmten am 6. Oktober eingeschifft. Der Wind war

jedoch während des ganzen Monats so ungünstig, daß die aus siebenzehn

Transportschiffen bestehende Flotille erst am 1. November 1775 in See

ging.

Die Frage, ob die Regierung das Recht habe, ohne Genehmigung des

Parlaments fremde Truppen in irgend einen Theil der englischen

Besitzungen einzuführen, rief in beiden Häusern ernste Debatten hervor.

Der König hatte am 26. Oktober 1775 bei Eröffnung des Parlaments in

seiner Thronrede u.A. die Mittheilung gemacht, daß er einen Theil seiner

kurfürstlichen Truppen nach Gibraltar und Port Mahon beordert habe, um

eine größere Zahl englischer Truppen zur Aufrechterhaltung des

königlichen Ansehens zur Verfügung zu haben. Die Opposition beider

Häuser stützte sich darauf, daß dieses Verfahren, einen häuslichen

Streit beizulegen, eine gefährliche und schimpfliche Maßregel sei, daß

sie den anerkannten Landesrechten zuwiderlaufe und daß die fremden

Truppen möglichen Falles gegen die englische Freiheit verwandt werden

könnten. Das Ministerium wandte ein, daß es weder dem Geiste noch dem

Buchstaben nach gegen die Constitution verstoße, indem die Bill of

rights und Aufstandsakte nur bestimme, daß in Friedenszeiten keine

stehende Armee im Königreiche ohne Genehmigung des Parlaments gehalten

werden dürfe. Nun befinde man sich aber im Kriege und eine Dependenz,

wie Gibraltar und Minorka, sei nicht das Königreich Großbritannien. Der

betreffende Paragraph verdanke seine Entstehung dem Könige Jakob II.,

der in Friedenszeiten ohne Genehmigung des Parlaments eine stehende

Armee in England gehalten habe. Die Garnisonen in Dünkirchen, Calais und

Tanger seien ohne jede Genehmigung des Parlaments gehalten worden, und

nie habe dieses dem Könige den Vorwurf der Ungesetzlichkeit daraus

gemacht. Zudem sei es zweckmäßiger, fremde Truppen in Sold zu nehmen,

weil diese leichter und wohlfeiler beschafft werden könnten, und weil

die waffenfähige Bevölkerung Englands fast ausschließlich mit den

Arbeiten und den Künsten des Friedens beschäftigt sei.

Die Debatte über diese Frage beschäftigte die Lords am 26. Oktober und

1. November und das Haus der Gemeinen am 3. November 1775. Dieses

erklärte sich schließlich mit 203 gegen 81 Stimmen und jenes mit 75

gegen 32 Stimmen mit dem Verfahren der Regierung einverstanden. Die fünf

hannöverschen Bataillone blieben während des ganzen amerikanischen

Krieges als Besatzung in Gibraltar und Minorka und verloren deshalb auch

so wenig Leute, daß sie erst zu Anfang des Jahres 1778 die ersten

Rekruten erhielten. Sie kehrten im Sommer 1784 über England nach

Deutschland zurück.

Drittes Kapitel.

Die Verhandlungen mit Rußland und Holland waren also gescheitert.

Politische Beziehungen zu fremden Mächten und bedeutende eigene

Interessen hatten die beiden um Hülfe angegangenen Staaten bewogen, das

englische Gesuch um Ueberlassung von Soldaten von der Hand zu weisen.

Unter diesen Umständen mußte denn das Ministerium sich anderwärts nach

Truppen umsehen und sie nehmen, wo sie nur zu haben waren. So blieb denn

Deutschland die einzige Quelle, aus welcher man seinen Bedarf an

Soldaten zu schöpfen hoffen konnte.

Wie England im ganzen vorigen Jahrhundert in Kriegszeiten

Truppenlieferungs-Verträge mit den dortigen kleinen Fürsten

abgeschlossen hatte, so war es auch seit langen Jahren gewohnt gewesen,

von dort auf eigne Hand seine Rekruten zu beziehen. Zwar verbot der

Regensburger Reichstag zu Zeiten das Rekrutiren; allein nichts

destoweniger hatten die britischen Werbeoffiziere am ganzen Rhein, in

Frankfurt a.M., Neuwied und an der preußischen Grenze bei Kleve ihre

Stationen. Die Kurfürsten von Köln, Trier und Mainz wandten auch jetzt

so wenig als früher etwas dagegen ein, daß die durch den amerikanischen

Krieg, Desertion und Krankheit gelichteten Reihen der englischen

Regimenter durch deutsche Rekruten wieder vollzählig gemacht wurden. Wie

viele Deutsche auf diese Weise jährlich in den englischen Kolonien und

namentlich während des Krieges in Amerika verbraucht wurden, ist schwer

zu sagen, weil jeder Anhaltspunkt für ihre Schätzung fehlt, und weil

viel wichtigere Dinge die öffentliche Aufmerksamkeit in Anspruch nahmen.

Kaum wurde übrigens in Deutschland die Verlegenheit bekannt, in der sich

der König von England wegen der Ergänzung seiner Regimenter befand, als

entlassene Offiziere aller Grade, vom Kroaten-Obersten an bis zum

hannöver'schen Obristlieutenant, und sonstige durch den Frieden

überflüssig gewordene, aus dem siebenjährigen Kriege stammende

Abenteurer sich zur Beschaffung deutscher Rekruten erboten. Georg III.

war trotz der übertriebenen Auffassung seiner königlichen Machtfülle

doch ein gewissenhafter und ein im bürgerlichen Sinne des Wortes

durchaus moralischer Mann. Er hatte deshalb auch seine Bedenken, die ihm

angetragenen Dienste anzunehmen. »Deutschen Offizieren Patente zu geben,

damit sie mir Rekruten schaffen -- sagte er -- heißt eigentlich auf gut

Englisch nichts als mich selbst zu einem Menschendiebe machen, welches

Geschäft ich durchaus nicht als ehrenvoll betrachten kann.« Indessen

überwog doch zuletzt die politische Nothwendigkeit derartige Skrupel.

