Jeder Arbeitsfähige, der nicht nach den Gesetzen von geregelter Arbeit
befreit ist, ist zur Arbeitsleistung verpflichtet.
Die Verteilung der vorhandenen Arbeitskräfte auf die einzelnen
Produktionszweige erfolgt nach den Volksbeschlüssen betreffend die
Ausdehnung der Produktion auf den verschiedenen wirtschaftlichen
Gebieten. Es ist klar, daß z. B. mit der Vermehrung des Betriebes der
Eisenbahnen eine Vermehrung des Betriebspersonals gegeben ist. Ebenso
gilt das von einer Vermehrung der Papierproduktion oder der Produktion
von Büchern und Zeitschriften. Würde die Unterdrückung einer gewissen
Industrie, z. B. der Biererzeugung, verfügt, so entfiele die darauf
bisher aufgewendete Arbeit. Übersteigt die geforderte Produktion die
Menge der verfügbaren Arbeitskräfte, so wird die Staatsverwaltung eine
verhältnismäßige Reduktion aller Produktionen, oder jener Produktionen
verfügen, für welche der Staatsverwaltung eine Latitude eingeräumt ist.
Die Staatsverwaltung ist hinreichend über die Fähigkeiten aller
Individuen informiert, daß sie dafür verantwortlich gemacht werden
kann, zu jedem Geschäfte den Brauchbarsten zu bestellen.
a) Der Arbeitstag.
Man wird ohne Zweifel einen Normalarbeitstag für durchschnittliche
Arbeit gemeiner Art annehmen. Ich bin jetzt geneigt, den achtstündigen
Arbeitstag als Regel gelten zu lassen, während ich früher zweifelte,
daß damit in Europa, nämlich bei unserer großen Bevölkerungsdichte,
eine genügende Produktion bestritten werden könnte, weil man bei den
Bauern im Sommer eine 14-15 stündige Arbeitszeit antrifft. Allein
ich habe mich überzeugt, daß das nur etwa 5 Monate dauert und daß bei
den Bauern in der übrigen Zeit die Arbeit weit unter acht Stunden im
Durchschnitte herabsinkt.
Dem Sozialismus ist nicht leicht durch jemand so geschadet worden,
wie durch sozialistische Schriftsteller, welche durchwegs die Lehre
aufstellen, daß, wenn wir unsere Gesellschaftsordnung verließen, wir
nicht nur im Reichtum schwimmen würden, sondern auch die Arbeitszeit
auf ein Minimum zusammenschrumpfen könnte. Man spricht nach Belieben
von einer 4 oder 5 stündigen Arbeitszeit und Bebel, der übrigens durch
einen gelehrten Herrn irre geführt wurde, verficht in seinem Buche:
»Der Sozialismus und die Frau« die Lehre, daß im Sozialstaate -- oder,
wie er es vorzieht zu sagen, in der sozialistischen Gesellschaft
-- die Arbeit auf 2-1/2 Stunden im Tage für die Altersstufen
zwischen 16 und 50 Jahren herabgesetzt werden könnte, wenngleich
die Gesellschaftsmitglieder Anspruch hätten auf ein reiches Leben.
Er ist irre geführt durch Hertzka, den er für einen Volkswirt hält,
der aber ein Schwärmer ist, der die unglaublichsten Versprechungen
macht, um seine Freilandprojekte zu propagieren. Er wollte durch
die sorgfältigsten Erhebungen festgestellt haben, daß in Österreich
diesseits der Leitha der Bedarf für 22 Millionen Menschen durch 650,000
Arbeitskräfte -- wahrscheinlich wurden sie mit 10 stündiger Arbeitszeit
in Anschlag gebracht -- hergestellt werden könnte und daß die Erzeugung
ihrer Luxusbedürfnisse nur die Arbeit von weiteren 315,000 Arbeitern
erheischen würde, das alles bei reichlicher Versorgung und dem Bau von
Familienhäusern, welche nur für die Dauer von 50 Jahren hergestellt
werden sollten. Das wollte Hertzka durch eine Korrespondenz mit
Unternehmern und Verwaltern ermittelt haben. Man kann sich denken, wie
oberflächlich diese Ermittelungen waren.
