Mit dem Reiseverkehr wird es ebenso gehalten, wie mit dem Gütertausch.
Der Ausländer, der in Österreich reist, muß dafür in der Währung seiner
Heimat zahlen, und so erwirbt der Staat die Mittel, um die Reisen
seiner Bürger im Auslande zu bestreiten.
Für die Fremden gelten folgende Rücksichten. Der Staat hat sich
dagegen sicherzustellen, daß die im Inlande reisenden Ausländer
keine ansteckenden Krankheiten einschleppen und sonst keinen Schaden
anrichten. Praktisch wäre es durchaus tunlich, alle Fremden an der
Grenze einer genauen ärztlichen Untersuchung zu unterwerfen. Allein
Fremden von einigem Ansehen gegenüber wird man davon absehen, um den
Reiseverkehr nicht zu erschweren. Arbeiter und andere Personen, welche
minder anspruchsvoll sind, mögen wohl einer ärztlichen Untersuchung
unterzogen werden. Fremde, die keine volle Sicherheit in dieser
Hinsicht gewähren, werden in den Orten ihres Aufenthaltes so behandelt
werden, daß die Gefahr der Übertragung einer Krankheit abgewendet
wird. Es könnte auch ein Gesetz erlassen und in allen Auslandsstaaten
verlautbart werden, daß Reisende, die sich einer ansteckenden Krankheit
bewußt sind und eine Ansteckung im Inlande verschulden, einer strengen
Bestrafung unterzogen werden.
Es wird genau vorgeschrieben werden, auf welche Art die Ausländer,
welche im Kollektivstaate reisen, sich zu legitimieren haben, und
man wird wahrscheinlich Legitimationskarten fordern, welche die
Photographie des Reisenden enthalten, und dasselbe wird von seiner
Begleitung gelten.
Man würde vielleicht gut tun, Fremde, welche im Inlande reisen,
an der Grenze zu verhalten, ihre Barschaft und Kostbarkeiten zu
deponieren. Doch scheint es, daß die Furcht vor dem ausländischen
Gelde nicht begründet wäre und daß die Kontrolle über die Güter des
Kollektivbesitzes jede unredliche Veräußerung unmöglich machte. Auch
eine Bestechung wird man aus diesem Grunde nicht zu fürchten haben, und
es ist zu bedenken, daß die Ausnahmslosigkeit des Staatseigentumes das
Recht geben würde, das Geld, das man im Besitze eines Inländers findet,
zu konfiszieren.
Für den Reiseverkehr im Inlande könnte man Kategorien einführen. Die
geringste Kategorie wäre für Fußgänger, welche nur in Urgemeinden oder
Bezirksvororten Unterkunft nehmen, und die Kreisstädte, Provinzstädte
und die Reichshauptstadt nicht betreten würden. Sie hätten auf alles
Anspruch, was die Masse der inländischen Bevölkerung zu genießen befugt
ist. Da diese aber durch Arbeit dafür bezahlt hat, muß der Ausländer
für Unterkunft und Verpflegung in Geld bezahlen. Die Schuld würde,
da es sich um Kategorien handelt, durch eine nach Tagen berechnete
Summe berichtigt werden. Eine nächste Kategorie würde die Benützung
der Eisenbahn und Dampfschiffe und den Aufenthalt in Kreisstädten
mit dem Anspruche auf den Besuch von Theatern und Konzerten gewähren
und gleichfalls nach Tagen berechnet werden. Natürlich schlösse das
Recht der höheren Kategorie auch alles in sich, was mit der niederen
Kategorie verbunden ist. So ließen sich noch etwa zwei oder drei
höhere Kategorien schaffen. Indessen scheint es, daß man für besonders
anspruchsvolle Fremde, die auf großem Fuße zu reisen gewöhnt sind,
einen anderen Weg als den der Pauschalierung der Reisekosten wählen
könnte, und daß man ihnen die Möglichkeit eröffnen sollte, à la
carte zu speisen, Kunstgegenstände zu kaufen und nach allem nach
Belieben zu verlangen, in welchem Falle die Preise bestimmt werden
müßten. Ob nun die Rechnung in Barem an bestimmte Personen, z. B. den
Verwaltungsbeamten, oder durch Anweisungen auf das Depot, wovon oben
die Rede war, berichtigt werden soll, wäre zu prüfen.
Selbstverständlich würden Fremde unter Umständen auch als Gäste zu
empfangen sein. Wenn ein wissenschaftlicher Kongreß im Kollektivstaat
abgehalten wird, werden die Teilnehmer von der Grenze an als Gäste des
Staatsoberhauptes, also des Staates reisen.
Die durch die Reisen der Ausländer im Inlande erworbenen Mittel werden
in der Regel wieder dazu verwendet, um Österreicher im Auslande reisen
zu lassen. Cook hat uns bereits darüber belehrt, daß es auch eine
Unternehmung für Reisen gibt. Der Staat würde die meisten Reisen der
Inländer im Auslande als Unternehmer in Regie nehmen. Es können solche
Reisen in den verschiedensten Formen als Belohnung, zur Belehrung
und zu Unterrichtszwecken ermöglicht werden, und dabei wird der Staat
als Unternehmer auftreten. Personen von höchstem Range, Akademikern,
Ministern, Hochschulprofessoren, wird, wenn sie im Auslande reisen,
eine Summe Geldes angewiesen, nur mit der Einschränkung, daß das nicht
Verwendete wieder zurückerstattet wird, und daß die Verwendung nur für
Reisezwecke erfolgen dürfe.
Man wird für inländische Studierende in mehreren großen Städten des
Auslandes Konvikte einrichten, wo sie volle Verpflegung erhalten. So
in Rom für Maler und Bildhauer, in Berlin, Paris, London für Ärzte
und Naturforscher usw., und ebenso kann man im Inlande für auswärtige
Studierende Pensionen einrichten. Es wäre wohl möglich, daß man eine
Erziehungs- und Unterrichtsindustrie für Ausländer betriebe.
Was nun die jeweiligen Kassenvorräte anbelangt, so würden
vielleicht Kassen im Inlande eingerichtet werden, und zwar an den
Einbruchstationen. Die Zahl dieser Kassen würde eine kleine sein.
Außerdem würde man sich der ausländischen Banken bedienen, die das
Inkasso halten und Anweisungen honorieren würden. Man könnte auch für
diese Geldgebung eine öffentliche Rechnungslegung in nachstehender
Form einführen. Die Einnahmen der Einbruchstationen würden für jeden
Tag in einer Liste im Reichsblatt veröffentlicht und dann gleichfalls
getrennt nach den Kassaorten die Rückzahlungen und die Abführung an die
Staatszentralkasse tabellarisch verzeichnet.