Georg ließ also zuvörderst mit dem hannöver'schen Obristlieutenant

Scheither einen Vertrag abschließen, wonach dieser unverzüglich 4000

Rekruten in Deutschland anwerben sollte. Diese Rekruten waren in Stade

an Faucitt abzuliefern, der zu diesem Zwecke noch nach Einschiffung der

fünf hannöver'schen Bataillone in Deutschland blieb, jedoch bis Mitte

November nur 150 Rekruten in Empfang nahm. Das Ministerium überzeugte

sich bald, daß es auf diesem langsamen Wege nie zum Ziele gelangen

würde, ließ deßhalb den ursprünglichen Plan auch fallen und entschloß

sich zur Anknüpfung von direkten Verhandlungen mit den kleineren

deutschen Fürsten. Diese kannten weder politische Bedenken, noch hatten

sie außer ihrem Geldbeutel eigene Interessen. Geld, Subsidien und

standesgemäßes Leben waren, wie ein ausgezeichneter Kenner des

achtzehnten Jahrhunderts meint, der Grundton, welcher für das ganze

politische Handeln an den kleinen Höfen in Einem fort und ohne Scham und

Scheu angeschlagen wurde. Zudem erfreuten sich die kleinen Fürsten des

zweifelhaften Glückes, in der europäischen Staatenfamilie einen so

untergeordneten Rang einzunehmen, daß man sich um ihr Thun und Treiben

gar nicht kümmerte, geschweige denn von ihren Handlungen eine Störung

des künstlichen europäischen Gleichgewichts abhängig machte.

Andererseits war der deutsche Reichsverband in sich so lose und

zerfallen, daß der Kaiser ihnen kein ernstliches Hinderniß in den Weg zu

legen wagte.

Jetzt endlich, nachdem man in London gegen ihre direkten und indirekten

Winke sich so lange blind gestellt hatte, jetzt nach dem Fehlschlage der

bisherigen Verhandlungen und aller sonstigen Versuche zur Beschaffung

von Truppen, eröffnete sich den Landesvätern eine sichere Aussicht auf

glänzende Geschäfte. Die Geschichte ist ihnen das Zeugniß schuldig, daß

sie sich für die beleidigende Hintenansetzung in ihrer Weise empfindlich

zu rächen und die günstigen Konjunkturen des Marktes gehörig auszubeuten

und zu verwerthen verstanden. Das englische Ministerium hatte sich mit

der Anknüpfung von Unterhandlungen mit den deutschen Fürsten deßhalb

nicht übereilt, weil so lange es noch Aussicht auf Erlangung einer

einzigen großen, einheitlich organisirten Hülfsarmee zu haben glaubte,

es dieser im Interesse des Dienstes den Vorzug gab, weil es andererseits

aber ganz gut wußte, daß einzelne deutsche Korps zu jeder Zeit zu haben

waren, und daß die dortigen Fürsten Nichts sehnlicher wünschten, als

ihre Soldaten an England verkaufen zu können. Ueber die deutschen

Verhältnisse und die Gewißheit, Truppen in Deutschland zu erlangen, war

es ganz gut durch Sir Joseph Yorke, den bereits erwähnten Gesandten im

Haag, unterrichtet, welcher im Sommer 1775 den Auftrag erhalten hatte,

sich auf dem Kontinent des guten Willens der Freunde des Königs und der

Zahl und Bedingungen der von ihnen möglicher Weise zu liefernden

Soldaten zu vergewissern. Yorke berichtete schon im September 1775 nach

Hause, daß Hessen-Kassel, Hessen-Darmstadt, Würtemberg, Sachsen-Gotha

und Baden zu irgend einer Zeit eine beliebige Anzahl Truppen zu

billigen Preisen zu liefern im Stande und bereit seien. Vor Allem

bemühte sich schon im August 1775 der Erbprinz von Hessen-Kassel um

einen Lieferungsvertrag mit England, und ihm folgte zunächst der Fürst

von Waldeck. Ihre im servilsten Tone gehaltenen Anerbietungen, welche

der Leser im Anhang findet, verdienen im Original gelesen zu werden.

Braunschweig und Kassel verhielten sich vorläufig abwartend.

Es war übrigens jetzt Gefahr im Verzuge. Wollte die Regierung den

Feldzug von 1776 energisch eröffnen, so mußte sie an eine schleunige

Verstärkung denken. Sie beauftragte also den Obersten Faucitt mit der

Leitung der Verhandlungen. Lord Suffolk, der Minister des Auswärtigen

schickte ihm am 14. November 1775 folgende Instruktion nach Stade:

»Reisen Sie sofort nach Empfang dieser Depesche unter irgend welchem

Vorwand nach Braunschweig, und suchen Sie dort zu ermitteln, ob der

Herzog Willens ist, dem König eine Anzahl seiner Truppen für den Dienst

in Amerika zu überlassen. Sie können sich darüber leicht beim Erbprinzen

unterrichten. Wenn Serenissimus geneigt ist, dem König beizustehen, so

überreichen Sie unverzüglich das einliegende Beglaubigungsschreiben und

beginnen Sie ohne jeden Zeitverlust Ihre Unterhandlungen.

Ich sende Ihnen zugleich einliegend Abschriften der früheren, namentlich

im letzten Kriege abgeschlossenen Subsidien-Verträge. Sie können diesmal

im Nothfall die höchsten der früher festgesetzten Preise zahlen.

Abweichende Bestimmungen in den einzelnen Punkten, wenn sie sonst im

Ganzen auf dasselbe herauskommen, bleiben Ihrer Diskretion überlassen.

Obgleich uns in unserer gegenwärtigen Lage weniger als sonst an den

Kosten liegt, so dürfen Sie auf der andern Seite doch auch nicht

verschwenden, und es wird Ihnen hoch angerechnet werden, wenn Sie

möglichst billige Bedingungen zu erlangen im Stande sind. Es wird mit

einem gewissen Grade von Recht und Billigkeit geltend gemacht werden,

daß der von uns verlangte Dienst neu und für ferne Lande bestimmt ist.