Organisation und Maschinen, worin man in Nordamerika wohl schon
das Äußerste erreicht hat, können uns noch vieles erleichtern,
aber es ist genug, wenn sie uns Befriedigung aller Bedürfnisse bei
achtstündiger Arbeitszeit gewähren und uns noch manche Anstrengungen
und Widerwärtigkeiten abnehmen.
Von solchen Irrtümern müssen wir uns frei machen und wir dürfen den
Arbeitern keine Versprechungen machen, die sich nicht erfüllen lassen.
Da sie an 10 und 11 Stunden Arbeit gewöhnt sind, werden ihnen 8 Stunden
Arbeit an 300 Tagen nicht zu schwer werden und da jede Verminderung
der Arbeitszeit eine Verminderung der Genüsse mit Notwendigkeit zur
Folge hat, so kann die richtige Festsetzung der Normalarbeitszeit als
die wichtigste ökonomische Frage im Kollektivismus betrachtet werden.
Eine achtstündige Arbeit erschöpft gewiß nicht so, daß die dadurch
gewonnenen Güter nicht hinreichten, dem Körper alles wiederzugeben, was
er in der Arbeit zugesetzt hat. Würde die Arbeitszeit noch beträchtlich
herabgesetzt, so bedürfte man noch vermehrter Luxusgüter, um die freie
Zeit auszufüllen und gerade, wo die Produktion der Güter zurückgeht,
würde der Bedarf nach Gütern steigen.
Wenn Bebel auch noch möglichste Abwechslung in der Arbeit verlangt, so
ist dagegen wohl auch zu bemerken, daß bei allen Arbeiten, die einige
Geschicklichkeit fordern, Abwechslung nur auf Kosten der Produktivität
zugestanden werden kann. Der Arbeiter würde also bei diesem Wechsel,
wenn er häufig stattfände und nicht bloß zu dem Ende, um eine dem
Individuum besser passende Beschäftigung zu finden, viel weniger
leisten, und da im Kollektivismus jeder Schade die Gesamtheit trifft,
würde das ganze Volk weniger genießen können, wenn der Grundsatz zur
Anwendung käme, daß man mit der Arbeit beliebig wechseln kann. Zum
Teile aber würde der Wechsel auch ökonomisch gerechtfertigt sein. Denn
bei den bäuerlichen Arbeiten ist eine besondere Qualifikation nicht
erforderlich und dort ist eine Abwechslung ohnehin gegeben und da
auch die gewerblichen Arbeiter in den Sommermonaten zu den bäuerlichen
Arbeiten herangezogen werden müssen, so ist einige Abwechslung ohnehin
dort geboten, wo sie nicht ökonomisch verwerflich ist. Auch in den
hauswirtschaftlichen Arbeiten dürfte ein Wechsel wohl statthaft sein,
wenngleich die Leitung des Küchenwesens nur besonders begabten Frauen
überlassen werden kann.
Ebenso unmöglich wäre es, jeden sich seine Arbeit vollkommen frei
wählen zu lassen. Es darf sich niemand eine Arbeit wählen, zu der ihm
die Geschicklichkeit oder die intellektuelle Fähigkeit mangelt, es
können ferner zu keinem Berufe[44] und zu keiner Arbeit mehr Arbeiter
zugelassen werden, als die festgesetzte Produktion erheischt und die
wissenschaftlichen und künstlerischen Berufe müssen von materieller
Arbeit befreien. Eben darum aber kann es niemand freistehen, sich einen
wissenschaftlichen oder künstlerischen Beruf frei zu wählen, dazu
können nur die als vorzüglich befähigt Erkannten zugelassen werden,
weil das das Interesse des Volkes gebieterisch fordert.
[44] Unter Beruf verstehe ich jene Arbeit, die der Staat als
Entgelt für die Versorgung annimmt.
