Die Beziehungen des Kollektivstaates zum Auslande.
Diese Beziehungen werden hier nur insofern näher untersucht, als
es sich um Auslandsstaaten handelt, welche noch die Geldwirtschaft
aufrecht erhalten; denn der erste Staat, der sich kollektivistisch
organisiert, hat es nur mit solchen Staaten zu tun. Bilden sich nach
und nach auch andre Kollektivstaaten, so werden sie internationale
Vereinbarungen treffen, welche den Reiseverkehr, den Austausch von
Gütern und die Auswanderung, vielleicht auch Versicherung gegen
Mißwachs betreffen.
Dieser Abschnitt behandelt den Gütertausch mit Auslandsstaaten
der heutigen Gesellschaftsordnung, den Reiseverkehr, die Aus- und
Einwanderung und die territoriale Integrität.