Wenn wir das auch zugeben müssen, so hat der amerikanische Krieg doch

nichts mit irgend einer europäischen Macht zu thun, und kann die

Betheiligung daran für keinen Deutschen nachtheilige Folgen haben. Was

nun die weite Entfernung betrifft, so muß zugestanden werden, daß die

Truppen zum Theil wenigstens durch neue Aushebungen vollzählig zu

erhalten sind, die für den aushebenden Fürsten zu einer neuen Last

werden, wenn irgend ein glückliches Ereigniß den Kampf bald beenden

würde. Sie können diesem Einwande, wenn er stark betont werden sollte,

damit begegnen, daß Sie sich verpflichten, daß die Subsidie während der

wirklichen Verwendung der Truppen in Kraft bleiben und erst sechs Monate

nach gegebener Kündigung aufhören soll. Wenn mehr als sechs Monate

beansprucht werden, so berichten Sie vorher darüber an mich. Bei

früheren Gelegenheiten war es nichts Ungewöhnliches, daß der seine

Truppen vermiethende Fürst den Ueberschuß für sich behalten hat, der

sich aus dem Unterschiede zwischen englischer und deutscher Löhnung

ergab. Das kann im gegenwärtigen Falle nicht gestattet werden, weil es

für uns sehr wichtig ist, daß der Soldat ermuthigt wird, seinen Dienst

in Amerika freudig zu thun. Wir glauben kaum, daß der Herzog von

Braunschweig mehr als 3000 bis 4000 Mann liefern kann. Ihre Aufgabe ist,

so viel als möglich für den Krieg in Amerika von ihm zu erlangen. Der

König giebt Ihnen zugleich einen ähnlichen Auftrag für Kassel. Finden

Sie in Ihrer Unterhaltung mit dem Erbprinzen, daß sich in Braunschweig

Nichts machen und erwarten läßt, so reisen Sie sofort nach Kassel, wo

Sie Mittel und Wege finden werden, dem Landgrafen auf den Zahn zu fühlen

und im Uebrigen gerade so wie in Braunschweig zu handeln. Es läßt sich

kaum voraussetzen, daß der Landgraf mehr als 5000 Mann liefern kann;

versuchen Sie jeden Falls auch hier soviel als möglich zu bekommen. Wenn

Sie in Braunschweig Aussicht auf Erfolg haben, so ergreifen Sie den

ersten günstigen Moment und machen Sie einen Vorschlag, oder nehmen Sie

einen Ihnen gemachten an. Reisen Sie, nachdem Sie mir Bericht erstattet

haben, sofort nach Kassel. Sind Sie dort sicher durchzudringen oder

abschlägig beschieden zu werden, so gehen Sie nach Braunschweig zurück

und schließen Sie mit dem Herzog ab.

Es ist in dieser Sache überhaupt die größte Thätigkeit erforderlich, da

der König sich in der einen oder anderen Weise ohne Zeitverlust darüber

verlässigen will, ob und wie schnell er fremde Truppen für Amerika

erhalten kann. Zu diesem Ende schicke ich Ihnen zwei Kouriere, welche

Ihnen als Ihre Bediente nach Braunschweig und Kassel folgen sollen, und

deren Einen Sie sofort, nachdem Sie selbst Gewißheit darüber erlangt

haben, ob Truppen zu haben sind, noch vor Erledigung aller

Förmlichkeiten hierher zurückschicken wollen.

Es entspricht weder der Würde noch dem Interesse Ihres Hofes, daß Sie,

wenn es überhaupt vermieden werden kann, als erfolgloser Bittsteller bei

irgend einem der Fürsten auftreten. Meine eigenen Hoffnungen für den

günstigen Abschluß des Ihnen anvertrauten Geschäftes, ich gestehe es

offen, sind nicht sanguinisch. Treten Sie also in Ihrer amtlichen

Eigenschaft nicht eher auf, als bis Sie eine sichere Aussicht auf Erfolg

vor sich haben.«

Faucitt erhielt dieses Schreiben am 24. November 1775 in Stade, wo er

durch die Einmusterung der Scheither'schen Rekruten noch aufgehalten

worden war, und reiste einige Stunden nach seinem Empfange mit Extrapost

über Hannover nach Braunschweig ab. Die Nächte waren aber so dunkel und

die Wege so schlecht -- Faucitt nennt sie in seinem Bericht die

schlechtesten in Europa -- daß er erst nach fünftägiger Reise in

letzterer Stadt ankam. Der englische Gesandte war hier kein Fremder. Er

war während des siebenjährigen Krieges, wo er unmittelbar unter dem

Erbprinzen gedient hatte, öfters in Braunschweig sowohl als in Kassel

gewesen und von jener Zeit her mit den jetzt einflußreichsten Personen

beider Residenzen bekannt. Die Vortheile dieser persönlichen Beziehungen

wurden von ihm aber nicht gehörig ausgebeutet, indem er in seinem

Auftreten nicht entschieden genug und in seinem Urtheil nicht

selbständig war. Ein stolzer englischer Lord, der die hinter der

glänzenden Außenseite lauernde Misere jener Höfe sofort erkannt und

diese Welt des Scheins rücksichtslos in seines Landes Interesse

auszubeuten verstanden hätte, wäre besser am Platze gewesen. Faucitt war

blos eine subalterne Natur und als solche allen Details der Aufgabe

vollständig gewachsen. Er arbeitete in der That von Morgen bis Abend mit

dem gewissenhaftesten Fleiße, mit der anerkennenswerthesten

Uneigennützigkeit; allein es fehlte ihm das richtige Verständniß seiner

Stellung. Er war zu sehr untergeordneter Hofmann, den ein freundliches

Lächeln des Fürsten leicht erobert, ein »Snob«, der vor Titeln, Rang und

äußerm Glanz einen angeborenen Respekt hat und für jede Herablassung der

Höhergestellten dankbar ist. Aus diesem Grunde wurde er ein Spielball in

den Händen einsichtiger, kühler und berechnet handelnder Personen,

während er mit Entschiedenheit und Grobheit jede Forderung, selbst die

härteste durchgesetzt und England hundert Tausende erspart haben würde.