Die achtstündige Arbeit gilt für die Durchschnittsarbeit; für Arbeiten,
welche große Anstrengung erfordern oder sonst eine höhere Belastung
der Arbeiter herbeiführen, werden andere Normen angenommen werden.
Nach Maßgabe der Volksbeschlüsse wird der Normalarbeitstag entweder
unveränderlich festgehalten, oder nur für den Jahresdurchschnitt
angenommen, so daß eine Mehrleistung in der einen Jahreszeit durch
eine Herabsetzung in den anderen Monaten wettgemacht wird. Außer dem
Normalarbeitstage wird auch eine Normalzahl der Arbeitstage für das
Jahr festgesetzt werden, wahrscheinlich 300 Arbeitstage im Jahre.
Die landwirtschaftlichen Arbeiten werden eine genaue Feststellung der
geleisteten Arbeitsstunden erschweren.
b) Sonntage, Feiertage, Ferien.
Es ist höchst wahrscheinlich, daß man die Sonntagsruhe aufrechterhalten
wird. Nur aus überwiegenden wirtschaftlichen Gründen wird man manche
Industrien kontinuierlich betreiben und demnach die Sonntagsruhe
versagen. Dann sind zwei Auswege möglich, man kann nach Einstellung
einer Überzahl von einem Sechstel der erforderlichen Arbeiter je
ein Siebentel der Arbeiterschaft ruhen lassen, und zwar an jedem
Tage in der Woche, oder man kann irgend eine Entschädigung für die
Mehrarbeit bewilligen. Eine solche Entschädigung wäre die Herabsetzung
des Normalarbeitstages von acht Stunden auf 6 Stunden 50 Minuten,
oder längere Ferien, das wären 65 Ferialtage nach beendeten 300
Arbeitstagen, oder sonst irgend ein Benefizium. Es wird dabei immer
in irgend einer Form darauf hinausgehen, Ersatzarbeiter einzustellen.
Allein man wird nicht bloß die Ausgleichung der mehr verwendeten
Arbeitszeit zu bewilligen haben, eine Verlegung der Ruhe auf einen
anderen Tag, als den Sonntag, den echtesten Freudentag, den jeder
mit den andern feiern möchte, oder längere Ferien nach längerer
Arbeit, werden niemals als ein Äquivalent gelten können. Man könnte
noch einen Ausweg finden und in solchen Industrien eine frühere
dauernde Arbeitsbefreiung gegen dem gewähren, daß der Befreite sich
verpflichtet, sich zur Sonntagsarbeit einstellen zu lassen.
Daß außer den Sonntagen auch gewisse Feiertage gehalten werden,
ist sehr wahrscheinlich, aber es wäre doch zweckmäßiger, diese
Feiertage auf einen Sonntag zu verlegen, da die Aufeinanderfolge von
sechs Arbeitstagen und einem Ruhetage sehr zweckmäßig scheint und
eine neuerliche Unterbrechung der Arbeit durch einen Feiertag eher
langweilig ist.
Nimmt man nun 300 Arbeitstage im Jahre, so ergibt das nach Abrechnung
von 52 Sonntagen noch 13 oder 14 freie Tage und es erscheint
zweckmäßig, dieselben mit 2 oder 3 sich daran schließenden Sonntagen zu
einer Ferialzeit zusammenzulegen, welche dem Arbeiter Gelegenheit gibt,
den Arbeitsort zu verlassen und sich in der Welt umzusehen. Für diese
Zeit wird dann eine Reisebewilligung erteilt und der Urlaub fällt nicht
auf eine bestimmte Zeit, sondern er wird das ganze Jahr über auf die
Arbeitspflichtigen aufgeteilt, wobei den Tüchtigeren und Älteren die
Wahl der Zeit einzuräumen ist.
Für manche Berufe wird man von diesen Grundsätzen abweichen. Der
Verwaltungsbeamte, der ohnehin ein Recht auf frühere Arbeitsbefreiung
hat und dessen Dienst sonst verhältnismäßig leicht ist, wird weder auf
Sonntagsruhe noch auf Urlaub Anspruch haben, weil er keinen Ersatzmann
stellen kann und eine ununterbrochene Amtsführung zweckmäßig scheint.
Fraglich wäre nur, ob er die Führung der Geschäfte auf ganz kurze Zeit
dem vom Volke bestellten Kontrollbeamten oder dem Arzte oder einem
Lehrer überlassen könnte. Dagegen wieder werden die Lehrer vielleicht
auf längere Ferien als solche von 15 Tagen Anspruch machen, wogegen man
von ihnen unter dem Jahre anstrengenderen Dienst fordern wird.
c) Arbeitsbefreiung.
Die Befreiung von geregelter, erzwungener Arbeit kann, wie in I,
_Alinea_: »Von der staatlichen« erwähnt wurde, bestimmten Familien
verfassungsgemäß eingeräumt werden.
Außerdem wird sie von einem gewissen Alter an jedem, ohne Rücksicht auf
eine Altersgrenze aber solchen eingeräumt, welche ein großes Verdienst
für den Staat erworben haben oder welchen man nach Maßgabe ihrer
erwiesenen Begabung und Schaffenslust, Gelegenheit zum schöpferischen
Arbeiten geben will. Letztere Arbeitsbefreiung wird widerruflich sein.
Das Normalalter für die Arbeitsbefreiung wird das zurückgelegte 65.
Lebensjahr sein, es kann aber nach dem Berufe erheblich herabgesetzt
werden, so für Verwaltungsbeamte und Lehrer auf 55 Jahre, für Ärzte,
wenn sich die Annahme bewähren sollte, daß der Arzt kein hohes Alter
erreicht, auf 45 Jahre usw.
Es mag die Frage aufgeworfen werden, ob es ohne Schaden für die
Produktion möglich sein wird, das 65. Lebensjahr als Maximalgrenze für
die geregelte Arbeit festzusetzen, denn der Statistik zufolge gäbe das
45 Arbeitsbefreite für eine Gemeinde von 1000 Köpfen, während heute an
Ausgedingleuten, Rentnern und Hausbesitzern, Pensionisten, Pfründnern
und Almosenempfängern nur 23,5 Köpfe auf tausend gezählt werden. Allein
es ist offenbar, daß in einer Küchenwirtschaft für 1000 Personen es
gar nicht empfindlich ist, ob 23,5 oder 45 Mitesser mithalten und die
anderen Bedürfnisse fallen nicht sehr in die Waagschale, wenn Wohnungen
genug vorhanden sind.
Daß der Arbeitstag für manche Berufe, wie insbesondere für die
Bergarbeit, unter 8 Stunden herabgesetzt werden kann, ist evident,
aber es ist davon hier nicht weiter die Rede, weil die Verminderung
der Arbeitszeit zu jenen Benefizien gehört, von welchen in VIII, 9, m,
gesprochen wird.
Wenn auch Kinder und junge Leute unter 18 Jahren von der geregelten
Arbeit befreit sein sollen, so wird man ihnen doch, wie in VII, 5,
bemerkt wurde, aus erziehlichen Gründen eine mäßige Arbeit auferlegen.
d) Arbeitszuweisung.
Bei der Arbeitszuweisung wird man in jedem Berufe auf Geschlecht und
Alter Rücksicht nehmen. Eine ganze Reihe von Arbeiten leichterer
Art, wie Hauswirtschaft, Erziehung, Krankenpflege, Gartenarbeit,
Milchwirtschaft und gewisse landwirtschaftliche Arbeiten wird man
den Frauen vorbehalten. Zum größten Teil ist das auch heute schon
durchgeführt. Man wird nicht leicht ein Bauernmädchen die Sense
schwingen sehen, wohl aber gehen die Mädchen neben den Mähern her und
breiten das geschnittene Gras aus. Im Lehrberufe und als Ärztin kann
sich die begabte Frau ebenso nützlich machen, wie der gleichbegabte
Mann. Auch in der Industrie sind viele Arbeiten durchaus passend für
die Frauen, so die Kleiderverfertigung und die Bedienung der Spinn- und
Webemaschinen.