Der Herzog Karl I. von Braunschweig (1735-1780), mit welchem Faucitt

zunächst zu thun hatte, war einer der prachtliebendsten,

leichtsinnigsten und verschuldetsten Fürsten, von denen Deutschland im

vorigen Jahrhundert heimgesucht war. Sein Ländchen, das bei einer Größe

von einigen sechszig Quadratmeilen mit etwa 150,000 Einwohnern kaum

anderthalb Millionen Thaler Einkünfte abwarf, war allerdings durch den

siebenjährigen Krieg hart mitgenommen worden, allein erst des Herzogs

üble Wirthschaft hatte es an den Rand eines Bankrottes gebracht. Die

Schulden beliefen sich auf nahezu zwölf Millionen Thaler. Karl lebte

aber auf einem Fuße, als ob ihm die reichen Hülfsquellen eines großen

Königreichs zu Gebote ständen. Italienische Oper und französisches

Ballet, auswärtige und einheimische Maitressen, Militärspielerei und

Alchymie verschlangen ungeheure Summen. Der Theater-Direktor und Kuppler

Nicolini, ein unbedeutender italienischer Abenteurer, hatte 30,000

Thaler jährlichen Gehalts; unser großer _Lessing_ aber, der zu jener

Zeit in der bescheidenen Stellung eines herzoglichen Bibliothekars

»einem verschüchterten Geschlecht mißhandelter Kleinbürger zuerst die

Seele mit freien, menschlich heiteren Empfindungen erfüllte« und unser

Volk zum Bannerträger des freien Geistes erheben half, _unser Gotthold

Ephraim Lessing_ bezog ein Gehalt von 300 Thalern jährlich. Dort lernte

er »lieber hungern als niederträchtig sein;« mußte er doch um eine

armselige Gehaltszulage von 200 Thaler länger als drei Jahre

suppliziren! »Es ist ein Irrthum, -- schrieb er seiner Freundin und

spätern Gattin, Eva König, aus Wolfenbüttel -- daß kleine Souveraine den

Gelehrten und Künstlern förderlich seien; sie sind es nur in dem Maße,

als Wissenschaft und Kunst ihnen Amusement machen und man ihnen

hofmännisch schmeichelt. Das verstehe ich nicht. -- -- Ich fühle mich

hier, als wäre ich in einen Sarg gedrückt; ich kann keine Bücklinge

machen, um mich zu empfehlen. Lichtenberg verkümmert im kleinen

Göttingen, Möser im kleinen Osnabrück; beide zehren von den Erinnerungen

aus England, wie ich aus Leipzig und Berlin.«

Erst zu Anfang der siebenziger Jahre ward in diese wüste Braunschweiger

Wirthschaft etwas Ordnung eingeführt, indem in Folge der beständigen

Finanznoth von dem zum Mitregenten ernannten Erbprinzen Karl Wilhelm

Ferdinand die Landstände einberufen wurden. Es durfte ohne dessen

Mitunterschrift fortan kein Geld mehr ausgegeben werden. Karl Wilhelm

Ferdinand, der seinem Vater während des amerikanischen Krieges 1780 als

Herzog folgte, als preußischer General 1787 in Holland und 1792 in

Frankreich kommandirte und in der Schlacht bei Auerstädt seiner Augen

beraubt, bald darauf in Ottensee bei Hamburg starb, war ebenso sparsam

als sein Vorgänger verschwenderisch. Ein Zögling des bekannten Abts

Jerusalem, dem Ordens- und Gesellschaftswesen jener Zeit von Herzen

zugethan, zwischen mystischem Glauben und Voltaire'schem Unglauben

schwankend, ein begeisterter Verehrer des französischen Wesens, dabei

ein schöner Mann, sinnlich, gefallsüchtig und Meister der

Repräsentation, stand er in engeren Beziehungen zum englischen Hofe,

indem er eine Schwester Georg III., Lady Auguste, zur Frau hatte. Da sie

unbedeutend und ungebildet war, so entschädigte sich Ferdinand durch

schöne und geistreiche Maitressen, wie die von Goethe bewunderte

italienische Gräfin Branconi, deutsche Baroninnen und französische

Schauspielerinnen. Im Uebrigen knauserte er, wo er nur konnte, um die

Schulden seines Vaters zu bezahlen und war ebenso gewissenlos als

unermüdlich in der Auffindung neuer Hülfsquellen zur Verbesserung seiner

ökonomischen Lage. Ein italienisches Lotto, dessen Pacht dem Geheimen

Rath und Minister Feronce überlassen war, that in dieser Beziehung zwar

sehr gute Dienste, reichte indessen zur Hebung der zerrütteten Finanzen

allein noch nicht aus. Es galt also, da sich die Goldmacherei des alten

Herzogs nicht bewährt hatte, noch andere außerordentliche Mittel flüssig

zu machen.

Mitten über diesen Versuchen und Plänen zur Verbesserung des

herzoglichen Haushalts traf Faucitt in Braunschweig ein. Ein Engel vom

Himmel hätte zu keiner günstigern Stunde zum dortigen Hofe

herniedersteigen und goldenen Segen spenden können als der englische

Kommissär. Es kam jetzt darauf an, ihn gehörig auszubeuten. Er hatte,

wie aus seiner Instruktion ersichtlich, den Auftrag, zuerst den damals

fast allein gebietenden Erbprinzen zu sondiren und diesem einen

Privatbrief des Königs zu überreichen. Faucitt, statt erst die

Verhältnisse zu prüfen und sich der für ihn daraus ergebenden Vortheile

zu versichern, hatte kaum die Reisekleider ausgezogen, als er am Abend

des Tages seiner Ankunft, am 29. November dem Erbprinzen seine

Aufwartung machte. Sobald dieser sich überzeugt hatte, daß der Engländer

nichts von seinen häuslichen Verlegenheiten und der Finanznoth blasser

Wehmuth wußte, nahm er die ihm so gut stehende Miene des herablassenden

Gönners und Beschützers an. »Der Erbprinz -- so berichtet Faucitt am 1.

Dezember 1775 an Suffolk -- gab mir die stärksten Versicherungen, daß

er den königlichen Vorschlag billige und daß er allen seinen Einfluß auf

den regierenden Herzog zu dessen Durchführung aufbieten wolle. Er

verbürgte sich übrigens nicht dafür, daß sein Vater unbedingt darauf

eingehen werde, da er nur ungern so viele seiner Unterthanen in einem

unbekannten, so sehr entfernten Lande verwandt sehe, und fragte mich, ob

nicht die Bestimmung der braunschweigigen Truppen besser nach Irland

statt nach Amerika geändert werden könne, was ich natürlich unbedingt

verneinte. Dann wünschte der Erbprinz, daß wenigstens ein Theil der

Truppen nach Gibraltar und Minorka geschickt werden möge. Ich erwiderte

ihm, daß bereits fünf Bataillone aus dem Kurfürstenthum dahin gesandt

seien, daß also eine Aenderung nicht mehr stattfinden könne. Schließlich

forderte mich der Prinz auf, von meinem Beglaubigungsschreiben nicht

eher Gebrauch zu machen, als bis ich sicher sei, daß der Herzog auf

meinen Antrag eingehen wolle.«

Der Erbprinz hatte jetzt das Spiel in den Händen und dabei den Vortheil,

es mit einem höchst unerfahrenen Anfänger zu thun zu haben. Am 30.