Man soll ferner bei den ungelernten Arbeitern auf das Alter Rücksicht
nehmen und den älteren Männern und Frauen das Lästige und Beschwerliche
ersparen und es den Jüngeren aufladen.
Bei der Zuweisung der verschiedenen Arbeiten wird man zwei Gattungen
von Arbeiten unterscheiden. Die meisten Arbeiten sind von der Art, daß
sie niemand ablehnen, der Staat sie niemand verwehren kann. Das sind
die landwirtschaftlichen, die hauswirtschaftlichen Arbeiten und die
einfacheren gewerblichen Arbeiten. Dagegen gibt es Arbeiten, welche
eine größere Belastung der Arbeiter mit sich bringen und solche, welche
größere Vorstudien oder besondere Talente voraussetzen. Zu ersteren,
so zur Bergarbeit, darf niemand gezwungen werden, zu letzteren wird
niemand zugelassen, der nicht die Bedingungen erfüllt, welche der
Staat daran knüpft und unter Personen, die qualifiziert sind, wird
jener bestellt, welcher als tüchtiger erkannt wird. Bei der Berufswahl
wird auch das Gutachten der Ärzte eingeholt. Es gibt junge Leute, die
sich nicht für den Tischlerberuf eignen, weil sie zur Tuberkulose
hinneigen. Solche werden diesem Berufe nicht zugewiesen und, wenn
ihnen das Gutachten mitgeteilt wird, werden sie sicher einverstanden
sein, einen Beruf zu meiden, der ihnen größere Gefahr bringt. Es ist
bekannt, daß die Arbeiten in Zündhölzchenfabriken ungefährlich sind,
wenn gewisse Phosphorarten verwendet werden. Wegen der erbärmlichen
sozialen Zustände in Österreich war es bisher nicht möglich, das Verbot
durchzusetzen, anderen Phosphor zu verwenden.
Im allgemeinen wird jeder für den landwirtschaftlichen oder
hauswirtschaftlichen =und= irgend einen gewerblichen Beruf ausgebildet,
weil die Landwirtschaft im Sommer viele Arbeitskräfte, im Winter aber
wenig Arbeitskräfte erheischt. So wird dann jeder landwirtschaftliche
Arbeiter im Winter in irgend einer Industrie beschäftigt werden. Es
gibt keine Gewerbe, in welchem nicht ein Drittel der Arbeiten von
ungelernten Personen verrichtet werden kann. Bei den schwierigeren
Arbeiten sind die Abstufungen sehr groß. Vom Mechaniker geringster Art
bis zum Monteur oder zum Verfertiger optischer Apparate ist ein weiter
Weg. Darum wird im Gewerbe auch ein Vorwärtskommen eröffnet werden für
jene, die sich zu den feinsten Arbeiten qualifizieren.
Für die höheren Berufe werden die Begabtesten in der Schule ermittelt
werden. Der Pädagoge und die Lehrer werden alle Talentierten schon in
der Schule ermuntern, sich durch hervorragende Leistungen auszuzeichnen
und eine solche Betätigung wird der einzige Weg zum Verwaltungs-,
Lehr- oder Sanitätsdienst sein. Doch soll die höhere Schulbildung
nicht der einzige Weg sein, um zu hohen Ehren und glänzender Stellung
zu gelangen. Auch aus den Arbeiterkreisen werden Forscher, Künstler
und Erfinder hervorgehen, welche niemals eine höhere Schule absolviert
haben. Dagegen soll Geburt niemals einen Anspruch auf höhere Stellen
gewähren und die Glieder der monarchischen und adeligen Familien sollen
von allen Stellen im Staatsdienst ausgeschlossen sein, wenn sie nicht
auf ihre erbliche Stellung für sich und ihre Nachkommen verzichten.