November rieth er ihm in einem freundschaftlichen, elegant geschriebenen

französischen Briefchen, das natürlich seinen Eindruck auf den Empfänger

nicht verfehlte, vorläufig nur als Privatmann bei Hofe zu erscheinen, da

der Herzog sich sehr schwierig zeige, erklärte ihm aber seine

Bereitwilligkeit, ihn von Allem in Kenntniß zu setzen, was dazu dienen

könne, die Absichten des Königs zu fördern. Am 1. Dezember führte er

weiter aus, wie schwer es sei, den Herzog trotz seiner finanziellen

Verlegenheiten zu dem beabsichtigten Vertrage zu bewegen, da die

Soldaten in seinen alten Tagen sein einziges Vergnügen, seine einzige

Erholung seien. Am dritten Tage endlich, am 2. Dezember ward durch die

unausgesetzten Bemühungen des Erbprinzen die Zustimmung des Herzogs

erlangt.

»Der regierende Herzog -- schreibt Faucitt am 2. Dezember an Suffolk --

hat endlich (!! nach zwei Tagen!!) eingewilligt, einen Truppenkörper für

Sr. Majestät Dienst in Amerika zu stellen. In Folge dessen habe ich

heute mein Beglaubigungsschreiben überreicht. Der Herzog empfing mich

äußerst gnädig, erklärte, des Königs Wunsch aus allen Kräften erfüllen

und ein so starkes Korps stellen zu wollen, als die Lage der Dinge ihm

gestatten werde. Er sagte, er habe Herrn von Feronce mit den

Verhandlungen in dieser Angelegenheit betraut. Ich kenne diesen Minister

schon lange. Er ist ein fähiger und erfahrener redlicher Mann, der

Schlichen und Kniffen feind ist. Ich weiß noch nicht, wie groß die Zahl

der Soldaten sein wird; jedoch gab mir der Erbprinz zu verstehen, daß

sie nicht weniger als 4000 Mann betragen würde und daß wir sie zu Anfang

des Frühjahrs haben könnten.«

Der Herzog beantwortete des Königs Brief am 5. Dezember, und zwei Tage

darauf war schon der Vertrag zwischen Faucitt und Feronce abgeschlossen,

der mit einigen nicht sehr erheblichen Abänderungen schließlich am 9.

Januar 1776 angenommen wurde.

Der Herzog verpflichtete sich in diesem Vertrage, der Krone England 3964

Mann Infanterie und 336 Dragoner, im Ganzen 4300 Mann in zwei Divisionen

für den Krieg in Amerika zu überlassen. Von diesen, mit Ausnahme der

Pferde, vollständig auf Kosten des Herzogs zu equipirenden, mit Zelten

und sonstigen Utensilien zu versehenden Truppen sollte die erste, aus

2282 Mann bestehende Division bereits am 25. Februar im Hafen sein, die

letzte Division aber in der letzten Woche des März 1776 abmarschiren.

Sie müssen am Orte der Einschiffung vom englischen Kommissär besichtigt

werden, der jeden, ihm untauglich erscheinenden Soldaten verwerfen kann

und den Truppen den Eid der Treue für den König von England abnimmt. Die

Besetzung der vakanten Stellen behält sich der Herzog vor, die

Verwendung der Truppen in Amerika bestimmt aber der König. Um ihre

Desertion auf dem Marsche zu verhindern, erläßt der König von England

als Kurfürst von Hannover an seine eigenen Behörden den Befehl, jeden

Deserteur aufzugreifen und am Einschiffungsplatz dem Regimente zu

überliefern. Ebenso verpflichtet sich der Herzog von Braunschweig, die

nöthig werdenden Rekruten jährlich zu liefern, nachdem ihm wenigstens

vier Monate vorher Kenntniß von der zu ergänzenden Zahl gegeben ist. Die

Truppen stehen in Löhnung und sonstigen Vortheilen, wie Verpflegung,

Behandlung in den königlichen Hospitälern, Fourage &c. ganz den

königlichen Truppen gleich, und verpflichtet sich der Herzog, ihnen

namentlich ihre ganze Löhnung ungeschmälert zukommen zu lassen. Die

Schwerverwundeten und Dienstunfähigen werden auf königliche Kosten an

die Mündung der Elbe und Weser zurückgeschafft, und die Dragoner sollen

von dem Tage an, daß sie beritten gemacht werden, auf demselben Fuße mit

der königlichen leichten Kavallerie stehen. Der Herzog erhält für jeden

Fußsoldaten dreißig Kronen Banko (gleich 51 Thlr. 15 Sgr. preußisch)

Werbegeld, wovon ein Drittel einen Monat nach Zeichnung des Vertrages

und die anderen zwei Drittel zwei Monate später gezahlt werden sollen.

Für die Soldaten, die am Tage der Musterung nicht anwesend sind, wird

dieses Werbegeld natürlich entweder gar nicht oder erst dann gezahlt,

wenn sie sich bei ihren Regimentern gestellt haben. Drei Verwundete

gelten als ein Todter, und ein Todter wird nach der Rate des Werbegeldes

mit dreißig Kronen bezahlt. Sollte durch eine Seuche, einen Schiffbruch,

eine Belagerung oder eine Schlacht ein außerordentlich großer Verlust in

einem Regimente oder Korps eintreten, so wird der König von England

außerdem in der billigsten und liberalsten Weise den Verlust der

Offiziere oder Soldaten ersetzen und die Kosten für neue Rekrutirungen

tragen, um das von einem solchen Unglück betroffene Korps wieder

vollzählig zu machen. Zur Vergütung für die außerordentlichen Kosten,

welche durch die plötzliche Mobilmachung erwachsen sind, wird der

Uebertritt der Truppen in den englischen Dienst antedatirt und ihnen

Löhnung für zwei Monate vor dem Tage ihres Abmarsches ausgezahlt. Die

jährliche an Braunschweig zu zahlende Subsidie, welche mit dem Tage der

Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages beginnt, ist eine einfache für

die Zeit, daß die braunschweigischen Truppen in englischen Diensten

stehen und beträgt 64,500 deutsche Kronen (gleich Lstr. 11,517. 17. 1½)

per Jahr; sie wird aber eine doppelte, beläuft sich also auf 129,000

Kronen von dem Tage an, an welchem die braunschweigischen Truppen in

ihre Heimath zurückkehren, und wird von diesem Zeitpunkt an noch zwei

Jahre lang an den Herzog gezahlt.

Sehen wir jetzt, wie der Vertrag in dieser seiner definitiven Fassung zu

Stande kam und lassen wir Faucitt und Suffolk die Geschichte der

Verhandlungen selbst erzählen.

»Einliegend -- schreibt jener am 7. Dezember 1775 an Suffolk -- Entwurf

eines Vertrages mit dem Herzog von Braunschweig für 4000 Infanteristen

und 300 leichte Dragoner. Ich wollte eigentlich keine Kavallerie, da ich

zu wissen glaube, daß Sie keine wünschen. Ich ließ sie mir aber gefallen

und bestand nicht auf meinem Widerspruche, weil das Korps dem zum

Kommando bestimmten Obersten Riedesel gehört und weil ich es für das

Beste hielt, beim Anfang der Verhandlungen lieber etwas nachzugeben, als

schwierig zu erscheinen. Das Werbegeld ist so niedrig, als ich es nach

langem Hin- und Herreden nur festsetzen konnte. Von den zuerst

verlangten 60 deutschen Reichsthalern habe ich es auf 30 Banko-Thaler

(gleich 43 deutsche Reichsthaler) gebracht; es ist dies derselbe Preis,

der bei der Marburger Uebereinkunft bewilligt wurde. Ihr entsprechend

mußte ich mir auch gefallen lassen, daß der Anfang der englischen

Löhnung auf zwei Monate vor dem Abmarsch des Korps festgesetzt wurde.

Man bestand sogar Anfangs auf drei Monaten; es gelang mir aber, einen

Monat abzuhandeln.

»Der Subsidien-Artikel war übrigens der wichtigste und schwierigste.

Zuerst wurden, bis das Korps die englische Löhnung bezog, 120,000

Banko-Thaler verlangt, 70,000 Banko-Thaler so lange, als es dieselbe

erhielt, und wieder 120,000 Banko-Thaler für den Zeitraum von sechs

Jahren nach der Rückkehr der Truppen in ihr Vaterland. Nach zweitägigem

Streit über diesen Punkt kamen wir endlich dahin überein, daß jeder

Theil seinen Vorschlag zu Papier bringen und Ihnen zur Entscheidung

vorlegen sollte. Uebrigens wird sich der Herzog in diesem Punkte dem

König fügen. Er bittet nur, daß er im Falle einer plötzlichen Beendigung

des amerikanischen Krieges in den Stand gesetzt werde, die

außerordentliche Last zu tragen, welche diese neue Aushebung ihm

auferlegen wird. Der letzte (im definitiven Vertrage gestrichene)

Artikel, worin der Herzog verlangt, daß zwei Bataillone seiner Truppen,

nämlich 1160 Mann, irgendwo in Europa garnisoniren sollten, wurde von

mir auf das Aeußerste bekämpft. Der Herzog drang aber darauf, daß sein

Vorbehalt dem Könige vorgelegt werden solle; er sei, wie er sagte,

diesen Regimentern ganz besonders zugethan und dann eifersüchtig auf die

den Hannoveranern im Mittelmeere zugewiesenen Garnisonen. Er wird sich

aber mit der Zeit den Wünschen des Königs fügen. In der Voraussetzung,

daß der Vertrag in der einen oder andern Form abgeschlossen wird, habe

ich für jeden Rekruten, der diensttüchtig in Harburg abgeliefert wird,

30 Thaler versprechen müssen, indem der Herzog, um keine Zeit zu

verlieren, sofort rekrutiren wollte. Sie sind natürlich verloren, wenn

der Vertrag nicht zu Stande kommt.«

Suffolk war so sehr ob der günstigen Aussichten erfreut, welche

Faucitt's Bericht ihm bot, daß er gar nicht handelte und feilschte,

wofern er nur sein Ziel, schnelle Verschiffung der Truppen nach Amerika

erreichen konnte. »Ich gebe Ihnen -- schreibt er am 22. Dezember 1775

von St. James an Faucitt -- meine volle Zufriedenheit über Ihren Eifer

und Ihre Geschicklichkeit zu erkennen und lege Vollmacht für den

Abschluß des Vertrages mit Braunschweig bei. Ihr Entwurf ist auf

fünfzehn Artikel reduzirt. Alle braunschweigischen Truppen müssen nach

Amerika; ihre anderweitige Verwendung ist durchaus unzulässig. Nur keine

Verzögerung! Die Zeit, von der Sie sprechen, ist zu lang. Drei von den

fünf Bataillonen müssen in der letzten Woche des Februar und der Rest

Ende März am Einschiffungsplatze sein. Dieser Punkt ist von der

äußersten Wichtigkeit. Sie müssen darauf dringen und bestehen. Da die

englische Löhnung, wie ich hoffe, ein Mittel ist, ihn durchzusetzen, so

ist Se. Majestät damit einverstanden, daß sie zwei Monate vor dem

wirklichen Dienst beginnt. Wenn aber die erste Division noch früher

marschiren kann, so können Sie die Löhnung verhältnißmäßig noch mehr

vordatiren.

Die 300 Dragoner sind mehr als wir brauchen; indessen will der König sie

unberitten nehmen, und sollen die Leute die Löhnung unsrer leichten

Kavallerie haben. Sie haben Recht gehabt, daß Sie sich verpflichteten,

selbst dann für die Rekruten zu zahlen, wenn der Vertrag nicht zu Stande

kommen sollte. Dringen Sie auf Riedesel's Beförderung zum General. Wird

den Wünschen Sr. Majestät überall entsprochen, so sind Sie selbst

bevollmächtigt, die von Herrn von Feronce verlangte Subsidie zu

bewilligen.«

In diesem letztern Punkte war Faucitt sogar noch vorsichtiger als der

Minister, denn es gelang ihm am 9. Januar 1776, den sich auf die

Subsidie beziehenden Theil des Vertrages zu günstigeren, als den ihm

aufgegebenen Bedingungen abzuschließen.