Auch soll jedem Hochbegabten gestattet werden, die Hochschule
nachzuholen, wenn seine Begabung erst nach seiner Einstellung in den
landwirtschaftlichen oder gewerblichen Beruf erkannt wird.
=Der oberste Verteilungsgrundsatz soll sein, daß jedem in seinem Berufe
die Möglichkeit geboten werden soll, das höchste Alter zu erreichen,
das ihm nach seiner Konstitution zu erreichen möglich ist.= Darum
muß bei der Arbeitsverteilung dahin gewirkt werden, daß kein Beruf
überlastet wird und wenn in einem Berufe eine größere Sterblichkeit
konstant beobachtet wird, sollen solche Erleichterungen im Dienste
und solche Vermehrung der Genüsse gestattet werden, daß ein Ausgleich
erzielt wird.
Selbstverständlich hat die Verwaltung die größten Anstrengungen zu
machen, alle Schädlichkeiten der Berufe zu bekämpfen.
Es wurde oben bemerkt, daß es Berufe gibt, zu welchen niemand gezwungen
werden kann, wie zum Bergbau. Findet sich nun niemand zu einem solche
Berufe, so wird es in der Regel Sache der Staatsverwaltung sein, einem
solchen Berufe solche Begünstigungen zuzuwenden, daß sich Bewerber
melden. In der Regel werden diese Begünstigungen in einer Verkürzung
der Arbeitszeit bestehen. Hat nun jemand sich zu einem solche Berufe
bereit erklärt, so entsteht ein Vertragsverhältnis, welches nicht
willkürlich gestört werden kann.
Doch wäre das nicht der einzige Weg, um die Erzeugung der Güter
sicherzustellen, welche in solchen Berufen erzeugt werden. Man könnte
Ausländer dingen, welchen man das Staatsbürgerrecht nicht erteilt und
welche nur auf Naturalverpflegung und kleinen Lohn Anspruch haben und
man könnte solche Güter auch vom Auslande im Handel erwerben, oder die
Bergwerke gegen einen in Produkten zu entrichtenden Pachtschilling an
Ausländer verpachten, was aber schwer ausführbar wäre. Endlich verweise
ich auf VII, 2, _Alinea_: »Noch wichtiger wäre«.
Ob einem Arbeiter die Zeit der Krankheit in die Arbeitszeit
eingerechnet wird, hängt davon ab, ob ihm ein Verschulden an seiner
Krankheit nachgewiesen werden kann oder nicht.
Im Falle der Einstellung einer Produktion, sei der Anlaß welcher
immer, hat der Staat für andere Arbeit zu sorgen. Insofern ein Ersatz
nicht sofort möglich ist, wird man die unbeschäftigten Arbeiter
beurlauben und ihnen diesen Urlaub später anrechnen. Sie werden dann in
verwandten Berufen beschäftigt, z. B. Metallarbeiter in einem anderen
Produktionszweige der Metallindustrie, und bei den sich so ergebenden
Verschiebungen können Arbeitskräfte der geringsten Art aus der
gewerblichen Produktion in die landwirtschaftliche Produktion versetzt
werden. So trägt der Staat die Gefahr der Arbeitslosigkeit allein.
Strike, nämlich völlige Arbeitsverweigerung, werden nicht geduldet, die
Arbeit ist Pflicht, und wer nicht aus dem Kollektivverbande ausscheiden
will, I, _Alinea_: »Die Rechtsgrundsätze für die kommende Zeit«, wird
zur Arbeit gezwungen. Remonstrationen über unverhältnismäßige Belastung
in einem Produktionszweige müssen auf das gewissenhafteste geprüft
und gerechten Beschwerden abgeholfen werden. Inwiefern die Arbeit in
einem bestimmten Berufe verweigert werden kann, bestimmen die Gesetze.
Wer sich zu beschwerlichen Berufen bedingungsweise verstanden hat,
wird wenigstens auf eine bestimmte Zeit gebunden sein und nicht ganz
willkürlich ausstehen dürfen.