»Der Herzog -- schreibt er am 9. Januar 1776 an Suffolk -- hat endlich

alle Einwendungen gegen die Verschiffung seiner Truppen nach Amerika

aufgegeben. Die zwei Bataillone, welche er in Europa behalten wollte,

sind eigentlich die einzigen, für uns bestimmten regulären Truppen, sie

bilden sein Veteranen-Regiment, das hauptsächlich aus seinen eigenen

Unterthanen besteht, während die drei anderen Bataillone, mit einer

geringen Ausnahme alter gedienter Soldaten und Offiziere, größten Theils

rohe Rekruten sind, die aus aller Herren Länder zusammengestohlen

wurden. Wir werden jetzt aber sechs Bataillone haben, die der Mehrzahl

nach Braunschweiger sind. Sie sollen in zwei Divisionen an den

Einschiffungsplatz Stade marschiren, und die erste derselben 2282 Mann,

die letztere aber 2018 Mann zählen. Im Ganzen weicht der nunmehr

endgültig abgeschlossene Vertrag wenig von Ihrem Entwurfe ab. Nur die

Subsidie ist geändert. Sie ist aber von Anfang an bis zur Rückkehr der

Truppen nur eine einfache. Die zweimonatliche Löhnung vor der Uebernahme

in den englischen Dienst ist beibehalten.

Erlassen Sie sofort die erforderlichen Befehle zum Transport der Truppen

und zur Vorbeugung ihrer Desertion in Hannover. Beifolgend eine

Aufstellung der Mannschaften, für welche das Werbegeld und die

zweimonatliche Löhnung im Voraus verlangt wird. Der Herzog bittet um

sofortige Zahlung. Ebenso lege ich auf seinen und des Erbprinzen Wunsch

einen Separat-Artikel bei, der auf das möglicher Weise zu erlassende

Verbot des Kaisers gegen Truppenanwerbungen für fremde Mächte Bezug

hat.«

Suffolk sandte am 20. Januar den ratifizirten Vertrag an Faucitt zurück.

»Die verschiedenen Aenderungen desselben -- sagte er in seinem

Begleitschreiben von demselben Datum -- sind nicht gemißbilligt; aber

hinsichtlich der Subsidien enthielten meine Instruktionen keineswegs

eine Bevorzugung des Vorschlages von Feronce, sondern nur die Erlaubniß

für Sie, ihn dann anzunehmen, wenn Sie dadurch weitergehende Absichten

erreichen konnten. Sagen Sie dem Herzog, daß der König den

kurfürstlichen Behörden die geeigneten Befehle zur Verhinderung der

Desertion gegeben hat. Der vom Herzog und Erbprinzen vorgeschlagene

Separat-Artikel wegen des möglicher Weise vom Kaiser zu erlassenden

Truppen-Aushebungsverbots für den Dienst fremder Mächte ist genehmigt.

Wir halten diesen Vorbehalt für eine überflüssige Vorsichtsmaßregel und

haben ihm nur unter der Voraussetzung zugestimmt, daß der Herzog Alles

aufbieten wird, sein Korps zu vervollständigen und jedes Hinderniß, von

welcher Seite es auch kommen mag, zu vereiteln.«

In einem »durchaus privat« bezeichneten Anhange zu obiger offiziellen

Depesche giebt Suffolk seinem Agenten auf, den Herzog wo möglich zu

bestimmen, daß er den Separat-Artikel ganz fahren lasse. »Sie müssen ihm

begreiflich machen, daß der ganze Vertrag im Laufe der parlamentarischen

Verhandlungen ein Gegenstand der öffentlichen Debatte werden wird, daß

der fragliche Artikel, obgleich dem Anscheine nach obligatorisch für

uns, ohne auf der andern Seite Sicherheit zu gewähren (und folglich sehr

vielen gehässigen Bemerkungen ausgesetzt) nicht allein aus diesem

Grunde anstößig ist, sondern daß er sogar einen feindseligen Ausdruck

gegen eine andere Macht enthält, und zwar über einen Punkt, der wenn

nicht viel stärkere Gründe dafür sind, besser unerwähnt bliebe. Der für

den Herzog daraus herzuleitende Vortheil ist unbedeutend und hängt von

einem höchst unwahrscheinlichen Ereigniß ab. Wenn aber des Kaisers

Proklamation wirklich in Kraft tritt und unser Rekrutenbedürfniß nach

wie vor dasselbe bleibt, so kann es aus anderen Quellen leicht

befriedigt werden, so daß kein vernünftiger Grund zur Befürchtung

vorliegt, daß während der Zeit ihrer Dauer irgend ein Abzug von den

Subsidien gemacht werde. Lassen Sie diesen Artikel nur im äußersten

Nothfalle stehen; thun Sie aber, was Sie können, dagegen.«

Der Herzog stand, wie Faucitt am 20. Februar 1776 antwortete, ohne große

Schwierigkeit von dem Verlangen des Separat-Artikels ab, der

hauptsächlich vom Erbprinzen angeregt war, worauf denn am 18. Februar

die Ratifikation ausgewechselt wurde. Faucitt erhielt einen Diamantring

zum Werthe von 100 Pfund Sterling zum Geschenk. Er habe, sagte er,

dessen Annahme nicht ausschlagen können, da ein solches Geschenk von

früheren Verträgen her üblich sei. Der Kanzlei des englischen

Ministeriums des Auswärtigen wies der braunschweigische Minister Feronce

150 Pfund zur Vertheilung an und versäumte zu gleicher Zeit nicht,

Suffolk um eine Abschlagszahlung von 20,000 bis 30,000 Pfund zu bitten.

Natürlich erhielt auch Feronce ein Geschenk. Es bestand in baarem Gelde;

wie viel, wird in unseren Quellen nicht gesagt, und auch Feronce

schweigt darüber in seinem Danksagungsbriefe vom 3. April 1776.

Die erste braunschweiger Division war zur festgesetzten Zeit

marschfertig, mußte indessen in ihre Quartiere zurückbeordert werden,

weil die englischen Transportschiffe noch nicht in Stade angekommen

waren. So marschirte sie unter Kommando des Generals Riedesel erst am

22. Februar und kam am 5. März in Stade an, ohne auch nur einen einzigen

Mann durch Desertion verloren zu haben. »Ich habe -- schreibt Faucitt am

12. März an Suffolk -- die Grenadire und Dragoner bereits eingemustert;

sie haben viel zu viel alte Leute unter sich. Die vorderen und hinteren

Glieder sind aus gesunden und kräftigen Mannschaften gebildet, aber das

Centrum ist nichts werth. Es besteht aus lauter frischen Rekruten, die

nicht allein zu klein, sondern auch schlecht gewachsen und theilweise zu

jung sind. Prinz Friedrich's Regiment ist das beste. Die Waffen sind

alt, aber gut und in Ordnung. Die Disziplin ist ausgezeichnet, kein

Soldat war betrunken. Jedes Korps wurde einzeln beeidigt. Das dabei

beobachtete Verfahren ist dieses: das ganze Regiment wird in einen Kreis

formirt, der Auditeur liest den Eid vor, ermahnt die Truppen, sich als

treue, tapfere und ordentliche Soldaten aufzuführen, worauf Offiziere

und Mannschaften den rechten Arm erheben und den Eid Wort für Wort

nachsprechen. Alles das ging sehr gut ab und vom 12. bis 17. März wurde

die ganze erste Division eingeschifft.«

Derselbe Herzog von Braunschweig, der seinem Theater-Direktor jährlich

30,000 Thlr. Gehalt zahlte, der die schönsten und theuersten Maitressen

unterhielt und Millionen für den sinnlosesten Luxus vergeudete, wollte

oder konnte übrigens nicht einmal brauchbare Uniformen für seine Truppen

beschaffen. Sie hatten keine Mäntel und kamen Ende März ganz zerlumpt

und zerrissen in Portsmouth an. Hier mußten sie erst mit Schuhen und

Strümpfen versehen werden. Das englische Ministerium streckte dem

General Riedesel 5000 Pfund Sterling vor, damit seine Soldaten sich

wenigstens die nothwendigsten Bedürfnisse kaufen konnten. Die englischen

Kaufleute waren nicht die letzten, aus dieser Noth ihren Vortheil zu

ziehen. Als man auf der See die Kisten mit dem englischen Schuhwerk für

die Grenadiere öffnete, fand man dünne und leichte Damenschühchen und

überhaupt lauter nutzlose Waare. »Sie müssen im Interesse des Dienstes

darauf dringen -- schreibt Suffolk an Faucitt am 2. April 1776 -- daß

sofort neue Uniformen angeschafft werden. Der Herzog muß sie bei Zeiten

schicken, damit seine Truppen nicht unter der Ungunst des Wetters leiden

und damit sie nicht unzufrieden werden, wenn sie ihre Kameraden besser

gekleidet sehen.« Es gelang denn auch den Vorstellungen Faucitt's, daß

der ersten Division gegen Ende Juni neue Uniformen nach Kanada

nachgeschickt wurden.

Um dazu in den Stand gesetzt zu werden, mußte sich der Herzog erst einen

Theil seiner Forderungen an England auszahlen lassen. Die Löhnung, die

vom Augenblick der Ankunft in Amerika fällig wurde, schickte die

englische Regierung direkt an ihren dortigen General-Zahlmeister, der

sie wieder an die Unterzahlmeister verabfolgte, von welchen sie den

betreffenden Befehlshabern eingehändigt wurde.

Diese Vorsichtsmaßregel hatte ihre ganz bestimmten Gründe. Da die

englische Löhnung doppelt so groß war als die deutsche, so hatten bei

früheren Gelegenheiten Braunschweig und Kassel die Differenz in die

Tasche gesteckt, eine Summe, die sich während des siebenjährigen Krieges

auf mehrere Millionen belief. Diesem Unfug nun wollte England vorbeugen,

um die deutschen Soldaten, die jetzt in einem andern Welttheile an der

Seite der Engländer kämpften, auf gleichen Fuß mit diesen zu stellen und

nicht aufzureizen. Die Sache schien sogar mit Recht dem Minister Suffolk

wichtig genug, um sie zum Gegenstand eines besondern Paragraphen zu

machen. Der arme deutsche Soldat, der für eine ihm ganz fremde Sache

seine Haut zu Markte trug, mußte vom Käufer gegen die niedrige Habsucht

des Verkäufers geschützt werden! Natürlich wurde dasselbe Verfahren auch

den Hanauern, Anspachern und übrigen Landesvätern gegenüber eingehalten.

Sie versprachen zwar, ihren Truppen die volle englische Löhnung zukommen

zu lassen, um auf diese Weise das ganze Geld in die Hände zu bekommen;

England traute ihnen aber nicht und handelte in der oben angegebenen

Weise. Nur Kassel ließ sich diese Behandlung nicht gefallen und setzte

es durch, daß die Löhnung für seine Soldaten dem Kriegszahlmeister des

Landgrafen direkt verabfolgt wurde.

Die zweite Division Braunschweiger, bestehend aus dem Bataillon Barner

und den Regimentern Rhetz und Specht, kam in den letzten Tagen des Mai

in Stade an und wurde am 28. und 29. Mai von Faucitt in den englischen

Dienst eingemustert. »Das Bataillon Barner, das ausdrücklich für den

Dienst in Amerika ausgehoben ist, -- berichtet Faucitt an Suffolk --

besteht fast nur aus Rekruten; es befinden sich viele halbausgewachsene

Jungen darunter, die kaum stark genug sind, das Gewehr zu tragen. In den

Regimentern Rhetz und Specht fand ich viele alte Männer und im Zentrum

eine Menge kleiner, schlechtgewachsener Jungen. Uniformen und Waffen

sind gut. Die Offiziere beklagen sich über die nichtswürdig engen und

schlechten Schiffseinrichtungen. Die Marineoffiziere selbst, welche die

Transportschiffe unter sich haben, geben zu, daß diese gar keine

Bequemlichkeiten bieten. Die Kajüten sind zu eng, die Leute müssen

förmlich auf einander gepökelt werden. Zudem haben die Lieferanten in

Bristol arg betrogen. Die Betten sind dürftig und dünn; die Kopfkissen

nur fünf Zoll lang und sieben Zoll breit, kaum größer als Nadelkissen.

Ein ganzes Bett, bestehend aus Matratze, Kissen, grober wollener Decke

und Oberdecke, wiegt kaum sieben Pfund.«

Der Soldatenhandel deutscher Fürsten nach Amerika · 第 2 / 32 题